27 Juni

Parkchaos beenden – Erster Schritt: Stellplatzabgabe einführen

Bochum befindet sich in akuter Finanznot. Trotzdem subventioniert die Stadt Straßenparken mit etwa 20 Mio. Euro im Jahr. Das Parkchaos in vielen Wohngebieten nimmt Überhand. Eine Stellplatzabgabe ist der erste Schritt beide Probleme anzugehen.

Überall in der Stadt ist das Straßenrandparken in Wohngebieten ein Aufregerthema, in diesem Juni in Hordel (WAZ vom 08.06.2026), am Bergmannsheil (WAZ vom 13.06.26) oder am Beethovenweg (WAZ vom 20.06.2026). Parkende Autos, behindern die Rettungskräfte, die Müllabfuhr, gefährden und behindern Menschen. Oft werden auch Gehwege zugeparkt, Kreuzungen oder sogar Grünflächen.  

Die Problemlage und ihre Ursachen 

Während die Abstellflächen an den Straßen sich nicht verändern bzw. vermehren lassen, nimmt die Zahl der zu parkenden Fahrzeuge besonders durch die Anschaffung von immer mehr Zweit-, Dritt- und Viertwagen fortlaufend zu. Auch werden die Fahrzeuge immer größer und brauchen dadurch immer größere Stellflächen (Wenn Rettungswagen oder Feuerwehr nicht mehr durchkommen).  

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass in Neubaugebieten systematisch zu wenig neue Abstellflächen geschaffen werden. So werden z.B. im Dichterviertel im Osten der Schmechtingwiese trotz neuer Tiefgaragen, die Wohnstraßen mit parkenden Autos vollgestellt. Die Stellplatzsatzung sieht nur die Schaffung von 0,9 bis 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit vor, obwohl die Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt oft bei zwei und mehr liegt. Auch stellen manche ihr Auto lieber auf der Straße, statt in der Tiefgarage ab, weil der dann der Weg auf die Straße kürzer ist und das Aus- und Einparken leichter fällt.

Die Ursache des Problems ist, einen privaten Stellplatz oder eine Garage zu bauen oder zu mieten, ist teuer, das Parken auf der Straße kostet nur in den wenigen Bewohnerparkzonen in Bochum etwas und da nur überschaubare 90 Euro im Jahr, sonst ist es kostenfrei. Es besteht kein Anreiz private Stellplätze zu schaffen oder sich zu besorgen. Statt 30 Euro/Monat für einen Stellplatz oder 60 Euro/Monat für eine Garage zu zahlen, stellt man das Fahrzeug lieber kostenfrei an die Straße. 

Mit 20 Mio. Euro/Jahr subventioniert die Stadt das Straßenparken 

Dabei hat die Stadt bereits 2023 errechnet, dass jede PKW-Abstellfläche der Stadt Kosten in Höhe von 250 Euro/Jahr verursacht (Vorlage 20230742). Andere Studien kommen bei ihren Berechnungen zu weitaus höheren Stellplatzkosten. So hat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg Kosten in Höhe von 94 bis 334 Euro/Monat ermittelt (Kosten von Parkraum, Ad-hoc-Beratung für das Verkehrsministerium Baden-Württemberg).  

Unabhängig von deren Höhe werden diese Kosten den Parkenden in Bochum bisher nicht in Rechnung gestellt. Anders als bei Abwasser oder Müllabfuhr zahlen die Nutzenden bisher nicht für die Benutzung der öffentlichen Infrastruktur. Geht man von Kosten von 250 Euro/Jahr für 70.000 bis 90.000 Fahrzeuge (30-40% der zugelassenen PKW) aus, die in Bochum an Straßen abgestellt werden, verzichtet die Stadt auf 17,5 – 22,5 Mio. Euro an Gebühreneinnahmen.  

Während ihr für den Ausbau von ÖPNV und Radinfrastruktur das Geld fehlt, subventioniert Bochum den Autoverkehr, allein beim Straßenparken mit 20 Mio. Euro im Jahr. Das kann sich eine Stadt, die sich in einer akuten Finanznotlage befindet, nicht mehr leisten (Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse). 

Die fehlenden 17,5 – 22,5 Mio. werden bisher durch Steuergelder aufgebracht. Das von Fahrzeugen an Straßen der Stadt wird also auch von jenen bezahlt, deren Fahrzeuge gar nicht auf der Straße parken, sondern auf privaten Stellplätzen, die die Nutzenden 360 bis 720 Euro pro Jahr kosten. Gerecht ist die Kostenfreiheit des Parkens auf öffentlichen Straßen somit ebenfalls nicht. 

Wie funktioniert eine Stellplatzabgabe? 

Um das Parkchaos in den Wohngebieten zu beenden, muss das Übermaß an Autos, dass die Wohnquartiere belastet, weg von den Straßen. Es muss einen Anreiz geben, stattdessen private Stellplätze und Quartiersparkhäuser zu schaffen und zu nutzen.  

Aus diesem Grund schlagen STADTGESTALTER/Volt jetzt eine Stellplatzabgabe vor. Das dahinterstehende Konzept sieht vor, dass für jedes Fahrzeug, das in Bochum länger als 14 Tage in einem Wohnquartier auf der Straße abgestellt wird, eine Flächennutzungsgebühr (Stellplatzabgabe) zu entrichten ist.

Die Gebühr wird nach dem Bodenrichtwert wie der Autogröße differenziert (Hinweispapier zu Berechnungsmethoden von Stellplatzabgaben aus NRW). Für ein großes Auto muss mehr gezahlt werden als für ein kleines. In Wohnlagen, wo die Bodenrichtwerte niedrig sind, die Parksituation also tendenziell entspannt, die Lage weniger zentral, die Anbindung an den ÖPNV schlechter und die Einkommen niedriger, ist die Gebühr deutlich niedriger als in einkommensstarken, zentralen, gut an den ÖPNV angebundenen Teilen der Stadt. 

Wer für sein Fahrzeug einen privaten Stellplatz nachweisen kann, wird von der Stellplatzabgabe befreit, muss dann aber auch den angegebenen Stellplatz nutzen und darf mit dem befreiten Fahrzeug in dem Quartier, für das das Fahrzeug gemeldet ist, nicht mehr auf der Straße parken. 

Nachfolgend kann die Höhe einer möglichen Stellplatzabgabe berechnet werden:



Bei der Berechnung der Stellplatzabgabe mittels Formel wird der Bodenrichtwert am Wohnort des Autonutzers bzw. der Autonutzerin mit der üblichen Stellplatzgröße von 15 m² multipliziert. Der so berechnete Gesamtflächenwert wird durch die gängige Nutzungsdauer von 25 Jahren geteilt. Es ergibt sich die Grundgebühr für die Stellplatznutzung.

Je nachdem, um welchen Anteil im Verhältnis zu einer mittleren Fahrzeuggröße (Länge x Breite, ohne Berücksichtigung der Spiegel) von 8 m² das abzustellende Fahrzeug größer oder kleiner ist, erhöht oder vermindert sich die Grundgebühr. Abschließend werden Verwaltungskosten in Höhe von 60 Euro hinzuaddiert, wenn für das Auto zusätzlich ein Bewohnerparkausweis zum Parken in einer Bewohnerparkzone ausgestellt wird, sonst 30 Euro (NRW-Hinweispapier, Berechnung nach Bodenrichtwert).

Alternativ zur Formelberechnung wäre es ebenfalls möglich, die Stellplatzabgabe nach einer Tabelle bezogen auf Bodenrichtwert- und Fahrzeuggrößenklassen zu bestimmen:

Rechtliche Grundlagen 

Die Stellplatzabgabe stellt anders als die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis eine Flächennutzungsgebühr sein. Sie kann daher sozial nach Bodenrichtwert und verursachungsgerecht nach Autogröße differenziert werden. Mit den unterschiedlichen Ausgestaltungmöglichkeiten zwischen der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis und einer Flächennutzungsgebühr beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Bewohnerparken sehr ausführlich (Urteil vom 13.06.2023 – BVerwG 9 CN 2.22).

Die Rechtsgrundlage zu Einführung einer Flächennutzungsgebühr (Stellplatzabgabe) ergibt sich aus § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (Benutzungsgebühren).

Was bewirkt eine Stellplatzabgabe? 

Die Stellplatzabgabe sorgt für einen verursachungsgerechten Ausgleich der Kosten, die der Stadt für die Bereitstellung von PKW-Abstellflächen am Straßenrand entstehen, durch jene, die diese Flächen nutzen. Bisher stehen den real entstehenden Kosten keine Einnahmen gegenüber. Mit der Stellplatzabgabe kann die Stadt zusätzlich rund 20 Mio. Euro einnehmen. Dieses Geld könnte nach Meinung von STADTGESTALTER/Volt wie folgt genutzt werden: 

10 % (2 Mio.) Quartiersparkhausprogramm 
5 % (1 Mio.) Investitionen in Fußgängerinfrastruktur  
65 % (13 Mio.) Investitionen in den Ausbau des ÖPNV 
20 % (4 Mio.) Investitionen in die Radinfrastruktur 

Investitionen in den ÖPNV, die Rad- und Fußgängerinfrastruktur sorgen dafür, dass diese Verkehrsmittel attraktiver werden und nicht mehr so viel Auto gefahren wird, also auch weniger Autos angeschafft und in den Quartieren geparkt werden müssen. 

Mit einem Quartiersparkhausprogramm können die Stadtteile systematisch mit Quartiersparkhäusern (Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken) versorgt werden. Nach Fertigstellung werden die Parkhausstellplätze kostendeckend vermietet oder verkauft. Die Gelder aus der Stellplatzabgabe stellen somit eine Anschubfinanzierung für das Programm dar. Letztlich müssen die Quartiersparkhäuser sich selbst refinanzieren. Je mehr Fahrzeuge in Quartiersparhäusern untergebracht werden, um so weniger stehen auf der Straße. Entsprechend ergibt sich durch diese Maßnahme mittel- bis langfristig eine deutliche Entlastung der Wohngebiete. 

Ein weiterer positiver Effekt der Stellplatzabgabe ist, wer einen privaten Stellplatz hat oder eine Garage nutzen kann, wird aufgrund der Gebührenbefreiung diese auch nutzen und nicht mehr an der Straße parken. Autos, die heute trotz privater Abstellmöglichkeit noch auf der Straße geparkt werden, werden das in Zukunft tendenziell nicht mehr tun. Auch das entlastet die Wohngebiete. 

Zudem setzt die Stellplatzabgabe einen Anreiz sich einen privaten Stellplatz zu besorgen, zwar ist dieser immer noch teurer, der Kostenunterscheid ist aber nicht mehr so groß. Dies gilt besonders hinsichtlich großer Autos bei hohem Bodenrichtwert. Es kommt zu einer höheren Nachfrage nach privaten Stellplätzen. Für Bauinvestoren lohnt es sich diese Nachfrage zu befriedigen und Parkplätze oder Garagenhöfe durch Parkhäuser zu ersetzen und damit die Parkflächen besser zu nutzen.   

Zu guter Letzt setzt die Stellplatzangabe einen Anreiz eher kleine platzsparende Fahrzeuge anzuschaffen. Für große Fahrzeuge ist die Abgabe hoch. So würden bei einem Bodenrichtwert von 600 für einen Tesla Cybertruck 592 Euro/Jahr anfallen, bei einem VW up! bei Bodenrichtwert 200 nur 119 Euro/Jahr (bei Bodenrichtwert 600: 297 Euro/Jahr).

Wirksame Lösungen sind nicht immer bei allen populär 

Eine Stellplatzabgabe stellt also den ersten Schritt dar, um das Parkproblem in den Wohngebieten anzugehen, sie beseitigt einen Fehlanreiz zur Autonutzung, macht unnötiges Parken und das Parken überdimensionierter Autos auf der Straße unattraktiv, die Mittel aus der Abgabe ermöglichen es, Alternativen zum Auto attraktiver zu machen.

Zwar ist es nicht populär, Einwohner und Einwohnerinnen mit einer neuen Abgabe zur Kasse zu bitten, auf der anderen Seite wird das Parkchaos in den Wohngebieten beseitigt und damit die Wohnqualität gesteigert. Zudem schafft die Abgabe Kostengerechtigkeit zwischen jenen, die private Flächen zum Parken nutzen und jenen, die ihr Auto im öffentlichen Raum abstellen.

21 Juni

Der Trick, wie die Kommunen der Ruhrstadt dreistellige Millionenbeträge sparen können

Haushaltsnotlage – In den Städten der Ruhrstadt geht die Angst um. Doch das Naheliegende, um richtig Geld zu sparen, tun die Städte nicht: Kommunale Aufgaben in der Ruhrstadt zentral zu organisieren. Lieber ist man pleite, als sich mit den Nachbarstädten zusammenzutun. 

In allen 15 Städten der Ruhrstadt steigen die Haushaltsdefizite in rasantem Tempo. Zig Millionen liegen die städtischen Ausgaben über den Einnahmen. Mühlheim, Gelsenkirchen und Oberhausen befinden sich bereits in der Haushaltssicherung, die anderen Städte befinden sich kurz davor. Der finanzielle Kollaps ist absehbar, Bochum wie andere Kommunen versuchen noch mit Haushaltsperren den Eintritt der Haushaltssicherung hinauszögern (Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse), diese noch abwenden zu können, daran glaubt niemand mehr. 

Welche Gründe hat die Haushaltsnotlage der Städte? 

Wie konnten die Städte der Ruhrstadt in diese Notlage kommen? Dazu sind besonders drei Gründe zu nennen.  

  1. Bund und Land halsen den Kommunen immer mehr Aufgaben auf, sind aber nicht bereit, den Kommunen die draus entstehenden Kosten zu erstatten (Fehlende Konnexität). Die Lokalpolitik ist nicht willens die Land- und Bundestagsabgeordneten anzuhalten, nur dann Landes- und Bundesgesetzen zuzustimmen, sofern die Konnexität eingehalten wird (Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen). 
     
  1. Die Lokalpolitik in der Ruhrstadt ist nicht gewillt vorausschauend zu denken und zu handeln. Rast das Auto Richtung Wand, sieht man sich erst zum Handeln gezwungen, wenn es bereits zum Aufprall gekommen ist und die Toten auf der Straße liegen. Als die Kämmerin 2024 in Bochum für 2025/26 einen Haushaltsplan mit einem Defizit von deutlich über 180 Mio. Euro. vorgelegt hat (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0), hat die Politik nicht etwa umgehend ein Programm zur Sanierung des Haushaltes (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts) beschlossen. Stattdessen hat man das Defizit durch weitere Wahlgeschenke noch um weitere 15 Mio. Euro auf 201 Mio. erhöht. Im Umgang mit Geld fehlt der Politik das nötige Verantwortungsbewusstsein. 
     
  1. Obwohl alle in der Ruhrstadt wissen, dass wenn kommunale Aufgaben ruhrstadtweit zentral bzw. interkommunal gemeinsam organisieren würden (Was wäre, wenn? – Gäbe es die Ruhrstadt seit den 80ern), sich dreistellige Millionenbeträge in den Stadthaushalten sparen ließen, wird diese Möglichkeit bewusst ignoriert. Lieber gehen die Städte in die Haushaltssicherung als sich mit den anderen Kommunen zu überlegen, wie sich in einer Ruhrstadt die Verwaltungsaufgaben zentralisieren sowie gemeinsam mit weniger Geldeinsatz bewältigen ließen. 

Wie lassen sich durch eine ruhrstadtweite Aufgabenorganisation Millionen sparen? 

Während über die ersten beiden Gründe für die immensen Haushaltsdefizite in den Städten des Ruhgebiets schon heute viel diskutiert wird und diese immer wieder Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung sind, wird der dritte Punkt in der Regel stillschweigend übergangen. Also soll es im Weiteren gerade um diesen gehen. Die Frage lautet: Welche städtischen Aufgaben könnten wie ruhrgebietsweit organisiert werden könnten, um deren Bearbeitung deutlich effizienter und kostengünstiger zu gestalten? 

Grundsätzlich gibt es fünf Möglichkeiten, wie die Städte der Ruhrstadt kommunale Aufgaben gemeinsam und/oder zentral erfüllen können: 

Modell A – Alle Aufgaben werden von einer zentralen Einheit der Ruhrstadt übernommen. Zum Beispiel kann die Einziehung der städtischen Steuern, Abgaben, Umlagen ruhrgebietsweit durch eine zentrale Verwaltungseinheit erfolgen. Anträge können zentral erfasst und bearbeitet, die Bescheide zentral ausgefertigt und versendet sowie die Einnahmen zentral abgerechnet und verwaltet werden, ohne dass die individuell unterschiedlichen städtischen Steuersätze, Abgaben und Gebühren auf ein einheitliches Ruhrstadtniveau angepasst werden müssten. Auch ist statt 15 nur der Betrieb eines einzigen Webportals nötig, über das die Einwohner und Einwohnerinnen der Ruhrstadt Anträge stellen können. 

Modell B – Übergeordnete Aufgaben werden von einer zentralen Verwaltungseinheit übernommen, andere Aufgaben verbleiben bei den einzelnen Städten. So könnte das Projektmanagement für komplexe Großprojekte von einer Ruhrstadt-Einheit übernommen werden, während das Projektmanagement für kleinere Bauprojekte weiterhin dezentral bei den einzelnen Städten erfolgt. Bisher scheinen die Kommunen mit Großprojekten aus den unterschiedlichsten Baubereichen oft überfordert zu sein, weil diese auf Stadtebene nur selten vorkommen und es daher an Erfahrungen und Kompetenzen mangelt. In der Folge sind massive Kosten- und Terminüberschreitungen eher die Regel als die Ausnahme. Mit einem zentralen Projektmanagement für Großprojekte sollte sich dieses Problem lösen lassen. 

Modell C – Aufgaben werden von einer zentralen Einheit der Ruhrstadt übernommen, in den Städten verbleiben lokale Anlaufstellen für die Kunden. Baugenehmigungsverfahren können ebenfalls durch eine zentrale Verwaltungseinheit abgewickelt werden. Auch die digitale Einreichung der entsprechenden Anträge kann über ein einziges ruhrstadtweit aufrufbares Portal erfolgen. In den Städten werden jedoch weiterhin Anlaufstellen sowie Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen benötigt, die mit den Antragstellenden vor Ort reden und sich bei Bedarf örtliche Gegebenheiten anschauen können. 

Modell D – Alle Arbeitseinheiten in den Städten, sind Teile einer ruhrstadtweiten Organisationseinheit mit zentraler Leitung. Ist eine dezentrale Aufgabenerfüllung weiterhin sinnvoll, können die dezentralen Einheiten zumindest einer zentralen Leitung unterstellt werden. Damit können 15 Amtsleitungen durch eine einzige ersetzt werden. So sollte die Natur- und Landschaftsflächenpflege weiterhin dezentral erfolgen, kann aber ruhrgebietsweit zentral organisiert werden.  

Modell E – Unternehmen und Betriebe der Städte werden zu einem Ruhrstadtunternehmen verschmolzen (fusioniert). Auf diese Weise können zum Beispiel alle Nahverkehrsunternehmen zu einem Ruhrstadt-Unternehmen verschmolzen werden. Das würde unter anderem ermöglichen, dass alle Rolltreppen und Aufzüge im Ruhrstadt-ÖPNV zentral gewartet und Instand gehalten werden können (BOGESTRA mit Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen überfordert). Ersatzteile würden zentral gelagert, Anschaffung wie Einkauf ruhrgebietsweit einheitlich organisiert. In der Folge würde das zu günstigeren Einkaufspreisen und weniger verschiedenen Aufzugs- und Rolltreppenmodellen führen, die betreut werden müssen. 

Schaut man sich die Aufgaben an, die eine Stadt wie Bochum erfüllen muss, sieht man, dass nur wenige nicht ruhrstadtweit bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen organisiert werden können: 

Wie ließen sich die Potenziale systematisch ausschöpfen? 

Die Potenziale, die durch eine ruhrstadtweite Aufgabenerfüllung für die Stadthaushalte bestehen, sind also riesig. Allerdings erfordert die Zentralisierung von Aufgaben, die Verschmelzung von Ämtern, Betrieben und städtischen Unternehmen große Sorgfalt. Nur mit einer schlanken und effizienten Organisation, klaren Zuständigkeiten sowie eindeutiger Führungsverantwortung, lassen sich am Ende die angestrebten Ausgabeneinsparungen erzielen.  

Erfolgt die Neuorganisation der entsprechenden Einrichtungen und Abläufe nicht grundlegend, sondern werden neben alten einfach nur neue Strukturen geschaffen, besteht die Gefahr, dass die Prozesse umständlicher und teurer werden, statt günstiger und effektiver. Widerstände gegen eine Reorganisation müssen überwunden, überkommenen Vorstellungen und Besitzstände muss konsequent entgegengetreten werden.  

Interkommunale Zusammenarbeit wird vom Land NRW gefördert (Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)). Systematisch sollten die Städte Aufgabe für Aufgabe untersuchen, wie eine gemeinsame und zentrale Erfüllung erfolgen könnte und auf welche Weise sich die möglichen Potenziale am besten ausschöpfen lassen. Ein solcher Prozess wird einige Jahre dauern. Auch werden die finanziellen Effekte der Neuorganisation der Verwaltungsabläufe der städtischen Ämter, Betriebe und Unternehmen nicht alle in vollem Umfang von heute auf morgen wirksam werden.

In einem ersten Schritt müssen die Städte der Ruhrstadt, Politik und Verwaltungen, deutlich bekunden, dass sie zu einer grundlegenden Umstrukturierung und Zentralisierung der Verwaltung der Ruhrstadtkommunen bereit sind und diese konsequent umsetzen wollen. Eine unentschlossene, fadenscheinige oder halbherzige Realisierung wird nicht erfolgreich sein.

Wann wird das Kirchturmdenken überwunden? 

Das Haupthindernis für eine konsequente Zusammenarbeit auf Ruhrstadtebene liegt bisher im selbstverliebten Selbstverständnis der städtischen Verwaltungen und Parteien der Ruhrstadt begründet. Man versteht sich nicht als Mannschaftsspieler. Jede Stadt kommt mit dem eigenen Ball aufs Spielfeld. Die Spielregeln werden nicht verstanden. Dass Teamplay der Schlüssel zum Erfolg ist, will man nicht wahrhaben.  

Erst wenn sich diese Einstellung fundamental ändert, ist eine Neuorganisation der Verwaltungsabläufe und -einrichtungen verbunden mit der daraus folgenden finanziellen Entlastung möglich. Eigentlich sollte der Kollaps der städtischen Haushalte das nötige Umdenken längst bewirkt haben. Es stellt sich die Frage, wie weit sich die finanzielle Lage der Städte noch verschärfen muss, damit Politik und Verwaltung ihr aus der Zeit gefallenes Kirchturmdenken überwinden.  

Karte Ruhrgebiet – Quelle: Threedots (Daniel Ullrich) 

06 Juni

Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen

Bochum wird über Landes- und Bundesgesetze verpflichtet, immer mehr Aufgaben zu übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten erstatten Land und Bund aber nur begrenzt. Dieses Vorgehen verletzt das Konnexitätsprinzip. In einem Bericht sollte dokumentiert werden, wo in welcher Größenordnung der Stadt deshalb Geld fehlt. Warum die Forderung der Linken berechtigt ist. 

Konnexität bedeutet, wer eine Leistung bestellt, hat diese zu bezahlen. Oft übertragen Land und Bund Städten und Gemeinden Aufgaben, übernehmen aber die dafür bei den Kommunen anfallenden Kosten nicht oder nur unzureichend. 

Typisches Beispiel für die Verletzung des Konnexitätsprinzips: U3-Betreuung 

Beispiel Kita-Finanzierung: Der Bundestag hat 2010 festgelegt, dass ab dem 01.08.2013 für jedes Kind unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht (U3 Rechtsanspruch). In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag diese Regelung gesetzlich so umgesetzt, dass jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege hat. Dieser Anspruch umfasst in der Regel einen Mindestumfang von 20 bis 25 Wochenstunden.  

Die Städte und Gemeinden, also auch Bochum, werden durch das Land verpflichtet, die notwendigen Plätze in Kitas und Kindertagespflegeinrichtungen zu schaffen und zu finanzieren. Sie erhalten dafür einen sogenannten Belastungsausgleich.  

Diesen mussten sich die Städte 2010 allerdings erst vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW erstreiten, denn das Land sah zunächst keinen Anlass, den Kommunen, die durch den von Bund und Land auferlegten Kita-Ausbau entstandenen Kosten auszugleichen (Land muss Kita-Ausbau zahlen), obwohl die Verfassung zumindest das Land zur Konnexität verpflichtet.  

In Art. 78 (3) der Landesverfassung NRW ist das Konnexitätsprinzip verankert. Es besagt, wenn das Land eine Leistung bei Städten und Gemeinden bestellt, hat es diese zu bezahlen. Im U3-Beispiel bedeutet das: Beauftragt das Land die Stadt mit der U3-Betreuung sind die Kosten, die der Stadt dadurch entstehen, vom Land zu bezahlen. 

Zuletzt (2025) erhielt Bochum rd. 14 Mio. Euro als Belastungsausgleich. Zum 1. August 2025 hat die Landesregierung zudem die sogenannten Kindpauschalen, die finanziellen Mittel, die Kita-Träger pro betreutem Kind erhalten, um fast 9,5 Prozent angehoben. Doch auch diese Erhöhung reicht nicht aus, um die bei den Kommunen entstehenden Kosten auszugleichen. Während das Land die Betriebskosten für einen U3-Platz in der Kindertagespflege mit ca. 6.447 Euro beziffert, gehen die kommunalen Spitzenverbände von realistischen Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro pro Platz und Jahr aus (Stadt Kamen: Kommunalverfassungsbeschwerde wegen unzureichender Erstattung der Kosten für U3-Kinder). Gemäß dieser Rechnung werden rund 46% der bei den Kommunen anfallenden Kosten vom Land nicht erstattet. 

Leider gibt die Stadt Bochum selbst nicht an, welcher Betrag ihr aufgrund der ungenügenden Kostenerstattung im städtischen Haushalt fehlt. Geht man von einer fehlenden Kostenerstattung in Höhe von rd. 46 % aus, dürfte es allein bei der U3-Betreuung um 6,4 Mio. Euro gehen, die der Stadt aufgrund der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips fehlen. 

Um eine hunderprozentige Ausgleichzahlung vom Land zu erreichen, hat Bochum zusammen mit Köln, Frechen, und Kamen im Dezember 2025 beim NRW-Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt (Vorlage 20252366). 

In welchen Bereichen wir das Konnexitätsprinzip durchbrochen? 

Dass Bund und Land den Städten und Gemeinden Aufgaben übertragen, dafür aber nicht oder nur unzureichend finanziell aufkommen, geschieht nicht nur bei der U3-Betreuung, sondern in ganz vielen Bereichen: 

Soziales und Eingliederungshilfe: Viele Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht vollständig von Bund und Ländern erstattet. Gleiches gilt für steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Steigende Kosten im Bereich der Sozialhilfe, Grundsicherung und Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuungsleistungen werden nicht ausgeglichen. 

Bildung und Betreuung: Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz oder die Einführung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule führt zu massiven Investitionen und laufenden Personalkosten. Der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder den Ausbau von Kita-Plätzen geht oft mit ungedeckten Personal- und Baukosten einher. Die Zuweisungen von Bund und Land decken die tatsächlichen Kosten oft nicht. 

Verkehr und Klimaschutz: Übertragung von Straßenverkehrssicherungspflichten, Radwegeausbau oder Sanierungsaufgaben erfolgen regelmäßig ohne ausreichende Zuweisungen Auch durch das Deutschlandticket oder veränderte Mobilitätsstandards entstehen den Kommunen Defizite. Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung oder zum Ausbau des ÖPNV werden den Kommunen auferlegt, ohne dass die entsprechenden Fördergelder für die Umsetzung ausreichen. 

Gesundheitswesen und Zivilschutz: Kommunale Krankenhäuser leiden stark unter der Schere zwischen Inflation, Tarifsteigerungen und unzureichender Krankenhausfinanzierung. Die Standards bei Ausstattung und Betrieb von Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten, werden von Bund oder Land ständig erhöht, ohne dass ein adäquater Ausgleich gleistet wird. 

Digitalisierung und IT: Vorgaben wie das Onlinezugangsgesetz verpflichten Gemeinden zur digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen, ohne dass die teure System-Infrastruktur voll vom Land ausgeglichen wird. Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen und die IT-Sicherheit erfordern hohe Investitionen, die von den Kommunen zu großen Teilen aus eigener Kraft finanziert werden müssen. 

Das Konnexitätsprinzip wird also in vielen Bereichen nicht eingehalten. Städte und Gemeinden beklagen das so oft wie vehement. Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem unmissverständliche gesetzliche Regeln, die das Land zu einer strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips verpflichten.  

Welche Finanzierungslücken bestehen ist nicht bekannt  

Jedoch ist bisher nicht bekannt, welche Summen von Land und Bund nicht ausgeglichen werden. Auch im Beispielfall U3-Betreuung beziffert die Stadt Bochum nicht, welcher Betrag im Stadthaushalt fehlt, weil das Land seinen Finanzierungspflichten nicht nachkommt. 

Die politischen Gruppierungen im Stadtrat erklären immer wieder, eine wesentliche Ursache der hohen Defizite im Stadthaushalt, wären die fehlenden Gelder von Bund und Land. Doch welche Summen in welchen Bereichen aufgrund der Nichteinhaltung der Konnexität fehlen, kann die Stadt nicht sagen. Deshalb ist ein Konnexitätsbericht, der das genau das alles auflistet und die Dimension des Problems verdeutlicht, hilfreich. Der Vorstoß der Linken in der letzten Sitzung des Stadtrats, einen solchen Bericht in Bochum einzuführen, war somit folgerichtig (Vorlage 20261081).

Was bringt ein Konnexitätsbericht? 

Der Bericht kann im Rahmen jeder Haushaltsplanung erstellt werden. Dort wird ohnehin kalkuliert, wie viele Kosten die Stadt in den entsprechenden Bereichen erwartet und welche finanziellen Mittel dafür von Land und Bund kommen. Die ungedeckten Kosten in einem Konnexitätsbericht aufzulisten, sollte ein Leichtes sein. Dieser kann in einer einzigen Tabelle bestehen. Die sich daraus ergebende Liste stellt Transparenz her. Welches Geld fehlt der Stadt. Welche Beträge sind von Bund und Land einzufordern. 

Mit einem Konnektivitätsbericht lässt sich darüber hinaus ganz anders Druck auf die Land- und Bundestagsabgeordneten der Stadt ausüben, dass diese nur dann Gesetzen zustimmen, wenn Land und Bund sich gleichzeitig verpflichten die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen vollständig zu übernehmen. Denn bisher machen sich die Abgeordneten dazu nur wenig bis keine Gedanken. So ließ man sich auch für die gesetzliche Verankerung der U3 –Betreuung abfeiern, wie das Städte wie Bochum finanzieren sollten, interessierte dagegen nicht.

Immer wieder stimmen Bochumer Abgeordnete für Gesetze, ohne dass darin eine ausreichende Gegenfinanzierung der bei Städten und Gemeinden zu erwartenden Kosten vorgesehen ist. So stimmten die Bochumer Bundestagsabgeordneten Serdar Yüksel (SPD) und Hendrik Bollmann (SPD) für die geplante Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, in dem Wissen, dass diese für die Stadt Bochum Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer bedeutet hätte und eine Zahlung an die städtischen Beschäftigten bei der aktuellen Haushaltsnotlage nicht möglich gewesen wäre (Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung). Ein solches Handeln gegenüber der Stadt ist unverantwortlich. 

Ein weiteres Beispiel: Aktuell wird eine Reform der Pflegeversicherung diskutiert. In der vorgeschlagenen Form hätte diese zur Folge, dass Pflegeplätze noch mehr von den Sozialämtern der Kommunen finanziert werden müssten. Die Kommunalen Spitzenverbände wehren sich, sie rechnen in der Folge mit einer Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro (Städtetag reagiert „schockiert“ auf Pflegereform). Die Bochumer Abgeordneten hingegen schweigen. 

In den Köpfen der Abgeordneten spielen die Folgen von Gesetzen, in denen Aufgaben auf Kommen übertragen werden, bisher offenbar keine Rolle. Fehlende Konnexität wird nicht als Problem wahrgenommen. Ob und inwieweit die Städte und Gemeinden durch Gesetze aufgrund fehlenden Ausgleichs finanziell belastet werden, wird bei Abstimmungen über Gesetze als nicht entscheidungserheblich angesehen. Das liegt auch an der fehlenden Transparenz. Niemand weiß bisher, was welche Gesetzesentscheidung die Städte und Gemeinden kosten und wie hoch der Anteil ist, den die Kommunen selbst übernehmen müssen, weil Bund und Land ihn nicht gegenfinanzieren. Diese Transparenzlücke deckt ein Konnexitätsbericht auf. 

Ebenso können die Städte die Bochumer Abgeordneten von Land und Bund in die Pflicht nehmen, dass diese sich dafür einsetzen, in allen Bereichen vollständige Konnexität herstellen. Ein Konnexitätsbericht würde den Abgeordneten eine abschließende Aufgabenliste an die Hand geben, aus der eindeutig zu entnehmen ist, welche Punkte abzuarbeiten sind. 

Ein Problem, wie das der fehlenden Konnexität, lässt sich erst lösen, wenn die genaue Dimension bekannt ist und sich transparent sagen lässt, welche Beträge in welchen Bereichen des Stadthaushaltes fehlen, weil sie entgegen den Vorgaben der Verfassung nicht von Bund und Land ausgeglichen werden. Ohne greifbare Beträge und deren Zuordnung ist das Aufstellen konkreter Forderungen und eine sachorientierte Diskussion darüber kaum möglich.

24 Juni

Wo steht Bochum nach dem Ende des Lockdown?

Geht man in diesen Tagen durch die Bochumer Innenstadt, dann schaut es fast so aus, als sei alles so wie vor der Krise, nur die vielen Menschen mit Masken weisen darauf hin, dass die Normalität doch noch nicht zurückgekehrt ist. Was sind die Folgen der Corona-Krise für Bochum? Was kommt noch auf die Stadt zu?

Halten Einzelhandel, Gastronomie und Veranstalter durch?

Mit Maske Bummeln und Shoppen gehen? Da halten sich doch viele zurück. Nicht wenige, die bisher mit Online-Shopping wenig am Hut hatten, haben in der Krise das Einkaufen im Internet zu schätzen gelernt. Diese Effekte werden sich nur begrenzt zurückdrehen lassen. Die negative Entwicklung im Einzelhandel vor Ort in Bochum wird sich beschleunigen. Es wird zu weiteren Geschäftsaufgaben kommen. Zwar tut sich vieles in der Bochumer Innenstadt, das positive Effekte haben wird, wie die Erneuerung der Plätze, wie Husemannplatz und hoffentlich auf Rathausplatz, Markthalle, Haus des Wissens und die Anbindung der City an den Radschnellweg. Doch bis diese Projekte umgesetzt sind und Früchte tragen, dauert es noch bis mindestens 2023.

Es wird sich rächen, dass die Politik in Bochum in Sachen Innenstadtaufwertung viel zu spät den Schalter von autogerechter zu lebenswerter Innenstadt umgelegt hat. Die positiven Effekte der lauenden Innenstadtprojekte wird für einige, hoffentlich nicht für viele, Einzelhändler zu spät kommen.

Die Folgen für Gastronomen und Veranstalter werden noch deutlich dramatischer ausfallen. Ein Drittel des Umsatzes in der Innenstadt wird schon heute von der Gastronomie erwirtschaftet. Die weiter bestehenden Maßnahmen, beschränken die Zahl der Kunden und halten sie vom Besuch von Kneipe und Restaurants ab. Es fehlen die Veranstaltungen, nicht nur im Bermudadreieck, die sonst Innenstadtbesucher auch in die Gastronomie locken. Zu erwarten ist, dass auch hier eine Reihe von Betrieben aufgeben wird. Noch nicht absehbar ist, ob sich langfristig neue Betriebe mit gleicher Anziehungskraft finden werden, wenn sich die Lage wieder vollständig normalisiert hat. Auch ist offen, ob Strukturen, wie sie das Bermuda3Eck aufweist, durch den wirtschaftlichen Einbruch nachhaltig geschädigt werden. Können entstehende Leerstände wieder in gleicher Qualität besetzt werden, werden sich Lücken auftun oder werden diese vermehrt durch Betriebe ersetzt, die der Anziehungskraft des 3Ecks nicht zuträglich sind, Stichwort Shisha Bars?

Wird es bald wieder Veranstaltungen wie Bochum Total geben, die den Ruf von Bochum in der Vergangenheit sehr positiv geprägt haben 2021 wieder geben oder fehlt den Veranstaltern in Zukunft die wirtschaftliche Kraft diese zu stemmen?

02 März

Stadtpolitik darf nicht mehr zu Lasten zukünftiger Generationen gehen

Lange Zeit wurde in Bochum eine Politik auf Kosten von Kinder- und Enkelgenerationen verfolgt. Die Generationen, die das Sagen in der Stadtpolitik hatten, haben auf Kosten der jungen Menschen der Stadt gelebt.

Um sich selbst nicht einschränken zu müssen, hat die de Stadt über Jahrzehnte mehr ausgegeben als eingenommen. Die Generationen haben über ihre Verhältnisse gelebt und einen Schuldenberg von 1,9 Mrd. Euro aufgehäuft, den zukünftige Generationen werden abzahlen müssen.

Jahrzehnte mit Entscheidungen, die zu Lasten zukünftiger Generationen gingen

Doch nicht nur in dieser Hinsicht war die Stadtpolitik der letzten Jahrzehnte nicht generationengerecht und ging regelmäßig zu Lasten der jungen Menschen und folgenden Generationen:

Bildung und Schulen und wurden in der Stadt über Jahrzehnte vernachlässigt. Bei den Schulgebäuden besteht ein riesiger Sanierungsstau, wie bei der gesamten städtischen Infrastruktur, den ebenfalls die Folgegenerationen beseitigen müssen. Unsere Kinder und Enkel sind es, die die dafür erforderlichen Finanzmittel aufbringen müssen, die die letzten Generationen nicht bereit waren zu investieren. Diese Generationen haben das Geld gespart, um es anderswo ausgegeben zu können. Die Bildungschancen der Schüler hängen nicht zuletzt von Ausstattung und baulichem Zustand der Schulen ab. Die Vernachlässigung der Schulen zeigt, Bildung und andere berechtigte Interessen von Kindern und Jugendlichen hatten für die Generationen der letzten Jahrzehnte, keine Priorität. Die eigenen Bedürfnisse waren immer wichtiger. Weiterlesen

12 Mai

Unsere Wahlempfehlung für die Landtagswahl 2017

Viele Bürger überlegen noch, wem Sie bei der Landtagswahl am Sonntag (14.05.) ihre Stimme geben werden. Die Landtagswahl ist auch für unsere Stadt von großer Wichtigkeit.

Neben dem Stadtrat bestimmt niemand die Möglichkeiten und Probleme in der Stadt so wie die Politik des Landes NRW. Selbst Rot-Grün in der Stadt beklagen immer wieder, das Land würde die Stadt finanziell im Stich lassen. Die Hauptursachen für die extreme städtische Verschuldung und die ungenügende Finanzausstattung der Stadt wären nicht bei der Stadtpolitik, sondern beim Land zu suchen.

Machen wir ein Gedankenspiel, wäre die Stadt eine Person, wen würde sie wählen, wenn sie denn am Sonntag eine Stimme abgeben dürfte.

Für eine Wahlentscheidung würde die Stadt zunächst überlegen, wie erfolgreich war denn die aktuelle Landesregierung. Hat sie ihren Job gut gemacht, sollte sie ihre Politik fortsetzen? Wie gut hat sie sich für die Belange der Stadt eingesetzt?

Schauen wir auf die Politikfelder, auf denen die Landespolitik die Möglichkeiten und die Lage der Stadt wesentlich bestimmt:

Finanzausstattung der Stadt – Bekommt die Stadt vom Land genug Geld, um ihren Aufgaben nach zu kommen?

Insbesondere bei der Unterbringung der Flüchtlinge und der Inklusion zeigt sich, das Land überträgt der Stadt zwar immer neue Aufgaben, eine ausreichende Finanzierung der zusätzlichen Lasten der Stadt erfolgt aber nicht. Die Stadt muss erhebliche Summen zusätzlich aus eigenen finanziellen Einnahmen aufwenden, um die Aufgaben zu schultern. Das Land lässt die Stadt im Stich. Weiterlesen

29 Apr.

Bezirksregierung entlarvt städtische Sparmaßnahmen als Luftnummern

Die Genehmigung des Haushaltes 2017 wird der Stadt nur unter Auflagen erteilt. Die Genehmigungsverfügung legt offen, dass die Bezirksregierung erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der städtischen Konsolidierungsbemühungen hat.

So heißt es in der Genehmigung, die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK 2017) können von der Bezirksregierung nur „unter Zurückstellung größter Bedenken“ akzeptiert werden, Weiter stellt die Bezirksregierung fest, dass sich das Haushaltssicherungskonzept 2017 teils „deutlich negativ verändert“ hat.

Im Haushaltssicherungskonzept, listet die Stadt die Maßnahmen auf, mit denen sie die städtischen Ausgaben senken oder die Einnahmen steigern will, damit spätestens 2020 keine Neuverschuldung mehr erforderlich wird.

Viele Konsolidierungsmaßnahmen sind nur heiße Luft

Bei den folgenden Maßnahmen hat die Bezirksregierung deutliche Zweifel, wie die Stadt die angegebenen Konsolidierungsbeträge realisieren will (Genehmigungsverfügung):

Geschäftsprozessoptimierung – Dadurch will die Stadt in den nächsten Jahren 1,428 Mio. pro Jahr sparen. Bisher gibt es in der Stadt aber gar kein Programm, mit dem Verwaltungsprozesse umstrukturiert werden sollen, damit noch in diesem Jahr der genannte Betrag eingespart werden kann. Weiterlesen

17 Dez.

Die Zinsbombe tickt

Immer weiter schraubt der Grüne Kämmerer Busch die Kassenkredite in schwindelerregende Höhen. Waren es 2011 immerhin schon 650 Mio. wurden sie bis 2017 auf 1.200 Mio. erhöht. „Die Kassenkredite sind das Übel“, stellte der Kämmerer bereits 2013 selbst fest (WAZ vom 26.12.13). Jetzt, wo Finanzexperten die Zinswende ankündigen, werden die Kassenkredite zu einer tickende Zeitbombe.

Kassenkredite sind der Dispo der Städte. Sie werden jedoch seit Jahren missbraucht, um Haushaltslücken zu schließen. Eigentlich sollen die Kredite nur die Liquidität der Städte sichern, damit die städtischen Gehälter pünktlich ausgezahlt werden können und für die Stadt tätige Unternehmen und Handwerker fristgerecht ihr Geld erhalten. Für diesen Zweck sind bei einer Stadt wie Bochum eigentlich nur rd. 250 Mio. Liquiditätsreserve erforderlich (ein Sechstel der im Haushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit). Der Rest der Kassenkredite besteht aus langfristigen Schulden, die statt durch langfristige Darlehnsverträge durch sich ständig ablösende Kurzfristkredite refinanziert werden.

Bei niedrigem Zinsniveau sind kurzfristige Kredite attraktiv. Entsprechend zahlt die Stadt heute ggü. 2012, trotz um fast 500 Mio. gestiegener Verschuldung, statt 93,5 Mio. nur noch 37,2 Mio. Zinsen. Die durchschnittliche effektive Verzinsung über alle städtischen Kredite ist so in nur 5 Jahren von 5,95% (2012) auf 1,79% (2017) abgesunken. Die glückliche Zinsentwicklung erspart der Stadt hohe zweistellige Millionenbeträge für Zinszahlungen, die sonst an anderer Stelle. insbesondere auch bei städtischen Leistungen für die Bürger, hätten eingespart werden müssen. Weiterlesen

10 Dez.

Ohne Genehmigung: BoSy geben 0,33 Mio für Eröffnungsfeierlichkeiten aus

Was würde passieren, wenn in einem Unternehmen der Abteilungsleiter ohne Genehmigung 328.183 Euro für Feierlichkeiten ausgibt, obwohl er sein Budget schon lange überzogen hat? Das könnte ein Unternehmen nicht dulden, die Unternehmensleitung würde ihm seine Papiere in die Hand drücken. Was unternehmen Verwaltungsvorstand und Oberbürgermeister in Bochum, wenn dort das gleiche passiert? – So tun, als wäre nichts geschehen.

Das Budget der Bochumer Symphoniker reichte nur für den Regelbetrieb

Obwohl die Regeln der Stadt eindeutig sind, der Kämmerer schreibt vor: „Die Einhaltung des konsumtiven und investiven Budgets zählt zu den dienstrechtlichen Verantwortungen der Budgetverantwortlichen. Drohende Budgetüberschreitungen sind sofort durch geeignete Gegenmaßnahmen abzuwenden (Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers).

Das gilt auch für die Bochumer Symphoniker (BoSy). Budgetverantwortlicher dort ist Generalmusikdirektor Steven Sloane. Das Budget für 2016 sah vor, dass den BoSy 9.120.417 Euro zur Verfügung stehen, davon 1.208.200 Euro aus Kartenverkäufen (13%), die verbleibenden 7.912.217 Euro aus Subventionen insbesondere der Stadt (nicht städtischer Anteil an den Zuschüssen: 1,6%).

Dem Budgetverantwortlichen war bereits Ende 2015 klar, dass die für 2016 ursprünglich eingeplanten Mittel nicht vollständig zur Verfügung stehen würden, denn bereits 2015 wurde die Fertigstellung des Musikforums auf Ende des 3. Quartal 2016 verlegt. Die Folge, die Einnahmen aus Kartenverkäufen würden statt 1.208.200 Euro nur rd. 900.000 Euro betragen. Entsprechend konnten die BoSy für 2016 realistisch nur mit 8,81 Mio. Euro planen, also ziemlich genau mit dem gleichen Betrag wie 2015.

Da Bochum sich im Haushaltssicherungsverfahren befindet, stand zudem seit 2015 fest, dass aus 2015 wie die Jahre zuvor keine Mittel nach 2016 übertragen würden. Zudem mussten bereits 2014 die Mittel der BoSy wegen Tarifsteigerungen überplanmäßig deutlich erhöht werden. Eine Verrechnung von Überschüssen mit zurückliegenden Budgetdefiziten, sieht das Haushaltssicherungsverfahren ebenfalls nicht vor. Weiterlesen