Im Mai 2024 hatten die STADTGESTALTER die Schaffung eines Azubi-Werks angeregt, doch obwohl angeblich alle politischen Gruppierungen die Idee gut finden, scheitert die Umsetzung bisher an der gepflegten Langsamkeit der Verwaltung und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün.
Auch in Bochum wird Wohnen beständig teurer. Die Situation für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt wird nicht besser. Das belastet besonders junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, kaum Einkommen haben, aber nicht mehr zu Hause bei der Familie wohnen können oder wollen.
Azubi-Werk – Vorbilder Hamburg und München
Im Umkreis von Hochschulen und Universitäten gibt es Studentenwohnheime und Studentenwerke, die günstigen Wohnraum für Studenten und Studentinnen bauen wie betreiben. Städte wie Hamburg (seit 2016) und München (seit 2020) besitzen darüber hinaus kommunale Azubi-Werke, die Wohnheime für Auszubildende betrieben. Diese werden unterstützt von zahlreichen Einrichtungen wie IHK, Jugendorganisationen und Gewerkschaften.
Junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer und beruflicher Ausbildung bekommen in Azubi-Wohnheimen Unterkunft und Verpflegung. Alle Wohnheime haben dazu ein Betreuungskonzept durch Sozialarbeitende. So können in Hamburg auch Minderjährige in die Wohnheime ziehen.
Für Bochum wäre ein Azubi-Werk ebenfalls ein bedeutender Standortfaktor für die lokale Wirtschaft und den Mittelstand. Es ermöglicht, junge Menschen für die Stadt zu gewinnen, die man hier zu den dringend benötigten qualifizierten Fachkräften ausbildet. Auch für Azubis der Stadt Bochum kann ein Azubi-Werk ein attraktiver Grund für die Berufswahl im hiesigen öffentlichen Dienst sein.
Politik redet viel, macht aber nichts
Die Idee eines Azubis-Wohnheims und die Schaffung eines Azubi-Werks ist in Bochum nicht neu. Immer wieder wird in der Politik davon geredet (u.a.. Bochums SPD hat den Ausbildungsmarkt auf dem Schirm), nur ernsthaft verfolgt, wurde der Vorschlag bisher leider nicht.
Damit die Idee endlich vorankommt, haben die STADTGESTALTER dem Stadtrat im Mai einen konkreten Vorschlag vorgelegt, ein Azubi-Werk zu schaffen (Anregung). Dem schrägen Politikverständnis von SPD und Grünen folgend, demnach man aus Prinzip nur eigenen Vorschlägen zustimmt, wurde jedoch auch diese Anregung abgelehnt, während die CDU dafür stimmte. Die Verwaltung lieferte der Koalition die nötige Vorlage (Vorlage 20241817), sie erklärte, man sei in Gesprächen bzw. plane solche und könne nicht sagen, ob ein Azubi-Werk auch für Bochum der richtige Weg sei, um ein Azubi-Wohnheim zu schaffen.
Eine erstaunliche Aussage, nachdem man sich mit dem Thema schon mehrere Jahre hätte beschäftigen sollen und müssen. Ebenfalls bleibt die Verwaltung eine Erklärung schuldig, welche anderen Wege als ein Azubi-Werk es geben soll, um Azubi-Wohnheime zu schaffen..
DGB-Jugend hat angeblich schon ein Konzept mit Rot-Grün besprochen
Ebenfalls bemerkenswert, dass im aktuellen Rundbrief des Mietervereis zu lesen ist, dass sich auch die DGB-Jugend Ruhr-Mark schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und daher ein Auszubildenden-Wohnheim fordert (Rundbrief 02/2024).
Für Bochum habe man sogar bereits ein Konzept erstellt und 59 Organisationen als Unterstützer*innen gewonnen. Dazu habe man Gespräche mit den Grünen und der SPD im Bochumer Stadtrat aufgenommen und bereits im Juli 2024 mit einer Delegation von SPD und Grünen das Azubi-Wohnheim in München besucht. Davon weiß die Verwaltung der Stadt Bochum anscheinend nichts oder tut zu mindestens so. SPD und Grüne haben trotz den Gesprächen jedenfalls nichts unternommen, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen, im Gegenteil, sie stimmten im September gegen die entsprechende STADTGESTALTER-Anregung.
Auch die Gespräche der DGB-Jugend mit Rot-Grün haben somit nichts daran geändert, dass die Koalition nur eigene Ideen verfolgt, oder erfolgreiche Vorschläge gerade so weit umbeschreibt, dass man später fremde Ideen als eigene verkaufen kann.
Offenkundig steht Rot-Grün bei diesem Thema auf der Bremse, Entsprechend geht auch die DGB-Jugend nicht davon aus, dass in der laufenden Ratsperiode noch die Weichen für die Schaffung eines Azubi-Wohnheims gestellt werden. Entsprechend wird im Rundbrief des Mietervereins angekündigt, dass die DGB-Jugend nun dafür sorgen will, dass das Thema Eingang in die Parteiprogramme für die Kommunalwahl 2025 findet. Im nächsten Schritt wolle man mit weiteren Parteivertreter*innen sprechen (Rundbrief 02/2024). Das ist allerdings bisher nicht geschehen.
Azubi-Wohnheim scheitert bisher an Politikspielchen von Rot-Grün
Sehr bedauerlich, wenn ein wichtiges Thema wie dieses, bei dem sich eigentlich alle im Stadtrat einig sind, nur aus rein politischem Kalkül und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün nicht vorankommt. Unverständlich, wenn sich die Verwaltung dann auch noch als Handlanger für solche Politikspielchen missbrauchen lässt.
Eigentlich wäre die Sache einfach, die im Rat vertretenen politischen Gruppierungen verständigen sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines Azubi-Werks bzw. eines Azubi-Wohnheims und beschließen diesen gemeinsam. Alle wären begeistert, die Stadtgesellschaft, die Gewerkschaften, Mieterverein, IHK usw.. Doch, dass SPD und Grüne es irgendwann einmal fertigbringen, über ihren Schatten zu springen, ist leider kaum zu erwarten.
SPD und Grüne wollen den pensionierten, ehemaligen Bochumer Polizeipräsidenten Jörg Lukat als Oberbürgermeister vorschlagen. Was bedeutet das für die Stadt und die Opposition im Stadtrat?
Jörg Lukat (62), ehemaliger Chef der Bochumer Polizei, ist als freundlich, verlässlich und sympathisch bekannt. Doch ist er deswegen bereits der richtige für das Amt des Oberbürgermeisters? Auch Erfahrungen mit der Leitung einer Behörde mit fast 2.000 Beschäftigten hat er. Er sollte also auch die Stadtverwaltung leiten können.
Polizei- und Stadtverwaltung sind verschiedene Welten
Jedoch unterscheiden sich Polizei- und Stadtverwaltung in vielen Bereichen sehr grundsätzlich. Die Polizei ist streng hierarchisch organisiert, alle wesentlichen Abläufe gibt das Land per Verordnung oder Gesetz vor. Lukats Aufgabe war es nie die Behörde zu reformieren oder wesentlich weiterzuentwickeln. In Bochum wäre eine seiner wichtigsten Aufgaben die Verwaltung zu reorganisieren, schneller und schlanker zu machen sowie diese zu modernisieren. Diese Aufgabe hatte er bei der Polizei nicht, diesen Job hat er noch nie gemacht
Stadtverwaltung und städtische Unternehmen werden unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben im Wesentlichen von der Stadt selbst organisiert. Für Bochum sieht die Bochum-Strategie vor, die Stadt zur Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu machen. Die reine Behördenleitung wird also nicht die primäre Aufgabe des neuen OBs sein, sondern die Stadtbehörden und –unternehmen fit für die Zukunft zu machen und sie entsprechend neu zu aufzustellen. Nötig ist zudem eine erhebliche Reduzierung des Personalaufwands zu erreichen und die sich in finanzieller Schieflage befindlichen städtischer Unternehmen (SBO und BOGESTRA) zu sanieren.
Die Strukturen bei der Polizei sind dagegen fest vorgegeben, ebenso das Finanzbudget, daran konnte der Polizeipräsident nie maßgeblich etwas ändern. In der Stadtverwaltung ist beides flexibel. Es hängt wesentlich vom Geschick und vom politischen Kurs des OB und der Politik ab, ob der städtische Haushalt am Ende mit einem Minus oder einem Plus dasteht. Das alles wäre für den ehemaligen Polizeipräsidenten völliges Neuland.
Wesentliche Aufgaben des OB sind zukünftige Stadtentwicklung und -gestaltung
Ebenso ist der Oberbürgermeister entscheidend für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Faktoren wie Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und Verkehrsorganisation entscheiden darüber, ob die Stadt wächst, also Menschen und Unternehmen gewinnt, oder sie weiter verliert. Auch damit hat Jörg Lukat keine Erfahrungen.
Als Polizeipräsident ist er nicht dadurch aufgefallen, von der Stadt die beschleunigte Schaffung einer modernen Verkehrsinfrastruktur einzufordern, um Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der alternativen Verkehrsmittel zu stärken. Es blieb bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung und öffentlichkeitswirksamem Aktionismus. Statt z.B. der Stadt einen fachgerechten Ausbau der Springorumtrasse mit getrenntem Rad- und Gehweg vorzuschlagen, damit die Trasse gleichermaßen gut und ohne Konflikte von Menschen zu Fuß und auf dem Rad zu nutzen ist, stellte in einer Aktion mit der Stadt öffentlichkeitswirksam Schilder für mehr Rücksichtnahme auf (Vorfahrt für Rücksicht: Schilder werben auf Geh- und Radwegen für faires Miteinander), deren Wirksamkeit bezweifelt werden darf, denn es gab noch nie eine Kampagne für mehr Verkehrssicherheit, von der im Nachgang nachgewiesen wurde, dass sie irgendwas gebracht hat (Fachleute halten nichts von Verkehrskampagnen).
Dass Verkehrssicherheit und Vision Zero besonders durch bauliche Maßnahmen zu erreichen sind, zu denen auch die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben die Stadt auch öffentlichkeitswirksam drängen müsste, hat Lukat als Polizeipräsident nicht als seine Aufgabe gesehen (Polizei Bochum muss mehr für Vision Zero tun). Er blieb bei klassischen Polizeimaßnahmen, Bußgelder verteilen und öffentlichkeitswirksam mit Kampagnen aufklären.
Offen ist, ob Lukat in seiner Rolle als Oberbürgermeister komplett umdenken könnte und es ihm gelänge, statt der Verwaltung des Istzustandes, die Gestaltung und Entwicklung von Stadt und Zukunft in den Mittelpunkt seiner Politik zu stellen.
Innovationsfähigkeit und Bereitschaft neue Wege zu gehen
Auch sein vergleichsweise hohes Alter steht eher für Erfahrung, aber nicht für Innovation, Kreativität und die Bereitschaft neue Wege zu gehen. Eigentlich ist Lukat mit 62 bereits in Pension gegangen. Es ist davon auszugehen, dass er nur ein Übergangs-OB für eine Amtszeit wäre, denn am Ende einer zweiten Amtszeit wäre er schon 72 Jahre alt.
Das von ihm zum Abschluss seiner Zeit als Polizeipräsident erfolgreich umgesetzte Projekt, in Bochum einen Ort für ein neues Polizeipräsidiums zu finden, kommt ebenfalls nicht besonders innovativ daher. Optisch kann das geplante Gebäudeensemble als zweckmäßig, aber recht einfallslos bezeichnet werden. Bau- und Klimatechnisch bleibt der Neubau hinter den Baustandards der Stadt zurück. Das ist im Wesentlichen allerdings nicht Lukat geschuldet, sondern den Vorgaben des Innenministeriums.
Zwar hat Lukat hier gezeigt, dass er auch besondere Aufgaben und Projekte erfolgreich abwickeln kann, doch einen besonderen persönlichen Stempel konnte er dem Projekt nicht aufdrücken. Aus städtebaulicher Sicht hätte man sich eine andere, deutlich zukunftsweisendere Gestaltung, an einem zentraleren Ort gewünscht. Optimal und zeitgemäß wäre eine Fortentwicklung des Gebäudebestands am bestehenden Standort gewesen. Würde Lukat OB, wäre es einer seiner Aufgaben, seinen ehemaligen Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht noch zu Verbesserungen des Projekts zu bewegen.
Ideal für die SPD, Niederlage für die Grünen
Im Juni wurde Lukat SPD-Mitglied. Für die Bochumer Genossen ein wichtiges Kriterium, um ihn aufstellen zu können. Er kommt nicht aus Bochum, sondern lebt in Herten, sollte Bochum aber aufgrund seiner Arbeit ausreichend gut kennen.
Für die SPD ist er insoweit also der ideale Kandidat, liegt doch der Fokus der SPD-Politik ohnehin primär auf der Versorgung der in Bochum wohnenden Menschen (mit Sozialwohnungen, Parkplätzen usw. sowie der bei Stadt und städtischen Betrieben Beschäftigten), und wird die Entwicklung und Gestaltung von Bochum zu einer modernen Großstadt, die mit den anderen deutschen Großstädten mithalten und Menschen wie Unternehmen für die Stadt gewinnen kann, als nachrangig angesehen.
Für die Grünen dagegen wäre die Nominierung eine schwere Niederlage. Zeigt sie doch, dass die Partei erneut niemanden Geeigneten finden konnte, der oder die für die Bochumer Grünen kandidieren wollte.
Dass man erneut einen SPD-Kandidaten unterstützen will, belegt zudem, dass die Bochumer Politik von der SPD dominiert und deren Politik seit 25 Jahren willig von den Grünen mitgetragen wird. Die Chance auf ein eigenes politisches Profil scheinen die Grünen ein weiteres Mal zu verspielen. Dass sie jetzt einen Kandidaten mittragen wollen, dessen Lebenslauf so gar nicht für eine moderne, innovative und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung im Sinne der Grünen steht, zeigt auch, dass in dieser Hinsicht große Ansprüche bei den Grünen in Bochum nicht vorhanden sind.
Im Vordergrund steht, über den jetzt unterstützten OB-Kandidaten behalten die Grünen den Zugriff auf die von ihnen bisher gehaltenen Posten im Verwaltungsvorstand (Kämmerin und Sozialdezernentin), auch für den Fall, dass es nach der Wahl zu einer Koalition ohne grüne Beteiligung (Schwarz-Rot) oder mit einer grünen Minderheitsbeteiligung (Schwarz-Rot-Grün) kommt.
Opposition sucht eine unabhängige Kandidatin
Was bedeutet ein OB-Kandidat Jörg Lukat für die Opposition? Da Lukat von Grünen und SPD unterstützt wird, ist fast sicher, dass er mindestens in die Stichwahl kommt. SPD und Grüne werden aus heutiger Sicht bei der Kommunalwahl zusammen auf 40 bis 48% der Stimmen kommen. Das bedeutet, ein reiner CDU-Kandidat hätte wie schon 2020 keine Chance. Würde die CDU doch einen Partei-Kandidaten aufstellen, wäre sogar zu befürchten, dass Lukat die Wahl schon im ersten Wahlgang gewinnt.
Dabei wäre es für die CDU von entscheidender Bedeutung die OB-Wahl zu gewinnen und einen von den Grünen mit getragenen SPD-OB unbedingt zu vermeiden. Gewinnt die CDU nicht den OB, wäre man bei einer Koalition mit der SPD nur Juniorpartner, selbst dann, wenn man stärkste Fraktion würde.
Nur ein breit von vielen politischen Gruppierungen der Opposition auch schon im ersten Wahlgang getragener unabhängiger Kandidat (Zeit für einen unabhängigen Oberbürgermeister?) kann gegen Lukat gewinnen. Die besten Chancen hätte eine junge, dynamische, kluge und kompetente Kandidatin ohne Parteibuch, mit validen Erfahrungen in Sachen moderner und zukunftsgerichteter Stadtentwicklung, die sich auch schon in leitender Position in einer Verwaltung oder einem Unternehmen profilieren konnte. Ideal wäre eine Kandidatin, die auch für Menschen, die eigentlich dem grünen Wählerspektrum zuzurechnen sind, wählbar wäre. Eine solche Kandidatin wäre der Gegenentwurf zu Jörg Lukat und verspräche eine spannende OB-Wahl.
Die STADTGESTALTER suchen noch bis zum 17.10.2024 einen unabhängigen Kandidaten oder eine unabhängige Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl (Stellenanzeige Oberbürgermeister*in). Bisher gibt es nur männliche Bewerber, die STADTGESTALTER würden sich sehr freuen, wenn sich auch weibliche Kandidaten fänden, die sich das Amt der Oberbürgermeisterin zutrauen.
Das Grün- und Spielkonzept für die Bochumer Innenstadt liegt vor. Dachpark, Propstei-Platz und –Park, Neugestaltung Zufahrt Massenbergstraße und andere Dinge wurden darin aufgenommen. An einigen Stellen gibt es aber auch noch Luft nach oben.
Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Innenstadt hat das beauftragte Unternehmen für Landschaft und Städtebau jetzt im Auftrag der Stadt ein sehr umfangreiches Konzept zur begrünten und bespielbaren Bochumer Innenstadt” erarbeitet („Upgrade Grün und Spiel“ – Konzept für die Bochumer Innenstadt). Dieses ist zwar kein wirkliches Upgrade, denn Grün und Spiel gibt es in der Bochumer Innenstadt bisher wenig bis gar nicht, aber es enthält viele gute Idee und Vorschläge. Aus Sicht der STADTGESTALTER bleibt es gleichwohl in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück.
Konzept ist erster Schritt zu begrünter Innenstadt
2019 bereits forderten die STADTGESTALTER ein Begrünungskonzept für die ganze Stadt (Mehr Grün für die Stadt), zuletzt hatten die STADTGSTALTER ein “Leitbild Begrünte Innenstadt” (Grüne, attraktive, statt graue, trostlose Innenstadt). Jetzt liegt für die Bochumer Innenstadt ein solches Begrünungskonzept vor. Das städtische Konzept würde dem vorgeschlagenen Leitbild zwar nur teilweise gerecht, aber es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Hier einige wichtige Punkte aus dem neuen Konzept:
Ein Dachpark könnte eine einzigartige Attraktion für die Bochumer Innenstadt darstellen. Zunächst zentral an der Kreuzung Drehscheibe mit dem Dachpark zu starten und ihn dann sukzessive zu erweitern ist eine zweckmäßige Vorgehensweise. Die Vorschläge der STADTGSTALTER zeigen, was maximal möglich ist.
Propstei-Platz und –Park – Ein zentraler Punkt des jetzt von der Stadt vorgelegten Konzeptes ist das Gerberviertel und den Boulevard zu begrünen bzw. den Kuhhirten-Platz als grünen Spielplatz umzugestalten (Impuls: Gerberviertel und Grüner Boulevard). Den Spielplatz am Kuhhirten hatten die STADTGESTALTER bereits 2016 vorgeschlagen (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten), 2019 hat der Stadtrat diesen dann beschlossen.
Eine Planung für den Propsteiplatz auf der Kreuzung Große Beck- und Brückstraße mit dem Denkmal des Grafen Engelbert im Mittelpunkt, legten die STADTGESTALTER ebenfalls 2016 vor (Ein neuer Platz für Bochum), der Propstei-Park folgte 2023. Diese Idee umfasst einen Park über die gesamte Untere Marktstraße und die Bleichstraße. Im Konzept der Stadt soll nur der Bereich vom zukünftigen Propstei-Platz bis zum Kuhhirten-Platz begrünt werden. Hier ist, wie der Plan der STADTGESTALTER zeigt, deutlich mehr möglich.
Schattensegel Kortumstraße – Auch die Beschattung der Kortumstraße ist im Konzept Thema. Dazu wird die Installation von Schattensegel angeregt (Kortumstraße). In einer begrünten Variante wurden solche Segel 2023 ebenfalls von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen (Grüne Schattensegel für die Kortumstraße).
Eine weitere Möglichkeit die Kortumstraße zu beschatten, wäre ein Rankengerüst für Kletterpflanzen in der Fußgängerzone, wie es in München nach dem Vorbild aus Wien diskutiert wird (Dach aus Kletterpflanzen für die Fußgängerzone in München?).
Zufahrt Massenbergstraße – Zur Beseitigung der Fehlplanung in diesem Bereich wird im Konzept der Stadt ein Vorschlag gemacht, die Parkhauszufahrt zu begrünen und Platz für Rad- und Fußverkehr zu schaffen, der bisher ungenügend, bis gar nicht vorhanden ist (Tiefgaragenzufahrt des Parkhaus Massenbergstraße). Die STADTGESTALTER hatten diesen Bereich mit Fokus auf eine bessere Verkehrsführung bereits 2020 überplant (Umgestaltung des Zugangs zum Bongard-Boulevard)
Die im städtischen Konzept vorgeschlagene Planung stellt die Begrünung in den Mittelpunkt, die Verkehrsführung kann hingegen nicht überzeugen. Die Verkehrsflächen für Menschen, die zu Fuß gehen, sind weiterhin unterdimensionier. Die städtische Planung sollte nochmal überdacht werden.
Dr.-Ruer-Platz – Das Konzept schlägt ebenso eine Umgestaltung und Begrünung dieses zentralen Platzes vor (Ein Stadtplatz wird neu gedacht), Leider sind die gemachten Vorschläge jedoch wenig überzeugend, da kaum Grün hinzukommt. Der Platz bliebe im Wesentlichen eine trostlos und öde Pflasterfläche. Auch eine Verbindung zum Grünbereich um die Pauluskirche fehlt. Hier ist mehr möglich, daher sollten die Planungen noch mal grundlegend überarbeitet werden.
Untere Kortumstraße – Das Konzept der Stadt macht zu vielen Straßen im Innenstadtbereich gute und sinnvolle Vorschläge zur Begrünung. Eine Planung zur grundlegenden Umgestaltung der Kortumstraße von Brückstraße bis Bergstraße als Teil der Grünachse Innenstadt-Stadtpark fehlt jedoch. Hierzu hatten die STADTGESTALTER 2021 eine umfangreiche Planung vorgelegt (Die Bochumer Kortumstraße soll aufblühen).
Ein attraktiver Zugang der Innenstadt vom Stadtparkvierte, ist für den Erfolg und die Attraktivität der Innenstadt von entscheidender Bedeutung. Das Konzept sollte daher um Planungen zu dieser wichtigen Achse ergänzt werden.
Im Ergebnis stellt das städtische Konzept eine große Zahl sinnvoller und sehr begrüßenswerter Maßnahmen zu mehr Grün in der Innenstadt vor. Zu hoffen ist, dass diese zügig umgesetzt werden. In einigen Bereichen ist, wie dargestellt, mehr möglich. Die konkreten Maßnahmenplanungen sollten in einigen Bereichen über die Planungen im Konzept hinaus gehen. Wichtig ist, dass die Begrünung nachhaltig erfolgt und Maßnahmen nicht als Provisorien oder Alibi-Begrünung daherkommen. Echte Beete und Grünstreifen sind der Aufstellung von endlos vielen Pflanzkübeln vorzuziehen.
Für die STADTGESTALTER erfreulich, dass viele ihrer Anregungen in dem Konzept wieder zu finden sind und sich zeigt, dass die Erarbeitung der entsprechenden Ideen und Vorschläge sich gelohnt hat und die gestaltende Stadtpolitik der Wählerinitiative offenbar einen maßgeblichen Einfluss auf die vorgelegten Planungen hatte.
Erst ab 2020 endete für Bochum die Haushaltssicherung. Jetzt weist der Doppelhaushalt 2025/2026 wieder erhebliche Defizite in Höhe von 80 Mio. und 106 Mio. aus. Der Weg in eine neue Haushaltsnotlage ist vorgezeichnet. Die Ursachen für die erneute Haushaltskrise zeigen, die Politik hat aus 11 Jahren Haushaltsnotlage (2009-2019) nichts gelernt.
Zumindest auf dem Papier schafft Bochum seit dem Jahr 2018 den Haushaltsausgleich. Es wurden angesichts des Haushaltsvolumens von 1.800 Mio. geringfügige Haushalsüberschüsse von 1-17 Mio. erzielt, 2020 ein minimales Defizit von 7 Mio.. Aber bereits im laufenden Haushaltsjahr wird das Defizit nur durch die mit mehr Glück als Verstand erzielten Sondereinnahmen des STEAG-Verkaufs aufgrund der Ukraine-Krise vermieden, sonst müsste der überplanmäßige Verlust der BOGESTRA aus dem Haushalt finanziert werden, was schon für 2024 ein Defizit von über 30 Mio. bedeuten würde.
Wie konnte es zu der erneuten Haushaltsnotlage kommen?
Der am 05.09.2024 von der Kämmerin eingebrachte Haushaltsentwurf sieht für 2025 ein Defizit von 80 Mio., für 2026 sogar von 106 Mio. Euro vor.
Es stellt sich die Frage, wie konnte es dazu kommen? Politik und Kämmerin beklagen zu Recht die Unterfinanzierung der Kommunen und eine fehlende Lösung für die Ablösung der Altschulden. Doch wesentliche Ursachen liegen auch in der Stadtpolitik, die es nicht als Aufgabe angesehen hat, den absehbar steigenden Ausgaben entgegenzuwirken und gezielt die Einnahmen zu steigern. Das nun eintretende Finanzdesaster war lange absehbar, man hat die Entwicklung jedoch bewusst ignoriert.
Um die genannten Defizite zumindest teilweise zu mindern, will die Kämmerin 2025/26 30 Mio. einsparen. Wie, dafür haben weder Verwaltung noch Politik bisher ein Konzept, nur die Position “Globaler Mehraufwand” steht im Haushalt. Das ist weder kreativ noch seriös.
Die Versäumnisse der Stadtpolitik
Betrachtet man die Ursachen für das zunehmende Haushaltsdefizit, lässt sich erkennen, wo die Versäumnisse der Bochumer Stadtpolitik – besonders der letzten 10 Jahre – liegen:
Personalaufwand – Die Personalaufwendungen der Stadt werden sich von 2015 bis 2026 um 186 Mio. Euro von 313 Mio. auf knapp 500 Mio. Euro erhöhen. Das ist ein Anstieg von fast 60%. Hinzu kommen die Kosten für die Einrichtung der neuen Arbeitsplätze (Büromieten, Arbeits- und Büroausstattung u.ä.). In 12 Jahren hat die Stadt 1.285 neue Stellen geschaffen, aus 5.165 Stellen 2015 werden bis 2026 voraussichtlich 6.450. Das bedeutet eine Zunahme um fast ein Viertel.
Bis heute ist man weder willens, die Verwaltung effizienter und schneller aufzustellen, noch ist man bereit, die Bürokratiekosten zu senken, indem man Ämter und Abläufe konsequent zusammen mit denen anderen Stadtgemeinden der Ruhrstadt in zentralen Einrichtungen bündelt (Bochumer Stadtverwaltung zu oft zu langsam und ineffizient). Das maßlose Ausufern der Bürokratie ist also zu großen Teilen auch ein hausgemachtes Problem.
Das maßlose Aufblähen der Verwaltung hätte vorausschauend verhindert werden müssen. Die jetzt geschaffenen Strukturen zurückzunehmen, wird ungleich schwieriger.
In den nächsten Jahren muss alles unternommen werden, den Personalaufwand um mindestens 80-100 Mio. Euro pro Jahr zu senken.
Sanierungsfall BOGESTRA – Der Verlust des Bochumer Nahverkehrsunternehmens ist für den Stadthaushalt untragbar geworden. Fast 90 Mio. statt bisher 60 Mio. Euro Verlust pro Jahr kann die Stadt nicht stemmen. Das Unternehmen ist ein Sanierungsfall (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall), es kann die notwendigen Investitionen nicht mehr stemmen und ist überschuldet.
Doch Rot-Grün weigert sich, die nötigen Schritte zu unternehmen, um das Unternehmen zu sanieren und ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Der seit Jahren andauernde Widerstand von SPD und Grünen gegen einen metropolengerechten Ausbau des ÖPNV-Netzes und ein attraktives Tarif- und Ticketsystem kostet die BOGESTRA jedes Jahr weitere Millionen. Zu befürchten ist, dass die Kundenzahlen in den nächsten Jahren weiter zurück gehen, das Defizit weiter steigt und der Stadthaushalt immer stärker belastet wird.
Die umgehende Sanierung der BOGESTRA ist unumgänglich. Nur so kann verhindert werden, dass das Unternehmen den Stadthaushalt ganz zum Einsturz bringt.
Das Defizit muss auf unter 70 Mio. gedrückt werden, um den Haushalt um mindestens 20-30 Mio. zu entlasten.
Einwohnerverlust – Anders als in deutschen Großstädten sonst, sank die Einwohnerzahl der Stadt Bochum von 2011 bis 2022 um 8.000 Menschen (Zensus 2022). Seit 1960 sank sie sogar um 86.000 Menschen (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Das bedeutet massive Verluste an Steuern und Zuweisungen. Konkret verliert die Stadt durch die Bevölkerungsabnahme von 8.000 Menschen 22 Mio. Euro.
Der Einwohnerverlust ist die Folge mangelnder Attraktivität der Stadt. Menschen ziehen lieber in andere Großstädte als nach Bochum. Die Politik hat über Jahrzehnte kaum Wert auf Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und eine gute Verkehrsorganisation der Stadt gelegt. So wird die Ausrichtung der Stadt in Sachen Modernität und Zukunft auch im neuen Prognos-Städteranking als “eher schwach” bewertet (Städteranking 2024). Der Abstand von Bochum in Sachen Stadtentwicklung zu modernen Großstädten wird immer größer.
Das kann sich die Stadt nicht leisten. Es muss dringend das Ziel verfolgt werden, die Stadt modern und zukunftsgerichtet aufzustellen, um die Attraktivität deutlich zu steigern und die Bevölkerungszahl wieder zu erhöhen.
22 Mio. Euro könnte die Stadt pro Jahr mehr einnehmen, wenn sie die verlorenen 8.000 Menschen wieder zurückgewinnt.
Zinsaufwand – Auch die bis 2017 durch Rot-Grün aufgehäuften rd. 1,7 Mrd. Schulden kommen die Stadt in den nächsten Jahren wieder teuer zu stehen. Betrug der Zinsaufwand für die städtischen Kredite 2021 noch 18 Mio. sind es heute aufgrund der steigenden Zinsen schon 35 Mio., sollen es 2026 laut Prognose der Kämmerin 54 Mio. werden und 2028 sogar 71 Mio. Euro. 2026 entspricht der zu leistende Zinsaufwand also der Hälfte des zu erwartenden Haushaltsdefizits.
Die Zinslast wird für den Stadthaushalt zur Zeitbombe. Auch dieses Problem ist lange bekannt, wurde aber ebenfalls von der Politik ignoriert (2021: Bochum die Zombiestadt? Die tickende Zeitbombe im Rathauskeller). In den letzten Jahren unternahm Rot-Grün nichts die Bombe zu entschärfen und die Altschulden zu senken. Man hoffte auf eine Altschuldenregelung, Land und Bund sollten die Schulden übernehmen, vergeblich. Die Politik hat sich verspekuliert.
100 Mio. weniger Schulden würden bei einem Zinssatz von aktuell 3,5 % 3,5 Mio. weniger Zinsaufwand bedeuten.
Übermäßige Subventionierung des Autoverkehrs – In Bochum kostet das Anwohnerparken 22 Euro im Jahr, dafür sind die KiTa-Beiträge hoch. In modernen Städten ist das Anwohnerparken teuer, die KiTas sind dagegen kostenfrei. Über Jahrzehnte hat Rot-Grün den Autoverkehr mit Millionenaufwand billig gemacht. Heute zahlt die Stadt dafür einen hohen Preis. Mit rd. 180 Mio. Euro im Jahr wird der Autoverkehr subventioniert (Uni Kassel: Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV). Wer ein Auto nutzt, zahlt nur 40-60 % der Kosten, die er oder sie verursacht.
Insbesondere fehlen der Stadt Bochum also entsprechende Einnahmen, es werden keine kostendeckenden Parkgebühren verlangt und keine Straßenbenutzungsabgaben. Ein Straßenstellplatz kostet die Stadt nach eigener Kalkulation 250 Euro im Jahr. Etwa 40% der PKW parken in Bochum auf der Straße. Der Stadt fehlen also rund 21 Mio. Euro im Jahr. Auch das Innenstadtparken wird mit mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr subventioniert.
Für die Instandhaltung der Straßen fehlt das Geld ebenfalls. Die Stadt gibt zu wenig für die Erhaltung und Instandsetzung der Straßen aus. 2016 ging die Stadt davon aus, dass in Bochum rund 12 Mio. Euro pro Jahr nötig wären, um die Substanz einwandfreier Straßen zu erhalten. Abgeschrieben für Abnutzung werden rund 25 Mio. Euro im Jahr. Demzufolge sinkt die Vermögenssubstanz kontinuierlich. Es wurden aber nur 3,5 Mio. Euro/Jahr für den Um- und Ausbau von Straßen und weitere 5,7 Mio. EUR p.a. für die betriebliche Unterhaltung bereitgestellt (RPA-Bericht zur Straßenunterhaltungs- und Straßeninstandsetzungsarbeiten vom 10.02.2016).
Um die Straßen vernünftig Instand zu halten und die nötigen Ausgaben zu decken, wären also 2024 Mehreinahmen von mind. 25 bis 30 Mio. pro Jahr erforderlich. Entsprechende Einnahmen könnten über eine Straßenbenutzungsabgabe oder eine Zulassungssteuer generiert werden.
Rot-Grün versäumt es seit Jahren, ,die im Autoverkehr anfallenden Kosten den Verursachenden in Rechnung zu stellen. So fehlen der Stadt mindestens 51-66 Mio. Euro im Jahr.
Was bedeuten die Versäumnisse für den Stadthaushalt?
Addiert man die versäumten Einsparungen und Einnahmensteigerungen aus allen fünf Bereichen, kommt man auf 173 bis 218 Mio./Jahr, die der Stadt heute fehlen, weil die Politik es mindestens in den letzten 10 Jahren versäumt hat, die entsprechenden Potentiale auszuschöpfen. Hätte man eine vorausschauende Haushaltspolitik verfolgt, würde die Stadt auch in den Jahren 2025 und 2026 deutliche Haushaltsüberschüsse satt Defizite in Höhe von 80 bzw. 106 Mio. erwirtschaften.
Zudem hätten bereits in den Jahren 2018 bis 2024 erhebliche Finanzüberschüsse zur Altschuldentilgung erzielt werden können, was heute den Zinsaufwand deutlich reduzieren würde. Wäre in dieser Zeit ein Betrag von 500 Mio. an Schulden zurückgeführt worden, würde sich der Zinsaufwand bei Annahme des aktuellen Zinssatzes mittelfristig um 17,5 Mio. reduzieren. Der Haushalt würde weiter entlastet. Auch in den nächsten Jahren stünden Haushaltsüberschüsse bereit, um die Altschulden weiter zu tilgen.
Die Stadtpolitik trägt die Verantwortung
Die Finanznotlage ist also im Wesentlichen hausgemacht. Sie ist das Ergebnis einer Politik, die nicht vorausschauend auf die Zukunft gerichtet ist, sondern die die absehbaren Probleme konsequent ignoriert, bis sie eintreten und dann die Schuld bei anderen sucht.
Die von SPD und Grünen zu verantwortende desaströse Finanzpolitik wird die Menschen teuer zu stehen kommen. Die Stadt wird um einschneidende Einsparungen nicht herumkommen. Die Schulden machen die Stadt in den nächsten Jahren handlungsunfähig. Investitionen sind kaum und wenn nur auf Kredit möglich. Der Abstand zu modernen und zukunftsorientierten Städten wird sich weiter vergrößern. Die Stadt befindet sich in einer ernsten Haushaltsnotlage. Rot-Grün hat die Stadtfinanzen ruiniert, zum zweiten Mal in 20 Jahren.
2025 wird Bochum ein neues Stadtoberhaupt wählen. Amtsinhaber Thomas Eiskirch tritt nicht mehr an. Was für einen unabhängigen OB bzw. eine parteilose OBin spricht und welche Herausforderungen zu stemmen sind, damit befasst sich dieser Beitrag.
Thomas Eiskirch steht nach 10 Jahren als OB nicht mehr zur Wiederwahl. Sein Vermächtnis wird die Bochum Strategie sein. Zumindest auf dem Papier ist dort der Weg zu einem modernen und zukunftsgerichteten Bochum vorgezeichnet. Der Einschätzung von Eiskirch selbst “Mit der Bochum Strategie haben wir ein politisch und stadtgesellschaftlich breit getragenes Fundament geschaffen, um das ‚Bochum der Zukunft‘ nicht nur zu beschreiben, sondern es auch zu gestalten.” ist zutreffend (Oberbürgermeister Thomas Eiskirch wird bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten), sein Eindruck, dass bei vielen “aus der ‚Sorge vor Veränderung … die Lust auf Veränderung‘ geworden” sei, jedoch leider nicht.
Politische Ausrichtung auf die Zukunft erforderlich
Die Politik im Stadtrat ist weiterhin einseitig auf die Versorgung der in Bochum wohnenden Menschen (mit Sozialwohnungen, Parkplätzen usw. sowie der bei Stadt und städtischen Betrieben Beschäftigten) fokussiert, die Entwicklung und Gestaltung von Bochum zu einer modernen Großstadt, die mit den anderen deutschen Großstädten mithalten kann, und Menschen wie Unternehmen für die Stadt gewinnen kann, wird immer noch als nachrangig angesehen.
Zur Umsetzung seiner Ambitionen fehlte dem amtierenden OB zu oft die erforderliche Unterstützung. Gleichzeitig konnte Thomas Eiskirch nicht das nötige Durchsetzungsvermögen und den Mut aufbringen, gegen diese Widerstände die eigene Strategie schnell und konsequent umzusetzen. So wird die Ausrichtung der Stadt in Sachen Modernität und Zukunft auch im neuen Prognos-Städteranking weiterhin als “eher schwach” bewertet (Städteranking 2024).
Große Herausforderungen, gewaltige Aufgaben
Die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Eiskirch wird also vor großen Herausforderungen stehen. Auch die Rahmenbedingungen sind schwierig. Die kurze Zeit, in der die Stadt keine neuen Schulden machen musste, sind vorbei. Der neue Haushalt 2025/26 sieht bereits massive finanzielle Defizite vor. Auf der Tagesordnung ab 2025 wird also neben der Umsetzung der Bochum-Strategie insbesondere die Abwendung des Haushaltnotstandes durch eine einschneidende wie durchgreifende Reform der Verwaltung, die Sanierung der BOGESTRA (Bochumer BOGESTRA wird zum Sanierungsfall) und die Beschleunigung der Transformation der Stadt in Richtung Zukunft stehen.
Die Aufgaben sind gewaltig.. Gebraucht wird ein Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin, die sich mit Verwaltungsreformen und Unternehmenssanierungen auskennt und bereit ist, die nötigen, teilweise schmerzhaften Maßnahmen gegen erhebliche Widerstände umzusetzen. Gefragt ist neben Kompetenz und Mut auch Durchsetzungsvermögen und der unbedingte Wille die Stadt in möglichster kurzer Zeit zu modernisieren. Bochum kann es sich nicht leisten, dass der Abstand zu wirtschaftlich erfolgreichen Großstädten sich weiter vergrößert. Was für einen unabhängigen OB-Kandidaten spricht
Wichtig wäre also, dass das neue Stadtoberhaupt in seinen Entscheidungen möglichst frei und unabhängig ist, kein Parteibuch (= keine Mitgliedschaft in einer politischen Gruppierung) besitzt oder zumindest überparteilich agiert. Im Wahlkampf sollte ein geeigneter überparteilicher Kandidat, der mindestens von einer der größeren Parteien SPD, CDU oder Grünen unterstützt wird und von einzelnen kleinen politischen Gruppierungen mitgetragen wird, gute Chancen haben, die OB-Wahl gegen reine Parteikandidaten zu gewinnen.
Nach jetzigem Stand wird es 2025 zu einer Koalition von Rot-Grün nicht mehr reichen. Diese wird selbst mit Hinzunahme kleinerer Koalitionspartner schwierig. Am wahrscheinlichsten ist eine Rot-Schwarze-Koalition ggf, mit einem weiteren Partner. Nicht unwahrscheinlich ist auch eine “ganz-große” Koalition aus SPD, CDU und Grünen.
Somit wird die Partei, die in Bochum den OB oder die OBin stellt bzw. diese/n bei der Wahl maßgeblich unterstützt hat, in welcher Koalition auch immer das Sagen haben. Für Rot, Schwarz und Grün wird es bei der Kommunalwahl somit das Wichtigste sein, die Oberbürgermeisterwahl zu gewinnen und das oberste Amt der Stadt mit einem selbst gewählten Kandidaten zu besetzen. Wer beim zukünftigen Stadtoberhaupt im Hinblick auf die Zusammenarbeit nur an zweiter Stelle auf der Liste steht, wird in einer Koalition nur Juniorpartner sein.
Einem kompetenten unabhängigen Kandidaten, der gut mit Menschen umgehen kann, wird es leichter fallen Wählerstimmen über Parteigrenzen hinweg zu gewinnen. Für die Wählern und Wählerinnen ist Kompetenz wichtig, nicht das Parteibuch. Eine Parteizugehörigkeit schreckt Wählende ab, es wird schnell Klüngel und Postengeschacher vermutet. Ein Kandidat mit Amtsbonus tritt 2025 nicht an. Die voraussichtlichen Stimmanteile von Grünen, CDU und SPD (14 – 27 %) sind zu klein, um nur mit eigenen Stimmen einen OB-Kandidaten durchzubringen. Die Chancen eines unabhängigen Kandidaten, wenn möglich ohne Parteibuch, waren nie größer als bei der anstehenden Wahl 2025. 10 von 81 deutschen Großstädten haben bereits unabhängige Oberbürgermeister*innen, darunter Aachen, Köln, Mainz, Heidelberg und Freiburg, also Städte, die zu den besonders erfolgreichen Deutschlands zählen.
Ein unabhängiger Kandidat, der über einen Blick von außen auf die Stadt verfügt, gegebenenfalls auch über Erfahrungen aus anderen Städten, dessen Blick auf morgen und übermorgen gerichtet ist und der nicht an überkommene Politikstrukturen gebunden ist, würde der Stadt guttun. Er oder sie könnte da nahtlos weiter machen, wo Thomas Eiskirch aufhören wird und die bisher primär auf die soziale Versorgung der in der Stadt lebenden Menschen gerichtete Stadtpolitik endgültig aufs Abstellgleis schieben, um stattdessen die zukünftige Stadtentwicklung, Stadtgestaltung, ein modernes Stadtbild, Attraktivität und hohe Lebensqualität in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Vorrangiges Ziel sollte sein für Bochum neue Perspektiven zu schaffen und die Stadt in die Lage zu versetzen, wieder mit den anderen Großstädten Deutschlands und Europas mithalten zu können.
Immer wieder fällt auf, dass bei der Verwaltung vieles viel zu lange dauert, mehrfach gemacht werden muss und die Abläufe sehr ineffizient organisiert sind. Das kostet die Stadt viel Geld und die Bürger und Bürgerinnen Nerven. Die Stadtverwaltung muss dringend besser organisiert werden.
Für ineffiziente Abläufe in der Stadtverwaltung wird nicht nur unnötig viel Geld ausgegeben, sie demotivieren auch die Beschäftigten und frustrieren die Bürger und Bürgerinnen.
Fünf Beispiele aus einer Ausschusssitzung
Exemplarisch lässt sich an den im Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG, Sitzung am 03.09.24) zu behandelnden Vorgängen darstellen, wo die Probleme liegen. In sechs Angelegenheit sind am 03.09.24 Entscheidungen zu treffen. Bei fünf gibt das Vorgehen der Verwaltung zu denken:
Bebauungsplanersetzendes Verfahren – Im Haarmannsbusch (Vorgang 20240868)– in diesem Verfahren hat die Verwaltung eine Abwägung getroffen, die sich jetzt als rechtsfehlerhaft herausstellte. Daher ist eine rechtssichere Erhebung der Erschließungsbeiträge für die bereits erfolgte Baumaßnahme bisher nicht möglich. Nunmehr muss ein neues Verfahren durchgeführt werden, um die rechtsfehlerhafte Abwägung neu zu durchzuführen.
Die Verwaltung hat also zunächst ein falsches Verfahren durchgeführt, das korrekte muss jetzt nachgeholt werden. 2020/21 wurde die Straße Im Haarmannsbusch bereits umgebaut. Alles wurde – wie so oft – viel teurer als geplant, statt 0,8 Mio. wurden es fast 1,4 Mio. (WAZ 15.05.2020 . Abgerechnet und den Anlieger*innen in Rechnung gestellt wurden die Straßenbaubeiträge auch 3 Jarre nach Bauende immer noch nicht. Jetzt ist noch ein zusätzliches Verfahren, das zusätzliche Arbeit kostet, erforderlich. Das bedeutet, mehr Personaleinsatz, noch mehr Kosten und es dauert noch länger. Wann die Straße dann endlich abgerechnet wird, bleibt offen.
Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid (Vorgang 20241679) – Seit 2020 versucht die Stadt in einem aufwendigen Planungsverfahren einen Rahmenplan für das Baugebiet südlich des Bahnhofs Wattenscheid bis zum Wilhelm-Leithe-Weg zu erstellen (Bahnhofsquartier Wattenscheid (orange Fläche)).
Mehrere Stadtplanungsbüros wurden mit Entwürfen beauftragt, mehrere Ansätze wurden entwickelt, diese mehrfach überarbeitet, ein Begleitgremium wurde eingerichtet, eine Reihe von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Dann wurde mit den Eigentümern der beplanten Flächen gesprochen. Mit einem kam man nicht überein. Alle Planungen sind hinfällig. Jetzt hat die Verwaltung neue Planungen für die Schaffung eines 08/15-Gewerbegebiets vorgelegt.
Über drei Jahre Arbeit und Verwaltungsaufwand wurde also im Wesentlichen umsonst geleistet. Personal wurde beschäftigt, Kosten sind entstanden, für ein am Ende anspruchsloses Ergebnis, das eine KI vermutlich in 10 Minuten hätte generieren können.
Auch in der jetzt vorliegenden vier Seiten langen Beschlussvorlage hat die Verwaltung wieder Arbeit gesteckt, Was Leser und Leserin allerdings nicht erfahren, woran scheiterte das Vorhaben? Was verlangte der Eigentümer, was die Stadt nicht erfüllen konnte oder wollte? Wurde der Eigentümer nicht ausreichend in den Planungsprozess eingebunden? Diese entscheidenden Informationen verschweigt die Verwaltung. Transparent und professionell ist das nicht.
Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker (Vorgang: 20241701) – Auch bei diesem Vorgang kam es Doppelarbeit. Wieder muss nachgearbeitet werden. Denn eigentlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan schon vor 3 Jahren getroffen. Jetzt soll eine winzige Fläche aus dem Plan herausgenommen werden. Dafür ist ein neuer Beschluss erforderlich.
Warum der erfolgen soll? Wo genau die Fläche liegt? Was das für Folgen hat? Diese Fragen beantwortet die Vorlage allerdings nicht. Auf 8 Seiten werden die bereits im Aufstellungsbeschluss von 2021 dargelegten Informationen lang und breit erneut wieder gegeben, zu Grund und Folgen des erneuten Beschlusses findet sich nichts. Transparent wie professionell war das Vorgehen auch in diesem Fall nicht.
Beschwerde zu Abweichung von Bebauungsplan 926 – Werner Hellweg/Heroldstraße (Vorgang 20241892). Unter diesem Punkt beschwert sich ein Bürger zu Recht, dass der neue Aldi-Markt in Werne nicht die Baum- und Strauchplanzungen vorgenommen hat, die im Bebauungsplan vorgesehen sind. Dabei geht es um ein Bebauungsplanverfahren, in dem sich die Stadt bereits ausreichend blamiert hat. Der von der Stadt aufgestellte Bebauungsplan wurde in fünf Gerichtsverfahren erfolgreich beklagt, der Stadt gelang es erst im sechsten Versuch diesen ordnungsgemäß aufzustellen.
Jetzt geht es um die gemäß Bebauungsplan auf dem Discountergelände zu pflanzende Bäume und Sträucher. Der Discounter wurde 2021 eröffnet, die Pflanzungen genügen den Vorgaben aus dem B-Plan bis heute, nicht.
Seit 2023 versucht der Beschwerdeführer die Bochumer Verwaltung zu bewegen, für die korrekte Bepflanzung zu sorgen (Beschwerde). Vergebens, seine Beschwerden verhallen im Zuständigkeitswirwarr der Ämter. einige in der Verwaltung erklären sich für nicht (mehr) zuständig, manche bemühen sich, stecken Arbeit in die Sache, doch alles vergebens, es geschieht nichts. Die Sache wird peinlich. Immerhin gibt die Verwaltung zu, “dass die lange Umsetzungsdauer der vgl. Maßnahmen geeignet ist, ein Störgefühl beim Beschwerdeführer zu erzeugen.” Das eine offenbar dringend erforderliche Reorganisation der Abläufe erforderlich ist, schreibt sie nicht, denn effizient und professionell war das Verwaltungsvorgehen sicher nicht.
Die Verwaltung teilt mit: “Die Umsetzung der Festsetzungen wird von der Verwaltung weiterverfolgt.” Wie lange es dauern wird, bis endlich ein Erfolg der Bemühungen zu erwarten ist, bleibt offen.
Dachbegrünungssatzung (Vorgang 20241036) – Bereits im Jahr 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Stadt eine Dachbegrünungssatzung zu erarbeiten. Dafür hat sie sage und schreibe 6 Jahre benötigt.
Der Vorlage ist zu entnehmen, dass dafür die ineffiziente und behäbige Vorgehensweise, die die Stadt bei der Abarbeitung des Auftrags verfolgt hat, die Ursache ist. Zwei Jahre hat es allein gedauert, bis die Stadt sich eine Vorgehensweise überlegt hat, um das Problem anzugehen. Die nächsten Jahre brauchte man, um festzustellen, dass die Erstellung von Dachbegrünungsbebauungspläne in den verschiedenen einzelnen Gebieten zu aufwendig, kosten- und personalintensiv sein würde und eine einfache örtliche Satzung besser geeignet sei, das Ziel zu erreichen.
Gut, dass man seine eigene Entscheidung revidiert hat, um eine weitaus einfachere Lösung vorzuziehen. Warum man bis zur Erstellung einer nur drei Seiten langen Satzung sechs Jahre benötigt hat, lässt sich logisch jedoch trotzdem nicht nachvollziehen. Wie viele Sitzungen und Arbeitsstunden nötig waren, um zu der jetzigen Erkenntnis zu kommen, mag man sich lieber nicht vorstellen. Effizient war die Vorgehensweise sicher nicht.
Fazit
Insgesamt zeigen alle fünf Fälle, wie ineffizient die Verwaltung in vielen Bereichen arbeitet. Dass außer diesen Vorlagen im Ausschuss am 03.09.24 nur eine weitere vorliegt, belegt, dass es sich bei den Problemen mit zu langsamen und schlecht organisierten Abläufen nicht um seltene Einzelfälle handelt. Weitere Vorgänge,, für deren Bearbeitung die Verwaltung endlos lange Zeit benötigt hat, finden sich leider zu Hauf (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam). Auch wenn man einrechnet, dass auch äußere, nicht beinflussbare Umstände, das Verwaltungshandeln verzögern, ändert das am Gesamteindruck nichts. Das Potential im Hinblick auf Beschleunigung und Erhöhung der Effizienz der Verwaltungsabläufe ist groß.
Die Abläufe in der Verwaltung müssen dringend hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit und Effizienz untersucht und überarbeitet werden. Es bedarf in vielen Bereichen einer grundlegenden Neuorganisation der Verwaltungsprozesse, auch um Fehler frühzeitig zu vermeiden oder nicht zielführende Vorgehensweisen rechtzeitig zu beenden.
Zu einer solchen Umstrukturierung muss aber die Politik bereit sein. Bisher scheitert sie am Widerstand von SPD und Grünen. Man sieht es, entgegen dem gesetzlichen Auftrag, nicht als Aufgabe an, Verwaltungsabläufe kritisch zu hinterfragen und die Verwaltungsarbeit entsprechend zu kontrollieren.
Auf die Beschäftigten der Verwaltung würden effiziente und schnelle Abläufe dagegen motivierend wirken. Aus Sicht der Menschen, die in Bochum wohnen, sollten sie eine Selbstverständlichkeit sein. Die Stadt hat als eigenen Anspruch formuliert Vorreiterin modernen Stadtmanagements sein zu wollen, diesen sollte sie auch erfüllen
Zusätzlich Strom und Wärme auf dem Acker zu erzeugen, bedeutet für die Bauern eine zusätzliche Einnahmequelle und für die Menschen in Bochum günstige Energie direkt von nebenan. Warum sich Bochum besonders gut für Agri-PV und Agrothermie eignet.
198.000 Haushalte und eine Vielzahl Unternehmen müssen in Bochum in Zukunft mit erneuerbar erzeugtem Strom und Wärme CO2-neutral versorgt werden. Das gelingt nicht mit einer einzigen Energiequelle.
Möglichkeiten der CO2-neutralen Energieerzeugung in Bochum
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Energieerzeugung
Ein weiteres großes Potential, um in der Stadt Strom und Wärme zu erzeugen, stellen die landwirtschaftlichen Flächen dar. Davon gibt es auf Bochumer Stadtgebiet noch relativ viele. 16% der Bochumer Stadtfläche wird landwirtschaftlich genutzt, das sind 2.331 Hektar. Davon wird etwa die Hälfte als Grünland, die andere als Ackerland bewirtschaftet. Viele der landwirtschaftlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und werden verpachtet (Fakten zur Bochumer Landwirtschaft).
Ziel der Stadt ist es, diese Flächen zu erhalten. Trotzdem können sie zusätzlich zur Energieerzeugung verwendet werden. Es ist möglich die landwirtschaftliche Fläche gleichzeitig zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte wie von Strom und Wärme zu nutzen. Hinsichtlich der Stromerzeugung geschieht das bereits in großem Maßstab in China, aber auch in Deutschland, Italien, Frankreich, Japan, USA und Südkorea werden immer mehr Agri-PV-Anlagen installiert (Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende).
Stromerzeugung auf Ackerflächen
Zur Stromerzeugung werden in der Praxis auf einem Gerüst über dem Acker Solarmodule angebracht, darunter wachsen die Pflanzen. Je nach Wuchshöhe der Pflanzen werden die Module hoch (über 4 Meter), mittelhoch (über 2,1 Meter) oder bodennah angebracht. Das Trägergerüst wird so aufgestellt, dass Aussaat und Ernte möglichst wenig behindert werden. Weiterhin werden die Solarmodule und -zellen so angeordnet, dass die Pflanzen weiterhin mindestens 80 % der Sonneneinstrahlung erreicht und so die für eine gutes Wachstum erforderliche Lichtsättigung erreicht wird. Angestrebt wird, dass trotz Solarnutzung mindestens zwei Drittel des Ertrags ohne PV-Anlage erreicht werden. In vielen Fällen können durch intelligente Modulinstallationen sogar 80 – 90 % erreicht werden. Zudem können die Solardächer den Pflanzen nutzen, denn sie schützten vor Hitze, zu starker Sonneneinstrahlung sowie zu heftigem Niederschlag.
Das Potential der Agri-Photovoltaik ist auch in Bochum riesig. Würden 5% der landwirtschaftlichen Fläche auch solar genutzt, könnte mit dem erzeugten Strom der Bedarf von fast 31.400 Bochumer Haushalten (16 %) gedeckt werden, bei 20 % wären es fast 125.500 (63%). 75.000 bis 300.000 MWh Strom könnten auf Bochums Acker- und Grünflächen erzeugt werden.
Ein großer Vorteil, der Strom wird dort erzeugt, wo er verbraucht wird, die landwirtschaftlichen Flächen liegen direkt neben den Wohn- und Gewerbegebieten. Für die bedarfsgenaue Einspeisung des Stroms könnte dieser, wie ebenfalls von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen, in Großbatterien gespeichert werden (Bochum benötigt Stromspeicher für günstigen Sonnenstrom und Netzstabilität).
Solar erzeugter Strom ist günstig. Die Stromgestehungskosten sind vergleichbar mit denen bei Dachanlagen, diese liegen bei 6-11 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zum Vergleich, bei Braun- oder Steinkohle liegen sie bei 10,5 bis 20 Cent, bei Gas bei 11 bis 29 Cent.
Finanzierung der nötigen Investitionen
Zwar sind die Kosten einer über einem Acker installierten Anlage höher als bei einer Freiflächenanlage, trotzdem haben sich die Kosten regelmäßig nach 8 – 15 Jahren amortisiert. Pro Kilowatt-Peak (kWp) ist bei mittelhoch aufgeständerten Anlagen mit 700 TEuro/ha bei hoch aufgeständerten mit 800 TEuro/ha Investitionskosten zu rechnen.
Das größte Hemmnis beim Aufbau von Agri-PV-Anlagen dürfte sein, dass den Landwirten das Geld fehlt, die nötigen Investitionssummen aufzubringen. Hier kann die Stadt mit entsprechenden Krediten und Bürgschaften über die Sparkasse helfen. Eine zweite Möglichkeit wäre, dass die Bochumer Stadtwerke oder andere Investoren selbst solche Anlagen aufbauen und betreiben und den Bauern für die Landnutzung ein angemessenes Nutzungsentgelt zahlen. Dieses muss die Ertragsverluste bei der Pflanzenproduktion ausgleichen sowie einen zusätzlichen Gewinnanteil enthalten.
Da sich viele der landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt befinden, ist es für die Stadt vergleichsweise einfach, das hohe Potential, das Agri-PV für die Stadt bietet, zu erschließen. Um den Weg freizumachen, müsste die Politik die erforderlichen Weichen stellen. Wie leider viel zu oft tut sich die Stadtpolitik in Bochum allerdings mit zukunftsweisenden Technologien schwer. Entsprechende Anträge der STADTGESTALTER u.a. die Potentiale von Agri-PV in Bochum zu prüfen, wurden folgerichtig in den Ratssitzungen vom 10.11.22 und 24.08.23 abgelehnt (Antrag 20223067 und 20232092). Die Chance auf diesem Feld Vorreiter zu sein, wurde vertan.
Angesichts des riesigen Potentials, dass sich aus der Nutzung von Agri-PV ergibt, wird sich der unbegründete Widerstand gegen diese At der Energieerzeugung in Zukunft aber kaum aufrechterhalten lassen.
Bei der Agrothermie wird eine besondere Form der Erdwärmekollektoren genutzt (Agrothermie − Wärme aus dem Acker). Diese werden in 1,5 bis 2 Meter unterhalb von Ackerflächen verlegt. Das hat den Vorteil, dass auch in diesem Fall die Äcker doppelt genutzt werden können, wobei die Wärmenutzung keine Einschränkung für die landwirtschaftliche Nutzung bedeutet. Über große Kollektoren unter Ackerflächen können ganze Wohnquartiere und Gewerbegebiete mit einer Grundwärme versorgt werden. In den Gebäuden wird anschließend das vorgewärmte Wasser mittels dezentraler Wärmepumpen auf die erforderliche Heiz- und Warmwassertemperatur gebracht.
400 Megawattstunden Wärmeenergie pro Hektar und Jahr kann auf diese Weise erzeugt werden. Das ersetzt 40.000 Liter Heizöl und spart circa 84 Tonnen Kohlendioxid im Jahr (Bringt Agrothermie die Wärmewende?). Auch diese Technologie war in Pilotprojekten bisher sehr erfolgreich. Derzeit wird noch an der Entwicklung eines effizienten Maschinensystems zur Verlegung der Kollektorrohre 1,5 bis 2 Meter unter dem Ackerboden gearbeitet (KollWeb 4.0). Dieses soll ab 2026 marktreif sein (Agrothermie: Erdwärme vom Acker als zweites Standbein für Landwirte).
Die Einrichtung von Agrothermieanlagen lohnt sich besondere in Verbindung mit der Errichtung von Neubausiedlungen, da neben dem Kollektor unter der Ackerfläche ein kaltes Nahwärmenetz und entsprechende Wärmepumpenanlagen in den zu versorgenden Gebäuden zu errichten sind. Ebenso könnte ein Kollektor als zusätzliche Wärmequelle bei der Nutzung von Abwasser- oder Grubenwasserwärme genutzt werden.
Bochum sollte also zunächst bei in Planung befindlichen Wärmeversorgungsprojekten prüfen, ob und wieweit eine Wärmeversorgung mittels Agrothermie möglich und sinnvoll ist. Dies würde es der Stadt ermöglichen als Vorreiter ein Pilotprojekt umzusetzen bzw. die Technologie einzusetzen, sobald diese auf dem Markt verfügbar ist.
Der Antrag der STADTGESTALTER, die Potentiale dieser zukunftsweisenden Möglichkeit der Wärmeerzeugung zu prüfen, wurde jedoch 2022 abgelehnt (Antrag 20223067). Auch in diesem Bereich besteht bisher keine Bereitschaft sich als Vorreiter zu profilieren.
Energienutzung auf Agrarflächen unverzichtbar
Angesichts der enormen Aufgabe bis zum Jahr 2030 den gesamten Energiebedarf der Stadt aus erneuerbaren Quellen decken zu können, wird es sich Bochum nicht leisten können, auf landwirtschaftliche Flächen als Energiequelle zu verzichten. Je früher die Stadt beginnt, in diesem Bereich tätig zu werden und mit ersten Projekten Erfahrungen zu sammeln, um so schneller wird es ihr möglich sein, das gesamte Potential, das die Agrarflächen bieten, zu erschließen. Die Politik sollte daher möglichst schnell ihre Blockadehaltung hinsichtlich Agri-PV und Agrothermie aufgeben.
CDU, SPD und Grüne haben in dieser Woche ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Es legt fest, dass die großen Parteien schon für eine Stimme einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat erhalten, der den kleinen Parteien trotz hunderter überzähliger Stimmen abgenommen wird. In diesem Beitrag wird am Beispiel von Bochum erklärt, wie der Stimmenraub funktioniert.
Schon immer sind den großen Parteien die kleinen ein Dorn im Auge. Jetzt haben SPD, Grüne und CDU ein neues Wahlgesetz verabschiedet, um der unliebsamen Konkurrenz bei der nächsten Kommunalwahl in skandalöser Weise die Sitze zu stehlen. Die Sitzzuteilung von überzähligen Sitzen soll zukünftig nicht mehr nach der Zahl der Reststimmen erfolgen, sondern, danach wie groß bzw. stark eine Partei im Kommunalparlament vertreten ist.
Wäre das geänderte Gesetz schon bei der letzten Kommunalwahl angewendet worden, hätte die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht. die SPD 84 Sitze und die Grünen 51 Sitze. Die kleinen hätten diese insgesamt 319 Sitze an die großen abgeben müssen (Landtag ändert Kommunalwahlrecht – FDP will klagen).
Wie funktioniert der Stimmenraub?
Doch wie funktioniert der Stimmenklau (Drucksache 18/9806)? Das lässt sich am Beispiel des Stadtrats der Stadt Bochum anschaulich erklären. Dazu wird im Folgenden auf das marginal abgeänderte Wahlergebnis aus 2020 zurückgegriffen. Aus Anschaulichkeitsgründen wird davon ausgegangen, dass die CDU 156 Stimmen mehr erzielt hätte, als das real der Fall war, dafür Grüne und kleine politische Gruppierungen156 Stimmen weniger. Zudem wird angenommen, dass eine der kleinen Parteien, sich in zwei Parteien aufgespalten hat, was in der Realität 2023 auch so geschehen ist.
Das Sitzzuteilungsverfahren bis 2020
Nach dem bisherigen Sitzzuteilungsverfahren, wären die 86 Sitze, des Bochumer Stadtrates, die sich aufgrund von Überhangmandaten ergeben*, im Prinzip in folgender Weise** aufgeteilt worden:
Für jede politische Gruppierung ergibt sich, wenn man die bei der Wahl erreichte Stimmenzahl durch die Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen (138.334) teilt und den Wert dann mit der Gesamtzahl der Ratssitze (86) multipliziert ein Idealanspruch auf die erreichten Sitze. So erreicht die Partei D 2.808 Sitze (4.517 erzielte Stimmen / 138.334 x 86). Das Problem, 2 Sitze kann man an die Partei D direkt vergeben, ein 0,808 Sitz kann aber nicht zugeteilt werden. Entweder die Partei bekommt einen vollen Sitz oder keinen.
Also wurden die 86 Bochumer Ratssitze zunächst nach dem ganzzahligen Teil des Idealanspruchs (bei 2,808 also z.B. 2) vergeben. Auf diese Weise können 81 der 86 Site auf die Partien verteilt werden. 5 weitere Sitze blieben übrig.
Teilt man die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen (138.334) durch die Gesamtzahl der Ratssitze (86), waren für einen Sitz 1.609 Stimmen nötig. Nach Verteilung der 81 Sitze ergeben sich für jede Partei Reststimmen, für die kein Sitz zugeteilt wurde. Das wären im Beispiel für CDU und Grüne je eine Stimme, für Partei A 1.538 Stimmen für Partei E 1.486. Also wurden bisher die verbleibenden 5 Sitze nach den höchsten der verbleibenden Reststimmenwerte an die Parteien A, C, D, E und F verteilt
So brauchte die Partei F für einen zusätzlichen Sitz nur 778 Stimmen, während für die ersten 81 Sitze noch je 1.609 Stimmen nötig waren. Dies führt zu einer höheren Stimmengewichtung, die aber rein praktisch unvermeidbar ist, da nur ganze, aber keine halben, Dreiviertel- oder Viertel-Sitze vergeben werden können
Das neue Verfahren der Sitzzuteilung
Das neue Verfahren (Drucksache 18/9806) stellt aber nicht etwa diese Ungleichgewichtung ab, sondern verschärft sie und führt zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung der überzähligen 5 Sitze an die großen Parteien.
Die ersten 81 Sitze werden wie nach dem bisherigen Wahlverfahren zugeteilt. Die weiteren 5 Sitze werden dann aber nicht mehr nach den bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigen Stimmen (Reststimmen) verteilt, sondern nach einem “gewichteten Idealanspruch”. Dazu wird der Idealanspruch durch den ganzzahligen Idealanspruch addiert mit 1 geteilt. Beispiel Partei D: 2,808 / 3 = 0,936.
Die 5 noch zu verteilenden Sitze erhalten jetzt die Parteien mit den 5 höchsten gewichteten Idealansprüchen, also CDU und Grüne sowie die Parteien A, C und E.
Das perfide bei dieser Sitzzuteilung, obwohl CDU und Grüne nach Zuteilung der 81 Sitze jeweils nur eine einzige überzählige Reststimme haben, bekommen sie einen der 5 zusätzlichen Sitze, während Partei D mit 1.300 Reststimmen keinen zusätzlichen Sitz erhält.
Das liegt daran, dass die 5 zusätzlichen Sitze nach neuem Kommunalwahlgesetz primär nach der Größe des insgesamt bei der Wahl erzielten Stimmenanteils verteilt werden und die überzähligen Stimmen, auf die kein Sitz entfallen ist, praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Anteil von 19 an 20 Sitzen (0,95) oder gar 29 von 30 (0,98) ist per se höher als der von 1 an 2 Sitzen (0,5) oder 2 von 3 Sitzen (0,66). Der nicht berücksichtigte Reststimmenanteil geht in den “gewichteten Idealanspruch” nicht relevant ein.
Das Kriterium “gewichteter Idealanspruch”, nach dem die 5 Sitze verteilt werden, wurde willkürlich gewählt, man hätte auch gleich den 5 stärksten Parteien jeweils einen Bonussitz zuteilen können. Das Verfahren zeigt, Ziel von SPD, Grünen und CDU war es, sich bei der Sitzzuteilung schamlos auf Kosten der kleinen Partien zu bereichern.
Bewusst wurde das Wahlverfahren so geändert, dass wie im Beispiel eine zusätzliche Stimme für eine große Partei mehr Wert erhalten sollte wie 1.300 Stimmen für eine kleine Partei. Das neue Sitzzuteilungsverfahren macht 1.300 Stimmen für eine kleine Partei wertlos, verschafft den großen Parteien aber schon zusätzliche Sitze, ohne dafür irgendwie nennenswert Stimmen erzielt zu haben. Eine einzige Stimme, wie im Beispiel, kann bereits ausreichen. Demokratisch ist das sicher nicht.
Skrupellose und arrogante Machtbesessenheit
Diese massenweise Entwertung von Wählerstimmen ist Ausdruck einer skrupellosen und arroganten politischen Machtbesessenheit, die letztlich die wesentliche Ursache von der immer wieder beklagten Politikverdrossenheit ist (Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten). Diese Haltung macht Demokratie und Politik verächtlich.
Würde ein Viktor Orban oder ein Jarosław Kaczyński solche Methoden anwenden, um seine Macht zu erhalten, würden Vertreter und Vertreterinnen von SPD, Grünen und CDU das zu Recht als undemokratisch verurteilen. Tatsächlich hat man selbst aber keine Hemmungen in gleicher Weise vorzugehen. Bei der nächsten Demo gegen Populismus und Rechtsextremismus kann man sich dann wieder ein gutes Gefühl geben, auf der richtigen Seite zu stehen.
Doch den Verfall der politischen Sitten und Kultur haben die großen Parteien selbst zu verantworten, und ein Stimmenraub, wie der beschriebene, zerstört nachhaltig das Vertrauen in die Politik und bestätigen das Vorurteil, dass Politiker und Politikerinnen nicht an der Sache interessiert, sind, sondern allein am persönlichen Machterhalt.
Das Verfassungsgericht muss es richten
FDP und Linke haben angekündigt gegen das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Zu erwarten ist, dass das Gericht erneut, wie bereits bei den Versuchen, die kleinen Parteien über Sperrklauseln auszuschalten, die demokratischen Grundrechte wahrt und das neue Wahlverfahren als verfassungswidrig verwirft.
SPD, Grüne und CDU sind gut beraten endlich das Bildungssystem in NRW zu reformieren, das Altschuldenproblem der Kommunen anzugehen und diese finanziell auskömmlich auszustatten. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf, doch in diesen Bereichen glänzt die Politik durch Nichtstun.
Geht es dagegen um den Machterhalt und die gezielte Benachteiligung der politischen Konkurrenten, kann man zuverlässig mit entsprechenden politischen Vorhaben rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl rechnen.
* Da die SPD bei der Wahl 2020 mit 33,71% 29 Direktmandate erzielt hat, mussten diese 29 Sitze im neuen Rat 33,71% der Gesamtsitzzahl der Sitze im Stadtrat ausmachen, es ergaben sich also insgesamt 86 Sitze.
** Genauer werden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt, das eine Sitzverteilung nach dem dargestellten Prinzip vornimmt.
Um in der ersten Liga bestehen zu können, muss das Ruhrstadion in Bochum saniert oder neu gebaut werden. Die VfL-Fans haben sich mehrheitlich gegen einen Neubau ausgesprochen. Wie sich jetzt zeigt, wird das für die Stadt allerdings sehr teuer. Müssten nicht eigentlich alle Bürger und Bürgerinnen entscheiden?
Die Entscheidung ist schwierig, die Meinungen kontrovers, aber nachvollziehbar. Viele Fans finden, dass Ruhrstadion an der Castroper muss unbedingt erhalten werden. Andere haben Zweifel, dass ein saniertes Stadion reicht, um dem VfL die wirtschaftliche Grundlage zu geben, die erforderlich ist, um in der 1. Bundesliga dauerhaft zu bestehen. Wieder andere lehnen sowohl Neubau wie Sanierung des Stadions ab und wollen das knappe städtische Geld lieber anders ausgeben.
Was wird die Stadionsanierung kosten?
Nach Gründung der Stadionbesitzgesellschaft werden die Zahlen zur Sanierung und Modernisierung des Stadions dazu jetzt konkreter. Auf 94,4 Mio. beläuft sich der erste Finanzbedarf. Für das laufende Geschäft der Stadionbesitzgesellschaft 14,5 Mio., 9,9 Mio. für den Kauf des Stadioncenters, an dem der VfL zu 90% beteiligt ist, sowie 70 Mio. Kapitaleinstellungen für die Stadionsanierung stellte der Rat in seiner Sitzung am 27.06.24 bereit (Mitteilung 20241415)
Die Stadionbesitzgesellschaft wird Eigentümer von Stadion, Stadioncenter, umliegender Stadioninfrastruktur, Nachwuchszentrum und Rundsporthalle. Das Stadion wird an den VfL verpachtet. Er Verein zahlt Pacht an die Stadt und sorgt für den Betrieb. Instandhaltung aller Gebäue und Anlagen sowie die Finanzierung des Stadionumbaus obliegt der Stadionbesitzgesellschaft, also der Stadt, der die Gesellschaft gehört.
Rechnet man bei der Stadionsanierung mit einer üblichen Kostensteigerung von 20%, kommen unter aktuellen Zinsbedingen in den nächsten 30 Jahren noch Finanzierungskosten von 56,9 Mio. und Instandhaltungskosten von 60 Mio. für die Stadt hinzu. Der Finanzaufwand beläuft sich für die Stadt damit für die nächsten 3 Jahrzehnte auf 226,3 Mio., rechnet man noch den angedachten Ersatzneubau der Rundsporthalle noch hinzu, sind es sogar 276,3 Mio..
Demgegenüber stehen rd. 75 Mio. Pachteinnahmen vom VfL, geht man von 2,5 Mio. Euro pro Jahr für das sanierte und modernisierte Stadion aus. Zum Vergleich, der SC Freiburg zahlt 3,8 Mio. für ein neues Stadion, das rund 7.000 mehr Zuschauer als das renovierte Ruhrstadion fasst (SC-Stadion: Die Kosten).
Für die Stadt blieben nach Abzug der Einnahmen von den Kosten ohne Betrachtung eines Ersatzneubaus der Rundsporthalle 151,3 Mio. Euro übrig, mit denen der VfL subventioniert würde. Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bunddesliga würden die Pachteinnahmen deutlich sinken und damit der aus der Stadtkasse zu finanzierende Betrag entsprechend steigen.
Fragwürdig: Kein Investitionsanteil des VfL
Anders als in Freiburg sieht der Bochumer Plan keinen Investitionsanteil des VfL an den Kosten für die Sanierung des Stadions vor. Im Gegenteil, die Stadt zahlt dem VfL noch 90% von 9,9 Mio. In dem sie ihm das Stadioncenter abkauft. I n Freiburg hat sich der SC dagegen mit 20 Mio. an den Kosten für das Stadion beteiligt. Warum die hoch verschuldete Stadt Bochum keinen Anteil des VfL erwartet, ist nicht nachvollziehbar, andere Bundesligavereine, wie z.B. Schalke 04 und der FC Bayern haben sogar das gesamte Stadion selbst finanziert.
Ebenfalls fragwürdig, warum die Stad die Möglichkeit eines Stadionneubaus nicht weiterverfolgt. Denn schaut man sich die Vergleichsrechnung an, wird dieser für die Stadt erheblich günstiger.
Wie stark würde ein Neubau des Ruhrstadions die Stadtkasse belasten?
Geht man davon aus, in Bochum würde ein neues Stadion in der Größe wie in Freiburg gebaut, würden zwar die Baukosten für Stadion und Infrastruktur mit 135 Mio. deutlich über den Sanierungs- und Modernisierungskosten liegen und entsprechend auch die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten (78,5 und 84,1 Mio.), aber auch die mit dem Stadion zu erzielenden Einnahmen wären deutlich höher.
Während im Ruhrstadion auch nach Sanierung und Modernisierung nichts anderes als Fußballspiele stattfinden könnten, wäre in einem neuen Stadion die Veranstaltung von mindestens 10 Konzert- und ähnlichen Evens möglich. Das würde in 30 Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 150 Mio. Euro bedeuten (0,5 Mio. pro Event). Auch wären die Pachteinnahmen für den Fußball höher, da der VfL aufgrund von mehr Zuschauern, mehr VIP-Plätzen und besserer Stadioninfrastruktur auch bei den Spielen deutlich höhere Einnahmen erzielen und daher mehr Pacht an die Stadt zahlen könnte. Bei 4 Mio. Pacht pro Jahr kämen auf diese Weise 120 Mio. Pachteinnahmen für die Stadt zusammen. Auch wäre ein Investitionskostenanteil des VfLs in Höhe von mindestens 20 Mio. für die stark verbesserten Einnahmechancen angemessen.
So ergäben sich über 3 Jahrzehnte in Summe Einnahmen von 290 Mio. Die den Kosten von insgesamt 312,1 Mio. gegenüberstehen. Die Stadt müsste den VfL statt mit über 150 Mio. nur mit 22,1 Mio. aus der Stadtkasse subventionieren.
Großer Nachteil der Neubauvariante, der Stadionneubau wäre erheblich klimaschädlicher als eine Sanierung und Modernisierung des bestehenden Stadions. Dafür würde ein neues Stadion, dem VfL eine sichere wirtschaftliche Basis für eine Erstligazugehörigkeit verschaffen.
Bürger*innen sollten entscheiden
Die Meinungen, welche Variante, die bessere für VfL und Stadt sind, gehen in Bochum weit auseinander. Dem eher traditionellen Fan ist der Erhalt des Ruhrstadions wichtiger als eine dauerhafte Zugehörigkeit zur 1. Bundesliga. Für andere Fans steht der sportliche Erfolg im Vordergrund, dieses Ziel ist mit einem neuen Stadion besser zu erreichen. Für wieder andere ist der Fußball nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Kosten für die Stadt, sie wollen ggf. weder Sanierung noch Neubau oder wenn, die Variante, die die Stadtkasse am wenigsten belastet.
In jedem Fall sind aus Sicht der STADTGESTALTER alle Bürger*innen der Stadt an der Entscheidung zu beteiligen, wie in Sachen Ruhrstadion weiter vorgegangen werden soll. Allein nach dem Willen der Mehrheit der VfL-Mitglieder*innen zu gehen, ist angesichts von Kosten von über 150 Mio. zu Lasten des städtischen Haushalts zu kurz gegriffen. Aufgrund der erheblich geringeren Auswirkungen auf die Stadtkasse, ist auch die Variante Stadionneubau weiter in Betracht zu ziehen.
Mehr Transparenz ist nötig
Auch müssen die Auswirkungen und Maßnahmen transparent von der Stadt kommuniziert werden. In der Ratssitzung vom 27.06.24 hatten die STATGESTALTER beantragt, dass die Beschlüsse über die Finanzierung der Stadiongesellschaft und die Ermächtigungen zur Finanzierung von 94,4 Mio. aus dem städtischen Haushalt öffentlich im Rat diskutiert (Beschlussvorlage 20241410) und beschlossen werden. Dies wurde ohne Begründung abgelehnt. Gerade bei solchen Summen ist Offenheit nötig, sonst bekommt das ganze Projekt schnell einen sehr faden Beigeschmack.
Vier feste Termine pro Jahr gibt es in der Schweiz, an denen die Menschen über Angelegenheiten ihrer Stadt oder Gemeinde abstimmen. So funktioniert echte Bürgerbeteiligung. Ein Vorbild für Bochum?
Soll eine Schule erweitert werden? Soll Bauland zum Naherholungsgebiet umgewandelt werden? Soll eine Tempo 30 in eine 40er-Zonen umgewandelt werden? Soll auf einer Schule eine PV-Anlage errichtet werden? Das sind typische Fragen, die den Bürgern und Bürgerinnen in Schweizer Gemeinden und Städten zur Abstimmung vorgelegt werden (Volksabstimmungen Kanton Zürich)
Vorbild Schweiz
An vier schweizweit festgelegten Terminen im Jahr, wird über Volksinitiativen und Vorlagen des Stadt- oder Gemeinderats abgestimmt. Bei Volksinitiativen sind es Bürger*innen die die Initiative ergreifen, um die die Bürger*innen über eine Frage bzw. Angelegenheit abstimmen zu lassen. Volksinitiativen sind deutschen Bürgerbegehren vergleichbar.
Zusätzlich legt der Stadt- oder Gemeinderat in der Schweiz den Bürger*innen selbst Vorlagen zu Entscheidung vor. Solche Vorlagen sind verpflichtend, wenn für Bauvorhaben z.B. höhere Kredite aufgenommen werden müssen. Möglich ist auch, dass der Rat den Bürger*innen freiwillig Entscheidungen überträgt. Letzteres entspricht den deutschen Ratsbürgerentscheiden. Die aber in Deutschland nur ganz selten, in Bochum noch nie beschlossen wurden.
Traditionell versteht sich die Bochumer Politik als einzige Entscheidungsinstanz in der Stadt. Man sieht keinen Anlass, die Bürger und Bürgerinnen entscheiden zu lassen, man traut es ihnen nicht zu, sieht nur sich zur Entscheidung auserwählt und lässt die Menschen in der Stadt daher außen vor.
Eine Verpflichtung bestimmte Entscheidungen den Bürgern und Bürgerinnen gibt es in Deutschland und damit auch in Bochum nicht.
Wirkung von Bürgeerbeteiligung
Volksabstimmungen bzw. Bürgerentscheide haben besonders zwei positive Effekte für eine Stadt oder Gemeinde: Die Menschen fühlen sich mitgenommen und identifizieren sich mehr mit ihrer Stadt. Zudem beschäftigen sie sich mehr mit den anliegenden politischen Themen, weil sie sich für eine Entscheidung darüber informieren müssen. Die Haltung gegenüber der Stadt- und Stadtgesellschaft verändert sich. Der Satz “Frage nicht, was deine Stadt für dich tun kann, sondern was du für deine Stadt tun kannst” (frei nach John F. Kennedy) bekommt erst dann entscheidende Relevanz, wenn es den Bürger*innen auch wirklich möglich ist, über Stadtangelegenheiten mitzuentscheiden.
Echte Bürgerbeteiligung gibt es in Bochum bisher nicht
Diese Möglichkeit besteht bisher in Bochum nicht. Dass in Stadtverwaltung und Politik bestehende Desinteresse an Bürgerbeteiligung zeigt sich besonders deutlich auf der Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de Projekte, bei denen die Bürger*innen wirklich aktiv mitgestalten können, gibt es nur sehr wenige. Alibimäßig wird stattdessen auf Beteiligungen- und Veranstaltungen hingewiesen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Stadt durchgeführt werden müssen oder auch ohne die Plattform stattfinden würden (Förmliche Beteiligung Änderung Flächennutzungsplan, Stadtteilspaziergänge, Bürgeranhörungen Lärmaktionsplan, Stadtteilkonferenz).
Bürgerbeteiligungsplattform in Bochum ist bisher ein Flop
Im Prinzip sollte die Bürgerbeteiligung eigentlich laufen wie beim Beteiligungsprojekt “Pocket Parks”), bei dem die Bürger*innen über bochum-mitgestalten.de Flächen für neue Pocket Parks vorschlagen konnten. So werden jetzt 20 neue Pocket-Parks geschaffen, von denen immerhin 9 durch Bürger*innen angeregt wurden (Vorlage 20240611)
Negativ anzumerken ist allerdings, die Vorschläge der Verwaltung (Amt und Projektteam) wurden den Bürger*innen über die Bürgerbeteiligungsplattform nicht zur Diskussion gestellt, ebenso wenig wie die Parkvorschläge der Politik. Der Oberbürgermeister versuchte sogar aktiv zu verhindern, dass Vorschläge der STADTGESTALTER den Bürger*innen über die Plattform zur Diskussion gestellt werden, es wurde angedroht den eingebrachten Vorschlag zu löschen (Propstei-Park).
Echte Bürgerbeteiligung erfordert, dass nicht nur die Vorschläge der Bürger*innen, sondern alle zur Diskussion gestellt werden und die Menschen in der Stadt auch eine Möglichkeit erhalten diese differenziert zu bewerten und dies nicht allein der Verwaltung vorbehalten bleibt.
Das eigentliche Problem besteht jedoch bereits darin, dass Verwaltung und Politik bisher nicht wirklich bereit sind echte Bürgerbeteiligungsprojekte auf der Plattform zur Diskussion zu stellen. Die mangelnde Qualität der Bürgerbeteiligung wie bei dem Projekt “Pocket Parks” kommt dann noch erschwerend hinzu.
Mehr Bürgerentscheide stäken die Stadtgesellschaft
Bürgerbeteiligung ist in Bochum also nach wie vorher mehr Alibi als echte Eibindung der Bürger*innen in Angelegenheiten, die sie direkt betreffen. Dabei könnte Bochum dem Vorbild der Schweiz folgen. In jedem Quartal könnte die Stadt den Bürger*innen zu einem festgelegten Termin eine Reihe Fragen und Angelegenheiten zur Abstimmung vorlegen. Dinge die nur einen Stadtbezirk betreffen würden nur dort zur Entscheidung gestellt, über stadtweit relevante Entscheidungen würden alle Bürger und Bürgerinnen abstimmen. Dazu können die Stadtbewohner*innen angeregt werden, selbst Fragen zur Entscheidung stellen zu lassen.
So wäre zum Beispiel vorstellbar, dass von den Bürger*innen und nicht vom Stadtrat direkt entschieden wird, ob die Stadt einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten anstellen, ob die Kreuzung vor Rietkötter zu einem Platz umgestaltet werden, ob es eine moderne ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr Park und Innenstadt geben oder ob die Flächenversiegelung in Bochum gestoppt werden soll.
Diese Möglichkeiten der Mitentscheidung und das stadtweite diskutieren von zu treffenden Entscheidungen würde die Demokratie in der Stadt stärken und die Stadtpolitik auf eine breitere Basis stellen. Sicher kommt es bei Bürgerentscheiden wie sonst in der Politik zu Entscheidungen, die Stadt und Bewohner*innen später bereuen. Daraus lernt die Stadtgesellschaft und kann solche Entscheidungen durch neue Abstimmungen revidieren. Auch das gehört zur Demokratie dazu.
Bürgerbeteiligung sollte man als andauernden Lernprozess für Bürger*innen genauso wie für Politik und Verwaltung verstehen. Wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, verbessert das den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Das sollte das Ziel sein.
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