18 Apr.

Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse 

Ausgaben für freiwillige Leistungen der Stadt sind nicht mehr möglich, die Budgets der Ämter wurden um 10 % gekürzt, neue Investitionen müssen unterbleiben, es gilt eine Stellenbesetzungssperre für 6 Monate. Die Handlungsfähigkeit der Stadt schrumpft auf ein Minimum. 

Mit ihrer Bewirtschaftungsverfügung vom 14.04.2026 setzt die Kämmerin, um den Kollaps des Stadthaushaltes zu verhindern, die Haushaltssatzung und damit den Haushalt 2025/26 de facto außer Kraft. Die Kämmerin verfügt ihr Vorgehen in analoger Anwendung des § 82 (1) Nr.1 GO-NRW, der der Stadt vorschreibt, wie vorzugehen ist, wenn kein gültiger Haushalt vorliegt.   

Weshalb war die Haushaltssperre erforderlich? 

Die Kämmerin begründet die Haushaltssperre damit, dass es der Verwaltung nicht gelungen ist die städtischen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr um 37,6 Mio. Euro zu senken, nur 12 Mio. Einsparungen wurden erreicht. Besonders die Personalkosten der Verwaltung steigen ungebremst. Gleiches gilt für die Ausgaben für die Jugendhilfe, dagegen bleiben die Einnahmen aus Grundsteuer und Schlüsselzuweisungen hinter den Ansätzen des Haushalts deutlich zurück.

Die Entwicklung war vorhersehbar. Der Haushalt 2025/26 sah bei Einbringung durch die Kämmerin 186 Mio. mehr Ausgaben als Einnahmen vor (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). Durch die Verteilung von Wahlgeschenken (u.a. die KiTa-Entlastung besonders für Besserverdienende) vor der Kommunalwahl vergrößerten SPD und Grüne das Defizit um weitere 35 Mio. auf 221 Mio. (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). Damit führte die ehemalige Mehrheitskoalition den finanziellen Kollaps des Haushaltes sehenden Auges herbei. 

Um das Defizit wenigstens halbwegs beherrschbar zu halten, sah die Kämmerin bereits bei Aufstellung eine Senkung der Ausgaben (globaler Minderaufwand) im laufenden Doppelhaushalt um 75 Mio. vor (37,4 Mio. 2025, 37,6 Mio. 2026). Schon 2025 konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Unerwartet stiegen aber die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Mio., so dass die Stadt 2025 noch mit einer deutlich geringeren Ausgabensenkung halbwegs hinkam. 

Dieser Einmaleffekt ist für 2026 nicht zu erwarten. Zudem senken die verbesserten Steuereinnahmen im Jahr 2025 für 2026 die Schlüsselzuweisungen des Landes. Da es an einem zielgerichteten Sanierungskonzept des Haushaltes fehlt, müssen die erforderlichen Einsparungen bei den Ausgaben nun mit der Brechstange erzwungen werden. Das ist die Haushaltssperre. 

SPD und Grüne sind nicht bereit den Haushalt zu sanieren  

SPD und Grüne weigerten sich noch im Februar 2025 vorausschauend zu handeln und ein Konzept mit Maßnahmen aufstellen, um zielgerichtet einen Ausgleich von städtischen Ausgaben und Einnahmen herbeizuführen und eine Haushaltssperre abzuwenden. Das von den STADTGESTALTERn vorgelegte Sanierungskonzept (Vorlage 20250336) wurde abgelehnt. 

Besonders die Explosion bei den Personalkosten und das exorbitante Defizit der BOGESTRA von über 90 Mio./Jahr bricht dem Stadthaushalt jetzt das Genick (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). 
 
Da SPD und Grüne der ungebremsten Steigerung bei Kosten und Stellen der Verwaltung (+60 % seit 2015 (+185 Mio.), +1.285 zusätzliche Stellen seit 2015 (+ 25 %)) nicht Einhalt gebieten wollten, muss es jetzt die 6-monatige Stellenbesetzungssperre richten. Die Maßnahme wird der Motivation der städtischen Beschäftigten nicht zuträglich sein. Es wird kaum die Bereitschaft bestehen, die Arbeit der fehlenden Kollegen und Kolleginnen zu übernehmen. Die Arbeit wird regelmäßig 6 Monate liegen bleiben. Der Krankenstand wird steigen. Die Weigerung der Koalition, das Haushaltsproblem vorausschauend und gezielt anzugehen, wird sich bitter rächen. 

Neue Investitionen werden mit der Haushaltsperre auf Eis gelegt, es werden nur noch die Maßnahmen beendet, die bereits refinanziert sind oder sich bereits in Umsetzung befinden. Sonst wird nur noch das Nötigste getan, was z.B. aufgrund der städtischen Verkehrssicherungspflicht unumgänglich ist. Der Sanierungsstau bei der städtischen Infrastruktur wird also sichtbar wachsen und das, obwohl Bochum schon 190 Mio. des Infrastruktur-Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern aufgewendet hat (Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet). Eine Haushaltsnotlage bedeutet immer, Verfall, Verwahrlosung und Armut werden in der Stadt zunehmen. 

Politik, Verwaltung und Lokalmedien sind desinteressiert am Thema Stadtfinanzen 

Allgemein ist in der Stadt ein gefährliches Desinteresse zu beobachten, sich mit dem Thema Stadtfinanzen auseinanderzusetzen und dem vorhersehbaren Kollaps des Stadthaushalte und der nahenden Haushaltssicherung, mit den nötigen Maßnahmen entgegenzuwirken. Das gilt nicht nur für Verwaltung und Politik – keine politische Gruppierung außer Wattenscheider Chance und STADTGESTALTER/Volt hat sich bisher mit der Haushaltssperre auseinandergesetzt – sondern auch für die Bochumer Lokalmedien. Eigentlich hätte der sich immer weiter verschärfende Haushaltsnotstand schon im Kommunalwahlkampf das zentrale politische Thema von WAZ und Radio Bochum sein müssen.  

Nichts ist für die Menschen in Bochum wichtiger, als eine funktionierende Stadt. Eíne Stadt funktioniert allerdings nur mit einem soliden Stadthaushalt. Handlungsfähigkeit, Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung der Stadt usw. hängen an einem ausgeglichenen Stadthaushalt. Ein wichtigeres Thema gibt es in der Stadt nicht. Blamabel, wenn die Bochumer Lokalmedien dieses Thema durchweg ignorieren, statt die Menschen über Haushaltsperre und Haushaltsnotlage, die Konsequenzen für die Menschen und die zu erwartende Entwicklung ausführlich zu informieren sowie darüber aufzuklären, was möglich und nötig ist, um die Notlage zu beseitigen und den Haushalt wieder auszugleichen. 

Indem die Lokalmedien ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, insbesondere frühzeitig vor einer Eskalation der Haushaltslage zu warnen und deren Ursachen und Folgen darzustellen, werden sie zu Mitverantwortlichen, dass die Haushaltnotlage eintritt und sich verschärft. Denn letztlich wird das Schweigen der Lokalmedien von Politik und Verwaltung als Freibrief wahrgenommen, sich nicht ernsthaft um das Thema kümmern zu müssen. 

Eine Stadt, in der es keine Diskussion darüber gibt, mit welchen Maßnahmen der Stadthaushalt wieder zum Ausgleich gebracht wird, hat sich selbst aufgegeben. Gleichgültig und Achsel zuckend hinzunehmen, wie die Stadt in die Haushaltssicherung steuert, ist nicht im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die die fatalen Folgen der Untätigkeit letztlich hinnehmen müssen.

11 Apr.

Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet

Die Stadt bekommt aus dem Sondervermögen des Bundes 200,42 Mio. Euro. Dieses Geld soll eigentlich für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden. Stattdessen will die Stadt mit dem Geld Finanzlöcher im Stadthaushalt stopfen. Die Politik versucht das Problem zu verschweigen. 

2025 startete die Bundesregierung angebliche eine historisch einmalige Investitionsoffensive, um den Sanierungsstau bei der Infrastruktur zu beheben. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es: “Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bringt die Bundesregierung eine nie dagewesene Investitionsoffensive auf den Weg.”  

Investitionsmitte werde bei Bund wie Stadt zweckentfremdet 

500 Mrd. hat die Bundesregierung für zusätzliche Investitionen bereitgestellt. Doch das Geld wird nicht wie versprochen für zusätzliche Investitionen ausgegeben, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern, das ist bei Bund und Ländern nicht anders als in Bochum. 

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat errechnet, dass im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet worden. Das Münchener Ifo-Institut kommt sogar auf 95 Prozent der neu aufgenommenen Schulden, die nicht für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt worden sind (Sondervermögen „nahezu vollständig“ zweckentfremdet). 

Bochum bekommt von dem Sondervermögen 200,42 Mio., davon werden nur rd. 10 Mio. Für zusätzliche Investitionen ausgegeben, 95 % des Geldes fließen in den Stadthaushalt, um dort Finanzierungslücken zu schließen (Vorlage 20260503).  

Wie funktioniert die Zweckentfremdung? 

Nur drei zusätzliche Investitionsmaßnahmen soll es geben: Ein Sperrkonzept für die Innenstadt (Poller – Sperrstellen), das 2,1 Mio. Kosten soll, ein zusätzliches Lehrschwimmbecken für das Schulzentrum im Bochumer Norden, das um die 5-6 Mio. Kosten wird, für weitere 2,35 Mio. soll Ausrüstung für krisenhafte Ereignisse angeschafft werden. Mit den restlichen 190 Mio. sollen Investitionsmaßnahmen finanziert werden, die zwar bereits beschlossen sind, aber ohne, dass dafür die zur Umsetzung nötigen Finanzmittel vorhanden sind. So sollen z.B. 15 Mio. des Geldes in die laufende Sanierung des Rathaus-Nordflügels und weitere 15 Mio. in den Umbau des Landesbehördenhauses (neben dem Musikforum) zur Musikschule fließen. 

Für 190 Mio. werden also keine zusätzlichen Investitionen in kommunale Infrastruktur und für Klimaneutralität auf den Weg gebracht – wie großspurig von der Politik bei Einrichtung des Sondervermögens angekündigt – vielmehr wird das Geld auch in Bochum zweckentfremdet, um Finanzierungslücken bei bereits laufenden Investitionsprojekten und -programmen zu stopfen. 

Der Prozess zur Aufstellung des Programms für “zusätzliche” Investitionen aus dem Sondervermögen kann als großes Schauspiel betrachtet werden. Ausgewählte, bereits beschlossene Investitionen, wurden den drei Bereichen Sanierung kommunaler Immobilien (20 %), Bildung und Betreuung (50 %) sowie Infrastruktur, Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisen (30 %) künstlich zugeordnet, um vorzutäuschen, man habe entsprechend der von Bund und Land vorgegebenen Anteilen neue Investitionen auf den Weg gebracht. Tatsächlich fließen 190 Mio. einfach in den Stadthaushalt, um die Unterdeckung im laufenden Investitionshaushalt auszugleichen. 

Die Stadt Bochum investiert nur unzureichend 

Auch ist die Investitionstätigkeit der Stadt seit Jahrzehnten nicht ausreichend. Zwar erwecken Politik und Verwaltung in Sachen Investitionen mit der Nennung von hohen Millionen- und sogar Milliardensummen gerne den Anschein, die Stadt investiere überdurchschnittlich viel, doch das Investitionsvolumen reicht nicht, um die andauernde Aufzehrung des städtischen Eigenkapitals (Differenz von städtischem Vermögen zu Schulden) zu stoppen. Betrug der Wert des Eigenkapitals 2009 noch 1,55 Mrd. Euro (Haushaltskompass 2025/26) wird er laut Prognose für 2029 in drei Jahren nur noch bei knapp 0,8 Mrd. liegen (Haushaltsplan 2025/26). Der durch Investitionen bedingte Zuwachs an städtischem Vermögen (Infrastruktur, Boden, Gebäude usw.) bleibt in fast jedem Jahr hinter dem Zuwachs der Schulden zurück. Bei nachhaltiger und zukunftsfähiger Investitionstätigkeit, sollte dagegen so viel investiert werden, dass der Zuwachs des städtischen Vermögens über dem der Schulden liegt. 

Stadt beschließt Investitionen ohne gesicherte Finanzierung 

Zudem beschließt die Stadt Investitionsmaßnahmen, trotzdem sie die zu deren Umsetzung nötigen Finanzmittel gar nicht erwirtschaftet. Das passiert naturgemäß besonders gerne zu Wahlkampfzeiten, wie zuletzt zur Kommunalwahl 2025. Die Stadt lobt sich für vermeintlich hohe Investitionen und eines entsprechend ehrgeizigen Investitionsprogramms, für das sie die erforderlichen Geldmittel aber gar nicht in den Haushalt eingestellt hat. So erklärt die Stadt zum Haushaltsentwurf 2025/26 “Um dieses ambitionierte aber auch zwingend erforderliche Investitionsprogramm mittelfristig auch wirtschaftlich stemmen zu können, sind neue Förderprogramme durch Bund und Land unabdingbar.” (PM zum Haushaltsentwurf 2025/2026). 

Woran zusätzliche Investitionen in Bochum scheitern 

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollte aber nicht dazu dienen, laufende, zwingend erforderliche städtische Investitionen zu finanzieren, das erklärte Ziel ist, zusätzliche Finanzmittel bereit zu stellen, um “zusätzliche[!] Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität” möglich zu machen, damit der bestehende Investitionsstau bei der Infrastruktur und die Defizite bei Bildung und Digitalisierung beseitigt werden (Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität). Denn um dieses Ziel zu erreichen, reicht auch in Bochum das bisherige städtische Investitionsprogramm nicht aus. Der im Stadtbild unübersehbare gewaltige Sanierungsstau bei städtischen Straßen, Brücken, Schulen u.a. städtischen Gebäuden, kann mit den bisher geplanten Investitionen nicht substanziell aufgeholt werden. Zusätzliche Investitionen sind somit auch in Bochum dringend nötig. 

Dass die Kämmerin mit dem Geld zunächst bestehende Haushaltslöcher stopft, statt es wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen auszugeben, ist aus haushaltspolitischer Sicht zwar nachvollziehbar, stellt aber trotzdem eine Zweckentfremdung der Gelder dar. Das laufende Investitionsprogramm ist aus dem laufenden Stadthaushalt zu finanzieren, fehlt es dazu an Mitteln, ist das Geld für Investitionen durch Kürzungen an anderen Stellen im Haushalt zu generieren. Zum Beispiel in dem man die Explosion der Personalkosten stoppt, die Verwaltung reorganisiert, das städtische Projektmanagement verbessert sowie die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). 

Am Ende ist der fehlende politische Wille, solche Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts und der Finanzierung der bereits beschlossenen Investitionen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen, die Ursache dafür, dass man für 190 Mio. Bundesgelder keine zusätzlichen Investitionen auf den Weg bringen kann, sondern sie zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen muss. 

Das Ausbleiben zusätzlicher Investitionen wird für Bochum Folgen haben 

Dagegen werden wirtschaftlich erfolgreiche Städte die Bundesgelder für zusätzliche Investitionen nutzen. Werden also über die laufenden Investitionstätigkeiten hinaus weitere Investitionsprogramme auflegen. Für Bochum bedeutet das, der Rückstand zu anderen Großstädten in Sachen moderner und zukunftsfähiger Infrastruktur wird immer größer. Der Abstand zu Städten, die jedes Jahr mehr investieren, wächst weiter. Für Bochum wird es immer schwerer, im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Menschen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten mitzuhalten. 

Zweckentfremdung schadet Glaubwürdigkeit der Politik 

Schließlich ist anzumerken, die Zweckentfremdung der Investitionsgelder trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit der Politik zu diskreditieren. Die Politik verspricht großspurig ein gigantisches Sondervermögen von 500 Mrd. für zusätzliche Investitionen, die Stadt nutzt das ihr zugewiesene Geld aber im Wesentlichen dazu, damit Haushaltslöcher zu stopfen. Auch dieser Fall zeigt leider, wie wenig Versprechen von Politik und Parteien wert sind und dass Aussagen der Politik nicht selten nur heiße Luft sind.  

Im Ergebnis konnte die Gruppe STADTGESTALTER/ Volt im Stadtrat der Zweckentfremdung der Investitionsmittel somit nicht zustimmen.  

05 Apr.

Pro und Contra – Olympiabewerbung 

Welche Punkte sprechen für eine Olympiabewerbung gemeinsam mit Köln als Leading City, was dagegen? Hier eine Auflistung.

Bis zum 19. April dürfen alle Wahlberechtigten in Bochum und der Ruhrstadt darüber abstimmen, ob ihre Stadt Teil der Olympiabewerbung sein soll.  

Wofür will sich Bochum bewerben? 

NRW will sich mit der „Leading City“ Köln und anderen Städten im Umkreis für die olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben. Ursprünglich wollte sich die Rhein-Ruhr-Region und Düsseldorf bewerben. Letztlich bootet man die Gemeinden der Ruhrstadt aus und nahm stattdessen Köln hinzu (Ruhrgebietsstädte bei Olympiabewerbung ausgebootet). Für die Städte der Ruhrstadt bleiben fast nur drittklassige Nebenwettbewerbe. 

Die Bewerbung sieht jetzt vor, in Bochum Vorrundenspiele der Fußballwettwerbe auszutragen, bei denen im Olympischen Männerwettbewerb nur B-Mannschaften antreten. Außerdem soll noch der Moderne Fünfkampf in Bochum stattfinden. Eine fast unbekannte Sportart, die bei den letzten Olympischen Spielen nur durch Skandale aufgefallen ist (Reiten wird nach Olympia-Skandal ausgetauscht) und in Deutschland durch einen korrupten nationalen Verband Schlagzeilen macht (Streit im Fünfkampfverband: „Korruption durch und durch“). 

Was spricht für eine Bewerbung, was dagegen? 

Auch in Bochum wurden die Wahlunterlagen mittlerweile an alle Bürger und Bürgerinnen versendet und alle sind aufgefordert abzustimmen. Die Frage lautet, soll Bochum ein Teil der Olympiabewerbung sein oder nicht? Also ist es Zeit sich damit zu beschäftigen, was spricht für eine Olympiabewerbung und was nicht: 

Der olympische Geist – Die olympischen Spiele sind ein völkerverbindendes Spektakel mit außergewöhnlicher Stimmung und einmaligem Flair. “Magie der Ringe” wird das olympische Gefühl genannt, was besonders die Spiele in Paris, Sydney oder Lillehammer ausgezeichnet hat. Liegen die Wettkampforte eng zusammen, sind die Wege zwischen den Spielstätten kurz, dann kommt dieser Spirit auf. Ist das nicht der Fall, wie zuletzt in Mailand und Cortina bleibt dieses besondere olympische Gefühl aus. 

Bei den Spielen in Köln, werden die Menschen aufgrund der schlechten Infrastruktur in der Ruhrstadt vom Hauptbahnhof am Dom bis zu den Schwimmwettbewerben in der Schalke-Arena 1,5 bis 2 Stunden unterwegs sein.

Olympische Stimmung gibt es vielleicht in Köln, in Bochum ist sie eher nicht zu erwarten. Schon die Fußball EM 2024 ging weitgehend an der Stadt vorbei, wobei direkt in der Nachbarschaft in Gelsenkirchen und Dortmund gespielt wurde. Fußballvorrundenspiele wie Ghana gegen Saudi-Arabien und Moderner Fünfkampf werden auch keine nennenswerte Zahl von Sportbegeisterten nach Bochum locken. 

Aufmerksamkeit – Austragungsorte von olympischen Spielstätten bekommen eine besondere Aufmerksamkeit, die sich im Wettbewerb zu anderen Metropolen positiv auswirken kann.  

Die Aufmerksamkeit kann aber, wie 2024 bei der EM im Falle von Gelsenkirchen geschehen, auch negativ sein. Bei der Fußballeuropameisterschaft wurde Gelsenkirchen europaweit als “absolutes Drecksloch” („Absolute Shithole“: Wie Gelsenkirchen auf lästernde Engländer reagiert) bekannt, sowie als Stadt, die es nicht schafft, die Fans zum Stadion und von da wieder wegzubringen (EM 2024: Bochum vergibt Riesenchance – BOGESTRA blamiert Ruhrstadt).  

Bei der Universiade der Studenten (FISU Games), lobte die Presse zwar das neue Lohrheidestadion in Wattenscheid, Wattenscheid selbst kam aber nicht gut weg (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). 

Die dysfunktionale Ruhrstadt kann nicht mit den Metropolen der Welt mithalten. Politik und Städte haben auch nicht den Anspruch, sich so zu organisieren und die Städte so zu gestalten, wie das in Metropolen rund um den Globus üblich ist. Mit “Woanders ist auch scheiße” gibt man sich mit unterem Mittelmaß zufrieden und rechtfertigt so jede Fehplanung und jedes Versagen. Vieles in der Ruhrstadt ist nicht vorzeigbar. Das wird den Olympiagästen auffallen und nicht für positive Aufmerksamkeit sorgen.  

Bei aller Gastfreundschaft, Offenheit und Feierfreudigkeit der Ruhrgebietsmenschen wird die Rückständigkeit der Ruhrstadt in Sachen Stadtentwicklung weltweit ein Thema sein.  

Auswirkungen auf den Breitensport – Olympia weckt großes Interesse für Sport und Sportarten, auch für jene, die vielleicht sonst auch nicht jede und jeder kennt. Jugendliche werden angespornt sportlich aktiv zu werden. Doch Geld fließt durch Olympia in den Breitensport nicht. Im Gegenteil, das Geld, das für die großen Arenen und olympischen Sportstätten ausgegeben wird, muss irgendwoher herkommen, es wird auch beim Breitensport gekürzt. 

Dazu ist der von Tausenden in Bochum ausgeübte Fußballsport und die Randsportart Moderner Fünfkampf beides keine Sportarten, von denen zu erwarten ist, dass sie zusätzliche Sportbegeisterung in der Stadt erzeugen werden.  

Investitionen in öffentliche Infrastruktur – Der ÖPNV in der Ruhrstadt ist nicht im Ansatz metropolengerecht. Die Leistung der Deutschen Bahn und der Nahverkehrsbetriebe ist nicht vorzeigbar. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich keine olympischen Spiele durchführen.  

EM 2024 und die FISU 2025 haben die großen Probleme aufgezeigt, die Städte des Ruhrgebietes haben, entsprechende Großereignisse positiv zu vermarkten, zu bewerben, zu organisieren und an den Sportstätten durchzuführen (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). Nimmt man die Erfahrungen dieser beiden Sport-Großereignisse als Referenz, dann sprechen die leider nicht für, sondern eher gegen eine Olympiabewerbung. 

Um 2036, 2040 oder 2044 eine Olympiade schultern zu können, müsste der Nahverkehr in der Rhein-Ruhr-Region massiv ausgebaut werden (Rhein-Ruhrstadt-Ringlinie – Revolution im regionalen Nahverkehr). Die Großstädte des Ruhrgebiets müssten sich als Einheit organisieren, sich als viertgrößte Metropole Europas präsentieren. Unter diesen Umständen könnte Olympia ein Riesengewinn für die Ruhrstadt sein. Doch entsprechende Maßnahmen und Investitionen sind nicht geplant. Die Städte der Ruhrstadt sollen nur Nebenschauplatz der Spiele sein. Das reicht nicht, deswegen wichtige Infrastrukturprojekte anzuschieben. 

Kosten und Gewinne – Seriöse Schätzungen, mit welchen Kosten bei Olympischen Spiele in Köln und der Rhein-Ruhr-Region zu rechnen sein wird, gibt es nicht. Gleiches gilt für zu erwartende Gewinne. Schaut man sich an, was olympische Spiele für Austragungsorte ökonomisch bewirkt haben, dann überwiegen zumeist die positiven Effekte. Allerdings beschränken sich diese regelmäßig auf den zentralen Austragungsort, die sogenannte Leading City, bei der geplanten Bewerbung also auf Köln.  

Für Bochum sind weder riesige Kosten noch Gewinne zu erwarten. Man ist nur ganz am Rande, kaum wahrnehmbar dabei. Ökonomisch kann daher nicht mit Effekten gerechnet werden. 

Internationales Olympisches Komitee (IOC) – Veranstalter der Olympischen Spiele ist das IOC. Das Komitee organisiert die Spiele in der Weise, dass sie für das IOC in jedem Fall am Ende mit Gewinn ausgehen. Allerdings werden das Gebaren und die Haltung des IOC wegen Korruption, Machtmissbrauch und mangelndem Interesse an Menschenrechtsverletzungen sowie negativen Auswirkungen der Spiele auf die Umwelt von vielen überaus kritisch gesehen.       

Die Verträge der Ausrichtungsorte mit dem IOC (Host-City-Vertrag) sorgen immer wieder für Diskussionen, Intransparenz und die Steuerfreiheit des IOC sind dabei die wesentlichen Kritikpunkte (Olympia in München: Wäre der IOC-Kontrakt ein Knebelvertrag? | BR24). 

Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Besonders hebt die Landesregierung die Nachhaltigkeit von olympischen Spielen in Köln und der Rhein-Ruhr-Region hervor. Das ist für die Nachnutzung der Sportstätten und den geringen Bedarf an neuen Veranstaltungsorten sicher richtig.  

Allerdings sind olympische Spiele nur dann nachhaltig, wenn auch die Veranstaltungsorte auf kurzen Wegen schnell und umweltfreundlich erreichbar sind. Das ist bei einer Olympiade im Rhein-Ruhr-Gebiet nicht der Fall. Alle Sportstätten liegen weit auseinander. Die Wege sind lang. Gute und schnelle Verbindungen bieten nur Autobahnen. Der Zusammenbruch des Straßenverkehrs ist vorhersehbar. Die Region ist nicht als zusammenhängende, vernetzte Metropole organisiert, sondern als dyskunktionale Anhäufung von Großstädten, die großenteils aneinander vorbeiplanen und -arbeiten. Von Nachhaltigkeit kann beim Verkehr somit keine Rede sein. 

Identifikation – Erfolgreiche Olympische Spiele bewirken in der Region in der Regel einen hohen Identifikationsschub. Man ist stolz gemeinsam Gastgeber für tausende sportbegeisterte Besuchern und Besucherinnen aus aller Welt zu sein. Man freut sich Gästen die Stadt und Region zu zeigen und mit ihnen zu feiern. 

Dieser Geist zeigte sich bei den FISU-Games und der EM 2024 leider nicht. Bochum nahm die Großveranstaltungen eher passiv hin, man unternahm wenig, um die Menschen der Stadt davon zu begeistern. Nur an den Spielstätten war die Freude zu spüren, Gastgeber der Events zu sein. Zu befürchten ist, dass dies bei einer Olympiade, bei der Bochum nur als Randfigur mit wenigen drittklassigen Veranstaltungen teilnimmt, nicht anders sein wird.  

Für die Ruhrstadt als Ausrichter wäre Olympia eine einmalige Chance gewesen, ein echtes Wir-Gefühl zu entwickeln. Wir, die Ruhrstadt veranstalten die Spiele. Wir gemeinsam schaffen die Voraussetzungen für einmalige Spiele. Wir, die Städte des Ruhrgebiets sind eure Gastgeber. Wir zeigen euch unsere Region und unsere vielfältigen Städte. Wir feiern mit euch die Spiele. 

Mit den geplanten Olympischen Spielen wird man sich in Köln identifizieren, aber nicht mehr in Bochum, Dortmund oder Duisburg.    

Fazit – Als Nebenschauplatz der olympischen Spiele, hat die Veranstaltung für Bochum und die Ruhrstadt wenig Wert. Vielmehr ist die Gefahr groß, bei den Spielen negativ wahr genommen zu werden.  

Die Voraussetzungen, ein solches Event auf die Beine zu stellen, sind nicht gegeben. Solange der Anspruch fehlt, mit den Metropolen der Welt mithalten zu können und man sich mit Drittklassigkeit bei Stadtentwicklung und -gestaltung zufriedengibt, kann man nicht hoffen, Ausrichter von Olympia werden zu können. Dafür gibt es weltweit zu viele Metropolen, die viel besser organisiert sind als Köln und die Rhein-Ruhr-Region oder gar die Ruhrstadt. Bereits im eigenen Land gegen Berlin, Hamburg und München wird man als Olympiabewerber daher keine echte Chance haben.  

Ratsbürgerentscheid ist eine gute Möglichkeit zur Mitbestimmung 

Wie auch immer man aber die Olympiabewerbung sieht, ist es gut, dass die Menschen die Chance haben darüber abzustimmen. Diese Möglichkeit sollte daher jede und jeder nutzen. Der sogenannte “Olympia-Ratsbürgerentscheid” wäre in Bochum erfolgreich, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger mit „Ja“ stimmen, als mit „Nein“ und die Zustimmung bei mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten (10 % von rd. 288.000) in der Stadt liegt. 

Zu hoffen ist, dass der Ratsbürgerentscheid keine einmalige Sache bleibt, sondern die Städte des Ruhrgebiets sich zukünftig auch bei anderen Themen trauen, die Bürger und Bürgerinnen abstimmen zu lassen.

28 März

Kinder werden in Bochum immer häufiger Opfer von Verkehrsunfällen

13 Kinder werden pro Monat in Bochum bei Verkehrsunfällen verletzt. Die Zahl der Fälle steigt. Die Entwicklung geht in die falsche Richtung. In einer kinderfreundlichen Stadt sollte die Zahl sinken.

In Bochum ist die Zahl der verunglückten Kinder (0-14 Jahre) von 92 im Jahr 2024 auf 99 im Jahr 2025 gestiegen (+8 / +7,6 %). 2014 lag diese Zahl noch bei nur 56 (+43 / +77 %). Bei Jugendlichen (15-17 Jahre) stieg die Zahl im letzten Jahr von 35 auf 56 Unfälle (+21 / +60 %) (Verkehrsunfallstatistik 2025).

Verkehrsunfälle mit Kindern

Betrachtet man die Polizeimeldungen zu Unfällen mit Kindern, die über die letzten fünf Wochen öffentlich bekannt geworden sind, lässt sich erkennen, wo die Probleme liegen:

28.03.2025 – Kind (8 Jahre) verletzt sich leicht: Ein 8-Jährige fuhr gegen 17.45 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Borgholzstraße. Als er die Fahrbahn in Höhe der Wiemelhauser Straße überqueren wollte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem 51-jährigen Autofahrer, der die Borgholzstraße in Richtung Wiemelhauser Straße befuhr. Dabei zog sich das Kind leichte Verletzungen zu.

Die Borgholzstraße ist an der Unfallstelle ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße). Hier gilt, wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren und darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Diese Regel hat der Autofahrer offensichtlich nicht beachtet.

Dazu ist die gesamte Straße mit Autos zugestellt, teilweise parken Autos widerrechtlich auf dem Gehweg. Wenn auf beiden Straßenseiten Autos parken, wird die Fahrbahnrestbreite von 3,05 Metern teilweise nicht eingehalten. Kinder werden schnell übersehen, parkende Autos versperren Kindern die Sicht.

27.03.2026 – 7-jähriges Kind verletzt sich leicht: Ein Bochumer befuhr mit seinem Auto die Untere Heidestraße in Richtung Wehlaustraße. Die Siebenjährige befand sich im Beisein ihrer Mutter auf dem Gehweg. Aus noch nicht geklärter Ursache trat das Mädchen plötzlich auf die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Auto. Dabei zog sich das Mädchen leichte Verletzungen zu. Eine Rettungswagenbesatzung brachte sie in ein Krankenhaus.

Der Unfall hätte nicht passieren dürfen, denn gem. § 3 (2a) StVO gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Zudem ist die Untere Heidestraße eigentlich eine typische Wohnstraße, auf der der Fußverkehr Vorrang haben sollte. Richtung Wehlaustraße wird der ohnehin schmale Gehweg auf der linken Seite immer schmaler und verschwindet in der Kurve schließlich ganz. Dazu wird in der Kurve geparkt, obwohl selbst Halten hier aufgrund der Unübersichtlichkeit verboten ist. Auf der rechten Straßenseite wurde der Gehweg zu Gunsten der überbreiten Fahrbahn ebenfalls sehr schmal angelegt. In der Gegenrichtung wird der Gehweg trotz ausgeschildertem Halteverbot von zahllosen Autos widerrechtlich zugeparkt. Auch hier haben die Autos, die Kinder verdrängt. Dia Stadt schaut weg und tut so, als habe sie nichts bemerkt.

20.03.2026 – 12-Jährige schwer verletzt: Ein 20-jähriger Dortmunder Autofahrer befuhr gegen 19.50 Uhr die Brückstraße in Richtung Große Beckstraße. Im Kreuzungsbereich zur Hans-Böckler-Straße wendete er seinen Pkw, um wieder auf die Brückstraße in Fahrtrichtung Dorstener Straße einzubiegen. Hierbei kam es zur Kollision mit der Fußgängerin, welche zeitgleich die Brückstraße an der Fußgängerfurt zur Straßenbahnhaltestelle querte.

Die 12-Jährige stürzte auf die Fahrbahn und zog sich schwere Verletzungen zu.

Bei diesem Unfall stellt sich die Frage, warum sind in diesem Bereich der Innenstadt noch Autos unterwegs? Wäre innerhalb des Innenstadtrings das Befahren mit dem Auto nur Anliegern sowie Anlieferverkehr vorbehalten und müssten Besucher und Besucherinnen der Innenstadt die Parkhäuser auf dem kürzesten Weg ansteuern, wäre es zu diesem Unfall wohl nicht gekommen.

05.03.2026 – 7-Jähriger verletzt: Ein Autofahrer (66) war gegen 17.05 Uhr auf der Straße „Erbhof“ unterwegs. Nach aktuellem Kenntnisstand lief in Höhe der Hausnummer 11 plötzlich ein Junge (7) zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn. Der Autofahrer bremste, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.

Erbhof, Foto: Google Streetview

Eine Rettungswagenbesatzung brachte das Kind in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo es stationär aufgenommen wurde.

Der Weg, der durch die Wohnanlage Erbhof führt, sollte eigentlich eine Fußgängerzone sein, auf der die Kinder spielen können. Tatsächlich ist der Weg so zu geparkt, dass man Kinder erst viel zu spät sieht, wenn sie zwischen den parkenden Autos auf die Straße treten. Dieser Unfall wäre in einer Stadt in der die Bedürfnisse von Kindern, denen der Autos vorgezogen werden, nicht passiert.

01.03.2026 – 9-Jähriger leicht verletzt: Gegen 15.40 Uhr befuhr ein 29-jähriger die Dorstener Straße in Richtung Bochum und beabsichtigte auf die A40 in Fahrtrichtung Essen abzubiegen. Hierbei kam es zur Kollision mit einem neunjährigen Bochumer, der zu dieser Zeit mit einem Tretroller den dortigen Fußgängerüberweg nutzte.

Dorstener Straße, Abzweig A40 Richtung Essen, Foto: Google Streetview

Der neunjährige wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt.

Offenbar hatte der Autofahrer nicht ausreichend darauf geachtet, ob jemand den vorfahrtberechtigten Fußgängerüberweg überqueren möchte. Leider ist die Kreuzung auch nicht sehr übersichtlich angelegt. Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Tretroller die Fahrbahnen queren, werden nicht sicher über die Straße geführt. Ein verkehrssicher gebauter Radweg fehlt. Der “Radweg” auf dem Gehweg erfüllt die verkehrsrechtlichen Anforderungen nicht. Er ist zu schmal und unübersichtlich, Laternenmasten befinden sich im Bereich der Verkehrsfläche. Die Probleme in diesem Bereich der Dorstener Straße sind der Bochumer Verkehrsplanung seit Jahrzehnten bekannt. Passieren tut trotzdem nichts.

24.02.2026 – 2-Jährige verletzt: Gegen 16 Uhr befuhr ein 45-jähriger Autofahrer den Gersteinring in Richtung Castroper Straße. In Höhe der Hausnummer 1 [im Bereich des Sportplatzes] trat das Mädchen auf die Fahrbahn und wurde von dem Kastenwagen erfasst. Ein Rettungswagen brachte die Zweijährige in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Am Fahrbahnrand des Gersteinrings wird geparkt. Treten Kinder zwischen den Fahrzeugen plötzlich auf die Straße, werden sie auch hier zu spät gesehen. Trotz anliegendem Sportplatz und Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge darf die Straße mit 50 km/h befahren werden, dazu ist sie übermäßig breit. Der Anhalteweg war, wie der Unfall zeigt, zu lang, um das Fahrzeug rechtzeitig vor dem Kind zum Stehen zu bringen.

Die Ursachen

Die Unfälle zeigen, Bochum ist für Kinder gefährlich. Die dargestellten Unfälle belegen, dass das besonders an drei Umständen liegt:

Parkchaos – Die ganze Stadt ist zugeparkt, Straßen, Gehwege und Kreuzungen. Die Menschen im Auto sehen die Kinder nicht, wenn sie von Fahrzeugen verdeckt werden. Die Kinder können die Straßen und Kreuzungen nicht einsehen.

Die Stadt zeigt kein Interesse daran, die Lage zu verbessern. Auch für Kinder gefährliches (Falsch-)Parken wird durchgehend geduldet. Die Gefahr für die Kinder muss hinter den Bedürfnissen nach Abstellmöglichkeiten für Autos zurückstehen.

Zu hohe Geschwindigkeiten – Es wird zu schnell gefahren. Immer noch führen in Bochum durch Wohngebiete Straßen, die mit Tempo 50 befahren werden dürfen. Trotzdem bekannt ist, dass ein Anhalteweg von fast 30 Metern bei 50 km/h wesentlich mehr und auch erheblich schwerere Unfälle zur Folge hat als ein Anhalteweg von knapp über 13 Metern bei 30 km/h, ist die Stadt trotz Bitten vieler Anwohner und Anwohnerinnen nicht bereit, die Straßen als Wohnstraßen (statt Vorbehaltsstraßen) auszuweisen. Die hohen Geschwindigkeiten sind nicht nur für die Kinder ein großes Problem, sondern auch für ältere Menschen.

Mangelhafte Verkehrsinfrastruktur – Die Verkehrsinfrastruktur für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind und das sind Kinder regelmäßig, weist in Bochum weiterhin an vielen Stellen erhebliche Mängel auf. Die Stadt ist weiterhin überwiegend auto- aber nicht kindgerecht. Stadtweit fehlen in der Stadt sichere Überwege und Radwege. Geh- und Radwege sind oft zu schmal und unübersichtlich.

Alle drei Punkte zeigen, die Bedürfnisse des Autoverkehrs werden in Bochum immer noch höher gewichtet als die Sicherheitsbedürfnisse der Kinder. Für diejenigen, die in Bochum den Verkehr planen, haben viele Parkplätze, verschwindend kürzere Fahrtzeiten und der Erhalt übermäßig breiter Fahrbahnen mehr Gewicht als die Schaffung einer Verkehrsinfrastruktur, die konsequent auf die Vermeidung von Unfällen ausgerichtet ist.

Fehlende Verkehrssicherheit bedeutet eingeschränkte Lebensqualität

Eine Stadt, deren Priorität nicht auf der Vermeidung von Gefahren für Kinder liegt, in der die Wohnstraßen und Schulwege regelmäßig nicht sicher sind, ist für Familien nur sehr bedingt attraktiv und lebenswert. Können die Kinder nicht alleine zur Schule gehen oder mit dem Rad fahren, sondern müssen immer begleitet werden, damit ihnen nichts passiert, schränkt Kinder wie Eltern in ihrem Leben wesentlich ein.

Eine Stadt, in der sich Schulkinder und Jugendliche nicht allein und selbständig sicher bewegen können, ist keine kinderfreundliche Stadt (Bochum sollte bespielbare Stadt werden). In Bochum redet die Politik, zwar immer wieder viel davon, die Stadt familien- und damit kinderfreundlicher machen zu wollen, die SPD gibt sogar vor, dass Ziel zu verfolgen, Bochum solle zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands werden (Familienfreundliches Bochum). Nur wirklich ernst meinen die Verantwortlichen das offenbar nicht, sonst würde die Zahl der im Verkehr verunglückten Kinder sinken und nicht steigen.

07 März

Stadtrat besetzt Ausschüsse erneut rechtswidrig – Gericht ordnet wie schon 2021 die Neubesetzung an

Diesmal versuchte die SPD sich in den Ausschüssen einen Sitz mehr zu verschaffen, als ihr nach dem Wahlergebnis zustand. Wie geht es jetzt weiter und was bedeutet der Beschluss des OVG?

Im September vergangenen Jahres wurde der neue Bochumer Stadtrat gewählt. Dieser bildet für wichtige Bereiche der Stadtpolitik wie Mobilität, Soziales und Arbeit, Umwelt und Ordnung, Kultur oder Sport Ausschüsse, die einen Teil der Ratsarbeit übernehmen, selbst Entscheidungen treffen oder für den Rat vorberaten.

Spiegelbildlichkeit von Stadtrat und Ausschüssen erneut verletzt

Diese Ausschüsse müssen spiegelbildlich zum Stadtrat besetzt werden. Die Ausschüsse sollen den Rat in klein abbilden. Die Stärkeverhältnisse von Gruppen und Fraktionen sowie die Mehrheitsverhältnisse müssen in den Ausschüssen die gleichen sein wie im Stadtrat. Also darf eine Fraktion, die im Rat weniger Sitze hat als eine andere, auch in den Ausschüssen nicht mehr Sitze haben als die andere. Haben zwei Fraktionen im Rat keine Mehrheit, dürfen sie die auch in den Ausschüssen nicht haben.

Immer wieder aber versuchen in Bochum Fraktionen durch Machtspielchen und rechtswidrige Absprachen diese gesetzlichen Vorgaben zu umgehen und die Ausschussbesetzung zu ihren Gunsten zu manipulieren. 2020 versuchte man kleinen Fraktionen Sitze zu verschaffen, denen keine zustanden (Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?), Im November 2025 versuchte die SPD sich einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen zu verschaffen, der ihr nach dem Kommunalwahlergebnis nicht zusteht.

In beiden Fällen wiesen die STADTGESTALTER, 2020 mit Der PARTEI und 2025 mit Volt, auf die rechtswidrige Besetzung der Ausschüsse hin. Parteien und Oberbürgermeister ignorierten diese Hinweise. Die Sache kam vor Gericht. Das folgte der Rechtsauffassung von STADTGESTALTERn und PARTEI bzw. Volt und ordnete an, die Ausschüsse seien aufzulösen und neu zu bilden (2020: VG Gelsenkirchen2025: OVG NRW).

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 05.03.2026 zeigt, offenbar hat der Bochumer Stadtrat aus der Blamage von 2021 nichts gelernt. Das erneut das Gericht die Rechtswidrigkeit der Ausschussbesetzung feststellt, wirf kein gutes Licht auf den Stadtrat sowie den Oberbürgermeister (2020 Thomas Eiskirch, 2025 Jörg Lukat), der es erneut versäumt hat, die rechtswidrige Besetzung zu beanstanden.

Was lief bei der Ausschussbesetzung im November 2025 falsch?

Bei der Kommunalwahl 2025 verlor die SPD drei Sitze im Stadtrat. Umgerechnet auf die Ausschüsse, die in Bochum bisher eine Größe von 15 Sitzen haben, bedeutete dieses Wahlergebnis auch einen Verlust von einem Sitz in jedem Ausschuss (statt 5 Sitzen nur noch 4 Sitze). Damit wollte sich die SPD augenscheinlich allerdings nicht abfinden. Offensichtlich organisierte man für die Ausschusswahl im November 2025 beim BSW zwei zusätzliche Stimmen, um sich entgegen dem Wahlergebnis in den Ausschüssen auch 2025 einen fünften Sitz zu verschaffen.

Sieht die Gemeindeordnung NRW eigentlich gemäß § 50 (3) vor, dass Fraktionen und Gruppen zunächst über einen gemeinsamen einheitlichen Vorschlag zur Ausschussbesetzung verhandeln sollen, hatte die SPD daran somit kein Interesse mehr. Denn bei den Verhandlungen dazu wären ihr von den anderen Gruppen und Fraktionen nur die nach Wahlergebnis zustehenden Sitze zugestanden worden, also nur 4 statt 5 Sitzen. Folgerichtig lud die SPD die anderen demokratischen Gruppen und Fraktionen zwar zu Gesprächen über den Zuschnitt und die Zuständigkeit der Ausschüsse ein, ließ aber Gespräche über einen einheitlichen Wahlvorschlag nicht stattfinden. Die Pläne der Fraktion waren andere.

Auch der Oberbürgermeister, gewählt als Kandidat von SPD und Grünen, drängte nicht auf Verhandlungen der Fraktionen und Gruppen über einen einheitlichen Wahlvorschlag, obwohl das als Vorsitzender des Rates seine Aufgabe gewesen wäre. Er stellt nur fest, dass sich Fraktionen und Gruppen nicht auf einen solchen Vorschlag geeinigt hätten, also nach § 50 (3) GO NRW die Ausschüsse jetzt durch eine Verhältniswahl nach Listen zu besetzen wären. Dass es aufgrund des taktischen Verhaltens der SPD gar keinen Versuch zu einer Einigung gab, ließ er dabei unbeachtet.

Oberbürgermeister und Stadtrat setzten sich also über die Regel der Gemeindeordnung hinweg, dass Fraktionen und Gruppen zunächst den Versuch unternehmen sollten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Die SPD wollte sich unbedingt den zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen verschaffen. Der Verlust eines Sitzes in den Ausschüssen gegenüber der vorangegangenen Wahlperiode hätte weniger Ausschussposten für die Fraktionsmitglieder bedeutet, das hätte in der Fraktion zu Unmut geführt.

Allerdings hatte die SPD bei ihrem machtpolitisch motivierten Schachzug einen wesentlichen Punkt übersehen. Der zusätzliche Sitz der SPD führte in den Ausschüssen zu einer Mehrheit von SPD und CDU (8 von 15 Sitzen), die es im Stadtrat nicht gibt. Dort haben SPD und CDU zusammen nur 44 von 92 Sitzen, bräuchten für eine Mehrheit also immer einen dritten Partner. Somit wurde bei der Bildung der Ausschüsse die nötige Spiegelbildlichkeit zur Sitzverteilung im Stadtrat verletzt und ordnete das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit unanfechtbarem Beschluss am 05.03.2026 an, die Ausschüsse aufzulösen und neu zu wählen.

Welche Folgen hat der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts?

Das hatte zur Folge, dass umgehend alle Sitzungen der rechtswidrig gebildeten Ausschüsse abgesagt werden mussten und der Rat vermutlich in einer Sondersitzung im April die Ausschüsse neu bilden und besetzen muss.

Es ist zu hoffen, dass Fraktionen und Gruppen nunmehr aus den beiden Niederlagen vor Gericht lernen und zukünftig alle Machtspielchen unterlassen, sich Ausschusssitze zu verschaffen, die ihnen nach dem Wahlergebnis nicht zustehen. Aufgabe des Oberbürgermeisters ist es, das sicher zu stellen, dieser Verpflichtung muss der OB zukünftig gerecht werden.

Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 50 (3)) muss also diesmal zunächst von den Gruppen und Fraktionen der Versuch unternommen werden, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Dies sollte möglich sein. Bei einer Ausschussgröße von wie bisher 15 Sitzen würde bei einer Besetzung entsprechend des Wahlergebnisses der zu viel gewonnene fünfte Sitz der SPD der Gruppe STADTGESTALTER/Volt zufallen. Bei einer Größe von 16 Sitzen würde die SPD ihren 5. Sitz behalten, STADTGESTALTER/Volt fiele ebenfalls ein Sitz zu. Bei Ausschüssen mit 17 Sitzen würden STADTGESTALTER/Volt und AfD einen Sitz mehr erhalten, die SPD könnte ihren 5. Sitz ebenfalls behalten. In allen Fällen würde der von den Gerichten geforderten Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen. Sich auf eine dieser drei Varianten zu einigen, sollte Gruppen und Fraktionen eigentlich nicht schwerfallen.

Rechtssicherheit schaffen, stärkt die Demokratie

Abschließend bleibt anzumerken, dass STADTGESTALTER/Volt es als ihre Aufgabe ansehen, bei aus ihrer Sicht rechtlich bedenklichen Vorgängen, diese gerichtlich klären zu lassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Richtigkeit dieses Vorgehens wird durch die wiederholten Erfolge vor Gericht bestätigt. Es sollte selbstverständlich sein, dass, wenn es zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Rat oder gegenüber der Stadtverwaltung kommt, diese von Gerichten geklärt werden. Daran ist nichts Ehrenrühriges, Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie.

Auch die von den Fraktions- und Gruppenmitarbeitern und –mitarbeiterinnen gegenüber der Stadt abzugebende Vertraulichkeitserklärung hält die Gruppe STADTGESTALTER/Volt für nicht rechtmäßig. Deren Inhalt missachtet die organschaftlichen Rechte der Gruppen und Fraktionen. Ebenso hält die Gruppe es nicht für rechtlich haltbar, die Gruppen bei den Sitzungsentschädigungen anders zu behandeln als die Fraktionen. Sollte es in beiden Fällen keine rechtlich unbedenklichen Lösungen geben, müssten auch in diesen Angelegenheiten am Ende die Gerichte für Klärung sorgen.

31 Jan.

Planung zur Erweiterung Technologie-Quartier verärgert Betroffene

Zu viel Grünfläche wird versiegelt, das Verkehrskonzept ist nicht ausgereift, das sind die Hauptkritikpunkte der Anwohnerinnen und Anwohner. STADTGESTALTER/Volt legen daher einen alternativen Planungsentwurf in zwei Varianten vor.

Schon lange ist die Osterweiterung des Technologie-Quartiers in Bochum ein Streitpunkt zwischen Politik, Verwaltung und den betroffenen Anwohnern und Anwohnerinnen. Die Menschen fragen sich, ob für die geplanten neuen Bürogebäude weitere Grünflächen am Ölbachtal geopfert werden sollten. Auch haben die Betroffenen große Bedenken, dass die von der Verwaltung geplante Verkehrsführung funktionieren wird.

Flächenverschwendung beim bestehenden Technologiequartier

Das seit dem Jahr 2000 entstandene ursprüngliche Technologie-Quartier ist zwar mittlerweile vollständig mit Unternehmen besiedelt, blieb aber doch hinter den Erwartungen zurück. Wer dort aufschlägt, dem erscheint das Quartier öd, leer und menschenlos. Auf dem zentralen Leonardo-da-Vinci-Platz ist, außer wenn mal Skater kommen, nichts los. Entstanden ist eigentlich kein Quartier, sondern ein weiteres seelenloses Gewerbegebiet.

Die Flächennutzung ist fragwürdig. Deutlich über ein Viertel der Fläche wird zum Parken genutzt, inklusive Straßenfläche dürfte fast ein Drittel Verkehrsfläche sein. Ein weiteres Drittel belegen die Gewerbegebäude. Es zeigt sich eine erhebliche Flächenverschwendung, da die Konzentrierung des Parkens in zentralen Quartiersparkhäusern versäumt wurde.

Flächennnutzung bestehendes Technologie-Quartier

Gleichwohl sieht die Bochumer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bedarf nach einer Erweiterung des Quartiers nach Osten. Mit der Erweiterung will man die Büroraumnachfrage für die nächsten 20-30 Jahre decken (WAZ vom 30.01.26). Eine nachträgliche Flächenoptimierung durch Reorganisation der Flächen auf dem bestehenden Quartiersgelände, statt neue Flächen zu erschließen, ist leider nicht mehr möglich, da alle Grundstücke an Unternehmen veräußert und bebaut wurden.

Städtebaulicher Vorentwurf vs. Rahmenplan Campus Bochum

Die aktuellen Planungen der Verwaltung (Städtebaulicher Vorentwurf) sollten auf dem Rahmenplan Campus Bochum basieren, den der Bochumer Stadtrat im Jahr 2022 verabschiedet hat. Auch dieser sieht eine Osterweiterung des Technologie-Quartiers vor.

Doch ignoriert die Verwaltung in dem jetzt den Anwohnern und Anwohnerinnen vorgestellten Vorentwurf wesentliche Elemente der Vorgaben aus dem Rahmenplan: Sind im Campus-Rahmenplan vier bis fünf Etagen hohe Gebäude vorgesehen, mit zwei Hochhäusern von 13 und 14 Stockwerken, mit denen ein besonderer baulicher Akzent gesetzt werden sollte, setzt die Stadt in ihrem Entwurf auf Belanglosigkeit. Alle im städtischen Plan geplanten neun Gebäude sollen durchweg nur vier Stockwerke hoch sein. Niedrige Gebäudehöhen und damit mehr Gebäude bedeuten jedoch mehr Flächenverbrauch. Entsprechend steigt im städtischen Vorentwurf die versiegelte Fläche. Die bebaute Fläche vergrößert sich gegenüber dem Entwurf aus dem Campus-Rahmenplan nach Süden und Osten.

Vergleich Planungsentwürfe

Während der Rahmenplan Campus Bochum eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Technologie-Quartiers durch eine zusätzliche U35-Haltestelle im Norden der Erweiterung vorsieht, bleibt bei den städtischen Planungen alles beim Alten. Trotz Schaffung von neun zusätzlichen Gewerbegebäuden, bleibt die Bahn-Anbindung des Technologie-Quartiers genauso schlecht wie zurzeit. Die Planungen der Stadt setzen darauf, dass die zusätzlichen Beschäftigten vorwiegend mit dem Auto kommen, entsprechend sieht der Vorentwurf ein Quartiersparkhaus vor.

Auch der im Rahmenplan angedachte Ersatz der bisher autobahnähnlich gestalteten Zu- und Abfahrten von Schattbachstraße und Hustadtring auf die Universitätsstraße durch flächensparende Kreuzungen, sehen die städtischen Planungen nicht mehr vor. Lediglich das südliche Auf- und Abfahrtsohr vom und zum Hustadtring soll ersatzlos wegfallen. Dies führt jedoch dazu, dass man auf den Hustadtring aus Richtung Innenstadt kommend nicht mehr abfahren kann und nicht mehr in Richtung Autobahn (A43) auf die Universitätsstraße auffahren kann. Das hat auch zur Folge, die Buslinie 374, die das Technologie-Quarteier heute durchfährt, kann diesen Weg zukünftig nicht mehr nutzen. Zu Recht befürchten die Anwohner und Anwohnerinnen durch diese Maßnahme eine zusätzliche Belastung der Schattbachstraße mit Autoverkehr.

Insgesamt erscheint der städtebauliche Entwurf der Stadt wenig ambitioniert und einfallslos. Von den Ideen des Campus-Rahmenplans hat man sich offenbar verabschiedet. Es stellt sich die Frage, warum dieser Plan überhaupt in einem aufwendigen Verfahren 2020-2022 aufgestellt wurde. Die Betroffenen sind über die städtischen Planungen verärgert. Die Bezirksvertretung Süd hat sie abgelehnt (WAZ 30.01.2026).

Planungsentwurf von STADTGESTALTER/Volt

Auf dieser Grundlage haben STADTGESTALTER/Volt einen alternativen Planungsentwurf in zwei Varianten entwickelt. Auf der Bürgeranhörung am 29.01.26 durfte dieser leider nicht mittels einer Präsentation vorgestellt werden, gestattet wurde lediglich eine mündliche Beschreibung. Offenbar waren Bezirksbürgermeister und Stadtplanung nicht an der Diskussion alternativer Lösungen interessiert. Der Entwurf der Verwaltung sollte den Betroffenen als alternativlos vermittelt werden.

Der Planungsentwurf von STADTGESTALTER/Volt sieht folgende Maßnahmen vor:
– Bau von drei bis zu 14 Stockwerke hohen Hochhäusern, inkl. Parkhaus
– Einrichtung von zwei neuen Kreuzungen: Schattbachstraße und Hustadtring
– Bestehende Brücken werden zu Geh- und Radwegunterführung
– Abriss des Überwurfs für die U35
– Verlegung der Endhaltestelle der U35 in Richtung des Technologie-Quartiers
– Entsiegelung der Zu- und Abfahrten zur Universitätsstraße

Das hat folgende Vorteile:
– Erhalt und Schaffung von umfangreichen Wald- und Freiflächen
– Besserer ÖPNV-Anschluss für Technologie-Quartier
– Schaffung einer Landmarke als Entrée zum Universitäts- und Hochschulcampus Bochum (baulicher Akzent)
– Bessere Verkehrsführung für Fuß- und Radverkehr

Für die Bebauung der Osterweiterung des Technologie-Quartiers haben STADTGESTALTER/Volt zwei flächensparende Varianten entwickelt, Variante A sieht eine Riegelbebauung im nördlichen Viertel der Erweiterungsfläche vor, Variante B nutzt die baumlose Fläche in der Mitte der Fläche.

Variante A, Entwurf STADTGESTALTER/Volt
Variante B, Entwurf STADTGESTALTER/Volt

Hochhäuser – Vorgeschlagen wird der Bau von drei ikonischen Hochhäusern, die ein Zeichen für ein modernes, fortschrittliches und nachhaltiges Bochum setzen. Vorbild könnten zum Beispiel die regenerativen Holz-High-Riser von Haptic Architectures und Ramboll sein (Lang lebe das Hochhaus).

08/15-Bürogebäude gibt es in Bochum schon viele. Die innovativen Hochhäuser könnten Unternehmen ansprechen, die etwas Besonderes, Vorzeigbares suchen. Ein Angebot in dieser Hinsicht ist in Bochum bisher kaum vorhanden (Ausnahme Exzenter-Haus). Die mit den Hochhäusern geschaffene Bürofläche unterscheidet sich in der Gesamtgröße nicht von der, die die Stadt mit neun vierstöckigen Bürogebäuden schaffen will. Der Flächenverbrauch liegt aber nur bei rund einem Viertel von dem, was der städtische Vorentwurf vorsieht.

Kreuzungen – Die von STADTGESTALTER/Volt vorgeschlagenen Kreuzungen von Schattbachstraße und Hustadring mit der Universitätsstraße nehmen die entsprechende Idee aus dem Rahmenplan auf. Die Anlage der Kreuzungen dort, wo heute die Ohren der Zu- und Abfahrten enden, führt allerdings dazu, dass die Universitätsstraße, anders als bei den Kreuzungsstandorten im Rahmenplan, erhalten und nicht für viele Geld auf das Niveau von Schattbachstraße und Hustadring abgesenkt werden muss. Die bestehenbleibenden Brücken können weiterhin vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Wenn die Brückenbauwerke in nicht allzu ferner Zukunft saniert werden müssen, können sie, wie z.B. am Springorumradweg, bei Einbau von Unterführungstunneln ausgesteift werden.

Verlegung U35-Haltestelle – Zudem soll der Überwurf zur Verschwenkung der U35 von der Mitte auf die Südseite der Universitätsstraße abgerissen werden, was, wenn das eigentlich überflüssige Bauwerk saniert werden muss. ohnehin sinnvoll erscheint. Die U35 Haltestelle rückt von der West- auf die Ostseite der heutigen Schattbachstraßenbrücke und wird damit deutlich besser erreichbar für die Beschäftigten des Technologie-Quartiers. Der Verbleib der Haltestelle in der Mitte der Universitätsstraße ermöglicht zudem eine zukünftige Verlängerung der Bahntrasse bis zur Unterstraße für die Nutzung als Stadt- oder Straßenbahn.

Insgesamt also nimmt der Entwurf von STADTGESTALTER/Volt die Kritikpunkte der Anwohner und Anwohnerinnen auf und setzt gleichzeitig die Ideen aus dem Rahmenplan um. Trotzdem entsteht eine flächensparende, moderne Bürobebauung, um den zukünftigen Bedarf an Büroflächen decken zu können.

25 Jan.

Woher kommt die Aversion der Bochumer Verkehrsplanung gegen Zebrastreifen?

Immer wieder wehrt sich die Bochumer Verwaltung Zebrastreifen da einzurichten, wo Einwohner und Einwohnerinnen sie anregen. Allein beim letzten Mobilitätsausschuss in drei Fällen. Hat die Verwaltung etwas gegen Menschen, die zu Fuß gehen?

In drei Bürgeranregungen schlugen Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt im letzten Mobilitätsausschuss des Rates am 21.01.2026 vor, Fußgängerquerungen durch neue Zebrastreifen sicherer zu machen. In allen drei Fällen lehnte die Verwaltung die Einrichtung mit teilweise haarsträubenden Begündungen ab. Egal ob im Stadtteilzentrum Weitmar Mark, an der Stockumer Straße, in Höhe Münsterlinde am Friedhofseingang oder an der Kortumstraße am Übergang Kerkwege, immer waren sich fast alle im Ausschuss einig, dass Zebrastreifen eigentlich sinnvoll wären, trotzdem (er-)fand die Verwaltung Gründe, warum die Einrichtung von Zebrastreifen angeblich nicht möglich sei.

Rechtliche Hürden zur Einrichtung von Zebrastreifen nicht mehr hoch

Dabei wurden mit Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 03.04.2025 die übermäßigen verkehrlichen Voraussetzungen für Zebrastreifen aus der VwV-StVO gestrichen. Für die Markierung eines Zebrastreifens müssen nicht mehr bestimmte Fahrzeug- und Fußgängeraufkommen erfüllt werden.

Auch wurde bereits 2021 die Vision Zero (Die Vision Zero und ihre Ziele) in § 1 I. der VwV-StVO verankert und wird seitdem als Grundlage für alle verkehrlichen Maßnahmen betrachtet. Vision Zero bedeutet, dass alle Maßnahmen im Straßenverkehr, die durchgeführt werden, dazu beitragen müssen, dass es keine Toten und Schwerverletzten mehr gibt. Bis 2021 war noch maximale Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs oberster Maßstab von Straßenverkehrsplanungen. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel scheint aber in Bochum bei den verantwortlichen Planern und Planerinnen noch nicht wirklich angekommen zu sein.

Zebrastreifen bedeuten mehr Sicherheit, Komfort und weniger Unfälle

Zebrastreifen erhöhen die Sicherheit und den Komfort für Menschen, die zu Fuß gehen deutlich. Ein Blick nach Helsinki, einer Stadt, deren Straßen gefühlt über Zebrastreifen aller 50 Meter verfügen, zeigt dies überdeutlich. Die Stadt hat keine Verkehrstoten zu beklagen (Helsinki: Ein ganzes Jahr ohne Verkehrstote). Zum Vergleich, in der ungefähr halb so großen Stadt Bochum kam es im Jahr 2024 zu sechs Verkehrstoten (Verkehrsunfallstatistik 2024).

Woher kommt die Aversion gegen Zebrastreifen?

Es fragt sich also, wie kam es in Bochum wie auch vielen anderen deutschen Städten zu dieser ausgesprochenen Aversion gegen Zebrastreifen? Das hat historische Gründe (Wie der Zebrastreifen in die Bundesrepublik kam). 1953 wurden Zebrastreifen in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Jedoch hatten Fußgänger und Fußgängerinnen zunächst keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Trotzdem richteten die Städte ganz viele Streifen ein, um den Menschen eine bessere Querung der Straßen zu ermöglichen.

Erst 1964 wurde die Regelung eingeführt, dass Fahrzeuge vor Zebrastreifen verbindlich anhalten müssen. Das aber führte zu einem rasanten Anstieg der Unfälle, da viele Autofahrende nicht bereit waren, sich an diese Regel zu halten. Statt dafür zu sorgen, dass die Regel strikt eingehalten wird, bauten die Städte wie Bochum die meisten Zebrastreifen ab. So waren nicht mehr die Menschen im Auto schuld, wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin überfahren wurde, sondern die, die zu Fuß mangels Zebrastreifen gezwungen wurden die Straße ohne Vorrang zu queren.

Die Zahl der Zebrastreifen sank in vielen Städten auf 10 % (z.B. Berlin: Wie der Zebrastreifen in die Bundesrepublik kam). Die Einrichtung von so genannten “Fluchtinseln” kam auch in Bochum in Mode. So konnten Fußgänger und Fußgängerinnen zunächst eine Fahrbahn queren, sich auf eine Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte flüchten, um dann die Gegenfahrbahn zu queren. Der Grundsatz der Verkehrsplanung lautete, dem fließenden Autoverkehr ist alles unterzuordnen, Belange anderer Verkehrsmittel (Fuß, Rad, ÖPNV) interessieren nicht.

Entsprechend strikt waren auch die Regeln der StVO für die Anlage von neuen Zebrastreifen. Nur in wenigen Ausnahmefällen war es möglich diese anzulegen, eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen, die die Straße befahren, musste unterschritten werden, die Zahl von jenen, die die Straße zu Fuß queren wollten, musste wiederum überschritten werden. Eine weitere Voraussetzung war, das Vorliegen einer Gefahrenstelle. Was von den Verkehrsplanenden so interpretiert wurde, dass eine Gefahr nur vorläge, wenn es bereits zu schweren Unfällen an der Querungsstelle gekommen sei.

Viele Voraussetzungen für die Einrichtung von Zebrastreifen wurden aufgegeben

Doch diese Vorgaben sind mittlerweile Geschichte. Bereits 2010 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar (BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 – 3 C 37.09), dass ein Einschreiten der Behörde, z.B. durch Anlage eines Zebrastreifens, nicht erst bei einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für mögliche Unfälle zulässig und geboten ist, sondern schon bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit von möglichen Unfällen und damit verbundenen Personenschäden.

War es früher so, dass nur in Ausnahmefällen Zebrastreifen angeordnet und eingerichtet werden konnten, ist es heute andersherum, nur in Ausnahmefällen, ist das heute nicht mehr möglich.

Also sollte man meinen, dass sich die Herangehensweise, der Verkehrsplaner und Verkehrsplanerinnen auch in Bochum grundlegend geändert hat. Das ist, aber, wie wir noch sehen werden, leider nicht der Fall.

Wie ist zu prüfen, ob ein Zebrastreifen angelegt werden sollte?

Dem Grundsatz folgend, dass die Bedürfnisse der Einwohner und Einwohnerinnen, das Maß aller Dinge für die Verwaltung sein müssten, wäre bei der Prüfung zur Anlage eines Zebrastreifens in zwei Schritten vorzugehen:

Im ersten Schritt wäre zu prüfen, welche Vorteile hinsichtlich Sicherheit und Komfort ergäben sich durch den Zebrastreifen für die Menschen, die die betroffene Straße queren wollen, was für Vorteile ergäben sich für das Wohngebiet oder Stadtteilzentrum, in dem der Zebrastreifen angeordnet werden soll? Diese Vorteile wären abzuwägen mit den Nachteilen, die für den Autoverkehr entstehen, insbesondere also möglichen Stauungen und Fahrtzeitverlusten.

Führt diese Prüfung zu der Erkenntnis, ein Zebrastreifen sollte angelegt werden, müsste im zweiten Schritt eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob es gegebenenfalls eindeutige rechtliche Vorgaben gibt, die der Anlage eines Zebrastreifens doch noch entgegenstehen.

Das Vorgehen der Verkehrsplanung in Bochum

Wie die drei Fälle aus dem Mobilitätsausschuss des Rates vom 21.06.2026 belegen, gehen die Verkehrsplaner und –planerinnen in Bochum leider ganz anders vor, sie beschränken sich auf die Suche nach einem Grund, warum ein Zebrastreifen nicht angelegt werden kann, um nicht tätig werden zu müssen. Dabei werden die vorliegenden Verkehrssituationen verdreht und verbogen, bis diese eine Ablehnung ermöglichen.

Schauen wir uns also die drei Anregungen für Zebrastreifen genauer an:

Stadtteilzentrum Weitmar Mark – Im Zentrum von Weitmar Mark befindet sich, wie der Petent bei dieser Anregung (Bürgeranregung) ausführt, im Bereich Markstraße, Kemnader Straße und Karl-Friedrich-Straße “eine hochfrequentierte Einkaufszone. Hier überqueren viele bewegungseingeschränkte Menschen, u.a. mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen, Einkäufen die Straßen. Sie sind durch mangelnde sichere Fußgängerüberwege, zu hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs, tagesabhängigen hohen Verkehrsaufkommen, rangierenden Verkehrsteilnehmerinnen und schlechten Sichtverhältnissen massiv gefährdet.”

Weitmar Mark, Markstraße, Google Streetview

Wer sich als Fußgängerin oder Fußgänger in dem Bereich aufhält, wird diese Beschreibung bestätigen. Zebrastreifen würden den Verkehrsfluss für den Autoverkehr geringfügig stören, die Geschwindigkeiten würden sinken, die Fahrtzeiten minimal steigen. Es wäre also sinnvoll hier mehre Zebrastreifen anzulegen.

Die Verwaltung sieht jedoch keine Hinweise darauf, dass die Anlage von weiteren Zebrastreifen außerhalb des Kreisverkehrs notwendig ist, es habe in den letzten 3 Jahren keine Unfälle mit Fußgängerinnen oder Fußgängern gegeben (Beschlussvorlage 20252663).

Nach Meinung der Verwaltung, müssen also zunächst Menschen beim Queren verletzt oder gar getötet werden, um neue Zebrastreifen zu schaffen, es reicht nicht aus, dass Menschen sich unsicher und gefährdet fühlen, wenn sie eine Straße queren und Eltern z.B. Kinder die Straße niemals alleine queren lassen würden.

Rechtliche Bedenken, dass Zebrastreifen nicht angelegt werden könnten, führt die Verwaltung keine an. Gegen Zebrastreifen spricht also eigentlich nichts. Sie würden den Komfort der Menschen, die zu Fuß gehen, deutlich erhöhen, würden es behinderten und älteren Menschen einfacher machen, die Straßen zu queren und sie würden das Stadtteilzentrum attraktiver und sicherer machen.

Doch das zählt alles nach Meinung der Verwaltung nicht. Nicht die Bedürfnisse der Einwohner und Einwohnerinnen sind das Maß der Dinge, sondern nur die erkennbar autofixierte Sichtweise der Verwaltung zählt. Entsprechend war die Anregung nach Meinung der Verwaltung abzulehnen. Der von STADTGESTALTERn und Volt gestellte Änderungsantrag damit ebenso (Änderungsantrag 20260145).

Stockumer Straße, Höhe Münsterlinde – An dieser Stelle befindet sich bereits eine bauliche Fahrbahneinengung, um die Querung zu erleichtern. Die Petentin erklärt zu der Örtlichkeit: “Zu den Schulwegzeiten herrscht inzwischen hohes Verkehrsaufkommen, zudem wird die Stockumer Straße verstärkt als Ausweichroute aus Richtung Wittener Crengeldanz genutzt. Zusätzlich verkehren dort große Gelenkbusse der BoGeStra (Linie 379) sowie LKW. Die Engstelle führt regelmäßig zu gegenseitiger Blockade von Verkehrsteilnehmenden. In diesen Situationen ist eine Querung für Kinder aufgrund eingeschränkter Sichtbeziehungen kaum kontrollierbar.”

Stockumer Straße, Höhe Münsterlinde, Google Streetview

Für Kinder besteht bei Querung der Straße an dieser Stelle also eine Gefahr. Eltern lassen die Kinder deswegen lieber andere Wege gehen.

Die Argumentation der Petentin ist überzeugend. Für die Kinder wird der Schulweg durch den Zebrastreifen sicherer und bequemer, für den Autoverkehr ergibt sich dadurch keine relevante Verschlechterung. Nach Schritt eins des oben dargestellten Abwägungsverfahrens wäre also im Sinne der Menschen an dieser Stelle ein Zebrastreifen einzurichten.

Aber auch in diesem Fall findet die Verwaltung Ausreden, warum man keinen Zebrastreifen einrichten könne (Beschlussvorlage 20252679). Sie bestreitet die Darstellung der Petentin. Es gäbe dort keine Probleme und keinen Schulwegverkehr. Dabei ist anzumerken, selbst wenn dieser gering wäre, dann wohl nur, weil die Querung als nicht sicher angesehen wird.

Die Verwaltung meint, die Kinder könnten auch zu einer anderen Querungsstelle laufen. Aus Sicht der Verwaltung sind Umwege Menschen immer dann zuzumuten, wenn sie zu Fuß unterwegs sind, nur dann nicht, wenn sie das Auto benutzen. Da noch kein Kind umgefahren wurde, bestünde keine Gefahr und damit kein Handlungsbedarf.

Rechtlich gesehen, steht dem Zebrastreifen nichts im Wege, wie bereits ausgeführt, können selbst bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit von möglichen Unfällen und damit verbundenen Personenschäden, die hier eindeutig gegeben ist, Zebrastreifen angeordnet werden. Auch ist zu erwarten, dass im Falle eines Zebrastreifens mehr Kinder und andere Personen die Straße an dieser Stelle queren. Es also durch den Zebrastreifen zu einer deutlichen Aufwertung für den Fußverkehr sowie das Wohngebiet kommt, ohne dass der Autoverkehr relevant eingeschränkt wird.

Doch auch dieser Fall zeigt, die Menschen und deren Bedürfnisse zählen bei der Bewertung der Situation für die Verwaltung nicht.

Kortumstraße/ Querung Kerkwege – Zu dieser Stelle führt der Petent aus: “Einen Zebrastreifen an der Kreuzung Kortumstraße/Kerkwege errichten zu lassen, um sicherzustellen, dass Fußgänger hier Vorrang haben … würde nicht nur die Fußgängerfreundlichkeit erhöhen, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität und der allgemeinen Sicherheit beitragen“ (Bürgeranregung).

Kortumstraße, Übergang Kerkwege, Google Streetview

Auch dieser Darstellung kann gefolgt werden. An der entsprechenden Stelle überqueren insbesondere an Wochenenden tausende Menschen den Kerkwege, trotzdem haben die wenigen Autos, die den Kerkwege auch nur in eine Richtung befahren, dort Vorrang. Die Auswirkungen eines Zebrastreifens auf den Autoverkehr wären auch hier minimal. Der Vorrang für den Fußverkehr wäre zudem mit einem Attraktivitätsgewinn für das Berumda3Eck verbunden. In der Abwägung käme man also zu dem Schluss einen Zebrastreifen einzurichten.

Die Verwaltung sieht aber auch hier keinen Handlungsbedarf (Beschlussvorlage 20252116). Es wird angeführt, die Zahl der Autos sei gering, so dass den vielen Menschen, die dort zu Fuß gehen, zugemutet werden könnte, diesen Vorrang einzuräumen. Richtiger Weise geht die Verwaltung davon aus, dass, wenn an der Kortumstraße ein Zebrastreifen eingerichtet würde, auch in Höhe der Brüderstraße solche eingerichtet werden sollten, weil auch dort der Kerkwege häufig überquert wird. Der Vorrang des Autoverkehrs stelle allerdings keine Gefahr für die Fußgänger und Fußgängerinnen dar, also gäbe es keinen Anlass Zebrastreifen anzuordnen.

Rechtlich gesehen sieht die Verwaltung somit keinen Hinderungsgrund Zebrastreifen anzuordnen. Allerdings sind für die Bochumer Verkehrsplanenden mehr Komfort und Lebensqualität für die Menschen, die zu Fuß gehen, kein hinreichender Anlass, die Verkehrssituation zu ändern und diesen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr einzuräumen. Der wenige Autoverkehr ist der Verwaltung dann doch wichtiger als die tausenden Menschen, die den Kerkwege zu Fuß queren, sonst würde man, wie von STADTGESTALTERn und Volt vorgeschlagen und auch von der ISG-Berumda3Eck gewünscht, den Kerkwege dort in eine Fußgängerzone umzuwandeln (Änderungsantrag 20260146).
oder zumindest im Bereich Kortum- und Brüderstraße Zebrastreifen markieren.

Ansicht der Verkehrsplanung nicht auf der Höhe der Zeit

Alle drei Fälle zeigen die Aversion der Verantwortlichen in der Bochumer Verkehrsplanung gegenüber Zebrastreifen sehr deutlich. Die Verbesserung von Lebensqualität, Komfort und Sicherheit der Menschen, die zu Fuß gehen, hat bei der Verwaltung nur einen geringen Stellenwert. Nicht die Menschen und deren Bedürfnisse sind das Maß der Dinge, sondern immer noch der Fluss des Autoverkehrs. Es scheint, als sei die Veränderung der Zielsetzung der StVO (Vision Zero) und die Aufgabe der Voraussetzungen für Zebrastreifen, spurlos an den Verantwortlichen vorüber gegangen und halte man weiterhin an den überholten Ansichten aus den 80er und 90er Jahren fest.

Eine moderne, sichere Stadt aber zeichnet sich, wie Helsinki, durch viele Zebrastreifen aus. Fluchtinseln für Menschen, die zu Fuß gehen sind Zeichen von Rückständigkeit und fehlender Rücksichtnahme auf die Belange des Fußverkehrs. Es wird also Zeit, dass die Verkehrsplanung ihre überholten Sichtweisen überdenkt und konsequent dem Fußverkehr Vorrang einräumt, wo dies möglich und sinnvoll erscheint.

Zebrastreifen mindestens genau so sicher wie Ampeln

Die Forderung der STADTGESTALTER aus dem Jahr 2022 nach mehr Zebrastreifen statt Ampeln, ist somit aktueller denn je (Mehr Zebrastreifen und Kreisverkehre statt Ampeln), auch weil entsprechende Verkehrsuntersuchungen belegen, dass Zebrastreifen mindestens genauso sicher sind wie Ampeln, aber den Auto- und Fußverkehr bedarfsgerechter anhalten als Ampeln (Sicher­heit von Zebra­strei­fenZebrastreifen sind sicherer).

17 Jan.

Wie stark steigt die Grundsteuer in Bochum? – Drei mögliche Lösungen

Das bestehende Verfahren der Stadt Bochum zur Erhebung der Grundsteuer ist rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Hebesätze müssen neu festgelegt werden. Der Stadtkasse fehlen 2025 12,4 Mio. Euro.

2024 hatte der Stadtrat differenziert Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die Sätze betrugen 715 für Wohngrundstücke, 1190 für gewerbliche Grundstücke (Nicht-Wohngrundstücke) (Vorlage 20242982).

Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke rechtswidrig

Doch diese Differenzierung ist rechtswidrig, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Zwar war es zulässig die Grundsteuer für Wohngrundstücke zu ermäßigen. Den Hebesatz für gewerbliche Grundstücke so zu erhöhen, dass die Eigentümer solcher Grundstücke, das Defizit ausgleichen, dass durch die Ermäßigung für Wohngrundstücke entsteht, war hingegen nicht rechtens.

Zumal in Bochum nur 11% der Grundstücke gewerblich, aber 89 % Wohngrundstücke sind. Und nach Ansicht des Gerichts eine Minderheit nicht für eine Ermäßigung für die große Mehrheit zur Kasse gebeten werden kann.

Also wurde der Hebesatz von 1190 für gewerbliche Grundstücke aufgehoben. Auch bei Nicht-Wohngrundstücken darf 2025 nur der Satz von 715 angesetzt werden. Das bedeutet für die Stadt für das letzte Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 12.4 Mio. Euro.

Die Grundsteuerhebesätze müssen also für 2026 neu festgelegt werden. Die bisherige Differenzierung ist nach dem vorliegenden Urteil nicht mehr möglich.

Drei mögliche Lösungen

Doch welche Optionen hat die Stadt bei der Neufestlegung der Hebesätze?

Einheitlicher Hebesatz – Um das Defizit von 12,4 Mio. Euro auszugleichen könnte der Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke einheitlich festgelegt, also für Wohngrundstücke erhöht werden. Nach der Modellrechnung von 2024 käme man dann auf einen Satz von 843. Für Wohngrundstücke würde die Grundsteuer damit im Schnitt ab 2026 um 17,9 % steigen. Das wollte der Stadtrat 2024 eigentlich vermeiden.

Anhebung der Gewerbesteuer – Bis 2024 wurden 36,8 % des städtischen Grundsteueraufkommens über Gewerbegrundstücke eingenommen. 63,2 % über Wohngrundstücke. Bei einem einheitlichen Hebesatz von 843 würden über die gewerblichen Grundstücke nur noch 25 %, über die Wohngrundstücke 75 % eingenommen. Die Eigentümer und Eigentümerinnen von Nicht-Wohngrundstücken würden gegenüber 2024 um über 10 Mio. Euro entlastet, die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieter und Mieterinnen von Wohngrundstücken um mehr als 10 Mio. Euro belastet.

Um diesem Effekt entgegenzuwirken, hatte die Stadt den differenzierten Hebesatz eingeführt. Da dieser aber als rechtswidrig angesehen wird, könnte Bochum den Hebesatz für alle bei einem einheitlichen Hebesatz von 715 belassen, müsste dann aber die fehlenden 12,4 Mio. Euro anderweitig einnehmen. Das könnte über eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesatzes von 495 auf 517 Punkte (+4,5 %) geschehen. Damit würden die Gewerbebestriebe, die bei der Grundsteuer entlastet werden, mit den bei der Grundsteuer fehlenden Millionen über die Gewerbesteuer belastet.

Dieses Vorgehen hat allerdings einige gravierende Nachteile:

Die Erhöhung der Gewerbesteuer trifft besonders solche Gewerbebetriebe, die vor Ort tätig sind und nicht auf große Gewerbegrundstücke angewiesen sind. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst bei einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro Gewerbesteuer. Gar keine Gewerbesteuer zahlen Freiberufler und Freiberuflerinnen, außer sie sind in Kapitalgesellschaften organisiert.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist ein wesentlicher Standortfaktor. Eine zu hohe Belastung kann daher die Ansiedlung von entsprechenden Unternehmen verhindern oder zur Abwanderung führen.

Die Gewerbesteuer ist anders als die Grundsteuer konjunkturabhängig. Eine stärkere Abhängigkeit der Stadt von der Gewerbesteuer kann das Risiko für den kommunalen Haushalt erhöhen, wenn die Wirtschaft schwächelt.

Pay-Back an Einwohner und Einwohnerinnen – Eine dritte Möglichkeit wäre, den Grundsteuersatz auf einheitlich 1190 zu erhöhen, so dass die Gewerbesteuer, die die Stadt über Gewerbegrundstücke einnimmt (31 Mio. Euro), annähernd dem entspricht, was sie bis 2024 für diese Grundstücke eingenommen hat.

Eine Erhöhung des Hebesatzes auf 1190 für alle Grundstücke würde für die Stadt aufgrund des erhöhten Satzes für Wohngrundstücke zu Mehreinnahmen von rund 36 Mio. Euro über den entsprechenden Einnahmen von 2024 führen.

Der so „zu viel“ eingenommene Betrag könnte indirekt an die Einwohner und Einwohnerinnen zurückerstattet werden (Pay-Back). Umgerechnet auf die Menschen mit Erstwohnsitz in Bochum, entfielen auf jeden Einwohner und jede Einwohnerin rund 100 Euro. Dieser Betrag könnte den Menschen gutgeschrieben werden, damit sie ihn für städtische Dienstleistungen, zum Beispiel für den Besuch von städtischen Kultureinrichtung (Schauspielhaus, Musikforum, Kunstmuseum, Planetarium) oder Büchereiausweis, VHS- oder Musikschulkurse sowie ÖPNV-Fahrten ausgeben.

Die Gutschrift könnte zunächst über das Vorweisen eines QR-Codes und Verifizierung durch den Personalausweis erfolgen. Später könnte ein Online-Konto als Teil der Bochum-App zur Verwaltung des Geldes eingerichtet werden.

In Summe würden die Einwohner und Einwohnerinnen zwar eine deutlich höhere Grundsteuer zahlen, der Erhöhung würde aber eine entsprechende Entlastung bei der Inanspruchnahme städtischer Dienstleistungen gegenüberstehen.

Grundsteuer steigt in jedem Fall

Diskutiert werden muss in der Politik nun, welchen Weg sie bei Grundsteuer einschlägt. Die STADTGESTALTER streben eine Lösung an, die eine Mehrbelastung von Wohneigentümern und Wohneigentümerinnen sowie Mieter und Mieterinnen vermeidet.

Steigen werden die Grundsteuerhebesätze jedoch in jedem Fall, da unabhängig von allem zuvor gesagtem, 2025 – auch wenn das Gericht die differenzierten Hebesätze für rechtmäßig erklärt hätte – nicht die Grundsteuereinnahmen erzielt worden wären, die das Land NRW mit ihren Modellberechnungen für das Jahr vorausgesagt hatte.

Beitragsbild: Getty Images/iStockphoto

10 Jan.

Verwaltung bekommt Missstände bei Führerscheinstelle in fünf Jahren nicht in den Griff

Die Menschen sollen ihre alten Führerscheine gegen neue Plastikkarten umtauschen lassen. Doch Termine bei der Führerscheinstelle der Stadt gibt es keine. Seit 2021 geht das so. Die Verwaltung zeigt sich an Verbesserungen desinteressiert. Das ist respektlos.

Schon 2021 berichtet die WAZ, dass Bochumerinnen und Bochumer, die ihren alten Führerschein umtauschen müssen, dafür online keinen Termin bekamen (WAZ 11.11.2021, Führerscheinumtausch scheitert an fehlenden Terminen).

Auch 2026 keine freien Termine

Das ist heute, Anfang 2026, nicht anders, geht man auf die Seite der Stadt Bochum, will für den Umtausch einen Termin buchen (Online Termin buchen), erhält man die Nachricht “Keine freien Termine gefunden.” Mehr Infos oder Hinweise bleibt die Verwaltung schuldig. Wie man auf anderen Wegen gegebenenfalls zu einem Termin kommen könnte, dazu gibt es keine Informationen. “Schau mal selbst, wie du klarkommst,” scheint die Ansage der Verwaltung.

Termin buchen für Führerscheinumtausch, Stadt Bochum, zuletzt aufgerufen 10.01.26

Die Stadt hat es in fast fünf Jahren nicht hinbekommen, die Führerscheinstelle so zu organisieren, dass sie den Menschen ausreichend Termine bereitstellt, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen können. Denn der Umtausch ist verpflichtend, wer den Papierführerschein nicht innerhalb der gesetzlichen Frist umgetauscht hat und kontrolliert wird, muss ein Verwarnungsgeld zahlen.

Verwaltung an Behebung der Missstände offenbar nicht interessiert

Ausreden, warum die Stadt ihren Pflichten nicht nachkommt, hat sie viele. 2021 waren noch Corona und technische Gründe schuld (Antwort der Verwaltung 20213043). 2024 waren es fehlende freie Personalkapazitäten (WAZ vom 20.1.2024, Führerscheintausch: Kaum Termine in Bochum – was zu tun ist).

Dass die Stadtverwaltung das Problem auch nach fünf Jahren nicht in den Griff bekommt, zeigt, dass offensichtlich kein ernsthaftes Interesse besteht, die Missstände zu beseitigen. Ein solches Verhalten lässt sich nur als respektlos gegenüber den Bochumern und Bochumerinnen bezeichnen, die letztlich mit ihren Steuern für die Löhne und Gehälter der städtischen Beschäftigten aufkommen und zu Recht zuverlässige und termingerechte Dienstleistungen von der Stadtverwaltung erwarten können. Kurzfristige Terminengpässe können die Betroffenen hinnehmen, dass Mängel auch nach fünf Jahren noch in gleicher Weise bestehen, ist inakzeptabel.

Online-Umtausch nicht möglich

Auch gibt es in Bochum bisher keine Möglichkeit, den Umtausch online zu beantragen, wie das bereits in vielen deutschen Städten und Gemeinden üblich ist (NRW Serviceportal – Führerscheinumtausch), zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis (Führerschein online umtauschen). Dort können aktuelles Lichtbild sowie alter Ausweis und Unterschrift eingescannt übermittelt und die Umtauschgebühr online bezahlt werden. Anschließend wird der neue Kartenführerschein erstellt und kann gegen Tausch des alten Führerscheins unkompliziert abgeholt werden. Der umständliche und zeitaufwendige Beantragungstermin entfällt.

Eigentlich müsste dieses mittlerweile in vielen NRW-Gemeinden erprobte System nur 1:1 nach Bochum übernommen werden. Aufgrund der seit fünf Jahren bestehenden Problematik hätte dies mit hoher Priorität schon lange vor Digitalisierung anderer Verwaltungsabläufe geschehen sollen.

Allerdings sah man in der Verwaltung keinen dringenden Handlungsbedarf. Die Menschen auf Termine endlos warten zu lassen und sie dazu zu nötigen ständig nach ggf. noch kurzfristig freiwerdenden Terminen zu suchen, verursachte im städtischen Apparat offenbar kein Störgefühl oder gar schlechtes Gewissen. Man war und ist der Ansicht, das könne man den Menschen durchaus zumuten. “Die sollen sich mal nicht so anstellen.”, scheint das Motto.

Wenn die Verwaltung es in fast 5 Jahren nicht schafft, offensichtliche Mängel bei Verfahrensabläufen abzustellen, spricht das nicht für eine große Servicebereitschaft. Erkennbar fehlt es an Einfühlungsvermögen gegenüber den Einwohnern und Einwohnerinnen und dem Willen deren Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Verwaltung vermittelt zudem nicht den Eindruck, als wäre die nötige Kompetenz vorhanden, die Missstände abzustellen.

Druck von Politik und Lokalmedien reicht nicht, Verwaltung zum Handeln zu bewegen

Augenscheinlich fehlt von Seiten der Politik wie der Lokalmedien der nötige Druck, der die Verwaltung dazu veranlassen könnte, die unakzeptablen Zustände abzustellen. Es reicht nicht, wenn die Politik die beständigen Ausreden, warum das Problem nicht abgestellt wird, nur passiv zur Kenntnis nimmt und die lokalen Medien zwar jedes Jahr neu über die Missstände berichten, aber nicht klar für die Bürger und Bürgerinnen Partei ergreifen und unmissverständlich Kritik an dem Verhalten der Stadt üben und ein umgehendes Abstellen der Missstände einfordern.

STADTGESTALTER und Volt werden nunmehr anregen, dass zumindest die Möglichkeit des Online-Umtauschs des Führerscheins von der Verwaltung zügig geschaffen wird.

04 Okt.

Bochumer Grüne funktionieren nur noch als Anhang der SPD

8.559 Stimmen haben die Grünen bei der Kommunalwahl vor drei Wochen verloren. Konsequenzen daraus ziehen wollen sie offenbar nicht. Man will sich weiter in einer neuen Koalition der SPD unterordnen. Die Entwicklung der Grünen sollte für die Linke ein Warnsignal sein.

Seit 1999 regiert die SPD gemeinsam mit den Grünen die Stadt Bochum. Dass Grün seit 25 Jahren die Stadtpolitik mitbestimmt, bemerken Außenstehende in der Stadt allerdings kaum. Nennenswerte politische Erfolge konnte die Partei nicht verzeichnen.

25 Jahre ohne nennenswerte Erfolge

Bei der Kommunalwahl 2020 hatten die Grünen ihren Wählern und Wählerinnen einen klaren Weg der Stadt zur Klimaneutralität bis 2035 versprochen, 2023 haben sie dann selbst gegen einen entsprechenden verbindlichen Entwicklungspfad zum Abbau der Treibhausgase bis 2035 gestimmt (Stadt will mit „Stadtradeln“ und Foodsharing Klimaneutralität erreichen). Nicht mal die Sammlung und Umwandlung von Biomüll in Strom und Wärme mittels einer Biogasanlage, wie es mittlerweile in deutschen Kommunen üblich ist, konnten die Bochumer Grünen gegen die SPD durchsetzen.

Auch von der immer wieder propagierten grünen Mobilitätswende ist in Bochum nicht viel zu sehen. Beim ÖPNV-Netz hat sich in 25 Jahren rot-grün nichts Substanzielles getan (Über 65 Jahre Rückbau und Stillstand beim Nahverkehrsnetz). Der Anteil der Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, stieg nicht etwa, er sank sogar. Wurden 2014 noch 15,7% der Wege mit Bus und Bahn zurückgelegt, sind es jetzt nur noch 13,3 %.

Zwar wurde schon 1999 ein städtisches Radverkehrskonzept beschlossen, doch für dessen Umsetzung interessierten sich die Grünen über 23 Jahre nicht. Erst die Radwendebewegung und der Radentscheid zwangen die Stadt 2022 zu handeln. Aber auch beim Radentscheid standen die Grünen nicht auf der Seite der Radfahrenden, sondern auf der von jenen, die die Forderungen eindampfen wollten (Bürgerbeteiligung in Bochum nur Alibi). 2023 gaben die Grünen bereitwillig das Ziel auf, bis 2030 den Radverkehrswegeanteil auf 25 % zu steigern, jetzt hofft man, in dem Wissen, dass die eigenen Maßnahmen auch dafür nicht ausreichen werden, wenigstens 15 % zu erreichen.

Anders als sonst in Städten, in denen die Grünen “mitregieren” entwickelten sich in 25 Jahren Rot-Grün auch die Stadtteile nur in eine Richtung, negativ. Wattenscheid-Mitte (Während Wattenscheid-Mitte den Bach runter geht, diskutiert die Politik über Sitzfarben im Stadion), Hamme, Werne, Gerthe, Riemke, Hofstede, sind da nur einige Beispiele.

Bei den Schulen trugen die Grünen 2012 die Schließungen der Grundschulen mit. Im Ergebnis sitzen viele Kinder jetzt in Containerklassen (48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt). Dafür aber unterstützen die Grünen Prestigeprojekte, wie das großenteils ungenutzte Musikforum, den überdimensionierten Ausbau des Lohrheidestadions für 55 Mio. Euro zu einer “Eventbühne”, in der keine Events stattfinden dürfen („Eventbühne“ Lohrheidestadion ist Etikettenschwindel) und die vom Bund der Steuerzahler in das Schwarzbuch aufgenommene 90 Mio. Euro teure Sanierung des VfL-Stadions.

Grüne unterwerfen sich der SPD

Die SPD dominierte die Rot-Grüne-Koalition von Anbeginn, 1999. In wichtigen Fragen setzte sich eigentlich immer die SPD durch. Die Grünen rechtfertigen ihre Nachgiebigkeit damit, wenn man nicht das täte, was die SPD fordere, würde die SPD sich entscheiden, mit der CDU zu regieren.

Die kleinen Fortschritte, die die Stadt bei Naturschutzgebieten, Flächenversiegelung und Wohnungsbau im städtischen Innenraum gemacht hat, wären ziemlich sicher auch ohne die Grünen erreicht worden. Ob 2030 wirklich die von den Grünen propagierte Nettonullneuversiegelung kommt, muss nach dem, wie SPD und Grüne bisher mit ihren Versprechungen umgegangen sind, Beispiel Radverkehrswegeanteil und Klimaneutralität, mindestens mit einem Fragezeichen versehen werden.

Mit den Zielen, Konzepten, Vorschlägen, Ideen der Grünen gehen deutlich mehr Wähler und Wählerinnen konform, als jene 14,3 %, die sie 2025 gewählt haben. Denn die stehen nur auf dem Papier. In 25 Jahren Rot-Grün mussten die Menschen feststellen, dass die Anstrengungen der Grünen eigene Politik gegenüber der SPD durchzusetzen, eher gering war. Man verstand sich als netter, gerne nachgiebiger Partner, der dann die Hand hebt, wenn Verwaltung und SPD das erwarteten.

Nach der Kommunalwahl hat sich dieses Verständnis eher verfestigt, als dass darüber nachgedacht wird, sich angesichts der massiven Stimmenverluste neu aufzustellen. Eine ernsthafte Analyse und Aufarbeitung der Wahlergebnisse ist nicht festzustellen.

Plakat, Grüne Jugend Bochum, Foto: Grüne Jugend Bochum

Ein Teil der Partei beklagt sich im Nachgang der Wahl in den sozialen Medien zu Recht über die wenigen weiblichen Oberbürgermeisterinnen, die in NRW aufgestellt und gewählt wurden. Die Grüne Jugend plakatierte im Wahlkampf “Junge Frauen statt alte Macker”. Doch die Grüne Partei in Bochum selbst war es, die den pensionierten, 63 Jahre alten ehemaligen Polizeipräsidenten der SPD bei der Wahl zum OB in Bochum mit aufgestellt hat. Die Chance eine kompetente, junge Frau aufzustellen, haben die Grünen ganz bewusst verpasst. Wichtiger war, sich bei der Wahl des OB-Kandidaten bei der SPD anzubiedern, um im Gegenzug auch zukünftig mit den Genossen die Stadt regieren zu dürfen. Reden und Handeln der Bochumer Grünen passten bei der Aufstellung des OB-Kandidaten einmal mehr nicht zusammen.

Macht bleibt wichtiger als Überzeugung, auch nach der Wahl

Denn die Grünen wollten kurz vor der Kommunalwahl noch unbedingt das Sozialdezernat mit einem grünen Kandidaten besetzen, was dazu noch im ersten Anlauf kläglich scheiterte (Bochumer Politikfilz blamiert sich beim Dezernentengeschacher). Um diese Personalie durchzubekommen, waren sie bereit, ihre Prinzipien über Bord zu werfen und den “roten alten weißen” Mann als OB-Kandidaten mitzutragen.

Auch nach der Wahl, wird eine Unterwürfigkeit gegenüber der SPD sichtbar, die vielen Menschen, die der grünen Partei inhaltlich durchaus nahestehen, unangenehm sein dürfte. So verfasste der Fraktionsvorsitzende der Grünen zum Verlust des Wahlkreises des SPD-Fraktionsvorsitzenden eine öffentliche Stellungnahme, in der er wortreich sein tiefes Bedauern ausdrückt, dass sein guter Freund im zukünftigen Stadtrat nicht mehr vertreten sein wird. Im vorauseilenden Gehorsam übernimmt er auch gleich noch eine Mitverantwortung an dessen Wahlniederlage bzw. schiebt diese der gesamten demokratischen Mitte zu.

Mit allen Mitteln binden sich die Grünen an die SPD und versuchen den SPD-Verantwortlichen zu schmeicheln. Man tut alles, den Koalitionspartner milde zu stimmen, um im Koalitionsboot sitzen bleiben zu dürfen. Den Platz auf der Brücke steht man freilich weiter der SPD zu, die auch verlautbaren darf, wann SPD und Grüne mit wem sondieren, wer als weiterer Koalitionspartner ggf. in Frage kommt (WAZ vom 28.09.2025). Die Grünen signalisieren, sie werden sich auch zukünftig mit einem Platz auf den Holzbänken im hinteren Bereich des Außendecks zufriedengeben. Man ist bereit Steuerung und Navigation des Schiffs auch zukünftig SPD und Verwaltung zu überlassen.

Lohnt die Unterordnung?

Aber braucht die Stadt eine grüne Partei, die am Ende nichts weiter ist als eine SPDplus im grünen Gewand? Eine Partei, die breitwillig fast alles tut, was der rote Koalitionspartner verlangt? Nach über 25 Jahren in der “Stadtregierung” ohne sichtbare grüne Erfolge, können die Grünen auch nicht mehr glaubhaft erklären, dass sie sich, anders als die zweieinhalb Jahrzehnte zuvor, in den nächsten fünf Jahren endlich gegenüber der SPD durchsetzen und für ihre Themen und Ziele konsequent einsetzen werden. Bei der Wahl vor fünf Jahren machten die Menschen die Grünen zur zweitstärksten Kraft im Stadtrat, sie hofften, jetzt mit mehr Gewicht, würden die Grünen ggü. der SPD mehr Profil zeigen. Sie wurden enttäuscht, an der beherrschenden Dominanz der SPD änderte sich nichts.

Aber die Frage, ob das Recht zwei Dezernentenposten im Verwaltungsvorstand (Soziales und Stadtfinanzen) besetzen zu dürfen, es wert ist, gegen die eigenen Überzeugungen zu handeln und auf die Umsetzung eigner Ziele und Konzepte zu verzichten, stellt sich bei den Grünen zumindest öffentlich offenbar niemand. Den faktischen Zusammenschluss mit der SPD und die gewohnte Unterordnung stellt niemand in Frage. Ein eigenes Profil und das Vertreten einer selbständigen Haltung haben die Grünen schon vor mindestens zwei Jahrzehnten aufgegeben.

Warnsignal für die Linke

Für die Linke, die jetzt für die bisher Rot-Grüne-Koalition die bei der Kommunalwahl entgangene eigene Mehrheit beschaffen soll, sollte die Entwicklung der Grünen ein Warnsignal sein. Auch von den Linken wird die SPD Gefügigkeit erwarten. Es wird ein dritter Partner gesucht, der wie die Grünen die Politik von SPD und Verwaltung klaglos mitträgt. Will man als Teil einer Koalition wie die Grünen defacto erweiterter Teil der SPD werden? Wie geht man damit um, wenn in einer Koalition die SPD dazu auffordert, dem zuzustimmen, was die Verwaltung in ihrem Namen vorschlägt, obwohl es den eigenen Überzeugungen widerspricht? Geht man gemäß dem grünen Beispiel immer den unteren Weg und gibt sich damit zufrieden, am Tisch zu sitzen oder setzt man Grenzen, leistet Widerstand und lässt sich nicht beirren, ist im Zweifel auch bereit, für eigene Überzeugungen eine Koalition platzen zu lassen? Was verspricht mehr Sinn und Erfolg, aus der Opposition heraus eine Minderheitskoalition von Rot-Grün herauszufordern und anzutreiben und dabei sein Profil zu bewahren oder sich von der SPD vereinnahmen zu lassen?