Von März bis Oktober den Rathausplatz mit Tischen und Bänken vollstellen wie beim Stadtputz, Foodtrucks aufbauen und schon würden die Menschen auf den Platz strömen, um dort an lauen Sonnentagen alles an Streetfood zu genießen, was das Herz begehrt.
Ist der Rathausplatz sonst in Städten der belebte Mittelpunkt der Stadt, der die Menschen anlockt, wo sie in der Sonne sitzen und es sich gut gehen lassen, so ist der Platz in Bochum bisher öd und leer. Die Stadt weiß damit nichts anzufangen. Immerhin hat sie nach langen Diskussionen und Widerstand der großen Parteien den privaten Autoverkehr im September 2022 weitgehend verbannt.
Der wichtigste Platz der Innenstadt ist bisher öd und leer
Einzig das Oktober Café zeigt trotz Großbaustelle nebenan, was am Rathausplatz möglich ist. Oft ist es gar nicht so einfach einen Tisch zu bekommen, so beliebt ist das stylische Kaffeehaus. Viele Beschäftigte des Rathauses lieben es. Sonst gibt es heute am Rathausplatz, außer dem Rathaus selbst, nichts, weshalb zu kommen sich lohnt.
Der “Rathauskeller”, die Kneipe im Rathaus funktioniert nicht. Offenbar stimmten auch die gastronomischen Konzepte bisher nicht. Die Rathausbeschäftigten fühlten sich nie angesprochen. Jetzt will die Stadt die Räumlichkeiten als Aktenlager nutzen (WAZ vom 05.08.2024).
Seitdem der Wochenmarkt zum Dr.-Ruer-Platz weggezogen ist, füllt sich der Rathausplatz nur noch zu Demonstrationen, Veranstaltungen wie der 650-Jahrfeier, 50 Jahre Ruhr-Universität, dem Stadtputz oder seit zwei Jahren zum Weihnachtsmarkt. Wenn vor dem Rathaus alles voll mit Tischen oder Bänken steht, es was zu Essen und zu Trinken gibt, kann man das Potential erkennen, das in dem Platz steckt. Dann sitzen die Menschen gerne vor dem Rathaus zusammen und genießen mit Familie, Freunden und Bekannten die Zeit in der Innenstadt.
Der Rathausplatz wird zum Streetfood Heaven
Warum also nicht von März bis Oktober den Rathausplatz mit Tischen, Bänke und Stühlen vollstellen und eine paar schicke Foodtrucks drum rum aufstellen? Die Leute würden es lieben. Ein Eis-Truck, einer für Fish & Chips, ein Taco-Foodtruck, einer der japanische Rahmen anbietet und ein anderer, bei dem man Gulasch-, Linsen und Erbsensuppe bekommt. Auch ein Crêpe-, ein Cocktail-, ein Fiege- oder ein reiner Kaffee-Truck wären denkbar. Bei einem vielfältigen Angebot an Streetfood wäre für jeden was dabei. Die Beschäftigten des Rathauses würden jeden Mittag den Platz stürmen. Wenn die Stadt dann für etwas mehr Flair noch eine paar Hochbeete mit bunt blühenden Pflanzen und schicke Sonnenschirme aufstellt, auch um den Tischbereich etwas aufzulockern, werden die Menschen, besonders an lauen Sommerabenden und Nächten kaum mehr vom Platz weg zu bekommen sein.
Bei gutem Streetfood-Angebot würden auf einen Schlag hunderte Menschen den Platz beleben, die Innenstadt bekäme einen neuen Anziehungspunkt, den die Menschen auch am Sonntag gerne mal ansteuern würden.
Eine neue Gastronomie im Ratskeller könnte mit klassischen Speisen das Streetfoodangebot ideal ergänzen. Ein weiteres Highlight könnte das von den STADTGESTALTERn schon 2018 auf dem Rathausbalkon vorgeschlagene Café (Der neue Rathausplatz) sein. Von diesem könnte man wunderbar das Treiben auf dem Platz beobachten und den Baufortschritt beim “Haus des Wissens” verfolgen.
Zu überlegen wäre auch, wie der Rathausinnenhof in das Konzept eingebunden werden könnte. Beim Rathausclubbing wird der Hof bereits ein paar Mal im Jahr erfolgreich bespielt. Vielleicht wäre dort Platz für ein besonderes gastronomisches Angebot, z.B. eine Open Air Bar.
Tische, Stühle und Bänke auf den Platz zu stellen, kostet nicht viel. Die Ausgaben lassen sich durch eine geringe Standgebühr für die Foodtrucks refinanzieren. Aufbau im März und Abbau im Oktober gehen schnell, wie man am 03.04.2025, am Tag des Stadtputzes, gesehen hat. Der Platz kann an Veranstaltungen, wie Maiabendfest, Musiksommer, Stadtputz oder „Bochum kulinarisch“ zusätzlich mit einer Bühne ausgestattet werden.
Eine Lösung mindestens bis 2028
Da kaum zu erwarten ist, dass die Großbaustelle Telekomblock gegenüber dem Rathaus bis 2028 fertig ist, böte die Foodtruck-Idee der STADTGESTALTER bis dahin die Chance, trotz Baustelle den Platz endlich zu beleben. Nach Eröffnung des “Haus des Wissens” wäre zu überlegen, wie man weiter mit dem Platz umgeht, wie eine Neugestaltung aussehen könnte (Der neue Rathausplatz), ob der Markt zurückkehren soll, ob weiterhin Food-Trucks auf dem Platz stehen könnten, wie der Platz komplett autofrei gemacht werden kann.
Den Rathausplatz bis 2028 weiter brach liegen zu lassen und nicht zu bespielen, würde jedenfalls bedeuten, eine große Chance für die Belebung der Innenstadt liegen zu lassen.
Eigentlich sollen die Politiker und Politikerinnen des Stadtrates, die städtischen Unternehmen überwachen und beraten. Doch das gelingt oft nicht, wie die schwere wirtschaftliche Schieflage der BOGESTRA, die Beinahe-Insolvenz der SBO (Seniorenheime) sowie die teuren Fehlinvestitionen der Stadtwerke zeigen. Was sind die Gründe? Was muss sich ändern?
Aufgrund von Fehlern der Unternehmensleitung kam es bei den städtischen Seniorenheimen (SBO Senioreneinrichtungen Bochum gGmbH) zwischen 2012 und 2024 zu Verlusten von 33,8 Mio. Euro (WAZ vom 19.03.25). Ende 2022 stand das Unternehmen vor der Insolvenz, ehe die Betreibergesellschaft der Seniorenheime von der Stadt gerettet wurde. Seitdem läuft die Sanierung. Die BOGESTRA ist ebenfalls ein Sanierungsfall, die Verluste betragen mittlerweile 90 Mio./ Jahr, die Schulden insgesamt 308 Mio.. Gleichzeitig sinkt die Zahl von jenen, die den ÖPNV nutzen. Das Angebot ist weit entfernt von zeitgemäß (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall). Die Lage gerät zunehmend außer Kontrolle. Die Stadtwerke sind in der Vergangenheit durch Fehlinvestitionen aufgefallen, die die Stadt insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet hat (Führungswechsel bei den Stadtwerken).
Wie konnte es zu den Fehlentscheidungen bei den städtischen Unternehmen kommen?
Es fragt sich, wie konnte und kann das passieren? Gesellschafter der städtischen Unternehmen ist die Stadt und damit die Bürgerinnen und Bürger, sie sind quasi die Aktionäre von Unternehmen wie Stadtwerken, BOGESTRA, USB, VBW, WEG und SBO.
Die Stadtpolitiker und -politikerinnen wurden gewählt, die Unternehmensführung zu überwachen und zu beraten. Die Mitglieder des Rates sollen sicherstellen, dass die Unternehmen im Sinne der Menschen arbeiten, die in der Stadt leben und nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten. Wie die genannten Beispiele zeigen, gelingt das zu oft nicht. Unternehmerische Fehlentscheidungen bleiben unerkannt und werden nicht vorausschauend verhindert. Drohendes Unheil wird nicht rechtzeitig abgewendet. Die Unternehmensführungen arbeiten weitgehend ohne wirksame politische Kontrolle.
Das hat insbesondere drei Gründe:
Den Mitgliedern des Stadtrates fehlen Rechte, die eine effektive Kontrolle ermöglichen.
Die Strukturen der Kontrollgremien verhindern eine wirkungsvolle Kontrolle.
In den Kontrollgremien fehlt die notwendige Kompetenz für eine sachdienliche Überwachung und Beratung der Unternehmensführung.
Regelmäßig erfolgt die Kontrolle der städtischen Unternehmen allein durch die Aufsichtsräte, im Ausnahmefall, bei der SBO Senioreneinrichtungen Bochum gGmbH, gibt es noch eine Gesellschafterversammlung.
Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Stadtrat?
Bürgerinnen und Bürger wählen die Mitglieder des Stadtrates, als ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Stadtrat. Doch im Rat werden nur wenige grundlegende Entscheidungen, die die städtischen Unternehmen betreffen, getroffen. Der Stadtrat trifft insbesondere Beschlüsse über Jahresabschluss und Wirtschaftsplan, die Besetzung der Geschäftsführungs- und Vorstandsposten sowie Entscheidungen, mit denen die Struktur der Unternehmen grundlegend verändert werden soll, z.B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften oder Satzungsänderungen. An den strategischen unternehmensinternen Entscheidungen insbesondere über die Entwicklung des Unternehmens sowie den wesentlichen Investitions- und Finanzentscheidungen ist der Stadtrat dagegen nicht beteiligt.
Dafür wählt der Stadtrat Mitglieder des Stadtrates in die Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen. Diese haben die Aufgabe die Unternehmensführung zu beraten und die Unternehmensentscheidungen zu überwachen bzw. die Unternehmen im Sinne der Stadt mit zu lenken.
Welche Defizite bestehen in den Aufsichtsgremien?
Ämterhäufung – Bei allen großen und wichtigen städtischen Unternehmen ist der Oberbürgermeister der Aufsichtsratsvorsitzende. Fraglich ist schon, ob es einer einzige Person neben seiner Tätigkeit als Chef der Stadt und Stadtverwaltung möglich ist, noch in 33 weiteren Gremien Funktionen als Mitglied oder Vorsitzender so umfassend und tiefgehend auszufüllen, wie es nötig wäre (WAZ vom 04.04.25).
Fehlendes Gewicht im Aufsichtsrat – Auch sitzen in den Aufsichtsratsgremium nicht nur die Vertreter und Vertreterinnen der Bürger und Bürgerinnen, sondern zusätzlich Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten, das sind bei den Stadtwerken 5 von 15, bei der BOGESTRA 6 von 12 und bei der SBO 3 von 9 Mitgliedern. Obwohl eigentlich die Bedürfnisse der Menschen, die in der Stadt leben im Mittelpunkt der Tätigkeit der städtischen Unternehmen stehen sollten, sind es bei städtischen Unternehmen nicht selten eher die Interessen der Beschäftigten.
So sind im ÖPNV und bei der BOGESTRA höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen ständig ein Thema, ein metropolengerechter Ausbau des ÖPNV, eine Ausweitung des Liniennetzes, besserer Service oder ein kundenfreundliches Ticket- und Fahrpreissystem dagegen offensichtlich nicht, sonst sähe das ÖPNV-Angebot in Bochum, Gelsenkirchen, Witten und dem Ruhrgebiet anders aus. Bei einem zwischen städtischen Gesellschaftern und Beschäftigten paritätisch besetzten Aufsichtsrat ist eine andere Prioritätensetzung allerdings auch kaum zu erwarten.
Fehlende Kompetenzen – Hinzu kommt, dass vielen Mitgliedern der Aufsichtsräte, die die Politik entsendet, nötige fachliche Kompetenzen fehlen, die unverzichtbar sind, um die Unternehmensführung wirksam kontrollieren oder gar beraten zu können.
Eine Berufsausbildung als Psychotherapeutin oder Maschinenschlosser z.B. befähigt nicht, die komplexen wirtschaftlichen, juristischen und finanziellen Grundlagen der Unternehmensführung der BOGESTRA nachvollziehen und bewerten zu können. Auch ermöglichen es diese Ausbildungen nicht, sich mit den Besonderheiten im Geschäftsfeld der BOGESTRA, dem öffentlichen Personennahverkehr auszukennen. Das bedeutet, im Ergebnis bringen nur maximal vier von zwölf Mitgliedern des Aufsichtsrats der BOGESTRA, jene Qualifikationen mit, die zur Ausübung eines Amtes im Aufsichtsrat zum Wohle der Stadt eigentlich unverzichtbar sind.
Fehlende Kontrollmöglichkeiten – Bedenklich ist auch, dass die Aufsichtsratsgremien überwiegend von den drei großen Parteien (SPD, Grüne und CDU) besetzt werden. Nur vereinzelt sind andere politische Gruppierungen in den Aufsichtsräten vertreten, bei der BOGESTRA beispielsweise gar nicht.
Damit ist eine Kontrolle der Unternehmen durch den gesamten Stadtrat nicht mehr möglich, denn auch ein Akteneinsichtsrecht bezüglich Angelegenheiten der Unternehmen, haben die Mitglieder des Stadtrates, anders als gegenüber der Verwaltung, nicht. Parteien oder Wählergemeinschaften, die nicht in einem Aufsichtsgremium vertreten sind, haben keine Chance an Informationen zu kommen, die für eine Kontrolle erforderlich wären.
Eine effektive Kontrolle ist aktuell nicht möglich
Die Unternehmensführung der städtischen Unternehmen mit nur maximal zwei Hand voll ehrenamtlich tätigen, oft fachlich kaum versierten Kommunalpolitikern und -politikerinnen überwachen zu wollen, die dazu ganz überwiegend aus den Parteien kommen, die auch im Rat die Mehrheit und damit eher begrenztes Interesse an Kontrolle haben, kann nicht funktionieren.
Es ist also nicht verwunderlich, wenn die Aufsichtsräte immer wieder, ohne diese wirklich zu hinterfragen, Verträge und Geschäfte abnicken, die sich am Ende als fatal für die städtischen Unternehmen herausstellen. So ist es bei den Kraftwerks- und Windparkfehlinvestitionen der Stadtwerke ebenso passiert, wie bei den überteuerten Anmietungen der Seniorenheime bei der SBO und dem Fehlkauf von Straßenbahnen (Baureihe NF6D) der BOGESTRA ohne die üblichen Gewährleistungen zu vereinbaren.
Welche Maßnahmen sind nötig, damit die Politik ihre Kontrollaufgabe erfüllen kann?
Eine wirksame Überwachung und Beratung, wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, wird erst möglich, wenn die Aufsichtsgremien so organisiert werden, dass sie den Mitgliedern die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht.
Das bedeutet, die Aufsichtsgremien von städtischen Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 200 Beschäftigten sollten nach folgenden Anforderungen organisiert werden:
Es sollte jeweils ein Aufsichtsrat wie eine Gesellschafterversammlung eingerichtet werden.
Ein Aufsichtsrat sollte mindestens 15 Mitglieder besitzen, davon maximal ein Drittel Arbeitnehmervertreter bzw. -vertreterinnen.
In der Gesellschafterversammlung sollte jede Fraktion des Stadtrats vertreten sein, sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin für alle übrigen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen.
Das Akteneinsichtsrecht der Ratsmitglieder und Fraktionen sollte sich ebenfalls auf die städtischen Unternehmen erstrecken.
Die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich, für Aufsichtsgremien der großen städtischen Unternehmen nur Personen zu benennen, die berufliche Qualifikationen in juristischer bzw. wirtschaftlicher Hinsicht nachweisen können, vertiefte Erfahrungen in Sachen Unternehmensführung besitzen oder über besondere Kompetenzen aus dem Bereich verfügen, in dem das Unternehmen tätig ist.
Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sollte nur eine begrenzte Zahl Aufsichtsmandate ausüben. Möglich wäre z.B. eine Begrenzung auf fünf Mandate.
Das “Radkreuz”, von der Stadt vollmundig als innerstädtischer Verteiler für den gesamtstädtischen Radverkehr angekündigt, erweist sich als Rohrkrepierer. Statt den versprochenen, schnellen, direkten Wegen durch die Innenstadt müssen Radfahrerinnen und Radfahrer jetzt sogar absteigen.
Nach Aussagen der Stadt Bochum war die Idee des Radkreuzes (Vorlage 20231682), für den Radverkehr direkte, schnelle Radverbindungen durch die Innenstadt zu schaffen und so die Cityradialen auf dem kürzesten Weg zu verbinden (Herner, Dorstener, Castroper, Wittener, und Hattinger Straße sowie Königsallee). Doch das funktioniert nur in der Theorie und der Fantasie der Stadt.
Radkreuz, Plan: Stadt Bochum
Statt durchgehenden klar markierter, ausreichend breiter Radwege, wie z.B. in Tübingen (Blaues Band, Universitätsstadt Tübingen), ist man in Bochum der Meinung, mit ein paar halbgaren Baumaßnahmen, weißen Strichen und Radkreuzemblemen auf dem Straßenasphalt könne man das Ziel billig und ohne großen Einsatz erreichen.
Die Maßnahmen zur Schaffung des Radkreuzes sind weitgehend undurchdacht, erweisen sich als untauglich, unausgegoren und mangelhaft. Doch schauen wir uns das im Einzelnen an:
“Radkreuz” ist teilweise Fußgängerzone
Hört man den Begriff “Radkreuz”, erwartet man, in der Innenstadt würden sich mehrere sichere, gut ausgebaute und markierte Radwege kreuzen. Doch die sind nirgendwo Teil des Kreuzes und auch nicht Teil noch geplanter Baumaßnahmen. Die Stadt hat einfach auf bestehende Straßen und zu schmale Radstreifen das Radkreuzemblem geklebt und fertig war der Marketing-Coup “Radkreuz”.
Zudem sind wichtige Abschnitte des Radkreuzes weder Radwege noch Straßen, sondern Fußgängerzonen mit Zusatzschild “Radfahrer frei”, so der Teil vor dem Husemann Karree und die Große Beckstraße zwischen Boulevard und Rietkötter. Dort haben die zu Fuß Gehenden Vorfahrt, und Menschen auf dem Rad dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Für ein “Radkreuz”, das einen zügigen, sicheren und konfliktfreien Radverkehr ermöglichen sollte, ein Unding.
„Radkreuz“ am Husemannplatz ist Fußgängerzone
Doch es kommt noch schlimmer. Bei den 70 Metern Fußgängerzone vor dem Husemann Karree, die gerade erst eingerichtet wurden, gibt es bisher nicht mal das Schild “Radfahrer frei” (WAZ vom 04.04.2025). Für mindestens 9 Monate sollen die Radfahrenden hier absteigen und ihr Rad schieben.
Die Stadt gibt als Begründung an, es fehle dort der Platz für den Radverkehr. Die Baustelle auf dem Husemannplatz müsse weiter ausgedehnt werden. Im Klartext: Damit auf dem Platz während der Baustelle noch mehr Container und Baugerätschaften abgestellt werden können (siehe Bild), entfällt der Platz für das “Radkreuz”.
Das Vorgehen zeigt, auch für eine kluge, den Radverkehr berücksichtigende Baustellenplanung fehlt es im Rathaus sowohl am Willen wie der nötigen Fachkompetenz. Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der am Verkehr Teilnehmenden kommt in der Denkweise der Bochumer Verkehrsplaner und -planerinnen nicht vor. Es wird zugelassen, dass zu Lasten des Verkehrs die Baustellen massenweise als Abstellfläche für Containern, Baumaschinen und Lagerflächen dienen (siehe Bild), während Bauarbeiten, wenn überhaupt, nur an wenigen Stellen auf der Baustellenfläche stattfinden. Von einer intelligenten Baustellenlogistik, bei der nur das an Material auf der Baustelle steht, was auch verbaut wird und nur die Baugeräte, die auch benötigt werden, scheint man noch nie etwas gehört zu haben.
Sinnloser Umbau der Großen Beckstraße
Was sich die Planer dabei gedacht haben, Teile des “Radkreuzes” als Fußgängerzone auszuschildern, weiß außer ihnen niemand. An der Großen Beckstraße wird die Sache endgültig absurd. Damit Radler und Radlerinnen in diesem Bereich bequemer durch die Fußgängerzone fahren können, hat die Stadt das Kleinpflaster dort entfernt und durch Asphalt ersetzt. Doch mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren, dürfen die Pedalisten deswegen nicht. Somit ist der Nutzen dieser Maßnahme höchst fragwürdig. Allerdings hat die Entfernung des Pflasters dem Straßenbild erkennbar nicht gut getan.
Fußgängerzone Große Beckstraße nach „Umgestaltung“, Teil des „Radkreuzes“
“Radkreuz” von wichtigen Straßen nicht erreichbar
Leider sind das aber nicht die einzigen Fehlplanungen, die sich die Stadt beim Projekt “Radkreuz” geleistet hat. Der gravierendste Missstand besteht darin, dass wichtige Straßen wie Universitätsstraße, Uhlandstraße, Bergstraße, Rottstraße, Brüderstraße sowie Schillerstraße vom “Radkreuz” gar nicht zu erreichen sind. Und auch zum Justizzentrum kommt man nicht über das „Kreuz”.
Hans-Böckler-Straße – Ansammlung von Fehlplanungen
Doch die Liste der Mängel ist noch länger: Von der Brückstraße vom Nordring kommend, nach rechts auf die Hans-Böckler-Straße abbiegend, fehlt ein Radweg, die folgende Aufleitung ist ebenfalls eine Fehlplanung. Anders als geplant (Abb. 6, Vorlage 20231681), ist es nicht möglich geradeaus auf die Radspur zu fahren, sondern nur mit einem unnötigen und sinnfreien Rechts-Links-Schlenker.
Auch die neue Radführung vor dem Straßenbahntunnel, um ein Einfädeln in die Straßenbahnschienen zu verhindern, vermag die schwerwiegenden Mängel der Verkehrsplanung an dieser Stelle nicht nachhaltig beseitigen. Statt die gesamte Hans-Böckler-Straße vollständig radgerecht umzubauen, wurde mehr schlecht als recht versucht mit unausgegorenen Verlegenheitslösungen die schwerwiegenden Planungsdefizite der Vergangenheit zu entschärfen. Gelungen und vorzeigbar ist das alles jedoch nicht.
Fuß-, Rad- und Busverkehr auf dem Boulevard, das funktioniert nicht
Den Radverkehr mit den Bussen über den Boulevard zu führen, funktioniert ebenso wenig. Da es keine farbig klar markierte Radspur gibt, laufen ständig Menschen zu Fuß auf die Fahrbahn, die nicht auf den Radverkehr achten. Auf diese Weise kam es 2023 sogar zu einem Unfall mit Todesfolge (Der Westen 15.05.2023).
Finden auf dem Boulevard städtische Feste, wie “Bochum kulinarisch” statt, ist das „Radkreuz“ nur bedingt, teilweise gar nicht benutzbar, dann wird z.B. die Große Beckstraße für den Radverkehr gesperrt und auf dem Boulevard ist aufgrund des erheblichen Fußverkehrs kein Radfahren mehr möglich.
Rad- und Fußverkehr-Chaos auf Viktoriastraße vorprogrammiert
Und die nächste Fehlplanung bahnt sich bereits an. Auf der Viktoriastraße zwischen Rathaus und Husemann Karree soll ein weiteres Mal der Radverkehr mit dem Fußverkehr auf einer gemeinsamen Fläche geführt werden (Vorgang 20242490), bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Ein klar farbig aufmarkierter Radstreifen und damit eine getrennte Führung vom Fußverkehr ist auch hier den vorliegenden Planungen nicht zu entnehmen. Chaos und Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr sind damit bereits vorprogrammiert.
Radkreuz ist blamabel für das Tiefbauamt
Insgesamt ist das “Radkreuz” eine Aneinanderreihung von Fehlplanung und damit eine einzige Peinlichkeit für die Verantwortlichen. Das “Kreuz” ist ein Kreuz. Es taugt allein als Negativbeispiel, wie man nicht für den Radverkehr planen und bauen sollte. Daher muss die peinliche und hilflose Rumwurschtelei am “Radkreuz” ein Ende haben.
Die Stadt braucht für die Innenstadt ein durchdachtes Radverkehrskonzept. Dabei darf der Radverkehr nicht den Fußverkehr behindern und umgekehrt.
Der Durchgangsradverkehr muss über den Ring
Radverkehr, der durch die Innenstadt geht, also nicht dort beginnt oder endet, muss über den Innenstadtring geführt werden. Dazu benötigt der Ring Radwege. Die von den STADTGESTALTERn vorgeschlagene Einbahnstraßenlösung (Der Bochumer Innenstadtring als Einbahnstraße) würde diese ermöglichen.
Der Kernbereich der Innenstadt bleibt dem Fußverkehr vorbehalten
Radverkehr mit dem Ziel Innenstadt, kann dann an der Fußgängerzone enden. In der Innenstadt müssten die Radwege nur bis zu Radabstellanlagen führen. Der Kernbereich der Innenstadt bliebe dem Fußverkehr vorbehalten.
Auf diese Weise ließen sich die Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Busverkehr minimieren.
Radschnellweg über eine Brückentrasse entlang des Boulevards oder über Rottstraße und Südring
Wie gewohnt wollte die Bochumer Politik den Posten des Sozialdezernenten im Rathaus nach Parteibuch besetzen, doch diesmal spielte die Bezirksregierung nicht mit. Der gewählte Dezernent erklärt den Rückzug. Rot-Grün blamiert sich und diskreditiert die kommunale Politik weiter.
Die Stadt Bochum wird geleitet vom Verwaltungsvorstand, das sind der Oberbürgermeister und fünf Dezernenten, auch Beigeordnete genannt (Dezernatsverteilungsplan der Stadt Bochum).
Der Skandal wiederholt sich
Seit Jahrzehnten ist es in Bochum üblich, die entsprechenden Dezernentenposten nach Parteibuch zu besetzen. Die Rot-Grüne-Koalition, die über die Mehrheit im Stadtrat verfügt, hat die Posten unter sich aufgeteilt (siehe Beitragsbild), über drei bestimmt die SPD (Personal, Schule und Bildung sowie Bauen), über zwei die Grünen (Finanzen, Soziales). Bei der Vergabe der Posten ist zunächst mal die parteiliche Nähe bzw. das richtige Parteibuch wichtig, Kompetenz und Erfahrung sind nachrangig.
Das zeigte sich zuletzt bei der Besetzung des Schul- und Kulturdezernenten, bei der die SPD dem Parteikollegen und ehemaligen Vorsitzenden der SPD in Gelsenkirchen einen Job versorgte, da die damals neu gewählte Schwarz-Gelbe Landesregierung ihn in Düsseldorf nicht mehr haben wollte (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).
Bei der Neubesetzung des Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit wiederholte sich das bekannte Spiel. Schon vor der Ausschreibung (Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) sickerte durch, dass die Grünen den Posten ihrem Parteikollegen und Ratsmitglied Roland Fischer-Dahl zuschanzen wollten. Die Ausschreibung geriet darauf hin zur Farce, Roland Fischer-Dahl war der einzige ernsthaft Bewerber für das Amt. Eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen gab es nicht.
SPD und Grüne gaben sich im Antrag auf Wahl des neuen Sozialdezernenten (Wahl einer/eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) nicht mal die Mühe zu erklären, warum dieser gewählt werden sollte. Man hielt es nicht für nötig, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates von dem Kandidaten zu überzeugen. Folgerichtig sparte man es sich im Wahlantrag den Kandidaten genauer vorzustellen bzw. seine Bewerbung oder einen Lebenslauf hinzuzufügen. In der seit Jahrzehnten gepflegten Überheblichkeit war man der Meinung mit der eigenen Ratsmehrheit könnte man ohnehin wählen, wen man wolle.
Doch man hatte die Rechnung ohne die Bezirksregierung gemacht. Nachdem die CDU diese um Überprüfung des Wahl- und Ausschreibungsverfahrens gebeten hatte, stellte diese mehrere Rechtsverstöße im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fest, darunter die „fehlende Qualifikation“ Roland Fischer-Dahls für die Position. Damit war die Blamage perfekt und Roland Fischer-Dahl blieb nur der Rückzug.
In §71 (3) GO-NRW heißt es “Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.” Roland Fischer-Dahl ist seit 2009 Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (Lebenslauf Roland Fischer-Dahl), vorher war er Sachbearbeiter in der Bochumer Verwaltung und Projektleiter bei der Bochumer Wirtschaftsförderung. Erfahrung in der Führung eines Dezernats mit über 800 Beschäftigten hat er nicht. Auch mit den Bereichen Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, war er in seinem Berufsleben allenfalls am Rande beschäftigt.
Als Referent der KGSt hat Roland Fischer-Dahl verschiedene Veröffentlichungen verfasst oder an deren Erarbeitung mitgewirkt (Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen Roland Fischer-Dahl). Zu seinen Aufgaben als Referent bei der KGSt zählt insbesondere in Seminaren, auf Kongressen, in Workshops und ähnlichen Formaten Verwaltungsbeschäftigte weiterzubilden:
Bei der KGSt nimmt Roland Fischer-Dahl als Referent also kein Führungsverantwortung wahr. Er hat keinerlei Personalverantwortung. Dass Roland Fischer-Dahl die Voraussetzungen des §71 (3) GO-NRW nicht erfüllt, ist somit offensichtlich.
Roter Filz und grüner Klüngel
Dass Grüne und SPD trotzdem meinten, ihn wegen seines Parteibuchs zum Dezernenten wählen zu können, sagt viel über ihr Politikverständnis aus. Es geht bei Postenbesetzungen nicht darum, diese möglichst gut zu besetzen, es geht vorrangig um politische Macht. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass man die Parteifreunde in der Verwaltung über das Parteibuch steuern kann. Diese Art Politik zu machen, hat in Bochum insbesondere deswegen Tradition, weil nicht die politischen Gruppierungen und Parteien im Rat die Stadtpolitik gestalten, sondern die Verwaltung die Politik bestimmt. Die Politik sieht sich als verlängerten Arm der Verwaltung, die die Verwaltungsvorschläge willig abnickt.
Der Vorgang zeigt, wie Filz und Klüngel in Bochum seit jeher funktionieren. Das Parteibuch hat Vorrang vor Erfahrung und Kompetenz. Als wäre der eigentliche Vorgang nicht schon blamabel genug, sind die verbalen Scharmützel im Nachgang und die Rechtfertigung für den Rückzug von Roland Fischer Dahl nur noch mit unterirdisch und peinlich zu beschreiben (WAZ vom 07.02.2025): SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie sei schuld am Rückzug von Roland Fischer-Dahl. Der Vorwurf, öffentlich zu diskutieren und zu hinterfragen, dass der zukünftige Dezernent nicht die für den Job nötigen Qualifikationen vorweisen kann, hätte seine Person und sein Amt beschädigt. Dem Politikverständnis von Rot-Grün folgend, hätte man – wie gewohnt – die Angelegenheit im Hinterzimmer besprechen müssen, um dort zu einer Lösung zu kommen. Aber welche hätte das sein sollen? Vielleicht, die CDU zieht ihre Fragen an die Bezirksregierung zurück, dafür erhält sie demnächst auch ein Pöstchen?
Alles wie immer in Bochum, die Politik begeht einen schweren Fehler, aber nie will jemand verantwortlich oder schuld daran sein, man zeigt stattdessen mit dem Finger auf andere. Und doch waren es Grüne und SPD, die einen ungeeigneten Kandidaten für das Sozialdezernat aufgestellt und gewählt haben. Sie haben den Skandal ausgelöst und damit das Vertrauen in die Bochumer Politik weiter beschädigt. Der hinter der Besetzung stehende Politikstil, die Überheblichkeit, zu meinen, mit seiner Mehrheit könne man in der Stadt machen, was man wolle, ist das, was Populisten wie der AfD die Wähler und Wählerinnen in die Arme treibt.
Filz und Klüngel müssen beendet werden
Wie der dargestellte Skandal zeigt, ist das eigentliche Problem das untaugliche Verfahren, mit dem in Bochum seit jeher Dezernentenstellen besetzt werden. Nach Ansicht der STADTGESTALTER darf in Zukunft nicht mehr Filz, Klüngel und Parteibuch über eine Besetzung entscheiden, sondern muss es allein nach Erfahrung und Kompetenz gehen.
Das bedeutet, für eine Stelle muss eine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen gefunden werden, aus denen die Politik dann den oder die Beste auswählen kann. Die STADTGESTALTER hatten dazu bereits vorgeschlagen, im Rahmen einer offenen Ausschreibung auch eine Personalberatung zu beauftragen, die gezielt Personen ansprechen kann, die für den Job besonders geeignet erscheinen (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).
Um hochkarätige Bewerber und Bewerberinnen gewinnen zu können, ist unbedingte Voraussetzung, dass diese Vertrauen in das Verfahren haben und sich sicher sein können, dass die Auswahl tatsächlich nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt und nicht nach Parteibuch. Besteht ein solches Vertrauen nicht, bewerben sich geeignete Personen, die nicht über die gewünschte Parteizugehörigkeit verfügen, erst gar nicht.
Die eingegangenen Bewerbungen müssen allen politischen Vertretern und Vertreterinnen im Rat zugänglich gemacht werden, damit diese entscheiden können, welche Person sie für den Job als Dezernenten vorschlagen bzw. wählen möchten. Die Wahl von Beigeordneten sollte zudem geheim und ohne Fraktionszwang erfolgen.
Entsprechend dürfte es auch keine Vorfestlegung geben, welche Partei für welchen Dezernentenposten ein Vorschlagsrecht ausüben darf.
Das Ziel des Auswahlverfahrens muss sein, die Dezernatsstelle bestmöglich zu besetzen, nicht jemandem einer bestimmten Partei einen Posten zu verschaffen, damit die Partei besseren Zugriff auf Verwaltungsentscheidungen erhält.
Nur wenn die Politik bereit ist, das Auswahlverfahren entsprechend zu reformieren, kann es ihr gelingen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Die Stadt Bochum gibt in diesem Jahr 88 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt, 2026 sind es 113 Mio. Euro. Eine erneute Haushaltssicherung droht. Ohne Sanierung des Haushaltes wird die Stadt ab 2027 handlungsunfähig sein. Die Politik ignoriert das Problem. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor.
Seit diesem Jahr (2025) gibt die Stadt wie schon bis 2018 wieder deutlich mehr Geld aus, als sie einnimmt. Die Stadt lebt über ihre Verhältnisse.
Haushaltssicherung ab 2027 – Die Politik ignoriert das Problem
Laut Prognose der Kämmerin wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Bis mindestens 2029 geht die Kämmerin von Haushaltsdefiziten aus (Prognose bis 2029, Haushaltskompass, Seite 17). Tritt das ein, was die Kämmerin vorhersagt, kommt es ab 2027 wieder zur Haushaltssicherung. Die Bezirksregierung übernimmt die Finanzaufsicht, jeder Stadthaushalt muss von ihr genehmigt werden. Die Stadt wird aufgrund fehlender Finanzmittel handlungsunfähig, die kommunale Selbstverwaltung wird erheblich eingeschränkt.
Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 12/2024
Bei diesen Zukunftsaussichten, müsste eigentlich ein Aufschrei durch Stadt und Politik gehen. In der Presse müsste ein heftiger Streit toben, wer für den drohenden Haushaltsnotstand die Verantwortung trägt und wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Doch das Thema scheint niemanden zu interessieren. Offenbar will die Politik erst handeln, wenn der Notstand längst eingetreten ist, Konzepte ihn abzuwenden hat die Politik nicht.
Statt ein Konzept vorzulegen, wie man dafür sorgt, dass die städtischen Einnahmen schnellstmöglich wieder die Ausgaben decken, hat die Mehrheitskoalition im Rat das Problem sogar weiter verschärft. Sah der Haushaltsentwurf der Kämmerin für den Doppelhaushalt 2025/26 noch ein Defizit von insgesamt 186 Mio. vor, hat die Rot-Grüne-Koalition durch zusätzliche Ausgaben das Haushaltsdefizit auf 201 Mio. (+15 Mio.) rauf geschraubt. Statt die Ausgaben zu senken, hat man das Defizit weiter erhöht und damit die Haushaltslage weiter verschlimmert. Dieses Vorgehen kann nur als ignorant und verantwortungslos bezeichnet werden.
Auch wenn die Bochumer Politik sich nicht mit dem Thema beschäftigen will, bleibt die Frage, wie kann die Haushaltssicherung abgewendet und Einnahmen und Ausgaben der Stadt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor, wie die Haushaltssicherung doch noch abgewendet werden könnte.
Haushalts-Sanierungskonzept, Die STADTGESTALTER
In ihrem Konzept schlagen die STADTGESTALTER verschiedene Maßnahmen vor, die Ausgaben der Stadt zu senken und die Einnahmen zu steigern, um das prognostizierte Defizit auszugleichen und nötige Ausgabensteigerungen sowie Einnahmen Entlastungen zu refinanzieren.
Ausgangslage (Spalte A) – In dieser Spalte wird das von der Kämmerin für die Jahre 2025 – 2029 prognostizierte Defizit erfasst und für die Jahre 2030 und 2032 fortgeschrieben. Dieses ist auszugleichen, damit zukünftig kein Haushaltsdefizit mehr entsteht.
Die Zahlen der Kämmerin (blaue Kurve im Diagramm zur Entwicklung des städtischen Haushaltsdefizits) gehen davon aus, dass in den Jahren 2025 und 2026 bereits ein “globaler Minderaufwand” von 28 Mio. bzw. 37 Mio. realisiert wird, das bedeutet die städtischen Ausgaben im laufenden Haushalt 25/26 um insgesamt 65 Mio. gesenkt werden müssen. Das Konzept der STADTGESTALTER geht davon aus, dass die Stadt diesen Vorgaben, wie im Haushalt dargestellt, auch nachkommt.
Ausgabensenkungen (Spalten B bis F)
Das Konzept der STADTGESTALTER sieht eine Senkung der Ausgaben in 5 Bereichen (Spalten B bis F) vor.
Effizientere Abläufe bei der Stadtverwaltung (Spalte B) – Von 2015 bis 2026 steigen die städtischen Personalkosten um 185 Mio. Euro (+60%). 1.285 zusätzliche Stellen werden geschaffen. Weitere Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze (Räumlichkeiten, Ausstattung usw.) kommen noch hinzu. Nach Ansicht der STADTGESTLTER sind diese Ausgaben wieder zu reduzieren. Systematisch ist zu untersuchen wie die Arbeitsläufe in der Verwaltung effizienter organisiert sowie Kosten und Stellen eingespart werden können. Zu diesem Zweck sollte eine externe Unternehmensberatung beauftragt werden.
Bis 2036 soll so eine Einsparung von Ausgaben in Höhe von 150 Mio. Euro erreicht werden.
Digitalisierung, verstärkter Einsatz von KI (Spalte C) – In Sachen Digitalisierung und Einsatz von KI liegt die Verwaltung weiterhin weit hinter dem zurück, was in Unternehmen bereits seit Jahren üblich ist.
Die STADTGESTALTER halten durch eine erhebliche Beschleunigung und Ausweitung entsprechender Maßnahmen auch hier Einsparpotentiale in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro bis 2036 für möglich.
Wesentliche Ursache für diese untragbar hohen Kostenüberschreitungen sind erhebliche Defizite beim städtischen Projektmanagement. In diesem Zusammenhang haben die STADTGESTALTER vielfach Verbesserungen angemahnt und u.a. vorgeschlagen das Projektmanagement für Großprojekte durch eine gemeinsame Einrichtung der Städte der Ruhrstadt durchführen zu lassen.
In den nächsten 10 Jahren sollte in diesem Bereich durch Reorganisation eine Ersparnis von mindestens 25 Mio./Jahr erreicht werden.
Durch Skaleneffekten lässt sich die Kosteneffizienz deutlich steigern (insbes. bei Verwaltung und städtischen Unternehmen). Statt Dinge in 15 Ämtern, Einrichtungen und Unternehmen separat zu organisieren, reicht dafür regelmäßig eine mit Filialen in allen Städten der Ruhrstadt aus.
Zudem ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen, hoch effizienten Infrastruktur aus einem Guss (z.B. ÖPNV, Ver- und Entsorgung) neben Senkungen bei den Ausgaben aufgrund der Attraktivitätszunahme auch Potentiale zur Steigerung der Einnahmen.
Die konsequente Organisation als Metropole ermöglicht darüber hinaus im Wettbewerb mit anderen Städten national wie international eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Sichtbarkeit aufgrund der Größe und Vielfältigkeit (Marke, Image) der Ruhrstadt (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).
Insgesamt kalkulieren die STADTGESTALTER in diesem Bereich mit einem Betrag von 140 Mio. Euro pro Jahr.
Senkung Zinsaufwand (Spalte F) – Das durch Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen im Haushalt freiwerdende Geld sollte auch zu einer Senkung der Altschulden eingesetzt werden. Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen die Schulden bis 2036 um 1,33 Mrd. Euro getilgt werden (Spalte H). Das führt zu einem geringeren Zinsaufwand im Jahr 2036 von fast 41 Mio. Euro.
Ausgabensteigerungen (Spalten G und H)
Durch die bereits dargestellten Ausgabensenkungen und zusätzliche Einnahmensteigerungen werden im Haushalt erhebliche Beträge frei, die nach dem Plan der STADTTGESTALTER für Investition und die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden sollen.
Mehr Investitionen (Spalte G) – Bis 2036 wollen die STADTGESTALTER die städtischen Investitionen um zunächst 43 Mio. (2026) bis dann auf 250 Mio. Euro pro Jahr (2036) erhöhen. Investiert werden sollte bzw. muss insbesondere in Schulen, die Stadtteilzentren, Klimaschutz, Innenstadt, Ruhrstadion und eine bessere Infrastruktur. Der Plan der STADTGESTALTER ermöglicht hier neue Handlungsspielräume.
Abbau Schulden (Spalte H) – Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen im Zeitraum 2026 bis 2036 die städtischen Schulden um 1,33 Mrd. Euro reduziert werden. Da eine Übernahme der Altschulden durch Land und Bund nicht zu erwarten ist, muss die Stadt hier dringend selbst tätig werden. Das lohnt sich, die Tilgung der Schulden führt 2036 zu einer Ausgabenentlastung von fast 41 Mio. im Jahr (Zinsaufwand Spalte F).
Einnahmesenkungen (Spalte I)
Um die Stadt attraktiver zu machen, schlagen die STADTGESTALTER zudem vor, mittelfristig die Steuern zu senken.
Entlastung bei Grund- und Gewerbesteuer (Spalte I) – Für die Jahre 2025 bis 2035 sollen zunächst die Grundsteuereinnahmen durch Einführung der Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücker erhöht werden (Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot). Dies haben die STADTGESTALTER bereits 2023 und 2024 beantragt.
Ab 2031 wollen die STADTGESTALTER die Gewerbe- und die Grundsteuer B senken, um die Stadt attraktiver für Menschen und Unternehmen zu machen. Aktuell zählen die Steuersätze zu den höchsten in Deutschland, diese sollen auf ein durchschnittliches Maß zurückgeführt werden.
2036 soll die Entlastung schließlich bei 92 Mio. Euro liegen.
Einnahmensteigerungen (Spalten J bis L)
Auf der Einnahmenseite des städtischen Haushalts sehen die Pläne der STADTGESTALTER Erhöhungen in drei Bereichen vor.
Abbau Subventionen (Spalte J) – wichtiges Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen möglichst die Kosten bezahlen, die sie verursachen, städtische Subventionen nur an jene gezahlt werden, die über zu wenig Einkommen verfügen oder Subventionen dafür ausgegeben werden, ein für die Stadt positives Verhalten zu fördern (z.B. Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel).
So ist es nicht gerechtfertigt, dass Eintritte in Kultur- und Sporteinrichtungen auch für einkommensstarke Bürger und Bürgerinnen massiv von der Stadt subventioniert werden. So sollte der exklusive Sitzplatz im Schauspielhaus oder Musikforum einen angemessenen Preis kosten. Verbilligte Plätze sollten Menschen mit wenig Geld vorbehalten bleiben.
Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls, dass für das Parken auf öffentlichen Straßen und ihre Benutzung keine bzw. keine angemessenen Gebühren erhoben werden, für z.B. die Abwasser- oder Müllentsorgung dagegen schon.
In allen Bereichen der Stadt soll systematisch geprüft werden, ob und inwieweit städtische Subventionen zielführend und angemessen sind. Entsprechend würden die Gebührensätze angepasst und Gebühren gegebenenfalls neu erhoben. Im Gegenzug sollen die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen bei der Grund- und Gewerbesteuer entlastet werden (Spalte I).
Bis 2036 sollen die städtischen Einnahmen durch den Abbau von Subventionen um 110 Mio. Euro gesteigert werden.
Sondermaßnahmen (Spalte K) – Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025/26 beantragt, schlagen die STADTGESTALTER vor, die Sanierung des Ruhrstadions zunächst zurückzustellen, um zu klären, ob und inwieweit diese sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls ein Neubau zweckmäßiger erscheint. Auch wollen die STADTGESTALTER über diese Frage die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen (Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition). Dies bedeutet zunächst Minderausgaben von 60 Mio. Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten dann gegebenenfalls Investitionsmittel für eine Sanierung oder einen Stadionneubau bereitgestellt werden (siehe Investitionen, Spalte G).
Zum zweiten wollen die STADTGESTALTER die städtischen Parkhäuser verkaufen (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Dies bringt nach Schätzungen der STADTGESTALTER einen Verkaufserlös von rund 70 Mio. Euro und entlastet die Stadt in der Folge um jährlich mindestens 3 Mio., da die Parkhäuser nicht mehr mit städtischem Geld subventioniert werden müssten.
Ziel ist es, die so realisierten Erlöse zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Innenstadt zu investieren (siehe Investitionen, Spalte G).
Zu-/Abnahme Einwohnerzahl (Spalte L) – Insbesondere durch die zunehmenden Investitionen, die Steuerentlastungen wie den Abbau der Schulden, soll die Stadt attraktiver werden und die Einwohnerzahl wieder zunehmen, denn diese ist in den letzten Jahren bedenklich gesunken (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste sind wiederum eine wesentliche Ursache für die finanzielle Schieflage der Stadt.
Die STADTGESTALTER rechnen mit einer Abnahme der Einwohnerzahl um 1.200 Menschen bis zum Jahr 2029, danach soll die Zahl wieder steigen. 2036 sollen 2.900 Menschen mehr in der Stadt leben als heute und die Einnahmen der Stadt dadurch um rd. 8 Mio. Euro im Jahr steigen.
Die STADTGESTALTER gehen davon aus, dass die genannten Effekte sowie eine solide Haushaltspolitik ebenfalls dazu führen, dass sich mehr Unternehmen in Bochum ansiedeln. Dies würde weitere zusätzliche Einnahmen bedeuten. Da deren Höhe aber schwer abschätzbar ist, wurde auf eine Einberechnung verzichtet.
Die STADTGESTALTER fordern Politik und Stadt auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltssicherung 2027 abzuwenden und bereits 2026 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Forderungen und Bettelbriefe an Land und Bund zu stellen, hilft da wenig. Stadt und Politik müssen selbst tätig werden. Wie das Konzept der STADTGESTALTER zeigt, liegt es in der Hand der Stadt selbst, den Haushaltsnotstand abzuwenden. Erst zu handeln, wenn der Notstand eintritt, wäre fahrlässig und verantwortungslos.
Die Stadt Bochum inkl. der städtischen Beteiligungen hat 4,54 Mrd. Schulden aufgehäuft, die Kinder und Enkel dereinst abzahlen müssen. Die Schulden pro Kopf belaufen sich auf 12.405 Euro pro Einwohner und Einwohnerin. Die Ausgaben der Stadt können nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden. Was bedeutet das für die Zukunft der Stadt?
Der Haushalt der Stadt weist für 2023 2,08 Mrd. Schulden und Verbindlichkeiten aus (Daten zum Haushalt 2025/26, Seite 19). Hinzu kommen die bisher isolierten Schulden für die Corona- und Ukraine-Krise in Höhe von 138 Mio. Euro sowie die Schulden der städtischen Beteiligungsunternehmen wie BOGESTRA, Stadtwerke, VBW usw.. Das sind weitere 2,3 Mrd. Euro (siehe Tabelle). Auch bei den städtischen Beteiligungen ist der Schuldenstand teilweise alarmierend. Bei der BOGESTRA liegt der Schuldenberg bei über 300 Mio. Euro. Eine weitere Verschuldung ist nicht möglich. Das Unternehmen ist nur noch eingeschränkt handlungsfähig (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall).
Schulden und Verbindlichkeiten Stadt Bochum und ihrer Beteiligungen
Schulden aufgrund von Sanierungs- und Modernisierungsstau
Zu diesen in Bilanzen ausgewiesenen Verbindlichkeiten kommen versteckte Schulden hinzu. So besteht in der Stadt Bochum mangels ausreichend vorhandener Finanzmittel bei der städtischen Infrastruktur sichtbar ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsstau. Nicht wenige Schulgebäude, Straßen, städtische Plätze usw. wurden in den letzten Jahrzehnten nicht ordnungsgemäß und werterhaltend Instand gehalten und müssten dringend saniert bzw. modernisiert werden.
Hätte man die dafür nötigen Finanzmittel ausgegeben, lägen die Schulden der Stadt heute mind. 1 Mrd. bis sogar 3 Mrd. höher als im städtischen Haushalt ausgewiesen. Dass die nötigen werterhaltenden Instandhaltungsmaßnehmen nicht in ausreichendem Maß erfolgt sind, führt nicht dazu, dass die Stadt sich das erforderliche Geld gespart hat, die Ausgaben werden nur auf später verschoben und dann wird es regelmäßig deutlich teurer (Mehr Baustellen für Bochum). Wenn z.B. Straßenschäden nicht sofort beseitigt werden, sondern erst Jahre später, wenn der zu beseitigende Schaden sich erheblich ausgeweitet hat und nicht mehr nur der Straßenbelag beschädigt ist, sondern auch schon der Straßenunterbau, wird aus einer einfachen Reparaturmaßnahme schnell eine umfassende, kostenintensive Straßensanierung.
Der Sanierungs- um Modernisierungsstau lässt sich auch an der Entwicklung des Eigenkapitals ablesen. Das städtische Kapital spiegelt den Wert der städtischen Infrastruktur wider. Würde die Instandhaltung werterhaltend erfolgen, müsste das Eigenkapital konstant bleiben, Modernisierungen müssten es erhöhen. Betrug das städtische Eigenkapital der Stadt 2009 noch 1,55 Mrd., wird es nach Prognose der Kämmerin 2029 nur noch bei 0,8 Mrd. liegen (Präsentation zur Einbringung des HH 2025/26, Seite 9). Voraussichtlich werden die Verbindlichkeiten der Stadt 2029 (dann rd. 2.4 Mrd.) das Eigenkapital um das Dreifache übersteigen.
Der sich ergebende Sanierungs- und Modernisierungsstau wird zwar in keinem städtischen Haushalt ausgewiesen, ist aber den städtischen Schulden hinzuzurechnen.
Tatsächlich ist die Stadt also insgesamt sogar mit 5 bis 7 Mrd. verschuldet. Dieser Betrag muss irgendwann wieder zurückgezahlt werden. Dazu ist die aktuelle Generation nicht bereit, sie nimmt die Schulden auf und geht davon aus, dass nachfolgende Generationen diese zurückzahlen. Sozial ist die Verschuldung zu Lasten unserer Kinder und Enkel nicht (Stadtpolitik darf nicht mehr zu Lasten zukünftiger Generationen gehen). Sie wird für nachfolgende Generationen erhebliche Wohlstandsverluste bedeuten.
Besorgniserregende Zinsentwicklung
Für Schulden müssen die Stadt wie die städtischen Beteiligungsunternehmen zudem Zinsen zahlen. Nach Angaben der Kämmerin musste die Stadt 2023 bereits 26 Mio. pro Jahr für 2 Mrd. Schulden zahlen, bis 2029 sollen es aufgrund der zu erwartenden Zinssteigerungen 71 Mio. Euro sein. Bezogen auf die Gesamtschulden von 4,54 Mrd. wären bei gleichem Verschuldungsniveau 2029 also 155 Mio. Euro im Jahr zu erwarten. Zur Einordnung, die Baukosten für das Haus des Wissens schätzt die Stadt auf einmalig 151 Mio. Euro.
Die Stadt wird 2029 rund 2,2 Mrd. Euro ausgeben, mehr als 3 % gehen dabei für Zinsen drauf. Das Geld, das für Zinsen bezahlt werden muss, fehlt für sinnvolle Zwecke, es kann nicht investiert werden.
Schulden werden weiter ansteigen
Und die Schulden steigen weiter. 2025 liegen die Ausgaben 88 Mio. über den Ausgaben 2026 bereits 113 Mio. (Daten zum Haushalt 2025/26, Seite 17).
Nichts weist derzeit drauf hin, dass sich die Lage nach 2026 verbessert. Die Stadtpolitik macht bisher keine Anstalten die Ausgaben und Kosten zu reduzieren. SPD und Grüne lassen den explodierenden Personalkosten ihren Lauf, weigern sich die finanziell marode BOGESTRA zu sanieren oder mit den anderen Städten ernsthaft über eine gemeinsame Organisation als Ruhrstadt zu sprechen (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). Bei den städtischen Einnahmen und Erträgen ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nicht zu erwarten, dass diese in Zukunft mehr steigen als die Ausgaben, eher ist mit einer Abnahme zu rechnen.
Die finanzielle Situation der Stadt ist also bereits bedrohlich und wird sich absehbar weiter verschlechtern.
Die Schuldenbombe explodiert
Voraussichtlich wird folgendes Szenario eintreten: Die zunehmende Verschuldung sowie die damit verbundenen stark zunehmenden Zinszahlungen werden der Stadt in den nächsten Jahren jede Handlungsfähigkeit nehmen.
Die Bezirksregierung wird, wie schon bis 2020, die Finanzhoheit über die Stadt übernehmen und sie zum Sparen zwingen. Es wird zu erheblichen Kürzungen von städtischen Leistungen auf allen Ebenen kommen, bei VHS, Schulen, Sportliegenschaften, Sozialeinrichtungen, in der Kultur usw.. Die BOGESTRA wird ihren Fahrbetrieb deutlich einschränken. Die Investitionen werden weiter zurückgefahren. In der Folge wächst wiederum der Sanierungs- und Modernisierungsstau.
Auf der anderen Seite wird die Stadt versuchen die Einnahmen zu erhöhen. Grund- wie Gewerbesteuern werden erheblich erhöht werden. Das macht es noch unattraktiver für Menschen und Unternehmen herzuziehen bzw. sich in der Stadt anzusiedeln. Weniger Menschen, die in der Stadt leben und arbeiten, sowie weniger Unternehmen, die Steuern zahlen, haben wiederum Einnahmeverluste zur Folge. Die Stadt gerät in einen Abwärtsstrudel.
Die Rot-Grüne Koalition hat aus der Haushaltsnotlage 2009 bis 2019 leider nichts gelernt, deswegen ist die nächste bereits in Sicht.
Die Idee bei der Aufnahme von Schulden bei städtischen Haushalten ist, in wirtschaftlich schlechten Zeiten nimmt man Geld auf, um damit Investitionen zu finanzieren, in guten zahlt man sie wieder zurück. Dabei geht man davon aus, dass die getätigten Investitionen wirken und in den Folgejahren zu deutliche Mehreinnahmen führen, aus denen die Schulden wieder getilgt werden können.
Dieses Vorgehen setzt drei Dinge voraus, erstens, die aufgenommenen Schulden werden in Investitionen gesteckt und nicht zur dauerhaften Finanzierung des Haushaltsdefizits verwendet. Zweitens, die getätigten Investitionen wirken und führen zu den zur Schuldentilgung benötigten Mehreinnahmen. Drittens, die Politik ist bereit in guten Zeiten, die Mehreinnahmen in den Abbau der Schulden zu stecken. Alle drei Voraussetzungen wurden in Bochum nicht erfüllt.
Schon die vor 2009 aufgenommenen Schulden wurden nicht in Investitionen gesteckt, stattdessen wurden damit laufende Ausgaben, Transferleistungen aller Art und damit das fortwährende Haushaltsdefizit ausgeglichen. Zwar wurde ab 2015 wieder vermehrt investiert, doch lange nicht so viel, um dem aufgelaufenen Sanierungs- und Modernisierungsstau halbwegs abzubauen. Auch bewirkten die Investitionen keine so hohen Mehreinnahmen, dass aus diesen die aufgenommenen Schulden hätten vollständig zurückgezahlt werden können.
Darüber hinaus war die Politik nicht bereit, die aufgelaufene Verschuldung abzubauen. Die Mehreinnahmen wurden stattdessen insbesondere dazu verwendet, die Verwaltung aufzublähen. So stieg bzw. steigt der Personalaufwand der Stadtverwaltung von 2015 bis 2026 um fast 60 % (185,6 Mio. pro Jahr). Die Zahl der Stellen nimmt um 25 % zu (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen).
Würden stattdessen seit 2019 im Schnitt 100 Mio. pro Jahr in den Abbau der Schulden fließen, sähe die finanzielle Lage der Stadt heute deutlich anders aus. Der Verschuldungsstand hätte in erheblichem Maß abgebaut werden können. Ausgaben und Einnahmen stünden auch 2025 und 2026 noch im Gleichgewicht.
Das Versäumte lässt sich jedoch nicht nachholen. Gleichwohl ist es unbedingt erforderlich das drohende Finanzdesaster abzuwenden. Die Stadt Bochum, Verwaltung und Politik sind aufgefordert, umgehend ein Finanz- und Wirtschaftskonzept vorzulegen, das die Zukunft der Stadt sichert und diese vor der drohenden Handlungsunfähigkeit bewahrt. Die STADTGESTALTER haben dazu erste Vorschläge gemacht (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen) und arbeiten derzeit ein entsprechendes Konzept für die Stadt aus.
Überstürzt musste die Stadt noch kurz vor Weihnachten die Tourismus-Gesellschaft retten. Es drohte Zahlungsunfähigkeit. Die privaten Gesellschafter fallen aus, der Geschäftsführer geht, die Stadt musste kurzfristig mit 1,77 Mio. Euro einspringen.
Konnte im Jahr 2021 die Bochum Marketing GmbH noch einen Gewinn von 236.000 Euro erwirtschaften wurden schon die Geschäftsjahre 2022 und 2023 mit Verlusten in Höhe von 157.000 bzw. 208.000 Euro abgeschlossen. Für 2024 droht insgesamt ein weiterer Verlust von knapp 500.000 Euro, das entspricht rund 20% des Umsatzes der Gesellschaft. Beim Weihnachtsmarkt werden rund 175.000 Euro weniger Einnahmen erwartet, beim Musiksommers 107.000 Euro, bei Dino-City sind es rund 62.000 Euro (WAZ vom 02.12.2024).
Wie kam es zu der finanziellen Notlage?
Wie konnte es zu dieser Schieflage kommen? Nach Aussage der Geschäftsführung sind insbesondere die gestiegenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf Großveranstaltungen die Ursache. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Während auf der einen Seite die Kosten sich stark erhöht haben, konnten auf der anderen die Einnahmen nicht gesteigert werden. Stadt und Innenstadt fehlt schlicht die Attraktivität, um die Kosten refinanzierende Stand- und Nutzungsgebühren durchzusetzen oder neue Sponsoren für die Stadtevents zu gewinnen. Im Ergebnis lassen sich die Veranstaltungen nicht mehr kostendeckend finanzieren. Es muss jemand das wachsende Defizit übernehmen und das soll zukünftig die Stadt sein.
Der Rettungsplan
Bisher halten 50-65 Bochumer Kaufleute und Unternehmen 50 % der Anteile von Bochum Marketing und die anderen 50 % die Stadt. Jetzt hat der Stadtrat beschlossen mittels Kapitalerhöhung seinen Anteil auf 75,1 % zu erhöhen. Auf diese Weise fließen der Gesellschaft auf schnellem Weg 1.657.500 Euro an Nebenleistungen (Vorauszahlung für 5 Jahre) und 110.500 Euro für die zusätzlichen Gesellschaftsanteilen zu. Mit dieser Summe kann die drohende Zahlungsunfähigkeit abgewandt werden.
Die erhebliche Finanzlücke wird also allein von der Stadt geschlossen. Die an der Gesellschaft ebenfalls beteiligten Bochumer Kaufleute und Unternehmen zahlen nichts. Die wesentlichen Gründe: Ihre wirtschaftliche Lage erlaubt keine zusätzlichen Zahlungen. Sie wollen nicht weiter in Tourismus und Innenstadt investieren, weil sie das nicht für lohnend halten. Es fehlt Bochum an Attraktivität, um neue Gesellschafter zu gewinnen.
Wenn die Kaufleute und Unternehmen, die von den Aktivitäten von Bochum Marketing am meisten profitieren, nicht mehr investieren können und wollen, dann sollten in der Stadt die Alarmglocken schrillen. Höchst fraglich ist zudem, ob die Stadt auf Dauer, aufgrund ihrer eigenen kritischen Finanzsituation (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen) die Kraft haben wird, jedes Jahr 1,6 bis 2 Mio. Euro (Nebenleistungspflicht für 75% Anteile) in die Gesellschaft zu pumpen.
Überdies ist nicht hinzunehmen, dass die Kaufmannschaft die Krise der Gesellschaft wortlos verfolgt, als ginge sie das alles gar nichts an. Dass die privaten Gesellschafter in der Krise nicht klar und öffentlich Position beziehen, lässt tief blicken. Entweder kann man sich auf eine gemeinsame Position nicht einigen oder das Interesse an der Gesellschaft reicht dafür nicht. Beides ist gleichfalls beunruhigend. Das zusätzliche Geld der Stadt nimmt man offenbar gerne, zu mehr eigenem Engagement und einer deutlichen Positionierung und Klarstellung der eigenen Rolle scheint offenbar keine Bereitschaft zu bestehen.
Bis 2022 sehr erfolgreich
Dabei hat Bochum Marketing bis 2022 viel für Innenstadt und Tourismus in Bochum getan. Der ehemalige Geschäftsführer Mario Schiefelbein hatte es in den 10 Jahren, in denen er die Geschicke der Gesellschaft geleitet hat, mit kreativen Ideen und Veranstaltungen immer wieder geschafft, neue Akzente zu setzen. Als letzte Aktionen bleiben die 700-Jahr-Feier und der Aufbau des BOCHUM-Schriftzuges auf dem Rathaus-Platz in Erinnerung. Nach 2022 allerdings kam nicht mehr viel Innovatives von der Gesellschaft
Auch bei Mario Schiefelbein hatte man zuletzt den Eindruck, dass er zunehmend genervt war von den “Bochumer Verhältnissen”. Einer Verwaltung, die sich in ihrer gepflegten Langsamkeit durch nichts aus der Ruhe bringen lässt, siehe Husemannplatz (Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant), einer mutlosen Politik, die sich die Lage schön redet, sich mit konkretem Handeln aber schwer tut und einer wenig meinungsstarken und unterstützenden Kaufmannschaft, deren einer Teil Veränderungen will, deren anderer Teil aber immer wieder auf der Bremse steht. Am Ende gab es zu viele Ideen, die Mario Schiefelbein gerne umgesetzt hätte, die aber an den Bochumer Verhältnissen scheiterten, so dass er Ende 2022 die Stadt verließ.
Die Politik zeigt sich hilflos und naiv
Für die Zukunft von Bochum-Marketing lässt die Entwicklung leider nichts Gutes erahnen. Die Politik steht ratlos da. Der SPD-Fraktion zeigt sich ideenlos, wieder mal reicht es nur für viel heiße Luft (Bochum Marketing / SPD verbindet Forderung mit finanzieller Unterstützung): Man habe “klare Erwartungen in das Unternehmen,” sagt ihr Fraktionsvorsitzender. Welche das sind, dazu sagt er nichts. Gewohnheitsmäßig werden Hilfen von Bund und Land gefordert, „um unsere Marketinggesellschaft wieder auf den richtigen Kurs” zu bringen. Weiterhin erwartet die SPD, quasi als Gegenleistung für die geleisteten Finanzmittel, “eine noch stärker Belebung der Innenstadt.“ Auch wie das gehen soll, bleibt offen. Die Erwartungen klingen naiv, die übliche Forderung nach mehr Geld von Bund und Land hilflos.
Wie soll es weitergehen?
Doch wie soll es mit Bochum-Marketing weiter gehen? In jedem Fall benötigt die Gesellschaft einen kreativen Geschäftsführer bzw. eine innovative Geschäftsführerin. Jemand mit erstklassigen Expertisen im Stadtmarketing und Veranstaltungsmanagement und hohem Durchsetzungsvermögen ist gefragt. Um jemanden mit entsprechendem Kaliber zu gewinnen, wird man ihm/ihr große Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einräumen müssen.
Politik und Verwaltung müssen ihre eigene Rolle gegenüber Bochum Marketing zukünftig also mehr als Ermöglicher, denn als Bedenkenträger sehen. Wichtig ist zudem, dass sich die Kaufmannschaft klar und hörbar hinter den Kurs von Bochum Marketing stellt und bereit ist auch finanziell einen deutlich größeren Beitrag zu leisten. Zudem sollten die Aufgaben von Bochum Marketing auf Innenstadt, Veranstaltungsmanagement und Tourismus konzentriert werden, Quartiersmanagement wie die Vermarktung des Musikforums, können und sollten andere übernehmen.
Eines muss jedoch klar sein, letztlich wird auch eine erstklassig aufgestellte Bochum-Marketing Gesellschaft die Innenstadt allein nicht retten. Die größte Herausforderung bleibt, die Um- und Neugestaltung der Innenstadt massiv zu beschleunigen. Die STADTGESTALTER haben das so formuliert: “Die Stadt muss ihr Arbeitstempo der Dringlichkeit der Probleme anpassen” (Für die Innenstadt läuft die Zeit ab).
Der massenhafte Durchgangsverkehr nach Neubau der Herner Straße hat das Stadtteilzentrum von Riemke nachhaltig zerstört. Ein rigoroser Neuanfang ist nötig. Die STADTGESTALTER machen dazu einige Vorschläge.
Das Stadtteilzentrum von Riemke ist fast tot. Angebote für den täglichen Bedarf gibt es kaum noch. Der Supermarkt ist lange weg. Die Straße ist laut und trostlos, Leerstände prägen das Bild. Den meisten Gebäuden ist ein erheblicher Sanierungsstau anzusehen. Der Marktplatz ist ein öder Parkplatz. Es gibt eigentlich kaum mehr etwas, weshalb man herkommen möchte.
Riemke heute
Übermäßiger Verkehr zerstört das Stadteilzentrum
Wie konnte es so weit kommen? Eine 18 Meter breite Asphaltschneise mitten durch das Herz des Stadtteils, die 2018 von 14,7 Mio. Fahrzeugen pro Jahr befahren wurde, unter diesen Bedingungen hatte das Riemker Stadtteilzentrum keine Chance.
Riemke heute
Das Schicksal von Riemke Mitte war besiegelt, nachdem die Stadt 2012 die Herner Straße erneuerte und dabei vier volle Fahrspuren ohne Straßenbahngleis schaffte, um die Straße für den Abkürzungsverkehr zwischen A43 und A40 attraktiv zu machen (Anwohner der Herner Straße dürfen nicht für Fehlplanungen der Stadt zahlen müssen). Die Kritiker*innen dieses maßlosen Neubaus hatten gewarnt, dass durch den autofreundlichen Ausbau, der Verkehr das Stadtteilzentrum zerstören wurde. Die Politik war an den zu erwartenden Folgen für den Stadtteil desinteressiert oder ignorierte sie. Die politische Fehlentscheidung ist nicht entschuldbar, 2012 war bekannt und zeigten alle Erfahrungen mit ähnlichen Projekten, dass eine 4-spurige Stadtstraße mitten durch ein Stadtteilzentrum dessen Zerstörung bewirken würde.
Bezeichnend, dass die Politik auch dann nicht handelte, als der Niedergang von Riemke immer sichtbarer wurde. Erst eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwang die Stadt Ende 2018 zum Handeln. Aufgrund der dauerhaften Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte drohte ein Dieselfahrverbot (Vorschlag um Dieselfahrverbot auf der Herner Straße zur verhindern). Um die Straße für den Durchgangsverkehr von A40 zur A43 unattraktiv zu machen, führte die Stadt Tempo 30 ein. Erst jetzt nahm die Verkehrsbelastung am Riemke Markt so weit ab, dass seitdem zumindest die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden können.
Die verhältnismäßig geringe Reduzierung des Verkehrs ohne bauliche Veränderungen am Straßenquerschnitt hatte jedoch keinen spürbaren Einfluss auf den Niedergang des Stadtteilzentrums. Dieser setzte sich fort. Wesentliche Strukturen für ein funktionierendes Stadtteilzentrums waren in Riemke allerdings schon 2018 unwiederbringlich verloren gegangen.
Ausgangssituation heute
Heute sind die im Laufe der Jahrzehnte durch falsche Stadtplanung angerichteten Schäden schon zu groß, um in Riemke ein pulsierendes Stadtteilzentrum, wie es bis in die 80er Jahre bestanden hat, wiederherzustellen.
Trotzdem ließe sich nach Ansicht der STADTGESTALTER wenigstens ein Teil des ehemaligen Zentrums zwischen Lutherhaus und Wilbergstraße reaktivieren. Insbesondere die Gegend um den Riemker Markt bietet dazu einige Chancen.
Seit Jahren besteht der Plan an der Ecke Herner Straße/ Tippelsberger Straße in einem gesichtslosen Neubau einen REWE-Markt anzusiedeln (WAZ vom 06.11.2024). Das Projekt musste mehrfach verkleinert werden. Die übermäßige Verkehrsbelastung auf der Herner Straße erfordert teure Lärmschutzmaßnahmen, die Wohnlage ist unattraktiv, sie weist schwere Defizite auf.
Der neue Supermarkt könnte trotzdem für eine gewisse Belebung des Stadtteilzentrums sorgen. Er liegt allerdings nicht direkt im Zentrum von Riemke am so genannten “Riemker Markt”, sondern jenseits der Tippelsberger Straße, 150 Meter südlich davon. Daher ist zu befürchten, dass der Markt bevorzugt mit dem Auto angefahren wird und sich die Impulse für das eigentlich Stadtteilzentrum in Grenzen halten werden.
Zur Belebung des Stadtteilzentrums Riemke, wird die Ansiedlung des Supermarktes also bei weitem nicht ausreichen. Daher haben die STADTGESTALTER weitere Vorschläge entwickelt.
Der Plan der STADTGESTALTER verfolgt insbesondere folgende Ziele: Der Verkehr im Stadtteilzentrum soll auf ein stadtverträgliches Maß reduziert werden, die trostlose 4-spurige Aspahltwüste zur Aufwertung des Stadtbildes zurückgebaut werden. Die leichte Zu-Fuß-Erreichbarkeit der Geschäfte und Orte im Stadtteilzentrum soll wieder hergestellt werden. Aktuell sind die Gehwege an vielen Stellen kaum 2 Meter breit. Die Querung von Herner wie Tippelsberger Straße ist für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, eine Zumutung. Am Riemker Markt fehlt zudem ein Frequenzbringer, ein attraktiver Supermarkt, der Kunden in das Stadtteilzentrum bringt, die andere Geschäfte besuchen würden.
Ansiedlung Supermarkt und Bäckerei mit Café im Norden des Marktes – Nach Vorstellung der STADTGESTALTER sollen die Geschäftshäuser im Norden des Marktes, wo sich derzeit auch die Sparkasse befindet, einen fast 20 Meter breiten Vorbau mit einer attraktiven Fassade erhalten. Auf diese Weise können rund 1.200 qm zusätzliche Ladenfläche gewonnen werden, die für einen Supermarkt, eine Bäckerei mit Café und ein öffentliches WC genutzt werden können. Dabei kann das Café platzseitig einen attraktiven Freisitz erhalten.
Parkähnlicher Platz mit Spielplatz und Quartiersgarage statt Parkplatz – Der Plan der STADTGESTALTER sieht weiterhin vor, den Parkplatz auf dem Riemker Markt zurück zu bauen und stattdessen als Mittelpunkt von Riemke einen quadratischen, parkähnlichen Platz samt großzügigem Spielplatz zu schaffen.
Die Autos der Kunden wie Anwohner*innen sollen in einer Quartiersgarage unter dem neuen Vorbau und Teilen des Platzes verschwinden.
Rückbau Herner Straße – Die Herner Straße soll zwischen Lutherhaus und Wilbergstraße auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung zurück gebaut und das Tempo im Bereich des Stadtteilzentrums auf 20 km/h reduziert werden. Dies ermöglicht 3,5 Meter breite Gehwege auf beiden Seiten der Straße. Dazu sehen die Planungen der STADTGESTALTER am Markt insgesamt vier Zebrastreifen vor, die eine leichte Querung der Fahrspuren ermöglichen. Dadurch entfällt die massive Barrierewirkung der Herner Straße, die das Stadtteilzentrum heute in zwei Teile zerschneidet.
Neuer Straßenquerschnitt Herner Straße
Neuer Platz für den Wochenmarkt – Zwischen dem neuen parkähnlichen Platz und der zurück gebauten Herner Straße soll das heutige Toilettenhaus abgerissen werden. Unter den Bäumen westlich des heutigen Parkplatzes entstünde eine große gepflasterte Fläche, die zukünftig für den Wochenmarkt Marktplatz genutzt werden kann. Im Norden des neuen Marktplatzes kann eine großzügige Fahrradabstellanlage sowie eine Recyclingstation des USB eingerichtet werden.
Gehwegverbindungen zum neuen REWE an der Tippelsberger Straße – Damit man zu Fuß vom neuen Marktplatz leicht zum zukünftigen REWE gelangen kann, schlagen die STADTGSTALTER neben dem bequemen und breiten Gehweg entlang der zurück gebauten Herner Straße vor, die Tippelsberger Straße auf eine Straßenbreite von 6 bis 7 Metern zurück zu bauen, um auch hier eine leichtere Querung zu ermöglichen.
Dazu wird die Schaffung eines neuen Gehwegs vom Riemker Markt, östlich der Kirche bis zum neuen REWE-Markt angeregt. Damit diese Wegeverbindung Wirklichkeit werden kann, müsste die Stadt Kontakt mit der Kirche aufnehmen, da diese Eigentümer der Grundstücke ist, über die der Weg führen würde.
Verlegung des Bahnhof Riemke – Weiterhin regen die STADTGESTALTER an, den Bahnhof Riemke an der Glück-auf-Bahn auf Höhe der Riemker Straße und Auf dem Dahlacker zu verlegen oder dort einen zusätzlichen Halt einzurichten. Ein solcher Halt würde den Fußweg vom Riemker Stadtteilzentrum zur Bahn um ein Drittel auf 10 Minuten verkürzen.
Mit Hilfe der von den STADTGESTALTERn vorgeschlagenen Maßnahmen ließe sich die Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität rund um den Riemker Markt beachtlich erhöhen. Eine attraktivere Stadtgestaltung, mehr Grün und Bäume, zwei zentrale Supermärkte sowie weniger Autoverkehr und Verkehrslärm, würden den ganzen Stadtteil deutlich aufwerten. Dies sollte eine Zunahme privater Investitionen in die bestehende Gebäudesubstanz nach sich ziehen sowie die Wiederbelebung einiger der bestehenden Ladenlokale mit neuen Geschäften und Gastronomiebetrieben bewirken.
Mit dem Konzept der STADTGESTALTER würde die Erreichbarkeit der Orte und Geschäfte im Riemker Stadtteilzentrum erheblich verbessert. Die Fußwege würden beträchtlich kürzer, alles im Stadtteil würde fußläufig näher zusammenrücken. Für die Stadtteilbewohner*innen würde es sich wieder lohnen, ihr Stadtteilzentrum mit dem Rad oder zu Fuß aufzusuchen, statt mit dem Auto zum Discounter im Gewerbegebiet zu fahren. Das Zentrum von Riemke kann mit seiner ausgezeichneten Stadtbahnanbindung wieder zu einem beliebten Wohnort werden.
Die Sargbestattung inkl. Grabnutzung für 25 Jahre kostet auf städtischen Friedhöfen 5.362 Euro, auf dem evangelischen Friedhof in Linden sind es nur 2.925. Solche Kostenunterschiede sind nicht hinnehmbar.
Sterben und auf einem städtischen Friedhof beerdigt werden, ist in kaum einer Stadt in NRW teurer als in Bochum. Das ist schon heute nicht anders. So lagen die Kosten für eine Bestattung in einem normalen, einstelligen Sargwahlgrab in Bochum 2023 um 35 % höher als im Landesschnitt. (BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren in NRW). Im Vergleich zur Stadt Monheim (Gebührensatzung, Tabellenvergleich) beispielsweise liegen die Bochumer Friedhofsgebühren bei Sargbestattungen fast drei Mal so hoch (-115 %), bei Urnenbestattungen bei annähernd dem 2,5-Fachen (-85 %), denn 2025 steigen in Bochum die städtischen Friedhofsgebühren weiter, die reinen Bestattungsgebühren sogar um knapp 10 bis 13 % (Vorlage 20242452).
Friedhofsgebühren zu hoch, Menschen weichen aus
Doch Bestattungen erfolgen in Bochum nicht nur auf städtischen Friedhöfen. Von den im Jahr 2023 in Bochum 4.642 Gestorbenen wurden 2.021 Personen nicht auf städtischen Friedhöfen beerdigt, 1995 waren es nur 1.123 (Vorlage 20242452). Immer mehr Menschen weichen wegen der sehr hohen städtischen Friedhofsgebühren auf andere Möglichkeiten aus. Bestattungen erfolgen in günstigeren Nachbarstädten oder werden auf konfessionelle, z.B. evangelische oder katholische Friedhöfe verlegt, Denn dort sind die Bestattungs- und Grabnutzungskosten erheblich günstiger.
Gebührenvergleich städtische und konfessionelle Friedhöfe
23 städtische und 17 konfessionsgebundene, kirchliche Friedhöfe, auf denen aktuell bestattet wird, gibt es in Bochum. Die STADTGESTALTER haben die städtischen Friedhofsgebühren beispielhaft mit denen der katholischen Friedhöfe in der Wattenscheider Gemeinde Propstei „St. Gertrud von Brabant“ (Gebührenordnung) und dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Linden (Kostenauflistung) verglichen.
Verglichen wurden jeweils die Kosten für die eigentliche Bestattung sowie 25 Jahre Grabnutzung und die Nutzung von Trauerhalle oder Kapelle. Dabei wurden zwei Fälle betrachtet, zum einen die Sargbestattung im Reihengrab und zum anderen die Urnenbestattung ebenfalls im Reihengrab in Grabstätten für zwei Urnen.
Kostenvergleich Friedhofsgebühren
Die Kostendifferenzen sind eklatant. Die Kosten bei der Sargbestattung liegen auf städtischen Friedhöfen bei 2.262 bzw. 2.437 Euro über jenen auf kirchlichen Friedhöfen (+42 bzw. +45 %), bei der günstigeren Urnenbestattung sind es 941 bzw. 1.138 Euro (+31 bzw. +38%).
Gründe für die hohen Gebühren auf städtischen Friedhöfen
Es stellt sich also die Frage, warum sind die städtischen Friedhöfe so übermäßig teuer?
Das hat insbesondere zwei Gründe: Zwar wurden die Friedhofsflächen seit 2014 schrittweise reduziert, doch werden weiterhin mehr Flächen vorgehalten als voraussichtlich in Zukunft benötigt werden. Zumal zu befürchten ist, dass aufgrund der hohen Preise entgegen der Prognose der Stadt die Zahl der Bestattungen nicht stabil bleiben sondern weiter abnehmen wird.
Zum Zweiten sind die Personalkosten nicht in dem Maß gesunken, wie die Zahl der Bestattungen auf städtischen Friedhöfen und der Personalbedarf immer weiter abgenommen hat. Von 1995 bis 2024 sank die Zahl der Bestattungsfälle um 1.387 Fälle (- 37 %).
Hinzu kommt, dass immer weniger personalintensive Leistungen erbracht werden. So nahm die Zahl der Sarg- zugunsten der Urnenbestattungen (um 75% von 1995 bis 2023) stark ab. Auch werden verstärkt pflegefreie Grabarten nachgefragt. Insgesamt hätten Personalbedarf und damit die Personalkosten eigentlich deutlich sinken müssen.
Tatsächlich liegen die für 2025 kalkulierten Personalkosten 3,4% über denen von 2015. Zwar hatte man die Kosten in der städtischen Haushaltskrise ab 2011 erheblich gesenkt, doch in den letzten Jahren steigen sie wieder deutlich an, von 2023 bis 2025 um weitere 9,6%.
Die städtischen Friedhöfe befinden sich in einer negativen Preis- bzw. Gebührenspirale. Steigende Kosten müssen auf immer weniger Bestattungsfälle und wertgeringere Leistungen (Urnen- statt Sargbestattung) umgelegt werden. Also steigen relativ die Fallkosten. Die daraus folgenden steigenden Gebühren führen wiederum zu weniger Bestattungen und befördern den Trend zu günstigeren Bestattungsarten (Urnenbestattungen), die Gebühreneinnahmen sinken, die Kosten steigen weiter. Wieder müssen die Gebühren erhöht werden. Ohne eine erhebliche Verbesserung der Kosteneffizienz im Friedhofswesen wird die Stadt nicht in der Lage sein, diese Spirale zu durchbrechen.
Es fehlt der politische Wille die Friedhofsgebühren zu senken
Obwohl andere Städte und die kirchlichen Friedhöfe in Bochum zeigen, dass man die Friedhöfe auch mit niedrigeren Gebühren aufgrund von geringeren Sach- und Personalkosten betreiben kann, verfolgen in Bochum Verwaltung und die Rot-Grüne Rathauskoalition weiterhin nicht das Ziel, das Problem grundlegend anzugehen. Es reicht erkennbar nicht, immer neu zu erklären, die Friedhofsflächen müssten weiter der Bedarfsentwicklung angepasst werden, es muss insbesondere eine deutliche Reduzierung der Personalkosten erreicht werden.
Doch die dafür dringend nötige Restrukturierung und Reorganisation der Betriebsabläufe im Friedhofswesen wird nicht angegangen. Das Interesse der städtischen Beschäftigten, die bestehenden Strukturen nicht wirklich in Frage zu stellen, wird über die Interessen der Bürger und Bürger*innen an vertretbaren Gebühren und Kosten für städtische Bestattungen gestellt. Absehbar wird die negative Gebührenspirale weiter ihren Lauf nehmen, die Gebühren werden weiter erheblich steigen und das Sterben und Bestattetwerden auf Bochums Friedhöfen wird zum Nachteil der Menschen, die in Bochum leben, weiter teurer werden.
Im Mai 2024 hatten die STADTGESTALTER die Schaffung eines Azubi-Werks angeregt, doch obwohl angeblich alle politischen Gruppierungen die Idee gut finden, scheitert die Umsetzung bisher an der gepflegten Langsamkeit der Verwaltung und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün.
Auch in Bochum wird Wohnen beständig teurer. Die Situation für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt wird nicht besser. Das belastet besonders junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, kaum Einkommen haben, aber nicht mehr zu Hause bei der Familie wohnen können oder wollen.
Azubi-Werk – Vorbilder Hamburg und München
Im Umkreis von Hochschulen und Universitäten gibt es Studentenwohnheime und Studentenwerke, die günstigen Wohnraum für Studenten und Studentinnen bauen wie betreiben. Städte wie Hamburg (seit 2016) und München (seit 2020) besitzen darüber hinaus kommunale Azubi-Werke, die Wohnheime für Auszubildende betrieben. Diese werden unterstützt von zahlreichen Einrichtungen wie IHK, Jugendorganisationen und Gewerkschaften.
Junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer und beruflicher Ausbildung bekommen in Azubi-Wohnheimen Unterkunft und Verpflegung. Alle Wohnheime haben dazu ein Betreuungskonzept durch Sozialarbeitende. So können in Hamburg auch Minderjährige in die Wohnheime ziehen.
Für Bochum wäre ein Azubi-Werk ebenfalls ein bedeutender Standortfaktor für die lokale Wirtschaft und den Mittelstand. Es ermöglicht, junge Menschen für die Stadt zu gewinnen, die man hier zu den dringend benötigten qualifizierten Fachkräften ausbildet. Auch für Azubis der Stadt Bochum kann ein Azubi-Werk ein attraktiver Grund für die Berufswahl im hiesigen öffentlichen Dienst sein.
Politik redet viel, macht aber nichts
Die Idee eines Azubis-Wohnheims und die Schaffung eines Azubi-Werks ist in Bochum nicht neu. Immer wieder wird in der Politik davon geredet (u.a.. Bochums SPD hat den Ausbildungsmarkt auf dem Schirm), nur ernsthaft verfolgt, wurde der Vorschlag bisher leider nicht.
Damit die Idee endlich vorankommt, haben die STADTGESTALTER dem Stadtrat im Mai einen konkreten Vorschlag vorgelegt, ein Azubi-Werk zu schaffen (Anregung). Dem schrägen Politikverständnis von SPD und Grünen folgend, demnach man aus Prinzip nur eigenen Vorschlägen zustimmt, wurde jedoch auch diese Anregung abgelehnt, während die CDU dafür stimmte. Die Verwaltung lieferte der Koalition die nötige Vorlage (Vorlage 20241817), sie erklärte, man sei in Gesprächen bzw. plane solche und könne nicht sagen, ob ein Azubi-Werk auch für Bochum der richtige Weg sei, um ein Azubi-Wohnheim zu schaffen.
Eine erstaunliche Aussage, nachdem man sich mit dem Thema schon mehrere Jahre hätte beschäftigen sollen und müssen. Ebenfalls bleibt die Verwaltung eine Erklärung schuldig, welche anderen Wege als ein Azubi-Werk es geben soll, um Azubi-Wohnheime zu schaffen..
DGB-Jugend hat angeblich schon ein Konzept mit Rot-Grün besprochen
Ebenfalls bemerkenswert, dass im aktuellen Rundbrief des Mietervereis zu lesen ist, dass sich auch die DGB-Jugend Ruhr-Mark schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und daher ein Auszubildenden-Wohnheim fordert (Rundbrief 02/2024).
Für Bochum habe man sogar bereits ein Konzept erstellt und 59 Organisationen als Unterstützer*innen gewonnen. Dazu habe man Gespräche mit den Grünen und der SPD im Bochumer Stadtrat aufgenommen und bereits im Juli 2024 mit einer Delegation von SPD und Grünen das Azubi-Wohnheim in München besucht. Davon weiß die Verwaltung der Stadt Bochum anscheinend nichts oder tut zu mindestens so. SPD und Grüne haben trotz den Gesprächen jedenfalls nichts unternommen, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen, im Gegenteil, sie stimmten im September gegen die entsprechende STADTGESTALTER-Anregung.
Auch die Gespräche der DGB-Jugend mit Rot-Grün haben somit nichts daran geändert, dass die Koalition nur eigene Ideen verfolgt, oder erfolgreiche Vorschläge gerade so weit umbeschreibt, dass man später fremde Ideen als eigene verkaufen kann.
Offenkundig steht Rot-Grün bei diesem Thema auf der Bremse, Entsprechend geht auch die DGB-Jugend nicht davon aus, dass in der laufenden Ratsperiode noch die Weichen für die Schaffung eines Azubi-Wohnheims gestellt werden. Entsprechend wird im Rundbrief des Mietervereins angekündigt, dass die DGB-Jugend nun dafür sorgen will, dass das Thema Eingang in die Parteiprogramme für die Kommunalwahl 2025 findet. Im nächsten Schritt wolle man mit weiteren Parteivertreter*innen sprechen (Rundbrief 02/2024). Das ist allerdings bisher nicht geschehen.
Azubi-Wohnheim scheitert bisher an Politikspielchen von Rot-Grün
Sehr bedauerlich, wenn ein wichtiges Thema wie dieses, bei dem sich eigentlich alle im Stadtrat einig sind, nur aus rein politischem Kalkül und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün nicht vorankommt. Unverständlich, wenn sich die Verwaltung dann auch noch als Handlanger für solche Politikspielchen missbrauchen lässt.
Eigentlich wäre die Sache einfach, die im Rat vertretenen politischen Gruppierungen verständigen sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines Azubi-Werks bzw. eines Azubi-Wohnheims und beschließen diesen gemeinsam. Alle wären begeistert, die Stadtgesellschaft, die Gewerkschaften, Mieterverein, IHK usw.. Doch, dass SPD und Grüne es irgendwann einmal fertigbringen, über ihren Schatten zu springen, ist leider kaum zu erwarten.
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