27 Aug

Bochum: Vor 11 Jahren bei der Energiewende weiter als heute

Zu den Bereichen Wärmenutzungskonzept, Grubenwasser- und Abwasserwärmenutzung, Bau einer Biogasanlage, Ausbau Wärmenetze hat Bochum bereits vor mehr als 11 Jahren Grundsatzbeschlüsse gefasst und Pilotprojekte umgesetzt, doch dann passierte über 11 Jahre nichts, Verwaltung und Politik waren an einer konsequenten Umsetzung der Beschlüsse desinteressiert. Die Stadt könnte heute viel weiter sein.

2012 stellte die Stadtverwaltung eine Liste mit 32 geplanten bzw. laufenden mehr oder weniger ambitionierter Energie- und Klimaprojekte auf (Energie- und Klima Sammelprojekte). Geht man diese Projekte heute durch, stellt man fest, dass 70% nie wirklich umgesetzt wurden. Manche wurden nie angegangen (u.a. Corporate Carbon Footprint, Erweiterung Energieerzeugung Deponie Kornharpen (Biogasanlage), Solarfond, Flächenmobilisierung für Windkraftanlage), andere sind nie über das Konzeptstadium hinausgekommen (u.a. Wärmenutzungskonzept Ost), wieder andere wurden nur in Ansätzen realisiert (u.a. Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2020, Wärmegewinnung aus Grubenwasser Robert Müser). Realisiert wurden insbesondere Marketingmaßnahmen (u.a. European Energy Award) und Projekte, die nicht die Stadt Bochum umgesetzt hat (u.a. Trianel Windpark Borkum, Wiederherstellung und Renaturierung von Gewässern durch den Ruhrverband, Beratung im Bereich Energieeinsparung, Energieeffizienz durch die Verbraucherzentrale). 23 der 32 Projekte wurden nicht oder allenfalls ansatzweise umgesetzt, also nicht ernsthaft verfolgt.

Nicht anders erging es den Maßnahmen, die mit den Klimaschutzkonzepten 2009 und 2014 beschlossen wurden, auch hiervon wurde nur ein Bruchteil von der Verwaltung realisiert (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).

2019 beschloss die Politik den Klimanotstand und verkündete bis 2035 klimaneutral sein zu wollen, doch bis heute wurde das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2014 nicht durch ein neues ersetzt. In der Stadt der gepflegten Langsamkeit reichten auch über 4 Jahre nicht um ein neues Konzept zu erstellen. Wie man das gesetzte Zeil ohne Konzept mit konkreten Maßnahmen, deren Umsetzung eine Erreichung erst ermöglicht, erreichen will, bleibt offen.

Konzepte und Projekte zum Klimaschutz sowie zur Verkehrs- und Energiewende wurden in Bochum bisher immer nur alibimäßig verfolgt (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung). Viel Papier sollte den Eindruck erwecken, dass was passiert, in der Realität aber geschah kaum Nennenswertes. Tatsächlich war die Stadt vor rund 11 Jahren in Sachen Energiewende in vielen Bereichen bereits weiter als heute:

Biogasanlage – Projekt 14 der genannten Liste, sah die “Erweiterung der Solaranlagen und Errichtung von Biogasanlagen“ auf dem Gelände der Deponie Kornharpen vor. Umgesetzt wurde das Projekt bis heute nicht, Das Projekt scheitert daran, dass Rot-Grün in Bochum sich bis heute gegen eine verpflichtende Einführung von Biotonnen wehrt. Also ist eine Sammlung des für den Betrieb der Anlage benötigten Biomülls nicht möglich. Bis zu 4.800 Haushalte könnte eine Biogasanlage mit Strom und Wärme versorgen (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage), das Biogas könnte im BHKW Kornharpen direkt neben dem Deponiegas zur Erzeugung von Fernwärme verfeuert werden. Doch der politische Wille für eine Umsetzung fehlt, entsprechend wurde auch der erneute Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232088) zum unverzüglichen Bau einer Biogasanlage in der letzten Ratssitzung von SPD und Grünen abgelehnt.

Grubenwasserwärmenutzung – 2012 schon sollte die Wärmegewinnung aus Grubenwasser, das an der ehemaligen Zeche Robert Müser an die Oberfläche gepumpt wird, auf den ganzen Stadtteil Werne ausgeweitet werden. Bisher werden in einem Pilotprojekt nur zwei Schulen und die Hauptfeuerwache, mit Wärme aus Grubenwasser versorgt.

2018 legte das LANUV eine detaillierte Potenzialstudie zur Nutzung des Grubenwassers der ehrmaligen Zeche Robert Müser für den Stadtteil Werne und der ehemaligen Zeche Friedlicher Nachbar für die Stadtteile Linden und Dahlhausen vor. Eine Umsetzung wurde für den Zeitraum 2020 bis 2035 angestrebt. Passiert ist auch hier seit 2012 nichts. Stadt sowie die regierenden Parteien, SPD und Grüne zeigten sich an einer weiteren Umsetzung nicht interessiert. Folgerichtig lehnten sie auch den Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232090) ab, die beiden Grubenwasserprojekte nunmehr endlich in Angriff zu nehmen.

Abwasserwärmenutzung – Auch die Nutzung von Wärme aus Abwasser dezentral aus der Kanalisation und zentral an den Klärwerken wäre ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bochumer Wärmewende (Wärme aus Abwasser – Baustein der Bochumer Wärmewende)

Bereits im Jahr 2010 ging in Bochum die erste und bisher einzige Abwasserwärmeanlage zur Wärmeversorgung des Hallenbads Hofstede auf Initiative der Emschergenossenschaft in Betrieb (WAZ vom 20.11.2010). Auf das erfolgreiche Pilotprojekt folgten jedoch keine weiteren Projekte. Die neu zu bauenden Hallenbäder in Linden und Höntrop werden nicht über klimaneutrale Energieanlagen verfügen, SPD und Grüne lehnten einen entsprechenden Vorstoß der STADTGESTALTER ab (Neue Bäder in Linden und Höntrop müssen klimaneutral sein). Diese Untätigkeit und Unwilligkeit zeigt erneute den geringen Stellenwert, den Stadt und Politik Energiewende und Klimaschutz beimessen.

Die dezentrale Nutzung von Abwasserwärme kommt wiederum im Klimaschutzkonzept 2030 aus dem Jahr 2014 vor. So sollte u.a. mittels einer Checkliste bei jeder Kanalsanierung und jedem Kanalneubau geprüft werden, ob eine dezentrale Wärmegewinnung aus Abwasser möglich und sinnvoll ist. Auch dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Kein einziges Projekt mit Wärmeversorgung aus dezentralem Abwasser wurde in Bochum bisher realisiert. Das hielt Oberbürgermeister Eiskirch jedoch nicht davon ab, die Idee der Abwasserwärmenutzung in der Kanalisation 2023 als brandneue, zukunftsweisende Idee vorzustellen (“Ungehobener Schatz”: Mehr mit Abwasser heizen). Der Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232087) die Umsetzung solcher Abwasserwärmeprojekte jetzt endlich in Angriff zu nehmen, lehnte die Rot-Grüne-Koalition dann allerdings in der Ratssitzung am 24.08.23 wiederum ab. Dass das Thema in naher Zukunft ernsthaft verfolgt wird, ist also trotz der vollmundigen Ankündigungen des OB nicht zu erwarten.

Wärmenutzung und Wärmeplanung – 2012 legte das Fraunhofer Institut zusammen mit der Stadt ein Integriertes Wärmenutzungskonzept für Langendreer vor. Die im Konzept vorgeschlagene Roadmap (Seite 11 der Kurzfassung) wurde jedoch nie in Angriff genommen.

Wäre Bochum den Vorschlägen des Fraunhofer Instituts gefolgt, wäre Bochum heute Vorreiter auf dem Feld der nun gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Doch außer die Fördermittel für das Konzept abzugreifen und dieses öffentlichkeitswirksam zu vermarkten, waren Stadt und Politik an einer Umsetzung nie ernsthaft interessiert und sind es bis heute nicht. So wurde der Antrag der STADTGESTALTERzu einer schnellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung auf Basis der bereits gewonnen Erkenntnisse (Antrag 20232093) von SPD und Grünen ebenfalls abgelehnt.

Anschlusszwang Fernwärme, Pflicht zu Wärmepumpen und PV-Anlagen bei Neubauten – 2009 schon beschloss die Politik eine energiebewusste Planung bei der Ausweisung neuer Baugebiete (Vorlage 20090845), ernsthaft umgesetzt wurde dieser Grundsatzbeschluss jedoch nie. Die meisten Maßnahmen von der Prüfung von dezentralen Nahwärmenetzen, dem Festlegen eines erneuerbaren Energieträgers, von Vorschriften zu verschärften energetischen Dämmstandards bis zur Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz wurden nie angewendet.

Der Grundsatzbeschluss war ein reiner Papiertiger, der vortäuschen sollte, man kümmere sich um die Belange von Klimaschutz und Energiewende. Der Versuch der STADGESTALTER den bereits beschlossenen Regeln Wirkung zu verschaffen und diese in entscheidenden Punkten den aktuellen Anforderungen anzupassen, scheiterte jedoch. Der entsprechende Antrag (Antrag 20232091) fand bei SPD und Grünen ebenfalls keine Zustimmung.

SPD und Grüne sahen es als nicht erforderlich an, bei Neubauten eine Anschlussverpflichtung an ein Wärmenetz vorzusehen bzw. alternativ eine Wärmepumpe oder eine andere klimaneutrale Wärmeerzeugungsanlage sowie verpflichtende PV-Anlagen. Erneut zeigt sich, dass was beide Parteien reden, passt nicht zu dem, wie sie handeln.

Schwimmende Photovoltaik, Agro-PV – Natürlich war auch der Ausbau von Photovoltaik (PV) bereits 2012 ein Thema, so sollten die Schuldächer zur solaren Nutzung verpachtet werden, ein Solarfond aufgelegt werden und die PV-Anlage auf der Deponie Kornharpen erweitert werden (Projekte 14, 16 und 20 ). Aber auch von diesen Projekten ist in 11 Jahren keines umgesetzt worden.

Auch prüfen, ob man mittels schwimmender PV insbesondere auf dem Kemnader See, dem Ümminger See und den Klärteichen der Kläranlage Ölbachtal erneuerbaren Strom erzeugen kann (Schwimmende Solaranlagen auf Bochumer Seen könnten bis zu 11% des Strombedarfs der Haushalte in Bochum decken) wollen SPD und Grüne nicht, ebenso wenig wie Argro-PV-Anlagen auf Feldern, die weiterhin eine landwirtschaftlich Nutzung der solar genutzten Flächen erlauben. So wurde der entsprechende Antrag der STADTGESTALTER ebenfalls abgelehnt (Antrag 20232092)

Auch bei diesem Thema erwiesen sich SPD und Grüne als Bremser und bestätigten den Eindruck, dass Klimaschutz und Energiewende für sie nur auf dem Papier und in Wahlkampfzeiten relevante Themen sind.

Bochum war vor 11 Jahren weiter als heute

Die genannten Beispiele zeigen, Bochum war vor 11 Jahren in Sachen Klimaschutz und Energiewende weiter als heute. In den Jahren 2009 bis 2014 wurde viel auf den Weg gebracht und beschlossen. An einer konkreten und konsequenten Realisierung und sukzessiven Ausweitung der Projekte waren Politik und Verwaltung in den Folgejahren allerdings wenig interessiert. Wichtig war nur die publikumswirksame Ankündigung der Projekte und Maßnahmen. Die Stadt hat nach guter Vorarbeit die Chance vertan, sich als Vorreiter beim Klimaschutz und Energiewende zu profilieren. Tausende Arbeitsstunden in der Verwaltung wurden nutzlos für die Erstellung von Konzepten und das Erdenken von Projekten vergeudet, die dann nie durchgeführt wurden. Dabei wurde viel städtisches Geld verschwendet und die Beschäftigten, die sich für die Realisierung der Projekte eingesetzt hatten, wurden frustriert.

Leider hat sich an der Denkweise der Politik auch nach 11 Jahren nichts geändert. Die Ablehnung der diversen Anträge der STADTGESTALTER in der letzten Ratssitzung, mit denen jetzt eine beschleunigte Umsetzung der seit langem überfälligen Projekten vom Rat hätte angestoßen werden können, verweigerte Rot-Grün und demonstrierte damit erneut das mangelnde Interesse an schnellen und konkreten Maßnahmen in Sachen Klimaschutz und Energiewende.

Das Ziel, in Bochum bis 2035 klimaneutral zu werden, ist aufgrund der gepflegten Langsamkeit von Politik und Verwaltung ohnehin nicht mehr zu erreichen (Klimaneutral 2035 Bochum kann das Ziel nicht erreichen). Sofern SPD und Grüne aber nicht bald den Fuß von der Bremse nehmen, wird das auch bis 2045 nichts.

Die STADTGESTALTER

06 Aug

In Bochum wurde in 5 Jahren eine Fläche von 125 Fußballfeldern versiegelt

Die zwischen 2016 und 2021 in Bochum versiegelte Fläche ist so groß wie 70 % des Gleisdreiecks. Besonders zur Versiegelung haben beigetragen der Wohnungsbau (224 Fußballfelder) und der zunehmende Straßenverkehr (184 Fußballfelder), während die versiegelten Flächen für Industrie-, Gewerbeflächen (-143 Fußballfelder) und Bahnverkehr (-245 Fußballfelder) stark abgenommen haben. Die Grün- und Naturflächen haben sich um die Größe von 122 Fußballfeldern verkleinert.

Die Daten des Statistikatlas NRW zeigen, wie sich die Nutzung der Bochumer Stadtfläche zwischen 2016 und 2021 verändert hat. Siedlungs- plus Verkehrsfläche machten 2016 insgesamt 69,6 % der Stadtfläche aus. 5 Jahre später, 2021 waren es 70,4 % (+0,8 %P), während Natur- Grün und Gewässerflächen entsprechend abgenommen haben.

Neuversiegelung 2016 – 2021

Änderungen bei den Flächennutzungen 2016 – 2021

Ein genauer Blick zeigt, dass bei den Siedlungsflächen insbesondere die Wohnfläche (160 ha) und die Erholungsflächen (204 ha) zugenommen haben, während Gewerbe- und Industrieflächen sowie sonstige Flächen (u.a. Brach- und Mischflächen) um jeweils 102 ha abgenommen haben.

Flächennutzung, Bochum 2016 – 2021

Im Bereich Verkehr hat die Fläche für den Straßenverkehr um 131 ha zugenommen, insgesamt aber haben die Gesamtflächen im Verkehr um 44 ha abgenommen, da insbesondere große Bahnareale stillgelegt wurden. Die Zunahme der Straßenverkehrsfläche ist insbesondere Folge der Zunahme des Fahrzeugbestands in der Stadt im Zeitraum 2016 und 2021. Der Fahrzeugbestand wuchs in diesem Zeitraum um 32.109 Fahrzeuge. Allein bei den versiegelten Abstellflächen bedeutet diese Zunahme einen zusätzlichen Flächenverbrauch von 40 ha, also 56 Fußballfeldern, wenn man davon ausgeht, dass jedes Fahrzeug eine Abstellfläche von 12.5 qm benötigt.

Bei der Vegetationsfläche (Grün- und Naturfläche) ist der Rückgang um 87 ha insbesondere auf eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Fläche um 495 ha zurückzuführen. Aber auch die Waldfläche ist um immerhin 73 ha zurück gegangen.

Versiegelte Stadtfläche

2016 waren insgesamt 37,92 % der gesamten Stadtfläche versiegelt (Versiegelungskarte Bochum). Ausgehend davon, dass sich 2021 der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche gegenüber 2016 nicht verändert hat, wird die beschrieben Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche eine entsprechende Zunahme der versiegelten Fläche nach sich gezogen haben. Rein rechnerisch ergeben sich damit für das Jahr 2021 5.612 ha versiegelte Fläche. Das ist eine Zunahme von 89 ha (+1,6 %) in nur 5 Jahren. Diese Fläche entspricht der Größe von 125 Fußballfeldern oder 70 % der Fläche des Gleisdreiecks, das fast 125 ha groß ist.

Im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist es erforderlich, dass die Nettoneuversiegelung auf null gesenkt wird, denn würde das jetzige Versiegelungstempo anhalten, wären 2051 breits 6.146 ha Stadtfläche versiegelt, das wären dann 42,2% der Gesamtfläche (+9,6 %P).

Stadt Bochum benötigt eine Flächenbilanzierung

Bereits 2017 (Antrag 20172961) und dann erneut 2019 (Antrag 20190136 haben die STADTGESTALTER eine Flächenbilanzierung vorgeschlagen, um eine weitere Versiegelung der Stadtfläche zu verhindern. In beiden Fällen sind die Anträge am Widerstand von Rot-Grün gescheitert. Ebenso erging es 2023 einem Antrag der Linken mit gleichem Ziel (Antrag 20231069).

Bei der Flächenbilanzierung wird die Größe der Stadtfläche festgelegt, die maximal versiegelt werden darf. Sollen Flächen z.B. für neuen Wohnungsbau neu versiegelt werden, müssen dieser in der Flächenbilanz Flächen in mindestens gleicher Größe entgegenstehen, die im gleichen Zeitraum entsiegelt werden (z.B. ungenutzte Industrieflächen). So lässt sich mit Hilfe der Flächenbilanzierung das Ziel der Nettonullversiegelung erreichen.

Zusätzlich kann man bei der Flächenbilanzierung weitere Flächengrenzwerte festlegen, z.B. dass die Straßenfläche einen festgelegten Wert nicht überschreiten und Wald- und Naturflächen gewisse Werte nicht unterschreiten dürfen.

Flächenbilanzierung mit Flächenbewertung

Das Instrument ließe sich zudem erweitern um eine Komponente, die auch den Wert der Flächen erfasst. Auch dazu haben die STADTGESTALTER einen Vorschlag gemacht (Bochum braucht eine Flächenentwicklungsplanung). Flächen haben unterschiedliche soziale, ökologische und ökonomische Nutzenwerte. Wird zum Beispiel eine Waldfläche zur Wohnfläche umgenutzt, sinkt der ökologische Wert, steigt aber der soziale und ökonomische Wert der Fläche.

Jedem Quadratmeter Stadtfläche kann ein sozialer, ökologischer und ökonomischer Nutzwert zugeordnet werden. Auf dieser Basis können für die gesamte Stadtfläche die Quadratmeter-Nutzwerte aggregiert werden. Es ergibt sich für alle drei Nutzwerte jeweils ein Summenwert für die gesamte Stadtfläche. Das ermöglich der Politik für alle drei Bereiche Zielwerte festzulegen, die durch die städtische Flächenpolitik erreicht werden sollen. Um die gesetzten Ziele zu erfüllen, kann die Stadt dann gezielte Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Pflanzung von Bäumen, Wohnbebauung und andere Umnutzungen) auf den Weg bringen.

Eine Flächenbilanzierung besteht somit aus zwei Komponenten, quantitativen Flächenvorgaben für maximale Versiegelung und bestimmte Nutzungsarten und den qualitativen Zielwerten für die ökologische, soziale und ökonomische Nutzung der Flächen.

Das Zusammenspiel von Nettonullversiegelung, Flächenentwicklungsplan und Handlungskonzept Wohnen

Die beschriebene Flächenbilanzierung sollte Grundlage eines Flächenentwicklungsplans (Bochum braucht eine Flächenentwicklungsplanung) sein, der wiederum Basis des neuen Handlungskonzepts Wohnen (Klimaschutz muss Grundlage eines neuen Handlungskonzept Wohnen 2.0 werden) sowie weiterer Konzepte wie z.B. die Entwicklung von Gewerbe und Industrie sein sollte.

Damit die fortschreitende Versiegelung der Stadtfläche gestoppt wird, bedarf es aber zunächst eines Umdenkens in der Politik. SPD und Grüne müssen ihren Widerstand gegen entsprechende Instrumente aufgeben, mit denen das Ziel einer Nettonullversieglung erreicht werden kann.

09 Jul

Bochum benötigt Stromspeicher für günstigen Sonnenstrom und Netzstabilität

Im Bochumer Stadtbild sieht man immer mehr Photovoltaik-Anlagen. Wenn die Sonne scheint, gibt es Strom im Überfluss, der nachts und bei schlechtem Wetter fehlt. Mit gezielter Stromspeicherung ließe sich in der Stadt viel Geld sparen. Die STADTGESTALTER stellen dar, wie es gehen könnte.

Die Energiewende in Bochum ist in vollem Gange. Immer mehr Sonnenstrom wird besonders von Bochumer Dächern in das städtische Stromnetz eingespeist. Bei Sonnenschein steht Strom billig im Überfluss zur Verfügung, in der Nacht oder bei schlechtem Wetter ist dagegen der Strom im Tagesverlauf teuer.

Strompreis im Tagesverlauf, Foto: Solarautomomie GmbH

Hier kommt die Stadt ins Spiel, denn sie könnte ebenfalls Stromspeicher bereitstellen, die die Einwohner*innen nutzen können und die dazu einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten könnten.

Anwendungsbereiche von Stromspeichern

In dreifacher Hinsicht sind Stromspeicher für eine Stadt wie Bochum nützlich:

Netzstabilität – Das Stromnetz wird zukünftig anders ausgelastet, als es bisher ohne Einspeisung großer Mengen erneuerbarer Energie der Fall war. Zum einen führen Wind- und Sonnenstrom zu Lastspitzen, die abgefedert müssen, zum anderen führen besonders Wärmepumpen und das Laden von E-Autos zu Verbrauchsspitzen, die ebenfalls abgedeckt werden müssen. Das Netz muss insgesamt für höhere Stromlasten ausgelegt werden. Es muss die erhöhte Einspeisung von Sonnenstrom in einer Nebenstraße genauso leisten können wie das gleichzeitige Laden von zig E-Autos oder die parallele Stromabnahme von zahlreichen Wärmepumpen.

Dieses Problem kann durch einen Ausbau des Stromnetzes gelöst werden, insbesondere indem die Kapazitäten der Leitungen und Umspannwerke erhöht werden. Ein anderer Weg ist eine vermehrte Stromspeicherung, mit der Verbrauch und Erzeugung in Einklang gebracht und so Netzüberlastungen vermieden werden.

Aus den genannten Gründen wollen die Stadtwerke in den nächsten Jahren die gewaltige Summe von 500 Mio. Euro in den Ausbau des städtischen Stromnetzes investieren (WAZ vom 21.06.23).

Alternativ könnte auch ein großer Teil dieses Geldes in Stromspeicher investiert werden. Denn mit den Speichern kann ein lokales Lastmanagement betreiben und können Angebot- und Nachfrageschwankungen auffangen werden. so dass der kostspielige und langwierige Ausbau des Netzes reduziert, beziehungsweise in Teilbereichen sogar ganz drauf verzichtet werden könnte (Netzintegration von Speichern: Eckstein für Erneuerbare Energien ).

Kosteneffizienter Stromeinkauf – In wirtschaftlicher Hinsicht können die Stadtwerke Speicher zur Kostenoptimierung nutzen. Wenn im Tagesverlauf günstig Strom angeboten wird, könnte dieser bezogen und gespeichert werden und dann zu Zeiten an die Verbraucher abgegeben werden, wenn der Strom vergleichsweise teuer ist. Auf den Bezug von Strom, könnte verzichtet werden, wenn dieser besonders kostspielig ist. Auf diese Weise ließen sich die Strompreise für die Verbraucher*innen senken und die Erlöse für die Stadtwerke erhöhen. So könnte in einem günstigen Fall, statt für 70 Euro pro MWh Strom einzukaufen, Strom aus dem Speicher entnommen werden, der bei Ladung der Batterie für nur 20 Euro/ MWh bezogen wurde.

Quartiersspeicher – Großbatterien können auch zur Speicherung von Strom dienen, den die Einwohner*innen eines Stadtquartier z.B. auf ihren Dächern erzeugen und den sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder entnehmen und verbrauchen. Zu diesem Zweck mieten die Quartiersbewohner*innen einen Teil des Quartiersspeichers für ihren Strombedarf (Funktionsweise Quartiersspeicher). Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird über den Quartiersspeicher anderen Bewohner*innen zum Verbrauch zur Verfügung gestellt.

Die Anmietung von Stromspeicher wäre nach heutigen Kostenmaßstäben nur halb so teuer wie die Anschaffung einer eigenen privaten Batterie (Technisch-ökonomische Bewertung von Quartierspeichern).

Das Konzept von Quartiersspeichern dient der Optimierung des Strommanagements in Stadtquartieren, die jeweils über einen eignen Stromspeicher verfügen und über diesen einen Ausgleich von Stromerzeugung und –verbrauch des Quartiers steuern. Dabei hilft den Quartiersbewohner*innen eine App. Erweiternd könnten in das System auch E-Autos als Speicher wie Verbraucher eingebunden werden (Funktionsweise Quartiersspeicher).

Dezentrale Quartiersspeicher oder zentrale Großspeicheranlagen

Stromspeicher lassen sich also dezentral als Quartiersspeicher oder zentral in einer größeren Menge an Einheiten z.B. an ehemaligen Kraftwerksstandorten aufstellen. Üblicherweise ist eine Speichereinheit ähnlich groß wie ein Seecontainer. So ist ein Tesla Megapack 9,20 m lang, 1,65 m breit und 2,80 m hoch. In einem Megapack können 3,9 MWh maximal gespeichert werden. Die Kosten pro Pack liegen aktuell bei 1,75 Mio. Euro. Für eine zentrale Stromspeicherung können mehrere Einheiten miteinanderverbunden werden. Auf diese Weise werden beispielsweise  in Belgien, beim größten Speicherprojekt Kontinentaleuropas 40 Megapacks aufgebaut und zusammengeschaltet (Tesla-Megapack in Belgien ist das größte in Europa).

Megapack, Tesla Foto: Tesla

Der Aufbau einer solchen Großspeicheranlage wäre in Bochum zum Beispiel an der ehemaligen Zentraldeponie in Kornharpen möglich. An den Hängen der Deponie ist bereits seit 2009 eine PV-Anlage in Betrieb, die 125 MWh Strom pro Jahr erzeugt (Sonnenkraft hilft USB Energie zu sparen). Mit einem Ausbau könnte der Ertrag dieser Anlage mindestens verdreifacht werden.

Energiezentrale Kornharpen

Auf dem Deponiegelände wird in einem Blockheizkraftwerk derzeit bereits Wärme und Strom aus Deponiegas erzeugt. Die STADTGESTALTER regen an, diese Anlage, um eine Biogasanlage zu ergänzen (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte). Darüber hinaus könnten die Äcker rund um die Deponie für die Gewinnung von Wärme mittels Agrothermie genutzt werden (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft), mit Hilfe des Wassers aus den Erdwärmekollektoren unter den Ackerböden könnte mit einer Großwärmepumpe Fern- oder Nahwärme erzeugt werden. Für die günstige Bereitstellung des zum Betrieb der Wärmepumpe erforderlichen Stroms, könnte wiederum ein Batteriegroßspeicher auf dem Gelände dienen.

Auch für die Zwischenspeicherung von Strom aus den schon von den STADTGESTALTERn vorgeschlagenen PV-Anlagen auf Bochumer Seen (Schwimmende Solaranlagen auf Bochumer Seen) und Parkplätzen von Einkaufszentren (Ruhr Park und Hannibal Center könnten viel Sonnenstrom erzeugen), könnte eine Großbatterieanlage genutzt werden. Ein solcher Speicher ermöglicht auch hier, den in Sonnenstunden erzeugten und gespeicherten Strom, zu einem späteren Zeitpunkt, nachts oder bei Regenwetter zu verbrauchen.

Speicher für bis zu 555 MWh Strom

Geht man davon aus, dass durch die Speicherung von Strom die Hälfte die Kosten für den Stadtwerken bisher geplanten Netzausbaus gespart würden, könnten diese 250 Mio. Euro in Speicher investiert werden. Legt man die aktuellen Speicherkosten zugrunde ließen sich von diesem Geld 142 Tesla Megapacks anschaffen, um 555 MWh Strom zu speichern.

Arten von Batteriespeichern

Doch Tesla Megapacks sind nicht die einzige Möglichkeit Strom in großen Mengen zu speichern. Absehbar kommen immer mehr alternative Batteriesysteme auf den Markt. Vielversprechend erscheint z.B. aktuell Strom zukünftig in so genannten “Organic-Solid-Flow-Batterien” zu speichern. Diese Batterietechnik hätte einige Vorteile. Für den Bau dieser Batterien werden keine seltenen Erden benötigt, ihre Energiedichte ist ähnlich zu der von Lithium-Ionen Akkus und sie erlauben mehr Ladezyklen. Dazu ist das Brandrisiko geringer. Ein erster Großstromspeicher mit Solid-Flow-Batterien wird gerade in Hessen aufgebaut (Uniper und CMBlu testen Großstromspeicher am Standort Staudinger).

Bürokratische Hindernisse

Lange stellte auch übermäßige Bürokratie ein großes Hemmnis dar, Großstromspeicher aufzubauen und wirtschaftlich zu betreiben (Batteriespeicher in Netzen). Seit kurzer Zeit werden aber die Hürden (Hindernisse und Herausforderungen für Energiespeicher unter den derzeitigen politischen, marktregulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen) geschliffen, die auf Drängen der fossilen Stromwirtschaft mit freundlicher Mithilfe einer selbstverliebten und fortschrittsunwilligen Bürokratie aufgebaut wurden, um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu boykottieren.

Ausbau von Photovoltaik, Stromnetz und -speichern muss zusammen gedacht werden

Für eine erfolgreiche Energiewende im Strombereich ist ein Gleichschritt zwischen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Anpassung der Netzinfrastruktur und Stromspeicherung erforderlich (Stromspeicher – Stiefkinder der Energiewende). Das gilt gleichermaßen für den Stromsektors in Bochum.

Bochum benötigt also dringend eine Stromspeicherstrategie. Zu entscheiden ist, wo im Stadtgebiet soll Strom gespeichert werden, setzt man auf wenige zentrale Großspeicher oder dezentral über das Stadtgebiet verheilte Quartiersspeicher und wie viel Stromspeicherkapazität, wird überhaupt  benötigt? Zwar kann der Aufbau und Anschluss von Containerspeichern in wenigen Monaten bewerkstelligt werden, jedoch sind aktuell überlange Planungs- und Lieferzeiten limitierende Faktoren. Hinzu kommt in Bochum ein Personalproblem. Die Stabsstelle Klimaschutz, die von städtischer Seite neben den Stadtwerken entsprechende Planungen vorantreiben müsste, ist hoffnungslos unterbesetzt, aktuell sind nur drei von fünf Stellen besetzt. Die Rot-Grüne Rathaus-Koalition lehnt bisher allerdings die dringend erforderliche Personalaufstockung ab und boykottiert damit eine zügige Energiewende (Antrag 20231406, Mehr Personal für den Klimaschutz).

25 Jun

Wärme aus Abwasser – Baustein der Bochumer Wärmewende

Um bis 2035 sämtliche Wärme klimaneutral zu erzeugen, sollte in Bochum jede Wärmequelle genutzt werden. Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, das städtische Abwasser und das Flusswasser der Ruhr als Wärmequelle zu nutzen.

Nachdem die STADTGESTALTER bereits einige Vorschläge zur Wärmegewinnung mit Geothermie (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft) und aus Abfall (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage) gemacht haben, folgt nun ein weiterer, Wärme aus Abwasser und Flusswasser zu gewinnen.

Besonders Abwasser eignet sich als Wärmequelle, da es selbst im Winter eine Temperatur von 12° – 15°C aufweist. Aber auch dem Ruhrwasser kann man mittels Großwärmepumpen Wärme entziehen. Nur an wenigen Tagen im Jahr liegt die Wassertemperatur der Ruhr unter 5°C (Jahresganglinie Wassertemperatur Ruhr). Zur Nutzung des Rheinwassers werden derzeit in Mannheim und Köln entsprechende Großwärmepumpenanlagen errichtet.

Möglichkeiten Abwasser zur Wärmeerzeugung zu nutzen

Bei der Wärmeerzeugung mittels Abwassers bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Wärmetauscher in der Kanalisation – Lokal kann die Wärme im Schmutzwasserkanal dem Abwasser mittels eines Wärmetauschers entzogen werden und mit der Wärme dann die Gebäude der Umgebung beheizt werden. Nach diesem Prinzip wird zum Beispiel das Helling-Quartier in Hamburg mit Wärme versorgt (Helling-Quartier Wärme aus Abwasser).

Die STADTGESTALTER schlagen vor, dass zukünftig bei jedem Kanal, der saniert wird, geprüft wird, ob der Einbau von Wärmetauschern sinnvoll ist, um auf diese Weise Wärme für die Gebäude der Umgebung zu gewinnen. Andersherum sollte insbesondere bei Neubauten, grundlegenden Gebäudesanierungen und Neubaugebieten geprüft werden, ob für diese die benötigte Wärme nicht zumindesten teilweise aus den Abwasserkanälen bereitgestellt werden kann.

Großwärmepumpen an Klärwerken – An Orten, wo große Mengen Schmutzwasser zusammen, kommen, besonders an Kläranlagen, kann dem Abwasser zentral die Wärme mit Hilfe von Wärmepumpen entzogen werden. Nach diesem Prinzip wird zum Beispiel bereits in Schaffhausen Wärme erzeugt (Saubere Energie dank Abwasserreinigungsanlage)

Diesbezüglich kommen für Bochum besonders zwei Orte in Frage, die Kläranlage am Ölbachtal, in der die Abwässer von 320.000 Menschen gereinigt werden und die Anlage in Essen-Burgaltendorf, die für das Abwasser von 44.000 Menschen ausgelegt ist und in der unter anderem das Abwasser von Dahlhausen gereinigt wird.

Die Kläranlage am Ölbachtal reinigt 810 Liter Abwasser pro Sekunde (Trockenwetterzulauf). Das Potential für die Wärmeerzeugung ist also sehr hoch. Bei einer Wärmepumpenleistung von 150 Lizer pro kWh ließe sich bei dieser Abwassermenge theoretisch Wärme für 16.700 Bochumer Haushalte erzeugen (bei 250 l/kWh für knapp 10.000 Haushalte).

Wärme aus Abwasser – Kalkulation

Mit der Abwasserwärme vom Klärwerk Ölbachtal ließen sich über ein Nahwärme- oder Fernwärmenetz Teile von Langendreer und Witten (Kaltehardt, Papenholz, Heven) versorgen. Ebenfalls sollte eine Wärmeversorgung des Technologiequartiers an der Hochschule Bochum in Betracht gezogen werden, zu dem es umfangreiche Erweiterungspläne gibt. Zu überlegen wäre zudem, inwieweit das Freizeitbad Heveney mit umweltfreundlicher Abwasserwärme versorgt werden kann.

Wärmeversorgung Ölbachtal

Eine Wärmepumpenanlage an der Kläranlage Burgaltendorf hat aufgrund des geringeren Trockenwetterzulaufs (105 l/s) die Kapazität zur Wärmeversorgung von 1.300 bis 2.160 Haushalten. Neben dem Abwasser könnte in Burgaltendorf allerdings auch das Flusswasser als Wärmequelle genutzt werden, da sich die Kläranlage in direkter Nähe der Ruhr befindet.

Wärmeversorgung Linden und Dahlhausen

Mit der Wärmeerzeugungsanlage könnten Teile von Dahlhausen auf der gegenüber liegenden Ruhrseite mit Wärme versorgt werden. Es gibt bereits umfangreiche Überlegungen Linden und Dahlhausen über eine Wärmenetz mit der Abwärme des Grubenwassers, das von der RAG auf dem Gelände der ehemaligen Zechen Friedlicher Nachbar an die Oberfläche gepumpt wird, mit Wärme zu versorgen (Potenzialstudie warmes Grubenwasser, S. 86). Eine Anlage in Burgaltendorf könnte als zweite Wärmequelle für dieses Wärmenetz dienen. Die vorliegende Potenzialstudie errechnet für das Grubenwasser ein Potenzial von 94.600 MWh Wärmeenergie. Durch die Nutzung des Abwassers als Wärmequelle könnten 13.250 – 22.000 MWh dazukommen. Zusätzliche Energiemengen können  durch Nutzung des Ruhrwassers als Wärmequelle erzeugt werden.

Auch das Hallenfreibad Linden sollte über das Wärmenetz mitversorgt werden (Neue Bäder in Linden und Höntrop müssen klimaneutral sein).

Die Entnahme von Wärme aus dem Abwasser ist aus Umweltsicht unproblematisch. Das Klärwasser wird tendenziell etwas kälter als heute in die Ruhr eingeleitet. Dieser Effekt wäre sogar positiv, denn die künstliche Erwärmung des Ruhrwassers, durch warmes Klärwasser würde reduziert. Der Entzug von Wärme aus dem Flusswasser fällt nicht ins Gewicht, da nur sehr geringen Anteil des Wassers Wärme entzogen würde, so dass insgesamt kein signifikanter Effekt auf die Gesamttemperatur der Ruhr zu erwarten ist.

Gemeinschaftsaufgabe mehrerer Städte und des Ruhrverbands

Sowohl am Ölbachtal wie in Burgaltendorf wäre die Abwassernutzung zur Wärmeerzeugung nicht nur eine Aufgabe der Stadt Bochum. Der Ruhrverband betreibt beide Kläranlagen, eine Anlage liegt in Essen-Burgaltendorf, mit beiden Anlagen könnten nicht nur Gebiete in Bochum, sondern auch Stadtteile in Witten, Essen und Hattingen mit Wärme versorgt werden. Die Nutzung von Abwasser als Wärmequelle mittels Großwärmepumpen ist also eine Gemeinschaftsaufgabe der genannten Ruhrgebietsstädte.

Ein Projekt zur Nutzung von Abwasserwärme gibt es in Bochum bereits. Seit 2010 wird auf Initiative der Emschergenossenschaft gemeinsam mit den Bochumer Stadtwerken im Norden der Stadt ein Abwasserkanal als Wärmequelle für das Hallenfreibad Hofstede genutzt (WAZ vom 20.11.2010). Über 70% des Wärmebedarfs des Bades kann so gedeckt werden.

Schnelles Umdenken bei Politik und Stadt nötig

Seit 2010 hat sich in Sachen erneuerbar erzeugte Wärme in Bochum leider wenig getan. Die Wärmewende wurde, wie in vielen Kommunen, auch in Bochum verschlafen. SPD, Grüne und Stadtwerke haben konsequent auf die Erzeugung von Wärme mit fossilen Brennstoffen, insbesondere Gas, gesetzt. So wird das Fernwärmenetz der Stadt überwiegend durch die Gaskraftwerke in Hiltrop und an der RUB gespeist. Statt in erneuerbare Energie zu investieren hat Rot-Grün in den letzten zwei Jahrzehnten einen dreistelligen Millionenbetrag in Energieerzeugung mit Gas- und Kohlekraftwerken investiert (STEAG, Trianel, KW Hamm-Uentrop, TKW, Lünen).

Jetzt ist schnelles Umdenken erforderlich. 2035 will die Stadt klimaneutral sein. Dazu muss jede verfügbare erneuerbare Wärmequelle genutzt werden. Die STADTGESTALTER dringen daher darauf, dass Stadt und Stadtwerke umgehend Anstrengungen unternehmen, konsequent auch das Wärmepotenzial der Ruhr und des städtischen Abwassers zu nutzen.

21 Mai

Klimaneutral 2035? Bochum kann das Ziel nicht erreichen

2019 ruft Bochum den Klimanotstand aus. 2035 will die Stadt klimaneutral sein. Reichen die bisherigen Anstrengungen aus, um das Ziel zu erreichen? Die STADTGESTALTER haben untersucht, wie weit die Stadt bei den wichtigsten Maßnahmen ist. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Auf den Seiten der Stadtist zu lesen, Bochum will 2035 klimaneutral sein. Doch seit Ausrufung des Klimanotstandes durch den Stadtrat am 6 Juni 2019 hat sich in der Stadt wenig beim Klimaschutz getan. Die Stadt hat es in vier Jahren nicht mal hinbekommen ein aktualisiertes Klimaschutzkonzept aufzustellen, das eine Strategie festlegt, wie sie in den nächsten 13 Jahren bis 2035 den Ausstoß, von klimaschädlichen Treibhausgasen auf Null reduzieren will. Die Stadt handelt weiter planlos.

Doch auf welchem Stand ist sie vier Jahre nach Ausrufung des Klimanotstandes tatsächlich. Das haben die STADTGETALTER untersucht.

Was ist für Klimaneutralität nötig?

Um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen, muss der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen in der Stadt beendet werden. In Bochum entsteht klimaschädliches CO2 fast ausschließlich durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: für die Stromerzeugung (30%), die Wärmeerzeugung (36%) und im Verkehr (Mobilität 34%). In allen drei Bereichen, muss also die Erzeugung der benötigten Energie auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Das kann nur gelingen, wenn die fossilen Brennstoffe durch erneuerbar erzeugte elektrische Energie ersetzt werden. Klimaneutralität ist also in Bochum dann erreicht, wenn der Strom, der in der Stadt verbraucht wird, zu 100% aus erneuerbaren Quellen kommt und die Energie zur Erzeugung von Wärme und Mobilität fast ausschließlich elektrischer Natur ist.

Energieverbrauch Stadt Bochum 2021

Die Untersuchung der STADTGESTALTER

Für alle drei Bereiche haben die STADTGESTALTER also untersucht, wie weit zum heutigen Zeitpunkt in Bochum bereits erneuerbare Energie zum Einsatz kommt und wie weit die Stadt vom selbst gesetzten Ziel davon 100% erneuerbare Energieträger einzusetzen entfernt ist. Grundlage der Untersuchung war zum einen der Energieatlas NRW, dem bis zum Jahr 2021 entnommen werden kann, welche Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien in Bochum bestehen und wie diese in der Stadt bereits ausgenutzt werden, zum anderen eine Sondierungsstudie des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, wie die Stadt Wuppertal bis 2035 klimaneutral werden kann (Wuppertal klimaneutral 2035, Sondierungsstudie aus dem Jahr 2021).

In der Studie des Wuppertaler Instituts wird dargestellt, welche realen Möglichkeiten bestehen die theoretisch bestehenden Potenziale auszunutzen, um stadtweit fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Die Ergebnisse zur Stadt Wuppertal lassen sich gut auf Bochum übertragen, da beide Städte etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Größe aufweisen und sich hinsichtlich Klimaneutralität im Jahr 2021 auf annähernd gleichen Stand befanden und etwa die gleichen Potenziale aufweisen, die genutzt werden müssten, um das Ziel bis 2035 klimaneutral zu werden, zu erreichen.

Strom – Wärme – Verkehr (Mobilität)

Der Energieatlas NRW gibt für Strom und Wärme folgende Potenziale für die erneuerbare Erzeugung in Bochum an:

Klimaschutz Potenziale, Stadt Bochum

Die ausgewiesenen Potenziale wurden in einer Reihe von Potenzialstudien ermittelt, die das Land NRW in den letzten Jahren in Auftrag gegeben hat.

Für die drei Bereiche Strom, Wärme und Mobilität (Verkehr) stellt sich damit der Sachstand für Bochum wie folgt dar:

Strom – 2021 lag der Gesamtverbrauch an Strom in Bochum bei 2.733 GWh. Um klimaneutral zu werden, geht das Wuppertal Institut davon aus, dass der Verbrauch ohne Wärme- und Verkehrsanwendung um 45% bis 2035 gesenkt werden muss. Durch den zunehmenden Einsatz von Strom zur Erzeugung von Wärme und im Verkehr wird in Summe bis 2035 eine Zunahme auf 110% gegenüber dem heutigen Verbrauch erwartet. Auf Bochum übertragen würde der Stromverbrauch 2035 somit bei 3.006 GWh liegen.

Klimaschutz Strom

Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Stromverbrauch (ohne Verkehr und Wärmeerzeugung) in Bochum von 2021 bis 2035, also in 14 Jahren, im Schnitt pro Jahr um 88 GWh abnehmen. Dies ist bisher nicht der Fall. Nennenswerte Bemühungen den Stromverbrauch in Bochum zu senken, gab es im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen bisher nicht. Erst durch die Energiekrise in Folge des Ukrainekriegs, wurde die Stadt genötigt, sich Maßnahmen zu überlegen, wie der Energieverbrauch der Stadt gesenkt werden kann.

Neben der Senkung des Verbrauchs ist die Umstellung der Stromerzeugung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger für die Erreichung des Ziels Klimaneutralität entscheidend. 2014 wurde nur 11,5 % des Stroms, den die Stadtwerke Bochum an ihre Kunden verkauft haben, klimaneutral, auf Basis erneuerbaren Quellen erzeugt, 88,5 des Stroms wurden mit Gas, Kohle oder Atomkraft hergestellt. Der Anteil des erneuerbar erzeugten Stroms dürfte bis 2021 auf etwa 16% angewachsen sein. In Bochum selbst werden nur 2% des Stroms erneuerbar erzeugt.

Durch den Einkauf von norwegischen Ökostromzertifikaten geben die Stadtwerke zwar selbst an, 48,8% des Stroms stamme aus erneuerbaren Quellen (Strommix Stadtwerke Bochum) . Dies ist allerdings eine falsche Darstellung, die zwar legal ist, aber an den realen Daten nichts ändert. Die Stadtwerke kaufen in Norwegen Zertifikate für mit Wasserkraft erzeugten Strom ein, um damit tatsächlich fossil erzeugten Strom als erneuerbar ausweisen zu können (Bochum muss deutlich mehr tun fürs Klima). Das ist  Etikettenschwindel und wird als Greenwashing bezeichnet.

Der Energieatlas NRW weist für Bochum aus, dass auf den Dächern und Freiflächen der Stadt insgesamt 1.255 GWh Strom pro Jahr solar erzeugt werden könnten (Photovoltaik: PV). Das wären 45,9% des Gesamtstromverbrauchs von 2021. Mit anderen erneuerbaren Energieträgen (u.a. Biomasse, Wasserkraft) ließen sich weitere 3.2% des Verbrauchs erneuerbar herstellen. Für Windkraft besteht kein Potenzial in Bochum. Somit liegt das Hauptpotenzial zur Stromerzeugung in Bochum selbst bei PV-Anlagen. Im Jahr 2021 wurden nur 74,4 GWh Strom in Bochum erneuerbar erzeugt, davon 40 GWh solar. Vom bestehenden Gesamtpotenzial für erneuerbare Energieerzeugung wurden bisher nur 2,7% ausgenutzt.

Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass von dem ausgewiesenen PV-Potenzial bis 2035 80% nutzbar gemacht werden könnten, also 1.004 GWh pro Jahr. Um dieses Potenzial voll ausnutzen, müsste der mittels Photovoltaik auf Bochumer Dach- und Freiflächen erzeugte Strom im Jahr um 69 GWh steigen, 2022 konnte aber nur ein Ausbau um 8 GWh erreicht werden. Der Ausbau geschieht also viel zu langsam. Zwar werden auf öffentlichen Gebäuden mittlerweile PV-Anlagen aufgebaut doch werden teilweise immer noch, wie beispielsweise bei der Sporthalle in Linden, die Potenziale nicht voll ausgenutzt und nur ein Teil der Dachfläche mit PV-Modulen bestückt (Neue Zweifach-Sporthalle in Linden).

Auch fehlt der politische Wille den Ausbau von PV zu fördern. So lehnten SPD und Grüne sowohl eine Förderung von Balkonsolaranlagen ab (Vorlage 20211923) , ebenso wie eine Erhöhung der Vergütung von in das Bochumer Stromnetz einzuspeisenden Solarstrom (Vorlage 20222985/1). Beides wurde von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Stromverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an PV-Anlagen in den verbleibenden 13 Jahren gelingen wird.

Wärme – Für die Erzeugung von Wärme werden in Bochum derzeit jedes Jahr 3.200 GWh Energie aufgewendet (Vorlage 20221538).

Klimaschutz Wärme

Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass der Wärmeverbrauch bis 2035 um 30% gesenkt werden sollte. Für Bochum würde das einen verbleibenden Wärmebedarf von 2.240 GWh im Jahr 2035 bedeuten. Damit der Wärmebedarf sinkt, müssten viele der in Bochum vorhandenen Gebäude energetische saniert werden. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, denn die in Bochum vorhandenen Gebäude wurden zu einem großen Teil zu Zeiten gebaut, in denen eine Dämmung der Häuser nicht üblich war und insgesamt sehr kostengünstig. materialsparend und wenig energieeffizient gebaut wurde. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten laut Wuppertal Institut pro Jahr 4% der Bestandsgebäude energetisch saniert werden. Bisher liegt die energetische Gebäudesanierungsrate in Bochum jedoch bei unter 1%.

Das Potenzial zur Erzeugung von Wärme liegt dagegen in Bochum bei 3.265 GWh pro Jahr. Die benötigte Wärme kann also in Bochum zu 100% erneuerbar erzeugt werden. Der größte Teil des Potenzials liegt bei der Geothermie (2.865 GWh). Eine nennenswerte Ausnutzung der erneuerbaren Quellen zur Wärmeerzeugung geschieht in Bochum jedoch bisher nicht, Im Klimaschutzkonzeot 2030 wird angegeben, dass der Wärmebedarf der privaten Haushalte zu 3% mit Holz gedeckt wird. Andere erneuerbare Quellen werden in keinem nennenswerten Umfang genutzt.

Das Wuppertal Institut geht davon aus, dass 50% des rechnerisch vorhandenen Potenzials für Geothermie bis 2035 auch tatsächlich genutzt werden könnte (1.427 GWh), das entspricht einem Anteil von 62% des Wärmebedarfs im Jahr 2035. Dieser teilt sich wiederum auf in Tiefen- und oberflächennahe Geothermie. Weitere Potenziale zur Deckung der verbleibenden 38% Wärmebedarf bestehen in der Nutzung von Solarthermie, Bio- und Syngas, Biomasse und Fernwärme.

Allerdings wird Fernwärme im Ruhrgebiet bisher nur zu 5% aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt (Fernwärme Ruhrgebiet). Dieser Anteil muss bis 2035 auf 100% steigen. Dies stellt eine weitere Herausforderung im Wärmebereich dar.

Im Bereich Geothermie sind in Bochum in letzter Zeit zwar einige vielversprechende Projekte auf den Weg gebracht worden (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft). Allerdings findet der erforderliche Ausbau bisher nicht halbwegs in dem Maße statt wie dies in den Jahren bis 2035 erforderlich wäre. Das gilt in gleicher Weise für die Energieträger Solarthermie, Bio- und Syngas, sowie Biomasse.

Die Politik blockiert auch hier mehr die Entwicklung, als dass sie diese fördert. In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird immer noch keine Verpflichtung zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern vorgeschrieben. Auch lehnten SPD und Grüne sowohl einen Masterplan Geothermie ab (Vorlage 20223026) wie auch den Ausbau von Agrothermie (Vorlage 20223067). Beide Anträge wurden von den STADTGESTALTERn gestellt.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Wärmeverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an insbesondere Geothermie bis 2035 gelingen wird.

Verkehr (Mobilität) – Der Energieverbrauch des Verkehrs liegt in Bochum bei knapp über 3.000 GWh. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sollte laut Wuppertal Institut der Personenverkehr in der Stadt um 20% und der Güterverkehr um 10% sinken.

Klimaschutz Mobilität

Darüber hinaus sollte die Zahl der Wege, die mit dem Auto gefahren werden, um 29%P abnehmen. Im Gegenzug müssten die Anteile des Radverkehrs auf 25% (´+18%P) steigen, der Anteil des ÖPNV auf 26% (+11%P).

Für die verbleibenden Wege, die motorisiert zurückgelegt werden, sollten ganz überwiegend E-Fahrzeugen eingesetzt werden. Bei PKW wird eine Quote von 97% angestrebt bei leichten Nutzfahrzeugen von 80%, bei schweren von 70% und bei Bussen von 100%.

Um diese Ziele zu erreichen, tut Bochum jedoch fast nichts. Wirksame Maßnahmen, gezielt den Personen- und Güterverkehr zu senken, gibt es keine, ebenso wenig nennenswerte Projekte um den ÖPNV auszubauen, insbesondere um das Netz zu erweitern und zu verbessern. Das Ziel, den Radverkehr auf einen Anteil von 25% bis 2030 auszubauen, wurde im Rahmen des neuen Radverkehrskonzeptes erst kürzlich kassiert. Jetzt wird nur noch ein Zielwert von 15% verfolgt. Auch beim ÖPNV-Ausbau zeigen sich SPD und Grüne desinteressiert. Wie von den STADTGESTALLTERn vorgeschlagen, Vorplanungen zur Ausweitung des ÖPNV-Netzes (Vorgang 20213912) aufzunehmen, wurde von der Koalition abgelehnt.

Die Zahl der Fahrzeuge mit E-Antrieb nimmt ebenfalls nicht im erforderlichen Maß zu. In jedem Jahr müsste die Zahl der Elektrofahrzeuge bei den PKW um 11.623 zunehmen, bei den LKW um 938. 2022 wurden jedoch nur 4.062 neue E-PKW zugelassen. Die Zahl der E-LKW nahm sogar ab.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Energieverbrauch im Verkehr in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass die erforderliche Verlagerung eines Großteils der Mobilität auf klimaneutrale Verkehrsmittel gelingen wird.

Insgesamt ist zu konstatieren, in den drei wichtigsten Bereichen Strom, Wärme und Verkehr (Mobilität) sind keine ausreichenden Anstrengungen der Stadt festzustellen, um das Ziel zu erreichen, dass die Stadt bis 2035 klimaneutral wird.

Weitere wichtige Bereiche zur Erreichung von Klimaneutralität

Aber auch in weiteren Bereichen, die zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität wichtig sind, bleiben Anstrengungen in Richtung Klimaschutz aus.

Flächen und Versiegelung – So kann sich die Stadt weiterhin nicht durchringen die weitere Flächenversiegelung und den Neubau auf Frei- und Grünflächen zu stoppen. Auch durch den Abriss alter Gebäude und den Neubau werden große Mengen CO2 verbraucht (Darum brauchen wir eine Bauwende).

Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER die Einführung einer Flächenbilanzierung mit dem Ziel einer Nettonullneuversiegelung beantragt (Vorlage 2019016). Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der 2023 von den Linken beantragte Flächenverbrauch-Stopp bis 2030 (Vorlage 20231069). Immer wieder stimmten SPD und Grüne dagegen.

Klimaschutz Flächen und Versiegelung/ Abfall

Abfall – Auch die Reduzierung des Restmüllvolumens und die optimale energetische Verwertung des Biomülls kommt in Bochum nicht voran. Die Restmüllmenge in Bochum müsste von 256 kg 2021 auf 50 kg 2035 pro Person sinken (Bochum macht zu viel Müll), tatsächlich erhöht sich die Menge von Jahr zu Jahr.

Auch zur effizienten Nutzung des Biomülls zur Wärme- und Stromerzeugung ist Bochum nicht gewillt. Der von den STADTGESTALTERn diesbezügliche Antrag (Vorgang 2023ß136) wird mit der fadenscheinigen Begründung hinausgezögert, man warte noch auf eine technische Möglichkeit den Biomüll vom Restmüll zu trennen, um eine Biotonnenpflicht zu vermeiden. Dass eine solche technische Möglichkeit bis 2035 entwickelt wird, die auch ökonomisch tragfähig ist, wird von Fachleuten allerdings nicht erwartet.

So versäumt es Bochum 4.800 Haushalte mit klimafreundlichem Strom und Wärme zu versorgen (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage).

Städtische Gebäude und Infrastruktur – Auch die Stadt selbst tut immer noch zu wenig in Sachen Klimaschutz. Immerhin führte der Ukrainiekrieg dazu, dass die Stadt aufgrund von Vorgaben des Bundes Maßnahmen ergreifen musste, um den Energieverbrauch städtischer Gebäude um 12% zu senken. Darauf war man mit dem Ziel des Klimaschutzes bisher nicht gekommen. Eine weitere Senkung des Energieverbrauchs ist bisher nicht beabsichtigt, obwohl das Wuppertal Institut insgesamt 40% im Zeitraum 2021 bis 2035 für nötig hält.

Klimaschutz städtische Gebäude und Infrastruktur

Um Klimaneutralität zu erreichen, müsste der gesamte Gebäudebestand der Stadt bis 2035 energetisch saniert werden. Hinzu kommt, dass der gesamte Strom- und Wärmebedarf für die städtischen Liegenschaften bis 2035 zu 100% mit erneuerbaren Energien bereitgestellt werden müsste. Ebenfalls müssten alle städtischen Fahrzeuge durch solche mit E-Antrieb ersetzt werden, inklusive der Busse der BOGESTRA. Wie weit die Stadt in diesen Punkten ist, dazu liegen derzeit allerdings keine Daten vor. Diese werden die STADTGESTLATER in der nächsten Ratssitzung erfragen.

Bei der Senkung des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung durch die Umrüstung auf LEDs lässt sich bei derzeitigem Tempo das Ziel 2035 alle Leuchten umgerüstet zu haben, nicht erreichen. 400 Laternen werden derzeit pro Jahr umgerüstet, 1.857 müssten es sein. Auch hier tut die Stadt somit zu wenig.

Fazit: Anstrengungen reichen niemals aus, um Klimaneutralität 2035 zu erreichen

In fast allen Bereichen reichen die Anstrengungen nicht ansatzweise aus, um das Ziel, Klimaneutralität bis 2035, zu erreichen. Während die wichtigen Maßnahmen liegen bleiben, ist die städtische Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit vorwiegend mit Klimamarketing beschäftigt. Worte ersetzen Taten: 200 obdachlose Menschen erhalten ÖPNV-Tickets, der Oberbürgermeister unterschreibt Resolutionen, Studien werden verfasst. Sonst passiert wenig bis gar nichts (Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).

Klimaschutz Anstrengungen

Die Grünen haben unterdessen festgestellt, dass für den Klimaschutz zu wenig Stellen in der Verwaltung vorhanden sind. Im November haben sie noch den Haushalt für 2023 und 2024 sowie den dazu gehörigen Stellenplan gemeinsam mit der SPD beschlossen und alle Anträge der Opposition, die Mittel für den Klimaschutz zu erhöhen, abgelehnt, jetzt fordern sie selbst mehr Personal (Personalnotstand: Wir fordern mehr Arbeitskräfte in der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).

Eigentlich legt man zunächst fest, welche Maßnahmen zur Erreichung den Klimaneutralität 2035 erforderlich sind. Leitet daraus ab, wie viele Beschäftigte man in der Verwaltung für die Umsetzung benötigt und schafft diese Stellen dann und setzt danach die beschlossenen Maßnahmen konsequent um.

In Bochum läuft das anders. Erst setzt man sich ohne groß nachzudenken, wie man es realisieren will, ein Ziel. Dann passiert vier Jahre nichts Nennenswertes. Über vier Jahre braucht man allein dafür ein Konzept zu erarbeiten, obwohl man auch ohne aufgeblasenes Konzept lange weiß, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Stadt klimaneutral zu machen. Noch ehe das Konzept fertig ist, beschließt man wie viel Personal man benötigt, um das noch nicht vorhandene Konzept umzusetzen, um dann sechs Monate später zu der Erkenntnis zu kommen, das Personal reiche nicht ansatzweise aus, obwohl immer noch weder ein Konzept vorliegt, noch Bereitschaft erkennbar ist, wirklich zu tun, was erforderlich ist, um das gesetzte Ziel zu erreichen.

Kein Wunder, dass es schwierig ist die Stellen in der Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit überhaupt zu besetzen bzw. viele Beschäftige es dort nicht lange aushalten und sich nach kurzer Zeit wieder wegbewerben. Wer will schon unter solch chaotisch anmutenden Rahmenbedingungen arbeiten und sich für ein Ziel einsetzen, das offenbar weder von Oberbürgermeister, Stadtbaurat, noch von SPD und auch nicht von den Grünen mit der notwenigen Entschlossenheit verfolgt wird?

Beitragsbild: Claus Ableiter

18 Dez

Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung

Die Stadtverwaltung beauftragt immer mehr Konzepte, Untersuchungen und Gutachten. Die sind teuer und nicht selten nutzlos. Manche werden nie umgesetzt, andere haben wenig Aussagekraft, wieder andere dienen lediglich als Alibi für unpopuläre Entscheidungen. Hinzu kommen jene, die nur erstellt werden, weil es dafür Fördermittel gibt und solche, die in Auftrag gegeben werden um Zeit zu gewinnen.

Um Projekte zu realisieren und strategische Ziele zu erreichen, ist es grundsätzlich sinnvoll Konzepte zu entwickeln, die anschließend konsequent und zielgerichtet umgesetzt werden. Auch mit der Erstellung solcher Konzepte externe Fachleute zu beauftragen ist in der Regel für die Verwaltung von Vorteil, weil die beauftragten Büros auf die nötigen Untersuchungen spezialisiert sind, themenbezogen über entsprechend viel Erfahrungen aus anderen Städten verfügen und sie die neusten Erkenntnisse und Lösungsansätze aus den entsprechenden Wissensbereichen in die Konzepte einbringen können.

Die Verwaltung besitzt nicht die personellen Ressourcen und speziellen Kenntnisse, Konzepte wie etwa zum Klimaschutz oder zur Schuldigitalisierung selbst zu entwickeln. Ihre Aufgabe ist es die Konzepte auf die städtischen Bedingungen anzupassen und dann Schritt für Schritt, Maßnahme für Maßnahme zu realisieren.

In Bochum konnte man in den letzten Jahren zwar eine wahre Konzeptflut beobachten, bei der Realisierung und Umsetzung hapert es allerdings. Aber auch in anderer Hinsicht macht der städtische Umgang mit der Erstellung und Umsetzung von Konzepten stutzig.

Fragwürdiger Umgang mit Konzepten

Konzepte werden beauftragt und nur ansatzweise bis gar nicht umgesetzt – Ein in Bochum leider nicht selten zu beobachtender Vorgang. Es werden Konzepte erstellt, die eine Vielzahl von Maßnahmen vorsehen, die umgesetzt werden sollen, um die in den Konzepten lang und breit ausformulierten Ziele zu erreichen. Danach werden dann aber nur wenige der Maßnahmen tatsächlich angegangen. Nach einer gewissen Zeit verschwinden die Konzepte sang und klanglos in der Schublade. Gegenüber er Politik zugesagte Berichte zum Stand der Umsetzung finden nicht statt. Typische Konzepte die dieses Schicksal ereilt haben, ist das Klimaschutzteilkonzept Verkehr oder das Radverkehrskonzept 1999 (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert).

Auf der anderen Seite gibt es Konzepte, die werden beauftragt und anfertigt, die Ergebnisse passen der Verwaltung aber nicht, also haben sie keinerlei Auswirkungen. Man wartet ein paar Jahre ab und beauftragt dann ein neues Konzept zu gleichem Sachverhalt. So geschehen bei der Planung zum städtischen Bäderkonzept. Die Ergebnisse des Wasserflächenbedarfskonzept von 2015 passte den Verantwortlichen nicht, also wurde 2021 die Erstellung ein neuen beauftragt (WasserWelten Bochum legen Bäderkonzept vor). Jetzt passten die Ergebnisse zu den beabsichtigten Planungen, bis dahin lagen die Schwimmbadplanungen 6 Jahre auf Eis.

Wieder andere Konzepte werden insbesondere deshalb erstellt, weil die Erstellung mit Fördermitteln gefördert wird. Um die Stellen der Klimaschutzmanager finanziert zu bekommen, wurden 2014 insgesamt fünf Klimaschutz(teil-)konzepte sowie ein Klimaanpassungskonzept entwickelt, eine konsequente Umsetzung der mit den Konzepten beschlossenen Maßnahmen war nie beabsichtigt und fand entsprechend bis heute auch nicht statt (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).

Andere Konzepte wie die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs Bochum) sind Voraussetzungen um Finanzmittel aus den diversen Fördertöpfen von Land und Bund zu bekommen. Auch in diesen Konzepten wird eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, von denen dann nur ein Bruchteil umgesetzt wird. Die Stadt setzt nur die Maßnahmen um, die mit Fördermitteln gefördert werden, die Fördermittel fließen jedoch nur spärlich. Wesentliche Maßnahmen wurden daher bis heute nicht umgesetzt, allein mit großen Worten in schönen Konzepten kann der Stadtumbau jedoch nicht gelingen. Da können Konzepte noch so gut sein, ohne konsequente Umsetzung bleiben sie wirkungs- und in weiten Teilen sinnlos.

In der Vergangenheit ließ die Verwaltung auch Konzepte erstellen, bei denen klar war, dass sie nie umgesetzt würden, die aber dazu dienten für Bauvorhaben die erforderlichen Fördermittel zu erhalten. Prominentestes Beispiel ist hier das Musikforum: Das für den Betrieb erstellte Konzept sah den Bau eines Musikzentrums für alle mit täglichen Musikveranstaltungen vor. Entgegen des Konzeptes wurde ein Konzerthaus für die Bochumer Symphoniker mit Musikschulalibi erreichtet (Musikforum – an 4 von 7 Tagen ohne Veranstaltung).

Konzepte werden beauftragt, um Zeit zu gewinnen – Ist der Handlungsdruck in Teilbereichen hoch, wie zum Beispiel nach der Ausrufung des Klimanotstandes durch den Stadtrat 2019 oder beim Radverkehr, beauftragt die Verwaltung zunächst die Erstellung von übermäßig aufwendigen Handlungskonzepten. Für die Zeit der Konzepterarbeitung ermöglicht diese Vorgehensweise Untätigkeit damit zu entschuldigen, dass man noch auf die Fertigstellung der entsprechenden Konzepte warte. Obwohl die Erstellung der entsprechenden Konzepte eigentlich nur Monate in Anspruch nehmen sollte, da sie von den Planungsbüros mittels vorhandener Textbausteinkästen für viele Städte in Serie produziert werden, dauert der Erarbeitungsprozess in Bochum regelmäßig mehrere Jahre. Es entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung den Prozess bewusst in die Länge zieht.

Ebenso kommt es vor, dass die Verwaltung die Umsetzung von beschlossenen Konzepten nur im Schneckentempo vorantreibt. Im Rahmen der Corona-Krise stellte sich heraus, dass mit der Umsetzung des bereits im Juli 2019 beschlossene Medienentwicklungsplan für die Schulen auch ein Jahr später noch gar nicht ernsthaft begonnen worden war. Ebenfalls wurde deutlich, dass das Konzept im Hinblick auf das Tempo der erforderlichen Schuldigitalisierung weit hinter dem zurückblieb, was eigentlich hätte Ziel sein sollen (Digitaloffensive: Tempo bei der Schul-Digitalisierung deutlich erhöhen). Schon bei Aufstellung des Konzeptes hatte man es mit der Digitalisierung nicht eilig. Ein Konzept war jedoch nötig um die entsprechenden Fördermittel abzugreifen. Also formulierte die Verwaltung die Ziele im Konzept bewusst unambitioniert und langfristig. So wollte man sich 2019 z.B. noch fünf Jahre Zeit nehmen um jede Schule in Bochum mit je 64 Tablets auszustatten.

Konzepte werden von der Stadt vor Veröffentlichung “korrigiert” – Auffällig, dass nachdem Konzepte der Verwaltung bereits über Monate vorliegen, diese immer noch nicht Politik und Öffentlichkeit vorgestellt werden. Gefallen der Verwaltung die von den Planungsbüros erarbeiteten Ergebnisse nicht, werden die Planungsbüro gedrängt ihre Konzepte im Sinne der Verwaltung “zu korrigieren”. Wie vorgegangen wird, beschreibt die Aussage des Geschäftsführers von Planersocietät, dessen Büro ein Verkehrsgutachten zum Stadtteil Hamme erstellt hat: „Ich war durchaus verwundert, dass die Stadtverwaltung uns diesen Vorschlag [Tempo 30 auf der Dorstener Straße] nicht direkt herausgestrichen hat.“ (WAZ vom 13.12.2022).

Dass die Konzepte die Einschätzungen und Vorschläge von unabhängigen Verkehrsexperten wieder gegeben, ist also eine Illusion. Die Konzepte durchlaufen ein Korrekturverfahren, bei dem nur das in den Konzepten stehen bleibt, was der Verwaltung genehm ist. Diese “Anpassungsverfahren” ziehen sich oft über Monate hin. Die Verwaltung moniert Konzeptpassagen, die Planungsbüros schreiben diese nach den Wünschen der Verwaltung um, bis die Darstellungen und Ergebnisse der Konzepte das wiedergeben, was die Verwaltung hören will. Das treibt auch die Kosten hoch, denn die Arbeiten im Rahmen dieses Prozesses lassen sich die Büros gesondert vergüten.

Im Extremfall beauftragt die Verwaltung auch Konzepte, die bereits im Entstehungsprozess so manipuliert werden, dass sie am Ende zu dem von der Verwaltung gewünschten Ergebnis kommen. Einen solchen Fall deckten die STADTGESTALTER bei dem Konzept zur Streckenführung des Radschnellwegs im Bereich der Bochumer Innenstadt auf (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).

Grundsätze zum Umgang mit Konzepten

Die Beauftragung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten erfolgt in Bochum also oft nicht zielgerichtet. Es ist nicht zu erkennen, ob die Ergebnisse die tatsächlichen Einschätzungen der beauftragten Expert*innen wiedergeben oder von der Verwaltung in ihrem Sinne “angepasst” wurden. Es fehlt an Transparenz, wie die Ergebnisse zu Stande gekommen sind. Die Erstellung von Konzepten, die nicht oder nur ansatzweise realisiert werden, stellt Geld- und Zeitverschwendung dar.

Die Verwaltung muss zu einem anderen Umgang mit Konzepten verpflichtet werden. Dabei sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Es werden nur Konzepte beauftragt, bei denen sichergestellt ist, dass diese von der Verwaltung umgesetzt werden können.
  • Für die Erstellung von Konzepten wird ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben, der einzuhalten ist.
  • Konzepte werden so veröffentlich, wie die Planungsbüros diese formulieren. Eine Einflussnahme auf die Einschätzungen oder eine Korrektur der Ergebnisse durch die Verwaltung findet nicht statt.
  • Die Veröffentlichung der Konzepte erfolgt, sobald die beauftragten Planungsbüros diese fertig gestellt haben.
  • Die Verwaltung kann eine eigene kritische Einschätzung sowie eigenständige Überarbeitung der Ergebnisse vorlegen. Diese ist als solche zu kennzeichnen.
  • Interessierten Bürgern und Bürgerinnen wird ermöglicht zu den Konzepten wie dazu verfassten Einschätzungen der Verwaltung über die Bürgerbeteiligungsplattform Consul (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben) Stellung zu nehmen.
  • Jede Umsetzung von Konzepten wird mit einem Terminplan versehen, dessen Einhaltung mit einem effizienten Controlling überwacht wird. Dies beinhaltet, dass der Politik über die Umsetzung mindestens einmal jährlich Bericht erstattet wird.

Die genannten Grundsätze ermöglichen der Politik eine bessere Entscheidungsfindung. Die Transparenz, auf welcher Grundlage die Politik über Konzepte entscheidet, wird für die Bürger und Bürgerinnen erhöht. Eine Bürgerbeteiligung findet automatisch statt. Die Umsetzung beschlossener Konzepte erfolgt konsequent und zielgerichtet. Der Beauftragung von Konzepten, die nicht oder nur in Ansätzen umgesetzt werden, wird vermieden.

06 Nov

Sonnenstrom von Bochums Dächern höher vergüten und einfacher an Mietparteien günstig abgeben

Leider lohnt es sich bisher zu wenig Sonnenstrom zu erzeugen und diesen an Mieter und Mieterinnen abzugeben oder den Strom ins Bochumer Stromnetz einzuspeisen. Damit nicht nur auf Eigenheimen neue Solarmodule aufs Dach geschraubt werden, sollte sich einiges ändern, meinen die STADTGESTALTER.

8,2 Cent Einspeisevergütung erhält der Besitzer einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit max. 10 kWp, wenn er Strom, den er nicht selbst verbraucht, ins Netz einspeist. Der Sonnenstrom wird in das städtische Stromnetz eingespeist und schließlich für aktuell 15 bis über 50 Cent/ kWh an der Strombörse verkauft (Rekordpreis: 55 Cent pro kWh, am 17.08.22). Von diesem Gewinn sieht der private Betreiber der PV-Anlage, der diese auch mit seinem Geld bezahlt hat, jedoch nichts. Der Gewinn fließt in die Taschen des Übertragungsnetzbetreibers.

Photovoltaikanlagen lohnen sich eigentlich bisher nur für Eigenheimbesitzer*innen

Die Stadtwerke wiederum kaufen einen wesentlichen Teil ihres Stroms an der Strombörse für aktuell 15-50 Cent pro kWh. Unter den aktuellen Bedingungen ist das Verfahren weder für diejenigen attraktiv, die Solaranlagen auf Bochumer Dächer bauen möchten, noch für die Stadtwerke, die teuer Strom an der Börse einkaufen müssen, hohe Börsenpreise aber nur mit großer Verzögerung an die Verbraucher*innen weitergeben können.

Bei Mehrfamilienhäusern gibt es ein weiteres Problem. Um Strom vom Dach direkt an die Hausbewohner*innen und Mietparteien zu liefern, ist ein teures, umständliches Mess- und Abrechnungskonzept erforderlich. Die Verfahren zur Förderung, Anmeldung und Inbetriebnahme sind überbürokratisiert. Der rechtliche wie organisatorische Aufwand ist von kleineren Vermieter*innen kaum zu stemmen. So sind den Stadtwerken in Bochum lediglich fünf Anlagen bekannt, die die Mieterstromförderung des Bundes derzeit in Anspruch nehmen (WAZ vom 09.07.22).

Im Ergebnis sind es in Bochum daher insbesondere Eigenheimbesitzer*innen, die sich für den Eigenbedarf PV-Anlagen auf das Dach bauen lassen. Auch würden auf manche Eigenheime durchaus noch einige Solarmodule mehr passen. Doch leider bleiben Dachflächen ungenutzt, weil die Einspeisung sich kaum rechnet. Es soll sogar vorkommen, dass Eigenheimbesitzer*innen mit dem erzeugten Strom lieber das Wasser im Pool um ein paar Grad mehr aufheizen, statt den Strom in das Stadtwerkenetz abzugeben.

Sonnenstrom besser vergüten und unkompliziert an Mieter*innen abgeben

Die STADTGESTALTER schlagen vor, den Strom, der von Bochumer Dächern kommt, besser zu vergüten und ein unbürokratisches Abrechnungsmodell zu schaffen den Strom vom Dach direkt an die Haushalte zu liefern, die ein Gebäude mit PV-Anlage bewohnen:

Bessere Vergütung der Netzeinspeisung – Ziel ist es, den Gewinn, der bei hohen Strompreisen mit dem Solarstrom von den Bochumer Dächern von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse erzielt wird, abzusteuern. Der Gewinn soll denen zufließen, die die PV-Anlagen gebaut und bezahlt haben. Vorgeschlagen wird, dass die Stadtwerke den Sonnenstrom von Bochumer Solaranlagen direkt abnehmen und damit Übertragungsnetzbetreiber und Strombörse außen vor bleiben.

Direktabnahme Solarstrom

Nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER sollen die Stadtwerke den privaten Betreibern von PV-Anlagen in Bochum einen attraktiven Preis anbieten, zu dem sie den Sonnenstrom abnehmen. Dieser Preis könnte monatlich an den Strompreis, der im Mittel an der Strombörse erzielt wurde, gekoppelt werden, oder an den Arbeitspreis, zu dem der Strom wieder von den Stadtwerken an die Verbraucher*innen verkauft wird. Die PV-Anlagen-Besitzer*innen könnten dann wählen, nehmen sie das Angebot der Stadtwerke an oder speisen sie den Solarstrom wie bisher zur fixen staatlichen Einspeisevergütung ein.

Insbesondere bei hohen Strompreisen an der Börse wäre die Direktabnahme des günstigeren Bochumer Sonnenstroms auch für die Stadtwerke ein gutes Geschäft. Zudem erhöht sich durch den Kauf des Stroms von Bochumer Dächern beim städtischen Strommix der Anteil an regional erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen. Bisher wird ein wesentlicher Teil des Stroms, den die Stadtwerke als erneuerbar ausweisen, nur durch Greenwashing, genauer den Zukauf von Zertifikaten für norwegischen Strom aus Wasserkraft, zu Strom aus erneuerbaren Quellen (Stadtwerke müssen auf Klimakurs gebracht werden).

Einfache und günstige Abgabe von Solarstrom an Mietparteien – Bei Mehrfamilienhäusern stellen sich die STADTGESTALTER ein ähnliches Modell vor. Die Stadtwerke schließen mit den Besitzer*innen von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern Verträge zur Abnahme des Sonnenstroms. In diesen Verträgen verpflichten sich die Stadtwerke, gegen eine Contracting-Gebühr den Sonnenstrom zu einem gegenüber dem üblichen städtischen Stromtarif günstigeren Strompreis an die Wohn- bzw. Mietparteien der Häuser weiterzuverkaufen, auf denen die Anlagen betrieben werden. Dabei wird der gesamte erzeugte Solarstrom nach einem vereinbarten Schlüssel (z.B. Bewohnerzahl, Wohnfläche, Zahl der Haushalte) auf die Parteien aufgeteilt.

Solarstrom für Wohn- und Mietparteien

Der nicht durch Sonnenstrom gedeckte Stromverbrauch der Haushalte wird nach dem regulären Stromtarif abgerechnet. Die Stadtwerke übernehmen somit das Solarstromcontracting und damit die Stromabrechnung zwischen den Betreiber*innen der PV-Anlage und den Wohn- bzw. Mietparteien. Der Vorteil dieses Angebotsmodells, es wird kein teures und umständliches Messkonzept benötigt und es bleiben auch hier Strombörse und Übertragungsnetzbetreiber aus dem Spiel.

Ideale Bedingungen für mehr PV-Anlagen und mehr Sonnenstrom schaffen

Im Ergebnis ist es also wichtig, attraktivere Anreize dafür zu schaffen, dass nicht nur auf Einfamilienhäusern PV-Anlagen neu entstehen. Zudem sollte es sich bei der Errichtung von PV-Anlagen wirtschaftlich lohnen, möglichst das gesamte Dachpotential auszunutzen. Dazu ist zum einen ein attraktiver Preis zur Abnahme des Solarstroms erforderlich, zum anderen sollte es unkompliziert möglich sein, den erzeugten Strom günstig aber trotzdem lohnenswert an die Haushalte zu verkaufen, die im Gebäude wohnen, auf dem der Sonnenstrom erzeugt wird.

Die STADTGESTALTER werden daher am 10.11.22 Im Bochumer Stadtrat beantragen die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Erzeugung von Solarstrom auf Bochumer Dächern flächendeckend noch mehr Fahrt aufnimmt.

30 Okt

Für eine gezielte Haushaltspolitik: Lebenszufriedenheit der Menschen und Erfolg beim Klimaschutz messen

Bisher erfolgt die städtische Haushaltspolitik im Hinblick auf einige Ziele, die die Stadt verfolgt, im Blindflug. Was die im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf die Einwohnerzufriedenheit und den Klimaschutz bewirken, ist unbekannt. Es fehlen Befragungen und Kennzahlen, die das messen. Das wollen die STADTGESTALTER jetzt ändern.

Mit Einführung der doppelten Buchführung im städtischen Haushaltswesen führte die Stadt 2008 im Rahmen der Haushaltsplanung zugleich eine wirkungsorientierte Steuerung ein. Seitdem werden den Verwaltungseinheiten Budgets zugeteilt und mittels Kennzahlen bestimmte (Wirkungs-)Ziele vorgegeben, die sie mit den durch das Budget zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln erreichen (oder übertreffen) sollen. Das ist z.B., bei den Bochumer Symphoniker die Zahl der Besucher*innen und Abonnements, die in den zukünftigen Haushaltsjahren erreicht werden sollen. Im Einwohneramt, sind das die Wartezeiten auf Termine oder Bearbeitungszeiten für bestimmte Verwaltungsabläufe. Für das Rechnungsprüfungsamt wird der Anteil der Prüfungen, der termingerecht abgearbeitet wird, als Kennzahl ausgewiesen.

Konzept der wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung wird nicht mehr ernsthaft verfolgt

Die Idee hinter der wirkungsorientierten Steuerung war, die Zielerreichung bei den entsprechenden Kennzahlen sukzessive zu verbessern, um eine stärkere Bürger-/Kundenorientierung, eine Effizienzsteigerung sowie eine effektivere Steuerung der Verwaltung zu erreichen. Da aber insbesondere aussagelose Kennzahlen in häufig belanglosen Bereichen ausgewählt wurden und Kennzahlen für wichtige Verwaltungsabläufe fehlen, ist eine wirkungsorientierte Steuerung in der Bochumer Verwaltung defacto nicht vorhanden. Das Konzept ist wirkungslos.

So fehlen z.B. im Ausländerbüro wichtige Kennzahlen zu den Bearbeitungszeiten: Wie lange braucht das Ausländerbüro um eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen und wie lange müssen die Betroffenen auf eine Einbürgerung warten? Derartige Kennzahlen werden nicht erfasst, um die schlechten Leistungen auf diesen Gebieten zu verschleiern und ambitionierte Zielsetzungen sowie das Verfehlen von Zielvorgaben zu vermeiden. Stattdessen wird die durchschnittliche Wartezeit bei Terminen vor den Büros der Sachbearbeiter*innen als Kennzahl erfasst. Den Betroffenen hilft es allerdings wenig, wenn sie bei Terminen nur 15 Minuten warten müssen, um ins Büro vorgelassen zu werden, sie aber erst gar keine Termine erhalte und die Einbürgerung 18 Monate dauert, statt wenige Wochen wie in gut organisierten Städten üblich (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).

An anderer Stelle im Haushalt werden wenig aussagekräftige Kennzahlen erfasst wie etwa die Anzahl der Pressekonferenzen und -mitteilungen oder die geplante Anzahl von Followern in sozialen Medien. Diese Zahlen alleine sind jedoch nicht geeignet, die Effektivität und Qualität der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu steuern.

In manchen Bereichen wie etwa bei den Straßenverkehrsangelegenheiten werden gar keine Wirkungskennzahlen wie wöchentliche Verkehrsüberwachungsstunden oder Kostendeckungsgrad Überwachung fließender Verkehr mehr erhoben oder vorgegeben. Die entsprechenden Felder im Haushaltsplan 2023/24 sind leer.

Eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert nur mit geeigneten Kennzahlen und dem Willen sich nach diesen Kennzahlen zu richten. In der Bochumer Verwaltung fehlt es bisher an beidem. Der Haushalt 2023/24 erweckt den Eindruck, als habe die Stadt das Konzept aufgegeben.

Eine erste Forderung der STADTGESTALTER lautet daher, dass die Verwaltung, das Kennzahlensystem grundlegend überarbeitet und die Verwaltungseinheiten die vorgegebenen Kennzahlen als verbindliche Zielsetzungen anerkennen, die es zu erreichen gilt. Darüber hinaus sollte das System eine neue Fokussierung erhalten.

Lebenszufriedenheit der Menschen sollte gemessen werden, um diese gezielt zu verbessern

Die zweite Forderung der STADTGESTALTER betrifft daher eine Neuausrichtung der Wirkungskennzahlen. Neben der Effektivität, Effizienz und Bürger- sowie der Kundenorientierung der Verwaltungsabläufe soll nach Meinung der STADTGESTALTER ebenfalls die Lebenszufriedenheit der in Bochum lebenden Menschen mittels Befragungen gemessen und systematisch verbessert werden. Bevorzugt sollte das in den Bereichen Stadtbild, Wohnen, Kultur, Umwelt, Beteiligung und Mobilität geschehen.

So wird in Kopenhagen für den Bereich Radverkehr aller zwei Jahre ein “Bicycle Account“ erstellt. Dieser dient als zentrales Instrument des Controllings und der Berichterstattung zur Entwicklung der Fahrradstadt Kopenhagen. Für den Bericht werden Kennzahlen wie z. B. die zurückgelegten Kilometer mit dem Rad und dem Auto auf Hauptstraßen erhoben, der Modal-Split ermittelt, Fakten zu der bestehenden Fahrradinfrastruktur erhoben, aber eben auch die Zufriedenheit der Bewohner über die Fahrradinfrastruktur erfragt. Um die Zufriedenheit der Menschen mit dem bisher erreichten zu ermitteln wird eine repräsentative Telefonbefragung mit über 1.000 Interviews durchgeführt (Verbreitung radikaler Systeminnovationen Fallbeispiel Fahrradstadt Kopenhagen,).

Diese Art des Controllings mit Wirkungskennzahlen und Messung der Einwohnerzufriedenheit lässt sich auch für andere Bereiche aufbauen. Zum Beispiel um herauszufinden, wie erfolgreich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) in Wattenscheid, Hamme, Innenstadt, Laer und Langendreer/ Werne laufen. Auch die Zufriedenheit mit dem Kulturangebot, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, dem Angebot an Freizeiteinrichtungen, darunter z.B. dem Schwimmbadangebot oder der Gestaltung der Stadtteilzentren und Wohnviertel ließe sich mit Kennzahlen und einem Zufriedenheitsindex, der durch Befragungen der Betroffenen bzw. Bewohner*innen ermittelt wird, entsprechend messen.

Alle Maßnahmen, die die Stadt mit einem Haushalt auf den Weg bringt, dienen letztlich dem Ziel, die Lebenszufriedenheit der Menschen in der Stadt zu verbessern. Ob die Maßnahmen erfolgreich sind und die vorgegebenen Ziele erreicht werden, wird bisher jedoch nicht gemessen. Diese Lücke wollen die STADTGESTALTER mit der Einführung von Wirkungskennzahlen zur Einwohnerzufriedenheit schließen.

Wirkungskennzahlen, um zu messen wie weit die Stadt beim Klimaschutz ist

Des Weiteren misst die Stadt bisher nicht, wie sie bei der Erreichung des Klimaschutzes vorankommt. Trotz Ausrufung des Klimanotstandes 2019, fehlt es bisher an einem Konzept, wie die Stadt bis 2035 klimaneutral werden will.

Die CO2-Emissionen der Stadt entstehen insbesondere im Bereich der Gebäude, durch den Verkehr und die Energieerzeugung bzw. den Energieeinkauf der Stadtwerke. Öffentlichkeitswirksam verkauft die Stadt insbesondere die Pflanzung von Bäumen und Hecken als Klimaschutzmaßnahmen, während sich in den wesentlichen Bereichen, insbesondere im Verkehr, kaum Nennenswertes tut. 39% des in der Stadt erzeugten CO2 wird durch den Verkehr erzeugt. Das sind jedes Jahr über 1.000.000 Tonnen (Energie- und Klimaschutzkonzept 2030). Selbst eine Buche kann über eine Lebenszeit von 100 Jahren nur 3,5t CO2 kompensieren (Wie viel CO2 speichert der Baum?). Würde die Stadt es schaffen jedes Jahr 100 neue Buchen zu pflanzen, gelänge es ihr gerade mal 0,35% des durch den Verkehr verursachten jährlichen CO2-Ausstoßes nach 100 Jahren zu kompensieren. Die Baumpflanzungsmaßnahmen klingen also auf den ersten Blick nach einem großen Wurf. Ihr Effekt auf die städtische CO2-Bilanz ist jedoch kaum messbar.

Das Beispiel zeigt, der Stadt fehlen Wirkungskennzahlen, die den Effekt von Klimaschutzmaßnahmen richtig einordnen und messbar machen. Will die Stadt ernsthaft klimaneutral werden, muss das gezielt, konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar geschehen. Effiziente Klimaschutzmaßnahmen müssen solchen mit wenig CO2-Einsparpotential vorgezogen werden. Solche Priorisierungen sind wiederum nur mit einem Controlling mittels Wirkungskennzahlen möglich.

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor im Haushalt CO2-Äquivalente anhand der Zertifikate-Preise für CO2 zu bilanzieren. Auf diese Weise können die “Klimaschulden” als fiskaler Schuldenstand und damit als Kredit bei zukünftigen Generationen dargestellt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz und weniger CO2-Erzeugung bewirken dann eine Senkung der „Klimaschulden“. So lassen sich die Verwaltungseinheiten über ein begrenztes Klimabudget gezielt in Richtung Klimaneutralität bewegen.

Entsprechend sieht der Vorschlag der STADTGESTALTER vor, dass die Stadt in den nächsten beiden Jahren für die Bereiche Einwohnerzufriedenheit und Klimaschutz ein entsprechendes Konzept zur Erfassung und Zielsetzung von geeigneten Wirkungskennzahlen aufbaut. Diese Kennzahlen sollen für die Haushaltsperiode 2023/24 erstmals als Ausgangsbasis erfasst werden, damit der Verwaltung ab dem Haushalt 2025 für die entsprechenden Kennzahlen Zielvorgaben gemacht werden können, die dann in den Folgejahren sukzessive und zielgerichtet in Richtung mehr Einwohnerzufriedenheit und Reduzierung des in der Stadt erzeugte CO2 verschärft werden können.

Um mehr Lebenszufriedenheit und möglichst zielgerichtet Klimaneutralität zu erreichen geht kein Weg an Wirkungskennzahlen vorbei

Verfolgt Bochum ernsthaft die beiden Ziele, Erhöhung der Einwohnerzufriedenheit und möglichst schnelle Erreichung der Klimaneutralität, wird die Stadt nicht darum herum kommen mittels Kennzahlen zu messen und zu prüfen, ob und in wieweit diese Ziele erreicht werden. Da die Stadtentwicklung primär über den städtischen Finanzhaushalt gesteuert wird, müssten solche Kennzahlen folgerichtig in den Haushalt aufgenommen werden.

In der Ratssitzung am 10.11.22 werden die STADTGESTALTER genau das beantragen. Dann wird sich zwigen, ob und in wieweit die anderen Ratsfraktionen es für erforderlich halten die genannten Ziele in messbarer und damit transparenter wie nachvollziehbarer Weise zu verfolgen und sie bereit sind der Verwaltung entsprechend verbindliche Vorgaben zur Erreichung der genannten Ziele zu machen.

16 Okt

Städtischer Doppelhaushalt für 2023/24 ist ein Pulverfass

ie werden sich Energiekrise, Ukrainekrieg, Klimakrise, und Fluchtbewegungen in den nächsten beiden Jahren entwickeln? Was hat das für finanzielle Konsequenzen für den Stadthaushalt? Seriös abschätzen kann das heute niemand. Trotzdem stellt die Stadt aktuell einen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 auf. Eine fragwürdige Vorgehensweise.

Seit dreißig Jahren war das Morgen nicht mehr so ungewiss wie heute. Ukraine Krise, Inflation und drohende Rezession. Im Bochumer Rathaus gibt es keine Planstellen für Wahrsager. Trotzdem windet sich aktuell ein Doppelhaushaltsentwurf für die kommenden zwei Jahre durch die Gremienmühle. Das bedeutet: Bereits jetzt will die Verwaltung festsetzen, welche Rechnungen sie im Dezember 2024 bezahlen möchte. Aber ist eine langfristige Planung nicht klug? Eine Planung schon, ein vorzeitiges Festlegen nicht. Eine Planung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung führt die Kommune immer durch. Ein einjähriger Haushalt führt also nicht zu Planlosigkeit. Im Gegenteil.

Aktuell einen Haushalt für 2024 aufstellen zu wollen ist nicht seriös

Während der prekären Situation in der Corona-Pandemie machte die Kämmerei noch lieber einen Zwischenschritt und setzte angesichts der ungewissen Entwicklung auf einen einjährigen Haushalt. Das war klug. Die Welt und die Entwicklung sind seitdem aber nicht sicherer geworden. Gerade die Inflation und ihre Konsequenzen wirft Stadt, Land und Familien hin und her. Im Doppelhaushalt der Stadt findet das alles keine hinreichende Berücksichtigung. Brav werden dort die Haushaltsentwürfe mit den heute gar nicht mehr gültigen Bedingungen fortgeschrieben.

Dass die Verwaltung allen Ernstes einen Haushalt vorlegt, der in den kommenden zwei Jahren von weiteren Steigerungen bei den Steuereinnahmen ausgeht, ist mehr als wunderlich. Schließlich geht das Wirtschaftsministerium in seiner Herbstprognose von einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr aus. Da der Doppelhaushalt kurz vor Weihnachten beschlossen werden soll, kann man vielleicht noch von einem frommen Wunsch sprechen. Alle, die nicht mehr an das Christkind glauben, sind sich wahrscheinlich sicher: Der geschnürte Haushalt platzt bald wieder auf.

Zwar kann man nun sagen: „Das war doch schlau! Wenn alles teurer wird, werden auch die Steuereinnahmen steigen.“ Der Gedanke ist nachvollziehbar. Aber dann hätte man diese Steigerung auf der Ausgabenseite auch berücksichtigen müssen. Ist das der Fall? Leider gar nicht. Sollten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst nur annähernd die Inflation ausgleichen, dann wachsen die Aufwendungen von x auf y. Und die Gewerkschaften geben sich kurz vor Beginn der neuen Lohnverhandlungen bereits breitschultrig, die Forderungen von Verdi für die städtischen Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde lautet 10,5% mehr Lohn und Gehalt.

Aktuelle Krisen, finanzielle Risiken und Unwägbarkeiten

Die finanziellen Risiken und Unwägbarkeiten für die Haushalte in den nächsten Jahrenstellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Risiken für den Haushalt der Stadt Bochum

Energiekosten – Wie sich die Kosten für Energie entwickeln werden, ist derzeit kaum absehbar. Die derzeitigen Steigerungen werden erst in den folgenden Jahren richtig durchschlagen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Preise noch deutlich höher steigen werden, als dies im Haushalt angenommen wurde.

Baukosten für städtische Projekte – Schon jetzt muss die Stadt, die geplanten Kosten für Bauprojekte besonders wegen steigender Baupreise beständig nach oben korrigieren (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant) und für die Kostensteigerungen Verpflichtungsermächtigungen zur Umschichtung von Finanzmitteln beantragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Entwicklung anhält. Das Szenario, dass die Baukonjunktur zusammenbricht, ist zwar nicht unwahrscheinlich, doch wird das den Preisanstieg zunächst nur bremsen, dass die Preise signifikant sinken, ist auch in diesem Fall eher nicht zu erwarten.

Personalkosten für städtische Beschäftigte – Dass die Personalausgaben der Stadt deutlich stärker steigen als in den Haushaltsplanungen angenommen, kann als sehr wahrscheinlich angenommen werden. Schon das Ausmaß der Erhöhung der letzten Tarifrunde 2020 hatte die Stadt unterschätzt. Verdi fordert in der aktuellen Tarifrunde 10,5% mehr Lohn und Gehalt. Entsprechend deutlich wird die Erhöhung nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen ausfallen. Die Aufwendungen für das Personal einschließlich der Versorgungsleistungen an Pensionäre und Rentner machten 2021 einen Anteil von 22,7% der Gesamtausgaben aus.

Fachkräftemangel – Offen ist auch wie sich der Mangel an Fachkräften auf den städtischen Haushalt auswirken wird. Können Stellen nicht besetzt werden, sind Leistungen für teures Geld an externe Unternehmen zu vergeben, z.B. Ingenieursbüros. Auch die erhöhen ihre Preise, wenn ihre Leistungen auf dem Markt knapp sind. Um Stellen besetzen zu können sollte man sie finanziell attraktiver machen und müsste sie dazu höher eingruppieren. Auch das kostet zusätzliches Geld.

Transferleistungen für Bedürftige (Sozialleistungen) – Abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Armutszuwanderung, werden die Ausgaben der Stadt für Transferleistungen zunehmen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Zahl der Transferleistungsempfänger*innen zunehmen wird. Mit steigender Inflation werden auch die Leistungssätze steigen. Die Transferaufwendungen, machten 2021 45% der Gesamtausgaben der Stadt aus.

Aufnahme von Flüchtlingen – Aktuell steigt die Zahl der aufzunehmenden minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge, die die Stadt unterbringen muss, stark an. Die Stadt hat bereits jetzt große Probleme alle Ankommenden adäquat unterzubringen und zu betreuen. Wie sich die Aufnahmezahlen in den nächsten Jahren entwickeln, ist nicht absehbar, ebenso wenig wie viel der Kosten, die der Stadt entstehen, von Land und Bund übernommen werden. Aufgrund der aktuellen politischen Krisenereignisse sowie der Klimakrise ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es in den nächsten Jahren zu weiteren massiven Flüchtlingsbewegungen kommen wird.

Zinsen für städtische Schulden – Um der Inflation entgegen zu wirken wird die europäische Zentralbank in der nahen Zukunft den Leitzins weiter erhöhen. Mit dieser Entwicklung rechnet auch die Stadt. Das bedeutet, die Zahlung der Stadt für die Zinsen für die fast 1,8 Mrd. städtische Schulden werden erheblich steigen. Wurden 2021 noch 18, Mio. für Zinsen aufgewendet, plant die Stadt für 2024 schon 31,5 Mio. Euro Zinsen ein. Steigen die Zinsen schneller und deutlicher als erwartet, sind auch Zinsaufwendungen jenseits der 40 Mio. für 2024 nicht unrealistisch.

Zunahme städtische Verschuldung – Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Stadt bei anhaltender Krisenlage das Ziel 2023 und 2024 keine weiteren Schulden aufzunehmen, nicht einhalten kann. Wenn die Einnahmen entgegen der Kalkulationen der Stadt weniger hoch ausfahlen und die Ausgaben wider Erwarten höher, ist ein Ausgleich des Haushaltes mittels Verschuldung kaum zu vermeiden. Eine Zunahme der Verschuldung wiederum würde eine Zunahme der Zinsaufwendungen nach sich ziehen.

Altschuldenfond – Seit Jahren hofft die Stadt darauf, dass – wie es diverse Landesregierungen versprochen haben – das Land einen wesentlichen Teil der fast 1,8 Mrd. städtischer Altschulden übernimmt. Doch mit zunehmender Verschlechterung auch der finanziellen Lage des Landes, wird es immer unwahrscheinlicher, dass es zu einem solchen Altschuldenfond kommt.

Steuereinnahmen – Trotz der sich am Horizont ankündigenden Rezession geht die Stadt auch für 2023 und 2024 von weiter zunehmenden Steuereinnahmen aus. Nicht absehbar ist, wie tiefgreifend der wirtschaftliche Abschwung sein und wie lange er anhalten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die geplanten Steuereinnahmen sich nicht wie geplant realisieren lassen bzw. die Zunahme der Einnahmen deutlich geringer ausfallen wird als die Inflation, so dass es real zu einem Rückgang des Wertes der eingenommenen Steuern kommt.

Zuwendungen und Fördermittel von Land und Bund – Anzunehmen ist, dass sich bei einem starken Konjunktureinbruch auch die Einnahmen- und Ausgabenlage bei Land und Bund deutlich verschlechtern wird. Das hätte zur Folge, dass auch Zuwendungen und Fördermittel an die Städte und Gemeinden nicht mehr wachsen, sondern ggf sogar niedriger ausfallen, als dies bisher im Haushalt angenommen wird. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung, kommen wird, wahrscheinlicher ist, dass die Zuweisungen von Land und Bund stagnieren. Was bei einer sich verschlechternden finanziellen Lage und sich deutliche erhöhenden Ausgaben bei der Stadt, ebenfalls fatale Folgen hätte.

Gewinnabführung von Stadtwerken, Sparkasse & Co – Die Stadtwerke haben bereits angekündigt, dass sie die jährliche Gewinnabführung in Höhe von 57.5 Mio. Euro an die Stadt mittelfristig nicht mehr stemmen können (WAZ 20.06.22). Energiekrise und die wirtschaftlichen Folgen der Fehlinvestitionen bei der STEAG, den Kohlekraftwerken in Hamm und Lünen sowie dem Windparks vor Borkum (Bochumer Fehlinvestitionen in Kohle und Wind), belasten die Ergebnisse der Stadtwerke. Die Weitergabe der steigenden Energiekosten an die Kunden ist nur begrenzt möglich. Wie das Finanzabenteuer STEAG endet ist weiter offen.

Auch bei den anderen städtischen Unternehmen, insbesondere der Sparkasse lässt sich nicht absehen, wie sich der Konjunktureinbruch auf das Jahresergebnis auswirken wird. Werden bei steigenden Zinsen und einbrechender Baukonjunktur weniger Darlehen vergeben und platzen mehr Finanzierungen, wird sich das Ergebnis und die jährliche Gewinnabführung in Höhe von derzeit 16,5 Mio. Euro ebenfalls halten lassen.

Weiterhin ist damit zu rechnen, dass sich die Betriebsergebnisse von BOGESTRA und Wasserwelten deutlich verschlechtern wird. Die Verluste beider Unternehmen werden ebenfalls durch Gewinne der Stadtwerke abgedeckt. Beide Unternehmen hängen stark von Energiepreisen ab. Bei der BOGESTRA spielen dazu Personalkosten eine große Rolle. Steigen hier die Preise schlägt das sofort negativ auf das Jahresergebnis durch. Die BOGESTRA hat dazu einen zunehmenden Kundenschwund zu beklagen, da das Angebot mangels Investitionen in die Erweiterung des Netzes sehr zu wünschen übriglässt.

Klimawandelfolgen – Der Sommer 2022 hat nochmals deutlich gezeigt, dass auf die Stadt in den nächsten Jahren massive Folgen des Klimawandels zukommen. Die Umsetzung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen hat die Stadt über die letzten Jahrzehnte immer wieder verschleppt, so dass die auch die finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den verbleibenden Jahren bis 2035 entsprechend höher ausfallen müssen.

Die Ansätze für Maßnahmen zur Energie- wie Mobilitätswende im Haushalt 2023 und 2024 sind deutlich zu niedrig. Mit diesen wenig ambitionierten Anstrengungen kann das Ziel der Stadt Klimaneutralität bis 2035 nicht erreicht werden. Ob die Stadt das Ziel überhaupt noch ernsthaft verfolgt, ist angesichts der zu geringen Haushaltsansätze, der fehlenden Bereitschaft in der Politik, die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen und des noch immer fehlenden Klimaschutzkonzeptes darüber hinaus mehr als fraglich. Nähme man die Ziele zum Klimaschutz endlich ernst, dann müssten die finanziellen Anstrengungen vervielfacht werden.

Ukrainekrieg – Wie dieser Krieg sich entwickelt, ist ebenfalls völlig offen. Von einer atomaren Eskalation bis zu einer Befriedung ist alles möglich. Aktuell ist wohl am meisten wahrscheinlich, dass sich an der aktuellen Situation mittelfristig wenig ändert. Trotzdem ist auch eine Verschlechterung der Lage möglich und hätte sofort massive Auswirkungen auf die Stadt. Es könnte erneut zu massiven Fluchtbewegungen kommen oder bei einer Ausweitung des Krieges auf neue Gebiete und Länder zu weiteren wirtschaftlich negativen Folgen.

Corona – Einzig bei der Corona-Pandemie scheint es so, als wäre das Schlimmste überwunden. Sofern das Auftreten einer neuen impfresistenten Virusvariante mit hoher Ansteckungsgefahr und schweren Krankheitsfolgen ausbleibt, ist mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen. Aktuell scheint eine erneute Verschlechterung der Situation eher unwahrscheinlich.

Insgesamt sind die Risiken und Unwägbarkeiten die die Haushaltspläne für die Jahre 2023 und 2024 bergen, also hoch. Ein Haushalt soll Transparenz für die Öffentlichkeit schaffen. Er soll Steuerungs- und Kontrollinstrument für den Rat sein. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss er nah an der Realität geführt werden. Es wird nicht überraschen, dass an den Doppelhaushalt bald einige Zettel Verpflichtungsermächtigungen zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel getackert werden und diesen zu einem unübersichtlichen Flickenwerk machen.

Doppelt hält in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht besser. Der Haushaltsplan 2024 ist ein Pulverfass, der der Stadt im ungünstigen, aber nicht unwahrscheinlichen Fall, um die Ohren fliegt. Angesichts der beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken ist unverständlich, warum die Stadt einen Doppelhaushalt aufstellt.

Seriös und der aktuellen Lage gerecht wäre, in diesem Jahr nur einen Haushalt für das Jahr 2023 zu beschließen und im nächsten Jahr, wenn über die Entwicklung der aktuellen Krisen ein deutlich besseres Bild herrschen sollte, den Haushalt für 2024 zu beschließen. Das im Rechnungswesen geltende Vorsichtsprinzip, wonach bei der Bilanzierung alle Risiken und Verluste angemessen zu berücksichtigen sind, wird mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes missachtet. Die STADTGESTALTER können schon aus diesem Grund einem Doppelhaushalt in der aktuellen Situation nicht zustimmen.

11 Sep

Selbst machen: Fassadengärten auf Gehwegen anlegen

Alle können mitmachen. Zwei Reihen Gehwegpflaster an der Hauswand entfernen, Beet ausheben, mit Blumenerde befüllen, Pflanzen zur Fassadenbegrünung einpflanzen. In vielen niederländischen und flämischen Städten braucht man dafür nicht mal eine Genehmigung. Wie das in Bochum funktionieren könnte, darüber haben sich die STADTGESTALTER Gedanken gemacht.

“Geveltuinen” heißen auf Niederländisch die 30 bis 60 cm breiten Pflanzstreifen entlang von Hausfassaden, die sich direkt am Bürgersteig befinden. Die Blumen und Pflanzen, die vom Gehweg die Fassade hochranken, sorgen für ein schönes, grünes, in der Blütezeit buntes Straßenbild.

Fassadengarten, Geveltuin, Foto: Opuntie

Übersetzt ins Deutsche bedeutet “Geveltuin” Fassadengarten. In den Niederlanden und Belgien legen diese Gärten die Einwohner*innen im ganzen Land selbst an. Es gibt Förderprogramme, städtische und landesweite Wettbewerbe, welcher Ort die meisten, den längsten oder den schönsten “Geveltuin” anlegt (Tegelwippen- Gewinner).

Geveltuin-Kultur in Belgien und den Niederlanden

Das Gießen der Pflanzen und die Pflege der schmalen Gärten übernehmen die Hausbewohner*innen, vor deren Häusern die Fassadengärten angelegt wurden. Die Gemeinden und Städte beschränken sich darauf die zukünftige Fassadengärtner*innen bei der Anlage der Gärten sowie der Bepflanzung zu beraten. Manche Kommunen geben einen Zuschuss für den Kauf von Erde und Pflanzen (Förderung Rotterdam). In vielen Städten ist für die Anlage einer Geveltuin nicht mal eine Genehmigung erforderlich. Es gibt Kommunen, die bitten um eine Anmeldung, Für Fälle, in denen man nicht selbst einen Fassadengarten anlegen kann oder möchte, gibt es in einigen Städten ehrenamtliche “Geveltuinbrigaden”, die beauftragt werden können, einen Fassadengarten (Geveltuinbrigade Gent) zu bauen. In diesem Fall müssen sich die Bewohner*innen nur noch um die Pflege der fertigen Beete kümmern.

Das Anlegen von mehreren Geveltuins geschieht in den Niederländen und Belgien oft als Gemeinschaftsprojekt von Menschen, die in der gleichen Straße wohnen. Nachbar*innen tun sich zusammen und begrünen in Gemeinschaftsaktionen ganze Straßenzüge (1.000 Geveltuinen). Erst werden an den Hauswänden gemeinsam die Fassadengärten angelegt und bepflanzt, danach wird auf dem Straßenfest die Verschönerung der Straße gefeiert. Solche Projekte stärken die Nachbarschaft und fördern die Identifikation mit Straße und Viertel.

Fassadengärten in Bochum

Auch in Bochum gibt es viele trostlos graue Straßen, deren Anblick sich durch Beete an den Häusern und die Begrünungen von Fassaden deutlich aufbessern ließe. Gerade in Straßen, an denen die Häuser ohne Vorgärten direkt an der Straße stehen, fehlt in Bochum und Wattenscheid oft Grün. Die Stadt sollte mehr für eine Begrünung tun, Die STADTGESTALTER haben dazu schon verschiedene Vorschläge gemacht (Mehr Grün für die Stadt).

Eigentlich spricht nichts dagegen auch in Bochum, die Anlage von Fassadengärten zu erlauben. Auf eine Genehmigung sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER verzichtet werden, eine Online-Anmeldung, in der angegeben wird, wo welcher Garten geschaffen wurde und wer den pflegt, sollte genügen.

Voraussetzung und Bauanleitung zur Anlage von Fassadengärten

Für die Anlage eines Fassadengartens müssen allerdings trotzdem einige Regeln beachtet werden: Der Garten darf nur maximal zwei Gehwegplatten breit und maximal 30-40 cm tief werden. Auf dem Gehweg muss für die Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen eine Lauffläche von 1,8 Metern verbleiben. Auch dürfen nur Pflanzen eingesetzt werden, die mit ihren Wurzeln nicht Fassade oder Gehweg zerstören können. Wenn man nicht selbst Eigentümer*in des Hauses ist, an dem der Fassadengarten angelegt werden soll, muss vor Baubeginn eine Genehmigung des oder der Hauseigentümer*in eingeholt werden.

Sind die genannten Voraussetzungen geklärt. Ist die Anlage des Fassadengartens sehr einfach:

Schritt1: Pflaster entfernen.
Schritt2: Beet mit Tiefe von 30-40 cm ausheben.
Schritt 3: Mit den herausgenommenen Pflasterplatten Kante zum verbliebenen Gehwegpflaster setzen, damit Pflaster nicht absackt.
Schritt 4: Beet mit Erde befüllen.
Schritt 5: Blumen und andere Pflanzen eingraben.
Schritt 6: Pflanzen wässern..

Mögliche Unterstützung durch die Stadt

Was kann die Stadt tun, um die Anlage von Fassadengärten zu fördern? Zum einen kann sie Menschen informieren und beraten, die gerne Geveltuinen anlegen möchten. Sie kann die Anlage mit Zuschüssen fördern. Dazu kann Sie ehrenamtliche “Geveltuinbrigaden” finanziell unterstützen, die von Stadtbewohner*innen mit der Anlage von Fassadengärten beauftragt werden können. Die Stadt, städtische Einrichtungen und Unternehmen können sich selbst verpflichten an Gebäuden, die direkt an Gehwegen liegen, Fassadengärten anzulegen. Nicht zuletzt kann die Stadt Aktionstage veranstalten, an denen in bestimmten Straßen und Vierteln Fassadengärten angelegt werden (Geveltuinendag). Für solche Tage kann die Stadt Erde, Pflanzen und Werkzeuge bereitstellen sowie eine Beratung vor Ort anbieten. In den Stadterneuerungsgebieten (ISEK) Laer, Langendreer West/ Werne, Wattenscheid, Hamme und Innenstadt könnte die Anlage von Fassadengärten eine eigene Maßnahme werden.

Kaum Kosten – viele Vorteile

Idealer Weise könnte die Stadt Bochum zudem Aktionen zum Bau von Geveltuinen in die bereits bestehende Kampagne “Bochum blüht und summt” aufnehmen, denn mit Fassadengärten werden auch neue Lebensräume für Insekten geschaffen.

Fassadengärten haben darüber hinaus noch weitere Vorteile, sie leisten einen kleinen Beitrag für ein besseres Mikroklima und dienen dem Starkregenschutz. Über sie kann ein Teil des Regenwassers versickert werden und muss so nicht mehr über die Abwasserkanäle abgeleitet werden.

Fassadengärten sehen also nicht nur schön aus, erfreuen die Menschen und werten das Straßenbild, auf, sie haben auch sonst viele Vorteile. Dazu sind sie bei großer Wirkung so kostengünstig wie sonst keine Maßnahme der Stadtgestaltung und -begrünung. Die Anlage durch die Bewohner*innen selbst fördert zudem den Zusammenhalt in den Nachbarschaften sowie die Identifikation mit Straße und Viertel, wo die Menschen leben.

Bochum könnte Vorreiter werden

Bisher gibt es in Deutschland noch keine Großstadt, die sich die Initiativen der belgischen und niederländischen Städten zur Fassadenbegrünung zum Vorbild genommen hat. Bochum könnte in diesem Bereich der Stadtbegrünung eine Vorreiterrolle übernehmen. Sofern der Stadt der Mut fehlt gleich stadtweit die Anlage von Fassadengärten zu erlauben und zu fördern, schlagen die STADTGESTALTER vor, den Bau von Geveltuinen zunächst in einem Stadtteil auszuprobieren und Erfahrungen sammeln, wie man die Anlage von Fassadengärten am besten organisiert und fördert.