Die STADTGESTALTER schlagen vor Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel mit einer städtischen Steuer zu belegen und den Verleihunternehmen von E-Scootern für die Nutzung öffentlicher Flächen Sondernutzungsgebühren abzuverlangen. Die eingenommenen Gelder sollen für die Anschaffung von Mehrwegsystemen und Scooter-Abstellplätze eingesetzt werden.
Rund um die Filialen von Starbucks, Mc Donalds und ähnlichen Gastrounternehmen quillen die Mülleimer über mit Kaffeebechern und Fastfood-Müll. Das, was nicht in die Abfallbehälter passt oder die Kunden nicht bereit waren in die Mülleimer zu werfen, findet sich auf den umliegenden Straßen, Gehwegen und Grünanlagen wieder, muss also teuer von der Stadt aufgesammelt und entsorgt werden.
Das Problem: Einwegverpackungen
In Deutschland werden jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht (Süddeutsche vom 21.05.19). Die Herstellung der Becher verbraucht Ressourcen wie z.B. Trinkwasser in besonders erheblichen Mengen. Die Nutzung allein von Einwegbechern für Heißgetränke in Deutschland entspricht umgerechnet den Umweltbelastungen von 5.000 Haushalten in Deutschland pro Jahr (Verbraucherzentrale vom 10.02.2021). Wohlgemerkt für eine Verpackung, die nach zirka 10 Minuten keinen Nutzen mehr hat und im Müll landet. Sorglos weggeworfene Einwegverpackungen verrotten nicht, sondern tragen über sehr lange Zeit Mikroplastik in den Boden ein.
In der Stadt Tübingen wurde Anfang 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt Mc Donalds, Starbucks und Co müssen dort je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck zahlen, höchstens aber 1,50 Euro pro ausgegebenes Essen. Mc Donalds wollte die Verpackungssteuer nicht hinnehmen, scheiterte aber in allen Instanzen zuletzt vorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben).
Förderung von Mehrweg
Die Einnahmen, die durch die Einwegverpackungssteuer erzielt werden, sollen nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER genutzt werden, um Bochumer Unternehmen aus der Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrweg-Behältnissen und Mehrweg-Geschirr oder einer Gewerbespülmaschine bzw. bei der Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem zu unterstützen.
Bisher zeigt sich Bochum beim Vorgehen gegen Einwegverpackungen wie in Umweltfragen generell wenig ambitioniert. Lediglich bei Großveranstaltungen soll es bisher kein Plastikgeschirr mehr geben. Ernsthaft durchgesetzt wird der Beschluss jedoch kaum, wie zuletzt auf dem Weihnachtsmarkt 2022 zu beobachten war.
Weiters Problem: Einwegverpackungen bei der Lieferung von Essen
Auch die Einwegverpackungen, die bei Lieferungen von Essen nach Hause anfallen, stellen ein großes Problem dar. Zwar müssen alle Gastronomen zu lieferndes Essen seit Anfang 2023 ebenfalls in Mehrweg- oder Nicht-Plastikverpackungen anbieten, Hinweise auf dieses Angebot, sucht man bei Lieferdiensten bisher aber oft vergeblich. Viele Gastronomen haben die Verpflichtung zu diesem Angebot bisher offenbar noch gar nicht umgesetzt (Greenpeace 29.03.23). Darüber hinaus nehmen bisher nur wenige Kunden das Angebot wahr.
Auch im Fall von Lieferungen ist nicht anzunehmen, dass der ausschließliche Einsatz von Mehrwegsystemen freiwillig erfolgen wird. In einem nächsten Schritt wäre daher zu überlegen, wie die Verpackungssteuer auf den Einwegmüll, der bei Lieferungen anfällt, ausgeweitet werden kann.
Sondernutzungsgebühr für Verleihroller
Auch bei den E-Scootern schlagen die STADTGESTALTER vor, die Verleihunternehmen zukünftig zur Kasse zu bitten, und zwar für die Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen der Fahrzeuge (Antrag Sondernutzungsgebühr E-Scooter)). Für jeden E-Scooter soll dafür eine Gebühr zur Nutzung öffentlichen Raums erhoben werden. Die Stadt Köln erhebt 85 bis 130 pro E-Scooter. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Mai dieses Jahres, für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme solche Sondernutzungsgebühren erheben. (StGB NRW-Mitteilung vom 22.05.2023)
Die Erhebung der Nutzungsgebühr ist nur konsequent. Wer eine öffentliche Fläche für private Zwecke nutzt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne dass dabei ein nennenswerter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht, der sollte die Kosten tragen, die er dafür verursacht. Das sollte für E-Scooter wie für Autos gleichermaßen gelten (Bewohnerparken). Wie sich die STADTGESTALTER dafür einsetzen, dass für Autos, die im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, eine kostendeckende jährliche Bewohnerparkgebühr von 250 Euro gezahlt werden sollte (Antrag Gebühren für Bewohnerparken), sollte das Abstellen von Leihrollern auf öffentlichen Gehwegen in gleicher Weise behandelt werden.
Durch den gewerblichen Verleih von E-Scootern kommt es zu einer zum Teil erheblichen Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums bei einem gleichzeitig realisierten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber (VG Köln, Urteil 21 K 4874/22 vom 11.01.2023) Die zu entrichtende Gebühr ist die Gegenleistung für die erlaubte Sondernutzung der Straße als Privileg des Erlaubnisnehmers unter gleichzeitiger Inkaufnahme, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrem Gemeingebrauch der Straße beeinträchtigt werden können.
Weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos
Auch bei den E-Scootern, sollte die Stadt die eingenommenen Gebühren in Maßnahmen zur besseren Ordnung des E-Scooter Verkehrs investieren, z.B. in die Markierung spezieller Abstellflächen für die Leihroller. Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER noch 11 weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos vorgeschlagen (12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos). Leider blieb die Stadt auch in diesem Bereich bisher weitgehend untätig.
Verpackungssteuer wie Sondernutzungsgebühr für E-Scooter würden dazu beitragen, etwas mehr Ordnung und Sauberkeit auf den Bochumer Straßen zu schaffen. Dazu muss es Ziel der Stadt sein, die in der Stadt erzeugte Müllmenge drastisch zu reduzieren, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob die Bochumer Politik sich diesmal durchringt in dieser Hinsicht das erforderliche zu tun.
ie werden sich Energiekrise, Ukrainekrieg, Klimakrise, und Fluchtbewegungen in den nächsten beiden Jahren entwickeln? Was hat das für finanzielle Konsequenzen für den Stadthaushalt? Seriös abschätzen kann das heute niemand. Trotzdem stellt die Stadt aktuell einen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 auf. Eine fragwürdige Vorgehensweise.
Seit dreißig Jahren war das Morgen nicht mehr so ungewiss wie heute. Ukraine Krise, Inflation und drohende Rezession. Im Bochumer Rathaus gibt es keine Planstellen für Wahrsager. Trotzdem windet sich aktuell ein Doppelhaushaltsentwurf für die kommenden zwei Jahre durch die Gremienmühle. Das bedeutet: Bereits jetzt will die Verwaltung festsetzen, welche Rechnungen sie im Dezember 2024 bezahlen möchte. Aber ist eine langfristige Planung nicht klug? Eine Planung schon, ein vorzeitiges Festlegen nicht. Eine Planung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung führt die Kommune immer durch. Ein einjähriger Haushalt führt also nicht zu Planlosigkeit. Im Gegenteil.
Aktuell einen Haushalt für 2024 aufstellen zu wollen ist nicht seriös
Während der prekären Situation in der Corona-Pandemie machte die Kämmerei noch lieber einen Zwischenschritt und setzte angesichts der ungewissen Entwicklung auf einen einjährigen Haushalt. Das war klug. Die Welt und die Entwicklung sind seitdem aber nicht sicherer geworden. Gerade die Inflation und ihre Konsequenzen wirft Stadt, Land und Familien hin und her. Im Doppelhaushalt der Stadt findet das alles keine hinreichende Berücksichtigung. Brav werden dort die Haushaltsentwürfe mit den heute gar nicht mehr gültigen Bedingungen fortgeschrieben.
Dass die Verwaltung allen Ernstes einen Haushalt vorlegt, der in den kommenden zwei Jahren von weiteren Steigerungen bei den Steuereinnahmen ausgeht, ist mehr als wunderlich. Schließlich geht das Wirtschaftsministerium in seiner Herbstprognose von einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr aus. Da der Doppelhaushalt kurz vor Weihnachten beschlossen werden soll, kann man vielleicht noch von einem frommen Wunsch sprechen. Alle, die nicht mehr an das Christkind glauben, sind sich wahrscheinlich sicher: Der geschnürte Haushalt platzt bald wieder auf.
Zwar kann man nun sagen: „Das war doch schlau! Wenn alles teurer wird, werden auch die Steuereinnahmen steigen.“ Der Gedanke ist nachvollziehbar. Aber dann hätte man diese Steigerung auf der Ausgabenseite auch berücksichtigen müssen. Ist das der Fall? Leider gar nicht. Sollten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst nur annähernd die Inflation ausgleichen, dann wachsen die Aufwendungen von x auf y. Und die Gewerkschaften geben sich kurz vor Beginn der neuen Lohnverhandlungen bereits breitschultrig, die Forderungen von Verdi für die städtischen Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde lautet 10,5% mehr Lohn und Gehalt.
Aktuelle Krisen, finanzielle Risiken und Unwägbarkeiten
Die finanziellen Risiken und Unwägbarkeiten für die Haushalte in den nächsten Jahrenstellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Energiekosten – Wie sich die Kosten für Energie entwickeln werden, ist derzeit kaum absehbar. Die derzeitigen Steigerungen werden erst in den folgenden Jahren richtig durchschlagen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Preise noch deutlich höher steigen werden, als dies im Haushalt angenommen wurde.
Baukosten für städtische Projekte – Schon jetzt muss die Stadt, die geplanten Kosten für Bauprojekte besonders wegen steigender Baupreise beständig nach oben korrigieren (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant) und für die Kostensteigerungen Verpflichtungsermächtigungen zur Umschichtung von Finanzmitteln beantragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Entwicklung anhält. Das Szenario, dass die Baukonjunktur zusammenbricht, ist zwar nicht unwahrscheinlich, doch wird das den Preisanstieg zunächst nur bremsen, dass die Preise signifikant sinken, ist auch in diesem Fall eher nicht zu erwarten.
Personalkosten für städtische Beschäftigte – Dass die Personalausgaben der Stadt deutlich stärker steigen als in den Haushaltsplanungen angenommen, kann als sehr wahrscheinlich angenommen werden. Schon das Ausmaß der Erhöhung der letzten Tarifrunde 2020 hatte die Stadt unterschätzt. Verdi fordert in der aktuellen Tarifrunde 10,5% mehr Lohn und Gehalt. Entsprechend deutlich wird die Erhöhung nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen ausfallen. Die Aufwendungen für das Personal einschließlich der Versorgungsleistungen an Pensionäre und Rentner machten 2021 einen Anteil von 22,7% der Gesamtausgaben aus.
Fachkräftemangel – Offen ist auch wie sich der Mangel an Fachkräften auf den städtischen Haushalt auswirken wird. Können Stellen nicht besetzt werden, sind Leistungen für teures Geld an externe Unternehmen zu vergeben, z.B. Ingenieursbüros. Auch die erhöhen ihre Preise, wenn ihre Leistungen auf dem Markt knapp sind. Um Stellen besetzen zu können sollte man sie finanziell attraktiver machen und müsste sie dazu höher eingruppieren. Auch das kostet zusätzliches Geld.
Transferleistungen für Bedürftige (Sozialleistungen) – Abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Armutszuwanderung, werden die Ausgaben der Stadt für Transferleistungen zunehmen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Zahl der Transferleistungsempfänger*innen zunehmen wird. Mit steigender Inflation werden auch die Leistungssätze steigen. Die Transferaufwendungen, machten 2021 45% der Gesamtausgaben der Stadt aus.
Aufnahme von Flüchtlingen – Aktuell steigt die Zahl der aufzunehmenden minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge, die die Stadt unterbringen muss, stark an. Die Stadt hat bereits jetzt große Probleme alle Ankommenden adäquat unterzubringen und zu betreuen. Wie sich die Aufnahmezahlen in den nächsten Jahren entwickeln, ist nicht absehbar, ebenso wenig wie viel der Kosten, die der Stadt entstehen, von Land und Bund übernommen werden. Aufgrund der aktuellen politischen Krisenereignisse sowie der Klimakrise ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es in den nächsten Jahren zu weiteren massiven Flüchtlingsbewegungen kommen wird.
Zinsen für städtische Schulden – Um der Inflation entgegen zu wirken wird die europäische Zentralbank in der nahen Zukunft den Leitzins weiter erhöhen. Mit dieser Entwicklung rechnet auch die Stadt. Das bedeutet, die Zahlung der Stadt für die Zinsen für die fast 1,8 Mrd. städtische Schulden werden erheblich steigen. Wurden 2021 noch 18, Mio. für Zinsen aufgewendet, plant die Stadt für 2024 schon 31,5 Mio. Euro Zinsen ein. Steigen die Zinsen schneller und deutlicher als erwartet, sind auch Zinsaufwendungen jenseits der 40 Mio. für 2024 nicht unrealistisch.
Zunahme städtische Verschuldung – Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Stadt bei anhaltender Krisenlage das Ziel 2023 und 2024 keine weiteren Schulden aufzunehmen, nicht einhalten kann. Wenn die Einnahmen entgegen der Kalkulationen der Stadt weniger hoch ausfahlen und die Ausgaben wider Erwarten höher, ist ein Ausgleich des Haushaltes mittels Verschuldung kaum zu vermeiden. Eine Zunahme der Verschuldung wiederum würde eine Zunahme der Zinsaufwendungen nach sich ziehen.
Altschuldenfond – Seit Jahren hofft die Stadt darauf, dass – wie es diverse Landesregierungen versprochen haben – das Land einen wesentlichen Teil der fast 1,8 Mrd. städtischer Altschulden übernimmt. Doch mit zunehmender Verschlechterung auch der finanziellen Lage des Landes, wird es immer unwahrscheinlicher, dass es zu einem solchen Altschuldenfond kommt.
Steuereinnahmen – Trotz der sich am Horizont ankündigenden Rezession geht die Stadt auch für 2023 und 2024 von weiter zunehmenden Steuereinnahmen aus. Nicht absehbar ist, wie tiefgreifend der wirtschaftliche Abschwung sein und wie lange er anhalten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die geplanten Steuereinnahmen sich nicht wie geplant realisieren lassen bzw. die Zunahme der Einnahmen deutlich geringer ausfallen wird als die Inflation, so dass es real zu einem Rückgang des Wertes der eingenommenen Steuern kommt.
Zuwendungen und Fördermittel von Land und Bund – Anzunehmen ist, dass sich bei einem starken Konjunktureinbruch auch die Einnahmen- und Ausgabenlage bei Land und Bund deutlich verschlechtern wird. Das hätte zur Folge, dass auch Zuwendungen und Fördermittel an die Städte und Gemeinden nicht mehr wachsen, sondern ggf sogar niedriger ausfallen, als dies bisher im Haushalt angenommen wird. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung, kommen wird, wahrscheinlicher ist, dass die Zuweisungen von Land und Bund stagnieren. Was bei einer sich verschlechternden finanziellen Lage und sich deutliche erhöhenden Ausgaben bei der Stadt, ebenfalls fatale Folgen hätte.
Gewinnabführung von Stadtwerken, Sparkasse & Co – Die Stadtwerke haben bereits angekündigt, dass sie die jährliche Gewinnabführung in Höhe von 57.5 Mio. Euro an die Stadt mittelfristig nicht mehr stemmen können (WAZ 20.06.22). Energiekrise und die wirtschaftlichen Folgen der Fehlinvestitionen bei der STEAG, den Kohlekraftwerken in Hamm und Lünen sowie dem Windparks vor Borkum (Bochumer Fehlinvestitionen in Kohle und Wind), belasten die Ergebnisse der Stadtwerke. Die Weitergabe der steigenden Energiekosten an die Kunden ist nur begrenzt möglich. Wie das Finanzabenteuer STEAG endet ist weiter offen.
Auch bei den anderen städtischen Unternehmen, insbesondere der Sparkasse lässt sich nicht absehen, wie sich der Konjunktureinbruch auf das Jahresergebnis auswirken wird. Werden bei steigenden Zinsen und einbrechender Baukonjunktur weniger Darlehen vergeben und platzen mehr Finanzierungen, wird sich das Ergebnis und die jährliche Gewinnabführung in Höhe von derzeit 16,5 Mio. Euro ebenfalls halten lassen.
Weiterhin ist damit zu rechnen, dass sich die Betriebsergebnisse von BOGESTRA und Wasserwelten deutlich verschlechtern wird. Die Verluste beider Unternehmen werden ebenfalls durch Gewinne der Stadtwerke abgedeckt. Beide Unternehmen hängen stark von Energiepreisen ab. Bei der BOGESTRA spielen dazu Personalkosten eine große Rolle. Steigen hier die Preise schlägt das sofort negativ auf das Jahresergebnis durch. Die BOGESTRA hat dazu einen zunehmenden Kundenschwund zu beklagen, da das Angebot mangels Investitionen in die Erweiterung des Netzes sehr zu wünschen übriglässt.
Klimawandelfolgen – Der Sommer 2022 hat nochmals deutlich gezeigt, dass auf die Stadt in den nächsten Jahren massive Folgen des Klimawandels zukommen. Die Umsetzung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen hat die Stadt über die letzten Jahrzehnte immer wieder verschleppt, so dass die auch die finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den verbleibenden Jahren bis 2035 entsprechend höher ausfallen müssen.
Die Ansätze für Maßnahmen zur Energie- wie Mobilitätswende im Haushalt 2023 und 2024 sind deutlich zu niedrig. Mit diesen wenig ambitionierten Anstrengungen kann das Ziel der Stadt Klimaneutralität bis 2035 nicht erreicht werden. Ob die Stadt das Ziel überhaupt noch ernsthaft verfolgt, ist angesichts der zu geringen Haushaltsansätze, der fehlenden Bereitschaft in der Politik, die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen und des noch immer fehlenden Klimaschutzkonzeptes darüber hinaus mehr als fraglich. Nähme man die Ziele zum Klimaschutz endlich ernst, dann müssten die finanziellen Anstrengungen vervielfacht werden.
Ukrainekrieg – Wie dieser Krieg sich entwickelt, ist ebenfalls völlig offen. Von einer atomaren Eskalation bis zu einer Befriedung ist alles möglich. Aktuell ist wohl am meisten wahrscheinlich, dass sich an der aktuellen Situation mittelfristig wenig ändert. Trotzdem ist auch eine Verschlechterung der Lage möglich und hätte sofort massive Auswirkungen auf die Stadt. Es könnte erneut zu massiven Fluchtbewegungen kommen oder bei einer Ausweitung des Krieges auf neue Gebiete und Länder zu weiteren wirtschaftlich negativen Folgen.
Corona – Einzig bei der Corona-Pandemie scheint es so, als wäre das Schlimmste überwunden. Sofern das Auftreten einer neuen impfresistenten Virusvariante mit hoher Ansteckungsgefahr und schweren Krankheitsfolgen ausbleibt, ist mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen. Aktuell scheint eine erneute Verschlechterung der Situation eher unwahrscheinlich.
Insgesamt sind die Risiken und Unwägbarkeiten die die Haushaltspläne für die Jahre 2023 und 2024 bergen, also hoch. Ein Haushalt soll Transparenz für die Öffentlichkeit schaffen. Er soll Steuerungs- und Kontrollinstrument für den Rat sein. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss er nah an der Realität geführt werden. Es wird nicht überraschen, dass an den Doppelhaushalt bald einige Zettel Verpflichtungsermächtigungen zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel getackert werden und diesen zu einem unübersichtlichen Flickenwerk machen.
Doppelt hält in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht besser. Der Haushaltsplan 2024 ist ein Pulverfass, der der Stadt im ungünstigen, aber nicht unwahrscheinlichen Fall, um die Ohren fliegt. Angesichts der beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken ist unverständlich, warum die Stadt einen Doppelhaushalt aufstellt.
Seriös und der aktuellen Lage gerecht wäre, in diesem Jahr nur einen Haushalt für das Jahr 2023 zu beschließen und im nächsten Jahr, wenn über die Entwicklung der aktuellen Krisen ein deutlich besseres Bild herrschen sollte, den Haushalt für 2024 zu beschließen. Das im Rechnungswesen geltende Vorsichtsprinzip, wonach bei der Bilanzierung alle Risiken und Verluste angemessen zu berücksichtigen sind, wird mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes missachtet. Die STADTGESTALTER können schon aus diesem Grund einem Doppelhaushalt in der aktuellen Situation nicht zustimmen.
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