Stadtrat besetzt Ausschüsse erneut rechtswidrig – Gericht ordnet wie schon 2021 die Neubesetzung an
Diesmal versuchte die SPD sich in den Ausschüssen einen Sitz mehr zu verschaffen, als ihr nach dem Wahlergebnis zustand. Wie geht es jetzt weiter und was bedeutet der Beschluss des OVG?
Im September vergangenen Jahres wurde der neue Bochumer Stadtrat gewählt. Dieser bildet für wichtige Bereiche der Stadtpolitik wie Mobilität, Soziales und Arbeit, Umwelt und Ordnung, Kultur oder Sport Ausschüsse, die einen Teil der Ratsarbeit übernehmen, selbst Entscheidungen treffen oder für den Rat vorberaten.
Spiegelbildlichkeit von Stadtrat und Ausschüssen erneut verletzt
Diese Ausschüsse müssen spiegelbildlich zum Stadtrat besetzt werden. Die Ausschüsse sollen den Rat in klein abbilden. Die Stärkeverhältnisse von Gruppen und Fraktionen sowie die Mehrheitsverhältnisse müssen in den Ausschüssen die gleichen sein wie im Stadtrat. Also darf eine Fraktion, die im Rat weniger Sitze hat als eine andere, auch in den Ausschüssen nicht mehr Sitze haben als die andere. Haben zwei Fraktionen im Rat keine Mehrheit, dürfen sie die auch in den Ausschüssen nicht haben.
Immer wieder aber versuchen in Bochum Fraktionen durch Machtspielchen und rechtswidrige Absprachen diese gesetzlichen Vorgaben zu umgehen und die Ausschussbesetzung zu ihren Gunsten zu manipulieren. 2020 versuchte man kleinen Fraktionen Sitze zu verschaffen, denen keine zustanden (Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?), Im November 2025 versuchte die SPD sich einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen zu verschaffen, der ihr nach dem Kommunalwahlergebnis nicht zusteht.
In beiden Fällen wiesen die STADTGESTALTER, 2020 mit Der PARTEI und 2025 mit Volt, auf die rechtswidrige Besetzung der Ausschüsse hin. Parteien und Oberbürgermeister ignorierten diese Hinweise. Die Sache kam vor Gericht. Das folgte der Rechtsauffassung von STADTGESTALTERn und PARTEI bzw. Volt und ordnete an, die Ausschüsse seien aufzulösen und neu zu bilden (2020: VG Gelsenkirchen, 2025: OVG NRW).
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 05.03.2026 zeigt, offenbar hat der Bochumer Stadtrat aus der Blamage von 2021 nichts gelernt. Das erneut das Gericht die Rechtswidrigkeit der Ausschussbesetzung feststellt, wirf kein gutes Licht auf den Stadtrat sowie den Oberbürgermeister (2020 Thomas Eiskirch, 2025 Jörg Lukat), der es erneut versäumt hat, die rechtswidrige Besetzung zu beanstanden.
Was lief bei der Ausschussbesetzung im November 2025 falsch?
Bei der Kommunalwahl 2025 verlor die SPD drei Sitze im Stadtrat. Umgerechnet auf die Ausschüsse, die in Bochum bisher eine Größe von 15 Sitzen haben, bedeutete dieses Wahlergebnis auch einen Verlust von einem Sitz in jedem Ausschuss (statt 5 Sitzen nur noch 4 Sitze). Damit wollte sich die SPD augenscheinlich allerdings nicht abfinden. Offensichtlich organisierte man für die Ausschusswahl im November 2025 beim BSW zwei zusätzliche Stimmen, um sich entgegen dem Wahlergebnis in den Ausschüssen auch 2025 einen fünften Sitz zu verschaffen.
Sieht die Gemeindeordnung NRW eigentlich gemäß § 50 (3) vor, dass Fraktionen und Gruppen zunächst über einen gemeinsamen einheitlichen Vorschlag zur Ausschussbesetzung verhandeln sollen, hatte die SPD daran somit kein Interesse mehr. Denn bei den Verhandlungen dazu wären ihr von den anderen Gruppen und Fraktionen nur die nach Wahlergebnis zustehenden Sitze zugestanden worden, also nur 4 statt 5 Sitzen. Folgerichtig lud die SPD die anderen demokratischen Gruppen und Fraktionen zwar zu Gesprächen über den Zuschnitt und die Zuständigkeit der Ausschüsse ein, ließ aber Gespräche über einen einheitlichen Wahlvorschlag nicht stattfinden. Die Pläne der Fraktion waren andere.
Auch der Oberbürgermeister, gewählt als Kandidat von SPD und Grünen, drängte nicht auf Verhandlungen der Fraktionen und Gruppen über einen einheitlichen Wahlvorschlag, obwohl das als Vorsitzender des Rates seine Aufgabe gewesen wäre. Er stellt nur fest, dass sich Fraktionen und Gruppen nicht auf einen solchen Vorschlag geeinigt hätten, also nach § 50 (3) GO NRW die Ausschüsse jetzt durch eine Verhältniswahl nach Listen zu besetzen wären. Dass es aufgrund des taktischen Verhaltens der SPD gar keinen Versuch zu einer Einigung gab, ließ er dabei unbeachtet.
Oberbürgermeister und Stadtrat setzten sich also über die Regel der Gemeindeordnung hinweg, dass Fraktionen und Gruppen zunächst den Versuch unternehmen sollten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Die SPD wollte sich unbedingt den zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen verschaffen. Der Verlust eines Sitzes in den Ausschüssen gegenüber der vorangegangenen Wahlperiode hätte weniger Ausschussposten für die Fraktionsmitglieder bedeutet, das hätte in der Fraktion zu Unmut geführt.
Allerdings hatte die SPD bei ihrem machtpolitisch motivierten Schachzug einen wesentlichen Punkt übersehen. Der zusätzliche Sitz der SPD führte in den Ausschüssen zu einer Mehrheit von SPD und CDU (8 von 15 Sitzen), die es im Stadtrat nicht gibt. Dort haben SPD und CDU zusammen nur 44 von 92 Sitzen, bräuchten für eine Mehrheit also immer einen dritten Partner. Somit wurde bei der Bildung der Ausschüsse die nötige Spiegelbildlichkeit zur Sitzverteilung im Stadtrat verletzt und ordnete das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit unanfechtbarem Beschluss am 05.03.2026 an, die Ausschüsse aufzulösen und neu zu wählen.
Welche Folgen hat der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts?
Das hatte zur Folge, dass umgehend alle Sitzungen der rechtswidrig gebildeten Ausschüsse abgesagt werden mussten und der Rat vermutlich in einer Sondersitzung im April die Ausschüsse neu bilden und besetzen muss.
Es ist zu hoffen, dass Fraktionen und Gruppen nunmehr aus den beiden Niederlagen vor Gericht lernen und zukünftig alle Machtspielchen unterlassen, sich Ausschusssitze zu verschaffen, die ihnen nach dem Wahlergebnis nicht zustehen. Aufgabe des Oberbürgermeisters ist es, das sicher zu stellen, dieser Verpflichtung muss der OB zukünftig gerecht werden.
Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 50 (3)) muss also diesmal zunächst von den Gruppen und Fraktionen der Versuch unternommen werden, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Dies sollte möglich sein. Bei einer Ausschussgröße von wie bisher 15 Sitzen würde bei einer Besetzung entsprechend des Wahlergebnisses der zu viel gewonnene fünfte Sitz der SPD der Gruppe STADTGESTALTER/Volt zufallen. Bei einer Größe von 16 Sitzen würde die SPD ihren 5. Sitz behalten, STADTGESTALTER/Volt fiele ebenfalls ein Sitz zu. Bei Ausschüssen mit 17 Sitzen würden STADTGESTALTER/Volt und AfD einen Sitz mehr erhalten, die SPD könnte ihren 5. Sitz ebenfalls behalten. In allen Fällen würde der von den Gerichten geforderten Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen. Sich auf eine dieser drei Varianten zu einigen, sollte Gruppen und Fraktionen eigentlich nicht schwerfallen.
Rechtssicherheit schaffen, stärkt die Demokratie
Abschließend bleibt anzumerken, dass STADTGESTALTER/Volt es als ihre Aufgabe ansehen, bei aus ihrer Sicht rechtlich bedenklichen Vorgängen, diese gerichtlich klären zu lassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Richtigkeit dieses Vorgehens wird durch die wiederholten Erfolge vor Gericht bestätigt. Es sollte selbstverständlich sein, dass, wenn es zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Rat oder gegenüber der Stadtverwaltung kommt, diese von Gerichten geklärt werden. Daran ist nichts Ehrenrühriges, Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie.
Auch die von den Fraktions- und Gruppenmitarbeitern und –mitarbeiterinnen gegenüber der Stadt abzugebende Vertraulichkeitserklärung hält die Gruppe STADTGESTALTER/Volt für nicht rechtmäßig. Deren Inhalt missachtet die organschaftlichen Rechte der Gruppen und Fraktionen. Ebenso hält die Gruppe es nicht für rechtlich haltbar, die Gruppen bei den Sitzungsentschädigungen anders zu behandeln als die Fraktionen. Sollte es in beiden Fällen keine rechtlich unbedenklichen Lösungen geben, müssten auch in diesen Angelegenheiten am Ende die Gerichte für Klärung sorgen.


















