Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.
Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.
Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein
Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Rettung des Wahlrechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.
Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).
Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig
Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.
OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.
Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023
Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.”
§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.
Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken
Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.
Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).
Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.
Bisher erfolgt die städtische Haushaltspolitik im Hinblick auf einige Ziele, die die Stadt verfolgt, im Blindflug. Was die im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf die Einwohnerzufriedenheit und den Klimaschutz bewirken, ist unbekannt. Es fehlen Befragungen und Kennzahlen, die das messen. Das wollen die STADTGESTALTER jetzt ändern.
Mit Einführung der doppelten Buchführung im städtischen Haushaltswesen führte die Stadt 2008 im Rahmen der Haushaltsplanung zugleich eine wirkungsorientierte Steuerung ein. Seitdem werden den Verwaltungseinheiten Budgets zugeteilt und mittels Kennzahlen bestimmte (Wirkungs-)Ziele vorgegeben, die sie mit den durch das Budget zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln erreichen (oder übertreffen) sollen. Das ist z.B., bei den Bochumer Symphoniker die Zahl der Besucher*innen und Abonnements, die in den zukünftigen Haushaltsjahren erreicht werden sollen. Im Einwohneramt, sind das die Wartezeiten auf Termine oder Bearbeitungszeiten für bestimmte Verwaltungsabläufe. Für das Rechnungsprüfungsamt wird der Anteil der Prüfungen, der termingerecht abgearbeitet wird, als Kennzahl ausgewiesen.
Konzept der wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung wird nicht mehr ernsthaft verfolgt
Die Idee hinter der wirkungsorientierten Steuerung war, die Zielerreichung bei den entsprechenden Kennzahlen sukzessive zu verbessern, um eine stärkere Bürger-/Kundenorientierung, eine Effizienzsteigerung sowie eine effektivere Steuerung der Verwaltung zu erreichen. Da aber insbesondere aussagelose Kennzahlen in häufig belanglosen Bereichen ausgewählt wurden und Kennzahlen für wichtige Verwaltungsabläufe fehlen, ist eine wirkungsorientierte Steuerung in der Bochumer Verwaltung defacto nicht vorhanden. Das Konzept ist wirkungslos.
So fehlen z.B. im Ausländerbüro wichtige Kennzahlen zu den Bearbeitungszeiten: Wie lange braucht das Ausländerbüro um eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen und wie lange müssen die Betroffenen auf eine Einbürgerung warten? Derartige Kennzahlen werden nicht erfasst, um die schlechten Leistungen auf diesen Gebieten zu verschleiern und ambitionierte Zielsetzungen sowie das Verfehlen von Zielvorgaben zu vermeiden. Stattdessen wird die durchschnittliche Wartezeit bei Terminen vor den Büros der Sachbearbeiter*innen als Kennzahl erfasst. Den Betroffenen hilft es allerdings wenig, wenn sie bei Terminen nur 15 Minuten warten müssen, um ins Büro vorgelassen zu werden, sie aber erst gar keine Termine erhalte und die Einbürgerung 18 Monate dauert, statt wenige Wochen wie in gut organisierten Städten üblich (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).
An anderer Stelle im Haushalt werden wenig aussagekräftige Kennzahlen erfasst wie etwa die Anzahl der Pressekonferenzen und -mitteilungen oder die geplante Anzahl von Followern in sozialen Medien. Diese Zahlen alleine sind jedoch nicht geeignet, die Effektivität und Qualität der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu steuern.
In manchen Bereichen wie etwa bei den Straßenverkehrsangelegenheiten werden gar keine Wirkungskennzahlen wie wöchentliche Verkehrsüberwachungsstunden oder Kostendeckungsgrad Überwachung fließender Verkehr mehr erhoben oder vorgegeben. Die entsprechenden Felder im Haushaltsplan 2023/24 sind leer.
Eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert nur mit geeigneten Kennzahlen und dem Willen sich nach diesen Kennzahlen zu richten. In der Bochumer Verwaltung fehlt es bisher an beidem. Der Haushalt 2023/24 erweckt den Eindruck, als habe die Stadt das Konzept aufgegeben.
Eine erste Forderung der STADTGESTALTER lautet daher, dass die Verwaltung, das Kennzahlensystem grundlegend überarbeitet und die Verwaltungseinheiten die vorgegebenen Kennzahlen als verbindliche Zielsetzungen anerkennen, die es zu erreichen gilt. Darüber hinaus sollte das System eine neue Fokussierung erhalten.
Lebenszufriedenheit der Menschen sollte gemessen werden, um diese gezielt zu verbessern
Die zweite Forderung der STADTGESTALTER betrifft daher eine Neuausrichtung der Wirkungskennzahlen. Neben der Effektivität, Effizienz und Bürger- sowie der Kundenorientierung der Verwaltungsabläufe soll nach Meinung der STADTGESTALTER ebenfalls die Lebenszufriedenheit der in Bochum lebenden Menschen mittels Befragungen gemessen und systematisch verbessert werden. Bevorzugt sollte das in den Bereichen Stadtbild, Wohnen, Kultur, Umwelt, Beteiligung und Mobilität geschehen.
So wird in Kopenhagen für den Bereich Radverkehr aller zwei Jahre ein “Bicycle Account“ erstellt. Dieser dient als zentrales Instrument des Controllings und der Berichterstattung zur Entwicklung der Fahrradstadt Kopenhagen. Für den Bericht werden Kennzahlen wie z. B. die zurückgelegten Kilometer mit dem Rad und dem Auto auf Hauptstraßen erhoben, der Modal-Split ermittelt, Fakten zu der bestehenden Fahrradinfrastruktur erhoben, aber eben auch die Zufriedenheit der Bewohner über die Fahrradinfrastruktur erfragt. Um die Zufriedenheit der Menschen mit dem bisher erreichten zu ermitteln wird eine repräsentative Telefonbefragung mit über 1.000 Interviews durchgeführt (Verbreitung radikaler Systeminnovationen Fallbeispiel Fahrradstadt Kopenhagen,).
Diese Art des Controllings mit Wirkungskennzahlen und Messung der Einwohnerzufriedenheit lässt sich auch für andere Bereiche aufbauen. Zum Beispiel um herauszufinden, wie erfolgreich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) in Wattenscheid, Hamme, Innenstadt, Laer und Langendreer/ Werne laufen. Auch die Zufriedenheit mit dem Kulturangebot, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, dem Angebot an Freizeiteinrichtungen, darunter z.B. dem Schwimmbadangebot oder der Gestaltung der Stadtteilzentren und Wohnviertel ließe sich mit Kennzahlen und einem Zufriedenheitsindex, der durch Befragungen der Betroffenen bzw. Bewohner*innen ermittelt wird, entsprechend messen.
Alle Maßnahmen, die die Stadt mit einem Haushalt auf den Weg bringt, dienen letztlich dem Ziel, die Lebenszufriedenheit der Menschen in der Stadt zu verbessern. Ob die Maßnahmen erfolgreich sind und die vorgegebenen Ziele erreicht werden, wird bisher jedoch nicht gemessen. Diese Lücke wollen die STADTGESTALTER mit der Einführung von Wirkungskennzahlen zur Einwohnerzufriedenheit schließen.
Wirkungskennzahlen, um zu messen wie weit die Stadt beim Klimaschutz ist
Des Weiteren misst die Stadt bisher nicht, wie sie bei der Erreichung des Klimaschutzes vorankommt. Trotz Ausrufung des Klimanotstandes 2019, fehlt es bisher an einem Konzept, wie die Stadt bis 2035 klimaneutral werden will.
Die CO2-Emissionen der Stadt entstehen insbesondere im Bereich der Gebäude, durch den Verkehr und die Energieerzeugung bzw. den Energieeinkauf der Stadtwerke. Öffentlichkeitswirksam verkauft die Stadt insbesondere die Pflanzung von Bäumen und Hecken als Klimaschutzmaßnahmen, während sich in den wesentlichen Bereichen, insbesondere im Verkehr, kaum Nennenswertes tut. 39% des in der Stadt erzeugten CO2 wird durch den Verkehr erzeugt. Das sind jedes Jahr über 1.000.000 Tonnen (Energie- und Klimaschutzkonzept 2030). Selbst eine Buche kann über eine Lebenszeit von 100 Jahren nur 3,5t CO2 kompensieren (Wie viel CO2 speichert der Baum?). Würde die Stadt es schaffen jedes Jahr 100 neue Buchen zu pflanzen, gelänge es ihr gerade mal 0,35% des durch den Verkehr verursachten jährlichen CO2-Ausstoßes nach 100 Jahren zu kompensieren. Die Baumpflanzungsmaßnahmen klingen also auf den ersten Blick nach einem großen Wurf. Ihr Effekt auf die städtische CO2-Bilanz ist jedoch kaum messbar.
Das Beispiel zeigt, der Stadt fehlen Wirkungskennzahlen, die den Effekt von Klimaschutzmaßnahmen richtig einordnen und messbar machen. Will die Stadt ernsthaft klimaneutral werden, muss das gezielt, konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar geschehen. Effiziente Klimaschutzmaßnahmen müssen solchen mit wenig CO2-Einsparpotential vorgezogen werden. Solche Priorisierungen sind wiederum nur mit einem Controlling mittels Wirkungskennzahlen möglich.
Die STADTGESTALTER schlagen daher vor im Haushalt CO2-Äquivalente anhand der Zertifikate-Preise für CO2 zu bilanzieren. Auf diese Weise können die “Klimaschulden” als fiskaler Schuldenstand und damit als Kredit bei zukünftigen Generationen dargestellt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz und weniger CO2-Erzeugung bewirken dann eine Senkung der „Klimaschulden“. So lassen sich die Verwaltungseinheiten über ein begrenztes Klimabudget gezielt in Richtung Klimaneutralität bewegen.
Entsprechend sieht der Vorschlag der STADTGESTALTER vor, dass die Stadt in den nächsten beiden Jahren für die Bereiche Einwohnerzufriedenheit und Klimaschutz ein entsprechendes Konzept zur Erfassung und Zielsetzung von geeigneten Wirkungskennzahlen aufbaut. Diese Kennzahlen sollen für die Haushaltsperiode 2023/24 erstmals als Ausgangsbasis erfasst werden, damit der Verwaltung ab dem Haushalt 2025 für die entsprechenden Kennzahlen Zielvorgaben gemacht werden können, die dann in den Folgejahren sukzessive und zielgerichtet in Richtung mehr Einwohnerzufriedenheit und Reduzierung des in der Stadt erzeugte CO2 verschärft werden können.
Um mehr Lebenszufriedenheit und möglichst zielgerichtet Klimaneutralität zu erreichen geht kein Weg an Wirkungskennzahlen vorbei
Verfolgt Bochum ernsthaft die beiden Ziele, Erhöhung der Einwohnerzufriedenheit und möglichst schnelle Erreichung der Klimaneutralität, wird die Stadt nicht darum herum kommen mittels Kennzahlen zu messen und zu prüfen, ob und in wieweit diese Ziele erreicht werden. Da die Stadtentwicklung primär über den städtischen Finanzhaushalt gesteuert wird, müssten solche Kennzahlen folgerichtig in den Haushalt aufgenommen werden.
In der Ratssitzung am 10.11.22 werden die STADTGESTALTER genau das beantragen. Dann wird sich zwigen, ob und in wieweit die anderen Ratsfraktionen es für erforderlich halten die genannten Ziele in messbarer und damit transparenter wie nachvollziehbarer Weise zu verfolgen und sie bereit sind der Verwaltung entsprechend verbindliche Vorgaben zur Erreichung der genannten Ziele zu machen.
In Bochum wissen die Menschen oft viel zu wenig darüber, was in der Stadt und der Stadtpolitik passiert. Nur noch die WAZ berichtet umfänglich und täglich. Andere Städte informieren die Bürger*innen mit ihrem Amtsblatt über das Stadtgeschehen aller zwei Wochen. Diesem Beispiel könnte die Stadt Bochum folgen.
Anders als dem Dänen Marcellus schwant den Bochumern nichts Übles. Dabei ist auch in ihrer Stadt „etwas faul“. Erfreulicherweise ist die kommunale Bühne für verschwörende Theoretiker, die theoretische Verschwörer sehen, zu volkstümlich, in Bochum zu klein. Am Ende bietet die ordentlich gelegte Frisur von Thomas Eiskirch im Vergleich zu Trumps Tolle und Putins Pläte zu wenig Projektionsfläche. Glück gehabt.
Aber trotz dieser fehlenden Nebelkerzen, die jede sachliche bundespolitische Diskussion freudlos ersticken, führt die Bochumer Stadtgesellschaft kaum klare Debatten über die Entscheidungen, die ihre Repräsentanten im Rat zu treffen haben. Einige Fraktionsvorsitzende sind den Bochumer Bürgern wahrscheinlich so bekannt wie Dubravka Šuica. Wer das ist? Die europäische Kommissarin für „neuen Schwung für die Europäische Demokratie“. Ich musste auch googeln.
Unserem Bochum, ein Dorf, das an der Hand der klobigen industriellen Konzerne zur Stadt gewachsen ist, fehlt eine fein geölte Bürgergesellschaft, der seit hunderten Jahren gewiss ist, dass sie ihre Geschicke selbst steuern muss. Diese Bürgergesellschaft kann sich nur vor dem Hintergrund einer dauerhaften informationellen Kulisse empor entwickeln. Da die einzig verbliebene Tageszeitung, die von der Mehrheit der Bochumer gar nicht abonniert ist und gelesen wird, dafür nicht ausreicht, ist die Politik gefordert.
In Zeiten der Mosaike aus Blogs, Tweets und Insta-Posts lohnt auch mal ein Blick aufs Analoge: Gerade das staubige Amtsblatt, das in Bochum bislang nur der kaum gehörten Verkündung von Satzungen und Ausschreibungen dient, könnte dem Bürgergedanken neues Leben einhauchen. Entblättern sich monatlich frei Haus redaktionell und interessant aufbereitet die Vorhaben der Verwaltung, die Debatten des Rates und Informationen der Fraktionen über ihre politische Arbeit, wird eine Grundlage für Beteiligung und Teilhabe geschaffen. In anderen Städte, z.B. Freiburg gibt es ein solches Amtsblatt schon seit Jahrzehnten (Amtsblatt Freiburg https://www.freiburg.de/pb/281247.html). In den meisten Haushalten freuen sich die Menschen seit über 30 Jahren und 816 Ausgaben, aller zwei Wochen kostenfrei mit den neuesten Stadtnachrichten und -veranstaltungen auf 10 Zeitungsseiten versorgt zu werden. Der Druck finanziert sich über einen kleinen Teil Werbung auf der letzten Seite des Blattes.
Praktischerweise hegen bestehende Gesetze und Rechtsprechung ein redaktionelles Amtsblatt in Neutralität und Inhalt ein, ohne dass die Lokalpolitik hier kompliziert eigenes Recht schaffen muss. So darf das Amtsblatt nur über Veranstaltungen, Vorhaben und Debatten aus den Sphären des Rates und der Verwaltung informieren. Allgemeine journalistische Berichterstattung über Neuigkeiten in der Stadt, z.B. über die Spieltage des VfL Bochums oder den Handtaschendiebstahl am Bahnhof, obliegen den journalistischen Medien – Also de facto der WAZ, da Radio Bochum sich in den „Hits der 80er und 90er“ erschöpft. Ebenso bleiben die spitzen Kommentare den Bochumer Redakteuren vorbehalten. Auch die Recherche und Unterfütterung politischer Debatten mit z.B. Zitaten von Seiten der IHK bleiben Metier der Tageszeitung. WAZ, Social Media und Amtsblatt würden sich mit ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen.
Natürlich müsste das Amtsblatt aus 100% recycelten Altpapier bestehen und zertifiziert klimaneutral hergestellt werden. Ebenso sollte eine barrierefreie digitale Version verfügbar sein. Wer möchte sollte zudem die Papierversion abbestellen und dafür die digitale Version abonnieren können. Und ja, es werden sich dagegen Bedenken, Widerstände und Zaudern formieren… Dornige Chancen nannte dies mal jemand.
Viel zu viele Ratsbeschlüsse in Bochum werden zu langsam oder gar nicht umgesetzt. Es fehlt die notwendige Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik. Ein erster Schritt die Situation zu verbessern wäre die Einführung eines Umsetzungsregisters für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen.
Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen aus den Klimaschutzkonzepten werden nur teilweise umgesetzt. So gibt es die Smartkarte mit der ÖPNV und Mobilitätsleistungen in Anspruch genommen werden sollten und die mit dem Klimaschutzteilkonzept Verkehr 2014 beschlossen wurde, bis heute nicht. Über Schulwegpläne verfügt immer noch kaum eine Bochumer Schule, obwohl diese der Rat bereits 2010 beschlossen hat. Das Radverkehrskonzept 1999 wurde bis heute nur in Ansätzen realisiert. Immer wieder beschweren sich auch die Bezirksvertretungen, dass Beschlüsse von der Verwaltung nicht umgesetzt oder verschleppt werden. Zuletzt in Höntrop bei der Kreuzung Alte Post/Westfälische Straße (WAZ vom 28.03.22).
Bochum braucht Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse
Entsprechend beabsichtigen die STADTGESTALTER dem Rat ein Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse vorzuschlagen, indem jeder Ratsbeschluss eintragen wird und jährlich vermerkt, wird wie weit die Umsetzung durch die Verwaltung fortgeschritten ist.
Keine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik
Eigentlich besteht aber ein viel grundsätzlicheres Problem, es fehlt wie in vielen Gemeinden auch in Bochum eine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik wie diese die Gemeindeordnung vorsieht (§55 GO-NRW Kontrolle der Verwaltung). Vielmehr bestimmt viel zu oft die Verwaltung die Stadtpolitik und nicht die politischen Fraktionen im Rat und der Bezirksvertretungen. Den ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen fehlt häufig das Fachwissen um die Aussagen der Verwaltung kritisch hinterfragen zu können. Entsprechend werden in den Verwaltungen die politischen Gremien nicht ernst genug genommen. Millionenteure Verlustprojekte wie die Beteiligung an der STEAG oder Cross-Border-Leasing waren in Bochum nur möglich, weil es im Stadtrat an politischen Vertreter*innen mit dem zur Beurteilung solcher Projekte nötigen Sachverstand fehlte.
Die beständig auftretenden exorbitanten Kosten- und Zeitüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten zeigen, dass der Stadtrat nicht in der Lage ist, die Verwaltung zu einem funktionierenden Projektmanagement zu verpflichten. Immer wieder wird die Politik von der Verwaltung zum Beschluss von vermeintlich günstigen Bauprojekten verleitet, die schließlich nicht selten um ein Vielfaches teurer werden und die die Ratsmitglieder nicht beschlossen hätten, hätten sie beim Beschluss die wahren Kosten und Kostenrisiken gekannt. Auf der anderen Seite werden Kosten von der Verwaltung bewusst massiv aufgebauscht, um andere Projekte zu verhindern. Dies konnte man in Bochum zuletzt bei der Kostenschätzung für den RadEntscheid erleben (Verwaltung frisiert Kostenschätzung zum RadEntscheid). Auf diese Weise entscheidet am Ende allein die Verwaltung, was in der Stadt passiert und die Politik tut, was die Verwaltung ihr vorgibt.
Lenkung von Ratsentscheidungen durch die Verwaltung
Auch hat eigentlich der Rat zu entscheiden, wie beispielsweise die Ausarbeitung und Entwicklung eines Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt inklusive Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Tatsächlich überlässt man das in Bochum der Verwaltung, dem Oberbürgermeister und einer städtischen GmbH wie den Wasserwelten. Auf diese Weise gestaltet nicht mehr die Politik im Stadtrat den Entscheidungsablauf, sondern die Verwaltung. Die Politik wird zum bloßen Spielball in dem Verfahren, das die Verwaltung kontrolliert. Die Verwaltung trifft letztlich die wesentlichen Vorentscheidungen, insbesondere über welche Lösungsalternativen die Politik abstimmen darf und über welche nicht. Auf diese Weise wird der eigentliche Entscheidungsspielraum der Politik immer wieder unangemessen eingeschränkt.
Ganz besonders deutlich wird diese Vorwegnahme von Entscheidungen, wenn die Verwaltung der Politik, wie etwa bei der Trassensuche zum Radschnellweg durch die Innenstadt nur noch eine einzige Lösungsvariante zum Beschluss vorlegt und damit der Politik faktisch gar keinen Entscheidungsspielraum mehr zwischen mehreren Alternativen lässt. Wenn die Verwaltung schon alle ihr nicht genehmen Lösungsvorschläge vor der Entscheidung des Rates vorab aussortiert hat, muss sie im Rat auch keine Diskussion und Entscheidung über bzw. für Varianten befürchten, die ihr nicht gefallen. In diesem besonders auffälligen Fall, z.B. Diskussionen über eine der 14 vom Gutachterbüro zwar am besten bewerteten aber von der Verwaltung vorab aus dem Entscheidungsverfahren entfernten Lösungsalternativen.
Der Einsatz von Gutachtern um Entscheidungen zu lenken
Dass die Verwaltung nicht politisch unabhängig agiert, zeigt sich auch, wenn sie bewusst einseitig vorbefasste Gutachter auswählt, bei denen sie von vornherein sicher sein kann, dass diese das Vorhaben in der Weise stützen, wie sich die Verwaltung das vorstellt. Will die Verwaltung ein Bürgerbegehren wegen mangelnder Zulässigkeit ablehnen, sucht sie sich keinen unabhängigen Gutachter, sondern genau den, von dem sie weiß, dass er in ähnlich gelagertem Fall bereits ein Gutachten mit gewünschtem Ergebnis, also die Unzulässigkeit festzustellen, verfasst hat. In Bochum so geschehen beim Bürgerbegehren RadEntscheid, wo praktischer Weise der Gutachter auch noch das gleiche Parteibuch sein Eigen nannte wie Oberbürgermeister und die Mitglieder einer der beiden Mehrheitsfraktionen.
Will die Verwaltung, dass die Politik in einer bestimmten Weise entscheidet, nutzt sie das mangelnde Fachwissen der Kommunalpolitiker*innen im Stadtrat aus und beauftragt den Gutachter, der das von ihr gewünschte Ergebnis unterstützt. Das macht es den Politiker*innen schwierig eine andere Position zu vertreten, denn selbst ein Gutachten beauftragen können die Ratsmitglieder auf die Schnelle in der Regel nicht. Mit eigenem Fachwissen die Ergebnisse der Gutachten bestreiten ist vielen aufgrund fehlender Fachkompetenzen nicht möglich.
Verwaltung bestimmt defacto die Stadtpolitik nicht der Stadtrat
Die Macht in den Gemeinden, also auch in Bochum, geht somit immer weniger von den Repräsentant*innen der Bürger*innen in den Stadträten aus, sondern hat sich auf die Verwaltung verlagert. Es kommt zu einer Dominanz von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen, die vom Bundesverfassungsgericht auch als “Neuer Dualismus” bezeichnet wird. Nicht der gesamte Stadtrat kontrolliert die Verwaltung (alter Dualismus), sondern die Mehrheitsfraktionen und die Verwaltung stehen auf der einen Seite und die Opposition auf der anderen. Bei der Mehrheitsfraktionen besteht kaum mehr Interesse die Verwaltung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Nur noch die Opposition sieht dies als ihre Aufgabe. Das ist auch in Bochum festzustellen, wenn die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen konsequent verhindern, dass das Rechnungsprüfungsamt den Ursachen für die massiven Kostenüberschreitungen bei Bauprojekten wie Husemannplatz oder den Kanalbauprojekten auf den Grund geht und entsprechende Anträge aus der Opposition immer wieder ablehnt.
Verwaltung reagiert gereizt auf Kritik aus dem Stadtrat
Gerne versucht die Verwaltung auch jede grundlegende Kritik an ihrer Arbeit zu unterbinden, in dem sie, wie der Oberbürgermeister zuletzt in der Ratssitzung vom 01.04.22, darauf verweist, dass der Rat Teil der Verwaltung sei. Entgegen der Auffassung des Oberbürgermeisters ist der Stadtrat zwar Teil der Exekutive der Gemeinde, aber nicht Teil der Verwaltung. Wie schon ausgeführt, ist es gemäß §55 GO-NRW (Kontrolle der Verwaltung) seine Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren und die Durchführung seiner Beschlüsse zu überwachen.
Es mag wünschenswert sein, dass der Rat Kritik an der Verwaltung zunächst intern äußert und darauf verzichtet rechtlich gegen die Verwaltung vorzugehen. Das ist aber nur möglich, wenn die Verwaltung vom Rat beschlossenen Maßnahmen auch konsequent und zeitnah umsetzt und dem Rat Beschlüsse unvoreingenommen zur Entscheidung überlässt, ohne diese bereits in eine der Verwaltung genehme Richtung zu lenken. Sofern das regelhaft nicht passiert, ist öffentliche, scharfe Kritik ebenso gerechtfertigt wie der Gang vor Gericht, um eine rechtlich einwandfreie Behandlung von Angelegenheiten durchzusetzen. Der Verwaltung wie dem Oberbürgermeister sollte klar sein, dass die fortlaufende Negierung von Ratsbeschlüssen wie die unangemessene politische Einflussnahme der Verwaltung auf die zur Abstimmung gestellten Entscheidungsoptionen von all jenen Ratsmitgliedern als respektlos empfunden wird, die ihre Aufgaben im Rat ernst nehmen. Diese reagieren auf solches Verhalten somit auch entsprechend unmissverständlich.
Die durchsichtige Ablehnung des RadEntscheids aufgrund angeblicher formaler Mängel, der Umgang mit den Bürger*innen bei den Schwimmbadschließungen oder den Wohnbebauungsplänen sowie die große Trassensuchshow für den Radschnellweg, zeigen, wirklich ernst nehmen Stadt und Politik in Bochum Bürgerbeteiligung nicht. Zumeist findet sie nur alibimäßig statt.
Die Ablehnung von Bürgerbegehren aus “formalen Gründen” hat in Bochum schon Tradition. Schon die Bürgerbegehren zum Stadtbad und zum Musikzentrum wurden so abgeschmettert. Beim Bürgerbegehren zum Cross-Border-Leasing ging man noch dreister vor. Kaum waren die Unterschriften der Bürger*innen eingereicht und das Begehren als zulässig eingestuft, flog die damalige Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) nach New York, unterschrieb den Cross-Border-Leasing-Vertrag und machte damit das Bürgerbegehren unmöglich. Der geschlossene Vertrag ließ sich nicht mehr zurück nehmen. Das Bürgerbegehren war sinnlos geworden.
Stadt will Bürgerbegehren RadEntscheid mit zweifelhaften Gutachten kippen
Jetzt soll das Bürgerbegehren zum RadEntscheid unzulässig sein. Während die RadEntscheide in den allermeisten Städten problemlos akzeptiert wurden, begründet Bochum seine Ablehnung auf angeblichen formellen Mängel. So erklärten in Aachen, Marl, Bonn und Essen die Stadtverwaltungen und der Rat die Bürgerbegehren, die dem RadEntscheid-Bochum in Form und Inhalt sehr ähnlich sind, für zulässig und nahmen sie ganz oder im Wesentlichen an. In Bochum besorgte sich die Stadtverwaltung vom SPD-Parteifreund ein Gutachten, um das Begehren aus formalen Gründen ablehnen zu können, die Grünen zogen nach, und ließen ebenfalls ein Gutachten erstellen, das, wen wundert es, zum gleichen Ergebnis kam, allerdings aus ganz anderen Gründen. Dass beide Gutachten nicht aus gleichen Gründen zu dem Schluss kommen, das Begehren sei unzulässig, wirft Fragen auf. Was der eine Gutachter für unzulässig hielt, hielt der andere für zulässig und umgekehrt, trotzdem kam man zum gewünschten Ergebnis. Inhaltlich überzeugen beide Gutachten ohnehin nicht. Die Strategie der Gutachter mit viel Matsch werfen, am Ende bleibt schon was hängen, und begründet die Unzulässigkeit ist durchsichtig, ein weiteres Rechtsgutachten aus Bochum zeigt das auf (Gutachten Zulässigkeit RadEntscheid).
Bürger*innen schätzten Angelegenheiten besser ein als die Stadt
Die Ablehnung der Bürgerentscheide jetzt und in der Vergangenheit sind auch deswegen kein Ruhmesblatt für die Stadt, weil sich im Nachhinein immer herausstellte, dass die Bürger*innen die Angelegenheiten besser einschätzten als Politik und Verwaltung. Der Cross-Border-Leasing-Deal scheiterte und wurde zu einem Millionen-Verlust-Geschäft für die Stadt, das neue Stadtbad konnte gerade mal 10 Jahre betrieben werden, dann musste es wegen “Wasserschaden” und weil es die Stadt nicht mit einem Euro pro Besucher*in bezuschussen wollte, geschlossen werden, Das Musikforum ist, wie es die Kritiker vorhergesagt haben zu einem Konzerthaus der Bochumer Symphoniker mit Musikschulalibi geworden, ein offenes Musikzentrum für alle, an dem jeden Tag die unterschiedlichsten Konzerte und andere Veranstaltungen zur Musik stattfinden, ist es entgegen der Versprechungen von Stadt und Politik nie geworden.
Der RadEntscheid enthält letztlich nur Forderungen, die die Stadt ohnehin eigentlich verfolgen müsste, um die von ihr selbst beschlossenen Ziele zu erreichen. 2014 hatte die Stadt im Rahmen der Bewerbung als fußgänger- und fahrradfreundlicher Stadt den Beschluss gefasst den Radverkehr so auszubauen, dass der Anteil der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, bis 2019 um 5%P steigen soll, bis 2030 sogar um 19%P (AGFS-Bewerbung 2014). Unternommen haben die großen Redner von SPD und Grünen freilich bis heute kaum Nennenswertes um dieses Ziel zu erreichen. Der Radverkehr stieg bis 2019 um einen mageren Prozentpunkt.
Zielbild Stadt Bochum zur Entwicklung des städtischen Mobilität, beschlossen vom Rat der Stadt 2014
Mit dem Mund verfolgen Oberbürgermeister und die Mehrheitskoalition aus SPD und Grünen in Bochum immer große Ziele, sind aber weder Willens noch in der Lage diese zu erreichen. Die Verwaltung boykottiert seit Jahrzehnten mit ihrer provokativen Langsamkeit die Mobilitätswende, die Politik traut sich jedoch nicht die Verantwortlichen im Rathaus auf Trab zu bringen. Angesichts dessen ist es schon zynisch, wenn die Stadt in ihrer Pressemitteilung erklärt “Die Stärkung des Radverkehrs genießt aber auch bereits heute in der Stadtpolitik einen großen Stellenwert.” (Pressemitteilung der Stadt vom 21.03.22). Wenn man die selbst gesetzten Ziele nicht mal im Ansatz erreicht, dann kann diese Aussage wohl kaum wahr sein.
Politik will verhindern, dass von ihr selbst beschlossene Ziele erreicht werden
Absurd wird es, wenn erst die Bürger*innen mit einem Bürgerbegehren auf den Plan treten müssen, damit das Nötige von Verwaltung und Politik auf den Weg gebracht wird, um die genannten Zielsetzungen zu erfüllen, dann aber Politik und Verwaltung alles daransetzen, die Umsetzungen des Bürgerbegehrens RadEntscheid abzuwenden, um quasi aktiv zu verhindern, dass die selbst gesetzten Ziele erreicht werden. 17.000 Menschen unterschreiben dafür, dass die Stadt endlich das erfüllt, was die Politik schon lange beschlossen hat und Oberbürgermeister, SPD und Grüne haben nichts Besseres zu tun als den Bürger*innen den gehobenen Mittelfinger zu zeigen.
Andere Städte wie u.a. Aachen, Marl, Bonn und Essen haben haben sich dagegen fair verhalten. Sie haben erkannt, sie müssen in Sachen Radverkehr endlich wirklich was tun und können nicht immer nur große Reden schwingen. Sie haben sich einsichtig gezeigt und die Forderungen der Radentscheide ganz oder mindestens zu großen Teilen übernommen. Dieses Verhalten zeigt Respekt vor den Bürger*innen, der in der politischen Kultur von Bochum bisher leider kaum vorhanden ist.
Schwimmbadkonzept wurde ohne Bürgerbeteiligung entwickelt
Das wird leider auch bei anderen Themen sichtbar. Über Jahre bastelt die Stadt vorgeblich an einem Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt, allerdings ohne jede Bürgerbeteiligung. Die Bürger*innen waren in den Prozess, wie die neue Bäderlandschaft der Stadt zukünftig aussehen soll. an keiner Stelle eingebunden. Das Konzept wurde hinter den Kulissen zwischen den Ratsfraktionen von Rot und Grün und den gleichfarbigen Politikfürsten aus den Stadtbezirken ausgekungelt. Verständnis für die Entscheidungen, die das neue Konzept für einige Bäder bedeutet, kann man bei den Bürger*innen bei so einem Vorgehen allerdings nicht erwarten. Statt mögliche Bäderkonzepte zu entwickeln und mit allen Bürgerinnen Situation und Möglichkeiten bei den Bädern offen zu diskutieren sowie ernsthaft zu prüfen in wieweit der Betrieb von einigen Bädern zukünftig unter Umständen als Bürgerbäder möglich ist, um dann sogar gegebenenfalls die Bürger*innen entscheiden zu lassen, welches Konzept umgesetzt werden soll, hat man Fakten geschaffen (Bau Freibad Werne), noch bevor das Konzept überhaupt vorlag, und mit voreiligen Versprechungen falsche Vorstellungen (Erhalt aller Bäder) geweckt.
Bei Baulandentwicklung lässt Bürgerbeteiligung zu wünschen übrig
Auch bei der Planung von neuen Wohngebieten fällt die Bürgerbeteiligung immer wieder dürftig aus. Es gibt bis heute kein regelhaftes Bürgerbeteiligungsverfahren, das sicherstellt, dass die betroffenen Bürger*innen frühzeitig und substanziell in die Planungen in ihrer Nachbarschaft eingebunden werden. Mal gelingt die Bürgerbeteiligung besser (Gerthe West), mal stellt sie sich desaströs dar (Am Ruhrort, WAZ vom 25.03.21). Immer noch ist das Vorgehen der Verwaltung bei den meisten Bebauungen schematisch, man sucht eine Fläche, dann einen Investor und versucht im nächsten Schritt für dessen Planung Baurecht zu schaffen. Mögliche Anforderungen an eine Bebauung erst mit den Bürger*innen auszuhandeln und erst danach einen Investor zu suchen, geschieht noch viel zu selten. Die Folge sind viel zu viele anspruchslose 08/15-Bebauungen, wo sich schon in wenigen Jahren die Bürger*innen fragen werden, wie man die 2022 noch so zulassen konnte.
Negativbeispiel Trassenshow schreckt Menschen von Bürgerbeteiligung ab
Bürgerbeteiligung bedeutet in Bochum oft auch nur, die Bürger*innen werden um ihre Meinung sowie Ideen, Kritik und Anregungen zu bitten, die zu erfassen, alles in zwei Ordnern abzuheften und das war es dann. Der krasseste Fall von vorgespielter Bürgerbeteiligung war sicher die Trassensuchshow zur Streckenführung des Radschnellwegs (RS1) durch die Innenstadt (Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis). Erst wurden die Bürger*innen eingeladen ihre Vorschläge zu möglichen Trassen des RS1 zu machen, dann bewertete der Gutachter die Vorschläge. Das Bewertungsergebnis passte aber der Verwaltung nicht, also wurden alle Streckenführungen, die nicht genehm waren aus dem Verfahren geworfen, so dass am Ende nur die Trasse übrigblieb, die die Verwaltung schon vor der großen Suchshow als beste präferiert hatte. Pro Forma durfte der Stadtrat dann noch über deren Umsetzung abstimmen. Das Vorgehen erinnert fatal an Wahlen im real existierenden Sozialismus, erst durften die Bürger*innen Kandidat*innen zur Wahl vorschlagen, die nicht Genehmen wurden dann von der Wahl ausgeschlossen und der verbliebene Kandidat oder die übrig gebliebene Kandidatin wurden dann mit großer Mehrheit gewählt. Vor der Presse strich man heraus, welch große Zustimmung doch der bzw. die Gewählte erhalten habe.
Politische Kultur an neuem Tiefpunkt
In Bochum fehlt es somit an zweierlei: Bürgerbeteiligung wird in den meisten Fällen immer noch nicht ernst genommen, sie dient in der Regel immer noch als Alibi. Zum Zweiten werden den Bürger*innen von der Politik viele Versprechungen gemacht, welche Ziele die Stadt verfolgt und umsetzt, real verfolgt die Verwaltung diese allerdings nicht ernsthaft und die Politik ist nicht bereit, die Verwaltung dazu zu bewegen, die von ihr getroffenen Beschlüsse umzusetzen. Das gilt ganz besonders für Beschlüsse zur Mobilitätswende aber auch für jene zum Klimaschutz. Denn auch von der Masse an Maßnahmen, die vom Stadtrat zum Klimaschutz getroffen wurden, hat die Verwaltung bis heute nur einen Bruchteil umgesetzt (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).
In Bochum bestimmt nicht die Rot-Grüne Mehrheitskoalition im Stadtrat die Politik, sondern die Verwaltung bestimmt die Stadtpolitik und erwartet, dass Rot-Grün diese abnickt und die Veraltung mit entsprechenden Huldigungen für ihre tolle Arbeit beweihräuchert. Die Erwartungen der Bürger*innen, dass die Verwaltung das umsetzt, was die Politik ihnen versprochen und beschlossen hat, interessiert die Politik dagegen nicht. Beim nächsten Wahlkampf verspricht man den Bürger*innen einfach wieder neu, dass man sich diesmal ganz bestimmt für die Umsetzung der selbst getroffenen Beschlüsse einsetzt und dann geschieht, wie gewohnt wieder nichts.
Die politische Kultur in Bochum hat mit dem Verhalten zum RadEntscheid einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die Glaubwürdigkeit der Politik befindet sich im Sinkflug. Es wird Zeit, dass die Politik Bürgerbeteiligung ernst nimmt und alles dafür tut die Versprechungen auch zu erfüllen, die sie gegenüber den Bürger*innen abgegeben hat. Die Politik hat sicher zu stellen, dass, wenn sie einen Beschluss getroffen hat, dieser von der Verwaltung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Jene Bürger*innen stattdessen vor den Kopf zu stoßen, die nicht mehr tun als zu versuchen mittels eines Bürgerentscheids festzuschreiben, dass die Stadt, das tut, was die Politik bisher versäumt hat, nämlich einen verbindlichen Fahrplan festzulegen, wie die von der Politik schon vor Jahren beschlossenen Ziele endlich erreicht werden, sollten sich SPD und Grüne nochmal überlegen. Noch ist Zeit die Ratssitzung am 01.04. zu nutzen und das Begehren, das 17.000 Menschen unterschrieben haben, als gerechtfertigt anzuerkennen und ihm zu folgen.
427 Mio. Euro soll laut Stadt die Umsetzung der 7 Forderungen des Bochumer RadEntscheids kosten. Doch bei der städtischen Kostenschätzung wurden Kostensätze grob fehlerhaft angesetzt und positive Kosteneinsparungen außer Acht gelassen. Dazu kommen Rechenfehler. Die Überprüfung der Kostenschätzung wirft Fragen auf: Wurden die Kosten absichtlich absurd hochgerechnet oder mangelte es an Fachwissen? Was wusste die Politik? Wird der RadEntscheid gegen die irreführende Kostenschätzung klagen?
17.000 Unterschriften sammelte das Bürgerbegehren RadEntscheid für ihre 7 Forderungen (Ziele des RadEntscheid Bochum). Das Bürgerbegehren war damit im ersten Schritt erfolgreich. Am ersten April entscheidet der Rat, ob er das Begehren annimmt oder die Bürger und Bürgerinnen der Stadt darüber entscheiden sollen, ob die 7 Forderungen des RadEntscheids angenommen und umgesetzt werden.
Noch verweigert die SPD im Rat die Annahme des RadEntscheids, so dass ein Bürgerentscheid über die Annahme der 7 Forderung wahrscheinlich ist. Beim Bürgerentscheid werden die Aktiven der Initiative RadEntscheid für die Umsetzung werben, doch die Verwaltung behauptet in ihrer Kostenschätzung, die Umsetzung koste die Stadt in den nächsten 9 Jahren die absurd hohe Summe von 427 Mio. Euro. Dieser riesige Betrag wird viele Menschen abhalten beim Bürgerentscheid mit “Ja” zu stimmen.
Doch stimmt die Kostenschätzung überhaupt? Die STADTGESTALTER haben jeden Punkt überprüft und stellten haarsträubend falsche Kostenansätze sowie Rechenfehler fest. Zudem blieben Kosteneinsparungen, die aufgrund der Umsetzung der Forderungen durch die daraus folgende zunehmenden Radnutzung zu erwarten sind, in der Kostenschätzung unzulässiger Weise unberücksichtigt.
Im Einzelnen wurden folgende Fehler in der Kostenschätzung festgestellt:
Forderung 1: Ausbau des Radverkehrsnetzes – In diesem Punkt wird mit fehlerhaften Kostensätzen für den Neubau von Radwegen gearbeitet. Während die Stadt von Kosten von 1 bis 4 Mio. Euro pro Kilometer Radweg ausgeht, liegt der Einheitskostensatz laut Prognosgutachen bei 550 TEuro/km (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Der Unterschied erklärt sich daraus, dass die Stadt nicht nur die Kosten für den Neubau der Radinfrastruktur ausweist, sondern auch die Kosten für sämtliche Straßenbaumaßnahmen die bei der Einrichtung der Radwege für andere Verkehrsträger (Auto, Fußgänger*innen, ÖPNV) mit erledigt werden.
Kostenschätzung zu Forderung 1
Am Beispiel Königsallee wird diese Vorgehensweise deutlich. 3,2 Mio. Euro sollen nach Schätzung der Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Straßenbau, Markierung, Beleuchtung, Ampelanlagen (LSA), Verkehrslenkung) auf dem rund 1 Kilometer langen Abschnitt Wohlfahrt- bis Arnikastraße kosten (Beschlussvorlage 20213175). Nach der Kostenschätzung für den RadEntscheid hätten es sogar 4 Mio. sein müssen.
Kosten Umgestaltung Königsallee
Doch nur ein Teil der 3.2 Mio. entfällt auf den Bau neuer Radwege, denn im Rahmen der Maßnahme sollen auch die Gehwege und die Stellplätze neu gepflastert werden, der gesamte Straßenbelag soll erneuert werden, die Wendespuren sollen entsiegelt werden, die Fußgängerüberwege sollen taktile Elemente erhalten und die Bepflanzung der Allee soll am Ende der Baumaßnahmen neugestaltet werden. Diese Baumaßnahmen haben aber alle nichts mit dem Bau der Radwege zu tun. Dennoch wird so getan, als entstünden diese Kosten, weil an der Königsallee neue Radwege angelegt würden
Radinfrastruktur und sonstige Maßnahmen bei Neugestaltung Königsallee
Anders als von der Verwaltung in der Kostenschätzung dargestellt, kosten die Radwege abhängig von der Breite des Querschnitts der Straße, an dem sie angelegt werden, auch nicht das eine Mal 4 Mio., ein anderes Mal 3 Mio. und dann wieder nur 1 Mio./km. Die Radwege werden unabhängig vom bestehenden Straßenquerschnitt immer in vorgeschriebener Bauweise gleich gebaut. Sie sind immer mind. 1,8 Meter breit, asphaltiert, markiert, mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn und zu parkenden Autos. Lediglich die zusätzlichen Umgestaltungsmaßnahmen, die nichts mit dem Radwegebau zu tun, sind je nach Straßenquerschnitt mal mehr mal weniger aufwändig.
So kommt die Stadt auch auf eine Förderquote von real nur 35%, obwohl diese eigentlich für Radwegemaßnahmen bei 70 bis 90% liegen. Nur da viele der radinfrastrukturfremden Maßnahmen nicht gefördert werden, liegt die Förderung bezogen auf die Gesamtkosten entsprechend niedrig. Laut Beschlussvorlage rechnet die Stadt bei der Umgestaltungsmaßnahme Königsallee allerdings mit einer Förderung von 75%. Das wiederum deckt sich nicht mit den Angaben in der Kostenschätzung.
Auch die Aussage, dass bei jeder Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen, die Anwohner 30% der Kosten als Straßenbaubeiträge abzüglich von Landeszuschüssen zu tragen hätten, stimmt nicht. Bei der Baumaßnahme Königsallee z.B. fallen laut Aussage der Verwaltung keine Straßenbaubeiträge an und so ist es, anders als in der Kostenschätzung dargestellt, auch bei einigen weiteren Straßen..
In der Kostenschätzung ist statt der Kosten der Gesamtmaßnahme generell nur der Einheitskostensatz für den Bau von Radwegen in Höhe von 550 TEuro pro km anzusetzen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Umbauten an Kreuzungen. Aber auch hier entfallen höchstens 50% der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Radverkehr. Die Kostensätze sind entsprechend zu reduzieren.
Für die bloße Ummarkierung von Straßenfahrbahnen zu Radstreifen veranschlagt die Stadt in ihrer Kostenschätzung mit 500 TEuro/km, während der Einheitskostensatz bei nur 50 TEuro/km liegt (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Zuletzt genannter Kostenansatz bestätigt sich auch bei entsprechenden Baumaßnahmen der Stadt selbst. Bei der Berliner Straße kostete die Ummarkierung des Abschnitts von 400 Meter Länge 20.000 Euro (Beschlussvorlage 20192196). Diese Maßnahme bestätigt, dass der Ansatz von 50 TEuro korrekt ist. Offenbar hat die Verwaltung sich bei den Kostenansätzen in der Kostenschätzung bei den Markierungsmaßnahmen um eine Null vertan.
Da wie dargestellt deutlich weniger als die Hälfte der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Bau von Radwegen entfallen, sind auch die in der Kostenschätzung angesetzten Personalkosten mindestens zu halbieren. Bau- und Planungsleistungen, die für Umgestaltungen für andere Verkehrsträger aufgewandt werden, sind nicht dem Radverkehr zuzurechnen.
Forderung 2: Gestaltung der Radinfrastruktur – Auch in diesem Bereich ist die städtische Kostenschätzung nicht schlüssig. Beträgt der Einheitskostensatz für einen Kilometer neuer Radwege 550 TEuro, veranschlagt die Verwaltung für einen Teilumbau bestehender Radwege, um diese den aktuellen Bau- und Sicherheitsanforderungen der ERA anzupassen Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro/km. Dass eine bauliche Anpassung eines bestehenden Radwegs regelhaft doppelt so teuer sein soll wie der Neubau, ist nicht nachvollziehbar. Es ist realistisch bei einem “Teilumbau” von niedrigeren Kosten als beim Neubau auszugehen, 300 TEuro/km scheint als Kostenwert ausreichend.
Kostenschätzung zu Forderung 2
Forderung 3: Sicherheit zuerst – Für die Sicherheit der Radfahrenden zu sorgen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt, diese hat sie ordnungsgemäß mit dem nötigen Aufwand zu erledigen, ganz unabhängig davon ob der RadEntscheid das ebenfalls fordert.
Kostenschätzung zu Forderung 3
Gefahrenstellen für Radfahrende, wie sie aufgrund Fehlplanungen der Verwaltung z.B. an der Hans-Böckler-Straße entstanden sind, sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Die dafür erforderlichen Kosten entstehen aufgrund der Fehlplanungen und sind nicht in den Forderungen des RadEntscheids begründet. Entsprechende Kosten sind daher in der Kostenschätzung nicht zu berücksichtigen.
Die Stadt will 5 Stellen bei der Verkehrsüberwachung schaffen, um das Parken auf Radwegen zu ahnden. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Auch wird das Falschparken nicht durch die Radfahrenden verursacht. Es handelt sich um eine Überwachungsmaßnahme des Autoverkehrs, die Kosten wären damit diesem Verkehrsträger zuzurechnen. Sie sind in keinem Fall in der Kostenschätzung anzusetzen.
Kosten für den Betrieb (Reinigung u.a.) und die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Radwege können zwar in der Kostenschätzung berücksichtigt werden, wenn dies geschieht, sind diese Kosten aber auch mit den Kostenersparnissen bei der Instandhaltung und dem Betrieb der Straßen zu verrechnen, die aufgrund von mehr Rad- und damit verbunden weniger Autoverkehr entstehen. Die Kostenschätzung sollte dazu in einen investiven und eine konsumtive Kalkulation (jährliche Kosten, u.a. Betrieb und Instandhaltung) unterteilt werden. Es ist sinnvoll, die Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Radwege aus der vorliegenden investiven Kostenschätzung zu streichen. Sie sollten stattdessen in einer zusätzlichen konsumtiven Kostenschätzung berücksichtig werden, deren Erstellung die Stadt jedoch versäumt hat. Wie eine solche konsumtive Kostenschätzung aussehen könnte, dazu kommen wir später in diesem Beitrag.
Forderung 4: Sichere Kreuzungen – Auch hinsichtlich des Umbaus von 3 Kreuzungen im Jahr fallen die Kostensätze der Verwaltung zu hoch aus, ebenso wie der Personalkostenansatz. Es erfolgt eine Kürzung entsprechend der bei den Forderungen 1 und 2 erläuterten Kriterien zum Kostenansatz beim Umbau von Kreuzungen.
Kostenschätzung zu Forderung 4
Forderung 5: Radschulwegpläne für Schulen – Hinsichtlich dieser Forderung sind gar keine Kosten anzusetzen. Die Umsetzung der hierzu vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen wurde vom Stadtrat bereits am 12.12.2013 (Beschluss 20132502) beschlossen, entsprechend müssen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereits im Stadthaushalt etatisiert sein. Somit verbietet sich ein Neuansatz der Kosten.
Kostenschätzung zu Forderung 5
Die Erstellung von Radschulwegplänen ist eine Maßnahme des Klimaschutzteilkonzept klimafreundlicher Verkehr (Maßnahme 8a) und sollte im Zeitraum 2014-2020 umgesetzt werden. Zur Umsetzung wurde ein zweiter Klimaschutzmanager angestellt, eine Umsetzung erfolgte aus unbekannten Gründen bisher jedoch nicht.
Forderung 6: Ausbau von Fahrradabstellplätzen – Hinsichtlich dieser Forderung sind die Einheitskostensätze, insbesondere für Fahrradbügel und Fahrradboxen (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030) anzupassen. Die Stadt hat jeweils die Kosten für Luxusmodelle angesetzt. Das haben die Initiatoren des RadEntscheids weder gefordert, noch gibt es dafür eine erkennbare Notwendigkeit.
Kostenschätzung zu Forderung 1
Zudem weist die Kostenberechnung zu den überdachten Stellplätzen einen Rechenfehler auf. Insofern, wie von der Verwaltung angegeben, für 7 überdachte Stellplätze 10.000 Euro anzusetzen sind, kosten 2.800 Stellplätze insgesamt nicht 4,5 Mio. sondern nur 4 Mio. Euro. Entsprechend sind bei diesem Punkt 0,5 Mio. Euro abzusetzen.
Forderung 7: Förderung der Mobilitätswende – Die zu diesem Bereich angesetzt Kosten sind plausibel. Jedoch ist eine zusätzliche Ingenieurestelle zur Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Forderungen des RadEntscheids nicht erforderlich. Bei einem solchen Forschungsprojekt einer Hochschule bezahlt in der Regel diese selbst die für die Umsetzung erforderlichen Mitarbeiter*innen. Sie kann dazu regelmäßig auf Forschungsgelder zurückgreifen. Die Zuarbeit kann von den drei neu im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigten Bauingenieuren übernommen werden.
Kostenschätzung zu Forderung 7
Investive Kosten: 151 statt 427 Mio. Euro
Wird die Kostenschätzung der Verwaltung entsprechend der dargestellten Punkte korrigiert, ergeben sich statt der von der Verwaltung angegebenen 427 Mio. Euro investiven Kosten zur Umsetzung der 7 Forderung des RadEntscheids nur Kosten in Höhe von knapp 151 Mio. Euro, also fast dreimal weniger.
Gesamtkosten Kostenschätzung
Fehlende Betrachtung der Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr
Zusätzlich wären darüber hinaus noch die Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr zu betrachten, wenn mehr Menschen aufgrund der deutlich verbesserten Radinfrastruktur das Auto stehen lassen und stattdessen das Rad nehmen. Dies hat die Verwaltung unterlassen.
Hierbei wären zwei Effekte zu betrachten, zum einen der auf Betrieb, Instandhaltung und Investitionen des Bochumer Verkehrs insgesamt gerichtete Effekt und zum Zweiten der Kosteneffekt bezogen auf die externen Kosten des PKW-Verkehrs, also insbesondere hinsichtlich Klimaschutz, Lärm, Luftverschmutzung und Unfallkosten.
Positive Kosteneffekte RadEntscheid
Nimmt man an, die in Bochum mit dem PKW gefahrenen Personenkilometer nehmen aufgrund der vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen um 135 Mio. Im Jahr ab – das entspricht rd. 5,6% der mit dem Auto gefahrenen Personenkilometer in Bochum (Sonderauswertung zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“) – dann ergibt sich insgesamt eine Ersparnis bei den Kosten des PKW-Verkehrs von fast 30 Mio. Euro pro Jahr. Dabei entfällt die Hälfte auf eingesparte Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten, die andere Hälfte auf eingesparte externe PKW-Kosten. Das bedeutet bereits nach 5 Jahren hätten sich die Investitionskosten, die für die Umsetzung der sieben Forderungen des RadEntscheids ausgegeben werden müssten, refinanziert.
Es fragt sich, warum die Stadt eine solche Berechnung der positiven Kosteneffekte unterlassen hat und sie die Kosten für die Umsetzung der sieben Forderungen fast dreimal so hoch angibt wie diese realistisch einzuschätzen wären. Es liegt der Verdacht nahe, dass man den Eindruck erwecken will, dass mit den sieben Forderungen des RadEntscheids finanzielle Folgen verbunden sind, die die Stadt nicht in der Lage zu tragen ist. Es scheint das Ziel verfolgt, zu werden, zu erreichen, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger angesichts der angeblich zu hohen Kosten bei einem Bürgerentscheid mit “Nein” stimmt.
Das passt in das Bild, wie die Verwaltung auch sonst in Bochum mit Radverkehr und den Bürger*innen umgeht. Das vom Rat 1999 beschlossene Radverkehrskonzept wurde bis heute in wesentlichen Teilen nicht von der Verwaltung umgesetzt. Die mehrfach vom Rat beschlossene Neufassung des Radverkehrskonzeptes erfolgte über Jahre nicht. Zwar wird aktuell an der Erstellung endlich gearbeitet, vorliegen tut das neue Konzept aber bis heute nicht, die Stadt hat keine Eile mehr für den Radverkehr zu tun (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Die Trassensuche zum Radschnellweg wurde von der Verwaltung so hingebogen, dass eine teure aber schlechte Streckenführung das Ergebnis ist, die das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro schon als ungeeignet aussortiert hatte. Die Bürgerbeteiligung bei der Trassensuche war nur Show, das Ergebnis stand im Wesentlichen schon vorher fest (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).
Beschlüsse werden nicht umgesetzt, es wird getrickst und manipuliert um die besten Radverkehrsplanungen zu verhindern. Die maßlos überzogene Kostenschätzung ist nur ein weiteres Beispiel für diese Politik der Verwaltung. Unverständlich, dass SPD und Grüne diese Machenschaften der Verwaltung trotz aller Versäumnisse und Ungereimtheiten, weiter verteidigen.
Beiden Ratsfraktionen muss klar sein, dass mit der vorliegenden Kostenschätzung der RadEntscheid bei den Bürger*innen kaum Erfolg haben dürfte. Ebenfalls müssten den Fraktionen zumindest einige der eklatanten Mängel der Schätzung aufgefallen sein, besonders die fehlende Kalkulation der positiven Kosteneffekte. Dass die Politik gleichwohl die Kostenschätzung bisher kritiklos hinnimmt, kann eigentlich nur den Grund haben, dass beiden das Scheitern des RadEntscheids aufgrund der absurd übertriebenen Kosten eigentlich ganz recht ist.
Zur Not bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht
Auf Unterstützung von SPD und Grünen kann der RadEntscheid offenbar nicht hoffen. Mit der maßlos überhöhten Kostenschätzung der Verwaltung scheint es kaum möglich, die Mehrheit der Bürger*innen bei dem zu erwartenden Bürgerentscheid für ein “Ja” zu den 7 Forderungen zu gewinnen. Will der RadEntscheid den Bürgerentscheid für sich entscheiden, muss die Grundlage dafür eine realistische Kostenschätzung sein, die auch die positiven Kosteneffekt mit darstellt. So wie es aktuell aussieht, wird das nur vor Gericht zu erreichen sein. Vor dem Verwaltungsgericht sollten die Chancen nicht schlecht stehen, da die Stadt sich bei der Kostenschätzung einige haarsträubende Fehler geleistet hat, die sich nicht durch den Einwand, man habe weites Ermessen ausgeübt, weg reden lassen.
Letztlich stimmt es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern – wie auch in diesem Letztlich ist es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern sie es – wie auch in diesem Fall – an einem Mindestmaß an Fairness im Umgang mit ihren Anliegen vermissen lässt.
Mit etwas Verspätung wurde der Platz am Zeche-Holland-Turm Wirklichkeit. Ein Projekt, das Wattenscheid insbesondere der Bürgerinitiative “Wir in Wattenscheid – Schacht IV” zu verdanken hat. Doch fehlende Termine für die Eröffnungsfeier und den Start der Turmbesichtigungen sorgen jetzt für Ärger.
Bis zur Freigabe des Platzes am Holland-Turm war es ein langer, steiniger Weg. Erst sollte der ehrwürdige Turm der Zeche Holland saniert werden, dann, nachdem die Fördergelder für die Sanierung nicht abgerufen wurden, drohte der Abriss. Die Menschen in Wattenscheid demonstrierten, der Turm konnte erhalten werden und wurde doch noch saniert. Um den Turm entstand besonders aufgrund des großen Engagements der Bürgerinitiative “Wir in Wattenscheid – Schacht IV” ein Platz, mit dem der Turm jetzt glänzend in Szene gesetzt wird. In Wattescheid entstand ein spannender Ort, der schon kurz nachdem er für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, viele Menschen aus Wattenscheid und Umgebung anzieht, dort ihre Zeit zu verbringen und den Turm zu bestaunen.
Der lange Weg zum Platz und zur Sanierung des Zeche-Holland-Turms
2013 – Noch im gleichen Jahr gibt die Politik nach und sichert zu, dass der Turm erhalten und saniert wird.
Januar 2018 – Nachdem bekannt wird, dass das Gelände rund um den Holland-Turm zunächst an die AWO für ein sozialkulturelle Zentrum abgegeben werden soll (Soziokulturelles Zentrum neben dem Hollandturm geplant), gründet sich auf Initiative von Klaus Windmüller die Bürgerinitiative “Wir in Wattenscheid – Schacht IV”, mit dem Ziel ein nachhaltiges und bürgernahes Zukunftskonzepts zur öffentlichen Nutzung des Turms der Zeche Holland und seiner näheren Umgebung zu entwickeln. Die Bürgerinitiative fordert, dass ein Nutzungskonzept für das Gelände rund um den Turm nur unter intensiver Einbeziehung der Bürger*innen entwickelt werden soll.
April 2018 – die Bürgerinitiative “Wir in Wattenscheid – Schacht IV” legt ein umfassendes Nutzungskonzept (Nutzungskonzept als pdf) zur Entwicklung des Geländes am Holland-Turm vor, bei dessen Entwicklung auch die parteilosen STADTGESTALTER maßgeblich mitgewirkt haben (Nutzungskonzept Zeche-Holland-Turm).
Dezember 2019 bis März 2020 – In zwei Workshops entwickelt die Stadt gemeinsam mit der Bürgerinitiative, Vertreter*innen der Politik und anderen Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft ein Konzept, wie das Umfeld des Turms neugestaltet werden soll. Wesentliche Teile des Konzepts der Bürgerinitiative fließen in das neue Konzept ein. Unter anderem werden die Beleuchtungsidee, der Vorschlag zur Nutzung als Veranstaltungsort mit einer Bühne und die Einrichtung einer Gastronomie mit Biergarten übernommen.
Ebenfalls wird besprochen, dass Bochum Marketing in Zukunft die Besichtigung des Turms für Interessierte organisieren soll.
Oktober 2020 bis Juni 2021 wird das Gelände rund um den Zeche-Holland-Turm entsprechend des in den Workshops entwickelten Konzeptes umgestaltet und am 30.06. der Öffentlichkeit übergeben. In Kürze soll auf dem Platz in einem Container noch eine kleine Gastronomie mit Biergarten, der “Kumpeltreff”, eröffnen (Der Wattenscheider “Kumpeltreff” im Container nimmt Form an).
Vieles ist schon umgesetzt worden, aber einige Fragen sind noch zu beantworten. So kann der Turm immer noch nicht von der Öffentlichkeit bestiegen werden. Nur VIP-Gäste der Bochumer Wirtschaftsentwicklung (WEG) kommen in den Genuss einer Turmbesteigung. Das sorgt bei den Wattenscheider*innen für großen Unmut. Es wurde versäumt rechtzeitig zur Freigabe des Platzes das Ende 2019 besprochene Besichtigungskonzept zu erstellen und mit allen Beteiligten abzustimmen. Das soll jetzt bis Mitte August nachgeholt werden.
Hans-Köster-Platz
Eine weitere offene Frage ist, wie der Platz am Turm zukünftig heißen soll. Die Bürgerinitiative hat vorgeschlagen, den Platz nach Hans Köster zu benennen, der im April 2019 verstorben ist. Hans Köster wuchs im Schatten des Turms auf, begann 1959 auf Holland seine Lehre und war später Betriebsführer der Ruhr Kohle AG. Nach seiner Pensionierung verarbeitete er seine Erinnerungen und seinen Wissensschatz zu Wattenscheid und Bergbau in 22 Büchern und engagierte sich mit Leib und Seele für den Erhalt des Zeche-Holland-Turms wie den Platz, der jetzt am Turm entstanden ist.
Zur Eröffnung des Platzes sollte es zudem ein Fest geben. Doch ein Termin für das Eröffnungsfest ist bisher nicht bekannt. Konkrete Planungen scheint es nicht zu geben. Dafür soll auf dem Gelände in den nächsten Wochen eine Wahlkampfveranstaltung der Grünen zur Bundestagswahl stattfinden. Auch darüber ärgert man sich in Wattenscheid. Wie Turm und Gelände im nächsten Jahr in kulturelle Veranstaltungen wie den Tag des Offenen Denkmals NRW,, der Langen Nacht der Industriekultur, oder der Extraschicht eingebunden werden sollen, ist ebenfalls noch offen.
Umgebung des Holland-Geländes soll saniert werden
Die mangels städtischer Pflege herunter gekommene Umgebung des Zeche-Holland-Geländes will die Stadt in nächster Zeit sanieren und wieder Instand setzen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu überlegen, wo in Wattenscheid das im Rahmen der Turmsanierung abgenommene Originalschild mit dem signifikanten “Holland”-Schriftzug aufgestellt werden sollte. Zudem muss die Stadt sicher stellen, dass Turm und Platz auch in den nächsten Jahren in einem guten Zustand bleiben. Es muss verhindert werden, dass wie sonst so oft in Bochum über Jahre die Erhaltung des Geländes vernachlässigt wird, bis aufgrund der Verwahrlosung die Besucher*innen ausbleiben oder gar das Gelände abgesperrt werden muss.
Mittelfristig ist weiterhin zu überlegen, wie die Flächen nördlich und westlich des Turms, auf denen aktuell noch die Flüchtlingscontainer stehen, genutzt und an das jetzt frei gegebene Gelände angegliedert werden können.
Wattenscheid braucht weitere Highlights
Turm und Platz sind zu einem Highlight geworden, das die Wattenscheider*innen und Besucher*innen aus dem Ruhrgebiet schon jetzt magisch anzieht. Wattenscheid hat endlich einen neuen Ort erhalten, der sich stolz vorzeigen lässt. Ohne das hartnäckige und beispiellose Engagement des streitbaren Wattenscheiders Klaus Windmüller und seiner Mitstreiter*innen der Bürgerinitiative “Wir in Wattenscheid – Schacht IV” wäre das Projekt wohl so nie umgesetzt worden.
Das Projekt zeigt, wo es in Wattenscheid an vielen Stellen unter anderem in der Innenstadt und am August-Bebel-Platz fehlt, streitbare Menschen mit klaren Vorstellungen, die bereit sind sich für die notwendigen grundlegenden Umgestaltungen zu engagieren und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Zu hoffen ist, dass dieses Projekt erlebbar macht, was auch in Wattenscheid möglich ist und wie wichtig attraktive, vorzeigbare Orte für die Stadt sind.
Ein Spätsommerabend am Friemannplatz. Auf den Stufen der grünen Freitreppe sitzen viele Altenbochumer*innen und genießen die letzten wärmenden Sonnenstrahlen. Sie verfolgen das Treiben auf dem Abendmarkt. Die Kinder toben durch die Wasserfontänen auf der oberen Platzebene und rutschen hinunter zum Marktplatz. Das Eiscafè mit der besten Aussicht über den Platz ist wie immer gut besucht, die Schaukeln auch bei den Erwachsenen sehr beliebt. Der Friemannplatz ist zum beliebten Treffpunkt von Jung und Alt in Altenbochum geworden. Die Autos sind von dem Platz verschwunden, sie stehen jetzt im Quartiersparkhaus unter der Friemann-Treppe.
So belebt könnte der Friemannplatz schon in wenigen Jahren sein und zu einem ganz besonderen Highlight in Altenbochum werden. Zu einem Platz, den die Einwohner*innen des Stadtteils inklusive der neuen Bewohner*innen des Ostparks bevorzugt ansteuern, um dort einen Teil ihrer Zeit zu verbringen. Die STADTGESTALTER legen dafür jetzt einen Planungsentwurf mit vielen Ideen und Vorschlägen vor.
Die Stadt will den Friemannplatz umgestalten
Noch ist der Friemannplatz trostlos und grau. Hier hält sich niemand gerne länger auf. Der Platz lädt weder zum Treffen noch sonst zum Verweilen ein. Außer an zwei Vormittagen in der Woche, wenn Markt ist, gibt es nichts, warum man kommen sollte. Der Platz verfügt über keinerlei Aufenthaltsqualität, er taugt nur als Parkplatz, weshalb er bis auf einen grünen Rahmen vollständig asphaltiert wurde.
Das will die Stadt jetzt ändern und den Platz umgestalten. Dazu haben alle Bochumerinnen und Bochumer noch bis zum 16. Juli 2021 die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen zu Themenfeldern wie Aufenthaltsqualität Begrünung und Verkehr auf einer digitalen Pinnwand zu hinterlassen (Bürgerbeteiligung Friemannplatz).
STADTGESTALTER wollen Freimannplatz zum lebendigen Mittelpunkt von Altenbochum machen
Auch die STADTGESTALTER haben nach einer Ortsbegehung mit Altenbochumer*innen einen Vorschlag ausgearbeitet, wie man den Friemannplatz neu gestalten könnte. Das Ziel der STADTGESTALTER, der Friemannplatz soll zum Anziehungspunkt für Jung und Alt in Altenbochum werden. Wer in dem Stadtteil lebt, der soll es genießen, seine Zeit auf dem Platz zu verbringen, dort Nachbarn, Freunde und Bekannte zu treffen, mit ihnen einen Kaffee zu trinken, zum Markt zu gehen oder auch nur das quirlige Treiben auf dem Platz zu beobachten.
Nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER soll Highlight des umgestalteten Platzes eine begrünte, großzügige, 21 Meter lange und 80 Meter breite, nach Süden ausgerichtete Freitreppenanlage werden, die vom Marktplatz am unteren Teil des Platzes auf eine fast 4 Meter hohe zweite Platzebene führt. Die Treppe ist der beste Platz, um das Treiben auf dem Marktplatz zu beobachten und die Sonne zu genießen.
In einem Quartiersparkhaus, das sich unterhalb von oberer Platzebene und Freitreppe befindet, verschwinden die Autos, so dass auf dem Platz selbst keine Autos mehr abgestellt werden müssen.
Im Einzelnen umfasst der Planungsentwurf der STADTGESTSALTER folgende Elemente:
Marktplatz und Sichtachse zur Liebfrauenkirche – Nach den Überlegungen der STADTGESTALTER soll sich der Marktplatz auf rund 16 Meter Breite zukünftig im Süden des heutigen Platzes vom Aldi-Markt bis zur Liebfrauenkirche erstrecken. Hier soll zukünftig nicht nur am Dienstag und Freitag ein Wochenmarkt stattfinden, sondern zusätzlich zum Beispiel am Donnerstag von 16 bis 20 Uhr noch ein Abendmarkt.
Auf der Fläche des Marktplatzes können auf ganzer Läge in zwei Reihen die Marktstände aufgebaut werden, zwischen denen die Marktbesucher*innen dann auf und ab flanieren können. Der Marktplatz bietet einiges an Platz, damit zukünftig noch deutlich mehr Stände aufgebaut werden können als derzeit auf dem heutigen Markt stehen.
Gleichzeitig ist der Marktplatz so ausgerichtet, dass sich von ihm immer ein Blick auf die Liebfrauenkirche ergibt. Mit dem neuen Marktplatz wird eine Sichtachse über den ganzen Platz von Westen bis zu Kirche hergestellt.
Dort, wo die Bruchspitze den neune Marktplatz quert, könnte die Wertstoffsammelstation hin verlegt werden. Die bisherigen Glas- und Papiercontainer sollten an dieser Stelle durch unterirdische Sammelbehälter ersetzt werden, wie sie der USB mittlerweile auch an einigen anderen Orten der Stadt eingebaut hat (Bochum sieht sauber aus). Für die Platzseite an der Liebfrauenkirche schlagen die STADTGESTALTER die Einrichtung eine großzügige Radabstellanlage kombiniert mit einer Radverleihstation vor.
Grüne Freitreppe – Vom Marktplatz aus soll auf der ganzen Breite des Platzes über eine Länge von 21 Meter eine großzügige, rund 80 Meter breite Freitreppe, bis auf fast 4 Meter Höhe anwachsen. Vorbild für diese Treppenanlage ist die von den Landschaftsarchitekten Bruun & Möllers in Lüneburg auf dem Wasserplatz gebaute Stufenanlage (Wasserplatz Lüneburg).
Die Treppenanlage verbindet Grünflächen, auf denen auch Bäume wachsen, mit Geländestufen, auf denen Menschen sitzen und verweilen können. Dazu ermöglicht die Stufenanlage den Höhenunterschied mit Rollstuhl oder Rollator über eine Rampe barrierefrei zu überwinden.
Für die Kinder sehen die Planungen der STADTGESTALTER eine Rutsche vor, mit der sich der gesamte Höhenunterschied mit hohem Spaßfaktor in Rekordzeit zurücklegen lässt.
Aussichtsplatz – An die Freitreppe schließt sich oben, fast 4 Meter über dem Marktplatz, die Aussichtsebene an. Diese ist 18 Meter breit und über 80 Meter lang. Darunter befindet sich das Quartiersparkhaus. Von diesem erhöhten Platz kann man das Leben auf der Treppe und dem Markt beobachten.
Die STADTGESTALTER schlagen vor, an diesem exponierten Ort ein (Eis-)Cafè mit einem Freisitz vorzusehen. Die ganze Fläche könnte von Bänken, von denen man über die gesamte Platzanlage schauen kann, eingerahmt werden. Ein weithin sichtbares Wasserspiel mit mehreren Wasserfontänen könnte ein weiteres Highlight werden, ebenso wie Schaukeln, mit denen Kinder wie Erwachsene auf dem “Dach des Platzes” schaukeln könnten.
Quartiersparkhaus – Unter dem Aussichtsplatz erstreckt sich das Parkhaus, in dem Anwohner*innen, Marktbesucher*innen und die Kund*innen des neuen Aldi-Marktes zukünftig parken sollen.
Auf zwei Ebenen können in dem Parkhaus um die 160 Autostellplätze zur Verfügung gestellt werden. Die STADTGESTALTER schlagen vor, die untere Parketage bis zur halben Höhe in den Platzgrund einzubauen und die andere Hälfte sowie die zweite Parketage oberirdisch zu bauen. Die vorgeschlagene Bauweise hat den Vorteil, dass beide Parkebenen über einen relativ geringen Höhenunterschied und kurze Rampen erreicht werden können. Nach den Plänen der STADTGESTALTER kann die obere Parketage von Norden angefahren und wieder verlassen werden, die untere von zwei Rampen aus Richtung Süden.
Darüber hinaus sollen in dem Parkhaus Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ebenso vorgesehen werden, wie Ladestationen für E-Autos. Nach den Plänen der STADTGESTALTER soll unter der Treppe zudem eine Radstation eingerichtet werden sowie eine Toilettenanlage, die besonders zu Marktzeiten benötigt wird.
Auf dem Friemannplatz sollen zukünftig keine Autos mehr abgestellt werden, zu diesem Zweck dient allein das Quartiersparkhaus.
Verbindung Friemanplatz bis Altenbochumer Bogen
Zu Fuß oder mit dem Rad ist der Friemannplatz aus allen Richtungen gut erreichbar. Die Anbindung an das Stadtteilzentrum entlang der Wittener Straße ist jedoch mangelhaft und unattraktiv. Die Wittener Straße im Abschnitt von Wasserstraße bis zur evangelischen Kirche entwickelt sich seit Jahren negativ. Immer wieder wechselnde Geschäfte, Leerstände, Baulücken, sanierungsbedürftige Gebäude sowie eine Bauruine prägen das Bild. Die Straße lädt in diesem Bereich niemanden ein hier entlang zu laufen und einzukaufen.
Will man diese Negativentwicklung stoppen und die Verbindung zwischen Friemannplatz und dem Zentrum von Altenbochum am Altenbochumer Bogen aufwerten, muss nach Ansicht der STADTGESTALTER die Wittener Straße auf zwei Autofahrspuren zurück gebaut werden, um dort Gehwege in einer komfortablen Breite sowie sicher Radwege schaffen zu können. Dann können auch Menschen, die sich bevorzugt zu Fuß oder mit dem Rad bewegen, bequem und sicher die Geschäfte an der Wittener Straße erreichen. So werden die Menschen in Altenbochum verstärkt animiert im eigenen Stadtteil einzukaufen, das Stadtteilzentrum wird nachhaltig gestärkt.
Das Ziel sollte sein, im Zentrum von Altenbochum vom Friemannplatz zum Altenbochumer Bogen eine attraktive Achse zu schaffen, zwischen deren beiden Endpunkten die Menschen gerne hin und her laufen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann eine attraktive Neugestaltung des Friemannplatzes, wie sie von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen wird, nur der erste Schritt sein.
Zur Kommunalwahl versprachen eigentlich alle Parteien und Gruppierungen mehr Bürgerbeteiligung, bei der Ratssitzung am Donnerstag zeigte sich, richtig ernst nehmen SPD, Grüne und CDU diese Zusage allerdings offenbar nicht.
Politik für Bürger*Innen heißt Politik mit Bürger*Innen. Insbesondere die von politischen Entscheidungen betroffenen Menschen müssen möglichst gut über die laufenden politischen Vorhaben informiert werden. Darüber hinaus müssen sie viel mehr Gelegenheiten bekommen sich mit diesen zu beschäftigen, ihre Einschätzungen dazu abzugeben sowie Anregungen dazu einzubringen. In letzter Konsequenz müssen auch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Betroffenen, wo es möglich und sinnvoll ist, mitentscheiden können. Das alles zusammen macht echte politische Teilhabe und Bürgerbeteiligung aus.
Echte Interessenvertretungen von Jugendlichen, Senioren und behinderten Menschen
Für eine bessere Beteiligung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen sieht die Gemeindeordnung NRW eine besondere Möglichkeit vor (§ 27a GO-NRW) vor, die Einrichtung von Beiräten für besondere gesellschaftliche Interessengruppen.
Die Idee solcher Interessenvertretungen ist, dass gesellschaftliche Gruppen wie Senioren, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung, aus Ihrer Mitte eigene Vertreter*innen in einen Beirat der Stadt wählen können, der sich dann mit den Vorlagen des Stadtrates beschäftigt, die die entsprechenden Gruppen besonders betreffen. Zum Beispiel würde sich der Beirat für behinderte Menschen besonders mit dem Ausbau von Straßen befassen und darauf hinwirken, dass dieser auch wirklich barrierefrei erfolgt. Jugendliche würden in ihrem Beirat darauf achten, dass der Ausbau von Plätzen und Angebote für Jugendliche auch in ihrem Sinne erfolgen. Senioren hätten ein besonderes Augenmerk darauf wie die Pflegeplanung der Stadt erfolgt und dass es in diesem Bereich ein attraktives Angebot gibt, das auch der Nachfrage gerecht wird.
Derartige Beiräte hätten gleichzeitig das Recht eigene Anregungen und Vorschläge zu entwickeln und diese dem Rat direkt zur Entscheidung vorzulegen. Auch sind solche Beiräte der Ort, wo alle Vorlagen der Verwaltung mit Ratsmitgliedern diskutiert werden können. Denn einem funktionierenden Beirat sollten neben den Interessenvertreter*innen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen auch Ratsmitglieder aller Fraktionen angehören.
In Bochum fehlt Jugendlichen, Senioren und Menschen mit Behinderung eine echte politische Interessenvertretung
Derartige Beiräte gibt es in Bochum bisher leider nicht. Die “Beiräte” genannten Gremien des Rates sind rechtlich keine Interessenvertretungen gesellschaftlicher Gruppen, sondern Ausschüsse mit lediglich beratender Funktion, deren Mitglieder von den Fraktionen regelmäßig mit Parteifreunden besetzt werden. Die Beiratsmitglieder werden also nicht von den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen gewählt oder bestimmt.
Auch gibt es solche unechten “Beiräte” nur für Senioren (“Leben im Alter”) und für Frauen (“Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation”). Jugendliche verfügen über gar keine Interessenvertretung in der Politik, Menschen mit Behinderung ebenso wenig. Immerhin gibt es aber die von engagierten Menschen mit Behinderung organisierte Arbeitsgemeinschaft für Behinderte, die von der Verwaltung über viele Planungen informiert und um eine Einschätzung gebeten wird. Eine offizielle und echte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, die mit den entsprechenden Rechten eines Beirats ausgestattet ist, stellt die Arbeitsgemeinschaft jedoch nicht dar, auch wenn die AG immer wieder durch ihre gewissenhafte Arbeit und nachdrückliche Interessenvertretung auffällt.
Aufgrund der dargestellten Defizite bei der Bürgerbeteiligung der genannten gesellschaftlichen Gruppen im Stadtrat hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in der letzten Ratssitzung beantragt entsprechende echte Interessenvertretungen für Senioren, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen mit vollen Mitwirkungsrechten von Beiräten gemäß § 27a GO-NRW zu schaffen:
Jugendbeirat – “Jugendparlament”: Dieses Gremium sollte die jungen Menschen unter 16 repräsentieren, die bei der Kommunalwahl keine Stimme haben. In den Schulen sollten die Vertreter*innen für dieses Gremium gewählt werden.
Seniorenbeirat: Die Interessenverteter*innen dieses Beirats sollten sich bereits im Rentenalter befinden. Diese könnten von den Senioren im Rahmen der Kommunal- oder einer anderen stadtweiten stattfindenden Wahl mit gewählt werden.
Beirat für Menschen mit Behinderungen: Die Mitglieder dieses Beirats sollten von den Interessengruppen der behinderten Menschen benannt werden. Wobei darauf zu achten ist, dass die unterschiedlichsten Behinderungen im Beirat durch entsprechende Vertreter repräsentiert werden, also u.a. Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose, Sprachbehinderte, Körperbehinderte.
Neben den Interessenvertreter*innen der gesellschaftlichen Gruppen sollten den Beiräten nach dem Vorschlag von PARTEI und STADTGESTALTERn Vertreter*innen aller Fraktionen des Rates angehören, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht. Jeweils ein/e Vertreter*in der Beiräte sollte zudem berechtigt sein, an allen Ausschusssitzungen des Rates, mit beratender Stimme teilzunehmen.
SPD, Grüne und CDU lehnen die Beteiligung von echten Interessenvertretungen ab
Leider waren insbesondere SPD, Grüne und CDU nicht bereit den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen mehr politische Teilhabe einzuräumen. So erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, es reiche aus, dass die Bedürfnisse der Jugendlichen in Bochum im Rahmen der Jugendforen abgefragt würden, eine weitergehende Beteiligung, insbesondere sich bei den aktuellen politischen Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, direkt einzubringen, lehnten sowohl er wie seine Fraktion ab. Grüne und CDU stimmten ebenfalls gegen den Antrag von PARTEI und STADTGESTALTERn. Auch sie sahen keinen Anlass den Menschen mehr Beteiligung zu ermöglichen.
Dabei waren die Anregungen und Impulse aus den beiden bestehenden Beiräten für Frauen und Senioren in der Vergangenheit doch eher spärlich gesät. Als echte Interessenvertretungen der entsprechenden Gruppen fielen die “Beiräte” nur sehr vereinzelt auf. Hier besteht also weiter Handlungsbedarf. Das Ziel aller Fraktionen sollte es sein Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung aktiv an den politischen Entscheidungen zu beteiligen. Dafür muss die Politik aber auch bereit sein den Beiräten die erforderlichen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Beiräte sollten nicht als Alibi eingerichtet werden. Ziel sollte es nicht sein, die Beiräte mit Parteifreunden zu besetzen, damit diese möglichst wenig den politischen Alltag des Stadtrates stören.
Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” wird weiter an der Forderung festhalten, dass die Stadt Bochum echte Interessenvertretungen für Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen schafft. Die Fraktion ist zuversichtlich, dass auch SPD, Grüne und CDU in nicht allzu ferner Zukunft ihren Widerstand gegen echte Interessenvertretungen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen aufgeben werden.
In der am ersten November beginnende Wahlperiode steht die Bochumer Politik vor großen Herausforderungen. In vielen wichtigen Bereichen müssen grundlegende Entscheidungen getroffen werden, die für die Zukunft der Stadt von herausragender Bedeutung sind.
Hier eine Auflistung wichtiger Themen und Herausforderungen, zu denen die Politik in den nächsten 5 Jahren wichtige Entscheidungen treffen müsste:
Klimaschutz – Bisher verfolgt die Stadt das unambitionierte Ziel bis 2050 den Ausstoß der Treibhausgase auf 80% zu reduzieren. Um das im Pariser Abkommen vereinbarte 1,5°-Ziel zu erreichen wäre es erforderlich, dass die Stadt dieses Ziel anpasst. Kopenhagen will bereits 2025 klimaneutral sein, Bochum sollte es 2030, spätestens 2040 sein.
Um das Ziel zu erreichen, müsste die Stadt gleich zu Beginn der Wahlperiode ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, mit dem sich das gesetzte Ziel sicher erreichen lässt. Weiterhin müsste für die Umsetzung ein wirksames Controlling eingeführt werden, mit dem gesteuert und kontrolliert wird, dass die Maßnahmen wie geplant realisiert werden. Für die Bürger müsste dabei transparent veranschaulicht werden, in welchen Zeiträumen welche Maßnahmen umgesetzt werden und wie der aktuelle Stand der Realisierung ist.
Mobilität – Die Zielvorgabe der Landesregierung für das Ruhrgebiet sieht vor, dass in spätestens 10 Jahren je 25% der Wege mit dem Auto, mit Bus und Bahn, dem Rad und zu Fuß zurückgelegt werden. Bisher ist Bochum davon weit entfernt. Für nur 7% der Wege wird das Rad genutzt, für nur 15% der ÖPNV, dafür aber für 54% der Wege immer noch das Auto.
Um das genannte Ziel zu erreichen müsste die Stadt somit möglichst schnell Maßnahmen auf den Weg bringen, mit denen Radwege- und ÖPNV-Netz so attraktiv gemacht werden, dass die entsprechenden Nutzerzahlen in den nächsten Jahren deutlich steigen.
Als Zielvorgabe sollte im Leitbild Mobilität zusätzlich die Zukunftsvision der 15-Minuten-Stadt verankert werden. Den Einwohner der Stadt sollte es möglich sein alle wesentlichen Besorgungen in der Stadt in 15 Minuten mit dem Rad oder zu Fuß zu erledigen..
Bei den Radwegen sind alle Hauptverkehrsstraßen mit Radwegen zu versehen, beim ÖPNV sollten vordringlich konkrete Planungen für die Verbindungen: August-Bebel-Platz – WAT Bahnhof – Höntrop Kirche – Hontrop S, von RUB und Hochschule nach Langendreer und Mark 51°7, Ruhrpark – Hauptbahnhof/Innenstadt und die Nordverbindung zwischen Essen und Bochum über Leithe und Günnigfeld auf den Weg gebracht werden.
Innenstadt – Die Negativentwicklung der Innenstadt hat sich durch die Corona-Krise beschleunigt. Dringend wären Maßnahmen erforderlich um diese Entwicklung aufzuhalten und wieder umzukehren. Flair wie Ambiente der Innenstadt, die Erreichbarkeit der Innenstadt mit anderen Verkehrsmitteln als dem Auto müssten erheblich verbessert werden.
Bochum müsste versuchen die Innenstadt von der eindimensionalen Shoppingstadt, die einseitig auf Autokunden ausgerichtet ist, zu einer multifunktionalen Stadt für alle Menschen, in die Besucher nicht nur kommen, um dort ihre Einkäufe zu erledigen, zu entwickeln. Dazu sollte die Stadt besondere Attraktionen bieten, um Menschen aus anderen Städten gewinnen zu können.
Wattenscheid – Insbesondere hinsichtlich Wattenscheid-Mitte besteht die Gefahr, dass hier in wenigen Jahren Zustände entstehen, wie wir sie im Ruhrgebiet schon aus Duisburg-Marxloh, Altenessen und der Dortmunder Nordstadt kennen. Der neue Stadtrat müsste dringend ein Gesamtkonzept auf den Weg bringen, das Maßnahmen vorsieht, mit denen die Innenstadt aufgewertet und die zunehmende soziale Schieflage gestoppt werden kann.
Dabei wäre es ebenfalls erforderlich das Vertrauen der Wattenscheider Bevölkerung zurück zu gewinnen, um die Menschen von der Erforderlichkeit der grundlegenden Erneuerung zu überzeugen und die bei vielen bestehenden Vorbehalte gegenüber Veränderungen zu überwinden.
Bürgerbeteiligung – Um das Vertrauen der Menschen in politische Entscheidungen zurück zu gewinnen und sie an Entscheidungen maßgeblich zu beteiligen, müsste die Beteiligung der Bürger auf ein neues Niveau gehoben und die Politik transparenter werden.
Erste Maßnahmen dazu wären die Einführung von Rats-TV und die Einführung eines transparenten und institutionalisierten Beteiligungsprozesses bei wichtigen (Bau-)Vorhaben sowie die Einführung einer digitalen Beteiligungsplattform, über die die Bürger, beabsichtigte Entscheidungen nicht nur kommentieren und bewerten, sondern auch selbst initiieren können, sowie darüber maßgeblich mitentscheiden können.
Digitalisierung – Bis zum Ende der Wahlperiode sollten alle Dienstleistungen der Stadt, bei denen dies technisch möglich ist, auch digital abrufbar sein, Unterricht an den Schulen müsste durchgehend digital möglich sein. Die Lücken im Breitbandnetz der Stadt müssten geschlossen sein. Schulen – Bis 2025 müsste die Politik die Sanierung der Schulen beschleunigen, sowie die Ausstattung der Schulen soweit verbessern, dass diese in NRW als vorbildlich gelten. Dazu würde gehören, dass bis 2025 alle Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sind.
Auch sollte bis 2025 eine weitere Gesamtschule in Wattenscheid geschaffen und dafür die endgültige Schließung der verbliebenen Hauptschulen beschlossen werden.
Auch gälte es ein Konzept auf den Weg zu bringen, wie es gelingen kann, dass alle Grundschüler bis auf wenige Ausnahmen nach der Grundschule mindestens eine Empfehlung für die Realschule erhalten.
Stadtteile – Bis 2025 sollte jeder Stadtteil über ein Stadtteilentwicklungskonzept verfügen, das festlegt, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um insbesondere die Stadtteilzentren, aber auch die Wohngebiete weiter zu entwickeln.
Bei einigen Stadtteilzentren ist eine umfassende Wiederbelebung erforderlich, in einigen Stadtgebieten sollte die Wohnqualität deutlich verbessert werden, in anderen sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Verkehrsbelastungen zu reduzieren. Dazu müssten vielerorts Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um Plätze mit hoher Verweilqualität zu schaffen und die soziale Infrastruktur (Stadtteiltreffpunkte, Sporthallen, Kinderbetreungs- und Bildungsangebot u.a.) zu verbessern.
Viele Wohngebäude sind in Bochum modernisierungs- und sanierungsbedürftig sowie nicht barrierefrei, hier müsste die Stadt mehr Anreize schaffen, dass diese in einen zeitgemäßen Zustand versetzt werden, ohne dass nach der Renovierung unangemessen hohe Miet- oder Kaufpreise verlangt werden.
STEAG – Gleich zu Beginn der Wahlperiode müsste die Stadt die erforderlichen Maßnahmen beschließen, endlich ihre Anteile an der STEAG zu verkaufen sowie alle weiteren Beteiligungen an Unternehmen, deren Kerngeschäft immer noch die Verstromung fossiler Energieträger ist. Nur so lässt sich das Kapitel städtischer Fehlinvestitionen im Energiebereich endgültig abschließen. Makercity – In der neuen Wahlperiode sollte die Politik den Wandel zur Makercity einleiten, zu einer Stadt, die ihren Einwohnern vielfältige Gelegenheiten und Möglichkeiten gibt, ihre unternehmerischen und kreativen Ideen in Maker-, Workspaces und anderen sogenannten Third Places auszuprobieren, eigene Unternehmungen im wirtschaftlichen, kreativen wie sozialen Bereich aufzubauen und zu Machern zu werden, die nicht nur Dienstleistungen anbieten, sondern auch innovative Produkte entwickeln, die sich im weltweiten Wettbewerb durchsetzen. Dadurch würden neue Arbeitsplätze, besonders im handwerklichen Bereich geschaffen.
Die Ruhr-Universität hat bereits einen ersten Makerspace in Betrieb genommen, ein weiterer soll im Haus des Wissens entstehen. Bis 2025 sollten einige weitere Makerspaces ihren Betrieb aufgenommen haben.
Stadtfinanzen, Entschuldung – In den nächsten 5 Jahren sollte die Stadt ein Entschuldungskonzept erarbeiten, das darlegt, wie die Stadt die Verschuldung von aktuell rund 1,9 Mrd. in einem absehbaren Zeitraum abbaut. Dabei ist gegenüber Land und Bund weiterhin darauf zu drängen, dass diese einen wesentlichen Teil der Altschulden übernehmen.
Ruhrstadt – Bis 2025 sollte nicht nur Bochum, sondern auch die anderen Städte des Ruhrgebietes ein strategisches Konzept wie einen Fahrplan vorlegen, wie in den folgenden 5 bis 10 Jahren der Wandel vom Flickenteppich Ruhrgebiet zu einer starken Metropole Ruhrstadt erfolgen soll, in der wichtige Bereiche wie Nahverkehr, Flächenentwicklung oder Kultur, die das ganze Ruhrgebiet betreffen, zentral verwaltet werden.
Letztlich entscheidet der Stadtrat und der Oberbürgermeister, welche politischen Themen in den nächsten 5 Jahren in der Stadtpolitik angepackt und vorangetrieben werden. Über die Mehrheit im neuen Stadtrat verfügen SPD und Grüne. Bereits dem Koalitionsvertrag, den beide Parteien derzeit verhandeln, wird sich entnehmen lassen, wie ambitioniert Rot-Grün die dargestellten Herausforderungen angehen wollen. Zur nächsten Kommunalwahl 2025 kann der Wähler Bilanz ziehen, wie konnten die Herausforderungen von Politik und Verwaltung gemeistert werden.
Stadtpolitische Herausforderungen in Bochum 2020 bis 2025
In der dieser Grafik werden die beschriebenen Herausforderungen visualisiert. Es wird dargestellt, inwieweit die Politik die Themen bearbeitet und dazu Beschlüsse gefasst und wie der Realisierungsstand aktuell aussieht. Die Grafik wird im Laufe der Wahlperiode bis 2025 regelmäßig aktualisiert.
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