12 Mrz

Warum es auch nach 7 Jahren keinen Innenstadt-Spielplatz gibt

Trotz ständiger Absichtserklärungen des Oberbürgermeisters und eines Ratsbeschlusses, einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu bauen, schafft es die Verwaltung seit 7 Jahren nicht, das Vorhaben umsetzen. Woran liegt es? Unwille, Unfähigkeit? Die STADTGESTALTER haben Akteneinsicht genommen, um das aufzuklären.

Moderne, lebenswerte Innenstädte aber auch Einkaufszentren punkten mit attraktiven Spielplätzen, die besonders Familien mit Kindern zu den Einkaufsmeilen locken. Die Kinder bekommen die Eltern besser von einem Einkaufstag überzeugt, wenn sie ihnen versprechen können, dass es danach noch auf einen tollen City-Spielplatz geht. 2016 schien es schon so, als hätte man das auch in Bochum verstanden, doch bis heute, 7 Jahre später, ist ein solcher Innenstadt-Spielplatz immer noch nicht in Sicht.

Die Vorgeschichte 2016-2023

2016 – Schon vor 7 Jahren schlugen die STADTGESTALTER einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz vor (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten). Ein Antrag, der für die Bochumer wie die Wattenscheider City eine familienfreundliche Gestaltung sowie zeitgemäße und interaktive Spielplätze vorsah, wurde von STADTGESTALTERn und FDP zum 18.02.16 in den Rat eingebraucht (Vorgang 20160325). Im Ausschuss für Strukturentwicklung erklärte der Oberbürgermeister, die Verwaltung sei bereits an entsprechenden Planungen dran und würde diese bald vorstellen. Er bat daher den Antrag zurückzustellen. Im Vertrauen auf die Worte des OB kamen die Antragsteller dieser Bitte nach.

Spielplatz Kuhhirtenplatz, STADTGESTALTER 2016

    2018 – Doch bis 2018 tat sich nichts. Also stellten STADTGESTALTER und FDP den Antrag in aktualisierter Form am 07.06.2018 erneut (Vorgang 20181424). Dieses Mal erklärte die Verwaltung jetzt sei man an entsprechenden Planungen im Rahmen des gerade in Bearbeitung befindlichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK-Innenstadt) dran und könnte diese in Kürze vorstellen. Erneut vertrauten die Antragsteller auf die Worte der Verwaltung und nahmen den Antrag zurück.

    2019 – in diesem Jahr wurde das ISEK Innenstadt vorgestellt, doch entgegen den Ankündigungen der Verwaltung kommt in dem Konzept die Anlage eines Innenstadt-Spielplatzes nicht vor. Es ist lediglich davon die Rede, dass man bis 2025 ein Konzept “Begrünte und bespielbare Innenstadt” entwickeln wolle (Maßnahme C1).

    Diesmal ergriff die CDU die Initiative und stellte zur Ratssitzung am 12.12.19 den Antrag einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen (Vorgang 20193683). Der Rat stimmte dem einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung einen Gestaltungs- und Finanzierungvorschlag auszuarbeiten und diesen den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Den hat die Verwaltung jedoch bis heute weder erarbeitet noch vorgelegt.

    2022 – Im Rahmen der Beratungen zu einem weiteren Antrag der CDU, in der Innenstadt einen betreuten Spielplatz in der Bochumer Innenstadt einzurichten (Vorgang 20221605), erklärt der Oberbürgermeister, dass es einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz geben werde und die Planungen dazu bereits aufgenommen worden seien (Rats-TV zur Ratssitzung am 21.06.22).

    2023 – Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU, wieweit denn jetzt die Planungen zum Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz gediehen seien (Mitteilung 20230015). Tenor, man prüfe noch die Möglichkeiten zum Umbau des Platzes, es gäbe noch keine Ergebnisse und man wisse auch noch nicht, wie lange man noch brauchen werde.

    Wie so häufig in Bochum wurde also jahrelang viel über das Projekt Innenstadt-Spielplatz gesprochen, viel angekündigt, zugesichert und erklärt, was die Verwaltung angeblich schon tue, nur real gebaut wurde in 7 Jahren nichts.

    Die Akteneinsicht

    Also beantragten die STADTGESTALTER im Februar 2022 Akteneinsicht, um zu klären, was die Verwaltung in Sachen Innenstadt-Spielplatz tatsächlich seit 2016 unternommen hat. Die Verwaltung antwortete, die Bereitstellung der Akten würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, da alle Vorgänge seit 2016 bereitgestellt werden müssten.

    Am 08.03.23 konnten die Akten eingesehen werden. Drei schmale Leitzorder wurden vorgelegt. Der erste beinhaltete die Vorgänge zum temporären Spielplatz am Kuhhirtenplatz 2021 und 2022, der zweite die Vorgänge zu Spielplätzen für politische Gremien (u.a. Spielleitplanung), die alle auch im Ratsinformationssystem zu finden sind. Nur der dritte dünne Ordner befasste sich mit den Planungen zur Anlage eines Spielplatzes in der Innenstadt, genauer dem auf dem Kuhhirtenplatz. Dieser Ordner beginnt mit dem Antrag der CDU vom 12.12.19 einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen. Bemühungen oder Planungen zu einem Innenstadt-Spielplatz vor diesem Antrag, gab es gemäß Aktenlage nicht. Entsprechende Aussagen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung aus 2016 und 2018 waren somit falsch. Die Politik wurde hinters Licht geführt, um sie zu bewegen diesbezügliche Anträge zurückzustellen.

    Das nächste und zweite Blatt in der Akte ist der Antrag der CDU vom Juni 2022, in der Bochumer Innenstadt einen betreuten Spielplatz einzurichten. Auch in der Zeit bis zu diesem Antrag (Dezember 2019 bis Juni 2022) hat sich die Verwaltung gemäß Aktenlage, anders als der OB es in der Ratssitzung am 21.06.22 vorzugeben versucht hatte, in keiner Weise mit Planungen zum Kuhhirtenspielplatz beschäftigt. Es stellt sich die Frage, haben Oberbürgermeister und Stadtbaurat den Beschluss zur Schaffung eines Innenstadt-Spielplatzes auf dem Kuhhirtenplatz aus der Ratssitzung am 12.12.19 absichtlich unter den Tisch fallen lassen, ggf. weil ihn nicht SPD und Grüne gestellt hatten, sondern die CDU, oder war Organisationsversagen im Dezernat des Stadtbaurats die Ursache, wo man den Überblick verloren hat, welche Beschlüsse des Rates noch umzusetzen sind?

    Der Akte ist jedenfalls zu entnehmen, dass erst nach dem erneuten Antrag der CDU im Juni 2022 die Planungen für den Spielplatz am Kuhhirtenplatz aufgenommen wurden. Allerdings enthält die vorgelegte Akte weder einen Arbeitsauftrag, noch einen Projektzeitplan oder einen Katalog von Aufgaben und Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen mit welcher Fragestellung, wer in der Verwaltung welche Aufgabe abzuarbeiten hat. Offenbar wurde eine Mitarbeiterin beauftragt, sich mal zu den Planungen Gedanken zu machen, die erforderlichen Platzpläne zu besorgen, mit Veranstaltungsakteuren zu reden und erste – durchaus spannende – Planungsideen zu entwickeln und diese mit Spielgeräte-. und Sitzmobiliarherstellern abzuklären. Dass es ein durchdachtes Projekt zur Schaffung des Innenstadt-Spielplatzes bis zu einem festgelegten Datum x, gibt, ist der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Auch war die Akte in keiner Weise vollständig, sondern stark lückenhaft und folgerichtig auch entgegen der rechtlichen Vorgaben nicht paginiert (mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen). U.a. fehlten Vorgänge, aus denen sich andere Vorgänge ergeben haben müssen, zudem Besprechungsprotokolle von offenbar durchgeführten Besprechungen und Vermerke zu Absprachen, wie bestimmte Vorgänge zu behandeln sind. Es hatte sehr den Anschein als wäre die Akte extra für die Akteneinsicht zusammengestellt worden.

    Letztlich bestätigt die Akteneinsicht den Verdacht, dass Aussagen von Oberbürgermeister und Verwaltung, wieweit man sich mit Angelegenheiten schon beschäftigt hat, grundsätzlich nicht zu trauen ist und dass im Dezernat des Stadtbaurats Beschlüsse des Rates nicht systematisch, sondern nach Gutdünken abgearbeitet werden. Ob dies absichtlich so geschieht oder in Folge schlechter Organisation, mag dahinstehen, beides ist inakzeptabel.

    Folgerungen und Konsequenzen

    Die Angelegenheit zeigt, wie wichtig es wäre, dass die Stadt ein Umsetzungsregister führt, in dem die Verwaltung mindestens jährlich zu berichten hat, wie weit die Umsetzung der Beschlüsse des Rates fortgeschritten ist (Bochum fehlt Umsetzungsregister für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen). Ein solches Register hatten die STADTGESTALTER im Mai 2022 im Rat vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt, die Koalitionsparteien waren nicht bereit diese wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße politische Kontrolle der Verwaltung zu schaffen.

    Nachdem schon im Rahmen der Akteneinsicht zur Trassenführung des Radschnellwegs schwere Defizite bei der Verwaltungsarbeit offensichtlich wurden (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis) bestätigt die Akteneinsicht zum Innenstadt-Spielplatz, dass eine deutlich verstärkte Kontrolle der Verwaltungsabläufe durch die Ratsmitglieder erforderlich ist. Die STADTGSTALTER haben sich daher vorgenommen systematisch weitere Verwaltungsvorgänge mittels Einsicht in die Akten zu beleuchten. Zu hoffen ist, dass andere Fraktionen in gleicher Weise vorgehen, um aufzuklären, was in der Verwaltung falsch läuft, warum die Realisierung von Beschlüssen häufig endlos dauert (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam) und in nicht wenigen Fällen dann nicht mal überzeugen kann (Radverkehrskonzept ist kaum zu gebrauchen).

    15 Jan

    Verwaltung wird immer teurer, Geld fehlt für Zukunftsinvestitionen

    Im Zeitraum von 2015 bis 2024 werden die Kosten der Verwaltung um 120,4 Mio. Euro steigen. Das sind pro Einwohner*in 331 Euro mehr im Jahr. Die Zahl der Stellen wächst um 900. Das Geld für die Verwaltung fehlt im Stadthaushalt für Zukunftsinvestitionen. In anderen Großstädten kostet die Verwaltung deutlich weniger.

    Seit Thomas Eiskirch (SPD) Oberbürgermeister ist, wurde immer mehr städtisches Geld in die Stadtverwaltung gepumpt, das für Investitionen in Schulen, Klimaschutz, Stadtgestaltung, moderne Mobilität, KiTa-Plätze usw. fehlt. Seit 2015 explodieren die Kosten der Verwaltung. 2024, wird der städtische Personalaufwand um 38% gegenüber 2015 gestiegen sein. Die Zahl der Vollzeitstellen wird dann in nur 10 Jahren um 900 angewachsen sein. Das sind 18% mehr Stellen als 2015. Statt 313,5 Mio. Euro sollen in Bochum 2024 433,9 Mio. Euro für das Personal der städtischen Verwaltung ausgeben werden. Somit steigt der Personalaufwand in einem Jahrzehnt um 120,4 Mio. Dabei sind in der Personalkostensteigerung die Mehrkosten für Büros, EDV- und sonstige Ausstattung, die für 900 neue Beschäftigte benötigt werden, noch gar nicht enthalten.

    Entwicklung Personalaufwand und Stellenzahl

      Betrugen die jährlichen Kosten der Verwaltung pro Einwohner und Einwohnerin 2015 noch rund 860 Euro, werden es 2024 fast 1.200 Euro sein (+38%). Auch der Anteil der Personalaufwendungen an den gesamten Aufwendungen der Stadt stieg leicht von 25% auf 26%.

      Immer mehr Personal und Kosten, aber kaum Leistungssteigerung bei der Verwaltung

      Trotz stagnierender Einwohnerzahl und Digitalisierung, benötigt die Stadt immer mehr Personal um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sicher muss die Stadt 2024 mehr Aufgaben bewältigen als noch 2015., die Explosion von Personalkosten und Stellen rechtfertigt das jedoch nicht. Bei der massiven Steigerung der Kosten sollten die Einwohner*innen zudem erwarten können, dass sich Leistung und Geschwindigkeit der Verwaltungsarbeit in gleichem Maß erhöhen wie die zusätzlichen Kosten. Das ist allerdings nicht festzustellen.

      Die Verwaltung kann ihre eigenen Zeitplanungen immer öfter nicht einhalten (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam), erhebliche Verzögerungen von Projekten und Bearbeitungen sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant).

      Seit Jahrzehnten rechtfertigt die Verwaltung massive Defizite bei der zeitlichen Umsetzung von Ratsbeschlüssen reflexartig mit Personalmangel. Bei der Realisierung des Radwegekonzeptes und Radinfrastrukturprojekten zum Beispiel schon seit nunmehr 23 Jahren (seit 1999, Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Angesichts der erheblichen Zunahme an Stellen, sind solche Rechtfertigungen jedoch mittlerweile unglaubwürdig. Entweder handelt es sich um Ausreden oder die Verwaltung war trotz des massiven Stellenzuwachses in 23 Jahren unfähig eine effiziente Abarbeitung entsprechender Ratsbeschlüsse zu organisieren.

      Auch der Personalmangel im Ausländerbüro (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar) ist angesichts der erheblichen Stellenzunahme gerade in den letzten Jahren nicht durch zu wenig Personal zu erklären, die Ursache scheint vielmehr darin zu liegen, dass zusätzliches Personal nicht dort zum Einsatz kommt, wo es dringend erforderlich wäre.

      Kalkulation von Personalaufwand und Stellenzahl

      Um die Entwicklung von Personalaufwand und Stellenzahl seit 2015 zu betrachten, müssen in Bochum drei Bereiche berücksichtigt werden: Die Verwaltung selbst, die Zentralen Dienste, in die wesentliche Dienstleistungen der Verwaltung ausgegliedert wurden und die Wasserwelten GmbH, in die ab 2018 der Betrieb der städtischen Bäder der Stadt ausgelagert wurde.

      Personalaufwand, Verwaltung Bochum

        Ein erheblicher Personalzuwachs wie eine deutliche Zunahme der Personalkosten ist sowohl bei der Verwaltung wie den Zentralen Diensten festzustellen. Das für den Betrieb der städtischen Bäder erforderliche Personal wurde 2018 von den Wasserwelten übernommen, wird aber noch im städtischen Stellenplan 2018/19 aufgeführt, weshalb bei der vorliegenden Kalkulation die Stellen bei den Wasserwelten erst ab 2020 berücksichtigt werden. Aus den Wirtschaftsplänen der Wasserwelten geht nicht hervor, ob sich die Stellenzahl dort seit 2018 verändert hat, sie wurde daher ab 2018 unverändert fortgeführt.

        Stellenzahl, Verwaltung Bochum

          Die bei den Zentralen Diensten beschäftigten Beamten werden weiterhin im städtischen Stellenplan aufgelistet und wurden in der vorliegenden Kalkulation daher nicht bei den Stellen der Zentralen Dienste eingerechnet.

          Immer wieder werden Stellen zwischen Verwaltung und Zentralen Diensten hin und her geschoben, insbesondere 2019 und 2023, so dass der Stellenplan der Verwaltung für sich gesehen hinsichtlich der Entwicklung der Stellenzahl der gesamten Verwaltung nicht aussagekräftig ist. Bis 2017 wurden in den Daten zum Haushalt die Personalaufwendungen noch ohne Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgewiesen, folgerichtig wurden die Daten für die Jahre 2015 bis 2017 um die entsprechenden Versorgungsaufwendungen erhöht.

          Die Hinweise zur vorliegenden Kalkulation zeigen, die Entwicklung von städtischen Personalausgaben und deren Entwicklung ist intransparent und für die Bürger*innen nicht nachvollziehbar. Das sollte für die Zukunft geändert werden.

          Die sich massiv erhöhenden Personalkosten gehen einher mit einer stark sinkenden Investitionstätigkeit der Stadt. Sind im Stadthaushalt für 2023 noch 292 Mio. Euro für Investitionen eingeplant, sind es 2027 nur noch 121 Mio. (Abnahme: -171 Mio. Euro, -41%). Das Geld das mehr für die Verwaltung ausgegeben wird fehlt bei den Investitionen in die Zukunft der Stadt.

          Geplante Investitionen, Stadt Bochum, Auszug Präsentation zur Einbringung des Haushalts 2023/24

            Spitzenplatz bei den Personalkosten für Bochum

            Vergleicht man die Kosten für das städtische Personal mit den Personalaufwendungen anderer Großstädte, sieht man, es geht auch deutlich günstiger. Bezogen auf das Jahr 2020, belegt Bochum bei den Personalaufwendungen pro Kopf der 10 größten Städte von NRW den Spitzenplatz. Beachtet werden muss allerdings, dass auch bei einigen anderen Städten Verwaltungspersonal in städtische Eigenbetriebe ausgegliedert und daher in den Stellenplänen der Verwaltung nicht ausgewiesen wird. Eine Ausgliederung von zentralen Verwaltungsstellen in der Größenordnung wie in Bochum mittels der Zentralen Dienste ist in anderen Städten allerdings nicht festzustellen.

            Städtevergleich Peronalaufwand

              Betrachtet man bei den Großstädten, deren Personalkosten 2020 unter 1.000 Euro pro Einwohner/in lagen, die geplanten Personalausgaben für 2024, dann liegen diese zwischen 144 und 294 Euro pro Kopf und Jahr niedriger als die in Bochum. Es sollte in Bochum also ebenfalls möglich sein den Personalaufwand um 125 bis 250 Euro pro Einwohner/in und Jahr zu senken. Das würde eine Ersparnis im Haushalt von 45 bis 90 Mio. Euro im Jahr bedeuten. Dieses Geld stünde dann jedes Jahr zusätzlich bereit, um es in z.B. Schulen, Bildung, KiTa-Plätze, Stadtgestaltung, Mobilitätswende und andere Dinge zu investieren.

              Verwaltungsreform unumgänglich

              Um die ausufernden städtischen Personalaufwendungen zu senken, bedarf es dringend einer grundlegenden Verwaltungsreform, bei der alle Verwaltungsabläufe untersucht und optimiert werden. Mängel in der Verwaltungsorganisation durch immer mehr Personal lösen zu wollen, funktioniert nicht. Wie sich In Bochum zeigt, werden die Verwaltungsabläufe trotz immer mehr Beschäftigter nicht kürzer, sondern immer länger.

              Die Lösung ist also nicht mehr Personal, stattdessen müssen die Verwaltungsabläufe effektiver werden. Personal muss da bevorzugt eingesetzt werden, wo es erforderlich ist. Wie die Explosion von Personalaufwand und Stellen zeigt, kann die Verwaltung eine entsprechende Verwaltungsreform nicht selbst stemmen. Die Potentiale für Effizienzsteigerungen müssen durch unabhängige externe Berater*innen untersucht und aufgezeigt werden.

              Erst die Bedürfnisse der Einwohner*innen, dann die Wünsche der Verwaltung

              Auch muss sich die Haltung der Politik ändern. Primäre Aufgabe der Politik ist nicht das Wohlergehen der Verwaltung sicher zu stellen und deren Wünschen nach mehr Beschäftigten und möglichst wenig Veränderungen der Organisationsabläufe nachzukommen. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik sicher zu stellen, dass die Verwaltung so organisiert ist, dass sie den Bedürfnissen der Einwohner*innen hinsichtlich schneller und effizienter Bearbeitung ihrer Anliegen bei möglichst geringen Kosten gerecht wird. Dass dabei die Rechte und Bedürfnisse der Beschäftigten der Verwaltung ebenfalls hinreichend berücksichtigt werden müssen. ist selbstverständlich. Dass aber z.B. eine grundlegende Verwaltungsreform scheitert, weil die Verwaltung systematische Untersuchungen der Abläufe durch externe Berater*innen ablehnt, darf kein Hinderungsgrund sein, diese im Sinne der Einwohner*innen gleichwohl durchzuführen.

              Bochum ist vom Ziel Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu sein weit entfernt

              Wesentliches Ziel der von Oberbürgermeister Eiskirch initiierten Bochum Strategie ist, Bochum soll Vorreiterin modernen Stadtmanagements werden (Vorreiterin modernen Stadtmanagements, Zielbild 2030:). Dazu gehört eine effiziente, schnelle Verwaltung. Explodierende Personalkosten und ausufernde Stellenzahlen sind hingegen kein Kennzeichen für modernes Stadtmanagement. Der Oberbürgermeister ist Chef der Verwaltung, bisher sieht es nicht so aus, als sei es ihm möglich das selbst gesetzte Ziel zu erreichen.

              18 Dez

              Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung

              Die Stadtverwaltung beauftragt immer mehr Konzepte, Untersuchungen und Gutachten. Die sind teuer und nicht selten nutzlos. Manche werden nie umgesetzt, andere haben wenig Aussagekraft, wieder andere dienen lediglich als Alibi für unpopuläre Entscheidungen. Hinzu kommen jene, die nur erstellt werden, weil es dafür Fördermittel gibt und solche, die in Auftrag gegeben werden um Zeit zu gewinnen.

              Um Projekte zu realisieren und strategische Ziele zu erreichen, ist es grundsätzlich sinnvoll Konzepte zu entwickeln, die anschließend konsequent und zielgerichtet umgesetzt werden. Auch mit der Erstellung solcher Konzepte externe Fachleute zu beauftragen ist in der Regel für die Verwaltung von Vorteil, weil die beauftragten Büros auf die nötigen Untersuchungen spezialisiert sind, themenbezogen über entsprechend viel Erfahrungen aus anderen Städten verfügen und sie die neusten Erkenntnisse und Lösungsansätze aus den entsprechenden Wissensbereichen in die Konzepte einbringen können.

              Die Verwaltung besitzt nicht die personellen Ressourcen und speziellen Kenntnisse, Konzepte wie etwa zum Klimaschutz oder zur Schuldigitalisierung selbst zu entwickeln. Ihre Aufgabe ist es die Konzepte auf die städtischen Bedingungen anzupassen und dann Schritt für Schritt, Maßnahme für Maßnahme zu realisieren.

              In Bochum konnte man in den letzten Jahren zwar eine wahre Konzeptflut beobachten, bei der Realisierung und Umsetzung hapert es allerdings. Aber auch in anderer Hinsicht macht der städtische Umgang mit der Erstellung und Umsetzung von Konzepten stutzig.

              Fragwürdiger Umgang mit Konzepten

              Konzepte werden beauftragt und nur ansatzweise bis gar nicht umgesetzt – Ein in Bochum leider nicht selten zu beobachtender Vorgang. Es werden Konzepte erstellt, die eine Vielzahl von Maßnahmen vorsehen, die umgesetzt werden sollen, um die in den Konzepten lang und breit ausformulierten Ziele zu erreichen. Danach werden dann aber nur wenige der Maßnahmen tatsächlich angegangen. Nach einer gewissen Zeit verschwinden die Konzepte sang und klanglos in der Schublade. Gegenüber er Politik zugesagte Berichte zum Stand der Umsetzung finden nicht statt. Typische Konzepte die dieses Schicksal ereilt haben, ist das Klimaschutzteilkonzept Verkehr oder das Radverkehrskonzept 1999 (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert).

              Auf der anderen Seite gibt es Konzepte, die werden beauftragt und anfertigt, die Ergebnisse passen der Verwaltung aber nicht, also haben sie keinerlei Auswirkungen. Man wartet ein paar Jahre ab und beauftragt dann ein neues Konzept zu gleichem Sachverhalt. So geschehen bei der Planung zum städtischen Bäderkonzept. Die Ergebnisse des Wasserflächenbedarfskonzept von 2015 passte den Verantwortlichen nicht, also wurde 2021 die Erstellung ein neuen beauftragt (WasserWelten Bochum legen Bäderkonzept vor). Jetzt passten die Ergebnisse zu den beabsichtigten Planungen, bis dahin lagen die Schwimmbadplanungen 6 Jahre auf Eis.

              Wieder andere Konzepte werden insbesondere deshalb erstellt, weil die Erstellung mit Fördermitteln gefördert wird. Um die Stellen der Klimaschutzmanager finanziert zu bekommen, wurden 2014 insgesamt fünf Klimaschutz(teil-)konzepte sowie ein Klimaanpassungskonzept entwickelt, eine konsequente Umsetzung der mit den Konzepten beschlossenen Maßnahmen war nie beabsichtigt und fand entsprechend bis heute auch nicht statt (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).

              Andere Konzepte wie die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs Bochum) sind Voraussetzungen um Finanzmittel aus den diversen Fördertöpfen von Land und Bund zu bekommen. Auch in diesen Konzepten wird eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, von denen dann nur ein Bruchteil umgesetzt wird. Die Stadt setzt nur die Maßnahmen um, die mit Fördermitteln gefördert werden, die Fördermittel fließen jedoch nur spärlich. Wesentliche Maßnahmen wurden daher bis heute nicht umgesetzt, allein mit großen Worten in schönen Konzepten kann der Stadtumbau jedoch nicht gelingen. Da können Konzepte noch so gut sein, ohne konsequente Umsetzung bleiben sie wirkungs- und in weiten Teilen sinnlos.

              In der Vergangenheit ließ die Verwaltung auch Konzepte erstellen, bei denen klar war, dass sie nie umgesetzt würden, die aber dazu dienten für Bauvorhaben die erforderlichen Fördermittel zu erhalten. Prominentestes Beispiel ist hier das Musikforum: Das für den Betrieb erstellte Konzept sah den Bau eines Musikzentrums für alle mit täglichen Musikveranstaltungen vor. Entgegen des Konzeptes wurde ein Konzerthaus für die Bochumer Symphoniker mit Musikschulalibi erreichtet (Musikforum – an 4 von 7 Tagen ohne Veranstaltung).

              Konzepte werden beauftragt, um Zeit zu gewinnen – Ist der Handlungsdruck in Teilbereichen hoch, wie zum Beispiel nach der Ausrufung des Klimanotstandes durch den Stadtrat 2019 oder beim Radverkehr, beauftragt die Verwaltung zunächst die Erstellung von übermäßig aufwendigen Handlungskonzepten. Für die Zeit der Konzepterarbeitung ermöglicht diese Vorgehensweise Untätigkeit damit zu entschuldigen, dass man noch auf die Fertigstellung der entsprechenden Konzepte warte. Obwohl die Erstellung der entsprechenden Konzepte eigentlich nur Monate in Anspruch nehmen sollte, da sie von den Planungsbüros mittels vorhandener Textbausteinkästen für viele Städte in Serie produziert werden, dauert der Erarbeitungsprozess in Bochum regelmäßig mehrere Jahre. Es entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung den Prozess bewusst in die Länge zieht.

              Ebenso kommt es vor, dass die Verwaltung die Umsetzung von beschlossenen Konzepten nur im Schneckentempo vorantreibt. Im Rahmen der Corona-Krise stellte sich heraus, dass mit der Umsetzung des bereits im Juli 2019 beschlossene Medienentwicklungsplan für die Schulen auch ein Jahr später noch gar nicht ernsthaft begonnen worden war. Ebenfalls wurde deutlich, dass das Konzept im Hinblick auf das Tempo der erforderlichen Schuldigitalisierung weit hinter dem zurückblieb, was eigentlich hätte Ziel sein sollen (Digitaloffensive: Tempo bei der Schul-Digitalisierung deutlich erhöhen). Schon bei Aufstellung des Konzeptes hatte man es mit der Digitalisierung nicht eilig. Ein Konzept war jedoch nötig um die entsprechenden Fördermittel abzugreifen. Also formulierte die Verwaltung die Ziele im Konzept bewusst unambitioniert und langfristig. So wollte man sich 2019 z.B. noch fünf Jahre Zeit nehmen um jede Schule in Bochum mit je 64 Tablets auszustatten.

              Konzepte werden von der Stadt vor Veröffentlichung “korrigiert” – Auffällig, dass nachdem Konzepte der Verwaltung bereits über Monate vorliegen, diese immer noch nicht Politik und Öffentlichkeit vorgestellt werden. Gefallen der Verwaltung die von den Planungsbüros erarbeiteten Ergebnisse nicht, werden die Planungsbüro gedrängt ihre Konzepte im Sinne der Verwaltung “zu korrigieren”. Wie vorgegangen wird, beschreibt die Aussage des Geschäftsführers von Planersocietät, dessen Büro ein Verkehrsgutachten zum Stadtteil Hamme erstellt hat: „Ich war durchaus verwundert, dass die Stadtverwaltung uns diesen Vorschlag [Tempo 30 auf der Dorstener Straße] nicht direkt herausgestrichen hat.“ (WAZ vom 13.12.2022).

              Dass die Konzepte die Einschätzungen und Vorschläge von unabhängigen Verkehrsexperten wieder gegeben, ist also eine Illusion. Die Konzepte durchlaufen ein Korrekturverfahren, bei dem nur das in den Konzepten stehen bleibt, was der Verwaltung genehm ist. Diese “Anpassungsverfahren” ziehen sich oft über Monate hin. Die Verwaltung moniert Konzeptpassagen, die Planungsbüros schreiben diese nach den Wünschen der Verwaltung um, bis die Darstellungen und Ergebnisse der Konzepte das wiedergeben, was die Verwaltung hören will. Das treibt auch die Kosten hoch, denn die Arbeiten im Rahmen dieses Prozesses lassen sich die Büros gesondert vergüten.

              Im Extremfall beauftragt die Verwaltung auch Konzepte, die bereits im Entstehungsprozess so manipuliert werden, dass sie am Ende zu dem von der Verwaltung gewünschten Ergebnis kommen. Einen solchen Fall deckten die STADTGESTALTER bei dem Konzept zur Streckenführung des Radschnellwegs im Bereich der Bochumer Innenstadt auf (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).

              Grundsätze zum Umgang mit Konzepten

              Die Beauftragung, Erstellung und Umsetzung von Konzepten erfolgt in Bochum also oft nicht zielgerichtet. Es ist nicht zu erkennen, ob die Ergebnisse die tatsächlichen Einschätzungen der beauftragten Expert*innen wiedergeben oder von der Verwaltung in ihrem Sinne “angepasst” wurden. Es fehlt an Transparenz, wie die Ergebnisse zu Stande gekommen sind. Die Erstellung von Konzepten, die nicht oder nur ansatzweise realisiert werden, stellt Geld- und Zeitverschwendung dar.

              Die Verwaltung muss zu einem anderen Umgang mit Konzepten verpflichtet werden. Dabei sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

              • Es werden nur Konzepte beauftragt, bei denen sichergestellt ist, dass diese von der Verwaltung umgesetzt werden können.
              • Für die Erstellung von Konzepten wird ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben, der einzuhalten ist.
              • Konzepte werden so veröffentlich, wie die Planungsbüros diese formulieren. Eine Einflussnahme auf die Einschätzungen oder eine Korrektur der Ergebnisse durch die Verwaltung findet nicht statt.
              • Die Veröffentlichung der Konzepte erfolgt, sobald die beauftragten Planungsbüros diese fertig gestellt haben.
              • Die Verwaltung kann eine eigene kritische Einschätzung sowie eigenständige Überarbeitung der Ergebnisse vorlegen. Diese ist als solche zu kennzeichnen.
              • Interessierten Bürgern und Bürgerinnen wird ermöglicht zu den Konzepten wie dazu verfassten Einschätzungen der Verwaltung über die Bürgerbeteiligungsplattform Consul (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben) Stellung zu nehmen.
              • Jede Umsetzung von Konzepten wird mit einem Terminplan versehen, dessen Einhaltung mit einem effizienten Controlling überwacht wird. Dies beinhaltet, dass der Politik über die Umsetzung mindestens einmal jährlich Bericht erstattet wird.

              Die genannten Grundsätze ermöglichen der Politik eine bessere Entscheidungsfindung. Die Transparenz, auf welcher Grundlage die Politik über Konzepte entscheidet, wird für die Bürger und Bürgerinnen erhöht. Eine Bürgerbeteiligung findet automatisch statt. Die Umsetzung beschlossener Konzepte erfolgt konsequent und zielgerichtet. Der Beauftragung von Konzepten, die nicht oder nur in Ansätzen umgesetzt werden, wird vermieden.

              11 Dez

              Der erhoffte nachhaltige Aufschwung bleibt aus

              Nach dem Ende der Ära Ottilie Scholz wollte Bochum sich aufmachen, um den Rückstand zu anderen deutschen und europäischen Großstädten wett zu machen. Doch die Erwartungen werden enttäuscht. Für grundlegende Veränderungen fehlt es an Mut, die Verwaltung ist zu langsam, dem Oberbürgermeister fehlt die Souveränität nötige Entscheidungen durchzusetzen.

              Sieben Jahre nach Amtsantritt von Thomas Eiskirch als Oberbürgermeister steht kein einziges großes Infrastrukturprojekt in Bochum vor der Fertigstellung. Eine grundlegende Reform der Verwaltung ist nicht in Sicht. In Sachen Mobilitäts- und Energiewende sowie Klimaschutz wurden viele schöne Sonntagsreden gehalten, real passiert ist aber kaum Nennenswertes. Der Oberbürgermeister und seine rot-grüne Koalition sind weder in der Lage die erforderlichen grundlegenden Veränderungen für die Stadt auf den Weg zu bringen noch sie umzusetzen.

              Dürftige Bilanz

              In wichtigen Bereichen der Stadtentwicklung wird der nötige Richtungswechsel weiter ausgesessen. Es gibt keine nennenswerten Projekte zum Ausbau des Nahverkehrsnetzes. Beim Ausbau des Radverkehrsnetzes tut sich nichts Grundlegendes, dafür werden Nichtigkeiten hemmungslos aufgeblasen, die in anderen Städten nicht mal eine Erwähnung in der Presse wert wären. So ist sich der Stadtbaurat nicht zu schade mit großem Pressetermin 500 Meter Fahrradstraße, als großen Schritt bei der Verlängerung des Radschnellweges abzufeiern (Radschnellweg Ruhr RS1: Stadt eröffnet weiteren Abschnitt an der Unteren Stahlindustrie).

              Auch bei der Stadtentwicklung ist nichts Greifbares in Sicht. Kein Gebäude und kein städtischer Platz von Format wird bis zum Ende der Wahlperiode 2025 fertiggestellt sein. Auch mit neuer Vonovia-Hauptverwaltung, City-Tower, Sparkassengebäude am Dr.-Ruer-Platz kann die Stadt keine neuen Impulse setzen (City-Tower – Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz). Wichtige Chancen werden vertan. Belanglosigkeit statt Unverwechselbarkeit scheint weiterhin das Leitbild Bochumer Architektur zu sein.

              Bei den Stadtentwicklungsprojekten (ISEK) in Wattenscheid, Hamme, Langendreer/Werne und Innenstadt tut sich neben Fassadenprogramm, der Finanzierung der Stadtteilbüros und der Neugestaltung nicht mal einer Hand voll Schulhöfe und Spielplätze kaum mehr was. Die Stadt ist nicht bereit eigene Projekte voll zu finanzieren. Die Fördergelder vom Land fließen nur noch tröpfchenweise. So können die Ziele des sozialen Stadtumbaus in den entsprechenden Stadtteilen sowie die dringend erforderliche Verbesserung des Stadtbildes nicht erreicht werden.

              Nicht ein einziger bedeutender Stadtplatz konnte in den sieben Jahren der Ära Eiskirch zeitgemäß umgestaltet werden. Husemannplatz und August-Bebel-Platz werden erst nach 2025 fertig. Aber auch zwei dann hoffentlich ansprechend gestaltete Plätze, gegenüber über hundert weiterhin trostlosen, fallen kaum ins Gewicht (Ranking der Stadtplätze).

              Ein paar wenige neue Pocketparks und das Urban Green am Hausacker sowie die Pflanzung von mehr Bäumen reichen lange nicht aus, um Bochum endlich ein zeitgemäßes, modernes und grünes Stadtbild zu geben.

              Die Projekte des Handlungskonzepts Wohnen scheitern immer öfter am Widerstand der Menschen, die den Zubau von noch mehr Grün- und Naturflächen ablehnen und dafür eine Zunahme des Wohnungsbaus im Bestand fordern. Womit sich aber die Verwaltung mit ihrer trägen Organisationsstruktur überaus schwertut.

              Das SmartCity-Projekt hört sich gut an, bildet aber in weiten Bereichen nur das ab, was in Sachen Digitalisierung ohnehin schon lange üblich sein sollte. Das Bochum Gigabit-City wird war ein schnell verpuffter Werbegag. Wie desaströs es wirklich um die Digitalisierung der Stadt steht, zeigte sich in der Corana-Krise (Corona-Krise legt digitale Defizite der Stadt offen). Auch 2022 verfügen immer noch nicht alle Schulen über einen Glasfaseranschluss und schnelles Internet.

              Statt die Ursachen der strukturell sich verfestigenden Armut in der Stadt anzugehen, beschränkt sich die Stadt weiterhin darauf die Armut zu verwalten. Im Wahlkampf wollte der OB noch den Stock in die Speiche bekommen und das Armutsproblem von der Wurzel her angehen. In der Realität wurde dazu jedoch bisher keine wirksame Maßnahme auf den Weg gebracht.

              In Schule und Bildung investiert die Stadt weiterhin nur dann, wenn entsprechende Maßnahmen zum Großteil aus Fördermitteln von Land und Bund finanziert werden. Die Bereitschaft, als Stadt aus eigenen Mitteln die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Potentiale voll ausschöpfen und den maximalen Bildungserfolg erreichen können, besteht nicht.

              Die Bochum-Strategie, eigentlich eine gute Idee des Oberbürgermeisters, kann einige kleine Erfolge vorweisen, zum Beispiel den Aufbau der Ehrenamtsagentur, die über den Bochum-Fonds finanzierten Projekte oder das Rathausclubbing Doch das ist viel zu wenig. Die erhofften Leitprojekte, mit der die Stadt in den nächsten 10-20 Jahren den Rückstand zur Entwicklung moderner Großstädte aufholen soll, bietet die Bochum-Strategie nicht. Sie verliert sich in Kleinstprojekten mit sehr begrenzter Wirkung auf die Gesamtsituation.

              Einziges echtes Vorreiterprojekt der Stadt ist das Haus des Wissens (Haus des Wissens – Viele Ideen der STADTGESTALTER werden Realität), das zwar nicht auf einer Idee des Oberbürgermeisters basiert, dass er aber mit großem Engagement voran treibt. Schade nur, dass die Verwaltung mit Planung und Bau überfordert scheint. Statt 90 Mio. Euro soll das Projekt jetzt 164 Mio. verschlingen und 3 Jahre später fertig werden als geplant. Die Kosten- und Zeitplanung ist völlig aus dem Ruder gelaufen.

              Die aktuell größten in der Umsetzung befindlichen städtebaulichen Entwicklungsprojekte der Stadt, die Wohnbebauung Ostpark und Mark 51°7 sind beide erfolgreich, wurden aber schon unter Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz auf den Weg gebracht. Mit Fördergeldern von jenseits der 90 Mio. ist es allerdings nicht schwer für die alten Opelflächen neue attraktive Unternehmen und Einrichtungen zu gewinnen. Statt der von Ruhr-Universität und Unternehmen gewünschten Seilbahnanbindung, will die Verwaltung vom BUR-Campus zum neuen Innovationsquartier auf Mark 51°7 ein Anrufsammeltaxi einrichten. Auch bei diesem Projekt vergibt die Stadt die Chance sich als innovativ und zukunftsgewandt zu präsentieren, sondern kommt provinziell, unambitioniert daher.

              Es fehlt an Mut

              Dieses Beispiel zeigt, dass der Stadt immer wieder der Mut fehlt, um Vorreiter in Sachen Stadtentwicklung zu werden. Der Oberbürgermeister traut sich weder der Stadt ein modernes Verkehrskonzept zu verordnen noch Stadtentwicklungsprojekte mit überregionaler Ausstrahlungskraft anzugehen oder die Stadtverwaltung grundlegend zu reformieren. Auch dafür, den Parteifreuenden in Land und Bund öffentlich klar und deutlich die Meinung zu sagen, dort wo sie die Stadt bei den Finanzen, den Schulen oder der sonstigen öffentlichen Infrastruktur im Stich lassen, ist er nicht bekannt.

              Vorreiterstädte zeichnet aus, dass sie heute schon tun, was andere Städte erst in 10 Jahren nachmachen. Das geht nicht ohne den Mut, auch mal etwas zu tun, was nicht schon hunderte Städte erfolgreich jahrelang erprobt haben. Auf der einen Seite hätte die Stadt schon gerne vorzeigbare Landmarken, andererseits findet man sich mit belangloser, allenfalls mittelmäßiger Architektur ab. Man will die Energiewende, aber statt sich mit Agrothermie, schwimmenden PV-Anlagen oder Solartrackern vor Ort in Bochum zu beschäftigen, sollen sich die Stadtwerke lieber an PV- und Windkraftanlagen irgendwo anders in Deutschland beteiligen. Während über Jahre erfolgreiche Bürgermeister wie Boris Palmer, Daniel Zimmermann oder Anne Hidalgo für grundlegende zukunftsweisende Stadtprojekte stehen, diese umsetzen und dann mit den sichtbaren Erfolgen punkten, steht Eiskirch 2025 mit leeren Händen da. Das ständige Posten von Bildern seiner Person, auf denen er einen Baum pflanzt, ein Band durchschneidet oder einen Spaten in die Kamera hält, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihm bisher der Mut fehlt grundlegende Stadtentwicklungsprojekte durchzusetzen und anzugehen.

              Zu langsame Verwaltung

              Anspruchsvolle zukunftsweisende Projekte lassen sich allerdings nur mit einer effizient arbeitenden Verwaltung umsetzen. Davon ist die Bochumer Verwaltung weit entfernt. Stattdessen fällt sie immer wieder durch gepflegte Langsamkeit und provokante Behäbigkeit auf (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam). Brauchen andere Städte für die Erstellung von Konzepten Monate, sind es in Bochum Jahre, siehe z.B. Klimaschutz- oder Radverkehrskonzept. Das gleiche gilt für Planungen wie z.B. August-Bebel-Platz oder Radschnellweg Ruhr. Die Summe der Terminüberschreitungen bei den aktuellen Bauprojekten der Stadt beträgt sagenhafte 125 Jahre. In Bochum werden städtische Bauprojekte im Durchschnitt 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant). Zwar wird der Etat für das städtische Personal von 2014 bis 2024 um fast 100 Mio. steigen, schneller und effektiver wird die Verwaltung dadurch aber nicht.

              In kurzer Frist den Anforderungen des Klimanotstands gerecht zu werden und die eklatanten Rückstand auf moderne Städte bei der Stadtentwicklung aufholen kann nur mit hohem Tempo bei Planung und Realisierung der entsprechenden Projekte gelingen, das sollte auch Politik und OB bewusst sein. Trotz der unübersehbaren Dringlichkeit die Versäumnisse der Vergangenheit schnell aufzuarbeiten, ist seitens der Verwaltung keine Bereitschaft zu erkennen die Arbeitsgeschwindigkeit auf das nötige Maß zu erhöhen. Dem Oberbürgermeister fehlt auch hier der Mut die schon lange überfällige Reform der Verwaltung durchzusetzen, um die notwendige Beschleunigung der Verwaltungsabläufe zu bewirken.

              Fehlende Souveränität

              Die Umsetzung vieler zukunftsweisender Projekte und Ideen scheitert zudem daran, dass es dem OB neben Mut an Souveränität mangelt. Überall sieht er bei Projekten die Risiken des Scheiterns, ist zutiefst misstrauisch wie Projekte aufgenommen und wie diese bei den städtischen Beschäftigten, Politik und Bürger*innen ankommen könnten. Zu oft fehlt das Selbstvertrauen, Dinge, die er für nötig hält und von denen er überzeugt ist, mit seiner Person zu verknüpfen, diese auch gegen Widerstände offensiv durchzusetzen, um schließlich mit ihrem Erfolg persönlich punkten zu können.

              Scheinbar wird der OB beständig von der Angst verfolgt, Vorschläge und Ideen, die nicht aus den beiden Parteien kommen, die ihn aufgestellt haben, könnten bei erfolgreicher Umsetzung SPD und Grüne Wählerstimmen kosten. Also werden diese samt und sonders aus rein wahltaktischen Gründen abgelehnt und jede Diskussion darüber aktiv vermieden. Diese irrationale Unsicherheit führt sogar soweit, dass Stadt und OB versuchen auf private Akteure Einfluss zu nehmen, indem sie die Teilnahme von Vertreter*innen der Stadt an Veranstaltungen oder Projekten davon abhängig machen, dass z.B. Vertreter*innen der STADTGESTALTER zuvor wieder ausgeladen werden.

              Die mangelnde Souveränität in der Art und Weise mit Vorschlägen anderer umzugehen, zeigt sich auch in den Ratssitzungen, in denen man beobachten kann wie der OB versucht, immer dann, wenn Argumente gegen die Annahme eines Antrags der Opposition fehlen, die Diskussionen abzuwürgen, oder erst gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Versuch vortragende Personen wenig souverän lächerlich zu machen, ist eine weitere Unart, die den Eindruck erweckt, es ginge ihm nicht um die Stadt, sondern allein um den Wahlerfolg im Wahljahr 2025.

              Souveränen Bürgermeister*innen gelingt es Ideen und Vorschläge, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit der Ideengeber aufzunehmen und sich mit dem Vorantreiben der Realisierung selbst zu profilieren. Sie machen den Erfolg von umgesetzten Vorschlägen zu ihrem Erfolg und präsentieren sich als unabhängige/r nur am Wohl der Stadt interessierte/r erste/r Bürger*in der Stadt.

              Trotzdem Thomas Eiskirch diese Souveränität fehlt, ist anzuerkennen, dass er derjenige ist, der in der Rot-Grünen Koalition immer wieder das Ziel vorgibt, die Stadt für die Zukunft modern aufzustellen.

              Rot-Grüne Ratsmitglieder verstehen sich als verlängerten Arm der Verwaltung

              Denn sonst ist ein politischer Gestaltungswille weder bei SPD noch Grünen zu erkennen. Diesen Part überlassen beide Fraktionen  ganz dem Oberbürgermeister. Die Ratsmitglieder beider Parteien heben dann im Rat die Hand, wenn OB und Verwaltung dies von ihnen erwarten. Die Wortmeldungen im Rat wirken oft wie von der Verwaltung vorformuliert. Die meisten rot-grünen Ratsmitglieder verstehen sich als verlängerter, politischer Arm der Verwaltung.

              Entsprechend waren nennenswerte strategische Initiativen der Rot-Grünen-Koalition bei den grünen Zukunftsthemen Mobilitäts-, Energiewende, Klima- und Umweltschutz in Bochum in den letzten über 20 Jahren nicht festzustellen und sind es auch während der laufenden Wahlperiode nicht Die Politik beider Ratsfraktionen zeichnet sich im Wesentlichen durch aufgesetzte Lobhudelei hinsichtlich der Arbeit der Verwaltung aus und die durchgehende und systematische Abweisung fast sämtlicher Initiativen und Anträge anderer Fraktionen. Folgerichtig brachte die Rot-Grüne Koalition zu den Haushaltsberatungen 2022 selbst nicht einen einzigen eigenen Vorschlag zustande, lehnte aber alle 72 Anträge anderer Fraktionen im Sinne der Verwaltung ab. Diese nur auf den eignen Vorteil bedachte  Politik ist destruktiv und schadet der Stadt.

              Nach 7 Jahren Rot-Grün unter OB Eiskirch ist festzustellen, zu einem nachhaltigen und dauerhaften Aufschwung der Stadt wird es nicht kommen, so lange weiterhin der Mut fehlt, die dafür erforderlichen Veränderungen auf den Weg zu bringen, die Offenheit und Souveränität nicht vorhanden ist Ideen und Vorschläge unabhängig davon zu verfolgen, wer die Ideengeber sind und die Verwaltung nicht in der Lage ist die entsprechenden Veränderungen unbürokratisch, schnell und konsequent umzusetzen.

              30 Okt

              Für eine gezielte Haushaltspolitik: Lebenszufriedenheit der Menschen und Erfolg beim Klimaschutz messen

              Bisher erfolgt die städtische Haushaltspolitik im Hinblick auf einige Ziele, die die Stadt verfolgt, im Blindflug. Was die im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf die Einwohnerzufriedenheit und den Klimaschutz bewirken, ist unbekannt. Es fehlen Befragungen und Kennzahlen, die das messen. Das wollen die STADTGESTALTER jetzt ändern.

              Mit Einführung der doppelten Buchführung im städtischen Haushaltswesen führte die Stadt 2008 im Rahmen der Haushaltsplanung zugleich eine wirkungsorientierte Steuerung ein. Seitdem werden den Verwaltungseinheiten Budgets zugeteilt und mittels Kennzahlen bestimmte (Wirkungs-)Ziele vorgegeben, die sie mit den durch das Budget zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln erreichen (oder übertreffen) sollen. Das ist z.B., bei den Bochumer Symphoniker die Zahl der Besucher*innen und Abonnements, die in den zukünftigen Haushaltsjahren erreicht werden sollen. Im Einwohneramt, sind das die Wartezeiten auf Termine oder Bearbeitungszeiten für bestimmte Verwaltungsabläufe. Für das Rechnungsprüfungsamt wird der Anteil der Prüfungen, der termingerecht abgearbeitet wird, als Kennzahl ausgewiesen.

              Konzept der wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung wird nicht mehr ernsthaft verfolgt

              Die Idee hinter der wirkungsorientierten Steuerung war, die Zielerreichung bei den entsprechenden Kennzahlen sukzessive zu verbessern, um eine stärkere Bürger-/Kundenorientierung, eine Effizienzsteigerung sowie eine effektivere Steuerung der Verwaltung zu erreichen. Da aber insbesondere aussagelose Kennzahlen in häufig belanglosen Bereichen ausgewählt wurden und Kennzahlen für wichtige Verwaltungsabläufe fehlen, ist eine wirkungsorientierte Steuerung in der Bochumer Verwaltung defacto nicht vorhanden. Das Konzept ist wirkungslos.

              So fehlen z.B. im Ausländerbüro wichtige Kennzahlen zu den Bearbeitungszeiten: Wie lange braucht das Ausländerbüro um eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen und wie lange müssen die Betroffenen auf eine Einbürgerung warten? Derartige Kennzahlen werden nicht erfasst, um die schlechten Leistungen auf diesen Gebieten zu verschleiern und ambitionierte Zielsetzungen sowie das Verfehlen von Zielvorgaben zu vermeiden. Stattdessen wird die durchschnittliche Wartezeit bei Terminen vor den Büros der Sachbearbeiter*innen als Kennzahl erfasst. Den Betroffenen hilft es allerdings wenig, wenn sie bei Terminen nur 15 Minuten warten müssen, um ins Büro vorgelassen zu werden, sie aber erst gar keine Termine erhalte und die Einbürgerung 18 Monate dauert, statt wenige Wochen wie in gut organisierten Städten üblich (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).

              An anderer Stelle im Haushalt werden wenig aussagekräftige Kennzahlen erfasst wie etwa die Anzahl der Pressekonferenzen und -mitteilungen oder die geplante Anzahl von Followern in sozialen Medien. Diese Zahlen alleine sind jedoch nicht geeignet, die Effektivität und Qualität der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu steuern.

              In manchen Bereichen wie etwa bei den Straßenverkehrsangelegenheiten werden gar keine Wirkungskennzahlen wie wöchentliche Verkehrsüberwachungsstunden oder Kostendeckungsgrad Überwachung fließender Verkehr mehr erhoben oder vorgegeben. Die entsprechenden Felder im Haushaltsplan 2023/24 sind leer.

              Eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert nur mit geeigneten Kennzahlen und dem Willen sich nach diesen Kennzahlen zu richten. In der Bochumer Verwaltung fehlt es bisher an beidem. Der Haushalt 2023/24 erweckt den Eindruck, als habe die Stadt das Konzept aufgegeben.

              Eine erste Forderung der STADTGESTALTER lautet daher, dass die Verwaltung, das Kennzahlensystem grundlegend überarbeitet und die Verwaltungseinheiten die vorgegebenen Kennzahlen als verbindliche Zielsetzungen anerkennen, die es zu erreichen gilt. Darüber hinaus sollte das System eine neue Fokussierung erhalten.

              Lebenszufriedenheit der Menschen sollte gemessen werden, um diese gezielt zu verbessern

              Die zweite Forderung der STADTGESTALTER betrifft daher eine Neuausrichtung der Wirkungskennzahlen. Neben der Effektivität, Effizienz und Bürger- sowie der Kundenorientierung der Verwaltungsabläufe soll nach Meinung der STADTGESTALTER ebenfalls die Lebenszufriedenheit der in Bochum lebenden Menschen mittels Befragungen gemessen und systematisch verbessert werden. Bevorzugt sollte das in den Bereichen Stadtbild, Wohnen, Kultur, Umwelt, Beteiligung und Mobilität geschehen.

              So wird in Kopenhagen für den Bereich Radverkehr aller zwei Jahre ein “Bicycle Account“ erstellt. Dieser dient als zentrales Instrument des Controllings und der Berichterstattung zur Entwicklung der Fahrradstadt Kopenhagen. Für den Bericht werden Kennzahlen wie z. B. die zurückgelegten Kilometer mit dem Rad und dem Auto auf Hauptstraßen erhoben, der Modal-Split ermittelt, Fakten zu der bestehenden Fahrradinfrastruktur erhoben, aber eben auch die Zufriedenheit der Bewohner über die Fahrradinfrastruktur erfragt. Um die Zufriedenheit der Menschen mit dem bisher erreichten zu ermitteln wird eine repräsentative Telefonbefragung mit über 1.000 Interviews durchgeführt (Verbreitung radikaler Systeminnovationen Fallbeispiel Fahrradstadt Kopenhagen,).

              Diese Art des Controllings mit Wirkungskennzahlen und Messung der Einwohnerzufriedenheit lässt sich auch für andere Bereiche aufbauen. Zum Beispiel um herauszufinden, wie erfolgreich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) in Wattenscheid, Hamme, Innenstadt, Laer und Langendreer/ Werne laufen. Auch die Zufriedenheit mit dem Kulturangebot, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, dem Angebot an Freizeiteinrichtungen, darunter z.B. dem Schwimmbadangebot oder der Gestaltung der Stadtteilzentren und Wohnviertel ließe sich mit Kennzahlen und einem Zufriedenheitsindex, der durch Befragungen der Betroffenen bzw. Bewohner*innen ermittelt wird, entsprechend messen.

              Alle Maßnahmen, die die Stadt mit einem Haushalt auf den Weg bringt, dienen letztlich dem Ziel, die Lebenszufriedenheit der Menschen in der Stadt zu verbessern. Ob die Maßnahmen erfolgreich sind und die vorgegebenen Ziele erreicht werden, wird bisher jedoch nicht gemessen. Diese Lücke wollen die STADTGESTALTER mit der Einführung von Wirkungskennzahlen zur Einwohnerzufriedenheit schließen.

              Wirkungskennzahlen, um zu messen wie weit die Stadt beim Klimaschutz ist

              Des Weiteren misst die Stadt bisher nicht, wie sie bei der Erreichung des Klimaschutzes vorankommt. Trotz Ausrufung des Klimanotstandes 2019, fehlt es bisher an einem Konzept, wie die Stadt bis 2035 klimaneutral werden will.

              Die CO2-Emissionen der Stadt entstehen insbesondere im Bereich der Gebäude, durch den Verkehr und die Energieerzeugung bzw. den Energieeinkauf der Stadtwerke. Öffentlichkeitswirksam verkauft die Stadt insbesondere die Pflanzung von Bäumen und Hecken als Klimaschutzmaßnahmen, während sich in den wesentlichen Bereichen, insbesondere im Verkehr, kaum Nennenswertes tut. 39% des in der Stadt erzeugten CO2 wird durch den Verkehr erzeugt. Das sind jedes Jahr über 1.000.000 Tonnen (Energie- und Klimaschutzkonzept 2030). Selbst eine Buche kann über eine Lebenszeit von 100 Jahren nur 3,5t CO2 kompensieren (Wie viel CO2 speichert der Baum?). Würde die Stadt es schaffen jedes Jahr 100 neue Buchen zu pflanzen, gelänge es ihr gerade mal 0,35% des durch den Verkehr verursachten jährlichen CO2-Ausstoßes nach 100 Jahren zu kompensieren. Die Baumpflanzungsmaßnahmen klingen also auf den ersten Blick nach einem großen Wurf. Ihr Effekt auf die städtische CO2-Bilanz ist jedoch kaum messbar.

              Das Beispiel zeigt, der Stadt fehlen Wirkungskennzahlen, die den Effekt von Klimaschutzmaßnahmen richtig einordnen und messbar machen. Will die Stadt ernsthaft klimaneutral werden, muss das gezielt, konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar geschehen. Effiziente Klimaschutzmaßnahmen müssen solchen mit wenig CO2-Einsparpotential vorgezogen werden. Solche Priorisierungen sind wiederum nur mit einem Controlling mittels Wirkungskennzahlen möglich.

              Die STADTGESTALTER schlagen daher vor im Haushalt CO2-Äquivalente anhand der Zertifikate-Preise für CO2 zu bilanzieren. Auf diese Weise können die “Klimaschulden” als fiskaler Schuldenstand und damit als Kredit bei zukünftigen Generationen dargestellt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz und weniger CO2-Erzeugung bewirken dann eine Senkung der „Klimaschulden“. So lassen sich die Verwaltungseinheiten über ein begrenztes Klimabudget gezielt in Richtung Klimaneutralität bewegen.

              Entsprechend sieht der Vorschlag der STADTGESTALTER vor, dass die Stadt in den nächsten beiden Jahren für die Bereiche Einwohnerzufriedenheit und Klimaschutz ein entsprechendes Konzept zur Erfassung und Zielsetzung von geeigneten Wirkungskennzahlen aufbaut. Diese Kennzahlen sollen für die Haushaltsperiode 2023/24 erstmals als Ausgangsbasis erfasst werden, damit der Verwaltung ab dem Haushalt 2025 für die entsprechenden Kennzahlen Zielvorgaben gemacht werden können, die dann in den Folgejahren sukzessive und zielgerichtet in Richtung mehr Einwohnerzufriedenheit und Reduzierung des in der Stadt erzeugte CO2 verschärft werden können.

              Um mehr Lebenszufriedenheit und möglichst zielgerichtet Klimaneutralität zu erreichen geht kein Weg an Wirkungskennzahlen vorbei

              Verfolgt Bochum ernsthaft die beiden Ziele, Erhöhung der Einwohnerzufriedenheit und möglichst schnelle Erreichung der Klimaneutralität, wird die Stadt nicht darum herum kommen mittels Kennzahlen zu messen und zu prüfen, ob und in wieweit diese Ziele erreicht werden. Da die Stadtentwicklung primär über den städtischen Finanzhaushalt gesteuert wird, müssten solche Kennzahlen folgerichtig in den Haushalt aufgenommen werden.

              In der Ratssitzung am 10.11.22 werden die STADTGESTALTER genau das beantragen. Dann wird sich zwigen, ob und in wieweit die anderen Ratsfraktionen es für erforderlich halten die genannten Ziele in messbarer und damit transparenter wie nachvollziehbarer Weise zu verfolgen und sie bereit sind der Verwaltung entsprechend verbindliche Vorgaben zur Erreichung der genannten Ziele zu machen.

              05 Sep

              Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar

              Seit 2020 bekommt die Stadt die Lage im Ausländerbüro nicht in den Griff. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen dauert 12 bis 18 Monat, teilweise noch länger. Der Aktenstau liegt immer noch immer bei inakzeptablen 4.000 Akten. Der Stadt fehlt der nötige Respekt für die Bedürfnisse und Anliegen der Antragsteller*innen.

              Die Aufgaben im Ausländerbüro sind, insbesondere rechtlich, anspruchsvoll. Verfahren zur Einbürgerung, sowie zur Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen müssen rechtssicher abgewickelt werden. Auf der anderen Seite muss aber auch eine zeitnahe und effektive sowie kundennahe Bearbeitung gewährleistet werden. Bochum will Vorreiter beim modernen Stadtmanagement sein. Im Ausländerbüro zeigt sich allerdings, die Stadt kann in diesem Amt ihren eigenen Ansprüchen bisher nicht ansatzweise gerecht werden.

              Art und Weise der Bearbeitung der Fälle inakzeptabel

              Die Art der Bearbeitung der Fälle im Ausländeramt ist in vielerlei Hinsicht inakzeptabel. Es gibt keine funktionierende Terminvergabe mehr. Ab 6 Uhr bildet sich eine Schlange vor dem Amt, das erst um 8 Uhr aufmacht. Dann fragen Mitarbeiter*innen, die das Warten organisieren sollen, ab, wegen welcher Angelegenheit die Menschen anstehen. Diejenigen, deren Angelegenheiten nicht dringlich erscheinen, werden nach Hause geschickt. Laut Internet kann man Termine online buchen, tatsächlich versteht die Stadt unter “Online-Terminvergabe” einen Button, mit dem das Mailprogramm aufgerufen wird und ein Termin per Mail angefragt werden kann (Terminvergabe Ausländerbüro). Per Mail oder über ein Kontaktformular kann theoretisch auch der Sachstand laufender Verfahren abfragt werden. Zielführende Antworten bekommen die Antragsteller aber eher selten, dafür eine Mail, man solle wegen des hohen Arbeitsaufkommens von Sachstandsnachfragen absehen. Bei Bearbeitungsdauern von über einem Jahr dürfte das Amt in Sachstandsanfragen ersticken.

              Unnötig Mehrarbeit

              Die überlangen Bearbeitungszeiten führen auch dazu, dass in Aufenthaltsverfahren, wenn das Datum für einen Aufenthalt abläuft, ein Antrag für eine Fiktionsbescheinigung gestellt werden muss, um das Recht auf Aufenthalt zu verlängern, bis über den eigentlichen Antrag entschieden wird. Für das Ausländerbüro bedeutet auch das zusätzliche Verfahren und zusätzliche Arbeit.

              Teilweise müssen die Antragsteller*innen eingereichte Belege wie Einkommensbescheinigungen ein zweites Mal vorlegen, weil die Bearbeitungszeiten so lange dauern, dass zunächst eingereichte Unterlagen schon veraltet sind, wenn endlich der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem entschieden werden soll. Auch das führt sowohl bei den Kunden wie den Beschäftigten des Ausländerbüros zu überflüssiger Mehrarbeit.

              Ein weiteres Problem, dass die Kunden des Ausländerbüros beklagen, ist, dass Mitarbeiter*innen des Ausländerbüros zwar in der Regel höflich sind, aber teilweise nicht Englisch sprechen können, bzw. sich weigern auf Englisch zu kommunizieren. Daher beschäftigt zum Beispiel die Ruhr-Universität (RUB) Mitarbeiter*innen, die ausländische Studierende, Lehrende und Forschende bei ihrem Gang zum Ausländerbüro begleiten um dort zu dolmetschen. So wird ein Teil der Arbeit, den eigentlich das Ausländerbüro zu leisten hätte, auf andere verlagert.

              Die untragbaren Zustände führen darüber hinaus zu amtlichen Beschwerdeverfahren, Briefen an den Oberbürgermeister, die Politik und die Presse. Auch zur Bearbeitung dieser Verfahren und Briefe sowie für Stellungnahmen durch die städtische Pressestelle wird unnötig Arbeitszeit aufgewendet.  

              Antragsteller*innen werden verunsichert und leben im Ungewissen

              Die Kunden des Ausländerbüros fühlen sich schlecht behandelt. Die Verfahren kommen nicht voran. es besteht völlige Ungewissheit, in welchem Stand das Verfahren sich befindet, wie lange es noch dauert und teilweise auch wie es ausgeht. Wenn es um Aufenthalte oder Arbeitsgenehmigungen geht, führen solche Situationen bei den Antragsteller*innen zu Zukunftsangst. Sie wissen nicht, wann und wie es in ihrem Leben weiter geht.

              Die Kommunikation ist schlecht, es kommt zu Missverständnissen, viele Verfahrensschritte können nicht nachvollzogen werden. Menschen können ihre neue Arbeit nicht annehmen, weil die Verfahren beim Ausländerbüro nicht vorankommen und die erforderliche Arbeitserlaubnis oder der Aufenthaltstitel fehlt. Manche Arbeitgeber sind bereit, die durch das Ausländerbüro verursachten Verzögerungen hinzunehmen. In anderen Fällen besteht diese Bereitschaft nicht. zugesicherte Beschäftigungszusagen werden zurückgenommen. Den Unternehmen in der Stadt fehlen Fachkräfte, die schnelle Einstellung scheitert am Ausländerbüro. Die Kunden sind verunsichert, können nicht verstehen, warum die Bearbeitungszeiten so endlos lange dauern und fühlen sich schikaniert. Entsprechend kommt es im Amt zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Antragsteller*innen und städtischen Beschäftigten. Die unorganisierte “Terminvergabe” tut ein Übriges. Die Mitarbeiter*innen bekommen den Frust ab, der durch die schlechte Organisation des Amtes verursacht wird.

              Die Stimmung im Amt ist schlecht. Der Aktenstau führt zu ständiger Arbeitsüberlastung. Viele Beschäftigte wollen weg. Ständig sind Stellen für Monate unbesetzt. Die Verwaltung schafft es nicht ausscheidende Beschäftigte nahtlos durch neue zu ersetzen. Durch die hohe Fluktuation müssen ständig neuen Mitarbeiter*innen eingearbeitet werden. Nach drei Jahren Land unter im Ausländeramt ist die Geduld bei den meisten erschöpft. Dieser Zustand ist für die Motivation der Mitarbeiter*innen abträglich. Entsprechend konnte der Arbeitsrückstand in 3 Jahren nur von über 5.300 auf 4.000 Fälle reduziert werden (WAZ vom 04.05.21WAZ vom 07.07.2022).
               
              Der Skandal: Auch nach 3 Jahren bekommt die Verwaltung die Zustände nicht in den Griff

              Das Organisationsversagen der Verwaltung besteht gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen stellt sich die Frage wie es überhaupt zu diesem immensen Arbeitsstau kommen konnte. Zwar war das Ausländerbüro 2020 über einige Monate wegen Corona für den Publikumsverkehr geschlossen, gleichzeitig aber gab es gemäß Haushaltsplan 2020 (Haushalt 2022) auch deutliche weniger Vorgänge (-4.659). Zum zweiten fragt sich, wieso es in drei Jahren nicht gelang, das Chaos zu beenden. Insbesondere dieser Umstand ist inakzeptabel.

              Respekt für die Belange der Antragsteller*innen fehlt

              Die Situation im Ausländerbüro zeigt exemplarisch, dass nicht ein reibungsloser und effizienter Service für die Einwohner und Einwohnerinnen zentrales Ziel der Verwaltungsorganisation ist, sondern das Wohl der Beschäftigten als vorrangig angesehen wird. Der Oberbürgermeister fordert auf großen Plakaten im ganzen Rathaus Respekt für die Beschäftigten. Das Umgehen mit den Einwohner*innen, ist wie hier im Ausländerbüro teilweise jedoch nicht von Respekt für die Belange der Antragsteller*innen geprägt. Eine respektvolle Behandlung der Menschen bedeutet, man erkennt ihre Bedürfnisse an und wird ihnen gerecht. Sowohl die Bearbeitungsdauern wie der Umgang mit den Kunden lassen diesen Respekt jedoch vermissen.

              Die untragbaren Zustände sind umgehend zu beenden

              Wenn die Verwaltung es in drei Jahren nicht schafft, die entsprechenden Zustände zu beenden, dann ist neben Unvermögen auch mangelnder Wille im Spiel, das Erforderliche zu tun, um die Situation in den Griff zu bekommen. Insbesondere wäre es nötig in einer konzertierten Aktion, unter Einbeziehung von Wochenenden mit Hilfe von Verwaltungsmitarbeiter*innen, die vormals im Ausländerbüro gearbeitet haben sowie – sofern möglich – mit Hilfe von Beschäftigten aus Ausländerbüros anderer Ruhrgebietsstädte, den wesentlichen Teil der Arbeitsrückstände schnellst möglich aufzuarbeiten.

              Auf Dauer scheint es erforderlich die Zahl der Stellen im Ausländeramt zu erhöhen. So lange es nicht möglich ist freiwerdende Stellen nahtlos neu zu besetzen, ist ein Überhang an Beschäftigten notwendig, der das beständige Defizit an unbesetzten Stellen ausgleichen kann.

              Damit es in Zukunft nicht zu erneuten Arbeitsrückständen kommt, muss zudem ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, das sicherstellt, dass zukünftig rechtzeitig gehandelt wird, wenn es Anzeichen für eine Überlastung des Amtes gibt. Auch wäre es hilfreich, Beschäftigte vorzuhalten, die im Falle von Notsituationen schnell von ihren aktuellen Stellen umgesetzt werden können, um das Ausländeramt zeitweise zu verstärken. Daneben ist es grundsätzlich erforderlich sämtliche Arbeitsabläufe zu überprüfen und zu optimieren. Die könnte mit der Hilfe des Rechnungsprüfungsamtes erfolgen. Ebenso wäre zu überlegen, ob eine externe Verwaltungsberatung in Anspruch genommen werden sollte.

              Willkommenskultur darf nicht nur eine Phrase sein

              Die aktuelle Situation ist ebenfalls schlecht für das Image der Stadt. Hochqualifizierte Menschen, die aus allen Teilen der Welt kommen, um in Bochum zu arbeiten, zu studieren oder zu forschen, werden durch dysfunktionale Zustände in der städtischen Bürokratie abgeschreckt hier zu bleiben und zu arbeiten. Bei dem bestehenden Fachkräftemangel sollte man meinen, dass sich die Stadt jede erdenkliche Mühe gibt, Menschen schnell und reibungslos zu einer Arbeitserlaubnis, einem Aufenthaltstitel oder der beantragten Einbürgerung zu verhelfen. Denn eine gut organisierte, zügige Antragsbearbeitung im Ausländerbüro stellt auch ein wichtiges Zeichen in Sachen städtischer Willkommenskultur dar. Schlechte Erfahrungen mit der Arbeitsweise der städtischen Verwaltung hinterlassen dagegen nachhaltig einen schlechten Eindruck von der Stadt.

              Letztlich zeigen die Zustände im Ausländerbüro, dass in der Verwaltung noch nicht überall verinnerlicht wurde, dass die Stadt Vorreiter im modernen Stadtmanagement sein will und dass der Respekt vor den Bedürfnissen der Einwohner*innen den gleichen Stellenwert genießen sollte wie der gegenüber den Beschäftigten.

              18 Jun

              Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant

              Kaum wird das Viktoria Karree am Husemannplatz Ende 2022 eröffnet sein, wird die Stadt davor für zwei Jahre eine Großbaustelle zur Umgestaltung des Platzes einrichten. Eigentlich hatte der Stadtrat beschlossen, Karree und Platz sollen gleichzeitig fertig werden, aber die Stadt hat es mal wieder nicht hinbekommen. Das Projektmanagement ist zu schlecht.

              Man sollte meinen, bei jedem Projekt stellt die Stadt zu Beginn der Planungen einen Projektstrukturplan auf, in dem alle Aufgaben und Gewerke aufgelistet werden, die voraussichtlich im Rahmen des Bauprojekts abgearbeitet werden müssen. Auf dieser Basis werden dann die Gesamtkosten für das Projekt geschätzt sowie die voraussichtliche Durchführungsdauer. In einem weiteren Schritt werden dann die Aufgaben und Gewerke identifiziert, die besonders zeitkritisch  oder mit hohen Kostenrisiken verbunden sind und bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich die in der ersten Schätzung vermuteten Kosten- und Zeitannahmen noch deutlich ändern können. Doch so ist es nicht.

              Projekt “Husemannplatz” – Kosten- und Zeitschätzung sowie Risikobetrachtung

              Das Projekt Husemannplatz besteht aus drei wesentlichen Teilen:
              1. Abbruch des bestehenden Platzes, samt Aufbauten
              2. Neue Abdichtung der Tiefgarage sowie Erneuerung der Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsleitungen und -anlagen.
              3. Bau des neuen Platzes.

              Hohe Kosten- und Zeitrisiken bestehen insbesondere beim zweiten Projektteil. Bis der alte Platz  nicht entfernt worden ist, wird nicht klar sein, wie es unter dem jetzigen Platz aussieht und wie umfangreich die Arbeiten zur Abdichtung des Parkhauses sein werden. Auch kann nur schwer abgesehen werden, in welchem Zustand sich die Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsanlagen befinden und in welchem Maß eine Erneuerung erforderlich ist. Für solche Gewerke wäre es also sinnvoll zu abzuschätzen, welche Kosten sie im günstigsten und welche sie im schlechtesten Fall nach sich ziehen könnten (Worstcase-Betrachtung).

              Den vielen Beschlussvorlagen zum Husemannplatz ist leider nicht zu entnehmen, dass in der beschriebenen Weise vorgegangen wurde. In den Jahren 2019 bis heute werden immer wieder viele Kosten- und Zeitzahlen genannt. Doch es fehlt von Anfang an die Angabe einer eindeutigen Zahl für die Gesamtkosten. Kostenangaben für den Platz wechseln mit solchen für die Abdichtung, die Abrissarbeiten und anderen Gewerke. Eine stringente Kosten- und Zeitplanung ist nicht erkennbar. Bereits die Vorlagen zeigen wie ineffizient die Verwaltung arbeitet. Zeitaufwendig werden über Seiten immer neu Informationen und Daten ausgewalzt, die bereits bekannt sind, während wesentliche Daten fehlen oder im Textwust versteckt werden. Eine wiederkehrende in gleicher Struktur dargestellte Auflistung der zentralen Projektdaten, insbesondere zu Gesamtkosten und Projektdauer sowie deren Entwicklung fehlt.

              Obwohl das Projekt bereits seit 2019 läuft, wird es bis heute in den Quartalsberichten zum Projektcontrolling städtischer Projekte mit Kostenvolumen über 1 Mio. Euro. (Bericht zum Bauprojektcontrolling – 4. Quartal 2021) nicht aufgelistet.

              Stadt bekommt den Umbau nicht rechtzeitig hin

              Mit dem Beschluss, die alten Gerichtsgebäude abzureißen und dort das Viktoria Karree zu bauen, verband der Stadtrat den ausdrücklichen Wunsch, dass der Husemannplatz ebenfalls neugestaltet und unbedingt zeitgleich mit dem Karree neu eröffnet werden sollte. Trotz 4 Jahren Zeit für Planung und Bau, war die Verwaltung nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen. Das Viktoria Karree wird Ende 2022 eröffnet, der Platz wird frühestens im ersten Quartal 2025 fertig. Eine über zwei Jahre andauernde Dauerbaustelle vor dem neuen Gebäudekomplex wird für die neuen Geschäfte im Karree zur harten Belastungsprobe werden. Zu hoffen ist, dass sie diese Zeit überleben. Die Verwaltung schreibt dazu selbst noch Anfang 2021 “Der wirtschaftliche Erfolg des Gesamtprojektes ist stark von dieser gemeinsamen Umsetzung beeinflusst, da Doppelkosten und die gegenseitige Behinderung beider Maßnahmen vermieden werden.” (Vorlage 20210124).
              Dass die Stadt erst heute eingesteht, das ausgegebene Ziel um über 2 Jahre zu verfehlen und sich darauf rausredet sie habe ja bereits Mitte 2021 angegeben, der Platz werde “zu einem späteren Zeitpunkt” fertig, spricht nicht für einen professionellem Umgang der Beteiligten mit dem Stadtrat und der Öffentlichkeit (Antwort der Verwaltung 20221660f).

              Kosten für den eigentlichen Platzumbau verdreifachen sich

              Ähnliches zeigt sich bei den Kostenzahlen. 2019 legt die Verwaltung im Rahmen des ISEK-Innenstadt eine erste Kostenschätzung für die Gesamtkosten des Projekts vor (Maßnahme B3 – ISEK Innenstadt – Vorlage 20192419). 3,75 Mio. (4,14. Mio. inkl. Kosten für den Qualifizierungswettverb) soll die Maßnahme insgesamt kosten, ausdrücklich inklusive Abdichtung Tiefgarage, Erneuerung der Leitungen und des Rückbaus des alten Platzes. Die “Kostenkalkulation” erfolgt auf Basis eines Kostensatzes pro Quadratmeter Platzfläche (500 Euro/qm) und offensichtlich nicht auf Grundlage eines ersten Projektstrukturplans mit Auflistung aller erforderlichen Aufgaben und Gewerke sowie einer Risikoabschätzung. Den Grundsätzen eines professionellen Projektmanagements entsprach diese Vorgehensweise also nicht.

              In den folgenden beiden Jahren konzentrierten sich die Vorlagen dann nicht mehr auf die Gesamtkosten des Projekts. Es wurden nicht mehr alle drei Projektteile betrachtet, sondern im Wesentlichen nur  die Kosten der Erstellung des eigentlichen Platzes (Teil 3) betrachtet. Dafür nahm man im Rahmen der Ausschreibung des Planungswettbewerbs 2019 noch 2 Mio.. Euro an (Auslobung Realisierungswettbewerb – Vorlage 20193885). Nach dem Wettbewerb im Mai 2020 wurden dann die Kosten auf 3,7 Mio. korrigiert. Eine Kostensteigerung beim Platzbelag (Grauwacke) führte im 2021 zu Kosten von fast 3,9 Mio. Die neuste Kostenschätzung aus dem April 2022 ergab schließlich eine Verdreifachung der Kosten im Vergleich zur Ausgangsschätzung von 2019. Jetzt werden fast 6,1 Mio. Euro angegeben (Anlage 3 zu Vorgang 20221173).

              Die Kosten für die Projektteile 1 und 2 (Abriss alter Platz, Abdichtung Tiefgarage und Erneuerung Leitungen) blieben dagegen relativ unverändert: Von 2019 bis 2022 stiegen die Kosten für diese beiden Posten nur von 1,7 Mio. auf rund 1,9 Mio.

              Die Verschleierung der Ursachen für die Kostenexplosion

              Die Darstellung in der Vorlage 20221173 zur Kostenentwicklung, man habe 2020 die Finanzmittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro nur für die Schaffung des neuen Platzes bereitgestellt, aber bewusst die Einstellung von Mitteln für die Abdichtung der Tiefgarage und Rückbauarbeiten unterlassen (Vorlage 20221173), ist somit falsch. Eine solche Vorgehensweise, nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projektes in den Haushalt einzustellen, wäre zum einen unprofessionell, da sie  den Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung widersprechen würde, zum anderen hatte die Verwaltung die Gesamtkosten des Projekts über alle drei Teile im Rahmen der ISEK-Innenstadt bereits 2019 auf 3,75 Mio. beziffert und entsprechend war dieser Betrag als Gesamtkosten in den Haushalt einzustellen. In der Vorlage 20210124, heißt es zudem wörtlich “Die Gesamtkosten [sic!] für die Neugestaltung des Husemannplatzes belaufen sich inkl. Planungskosten auf ca. 4 Mio. EUR.”

              Grundsätzlich und ohne Ausnahme sind als “Gesamtkosten” für ein Projekt immer sämtliche Kosten über alle Projektteile und alle -phasen zu verstehen. Die Darstellung der Verwaltung man könne die Gesamtkosten Scheibchen für Scheibchen ausweisen und einstellen sowie nach Belieben auch wesentliche Teil weglassen, zeugt von einem groben Missverständnis der Grundsätze von Projektmanagement. Tatsächlich sind die Kosten für den eigentlichen Neubau des Platzes explodiert und haben sich verdreifacht. Im Klartext gesprochen: Die Begründung, die Kostensteigerung sei darauf zurück zu führen, dass die Verwaltung bei der Kalkulation der Gesamtkosten bewusst Kosten für wesentliche Projektteile weggelassen habe, ist unwahr und dient allein der Verschleierung der Verdreifachung der Kosten bei der eigentlichen Platzneugestaltung. Hier wird der Stadtrat bewusst in die Irre geführt werden.

              Es wird Zeit, dass die Verwaltung ihre Zeit dazu nutzt ein effektives Projektmanagement aufzuziehen und ihre Projektkommunikation gegenüber dem Rat überdenkt, statt mit nachweisbar falschen Darstellungen zu versuchen, die Mängel bei den Kosten- und Zeitkalkulationen zu verschleiern. Darüber hinaus beschädigen solche Tricksereien massiv die Glaubwürdigkeit der Beteiligten in der Verwaltung.

              Defizite im städtischen Projektmanagement

              Wie andere Projekte zuvor, Haus des Wissens, Feldsieper Grundschule u.a. (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant), zeigt das Projekt Husemannplatz, die Verwaltung verwendet den Begriff “Gesamtkosten” willkürlich. Obwohl er nach den Regeln eines geordneten Projektmanagements ohne Ausnahme zu jedem Zeitpunkt eines Projekts sämtliche Projektkosten über alle Projektteile und alle Kostengruppen der HOAI auszuweisen hat, definiert die Verwaltung den Begriff gerne so wie es ihr gerade passt. Zudem sind die Grundlagen, auf denen bei der Stadt erste Kostenschätzungen erfolgen, unzureichend. Eine erste grobe Kostenschätzungen sollte bereits auf Basis eines Projektstrukturplans erfolgen. Eine Kostenschätzung aufgrund von Quadratmeterpreisen ist nicht ausreichend. Weiterhin sollten bereits im Rahmen der ersten Kalkulationen Risiko- und Worstcase-Betrachtungen erfolgen. Schließlich werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken offenbar systematisch unterschätzt, ebenso wie die Komplexität der Projekte, daraufhin deuten die immer wieder zu beobachtenden extremen Projektzeitüberschreitungen.

              Politik muss eindeutige Vorgaben zum Projektmanagement machen

              Die Bochumer Politik ist bisher nicht bereit der Verwaltung eindeutige Vorgaben zu machen, wie die Stadt bei der Planung von Projekten zu verfahren hat. So lange Rot-Grün im Stadtrat die Bereitschaft das zu ändern, ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Fälle von Kostenexplosionen und extremen Terminüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten abnehmen wird.

              03 Apr

              Bochum fehlt Umsetzungsregister für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen

              Viel zu viele Ratsbeschlüsse in Bochum werden zu langsam oder gar nicht umgesetzt. Es fehlt die notwendige Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik. Ein erster Schritt die Situation zu verbessern wäre die Einführung eines Umsetzungsregisters für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen.

              Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen aus den Klimaschutzkonzepten werden nur teilweise umgesetzt. So gibt es  die Smartkarte mit der ÖPNV und Mobilitätsleistungen in Anspruch genommen werden sollten und die mit dem Klimaschutzteilkonzept Verkehr 2014 beschlossen wurde, bis heute nicht. Über Schulwegpläne verfügt immer noch kaum eine Bochumer Schule, obwohl diese der Rat bereits 2010 beschlossen hat. Das Radverkehrskonzept 1999 wurde bis heute nur in Ansätzen realisiert. Immer wieder beschweren sich auch die Bezirksvertretungen, dass Beschlüsse von der Verwaltung nicht umgesetzt oder verschleppt werden. Zuletzt in Höntrop bei der Kreuzung Alte Post/Westfälische Straße (WAZ vom 28.03.22).

              Bochum braucht Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse

              Entsprechend beabsichtigen die STADTGESTALTER dem Rat ein Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse vorzuschlagen, indem jeder Ratsbeschluss eintragen wird und jährlich vermerkt, wird wie weit die Umsetzung durch die Verwaltung fortgeschritten ist.

              Keine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik

              Eigentlich besteht aber ein viel grundsätzlicheres Problem, es fehlt wie in vielen Gemeinden auch in Bochum eine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik wie diese die Gemeindeordnung vorsieht (§55 GO-NRW Kontrolle der Verwaltung). Vielmehr bestimmt viel zu oft die Verwaltung die Stadtpolitik und nicht die politischen Fraktionen im Rat und der Bezirksvertretungen. Den ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen fehlt häufig das Fachwissen um die Aussagen der Verwaltung kritisch hinterfragen zu können. Entsprechend werden in den Verwaltungen die politischen Gremien nicht ernst genug genommen. Millionenteure Verlustprojekte wie die Beteiligung an der STEAG oder Cross-Border-Leasing waren in Bochum nur möglich, weil es im Stadtrat an politischen Vertreter*innen mit dem zur Beurteilung solcher Projekte nötigen Sachverstand fehlte.

              Die beständig auftretenden exorbitanten Kosten- und Zeitüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten zeigen, dass der Stadtrat nicht in der Lage ist, die Verwaltung zu einem funktionierenden Projektmanagement zu verpflichten. Immer wieder wird die Politik von der Verwaltung zum Beschluss von vermeintlich günstigen Bauprojekten verleitet, die schließlich nicht selten um ein Vielfaches teurer werden und die die Ratsmitglieder nicht beschlossen hätten, hätten sie beim Beschluss die wahren Kosten und Kostenrisiken gekannt. Auf der anderen Seite werden Kosten von der Verwaltung bewusst massiv aufgebauscht, um andere Projekte zu verhindern. Dies konnte man in Bochum zuletzt bei der Kostenschätzung für den RadEntscheid erleben (Verwaltung frisiert Kostenschätzung zum RadEntscheid). Auf diese Weise entscheidet am Ende allein die Verwaltung, was in der Stadt passiert und die Politik tut, was die Verwaltung ihr vorgibt.

              Lenkung von Ratsentscheidungen durch die Verwaltung

              Auch hat eigentlich der Rat zu entscheiden, wie beispielsweise die Ausarbeitung und Entwicklung eines Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt inklusive Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Tatsächlich überlässt man das in Bochum der Verwaltung, dem Oberbürgermeister und einer städtischen GmbH wie den Wasserwelten. Auf diese Weise gestaltet nicht mehr die Politik im Stadtrat den Entscheidungsablauf, sondern die Verwaltung. Die Politik wird zum bloßen Spielball in dem Verfahren, das die Verwaltung kontrolliert. Die Verwaltung trifft letztlich die wesentlichen Vorentscheidungen, insbesondere über welche Lösungsalternativen die Politik abstimmen darf und über welche nicht. Auf diese Weise wird der eigentliche Entscheidungsspielraum der Politik immer wieder unangemessen eingeschränkt.

              Ganz besonders deutlich wird diese Vorwegnahme von Entscheidungen, wenn die Verwaltung der Politik, wie etwa bei der Trassensuche zum Radschnellweg durch die Innenstadt nur noch eine einzige Lösungsvariante zum Beschluss vorlegt und damit der Politik faktisch gar keinen Entscheidungsspielraum mehr zwischen mehreren Alternativen lässt. Wenn die Verwaltung schon alle ihr nicht genehmen Lösungsvorschläge vor der Entscheidung des Rates vorab aussortiert hat, muss sie im Rat auch keine Diskussion und Entscheidung über bzw. für Varianten befürchten, die ihr nicht gefallen. In diesem besonders auffälligen Fall, z.B. Diskussionen über eine der 14 vom Gutachterbüro zwar am besten bewerteten aber von der Verwaltung vorab aus dem Entscheidungsverfahren entfernten Lösungsalternativen.

              Der Einsatz von Gutachtern um Entscheidungen zu lenken

              Dass die Verwaltung nicht politisch unabhängig agiert, zeigt sich auch, wenn sie bewusst einseitig vorbefasste Gutachter auswählt, bei denen sie von vornherein sicher sein kann, dass diese das Vorhaben in der Weise stützen, wie sich die Verwaltung das vorstellt. Will die Verwaltung ein Bürgerbegehren wegen mangelnder Zulässigkeit ablehnen, sucht sie sich keinen unabhängigen Gutachter, sondern genau den, von dem sie weiß, dass er in ähnlich gelagertem Fall bereits ein Gutachten mit gewünschtem Ergebnis, also die Unzulässigkeit festzustellen, verfasst hat. In Bochum so geschehen beim  Bürgerbegehren RadEntscheid, wo praktischer Weise der Gutachter auch noch das gleiche Parteibuch sein Eigen nannte wie Oberbürgermeister und die Mitglieder einer der beiden Mehrheitsfraktionen.

              Will die Verwaltung, dass die Politik in einer bestimmten Weise entscheidet, nutzt sie das mangelnde Fachwissen der Kommunalpolitiker*innen im Stadtrat aus und beauftragt den Gutachter, der das von ihr gewünschte Ergebnis unterstützt. Das macht es den Politiker*innen schwierig eine andere Position zu vertreten, denn selbst ein Gutachten beauftragen können die Ratsmitglieder auf die Schnelle in der Regel nicht. Mit eigenem Fachwissen die Ergebnisse der Gutachten bestreiten ist vielen aufgrund fehlender Fachkompetenzen nicht möglich.

              Verwaltung bestimmt defacto die Stadtpolitik nicht der Stadtrat

              Die Macht in den Gemeinden, also auch in Bochum, geht somit immer weniger von den Repräsentant*innen der Bürger*innen in den Stadträten aus, sondern hat sich auf die Verwaltung verlagert. Es kommt zu einer Dominanz von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen, die vom Bundesverfassungsgericht auch als “Neuer Dualismus” bezeichnet wird. Nicht der gesamte Stadtrat kontrolliert die Verwaltung (alter Dualismus), sondern die Mehrheitsfraktionen und die Verwaltung stehen auf der einen Seite und die Opposition auf der anderen. Bei der Mehrheitsfraktionen besteht kaum mehr Interesse die Verwaltung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Nur noch die Opposition sieht dies als ihre Aufgabe. Das ist auch in Bochum festzustellen, wenn die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen konsequent verhindern, dass das Rechnungsprüfungsamt den Ursachen für die massiven Kostenüberschreitungen bei Bauprojekten wie Husemannplatz oder den Kanalbauprojekten auf den Grund geht und entsprechende Anträge aus der Opposition immer wieder ablehnt.

              Verwaltung reagiert gereizt auf Kritik aus dem Stadtrat

              Gerne versucht die Verwaltung auch jede grundlegende Kritik an ihrer Arbeit zu unterbinden, in dem sie, wie der Oberbürgermeister zuletzt in der Ratssitzung vom 01.04.22, darauf verweist, dass der Rat Teil der Verwaltung sei. Entgegen der Auffassung des Oberbürgermeisters ist der Stadtrat zwar Teil der Exekutive der Gemeinde, aber nicht Teil der Verwaltung. Wie schon ausgeführt, ist es gemäß §55 GO-NRW (Kontrolle der Verwaltung) seine Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren und die Durchführung seiner Beschlüsse zu überwachen.

              Es mag wünschenswert sein, dass der Rat Kritik an der Verwaltung zunächst intern äußert und darauf verzichtet rechtlich gegen die Verwaltung vorzugehen. Das ist aber nur möglich, wenn die Verwaltung vom Rat beschlossenen Maßnahmen auch konsequent und zeitnah umsetzt und dem Rat Beschlüsse unvoreingenommen zur Entscheidung überlässt, ohne diese bereits in eine der Verwaltung genehme Richtung zu lenken. Sofern das regelhaft nicht passiert, ist öffentliche, scharfe Kritik ebenso gerechtfertigt wie der Gang vor Gericht, um eine rechtlich einwandfreie Behandlung von Angelegenheiten durchzusetzen. Der Verwaltung wie dem Oberbürgermeister sollte klar sein, dass die fortlaufende Negierung von Ratsbeschlüssen wie die unangemessene politische Einflussnahme der Verwaltung auf die zur Abstimmung gestellten Entscheidungsoptionen von all jenen Ratsmitgliedern als respektlos empfunden wird, die ihre Aufgaben im Rat ernst nehmen. Diese reagieren auf solches Verhalten somit auch entsprechend unmissverständlich.

              20 Mrz

              Verwaltung frisiert Kostenschätzung zum RadEntscheid

              427 Mio. Euro soll laut Stadt die Umsetzung der 7 Forderungen des Bochumer RadEntscheids kosten. Doch bei der städtischen Kostenschätzung wurden Kostensätze grob fehlerhaft angesetzt und positive Kosteneinsparungen außer Acht gelassen. Dazu kommen Rechenfehler. Die Überprüfung der Kostenschätzung wirft Fragen auf: Wurden die Kosten absichtlich absurd hochgerechnet oder mangelte es an Fachwissen? Was wusste die Politik? Wird der RadEntscheid gegen die irreführende Kostenschätzung klagen?

              17.000 Unterschriften sammelte das Bürgerbegehren RadEntscheid für ihre 7 Forderungen (Ziele des RadEntscheid Bochum). Das Bürgerbegehren war damit im ersten Schritt erfolgreich. Am ersten April entscheidet der Rat, ob er das Begehren annimmt oder die Bürger und Bürgerinnen der Stadt darüber entscheiden sollen, ob die 7 Forderungen des RadEntscheids angenommen und umgesetzt werden.

              Noch verweigert die SPD im Rat die Annahme des RadEntscheids, so dass ein Bürgerentscheid über die Annahme der 7 Forderung wahrscheinlich ist. Beim Bürgerentscheid werden die Aktiven der Initiative RadEntscheid für die Umsetzung werben, doch die Verwaltung behauptet in ihrer Kostenschätzung, die Umsetzung koste die Stadt in den nächsten 9 Jahren die absurd hohe Summe von 427 Mio. Euro. Dieser riesige Betrag wird viele Menschen abhalten beim Bürgerentscheid mit “Ja” zu stimmen.

              Doch stimmt die Kostenschätzung überhaupt? Die STADTGESTALTER haben jeden Punkt überprüft und stellten haarsträubend falsche Kostenansätze sowie Rechenfehler fest. Zudem blieben Kosteneinsparungen, die aufgrund der Umsetzung der Forderungen durch die daraus folgende zunehmenden Radnutzung zu erwarten sind, in der Kostenschätzung unzulässiger Weise unberücksichtigt.

              Im Einzelnen wurden folgende Fehler in der Kostenschätzung festgestellt:

              Forderung 1: Ausbau des Radverkehrsnetzes – In diesem Punkt wird mit fehlerhaften Kostensätzen für den Neubau von Radwegen gearbeitet. Während die Stadt von Kosten von 1 bis 4 Mio. Euro pro Kilometer Radweg ausgeht, liegt der Einheitskostensatz laut Prognosgutachen bei 550 TEuro/km (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Der Unterschied erklärt sich daraus, dass die Stadt nicht nur die Kosten für den Neubau der Radinfrastruktur ausweist, sondern auch die Kosten für sämtliche Straßenbaumaßnahmen die bei der Einrichtung der Radwege für andere Verkehrsträger (Auto, Fußgänger*innen, ÖPNV) mit erledigt werden.

              Kostenschätzung zu Forderung 1

              Am Beispiel Königsallee wird diese Vorgehensweise deutlich. 3,2 Mio. Euro sollen nach Schätzung der Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Straßenbau, Markierung, Beleuchtung, Ampelanlagen (LSA), Verkehrslenkung) auf dem rund 1 Kilometer langen Abschnitt Wohlfahrt- bis Arnikastraße kosten (Beschlussvorlage 20213175). Nach der Kostenschätzung für den RadEntscheid hätten es sogar 4 Mio. sein müssen.

              Kosten Umgestaltung Königsallee

              Doch nur ein Teil der 3.2 Mio. entfällt auf den Bau neuer Radwege, denn im Rahmen der Maßnahme sollen auch die Gehwege und die Stellplätze neu gepflastert werden, der gesamte Straßenbelag soll erneuert werden, die Wendespuren sollen entsiegelt werden, die Fußgängerüberwege sollen taktile Elemente erhalten und die Bepflanzung der Allee soll am Ende der Baumaßnahmen neugestaltet werden. Diese Baumaßnahmen haben aber alle nichts mit dem Bau der Radwege zu tun. Dennoch wird so getan, als entstünden diese Kosten, weil an der Königsallee neue Radwege angelegt würden

              Radinfrastruktur und sonstige Maßnahmen bei Neugestaltung Königsallee

              Anders als von der Verwaltung in der Kostenschätzung dargestellt, kosten die Radwege abhängig von der Breite des Querschnitts der Straße, an dem sie angelegt werden, auch nicht das eine Mal 4 Mio., ein anderes Mal 3 Mio. und dann wieder nur 1 Mio./km. Die Radwege werden unabhängig vom bestehenden Straßenquerschnitt immer in vorgeschriebener Bauweise gleich gebaut. Sie sind immer mind. 1,8 Meter breit, asphaltiert, markiert, mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn und zu parkenden Autos. Lediglich die zusätzlichen Umgestaltungsmaßnahmen, die nichts mit dem Radwegebau zu tun, sind je nach Straßenquerschnitt mal mehr mal weniger aufwändig.

              So kommt die Stadt auch auf eine Förderquote von real nur 35%, obwohl diese eigentlich für Radwegemaßnahmen bei 70 bis 90% liegen. Nur da viele der radinfrastrukturfremden Maßnahmen nicht gefördert werden, liegt die Förderung bezogen auf die Gesamtkosten entsprechend niedrig. Laut Beschlussvorlage rechnet die Stadt bei der Umgestaltungsmaßnahme Königsallee allerdings mit einer Förderung von 75%. Das wiederum deckt sich nicht mit den Angaben in der Kostenschätzung.

              Auch die Aussage, dass bei jeder Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen, die Anwohner 30% der Kosten als Straßenbaubeiträge abzüglich von Landeszuschüssen zu tragen hätten, stimmt nicht. Bei der Baumaßnahme Königsallee z.B. fallen laut Aussage der Verwaltung keine Straßenbaubeiträge an und so ist es, anders als in der Kostenschätzung dargestellt, auch bei einigen weiteren Straßen..

              In der Kostenschätzung ist statt der Kosten der Gesamtmaßnahme generell nur der Einheitskostensatz für den Bau von Radwegen in Höhe von 550 TEuro pro km anzusetzen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Umbauten an Kreuzungen. Aber auch hier entfallen höchstens 50% der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Radverkehr. Die Kostensätze sind entsprechend zu reduzieren.

              Für die bloße Ummarkierung von Straßenfahrbahnen zu Radstreifen veranschlagt die Stadt in ihrer Kostenschätzung mit 500 TEuro/km, während der Einheitskostensatz bei nur 50 TEuro/km liegt (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Zuletzt genannter Kostenansatz bestätigt sich auch bei entsprechenden Baumaßnahmen der Stadt selbst. Bei der Berliner Straße kostete die Ummarkierung des Abschnitts von 400 Meter Länge 20.000 Euro (Beschlussvorlage 20192196). Diese Maßnahme bestätigt, dass der Ansatz von 50 TEuro korrekt ist. Offenbar hat die Verwaltung sich bei den Kostenansätzen in der Kostenschätzung bei den Markierungsmaßnahmen um eine Null vertan.

              Da wie dargestellt deutlich weniger als die Hälfte der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Bau von Radwegen entfallen, sind auch die in der Kostenschätzung angesetzten Personalkosten mindestens zu halbieren. Bau- und Planungsleistungen, die für Umgestaltungen für andere Verkehrsträger aufgewandt werden, sind nicht dem Radverkehr zuzurechnen.

              Forderung 2: Gestaltung der Radinfrastruktur – Auch in diesem Bereich ist die städtische Kostenschätzung nicht schlüssig. Beträgt der Einheitskostensatz für einen Kilometer neuer Radwege 550 TEuro, veranschlagt die Verwaltung für einen Teilumbau bestehender Radwege, um diese den aktuellen Bau- und Sicherheitsanforderungen der ERA anzupassen Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro/km. Dass eine bauliche Anpassung eines bestehenden Radwegs regelhaft doppelt so teuer sein soll wie der Neubau, ist nicht nachvollziehbar. Es ist realistisch bei einem “Teilumbau” von niedrigeren Kosten als beim Neubau auszugehen, 300 TEuro/km scheint als Kostenwert ausreichend.

              Kostenschätzung zu Forderung 2

              Forderung 3: Sicherheit zuerst – Für die Sicherheit der Radfahrenden zu sorgen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt, diese hat sie ordnungsgemäß mit dem nötigen Aufwand zu erledigen, ganz unabhängig davon ob der RadEntscheid das ebenfalls fordert.

              Kostenschätzung zu Forderung 3

              Gefahrenstellen für Radfahrende, wie sie aufgrund Fehlplanungen der Verwaltung z.B. an der Hans-Böckler-Straße entstanden sind, sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Die dafür erforderlichen Kosten entstehen aufgrund der Fehlplanungen und sind nicht in den Forderungen des RadEntscheids begründet. Entsprechende Kosten sind daher in der Kostenschätzung nicht zu berücksichtigen.

              Die Stadt will 5 Stellen bei der Verkehrsüberwachung schaffen, um das Parken auf Radwegen zu ahnden. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Auch wird das Falschparken nicht durch die Radfahrenden verursacht. Es handelt sich um eine Überwachungsmaßnahme des Autoverkehrs, die Kosten wären damit diesem Verkehrsträger zuzurechnen. Sie sind in keinem Fall in der Kostenschätzung anzusetzen.

              Kosten für den Betrieb (Reinigung u.a.) und die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Radwege können zwar in der Kostenschätzung berücksichtigt werden, wenn dies geschieht, sind diese Kosten aber auch mit den Kostenersparnissen bei der Instandhaltung und dem Betrieb der Straßen zu verrechnen, die aufgrund von mehr Rad- und damit verbunden weniger Autoverkehr entstehen. Die Kostenschätzung sollte dazu in einen investiven und eine konsumtive Kalkulation (jährliche Kosten, u.a. Betrieb und Instandhaltung) unterteilt werden. Es ist sinnvoll, die Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Radwege aus der vorliegenden investiven Kostenschätzung zu streichen. Sie sollten stattdessen in einer zusätzlichen konsumtiven Kostenschätzung berücksichtig werden, deren Erstellung die Stadt jedoch versäumt hat. Wie eine solche konsumtive Kostenschätzung aussehen könnte, dazu kommen wir später in diesem Beitrag.

              Forderung 4: Sichere Kreuzungen – Auch hinsichtlich des Umbaus von 3 Kreuzungen im Jahr fallen die Kostensätze der Verwaltung zu hoch aus, ebenso wie der Personalkostenansatz. Es erfolgt eine Kürzung entsprechend der bei den Forderungen 1 und 2 erläuterten Kriterien zum Kostenansatz beim Umbau von Kreuzungen.

              Kostenschätzung zu Forderung 4

              Forderung 5: Radschulwegpläne für Schulen – Hinsichtlich dieser Forderung sind gar keine Kosten anzusetzen. Die Umsetzung der hierzu vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen wurde vom Stadtrat bereits am 12.12.2013 (Beschluss 20132502) beschlossen, entsprechend müssen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereits im Stadthaushalt etatisiert sein. Somit verbietet sich ein Neuansatz der Kosten.

              Kostenschätzung zu Forderung 5

              Die Erstellung von Radschulwegplänen ist eine Maßnahme des Klimaschutzteilkonzept klimafreundlicher Verkehr (Maßnahme 8a) und sollte im Zeitraum 2014-2020 umgesetzt werden. Zur Umsetzung wurde ein zweiter Klimaschutzmanager angestellt, eine Umsetzung erfolgte aus unbekannten Gründen bisher jedoch nicht.

              Forderung 6: Ausbau von Fahrradabstellplätzen – Hinsichtlich dieser Forderung sind die Einheitskostensätze, insbesondere für Fahrradbügel und Fahrradboxen (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030) anzupassen. Die Stadt hat jeweils die Kosten für Luxusmodelle angesetzt. Das haben die Initiatoren des RadEntscheids weder gefordert, noch gibt es dafür eine erkennbare Notwendigkeit.

              Kostenschätzung zu Forderung 1

              Zudem weist die Kostenberechnung zu den überdachten Stellplätzen einen Rechenfehler auf. Insofern, wie von der Verwaltung angegeben, für 7 überdachte Stellplätze 10.000 Euro anzusetzen sind, kosten 2.800 Stellplätze insgesamt nicht 4,5 Mio. sondern nur 4 Mio. Euro. Entsprechend sind bei diesem Punkt 0,5 Mio. Euro abzusetzen.

              Forderung 7: Förderung der Mobilitätswende – Die zu diesem Bereich angesetzt Kosten sind plausibel. Jedoch ist eine zusätzliche Ingenieurestelle zur Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Forderungen des RadEntscheids nicht erforderlich. Bei einem solchen Forschungsprojekt einer Hochschule bezahlt in der Regel diese selbst die für die Umsetzung erforderlichen Mitarbeiter*innen. Sie kann dazu regelmäßig auf Forschungsgelder zurückgreifen. Die Zuarbeit kann von den drei neu im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigten Bauingenieuren übernommen werden.

              Kostenschätzung zu Forderung 7

              Investive Kosten: 151 statt 427 Mio. Euro

              Wird die Kostenschätzung der Verwaltung entsprechend der dargestellten Punkte korrigiert, ergeben sich statt der von der Verwaltung angegebenen 427 Mio. Euro investiven Kosten zur Umsetzung der 7 Forderung des RadEntscheids nur Kosten in Höhe von knapp 151 Mio. Euro, also fast dreimal weniger.

              Gesamtkosten Kostenschätzung

              Fehlende Betrachtung der Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr

              Zusätzlich wären darüber hinaus noch die Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr zu betrachten, wenn mehr Menschen aufgrund der deutlich verbesserten Radinfrastruktur das Auto stehen lassen und stattdessen das Rad nehmen. Dies hat die Verwaltung unterlassen.

              Hierbei wären zwei Effekte zu betrachten, zum einen der auf Betrieb, Instandhaltung und Investitionen des Bochumer Verkehrs insgesamt gerichtete Effekt und zum Zweiten der Kosteneffekt bezogen auf die externen Kosten des PKW-Verkehrs, also insbesondere hinsichtlich Klimaschutz, Lärm, Luftverschmutzung und Unfallkosten.

              Positive Kosteneffekte RadEntscheid

              Nimmt man an, die in Bochum mit dem PKW gefahrenen Personenkilometer nehmen aufgrund der vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen um 135 Mio. Im Jahr ab – das entspricht rd. 5,6% der mit dem Auto gefahrenen Personenkilometer in Bochum (Sonderauswertung zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“) – dann ergibt sich insgesamt eine Ersparnis bei den Kosten des PKW-Verkehrs von fast 30 Mio. Euro pro Jahr. Dabei entfällt die Hälfte auf eingesparte Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten, die andere Hälfte auf eingesparte externe PKW-Kosten. Das bedeutet bereits nach 5 Jahren hätten sich die Investitionskosten, die für die Umsetzung der sieben Forderungen des RadEntscheids ausgegeben werden müssten, refinanziert.

              Es fragt sich, warum die Stadt eine solche Berechnung der positiven Kosteneffekte unterlassen hat und sie die Kosten für die Umsetzung der sieben Forderungen fast dreimal so hoch angibt wie diese realistisch einzuschätzen wären. Es liegt der Verdacht nahe, dass man den Eindruck erwecken will, dass mit den sieben Forderungen des RadEntscheids finanzielle Folgen verbunden sind, die die Stadt nicht in der Lage zu tragen ist. Es scheint das Ziel verfolgt, zu werden, zu erreichen, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger angesichts der angeblich zu hohen Kosten bei einem Bürgerentscheid mit “Nein” stimmt.

              Das passt in das Bild, wie die Verwaltung auch sonst in Bochum mit Radverkehr und den Bürger*innen umgeht. Das vom Rat 1999 beschlossene Radverkehrskonzept wurde bis heute in wesentlichen Teilen nicht von der Verwaltung umgesetzt. Die mehrfach vom Rat beschlossene Neufassung des Radverkehrskonzeptes erfolgte über Jahre nicht. Zwar wird aktuell an der Erstellung endlich gearbeitet, vorliegen tut das neue Konzept aber bis heute nicht, die Stadt hat keine Eile mehr für den Radverkehr zu tun (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Die Trassensuche zum Radschnellweg wurde von der Verwaltung so hingebogen, dass eine teure aber schlechte Streckenführung das Ergebnis ist, die das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro schon als ungeeignet aussortiert hatte. Die Bürgerbeteiligung bei der Trassensuche war nur Show, das Ergebnis stand im Wesentlichen schon vorher fest (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).

              Beschlüsse werden nicht umgesetzt, es wird getrickst und manipuliert um die besten Radverkehrsplanungen zu verhindern. Die maßlos überzogene Kostenschätzung ist nur ein weiteres Beispiel für diese Politik der Verwaltung. Unverständlich, dass SPD und Grüne diese Machenschaften der Verwaltung trotz aller Versäumnisse und Ungereimtheiten, weiter verteidigen.

              Beiden Ratsfraktionen muss klar sein, dass mit der vorliegenden Kostenschätzung der RadEntscheid bei den Bürger*innen kaum Erfolg haben dürfte. Ebenfalls müssten den Fraktionen zumindest einige der eklatanten Mängel der Schätzung aufgefallen sein, besonders die fehlende Kalkulation der positiven Kosteneffekte. Dass die Politik gleichwohl die Kostenschätzung bisher kritiklos hinnimmt, kann eigentlich nur den Grund haben, dass beiden das Scheitern des RadEntscheids aufgrund der absurd übertriebenen Kosten eigentlich ganz recht ist.

              Zur Not bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht

              Auf Unterstützung von SPD und Grünen kann der RadEntscheid offenbar nicht hoffen. Mit der maßlos überhöhten Kostenschätzung der Verwaltung scheint es kaum möglich, die Mehrheit der Bürger*innen bei dem zu erwartenden Bürgerentscheid für ein “Ja” zu den 7 Forderungen zu gewinnen. Will der RadEntscheid den Bürgerentscheid für sich entscheiden, muss die Grundlage dafür eine realistische Kostenschätzung sein, die auch die positiven Kosteneffekt mit darstellt. So wie es aktuell aussieht, wird das nur vor Gericht zu erreichen sein. Vor dem Verwaltungsgericht sollten die Chancen nicht schlecht stehen, da die Stadt sich bei der Kostenschätzung einige haarsträubende Fehler geleistet hat, die sich nicht durch den Einwand, man habe weites Ermessen ausgeübt, weg reden lassen.

              Letztlich stimmt es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern – wie auch in diesem Letztlich ist es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern sie es – wie auch in diesem Fall – an einem Mindestmaß an Fairness im Umgang mit ihren Anliegen vermissen lässt.

              06 Mrz

              Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis

              Noch bevor in Bochum mit der großen Trassensuche des Radschnellwegs (RS1) durch die Innenstadt öffentlichkeitswirksam begonnen wurde, lag der Verwaltung die Streckenführung des RS1, die am 09.03.22 die Politik beschließen soll, ausgearbeitet vor. Die offizielle Trassensuche wurde zur Farce. Die Verwaltung lies das Gutachten so lange umschreiben, bis nur noch die von ihr zuvor entwickelte Streckenführung übrigblieb.

              Viele machte es gleich stutzig als die Stadt Bochum das Gutachten zur Findung der besten Streckenführung für den Radschnellweg (RS1) durch die Bochumer Innenstadt vorlegte und eine Streckenführung vorschlug, die vom Gutachterbüro mit -3 Punkten bewertet wurde, während die besten 14 Streckenführungsvarianten, die mit +1 bis +7 Punkten bewertet wurden, allesamt ohne plausible Begründung von der Verwaltung als ungeeignet verworfen wurden.

              Streichung der besten Varianten aus dem Gutachten zur Trassensuche

              Akteneinsicht bestätigt Verdacht

              Diese nicht nachvollziehbare Vorgehensweise ließ den Verdacht aufkommen, dass die Ergebnisse des Gutachtens so lange gebogen wurden, bis nach Streichung aller guten Varianten letztlich nur noch eine bestimmte Streckenvariante zur Realisierung verblieb und zwar ausgerechnet jene, die verwaltungsintern von Anfang an präferiert wurde. “Die PARTEI und STADTGESTALTER” vorgenommene Akteneinsicht beim Tiefbauamt bestätigte jetzt diesen Verdacht.

              Zwei Trassenfindungsverfahren, ein offizielles, ein verwaltungsinternes

              Es zeigte sich, in der Verwaltung gab es zwei Trassenfindungsverfahren, ein offizielles und ein verwaltungsinternes.

              Direkt nachdem die erste Trassensuche für den Radschnellweg 2018 gescheitert war, bei der erst viel geplant wurde, dann aber die Bahn die Bereitstellung der für die zunächst geplante Streckenführung erforderlichen Flächen abgelehnt hatte, kündigte die Stadt an eine öffentliche Trassensuche mit einer groß aufgezogenen Bürgerbeteiligung zu veranstalten. 

              Einwohner*innen, Interessengruppen, die Radverbände, die Geschäftsleute und Gastronomen, also alle die Ideen hatten, sollten in der ersten Phase des Trassensuchprozesses Vorschläge zu möglichen Streckenvarianten einreichen. Daraufhin sollte ein Gutachterbüro anhand eines von ihm entwickelten Schemas alle Varianten bewerten. In der zweiten Phase des Verfahren sollten die drei am besten bewerteten Varianten als so genannte Vorzugsvarianten vorausgewählt und näher untersucht werden. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte schließlich die Politik entscheiden, welche Vorzugsvariante realisiert werden soll. Am 31.01.19 stimmte der Stadtrat diesem Plan zu (Beschlussvorlage:20183423).

              Die geheime Trassensuche

              Die Planungen für die RS1-Streckenführung, die die Politik jetzt am 09.03.2022 beschließen soll (Beschlussvorlage 20220116), gab es allerdings schon, ehe überhaupt mit der öffentlichen Trassensuche publikumswirksam begonnen wurde. Denn während noch die Vorbereitungen für die offizielle Trassensuche liefen, hatte die Verwaltung intern, im Verborgenen, ohne Politik und Bürger*innen zu informieren, diese Trassenführung untersuchen und ausarbeiten lassen. In enger Zusammenarbeit mit einer Entwicklungsgesellschaft wurde für diesen Zweck ein Ingenieurebüro beauftragt, das bereits am 05.05.2020 eine umfassende Untersuchung vorlegte, die die entsprechende Streckenführung detailliert untersuchte und beschrieb.

              Übereinstimmung verwaltungsintern bereits 2020 präferierte Streckenführung und Ergebnis der offiziellen Trassensuche 2022

              Vom beauftragten Ingenieurebüro wurde eine rote und eine blaue Variante untersucht. Im Ergebnis wurde die Führung des RS1 über die Frederikabahn und den P&R-Parkplatz am Klever-Weg vorgeschlagen, die anschließende Brückenquerung mit Überwurf über Universitätssstraße und Buddenbergplatz sowie die Führung über die Wittener Straße durch den Kortumpark zur Akademiestraße, weiter zum Lohring, bis schließlich über die steile Straße Am Lohberg zur Springorumtrasse. Bis auf wenige Meter im Kortumpark ist das genau die Streckenführung des RS1, die in der nächsten Woche, am 09.03.22 im Mobilitätsausschuss beschlossen werden soll (Beschlussvorlage 20220116). In der Beschlussvorlage wurde noch eine Alternativstreckenführung über Ehrenfeld- und Clemensstraße ergänzt, für den Fall die Strecken entlang der Bahnlinie stünden nicht zur Verfügung.

              Für die Öffentlichkeit: Die große Trassensuchshow

              Bezeichnender Weise floss die bereits ausgearbeitete Streckenführung allerdings nicht in die große Trassensuchshow ein. Zu dieser wurde publikumswirksam im Juni und Juli 2021 eine großangelegte Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert. Online konnten die Menschen insbesondere ihre Ideen zu Trassenvorschlägen angeben und ihre Meinungen zu Streckenführungen äußern. Ende August folgte ein Workshop mit allen Interessengruppen. Die Zahl der Rückmeldung war erfreulich hoch. Insgesamt wurden auf der Webseite 4.350 Zugriffe verzeichnet, es wurden 336 Trassenvarianten in die Online-Karte eingetragen. Basierend auf dieser großen Menge Streckenvarianten entwickelte das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro anschließend ein aufwendiges Bewertungssystem um nach einer Vorauswahl 42 realistische Varianten bewerten und vergleichen zu können.

              Aufgrund des Vergleichs und der Bewertung der Varianten kam das Gutachterbüro zu eindeutigen Ergebnissen, die sie der Verwaltung Ende 2020 vorstellte, Das Büro kam zu dem Schluss, im weiteren Verlauf der Trassensuche sollten folgende drei Streckenführungen als Vorzugsvarianten näher untersucht werden (zu den Variantennummern, siehe Gutachten): die erste über den Boulevard (1c), die zweite über Süd- und Ostring, am Justizzentrum vorbei und dann durch den Tunnel nördlich der Springorumtrasse (5b und 7a) sowie eine dritte über das Gelände City-Tor-Ost. Südring, Wittener Straße und Altenbochumer Straße und schließlich von dort auf die Springorumtrasse (10). Die Varianten südlich der Bahnlinie sollten nach Ansicht des Gutachterbüros nicht weiterverfolgt werden. Diese seien zu schlecht bewertet, würden zu viele Hemmnisse aufweisen und ihre Herstellung sei zu (kosten-)aufwendig. Dies betraf auch die Varianten 3e und 6a, die sich in Kombination zu einem nicht unwesentlichen Teil mit der von der Verwaltung im Geheimen bereits entwickelten Streckenführung decken.

              Die Ergebnisse der Trassensuche werden von der Verwaltung auf den Kopf gestellt

              Die Ergebnisse sollten der Verwaltung nicht passen. Zunächst wurde versuchte die Bewertungskriterien beim Gutachterbüro zu erweitern und zu verändern, um bessere Bewertungen für die gewünschten Varianten zu erzielen. Doch das gelang nicht. Der Punkteabstand zu den besten Varianten war zu groß.

              Also entschloss man sich die ganze Bewertung auf den Kopf zu stellen. Mit der Begründung, die Ergebnisse des Gutachterbüros seien unzureichend, rechtfertigte man eine sogenannte “pragmatische” Lösung: Kurzerhand sollte alle Varianten, über Straßen, auf denen vor kurzem Radwege eingerichtet wurden oder gerade geplant würden, nicht weiter betrachtet werden, also solche über Alleestraße. Westring, Südring, Ostring, Hattinger Straße und Oskar-Hoffmann-Straße, Ebenso sollte die Variante über den Boulevard nicht weiterverfolgt werden, weil zu dieser Straße die Politik bereits vor Jahren gegenteiliges beschlossen habe. Und auch Varianten mit großen Strecken über die Wittener Straße sollten eliminiert werden.

              Im Handstreich führte diese im Kreis von vier Verwaltungsmitarbeiter*innen und ohne jede politische Beteiligung getroffene Entscheidung die gesamte Bewertung des Gutachterbüros ad absurdum. Hatte das Gutachterbüro gestützt auf seine aufwendige Bewertung ausschließlich Streckenführungen nördlich der Bahnlinie als sinnvoll angesehen, hatte die Verwaltung jetzt mit fadenscheinigen Begründungen fast alle Streckenführungen nördlich der Bahnlinie eliminiert und so dafür gesorgt, dass nur die schlecht bewerteten Streckenführungen südlich der Bahnlinie übrigblieben, insbesondere auch die Streckenführung, die die Verwaltung schon seit Mai 2020 in der Schublade geparkt hatte.

              Die Begründung zur Eliminierung aller nördlichen Streckenvarianten ist eine Farce. Laut Bewertungsschema des Gutachterbüros ist auf allen zur näheren Untersuchung vorgeschlagenen Varianten der RS1-Standard umsetzbar, bei den Varianten 1c und 5b sogar zu 100%, also besser als bei der von der Verwaltung favorisierten Streckenführung. Auch der frühere Beschluss des Rates, eine RS1-Führung über den Boulevard nicht mehr zu verfolgen, stand einer weiter Betrachtung dieser Variante nicht im Weg. Wenn am Ende der Trassensuche die Variante entlang des Boulevards als beste Streckenführung heraus gekommen wäre, hätte die Politik überlegen können, ihren bisherigen Beschluss ggf. zu ändern. Für den West-, Süd- und Ostring waren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch gar keine Umgestaltungs- und Planungsmaßnahmen vom Stadtrat beauftragt worden. Die wurden erst fünf Monate später im Rahmen des Verkehrskonzepts Innenstadt beschlossen, wohl auch um zumindest pro forma die Eliminierung der entsprechenden Streckenvarianten rechtfertigen zu können. In anderen Besprechungen wurde zu der bereits im Umbau befindlichen Hattinger Straße ausgeführt, auf dieser könne der RS1 mindestens noch so lange eingeplant werden, bis der erste Randstein gesetzt werde. Warum große RS1-Strecken an der Wittener Straße zum Ausschlusskriterium für diese Straße wurden, ist aus den Akten gar nicht ersichtlich.

              Die wenig überzeugende Begründung zur Eliminierung aller Streckenvarianten nördlich der Bahntrasse erkannte die Verwaltung wohl bei Abfassung des Gutachtens selbst. Für das später veröffentlichte Gutachten verfiel man daher auf die ergänzende Formulierung, der RS1-Standard sei auf den Straßen nördlich der Bahnlinie nicht umsetzbar, obwohl dies im Gutachten selbst widerlegt wird, wo den allermeisten eliminierten Streckenvarianten ein RS1-Standard von weit über 90% bis 100% attestiert wird. Ein Wert, der in der Regel besser ist, als derjenige der Streckenführung, die von der Verwaltung favorisiert wird, denn diese weist eine 219 Meter lange, nicht RS1-Standard-konforme 7%-Steigung auf (Strecke des RS1 soll in Bochum über 7%-Anstieg gehen).

              Im Endeffekt hatte die Verwaltung die Bewertung des Gutachtens soweit ausgehebelt, dass alle gut bis sehr gut bewerteten Streckenvarianten eliminiert wurden. Damit war der Weg frei mit Hilfe des Gutachtens statt einer Streckenführung mit einer Bewertung von +1 bis +7 Punkten eine Vorzugsvariante vorzuschlagen, die nur mit –3 Punkten bewertet wurde. Diese ist zusammengesetzt aus den Varianten (3e und 6a) und sie verläuft zufällig entlang der Trassenführung, die die Verwaltung bereits ab 2019 im stillen Kämmerlein abseits der Öffentlichkeit hatte entwickeln lassen.

              Verwaltung verspielt Glaubwürdigkeit und torpediert Bürgerbeteiligung

              In der beschriebenen Weise führt man die Glaubwürdigkeit von Gutachten und Gutachter*innen ad absurdum und hintertreibt die hohe Bereitschaft der Bürger*innen sich an solchen Prozessen zu beteiligen. Tatsächlich hatten die Trassenvorschläge der Bürger*innen, Initiativen und Interessengruppen aufgrund der Voreingenommenheit der Verwaltung nie eine Chance. Die Trassensuche war nichts weiter als eine große Show, mit der die Beteiligten hinters Licht geführt wurden. Offensichtlich war nie beabsichtigt einer der vom Gutachterbüro gut bewerten Streckenführungen zu wählen. Die Bewertung der Varianten gab es allein für die Galerie. Am Ende wurde das Gutachterbüro nur benutzt, um der Verwaltung gegenüber der Politik einen Freifahrtschein für seine von Anfang an präferierte Streckenführung auszustellen.

              Zu hoffen ist, dass ein solcher Fall in Bochum bisher einmalig war und das für die Zukunft auch bleibt. Er untergräbt grundlegend die Glaubwürdigkeit in das Handeln der Verwaltung sowie zukünftig zu erstellende Gutachten. Immer steht ab diesem Vorfall der Verdacht im Raum auch andere Gutachten wurden von der Verwaltung in ähnlicher Weise verfälscht und für eigene Zwecke zurechtgebogen. Dass von der Stadt beauftragte Gutachten rein fachlich fokussierte Einschätzungen von unabhängigen Expert*innen wieder geben, wird mit Verweis auf diesen Fall in den nächsten Jahren immer wieder bezweifelt werden.

              Die Verwaltung hätte intransparent, ohne Information von Politik und Öffentlichkeit neben der großen Trassensuche keine eigene Untersuchung von Streckenvarianten betreiben dürfen. Zumindest hätte die aus der internen Streckensuche resultierende Variante als von der Verwaltung bisher favorisierte Streckenführung transparent in die große Trassensuche eingehen müssen. Die Einmischung in die Trassenfindung hätte nie so weit gehen dürfen, dass die Verwaltung die Ergebnisse des Gutachterbüros mit fadenscheinigen Begründungen quasi auf den Kopf stellt. Es fehlte der Verwaltung an dem für die Begleitung eines solchen Bewertungs- und Auswahlverfahrens erforderlichen Mindestmaß an Unvoreingenommenheit. Wäre das Gutachten nach Meinung der Verwaltung nicht brauchbar gewesen, dann hätte die Politik darüber entscheiden müssen, ob das Trassensuchverfahren beendet wird und wie es weiter gehen soll. So zeigt sich, man hätte sich in diesem Fall die teure Beauftragung eines externen Gutachterbüros sparen können, wie es die Fraktion “FDP und STADGESTALTER” bereits 2019 beantragt hatte (Änderungsantrag 20183423).

              Die von der Verwaltung präferierte Streckenführung ist ungeeignet

              In der Sache ist auch den Dokumenten der Akteneinsicht zu entnehmen, die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Streckenführung ist extrem teuer. Allein die Brückenanlage zwischen Klever Weg über Universitätsstraße, Hauptbahnhof, Buddenbergplatz und Wittener Straße zum Kortumpark soll laut Schätzungen der Stadt 18,5 bis 26,5 Mio. Euro zuzüglich üblicher Baukostensteigerungen verschlingen.

              Die Variante ist darüber hinaus wenig attraktiv und langsam, zum einen wegen der 7%-Steigungsstrecke Am Lohberg und der weiteren nicht unerheblichen Steigungen im sonstigen Streckenverlauf, (Strecke des RS1 soll in Bochum über 7%-Anstieg gehen) zum anderen wegen der vielen engen 90°-Kurven.

              Fahrtdauer A: Schnellste Route unter aktuellen Bedingungen B: RS1-Streckenführung Verwaltung (unter aktuellen Bedingungen) C: Variante 1 über Südring und Rottstraße

              Aktuell benötigt man über die vorgeschlagene RS1-Strecke vom Maarbacher Tunnel bis zur Buseloh-Brücke 31 Minuten. Durch den Umbau zum RS1 ist kaum mit einer hohen Beschleunigung zu rechnen, denn die 90°-Abbiegungen bleiben. Auch in den Fahrradstraßen, die Teil der Strecke sind, ist bei Autos im Gegenverkehr das Tempo kaum zu erhöhen. Bestenfalls wird es möglich sein die Fahrtdauer auf 24-26 Minuten zu verkürzen. Allerdings schafft man über Südring oder Boulevard die gleiche Verbindung heute bereits in 20 Minuten. Mit den für die Zukunft auf dieser Strecke geplanten Radwegen werden es sogar 18 Minuten oder noch weniger sein.

              Die geplante Streckenführung ist also für einen Radschnellweg ungeeignet. Das Grundprinzip des Radschnellwegs ist, schnell und direkt unterwegs zu sein. Dieses Prinzip scheint die Bochumer Verwaltung bei der Entwicklung der von ihr favorisierten Streckenführung jedoch nicht verfolgt zu haben.

              Absehbar ist, wer mit dem Rad schnell durch die Bochumer Innenstadt kommen will, wird nicht den geplanten Streckenabschnitt des RS1 nehmen, sondern über Südring oder Boulevard fahren. Das wird insbesondere an der Kreuzung zur Kortumstraße für Chaos sorgen, wenn dort zu viele Radfahrende auf zu viele Fußgänger*innen treffen. Die Schaffung solcher Gefahrenpunkte sollte eigentlich durch eine gute geplante RS1-Führung vermieden werden.

              Die Bewertung der jetzt von der Stadt vorgeschlagenen Streckenführung liegt also nicht umsonst bei –3 Punkten, während andere Streckenführungen mit +7 bewertet wurden. Sie ist für Alltagsradler unattraktiv, sie hat keinen wirtschaftlichen Effekt für die Innenstadt und wird daher nicht gut angenommen werden. Wird sie realisiert, wird sie als weitere millionenteure Fehlplanung in die Geschichte der Stadt eingehen.

              Es ist zu hoffen, dass die Fraktionen des Stadtrats vor der Entscheidung am 09.03 nochmal in sich gehen und sich die Akten zu der Trassensuche ebenfalls sehr genau ansehen. Eine Entscheidung auf Grundlage dieses von der Verwaltung diskreditierten Trassensuchprozesses, sollte in einer Stadt, der Bürgerbeteiligung und Transparenz wichtig sind, nicht erfolgen. Die Auswahl der für die Streckenführung des RS1 durch die Bochumer Innenstadt in Frage kommenden Streckenvarianten muss auf Basis der vom Gutachterbüro gut bewerteten Varianten wiederholt werden. Danach erst kann eine seriöse Entscheidung der Politik fallen. Der Stadtbaurat sollte die Größe besitzen und die aktuelle Beschlussvorlage von sich aus zurück ziehen.