09 Mai

Feinstaubbelastung zu hoch? – Talentwerk-Sportplätze direkt an der A 43 sind keine gute Idee 

Für das Talentwerk des VfL Bochum sollen Sportplätze direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 gebaut werden. Dabei halten Mediziner das Gesundheitsrisiko wegen der Feinstaubbelastung direkt an Autobahnen für zu hoch. STADTGESTALTER/Volt decken schwerwiegenden Fehler im Umweltbericht auf.

Ist es eine gute Idee Sportplätze direkt neben einer Autobahn zu bauen? Beim Sportplatz “An der Landwehr” erklärte die Verwaltung noch, “dass wegen des nicht gegebenen Abstands zur Autobahn eine baurechtliche Genehmigung nicht möglich ist” (Vorlage 20241280). Also wurde dem betroffenen Verein Weitmar Genclerbirligi der Bau eines Kunstrasenplatzes verweigert, obwohl dessen Errichtung 65 Meter entfernt von der 4-spurigen A 448 möglich gewesen wäre (siehe Plan). 

Abstand Sportplatz „An der Landwehr“ zu A 448

Was ist für das Talentwerk geplant? 

Jetzt will die Stadt für das Talentwerk des VfL Bochum drei zusätzliche Sportplätze (H5 bis H7) direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 bauen:

Geplante Bebauung, Talentwerk VfL, Quelle: Stadt Bochum, Begründung zum Bebauungsplan

Der Abstand zur Autobahn soll dabei im Fall der beiden großen Plätze (H5 und H6) nur 40 Meter betragen: 

Abstände der Sportplätze zur Autobahn (A 43)

Das Gesundheitsrisiko von Sportplätzen an Autobahnen 

Aus medizinischer Sicht wird vom Bau von Sportplätzen an Autobahnen aufgrund der von sehr verkehrsreichen Straßen ausgehenden hohen Schadstoffbelastungen grundsätzlich abgeraten. Selbst Wohnen sollte in einem Abstand von 300 Meter, zum Fahrbahnrand einer Autobahn unterbleiben (Lugenärzte im Netz), was für die Stadt Bochum erhebliche Folgen hat (20 % der Stadtfläche sind wegen Autobahnen nicht bewohnbar).  

Zudem wird bei den entsprechenden Studien herausgestellt, dass Sport bei übermäßiger Luftverschmutzung besonders gesundheitsgefährdend ist (Sport bei starker Luftverschmutzung schadet Herz und Kreislauf) und bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie Kinder – in besonderem Maß anfällig für die Auswirkungen von Luftverschmutzung sind (Schlechte Luft schadet den Kindern und Jugendlichen und Feinstaub hemmt Entwicklung des Kinder-Gehirns). Das führt zu der Schlussfolgerung, dass besonders bei Spiel- und Sportplätzen, die von Kindern genutzt werden, auf ausreichenden Abstand zu Autobahnen geachtet werden sollte (Freeways and air quality: How close can you live to a freeway without being exposed to air pollution?). 

Das tut die Stadt Bochum jedoch offenbar nicht, denn obwohl im Talentwerk die jüngsten Spielerinnen und Spieler gerade mal 7 bis 8 Jahre alt sind (U9), will man diese direkt an der Autobahn spielen lassen und den Schadstoffen des Autoverkehrs aussetzen.   

Die Feinstaubproblematik 

Das größte Problem in der Nähe von Sportplätzen stellt Feinstaub dar. Feinstaub entsteht nicht nur in Verbrennungsmotoren, sondern besonders durch Bremsen-, Reifen- und Fahrbahnabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Je mehr Fahrzeuge eine Straße benutzten, um so größer wird das Problem. Aktuell befahren die A 43 im Ruhrgebiet rund 100.000 Fahrzeuge pro Tag (Verkehrsbelastung 2009). Der Ausbau auf 6 Fahrspuren wird eine Erhöhung auf 120.000 bis 150.000 Fahrzeuge/Tag bewirken. Zur Einordnung, von „stark befahren“ spricht man bei 4-spurigen Autobahnen ab 70.000 Fahrzeugen pro Tag. 

Die aktuellen Feinstaubgrenzwerte liegen im Jahresmittel bei 25 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (PM2,5 und PM10). 2030 werden diese herabgesetzt auf 10 und 20 Mikrogramm/Kubikmeter. Die WHO empfiehlt als Grenzwerte 5 und 15 Mikrogramm/Kubikmeter. Abhängig von der Staubkorngröße gibt es zwei Grenzwerte: PM2,5 und PM10. Weiterhin gilt bisher, ab einer Feinstaubbelastung von 50 Mikrogramm/Kubikmeter (bezogen auf PM10) sollten alle Menschen auf Sport im Freien verzichten (Luftqualität beim Sport). Dieser Tagesgrenzwert ist bei Kindern entsprechend niedriger anzusetzen. Zudem wird auch dieser Grenzwert ab 2030 abgesenkt werden müssen. 

An Autobahnen mit deutlich geringerem Fahrzeugaufkommen als der A 43 gemessene Feinstaubwerte zeigen, dass schon heute die aktuellen Grenzwerte an mehreren Tage im Jahr überschritten werden (z.B. A5 in Hessen und Autobahn A2 Schweiz). Teilweise betrugen die Tageswerte über 90 Mikrogramm/Kubikmeter. 

Bis 150 Metern Entfernung zu Autobahnen ist die Feinstaubbelastung also so hoch (Lungenärzte im Netz), dass Menschen, besonders Heranwachsende, in diesem Bereich auf sportliche Aktivitäten verzichten sollten. Somit sollten in diesem Bereich auch keine Sportplätze zur Nutzung von Kindern und Jugendlichen gebaut werden. 

Schwerwiegender Fehler im Umweltbericht 

Es fragt sich also, warum die Verwaltung in Bochum trotz dieser recht eindeutigen medizinischen Empfehlung, einen Bebauungsplan aufstellen will, der die Schaffung von Sportplätzen neben einer extrem viel befahrenen 6-spurigen Autobahn vorsieht, auf denen insbesondere Kinder und Jugendliche trainiert werden sollen. 

Der Grund ist neben fehlendem Störgefühl der Verantwortlichen ein fehlerhafter Umweltbericht, der zur Aufstellung des Bebauungsplans angefertigt wurde. In dem Bericht ist zu lesen: “Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) dargestellt. Für das Plangebiet wurden keine Belastungen ermittelt” (Umweltbericht, Seite 15). Diese Aussage ist, wie STADTGESTALTER/Volt aufgedeckt haben, falsch. Denn im angeführten Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost wird ausgeführt, dass das zur Ermittlung der Schadstoffwert verwendete Modell “die Konzentrationen von Luftschadstoffen für Straßen mit Randbebauung berechnen [kann], es ist jedoch aus physikalischen Gründen nicht für die Berechnungen für Straßen ohne Randbebauung, wie zum Beispiel die meisten Autobahnen, geeignet” (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, Seite 22). 

Dass in den Belastungskarten keine Schadstoffbelastungen ausgewiesen werden, liegt also nicht etwa daran, dass diese real nicht vorhanden sind, sondern allein daran, dass sich mit dem zugrunde liegenden Berechnungsmodell für Autobahnen ohne Randbebauungen gar keine Schadstoffkonzentrationen ermitteln lassen. Die Karten sind also nicht geeignet, Aussagen über die tatsächliche Schadstoffbelastung im Bebauungsplangebiet direkt an der Autobahn zu machen. 

Real zu erwarten sind erhebliche Belastungswerte. Diese hätten vor Ort gemessen und dann auf den Zustand nach dem 6-spurigen Ausbau hochgerechnet werden müssen. 

Dass die Aussage, dass keine Belastungen bestünden, nicht richtig sein kann, hätte der Verwaltung auffallen müssen, zumal sie an anderer Stelle (“An der Landwehr”) die Genehmigung des Sportplatzes aufgrund der zu geringen Nähe zur Autobahn für nicht möglich erachtet hatte. Offenbar erfolgte eine rein bürokratische Betrachtungsweise, bei der jedes natürliche Störgefühl, was ein Sportplatz direkt neben einer Autobahn hervorrufen sollte, ausgeblendet wurde. 

Stadtrat vertagt das Problem 

Trotzdem STADTGESTALTER/Volt, das Problem in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 07.05.2026 aufdeckten, stimmte der Rat mehrheitlich für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ohne vorherige Klärung der tatsächlichen Schadstoffbelastung. Der Stadtbaurat schlug dem Stadtrat vor, diese solle erst im weiteren Verfahren nachgeholt werden.

Allerdings sollten die wesentlichen Umweltaspekte wie der vorliegende bereits vor dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan untersucht werden. Vor der Einleitung eines aufwendigen Bebauungsplanverfahrens sollte die Realisierbarkeit des Vorhabens aus Umweltsicht geklärt sein, damit unnötige Planverfahren erst gar nicht angestoßen werden und die damit verbundene Ressourcenverschwendung vermieden wird.

Eine Weiterverfolgung des Bebauungsplans erscheint nicht sinnvoll 

Letztlich ist kaum vorstellbar, dass die beabsichtigte Schaffung von Sportplätzen direkt an der A 43 sinnvoll sein kann. Man stelle sich vor, die Sportplätze würden gebaut und müssten dann wegen Überschreitung der Grenzwerte ständig gesperrt werden. Oder es fänden dort Trainingseinheiten statt, bei denen die Eltern aufgrund eigener Messungen feststellen, dass ihre Kinder bei einer gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung Fußball spielen. 

Der medizinische Grundsatz, um negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden, sollten mindestens 150 Meter, idealerweise mindestens 300 Meter, von Autobahnen entfernt keine Sportanlagen errichtet werden, sollte von der Stadt bei allen Bebauungsvorhaben ohne Wenn und Aber eingehalten werden. 

Talentwerk benötigt anderen Standort 

Das bedeutet, für das Talentwerk des VfL muss voraussichtlich ein neuer, wenn möglich zentraler Standort gefunden werden. Bei der Standortwahl wäre dann darauf zu achten, dass dieser von den Kindern selbstständig und gut mit Fahrrad wie ÖPNV zu erreichen ist und kein Elterntaxi benötigt wird. Denn auch in dieser Hinsicht wird der jetzige Standort den gestellten Anforderungen nicht im Ansatz gerecht.

Dieses Problem sowie den übermäßigen Eingriff in Natur und Landschaft hat auch der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum kritisiert und die bisherigen Planungen in seiner letzten Sitzung daher ebenfalls abgelehnt.

02 Mai

In Bochum fehlen “Soft-Edges” – einladende Übergänge zwischen Fassaden und Gehwegen

Hohe Lebensqualität spiegelt sich besonders in attraktiven Wohnstraßen wider. Doch was macht Straßen in Wohngebieten einladend und lebendig? Ein entscheidender Punkt ist die Gestaltung des Übergangs zwischen Fassaden und Gehwegen (“Soft Edge”).

Wohnstraßen werden in Bochum oft als trostlos und öd wahrgenommen. Warum ist das so? Und was kann man verändern?

Widumestraße Bochum – Quelle: Google Streetview

Was sind “Soft Edges”?

Nach Ansicht des wohl bedeutendsten und einflussreichsten Stadtplaners unserer Zeit, dem Dänen Jan Gehl, gilt: “Soft edges make a soft city”. Dabei meinte der Stadtgestalter mit Edge = Ecke, den Bereich einer Straße zwischen Fassade und Gehweg. Wird dieser Außenbereich soft, also grün und einladend gestaltet, wird diese Ästhetik als Zeichen für ein aktives Leben und hohe Verweilqualität wahrgenommen.

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Das Gegenteil ist häufig in Bochum und dem Ruhrgebiet zu sehen. Eine Fassade aus Glas, Beton oder Stein stößt auf einen kahlen, öd gepflasterten Gehweg, der im schlimmsten Fall noch halb zugeparkt ist. Solche Straßen sind regelmäßig menschenleer, von Lebendigkeit keine Spur. Niemand hält sich gerne dort auf.

Dagegen sehen moderne Wohnstraßen in Städten Skandinaviens, den Niederlanden oder auch von Ländern wie Italien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien oder Spanien oft ganz anders aus. An der Fassade stehen Blumenkübel, wächst Fassadenbegrünung aus dem Gehweg, stehen Bänke, Parkplätze wurden durch Beete mit Bäumen, Parklets oder kleine Spielbereiche ersetzt. Der Gehweg ist breit, lädt zum Laufen ein und Gehwegparken wird konsequent unterbunden. So entsteht eine softe = weiche Übergangszone zwischen Gebäude und Straße, die nicht nur schön anzusehen ist, sondern auch zum Verweilen einlädt.

Eerste Jacob Van Campenstraat – Quelle: Google Streetview

“Soft Edges” sind Merkmale einer sozialen Stadt

Für die Menschen wird es attraktiv sich draußen aufzuhalten, sich mit Nachbarn auf einen Plausch zu treffen, die Kinder beim Spielen zu beobachten oder Zeit zusammen bei der gemeinsamen Pflege der Beete zu verbringen. So entsteht ein soziales Miteinander, man lernt sich kennen und redet miteinander, Nachbarschaften werden zusammengeschweißt.

Eine soziale Stadt erkennt man an lebendigen Wohnstraßen, die so gestaltete sind, dass sie den sozialen Zusammenhalt fördern. Das geht deutlich über das klassische Verständnis einer sozialen Stadt, wie sie in Bochum und dem Ruhrgebiet verstanden wird, hinaus, nach dem sich eine Stadt als sozial versteht, weil sie die Menschen mit sozialen Wohltaten versorgt.

Wie entstehen “Soft Edges”?

Doch wie kommt man zu “Soft Edges”? Für eine lebendige Wohnstraße sind zwei Akteure maßgeblich, die Stadt und die Menschen, die in den Straßen wohnen.

Zunächst benötigt die Stadt einen Plan, wie attraktive Wohnstraßen geschaffen werden sollen. In Amsterdam ist das die Puccini-Methode (Beleidskader Puccinimethode, standaard voor het Amsterdamse Straatbeeld). Mit dieser Methode wurden Standards festgelegt, wie das Amsterdamer Straßenbild durchgehend aussehen und gestaltet werden soll. Zum anderen beinhaltet das Puccini- Konzept Methoden und Abläufe, wie die unterschiedlichsten städtischen Ämter diese gemeinsam mit den Bewohnern und Bewohnerinnen der Straße umsetzen sollen.

Neben der Stadt ist das Interesse und Engagement der Menschen gefragt, die in den Straßen wohnen, sowohl bei der Planung und Anlage von Soft Edges wie der späteren Pflege. So werden in den Niederlanden die Menschen animiert, auf dem Gehweg die letzte Pflasterreihe vor der Fassade zu entfernen, um dort Pflanzen einzusetzen, die die Fassade begrünen (Selbst machen: Fassadengärten auf Gehwegen anlegen). Ebenfalls ist es möglich, die Straße am Gehwegrand mit Blumenkübeln oder einer Bank zu verschönern.

Was sollte Bochum tun?

Zum einen sollte die Stadt auch in Bochum den Menschen erlauben, ihre Straße mit entsprechenden Maßnahmen zu verschönern. Daneben sollte sie ein Programm auflegen, mit den besonders trostlose Wohnstraßen gezielt und grundlegend umgestaltet werden (Gartenstraßen für Bochum und Wattenscheid).

Zu einem vorzeigbaren Stadtbild gehören ansehnliche und gut gestaltete Wohnstraßen. In einer Stadt, die sich “sozial” nennt, sollte die Gestaltung der Wohnstraßen, dem Miteinander der Bewohner und Bewohnerinnen dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Die Schaffung von grünen, einladenden Außenbereichen, zwischen Gebäudefassaden und Gehwegen sollte also ein wichtiges Ziel der Stadtgestaltung in Bochum sein.

25 Apr.

Wohneigentumsfonds – 50.000 Euro Startkapital für die eigene Wohnung, für alle, die in Bochum 18 Jahre alt werden 

Um jungen Menschen in Bochum für die eigene Wohnung ein Startkapital von 50.000 Euro zu verschaffen, soll Bochum einen Wohneigentumsfonds auflegen. Ein Vorschlag von STADTGESTALTER/Volt.

Bisher liegt der Wohneigentumsanteil in Bochum sehr niedrig, bei nur rd. 30 %. Deutschlandweit beträgt die Wohneigentumsquote 53 %, in den meisten Ländern Europas liegt sie sogar bei über 70 % (Wohneigentumsquoten in Europa). 

Ausgangssituation 

Das bedeutet, zwei Drittel der Menschen in Bochum zahlen mit ihrer Miete Vermietern und Vermietungsgesellschaften die Wohnung ab und werden nie im Leben Besitzer oder Besitzerinnen einer eigenen Wohnung (Stadt sollte mehr für Wohneigentum tun). Die Vermieter und Vermieterinnen bauen mit der Miete Vermögen auf, die Mieter und Mieterinnen bleiben lebenslang vermögenslos. Die eigene Wohnung als Teil der Altersversorgung fehlt. In Zeiten von Krisen und Arbeitslosigkeit wird die Zahlung der Miete zum großen Problem, Kündigung und Auszug drohen. Der Stadt entstehen hohe Ausgaben für Wohngeld und Grundsicherung. Bochum ist nicht krisenfest aufgestellt. 

Mieter und Mieterinnen sind abhängig von Vermietern und Vermietungsgesellschaften, haben regelmäßig keinen Einfluss darauf, ob, in welchem Umfang und wie teuer die Wohnung, in der sie leben, modernisiert wird, was für eine Heizung eingebaut wird und welche Energiepreise dadurch zu zahlen sind. 

Für Einwohner und Einwohnerinnen wie für die Stadt hätte eine Erhöhung der Eigentumsquote daher viele Vorteile. Doch fehlt vielen Menschen für den Erwerb der eigenen vier Wände das nötige Startkapital. Genau das wollen STADTGESTALTER/Volt jungen Menschen in Bochum nun mit einem Wohnimmobilienfonds verschaffen. 

Die Idee 

Die Idee ist, dass die Stadt in den nächsten 18 Jahren mit jährlichen Zahlungen von 5 bis 20 Mio. Euro einen städtischen Wohnimmobilienfonds aufbaut, damit den heute Neugeborenen, wenn sie 18 Jahre alt sind, für den Erwerb von Wohneigentum 50.000 Euro von der Stadt ausgezahlt werden können. 25.000 davon als Zuschuss zum Kaufpreis, weitere 25.000 als nachrangiges zinsloses Darlehen, das in 10 bis 20 Jahren zu tilgen ist. 

Entsprechend der Modellrechnungen von STADTGESTALTER/Volt stehen abhängig von den jährlichen städtischen Zahlungen (5 bis 20 Mio.) und der Verzinsung des im Wohnimmobilienfonds angelegten Vermögens (5 % bis über 9 %) im Fonds nach 18 Jahren 215 bis 550 Mio. Euro bereit, die ausgezahlt werden können. Die Höhe der jährlichen städtischen Zahlungen sowie die Höhe des benötigten Fondsvermögens hängt von der Verzinsung des Kapitals ab. Bei einer Verzinsung von nur 5 % sind Zahlungen in Höhe von knapp 20 Mio. Euro/pro Jahr erforderlich, um ein Vermögen von 550 Mio. Euro aufzubauen, während bei Zinsen von 9 % und mehr nur 5 Mio./Jahr ausreichen würden, ein Fondsvermögen von 215 Mio. anzusparen. 

Finanzierung des Fonds 

Der Fonds finanziert sich zunächst aus den jährlichen Einzahlungen der Stadt und der Verzinsung des sich aufbauenden Vermögens. Zu diesem Zweck wird das Fondsvermögen möglichst zukunftssicher und mit attraktiver Verzinsung von der städtischen Sparkasse als Fondsverwalter angelegt, zum Beispiel in Form von börsengehandelten Investmentfonds (ETF). 

Die Beträge, die die Stadt jährlich in den Fonds einzahlt, könnten dabei ganz oder teilweise aus dem Gewinn der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW finanziert werden. Das sind aktuell 8-10 Mio. Euro pro Jahr. Die Stadt ist an der VBW zu 80% direkt oder über städtische Gesellschaft beteiligt. 

Die Auszahlung 

In 18 Jahren, wenn die heute Neugeborenen das Erwachsenenalter erreicht haben, kann mit den Auszahlungen begonnen werden. Nur wer in Bochum geboren ist oder mindestens 5 Jahre hier gewohnt hat, hat Anspruch auf zwei Mal 25.000 Euro. Das Geld wird zudem nur für Wohneigentum gezahlt, das in Bochum erworben wird. Diese oder ähnliche Auszahlungsbedingungen machen es für Menschen, besonders auch Studierende attraktiv, in Bochum zu wohnen bzw. hier wohnen zu bleiben. 

Während das Darlehen nach 10 bis 20 Jahren zurückgezahlt oder in eine zinsbasierte Finanzierung umgewandelt werden muss, müssen die 25.000 Euro Kaufpreiszuschuss von dem Empfänger oder der Empfängerin nie zurückgezahlt werden, so lange man in Bochum wohnen bleibt.  

Rückzahlung durch Erben 

Eine Rückzahlung erfolgt erst im Erbfall. Verstirbt der Zahlungsempfänger bzw. die Zahlungsempfängerin, müssen die Erben das Geld entsprechend des aktuellen Werts der Immobilie an den Immobilienfonds zurückgeben. Ist die vererbte Immobilie im Wert gestiegen, ist entsprechend des Anteils der 25.000 Euro am ursprünglichen Wert der Immobilie ein entsprechend höherer Betrag an die Stadt zu zahlen. Wurde z.B. eine Wohnung für 100.000 Euro gekauft, betrug das Startkapital von 25.000 Euro ein Viertel des Kaufpreises. Wird die Wohnung von den Erben aufgrund der Wertsteigerung nach 50 Jahren zu einem Wert von 200.000 Euro übernommen oder verkauft, sind wiederum ein Viertel, also 50.000 Euro an den Fonds zurückzuführen. 

Diese Rückzahlung führt dazu, dass die Stadt nach 18 Jahren an den Fonds keine neuen Zahlungen mehr leisten muss, sondern sich dieser selbst trägt. Neue Auszahlungen werden durch Rückführungen von Erben finanziert. Es entsteht ein sich selbst tragendes Finanzierungssystem. Bei guter Verzinsung kann sogar das zu Anfang von der Stadt eingezahlte Kapital nach einigen Jahrzehnten wieder an die Stadt zurückgeführt werden.  

Weitere Bedingungen 

Verkauft jemand seine Immobilie in Bochum und zieht aus Bochum weg, ist ebenfalls der gewährte Kaufpreiszuschuss aus dem erzielten Verkaufserlös an den Fonds zurückzuzahlen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Geld in Bochum bleibt. 

Darlehen und Kaufpreiszuschuss sollten bei Verkauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie und Erwerb einer neuen in Bochum, die wiederum selbstgenutzt wird, auf die neue übertragen werden können. 

Auf den ersten Blick erscheinen 50.000 Euro als Startkapital noch nicht sehr hoch. Angesichts dessen, dass junge Menschen aus Bochum sich zusammentun können, um z.B. in einer Partnerschaft oder in einer WEG zusammen zu ziehen und dafür gemeinsam Wohneigentum erwerben können, kann das Startkapital auf 100.000, 150.000 Euro oder sogar noch mehr anwachsen, je nachdem wie viele junge Bochumer und Bochumerinnen das Wohneigentum zusammen erwerben. 

Entsprechend der Kaufpreisentwicklung am Immobilienmarkt sollte die Stadt die Höhe des Startkapitals jeweils den laufenden Veränderungen anpassen.

Würde mit dem Aufbau des Wohneigentumsfonds im Jahr 2027 begonnen, könnten der Geburtsjahrgang 2027 und alle nachfolgenden Jahrgänge ab ihrem 18. Lebensjahr von dem Startkapital profitieren. Das Startkapital muss nicht bereits im Alter von 18 Jahren abgerufen werden. Das kann auch jederzeit später passieren. Die Auszahlung des zustehenden Kapitals sollte jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass davon eine Wohnung in Bochum erworben wird, die der Selbstnutzung dient. 

Um Studierende und Auszubildende nach Bochum zu locken, wäre eine Regel denkbar, dass auch für jene ein Anspruch auf Startkapital besteht, die bis zum 25. Lebensjahr mindestens 5 Jahre in Bochum gewohnt haben. Dies würde es für Personen, die nicht in Bochum aufgewachsen sind, attraktiv machen, für Ausbildung oder Studium mindestens ihren Zweitwohnsitz nach Bochum zu verlegen und mit Ende von Studium und Ausbildung auch dort wohnen zu bleiben. 

Langfrist-Projekt 

Der von STADTGESTALTERn/Volt vorgeschlagene Wohnimmobilienfonds entfaltet seine volle Wirkung erst in 18 Jahren und später. Denkt Politik sonst zumeist nur sehr kurzfristig, ist der Fonds eine langfristig gedachte Maßnahme, mit einem fast zwei Jahrzehnten langen Vorlauf. 

Dafür sind die Wirkungen des Fonds erheblich. Jungen Bochumer und Bochumerinnen wird der frühe Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und damit ein sukzessiver Vermögensaufbau ermöglicht. Das verbessert insbesondere ihre Versorgung im Alter. Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung wird in Zukunft, wie die aktuelle Basisrenten-Diskussion zeigt, wesentliche Säule der Altersvorsorge sein. 

Der Haushalt der Stadt Bochum wird zukünftig von Sozialleistungen entlastet, insbesondere beim Wohngeld wie der Grundsicherung. 

Die Stadt wird hochattraktiv für junge Menschen. Der aktuell fortschreitenden Überalterung der Stadtgesellschaft wird wirksam entgegengesteuert. Junge Menschen bedeuten für die Stadt Zukunft. Eine Stadt, in der viele gut und hoch qualifizierte junge Menschen leben, ist wiederum attraktiv für Unternehmen (Warum wollen viele Hochqualifizierte nicht im Ruhrgebiet leben und arbeiten?). 

Es lohnt sich also, schon heute in die Zukunft der jungen Bochumer und Bochumerinnen zu investieren. Diese Investition wird sich in 18 Jahren in vielfältiger Weise auszahlen.  

Quelle Titelbild: Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH

18 Apr.

Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse 

Ausgaben für freiwillige Leistungen der Stadt sind nicht mehr möglich, die Budgets der Ämter wurden um 10 % gekürzt, neue Investitionen müssen unterbleiben, es gilt eine Stellenbesetzungssperre für 6 Monate. Die Handlungsfähigkeit der Stadt schrumpft auf ein Minimum. 

Mit ihrer Bewirtschaftungsverfügung vom 14.04.2026 setzt die Kämmerin, um den Kollaps des Stadthaushaltes zu verhindern, die Haushaltssatzung und damit den Haushalt 2025/26 de facto außer Kraft. Die Kämmerin verfügt ihr Vorgehen in analoger Anwendung des § 82 (1) Nr.1 GO-NRW, der der Stadt vorschreibt, wie vorzugehen ist, wenn kein gültiger Haushalt vorliegt.   

Weshalb war die Haushaltssperre erforderlich? 

Die Kämmerin begründet die Haushaltssperre damit, dass es der Verwaltung nicht gelungen ist die städtischen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr um 37,6 Mio. Euro zu senken, nur 12 Mio. Einsparungen wurden erreicht. Besonders die Personalkosten der Verwaltung steigen ungebremst. Gleiches gilt für die Ausgaben für die Jugendhilfe, dagegen bleiben die Einnahmen aus Grundsteuer und Schlüsselzuweisungen hinter den Ansätzen des Haushalts deutlich zurück.

Die Entwicklung war vorhersehbar. Der Haushalt 2025/26 sah bei Einbringung durch die Kämmerin 186 Mio. mehr Ausgaben als Einnahmen vor (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). Durch die Verteilung von Wahlgeschenken (u.a. die KiTa-Entlastung besonders für Besserverdienende) vor der Kommunalwahl vergrößerten SPD und Grüne das Defizit um weitere 35 Mio. auf 221 Mio. (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). Damit führte die ehemalige Mehrheitskoalition den finanziellen Kollaps des Haushaltes sehenden Auges herbei. 

Um das Defizit wenigstens halbwegs beherrschbar zu halten, sah die Kämmerin bereits bei Aufstellung eine Senkung der Ausgaben (globaler Minderaufwand) im laufenden Doppelhaushalt um 75 Mio. vor (37,4 Mio. 2025, 37,6 Mio. 2026). Schon 2025 konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Unerwartet stiegen aber die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Mio., so dass die Stadt 2025 noch mit einer deutlich geringeren Ausgabensenkung halbwegs hinkam. 

Dieser Einmaleffekt ist für 2026 nicht zu erwarten. Zudem senken die verbesserten Steuereinnahmen im Jahr 2025 für 2026 die Schlüsselzuweisungen des Landes. Da es an einem zielgerichteten Sanierungskonzept des Haushaltes fehlt, müssen die erforderlichen Einsparungen bei den Ausgaben nun mit der Brechstange erzwungen werden. Das ist die Haushaltssperre. 

SPD und Grüne sind nicht bereit den Haushalt zu sanieren  

SPD und Grüne weigerten sich noch im Februar 2025 vorausschauend zu handeln und ein Konzept mit Maßnahmen aufstellen, um zielgerichtet einen Ausgleich von städtischen Ausgaben und Einnahmen herbeizuführen und eine Haushaltssperre abzuwenden. Das von den STADTGESTALTERn vorgelegte Sanierungskonzept (Vorlage 20250336) wurde abgelehnt. 

Besonders die Explosion bei den Personalkosten und das exorbitante Defizit der BOGESTRA von über 90 Mio./Jahr bricht dem Stadthaushalt jetzt das Genick (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). 
 
Da SPD und Grüne der ungebremsten Steigerung bei Kosten und Stellen der Verwaltung (+60 % seit 2015 (+185 Mio.), +1.285 zusätzliche Stellen seit 2015 (+ 25 %)) nicht Einhalt gebieten wollten, muss es jetzt die 6-monatige Stellenbesetzungssperre richten. Die Maßnahme wird der Motivation der städtischen Beschäftigten nicht zuträglich sein. Es wird kaum die Bereitschaft bestehen, die Arbeit der fehlenden Kollegen und Kolleginnen zu übernehmen. Die Arbeit wird regelmäßig 6 Monate liegen bleiben. Der Krankenstand wird steigen. Die Weigerung der Koalition, das Haushaltsproblem vorausschauend und gezielt anzugehen, wird sich bitter rächen. 

Neue Investitionen werden mit der Haushaltsperre auf Eis gelegt, es werden nur noch die Maßnahmen beendet, die bereits refinanziert sind oder sich bereits in Umsetzung befinden. Sonst wird nur noch das Nötigste getan, was z.B. aufgrund der städtischen Verkehrssicherungspflicht unumgänglich ist. Der Sanierungsstau bei der städtischen Infrastruktur wird also sichtbar wachsen und das, obwohl Bochum schon 190 Mio. des Infrastruktur-Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern aufgewendet hat (Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet). Eine Haushaltsnotlage bedeutet immer, Verfall, Verwahrlosung und Armut werden in der Stadt zunehmen. 

Politik, Verwaltung und Lokalmedien sind desinteressiert am Thema Stadtfinanzen 

Allgemein ist in der Stadt ein gefährliches Desinteresse zu beobachten, sich mit dem Thema Stadtfinanzen auseinanderzusetzen und dem vorhersehbaren Kollaps des Stadthaushalte und der nahenden Haushaltssicherung, mit den nötigen Maßnahmen entgegenzuwirken. Das gilt nicht nur für Verwaltung und Politik – keine politische Gruppierung außer Wattenscheider Chance und STADTGESTALTER/Volt hat sich bisher mit der Haushaltssperre auseinandergesetzt – sondern auch für die Bochumer Lokalmedien. Eigentlich hätte der sich immer weiter verschärfende Haushaltsnotstand schon im Kommunalwahlkampf das zentrale politische Thema von WAZ und Radio Bochum sein müssen.  

Nichts ist für die Menschen in Bochum wichtiger, als eine funktionierende Stadt. Eíne Stadt funktioniert allerdings nur mit einem soliden Stadthaushalt. Handlungsfähigkeit, Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung der Stadt usw. hängen an einem ausgeglichenen Stadthaushalt. Ein wichtigeres Thema gibt es in der Stadt nicht. Blamabel, wenn die Bochumer Lokalmedien dieses Thema durchweg ignorieren, statt die Menschen über Haushaltsperre und Haushaltsnotlage, die Konsequenzen für die Menschen und die zu erwartende Entwicklung ausführlich zu informieren sowie darüber aufzuklären, was möglich und nötig ist, um die Notlage zu beseitigen und den Haushalt wieder auszugleichen. 

Indem die Lokalmedien ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, insbesondere frühzeitig vor einer Eskalation der Haushaltslage zu warnen und deren Ursachen und Folgen darzustellen, werden sie zu Mitverantwortlichen, dass die Haushaltnotlage eintritt und sich verschärft. Denn letztlich wird das Schweigen der Lokalmedien von Politik und Verwaltung als Freibrief wahrgenommen, sich nicht ernsthaft um das Thema kümmern zu müssen. 

Eine Stadt, in der es keine Diskussion darüber gibt, mit welchen Maßnahmen der Stadthaushalt wieder zum Ausgleich gebracht wird, hat sich selbst aufgegeben. Gleichgültig und Achsel zuckend hinzunehmen, wie die Stadt in die Haushaltssicherung steuert, ist nicht im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die die fatalen Folgen der Untätigkeit letztlich hinnehmen müssen.

11 Apr.

Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet

Die Stadt bekommt aus dem Sondervermögen des Bundes 200,42 Mio. Euro. Dieses Geld soll eigentlich für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden. Stattdessen will die Stadt mit dem Geld Finanzlöcher im Stadthaushalt stopfen. Die Politik versucht das Problem zu verschweigen. 

2025 startete die Bundesregierung angebliche eine historisch einmalige Investitionsoffensive, um den Sanierungsstau bei der Infrastruktur zu beheben. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es: “Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bringt die Bundesregierung eine nie dagewesene Investitionsoffensive auf den Weg.”  

Investitionsmitte werde bei Bund wie Stadt zweckentfremdet 

500 Mrd. hat die Bundesregierung für zusätzliche Investitionen bereitgestellt. Doch das Geld wird nicht wie versprochen für zusätzliche Investitionen ausgegeben, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern, das ist bei Bund und Ländern nicht anders als in Bochum. 

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat errechnet, dass im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet worden. Das Münchener Ifo-Institut kommt sogar auf 95 Prozent der neu aufgenommenen Schulden, die nicht für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt worden sind (Sondervermögen „nahezu vollständig“ zweckentfremdet). 

Bochum bekommt von dem Sondervermögen 200,42 Mio., davon werden nur rd. 10 Mio. Für zusätzliche Investitionen ausgegeben, 95 % des Geldes fließen in den Stadthaushalt, um dort Finanzierungslücken zu schließen (Vorlage 20260503).  

Wie funktioniert die Zweckentfremdung? 

Nur drei zusätzliche Investitionsmaßnahmen soll es geben: Ein Sperrkonzept für die Innenstadt (Poller – Sperrstellen), das 2,1 Mio. Kosten soll, ein zusätzliches Lehrschwimmbecken für das Schulzentrum im Bochumer Norden, das um die 5-6 Mio. Kosten wird, für weitere 2,35 Mio. soll Ausrüstung für krisenhafte Ereignisse angeschafft werden. Mit den restlichen 190 Mio. sollen Investitionsmaßnahmen finanziert werden, die zwar bereits beschlossen sind, aber ohne, dass dafür die zur Umsetzung nötigen Finanzmittel vorhanden sind. So sollen z.B. 15 Mio. des Geldes in die laufende Sanierung des Rathaus-Nordflügels und weitere 15 Mio. in den Umbau des Landesbehördenhauses (neben dem Musikforum) zur Musikschule fließen. 

Für 190 Mio. werden also keine zusätzlichen Investitionen in kommunale Infrastruktur und für Klimaneutralität auf den Weg gebracht – wie großspurig von der Politik bei Einrichtung des Sondervermögens angekündigt – vielmehr wird das Geld auch in Bochum zweckentfremdet, um Finanzierungslücken bei bereits laufenden Investitionsprojekten und -programmen zu stopfen. 

Der Prozess zur Aufstellung des Programms für “zusätzliche” Investitionen aus dem Sondervermögen kann als großes Schauspiel betrachtet werden. Ausgewählte, bereits beschlossene Investitionen, wurden den drei Bereichen Sanierung kommunaler Immobilien (20 %), Bildung und Betreuung (50 %) sowie Infrastruktur, Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisen (30 %) künstlich zugeordnet, um vorzutäuschen, man habe entsprechend der von Bund und Land vorgegebenen Anteilen neue Investitionen auf den Weg gebracht. Tatsächlich fließen 190 Mio. einfach in den Stadthaushalt, um die Unterdeckung im laufenden Investitionshaushalt auszugleichen. 

Die Stadt Bochum investiert nur unzureichend 

Auch ist die Investitionstätigkeit der Stadt seit Jahrzehnten nicht ausreichend. Zwar erwecken Politik und Verwaltung in Sachen Investitionen mit der Nennung von hohen Millionen- und sogar Milliardensummen gerne den Anschein, die Stadt investiere überdurchschnittlich viel, doch das Investitionsvolumen reicht nicht, um die andauernde Aufzehrung des städtischen Eigenkapitals (Differenz von städtischem Vermögen zu Schulden) zu stoppen. Betrug der Wert des Eigenkapitals 2009 noch 1,55 Mrd. Euro (Haushaltskompass 2025/26) wird er laut Prognose für 2029 in drei Jahren nur noch bei knapp 0,8 Mrd. liegen (Haushaltsplan 2025/26). Der durch Investitionen bedingte Zuwachs an städtischem Vermögen (Infrastruktur, Boden, Gebäude usw.) bleibt in fast jedem Jahr hinter dem Zuwachs der Schulden zurück. Bei nachhaltiger und zukunftsfähiger Investitionstätigkeit, sollte dagegen so viel investiert werden, dass der Zuwachs des städtischen Vermögens über dem der Schulden liegt. 

Stadt beschließt Investitionen ohne gesicherte Finanzierung 

Zudem beschließt die Stadt Investitionsmaßnahmen, trotzdem sie die zu deren Umsetzung nötigen Finanzmittel gar nicht erwirtschaftet. Das passiert naturgemäß besonders gerne zu Wahlkampfzeiten, wie zuletzt zur Kommunalwahl 2025. Die Stadt lobt sich für vermeintlich hohe Investitionen und eines entsprechend ehrgeizigen Investitionsprogramms, für das sie die erforderlichen Geldmittel aber gar nicht in den Haushalt eingestellt hat. So erklärt die Stadt zum Haushaltsentwurf 2025/26 “Um dieses ambitionierte aber auch zwingend erforderliche Investitionsprogramm mittelfristig auch wirtschaftlich stemmen zu können, sind neue Förderprogramme durch Bund und Land unabdingbar.” (PM zum Haushaltsentwurf 2025/2026). 

Woran zusätzliche Investitionen in Bochum scheitern 

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollte aber nicht dazu dienen, laufende, zwingend erforderliche städtische Investitionen zu finanzieren, das erklärte Ziel ist, zusätzliche Finanzmittel bereit zu stellen, um “zusätzliche[!] Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität” möglich zu machen, damit der bestehende Investitionsstau bei der Infrastruktur und die Defizite bei Bildung und Digitalisierung beseitigt werden (Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität). Denn um dieses Ziel zu erreichen, reicht auch in Bochum das bisherige städtische Investitionsprogramm nicht aus. Der im Stadtbild unübersehbare gewaltige Sanierungsstau bei städtischen Straßen, Brücken, Schulen u.a. städtischen Gebäuden, kann mit den bisher geplanten Investitionen nicht substanziell aufgeholt werden. Zusätzliche Investitionen sind somit auch in Bochum dringend nötig. 

Dass die Kämmerin mit dem Geld zunächst bestehende Haushaltslöcher stopft, statt es wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen auszugeben, ist aus haushaltspolitischer Sicht zwar nachvollziehbar, stellt aber trotzdem eine Zweckentfremdung der Gelder dar. Das laufende Investitionsprogramm ist aus dem laufenden Stadthaushalt zu finanzieren, fehlt es dazu an Mitteln, ist das Geld für Investitionen durch Kürzungen an anderen Stellen im Haushalt zu generieren. Zum Beispiel in dem man die Explosion der Personalkosten stoppt, die Verwaltung reorganisiert, das städtische Projektmanagement verbessert sowie die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). 

Am Ende ist der fehlende politische Wille, solche Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts und der Finanzierung der bereits beschlossenen Investitionen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen, die Ursache dafür, dass man für 190 Mio. Bundesgelder keine zusätzlichen Investitionen auf den Weg bringen kann, sondern sie zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen muss. 

Das Ausbleiben zusätzlicher Investitionen wird für Bochum Folgen haben 

Dagegen werden wirtschaftlich erfolgreiche Städte die Bundesgelder für zusätzliche Investitionen nutzen. Werden also über die laufenden Investitionstätigkeiten hinaus weitere Investitionsprogramme auflegen. Für Bochum bedeutet das, der Rückstand zu anderen Großstädten in Sachen moderner und zukunftsfähiger Infrastruktur wird immer größer. Der Abstand zu Städten, die jedes Jahr mehr investieren, wächst weiter. Für Bochum wird es immer schwerer, im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Menschen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten mitzuhalten. 

Zweckentfremdung schadet Glaubwürdigkeit der Politik 

Schließlich ist anzumerken, die Zweckentfremdung der Investitionsgelder trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit der Politik zu diskreditieren. Die Politik verspricht großspurig ein gigantisches Sondervermögen von 500 Mrd. für zusätzliche Investitionen, die Stadt nutzt das ihr zugewiesene Geld aber im Wesentlichen dazu, damit Haushaltslöcher zu stopfen. Auch dieser Fall zeigt leider, wie wenig Versprechen von Politik und Parteien wert sind und dass Aussagen der Politik nicht selten nur heiße Luft sind.  

Im Ergebnis konnte die Gruppe STADTGESTALTER/ Volt im Stadtrat der Zweckentfremdung der Investitionsmittel somit nicht zustimmen.  

05 Apr.

Pro und Contra – Olympiabewerbung 

Welche Punkte sprechen für eine Olympiabewerbung gemeinsam mit Köln als Leading City, was dagegen? Hier eine Auflistung.

Bis zum 19. April dürfen alle Wahlberechtigten in Bochum und der Ruhrstadt darüber abstimmen, ob ihre Stadt Teil der Olympiabewerbung sein soll.  

Wofür will sich Bochum bewerben? 

NRW will sich mit der „Leading City“ Köln und anderen Städten im Umkreis für die olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben. Ursprünglich wollte sich die Rhein-Ruhr-Region und Düsseldorf bewerben. Letztlich bootet man die Gemeinden der Ruhrstadt aus und nahm stattdessen Köln hinzu (Ruhrgebietsstädte bei Olympiabewerbung ausgebootet). Für die Städte der Ruhrstadt bleiben fast nur drittklassige Nebenwettbewerbe. 

Die Bewerbung sieht jetzt vor, in Bochum Vorrundenspiele der Fußballwettwerbe auszutragen, bei denen im Olympischen Männerwettbewerb nur B-Mannschaften antreten. Außerdem soll noch der Moderne Fünfkampf in Bochum stattfinden. Eine fast unbekannte Sportart, die bei den letzten Olympischen Spielen nur durch Skandale aufgefallen ist (Reiten wird nach Olympia-Skandal ausgetauscht) und in Deutschland durch einen korrupten nationalen Verband Schlagzeilen macht (Streit im Fünfkampfverband: „Korruption durch und durch“). 

Was spricht für eine Bewerbung, was dagegen? 

Auch in Bochum wurden die Wahlunterlagen mittlerweile an alle Bürger und Bürgerinnen versendet und alle sind aufgefordert abzustimmen. Die Frage lautet, soll Bochum ein Teil der Olympiabewerbung sein oder nicht? Also ist es Zeit sich damit zu beschäftigen, was spricht für eine Olympiabewerbung und was nicht: 

Der olympische Geist – Die olympischen Spiele sind ein völkerverbindendes Spektakel mit außergewöhnlicher Stimmung und einmaligem Flair. “Magie der Ringe” wird das olympische Gefühl genannt, was besonders die Spiele in Paris, Sydney oder Lillehammer ausgezeichnet hat. Liegen die Wettkampforte eng zusammen, sind die Wege zwischen den Spielstätten kurz, dann kommt dieser Spirit auf. Ist das nicht der Fall, wie zuletzt in Mailand und Cortina bleibt dieses besondere olympische Gefühl aus. 

Bei den Spielen in Köln, werden die Menschen aufgrund der schlechten Infrastruktur in der Ruhrstadt vom Hauptbahnhof am Dom bis zu den Schwimmwettbewerben in der Schalke-Arena 1,5 bis 2 Stunden unterwegs sein.

Olympische Stimmung gibt es vielleicht in Köln, in Bochum ist sie eher nicht zu erwarten. Schon die Fußball EM 2024 ging weitgehend an der Stadt vorbei, wobei direkt in der Nachbarschaft in Gelsenkirchen und Dortmund gespielt wurde. Fußballvorrundenspiele wie Ghana gegen Saudi-Arabien und Moderner Fünfkampf werden auch keine nennenswerte Zahl von Sportbegeisterten nach Bochum locken. 

Aufmerksamkeit – Austragungsorte von olympischen Spielstätten bekommen eine besondere Aufmerksamkeit, die sich im Wettbewerb zu anderen Metropolen positiv auswirken kann.  

Die Aufmerksamkeit kann aber, wie 2024 bei der EM im Falle von Gelsenkirchen geschehen, auch negativ sein. Bei der Fußballeuropameisterschaft wurde Gelsenkirchen europaweit als “absolutes Drecksloch” („Absolute Shithole“: Wie Gelsenkirchen auf lästernde Engländer reagiert) bekannt, sowie als Stadt, die es nicht schafft, die Fans zum Stadion und von da wieder wegzubringen (EM 2024: Bochum vergibt Riesenchance – BOGESTRA blamiert Ruhrstadt).  

Bei der Universiade der Studenten (FISU Games), lobte die Presse zwar das neue Lohrheidestadion in Wattenscheid, Wattenscheid selbst kam aber nicht gut weg (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). 

Die dysfunktionale Ruhrstadt kann nicht mit den Metropolen der Welt mithalten. Politik und Städte haben auch nicht den Anspruch, sich so zu organisieren und die Städte so zu gestalten, wie das in Metropolen rund um den Globus üblich ist. Mit “Woanders ist auch scheiße” gibt man sich mit unterem Mittelmaß zufrieden und rechtfertigt so jede Fehplanung und jedes Versagen. Vieles in der Ruhrstadt ist nicht vorzeigbar. Das wird den Olympiagästen auffallen und nicht für positive Aufmerksamkeit sorgen.  

Bei aller Gastfreundschaft, Offenheit und Feierfreudigkeit der Ruhrgebietsmenschen wird die Rückständigkeit der Ruhrstadt in Sachen Stadtentwicklung weltweit ein Thema sein.  

Auswirkungen auf den Breitensport – Olympia weckt großes Interesse für Sport und Sportarten, auch für jene, die vielleicht sonst auch nicht jede und jeder kennt. Jugendliche werden angespornt sportlich aktiv zu werden. Doch Geld fließt durch Olympia in den Breitensport nicht. Im Gegenteil, das Geld, das für die großen Arenen und olympischen Sportstätten ausgegeben wird, muss irgendwoher herkommen, es wird auch beim Breitensport gekürzt. 

Dazu ist der von Tausenden in Bochum ausgeübte Fußballsport und die Randsportart Moderner Fünfkampf beides keine Sportarten, von denen zu erwarten ist, dass sie zusätzliche Sportbegeisterung in der Stadt erzeugen werden.  

Investitionen in öffentliche Infrastruktur – Der ÖPNV in der Ruhrstadt ist nicht im Ansatz metropolengerecht. Die Leistung der Deutschen Bahn und der Nahverkehrsbetriebe ist nicht vorzeigbar. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich keine olympischen Spiele durchführen.  

EM 2024 und die FISU 2025 haben die großen Probleme aufgezeigt, die Städte des Ruhrgebietes haben, entsprechende Großereignisse positiv zu vermarkten, zu bewerben, zu organisieren und an den Sportstätten durchzuführen (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). Nimmt man die Erfahrungen dieser beiden Sport-Großereignisse als Referenz, dann sprechen die leider nicht für, sondern eher gegen eine Olympiabewerbung. 

Um 2036, 2040 oder 2044 eine Olympiade schultern zu können, müsste der Nahverkehr in der Rhein-Ruhr-Region massiv ausgebaut werden (Rhein-Ruhrstadt-Ringlinie – Revolution im regionalen Nahverkehr). Die Großstädte des Ruhrgebiets müssten sich als Einheit organisieren, sich als viertgrößte Metropole Europas präsentieren. Unter diesen Umständen könnte Olympia ein Riesengewinn für die Ruhrstadt sein. Doch entsprechende Maßnahmen und Investitionen sind nicht geplant. Die Städte der Ruhrstadt sollen nur Nebenschauplatz der Spiele sein. Das reicht nicht, deswegen wichtige Infrastrukturprojekte anzuschieben. 

Kosten und Gewinne – Seriöse Schätzungen, mit welchen Kosten bei Olympischen Spiele in Köln und der Rhein-Ruhr-Region zu rechnen sein wird, gibt es nicht. Gleiches gilt für zu erwartende Gewinne. Schaut man sich an, was olympische Spiele für Austragungsorte ökonomisch bewirkt haben, dann überwiegen zumeist die positiven Effekte. Allerdings beschränken sich diese regelmäßig auf den zentralen Austragungsort, die sogenannte Leading City, bei der geplanten Bewerbung also auf Köln.  

Für Bochum sind weder riesige Kosten noch Gewinne zu erwarten. Man ist nur ganz am Rande, kaum wahrnehmbar dabei. Ökonomisch kann daher nicht mit Effekten gerechnet werden. 

Internationales Olympisches Komitee (IOC) – Veranstalter der Olympischen Spiele ist das IOC. Das Komitee organisiert die Spiele in der Weise, dass sie für das IOC in jedem Fall am Ende mit Gewinn ausgehen. Allerdings werden das Gebaren und die Haltung des IOC wegen Korruption, Machtmissbrauch und mangelndem Interesse an Menschenrechtsverletzungen sowie negativen Auswirkungen der Spiele auf die Umwelt von vielen überaus kritisch gesehen.       

Die Verträge der Ausrichtungsorte mit dem IOC (Host-City-Vertrag) sorgen immer wieder für Diskussionen, Intransparenz und die Steuerfreiheit des IOC sind dabei die wesentlichen Kritikpunkte (Olympia in München: Wäre der IOC-Kontrakt ein Knebelvertrag? | BR24). 

Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Besonders hebt die Landesregierung die Nachhaltigkeit von olympischen Spielen in Köln und der Rhein-Ruhr-Region hervor. Das ist für die Nachnutzung der Sportstätten und den geringen Bedarf an neuen Veranstaltungsorten sicher richtig.  

Allerdings sind olympische Spiele nur dann nachhaltig, wenn auch die Veranstaltungsorte auf kurzen Wegen schnell und umweltfreundlich erreichbar sind. Das ist bei einer Olympiade im Rhein-Ruhr-Gebiet nicht der Fall. Alle Sportstätten liegen weit auseinander. Die Wege sind lang. Gute und schnelle Verbindungen bieten nur Autobahnen. Der Zusammenbruch des Straßenverkehrs ist vorhersehbar. Die Region ist nicht als zusammenhängende, vernetzte Metropole organisiert, sondern als dyskunktionale Anhäufung von Großstädten, die großenteils aneinander vorbeiplanen und -arbeiten. Von Nachhaltigkeit kann beim Verkehr somit keine Rede sein. 

Identifikation – Erfolgreiche Olympische Spiele bewirken in der Region in der Regel einen hohen Identifikationsschub. Man ist stolz gemeinsam Gastgeber für tausende sportbegeisterte Besuchern und Besucherinnen aus aller Welt zu sein. Man freut sich Gästen die Stadt und Region zu zeigen und mit ihnen zu feiern. 

Dieser Geist zeigte sich bei den FISU-Games und der EM 2024 leider nicht. Bochum nahm die Großveranstaltungen eher passiv hin, man unternahm wenig, um die Menschen der Stadt davon zu begeistern. Nur an den Spielstätten war die Freude zu spüren, Gastgeber der Events zu sein. Zu befürchten ist, dass dies bei einer Olympiade, bei der Bochum nur als Randfigur mit wenigen drittklassigen Veranstaltungen teilnimmt, nicht anders sein wird.  

Für die Ruhrstadt als Ausrichter wäre Olympia eine einmalige Chance gewesen, ein echtes Wir-Gefühl zu entwickeln. Wir, die Ruhrstadt veranstalten die Spiele. Wir gemeinsam schaffen die Voraussetzungen für einmalige Spiele. Wir, die Städte des Ruhrgebiets sind eure Gastgeber. Wir zeigen euch unsere Region und unsere vielfältigen Städte. Wir feiern mit euch die Spiele. 

Mit den geplanten Olympischen Spielen wird man sich in Köln identifizieren, aber nicht mehr in Bochum, Dortmund oder Duisburg.    

Fazit – Als Nebenschauplatz der olympischen Spiele, hat die Veranstaltung für Bochum und die Ruhrstadt wenig Wert. Vielmehr ist die Gefahr groß, bei den Spielen negativ wahr genommen zu werden.  

Die Voraussetzungen, ein solches Event auf die Beine zu stellen, sind nicht gegeben. Solange der Anspruch fehlt, mit den Metropolen der Welt mithalten zu können und man sich mit Drittklassigkeit bei Stadtentwicklung und -gestaltung zufriedengibt, kann man nicht hoffen, Ausrichter von Olympia werden zu können. Dafür gibt es weltweit zu viele Metropolen, die viel besser organisiert sind als Köln und die Rhein-Ruhr-Region oder gar die Ruhrstadt. Bereits im eigenen Land gegen Berlin, Hamburg und München wird man als Olympiabewerber daher keine echte Chance haben.  

Ratsbürgerentscheid ist eine gute Möglichkeit zur Mitbestimmung 

Wie auch immer man aber die Olympiabewerbung sieht, ist es gut, dass die Menschen die Chance haben darüber abzustimmen. Diese Möglichkeit sollte daher jede und jeder nutzen. Der sogenannte “Olympia-Ratsbürgerentscheid” wäre in Bochum erfolgreich, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger mit „Ja“ stimmen, als mit „Nein“ und die Zustimmung bei mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten (10 % von rd. 288.000) in der Stadt liegt. 

Zu hoffen ist, dass der Ratsbürgerentscheid keine einmalige Sache bleibt, sondern die Städte des Ruhrgebiets sich zukünftig auch bei anderen Themen trauen, die Bürger und Bürgerinnen abstimmen zu lassen.

28 März

Kinder werden in Bochum immer häufiger Opfer von Verkehrsunfällen

13 Kinder werden pro Monat in Bochum bei Verkehrsunfällen verletzt. Die Zahl der Fälle steigt. Die Entwicklung geht in die falsche Richtung. In einer kinderfreundlichen Stadt sollte die Zahl sinken.

In Bochum ist die Zahl der verunglückten Kinder (0-14 Jahre) von 92 im Jahr 2024 auf 99 im Jahr 2025 gestiegen (+8 / +7,6 %). 2014 lag diese Zahl noch bei nur 56 (+43 / +77 %). Bei Jugendlichen (15-17 Jahre) stieg die Zahl im letzten Jahr von 35 auf 56 Unfälle (+21 / +60 %) (Verkehrsunfallstatistik 2025).

Verkehrsunfälle mit Kindern

Betrachtet man die Polizeimeldungen zu Unfällen mit Kindern, die über die letzten fünf Wochen öffentlich bekannt geworden sind, lässt sich erkennen, wo die Probleme liegen:

28.03.2025 – Kind (8 Jahre) verletzt sich leicht: Ein 8-Jährige fuhr gegen 17.45 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Borgholzstraße. Als er die Fahrbahn in Höhe der Wiemelhauser Straße überqueren wollte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem 51-jährigen Autofahrer, der die Borgholzstraße in Richtung Wiemelhauser Straße befuhr. Dabei zog sich das Kind leichte Verletzungen zu.

Die Borgholzstraße ist an der Unfallstelle ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße). Hier gilt, wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren und darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Diese Regel hat der Autofahrer offensichtlich nicht beachtet.

Dazu ist die gesamte Straße mit Autos zugestellt, teilweise parken Autos widerrechtlich auf dem Gehweg. Wenn auf beiden Straßenseiten Autos parken, wird die Fahrbahnrestbreite von 3,05 Metern teilweise nicht eingehalten. Kinder werden schnell übersehen, parkende Autos versperren Kindern die Sicht.

27.03.2026 – 7-jähriges Kind verletzt sich leicht: Ein Bochumer befuhr mit seinem Auto die Untere Heidestraße in Richtung Wehlaustraße. Die Siebenjährige befand sich im Beisein ihrer Mutter auf dem Gehweg. Aus noch nicht geklärter Ursache trat das Mädchen plötzlich auf die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Auto. Dabei zog sich das Mädchen leichte Verletzungen zu. Eine Rettungswagenbesatzung brachte sie in ein Krankenhaus.

Der Unfall hätte nicht passieren dürfen, denn gem. § 3 (2a) StVO gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Zudem ist die Untere Heidestraße eigentlich eine typische Wohnstraße, auf der der Fußverkehr Vorrang haben sollte. Richtung Wehlaustraße wird der ohnehin schmale Gehweg auf der linken Seite immer schmaler und verschwindet in der Kurve schließlich ganz. Dazu wird in der Kurve geparkt, obwohl selbst Halten hier aufgrund der Unübersichtlichkeit verboten ist. Auf der rechten Straßenseite wurde der Gehweg zu Gunsten der überbreiten Fahrbahn ebenfalls sehr schmal angelegt. In der Gegenrichtung wird der Gehweg trotz ausgeschildertem Halteverbot von zahllosen Autos widerrechtlich zugeparkt. Auch hier haben die Autos, die Kinder verdrängt. Dia Stadt schaut weg und tut so, als habe sie nichts bemerkt.

20.03.2026 – 12-Jährige schwer verletzt: Ein 20-jähriger Dortmunder Autofahrer befuhr gegen 19.50 Uhr die Brückstraße in Richtung Große Beckstraße. Im Kreuzungsbereich zur Hans-Böckler-Straße wendete er seinen Pkw, um wieder auf die Brückstraße in Fahrtrichtung Dorstener Straße einzubiegen. Hierbei kam es zur Kollision mit der Fußgängerin, welche zeitgleich die Brückstraße an der Fußgängerfurt zur Straßenbahnhaltestelle querte.

Die 12-Jährige stürzte auf die Fahrbahn und zog sich schwere Verletzungen zu.

Bei diesem Unfall stellt sich die Frage, warum sind in diesem Bereich der Innenstadt noch Autos unterwegs? Wäre innerhalb des Innenstadtrings das Befahren mit dem Auto nur Anliegern sowie Anlieferverkehr vorbehalten und müssten Besucher und Besucherinnen der Innenstadt die Parkhäuser auf dem kürzesten Weg ansteuern, wäre es zu diesem Unfall wohl nicht gekommen.

05.03.2026 – 7-Jähriger verletzt: Ein Autofahrer (66) war gegen 17.05 Uhr auf der Straße „Erbhof“ unterwegs. Nach aktuellem Kenntnisstand lief in Höhe der Hausnummer 11 plötzlich ein Junge (7) zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn. Der Autofahrer bremste, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.

Erbhof, Foto: Google Streetview

Eine Rettungswagenbesatzung brachte das Kind in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo es stationär aufgenommen wurde.

Der Weg, der durch die Wohnanlage Erbhof führt, sollte eigentlich eine Fußgängerzone sein, auf der die Kinder spielen können. Tatsächlich ist der Weg so zu geparkt, dass man Kinder erst viel zu spät sieht, wenn sie zwischen den parkenden Autos auf die Straße treten. Dieser Unfall wäre in einer Stadt in der die Bedürfnisse von Kindern, denen der Autos vorgezogen werden, nicht passiert.

01.03.2026 – 9-Jähriger leicht verletzt: Gegen 15.40 Uhr befuhr ein 29-jähriger die Dorstener Straße in Richtung Bochum und beabsichtigte auf die A40 in Fahrtrichtung Essen abzubiegen. Hierbei kam es zur Kollision mit einem neunjährigen Bochumer, der zu dieser Zeit mit einem Tretroller den dortigen Fußgängerüberweg nutzte.

Dorstener Straße, Abzweig A40 Richtung Essen, Foto: Google Streetview

Der neunjährige wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt.

Offenbar hatte der Autofahrer nicht ausreichend darauf geachtet, ob jemand den vorfahrtberechtigten Fußgängerüberweg überqueren möchte. Leider ist die Kreuzung auch nicht sehr übersichtlich angelegt. Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Tretroller die Fahrbahnen queren, werden nicht sicher über die Straße geführt. Ein verkehrssicher gebauter Radweg fehlt. Der “Radweg” auf dem Gehweg erfüllt die verkehrsrechtlichen Anforderungen nicht. Er ist zu schmal und unübersichtlich, Laternenmasten befinden sich im Bereich der Verkehrsfläche. Die Probleme in diesem Bereich der Dorstener Straße sind der Bochumer Verkehrsplanung seit Jahrzehnten bekannt. Passieren tut trotzdem nichts.

24.02.2026 – 2-Jährige verletzt: Gegen 16 Uhr befuhr ein 45-jähriger Autofahrer den Gersteinring in Richtung Castroper Straße. In Höhe der Hausnummer 1 [im Bereich des Sportplatzes] trat das Mädchen auf die Fahrbahn und wurde von dem Kastenwagen erfasst. Ein Rettungswagen brachte die Zweijährige in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Am Fahrbahnrand des Gersteinrings wird geparkt. Treten Kinder zwischen den Fahrzeugen plötzlich auf die Straße, werden sie auch hier zu spät gesehen. Trotz anliegendem Sportplatz und Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge darf die Straße mit 50 km/h befahren werden, dazu ist sie übermäßig breit. Der Anhalteweg war, wie der Unfall zeigt, zu lang, um das Fahrzeug rechtzeitig vor dem Kind zum Stehen zu bringen.

Die Ursachen

Die Unfälle zeigen, Bochum ist für Kinder gefährlich. Die dargestellten Unfälle belegen, dass das besonders an drei Umständen liegt:

Parkchaos – Die ganze Stadt ist zugeparkt, Straßen, Gehwege und Kreuzungen. Die Menschen im Auto sehen die Kinder nicht, wenn sie von Fahrzeugen verdeckt werden. Die Kinder können die Straßen und Kreuzungen nicht einsehen.

Die Stadt zeigt kein Interesse daran, die Lage zu verbessern. Auch für Kinder gefährliches (Falsch-)Parken wird durchgehend geduldet. Die Gefahr für die Kinder muss hinter den Bedürfnissen nach Abstellmöglichkeiten für Autos zurückstehen.

Zu hohe Geschwindigkeiten – Es wird zu schnell gefahren. Immer noch führen in Bochum durch Wohngebiete Straßen, die mit Tempo 50 befahren werden dürfen. Trotzdem bekannt ist, dass ein Anhalteweg von fast 30 Metern bei 50 km/h wesentlich mehr und auch erheblich schwerere Unfälle zur Folge hat als ein Anhalteweg von knapp über 13 Metern bei 30 km/h, ist die Stadt trotz Bitten vieler Anwohner und Anwohnerinnen nicht bereit, die Straßen als Wohnstraßen (statt Vorbehaltsstraßen) auszuweisen. Die hohen Geschwindigkeiten sind nicht nur für die Kinder ein großes Problem, sondern auch für ältere Menschen.

Mangelhafte Verkehrsinfrastruktur – Die Verkehrsinfrastruktur für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind und das sind Kinder regelmäßig, weist in Bochum weiterhin an vielen Stellen erhebliche Mängel auf. Die Stadt ist weiterhin überwiegend auto- aber nicht kindgerecht. Stadtweit fehlen in der Stadt sichere Überwege und Radwege. Geh- und Radwege sind oft zu schmal und unübersichtlich.

Alle drei Punkte zeigen, die Bedürfnisse des Autoverkehrs werden in Bochum immer noch höher gewichtet als die Sicherheitsbedürfnisse der Kinder. Für diejenigen, die in Bochum den Verkehr planen, haben viele Parkplätze, verschwindend kürzere Fahrtzeiten und der Erhalt übermäßig breiter Fahrbahnen mehr Gewicht als die Schaffung einer Verkehrsinfrastruktur, die konsequent auf die Vermeidung von Unfällen ausgerichtet ist.

Fehlende Verkehrssicherheit bedeutet eingeschränkte Lebensqualität

Eine Stadt, deren Priorität nicht auf der Vermeidung von Gefahren für Kinder liegt, in der die Wohnstraßen und Schulwege regelmäßig nicht sicher sind, ist für Familien nur sehr bedingt attraktiv und lebenswert. Können die Kinder nicht alleine zur Schule gehen oder mit dem Rad fahren, sondern müssen immer begleitet werden, damit ihnen nichts passiert, schränkt Kinder wie Eltern in ihrem Leben wesentlich ein.

Eine Stadt, in der sich Schulkinder und Jugendliche nicht allein und selbständig sicher bewegen können, ist keine kinderfreundliche Stadt (Bochum sollte bespielbare Stadt werden). In Bochum redet die Politik, zwar immer wieder viel davon, die Stadt familien- und damit kinderfreundlicher machen zu wollen, die SPD gibt sogar vor, dass Ziel zu verfolgen, Bochum solle zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands werden (Familienfreundliches Bochum). Nur wirklich ernst meinen die Verantwortlichen das offenbar nicht, sonst würde die Zahl der im Verkehr verunglückten Kinder sinken und nicht steigen.

22 März

Das Tiny-Forest-Märchen, aber gefällte Bäume können nicht in der Stadt nachgepflanzt werden

Angeblich wurde in Wattenscheid ein Wald mit 5.000 Bäumen gepflanzt, gleichzeitig sagt die Stadt, die Ausgleichspflanzungen für in Bochum gefällte Bäume müssten im Münsterland oder Dortmund erfolgen, weil in der Stadt der Platz fehlt. Wie passt das zusammen?

Unter dem Titel “Eine Stadt pflanzt einen Wald: Gemeinsames Buddeln für „Tiny Forest“ in Wattenscheid” veranstaltete die Stadt Mitte März eine große Pflanzaktion, um auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshof am Stadtgarten einen “Wald” anzulegen (PM Stadt Bochum vom 16.03.2026).

Die WAZ schreibt dazu “Hier bekommt Wattenscheid 5000 neue Bäume” (WAZ vom 15.03.25). Radio Bochum verkündet, es entstünde ein “ein kleiner dicht bepflanzter Stadtwald” (Radio Bochum 19.03.2025).

Irreführende Berichterstattung

Das Projekt und die Pflanzaktion, die eine Bürgerinitiative vorangetrieben hat und an der sich auch das Märkische Gymnasium, einige umweltbewegte Initiativen und nicht wenige Menschen aus Wattenscheid beteiligt haben, ist eigentlich eine tolle Sache. Doch der Eindruck, den die lokalen Medien erwecken, ist falsch.

Zum Einen wurden keine 5.000 Baume, sondern lediglich 5.000 Setzlinge gepflanzt. Auch wurde nicht die gesamte 6.000 qm große Fläche des ehemaligen Betriebshofs der Stadt am Stadtgarten in einen Mini-Wald umgewandelt. Tatsächlich besteht der Tiny-Forest aus drei Pflanzflächen, zwei winzigen (200 und 215 qm) und einer etwas größeren (1060 qm) im Süden des Geländes (siehe Planzeichnung, Stadt Bochum).

Planzeichnung Tiny-Forest-Flächen auf dem Gelände des ehem. Betriebshofs, Stadt Bochum

Die drei Flächen würde nach der Miyawaki-Methode bepflanzt (Wir machen Wälder). Dabei werden viele Setzlinge in den Boden gesetzt (3-4 pro qm), aus denen dann eine viel kleinere Anzahl Bäume heranwächst. Nach 2-3 Jahren, am Ende der Stabilisierungsphase, soll es noch 0,5 bis 2,5 Bäume pro Quadratmeter geben. Nach 20-30 Jahren werden es noch 0,2 bis 0,8 pro qm sein. Dann stehen auf den 1500 qm am Stadtgarten noch 300 bis 1.000 Bäume. mit zunehmendem Alter des Waldes werden es immer weniger. In einem natürlichen Laubwald stehen nur 0,08 bis 0,2 Bäume pro Quadratmeter.

Schaut man sich die Waldflächen im Vergleich zum bestehenden Baumbestand an, dann überspannen bereits die Kronen von zwei bestehenden Bäumen eine der kleinen Tiny-Forest-Flächen (siehe Ausschnitt Planzeichnung Stadt Bochum). Geht man von der Größe der bestehenden Bäume aus, fänden auf den Tiny-Forest-Flächen 20-25 ausgewachsene Bäume Platz.

Ausschnitt Planzeichnung Tiny-Forest, Stadt Bochum

Zu behaupten, Wattenscheid bekäme 5.000 neue Bäume ist also maßlos übertrieben und grober Unfug. Mit der Berichterstattung wird der Eindruck erweckt, in Bochum würden tausende neue Bäume gepflanzt, um das Mikroklima zu verbessern, Boden würde in großem Umfang entsiegelt, die Stadt würde große Projekte vorantreiben, um nachhaltiger zu werden.

Die Realität ist eine andere

Im Beitrag der WAZ heißt es, die Entsiegelung des ehemaligen Betriebshofs am Wattenscheider Stadtgarten wäre einmalig („Alleinstellungsmerkmal“), eine Fläche von rund 5.500 qm Fläche wäre entsiegelt worden. Richtig ist, die entsiegelte Fläche entspricht 80 % der Fläche eines Fußballfeldes. Dem steht allerdings eine riesige Fläche von 125 Fußballfeldern entgegen, die in nur fünf Jahren von 2016 bis 2021 versiegelt wurden (In Bochum wurde in 5 Jahren eine Fläche von 125 Fußballfeldern versiegelt).

Werden in Bochum Bäume gefällt, erfolgt der Ausgleich immer öfter nicht in der Stadt. Die Stadt gibt selbst zu, dass “in Bochum ein akuter Mangel an Flächen für den Waldausgleich” herrscht” (Vorlage 20260341). Bäume, die in Bochum für Bauvorhaben weichen müssen, werden also vermehrt in anderen Regionen z.B. in Dortmund und dem Münsterland ausgeglichen.

So muss für die Entfernung des Baumbestands auf dem Baugebiet, auf dem das neue Polizeipräsidium entsteht (Harpener Hellweg), in Dortmund (Karmsche Heide) eine Fläche von 9.570 qm wieder aufgeforstet werden (Umweltbericht zur Vorlage 20260341), also eine Fläche, die mehr als sechs Mal so groß ist wie der Tiny-Forest in Wattenscheid.

Ein weiteres Beispiel: Für den Sportpark Feldmark, dort wo sich die Radstrecke Walter-Lohmann-Ring befindet, wird die derzeitige Waldfläche zur Sportparkfläche umgewidmet. Neben der bestehenden Radfahrbahn soll eine Mountainbikestrecke entstehen und eine Mountainbike-Übungsfläche, dazu eine Pumptrack-Anlage, eine Laufstrecke für Jogger, eine Calisthenics-Anlage für Fitness sowie Umkleide- und Toilettenanlagen für die Sportbegeisterten (Sportpark Feldmark, B-Plan 1027). Dafür sind forstrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf 121.711 qm Fläche erforderlich. Auch für diesen Waldausgleich gibt es in Bochum keinen Platz, daher soll dieser im Münsterland erfolgen. Das wird 2,6 Mio. Euro kosten. Die Ausgleichsfläche ist über 80-mal größer als der neue Tiny-Forest in Wattenscheid.

Einordnung von Maßnahmen ist Aufgabe der Lokalmedien

Angesichts der genannten massiven Waldverluste ist das euphorische Abfeiern einer mikroskopisch kleinen “Aufforstungs”-Maßnahme mit verschwindender Wirkung durch die Lokalmedien gänzlich unangebracht.

Nichts spricht gegen Berichte über die Pflanzaktion, das großartige Engagement der Initiative, die das Projekt möglich gemacht hat und die beachtliche Bürgerbeteiligung. Die Aufforstung und deren Wirkung ist hinsichtlich der Größenordnung mit Blick auf die Maßnahmen, die zu massiven Waldverlusten führen, jedoch kritisch einzuordnen. Das Gleiche gilt bei der Flächenentsiegelung, diese ist dem jährlichen Maß an Versiegelung in Bochum gegenüberzustellen.

Andernfalls ist die Berichterstattung irreführend. Die Darstellung der Schaffung des Tiny-Forest lässt die Menschen denken, die Stadt würde ganz viel tun gegen die fortschreitende Flächenversiegelung und die Vernichtung von Naturflächen. Das ist nicht der Fall. Natur- und Grünflächen verschwinden im Stadtgebiet weiter. Punktuellen, werbewirksamen Mikromaßnahmen zur Wiederaufforstung stehen massive Bauvorhaben entgegen, die zu großen Verlusten bei Grün- und Waldflächen führen.

Die Lokalmedien haben die Aufgabe, die Dinge einzuordnen, sie kritisch zu hinterfragen. Sie sollten sich nicht unbedarft und leichtfertig vor den Werbekarren der Stadt spannen lassen.

15 März

Was bedeuten 11 % realer Lohnzuwachs bei der BOGESTRA für die Stadt Bochum?

Bei der Lohnrunde 2025 haben die Beschäftigten der BOGESTRA real 5,9 % Lohnzuwachs erreicht, jetzt fordern sie über die Verringerung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich weitere 5,1%. Kann die Stadt das bezahlen?

Der Tarifstreit zwischen ver.di und den Kommunen dauert an. Fast jede Woche kommt es zu neuen Streiks. Die Menschen sind genervt. Doch um was geht es überhaupt und sind die Forderungen der Beschäftigten überhaupt erfüllbar?

Wie ist die wirtschaftliche Lage bei der BOGESTRA?

Die BOGESTRA macht aktuell jedes Jahr rd. 95 Mio. Euro Verlust (Wirtschaftsplan 2026), Tendenz steigend (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall). Ein Verlust, den die Stadt indirekt über die Stadtwerke jedes Jahr ausgleichen muss. Trotzdem verlangen die Beschäftigten eine immer höhere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen. Bis wohin ist das gerechtfertigt, ab wann wird es maßlos?

In der Privatwirtschaft gilt, verbessert sich die Produktivität eines Unternehmens, macht es mehr Gewinn, ist es mehr als gerechtfertigt die Beschäftigten durch Lohnerhöhung an der positiven Entwicklung, die sie maßgeblich ermöglicht haben, zu beteiligen. Kommt es hingegen zu andauernden Verlusten, verlangen die Arbeitgeber Lohnzurückhaltung, damit das Unternehmen nicht in die Insolvenz gehen muss.

Die BOGESTRA ist ein öffentliches Unternehmen, der Arbeitgeber ist die Stadt und damit die Bürger und Bürgerinnen der Stadt. Die müssen auch den Verlust der BOGESTRA am Ende mit ihren Steuergeldern ausgleichen.

Was fordern die Beschäftigten, welche Tarifverträge gelten?

Für die Beschäftigten der BOGESTRA gelten zwei Tarifverträge. Für die Lohne und Gehälter ist das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der (TVöD-V), für die Arbeitsbedingungen gilt der Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N).

Im April 2025 einigten sich Kommunen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf eine Lohnerhöhung in zwei Schritten von 3 und 2,8 % (Tarifeinigung vom 6. April 2025), was einer realen Lohnerhöhung von 5,9 % entspricht. Jetzt wird über die Arbeitsbedingungen, also den TV-N verhandelt. Dort ist die zentrale Forderung der Gewerkschaft ver.di eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich, was einer Lohnerhöhung um weiter 5,1 % gleichkommen würde. Nach Vorstellungen der Gewerkschaften sollen die Beschäftigten der BOGESTRA bei dieser Tarifrunde also Tariferhöhungen im Gegenwert von 11 % bekommen. Eigentlich sogar noch mehr, weil die Gewerkschaft noch zusätzliche Verbesserungen fordert (Forderungen ver.di).

Welchen Lohnzuwachs kann sich die Stadt leisten?

Der geforderte Erhöhung von 11% steht ein Kaufpreisverlust in Höhe von 3,2 % (Wertsicherungsrechner, Verbraucherpreisindex) entgegen, das ist die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen Dezember 2023 und März 2025 (27 Monate vor Beginn des neuen Tarifvertrags). Abzüglich Kaufpreisverlust sollen die Löhne und Gehälter also um real 7,8 % steigen, ohne dass dem ein Produktivitätsgewinn oder eine Gewinnzunahme bei der BOGESTRA entgegensteht.

Um den realen Lohnzuwachs zu finanzieren, muss der Verlust der BOGESTRA entsprechend steigen. Um dieses Defizit auszugleichen, muss die Stadt für die Bürger und Bürgerinnen die Steuern erhöhen oder mehr Schulden aufnehmen.

Wie soll sich die Lokalpolitik zu den Forderungen verhalten?

Es stellt sich also die Frage, wie sollten sich Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker zu dem geforderten Lohnzuwachs verhalten?

In Bochum solidarisierten sich z.B. der SPD Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel und der SPD Landtagsabgeordnete SPD-Bastian Hartmann mit den Streikenden (FB vom 04.02.2026). Wie die Stadt Bochum die Lohnzuwächse finanzieren soll, erklärten sie allerdings nicht. Dieses Verhalten ist unseriös. Man ist nicht bereit dem Nahverkehr mehr Geld zu geben, unterstützt aber massive Mehrausgaben für die Beschäftigten, die den Verlust der BOGESTRA erheblich erhöhen und die Bochumer Stadtkasse empfindlich belasten und am Ende maßgeblich mit dazu beitragen könnten, dass die Kämmerin die bereits angedrohte Haushaltssperre verhängen muss bzw. es zum Haushaltssicherungsverfahren kommt.

Wenn die SPD mit Serdar Yüksel und Sebastian Hartmann die entsprechenden Gewerkschaftsforderungen unterstützt, dann wäre es auch ihre Verpflichtung im Land bzw. Bund dafür zu sorgen, dass die Stadt von da das Geld bekommt, um die entsprechenden Forderungen erfüllen und bezahlen zu können.

Sonst gilt, die Lokalpolitiker und Lokalpolitikerinnen wurden nicht als Interessenvertretung der Beschäftigten gewählt, diese Aufgabe haben die Personal- und Betriebsräte. Die Mitglieder des Stadtrats sind die Interessenvertreter der Menschen, die in Bochum wohnen, die haben sie gewählt. Natürlich zählen die Beschäftigten der Stadt und der städtischen Unternehmen auch zu den Wählern und Wählerinnen der Ratsmitglieder. Doch machen sie nur einen kleinen Teil der Wählenden aus.

Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker sind also primär den Menschen, die in der Stadt leben, verpflichtet und vertreten erst in zweiter Linie die Interessen der Beschäftigten der Stadt, sofern diese nicht den zu den Erwartungen der Mehrheit der Menschen, im Widerspruch stehen, die sie gewählt haben.

Primäres Interesse der Politiker und Politikerinnen ist, dafür zu sorgen, dass die BOGESTRA und Verwaltung schnell, zuverlässig und effizient ihre Aufgaben erfüllt und die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt. Dazu muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die Personalkosten für die Stadtkasse tragbar bleiben, nicht aus dem Ruder laufen und durch die städtischen Einnahmen gedeckt werden.

Unter der Bedingung, dass diese Vorgaben erfüllt werden, besteht in zweiter Hinsicht das Interesse, die Stadtbediensteten, möglichst gut für ihre Leistungen zu entlohnen und ihnen möglichst gute Arbeitsbedingungen zu bieten. Motiviertes städtisches Personal ist wiederum auch im Sinne der Einwohner und Einwohnerinnen, da angemessene Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen zu hoher Zufriedenheit bei den Beschäftigten und hoher Identifikation mit ihrer Arbeit zu erstklassigen Leistungen und niedrigen Krankenständen führen sollten.

Wirtschaftliche Zwänge der Stadt

Die Mitglieder des Stadtrates können allerdings kein Geld an die Beschäftigten verteilen, das in der Bochumer Stadtkasse bei 2 Mrd. Schulden nicht vorhanden ist.

Selbstverständlich sollte sein, dass die Stadt ihren Beschäftigten den Kaufpreisverlust durch Inflation ausgleicht. Mehr finanzielle Spielräume bestehen aufgrund der angespannten Haushaltslage jedoch nicht. Gewinne oder Produktivitätszuwächse, an denen die Beschäftigten gerecht zu beteiligen wären, bestehen bei der BOGESTRA nicht. Land und Bund sind nicht bereit steigende Personalkosten gegen zu finanzieren.

Daher müssen sich die Gewerkschaften überlegen, dass sie mit ihren Forderungen die Städte nicht überfordern. Die Stadt wird aufgrund der angespannten Haushaltslage kein höheres Defizit bei der BOGESTRA hinnehmen können. Droht ein steigender Verlust, wird die BOGESTRA ihr Angebot und die Leistungen einschränken müssen, um durch Personalabbau die Personalkosten senken zu können. Das kann nicht im Sinne der Beschäftigten sein. 100 Stellen hat die BOGESTRA letztes Jahr abgebaut, weitere 100 Stellen will sie bis 2026 abbauen (Wirtschaftsplan 2026).

Foto Beitragsbild: Marco Verch

07 März

Stadtrat besetzt Ausschüsse erneut rechtswidrig – Gericht ordnet wie schon 2021 die Neubesetzung an

Diesmal versuchte die SPD sich in den Ausschüssen einen Sitz mehr zu verschaffen, als ihr nach dem Wahlergebnis zustand. Wie geht es jetzt weiter und was bedeutet der Beschluss des OVG?

Im September vergangenen Jahres wurde der neue Bochumer Stadtrat gewählt. Dieser bildet für wichtige Bereiche der Stadtpolitik wie Mobilität, Soziales und Arbeit, Umwelt und Ordnung, Kultur oder Sport Ausschüsse, die einen Teil der Ratsarbeit übernehmen, selbst Entscheidungen treffen oder für den Rat vorberaten.

Spiegelbildlichkeit von Stadtrat und Ausschüssen erneut verletzt

Diese Ausschüsse müssen spiegelbildlich zum Stadtrat besetzt werden. Die Ausschüsse sollen den Rat in klein abbilden. Die Stärkeverhältnisse von Gruppen und Fraktionen sowie die Mehrheitsverhältnisse müssen in den Ausschüssen die gleichen sein wie im Stadtrat. Also darf eine Fraktion, die im Rat weniger Sitze hat als eine andere, auch in den Ausschüssen nicht mehr Sitze haben als die andere. Haben zwei Fraktionen im Rat keine Mehrheit, dürfen sie die auch in den Ausschüssen nicht haben.

Immer wieder aber versuchen in Bochum Fraktionen durch Machtspielchen und rechtswidrige Absprachen diese gesetzlichen Vorgaben zu umgehen und die Ausschussbesetzung zu ihren Gunsten zu manipulieren. 2020 versuchte man kleinen Fraktionen Sitze zu verschaffen, denen keine zustanden (Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?), Im November 2025 versuchte die SPD sich einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen zu verschaffen, der ihr nach dem Kommunalwahlergebnis nicht zusteht.

In beiden Fällen wiesen die STADTGESTALTER, 2020 mit Der PARTEI und 2025 mit Volt, auf die rechtswidrige Besetzung der Ausschüsse hin. Parteien und Oberbürgermeister ignorierten diese Hinweise. Die Sache kam vor Gericht. Das folgte der Rechtsauffassung von STADTGESTALTERn und PARTEI bzw. Volt und ordnete an, die Ausschüsse seien aufzulösen und neu zu bilden (2020: VG Gelsenkirchen2025: OVG NRW).

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 05.03.2026 zeigt, offenbar hat der Bochumer Stadtrat aus der Blamage von 2021 nichts gelernt. Das erneut das Gericht die Rechtswidrigkeit der Ausschussbesetzung feststellt, wirf kein gutes Licht auf den Stadtrat sowie den Oberbürgermeister (2020 Thomas Eiskirch, 2025 Jörg Lukat), der es erneut versäumt hat, die rechtswidrige Besetzung zu beanstanden.

Was lief bei der Ausschussbesetzung im November 2025 falsch?

Bei der Kommunalwahl 2025 verlor die SPD drei Sitze im Stadtrat. Umgerechnet auf die Ausschüsse, die in Bochum bisher eine Größe von 15 Sitzen haben, bedeutete dieses Wahlergebnis auch einen Verlust von einem Sitz in jedem Ausschuss (statt 5 Sitzen nur noch 4 Sitze). Damit wollte sich die SPD augenscheinlich allerdings nicht abfinden. Offensichtlich organisierte man für die Ausschusswahl im November 2025 beim BSW zwei zusätzliche Stimmen, um sich entgegen dem Wahlergebnis in den Ausschüssen auch 2025 einen fünften Sitz zu verschaffen.

Sieht die Gemeindeordnung NRW eigentlich gemäß § 50 (3) vor, dass Fraktionen und Gruppen zunächst über einen gemeinsamen einheitlichen Vorschlag zur Ausschussbesetzung verhandeln sollen, hatte die SPD daran somit kein Interesse mehr. Denn bei den Verhandlungen dazu wären ihr von den anderen Gruppen und Fraktionen nur die nach Wahlergebnis zustehenden Sitze zugestanden worden, also nur 4 statt 5 Sitzen. Folgerichtig lud die SPD die anderen demokratischen Gruppen und Fraktionen zwar zu Gesprächen über den Zuschnitt und die Zuständigkeit der Ausschüsse ein, ließ aber Gespräche über einen einheitlichen Wahlvorschlag nicht stattfinden. Die Pläne der Fraktion waren andere.

Auch der Oberbürgermeister, gewählt als Kandidat von SPD und Grünen, drängte nicht auf Verhandlungen der Fraktionen und Gruppen über einen einheitlichen Wahlvorschlag, obwohl das als Vorsitzender des Rates seine Aufgabe gewesen wäre. Er stellt nur fest, dass sich Fraktionen und Gruppen nicht auf einen solchen Vorschlag geeinigt hätten, also nach § 50 (3) GO NRW die Ausschüsse jetzt durch eine Verhältniswahl nach Listen zu besetzen wären. Dass es aufgrund des taktischen Verhaltens der SPD gar keinen Versuch zu einer Einigung gab, ließ er dabei unbeachtet.

Oberbürgermeister und Stadtrat setzten sich also über die Regel der Gemeindeordnung hinweg, dass Fraktionen und Gruppen zunächst den Versuch unternehmen sollten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Die SPD wollte sich unbedingt den zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen verschaffen. Der Verlust eines Sitzes in den Ausschüssen gegenüber der vorangegangenen Wahlperiode hätte weniger Ausschussposten für die Fraktionsmitglieder bedeutet, das hätte in der Fraktion zu Unmut geführt.

Allerdings hatte die SPD bei ihrem machtpolitisch motivierten Schachzug einen wesentlichen Punkt übersehen. Der zusätzliche Sitz der SPD führte in den Ausschüssen zu einer Mehrheit von SPD und CDU (8 von 15 Sitzen), die es im Stadtrat nicht gibt. Dort haben SPD und CDU zusammen nur 44 von 92 Sitzen, bräuchten für eine Mehrheit also immer einen dritten Partner. Somit wurde bei der Bildung der Ausschüsse die nötige Spiegelbildlichkeit zur Sitzverteilung im Stadtrat verletzt und ordnete das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit unanfechtbarem Beschluss am 05.03.2026 an, die Ausschüsse aufzulösen und neu zu wählen.

Welche Folgen hat der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts?

Das hatte zur Folge, dass umgehend alle Sitzungen der rechtswidrig gebildeten Ausschüsse abgesagt werden mussten und der Rat vermutlich in einer Sondersitzung im April die Ausschüsse neu bilden und besetzen muss.

Es ist zu hoffen, dass Fraktionen und Gruppen nunmehr aus den beiden Niederlagen vor Gericht lernen und zukünftig alle Machtspielchen unterlassen, sich Ausschusssitze zu verschaffen, die ihnen nach dem Wahlergebnis nicht zustehen. Aufgabe des Oberbürgermeisters ist es, das sicher zu stellen, dieser Verpflichtung muss der OB zukünftig gerecht werden.

Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 50 (3)) muss also diesmal zunächst von den Gruppen und Fraktionen der Versuch unternommen werden, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Dies sollte möglich sein. Bei einer Ausschussgröße von wie bisher 15 Sitzen würde bei einer Besetzung entsprechend des Wahlergebnisses der zu viel gewonnene fünfte Sitz der SPD der Gruppe STADTGESTALTER/Volt zufallen. Bei einer Größe von 16 Sitzen würde die SPD ihren 5. Sitz behalten, STADTGESTALTER/Volt fiele ebenfalls ein Sitz zu. Bei Ausschüssen mit 17 Sitzen würden STADTGESTALTER/Volt und AfD einen Sitz mehr erhalten, die SPD könnte ihren 5. Sitz ebenfalls behalten. In allen Fällen würde der von den Gerichten geforderten Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen. Sich auf eine dieser drei Varianten zu einigen, sollte Gruppen und Fraktionen eigentlich nicht schwerfallen.

Rechtssicherheit schaffen, stärkt die Demokratie

Abschließend bleibt anzumerken, dass STADTGESTALTER/Volt es als ihre Aufgabe ansehen, bei aus ihrer Sicht rechtlich bedenklichen Vorgängen, diese gerichtlich klären zu lassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Richtigkeit dieses Vorgehens wird durch die wiederholten Erfolge vor Gericht bestätigt. Es sollte selbstverständlich sein, dass, wenn es zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Rat oder gegenüber der Stadtverwaltung kommt, diese von Gerichten geklärt werden. Daran ist nichts Ehrenrühriges, Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie.

Auch die von den Fraktions- und Gruppenmitarbeitern und –mitarbeiterinnen gegenüber der Stadt abzugebende Vertraulichkeitserklärung hält die Gruppe STADTGESTALTER/Volt für nicht rechtmäßig. Deren Inhalt missachtet die organschaftlichen Rechte der Gruppen und Fraktionen. Ebenso hält die Gruppe es nicht für rechtlich haltbar, die Gruppen bei den Sitzungsentschädigungen anders zu behandeln als die Fraktionen. Sollte es in beiden Fällen keine rechtlich unbedenklichen Lösungen geben, müssten auch in diesen Angelegenheiten am Ende die Gerichte für Klärung sorgen.