07 Apr

Warum Bochum für englischsprachige Arbeitskräfte nicht die erste Wahl ist

Auch in Bochum werden Arbeitskräfte aus dem Ausland mit hohen Qualifikationen gesucht. Doch wer nach Bochum kommt und nur Englisch spricht, hat es schwer. Zwar bietet das Bürgerbüro jetzt englischsprachige Kundenbedienung an. Doch sonst kommt man in den meisten Lebenslagen nur mit Deutsch weiter. Wer nur Englisch spricht, wird andere Großstädte als Lebensort vorziehen.

Immer wird in Bochum und dem Ruhrgebiet beklagt, zu vielen Zuwanderern fehle es an den nötigen schulischen und beruflichen Qualifikationen, man spricht auch von Armutszuwanderung oder –migration. Kommen in andere Großstädte auch sehr viele qualifizierte Menschen, ist das im Ruhrgebiet seltener der Fall. (Ruhrgebiet – Arbeitslosigkeit, Armut und Tristesse). Warum ist das so? Warum sind Bochum und das Ruhrgebiet für hoch qualifizierte Zuwanderer eher unattraktiv?

Englisch ist die Sprache hochqualifizierter Auswanderer

Um die gestellten Fragen zu beantworten, lohnt es sich anzusehen, aus welchen Ländern die gewünschten Migranten kommen. Zu den weltweit größten Auswandererländer, die Menschen verlassen, um in anderen Länder wirtschaftlich erfolgreich zu sein, zählen Indien, China, Bangladesch, Pakistan und die Philippinen (15 größten Auswanderungsländer weltweit). Bis auf China ist in allen aufgezählten Ländern Englisch eine der Amtssprachen. Wer aus diesen Ländern auswandern will, spricht also in der Regel nicht Deutsch, dafür aber Englisch. Auf der anderen Seite suchen Einwanderer mit hohen Qualifikationen neben Deutschland, besonders Länder wie USA, Kanada, Australien oder Großbritannien, also Länder, in denen Englisch als Amtssprache gesprochen wird.

Eine neue Sprache zu lernen – dazu noch Deutsch – ist schwer und sehr zeitaufwendig. Also ist nicht zu erwarten, dass potenzielle Einwanderer, vor Ihrer Einwanderung mehrjährige Deutschkurse besuchen. Zumal in den Unternehmen, in denen sie in Deutschland arbeiten würden, heutzutage ohnehin durchgehend neben Deutsch auch Englisch gesprochen wird, für die Arbeit die deutsche Sprache also nicht benötigt wird.

Der typische hoch qualifizierte Auswanderer, z.B. ein indischer IT-Experte oder die chinesische Ingenieurin, sprechen also gutes Englisch, allerdings kein Deutsch und könnten alternativ auch in ein angloamerikanisches Land auswandern. Entscheidet sich der oder die Auswanderin für Deutschland, dann kommt nur eine Stadt in Frage, in der man auch mit Englisch gut im Leben weiterkommt.

Das gleiche gilt auch für ausländische Unternehmen wie StartUps, die sich in Deutschland niederlassen und Arbeitskräfte aus der Heimat nach hier mitnehmen wollen. Auch die werden nur in eine deutsche Stadt ziehen, in der man mit Englisch im Alltag gut klarkommt. Doch gerade in diesem Bereich zeigen sich in Bochum große Defizite.

Internationalität und Englischsprachigkeit

Eigentlich sind nur die Ruhr-Universität und die Hochschulen in Sachen Internationalität und Englischsprachigkeit in Bochum sehr gut aufgestellt. Dort gibt es alles auch auf Englisch, Informationen wie Formulare, ein Welcome-Center und englischsprachige Ansprechpartner. Studierende wie Forschende aus allen Ländern der Welt sind an den Hochschulen Alltag und man geht mit ihnen jeden Tag selbstverständlich um.

Angebote in Englisch, Stadt Bochum

Auch die Stadtverwaltung gibt sich in Sachen Englisch verstärkt Mühe. Die Internet-Seite kann mäßig komfortabel auf Englisch übersetzt werden. Auch einige Merkblätter und Formulare gibt es auf Englisch. Die Angebote des Online-Service sind aber immer noch rein deutschsprachig, englischsprachige Kundenbedienung ist nur für Dienstleistungen des Bürgerbüros buchbar.

Im Rahmen der Bochum-Strategie soll ein Welcome-Center geschaffen werden, das Ausländer*innen, die nach Bochum ziehen möchten und kein Deutsch können, in allen Lebenslagen unterstützen soll. Man befindet sich also auf dem richtigen Weg, wie so oft geht aber alles nur sehr gemächlich voran. Andere Städte sind da schon deutlich weiter und bieten spezielle Internet-Seiten für Englisch sprechende Menschen an, die in der Stadt leben möchten, z.B. Berlin (Life in Berlin – Berlin.de) oder Hamburg (Residents ─ Live, Study & Work in Hamburg – hamburg.com).

Ganz schlecht sieht es bei den Stadtgesellschaften wie Stadtwerke, USB, BOGESTRA, Jobcenter und VBW aus, diese verfügen über gar kein englischsprachiges Angebot. Die Lieferung von Strom, Gas oder Waser auf englisch organisieren oder die Entsorgung des Abfalls, eine Wohnung bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft anmieten, Kindergeld beantragen, KiTa-Platz suchen oder das Kind zur Schule anmelden, geht wie auch vieles andere in Bochum bisher nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten auf Englisch.

Überraschenderweise gibt es selbst die Tourismus-Seite in Bochum nicht auf Englisch (Die Webseite und Online-Reiseführer zur Stadt – Bochum Marketing GmbH (bochum-tourismus.de). Will man den Nahverkehr in Bochum benutzen, muss man auf die Internet-Seite des VRR ausweichen, auch die BOGESTRA ist weder auf Touristen noch andere nicht-deutschsprachige Nutzer*innen eingestellt.

Menschen aus dem Ausland bekommen keinen guten Eindruck

Für Menschen aus dem Ausland ergibt sich insgesamt der Eindruck, man ist in der deutschen Provinz gelandet, in einer Stadt, die auf Internationalität wenig Wert legt und die sich schwertut, sich auf internationale Gäste einzustellen, entweder weil sie denkt, für die zu unattraktiv zu sein oder weil man an ihnen nicht interessiert ist.

Englischsprachige Menschen, die in Deutschland einen Ort zum Leben suchen oder ausländische Unternehmen, die hier einen Firmensitz suchen, fühlen sich wenig eingeladen, werden leider eher abgeschreckt und werden daher andere Orte in Deutschland, die sich deutlich internationaler als Bochum präsentieren, bei der Wahl des Wohnortes oder Unternehmenssitzes vorziehen.

Immerhin ist man bei der städtischen Wirtschaftsentwicklung international aufgestellt. Hier kann man Angebote und Exposés auch auf Englisch bekommen und wird auch auf Englisch beraten. Bei der IHK dagegen fehlt bereits eine englische Webseite. Das ist besonders deswegen erstaunlich, weil der DIHK-Vizepräsident erst kürzlich Englisch als zweite Amtssprache gefordert hat (Deutsch für Einwanderer zu schwierig: DIHK-Vizepräsident fordert Englisch als zweite Amtssprache).

Insgesamt liegt Bochum, wie leider in viel zu vielen Bereichen, auch in Sachen Internationalität und Englischsprachigkeit zurück. Das Ziel zu verfolgen, hochqualifizierte Arbeitskräfte und ausländische Unternehmen für die Stadt zu gewinnen, ist sinnvoll. Solange es aber nicht gelingt, die Stadt entsprechend international zu präsentieren und die wichtigsten kommunalen Dienstleistungen und Angebote auch auf Englisch anzubieten, wird die Stadt die Attraktivität nicht erreichen, die nötig ist, damit die gewünschten Arbeitskräfte und Unternehmen sich ansiedeln. Bisher passiert hier noch deutlich zu wenig und das, was geschieht, viel zu langsam. Vom Bild und Ruf einer interanationalen Stadt ist Bochum noch weit entfernt.

31 Mrz

Kommunen der Ruhrstadt verlieren Anschluss

Die 15 Städte der Ruhrstadt rutschen im Kommunalranking immer weiter ab. Alle Städte liegen im Ranking im letzten Sechstel. Zwar entwickeln sich auch in den Städten des Ruhrgebiets Dinge positiv, doch die Entwicklungen verlaufen zu langsam. So wird der Entwicklungsrückstand zu anderen Großstädten und Metropolen Deutschlands und Europas immer größer.

Immer wieder verkünden die 15 Kommunen der Ruhrstadt, dass sie sich jetzt positiv in Richtung Zukunft entwickeln und den Strukturwandel endlich schaffen werden. Schaut man sich jedoch die nackten Zahlen an, sind die Bemühungen wenig erfolgreich. Im Kommunalranking NRW 2023, das die Stadtentwicklung aller 396 NRW-Kommunen in den Bereichen Lebensqualität, Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft bewertet, fallen die Kommunen der Ruhrstadt weiter ab. Im Schnitt um über 12 Plätze seit 2020. Von den letzten zehn Plätzen werden fünf von Ruhrstadt-Kommunen belegt. Keine Stadt liegt besser als Platz 335 (Essen). Alle 15 Städte liegen im letzten Sechstel der Städte und Gemeinden NRWs.

Kommunalranking 2023 – Ergebnis Kommunen der Ruhrstadt

Rückstand wird größer

Die Kommunen der Ruhrstadt finden den Anschluss an die Stadtentwicklung deutscher und europäischer Städte und Gemeinden nicht. Sie holen nicht auf, der Rückstand wird größer. Zwar gibt es positive Entwicklungen zu verzeichnen, doch es sind zu wenige und sie vollziehen sich zu langsam. Die Entwicklungsgeschwindigkeit in den Städte außerhalb des Ruhrgebiets ist höher,  positive Entwicklungen zeigen sich in größerer Breite.

Die Entwicklung wirft die Frage auf, warum es den Kommunen des Ruhrgebiets nicht gelingt, den Rückstand aufzuholen. Verantwortlich für die Entwicklung des Ruhrgebiets ist die Politik. Offensichtlich ist diese nicht so erfolgreich, wie dies nötig wäre. Sie scheint den Herausforderungen des Strukturwandels nicht gewachsen zu sein. Die Ursachen dafür liegen in der Historie des Ruhrgebiets begründet. Das mit der Industrialisierung gewachsene Politikverständnis ist nicht mehr zeitgemäß. Mit ihm lässt sich der Strukturwandel nicht bewältigen.

Industrie bestimmt und verhindert Stadtentwicklung

Traditionell bestimmten die Industrieunternehmen im Ruhrgebiet die Struktur- und Stadtentwicklung der Region, also bis Ende der 50er Jahre die Montanindustrie. Anders als Stadtentwicklung in Städten sonst, sahen es Stadtgesellschaft und Politik nicht als ihre Aufgabe Stadtstrukturen für die Zukunft zu entwickeln. So gab das Stahlunternehmen vor, wo das neue Stahlwerk in der Stadt errichtet werden, die Bahnlinie hingebaut und die Wohnsiedlung für die Beschäftigten entstehen sollte. Darüber hinaus wurde nicht das Ziel verfolgt, Stadtstrukturen zum Nutzen der Stadtbewohner*innen zu entwickeln, der Nutzen für die Industrie war für alle Entscheidungen das ausschlaggebende Kriterium.

So verhinderte die Montanindustrie auch wichtige städtebauliche Projekte, wie die elektrische Rheinisch-Westfälischen Städtebahn, die von Köln bis nach Dortmund verlaufen und alle wichtigen Städte des Ruhrgebiets verbinden sollte (Kohle bremste Ruhr-Schnellbahn aus). Der Plan wurde schon 1922 entwickelt und hätte das Rückgrat eines modernen Nahverkehrsnetz des Ruhrgebiets sein können, das es bis heute nicht gibt. Die Kohleindustrie wehrte sich gegen das Projekt Elektroloks verbrauchten Strom statt Kohle, man schob vor, die Bahn würde Bergschäden verursachen und damit dem Kohleabbau schaden. Der Widerstand war erfolgreich, das Projekt wurde eingestampft, Zukunft verhindert. Danach dauerte es noch bis 1957, bis die erste Bahnstrecke im Ruhrgebiet elektrifiziert wurde. Da verfügten andere Großstädte und Metropolen Deutschlands und Europas schon über ein elektrisch betriebenes Schnellbahnnetz.

Wichtige Entwicklungen, wie der Aufbau eines leistungsfähigen Nahverkehrsnetzes, fanden im Ruhrgebiet bis heute nicht statt. Sie waren nicht im Sinne der Industrie, also wurden sie nicht vorangetrieben. Die Städte selbst verfolgten keine eigenständige Stadtentwicklungsziele.

Patriarchalisches Politikverständnis

Das änderte sich bis Ende der 50er Jahre nicht. Das Selbstverständnis der Politik war patriarchalisch, man verstand sich als zuständig, die Bevölkerung umfassend mit Wohnraum, Gesundheitseinrichtungen oder Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten zu versorgen (Politischer Strukturwandel?). Die Industrie versorgte die Menschen mit Arbeit, teilweise mit Wohnraum, die Politik stellte die sonstige Versorgung sicher und stritt mit den Unternehmen über höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Sonst sah man sich in Sachen Stadtentwicklung weiterhin als Erfüllungsgehilfe der Industrieinteressen. Die Abhängigkeit der Menschen von Arbeitgeber und Vermieter sowie der Politik als Versorger, war bewusst gewollt und sicherte der Politik die Wählerstimmen. Eine Beteiligung der Stadtgesellschaft an politischen Entscheidungen und eine Stadtentwicklung im Sinne der Menschen, waren keine politischen Ziele.

Erhaltung überkommener Strukturen statt Investitionen in die Zukunft

Bergbau- und Stahlkrise verfestigen die politischen Strukturen. Als schon 1957, nur 8 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, jede zweite Zeche keine Gewinne mehr erwirtschaftete (Teure Steinkohle – Der Kampf um Subventionen), war die Montanindustrie an einer künstlichen Erhaltung ihrer Unternehmen mittels massiver staatlicher Subventionen interessiert. Das gleiche Ziel verfolgten die Beschäftigten. Also tat man zunächst alles, um den Strukturwandel zu verhindern. Schließlich kam man doch zu der Einsicht, dass der Niedergang von Kohle und Stahl sich nicht aufhalten ließ. Von da an war das Ziel, diesen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Bund und Land wandten zu diesem Zweck 200 bis 300 Mrd. Euro Subventionen auf (Teure Steinkohle – Der Kampf um Subventionen), die für die Schaffung zukunftsweisender Ruhrgebietsstrukturen fehlten.

Die Politik sah sich vornehmlich auf die Verwaltung des und dem Schutz vor dem Strukturwandel verpflichtet (Politischer Strukturwandel?). Im Ergebnis gelang es der Politik zwar, die überkommenen Strukturen so lange wie irgend möglich zu erhalten, der Preis aber war hoch. Zum Ende der Dominanz der Industrie war das Ruhrgebiet in keiner Weise auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet und eingestellt. Es wurde versäumt zukunftsfähige Stadtstrukturen aufzubauen, diese sind bis heute nur unzureichend vorhanden.

Die Bildungsblockade und ihre Folgen.

Ein weiteres Problemfeld im Ruhrgebiet sind die Folgen der sogenannten “Bildungsblockade”, die bis 1964 andauert. Bis zu diesem Jahr duldete man im Ruhrgebiet keine Hochschulen. Man befürchtete, dass eventuelle Verbindungen zwischen Arbeitern, Armee und geistigen Eliten nicht mehr kontrollierbar seien. Zudem wurde der große Bedarf an Arbeitskräften lange über Arbeitskräfte aus den deutschen Ostgebieten und Polen gedeckt, die weder lesen noch schreiben konnten (Bildungsblockade – Regionalkunde Ruhrgebiet). Man fürchtete, durch bessere Bildung würden auch die Forderungen nach höheren Löhnen zunehmen und sich dadurch die Arbeit verteuern.

Mit Gründung der Ruhr-Universität in Bochum endete zwar die Bildungsblockade im Hochschulbereich, im Ruhrgebiet wurde sehr erfolgreich eine breite Hochschullandschaft geschaffen, weiterhin aber blieb die Schulpolitik ein Stiefkind der Politik. Sozialer Aufstieg durch Bildung, bedeutete die Auflösung des traditionellen Arbeitermilieus, auf das sich die Ruhrgebietspolitik stützte. Daran bestand in der Politik kein Interesse.

Bei heute wurde das Ruhrgebiet mangels ausreichender Bildungsbemühungen zum Armenhaus der Republik (Deutschlands Armenhaus ist das Ruhrgebiet). Hätte man als Reaktion auf diese Entwicklung eine bespiellose Bildungsoffensive der Politik erwartet, sah man sich getäuscht. Die Politik im Ruhrgebiet sieht sich auch heute in der Rolle des Verwalters und Versorgers der Benachteiligten und Armen. Entsprechend wird sich auf diese Aufgaben konzentriert, während die Bekämpfung der Ursachen von Armut nebensächlich behandelt wird (Armut in abgehängten Stadtteilen nimmt bedenklich zu).

Noch immer fehlt eine zielgerichtete Stadt- und Strukturentwicklung

Eine gezielte Stadt- und Strukturentwicklung wird im Ruhrgebiet bis heute nicht verfolgt, denn das Politikverständnis im Ruhrgebiet hat sich über die Jahrzehnte kaum verändert. Immer noch sieht man es nicht als primäre politische Aufgabe an, die Stadt zu gestalten und zukunftsfähige Stadtstrukturen zu schaffen, die eine positive Entwicklung der Städte ermöglichen. Was man früher die Industrieunternehmen hat machen lassen, überlässt man heute den städtischen Verwaltungen. Die Politik sieht sich weiterhin nur in der Rolle, all das abzunicken, was vorgeschlagen wird. Immer noch sieht man die Politik in der Versorgerrolle. Wenn der Sportverein nach einen Kunstrasenplatz ruft, die Sozialeinrichtung um mehr Mittel bittet oder der Kleingartenverein mehr Parkplätze benötigt, dann sorgt man dafür. Wenn es jedoch darum geht, wie ein zukünftiges Nahverkehrsnetz des Ruhrgebiets aussehen sollte, eine zukunftsweisende Tourismusstrategie oder ein einheitliches Ruhrgebietskonzept zur Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, dann hat die Politik dazu keine Idee.

Konsumentenhaltung der Stadtbewohner*innen

Von den Stadtbewohner*innen wird im Gegenzug erwartet, dass sie sich mit den Versorgungsleistungen der Politik zufriedengeben und sich nicht weiter in die Politik einmischen. Dieses über Jahrzehnte eingeübte Politikverständnis führt bei den Wähler*innen zu einer Art Konsumentenhatung ggü. der Politik. Man wählt jemanden und erwartet, dass der dann die Vollversorgung übernimmt, ohne dass man sich selbst weiter bemühen muss. Sich selbst um Dinge zu kümmern, sich einzumischen, mitzubestimmen und als Teil der Stadtgesellschaft Einfluss auf die Entwicklung der Stadt zu nehmen, ist im Ruhrgebiet unüblich, wird nicht erwartet und als nicht erforderlich empfunden.

Eine gezielte, langfristig angelegt Struktur- und Stadtentwicklungspolitik wird in den Kommunen der Ruhrstadt nach wie vor nicht verfolgt. Man nimmt die von Land und Bund angebotenen Förderprogramme mit, entwickelt Flächen, schreibt viele Konzepte und Strategiepapiere, die selten wirklich umgesetzt werden, ein konkretes Zielbild, wo die Ruhrstadt bis 2050 hin und wie sie bis dahin aussehen will, fehlt aber.

Dies führt zu einem weiteren problematischen Aspekt des im Ruhrgebiet verbreiteten Politikverständnisses. Man ist nicht bereit von anderen Städten zu lernen und erfolgreiche Konzepte von dort zu übernehmen. Die Sicht von außen auf die Städte und der Blick nach außen auf andere Städte und der Vergleich mit diesen wird in der Politik immer wieder abgelehnt. Wichtig ist und bleibt, dass alle in der Stadt von der Politik gut versorgt werden.

Würde man sich mit anderen Städten vergleichen und sich an diesen orientieren, wäre das automatisch mit einer grundlegend anderen Ausrichtung der Politik verbunden. Die Politik müsste gestalten und sich für die Stadtentwicklung verantwortlich zeigen. Sie müsste erklären, warum andere Städte sich besser entwickeln, sie müsste rechtfertigen, warum sie nicht Dinge so wie erfolgreiche Städte macht Das kennt Ruhrgebietspolitik nicht und will sie auch nicht. Im Ruhrgebiet sind an der Misere immer nicht vorhersehbare externe Entwicklungen oder andere politische Akteure schuld. Jede eigene Verantwortung für negative Stadtentwicklungen weist man weit von sich.

Ursache, dass die Kommunen des Ruhrgebiets immer weiter den Anschluss verlieren, ist also das traditionelle Desinteresse der Politik an Struktur- und Stadtentwicklung und das damit verbundene Politikverständnis, dass Politik weiterhin nicht als Gestalter der Stadtentwicklung, sondern als Versorger der Stadtbewohner*innen sieht.

Das Ruhrstadt-Dilemma

Das zeigt sich besonders augenfällig daran, dass es bis heute keine Ruhrstadt gibt. Obwohl unter allen Fachleuten, die sich wissenschaftlich wie beruflich mit Stadtentwicklung beschäftigen Einigkeit besteht, dass für eine erfolgreiche Entwicklung der Städte im Ruhrgebiet die Bildung der Ruhrstadt, ein, wenn nicht der entscheidende Faktor für positive Entwicklungen ist. Und obwohl es auch in der Politik in dieser Hinsicht angeblich nur eine Meinung gibt und jede/r Politiker*in des Ruhrgebiets immer wieder betont, dass man doch eigentlich die Ruhrstadt bräuchte, unternimmt die Politik im Ruhrgebiet keine ernsthaften Anstrengungen, die Ruhrstadt Wirklichkeit werden zu lassen. In Wahrheit ist man auch an diesem Thema desinteressiert bzw. doch nicht bereit Macht, Pfründe und Kirchturmdenken aufzugeben.

Niemand würde die 15 Ober- und Bürgermeister und Stadträte der Kommunen der Ruhrstadt abhalten, sich zusammenzusetzen und gemeinsam von der Landesregierung die Herstellung der Ruhrstadt zu fordern sowie alle Voraussetzungen für die Gründung zu schaffen (Anderer Vorschlag: Vom Ruhrgebiet zur Ruhrstadt – eine neuer Lösungsvorschlag). Einer solchen Initiative hätte die Landesregierung wenig entgegenzusetzen.

Hätte Stadt- und Strukturentwicklung in der Politik des Ruhrgebietsstädte wirklich den Stellenwert, der für eine positive Entwicklung der Kommunen der Ruhrstadt erforderlich wäre, gäbe es die Ruhrstadt lange schon. Dass es sie nicht gibt, bedeutet, die Politik ist nicht fähig bzw. willens das zu tun, was nötig ist, es fehlt das dafür erforderliche Politikverständnis.

24 Mrz

Schulentwicklungspläne erweisen sich immer wieder als unbrauchbar

166 Schüler und Schülerinnen bekommen in Bochum keinen Platz an ihrer Wunschschule, da der Schulentwicklungsplan dort keine ausreichenden Kapazitäten vorsieht. Die Bezirksregierung untersagt zunächst an zwei Schulen die Bildung von Mehrklassen. Das Chaos ist perfekt. Stadt und Bezirksregierung blamieren sich.

Aller 5 Jahre stellt die Stadt einen Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen auf. Dieser schreibt fest, wie die Bedürfnisse nach Plätzen an Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundar- und Hauptschulen befriedigt werden sollen. Konkret wird im Plan festgeschrieben wie viele Eingangsklassen jede weiterführende Schule in Bochum bilden darf.

Mehrklassen sind Folge von städtischen Fehlplanungen

Real ist es jedoch kaum möglich den Bedarf an Klassen für 5 Jahr in die Zukunft vorherzusehen und zu planen. In der Realität passen die Anmeldezahlen daher regelmäßig nicht zu den Zahlen, die im Plan an der jeweiligen Schule vorgesehen wurden. Die Planungen sind unbrauchbar. Um es den Schüler*innen trotz Fehlplanung zu ermöglichen doch noch auf ihre Wunschschule zu gehen, ermöglicht das Schulgesetz die Bildung von so genannten “Mehrklassen”, also von zusätzlichen Klassen, die über die im Schulentwicklungsplan vorgesehene Maximalzahl ausnahmsweise für ein Jahr gebildet werden können.

Die Stadt Bochum beantragte an fünf Schulen für das nächste Schuljahr die Bildung von je einer “Mehrklasse”. Für das Graf-Engelbert-Gymnasium und die Hans-Böckler-Realschule lehnte die Bezirksregierung die Bildung von zusätzlichen Klassen jedoch zunächst ab.

Hinsichtlich des Graf-Engelbert-Gymnasiums begründete die Bezirksregierung ihre Ablehnung damit, dass im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der zusätzlichen Klassen an den anderen Gymnasien sowie weiterer freier Kapazitäten ausreichend Plätze zur Verfügung stünden (PM Stadt Bochum 20.03.2024).

Für die Realschule lautete die Begründung, dass, obwohl die Kapazitäten an den Realschulen insgesamt nicht ausreichen, noch freie Kapazitäten an Sekundar- und Gesamtschulen in Bochum bestünden. An diesen Schulformen könne ebenfalls, wie an den Realschulen, der Mittlere Schulabschluss erworben werden (PM Stadt Bochum 20.03.2024).

Für die betroffenen Schüler*innen würde der Besuch anderer Schulen jedoch regelmäßig längere bis sehr lange Schulwege bedeuten (WAZ vom 21.02.2014). Das ist auch deswegen so, weil der Nahverkehr in Bochum unterentwickelt ist und der Stadt ein flächendeckendes Netz sicherer Radwege fehlt.

Gleichwohl ist auch die Entscheidung der Bezirksregierung zu kritisieren, die den untauglichen Schulentwicklungsplan genehmigt hat und eigentlich ebenfalls daran interessiert sein sollte, dass die Schülerin, wenn die räumlichen und personellen Kapazitäten vorhanden sind, dort erfüllt werden, wo die Schüler*innen sich angemeldet haben. Darauf zu beharren, dass der Schulentwicklungsplan umgesetzt wird, ist sinnloser Bürokratismus, der die Bedürfnisse der Schulkinder außer Betracht lässt, die eigentlich bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen sollten.

Nach langen Verhandlungen und Protesten der Eltern hat sich die Bezirksregierung zumindest erweichen lassen an der Hans-Böckler-Realschule eine zusätzliche Klasse einzurichten (WAZ vom 22.03.24).

Das teilweise Einlenken der Schulaufsicht (Bezirksregierung) kann allerdings nicht über das Versagen der Stadt bei der Schulentwicklungsplanung hinwegtäuschen, die konsequent am realen Bedarf an Schulplätzen in Bochum vorbei geht.

Chaotische Schulentwicklungsplanung

Das setzt sich auch bei der neuen Schulentwicklungsplanung fort, die die Verwaltung für die nächsten 5 Jahre erarbeitet hat und über die aktuell in der Politik diskutiert wird (Beschlussvorlage 20240052).

So sollen gemäß den Vorstellungen der Verwaltung nicht etwa an der Hans-Böckler-Realschule neue Klassenzüge eingerichtet werden, die in diesem Jahr 95 Anmeldungen über Plan verzeichnete, sondern an der Realschule in Höntrop und der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule.

Dabei wäre eine Erweiterung der Hans-Böckler-Schule durchaus möglich. Denn dafür käme das ehemalige Gebäude der Realschule in Frage. Das soll zwar endlich saniert werden, soll aber nicht für die Realschule, sondern für zusätzliche Klassen für drei Gymnasien genutzt werden (Graf-Engelbert-Schule, Schiller-Schule sowie Neues Gymnasiums). 2010 sahen die Planungen zum Schulentwicklungsplan sogar noch vor, die Realschule ganz zu schließen (WAZ vom 30.08.2012).

Die Schulentwicklungsplanung in Bochum folgt keinem echten langfristigen Ziel. Vor 10 Jahren wurde am Standort Feldsieper Straße die Realschule geschlossen, es folgte die Gemeinschaftsschule, die nach 5 Jahren in eine Gesamtschule umgewandelt wurde und die nach den neusten Planungen jetzt wieder ausgelagert und einem neu zu schaffenden Gymnasium weichen soll (Gesamtschulstandort ist ungeeignet).

Die neusten Planungen sehen also vor ein neues zusätzliches Gymnasium zu schaffen. Dabei hat die Stadt erst 2010 durch die Zusammenlegung der Albert-Einstein-Schule und des Gymnasiums am Ostring zum Neuen Gymnasium eines geschlossen. Fast keine Planung erreicht eine Halbwertzeit von mehr als 10 Jahren. Was vor 5 bis 10 Jahren geplant wurde, wird heute wieder eingestampft. Fehlplanungen statt Verlässlichkeit ist das kennzeichnende Merkmal der städtischen Schulentwicklungspläne.

2012 nahmen die beiden Sekundarschulen (Rupert-Neudeck und Nelson-Mandela) ihre Arbeit auf, nach der jetzt vorgelegten Planung sollen beide wieder aufgelöst werden. Die Rupert-Neudeck-Schule soll ganz schließen und die Nelson-Mandela-Schule zu einer Gesamtschule werden. Schulgemeinschaft und Schulleitung erfuhren von der beabsichtigten Schließung aus der Zeitung. Das sagt viel darüber aus, wie ernst die Verwaltung die Belange und Bedürfnisse der Schulen vor Ort nimmt.

Dafür will die Stadt beide Hauptschulen weiterführen. Obwohl alle wissen, dass es mit einem Hauptschulabschluss für die meisten Schulabgänger*innen im Berufsleben keine Zukunftsperspektive geben dürfte.

Auch die neue Schulentwicklungsplanung weist schwere Mängel auf

Die gesamte Schulentwicklungsplanung basiert auf vagen Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen, die mit großen Unsicherheiten und vielen Fragezeichen einhergehen. Eine Konferenz der betroffenen Schulen zur Weiterentwicklung der Schullandschaft gab es nicht, die Schulkonferenzen wurden im Planungsverfahren nicht angehört. Die Gebäude der weiterführenden Schulen wurden von Mitarbeiter*innen des Schulverwaltungsamtes und den Zentralen Diensten gemeinsam begangen, zu mehr reichte es nicht (Beschlussvorlage 20240052).

Die Planungen erfolgten allein auf den Prognosen der Schülerzahlen, aus denen die zukünftigen Raumbedarfe abgeleitet wurden und denen die vorhandenen Räumlichkeiten gegenübergestellt wurden. Tatsächlich wurde ein Raumbedarfsplanung aufgestellt, Eine echte Planung der zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft, bei der auch Konzepte, Bedürfnisse und Belange aller betroffenen Schulen außerhalb des Raumbedarfs hätten berücksichtigt werden müssen, fand nicht statt.

Dazu ein Beispiel: So hat sich die Rupert-Neudeck-Schule in Dahlhausen mittlerweile etabliert, die Anmeldezahlen steigen. Seit 2020 gibt es die neuen, hochmodernen Naturwissenschaftsräume. Schüler*innen, die nach der 10. Klasse Abitur machen wollen, können auf dem gleichen Schulgelände zum Theodor-Körner-Gymnasium wechseln. Auch sonst funktioniert die Zusammenarbeit im Schulzentrum mit dem Gymnasium nach Aussage beider Schulen sehr gut. Beide Schulen ergänzen sich ideal (WAZ vom 11.02.2024). Jetzt soll die Schule nach nur 12 Jahren Bestehen geschlossen werden. Entfiele die Sekundarschule, müssten die Kinder aus Linden und Dahlhausen demnächst bis zur über 7 km entfernten Gesamtschule nach Wattenscheid-Westenfeld fahren. Im Sinne der Schüler*innen wäre das sicher nicht. Doch solche Aspekte, spielten bei der städtischen Schulentwicklungsplanung keine relevante Rolle.

Schulen müssen an Schulentwicklungsplanung intensiv mitwirken

Schon die Art und Weise wie Schulentwicklungsplanung in Bochum angegangen wird, ist also nicht geeignet, eine verlässliche, zukunftsweisende Entwicklung der Bochumer Schullandschaft zu bewirken. Entsprechend erweisen sich die Schulentwicklungsplanungen der letzten Jahrzehnte immer wieder als Fehlplanungen. Das Verfahren zur Entwicklung der Pläne muss grundlegend überdacht und neu organisiert werden. Die Schulleitungen und Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sind dabei aus Sicht der STADTGESTALTER verstärkt einzubeziehen. Das ist bisher versäumt worden. Entsprechend lehnen die STADTGESTALTER die jetzt vorgelegten Planungen ab.

Von Plänen, die am realen Bedarf vorbei gehen, hat in der Stadt niemand etwas. Das zeigt sich auch bei den Schulentwicklungsplanungen für die Grundschulen, wo der erforderliche Bedarf an Schulen und Klassen ebenfalls völlig falsch eingeschätzt wurde und jetzt versucht wird, den Folgen der Jahrzehnte langen Fehlplanungen mit der massenweisen Aufstellung von Schulcontainern zu begegnen (48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt). Zudem sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER bei den Schulentwicklungsplanungen ein zentrales Ziel sein, dass neue Schulen sich durch visionäre Schul- und Lernkonzepte auszeichnen (Neue Schulen in Bochum sollten sich durch visionäre Schul- und Lernkonzepte auszeichnen).

17 Mrz

Fentanyl – Bochum sollte auf “Zombie-Droge” vorbereitet sein

Verwahrlost ausschauende Menschen irren wie Zombies durch die Straßen, verharren Minuten lang tief gebeugt mitten auf dem Gehweg. In nordamerikanischen Großstädten mittlerweile ein übliches Bild, droht die durch Fentanyl verursachte Opiodkrise jetzt auch nach Deutschland überzuschwappen. Wie groß ist das Risiko und was kann Bochum vorbeugend tun?

Gerade erst warnt die Stadt Dortmund vor Fentanyl und fordert ein Frühwarnsystem (Viel stärker als Heroin: Stadt Dortmund warnt vor Fentanyl). Es besteht die akute Befürchtung, dass Fentanyl wie in Nordamerika Drogen wie Heroin und Kokain ersetzt, mit fatalen Folgen für die Abhängigen und die Stadt. Auch Köln ergreift jetzt Maßnahmen, um Menschen vor der gefährlichen Droge zu schützen („Zombie-Droge“ in Köln auf dem Vormarsch – jetzt ergreift die Stadt).

Warum ist Fentanyl eine Gefahr?

Doch was macht die Droge so gefährlich? Für die Antwort muss man nach Nordamerika schauen, wo Fentanyl fast alle anderen Opiode verdrängt hat. 70.000 Menschen sind in den USA 2021 an einer Fentanyl-Überdosis gestorben („Zombie-Droge“ verunsichert Berliner Partyszene – so gefährlich ist Fentanyl). 2-3 mg Fentanyl sind bereits tödlich. Fentanyl wirkt 50-100x mal stärker als Heroin. Es wird bekannten Drogen beigemischt, ohne dass die Konsumenten es bemerken. Die Gefahr einer Überdosierung ist extrem hoch, entsprechend hat sich die Zahl der Drogentoten in nordamerikanischen Städten in den letzten 20 Jahren verfünfacht. 

Hinzu kommt, Fentanyl ist deutlich billiger als andere Drogen, so kostet 1 kg Heroin 35.000 bis 45.000 Euro, 1 kg Fentanyl dagegen nur etwa 11.000 Euro. Eine typische Dosis Heroin in “Straßenqualität” liegt bei 100 mg, bei Fentanyl ist schon die Einnahme von 2-3 mg tödlich. Als synthetisches Opioid lässt es sich leicht produzieren, da zur Herstellung kein natürlicher Grundstoff wie Schlafmohn oder Kokablätter erforderlich sind. Darüber hinaus lässt sich Fentanyl, aufgrund der geringen Mengen, die man für einen Rausch benötigt, viel besser Schmuggeln. Aus einem kg Fentanyl lassen sich über 80.000 tödliche Dosen herstellen (Fentanyl – Ein Schmerzmittel wird zur Droge). Aufgrund der Stärke von Fentanyl, ist ein Entzug krasser, eine Behandlung von Fentanyl-Abhängigen in Krankenhäusern wegen anderer Erkrankungen kaum möglich.

“Drogen-Zombies” im Stadtbild

Doch nicht nur für die Abhängigen hat Fentanyl weit fatalere Folgen als jede andere Droge, sondern auch für die Städte und das Stadtbild. Beispiel Vancouver, Kanada: Eine boomende Stadt, eine reiche Stadt, in einem Land mit einem Gesundheitssystem, vergleichbar mit denen in Europa. Also keine verarmte US-Amerikanische Industriestadt wie Detroit oder Celveland. Mitten in Downtown (Innenstadt) spielen sich aus europäischer Sicht unfassbare apokalyptische Szenen ab. Hunderte zumeist Obdachlose Menschen laufen wie Zombies durch die Straßen. Verwahrlost ausschauende Abhängige wanken, ohne ihre Umgebung wahr zu nehmen auf viel befahrene Straßen, bewegen sich lautlos wie in Zombie-Filmen, teilweise gebeugt wie Quasimodo, bleiben plötzlich stehen und verharren für Minuten regungslos in der letzten Bewegung oder fallen um.

Fentanyl sorgt bei dauerhaftem Konsum dafür, dass Muskeln versteifen und nicht mehr richtig funktionieren. Häufig kommt es zu einem “Fentanyl fold”, einer Rundung der Wirbelsäule, die zu einem Buckel führt. Unkontrollierte Bewegungen führen zu Unfällen und Verletzungen, die kaum versorgt werden (können). Die Verletzungen verursachen bei stark Abhängigen mangels ausreichender Wundheilung große und tiefe, häufig infiziere Wunden mit abgestorbenem Gewebe.

Wenn solche Zustände selbst in viel kleinerem Ausmaß in den Innenstädten von Bochum oder Wattenscheid Einzug halten, würde das diesen ziemlich sicher den endgültigen Todesstoß versetzen.

Vorbeugung und Vorbereitung für den schlimmsten Fall

Bereitet sich die Stadt also nicht ausreichend auf das Aufkommen von Fentanyl vor, werden die Folgen verheerend sein. Doch die Stadt ist nicht hilflos. Es gibt Möglichkeiten der Vorbeugung und zur Eindämmung des Problems.

Eine wichtige ist flächendeckendes Drug-Checking. Vor dem Konsum zu prüfen, ob Fentanyl untergemischt wurde, kann lebensrettend sein, ist aber auch Voraussetzung dafür herauszufinden, wer Fentanyl in Verkehr bringt, um zu versuchen die entsprechenden Quellen vorbeugend auszutrocknen.

Tests müssen in Drogenkonsumräumen möglich sein. Zudem müssen auch Konsument*innen die Möglichkeit haben, Tests mit nach Hause nehmen zu können, um dort Testungen durchzuführen. Auch sollten Tests an Partylocations vorhanden sein. (Warum Prävention im Suchtbereich so wichtig ist). Drug-Checking muss, wie es bereits die Stadt Dortmund fordert, ein Regelangebot der Städte sein, das von Land oder Bund finanziert wird (Stadt behält Fentanyl-Verbreitung weiterhin im Blick).

Zur Prävention gehört zudem Aufklärung. Es muss ein Bewusstsein für die Gefahren von Fentanyl geweckt werden, damit möglichst viele Konsumenten ihre Drogen testen und eine möglichst hohe Achtsamkeit hinsichtlich Streckungen durch Fentanyl entsteht.

Das Gegenmittel

Auch gibt es ein schnell wirksames Gegenmittel zu Fentanyl: Naloxan. Dieses Mittel, das leicht als Nasenspray angewendet werden kann, hebt die Wirkungen von Heroin, Methadon, Fentanyl und anderen Opioiden teilweise oder ganz auf. Wird Naloxon bei einer Überdosierung gegeben, kommt die betroffene Person wieder zu Bewusstsein und atmet (Naloxan anwenden). Naloxan sollte also breit verfügbar sein, bei allen, die mit Fällen von Fentanyl-Überdosierungen in Kontakt kommen können.

Suchtprävention

Grundsätzlich bedarf es mehr Anstrengungen Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit vorzubeugen und Betroffenen frühzeitig zu helfen, damit sie wieder in einen geregelten Alltag zurück finden. Ursache von Suchterkrankungen sind sehr häufig psychische Erkrankungen. Auch hier bestehen also Ansatzpunkte möglichem Drogenkonsum vorzubeugen. Zudem sollten mehr Menschen in substitutionsgestützte Behandlungen kommen und sollte es stadtweit ausreichend gut erreichbare Drogenkonsumräume geben. Je weniger Menschen opiodabhängig sind, desto weniger werden potenziell abhängig von Fentanyl.

Wie groß ist die Gefahr einer Fentanylkrise in Bochum?

Zwar sind in Europa, Deutschland und Bochum ähnlich hohe Zahlen von Fentanylabhängigen wie in Nordamerika nicht zu befürchten, da es anders als in den USA keine übermäßige Verschreibung opioidhaltiger Schmerzmitteln gab, und es deshalb deutlich weniger Opiodabhängige gibt, die zu Fentanylabhängigen werden könnten, trotzdem ist das Problem auch in Bochum latent und eine Verfünffachung der Drogentoten pro Jahr wie in Nordamerika von zuletzt 13 (2022) und 25 (2021), auf 65-125 Toten sowie die damit verbundene Zahl von “Fentanyl-Zombies” auf den Straßen der Stadt wäre für Abhängige wie die Stadt eine Katastrophe.

Foto: Ted McGrath

10 Mrz

In welchem Ausmaß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Viele fühlen sich von Verkehrslärm, Stau oder zugeparkten Geh- und Radwegen genervt. Zu viel Autoverkehr in der Stadt macht diese unattraktiv. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr nützlich und unverzichtbar. Das Problem ist der übermäßige Verkehr. Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Eine Stadt ist zum Wohnen und Leben da, Verkehr in der Stadt ist aber notwendig, um sich in der Stadt zu bewegen, sollte jedoch nicht zur Belastung der Einwohner*innen werden. Zu viel Autoverkehr schadet der Stadt.

Folgen von übermäßigem Verkehr

Die Folgen von übermäßigem Autoverkehr sind vielfältig und beeinträchtigen die Lebens- und Wohnqualität in einer Stadt in vielerlei Hinsicht. Anwohnerinnen von Hauptverkehrsstraßen sind Lärm und Luftverschmutzung ausgesetzt. Zu viel Verkehr verhindert direkte und schnelle Straßenquerungen. Der Verkehr führt zu Trading-Down-Effekten an Hauptverkehrsstraßen. Immobilien lassen sich schwer vermieten, die Mieteinnahmen reichen nicht aus, um die Gebäude Instand zu halten und zu sanieren. Es kommt zu sichtbarem Sanierungsstau bis Verfall. Für Vermieterinnen hat der Verkehr gravierende Mietpreisverluste zur Folge.

Aber auch Menschen, die andere Verkehrsmittel benutzen werden schwer beeinträchtigt. Geh- und Radwege werden zugeparkt, auch Kreuzungen, Grünflächen und anders mehr. Es fehlen Radwege, weil der Autoverkehr den nötigen Raum dafür beansprucht. Der ÖPNV wird behindert, Bus und Bahn stehen im Autostau oder werden durch Falschparkende an der Weiterfahrt gehindert. Auch behindert der Autoverkehr sich selbst. Notwendiger Verkehr zur Arbeit, zu Anlieferung oder Handwerkerverkehr bleibt im übermäßigen Verkehr stecken, weil manche auch für den Weg zum Fitnessstudio oder dem Kleingartenverein noch unbedingt das Auto nehmen müssen.

Zudem bedeutet übermäßiger Autoverkehr für die Stadt überhöhte finanzielle Belastungen. Denn die Autofahrenden zahlen nur 40-60% der Kosten, die das Autofahren tatsächlich verursacht (Studie: Straßenverkehr deckt Kostenbedarf nur zu 36 Prozent). Wissenschaftliche Studien zeigen, die Subventionen liegen in Städten im Schnitt beim Dreifachen von dem, mit dem Bus und Bahn bezuschusst werden (Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV).

Der Verlust der BOGESTRA, des Nahverkehrsunternehmens von Gelsenkirchen und Bochum, liegt bei rund 90 Mio. Euro im Jahr. Die Subventionen des Autoverkehrs lägen rein rechnerisch also für beide Städte zusammen bei schätzungsweise 270 Mio., Umgerechnet auf Bochum, dass fast 73% der Anteile des Nahverkehrsunternehmens hält, ergeben sich somit 197 Mio. Euro pro Jahr. So kostet allein das kostenfreie Anwohnerparken die Stadt über 20 Mio. Im Jahr. Dazu kommt die Subvention der städtischen Parkhäuser (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Ebenso steht den Kosten, die die Stadt für den Bau und die Erhaltung der Straßen sowie für Maßnahmen zur Lärmminderung und die Beseitigung von Umweltschäden ausgibt, kein ausreichender Finanzierungsbeitrag der Autofahrenden gegenüber.

Autoverkehr belastet also nicht nur die Bewohner*innen der Stadt, sondern auch massiv die Stadtkasse. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr in der Stadt nötig, um die Menschen zu versorgen und sie von A nach B zu bringen, hat also auch einen erheblichen Nutzen.

Nutzen von Autoverkehr

Allerdings hat nicht jede Fahrt mit dem Auto den gleichen Nutzen. Viele Fahrten haben nur für den Fahrenden einen privaten Nutzen, für sonst aber niemanden. Handels- und Handwerks- wie öffentlicher Verkehr haben wiederum einen Nutzen für die Allgemeinheit und die Gesellschaft. Dazu gibt es Fahrten, für die könnten auch andere Verkehrsmittel verwendet werden, deren Benutzung fast ohne Belastungen für die Stadtbewohner*innen und mit kaum oder deutlich geringeren Kosten für die Stadtkasse verbunden wären, z.B. die Nutzung von Fahrrädern, den Füßen oder von Bus und Bahn.

Es gibt also einen Anteil Autoverkehr, der ist notwendig, nicht mit anderen Verkehrsmitteln sinnvoll durchführbar und nutzt der Allgemeinheit und einen anderen. der nutzt nur privat dem Fahrenden, bedeutet aber für die Stadt massive Belastungen sowohl hinsichtlich Lebensqualität wie für die Stadtfinanzen und wäre vermeidbar, weil andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten.

Ziel einer Stadt sollte also sein, den Autoverkehr auf das notwendige stadtverträgliche Maß zu reduzieren. Aktuell werden 54% der Wege in Bochum mit dem Auto zurückgelegt. In
wirtschaftlich erfolgreichen Städten sind es heute schon ein Drittel bis die Hälfte weniger. Es ist also auch in Bochum möglich den Autoverkehr deutlich zu reduzieren.

Vergleich Modal Split

Eine Stadt sollte nicht mehr Autoverkehr zulassen, als sie verträgt. Der Platz für Straßen und Parkplätze in der Stadt ist begrenzt, er kann nicht beliebig erweitert werden. Andere Nutzungen, die mehr Menschen nutzen als z.B. ein Parkplatz, müssen Vorrang haben vor einer verkehrlichen Nutzung des öffentlichen Raums. Der öffentliche Raum gehört allen Stadtbewohner*innen und muss daher auch zum Vorteil von möglichst vielen nutzbar sein.

Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich und ab wann wird es zu viel? Um diese Grenze zu definieren, muss man die einzelnen Bereiche des Verkehrs betrachten:

Parken – Zahl der zugelassenen Autos
In einer Stadt können nur so viele Autos zugelassen werden, wie auch Platz vorhanden ist, wo sie abgestellt werden können. Stellplätze im öffentlichen Raum sind nur da anzulegen, wo sie andere nicht behindern und die Fläche nicht besser und zum Nutzen von mehr Menschen genutzt werden kann. Auf Gehwegen sind also keine Abstellplätze auszuweisen, das Parken ist dort auch nicht zu dulden. Flächen für Wohnungen, gut gestaltete autofreie Stadtplätze oder Radwege zu nutzen ist einer Nutzung als Parkplatzfläche vorzuziehen.

Es ist also darauf zu achten, dass in einer Stadt nur so viele Autos zugelassen werden, wie Abstellplätze dafür vorhanden sind. Entsprechend muss man in asiatischen Großstädten und Metropolen die Voraussetzung, um ein Auto anschaffen und zulassen zu können, der Nachweis eines Stellplatzes. Um die Zahl der Stellplätze zu erhöhen, kann die Stadt Quartiersgaragen bauen (Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken).

Werden im mehr Autos angeschafft, ohne, dass in der Stadt die erforderlichen Abstellplätze dafür vorhanden sind, ist dies nicht stadtverträglich.

Autogröße
Um so kleiner das Fahrzeug um so stadtverträglicher ist es. Die verbrauchte Fläche ist geringer. Der Verkehr fließt besser. Das Überholen von Fahrrädern mit ausreichendem Abstand ist. Z.B. einfacher. 1,4 Menschen fahren im Durchschnitt in deutschen Autos. In vielen sitzt also nur eine Person. In den meisten Fällen ist die Nutzung eines großen Autos also gar nicht nötig. Die verstärkte Nutzung übergroßer Autos hat für die Allgemeinheit keinen Nutzen und ist nicht stadtverträglich sie schafft nur Probleme. So nimmt auch die Schwere von Unfallverletzungen mit Zunahme der Autogröße zu.

Die Stadt sollte also die Anschaffung von Kleinstfahrzeugen fördern und die Anschaffung von unnötig großen Fahrzeugen sanktionieren.

Kosten des Autoverkehrs
Die Nutzung des Autoverkehrs ist nicht stadtverträglich, wenn dadurch die Stadtkasse unnötig belastet wird. Es ist zudem nicht gerecht, wenn diejenigen, die kein oder kaum Auto fahren die Kosten des Autofahrens, die andere verursachen, durch ihre Steuern mittragen.

Die Stadt muss also dafür sorgen, dass die Nutzung des Autos so viel kostet, wie das Fahren an Kosten verursacht. Mögliche Instrumente dafür wären eine Zulassungs- und Parksteuer oder eine Citymaut. In jedem Fall sind die Kosten, die Parkplätze im öffentlichen Raum bei der Stadt verursachen, zu 100% allein von denen zu tragen, die sie nutzen.

Behinderung von Rad- und Fußverkehr
Aus der Nutzung des Autos darf keine Behinderung des Rad- und Fußverkehrs folgen. Wird dieser durch übermäßigen Autoverkehr behindert, ist dieser nicht mehr stadtverträglich. aus dem Demokratieprinzip folgt, Menschen müssen mit allen Verkehrsmittel gut und sicher durch die Stadt kommen. Dass zu viele Menschen das Auto nutzen, darf nicht zu Lasten der Menschen gehen, die zu Fuß Gehen oder das Rad nutzen möchten.

Das bedeutet es muss ein flächendeckendes und komfortables Netz an Rad- und Gehwegen geben. Der dafür nötige Platz ist unabhängig vom Autoverkehr bereit zu stellen. Die von Autos auf Hauptverkehrsstraßen zu beanspruchende Fläche kann nur so bereit sein, wie nach Abzug von den nötigen Flächen von Rad- und Fußverkehr übrigbleibt. Gegebenenfalls können keine Abstellflächen ausgewiesen werden oder ist nur das Angebot einer Fahrspur möglich. Auch muss überall eine gute Querung von Straßen möglich sein, es darf nicht zu einer sich negativ auf die Wohn- und Lebensqualität auswirkende Barrierewirkung von Straßen kommen.

Den Komfort von Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen zu Gunsten des Autoverkehrs einzuschränken, widerspricht dem Grundsatz einer stadtverträglichen Autonutzung.

Belastung für Anwohnerinnen von Straßen
Wohn- und Lebensqualität sind höher zu bewerten als der Wunsch überall durch die Stadt schnell mit dem Auto fahren zu können. Insofern die Folgen des Autoverkehr Wohn- und Lebensqualität von Menschen beeinträchtigt, die an Straßen wohnen, sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Somit bedeutet stadtverträglicher Autoverkehr auch, Wohngebiete konsequent von Durchgangsverkehr freizuhalten und Tempo 30 stadtweit dort einzuführen, wo Menschen wohnen. Auch sind in Wohngebieten, Straßen zum Nutzen und Leben der der Bewohnerinnen zu gestalten, das Bedürfnis einzelner auf der Straße direkt vor der Haustür parken zu können ist nachrangig zu behandeln.

Auch darf übermäßiger Verkehr nicht dazu führen, dass Immobilien sich nicht mehr kostendeckend vermieten lassen und Gebäude an Hauptverkehrsstraßen deswegen nicht mehr saniert und modernisiert werden können.

Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Die Bedürfnisse gesellschaftlicher Gruppen, die aufgrund Alters oder einer Behinderung nicht mit dem Auto unterwegs sein können, bedürfen besonderer Beachtung. So muss es für Kinder ab 11 Jahren möglich sein sicher und selbständig durch die Stadt und zur Schule zu Fuß oder mit dem Rad zu fahren. Für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen müssen die Wege, die sie laufen müssen, um Straßen queren zu können möglichst kurz sein und die Querungszeiten an Ampeln ausreichend lang. Auch ist Menschen, die zu Fuße gehen, bei der Überquerung von Straßen grundsätzlich durch Zebrastreifen Vorrang zu gewähren. Solange übermäßiger Autoverkehr all diese Dinge nicht zulässt, ist er nicht stadtverträglich

Umgekehrt ist für Menschen mit nachgewiesenen Mobilitätseinschränkungen, die auf ein Auto angewiesen sind, zu ermöglichen, dass sie überall gut mit dem Auto hinkommen.

Behinderung von notwendigem Autoverkehr durch unnötigen Autoverkehr
Letztlich ist es auch nicht stadtverträglich, wenn überflüssiger Autoverkehr, für den auch andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten, den Verkehr, für den ein Auto notwendig ist, behindert und zum Beispiel Staus erzeugt, oder erforderliche Abstellflächen belegt. Will man größere Dinge transportieren oder fehlt es an einer alternativen bzw. zumutbaren ÖPNV-Verbindung, ist die Nutzung des Autos sinnvoll und muss stadtverträglich möglich sein.

Die Stadt muss also versuchen, den notwenigen Verkehr zu bevorzugen, z.B. durch Bereitstellung von Ladezonen und den übermäßigen und stadtunverträglichen Autoverkehr unattraktiv machen. Dazu ist zum einen der Ausbau von Alternativen erforderlich, insbesondere des ÖPNV- und Radwegenetzes, zum anderen ist unnötigem Verkehr entgegenzuwirken, zum Beispiel Straßen vor Schulen zu sperren, damit Eltern ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule bringen.

Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß reduzieren

Bisher verfolgt die Stadt Bochum nicht das Ziel, den Autoverkehr in der Stadt auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. So lässt sie es weiterhin zu, dass immer neue Autos angeschafft werden, auch wenn im Stadtgebiet dafür gar keine legalen Abstellplätze mehr vorhanden sind. Die Stadt hat die Kontrolle über den Autoverkehr verloren. Sie ergreift nicht aktiv Maßnahmen, um den übermäßigen Autoverkehr zu reduzieren, sie reagiert nur in dem sie z.B. zusätzliche Parkplätze auf Gehwegen ausweist oder das Parken auf Gehwegen duldet und damit anderen Verkehren Platz wegnimmt.. Ebenso werden mit übermäßigem Autoverkehr immer wieder Zustände gerechtfertigt, die zum Nachteil anderer Verkehrsträger gehen. So wird die Einrichtung von Radwegen oder die Anlage von Zebrastreifen gerne mit der Begründung abgelehnt, der Autoverkehr sei zu hoch.

Eine attraktive Stadt lässt nur so viel Autoverkehr zu wie nötig und stadtverträglich möglich ist. Zu viel Verkehr macht Städte unattraktiv, besonders für Manschen die aus anderen Städten die negativen Folgen übermäßigen Autoverkehrs nicht kennen. Den Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß zu senken ist also nicht nur ein Gewinn für die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt, sondern ist auch ein entscheidender Faktor bei der Ansiedlung von Menschen und Unternehmen sowie für den Eindruck ,den Menschen von der Stadt haben, die sie besuchen, z.B. als Touristen.

Foto Beitragsbild: Wolfram Däumel

11 Feb

Gestaltungssatzung ablehnen – Grüne, attraktive statt graue, trostlose Innenstadt

Die Stadt will mit der neuen Gestaltungssatzung der Bochumer Innenstadt triste, graue Fassaden nach dem Vorbild der 50er Jahre vorschreiben. Die STADTGESTALTER schlagen stattdessen vor, eine attraktive, durchgrünte Innenstadt als Vorbild für Großstädte weltweit zu schaffen.

Bereits 2019 beschloss der Stadtrat eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Aufgrund erheblicher rechtlicher Mängel bei Erstellung der Satzung, kam das Verwaltungsgericht zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei unwirksam (Gestaltungssatzung absurd: Wenn die Markise nicht mit der Gestaltung der Tanke harmoniert). Folgerichtig hob der Stadtrat die Satzung auf. Jetzt nimmt die Stadt einen zweiten Anlauf eine geänderte Gestaltungssatzung auf den Weg zu bringen.

Satzung soll Baustil der Nachkriegsmoderne vorschreiben

Doch inhaltlich hat sich in der Satzung wenig geändert, lediglich der Geltungsbereich wurde verkleinert und die Begründung substanziell nachgebessert (Gestaltungssatzung – neu). Hinter der Gestaltungssatzung steht die Idee, zukünftig solle das Stadtbild der Innenstadt geprägt sein durch überwiegend graue bis hellbeige Fassaden im Stil der 50er Jahre.(Gestaltungsleitlinien). Entsprechend untersagt die Gestaltungssatzung farbige Fassaden. Auch Ganzglasfassaden und Holzfassaden sind nicht erlaubt, Die Begrünung von Fassaden soll nur im Einzelfall zugelassen werden.

Zulässige Fassadenfarben, Gestaltungssatzung

Vorbild der Gestaltung von Gebäuden in der Innenstadt soll die Architektur der Nachkriegsmoderne sein. Dieser Baustil, wird von den Menschen als überwiegend trist, grau und langweilig wahrgenommen, Flair und Ambiente vermag er einer Innenstadt nicht zu verleihen.

Die Bochumer Innenstadt weist durchaus architektonisch spannende Gebäude der Nachkriegsmoderne auf, die es zu erhalten gilt  Als Vorbild für die zukünftige Gestaltung  einer ganze Innenstadt, taugt der Baustil der Nachkriegsmoderne jedoch wenig. Das Ansinnen der Gestaltungssatzung, eine Weiterentwicklung der Architektur im Stadtbild der Innenstadt zu unterbinden und das Zeitalter der Nachkriegsmoderne quasi auf ewig festzuschreiben, steht dem Ziel der Belebung der Innenstadt entgegen.

Gestaltungssatzung soll Verunstaltung verhindern

Eine Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass die Innenstadt über Flair, Ambiente und ein attraktives Stadtbild verfügt, damit sich die Menschen dort wohl fühlen, optisch von den Gebäuden angesprochen fühlen und gerne dort hin gehen. Eine Gestaltungssatzung verfolgt keinen Selbstzweck, es darf nicht darum gehen, der Innenstadt allein aufgrund architekturtheoretischer Gründe einen bestimmten Baustil vorzuschreiben.

Bei einer Gestaltungssatzung sollte es vorrangig darum gehen Verunstaltungen vorzubeugen und zu verhindern. Insoweit sind die Regelungen der Bochumer Satzung zu Werbeanlagen, Beklebungen von Schaufenstern, Kragplatten und Vordächer im Wesentlichen nachvollziehbar und richtig. Jegliche architektonische Weiterentwicklung der Innenstadt zu verhindern und einen Baustil vorzuschreiben, der kreative, architektonische Ausrufezeichen nicht vorsieht, darf dagegen nicht Ziel der Gestaltungssatzung sein. Insofern ist die jetzt vorgeschlagene Satzung auch weiterhin rechtlich bedenklich.

Gebäude im Stile von Gaudi oder Hundertwasser wären mit der neuen Gestaltungssatzung in der Bochumer Innenstadt verboten, sie passen nicht ins grau, monoton streng und eckig gegliederte Einerlei. Dabei sind es gerade solche architektonisch einzigartigen Gebäude, die eine Innenstadt attraktiv machen, Menschen anziehen und für eine Identifikation mit der Stadt sorgen.

Gestaltungssatzung sollte einer zeitgemäßen architektonische Weiterentwicklung nicht im Wege stehen

Aus Sicht der STADTGESTALTER ist der Ansatz der Bochumer Gestaltungssatzung falsch. Es muss darum gehen eine hochwertige und zeitgemäße architektonische Weiterentwicklung zu fördern, nicht sie zu verhindern. Architektur muss sich in Zukunft mit den Anforderungen an Klimaschutz vereinbaren lassen. Das erfordert u.a. den Einsatz anderer Baustoffe, insbesondere Holz. Lebendige Grünfassaden und -dächer werden andere Kubaturen erfordern. Photovoltaikfassaden, in Fassaden integrierte Windkraftanlagen u.ä. werden dazu führen, das Gebäude der Zukunft sich grundsätzlich in der Gestaltung von solchen abheben werden, wie wir sie heute kennen.

Leitbild der Gestaltungssatzung sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER auch nicht das Vorschreiben eines bestimmten Baustils sein, sondern die Schaffung von Flair, Ambiente und einem hochwertigen Stadtbild.

Leitbild “Durchgrünte Innenstadt”

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor die Gestaltungssatzung auf die Regelungen zu kürzen, die Verunstaltungen verbieten und verhindern. Ansonsten aber der Innenstadt keinen Baustil vorzuschreiben, sondern sich für die zukünftige Entwicklung ein fortschrittliches, zeitgemäßes Leitbild zu geben: “Die durchgrünte Innenstadt”.

Bochum könnte die erste Innenstadt weltweit sein, die alle Möglichkeiten der Begrünung ausschöpft, von Dachgärten, über Fassaden- und Platzbegrünung bis zur Schaffung von neuen Parks- und Grünflächen. Bisher wird die Stadt Bochum zwar als überraschend grün wahrgenommen, die Innenstadt präsentiert sich aber immer noch weitgehend als graue trostlose Beton- und Steinwüste.

Graue Tristesse – Innenstadt

Der Künstler Ulrich Schmitt visualisiert mit seinem “Bunten Amt für Zukunft” am Beispiel Nürnberg wie eine solche “Durchgrünte Innenstadt” (Visionen 2024) in idealisierter Weise aussehen könnte (Buntes Amt für Zukunft). Das Leitbild einer grünen und klimaresilienten Innenstadt, wie es die STADTGESTALTER vorschlagen, würde bedeuten, die Stadt schüfe in der Innenstadt die Voraussetzung und entsprechende Vorgaben jede Fassade, jedes Dach und Vordach zu begrünen. Darüber hinaus würden überall da, wo es sinnvoll und möglich erscheint, Straßenabschnitt und Plätze grün umgestaltet bzw. zu Parks und Grünflächen umgewandelt. Auch wäre zu prüfen, wo in der Innenstadt Platz vorhanden ist, um dort markante Bäume wachsen zu lassen.

Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

Einige konkrete Begrünungsmaßnahmen in dieser Richtung haben die STADTGESTALTER in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen: DachparkBegrünungsinitiativeFassadengärtenGrüne Schattensegel und Propstei-Park. Die durchgrünte Innenstadt umschließen könnte ein Ringpark, der entstünde, wenn man wie von den STADTGESTALTERn den Innenstadtring zur Einbahnstraße macht (Der Bochumer Innenstadtring als Einbahnstraße)

Bei einer Durchgrünung müsste darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer übermäßigen Verschattung kommt, Sichtachsen bestehen bleiben, der Laubfall berücksichtigt wird und ausreichend Platz für den erforderlichen Verkehr vorhanden bleibt. Um mehr Platz für Grün zu schaffen, sollten im Bereich der Innenstadt sämtliche Autostellplätze konsequent von den Straßen in die Parkhäuser verlagert werden. Auf den Straßen verblieben Halteflächen für die Anlieferung.

Zu überlegen ist auch, die Innenstadtbegrünung durch Bächle und Wasserspiele zu ergänzen. Auch das wurde von den STADTGESTALTERn zusammen mit der FDP bereits 2017 vorgeschlagen und von der Verwaltung positiv aufgenommen (Mitteilung 20172592).

Als erste durchgrünte und klimaresiliente Innenstadt der Welt könnte Bochum große Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Dies würde der Entwicklung von City und Stadt neue positive Impulse geben und für Investitionsanreize sorgen. Die Innenstadt könnte sich zudem zu einer Sehenswürdigkeit entwickeln, die Touristen ist die Stadt locken würde.

Dagegen würde die jetzt vorgeschlagene Gestaltungssatzung die aktuelle graue, langweilige und 08/15-Gestaltung der Innenstadt auf ewig zementieren und wird daher in der Sitzung des Stadtrats am 14.03.24 von den STADTGESTALTERn abgelehnt.

Beitragsbild Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

04 Feb

BOGESTRA mit Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen überfordert

Dass Rolltreppen oder Aufzüge für Wochen, Monate oder sogar Jahre ausfallen, ist bei der Bochumer BOGESTRA kein Einzelfall. Ursache ist jedoch – anders als das Unternehmen es darstellt – nicht, dass Ersatzteile aus Asien nicht geliefert werden, sondern dass die Instandhaltung des Unternehmens schlecht organisiert ist. Die vielfältigen Probleme beleuchtet dieser Beitrag.

De Ausgangslage ist beschämend, jede sechste Rolltreppe der BOGESTRA funktioniert nicht und das immer wieder über Wochen, Monate oder sogar Jahre (WAZ vom 30.01.2024). Von 53 Aufzügen sind aktuell sechs “bis auf Weiteres außer Betrieb” (Aktuelle Aufzugsstörungen BOGESTRA), das sind über 11%. Fahrgäste, die auf Aufzüge angewiesen sind, werden in 5 von 6 Fällen aufgefordert, zu anderen Stationen zu fahren, umzusteigen und von da zur eigentlichen Zielstation mit der gleichen oder einer anderen Linie zu fahren. Und das für einen unbestimmten Zeitraum. Eine solche Behandlung der Kunden ist unzumutbar, blamabel und inakzeptabel.

Kundeninteressen stehen nicht im Fokus der BOGESTRA

Die Zustände sagen viel darüber aus, welchen Stellenwert Fahrgäste und Kunden bei der BOGESTRA besitzen. Interessen und Belange der Kunden stehen weder im Fokus des Unternehmens noch der Politik, beide sind vorrangig daran interessiert, dass es den Beschäftigten der BOGESTRA gut geht, Kunden und deren Bedürfnisse spielen allenfalls nachrangig eine Rolle. Statt die BOGESTRA aufzufordern, die Missstände endlich abzustellen, sehen sich die Ratsmitglieder von SPD und Grünen – wie zuletzt in der Ratssitzung am 01.02.2024 – allenfalls verpflichtet, zu erklären, dass alles nicht so schlimm wäre und die Beschäftigten eine gute Arbeit machen würden. An Lösungen im Sinne der Kunden, ist man nicht interessiert.

Beispiel Rolltreppe Pieperstraße

Ein typischer Fall für die Misere stellt die Rolltreppe Pieperstraße der Station Schauspielhaus dar. 23 Jahre nach Fertigstellung der Station wurden die Rolltreppen an dieser Haltestelle Ende des Jahrs 2000 aufgrund des hohen Kostenaufwands beim Betrieb der alten Fahrtreppen getauscht. In den ersten drei Jahren nach der Inbetriebnahme kam es an den vier neuen Treppen nach Aussage der BOGESTRA zu ca. 590 Störungen bzw. Außerbetriebnahmen (Mitteilung 20032686). Die Rolltreppen standen mehr als sie liefen.

Schon vor Jahren, der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr bekannt, fällt die Rolltreppe Pieperstraße dann endgültig aus. Die BOGESTRA schaffte es bis heute nicht, diese wieder lauffähig zu bekommen. Sie streitet stattdessen mit dem Hersteller, wer die Schuld an den dauernden Ausfällen trägt. Es werden immer wieder neue Termine genannt, wann die Treppe wieder laufen soll, zuletzt sollte bis Ende September 2023 eine Generalreparatur erfolgen, Stand jetzt soll die Wiederinbetriebnahme irgendwann 2024 erfolgen. Öffentlich einen genauen Termin zu nennen, wagt die BOGESTRA nicht mehr.

Der Fall zeigt, die BOGESTRA ist mit der Instandhaltung völlig überfordert und trägt den Streit mit dem Hersteller über die Gewährleistung auf Kosten der Kunden aus. Die Treppe hätte lange komplett getauscht werden müssen. Die Kunden haben Anspruch auf eine laufende Rolltreppe. dieser wird aber von der BOGESTRA ignoriert.

Was läuft bei der Instandhaltung falsch?

Es stellt sich die Frage, warum ist die BOGESTRA nicht in der Lage die Rolltreppen und Aufzüge ordnungsgemäß Instand zu halten und zeitnah zu reparieren. Warum bekommt die BOGESTRA nicht hin, was in Einkaufszentren, und Großstädten weltweit üblich und selbstverständlich ist.

Die Ursachen sind vielschichtig: Die BOGESTRA hat bei Rolltreppen und Aufzügen immer wieder andere Modelle unterschiedlicher Hersteller eingebaut. Für eine Vielzahl verschiedenster Baureihen und Herstellervarianten Ersatzteile vorzuhalten ist aufwendig und teuer. Das Unternehmen bevorratet, um Kosten zu sparen, zu wenige Ersatzteile.

Darüber hinaus kann die BOGESTRA grundlegende Reparaturen nicht selbst durchführen, sondern beauftragt Fremdfirmen, mit denen aber keine Vereinbarungen bestehen, dass diese umgehend tätig werden und die Reparaturen innerhalb festgelegten Fristen durchführen müssen.

Auch sind Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen wie Aufzügen bisher nicht mit anderen Nahverkehrsunternehmen abgestimmt. Eine gemeinsame Instandhaltungs- und Wartungsabteilung der Nahverkehrsunternehmen des VRR gibt es nicht. Man hat es über Jahrzehnte versäumt VRR-weit gemeinsam gleiche Baureihen von Rolltreppen und Aufzügen zu kaufen, um deren Instandhaltung- und Wartung sowie die Bevorratung der Ersatzteile dann gemeinsam zu organisieren. Immerhin koordiniert die BOGESTRA mittlerweile zumindest den Einkauf von neuen Rolltreppen mit Kooperationspartnern der Metropole Ruhr.

Das eigentliche Problem besteht darin, dass viele Anlagen überaltert und entsprechend verschlissen sind, aber immer noch betrieben werden, die eigentlich längst hätten ausgewechselt werden sollen. Rolltreppen haben im Schnitt eine Lebensdauer von 20-30 Jahren, ehe eine Kompletterneuerung oder ein Austausch erforderlich ist. Die Anlagen der BOGESTRA sind teilweise 35 Jahre und älter. 170 Rolltreppen betreibt die BOGESTRA. 4-6 werden pro Jahr getauscht (Mitteilung 20190255). Im Schnitt sind die Treppen also fast 34 Jahre alt, ehe sie erneuert werden.

Das Märchen von der schwierigen Ersatzteilbeschaffung aus Asien.

Je mehr Jahre die Treppen über die eigentlichen Lebenszeiten laufen, um so fehleranfälliger werden sie und um so schwieriger wird es für bereits lange Zeit nicht mehr gebaute Modelle noch Ersatzteile zu bekommen.

Anders als die BOGESTRA behauptet, ist die Überalterung der Treppen der Hauptgrund für die Schwierigkeiten Ersatzteile zu bekommen, nicht, dass sie – wie mittlerweile fast alle technischen Anlagen – in Asien gefertigt werden (Bochumer motzen wegen Rolltreppen-Irrsinn – BOGESTRA reagiert). Zumal sämtliche großen Rolltreppenhersteller bis auf Mitsubishi Electric nicht in Asien ansässig sind (Otis, ThyssenKrupp, Schindler und Kone) und die BOGESTRA keine Rolltreppen von Mitsubishi unterhält. Alle Hersteller betreiben seit etlichen Jahren Produktionsstandorte in Asien. Aber wie Automobilhersteller oder andere Anlagenbauer auch, sind die erforderlichen Ersatzteile für aktuelle Modelle auch in Europa und Deutschland vorrätig, nur für Oldtimer und Spezialanfertigungen ist die Besorgung nachvollziehbar schwierig.

Das Argument, die Rolltreppen und Aufzugshersteller seien wegen der Fertigung in Asien an der Misere schuld, ist also eine Ausrede. Das Problem liegt im Wesentlichen bei der BOGESTRA selbst.

Reorganisation der Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen

Die Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen muss bei der BOGESTRA grundlegend neu organisiert werden. Das Wichtigste ist, dass das Unternehmen in Zukunft die entsprechenden Tätigkeiten zusammen mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR aus einer Hand organisiert und die Ersatzteile zentral für alle bevorratet werden. Gemeinsam müssen die Unternehmen gleichartige Modelle, gleicher Hersteller einkaufen, um die Zahl der benötigten und zu bevorratenden Ersatzteile erheblich zu reduzieren.

Bereits beim Bau von Stationen sollte darauf geachtet werden, dass soweit irgend möglich nur Standardtreppen.- und -aufzüge zum Einsatz kommen und auch davon möglichst wenige. Hier wurden in der Vergangenheit Fehler gemacht, die jetzt hohen Folgekosten nach sich ziehen. Eine Rolltreppe plus Aufzug auf eine Zwischenebene und jeweils eine weitere Anlage auf den Bahnsteig, verdoppelt die Ausfall- und Reparaturwahrscheinlichkeit und lässt die Kosten immens steigen. Ein Aufzug und eine Rolltreppe direkt auf den Bahnsteig sind auf Dauer günstiger. Spezialanfertigungen wie überlange Rolltreppen und Schrägaufzüge, sind in der Instandhaltung wie der Ersatzbeschaffung ebenfalls extra teuer und aufwendig. Bei der Planung zukünftiger Stationen muss also bereits der daraus folgende Instandhaltungsaufwand berücksichtigt werden.

Ebenfalls von entscheidender Bedeutung, Aufzüge und Rolltreppen müssen rechtzeitig getauscht werden, wenn das Ende des Lebenszyklus erreicht ist und bevor die Reparaturanfälligkeit steigt und die Ersatzteilversorgung der Baureihen nicht mehr sichergestellt ist.

Defizite bei der BOGESTRA vielfältig

Die Misere bei Instandhaltung von Wartung von Rolltreppen und Aufzügen wirft ein Schlaglicht auf die Leistungsfähigkeit der BOGESTRA. Diese ist nicht nur in diesem Bereich bedenklich gering, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sowie das kundenfeindliche wie ineffiziente Ticket- und Fahrscheinsystem (VRR: Fahrgäste gefangen im Tarifdschungel) sind in dieser Hinsicht weitere Baustellen.

Auch zeigt dieser Fall, warum die Kosten bei dem Unternehmen aus dem Ruder laufen. Man ist bisher nicht bereit, die Kosten durch konsequente Zusammenarbeit mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR nachhaltig zu senken. Den Willen zur Kooperation mit anderen Unternehmen gibt es zwar auf dem Papier, Zusammenarbeit, da wo sie naheliegend, sinnvoll und im Sinne der Fahrgäste und Städte zwingend erforderlich ist, gibt es jedoch oft nicht.

Erschreckend ist zudem, was die BOGESTRA meint, den Kunden und Fahrgästen zumuten zu können. Wäre Kundenzufriedenheit das oberste Unternehmensziel und stünden die Fahrgäste im Mittelpunkt des Unternehmensinteresses, dürfte es zu dem beschriebenen Verhalten gegenüber den Kunden niemals kommen.

BOGESTRA befindet sich in einer ernsthaften Krise

Betrachtet man neben den schweren Defiziten bei Instandhaltung und Wartung, die schwindenden Fahrgastzahlen (Fahrgastschwund – Alarmierende Entwicklung bei der BOGESTRA), die Explosion des Unternehmensverlusts, die zu einem Anstieg des städtischen Zuschusses von 60 auf 90 Mio. geführt hat, sowie das jetzt schon absehbare eklatante Verfehlen der Unternehmensziele, wie der angestrebten Verdoppelung der Kundenzahlen bis 2030, so ist zu erkennen, dass die BOGEESTRA sich in einer ernsthaften Unternehmenskrise befindet, die dringend eine grundlegende Restrukturierung des Unternehmens erforderlich macht.

28 Jan

Bürgerbeteiligungsbeirat für Bochum

Um die Beteiligung an stadtpolitischen Themen zu verbessern, müssen Bürger und Bürgerinnen mit Politik und Verwaltung an einen Tisch. Nur so können Leitlinien festgelegt werden, wie die Menschen zukünftig bei städtischen (Bau-)Vorhaben mitwirken und mitentscheiden können. Dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung so organisiert, wie ihr das am besten passt, ist zu wenig. Die STADTGESTALTER schlagen einen Bürgerbeteiligungsbeirat vor.

Im November und Dezember 2022 forderte die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürgern auf, Vorschläge zu Straßen einzureichen, auf denen die Geschwindigkeit reduziert werden sollte. Es gingen 121 Vorschläge ein – 114 wurden abgelehnt (WAZ vom 15.01.2024). So funktioniert Bürgerbeteiligung oft in Bochum. Bürger dürfen Vorschläge machen, die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, heftet sie ab und macht dann doch, was sie will.

Schlechte Bürgerbeteiligung fördert Bürgerfrust und Politikverdrossenheit

Die Bürger*innen fühlen sich übergangen und fragen sich, warum sie sich überhaupt beteiligt haben. Auf diese Weise durchgeführte Bürgerbeteiligung führt letztlich nur zu Bürgerfrust und Politikverdrossenheit. Populisten nutzen die so entstehende Stimmung aus und haben leichtes Spiel.

Mehr Bürgerbeteiligung wird auf dem Papier zwar von allen politischen Gruppierungen gefordert. In der Realität tut man sich damit in Bochum aber schwer. Das liegt insbesondere am Selbstverständnis der Parteien. So betonen zum Beispiel Oberbürgermeister sowie SPD und Grüne bei jeder Gelegenheit, dass sie diejenigen sind, die gewählt wurden, um in der Stadtpolitik zu entscheiden und die Bürger*innen, daher dort nichts zu entscheiden hätten.

Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es eigentlich das Ziel von Demokratie ist, dass die Bürger*innen möglichst viel direkt selbst entscheiden und gewählte Vertreter*innen, die für die Bürger*innen entscheiden, insbesondere deswegen erforderlich und sinnvoll sind, weil das organisatorisch am besten praktikabel ist. Da ändert aber nichts an dem demokratischen Ziel, dass da, wo direkte Entscheidungen möglich sind oder Entscheidungen unter Mitwirkungen von möglichst vielen Bürger*innen machbar sind, man dies entsprechend ermöglichen sollte.

Bürgerbeteiligung ist Sache von Politik, Verwaltung und Bürger*innen

Es ist also eigentlich Sache der Politik, sich zu überlegen, wie sie die Bürger*innen sinnvoll in die stadtpolitischen Entscheidungsprozesse einbinden kann und ihnen dort Mitwirkung ermöglicht oder welche Entscheidungen sie gegebenenfalls den Bürger*innen direkt überlässt. Allerdings verstehen sich insbesondere SPD und Grüne im Stadtrat nicht als diejenigen, die die Staatspolitik bestimmen und gestalten, sondern sehen sich als verlängerter Arm der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet die Vorlagen, die bestimmen, welche Politik die Stadt verfolgt, Rot und Grün sehen ihre Aufgabe darin, diesen Vorschlägen im Stadtrat die zur Umsetzung nötige Mehrheit zu verschaffen.

Entsprechend diesem Selbstverständnis ist es in Bochum auch nicht die Politik, die vorschlägt, wie Bürgerbeteiligung zukünftig organisiert werden soll, sondern die Verwaltung (Verwaltungsvorlage: Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum) Die Politik war nicht mal an der Erarbeitung der Verwaltungsvorlage beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, will die sich möglichst unverbindliche Regelungen geben, wie sie nach Bedarf Bürgerbeteiligung organisieren kann, die sie in ihren Abläufen und Entscheidungen möglichst wenig stört, aber immer den Hinweis zulässt, man habe die Bürger*innen informiert, sie angehört und mit Ihnen gesprochen, ehe man verwaltungsintern entschieden hat, was für die Stadt das Beste ist.

Diesem Verständnis folgend hat sich die Stadtverwaltung vor der Erarbeitung der jetzt vorgelegten Eckpunkte zwar mit Bürger*innen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung engagieren (u.a. mit Vertreter*innen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung), in mehreren Gesprächen ausgetauscht, an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt hat sie die Bürger*innen allerdings nicht. 

Zwischen 2019 und 2022 hat es einen Diskussionsprozess von diversen Gruppen und der Verwaltung um die Einführung einer erweiterten Bürgerbeteiligung gegeben. Dann aber zog sich die Stadtverwaltung aus dem Prozess zurück, um zunächst intern über das Thema zu beraten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte wurden dann ohne Beteiligung von Bürger*innen und Politik hinter den verschlossen Türen der Verwaltung erarbeitet. Einen weiteren Dialog mit den an dem vorherigen Diskussionsprozess Beteiligten gab es nicht („Bürgerbeteiligung“ soll plötzlich ganz schnell gehen). Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen die Eckpunkte in der Sitzung des Stadtrats am 01.02.2024, wie bei Beschlussvorlagen der Verwaltung in Bochum üblich, von der Rot-Grünen-Mehrheitskoalition ohne jede politische Beteiligung an der Erarbeitung durchgewunken werden.

Die STADTGESTALTER halten die Eckpunkte für zu schwammig und vage. Dass mit den Eckpunkten eine echte Verbesserung der Bürgerbeteiligung bewirkt werden kann, halten die STADTGESTALTER nicht für möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verwaltung, Politik und Bürger*innen gemeinsam konkrete Leitlinien erarbeiten, die verbindlich vorgeben, wie Bürgerbeteiligung in Bochum zukünftig zu organisieren ist.

STADTGESTALTER-Vorschlag: Bürgerbeteiligungsbeirat

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, dass der Stadtrat einen Bürgerbeteiligungsbeirat mit Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen, der Verwaltung und ausgelosten Bürger*innen bildet, im dem gemeinsam Leitlinien für die zukünftige Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ein solcher Beirat soll dann zukünftig die Leitlinien evaluieren und weiterentwickeln, erster Ansprechpartner für Bürger*innen in Sachen Bürgerbeteiligung sein und über die Organisation von Beteiligungsprozessen bei komplexen Vorhaben beraten. Was ein solcher Beirat tut und wie er funktioniert, kann man sich in Bonn anschauen, wo das Gremium bereits seit 2016 besteht (Beirat Bürger*innenbeteiligung).

Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung können Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung der Leitlinien sein, mehr aber nicht. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung müssen von Politik, Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam erarbeitet werden. Das ist nicht ohne ein gemeinsames Gremium möglich.

Grundsätzlich sehen die STADTGESTALTER Bürgerbeteiligung als einen Prozess an. Damit Bürger*innen sich optimal und wirksam beteiligen können, muss ihr Interesse an Stadtpolitik geweckt werden und müssen sie spüren, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und etwas bewirkt.

Ziel sollte es sein, immer mehr Menschen zu gewinnen, die sich für die Stadt engagieren und bei stadtpolitischen Themen mitreden wollen. Stadtpolitische Themen sind allerdings teilweise sehr komplex. In solchen Fällen erfordert Mitwirkung Erfahrung und spezielles Wissen. Auch bei der Bürgerbeteiligung gibt es einen Lernprozess. Es lohnt sich also mit Beteiligungsthemen zu beginnen, die bei den Bürger*innen vor der Haustür liegen, zum Beispiel die Anwohner*innen intensiv an Neu- und Umgestaltungsprojekten von Wohnstraße und -umfeld zu beteiligen, um dann den Bürger*innen sukzessive auch bei komplexeren Entscheidungen eine Mitwirkung zu ermöglichen. Diesen Prozess sollte der Bürgerbeteiligungsbeirat aktiv unterstützen und begleiten.

Eine weitere Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirats ist nach Ansicht der STADTGESTALTER, dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung von Beteiligungsverfahren bevorzugt externe Büros beauftragt werden. Verwaltung und Bürger*innen verfolgen nicht selten gegensätzliche Interessen. Führt die Verwaltung die Bürgerbeteiligung durch, neigt sie dazu, das Verfahren so zu organisieren und zu steuern, dass ihre Interessen gegenüber denen der Bürger*innen durchgesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, wenn ein unabhängiges Büro das Verfahren durchführt und den Anliegen und Interessen der Bürger*innen angemessen Raum und Gewicht verschafft.

Vorhabenliste und digitale Bürgerbeteiligungsplattform (bochum-mitgestalten.de)

Grundlage der Beteiligungsverfahren sollte die Vorhabenliste der Stadt sein, die Bochum auf Vorschlag von STADTGESTALTERn und FDP mittlerweile eingeführt hat (Interaktive Vorhabenliste zu Bochumer Bauprojekten kommt). Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates müsste es sein, diese Liste weiterzuentwickeln und auf sämtliche in der Stadt laufenden relevanten Vorhaben auszudehnen.

Eine deutliche Ausweitung ist auch im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de nötig. Diese basiert, wie von den STADTGESTALTERn 2020 vorgeschlagen, auf dem Softwaresystem Consul (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben).

Dass allerdings auch fast ein Jahr nach dem Start der Plattform nur zwei Randthemen zur aktuellen Beteiligung angeboten werden, ist enttäuschend. Zumal bei beiden Themen (Älterwerden und Bochum App) die Beteiligung über eine Umfrage und die Möglichkeit der Abgabe von Anregungen nicht hinausgeht. Wie wenig die Verwaltung die Plattform nutzt, belegt, dass ihr Interesse an ernsthafter Bürgerbeteiligung eher gering ist. Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates sollte es somit ebenfalls sein, die Consul-Plattform zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung diese zukünftig intensiv nutzt.

Die Aufgaben eines neu zu schaffenden Bürgerbeteiligungsgremiums sind also vielfältig. Eine Bürgerbeteiligung zu schaffen, die den Namen verdient und Menschen animiert sich an Stadtpolitik zu beteiligen, erscheint ohne die Schaffung des vorgeschlagenen Beirats oder eines vergleichbaren Gremiums nicht möglich. Entsprechend werden die STADTGESTALTEER zur Ratssitzung am 01.02.2024 die Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbeirats beantragen.

Foto Beitragsbild; Foto: Heinrich-Böll-Stiftung

21 Jan

Hochhäuser gegen Wohnungsknappheit – Eine gute Idee?

Etwa 15 Hochhäuser, 21 Stockwerke hoch, mit Wohnungen für je 350 Menschen ließen sich in der Bochumer Innenstadt errichten. Für bis zu 5.000 Menschen könnte auf diese Weise zusätzlicher Wohnraum entstehen. Die STADTGESTALTER haben sich Gedanken gemacht, inwieweit diese Lösung gegen die Wohnungsknappheit helfen könnte.

In Bochum wird Wohnraum zunehmend knapper, entsprechend steigen die Mietpreise. Zwar liegt das Mietpreisniveau noch deutlich unter dem anderer deutscher Großstädte, in denen die Mieten teilweise mehr als doppelte so hoch liegen wie im Ruhrgebiet (Städte mit den höchsten Mietpreisen für Wohnungen in Deutschland im 4. Quartal 2023), doch die Steigerungen sind auch in Bochum zu spüren. Zuletzt stiegen die Mietpreise um 2,6 Prozent. Anfang Dezember 2022 hat ein Quadratmeter im Schnitt 7,30 Euro gekostet. In Jahr 2023 waren es 7,49 Euro (Radio Bochum 06.12.2023).

In Bochum werden pro Jahr zu wenig neue Wohnungen gebaut

Eigentlich hatte sich die Stadt vorgenommen 800 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Das Ziel wurde in den letzten Jahren bis auf 2020 jedoch immer deutlich verfehlt (WAZ vom 10.01.2024). 2022 wurden gerade mal 400 neue Wohnungen fertig gestellt.

Es wird immer schwerer mehr Wohnraum zu schaffen. Die Bebauung von Freiflächen wird zunehmend komplizierter, da bebaubare Flächen kaum mehr vorhanden sind und die Bebauung von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt wird. Zudem ist die fortschreitende Versiegelung von Stadtfläche das Gegenteil von nachhaltig und sollte daher gestoppt werden (In Bochum wurde in 5 Jahren eine Fläche von 125 Fußballfeldern versiegelt). Die Alternative, Bauen im Bestand, ist deutlich aufwendiger und schwieriger. Dass auf diese Weise 800 Wohnungen pro Jahr neu geschaffen werden können, ist wenig realistisch.

Wohnen in die Höhe statt in die Fläche

Aufgrund der geschilderten Problematik ist die Stadt derzeit dabei das Handlungskonzept Wohnen zu überarbeiten und in Teilen neu auszurichten. Dabei stellt sich die große Frage: Wie ist es möglich, ohne weitere Fläche zu versiegeln, pro Jahr 800 neue Wohnungen zu schaffen? Eine Lösung ist naheliegend: Man baut in die Höhe statt in die Fläche. Das würde bedeuten, in Bochum neue Wohnhochhäuser zu errichten.

Doch Wohnsiedlungen mit Hochhäusern, wie Sachsenring und Hustadt haben in Bochum einen schlechten Ruf. Sonst wird in vielen Städten weltweit, besonders in den Stadtzentren, verstärkt und durchaus erfolgreich auf Hochhausbau gesetzt, fehlender Platz nicht nur zum Wohnen wird in der Höhe geschaffen. In Bochum dagegen sind auch in der Innenstadt, die meisten Gebäude bisher kaum höher als vier Stockwerke.

Also haben die STADTGESTALTER überlegt, wie und wo es in Bochum sinnvoll sein könnte, Wohnhochhäuser zu bauen.

Hochhaussiedlungen in Stadtrandlagen, wie nördlich der RUB oder in Höntrop, haben sich nicht bewährt. Besonders fehlt diesen Siedlungen die nötige Urbanität. Die Versorgung vor Ort ist mangelhaft und Architektur wie Stadtbild sind wenig einladend bis trostlos. In einem anonymen Einheitsbreit von wahllos nebeneinander gestellten überdimensionierten, lieblos gestalteten Wohnblöcken ohne lebendige urbane Zentren, wollen nur wenige Menschen wohnen.

Wohnhochhäuser im Stadtzentrum

Wohnhochhäuser im Stadtkern könnten dagegen für viele Menschen ungleich attraktiver sein. Die Wohntürme lägen direkt im urbanen, lebendigen Zentrum der Stadt, bestens angebunden an den Nah- und Fernverkehr. Im 5 Minuten Umfeld zum Wohnort ließe sich alles erledigen, was Menschen tagtäglich erledigen müssen (Sollte Bochum zur 15-Minuten-Stadt werden?). Die Probleme, die in der Hustadt oder am Sachenring zu beobachten sind, sollten also bei Wohnhochhäusern in der Innenstadt vermeidbar sein.

Doch was für Potentiale für den Bau von Wohnhochhäusern bestehen im Bochumer Stadtzentrum? Um diese zu errechnen sind die STADTGESTALTER von den Dimensionen des geplanten City-Towers am Bochumer Hauptbahnhof ausgegangen. Dieser soll auf einer Grundfläche von 1.400 qm (37,4 xx 37,4 m) errichtet werden, hat 21 Stockwerke, ist fast 70 Meter hoch und weist ziemlich genau 18.000 qm Bruttogeschossfläche auf, was rd. 14.400 qm Wohnfläche entsprechen würde.

Rechnet man mit 41 qm Wohnfläche pro Person, wie sie in deutschen Großstädten üblich sind, würde ein entsprechendes Hochhaus, Wohnraum für 351 Menschen bieten.

Dieser Wohnraum wäre allerdings alles andere als günstig. Kosten Häuser pro Quadratmeter in Bochum aktuell 3.000 Euro und Eigentumswohnung 2.250 Euro im Durchschnitt, würden die Baukosten bei einem Wohnhochhaus, wenn man von Investitionskosten von 60-80 Mio. pro Hochhaus ausgeht, bei 4.170 bis 5.550 Euro/qm liegen. Der Anteil an der Miete zur Refinanzierung nur dieser Kosten (ohne Zinsen u.a.) müsste in einem Zeitraum von 30 Jahren bei 11,5 bis 15,5 Euro/qm liegen, die reale Nettomiete voraussichtlich 30-50% darüber. Die reinen Baukosten für eine 80 qm große Wohnung lägen bei umgerechnet 335.000 bis 445.000 Euro.

Aufgrund der genannten Kosten und Preise wäre somit damit zu rechnen, dass die Wohnungen eher verkauft als vermietet würden. Als Käufer kämen insbesondere Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen in Betracht, die tendenziell bereit sind mit eher wenig Wohnfläche pro Person auskommen, unter Umständen auf ein Auto zu verzichten können, denen zentrale Lage und Urbanität sehr wichtig sind und die gegebenenfalls auf zusätzliche Dienstleistungsangebote wie, hauseignen Wasche- und Reinigungsservice, Community- und Workspaces, Fahrradverleih u.a. Wert legen. Wohnungen in entsprechende Wohnhochhäuser stellen in der Regel ein Lifestyleprodukt dar, das sich durch außergewöhnliches Design, besonderen Komfort und die Vermittlung eines speziellen Lebensgefühls auszeichnet.

Sozialwohnungen sind in solchen Wohnhochhäusern also nicht finanzierbar. Jedoch hätten die Wohnhochhäuser durchaus einen positiven Effekt auf den sozialen Wohnungsmarkt. Potentieller Gentrifizierung in anderen Wohnvierteln würde entgegengewirkt. Wohnungen dort blieben günstig, Menschen, die in die Wohnhochhäuser ziehen, würden als Käufer- oder Mieter*innen für luxussanierte Altbauten fehlen. Insgesamt würde der Wohnungsmarkt entlastet und damit der durch die Wohnraumknappheit bestimmte Mietpreis sinken. Wo Menschen ausziehen, um in die Wohnhochhäuser zu ziehen, würde Wohnraum frei.

15 Wohnhochhäuser für bis zu 5.000 Menschen

Schaut man sich das Bochumer Stadtzentrum an, sehen die STADTGESTALTER mindestens 17 Flächen, auf denen Wohnhochhäuser in der Dimension des City-Towers errichtet werden könnten (siehe Karte). Mit 15 Wohntürme könnte Wohnraum für bis zu 5.000 Menschen geschaffen werden. Diese zusätzliche Zahl Menschen würde auch die Innenstadt beleben. Anders als in er Hustadt oder dem Sachenring würde in der Innenstadt keine Hochhausenklave entstehen, sondern die Wohntürme würden sich über die Südhälfte des Stadtzentrums verteilen, Besonders Parkplatz- und Brachflächen sowie Flächen, auf denen Gebäude stehen, die ohnehin bald abgerissen werden sollen, kämen als Standorte in Betracht.

Mögliche Standorte Wohnhochhäuser, Stadtzentrum Bochum

Gibt es mögliche Investoren und besteht ausreichend Bedarf?

Es bleibt die Frage, ob in Bochum der Bedarf nach entsprechend viel Wohnraum in dem beschriebenen Segment besteht und ob Stadt und Innenstadt so attraktiv sind, dass gegebenenfalls Menschen aus anderen Städten, die im Idealfall bereits hier arbeiten, derartige Wohnangebote zum Anlass nehmen würden nach Bochum zu ziehen. Ein solcher Zuzug hätte für Bochum zwei positive Effekte zur Folge, deutlich steigende Steuereinnahmen und einen Kaufkraftgewinn, besonders für die Innenstadt.

Insgesamt könnten Wohnhochhäuser im Stadtzentrum also durchaus ein Gewinn für die Stadt sein. Zu klären wäre jedoch zunächst, unter welchen Umständen Investoren bereit wären, entsprechende Projekte in Bochum in Angriff zu nehmen. Um Investoren für den Bau entsprechender Gebäude zu gewinnen, müssten dann die nötigen baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei wäre besonderer Wert auf die bauliche Gestaltung wie eine nachhaltige Bauweise zu legen. Aktuell tun sich jedoch die Investoren mit Bauprojekten im Bochumer Stadtzentrum eher schwer, siehe City-Tower oder Bebauung zwischen Südring und Hellweg. Die Frage, ob sich Wohnhochhäuser in Bochum schaffen lassen, ist daher noch völlig offen.

Fotos auf Beitragsbild: Ackerboy , Pascalg622

14 Jan

Der letzte, der für die Stadtautobahn (NS 7) seine Wohnung verliert

Die letzten vier Wohnhäuser des Heusnerviertels, das für die Stadtautobahn (heute A448) weichen musste, sollen endlich abgerissen werden. Dem letzten Bewohner wurde von der Stadt jetzt die Zwangsräumung angekündigt. Der Endpunkt einer unrühmlichen Geschichte, von der Vernichtung von Wohnraum zugunsten einer innerstädtischen Autobahn.

Schon vor dem zweiten Weltkrieg gab es in Bochum die Idee einer Umgehungsstraße. Kaum waren die Trümmer aufgeräumt und die Schäden des zweiten Weltkriegs notdürftig beseitigt, verfolgte die Stadt den Plan weiter und beschloss schließlich den Bau einer Stadtautobahn, der heutigen A448 nebst Sheffield-Ring, damals noch NS 7 genannt (Bochumer Ring).

Die Geschichte von Stadtautobahn und Heusnerviertel

Die Idee der neuen Straße war, den Süden der Stadt besser für den Autoverkehr zu erschließen und die anliegenden Industriebetriebe für LKW besser erreichbar zu machen. Entsprechend wurde die Strecke so durch das Stadtgebiet geführt, dass für den Bau nicht etwa Gewerbegebiete weichen sollten, sondern Wohngebiete. Ursprünglich sollte die NS 7 sowohl durch Bärendorf wie das Heusnerviertel führen. Nach Protesten der Anwohner*innen konnte durch den Bau des Tunnels Rombacher Hütte zumindest der Bau der Trasse durch Bärendorf verhindert werden.

Heusnerviertel – bis 1986 vs. heute

Eine Führung der Stadtautobahn unterhalb des Heusnerviertels auf der “Westtangente” vom Tunnel Rombacher Hütte bis zur A40 kamen aufgrund der Topografie und der zusätzlichen Kosten jedoch nicht in Frage. Das Heusnerviertel konnte nicht gerettet werden. 150 Wohnungen in 40 Gebäuden wurden nach erbittertem Widerstand und einer der größten Hausbesetzungen, die Deutschland je erlebt hatte, abgerissen  (Das Heusnerviertel – Okkupation, Räumung und Abrisse im März 1986).

Um die Häuser abreißen zu können, verfolgte die Stadt, die immer gleiche Strategie, die Immobilien aufkaufen, verkommen lassen, hoffen, dass die Mieter*innen von sich aus ausziehen und dann die entmieteten Gebäude dem Erdboden gleich machen.

Als die Wohnungsnot besonders unter Studierenden neue Höhepunkte erreichte, entschloss sich die Stadt Studierende bis zum Abriss in bereits leer gezogenen Wohnungen im Heusnerviertel unterzubringen. Die Studierenden renovierten die Wohnungen und wollten nicht mehr weg, die noch übrig gebliebenen alten Bewohner*innen solidarisierten sich (Tanz auf dem Vulkan (1987)) und zum ersten Mal wurde in Bochum die Frage gestellt, was wichtiger sei, Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen oder der Bau einer Stadtautobahn.

Die Stadt hielt unbeirrt sowohl an Stadtautobahn wie Trassenführung fest, Vorschläge die Führung der Straßentrasse zu ändern und das Heusnerviertel zu umgehen wurden abgelehnt, das Heusnerviertel wurde im November 1986 geräumt, abgerissen und die Stadtautobahn gebaut. Nur die Thealozzi-Schule als Kulturzentrum und vier Häuser an der Kohlenstraße blieben zunächst erhalten.

Kohlenstraße 135-145 – Die bewusste Schaffung von Schrottimmobilien

An der Kohlenstraße 135-145 verfolgte die Stadt ihr Vorgehen weiter, man ließ die Gebäude weiter verkommen und hoffte, dass auch hier die letzten Mieter*innen ausziehen. Doch die Stadt hatte die Rechnung ohne Klaus Schmitt gemacht, der Zeit seines Lebens in den Häusern wohnt und alle Hebel in Bewegung setzt, nicht ausziehen zu müssen (WAZ vom 01.12.23). Die Stadt will das Problem jetzt mit staatlicher Gewalt lösen und schickte Schmitt den Räumungsbefehl. Die Gebäude, mittlerweile als Schrottimmobilien zu bezeichnen, sollen einem “Gewerbegebet” weichen.

Kohlenstraße 135 -145 – Lage (Foto: Google Maps)

Die Westtangente – eine Fehlplanung

Im Ergebnis stellte sich mindestens die Trassenführung der Westtangente als Fehlplanung heraus. Aufgrund des fehlenden Anschlusses der Stadtautobahn an die Essener Straße erhöhte sich der Verkehr auf der Kohlenstraße erheblich, die Industriebetriebe legten ihren Gleisanschluss still und verlagerten die Anlieferung und Abholung auf die Straße. Wohngebiete an der Stadtautobahn verzeichneten deutliche Wertminderungen. 150 Wohnungen wurden dem Wohnungsmarkt entzogen. Um den fehlenden Anschluss an die Essener Straße zu schaffen und die Kohlenstraße im Süden von Goldhamme in Stahlhausen zu entlasten, soll nun auch noch die angrenzende Kleingartenanlage einer Autobahnzufahrt weichen. Der Kreisverkehr, an dem Kohlen-, Heusner- sowie Erzstraße und Obere Stahlindustrie zusammen kommen, ist ein Unfallschwerpunkt.

Dazu zeigt dieses Beispiel Wohnraum in öffentlicher Hand ist keine Alternative zu der in privater Hand. Denn die Stadt und kein privater Investor war es, die den Wohnraum abriss, die Gebäude verkommen ließ, Schrottimmobilien schuf und die Gebäude entmietete. Die Stadt baute eine Stadtautobahn und damit eine Schneise durch die Stadt, an der Menschen aufgrund Lärm- und Feinstaubbelastung im Abstand von 300 Metern besser nicht wohnen sollten.

Wohngebäude an der Kohlenstraße haben keine Zukunft

Die durch die Stadtautobahn geschaffene Situation wird jetzt auch den verbliebenen Häusern an der Kohlenstraße zum Verhängnis. So nah an der Autobahn, wie die Häuser stehen, sollte niemand wohnen. In einer Zone 40 Meter links und recht von Autobahnen (Anbauverbotszone) ist der Neubau von Wohnhäusern verboten. Bestehende Wohnhäuser in dieser Zone dürfen weder an- noch substanziell umgebaut werden. In einem Abstand bis zu 100 Metern zu einer Autobahn bedarf jede bauliche Veränderung der Zustimmung durch die Straßenbaubehörden. Das Gebäude Kohlenstraße 135 liegt in der direkten Anbauverbotszone, weniger als 40 Meter vom Rand der A448 entfernt, die Gebäude 137 bis 145 nur wenige Meter außerhalb, aber noch in der 100-Meter-Zone.

Die nötige Kernsanierung und Modernisierung der Gebäude ohne substanziellen Um- und Anbau dürfte nur sehr schwer möglich sein. Mit dem Bau der Stadtautobahn hat die Stadt das Wohnen und Wohnhäuser an dieser Stelle in der Stadt eigentlich unmöglich gemacht. Der Wunsch hier Wohnraum zu erhalten bzw. neu zu schaffen ist verständlich, die Rahmenbedingungen aber denkbar schlecht.

Zwangsräumung einstellen

Klaus Schmitt wird voraussichtlich der letzte sein, der durch die unrühmliche Politik von Stadt und der SPD, die den Bau der Westtangente und die damit verbundene Entmietung gegen alle Widerstände unbeirrt vorangetrieben haben, seine Wohnung verliert, in der er seit über 73 Jahren wohnt. Die Stadt mag aus rein juristischer Sicht das Recht haben, Klaus Schmitt zwangs zu räumen, moralisch höchst fragwürdig bleibt das Vorgehen, mit dem die Stadt versucht hat, ihn zum Auszug zu bewegen.

Die Häuser an der Kohlenstraße, werden als Wohngebäude so nah an der Autobahn realistisch leider langfristige keine Zukunft haben. Eine Notwendigkeit den Abriss der vier Häuser an der Kohlenstraße zu forcieren, besteht allerdings auch nicht. Stadt und SPD sollten zu ihren Fehlern stehen, die selbst geschaffene Situation hinnehmen und die Bemühungen zur Zwangsräumung einstellen.