08 Feb.

Bochumer Politikfilz blamiert sich beim Dezernentengeschacher

Wie gewohnt wollte die Bochumer Politik den Posten des Sozialdezernenten im Rathaus nach Parteibuch besetzen, doch diesmal spielte die Bezirksregierung nicht mit. Der gewählte Dezernent erklärt den Rückzug. Rot-Grün blamiert sich und diskreditiert die kommunale Politik weiter.

Die Stadt Bochum wird geleitet vom Verwaltungsvorstand, das sind der Oberbürgermeister und fünf Dezernenten, auch Beigeordnete genannt (Dezernatsverteilungsplan der Stadt Bochum).

Der Skandal wiederholt sich

Seit Jahrzehnten ist es in Bochum üblich, die entsprechenden Dezernentenposten nach Parteibuch zu besetzen. Die Rot-Grüne-Koalition, die über die Mehrheit im Stadtrat verfügt, hat die Posten unter sich aufgeteilt (siehe Beitragsbild), über drei bestimmt die SPD (Personal, Schule und Bildung sowie Bauen), über zwei die Grünen (Finanzen, Soziales). Bei der Vergabe der Posten ist zunächst mal die parteiliche Nähe bzw. das richtige Parteibuch wichtig, Kompetenz und Erfahrung sind nachrangig.

Das zeigte sich zuletzt bei der Besetzung des Schul- und Kulturdezernenten, bei der die SPD dem Parteikollegen und ehemaligen Vorsitzenden der SPD in Gelsenkirchen einen Job versorgte, da die damals neu gewählte Schwarz-Gelbe Landesregierung ihn in Düsseldorf nicht mehr haben wollte (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Das Parteibuch war auch damals wichtiger als die Eignung für den Job. Das Ergebnis, der neue Dezernent erwies sich als ungeeignet. Die Schul- und Bildungspolitik der Stadt ist entsprechend schlecht (Zehn Beispiele für die verfehlte Bochumer SchulpolitikSchulentwicklungspläne erweisen sich immer wieder als unbrauchbar48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt).

Der Fall Roland Fischer-Dahl

Bei der Neubesetzung des Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit wiederholte sich das bekannte Spiel. Schon vor der Ausschreibung (Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) sickerte durch, dass die Grünen den Posten ihrem Parteikollegen und Ratsmitglied Roland Fischer-Dahl zuschanzen wollten. Die Ausschreibung geriet darauf hin zur Farce, Roland Fischer-Dahl war der einzige ernsthaft Bewerber für das Amt. Eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen gab es nicht.

SPD und Grüne gaben sich im Antrag auf Wahl des neuen Sozialdezernenten (Wahl einer/eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) nicht mal die Mühe zu erklären, warum dieser gewählt werden sollte. Man hielt es nicht für nötig, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates von dem Kandidaten zu überzeugen. Folgerichtig sparte man es sich im Wahlantrag den Kandidaten genauer vorzustellen bzw. seine Bewerbung oder einen Lebenslauf hinzuzufügen. In der seit Jahrzehnten gepflegten Überheblichkeit war man der Meinung mit der eigenen Ratsmehrheit könnte man ohnehin wählen, wen man wolle.

Doch man hatte die Rechnung ohne die Bezirksregierung gemacht. Nachdem die CDU diese um Überprüfung des Wahl- und Ausschreibungsverfahrens gebeten hatte, stellte diese mehrere Rechtsverstöße im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fest, darunter die „fehlende Qualifikation“ Roland Fischer-Dahls für die Position. Damit war die Blamage perfekt und Roland Fischer-Dahl blieb nur der Rückzug.

In §71 (3) GO-NRW heißt es “Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.” Roland Fischer-Dahl ist seit 2009 Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (Lebenslauf Roland Fischer-Dahl), vorher war er Sachbearbeiter in der Bochumer Verwaltung und Projektleiter bei der Bochumer Wirtschaftsförderung. Erfahrung in der Führung eines Dezernats mit über 800 Beschäftigten hat er nicht. Auch mit den Bereichen Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, war er in seinem Berufsleben allenfalls am Rande beschäftigt.

Als Referent der KGSt hat Roland Fischer-Dahl verschiedene Veröffentlichungen verfasst oder an deren Erarbeitung mitgewirkt (Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen Roland Fischer-Dahl). Zu seinen Aufgaben als Referent bei der KGSt zählt insbesondere in Seminaren, auf Kongressen, in Workshops und ähnlichen Formaten Verwaltungsbeschäftigte weiterzubilden: 

Bei der KGSt nimmt Roland Fischer-Dahl als Referent also kein Führungsverantwortung wahr. Er hat keinerlei Personalverantwortung. Dass Roland Fischer-Dahl die Voraussetzungen des §71 (3) GO-NRW nicht erfüllt, ist somit offensichtlich.

Roter Filz und grüner Klüngel

Dass Grüne und SPD trotzdem meinten, ihn wegen seines Parteibuchs zum Dezernenten wählen zu können, sagt viel über ihr Politikverständnis aus. Es geht bei Postenbesetzungen nicht darum, diese möglichst gut zu besetzen, es geht vorrangig um politische Macht. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass man die Parteifreunde in der Verwaltung über das Parteibuch steuern kann. Diese Art Politik zu machen, hat in Bochum insbesondere deswegen Tradition, weil nicht die politischen Gruppierungen und Parteien im Rat die Stadtpolitik gestalten, sondern die Verwaltung die Politik bestimmt. Die Politik sieht sich als verlängerten Arm der Verwaltung, die die Verwaltungsvorschläge willig abnickt.

Der Vorgang zeigt, wie Filz und Klüngel in Bochum seit jeher funktionieren. Das Parteibuch hat Vorrang vor Erfahrung und Kompetenz. Als wäre der eigentliche Vorgang nicht schon blamabel genug, sind die verbalen Scharmützel im Nachgang und die Rechtfertigung für den Rückzug von Roland Fischer Dahl nur noch mit unterirdisch und peinlich zu beschreiben (WAZ vom 07.02.2025): SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie sei schuld am Rückzug von Roland Fischer-Dahl. Der Vorwurf, öffentlich zu diskutieren und zu hinterfragen, dass der zukünftige Dezernent nicht die für den Job nötigen Qualifikationen vorweisen kann, hätte seine Person und sein Amt beschädigt. Dem Politikverständnis von Rot-Grün folgend, hätte man – wie gewohnt – die Angelegenheit im Hinterzimmer besprechen müssen, um dort zu einer Lösung zu kommen. Aber welche hätte das sein sollen? Vielleicht, die CDU zieht ihre Fragen an die Bezirksregierung zurück, dafür erhält sie demnächst auch ein Pöstchen?

Alles wie immer in Bochum, die Politik begeht einen schweren Fehler, aber nie will jemand verantwortlich oder schuld daran sein, man zeigt stattdessen mit dem Finger auf andere. Und doch waren es Grüne und SPD, die einen ungeeigneten Kandidaten für das Sozialdezernat aufgestellt und gewählt haben. Sie haben den Skandal ausgelöst und damit das Vertrauen in die Bochumer Politik weiter beschädigt. Der hinter der Besetzung stehende Politikstil, die Überheblichkeit, zu meinen, mit seiner Mehrheit könne man in der Stadt machen, was man wolle, ist das, was Populisten wie der AfD die Wähler und Wählerinnen in die Arme treibt.

Filz und Klüngel müssen beendet werden

Wie der dargestellte Skandal zeigt, ist das eigentliche Problem das untaugliche Verfahren, mit dem in Bochum seit jeher Dezernentenstellen besetzt werden. Nach Ansicht der STADTGESTALTER darf in Zukunft nicht mehr Filz, Klüngel und Parteibuch über eine Besetzung entscheiden, sondern muss es allein nach Erfahrung und Kompetenz gehen.

Das bedeutet, für eine Stelle muss eine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen gefunden werden, aus denen die Politik dann den oder die Beste auswählen kann. Die STADTGESTALTER hatten dazu bereits vorgeschlagen, im Rahmen einer offenen Ausschreibung auch eine Personalberatung zu beauftragen, die gezielt Personen ansprechen kann, die für den Job besonders geeignet erscheinen (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Um hochkarätige Bewerber und Bewerberinnen gewinnen zu können, ist unbedingte Voraussetzung, dass diese Vertrauen in das Verfahren haben und sich sicher sein können, dass die Auswahl tatsächlich nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt und nicht nach Parteibuch. Besteht ein solches Vertrauen nicht, bewerben sich geeignete Personen, die nicht über die gewünschte Parteizugehörigkeit verfügen, erst gar nicht.

Die eingegangenen Bewerbungen müssen allen politischen Vertretern und Vertreterinnen im Rat zugänglich gemacht werden, damit diese entscheiden können, welche Person sie für den Job als Dezernenten vorschlagen bzw. wählen möchten. Die Wahl von Beigeordneten sollte zudem geheim und ohne Fraktionszwang erfolgen.

Entsprechend dürfte es auch keine Vorfestlegung geben, welche Partei für welchen Dezernentenposten ein Vorschlagsrecht ausüben darf.

Das Ziel des Auswahlverfahrens muss sein, die Dezernatsstelle bestmöglich zu besetzen, nicht jemandem einer bestimmten Partei einen Posten zu verschaffen, damit die Partei besseren Zugriff auf Verwaltungsentscheidungen erhält.

Nur wenn die Politik bereit ist, das Auswahlverfahren entsprechend zu reformieren, kann es ihr gelingen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

25 Jan.

Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts

Die Stadt Bochum gibt in diesem Jahr 88 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt, 2026 sind es 113 Mio. Euro. Eine erneute Haushaltssicherung droht. Ohne Sanierung des Haushaltes wird die Stadt ab 2027 handlungsunfähig sein. Die Politik ignoriert das Problem. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor.

Seit diesem Jahr (2025) gibt die Stadt wie schon bis 2018 wieder deutlich mehr Geld aus, als sie einnimmt. Die Stadt lebt über ihre Verhältnisse.

Haushaltssicherung ab 2027 – Die Politik ignoriert das Problem

Laut Prognose der Kämmerin wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Bis mindestens 2029 geht die Kämmerin von Haushaltsdefiziten aus (Prognose bis 2029, Haushaltskompass, Seite 17). Tritt das ein, was die Kämmerin vorhersagt, kommt es ab 2027 wieder zur Haushaltssicherung. Die Bezirksregierung übernimmt die Finanzaufsicht, jeder Stadthaushalt muss von ihr genehmigt werden. Die Stadt wird aufgrund fehlender Finanzmittel handlungsunfähig, die kommunale Selbstverwaltung wird erheblich eingeschränkt.

Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 12/2024

Bei diesen Zukunftsaussichten, müsste eigentlich ein Aufschrei durch Stadt und Politik gehen. In der Presse müsste ein heftiger Streit toben, wer für den drohenden Haushaltsnotstand die Verantwortung trägt und wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Doch das Thema scheint niemanden zu interessieren. Offenbar will die Politik erst handeln, wenn der Notstand längst eingetreten ist, Konzepte ihn abzuwenden hat die Politik nicht.

Statt ein Konzept vorzulegen, wie man dafür sorgt, dass die städtischen Einnahmen schnellstmöglich wieder die Ausgaben decken, hat die Mehrheitskoalition im Rat das Problem sogar weiter verschärft. Sah der Haushaltsentwurf der Kämmerin für den Doppelhaushalt 2025/26 noch ein Defizit von insgesamt 186 Mio. vor, hat die Rot-Grüne-Koalition durch zusätzliche Ausgaben das Haushaltsdefizit auf 201 Mio. (+15 Mio.) rauf geschraubt. Statt die Ausgaben zu senken, hat man das Defizit weiter erhöht und damit die Haushaltslage weiter verschlimmert. Dieses Vorgehen kann nur als ignorant und verantwortungslos bezeichnet werden.

Haushalts-Sanierungskonzept der STADTGESTALTER

Auch wenn die Bochumer Politik sich nicht mit dem Thema beschäftigen will, bleibt die Frage, wie kann die Haushaltssicherung abgewendet und Einnahmen und Ausgaben der Stadt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor, wie die Haushaltssicherung doch noch abgewendet werden könnte.

Haushalts-Sanierungskonzept, Die STADTGESTALTER

In ihrem Konzept schlagen die STADTGESTALTER verschiedene Maßnahmen vor, die Ausgaben der Stadt zu senken und die Einnahmen zu steigern, um das prognostizierte Defizit auszugleichen und nötige Ausgabensteigerungen sowie Einnahmen Entlastungen zu refinanzieren.

Ausgangslage (Spalte A) – In dieser Spalte wird das von der Kämmerin für die Jahre 2025 – 2029 prognostizierte Defizit erfasst und für die Jahre 2030 und 2032 fortgeschrieben. Dieses ist auszugleichen, damit zukünftig kein Haushaltsdefizit mehr entsteht.

Die Zahlen der Kämmerin (blaue Kurve im Diagramm zur Entwicklung des städtischen Haushaltsdefizits) gehen davon aus, dass in den Jahren 2025 und 2026 bereits ein “globaler Minderaufwand” von 28 Mio. bzw. 37 Mio. realisiert wird, das bedeutet die städtischen Ausgaben im laufenden Haushalt 25/26 um insgesamt 65 Mio. gesenkt werden müssen. Das Konzept der STADTGESTALTER geht davon aus, dass die Stadt diesen Vorgaben, wie im Haushalt dargestellt, auch nachkommt.

Ausgabensenkungen (Spalten B bis F)

Das Konzept der STADTGESTALTER sieht eine Senkung der Ausgaben in 5 Bereichen (Spalten B bis F) vor.

Effizientere Abläufe bei der Stadtverwaltung (Spalte B) – Von 2015 bis 2026 steigen die städtischen Personalkosten um 185 Mio. Euro (+60%). 1.285 zusätzliche Stellen werden geschaffen. Weitere Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze (Räumlichkeiten, Ausstattung usw.) kommen noch hinzu. Nach Ansicht der STADTGESTLTER sind diese Ausgaben wieder zu reduzieren. Systematisch ist zu untersuchen wie die Arbeitsläufe in der Verwaltung effizienter organisiert sowie Kosten und Stellen eingespart werden können. Zu diesem Zweck sollte eine externe Unternehmensberatung beauftragt werden.

Bis 2036 soll so eine Einsparung von Ausgaben in Höhe von 150 Mio. Euro erreicht werden.

Digitalisierung, verstärkter Einsatz von KI (Spalte C) – In Sachen Digitalisierung und Einsatz von KI liegt die Verwaltung weiterhin weit hinter dem zurück, was in Unternehmen bereits seit Jahren üblich ist.

Die STADTGESTALTER halten durch eine erhebliche Beschleunigung und Ausweitung entsprechender Maßnahmen auch hier Einsparpotentiale in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro bis 2036 für möglich.

Verbesserung Projektmanagement (Spalte D) – Die Kostensteigerungen bei den laufenden 100 städtischen Bauprojekten summierte sich Ende 2022 auf 80,4 Mio. Euro, die Terminüberschreitungen auf 125 Jahre (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant).

Wesentliche Ursache für diese untragbar hohen Kostenüberschreitungen sind erhebliche Defizite beim städtischen Projektmanagement. In diesem Zusammenhang haben die STADTGESTALTER vielfach Verbesserungen angemahnt und u.a. vorgeschlagen das Projektmanagement für Großprojekte durch eine gemeinsame Einrichtung der Städte der Ruhrstadt durchführen zu lassen.

In den nächsten 10 Jahren sollte in diesem Bereich durch Reorganisation eine Ersparnis von mindestens 25 Mio./Jahr erreicht werden.

Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit – Ruhrstadt (Spalte E) – Die intensive Zusammenarbeit insbesondere mit den weiteren 14 Städten der Ruhrstadt bietet weitere hohe Einsparpotentiale (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).

Durch Skaleneffekten lässt sich die Kosteneffizienz deutlich steigern (insbes. bei Verwaltung und städtischen Unternehmen). Statt Dinge in 15 Ämtern, Einrichtungen und Unternehmen separat zu organisieren, reicht dafür regelmäßig eine mit Filialen in allen Städten der Ruhrstadt aus.

Zudem ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen, hoch effizienten Infrastruktur aus einem Guss (z.B. ÖPNV, Ver- und Entsorgung) neben Senkungen bei den Ausgaben aufgrund der Attraktivitätszunahme auch Potentiale zur Steigerung der Einnahmen.

Die konsequente Organisation als Metropole ermöglicht darüber hinaus im Wettbewerb mit anderen Städten national wie international eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Sichtbarkeit aufgrund der Größe und Vielfältigkeit (Marke, Image) der Ruhrstadt (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).

Insgesamt kalkulieren die STADTGESTALTER in diesem Bereich mit einem Betrag von 140 Mio. Euro pro Jahr.

Senkung Zinsaufwand (Spalte F) – Das durch Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen im Haushalt freiwerdende Geld sollte auch zu einer Senkung der Altschulden eingesetzt werden. Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen die Schulden bis 2036 um 1,33 Mrd. Euro getilgt werden (Spalte H). Das führt zu einem geringeren Zinsaufwand im Jahr 2036 von fast 41 Mio. Euro.

Ausgabensteigerungen (Spalten G und H)

Durch die bereits dargestellten Ausgabensenkungen und zusätzliche Einnahmensteigerungen werden im Haushalt erhebliche Beträge frei, die nach dem Plan der STADTTGESTALTER für Investition und die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden sollen.

Mehr Investitionen (Spalte G) – Bis 2036 wollen die STADTGESTALTER die städtischen Investitionen um zunächst 43 Mio. (2026) bis dann auf 250 Mio. Euro pro Jahr (2036) erhöhen. Investiert werden sollte bzw. muss insbesondere in Schulen, die Stadtteilzentren, Klimaschutz, Innenstadt, Ruhrstadion und eine bessere Infrastruktur. Der Plan der STADTGESTALTER ermöglicht hier neue Handlungsspielräume.

Abbau Schulden (Spalte H) – Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen im Zeitraum 2026 bis 2036 die städtischen Schulden um 1,33 Mrd. Euro reduziert werden. Da eine Übernahme der Altschulden durch Land und Bund nicht zu erwarten ist, muss die Stadt hier dringend selbst tätig werden. Das lohnt sich, die Tilgung der Schulden führt 2036 zu einer Ausgabenentlastung von fast 41 Mio. im Jahr (Zinsaufwand Spalte F).

Einnahmesenkungen (Spalte I)

Um die Stadt attraktiver zu machen, schlagen die STADTGESTALTER zudem vor, mittelfristig die Steuern zu senken.

Entlastung bei Grund- und Gewerbesteuer (Spalte I) – Für die Jahre 2025 bis 2035 sollen zunächst die Grundsteuereinnahmen durch Einführung der Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücker erhöht werden (Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot). Dies haben die STADTGESTALTER bereits 2023 und 2024 beantragt.

Ab 2031 wollen die STADTGESTALTER die Gewerbe- und die Grundsteuer B senken, um die Stadt attraktiver für Menschen und Unternehmen zu machen. Aktuell zählen die Steuersätze zu den höchsten in Deutschland, diese sollen auf ein durchschnittliches Maß zurückgeführt werden.

2036 soll die Entlastung schließlich bei 92 Mio. Euro liegen.

Einnahmensteigerungen (Spalten J bis L)

Auf der Einnahmenseite des städtischen Haushalts sehen die Pläne der STADTGESTALTER Erhöhungen in drei Bereichen vor.

Abbau Subventionen (Spalte J) – wichtiges Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen möglichst die Kosten bezahlen, die sie verursachen, städtische Subventionen nur an jene gezahlt werden, die über zu wenig Einkommen verfügen oder Subventionen dafür ausgegeben werden, ein für die Stadt positives Verhalten zu fördern (z.B. Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel).

So ist es nicht gerechtfertigt, dass Eintritte in Kultur- und Sporteinrichtungen auch für einkommensstarke Bürger und Bürgerinnen massiv von der Stadt subventioniert werden. So sollte der exklusive Sitzplatz im Schauspielhaus oder Musikforum einen angemessenen Preis kosten. Verbilligte Plätze sollten Menschen mit wenig Geld vorbehalten bleiben.

Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls, dass für das Parken auf öffentlichen Straßen und ihre Benutzung keine bzw. keine angemessenen Gebühren erhoben werden, für z.B. die Abwasser- oder Müllentsorgung dagegen schon.

In allen Bereichen der Stadt soll systematisch geprüft werden, ob und inwieweit städtische Subventionen zielführend und angemessen sind. Entsprechend würden die Gebührensätze angepasst und Gebühren gegebenenfalls neu erhoben. Im Gegenzug sollen die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen bei der Grund- und Gewerbesteuer entlastet werden (Spalte I).

Bis 2036 sollen die städtischen Einnahmen durch den Abbau von Subventionen um 110 Mio. Euro
gesteigert werden.

Sondermaßnahmen (Spalte K) – Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025/26 beantragt, schlagen die STADTGESTALTER vor, die Sanierung des Ruhrstadions zunächst zurückzustellen, um zu klären, ob und inwieweit diese sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls ein Neubau zweckmäßiger erscheint. Auch wollen die STADTGESTALTER über diese Frage die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen (Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition). Dies bedeutet zunächst Minderausgaben von 60 Mio. Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten dann gegebenenfalls Investitionsmittel für eine Sanierung oder einen Stadionneubau bereitgestellt werden (siehe Investitionen, Spalte G).

Zum zweiten wollen die STADTGESTALTER die städtischen Parkhäuser verkaufen (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Dies bringt nach Schätzungen der STADTGESTALTER einen Verkaufserlös von rund 70 Mio. Euro und entlastet die Stadt in der Folge um jährlich mindestens 3 Mio., da die Parkhäuser nicht mehr mit städtischem Geld subventioniert werden müssten.

Ziel ist es, die so realisierten Erlöse zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Innenstadt zu investieren (siehe Investitionen, Spalte G).

Zu-/Abnahme Einwohnerzahl (Spalte L) – Insbesondere durch die zunehmenden Investitionen, die Steuerentlastungen wie den Abbau der Schulden, soll die Stadt attraktiver werden und die Einwohnerzahl wieder zunehmen, denn diese ist in den letzten Jahren bedenklich gesunken (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste sind wiederum eine wesentliche Ursache für die finanzielle Schieflage der Stadt.

Die STADTGESTALTER rechnen mit einer Abnahme der Einwohnerzahl um 1.200 Menschen bis zum Jahr 2029, danach soll die Zahl wieder steigen. 2036 sollen 2.900 Menschen mehr in der Stadt leben als heute und die Einnahmen der Stadt dadurch um rd. 8 Mio. Euro im Jahr steigen.

Die STADTGESTALTER gehen davon aus, dass die genannten Effekte sowie eine solide Haushaltspolitik ebenfalls dazu führen, dass sich mehr Unternehmen in Bochum ansiedeln. Dies würde weitere zusätzliche Einnahmen bedeuten. Da deren Höhe aber schwer abschätzbar ist, wurde auf eine Einberechnung verzichtet.

Die STADTGESTALTER fordern Politik und Stadt auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltssicherung 2027 abzuwenden und bereits 2026 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Forderungen und Bettelbriefe an Land und Bund zu stellen, hilft da wenig. Stadt und Politik müssen selbst tätig werden. Wie das Konzept der STADTGESTALTER zeigt, liegt es in der Hand der Stadt selbst, den Haushaltsnotstand abzuwenden. Erst zu handeln, wenn der Notstand eintritt, wäre fahrlässig und verantwortungslos.

22 Dez.

Finanznotlage bei Bochum-Marketing ist Symptom des Niedergangs der Innenstadt

Stadt Bochum, André Grabowski

Überstürzt musste die Stadt noch kurz vor Weihnachten die Tourismus-Gesellschaft retten. Es drohte Zahlungsunfähigkeit. Die privaten Gesellschafter fallen aus, der Geschäftsführer geht, die Stadt musste kurzfristig mit 1,77 Mio. Euro einspringen.

Konnte im Jahr 2021 die Bochum Marketing GmbH noch einen Gewinn von 236.000 Euro erwirtschaften wurden schon die Geschäftsjahre 2022 und 2023 mit Verlusten in Höhe von 157.000 bzw. 208.000 Euro abgeschlossen. Für 2024 droht insgesamt ein weiterer Verlust von knapp 500.000 Euro, das entspricht rund 20% des Umsatzes der Gesellschaft. Beim Weihnachtsmarkt werden rund 175.000 Euro weniger Einnahmen erwartet, beim Musiksommers 107.000 Euro, bei Dino-City sind es rund 62.000 Euro (WAZ vom 02.12.2024).

Wie kam es zu der finanziellen Notlage?

Wie konnte es zu dieser Schieflage kommen? Nach Aussage der Geschäftsführung sind insbesondere die gestiegenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf Großveranstaltungen die Ursache. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Während auf der einen Seite die Kosten sich stark erhöht haben, konnten auf der anderen die Einnahmen nicht gesteigert werden. Stadt und Innenstadt fehlt schlicht die Attraktivität, um die Kosten refinanzierende Stand- und Nutzungsgebühren durchzusetzen oder neue Sponsoren für die Stadtevents zu gewinnen. Im Ergebnis lassen sich die Veranstaltungen nicht mehr kostendeckend finanzieren. Es muss jemand das wachsende Defizit übernehmen und das soll zukünftig die Stadt sein.

Der Rettungsplan

Bisher halten 50-65 Bochumer Kaufleute und Unternehmen 50 % der Anteile von Bochum Marketing und die anderen 50 % die Stadt. Jetzt hat der Stadtrat beschlossen mittels Kapitalerhöhung seinen Anteil auf 75,1 % zu erhöhen. Auf diese Weise fließen der Gesellschaft auf schnellem Weg 1.657.500 Euro an Nebenleistungen (Vorauszahlung für 5 Jahre) und 110.500 Euro für die zusätzlichen Gesellschaftsanteilen zu. Mit dieser Summe kann die drohende Zahlungsunfähigkeit abgewandt werden.

Die erhebliche Finanzlücke wird also allein von der Stadt geschlossen. Die an der Gesellschaft ebenfalls beteiligten Bochumer Kaufleute und Unternehmen zahlen nichts. Die wesentlichen Gründe: Ihre wirtschaftliche Lage erlaubt keine zusätzlichen Zahlungen. Sie wollen nicht weiter in Tourismus und Innenstadt investieren, weil sie das nicht für lohnend halten. Es fehlt Bochum an Attraktivität, um neue Gesellschafter zu gewinnen.

Wenn die Kaufleute und Unternehmen, die von den Aktivitäten von Bochum Marketing am meisten profitieren, nicht mehr investieren können und wollen, dann sollten in der Stadt die Alarmglocken schrillen. Höchst fraglich ist zudem, ob die Stadt auf Dauer, aufgrund ihrer eigenen kritischen Finanzsituation (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen) die Kraft haben wird, jedes Jahr 1,6 bis 2 Mio. Euro (Nebenleistungspflicht für 75% Anteile) in die Gesellschaft zu pumpen.

Überdies ist nicht hinzunehmen, dass die Kaufmannschaft die Krise der Gesellschaft wortlos verfolgt, als ginge sie das alles gar nichts an. Dass die privaten Gesellschafter in der Krise nicht klar und öffentlich Position beziehen, lässt tief blicken. Entweder kann man sich auf eine gemeinsame Position nicht einigen oder das Interesse an der Gesellschaft reicht dafür nicht. Beides ist gleichfalls beunruhigend. Das zusätzliche Geld der Stadt nimmt man offenbar gerne, zu mehr eigenem Engagement und einer deutlichen Positionierung und Klarstellung der eigenen Rolle scheint offenbar keine Bereitschaft zu bestehen.

Bis 2022 sehr erfolgreich

Dabei hat Bochum Marketing bis 2022 viel für Innenstadt und Tourismus in Bochum getan. Der ehemalige Geschäftsführer Mario Schiefelbein hatte es in den 10 Jahren, in denen er die Geschicke der Gesellschaft geleitet hat, mit kreativen Ideen und Veranstaltungen immer wieder geschafft, neue Akzente zu setzen. Als letzte Aktionen bleiben die 700-Jahr-Feier und der Aufbau des BOCHUM-Schriftzuges auf dem Rathaus-Platz in Erinnerung. Nach 2022 allerdings kam nicht mehr viel Innovatives von der Gesellschaft

Auch bei Mario Schiefelbein hatte man zuletzt den Eindruck, dass er zunehmend genervt war von den “Bochumer Verhältnissen”. Einer Verwaltung, die sich in ihrer gepflegten Langsamkeit durch nichts aus der Ruhe bringen lässt, siehe Husemannplatz (Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant), einer mutlosen Politik, die sich die Lage schön redet, sich mit konkretem Handeln aber schwer tut und einer wenig meinungsstarken und unterstützenden Kaufmannschaft, deren einer Teil Veränderungen will, deren anderer Teil aber immer wieder auf der Bremse steht. Am Ende gab es zu viele Ideen, die Mario Schiefelbein gerne umgesetzt hätte, die aber an den Bochumer Verhältnissen scheiterten, so dass er Ende 2022 die Stadt verließ.

Die Politik zeigt sich hilflos und naiv

Für die Zukunft von Bochum-Marketing lässt die Entwicklung leider nichts Gutes erahnen. Die Politik steht ratlos da. Der SPD-Fraktion zeigt sich ideenlos, wieder mal reicht es nur für viel heiße Luft (Bochum Marketing / SPD verbindet Forderung mit finanzieller Unterstützung): Man habe “klare Erwartungen in das Unternehmen,” sagt ihr Fraktionsvorsitzender. Welche das sind, dazu sagt er nichts. Gewohnheitsmäßig werden Hilfen von Bund und Land gefordert, „um unsere Marketinggesellschaft wieder auf den richtigen Kurs” zu bringen. Weiterhin erwartet die SPD, quasi als Gegenleistung für die geleisteten Finanzmittel, “eine noch stärker Belebung der Innenstadt.“ Auch wie das gehen soll, bleibt offen. Die Erwartungen klingen naiv, die übliche Forderung nach mehr Geld von Bund und Land hilflos.

Wie soll es weitergehen?

Doch wie soll es mit Bochum-Marketing weiter gehen? In jedem Fall benötigt die Gesellschaft einen kreativen Geschäftsführer bzw. eine innovative Geschäftsführerin. Jemand mit erstklassigen Expertisen im Stadtmarketing und Veranstaltungsmanagement und hohem Durchsetzungsvermögen ist gefragt. Um jemanden mit entsprechendem Kaliber zu gewinnen, wird man ihm/ihr große Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einräumen müssen.

Politik und Verwaltung müssen ihre eigene Rolle gegenüber Bochum Marketing zukünftig also mehr als Ermöglicher, denn als Bedenkenträger sehen. Wichtig ist zudem, dass sich die Kaufmannschaft klar und hörbar hinter den Kurs von Bochum Marketing stellt und bereit ist auch finanziell einen deutlich größeren Beitrag zu leisten. Zudem sollten die Aufgaben von Bochum Marketing auf Innenstadt, Veranstaltungsmanagement und Tourismus konzentriert werden, Quartiersmanagement wie die Vermarktung des Musikforums, können und sollten andere übernehmen.

Eines muss jedoch klar sein, letztlich wird auch eine erstklassig aufgestellte Bochum-Marketing Gesellschaft die Innenstadt allein nicht retten. Die größte Herausforderung bleibt, die Um- und Neugestaltung der Innenstadt massiv zu beschleunigen. Die STADTGESTALTER haben das so formuliert: “Die Stadt muss ihr Arbeitstempo der Dringlichkeit der Probleme anpassen” (Für die Innenstadt läuft die Zeit ab).

Foto Beitragsbild: Stadt Bochum, André Grabowski

26 Okt.

Azubi-Wohnheim – Woran es bisher in Bochum scheitert

Im Mai 2024 hatten die STADTGESTALTER die Schaffung eines Azubi-Werks angeregt, doch obwohl angeblich alle politischen Gruppierungen die Idee gut finden, scheitert die Umsetzung bisher an der gepflegten Langsamkeit der Verwaltung und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün.

Auch in Bochum wird Wohnen beständig teurer. Die Situation für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt wird nicht besser. Das belastet besonders junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, kaum Einkommen haben, aber nicht mehr zu Hause bei der Familie wohnen können oder wollen.

Azubi-Werk – Vorbilder Hamburg und München

Im Umkreis von Hochschulen und Universitäten gibt es Studentenwohnheime und Studentenwerke, die günstigen Wohnraum für Studenten und Studentinnen bauen wie betreiben. Städte wie Hamburg (seit 2016) und München (seit 2020) besitzen darüber hinaus kommunale Azubi-Werke, die Wohnheime für Auszubildende betrieben. Diese werden unterstützt von zahlreichen Einrichtungen wie IHK, Jugendorganisationen und Gewerkschaften.

Junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer und beruflicher Ausbildung bekommen in Azubi-Wohnheimen Unterkunft und Verpflegung. Alle Wohnheime haben dazu ein Betreuungskonzept durch Sozialarbeitende. So können in Hamburg auch Minderjährige in die Wohnheime ziehen.

Für Bochum wäre ein Azubi-Werk ebenfalls ein bedeutender Standortfaktor für die lokale Wirtschaft und den Mittelstand. Es ermöglicht, junge Menschen für die Stadt zu gewinnen, die man hier zu den dringend benötigten qualifizierten Fachkräften ausbildet. Auch für Azubis der Stadt Bochum kann ein Azubi-Werk ein attraktiver Grund für die Berufswahl im hiesigen öffentlichen Dienst sein.

Politik redet viel, macht aber nichts

Die Idee eines Azubis-Wohnheims und die Schaffung eines Azubi-Werks ist in Bochum nicht neu. Immer wieder wird in der Politik davon geredet (u.a.. Bochums SPD hat den Ausbildungsmarkt auf dem Schirm), nur ernsthaft verfolgt, wurde der Vorschlag bisher leider nicht.

Damit die Idee endlich vorankommt, haben die STADTGESTALTER dem Stadtrat im Mai einen konkreten Vorschlag vorgelegt, ein Azubi-Werk zu schaffen (Anregung). Dem schrägen Politikverständnis von SPD und Grünen folgend, demnach man aus Prinzip nur eigenen Vorschlägen zustimmt, wurde jedoch auch diese Anregung abgelehnt, während die CDU dafür stimmte. Die Verwaltung lieferte der Koalition die nötige Vorlage (Vorlage 20241817), sie erklärte, man sei in Gesprächen bzw. plane solche und könne nicht sagen, ob ein Azubi-Werk auch für Bochum der richtige Weg sei, um ein Azubi-Wohnheim zu schaffen.

Eine erstaunliche Aussage, nachdem man sich mit dem Thema schon mehrere Jahre hätte beschäftigen sollen und müssen. Ebenfalls bleibt die Verwaltung eine Erklärung schuldig, welche anderen Wege als ein Azubi-Werk es geben soll, um Azubi-Wohnheime zu schaffen..

DGB-Jugend hat angeblich schon ein Konzept mit Rot-Grün besprochen

Ebenfalls bemerkenswert, dass im aktuellen Rundbrief des Mietervereis zu lesen ist, dass sich auch die DGB-Jugend Ruhr-Mark schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und daher ein Auszubildenden-Wohnheim fordert (Rundbrief 02/2024).

Für Bochum habe man sogar bereits ein Konzept erstellt und 59 Organisationen als Unterstützer*innen gewonnen. Dazu habe man Gespräche mit den Grünen und der SPD im Bochumer Stadtrat aufgenommen und bereits im Juli 2024 mit einer Delegation von SPD und Grünen das Azubi-Wohnheim in München besucht. Davon weiß die Verwaltung der Stadt Bochum anscheinend nichts oder tut zu mindestens so. SPD und Grüne haben trotz den Gesprächen jedenfalls nichts unternommen, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen, im Gegenteil, sie stimmten im September gegen die entsprechende STADTGESTALTER-Anregung.

Auch die Gespräche der DGB-Jugend mit Rot-Grün haben somit nichts daran geändert, dass die Koalition nur eigene Ideen verfolgt, oder erfolgreiche Vorschläge gerade so weit umbeschreibt, dass man später fremde Ideen als eigene verkaufen kann.

Offenkundig steht Rot-Grün bei diesem Thema auf der Bremse, Entsprechend geht auch die DGB-Jugend nicht davon aus, dass in der laufenden Ratsperiode noch die Weichen für die Schaffung eines Azubi-Wohnheims gestellt werden. Entsprechend wird im Rundbrief des Mietervereins angekündigt, dass die DGB-Jugend nun dafür sorgen will, dass das Thema Eingang in die Parteiprogramme für die Kommunalwahl 2025 findet. Im nächsten Schritt wolle man mit weiteren Parteivertreter*innen sprechen (Rundbrief 02/2024). Das ist allerdings bisher nicht geschehen.

Azubi-Wohnheim scheitert bisher an Politikspielchen von Rot-Grün

Sehr bedauerlich, wenn ein wichtiges Thema wie dieses, bei dem sich eigentlich alle im Stadtrat einig sind, nur aus rein politischem Kalkül und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün nicht vorankommt. Unverständlich, wenn sich die Verwaltung dann auch noch als Handlanger für solche Politikspielchen missbrauchen lässt.

Eigentlich wäre die Sache einfach, die im Rat vertretenen politischen Gruppierungen verständigen sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines Azubi-Werks bzw. eines Azubi-Wohnheims und beschließen diesen gemeinsam. Alle wären begeistert, die Stadtgesellschaft, die Gewerkschaften, Mieterverein, IHK usw.. Doch, dass SPD und Grüne es irgendwann einmal fertigbringen, über ihren Schatten zu springen, ist leider kaum zu erwarten.

03 Okt.

Opposition sucht junge, kluge, zukunftsorientierte OB-Kandidatin

SPD und Grüne wollen den pensionierten, ehemaligen Bochumer Polizeipräsidenten Jörg Lukat als Oberbürgermeister vorschlagen. Was bedeutet das für die Stadt und die Opposition im Stadtrat?

Jörg Lukat (62), ehemaliger Chef der Bochumer Polizei, ist als freundlich, verlässlich und sympathisch bekannt. Doch ist er deswegen bereits der richtige für das Amt des Oberbürgermeisters? Auch Erfahrungen mit der Leitung einer Behörde mit fast 2.000 Beschäftigten hat er. Er sollte also auch die Stadtverwaltung leiten können.

Jörg Lukat, designierter OB-Kandidat SPD und Grüne, Foto: IM NRW

Polizei- und Stadtverwaltung sind verschiedene Welten

Jedoch unterscheiden sich Polizei- und Stadtverwaltung in vielen Bereichen sehr grundsätzlich. Die Polizei ist streng hierarchisch organisiert, alle wesentlichen Abläufe gibt das Land per Verordnung oder Gesetz vor. Lukats Aufgabe war es nie die Behörde zu reformieren oder wesentlich weiterzuentwickeln. In Bochum wäre eine seiner wichtigsten Aufgaben die Verwaltung zu reorganisieren, schneller und schlanker zu machen sowie diese zu modernisieren. Diese Aufgabe hatte er bei der Polizei nicht, diesen Job hat er noch nie gemacht

Stadtverwaltung und städtische Unternehmen werden unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben im Wesentlichen von der Stadt selbst organisiert. Für Bochum sieht die Bochum-Strategie vor, die Stadt zur Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu machen. Die reine Behördenleitung wird also nicht die primäre Aufgabe des neuen OBs sein, sondern die Stadtbehörden und –unternehmen fit für die Zukunft zu machen und sie entsprechend neu zu aufzustellen. Nötig ist zudem eine erhebliche Reduzierung des Personalaufwands zu erreichen und die sich in finanzieller Schieflage befindlichen städtischer Unternehmen (SBO und BOGESTRA) zu sanieren.

Die Strukturen bei der Polizei sind dagegen fest vorgegeben, ebenso das Finanzbudget, daran konnte der Polizeipräsident nie maßgeblich etwas ändern. In der Stadtverwaltung ist beides flexibel. Es hängt wesentlich vom Geschick und vom politischen Kurs des OB und der Politik ab, ob der städtische Haushalt am Ende mit einem Minus oder einem Plus dasteht. Das alles wäre für den ehemaligen Polizeipräsidenten völliges Neuland.

Wesentliche Aufgaben des OB sind zukünftige Stadtentwicklung und -gestaltung

Ebenso ist der Oberbürgermeister entscheidend für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Faktoren wie Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und Verkehrsorganisation entscheiden darüber, ob die Stadt wächst, also Menschen und Unternehmen gewinnt, oder sie weiter verliert. Auch damit hat Jörg Lukat keine Erfahrungen.

Als Polizeipräsident ist er nicht dadurch aufgefallen, von der Stadt die beschleunigte Schaffung einer modernen Verkehrsinfrastruktur einzufordern, um Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der alternativen Verkehrsmittel zu stärken. Es blieb bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung und öffentlichkeitswirksamem Aktionismus. Statt z.B. der Stadt einen fachgerechten Ausbau der Springorumtrasse mit getrenntem Rad- und Gehweg vorzuschlagen, damit die Trasse gleichermaßen gut und ohne Konflikte von Menschen zu Fuß und auf dem Rad zu nutzen ist, stellte in einer Aktion mit der Stadt öffentlichkeitswirksam Schilder für mehr Rücksichtnahme auf (Vorfahrt für Rücksicht: Schilder werben auf Geh- und Radwegen für faires Miteinander), deren Wirksamkeit bezweifelt werden darf, denn es gab noch nie eine Kampagne für mehr Verkehrssicherheit, von der im Nachgang nachgewiesen wurde, dass sie irgendwas gebracht hat (Fachleute halten nichts von Verkehrskampagnen).

Jörg Lukat, rechts – Foto: Stadt Bochum

Dass Verkehrssicherheit und Vision Zero besonders durch bauliche Maßnahmen zu erreichen sind, zu denen auch die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben die Stadt auch öffentlichkeitswirksam drängen müsste, hat Lukat als Polizeipräsident nicht als seine Aufgabe gesehen (Polizei Bochum muss mehr für Vision Zero tun). Er blieb bei klassischen Polizeimaßnahmen, Bußgelder verteilen und öffentlichkeitswirksam mit Kampagnen aufklären.

Offen ist, ob Lukat in seiner Rolle als Oberbürgermeister komplett umdenken könnte und es ihm gelänge, statt der Verwaltung des Istzustandes, die Gestaltung und Entwicklung von Stadt und Zukunft in den Mittelpunkt seiner Politik zu stellen.

Innovationsfähigkeit und Bereitschaft neue Wege zu gehen

Auch sein vergleichsweise hohes Alter steht eher für Erfahrung, aber nicht für Innovation, Kreativität  und die Bereitschaft neue Wege zu gehen. Eigentlich ist Lukat mit 62 bereits in Pension gegangen. Es ist davon auszugehen, dass er nur ein Übergangs-OB für eine Amtszeit wäre, denn am Ende einer zweiten Amtszeit wäre er schon 72 Jahre alt.

Das von ihm zum Abschluss seiner Zeit als Polizeipräsident erfolgreich umgesetzte Projekt, in Bochum einen Ort für ein neues Polizeipräsidiums zu finden, kommt ebenfalls nicht besonders innovativ daher. Optisch kann das geplante Gebäudeensemble als zweckmäßig, aber recht einfallslos bezeichnet werden. Bau- und Klimatechnisch bleibt der Neubau hinter den Baustandards der Stadt zurück. Das ist im Wesentlichen allerdings nicht Lukat geschuldet, sondern den Vorgaben des Innenministeriums.

Neues Polizeipräsidium – Foto: Polizei NRW

Zwar hat Lukat hier gezeigt, dass er auch besondere Aufgaben und Projekte erfolgreich abwickeln kann, doch einen besonderen persönlichen Stempel konnte er dem Projekt nicht aufdrücken. Aus städtebaulicher Sicht hätte man sich eine andere, deutlich zukunftsweisendere Gestaltung, an einem zentraleren Ort gewünscht. Optimal und zeitgemäß wäre eine Fortentwicklung des Gebäudebestands am bestehenden Standort gewesen. Würde Lukat OB, wäre es einer seiner Aufgaben, seinen ehemaligen Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht noch zu Verbesserungen des Projekts zu bewegen.

Ideal für die SPD, Niederlage für die Grünen

Im Juni wurde Lukat SPD-Mitglied. Für die Bochumer Genossen ein wichtiges Kriterium, um ihn aufstellen zu können. Er kommt nicht aus Bochum, sondern lebt in Herten, sollte Bochum aber aufgrund seiner Arbeit ausreichend gut kennen.

Für die SPD ist er insoweit also der ideale Kandidat, liegt doch der Fokus der SPD-Politik ohnehin primär auf der Versorgung der in Bochum wohnenden Menschen (mit Sozialwohnungen, Parkplätzen usw. sowie der bei Stadt und städtischen Betrieben Beschäftigten), und wird die Entwicklung und Gestaltung von Bochum zu einer modernen Großstadt, die mit den anderen deutschen Großstädten mithalten und Menschen wie Unternehmen für die Stadt gewinnen kann, als nachrangig angesehen.

Für die Grünen dagegen wäre die Nominierung eine schwere Niederlage. Zeigt sie doch, dass die Partei erneut niemanden Geeigneten finden konnte, der oder die für die Bochumer Grünen kandidieren wollte.

Dass man erneut einen SPD-Kandidaten unterstützen will, belegt zudem, dass die Bochumer Politik von der SPD dominiert und deren Politik seit 25 Jahren willig von den Grünen mitgetragen wird. Die Chance auf ein eigenes politisches Profil scheinen die Grünen ein weiteres Mal zu verspielen. Dass sie jetzt einen Kandidaten mittragen wollen, dessen Lebenslauf so gar nicht für eine moderne, innovative und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung im Sinne der Grünen steht, zeigt auch, dass in dieser Hinsicht große Ansprüche bei den Grünen in Bochum nicht vorhanden sind.

Im Vordergrund steht, über den jetzt unterstützten OB-Kandidaten behalten die Grünen den Zugriff auf die von ihnen bisher gehaltenen Posten im Verwaltungsvorstand (Kämmerin und Sozialdezernentin), auch für den Fall, dass es nach der Wahl zu einer Koalition ohne grüne Beteiligung (Schwarz-Rot) oder mit einer grünen Minderheitsbeteiligung (Schwarz-Rot-Grün) kommt.

Opposition sucht eine unabhängige Kandidatin

Was bedeutet ein OB-Kandidat Jörg Lukat für die Opposition? Da Lukat von Grünen und SPD unterstützt wird, ist fast sicher, dass er mindestens in die Stichwahl kommt. SPD und Grüne werden aus heutiger Sicht bei der Kommunalwahl zusammen auf 40 bis 48% der Stimmen kommen. Das bedeutet, ein reiner CDU-Kandidat hätte wie schon 2020 keine Chance. Würde die CDU doch einen Partei-Kandidaten aufstellen, wäre sogar zu befürchten, dass Lukat die Wahl schon im ersten Wahlgang gewinnt.

Dabei wäre es für die CDU von entscheidender Bedeutung die OB-Wahl zu gewinnen und einen von den Grünen mit getragenen SPD-OB unbedingt zu vermeiden. Gewinnt die CDU nicht den OB, wäre man bei einer Koalition mit der SPD nur Juniorpartner, selbst dann, wenn man stärkste Fraktion würde.

Nur ein breit von vielen politischen Gruppierungen der Opposition auch schon im ersten Wahlgang getragener unabhängiger Kandidat (Zeit für einen unabhängigen Oberbürgermeister?) kann gegen Lukat gewinnen. Die besten Chancen hätte eine junge, dynamische, kluge und kompetente Kandidatin ohne Parteibuch, mit validen Erfahrungen in Sachen moderner und zukunftsgerichteter Stadtentwicklung, die sich auch schon in leitender Position in einer Verwaltung oder einem Unternehmen profilieren konnte. Ideal wäre eine Kandidatin, die auch für Menschen, die eigentlich dem grünen Wählerspektrum zuzurechnen sind, wählbar wäre. Eine solche Kandidatin wäre der Gegenentwurf zu Jörg Lukat und verspräche eine spannende OB-Wahl.

Die STADTGESTALTER suchen noch bis zum 17.10.2024 einen unabhängigen Kandidaten oder eine unabhängige Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl (Stellenanzeige Oberbürgermeister*in). Bisher gibt es nur männliche Bewerber, die STADTGESTALTER würden sich sehr freuen, wenn sich auch weibliche Kandidaten fänden, die sich das Amt der Oberbürgermeisterin zutrauen.

22 Sep.

180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen

Erst ab 2020 endete für Bochum die Haushaltssicherung. Jetzt weist der Doppelhaushalt 2025/2026 wieder erhebliche Defizite in Höhe von 80 Mio. und 106 Mio. aus. Der Weg in eine neue Haushaltsnotlage ist vorgezeichnet. Die Ursachen für die erneute Haushaltskrise zeigen, die Politik hat aus 11 Jahren Haushaltsnotlage (2009-2019) nichts gelernt.

Zumindest auf dem Papier schafft Bochum seit dem Jahr 2018 den Haushaltsausgleich. Es wurden angesichts des Haushaltsvolumens von 1.800 Mio. geringfügige Haushalsüberschüsse von 1-17 Mio. erzielt, 2020 ein minimales Defizit von 7 Mio.. Aber bereits im laufenden Haushaltsjahr wird das Defizit nur durch die mit mehr Glück als Verstand erzielten Sondereinnahmen des STEAG-Verkaufs aufgrund der Ukraine-Krise vermieden, sonst müsste der überplanmäßige Verlust der BOGESTRA aus dem Haushalt finanziert werden, was schon für 2024 ein Defizit von über 30 Mio. bedeuten würde.

Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 08/2024

Wie konnte es zu der erneuten Haushaltsnotlage kommen?

Der am 05.09.2024 von der Kämmerin eingebrachte Haushaltsentwurf sieht für 2025 ein Defizit von 80 Mio., für 2026 sogar von 106 Mio. Euro vor.

Es stellt sich die Frage, wie konnte es dazu kommen? Politik und Kämmerin beklagen zu Recht die Unterfinanzierung der Kommunen und eine fehlende Lösung für die Ablösung der Altschulden. Doch wesentliche Ursachen liegen auch in der Stadtpolitik, die es nicht als Aufgabe angesehen hat, den absehbar steigenden Ausgaben entgegenzuwirken und gezielt die Einnahmen zu steigern. Das nun eintretende Finanzdesaster war lange absehbar, man hat die Entwicklung jedoch bewusst ignoriert.

Um die genannten Defizite zumindest teilweise zu mindern, will die Kämmerin 2025/26 30 Mio. einsparen. Wie, dafür haben weder Verwaltung noch Politik bisher ein Konzept, nur die Position “Globaler Mehraufwand” steht im Haushalt. Das ist weder kreativ noch seriös.

Die Versäumnisse der Stadtpolitik

Betrachtet man die Ursachen für das zunehmende Haushaltsdefizit, lässt sich erkennen, wo die Versäumnisse der Bochumer Stadtpolitik – besonders der letzten 10 Jahre – liegen:

Personalaufwand – Die Personalaufwendungen der Stadt werden sich von 2015 bis 2026 um 186 Mio. Euro von 313 Mio. auf knapp 500 Mio. Euro erhöhen. Das ist ein Anstieg von fast 60%. Hinzu kommen die Kosten für die Einrichtung der neuen Arbeitsplätze (Büromieten, Arbeits- und Büroausstattung u.ä.). In 12 Jahren hat die Stadt 1.285 neue Stellen geschaffen, aus 5.165 Stellen 2015 werden bis 2026 voraussichtlich 6.450. Das bedeutet eine Zunahme um fast ein Viertel.

Entwicklung Personalaufwand und Zahl der Vollzeitstellen

Was tat die Politik gegen die sichtbar ausufernden Personalkosten? Nichts. Dabei war das Problem und seine Folgen bekannt (2017: Bochumer Bürokratie wächst ungebremst, 2022: Verwaltung wird immer teurer, Geld fehlt für Zukunftsinvestitionen ). Die Mehrheitskoalition von Rot-Grün ignorierte das Problem.

Entwicklung Zahl Stellenhochgeladen

Bis heute ist man weder willens, die Verwaltung effizienter und schneller aufzustellen, noch ist man bereit, die Bürokratiekosten zu senken, indem man Ämter und Abläufe konsequent zusammen mit denen anderen Stadtgemeinden der Ruhrstadt in zentralen Einrichtungen bündelt (Bochumer Stadtverwaltung zu oft zu langsam und ineffizient). Das maßlose Ausufern der Bürokratie ist also zu großen Teilen auch ein hausgemachtes Problem.

Entwicklung Personalaufwand

Das maßlose Aufblähen der Verwaltung hätte vorausschauend verhindert werden müssen. Die jetzt geschaffenen Strukturen zurückzunehmen, wird ungleich schwieriger.

In den nächsten Jahren muss alles unternommen werden, den Personalaufwand um mindestens 80-100 Mio. Euro pro Jahr zu senken.

Sanierungsfall BOGESTRA – Der Verlust des Bochumer Nahverkehrsunternehmens ist für den Stadthaushalt untragbar geworden. Fast 90 Mio. statt bisher 60 Mio. Euro Verlust pro Jahr kann die Stadt nicht stemmen. Das Unternehmen ist ein Sanierungsfall (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall), es kann die notwendigen Investitionen nicht mehr stemmen und ist überschuldet.

Doch Rot-Grün weigert sich, die nötigen Schritte zu unternehmen, um das Unternehmen zu sanieren und ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Der seit Jahren andauernde Widerstand von SPD und Grünen gegen einen metropolengerechten Ausbau des ÖPNV-Netzes und ein attraktives Tarif- und Ticketsystem kostet die BOGESTRA jedes Jahr weitere Millionen. Zu befürchten ist, dass die Kundenzahlen in den nächsten Jahren weiter zurück gehen, das Defizit weiter steigt und der Stadthaushalt immer stärker belastet wird.

Die umgehende Sanierung der BOGESTRA ist unumgänglich. Nur so kann verhindert werden, dass das Unternehmen den Stadthaushalt ganz zum Einsturz bringt.

Das Defizit muss auf unter 70 Mio. gedrückt werden, um den Haushalt um mindestens 20-30 Mio. zu entlasten.

Einwohnerverlust – Anders als in deutschen Großstädten sonst, sank die Einwohnerzahl der Stadt Bochum von 2011 bis 2022 um 8.000 Menschen (Zensus 2022). Seit 1960 sank sie sogar um 86.000 Menschen (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Das bedeutet massive Verluste an Steuern und Zuweisungen. Konkret verliert die Stadt durch die Bevölkerungsabnahme von 8.000 Menschen 22 Mio. Euro.

Der Einwohnerverlust ist die Folge mangelnder Attraktivität der Stadt. Menschen ziehen lieber in andere Großstädte als nach Bochum. Die Politik hat über Jahrzehnte kaum Wert auf Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und eine gute Verkehrsorganisation der Stadt gelegt. So wird die Ausrichtung der Stadt in Sachen Modernität und Zukunft auch im neuen Prognos-Städteranking als “eher schwach” bewertet (Städteranking 2024). Der Abstand von Bochum in Sachen Stadtentwicklung zu modernen Großstädten wird immer größer.

Das kann sich die Stadt nicht leisten. Es muss dringend das Ziel verfolgt werden, die Stadt modern und zukunftsgerichtet aufzustellen, um die Attraktivität deutlich zu steigern und die Bevölkerungszahl wieder zu erhöhen.

22 Mio. Euro könnte die Stadt pro Jahr mehr einnehmen, wenn sie die verlorenen 8.000 Menschen wieder zurückgewinnt.

Zinsaufwand – Auch die bis 2017 durch Rot-Grün aufgehäuften rd. 1,7 Mrd. Schulden kommen die Stadt in den nächsten Jahren wieder teuer zu stehen. Betrug der Zinsaufwand für die städtischen Kredite 2021 noch 18 Mio. sind es heute aufgrund der steigenden Zinsen schon 35 Mio., sollen es 2026 laut Prognose der Kämmerin 54 Mio. werden und 2028 sogar 71 Mio. Euro. 2026 entspricht der zu leistende Zinsaufwand also der Hälfte des zu erwartenden Haushaltsdefizits.

Entwicklung Zinsaufwand – Grafik: Stadt Bochum

Die Zinslast wird für den Stadthaushalt zur Zeitbombe. Auch dieses Problem ist lange bekannt, wurde aber ebenfalls von der Politik ignoriert (2021: Bochum die Zombiestadt? Die tickende Zeitbombe im Rathauskeller). In den letzten Jahren unternahm Rot-Grün nichts die Bombe zu entschärfen und die Altschulden zu senken. Man hoffte auf eine Altschuldenregelung, Land und Bund sollten die Schulden übernehmen, vergeblich. Die Politik hat sich verspekuliert.

100 Mio. weniger Schulden würden bei einem Zinssatz von aktuell 3,5 % 3,5 Mio. weniger Zinsaufwand bedeuten.

Übermäßige Subventionierung des Autoverkehrs – In Bochum kostet das Anwohnerparken 22 Euro im Jahr, dafür sind die KiTa-Beiträge hoch. In modernen Städten ist das Anwohnerparken teuer, die KiTas sind dagegen kostenfrei. Über Jahrzehnte hat Rot-Grün den Autoverkehr mit Millionenaufwand billig gemacht. Heute zahlt die Stadt dafür einen hohen Preis. Mit rd. 180 Mio. Euro im Jahr wird der Autoverkehr subventioniert (Uni Kassel: Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV). Wer ein Auto nutzt, zahlt nur 40-60 % der Kosten, die er oder sie verursacht.

Insbesondere fehlen der Stadt Bochum also entsprechende Einnahmen, es werden keine kostendeckenden Parkgebühren verlangt und keine Straßenbenutzungsabgaben. Ein Straßenstellplatz kostet die Stadt nach eigener Kalkulation 250 Euro im Jahr. Etwa 40% der PKW parken in Bochum auf der Straße. Der Stadt fehlen also rund 21 Mio. Euro im Jahr. Auch das Innenstadtparken wird mit mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr subventioniert.

Für die Instandhaltung der Straßen fehlt das Geld ebenfalls. Die Stadt gibt zu wenig für die Erhaltung und Instandsetzung der Straßen aus. 2016 ging die Stadt davon aus, dass in Bochum rund 12 Mio. Euro pro Jahr nötig wären, um die Substanz einwandfreier Straßen zu erhalten. Abgeschrieben für Abnutzung werden rund 25 Mio. Euro im Jahr. Demzufolge sinkt die Vermögenssubstanz kontinuierlich. Es wurden aber nur 3,5 Mio. Euro/Jahr für den Um- und Ausbau von Straßen und weitere 5,7 Mio. EUR p.a. für die betriebliche Unterhaltung bereitgestellt (RPA-Bericht zur Straßenunterhaltungs- und Straßeninstandsetzungsarbeiten vom 10.02.2016).

Um die Straßen vernünftig Instand zu halten und die nötigen Ausgaben zu decken, wären also 2024 Mehreinahmen von mind. 25 bis 30 Mio. pro Jahr erforderlich. Entsprechende Einnahmen könnten über eine Straßenbenutzungsabgabe oder eine Zulassungssteuer generiert werden.

Rot-Grün versäumt es seit Jahren, ,die im Autoverkehr anfallenden Kosten den Verursachenden in Rechnung zu stellen. So fehlen der Stadt mindestens 51-66 Mio. Euro im Jahr.

Was bedeuten die Versäumnisse für den Stadthaushalt?

Addiert man die versäumten Einsparungen und Einnahmensteigerungen aus allen fünf Bereichen, kommt man auf 173 bis 218 Mio./Jahr, die der Stadt heute fehlen, weil die Politik es mindestens in den letzten 10 Jahren versäumt hat, die entsprechenden Potentiale auszuschöpfen. Hätte man eine vorausschauende Haushaltspolitik verfolgt, würde die Stadt auch in den Jahren 2025 und 2026 deutliche Haushaltsüberschüsse satt Defizite in Höhe von 80 bzw. 106 Mio. erwirtschaften.

Zudem hätten bereits in den Jahren 2018 bis 2024 erhebliche Finanzüberschüsse zur Altschuldentilgung erzielt werden können, was heute den Zinsaufwand deutlich reduzieren würde. Wäre in dieser Zeit ein Betrag von 500 Mio. an Schulden zurückgeführt worden, würde sich der Zinsaufwand bei Annahme des aktuellen Zinssatzes mittelfristig um 17,5 Mio. reduzieren. Der Haushalt würde weiter entlastet. Auch in den nächsten Jahren stünden Haushaltsüberschüsse bereit, um die Altschulden weiter zu tilgen.

Die Stadtpolitik trägt die Verantwortung

Die Finanznotlage ist also im Wesentlichen hausgemacht. Sie ist das Ergebnis einer Politik, die nicht vorausschauend auf die Zukunft gerichtet ist, sondern die die absehbaren Probleme konsequent ignoriert, bis sie eintreten und dann die Schuld bei anderen sucht.

Die von SPD und Grünen zu verantwortende desaströse Finanzpolitik wird die Menschen teuer zu stehen kommen. Die Stadt wird um einschneidende Einsparungen nicht herumkommen. Die Schulden machen die Stadt in den nächsten Jahren handlungsunfähig. Investitionen sind kaum und wenn nur auf Kredit möglich. Der Abstand zu modernen und zukunftsorientierten Städten wird sich weiter vergrößern. Die Stadt befindet sich in einer ernsten Haushaltsnotlage. Rot-Grün hat die Stadtfinanzen ruiniert, zum zweiten Mal in 20 Jahren.

Foto, Beitragsbild: Stadt Bochum

07 Juli

Wie SPD, Grüne und CDU den kleinen Parteien 2025 die Sitze stehlen wollen

CDU, SPD und Grüne haben in dieser Woche ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Es legt fest, dass die großen Parteien schon für eine Stimme einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat erhalten, der den kleinen Parteien trotz hunderter überzähliger Stimmen abgenommen wird. In diesem Beitrag wird am Beispiel von Bochum erklärt, wie der Stimmenraub funktioniert.

Schon immer sind den großen Parteien die kleinen ein Dorn im Auge. Jetzt haben SPD, Grüne und CDU ein neues Wahlgesetz verabschiedet, um der unliebsamen Konkurrenz bei der nächsten Kommunalwahl in skandalöser Weise die Sitze zu stehlen. Die Sitzzuteilung von überzähligen Sitzen soll zukünftig nicht mehr nach der Zahl der Reststimmen erfolgen, sondern, danach wie groß bzw. stark eine Partei im Kommunalparlament vertreten ist.

Wäre das geänderte Gesetz schon bei der letzten Kommunalwahl angewendet worden, hätte die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht. die SPD 84 Sitze und die Grünen 51 Sitze. Die kleinen hätten diese insgesamt 319 Sitze an die großen abgeben müssen (Landtag ändert Kommunalwahlrecht – FDP will klagen).

Wie funktioniert der Stimmenraub?

Doch wie funktioniert der Stimmenklau (Drucksache 18/9806)? Das lässt sich am Beispiel des Stadtrats der Stadt Bochum anschaulich erklären. Dazu wird im Folgenden auf das marginal abgeänderte Wahlergebnis aus 2020 zurückgegriffen. Aus Anschaulichkeitsgründen wird davon ausgegangen, dass die CDU 156 Stimmen mehr erzielt hätte, als das real der Fall war, dafür Grüne und kleine politische Gruppierungen156 Stimmen weniger. Zudem wird angenommen, dass eine der kleinen Parteien, sich in zwei Parteien aufgespalten hat, was in der Realität 2023 auch so geschehen ist.

Das Sitzzuteilungsverfahren bis 2020

Nach dem bisherigen Sitzzuteilungsverfahren, wären die 86 Sitze, des Bochumer Stadtrates, die sich aufgrund von Überhangmandaten ergeben*, im Prinzip in folgender Weise** aufgeteilt worden: 

Für jede politische Gruppierung ergibt sich, wenn man die bei der Wahl erreichte Stimmenzahl durch die Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen (138.334) teilt und den Wert dann mit der Gesamtzahl der Ratssitze (86) multipliziert ein Idealanspruch auf die erreichten Sitze. So erreicht die Partei D 2.808 Sitze (4.517 erzielte Stimmen / 138.334 x 86). Das Problem, 2 Sitze kann man an die Partei D direkt vergeben, ein 0,808 Sitz kann aber nicht zugeteilt werden. Entweder die Partei bekommt einen vollen Sitz oder keinen.

Stimmenzuteilung 2020 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Also wurden die 86 Bochumer Ratssitze zunächst nach dem ganzzahligen Teil des Idealanspruchs (bei 2,808 also z.B. 2) vergeben. Auf diese Weise können 81 der 86 Site auf die Partien verteilt werden. 5 weitere Sitze blieben übrig.

Teilt man die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen (138.334) durch die Gesamtzahl der Ratssitze (86), waren für einen Sitz 1.609 Stimmen nötig. Nach Verteilung der 81 Sitze ergeben sich für jede Partei Reststimmen, für die kein Sitz zugeteilt wurde. Das wären im Beispiel für CDU und Grüne je eine Stimme, für Partei A 1.538 Stimmen für Partei E 1.486. Also wurden bisher die verbleibenden 5 Sitze nach den höchsten der verbleibenden Reststimmenwerte an die Parteien A, C, D, E und F verteilt

So brauchte die Partei F für einen zusätzlichen Sitz nur 778 Stimmen, während für die ersten 81 Sitze noch je 1.609 Stimmen nötig waren. Dies führt zu einer höheren Stimmengewichtung, die aber rein praktisch unvermeidbar ist, da nur ganze, aber keine halben, Dreiviertel- oder Viertel-Sitze vergeben werden können

Das neue Verfahren der Sitzzuteilung

Das neue Verfahren (Drucksache 18/9806) stellt aber nicht etwa diese Ungleichgewichtung ab, sondern verschärft sie und führt zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung der überzähligen 5 Sitze an die großen Parteien.

Stimmenzuteilung 2025 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Die ersten 81 Sitze werden wie nach dem bisherigen Wahlverfahren zugeteilt. Die weiteren 5 Sitze werden dann aber nicht mehr nach den bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigen Stimmen (Reststimmen) verteilt, sondern nach einem “gewichteten Idealanspruch”. Dazu wird der Idealanspruch durch den ganzzahligen Idealanspruch addiert mit 1 geteilt. Beispiel Partei D: 2,808 / 3 = 0,936.

Die 5 noch zu verteilenden Sitze erhalten jetzt die Parteien mit den 5 höchsten gewichteten Idealansprüchen, also CDU und Grüne sowie die Parteien A, C und E.

Das perfide bei dieser Sitzzuteilung, obwohl CDU und Grüne nach Zuteilung der 81 Sitze jeweils nur eine einzige überzählige Reststimme haben, bekommen sie einen der 5 zusätzlichen Sitze, während Partei D mit 1.300 Reststimmen keinen zusätzlichen Sitz erhält.

Das liegt daran, dass die 5 zusätzlichen Sitze nach neuem Kommunalwahlgesetz primär nach der Größe des insgesamt bei der Wahl erzielten Stimmenanteils verteilt werden und die überzähligen Stimmen, auf die kein Sitz entfallen ist, praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Anteil von 19 an 20 Sitzen (0,95) oder gar 29 von 30 (0,98) ist per se höher als der von 1 an 2 Sitzen (0,5) oder 2 von 3 Sitzen (0,66). Der nicht berücksichtigte Reststimmenanteil geht in den “gewichteten Idealanspruch” nicht relevant ein.

Das Kriterium “gewichteter Idealanspruch”, nach dem die 5 Sitze verteilt werden, wurde willkürlich gewählt, man hätte auch gleich den 5 stärksten Parteien jeweils einen Bonussitz zuteilen können. Das Verfahren zeigt, Ziel von SPD, Grünen und CDU war es, sich bei der Sitzzuteilung schamlos auf Kosten der kleinen Partien zu bereichern.

Bewusst wurde das Wahlverfahren so geändert, dass wie im Beispiel eine zusätzliche Stimme für eine große Partei mehr Wert erhalten sollte wie 1.300 Stimmen für eine kleine Partei. Das neue Sitzzuteilungsverfahren macht 1.300 Stimmen für eine kleine Partei wertlos, verschafft den großen Parteien aber schon zusätzliche Sitze, ohne dafür irgendwie nennenswert Stimmen erzielt zu haben. Eine einzige Stimme, wie im Beispiel, kann bereits ausreichen. Demokratisch ist das sicher nicht.

Skrupellose und arrogante Machtbesessenheit

Diese massenweise Entwertung von Wählerstimmen ist Ausdruck einer skrupellosen und arroganten politischen Machtbesessenheit, die letztlich die wesentliche Ursache von der immer wieder beklagten Politikverdrossenheit ist (Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten). Diese Haltung macht Demokratie und Politik verächtlich.

Würde ein Viktor Orban oder ein Jarosław Kaczyński solche Methoden anwenden, um seine Macht zu erhalten, würden Vertreter und Vertreterinnen von SPD, Grünen und CDU das zu Recht als undemokratisch verurteilen. Tatsächlich hat man selbst aber keine Hemmungen in gleicher Weise vorzugehen. Bei der nächsten Demo gegen Populismus und Rechtsextremismus kann man sich dann wieder ein gutes Gefühl geben, auf der richtigen Seite zu stehen.

Doch den Verfall der politischen Sitten und Kultur haben die großen Parteien selbst zu verantworten, und ein Stimmenraub, wie der beschriebene, zerstört nachhaltig das Vertrauen in die Politik und bestätigen das Vorurteil, dass Politiker und Politikerinnen nicht an der Sache interessiert, sind, sondern allein am persönlichen Machterhalt.

Das Verfassungsgericht muss es richten

FDP und Linke haben angekündigt gegen das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Zu erwarten ist, dass das Gericht erneut, wie bereits bei den Versuchen, die kleinen Parteien über Sperrklauseln auszuschalten, die demokratischen Grundrechte wahrt und das neue Wahlverfahren als verfassungswidrig verwirft.

SPD, Grüne und CDU sind gut beraten endlich das Bildungssystem in NRW zu reformieren, das Altschuldenproblem der Kommunen anzugehen und diese finanziell auskömmlich auszustatten. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf, doch in diesen Bereichen glänzt die Politik durch Nichtstun.

Geht es dagegen um den Machterhalt und die gezielte Benachteiligung der politischen Konkurrenten, kann man zuverlässig mit entsprechenden politischen Vorhaben rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl rechnen.

* Da die SPD bei der Wahl 2020 mit 33,71% 29 Direktmandate erzielt hat, mussten diese 29 Sitze im neuen Rat 33,71% der Gesamtsitzzahl der Sitze im Stadtrat ausmachen, es ergaben sich also insgesamt 86 Sitze.

** Genauer werden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt, das eine Sitzverteilung nach dem dargestellten Prinzip vornimmt.

14 Jan.

Der letzte, der für die Stadtautobahn (NS 7) seine Wohnung verliert

Die letzten vier Wohnhäuser des Heusnerviertels, das für die Stadtautobahn (heute A448) weichen musste, sollen endlich abgerissen werden. Dem letzten Bewohner wurde von der Stadt jetzt die Zwangsräumung angekündigt. Der Endpunkt einer unrühmlichen Geschichte, von der Vernichtung von Wohnraum zugunsten einer innerstädtischen Autobahn.

Schon vor dem zweiten Weltkrieg gab es in Bochum die Idee einer Umgehungsstraße. Kaum waren die Trümmer aufgeräumt und die Schäden des zweiten Weltkriegs notdürftig beseitigt, verfolgte die Stadt den Plan weiter und beschloss schließlich den Bau einer Stadtautobahn, der heutigen A448 nebst Sheffield-Ring, damals noch NS 7 genannt (Bochumer Ring).

Die Geschichte von Stadtautobahn und Heusnerviertel

Die Idee der neuen Straße war, den Süden der Stadt besser für den Autoverkehr zu erschließen und die anliegenden Industriebetriebe für LKW besser erreichbar zu machen. Entsprechend wurde die Strecke so durch das Stadtgebiet geführt, dass für den Bau nicht etwa Gewerbegebiete weichen sollten, sondern Wohngebiete. Ursprünglich sollte die NS 7 sowohl durch Bärendorf wie das Heusnerviertel führen. Nach Protesten der Anwohner*innen konnte durch den Bau des Tunnels Rombacher Hütte zumindest der Bau der Trasse durch Bärendorf verhindert werden.

Heusnerviertel – bis 1986 vs. heute

Eine Führung der Stadtautobahn unterhalb des Heusnerviertels auf der “Westtangente” vom Tunnel Rombacher Hütte bis zur A40 kamen aufgrund der Topografie und der zusätzlichen Kosten jedoch nicht in Frage. Das Heusnerviertel konnte nicht gerettet werden. 150 Wohnungen in 40 Gebäuden wurden nach erbittertem Widerstand und einer der größten Hausbesetzungen, die Deutschland je erlebt hatte, abgerissen  (Das Heusnerviertel – Okkupation, Räumung und Abrisse im März 1986).

Um die Häuser abreißen zu können, verfolgte die Stadt, die immer gleiche Strategie, die Immobilien aufkaufen, verkommen lassen, hoffen, dass die Mieter*innen von sich aus ausziehen und dann die entmieteten Gebäude dem Erdboden gleich machen.

Als die Wohnungsnot besonders unter Studierenden neue Höhepunkte erreichte, entschloss sich die Stadt Studierende bis zum Abriss in bereits leer gezogenen Wohnungen im Heusnerviertel unterzubringen. Die Studierenden renovierten die Wohnungen und wollten nicht mehr weg, die noch übrig gebliebenen alten Bewohner*innen solidarisierten sich (Tanz auf dem Vulkan (1987)) und zum ersten Mal wurde in Bochum die Frage gestellt, was wichtiger sei, Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen oder der Bau einer Stadtautobahn.

Die Stadt hielt unbeirrt sowohl an Stadtautobahn wie Trassenführung fest, Vorschläge die Führung der Straßentrasse zu ändern und das Heusnerviertel zu umgehen wurden abgelehnt, das Heusnerviertel wurde im November 1986 geräumt, abgerissen und die Stadtautobahn gebaut. Nur die Thealozzi-Schule als Kulturzentrum und vier Häuser an der Kohlenstraße blieben zunächst erhalten.

Kohlenstraße 135-145 – Die bewusste Schaffung von Schrottimmobilien

An der Kohlenstraße 135-145 verfolgte die Stadt ihr Vorgehen weiter, man ließ die Gebäude weiter verkommen und hoffte, dass auch hier die letzten Mieter*innen ausziehen. Doch die Stadt hatte die Rechnung ohne Klaus Schmitt gemacht, der Zeit seines Lebens in den Häusern wohnt und alle Hebel in Bewegung setzt, nicht ausziehen zu müssen (WAZ vom 01.12.23). Die Stadt will das Problem jetzt mit staatlicher Gewalt lösen und schickte Schmitt den Räumungsbefehl. Die Gebäude, mittlerweile als Schrottimmobilien zu bezeichnen, sollen einem „Gewerbegebet“ weichen.

Kohlenstraße 135 -145 – Lage (Foto: Google Maps)

Die Westtangente – eine Fehlplanung

Im Ergebnis stellte sich mindestens die Trassenführung der Westtangente als Fehlplanung heraus. Aufgrund des fehlenden Anschlusses der Stadtautobahn an die Essener Straße erhöhte sich der Verkehr auf der Kohlenstraße erheblich, die Industriebetriebe legten ihren Gleisanschluss still und verlagerten die Anlieferung und Abholung auf die Straße. Wohngebiete an der Stadtautobahn verzeichneten deutliche Wertminderungen. 150 Wohnungen wurden dem Wohnungsmarkt entzogen. Um den fehlenden Anschluss an die Essener Straße zu schaffen und die Kohlenstraße im Süden von Goldhamme in Stahlhausen zu entlasten, soll nun auch noch die angrenzende Kleingartenanlage einer Autobahnzufahrt weichen. Der Kreisverkehr, an dem Kohlen-, Heusner- sowie Erzstraße und Obere Stahlindustrie zusammen kommen, ist ein Unfallschwerpunkt.

Dazu zeigt dieses Beispiel Wohnraum in öffentlicher Hand ist keine Alternative zu der in privater Hand. Denn die Stadt und kein privater Investor war es, die den Wohnraum abriss, die Gebäude verkommen ließ, Schrottimmobilien schuf und die Gebäude entmietete. Die Stadt baute eine Stadtautobahn und damit eine Schneise durch die Stadt, an der Menschen aufgrund Lärm- und Feinstaubbelastung im Abstand von 300 Metern besser nicht wohnen sollten.

Wohngebäude an der Kohlenstraße haben keine Zukunft

Die durch die Stadtautobahn geschaffene Situation wird jetzt auch den verbliebenen Häusern an der Kohlenstraße zum Verhängnis. So nah an der Autobahn, wie die Häuser stehen, sollte niemand wohnen. In einer Zone 40 Meter links und recht von Autobahnen (Anbauverbotszone) ist der Neubau von Wohnhäusern verboten. Bestehende Wohnhäuser in dieser Zone dürfen weder an- noch substanziell umgebaut werden. In einem Abstand bis zu 100 Metern zu einer Autobahn bedarf jede bauliche Veränderung der Zustimmung durch die Straßenbaubehörden. Das Gebäude Kohlenstraße 135 liegt in der direkten Anbauverbotszone, weniger als 40 Meter vom Rand der A448 entfernt, die Gebäude 137 bis 145 nur wenige Meter außerhalb, aber noch in der 100-Meter-Zone.

Die nötige Kernsanierung und Modernisierung der Gebäude ohne substanziellen Um- und Anbau dürfte nur sehr schwer möglich sein. Mit dem Bau der Stadtautobahn hat die Stadt das Wohnen und Wohnhäuser an dieser Stelle in der Stadt eigentlich unmöglich gemacht. Der Wunsch hier Wohnraum zu erhalten bzw. neu zu schaffen ist verständlich, die Rahmenbedingungen aber denkbar schlecht.

Zwangsräumung einstellen

Klaus Schmitt wird voraussichtlich der letzte sein, der durch die unrühmliche Politik von Stadt und der SPD, die den Bau der Westtangente und die damit verbundene Entmietung gegen alle Widerstände unbeirrt vorangetrieben haben, seine Wohnung verliert, in der er seit über 73 Jahren wohnt. Die Stadt mag aus rein juristischer Sicht das Recht haben, Klaus Schmitt zwangs zu räumen, moralisch höchst fragwürdig bleibt das Vorgehen, mit dem die Stadt versucht hat, ihn zum Auszug zu bewegen.

Die Häuser an der Kohlenstraße, werden als Wohngebäude so nah an der Autobahn realistisch leider langfristige keine Zukunft haben. Eine Notwendigkeit den Abriss der vier Häuser an der Kohlenstraße zu forcieren, besteht allerdings auch nicht. Stadt und SPD sollten zu ihren Fehlern stehen, die selbst geschaffene Situation hinnehmen und die Bemühungen zur Zwangsräumung einstellen.

22 Okt.

Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten

Dass es auch in Bochum bei den nächsten Wahlen voraussichtlich einen Rechtsruck geben wird bzw. vermehrt populistische Parteien gewählt werden, hat viele Ursachen. Entscheidend ist auch, wie in der Stadt seit Jahrzehnten Politik gemacht wird.

Charakteristisch für Menschen, die Populisten ihre Stimme geben, dass sie einfache Lösungen suchen, sich gegen Veränderungen wehren, sich selbst abgehängt fühlen und Schuldige suchen, die sie für falsche Entwicklungen verantwortlich machen können. Ihr Politikverständnis beschränkt sich darauf, dass sie Forderungen an die Politik stellen und erwarten, dass diese erfüllt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Forderungen realistisch erfüllbar sind, ob sie wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen oder ihre Erfüllung der (Stadt-)Gesellschaft insgesamt nutzt. Der eigene egoistische Nutzen steht im Vordergrund. Es besteht der Anspruch, dass man sich selbst gesellschaftlichen Veränderungen nicht anpassen muss, sondern die Politik dafür Sorge trägt, dass alles bleibt wie es ist, aber trotzdem für einen selbst besser wird.

Viele der in dieser Weise gestellten Forderungen sind von der Politik so eigentlich nicht erfüllbar. Wirtschaftlich wie technologischer Fortschritt, Klimaschutz und sich verändernde globale Anforderungen erfordern eine beständige Fortentwicklung und Veränderung von Stadt und Stadtgesellschaft. Den Eindruck zu erwecken, Wohlstand zu erhalten, ohne dieser Faktoren beachten zu müssen und Veränderungen voran zu trieben, sei möglich, ist wesentliches Kennzeichen populistischer Politik.

Auch in Bochum ist ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung von der aktuellen Politik enttäuscht, fühlt sich nicht wahrgenommen bzw. kann die komplexen politischen Zusammenhänge nicht nachvollziehen. Dieser Teil der Bevölkerung ist für Populisten am einfachsten erreichbar. Zu befürchten ist also, dass bei den nächsten Wahlen populistische Parteien, besonders die des rechten Spektrums, deutlich an Stimmen gewinnen.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und haben auch viel mit der lokalen Politik und dem Politikstil der letzten Jahrzehnte zu tun.

Versäumnisse bei Schulen und Bildung

Die Zusammenhänge in der Politik werden immer komplexer, viele Menschen sind nicht damit vertraut wie etwa das Rentensystem, die Wirkungsmechanismen von Treibhausgasen auf das Klima oder das Prinzip von gesellschaftlichem Nutzen und externen Kosten funktionieren. Die Rechtfertigung von politischen Aktivitäten aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Statistiken gewinnt an Bedeutung. Dass Meinungen durch Belege zu stützen sind, ebenso wie die Notwendigkeit von politischen Forderungen, ist vielen Menschen fremd. Mangelnder Bildungsgrad und nicht ausreichende Schulbildung sind die wesentliche Ursache.

Schule und Bildung haben in Bochum seit jeher wenig Wert, der soziale Aufstieg durch Bildung ist kein Ziel der Stadtpolitik. Zum Narrativ der Politik gehörte immer, dass die Politik, auch für die Arbeitsplätze und Wohlstand schafft, die auf Jobs angewiesen sind, die nur geringe bis keine Qualifikationen erfordern. Die Verbesserung von Schul- und Bildungsgrad, um die Menschen für bessere Jobs zu qualifizieren, war dagegen nicht das Ziel. Dass die Zahl von Anlern-Jobs in der Industrie immer weiter zurück gehen würde und Schul- und Ausbildungsqualifikationen bei der Jobsuche immer wichtiger werden würden, verschwieg de Politik den Menschen.

Bei Wahlen zeigt sich immer wieder, Populisten sind besonders bei Menschen mit niedrigem Schulabschluss erfolgreich. So wählten in Hessen 36% der Menschen mit Hauptschulabschluss die AfD (Datenanalyse zur Landtagswahl in Hessen), in Bayern 21%. (Datenanalyse zur Landtagswahl in Bayern). Bei Menschen mit Hochschulabschluss wählten hingegen nur 9 bzw. 8% rechtspopulistisch.

Das Versäumnis der Bochumer Stadtpolitik, die Voraussetzungen zu schaffen, den Menschen einen möglichst hohen Schulabschluss und Bildungsgrad zu ermöglichen, spielt den Populisten also heute die Wähler*innen zu.

Wenig erfolgreiche Stadtpolitik

Ein weiteres Problem ist, dass die Stadtpolitik wenig erfolgreich ist. Die Entwicklung von Stadtteilen wie Wattenscheid oder Werne stellt sich seit Jahren negativ dar, ebenso wie die der Innenstadt. Fehlender Erfolg führt zu Enttäuschung über das, was die Politik leistet. Erschwerend kommt hinzu, dass Fehlentwicklungen, die nicht gestoppt werden, der Verbreitung von Ressentiments und Hetze durch Populisten, in die Hände spielt. Kommen z.B. Stadtteile in eine soziale Schieflage, weil die Stadt nicht rechtzeitig gegensteuert, ist damit ein Anstieg der Zahl von jenen verbunden, die billig wohnen und leben möchten und an Wohn- und Lebensqualität aufgrund ihrer Lebenssituation keine hohen Ansprüche stellen, das sind auch viele Migranten. Von Populisten wird diesen dann die Schuld für den Niedergang des Stadtviertels zugeschoben, obwohl ihr Zuzug die Folge des Niedergangs ist, sie für die Ursachen dagegen nicht verantwortlich sind.

Aufgrund der geschilderten Entwicklungen wird der Politik nicht mehr zugetraut, die bestehenden Probleme zu lösen und Negativtrends zu stoppen. Schon bei der Wahl 2020 bekam die AfD in Stadtteilen, die in Bochum als abgehängt gelten, besonders viele Stimmen. So bekamen die Populisten in einigen Stimmbezirken von Wattenscheid-Mitte und Werne über 15% der Stimmen, während es stadtweit nur für halb so viel reichte (Wahlergebnisse Kommunalwahl 2020).

Versprechen, dass mehr Parkhäuser sowie neue Einkaufszentren die Innenstadt retten, Integrierte Stadtentwicklungskonzepte die Wende in Stadtteilen bewirken oder städtische Investition in Kohlekraftwerke die Schulden der Stadt gegenfinanzieren, erweisen sich immer wieder als falsch und nagen an dem Vertrauen der Menschen zu Politik und die dort vorhandene Kompetenz.

Überforderte Politik betreibt Symbolpolitik, erreicht selbst gesetzte Ziele aber nicht

Auch handelt die Politik wenig vorausschauend. Sie setzt sich zwar pressewirksam Ziele wie “Klimaneutralität bis 2035” oder den Anteil des Radverkehrsanteil auf 25% zu steigern, stellt endlose Listen von Maßnahmen auf, um diese zu erreichen, scheitert aber dann an deren Umsetzung. Die Ziele werden krachend verfehlt, die Politik muss diese korrigieren oder gerät, um die Ziele doch noch zu erreichen, in einen Handlungsnotstand, der den Menschen kaum zuzumuten ist.

Statt Ziele konsequent zu verfolgen, beschränkt sich die Politik zunehmend auf Aktionismus. So sollen Werbemaßnahmen wie “Stadtradeln” und die Teilnahme an Klimaawards wirksame Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. ersetzen oder wird in Wattescheid für 55 Mio. Euro das Stadion saniert statt die herunter gekommene Innenstadt. Die Politik versucht sich durch Symbolpolitik zu profilieren, statt Maßnahmen zu verfolgen, die geeignet sind, die realen Probleme lösen.

Die Menschen bleibt nicht verborgen, dass die Stadtpolitik oft nicht in der Lage ist, Politik so zu betreiben, dass selbst gesetzte Ziele sicher erreicht werden. Es entsteht der Eindruck, Politik ist mit ihren Aufgaben systematisch überfordert, was sich wiederum negativ auf ihre Wählbarkeit niederschlägt, und Menschen bewegt sich nach vermeintlichen Alternativen umzuschauen.

Politik bestimmt nicht, was die Verwaltung tut, sondern umgekehrt

Verwaltung und städtische Betriebe verfolgen durchweg das Ziel, dass die Beschäftigten dort gut versorgt sind und gute Arbeitsverhältnisse vorfinden, der Service für die Einwohner*innen der Stadt scheint dagegen keine Priorität zu besitzen. So ist der öffentliche Nahverkehr unzureichend, Bearbeitungszeiten bei Behörden wie bei der Einbürgerung, Wohngeld oder Mitteln zu Bildung und Teilhabe unzumutbar, ebenso wie die Reinigung von Parks- und Grünanlagen, der Instandhaltungszustand von Schulen, Straßen, Geh- oder Radwegen zu wünschen übriglässt oder die Verkehrsüberwachung mit ihren Aufgaben überfordert zu sein scheint. Städtische Bauprojekte werden aufgrund mangelhaften Projektmanagements durchweg zu teuer und dauern zu lange. Es wird nicht das geleistet, was die Menschen von der Stadt erwarten.

Darüber hinaus werden Bürger und Bürgerinnen von der Verwaltung nicht angemessen, an den sie betreffenden Verfahren beteiligt, wie dies z.B. bei der OGS-Vergabe an den Grundschulen passiert ist oder diese finden nur alibimäßig statt, wie bei der Trassensuchshow zum Radschnellweg. In anderen Bereichen erweist sich die Verwaltung als inkompetent, so schafft sie es seit Jahren nicht Fahrradständer an den Schulen aufzustellen oder Mobilstationen in der Stadt zu errichten.

Eigentlich ist es primäre Aufgabe der Politik für eine effiziente, schnelle und bürgerorientierte Verwaltung zu sorgen. Doch sie schaut nur zu und traut sich nicht, die Verwaltung so zu organisieren, dass diese so arbeitet, wie die Menschen das zu Recht von ihr erwarten dürften. Menschen fragen sich, ob ihre Belange im Fokus der von ihnen gewählten Politik stehen oder die Interessen der Beschäftigten der Stadt.

In Bochum kontrolliert und bestimmt die Politik nicht, was die Verwaltung tut, sondern drängt sich der Eindruck auf, dass die Politik sich als verlängerten Arm der Verwaltung versteht und eigentlich die Verwaltung bestimmt, was die Politik tut. Ein Wille die Entwicklung der Stadt aktiv zu gestalten, ist insbesondere bei der Mehrheitskoalition im Stadtrat nicht zu erkennen, man hält es nicht für nötig die Stadtpolitik mit eigenen Vorschlägen und Ideen zu lenken. Das überlässt man der Verwaltung. Diese macht die Beschlussvorschläge im Stadtrat, über die sie die Stadtpolitik in ihrem Sinne steuert und die von Rot-Grün erwartet, dass diese den Vorlagen im Stadtrat die erforderliche Mehrheit verschafft.

Für die Wähler*innen stellt sich die Frage, warum sie Politiker*innen wählen sollen, die jeden eigenen Gestaltungswillen vermissen lassen, selbst nicht mit Vorschlägen und Ideen aufwarten, sondern dieses Feld der Verwaltung überlassen und alles ohne kritische Beschäftigung abnicken, was ihnen vorgelegt wird.

Politikstil – Politik wird diskreditiert

Ein weiterer Punkt ist, dass der in Bochum gepflegte Politikstil, Politik über die Jahre systematisch diskreditiert hat. Ob im Stadtrat für oder gegen einen Vorschlag gestimmt wird, entscheidet sich in Bochum danach, wer den Vorschlag macht und nicht danach, ob der Vorschlag inhaltlich gut oder schlecht ist.

Entsprechend gibt sich die Rot-Grüne-Mehrheit im Rat regelmäßig nicht mal die Mühe ihre Ablehnung von Vorschlägen anderer Fraktionen zu begründen. Mit diesem überheblichen Verhalten demonstriert Rot-Grün, dass man es als Mehrheitskoalition nicht nötig habe, sich mit Vorschlägen anderer zu beschäftigen oder sich für Entscheidungen gegenüber den Bürger*innen zu rechtfertigen. Die dadurch sichtbar werdende Hochnäsigkeit der Macht wirkt auf die Menschen abstoßend und lässt sie daran zweifeln, ob die Stadtpolitiker*innen wirklich das Wohl der Stadt im Auge haben oder vielmehr bevorzugt eigene Machtinteressen verfolgen.

Wer Politik durch solches Verhalten diskreditiert, schadet ihr und schafft selbst die Ursache dafür, dass Menschen nicht mehr gewillt sind bei Wahlen etablierten politischen Kräften ihre Stimme zu geben.

Förderung der Mentalität, Politik als Konsumgut zu betrachten

Auch hat die Stadtpolitik in Bochum seit jeher die Mentalität gefördert, dass Politik quasi ein konsumierbares Gut ist. Man wählt jemanden und erhält dafür die versprochene Leistung. Das Bewusstsein, dass alle Menschen Teil der Stadtgesellschaft sind und zu deren Entwicklung beitragen, wurde nie gefördert. Die Menschen erwarten u.a., dass die Stadtpolitik für billige Mieten, günstige Preise, tolle Läden in der Innenstadt, kostenfreie Parkplätze vor der Haustür und eine ruhige Wohngegend mit Autobahnanschluss um die Ecke sorgt. Dass die Menschen selbst auch eine Eigenverantwortung tragen, welches Einkommen sie erzielen, ob sie Miete zahlen müssen, oder eigenes Wohneigentum erwerben, wo sie wohnen und wie die Stadt und ihre Wohnumgebung gestaltet ist, ist vielen gar nicht mehr bewusst. Bürgerliches Engagement ist in Bochum im Sportverein oder für den Kleingartenverein sehr verbreitet, für die Entwicklung der Stadt und des Wohnquartiers wird das nicht erwartet, da sieht man die Stadt oder die Wohnungsbaugesellschaft in der Verantwortung.

Wird Politik als konsumierbares Gut verstanden, haben es Populisten leicht. Verfolgen Bürger*innen diese Haltung wird der gewählt, der das beste Angebot macht und den Menschen die meisten Vergünstigungen verspricht. Wenn bei der Wahlentscheidung der persönliche, häufig pekuniäre Vorteil im Mittelpunkt steht, der gesellschaftliche Nutzen aber keine echte Rolle spielt, haben bei diesem Wettbewerb die etablierten Parteien das Nachsehen.

Politik ohne Überzeugungswillen

Es stellt sich zudem die Frage, warum Menschen in Bochum Politik machen? Welche Überzeugungen treiben sie an? Betrachtet man die Politiker*innen, die Bochum im Land- und Bundestag vertreten, fragt man sich, für welche Projekte und Überzeugungen stehen sie? Welche politischen Initiativen treiben sie voran und welche haben sie für die Stadt durchgesetzt? Gibt es da Nennenswertes?

Es entsteht der Eindruck, wichtig ist ihre Anwesenheit in den Parlamenten, um im richtigen Moment für die eigene Fraktion die Hand zu heben. Politik lebt vom Gestaltungswillen, Dinge zu zum Besseren zu verändern, sich dafür zu engagieren und dem unbedingte Willen andere davon zu überzeugen. Doch wo sieht man das in der Bochumer Politik?

Eine öffentliche Auseinandersetzung über politische Themen wird nicht nur gegenüber Populisten vermieden. Es hat den Anschein, als bestünde der Anspruch, Menschen zu überzeugen, dass man bessere Politik macht als Populisten und diese zu entlarven, gar nicht. Wenn es gegen Populisten und Extremisten geht, dann geschieht das fast ausschließlich auf Demonstrationen, mit denen man pressewirksam sichtbar macht, man steht auf der richtigen Seite. So schafft man sich ein gutes Gefühl. Überzeugen kann man damit aber niemanden. Eine Demonstration zeigt nicht, dass man die bessere Politik macht und Populisten keine Alternativen oder gar Lösungen bieten, sondern jeden Unsinn versprechen, nur um gewählt zu werden. Überzeugen gelingt nur über die direkte Ansprache und Diskussionen mit denen, die geneigt sind, Populisten ihre Stimme zu geben.

Besonders die SPD wird voraussichtlich Wähler*innen an Populisten verlieren

In den genannten Bereichen verliert die etablierte Politik aus den genannten Gründen gegenüber den Populisten zunehmend an Boden. Zu erwarten ist, dass besonders Menschen, die sich abgehängt fühlen, in Stadtteilen wohnen, die sich seit Jahren negativ entwickeln und die mit der Komplexität von politischen Zusammenhängen überfordert sind, ihre Stimme bei den nächsten Wahlen populistischen, tendenziell rechten Parteien geben. Das wird besonders zu Lasten der SPD gehen, die im Ruhrgebiet bisher von vielen Menschen aus den entsprechenden Milieus weniger aus Überzeugung denn aus alter Verbundenheit wegen ihrer Verdienste für die Arbeiterklasse gewählt wurden.

Im nächsten Jahr, 2024, steht in Bochum die Europawahl an, es folgen 2025 Bundestags- und Kommunalwahlen. Bei diesen Wahlen wird sich zeigen, wie stark Populisten auch im Ruhrgebiet an Stimmen gewinnen können. Landesweit wird aufgrund der letzten Umfragen mit fast einer Verdreifachung des Stimmenanteils der AfD (15%) ggü. den Landtagswahlen 2022 gerechnet (5,4%) (Sonntagsfrage Nordrhein-Westfalen). Die SPD dagegen verliert 5%.

Will man der genannten Entwicklung wirksam entgegensteuern muss sich wohl insbesondere die SPD überlegen, wie sie ihre (Stadt-)Politik und ihren Politikstil ändert. Die Zeit für Überheblichkeit ist definitiv abgelaufen.

07 Mai

Gericht: Die Behandlung von Bürgeranregungen im Rat einzuschränken ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.

Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.

Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein

Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Ret­tung des Wahl­rechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.

Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken

Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).

Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig

Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.

OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.

Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023

Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.

§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.

Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken

Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.

Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).

Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.