28 Mai

Mc Donalds und Co. sowie E-Scooter-Verleiher in Bochum zur Kasse bitten

Die STADTGESTALTER schlagen vor Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel mit einer städtischen Steuer zu belegen und den Verleihunternehmen von E-Scootern für die Nutzung öffentlicher Flächen Sondernutzungsgebühren abzuverlangen. Die eingenommenen Gelder sollen für die Anschaffung von Mehrwegsystemen und Scooter-Abstellplätze eingesetzt werden.

Rund um die Filialen von Starbucks, Mc Donalds und ähnlichen Gastrounternehmen quillen die Mülleimer über mit Kaffeebechern und Fastfood-Müll. Das, was nicht in die Abfallbehälter passt oder die Kunden nicht bereit waren in die Mülleimer zu werfen, findet sich auf den umliegenden Straßen, Gehwegen und Grünanlagen wieder, muss also teuer von der Stadt aufgesammelt und entsorgt werden.

Das Problem: Einwegverpackungen

In Deutschland werden jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht (Süddeutsche vom 21.05.19). Die Herstellung der Becher verbraucht Ressourcen wie z.B. Trinkwasser in besonders erheblichen Mengen. Die Nutzung allein von Einwegbechern für Heißgetränke in Deutschland entspricht umgerechnet den Umweltbelastungen von 5.000 Haushalten in Deutschland pro Jahr (Verbraucherzentrale vom 10.02.2021). Wohlgemerkt für eine Verpackung, die nach zirka 10 Minuten keinen Nutzen mehr hat und im Müll landet. Sorglos weggeworfene Einwegverpackungen verrotten nicht, sondern tragen über sehr lange Zeit Mikroplastik in den Boden ein.

Die Lösung: Verpackungssteuer

Dieses Problem wollen die STADTGESTALTER in Bochum jetzt mit einer Verpackungssteuer angehen (Antrag Steuer auf einwegverpackungen). Zwar müssen seit 01.01.23 alle Getränke und Speisen in Einwegplastik auch im Mehrwegbehälter angeboten werden (Handelsblatt vom 30.12.22), doch genutzt wird diese Möglichkeit kaum.

In der Stadt Tübingen wurde Anfang 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt Mc Donalds, Starbucks und Co müssen dort je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck zahlen, höchstens aber 1,50 Euro pro ausgegebenes Essen. Mc Donalds wollte die Verpackungssteuer nicht hinnehmen, scheiterte aber in allen Instanzen zuletzt vorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben).

Förderung von Mehrweg

Die Einnahmen, die durch die Einwegverpackungssteuer erzielt werden, sollen nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER genutzt werden, um Bochumer Unternehmen aus der Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrweg-Behältnissen und Mehrweg-Geschirr oder einer Gewerbespülmaschine bzw. bei der Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem zu unterstützen.

Bisher zeigt sich Bochum beim Vorgehen gegen Einwegverpackungen wie in Umweltfragen generell wenig ambitioniert. Lediglich bei Großveranstaltungen soll es bisher kein Plastikgeschirr mehr geben. Ernsthaft durchgesetzt wird der Beschluss jedoch kaum, wie zuletzt auf dem Weihnachtsmarkt 2022 zu beobachten war.

Weiters Problem: Einwegverpackungen bei der Lieferung von Essen

Auch die Einwegverpackungen, die bei Lieferungen von Essen nach Hause anfallen, stellen ein großes Problem dar. Zwar müssen alle Gastronomen zu lieferndes Essen seit Anfang 2023 ebenfalls in Mehrweg- oder Nicht-Plastikverpackungen anbieten, Hinweise auf dieses Angebot, sucht man bei Lieferdiensten bisher aber oft vergeblich. Viele Gastronomen haben die Verpflichtung zu diesem Angebot bisher offenbar noch gar nicht umgesetzt (Greenpeace 29.03.23). Darüber hinaus nehmen bisher nur wenige Kunden das Angebot wahr.

Auch im Fall von Lieferungen ist nicht anzunehmen, dass der ausschließliche Einsatz von Mehrwegsystemen freiwillig erfolgen wird. In einem nächsten Schritt wäre daher zu überlegen, wie die Verpackungssteuer auf den Einwegmüll, der bei Lieferungen anfällt, ausgeweitet werden kann.

Sondernutzungsgebühr für Verleihroller

Auch bei den E-Scootern schlagen die STADTGESTALTER vor, die Verleihunternehmen zukünftig zur Kasse zu bitten, und zwar für die Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen der Fahrzeuge (Antrag Sondernutzungsgebühr E-Scooter)). Für jeden E-Scooter soll dafür eine Gebühr zur Nutzung öffentlichen Raums erhoben werden. Die Stadt Köln erhebt 85 bis 130 pro E-Scooter. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Mai dieses Jahres, für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme solche Sondernutzungsgebühren erheben. (StGB NRW-Mitteilung vom 22.05.2023)

Die Erhebung der Nutzungsgebühr ist nur konsequent. Wer eine öffentliche Fläche für private Zwecke nutzt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne dass dabei ein nennenswerter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht, der sollte die Kosten tragen, die er dafür verursacht. Das sollte für E-Scooter wie für Autos gleichermaßen gelten (Bewohnerparken). Wie sich die STADTGESTALTER dafür einsetzen, dass für Autos, die im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, eine kostendeckende jährliche Bewohnerparkgebühr von 250 Euro gezahlt werden sollte (Antrag Gebühren für Bewohnerparken), sollte das Abstellen von Leihrollern auf öffentlichen Gehwegen in gleicher Weise behandelt werden.

Durch den gewerblichen Verleih von E-Scootern kommt es zu einer zum Teil erheblichen Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums bei einem gleichzeitig realisierten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber (VG Köln, Urteil 21 K 4874/22 vom 11.01.2023) Die zu entrichtende Gebühr ist die Gegenleistung für die erlaubte Sondernutzung der Straße als Privileg des Erlaubnisnehmers unter gleichzeitiger Inkaufnahme, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrem Gemeingebrauch der Straße beeinträchtigt werden können.

Weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos

Auch bei den E-Scootern, sollte die Stadt die eingenommenen Gebühren in Maßnahmen zur besseren Ordnung des E-Scooter Verkehrs investieren, z.B. in die Markierung spezieller Abstellflächen für die Leihroller. Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER noch 11 weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos vorgeschlagen (12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos). Leider blieb die Stadt auch in diesem Bereich bisher weitgehend untätig.

Verpackungssteuer wie Sondernutzungsgebühr für E-Scooter würden dazu beitragen, etwas mehr Ordnung und Sauberkeit auf den Bochumer Straßen zu schaffen. Dazu muss es Ziel der Stadt sein, die in der Stadt erzeugte Müllmenge drastisch zu reduzieren, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob die Bochumer Politik sich diesmal durchringt in dieser Hinsicht das erforderliche zu tun.

Foto: Rupert Ganzer, Alexander Migl

21 Mai

Klimaneutral 2035? Bochum kann das Ziel nicht erreichen

2019 ruft Bochum den Klimanotstand aus. 2035 will die Stadt klimaneutral sein. Reichen die bisherigen Anstrengungen aus, um das Ziel zu erreichen? Die STADTGESTALTER haben untersucht, wie weit die Stadt bei den wichtigsten Maßnahmen ist. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Auf den Seiten der Stadtist zu lesen, Bochum will 2035 klimaneutral sein. Doch seit Ausrufung des Klimanotstandes durch den Stadtrat am 6 Juni 2019 hat sich in der Stadt wenig beim Klimaschutz getan. Die Stadt hat es in vier Jahren nicht mal hinbekommen ein aktualisiertes Klimaschutzkonzept aufzustellen, das eine Strategie festlegt, wie sie in den nächsten 13 Jahren bis 2035 den Ausstoß, von klimaschädlichen Treibhausgasen auf Null reduzieren will. Die Stadt handelt weiter planlos.

Doch auf welchem Stand ist sie vier Jahre nach Ausrufung des Klimanotstandes tatsächlich. Das haben die STADTGETALTER untersucht.

Was ist für Klimaneutralität nötig?

Um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen, muss der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen in der Stadt beendet werden. In Bochum entsteht klimaschädliches CO2 fast ausschließlich durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: für die Stromerzeugung (30%), die Wärmeerzeugung (36%) und im Verkehr (Mobilität 34%). In allen drei Bereichen, muss also die Erzeugung der benötigten Energie auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Das kann nur gelingen, wenn die fossilen Brennstoffe durch erneuerbar erzeugte elektrische Energie ersetzt werden. Klimaneutralität ist also in Bochum dann erreicht, wenn der Strom, der in der Stadt verbraucht wird, zu 100% aus erneuerbaren Quellen kommt und die Energie zur Erzeugung von Wärme und Mobilität fast ausschließlich elektrischer Natur ist.

Energieverbrauch Stadt Bochum 2021

Die Untersuchung der STADTGESTALTER

Für alle drei Bereiche haben die STADTGESTALTER also untersucht, wie weit zum heutigen Zeitpunkt in Bochum bereits erneuerbare Energie zum Einsatz kommt und wie weit die Stadt vom selbst gesetzten Ziel davon 100% erneuerbare Energieträger einzusetzen entfernt ist. Grundlage der Untersuchung war zum einen der Energieatlas NRW, dem bis zum Jahr 2021 entnommen werden kann, welche Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien in Bochum bestehen und wie diese in der Stadt bereits ausgenutzt werden, zum anderen eine Sondierungsstudie des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, wie die Stadt Wuppertal bis 2035 klimaneutral werden kann (Wuppertal klimaneutral 2035, Sondierungsstudie aus dem Jahr 2021).

In der Studie des Wuppertaler Instituts wird dargestellt, welche realen Möglichkeiten bestehen die theoretisch bestehenden Potenziale auszunutzen, um stadtweit fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Die Ergebnisse zur Stadt Wuppertal lassen sich gut auf Bochum übertragen, da beide Städte etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Größe aufweisen und sich hinsichtlich Klimaneutralität im Jahr 2021 auf annähernd gleichen Stand befanden und etwa die gleichen Potenziale aufweisen, die genutzt werden müssten, um das Ziel bis 2035 klimaneutral zu werden, zu erreichen.

Strom – Wärme – Verkehr (Mobilität)

Der Energieatlas NRW gibt für Strom und Wärme folgende Potenziale für die erneuerbare Erzeugung in Bochum an:

Klimaschutz Potenziale, Stadt Bochum

Die ausgewiesenen Potenziale wurden in einer Reihe von Potenzialstudien ermittelt, die das Land NRW in den letzten Jahren in Auftrag gegeben hat.

Für die drei Bereiche Strom, Wärme und Mobilität (Verkehr) stellt sich damit der Sachstand für Bochum wie folgt dar:

Strom – 2021 lag der Gesamtverbrauch an Strom in Bochum bei 2.733 GWh. Um klimaneutral zu werden, geht das Wuppertal Institut davon aus, dass der Verbrauch ohne Wärme- und Verkehrsanwendung um 45% bis 2035 gesenkt werden muss. Durch den zunehmenden Einsatz von Strom zur Erzeugung von Wärme und im Verkehr wird in Summe bis 2035 eine Zunahme auf 110% gegenüber dem heutigen Verbrauch erwartet. Auf Bochum übertragen würde der Stromverbrauch 2035 somit bei 3.006 GWh liegen.

Klimaschutz Strom

Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Stromverbrauch (ohne Verkehr und Wärmeerzeugung) in Bochum von 2021 bis 2035, also in 14 Jahren, im Schnitt pro Jahr um 88 GWh abnehmen. Dies ist bisher nicht der Fall. Nennenswerte Bemühungen den Stromverbrauch in Bochum zu senken, gab es im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen bisher nicht. Erst durch die Energiekrise in Folge des Ukrainekriegs, wurde die Stadt genötigt, sich Maßnahmen zu überlegen, wie der Energieverbrauch der Stadt gesenkt werden kann.

Neben der Senkung des Verbrauchs ist die Umstellung der Stromerzeugung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger für die Erreichung des Ziels Klimaneutralität entscheidend. 2014 wurde nur 11,5 % des Stroms, den die Stadtwerke Bochum an ihre Kunden verkauft haben, klimaneutral, auf Basis erneuerbaren Quellen erzeugt, 88,5 des Stroms wurden mit Gas, Kohle oder Atomkraft hergestellt. Der Anteil des erneuerbar erzeugten Stroms dürfte bis 2021 auf etwa 16% angewachsen sein. In Bochum selbst werden nur 2% des Stroms erneuerbar erzeugt.

Durch den Einkauf von norwegischen Ökostromzertifikaten geben die Stadtwerke zwar selbst an, 48,8% des Stroms stamme aus erneuerbaren Quellen (Strommix Stadtwerke Bochum) . Dies ist allerdings eine falsche Darstellung, die zwar legal ist, aber an den realen Daten nichts ändert. Die Stadtwerke kaufen in Norwegen Zertifikate für mit Wasserkraft erzeugten Strom ein, um damit tatsächlich fossil erzeugten Strom als erneuerbar ausweisen zu können (Bochum muss deutlich mehr tun fürs Klima). Das ist  Etikettenschwindel und wird als Greenwashing bezeichnet.

Der Energieatlas NRW weist für Bochum aus, dass auf den Dächern und Freiflächen der Stadt insgesamt 1.255 GWh Strom pro Jahr solar erzeugt werden könnten (Photovoltaik: PV). Das wären 45,9% des Gesamtstromverbrauchs von 2021. Mit anderen erneuerbaren Energieträgen (u.a. Biomasse, Wasserkraft) ließen sich weitere 3.2% des Verbrauchs erneuerbar herstellen. Für Windkraft besteht kein Potenzial in Bochum. Somit liegt das Hauptpotenzial zur Stromerzeugung in Bochum selbst bei PV-Anlagen. Im Jahr 2021 wurden nur 74,4 GWh Strom in Bochum erneuerbar erzeugt, davon 40 GWh solar. Vom bestehenden Gesamtpotenzial für erneuerbare Energieerzeugung wurden bisher nur 2,7% ausgenutzt.

Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass von dem ausgewiesenen PV-Potenzial bis 2035 80% nutzbar gemacht werden könnten, also 1.004 GWh pro Jahr. Um dieses Potenzial voll ausnutzen, müsste der mittels Photovoltaik auf Bochumer Dach- und Freiflächen erzeugte Strom im Jahr um 69 GWh steigen, 2022 konnte aber nur ein Ausbau um 8 GWh erreicht werden. Der Ausbau geschieht also viel zu langsam. Zwar werden auf öffentlichen Gebäuden mittlerweile PV-Anlagen aufgebaut doch werden teilweise immer noch, wie beispielsweise bei der Sporthalle in Linden, die Potenziale nicht voll ausgenutzt und nur ein Teil der Dachfläche mit PV-Modulen bestückt (Neue Zweifach-Sporthalle in Linden).

Auch fehlt der politische Wille den Ausbau von PV zu fördern. So lehnten SPD und Grüne sowohl eine Förderung von Balkonsolaranlagen ab (Vorlage 20211923) , ebenso wie eine Erhöhung der Vergütung von in das Bochumer Stromnetz einzuspeisenden Solarstrom (Vorlage 20222985/1). Beides wurde von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Stromverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an PV-Anlagen in den verbleibenden 13 Jahren gelingen wird.

Wärme – Für die Erzeugung von Wärme werden in Bochum derzeit jedes Jahr 3.200 GWh Energie aufgewendet (Vorlage 20221538).

Klimaschutz Wärme

Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass der Wärmeverbrauch bis 2035 um 30% gesenkt werden sollte. Für Bochum würde das einen verbleibenden Wärmebedarf von 2.240 GWh im Jahr 2035 bedeuten. Damit der Wärmebedarf sinkt, müssten viele der in Bochum vorhandenen Gebäude energetische saniert werden. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, denn die in Bochum vorhandenen Gebäude wurden zu einem großen Teil zu Zeiten gebaut, in denen eine Dämmung der Häuser nicht üblich war und insgesamt sehr kostengünstig. materialsparend und wenig energieeffizient gebaut wurde. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten laut Wuppertal Institut pro Jahr 4% der Bestandsgebäude energetisch saniert werden. Bisher liegt die energetische Gebäudesanierungsrate in Bochum jedoch bei unter 1%.

Das Potenzial zur Erzeugung von Wärme liegt dagegen in Bochum bei 3.265 GWh pro Jahr. Die benötigte Wärme kann also in Bochum zu 100% erneuerbar erzeugt werden. Der größte Teil des Potenzials liegt bei der Geothermie (2.865 GWh). Eine nennenswerte Ausnutzung der erneuerbaren Quellen zur Wärmeerzeugung geschieht in Bochum jedoch bisher nicht, Im Klimaschutzkonzeot 2030 wird angegeben, dass der Wärmebedarf der privaten Haushalte zu 3% mit Holz gedeckt wird. Andere erneuerbare Quellen werden in keinem nennenswerten Umfang genutzt.

Das Wuppertal Institut geht davon aus, dass 50% des rechnerisch vorhandenen Potenzials für Geothermie bis 2035 auch tatsächlich genutzt werden könnte (1.427 GWh), das entspricht einem Anteil von 62% des Wärmebedarfs im Jahr 2035. Dieser teilt sich wiederum auf in Tiefen- und oberflächennahe Geothermie. Weitere Potenziale zur Deckung der verbleibenden 38% Wärmebedarf bestehen in der Nutzung von Solarthermie, Bio- und Syngas, Biomasse und Fernwärme.

Allerdings wird Fernwärme im Ruhrgebiet bisher nur zu 5% aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt (Fernwärme Ruhrgebiet). Dieser Anteil muss bis 2035 auf 100% steigen. Dies stellt eine weitere Herausforderung im Wärmebereich dar.

Im Bereich Geothermie sind in Bochum in letzter Zeit zwar einige vielversprechende Projekte auf den Weg gebracht worden (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft). Allerdings findet der erforderliche Ausbau bisher nicht halbwegs in dem Maße statt wie dies in den Jahren bis 2035 erforderlich wäre. Das gilt in gleicher Weise für die Energieträger Solarthermie, Bio- und Syngas, sowie Biomasse.

Die Politik blockiert auch hier mehr die Entwicklung, als dass sie diese fördert. In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird immer noch keine Verpflichtung zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern vorgeschrieben. Auch lehnten SPD und Grüne sowohl einen Masterplan Geothermie ab (Vorlage 20223026) wie auch den Ausbau von Agrothermie (Vorlage 20223067). Beide Anträge wurden von den STADTGESTALTERn gestellt.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Wärmeverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an insbesondere Geothermie bis 2035 gelingen wird.

Verkehr (Mobilität) – Der Energieverbrauch des Verkehrs liegt in Bochum bei knapp über 3.000 GWh. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sollte laut Wuppertal Institut der Personenverkehr in der Stadt um 20% und der Güterverkehr um 10% sinken.

Klimaschutz Mobilität

Darüber hinaus sollte die Zahl der Wege, die mit dem Auto gefahren werden, um 29%P abnehmen. Im Gegenzug müssten die Anteile des Radverkehrs auf 25% (´+18%P) steigen, der Anteil des ÖPNV auf 26% (+11%P).

Für die verbleibenden Wege, die motorisiert zurückgelegt werden, sollten ganz überwiegend E-Fahrzeugen eingesetzt werden. Bei PKW wird eine Quote von 97% angestrebt bei leichten Nutzfahrzeugen von 80%, bei schweren von 70% und bei Bussen von 100%.

Um diese Ziele zu erreichen, tut Bochum jedoch fast nichts. Wirksame Maßnahmen, gezielt den Personen- und Güterverkehr zu senken, gibt es keine, ebenso wenig nennenswerte Projekte um den ÖPNV auszubauen, insbesondere um das Netz zu erweitern und zu verbessern. Das Ziel, den Radverkehr auf einen Anteil von 25% bis 2030 auszubauen, wurde im Rahmen des neuen Radverkehrskonzeptes erst kürzlich kassiert. Jetzt wird nur noch ein Zielwert von 15% verfolgt. Auch beim ÖPNV-Ausbau zeigen sich SPD und Grüne desinteressiert. Wie von den STADTGESTALLTERn vorgeschlagen, Vorplanungen zur Ausweitung des ÖPNV-Netzes (Vorgang 20213912) aufzunehmen, wurde von der Koalition abgelehnt.

Die Zahl der Fahrzeuge mit E-Antrieb nimmt ebenfalls nicht im erforderlichen Maß zu. In jedem Jahr müsste die Zahl der Elektrofahrzeuge bei den PKW um 11.623 zunehmen, bei den LKW um 938. 2022 wurden jedoch nur 4.062 neue E-PKW zugelassen. Die Zahl der E-LKW nahm sogar ab.

Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Energieverbrauch im Verkehr in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass die erforderliche Verlagerung eines Großteils der Mobilität auf klimaneutrale Verkehrsmittel gelingen wird.

Insgesamt ist zu konstatieren, in den drei wichtigsten Bereichen Strom, Wärme und Verkehr (Mobilität) sind keine ausreichenden Anstrengungen der Stadt festzustellen, um das Ziel zu erreichen, dass die Stadt bis 2035 klimaneutral wird.

Weitere wichtige Bereiche zur Erreichung von Klimaneutralität

Aber auch in weiteren Bereichen, die zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität wichtig sind, bleiben Anstrengungen in Richtung Klimaschutz aus.

Flächen und Versiegelung – So kann sich die Stadt weiterhin nicht durchringen die weitere Flächenversiegelung und den Neubau auf Frei- und Grünflächen zu stoppen. Auch durch den Abriss alter Gebäude und den Neubau werden große Mengen CO2 verbraucht (Darum brauchen wir eine Bauwende).

Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER die Einführung einer Flächenbilanzierung mit dem Ziel einer Nettonullneuversiegelung beantragt (Vorlage 2019016). Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der 2023 von den Linken beantragte Flächenverbrauch-Stopp bis 2030 (Vorlage 20231069). Immer wieder stimmten SPD und Grüne dagegen.

Klimaschutz Flächen und Versiegelung/ Abfall

Abfall – Auch die Reduzierung des Restmüllvolumens und die optimale energetische Verwertung des Biomülls kommt in Bochum nicht voran. Die Restmüllmenge in Bochum müsste von 256 kg 2021 auf 50 kg 2035 pro Person sinken (Bochum macht zu viel Müll), tatsächlich erhöht sich die Menge von Jahr zu Jahr.

Auch zur effizienten Nutzung des Biomülls zur Wärme- und Stromerzeugung ist Bochum nicht gewillt. Der von den STADTGESTALTERn diesbezügliche Antrag (Vorgang 2023ß136) wird mit der fadenscheinigen Begründung hinausgezögert, man warte noch auf eine technische Möglichkeit den Biomüll vom Restmüll zu trennen, um eine Biotonnenpflicht zu vermeiden. Dass eine solche technische Möglichkeit bis 2035 entwickelt wird, die auch ökonomisch tragfähig ist, wird von Fachleuten allerdings nicht erwartet.

So versäumt es Bochum 4.800 Haushalte mit klimafreundlichem Strom und Wärme zu versorgen (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage).

Städtische Gebäude und Infrastruktur – Auch die Stadt selbst tut immer noch zu wenig in Sachen Klimaschutz. Immerhin führte der Ukrainiekrieg dazu, dass die Stadt aufgrund von Vorgaben des Bundes Maßnahmen ergreifen musste, um den Energieverbrauch städtischer Gebäude um 12% zu senken. Darauf war man mit dem Ziel des Klimaschutzes bisher nicht gekommen. Eine weitere Senkung des Energieverbrauchs ist bisher nicht beabsichtigt, obwohl das Wuppertal Institut insgesamt 40% im Zeitraum 2021 bis 2035 für nötig hält.

Klimaschutz städtische Gebäude und Infrastruktur

Um Klimaneutralität zu erreichen, müsste der gesamte Gebäudebestand der Stadt bis 2035 energetisch saniert werden. Hinzu kommt, dass der gesamte Strom- und Wärmebedarf für die städtischen Liegenschaften bis 2035 zu 100% mit erneuerbaren Energien bereitgestellt werden müsste. Ebenfalls müssten alle städtischen Fahrzeuge durch solche mit E-Antrieb ersetzt werden, inklusive der Busse der BOGESTRA. Wie weit die Stadt in diesen Punkten ist, dazu liegen derzeit allerdings keine Daten vor. Diese werden die STADTGESTLATER in der nächsten Ratssitzung erfragen.

Bei der Senkung des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung durch die Umrüstung auf LEDs lässt sich bei derzeitigem Tempo das Ziel 2035 alle Leuchten umgerüstet zu haben, nicht erreichen. 400 Laternen werden derzeit pro Jahr umgerüstet, 1.857 müssten es sein. Auch hier tut die Stadt somit zu wenig.

Fazit: Anstrengungen reichen niemals aus, um Klimaneutralität 2035 zu erreichen

In fast allen Bereichen reichen die Anstrengungen nicht ansatzweise aus, um das Ziel, Klimaneutralität bis 2035, zu erreichen. Während die wichtigen Maßnahmen liegen bleiben, ist die städtische Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit vorwiegend mit Klimamarketing beschäftigt. Worte ersetzen Taten: 200 obdachlose Menschen erhalten ÖPNV-Tickets, der Oberbürgermeister unterschreibt Resolutionen, Studien werden verfasst. Sonst passiert wenig bis gar nichts (Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).

Klimaschutz Anstrengungen

Die Grünen haben unterdessen festgestellt, dass für den Klimaschutz zu wenig Stellen in der Verwaltung vorhanden sind. Im November haben sie noch den Haushalt für 2023 und 2024 sowie den dazu gehörigen Stellenplan gemeinsam mit der SPD beschlossen und alle Anträge der Opposition, die Mittel für den Klimaschutz zu erhöhen, abgelehnt, jetzt fordern sie selbst mehr Personal (Personalnotstand: Wir fordern mehr Arbeitskräfte in der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).

Eigentlich legt man zunächst fest, welche Maßnahmen zur Erreichung den Klimaneutralität 2035 erforderlich sind. Leitet daraus ab, wie viele Beschäftigte man in der Verwaltung für die Umsetzung benötigt und schafft diese Stellen dann und setzt danach die beschlossenen Maßnahmen konsequent um.

In Bochum läuft das anders. Erst setzt man sich ohne groß nachzudenken, wie man es realisieren will, ein Ziel. Dann passiert vier Jahre nichts Nennenswertes. Über vier Jahre braucht man allein dafür ein Konzept zu erarbeiten, obwohl man auch ohne aufgeblasenes Konzept lange weiß, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Stadt klimaneutral zu machen. Noch ehe das Konzept fertig ist, beschließt man wie viel Personal man benötigt, um das noch nicht vorhandene Konzept umzusetzen, um dann sechs Monate später zu der Erkenntnis zu kommen, das Personal reiche nicht ansatzweise aus, obwohl immer noch weder ein Konzept vorliegt, noch Bereitschaft erkennbar ist, wirklich zu tun, was erforderlich ist, um das gesetzte Ziel zu erreichen.

Kein Wunder, dass es schwierig ist die Stellen in der Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit überhaupt zu besetzen bzw. viele Beschäftige es dort nicht lange aushalten und sich nach kurzer Zeit wieder wegbewerben. Wer will schon unter solch chaotisch anmutenden Rahmenbedingungen arbeiten und sich für ein Ziel einsetzen, das offenbar weder von Oberbürgermeister, Stadtbaurat, noch von SPD und auch nicht von den Grünen mit der notwenigen Entschlossenheit verfolgt wird?

Beitragsbild: Claus Ableiter

14 Mai

Gestaltungssatzung absurd: Wenn die Markise nicht mit der Gestaltung der Tanke harmoniert

Nach Jahrzehnten Desinteresse an der optischen Gestaltung der Innenstadt wollte Bochum mit einer Gestaltungssatzung die bauliche Verunstaltung beenden und auf lange Sicht wirksame einheitliche Gestaltungsstandards einführen. Doch das Projekt scheiterte vor Gericht an übertriebener bürokratischer Regelungswut, genauer an der Markise einer Shisha- und Cocktailbar, die nicht mit der Tanke, dem grauen Schotter auf dem Parkplatz und dem trostlosen Innenstadtring harmonierte.

Über Jahrzehnte zeigten sich Stadt und Politik an einer ansprechenden Gestaltung der Bochumer Innenstadt bewusst desinteressiert. Jedes Bauprojekt wurde durchgewunken, egal in welcher Weise es die Innenstadt verschandelte. Anders lässt sich die Verunstaltungen des Stadtbildes mit Bausünden wie Deutsche Bank, Witteler Passage, Dr.-Ruer-Platz, Einkaufszentrum Gerberviertel einschließlich Bebauung Große Beckstraße, Stadtbadgalerie (jetzt Bochumer Fenster) und “Boulevard”, von Jochen Malmsheimer spöttisch als “längs halbierte Schuttrutsche” bezeichnet, nicht erklären. Lange war allen Beteiligten völlig egal, wie es in der Innenstadt aussah. Mit “Woanders ist auch scheiße” wurde jede Kritik an optischen Missständen in der City vom Tisch gewischt.

Gestaltungssatzung, eigentlich eine gute Initiative

Initiiert von einigen maßgeblichen Geschäftsleuten der Innenstadt, sollte diese Gleichgültigkeit gegenüber einer ansprechenden Gestaltung der Innenstadt durch die Einführung einer Gestaltungssatzung beendet werden. Eine gute und lange überfällige Initiative, die bei Stadt, insbesondere dem Stadtbaurat auf fruchtbaren Boden fiel.

Doch die Stadt schüttete das Kind mit dem Bade aus. Statt sich in der Gestaltungssatzung auf die Festlegung wesentlicher Standards für die zukünftige Gestaltung der Stadt zu beschränken, wollte man jede erdenkliche Kleinigkeit regeln. Die Stadt beauftragte für ein sechsstelliges Honorar zunächst ein Dortmunder Architekturbüro ein Handbuch zu verfassen, dass auf 260 Seiten verbindlich festlegte, wie Fassaden, Schaufenster, Außengastronomie und Werbeträger zukünftig auszusehen hätten (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung)..Darauf aufbauend erstellte die Verwaltung die eigentliche Gestaltungssatzung, die besonders durch eine übertriebene bürokratische Regelungswut auffällt.

So wird etwa für die “Fassadenfarbigkeit” festgelegt: “
1. Für Putzfassaden sind helle Farben mit einem Weißanteil von mind. 80 %, einem Schwarzanteil von max. 10 % und einem Buntanteil von max.10 % nach dem Natural

Color System (NCS) zu verwenden. Gliedernde oder plastische Fassadenteile können farblich durch Beimischung von Schwarz- oder Weißanteilen abgesetzt werden.

2. Abweichungen von dem unter Nr. 1 festgesetzten NCS-Farbspektrum sind bei Fassaden aus Naturstein, Betonwerkstein oder Ziegel zulässig, wenn rotoranger, rotbrauner, dunkelroter, hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Ziegel bzw. hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Naturstein/Betonwerkstein verwendet wird.

3. Bei Gebäuden der Nachkriegsmoderne sind bauzeitlich vorhandene farbliche Akzentuierungen durch keramische Bekleidungen (z. B. Brüstungsfelder aus Kleinmosaik) ausnahmsweise zulässig.

Der Bochumer Stadtrat stimmte dem Regelungswerk im Vertrauen darauf zu, dass die Verwaltung deren Rechtmäßigkeit hinreichend geprüft hätte. Zwar bereitete die Detailverliebt der Regelungen insbesondere der Fraktion von STADTGESTALTERn und FDP erhebliche Bauchschmerzen, doch war man froh, dass überhaupt endlich was in Sachen Verbesserung der Gestaltung der Innenstadt auf den Weg gebracht werden sollte. Zudem sicherte der Oberbürgermeister zu, die Verwaltung werde die Regelungen großzügig auslegen.

Satzung ist wegen mehreren inhaltlichen Mängeln unwirksam

Beides bewahrheitete sich jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht kam zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei aufgrund gleich mehrerer inhaltlicher Mängel unwirksam. Insbesondere bemängelt das Gericht:
1. Die Satzung müsse jedem Adressaten klar zu erkennen geben, was von ihm gefordert werde. Dass sei bei der Bochumer Gestaltungssatzung nicht der Fall.

2. Die Satzung lege für den gesamten Innenstadtbereich (Bebauung entlang des Rings und innerhalb des Rings: Geltungsbereich Gestaltungssatzung) wahllos die gleichen Gestaltungsregeln fest und missachte damit die örtlichen Besonderheiten und die teilweise massive Heterogenität der unterschiedlichen Stadtbereiche (ehemalige Altstadt, Kortländer Kiez,, Einkaufszonen usw.), aus denen sich die Innenstadt zusammen setze.

3. Eine angemessene Abwägung zwischen den privaten Interessen der von der Gestaltungsatzung Betroffenen und dem öffentlichen Interesse, das die Gestaltungssatzungsatzung verfolgt, sei nicht erfolgt.

4. Den Gestaltungsregeln der Gestaltungsatzung fehle ein Anknüpfungspunkt an örtliche Gegebenheiten. Eine Rechtfertigung, warum bestimmte bauliche Anlagen kategorisch an allen Orten im Bereich der Gestaltungssatzung kategorisch unzulässig sein sollen, sei nicht erkennbar..

Eine sorgfältige Prüfung der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die geltende Rechtsprechung insbesondere der deutschen Oberverwaltungsgerichte, dürfte nicht erfolgt sein (Woran muss der Satzungsgeber am Anfang denken?), anders lässt sich nicht erklären, warum die Satzung gleich in mehrfacher Hinsicht den von den Verwaltungsgerichten aufgestellten Grundsätzen zur Aufstellung von Gestaltungssatzungen nicht entspricht.

Eine Markise, die nicht mit der Tanke harmoniert

Auch zu der vom Oberbürgermeister avisierten großzügigen Umsetzung der Satzung kam es nicht, wie der geradezu groteske Fall zeigt, an dem letztlich die Gestaltungssatzung vor Gericht scheiterte (WAZ vom 13.04.23).

Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise

Ausgerechnet da, wo die Bochumer Innenstadt am schönsten ist, dort wo die Schillerstraße vom Bergbaumuseum kommend nach Unterquerung der Bahnlinie auf den Nordring stößt, setzte die Verwaltung alles daran einer Shisha- und Cocktailbar den Bau einer Markisenanlage zu versagen. Die städtischen Bürokraten ließen nichts unversucht dieses Kleinod Bochumer Stadtplanung, das sich bereits in der famosen Kurvenführung, des mit zartem Begleitgrün wohltariert ausgestalteten vierspurigen Rings zeigt, vor der Verunstaltung durch die Überdachung einer 12 Meter von der Straße entfernten Außenterrasse mit einer Pergola-Markise zu retten. Die geplante 100 qm große Überdachung der Außenterrasse hätte so überhaupt nicht zu dem von zahllosen stadtbaulichen Highlights gesäumten Nordring gepasst, wie etwa dem fein gegliederten Autoabstellplatz eines Autohändlers, der liebevoll geschotterten Brachfläche, die als Parkplatz dient und dem 80er-Jahre-Charme einer besonders beliebigen Tankstellenanlage. Das in seiner Erscheinung einzigartige Ensemble aus grauem Asphalt, grauem Parkplatzschotter, fensterloser Häuserfassade mit greller Großflächenwerbung und  solidem Tankenflair wäre durch den Ersatz der abgesifften Terrassenschirme durch eine neue, schnöde, einfältige Markise nachhaltig negativ beeinträchtigt worden. Der typische trostlos, öde, leicht gammelige Charme der Bochumer Innenstadt hätte massiv gelitten, so dass eine optische Aufwertung dieser Ecke unbedingt zu verhindern war. Erst vor wenigen Jahren hatte die Stadt noch zugelassen, dass ein bekanntes Werbeunternehmen das unvergleichlich symbiotische Ensemble mit dem Aufbau einer überdimensionierten digitalen Werbetafel vervollständigt hatte.

Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise

Vermutlich ohne es selbst zu bemerken, hat die Verwaltung die Gestaltungssatzung genutzt, um Verbesserungen der optischen Gestaltung der Innenstadt zu unterbinden und alles dafür getan, um die selbst maßgeblich vorangetriebene Verunstaltung zu erhalten. Die Gestaltungssatzung wurde damit ad absurdum geführt. Unverständlich, dass Stadtbaurat und Oberbürgermeiste die Bürokraten gewähren ließen und nicht die Reißleine zogen, spätestens als ein Verfahren vor Gericht drohte. So fuhr man die Gestaltungssatzung mit Vollkaracho gegen die Wand. Im Juni 2022 wurde die Anwendung der Satzung vom Rat wegen der eklatanten rechtlichen Mängel aufgehoben.

Die Stadt selbst hat wesentliche Teile der Innenstadt verschandelt

Letztlich zeigt auch das geschilderte Beispiel auf, dass die Verunstaltung der Innenstadt in vielen Fällen nicht von privaten Geschäftsleuten, Gastronomen oder Immobilienbesitzern der Innenstadt betrieben wurde, sondern regelmäßig durch die Stadt selbst. Auch Imbuschplatz, Neumarkt, Schwanenmarkt, Markt- und Propsteiplatz hat die Stadt höchstselbst verschandelt bzw. in trostlose Straßenkreuzungen transformiert.

Eine Gestaltungssatzung hilft sicher das Stadtbild zu verbessern, noch weit wichtiger wäre aber, dass die Stadt selbst sehr viel mehr Wert auf hochwertige Stadtgestaltung legt. Davon zeugen aktuell laufende Bauprojekte wie City-Tower (Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz) und Sparkassenneubau am Dr.-Ruer-Platz (Chance verpasst: Gähn-Moment statt Wow-Effekt) allerdings nicht.

Stadtpolitik müsste Leitlinien vorgeben

Hinsichtlich der nun erforderlichen Überarbeitung der rechtswidrigen Gestaltungssatzung wäre die Stadtpolitik aufgefordert gewesen nunmehr der Stadt Leitlinien vorzugeben, die bei der Neufassung von der Verwaltung zu berücksichtigen wären. Diese Chance ließ die Politik ungenutzt. Ein entsprechender Antrag der STADTGESTALTER wurde abgelehnt (Antrag 20231071), man zeigte sich desinteressiert, selbst aktiv auf die Neufassung der Satzung einzuwirken. So sollte man sich nicht wundern, wenn auch der zweite Anlauf schief geht, für die Bochumer Innenstadt eine rechtlich haltbare und im gewünschten Maß wirksame Gestaltungssatzung aufzustellen.

07 Mai

Gericht: Die Behandlung von Bürgeranregungen im Rat einzuschränken ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.

Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.

Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein

Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Ret­tung des Wahl­rechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.

Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken

Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).

Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig

Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.

OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.

Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023

Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.

§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.

Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken

Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.

Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).

Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.

23 Apr

Zeche-Holland Gelände verkommt immer mehr

2021 wurde der Platz rund um das Fördergerüst der ehemaligen Zeche Holland eingeweiht. Kaum zwei Jahre später sind die meisten Missstände immer noch nicht beseitigt. Darüber hinaus verschandeln Müll, Schmierereien, Unkrautwildwuchs und hässliche Provisorien den Platz und seine Umgebung. Die Bilder im Beitrag sprechen Bände.

Kommt man auf den Zeche-Holland-Platz und weiß wie engagiert einige Bürger und Bürgerinnen sich in einer Initiative dafür eingesetzt haben, dass hier ein freundlicher und vorzeigbarer Ort geschaffen wird, an dem sich Menschen aus Wattenscheid und Umgebung treffen können, ist man geschockt. Der Zustand des Platzes ist traurig.

Seitdem 2022 bereits über die Mängel auf dem Platz berichtet wurde (Trauerspiel am Zeche-Holland-Turm) hat sich der Zustand des Platzes nicht etwa verbessert, sondern noch weiter verschlechtert.

Gastro-Container – Immer noch hat es die Verwaltung nicht geschafft, den Gastro-Container vernünftig aufzustellen zu lassen. Statt neben, steht der Container immer noch zu fast einem Drittel auf der gepflasterten Fläche, die eigentlich erst vor dem Container beginnen sollte. Der Container wurde zudem abenteuerlich mit allem aufgebockt, was sich in der Gegend um den Platz so fand. Eigentlich sollte der Container auf einem ordentlichen Fundament stehen. Doch das fehlt weiterhin.

Falsch aufgestellter Gastro-Container

Zudem hat es die Stadt auch in zwei Jahren nicht hinbekommen einen Wasseranschluss zu legen. Das Wasser für die Gastronomie kommt aus einem Hydranten der Nebenstraße und wird dann mit einer fliegenden Leitung über die den Platz umgebende Haldenaufschüttung bis zum Container geleitet. Die Konstruktion, die den Hydranten vor fremden Zugriffen schützen soll, versperrt den Gehweg. Statt endlich Abhilfe zu schaffen und die beim Bau des Platzes vergessene Wasserleitung zum Gastro-Container zu legen, ignoriert die Verwaltung das Problem und tut so, als gäbe es das nicht.

Provisorische Wasserentnahme für Gastro-Container

Gehweg  – Der Bürgersteig, der am Rand des Platzes entlang läuft, wurde immer noch nicht fertiggestellt. Es fehlt der Oberflächenbelag. Die Menschen müssen über den groben Schotter laufen. Die Stadt ist offenbar nicht in der Lage den Gehweg endlich zu Ende zu bauen.

Gehweg, Deckschicht fehlt

Platzbelag, Treppenanlage und Bänke – Währenddessen wird der Dolmitboden auf dem Platz bei Regen weiterhin in die Senke vor dem Turm gespült, Wo der Dolomitoberboden wegeschwemmt wurde, sind gefährliche Stolperkanten entstanden. An anderen Stellen versinkt man im matschigen Boden. Der Boden ist so weich, dass Hunde dort Löcher graben. Der Einbau einer zusätzlichen Überlaufrinne, konnte gegen das Wegspülen des Dolomits nur bedingt Abhilfe schaffen. Das Wasser, das sich sich bei jedem Regen wasserfallartig über die Treppenanlage ergießt, hat auch dort bereits Spuren hinterlassen. Die Treppensteine sehen versifft aus.

Schäden durch Regen

Die Sitzhölzer der Steinbänke sind schon binnen zwei Jahren spröde geworden, den Kalk drückt es aus den Fugen der Ziegelsteine. Die Mülleimer zieren die in Bochum und Wattenscheid üblichen Mülltütenkragen. Der Müllsack wird zu groß gewählt, in den Müllbehälter eingelassen und nach außen noch 20 cm übergestülpt. Sieht hässlich aus und zeigt, dass auf ein gutes Platzbild wenig Wert gelegt wird.

Zustand Bänke

Bäume und Pflanzen – Zu befürchten ist, dass die Bäume unterhalb von Gastro-Container und Boule-Bahn geschädigt sind. Einige treiben bisher kaum aus, Zu sehen sind nur wenige Knospen, während die Bäume am Platzrand und auf dem oberen Platzteil schon blühen und kleine Blätter haben.

Mangelnder Baumwuchs

Die für den Haldenraum typische Bepflanzung auf den aufgeschütteten Hügeln, die dem Platz einen besonderen Charakter geben sollte, kann dagegen die von den Freiraumplaner*innen vorgesehene Wuchshöhe von 60 cm nie erreichen. Die technischen Betriebe mähen die entsprechenden Flächen regelmäßig ab, als handle es sich um Wiesen. Dafür wächst auf der Dolomitfläche unkontrolliert, teilweise schon flächendeckend das Unkraut.

Unkrautwuchs

Schmierereien, Müll und Rost– Am Zechengerüst selbst zeigen sich erste Roststellen. Noch ließen sich die Schäden leicht beseitigen, frisst sich der Rost allerdings tiefer in das Eisen, ist eine erneute und teure Sanierung der gesamten Konstruktion erforderlich. Die in drei Zentimeter Höhe über den Betonfundamenten der Stützpfeiler des Fördergerüsts gezogenen Blitzableiter stellen immer noch erstklassige Stolperfallen da.

Rost und Blitzableiter

Die Fundamente des Fördergerüsts wurden mittlerweile mit Schmierereien verunstaltet, rund herum liegen Scherben und Müll. Besonders vermüllt ist der Bereich hinter den Parkplätzen am Turm und die bereits halb verfallene Anlage an der Einfahrt zum Zeche-Holland Gelände. Hier scheint die Stadt jede Pflege aufgegeben zu haben.

Müll und Schmierereien

Auf dem Nachbargrundstück, das die Stadt an die dort ansässige Druckerei verkauft hat, wurde ein abenteuerlicher Steg aus Paletten aufgebaut, um nach Regenfällen das Wasser aus dem sich bildenden See abzupumpen. Solche Konstruktionen sind sonst eigentlich vorwiegend in Favelas vorzufinden. 

Paletten-Steg

Technischer Betrieb und Verwaltung schauen weg

Die Beschäftigten des technischen Betriebs treffen sich an jedem Arbeitstag mit ihren orangen Dienstfahrzeugen auf dem Parkplatz hinter dem Holland-Gelände zu ausgiebigen Pausen, fahren also jeden Tag mehrfach an dem neuen Platz vorbei. Für die fortschreitende Verwahrlosung des Platzes und der Umgebung interessieren sie sich anscheinend jedoch nicht, wie offenbar auch sonst niemand in der Verwaltung. Hat man sich bereits an solche Zustände gewöhnt und hält sie in Wattenscheid für normal? „Woanders ist auch scheiße,“ der Spruch mag auch hier stimmen – denn an manchen Orten in Wattenscheid Mitte sieht es teilweise noch schlimmer aus – doch eine Rechtfertigung Dinge verkommen zu lassen und Mängel nicht zu beseitigen, ist der Spruch dennoch nicht.

Was ist das Ziel der Verwaltung? Den Platz weiter verkommen zu lassen, dann für Jahre einen Bauzaun drum zu stellen und auf neue Fördermittel zu warten, um Turm und Platz ein weiteres Mal zu sanieren? Der Platz wurde erst im Juni 2021 eröffnet. Wie er nach nur zwei Jahren aussieht und dass die Verwaltung es immer noch nicht geschafft hat, die diversen Baumängel und Provisorien zu beseitigen, ist ein Armutszeugnis.

Leider zeigt auch dieses Beispiel wie wenig zielgerichtet in manchen Bereichen der Stadt gearbeitet wird und wie gering offenbar der Ehrgeiz ist, das Stadtbild in einem vorzeigbaren Zustand zu erhalten.

Nach Fertigstellung treten bei fast jedem Bauprojekt Mängel auf. Bei gutem Projektmanagement  werden diese  dann schnell beseitigt. Nacharbeiten gehören dazu, wenn Dinge neu gebaut werden und sind entschuldbar. Wenn eklatante Mängel aber auch zwei Jahre später immer noch bestehen und sich offenbar um eine Abstellung nicht gekümmert wird, dann müssen sich die Verantwortlichen Unfähigkeit vorwerfen lassen. Es sieht leider nicht so aus, als sei die Stadt in der Lage, die bekannten Missstände endlich abzustellen und den Platz auf Dauer in einem vorzeigbaren Zustand zu erhalten.

Bürgerinitiative verprellt

Zudem hat die Stadt diejenigen verprellt, die sich für die Schaffung des Platzes eingesetzt und angeboten hatten, den Platz mit Veranstaltungen. Turmevents und Besichtigungstouren zu bespielen. Turmbesichtigungen dürfen exklusiv nur von BO-Marketing durchgeführt werden, die Bürgerinitiative bleibt außen vor.

Die Bürgerinitiative hatte sogar eine alte Zechenlore organisiert, die sie herrichten und der Stadt spenden wollte, damit diese auf dem Platz hätte aufgestellt werden können, Das Stadtteilbüro setzte sich sehr für die Aufstellung ein, doch die selbsternannte „Ermöglicherstadt“ Bochum scheiterte mal wieder am eigenen Anspruch. Die Verwaltung komplizierte das Aufstellungsverfahren derart, dass die Spende der Lore der Bürgerinitiative unmöglich gemacht wurde. Die Stadt wollte die Initiative mittels Vertrag für die Kosten von Instandhaltung und einen späteren Abbau oder eine Umsetzung der Lore in Haftung nehmen. Statt, wie Oberbürgermeister Eiskirch es bei jeder Gelegenheit darstellt, präsentierte sich die Stadt mal wieder nicht als „Ermöglicher“ sondern zeigte die Verwaltung dem OB, dass eine ihrer wahren Stärken im Verhindern liegt. Die Zechenlore ziert jetzt in Wattenscheid-Westenfeld den evangelischen Friedhof. Anders als die Stadt ermöglichte die Kirche eine schnelle und reibungslose Aufstellung. Anschließend wurde gemeinsam mit der Bürgerinitiative eine würdige Einweihungsveranstaltung organisiert. Die Lore erinnert jetzt an die im Steinkohlenbergbau verstorbenen Wattenscheider Bergleute.

Lore, die eigentlich auf dem Zeche-Holland Gelände stehen sollte

Bei den von der Initiative initiierten und mit organisierten Beleuchtungsaktionen des Fördergerüsts bleibt die Stadt so weit wie möglich außen vor. Anderenfalls ist zu befürchten, dass die Verwaltung auch hier noch Mittel und Wege findet diese zu torpedieren.

Die Kritik der Initiative am Zustand des Platzes und der Umgebung wird ignoriert. Die Chance, die Initiative zu unterstützen Veranstaltungen auf dem Platz durchzuführen, wurde vertan. Wer die Stadt deutlich und völlig zu Recht kritisiert, wird aufs Abstellgleis gestellt. Kritikfähig zeigt sich die Verwaltung nicht. Bürgerbeteiligung kann nicht funktionieren, so lange sich die Stadt in der Rolle des Verhinderers gefällt und sich kaum Mühe gibt Dinge zu ermöglichen, die die Menschen aus Wattenscheid vorschlagen und umsetzen möchten.

09 Apr

Geplanter Ausbau A40: Teuer und schädlich für Stadt und Bewohner*innen

Ab Westkreuz soll die A40 über 8,5 km Richtung Dortmund auf 6 Fahrspuren ausgebaut werden. Aktuell werden die Kosten auf 360 Mio. Euro geschätzt. Ein Nutzen für die Stadt ist nicht erkennbar, die zusätzlichen Belastungen für Anwohner*innen und Stadt dagegen wären hoch. Fast 20% des Stadtgebietes sind zum Wohnen aufgrund der Autobahnen ungeeignet.

Von Duisburg aus ist die A40 bereits bis zum Westkreuz auf 6 Fahrspuren ausgebaut. Jetzt will der Bundesverkehrsminister die A40 bis zum Kreuz Bochum um weitere 8,5 km ausbauen. Ist das sinnvoll? Was bedeutet der Ausbau für die Stadt, besonders für die Menschen, die in der Nähe der A40 wohnen?

Ausbau hat keinen Nutzen

Sobald die A448 vom Westkreuz bis zu A43 fertig gestellt ist, kann man vom Westkreuz südlich um das Zentrum zur A43 und weiter zur A45 fahren wie auch nördlich über die A40. Der Verkehr wird sich also  auf A40 und A448 aufteilen. Insgesamt stehen dann ab Westkreuz acht Spuren zur Verfügung. Welchen Nutzen zwei weitere Fahrspuren haben sollen, ist nicht erkennbar.

Allerdings führt jeder Ausbau einer Autobahn zu mehr Autoverkehr und damit mehr Verkehrsbelastungen. Verkehr funktioniert nachfrageinduziert (Das Prinzip induzierter Nachfrage). Ein Ausbau von Straßen führt dazu, dass mehr Menschen längere Strecken zur Arbeit pendeln, vermehrt weiter entfernt einkaufen und Unternehmen Dinge in größerer Zahl von weiter entfernten Orten beziehen. Der Verkehr nimmt zu, so lange bis die Straßen wieder überlastet sind, und der Verkehr durch zunehmend auftretende Staus erneut zum Erliegen kommt. Das Anfügen weiterer Fahrspuren lässt Staus nur für eine kurze Zeit verschwinden, nur so lange bis auf mehr Fahrspuren der Verkehr soweit zugenommen hat, dass die Kapazitätsgrenze der Straße wiederum überschritten wird und der Verkehr wieder im Stau stecken bleibt. Selbst ein Ausbau auf 40 Fahrspuren wie sie etwa in Houston, Texas vorzufinden sind, lösen das Stauproblem nicht. In keiner Stadt wurden jemals Stauprobleme durch den Zubau von Fahrspuren gelöst. Immer nur nahm der Verkehr zu und damit die Verkehrsbelastungen.

Große Belastungen durch Autobahnen

In Bochum und dem Ruhrgebiet führen die Autobahnen direkt durch dicht besiedelte Stadtgebiete. In unmittelbarer Nähe zu den Autobahnen wohnen tausende Menschen, deren Lebensqualität auf vielfältige Weise massiv durch den Autobahnverkehr beeinträchtigt wird.

Lärm – An Autobahnen liegt der Lärmpegel ohne Lärmschutzmaßnahmen regelmäßig bei über 80 dB(A). In Wohngebieten liegen die Lärmgrenzwerte in Deutschland tagsüber bei 59 db(A) und nachts bei 49 dB(A). Die WHO empfiehlt Grenzwerte von 53 db(A) tags und 45 dB(A) nachts, da oberhalb dieser Grenzen, der Lärm für die Menschen gesundheitsschädlich sei (Fast die Hälfte der Menschen in Bochum ist gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt).

Selbst um die in Deutschland zu hoch angesetzten Lärmgrenzwerte einzuhalten bedarf es an Autobahnen hoher Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster usw.. Zig Meter hohe Lärmschutzwände und die Unmöglichkeit die Fenster öffnen zu können, wirken sich jedoch negativ auf die Lebensqualität der betroffenen Hausbewohner*innen aus.

Anbauverbot – In 40 Meter breiten, so genannten Anbauverbotszonen auf beiden Seiten von Autobahnen, soll grundsätzlich niemand wohnen. Dort ist der Neubau von Wohnhäusern verboten. Bestehende Wohnhäuser in dieser Zone dürfen weder an- noch substanziell umgebaut werden. In einem Abstand bis zu 100 Metern zu einer Autobahn bedarf jede bauliche Veränderung der Zustimmung durch die Straßenbaubehörden. Der Wert von Immobilien in diesem Abstand zu Autobahnen wird daher deutlich gemindert. Wird eine Autobahn um 2 Fahrspuren erweitert, dehnt sich die Anbauverbotszone auf jeder Seite um weitere 3 bis 5 Meter aus. Immobilien die neu in die Zone fallen, werden auf einen Schlag entschädigungslos entwertet. Für die Betroffenen ist das wirtschaftlich ein schwerer Schlag.

Andere Anwohner*innen an Autobahnen werden im Zuge des Ausbaus enteignet, müssen Teile ihrer Grundstücke abgeben oder sich mit einer zig Meter hohen, das Grundstück verunstaltenden, das Haus verschattenden und die Sicht behindernden Lärmschutzwänden in ihrem Garten arrangieren.

Wertminderung – Erhebliche Wertminderungen treffen nicht nur diejenigen, die direkt in der Anbauverbotszone Immobilien besitzen, sondern alle die von Autobahnlärm, Verschattung und Sichtbehinderungen von Lärmschutzwänden und anderen Umweltbeeinträchtigungen betroffen sind.

Luftverschmutzung – Autobahnen beeinträchtigen insbesondere die Luftqualität in der direkten Nähe. insbesondere durch NOx- und Feinstaub-Emissionen. Nach Angaben des Asthma-Fonds sollten zwischen einer Schule und einer Autobahn mindestens 300 Meter liegen. Der gleiche Abstand gilt für Wohngebiete. Menschen, die weniger als 300 Meter von einer Autobahn entfernt wohnen, sind sonst ungeschützt gegen Feinstaub in Autobahnnähe (Lungenärzte im Netz). Für Bochum bedeutet das, Schulen wie an der Feldsieper Straße oder die Heinrich-Böll-Gesamtschule liegen schon heute viel zu nah an der A40.

Barrierewirkung – Autobahnen stellen sich auch mit nur 4 Spuren als an nur wenigen Stellen zu querende Barrieren im Stadtgebiet dar. Wohnquartiere an Autobahnen sind in der Regel von Quartieren auf der anderen Autobahnseite abgeschnitten. Viertel wie Kornharpen liegen isoliert im Stadtgebiet, sie sind aufgrund der umgebenden Autobahnen nur über wenige Straßen zu erreichen. Der soziale Austausch zwischen Nachbarschaften und Vierteln kommt zum Erliegen. Menschen, die das Rad nehmen oder zu Fuß gehen, müssen teilweise große Umwege in Kauf nehmen, weil der direkte Weg durch eine Autobahn versperrt ist. Umso breiter eine Autobahn wird, desto mehr verstärkt sich die Barrierewirkung.

Trading-Down – Aufgrund der schlechten Wohn- und Lebensqualität entwickeln sich Stadtviertel in direkter Nähe zu Autobahnen regelmäßig negativ. Besonders in Wattenscheid und Hamme sind die Trading-Down-Effekte in Autobahnnähe bereits heute unübersehbar.

Mikroklima – Werden A40 und A43 sechsspurig ausgebaut und verbleiben A448 und das Reststück der NS7 (“Sheffieldring”) vierspurig, bedeutet das ohne Berücksichtigung von Auf- und Abfahrten die Asphaltierung einer Fläche von 1,5 Quadratkilometern. Jede asphaltierte Fläche heizt sich im Sommer auf und wird zur Hitzeinsel, die das Mikroklima in der Stadt negativ beeinflusst. Autobahnen stellen nicht nur eine physische, sondern auch eine thermische Zerschneidung dar. Sie erhöhen die auftretenden Maximaltemperaturen sowie die Wasserverdunstung und bedingen zusätzlichen Hitze- und Trocknisstress für die im Stadtraum wachsenden Bäume (Thermische Wirkungen von Autobahnen unter den Bedingungen des Klimawandels).

Flächenverbrauch Autobahnen

Gesamtbetrachtung

Betrachtet man die Belastungen, die von Autobahnen auf das Stadtgebiet und die Stadtbewohner*innen ausgehen, im Gesamten, sollte 300 Meter rechts und links jeder Autobahn niemand wohnen, zur Schule gehen, kleinen Kleingarten haben oder dauerhaft im Freien Sport treiben. Die in Bochum betroffene Fläche ist entsprechend groß: Die Stadt wird von rund 45 Kilometern Autobahn durchquert (inkl. NS7). Das bedeutet aufgrund der Autobahnen sind über 28 Quadratkilometer der Stadtfläche nicht für Wohnzwecke nutzbar, das entspricht fast 20% des gesamten Stadtgebietes. Die Belastungen der Stadt und der Lebensqualität der Einwohner*innen durch die Autobahnen ist also riesig.

Gebiete an Autobahnen, die zum Wohnen ungeeignet sind

Ein weiterer Ausbau der A40, der keinen nennenswerten Nutzen bietet, wird aufgrund der damit verbundenen erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Bochumer Stadtbewohner*innen von den STADTGESTALTERn abgelehnt.

Geld besser in den Nahverkehr investieren

Hinzu kommen die enormen Kosten, von aktuell geschätzten 360 Mio. Euro für nur 8,5 km Ausbau. Kommt es zur Realisierung der Ausbaupläne, ist vermutlich mit Kosten von über 500 Mio. zu rechnen. Dieses Geld fehlt insbesondere beim Ausbau des ÖPNV im Ruhrgebiet. In diesem Bereich wäre es viel besser angelegt. Ein massiver Ausbau des ÖPNV im Ruhrgebiet würde dazu führen, dass mehr Menschen Bus und Bahn benutzen statt dem Auto. Dadurch würden die Autobahnen entlastet. Mit einer entsprechenden Investition in den öffentlichen Nahverkehr könnte die Zahl der  Staus auf der A40 wirksam vermindert werden, mit einem durchgehenden Ausbau auf 6 Spuren jedoch nicht.

02 Apr

Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen

Böse Überraschung bei einigen Bochumer Grundschulen: Ab dem nächsten Schuljahr sollen die Kinder nicht mehr von dem Träger im offenen Ganztag betreut werden, mit dem die Eltern, Kinder und Lehrkräfte seit Jahren hochzufrieden sind. Ab dem 01.08.23 soll ein anderer übernehmen. Obwohl die Schulen die Betroffenen sind, wurde die Neuvergabe an ihnen vorbei organisiert. Eltern, Schulleitungen und Lehrkräfte sind aufgebracht. Um die Vorgänge aufzuklären haben die STADTGESTALTER Akteneinsicht genommen.

Beispiel Frauenlobschule, Bochum-Hiltrop: Seit Jahren organisiert der gemeinnützige Träger Outlaw gGmbH mit großem Einsatz und enger Einbindung in die Schulgemeinschaft den offenen Ganztag. Jetzt teilt das Schulverwaltungsamt mit, ab August 2023 wird die SPD-nahe AWO, die Organisation des offenen Ganztagstags (OGS) übernehmen. Ausgerechnet der Träger soll zukünftig wieder die Kinder im offenen Ganztag betreuen, dessen Vertrag die Schulkonferenz vor Jahren gekündigt hatte, weil dieser den Anforderungen der Schule an die OGS nicht gerecht wurde.

Schulen. Eltern und Lehrkräfte beklagen Intransparenz und fehlende Beteiligung

Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung der Frauenlobschule wie weiterer Grundschulen sind erzürnt, dass die Neuvergabe über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde und sie als Betroffene nicht wirklich in das Vergabeverfahren eingebunden wurden (WAZ vom 17.03.23).

Die STADTGESTALTER nahmen Akteneinsicht, um zu prüfen wie die Vergabefahren gelaufen sind. Es bestätigt sich, die Beteiligung der Schulen bzw. der Schulkonferenzen, dem höchsten Gremium jeder Schule, dass bei Grundschulen paritätisch durch Eltern wie Lehrkräfte besetzt ist, war in jeder Hinsicht unzureichend. Darüber fiel auf, dass bei den Verfahren in einem Punkt die Vorgaben des Schulgesetztes missachtet wurden.

Eigentlich sollte man erwarten, dass eine solch wichtige Entscheidung, wie wer die Schulkinder auf welche Weise im offenen Ganztag (OGS) betreut, nur in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgt. Denn die Eltern und Lehrkräfte vor Ort wissen naturgemäß am besten, wie der Ganztag an der Schule organisiert werden sollte und von wem. Doch die Akteneinsicht ergab, die Schulen wurden außen vorgelassen.

Die Ergebnisse der Akteneinsicht

Eine Beteiligung der Schulen fand eigentlich nur am Anfang der Vergabeverfahren statt. Alle Schulen sollten der Schulverwaltung ein von der Schulkonferenz beschlossenes OGS-Konzept zusenden.

Bewertungsgremium wurde nicht eingerichtet – Gemäß den Beschlüssen des Stadtrates vom 28.09.2017 (Vorgänge 20172075 und 20172076) sollte im nächsten Schritt des Verfahrens zu jeder Schule ein Bewertungsgremium gebildet werden, das die im Vergabeverfahren eingehenden Bewerbungen von möglichen OGS-Trägern bewerten sollte. Dieses Bewertungsgremium sollte aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum sowie der jeweiligen Schule bestehen.

Entgegen den Vorgaben der entsprechenden Ratsbeschlüsse, bildete das Schulverwaltungsamt jedoch keine entsprechenden Bewertungsgremien. Stattdessen stellte die Verwaltung eine Bewertungsmatrix mit 3 Hauptkriterien auf, die sich in insgesamt 10 Unterkriterien untergliedern. 9 der 10 Kriterien wurden durch den Stadtrat vorgegeben (Vorgang 20172075), ein weiteres Unterkriterium fügte die Verwaltung hinzu.

Bewertungskriterien und Gewichtung unzureichend – Dazu nahm die Verwaltung eine Gewichtung der Kriterien vor. Auch diese wurde weder vom Stadtrat vorgegeben, noch mit den Schulen abgesprochen. Ebenfalls wurde den Schulen nicht die Möglichkeit gegeben den Kriterienkatalog um eigene Wertungskriterien zu erweitern, mit denen bei der Bewertung schulspezifische Besonderheiten hätten berücksichtigt werden können. Im vorgesehenen Bewertungsgremien hätten die Bewertungskriterien und deren Gewichtung zwischen Schulverwaltung und Schulen besprochen und abgestimmt werden müssen. Das konnte mangels entsprechender Gremien nicht geschehen.

Zudem erscheint die Gewichtung einiger Kriterien fragwürdig. So wurde die laufende Fortbildung der OGS-Kräfte höher gewichtet als deren Quantität und Qualität.

OGS-Konzepte nicht ausreichend berücksichtigt – Das von den Schulen ausgearbeitete OGS-Konzept floss so gut wie gar nicht in die Bewertung ein. Die Mühe eigene Bewertungskriterien in die Bewertungsmatrix aufzunehmen, um bei der Bewertung die besonderen Merkmale des OGS-Konzeptes der jeweiligen Schule berücksichtigen zu können, sparte man sich. Es wurde lediglich ein allgemeines Unterkriterium “Berücksichtigung schulspezifischer Besonderheiten” aufgenommen und mit nachrangiger Gewichtung versehen, so dass das eingereichte OGS-Konzept letztlich für die Bewertung der Angebote der möglichen OGS-Träger quasi bedeutungslos wurde.

Punktevergabe fragwürdig – Auch die Bewertung der Angebote der möglichen Träger nach den einzelnen Kriterien erfolgte auf fragwürdige Weise. Für jedes Unterkriterien konnte die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums prinzipiell mit 10, 8, 6, 4 oder 2 Punkte bewertet werden. Jedoch wurde die Vergabe von 8 Punkten bei acht von zehn Kriterien unmöglich gemacht. Das führt im Ergebnis zu einer unangemessen hohen Punkteabwertung für den Fall, in dem ein Angebot in einer Bewertungskategorie nur knapp besser war als das andere, also eigentlich die Bewertung 10 zu 8 Punkten angemessen gewesen wäre, jetzt aber die nur leicht schlechtere Erfüllung des Kriteriums automatisch zu einer Abwertung um 4 (auf 6 Punkte) statt nur um 2 Punkte (auf 8 Punkte) führte, was sich letztlich unangemessen stark auf die Gesamtbewertungszahl auswirkt.

Ohnehin fraglich erscheint wie eine Bewertung der Kriterien nach Punkten möglich war, da die Vorgaben des Rates eigentlich nur eine Bewertung, Erfüllung des jeweiligen Kriteriums oder Nicht-Erfüllung des Kriteriums möglich macht. (Vorgang 20172076).

Fehlender Realitätscheck bei Konzepten der Träger – Weiterhin erscheint bedenklich, dass in die Bewertung nur eingeflossen ist, was die möglichen OGS-Träger in ihren Konzepten vollmundig versprochen haben bzw. als prinzipiell möglich angekündigt haben. So versprechen die Träger beispielsweise eine bestimmte personelle Ausstattung. Angesichts des aktuellen Personalmangels im sozialen Bereich ist aber fraglich, ob das zugesicherte Personal dann real auch bereitgestellt werden kann. Denn das Personal, das gemäß Angebot an den offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden soll, haben die möglichen Träger nicht etwa schon angestellt, nein, sie müssen es erst einstellen, wenn ihnen die Trägerschaft der OGS tatsächlich übertragen wird. So sucht die AWO-Ruhr-Mitte aktuell händeringend Personal für dutzende Stellen (Stellenangebote AWO).

Entscheidung allein auf Basis der Bewertung der Verwaltung – Die Bewertung der Konzepte der möglichen Träger erfolgte letztlich durch die Verwaltung, die Schule wurde, anders als der Stadtrat es vorgesehen hatte, nicht beteiligt. Zwar wurde der Schulleitung die Bewertungsmatrix vorgelegt, damit sie zu 9 von 10 Unterkriterien eine eigene Bewertung abgeben konnte. Jedoch wurde anschließend diese Bewertung ohne Rücksprache mit Schule und Schulleitung verworfen und durch eine eigene Bewertung der Verwaltung ersetzt. Die Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers erfolgte damit ausschließlich auf Grundlage der Bewertung durch die Verwaltung..

Eigentlich hätte in dem Bewertungsgremium Einvernehmen über die Bewertung zwischen Schulverwaltungsamt und Schulen bzw. Schulkonferenz  und hinsichtlich der Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers hergestellt werden müssen. Dazu konnte es jedoch nicht kommen, da solche Gremien gar nicht geschaffen wurden. Die Verwaltung entschied über die Köpfe der Schule hinweg.

Zustimmung von Schulkonferenzen wurde nicht eingeholt – Es folgte am 21.12.2022 eine Mail an die Schulleitungen, dass diese dringend den entsprechenden Vergabeentscheidungen des Schulverwaltungsamtes zustimmen müssten, also im Fall von mindestens drei Grundschulen auch einem völlig unerwarteten Wechsel des Trägers der OGS zum neuen Schuljahr 2023/24 (WAZ vom 01.03.23).

Allerdings bedarf es gemäß §65 (2) 3. i.V.m. § 9 (3) SchulG-NRW nicht der Zustimmung der Schulleitung, sondern der Schulkonferenz, wenn im Anschluss an eine Vergabe eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger und dem zukünftigen Träger der OGS geschlossen werden soll. Das Schulverwaltungsamt versuchte jedoch die Kooperationsvereinbarungen ohne Beteiligung der Schulkonferenzen zu schließen. Dies ist ausweislich des Wortlauts des Schulgesetzes rechtswidrig.

Gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes müssen an allen betroffenen Grundschulen die Schulkonferenzen einberufen werden, um ihnen die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen vorzulegen und über diese abstimmen zu lassen. Wird in einer Schulkonferenz einer Vereinbarung nicht zugestimmt, wird diese nichts rechtwirksam. Der ausgewählte Träger kann ohne Zustimmung der Schulkonferenz nicht mit der Übernahme der OGS beauftragt werden. Eine Zustimmung allein der Schulleitung ohne zustimmenden Beschluss der Schulkonferenz ist rechtswidrig und hat keine Rechtskraft.

Nach aktuellem Kenntnisstand hat sich nur an einer der betroffenen über 50 Grund- und Förderschulen die Schulkonferenz mit der Kooperationsvereinbarung beschäftigt und darüber abgestimmt. An der Frauenlobschule hat die Schulkonferenz am 28.03.23 einstimmig beschlossen der Kooperationsvereinbarung aufgrund der ungenügenden Beteiligung der Schule und der mannigfachen Verfahrensmängel im Vergabeverfahren nicht zuzustimmen.

Dringend sind Beschlüsse der Schulkonferenzen gemäß §65 (3) i.V.m. §9 (3) SchulG-NRW an allen anderen Schulen nachzuholen. Die Schulleitungen sind gesetzlich verpflichtet die Schulkonferenzen einzuberufen und die Mitglieder und Mitgliederinnen des Gremiums über den Ablauf der Vergabeverfahren zu informieren, über die Mängel der Beteiligung zu beraten und die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen zur Abstimmung vorzulegen. Sollten Kooperationsvereinbarungen ohne Zustimmung der Schulkonferenz von Schulleitungen unterschrieben worden sein, sind diese Unterschriften zur “Zustimmung” umgehend zurück zu ziehen.

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, die Einschätzung der Schulen, Eltern und Lehrkräfte der betroffenen Schulen ist richtig. Eine echte Beteiligung der Schulen gab es nicht. Das Vergabeverfahren war für die Schulen intransparent. Die Vorgaben des Stadtrates (Bewertungsgremium) wie des Schulgesetzes (Zustimmung Schulkonferenz), in welcher Weise die Schulen bzw. Schulkonferenzen hätten an dem Verfahren beteiligen werden müssen, wurden missachtet.

Darüber hinaus fand zudem keine Beteiligung statt wie sie in der Sache angemessen gewesen wäre. Die Organisation der OGS ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullalltags und des Lebens der Kinder an den Schulen. Eine gut geführte und in den Unterrichtstag eingebundene OGS hat einen entscheidenden Einfluss auf den Schulerfolg. Es hätte also von Seiten der Verwaltung alles dafür getan werden müssen, die Schulen an den OGS-Vergabeverfahren zu beteiligen und ihre Ein- und Vorgaben zu berücksichtigen. Das Ziel hätte sein müssen, die Entscheidung, wer zukünftig die OGS trägt, gemeinsam mit den Schulen zu treffen. Die Verwaltung hatte sicher zu stellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und alle Belange der Schulen in den Verfahren berücksichtigt werden. Es war und ist aber nicht ihre Aufgabe – ohne die Schulen zu kennen – über die Köpfe von Eltern, Schulleitung und Lehrkräften hinweg für diese Entscheidungen zu treffen. Das Selbstverständnis der Verwaltung bedarf in dieser Hinsicht dringend einer Korrektur.

Neue Vergabeverfahren

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Stimmen Schulkonferenzen den Kooperationsvereinbarungen mit zukünftigen OGS-Trägern aufgrund der Mängel im Vergabeverfahren und ihrer ungenügenden Beteiligung nicht zu, ist das Vergabeverfahren nach Ansicht der STADTGESTALTER zu wiederholen, auch wenn das Schadenersatzforderungen, der von der Verwaltung ohne Rücksprache mit den Schulen ausgewählten Träger nach sich zieht.

26 Mrz

Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung

Selbst an einfachsten Aufgaben, wie der Anschaffung von Radabstellanlagen für die Bochumer Schulen, scheitert die Bochumer Verwaltung. Selbstverliebt beschäftigt sie sich seit Jahren mit sich selbst, statt endlich die benötigten Fahrradständer zu kaufen und auf den Schulhöfen aufzustellen.

Bildung und Verkehrswende sind zwei wichtige Bausteine für eine erfolgreiche und lebenswerte Stadt. Nicht nur darum werden diese beiden Punkte in vielen Verlautbarungen und Reden von Oberbürgermeister, Politik und Stadt als Schmuck ins eigene Schaufenster gestellt. Dass Bochum aber gerade in diesen Schnittpunkten recht blank dasteht, kann nicht mit Nachsicht betrachtet werden.

Sichere Radwege und Abstellanlagen kennen viele Schüler*innen in Bochum gar nicht

Für Schüler*innen stellt das Fahrrad das einzige individuelle Verkehrsmittel dar. Es verschafft Menschen die erste Freiheit, sich selbstbestimmt in ihrem Umfeld zu bewegen. Doch die Stadt beschneidet diese Möglichkeiten fahrlässig und lässt die individuelle Mobilität der Jüngsten, Jüngeren und Kleinen brach liegen. Weder finden sich ausreichend Radwege, um sicher zur Schule zu kommen, noch gibt es an den Schulen selbst sichere Radabstellanlagen. Der Schulweg endet bereits an der Bordsteinkante im Nirvana.

Das abgewetzte und oftmals fragwürdige Sprichwort von dem vielbemühten Hänschen, dem Hans und dem Lernen passt in diesem Falle leider wie die Faust aufs Auge. Und hat die gleichen schmerzhaften Auswirkungen. Lernen Kinder nicht frühzeitig, sich verantwortungsvoll und sicher im Straßenverkehr zu bewegen, dann fällt es ihnen später deutlich schwerer. Es geht also nicht nur um Komfort und Bewegungsfreiheit, sondern auch um Gefahrenprävention.

Gefährlich sind aber nicht nur die pädagogischen Konsequenzen, sondern auch die einfache Tatsache, dass irgendwie der Weg vom Kinder- ins Klassenzimmer physisch überwunden werden muss. Gibt es keine sicheren Radwege und keine Radabstellanlagen, dann fährt häufig das Elterntaxi vor. Nicht nur, dass dieser Chauffeurdienst zusätzlich Gift auf den zarten Keimling der Selbstständigkeit schüttet – Die Staffeln an Elterntaxen, die anfahren, halten, abbiegen, einparken, rausziehen und manchmal hupen und fluchen, stellen zwei Tonnen an kinetische Gefahr für die Kleinen dar, die zwischen Blech und Alu zu Fuß oder doch mit dem Rad zur Schule wuseln müssen.

Zur Karikatur wird dieser Zustand spätestens dann, wenn der Polizist zur Verkehrserziehung in die Klassen kommt und niemand weiß, wo man sein Rad an der Schule überhaupt hinstellen soll oder das Fahrrad des Sprösslings gleich aus dem Kofferraum des SUV gewuchtet wird. Es könnte auch ein Astronaut den Schülern von seiner Reise ins All berichten – die Inhalte wären kaum weniger lebensnah und realistisch für die Kinder.

Verwaltung scheitert bereits daran an den Schulen ausreichend Radabstellplätze zu schaffen

Dabei geht es gar nicht um Raketenphysik. Die Verwaltung wird viel mehr durch eine ganz bodenständige Allerweltsaufgabe an den Rand ihrer Belastungsgrenze gebracht. Radabstellanlagen baut diese schließlich zwar seltener als notwendig, aber dennoch immerhin mit gewisser Regelmäßigkeit seit Jahren im öffentlichen Straßenraum ein. Das Prinzip eines im Boden installierten Bügels, an den man sein Fahrrad mit einem Schloss anbinden kann oder einer Abstellanlage für gleich mehrere Räder funktioniert überall in Bochum und sogar in anderen Städten gleich. Auch auf unseren Schulhöfen.

Es bedarf nur weniger Anrufe, um die auf dem Markt verfügbaren Abstellanlagen zu bestellen. Ausgefuchste Planungen und Prioritätenlisten, die teure Arbeitszeit von teuren Bediensteten binden, kann man sich sparen, weil der Status aller Schulen beinahe gleich schlecht ist. Die traurige Realität, welche die Verwaltung auf Anfrage der STADTGESTALTER offenbaren musste: Bereits im Juni 2020 stellte die Verwaltung mittels einer Abfrage an den Schulen fest (Anlage zu Vorlage 20212223), an ausnahmslos allen(!) Bochumer Schulen fehlen brauchbare Ständer für Fahrräder. Ja, an allen. An keinem(!) Standort sind auch nur annähernd(!) ausreichend Radabstellanlagen vorhanden. Und wo doch ein paar Abstellanlagen eingesprenkelt sind, dann sind es überwiegend felgenfressende Vorderradhalter, die jedem Fahrraddieb die Freudentränen in die Augen schießen lassen. Auf 41.757 Schüler*innen kommen in Bochum sage und schreibe 153 Anlehnbügel, das sind 306 Radabstellplätze, die den Namen verdienen. Beschämend, nur 0,73% der Schüler und Schülerinnen können ihr Rad sicher an ihrer Schule abstellen oder anders herum, für 99,27% der Schüler*innen gibt es auf den Schulhöfen keine brauchbaren Fahrradständer.

Ein Vorschlag zur Rettung: In einem Sofortprogramm kann man an jeder Schule Abstellanlagen aufstellen. An jeder Grundschule Anlagen für die sichere Abstellung von 60 Fahrrädern, bei weiterführenden Schulen für 200 Räder. Einen Fehler kann man gar nicht machen. An keinem Standort wären nach dem Sofortprogramm zu viele Radständer vorhanden.

Was macht die Stadt? Die verweist auf das bereits jahrelang verschleppte Radverkehrskonzept. In diesem sollen dann in jedem Stadtbezirk zunächst eine(!) weiterführende Schule von einem externen Büro u.a. auf Radabstellanlagen untersucht werden (Vorlage 20212223). In dem Tempo brauchen die ältesten Kinder, denen heute Radabstellanlagen fehlen, wohl schon Rollatorabstellplätze.

Die Verwaltung beschäftigt sich mit sich selbst, statt die eklatanten Missstände zu beseitigen

Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch wie ineffizient und lustlos teilweise in der Verwaltung gearbeitet wird. Statt die Beseitigung von Missständen zeitnah und zielorientiert anzugehen, werden Mitarbeiter*innen über Jahre mit der Erstellung von sinnfreien Abfragen und Konzepten beschäftigt (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung). Oft geht es in der Verwaltung nicht darum für die Menschen in der Stadt sinnvolle Verbesserungen zu schaffen, vielmehr geht es um die Selbstbeschäftigung der Mitarbeiter*innen, also allein darum mit sinnfreier Arbeit deren Anstellung und Bezahlung zu rechtfertigen.

Seit Jahrzehnten wissen alle, dass an keiner einzigen Bochumer Schule auch nur ansatzweise so viele Radständer vorhanden sind, wie gebraucht werden. Für diese Erkenntnis war keine aufwendige Abfrage erforderlich. Die Schulen benötigen keine Gutachten und Konzepte, in denen Verfahren und Prioritätenlisten entwickelt werden, welche Schulen als erstes die begehrten Abstellanlagen erhalten sollen. Das ist nichts weiter als Zeit- und Geldverschwendung. Alle Schulen benötigen dringend nur eins:  Fahrradständer, jetzt und sofort.

Auch helfen den Schulen keine Pilotprojekte, in denen untersucht wird, welche Radabstellanlagen, am besten geeigneten sind. In tausenden Schulen in Deutschland werden jeden Tag hunderte Räder abgestellt. Welche Ständer taugen und welche nicht, ist bekannt, das kann die Verwaltung in einer Fahrradstadt auf dem kurzen Dienstweg erfragen.

Für die rund 100 Bochumer Schulen könnte die Stadt auf einen Schlag pauschal Abstellanlagen für 14.000 Räder anschaffen und diese auf alle Schulen verteilen. Sind die aufgestellt, sieht man nach kurzer Zeit, an welchen Schulen noch Abstellplätze fehlen. In einer zweiten Runde können die dann nachbestellt und ergänzt werden. Das Vorgehen ist denkbar einfach und mit dem nötigen Willen ohne Probleme binnen eines Jahres umsetzbar.

Doch in Bochum sind seit Zählung der Abstellanlagen durch die Verwaltung im  Jahr 2020 schon wieder fast 3 Jahre vergangen, in denen an den Schulen immer noch nichts passiert ist. Die mangelhafte Arbeitsleistung der Verwaltung ist unerträglich, es fehlt offensichtlich an der Kompetenz selbst einfachste Aufgaben schnell und effizient zu erledigen. Den Willen, Missstände zeitnah und ergebnisorientiert zu beseitigen, sucht man ohnehin vergeblich.

19 Mrz

Tagesmütter schlagen Alarm – Verkehr im Griesenbruch gefährdet Kinder

Besonders auf der Rottstraße wird viel zu schnell gefahren. Parkende Autos verstellen den Blick auf die Kinder. Immer wieder kommt es zu Beinaheunfällen. Die STADTGESTALTER machen einen Vorschlag wie der Griesenbruch sukzessive verkehrsberuhigt werden könnte.

Sechs Kindertagespflegeinrichtungen und Kindergärten gibt es im Rottmax Kiez wie der Griesenbruch auch genannt wird. Dazu kommt eine Grundschule, die Arnodschule. Kaum ein Quartier in Bochum ist so mit Kindern belebt wie der Griesenbruch. Doch gleichzeitig hat der Verkehr im Viertel Überhand genommen. Jede Straßenquerung wird für Kinder zur Mutprobe. Parkende Auto versperren die Sicht. Es wird viel zu schnell gefahren.

Jede Straßenquerung bringt die Kinder in Gefahr

Die Tagesmütter der Kindertagespflegeinrichtungen erleben das jeden Tag, wenn sie mit Bollerwagen und den kleinen Kindern den Kiez durchstreifen. Die STADTGESTALTER haben die Tagesmütter auf ihren Wegen durch den Kiez begleitet und sich die Gefahrenstellen angesehen. Auch bei der Begehung kam es beim Überqueren der Straßen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Der Verkehr im Griesenbruch muss deutlich beruhigt werden. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit bis zu einem schweren Unfall kommt wie am 24. Januar in Wuppertal, als fünf Kleinkinder verletzt wurden (Unfall mit Bollerwagen – Fünf Kleinkinder verletzt).

Gefahrenstellen im Rottmax-Kiez

    Die größten Gefahren lauern an folgenden Straßenquerungen:
    – Kreisverkehr Rottstraße
    – Diekampstraße am “Diekamp-Dschungel”
    – Querung Rottstraße Höhe Kriemhildstraße
    – Querung Maximilian-Kolbe-Straße Höhe Kriemhildstraße
    – Querung Rottstraße Höhe Schmidtstraße
    – Querung Maximilian-Kolbe-Straße Höhe Schmidtstraße

    Besonders gefährlich ist der Durchgangsverkehr im Kiez (gelbe Straßen), dieser ist überflüssig. Um diesen zu unterbinden, wären mögliche Lösung Einbahnstraßen, Straßensperrungen und Schleusen. Das zweite Problem, die gefahrenen Geschwindigkeiten sind zu hoch. Diese könnten mit Straßenumgestaltung, Einbauten, Tempo 30, und echten Spielstraßen vermindert werden. Dazu fehlen Querungsmöglichkeiten. Querungen sind nicht sicher möglich, schlecht einsehbar, der Querungsweg ist für Kinder oft zu lang. Hier könnten Zebrastreifen und kürzere markierte Überwege Abhilfe schaffen. Die Probleme werden dadurch verschärft, dass die Kreuzungen zugeparkt werden und damit schlecht einsehbar sind. Das Falschparken könnte durch Anwohnerparken nur auf markierten Stellflächen eigedämmt werden. Generell dienen die Straßen im Rottmax Kiez bisher ausschließlich dem Autofahren und Parken, gleichzeitig fallen in den Straßen fehlende Aufenthalts-, Grün- und Spielflächen auf. Das Parken könnte auf Dauer in Quartierparkhäuser verlagert werden, so dass sie Straßenflächen sinnvoller genutzt werden können.

    Das Konzept der STADTGESTALTER

    Aufgrund der Begehung mit Kindern und Tagesmütter sowie der Analyse der Gefahrenstellen schlagen die STADTGESTALTER einen Plan zur Verkehrsberuhigung des Griesenbruch vor. Kernstück ist die Verkehrsberuhigung drei weiterer Straßenteile. Ein beruhigtes Straßenstück besteht bereits auf der Henriettenstraße auf Höhe der Arnoldschule. Zusätzlich soll die Rottstraße von Alleestraße bis Annastraße für den Autoverkehr gesperrt werden. Hier könnte auf Dauer ein Park entstehen. Zudem sollen die Straßenabschnitte sowohl von Rott- wie auch Maximilian-Kolbe-Straße zwischen Kriemhild und Schmidtstraße verkehrsberuhigt werden.

    Verkehrsberuhigte Straßenabschnitte

      Diese Straßenteile sollen kurzfristig für den Verkehr gesperrt werden. Nur noch Anwohner*innen können diese Teile dann noch mit dem Auto für Wege zu Ihrem Haus nutzen können. Die STADTGESTALTER schlagen vor, in einem ersten Schritt die Oberfläche der Straßenstücke auszubessern bzw. neu zu asphaltieren und diese dann mit Unterstützung der Anwohner*innen zu Aufenthalts- und Spielflächen umzugestalten.

      Visualisierung Rottstraße, Tactical Urbanism

        DIeses Konzept des “Tactical Urbanism” wurde unter anderem sehr erfolgreich in Städten wie New York, Barcelona oder Mailand umgesetzt, Mit Hilfe der Anwohner*innen werden die Straßenflächen bunt angestrichen, dann werden mobile Sitzmöbel, Hochbeete, Bäume, Spiel- und Sportgeräte wie Tischtennisplatten oder Baketballkörbe auf der Fläche platziert. So entstehen im Kiez neue belebte Orte, wo sich Nachbarn treffen, Kinder spielen, Menschen Sport treiben oder einfach nur das Leben im Kiez genießen.

        Open Streets Mailand

        Um die gesperrten Straßenabschnitte herum soll der Verkehr mit einem Einbahnstraßensystem kanalisiert werden, das Durchgangsverkehr unmöglich macht. Ebenfalls schlagen die STADTGESTALTER vor, im gesamten Quartier Anwohnerparken einzuführen und auf den Straßen Stellplätze einzuzeichnen, so dass nur diese zum Parken genutzt werden.

        Die Pläne der STADTGESTALTER sehen vor die Rottstraße aus dem Vorbehaltsstraßennetz zu nehmen. Das ganze Quartier soll als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. Die bestehenden Spielstraßen bleiben bestehen.

        Das Konzept der STADTGESTALTER sieht vor, die Umgestaltung des Rottmax Kiez in drei Phasen zu realisieren. Mit den bereits beschriebenen Maßnahmen soll in Phase 1 umgehend begonnen werden. Es folgt die Baustellenphase auf der Alleestraße in der unter Umständen zeitweise noch Umleitungsverkehr durch den Griesenbruch fließen wird. Die in der ersten Phase vorgenommenen Umgestaltungen blieben so lange bestehen bis 2026 der Umbau der Alleestraße abgeschlossen ist. Damit beginnt die dritte Phase, In dieser soll die endgültige und dauerhafte Umgestaltung des Griesenbruchs erfolgen. In dieser Phase sollen die parkenden Autos weg von den Straßen in Quartiersparkhäuser verlagert werden. Die mobilen Sitzmöglichkeiten, Hochbeete, Bäume und Spiel- und Sportgeräte sollen durch dauerhafte ersetzt werden. Für die Rottstraße hatten die STADTGESTALTER bereits 2019 die Umwandlung in einen Streetpark vorgeschlagen (Rottstraße könnte Streetpark werden).

        Zeitablauf Realisierung

          Sofortiges Handeln nötig

          Die aktuelle Situation im Griesenbruch ist nicht weiter tolerierbar. Die Stadt darf nicht abwarten, bis es zu einem ersten ernsten Unfall kommt. Wie die STADTGESTALTER zeigen ist eine schnelle Änderung mittels Maßnahmen des Tactical Urbanism möglich. Beim Tactical Urbanism dreht sich alles um Action. Die Anwohner*innen setzen in ihrer Nachbarschaft gemeinsam mit Hilfe von Stadt und gemeinnützigen Einrichtungen kurzfristige, kostengünstige und skalierbare Umgestaltungsmaßnahmen um. Ziel ist es damit langfristige Veränderungen anzuregen (Tactical Urbanist`s Guide).

          Bereits die Umgestaltung der entsprechenden Straßenabschnitte ist ein Gemeinschaftsprojekt. Das fördert die Identifikation mit dem Kiez, regt Gemeinsinn an und macht die Menschen stolz auf den Raum, den sie selbst für sich und die Menschen aus ihrer Nachbarschaft geschaffen haben.

          Schnelles Handeln ist also möglich, wichtig ist, dass die Stadt es auch tut.

          12 Mrz

          Warum es auch nach 7 Jahren keinen Innenstadt-Spielplatz gibt

          Trotz ständiger Absichtserklärungen des Oberbürgermeisters und eines Ratsbeschlusses, einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu bauen, schafft es die Verwaltung seit 7 Jahren nicht, das Vorhaben umsetzen. Woran liegt es? Unwille, Unfähigkeit? Die STADTGESTALTER haben Akteneinsicht genommen, um das aufzuklären.

          Moderne, lebenswerte Innenstädte aber auch Einkaufszentren punkten mit attraktiven Spielplätzen, die besonders Familien mit Kindern zu den Einkaufsmeilen locken. Die Kinder bekommen die Eltern besser von einem Einkaufstag überzeugt, wenn sie ihnen versprechen können, dass es danach noch auf einen tollen City-Spielplatz geht. 2016 schien es schon so, als hätte man das auch in Bochum verstanden, doch bis heute, 7 Jahre später, ist ein solcher Innenstadt-Spielplatz immer noch nicht in Sicht.

          Die Vorgeschichte 2016-2023

          2016 – Schon vor 7 Jahren schlugen die STADTGESTALTER einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz vor (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten). Ein Antrag, der für die Bochumer wie die Wattenscheider City eine familienfreundliche Gestaltung sowie zeitgemäße und interaktive Spielplätze vorsah, wurde von STADTGESTALTERn und FDP zum 18.02.16 in den Rat eingebraucht (Vorgang 20160325). Im Ausschuss für Strukturentwicklung erklärte der Oberbürgermeister, die Verwaltung sei bereits an entsprechenden Planungen dran und würde diese bald vorstellen. Er bat daher den Antrag zurückzustellen. Im Vertrauen auf die Worte des OB kamen die Antragsteller dieser Bitte nach.

          Spielplatz Kuhhirtenplatz, STADTGESTALTER 2016

            2018 – Doch bis 2018 tat sich nichts. Also stellten STADTGESTALTER und FDP den Antrag in aktualisierter Form am 07.06.2018 erneut (Vorgang 20181424). Dieses Mal erklärte die Verwaltung jetzt sei man an entsprechenden Planungen im Rahmen des gerade in Bearbeitung befindlichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK-Innenstadt) dran und könnte diese in Kürze vorstellen. Erneut vertrauten die Antragsteller auf die Worte der Verwaltung und nahmen den Antrag zurück.

            2019 – in diesem Jahr wurde das ISEK Innenstadt vorgestellt, doch entgegen den Ankündigungen der Verwaltung kommt in dem Konzept die Anlage eines Innenstadt-Spielplatzes nicht vor. Es ist lediglich davon die Rede, dass man bis 2025 ein Konzept “Begrünte und bespielbare Innenstadt” entwickeln wolle (Maßnahme C1).

            Diesmal ergriff die CDU die Initiative und stellte zur Ratssitzung am 12.12.19 den Antrag einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen (Vorgang 20193683). Der Rat stimmte dem einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung einen Gestaltungs- und Finanzierungvorschlag auszuarbeiten und diesen den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Den hat die Verwaltung jedoch bis heute weder erarbeitet noch vorgelegt.

            2022 – Im Rahmen der Beratungen zu einem weiteren Antrag der CDU, in der Innenstadt einen betreuten Spielplatz in der Bochumer Innenstadt einzurichten (Vorgang 20221605), erklärt der Oberbürgermeister, dass es einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz geben werde und die Planungen dazu bereits aufgenommen worden seien (Rats-TV zur Ratssitzung am 21.06.22).

            2023 – Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU, wieweit denn jetzt die Planungen zum Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz gediehen seien (Mitteilung 20230015). Tenor, man prüfe noch die Möglichkeiten zum Umbau des Platzes, es gäbe noch keine Ergebnisse und man wisse auch noch nicht, wie lange man noch brauchen werde.

            Wie so häufig in Bochum wurde also jahrelang viel über das Projekt Innenstadt-Spielplatz gesprochen, viel angekündigt, zugesichert und erklärt, was die Verwaltung angeblich schon tue, nur real gebaut wurde in 7 Jahren nichts.

            Die Akteneinsicht

            Also beantragten die STADTGESTALTER im Februar 2022 Akteneinsicht, um zu klären, was die Verwaltung in Sachen Innenstadt-Spielplatz tatsächlich seit 2016 unternommen hat. Die Verwaltung antwortete, die Bereitstellung der Akten würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, da alle Vorgänge seit 2016 bereitgestellt werden müssten.

            Am 08.03.23 konnten die Akten eingesehen werden. Drei schmale Leitzorder wurden vorgelegt. Der erste beinhaltete die Vorgänge zum temporären Spielplatz am Kuhhirtenplatz 2021 und 2022, der zweite die Vorgänge zu Spielplätzen für politische Gremien (u.a. Spielleitplanung), die alle auch im Ratsinformationssystem zu finden sind. Nur der dritte dünne Ordner befasste sich mit den Planungen zur Anlage eines Spielplatzes in der Innenstadt, genauer dem auf dem Kuhhirtenplatz. Dieser Ordner beginnt mit dem Antrag der CDU vom 12.12.19 einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen. Bemühungen oder Planungen zu einem Innenstadt-Spielplatz vor diesem Antrag, gab es gemäß Aktenlage nicht. Entsprechende Aussagen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung aus 2016 und 2018 waren somit falsch. Die Politik wurde hinters Licht geführt, um sie zu bewegen diesbezügliche Anträge zurückzustellen.

            Das nächste und zweite Blatt in der Akte ist der Antrag der CDU vom Juni 2022, in der Bochumer Innenstadt einen betreuten Spielplatz einzurichten. Auch in der Zeit bis zu diesem Antrag (Dezember 2019 bis Juni 2022) hat sich die Verwaltung gemäß Aktenlage, anders als der OB es in der Ratssitzung am 21.06.22 vorzugeben versucht hatte, in keiner Weise mit Planungen zum Kuhhirtenspielplatz beschäftigt. Es stellt sich die Frage, haben Oberbürgermeister und Stadtbaurat den Beschluss zur Schaffung eines Innenstadt-Spielplatzes auf dem Kuhhirtenplatz aus der Ratssitzung am 12.12.19 absichtlich unter den Tisch fallen lassen, ggf. weil ihn nicht SPD und Grüne gestellt hatten, sondern die CDU, oder war Organisationsversagen im Dezernat des Stadtbaurats die Ursache, wo man den Überblick verloren hat, welche Beschlüsse des Rates noch umzusetzen sind?

            Der Akte ist jedenfalls zu entnehmen, dass erst nach dem erneuten Antrag der CDU im Juni 2022 die Planungen für den Spielplatz am Kuhhirtenplatz aufgenommen wurden. Allerdings enthält die vorgelegte Akte weder einen Arbeitsauftrag, noch einen Projektzeitplan oder einen Katalog von Aufgaben und Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen mit welcher Fragestellung, wer in der Verwaltung welche Aufgabe abzuarbeiten hat. Offenbar wurde eine Mitarbeiterin beauftragt, sich mal zu den Planungen Gedanken zu machen, die erforderlichen Platzpläne zu besorgen, mit Veranstaltungsakteuren zu reden und erste – durchaus spannende – Planungsideen zu entwickeln und diese mit Spielgeräte-. und Sitzmobiliarherstellern abzuklären. Dass es ein durchdachtes Projekt zur Schaffung des Innenstadt-Spielplatzes bis zu einem festgelegten Datum x, gibt, ist der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Auch war die Akte in keiner Weise vollständig, sondern stark lückenhaft und folgerichtig auch entgegen der rechtlichen Vorgaben nicht paginiert (mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen). U.a. fehlten Vorgänge, aus denen sich andere Vorgänge ergeben haben müssen, zudem Besprechungsprotokolle von offenbar durchgeführten Besprechungen und Vermerke zu Absprachen, wie bestimmte Vorgänge zu behandeln sind. Es hatte sehr den Anschein als wäre die Akte extra für die Akteneinsicht zusammengestellt worden.

            Letztlich bestätigt die Akteneinsicht den Verdacht, dass Aussagen von Oberbürgermeister und Verwaltung, wieweit man sich mit Angelegenheiten schon beschäftigt hat, grundsätzlich nicht zu trauen ist und dass im Dezernat des Stadtbaurats Beschlüsse des Rates nicht systematisch, sondern nach Gutdünken abgearbeitet werden. Ob dies absichtlich so geschieht oder in Folge schlechter Organisation, mag dahinstehen, beides ist inakzeptabel.

            Folgerungen und Konsequenzen

            Die Angelegenheit zeigt, wie wichtig es wäre, dass die Stadt ein Umsetzungsregister führt, in dem die Verwaltung mindestens jährlich zu berichten hat, wie weit die Umsetzung der Beschlüsse des Rates fortgeschritten ist (Bochum fehlt Umsetzungsregister für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen). Ein solches Register hatten die STADTGESTALTER im Mai 2022 im Rat vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt, die Koalitionsparteien waren nicht bereit diese wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße politische Kontrolle der Verwaltung zu schaffen.

            Nachdem schon im Rahmen der Akteneinsicht zur Trassenführung des Radschnellwegs schwere Defizite bei der Verwaltungsarbeit offensichtlich wurden (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis) bestätigt die Akteneinsicht zum Innenstadt-Spielplatz, dass eine deutlich verstärkte Kontrolle der Verwaltungsabläufe durch die Ratsmitglieder erforderlich ist. Die STADTGSTALTER haben sich daher vorgenommen systematisch weitere Verwaltungsvorgänge mittels Einsicht in die Akten zu beleuchten. Zu hoffen ist, dass andere Fraktionen in gleicher Weise vorgehen, um aufzuklären, was in der Verwaltung falsch läuft, warum die Realisierung von Beschlüssen häufig endlos dauert (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam) und in nicht wenigen Fällen dann nicht mal überzeugen kann (Radverkehrskonzept ist kaum zu gebrauchen).