11 Feb

Gestaltungssatzung ablehnen – Grüne, attraktive statt graue, trostlose Innenstadt

Die Stadt will mit der neuen Gestaltungssatzung der Bochumer Innenstadt triste, graue Fassaden nach dem Vorbild der 50er Jahre vorschreiben. Die STADTGESTALTER schlagen stattdessen vor, eine attraktive, durchgrünte Innenstadt als Vorbild für Großstädte weltweit zu schaffen.

Bereits 2019 beschloss der Stadtrat eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Aufgrund erheblicher rechtlicher Mängel bei Erstellung der Satzung, kam das Verwaltungsgericht zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei unwirksam (Gestaltungssatzung absurd: Wenn die Markise nicht mit der Gestaltung der Tanke harmoniert). Folgerichtig hob der Stadtrat die Satzung auf. Jetzt nimmt die Stadt einen zweiten Anlauf eine geänderte Gestaltungssatzung auf den Weg zu bringen.

Satzung soll Baustil der Nachkriegsmoderne vorschreiben

Doch inhaltlich hat sich in der Satzung wenig geändert, lediglich der Geltungsbereich wurde verkleinert und die Begründung substanziell nachgebessert (Gestaltungssatzung – neu). Hinter der Gestaltungssatzung steht die Idee, zukünftig solle das Stadtbild der Innenstadt geprägt sein durch überwiegend graue bis hellbeige Fassaden im Stil der 50er Jahre.(Gestaltungsleitlinien). Entsprechend untersagt die Gestaltungssatzung farbige Fassaden. Auch Ganzglasfassaden und Holzfassaden sind nicht erlaubt, Die Begrünung von Fassaden soll nur im Einzelfall zugelassen werden.

Zulässige Fassadenfarben, Gestaltungssatzung

Vorbild der Gestaltung von Gebäuden in der Innenstadt soll die Architektur der Nachkriegsmoderne sein. Dieser Baustil, wird von den Menschen als überwiegend trist, grau und langweilig wahrgenommen, Flair und Ambiente vermag er einer Innenstadt nicht zu verleihen.

Die Bochumer Innenstadt weist durchaus architektonisch spannende Gebäude der Nachkriegsmoderne auf, die es zu erhalten gilt  Als Vorbild für die zukünftige Gestaltung  einer ganze Innenstadt, taugt der Baustil der Nachkriegsmoderne jedoch wenig. Das Ansinnen der Gestaltungssatzung, eine Weiterentwicklung der Architektur im Stadtbild der Innenstadt zu unterbinden und das Zeitalter der Nachkriegsmoderne quasi auf ewig festzuschreiben, steht dem Ziel der Belebung der Innenstadt entgegen.

Gestaltungssatzung soll Verunstaltung verhindern

Eine Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass die Innenstadt über Flair, Ambiente und ein attraktives Stadtbild verfügt, damit sich die Menschen dort wohl fühlen, optisch von den Gebäuden angesprochen fühlen und gerne dort hin gehen. Eine Gestaltungssatzung verfolgt keinen Selbstzweck, es darf nicht darum gehen, der Innenstadt allein aufgrund architekturtheoretischer Gründe einen bestimmten Baustil vorzuschreiben.

Bei einer Gestaltungssatzung sollte es vorrangig darum gehen Verunstaltungen vorzubeugen und zu verhindern. Insoweit sind die Regelungen der Bochumer Satzung zu Werbeanlagen, Beklebungen von Schaufenstern, Kragplatten und Vordächer im Wesentlichen nachvollziehbar und richtig. Jegliche architektonische Weiterentwicklung der Innenstadt zu verhindern und einen Baustil vorzuschreiben, der kreative, architektonische Ausrufezeichen nicht vorsieht, darf dagegen nicht Ziel der Gestaltungssatzung sein. Insofern ist die jetzt vorgeschlagene Satzung auch weiterhin rechtlich bedenklich.

Gebäude im Stile von Gaudi oder Hundertwasser wären mit der neuen Gestaltungssatzung in der Bochumer Innenstadt verboten, sie passen nicht ins grau, monoton streng und eckig gegliederte Einerlei. Dabei sind es gerade solche architektonisch einzigartigen Gebäude, die eine Innenstadt attraktiv machen, Menschen anziehen und für eine Identifikation mit der Stadt sorgen.

Gestaltungssatzung sollte einer zeitgemäßen architektonische Weiterentwicklung nicht im Wege stehen

Aus Sicht der STADTGESTALTER ist der Ansatz der Bochumer Gestaltungssatzung falsch. Es muss darum gehen eine hochwertige und zeitgemäße architektonische Weiterentwicklung zu fördern, nicht sie zu verhindern. Architektur muss sich in Zukunft mit den Anforderungen an Klimaschutz vereinbaren lassen. Das erfordert u.a. den Einsatz anderer Baustoffe, insbesondere Holz. Lebendige Grünfassaden und -dächer werden andere Kubaturen erfordern. Photovoltaikfassaden, in Fassaden integrierte Windkraftanlagen u.ä. werden dazu führen, das Gebäude der Zukunft sich grundsätzlich in der Gestaltung von solchen abheben werden, wie wir sie heute kennen.

Leitbild der Gestaltungssatzung sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER auch nicht das Vorschreiben eines bestimmten Baustils sein, sondern die Schaffung von Flair, Ambiente und einem hochwertigen Stadtbild.

Leitbild “Durchgrünte Innenstadt”

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor die Gestaltungssatzung auf die Regelungen zu kürzen, die Verunstaltungen verbieten und verhindern. Ansonsten aber der Innenstadt keinen Baustil vorzuschreiben, sondern sich für die zukünftige Entwicklung ein fortschrittliches, zeitgemäßes Leitbild zu geben: “Die durchgrünte Innenstadt”.

Bochum könnte die erste Innenstadt weltweit sein, die alle Möglichkeiten der Begrünung ausschöpft, von Dachgärten, über Fassaden- und Platzbegrünung bis zur Schaffung von neuen Parks- und Grünflächen. Bisher wird die Stadt Bochum zwar als überraschend grün wahrgenommen, die Innenstadt präsentiert sich aber immer noch weitgehend als graue trostlose Beton- und Steinwüste.

Graue Tristesse – Innenstadt

Der Künstler Ulrich Schmitt visualisiert mit seinem “Bunten Amt für Zukunft” am Beispiel Nürnberg wie eine solche “Durchgrünte Innenstadt” (Visionen 2024) in idealisierter Weise aussehen könnte (Buntes Amt für Zukunft). Das Leitbild einer grünen und klimaresilienten Innenstadt, wie es die STADTGESTALTER vorschlagen, würde bedeuten, die Stadt schüfe in der Innenstadt die Voraussetzung und entsprechende Vorgaben jede Fassade, jedes Dach und Vordach zu begrünen. Darüber hinaus würden überall da, wo es sinnvoll und möglich erscheint, Straßenabschnitt und Plätze grün umgestaltet bzw. zu Parks und Grünflächen umgewandelt. Auch wäre zu prüfen, wo in der Innenstadt Platz vorhanden ist, um dort markante Bäume wachsen zu lassen.

Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

Einige konkrete Begrünungsmaßnahmen in dieser Richtung haben die STADTGESTALTER in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen: DachparkBegrünungsinitiativeFassadengärtenGrüne Schattensegel und Propstei-Park. Die durchgrünte Innenstadt umschließen könnte ein Ringpark, der entstünde, wenn man wie von den STADTGESTALTERn den Innenstadtring zur Einbahnstraße macht (Der Bochumer Innenstadtring als Einbahnstraße)

Bei einer Durchgrünung müsste darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer übermäßigen Verschattung kommt, Sichtachsen bestehen bleiben, der Laubfall berücksichtigt wird und ausreichend Platz für den erforderlichen Verkehr vorhanden bleibt. Um mehr Platz für Grün zu schaffen, sollten im Bereich der Innenstadt sämtliche Autostellplätze konsequent von den Straßen in die Parkhäuser verlagert werden. Auf den Straßen verblieben Halteflächen für die Anlieferung.

Zu überlegen ist auch, die Innenstadtbegrünung durch Bächle und Wasserspiele zu ergänzen. Auch das wurde von den STADTGESTALTERn zusammen mit der FDP bereits 2017 vorgeschlagen und von der Verwaltung positiv aufgenommen (Mitteilung 20172592).

Als erste durchgrünte und klimaresiliente Innenstadt der Welt könnte Bochum große Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Dies würde der Entwicklung von City und Stadt neue positive Impulse geben und für Investitionsanreize sorgen. Die Innenstadt könnte sich zudem zu einer Sehenswürdigkeit entwickeln, die Touristen ist die Stadt locken würde.

Dagegen würde die jetzt vorgeschlagene Gestaltungssatzung die aktuelle graue, langweilige und 08/15-Gestaltung der Innenstadt auf ewig zementieren und wird daher in der Sitzung des Stadtrats am 14.03.24 von den STADTGESTALTERn abgelehnt.

Beitragsbild Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

14 Mai

Gestaltungssatzung absurd: Wenn die Markise nicht mit der Gestaltung der Tanke harmoniert

Nach Jahrzehnten Desinteresse an der optischen Gestaltung der Innenstadt wollte Bochum mit einer Gestaltungssatzung die bauliche Verunstaltung beenden und auf lange Sicht wirksame einheitliche Gestaltungsstandards einführen. Doch das Projekt scheiterte vor Gericht an übertriebener bürokratischer Regelungswut, genauer an der Markise einer Shisha- und Cocktailbar, die nicht mit der Tanke, dem grauen Schotter auf dem Parkplatz und dem trostlosen Innenstadtring harmonierte.

Über Jahrzehnte zeigten sich Stadt und Politik an einer ansprechenden Gestaltung der Bochumer Innenstadt bewusst desinteressiert. Jedes Bauprojekt wurde durchgewunken, egal in welcher Weise es die Innenstadt verschandelte. Anders lässt sich die Verunstaltungen des Stadtbildes mit Bausünden wie Deutsche Bank, Witteler Passage, Dr.-Ruer-Platz, Einkaufszentrum Gerberviertel einschließlich Bebauung Große Beckstraße, Stadtbadgalerie (jetzt Bochumer Fenster) und “Boulevard”, von Jochen Malmsheimer spöttisch als “längs halbierte Schuttrutsche” bezeichnet, nicht erklären. Lange war allen Beteiligten völlig egal, wie es in der Innenstadt aussah. Mit “Woanders ist auch scheiße” wurde jede Kritik an optischen Missständen in der City vom Tisch gewischt.

Gestaltungssatzung, eigentlich eine gute Initiative

Initiiert von einigen maßgeblichen Geschäftsleuten der Innenstadt, sollte diese Gleichgültigkeit gegenüber einer ansprechenden Gestaltung der Innenstadt durch die Einführung einer Gestaltungssatzung beendet werden. Eine gute und lange überfällige Initiative, die bei Stadt, insbesondere dem Stadtbaurat auf fruchtbaren Boden fiel.

Doch die Stadt schüttete das Kind mit dem Bade aus. Statt sich in der Gestaltungssatzung auf die Festlegung wesentlicher Standards für die zukünftige Gestaltung der Stadt zu beschränken, wollte man jede erdenkliche Kleinigkeit regeln. Die Stadt beauftragte für ein sechsstelliges Honorar zunächst ein Dortmunder Architekturbüro ein Handbuch zu verfassen, dass auf 260 Seiten verbindlich festlegte, wie Fassaden, Schaufenster, Außengastronomie und Werbeträger zukünftig auszusehen hätten (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung)..Darauf aufbauend erstellte die Verwaltung die eigentliche Gestaltungssatzung, die besonders durch eine übertriebene bürokratische Regelungswut auffällt.

So wird etwa für die “Fassadenfarbigkeit” festgelegt: “
1. Für Putzfassaden sind helle Farben mit einem Weißanteil von mind. 80 %, einem Schwarzanteil von max. 10 % und einem Buntanteil von max.10 % nach dem Natural

Color System (NCS) zu verwenden. Gliedernde oder plastische Fassadenteile können farblich durch Beimischung von Schwarz- oder Weißanteilen abgesetzt werden.

2. Abweichungen von dem unter Nr. 1 festgesetzten NCS-Farbspektrum sind bei Fassaden aus Naturstein, Betonwerkstein oder Ziegel zulässig, wenn rotoranger, rotbrauner, dunkelroter, hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Ziegel bzw. hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Naturstein/Betonwerkstein verwendet wird.

3. Bei Gebäuden der Nachkriegsmoderne sind bauzeitlich vorhandene farbliche Akzentuierungen durch keramische Bekleidungen (z. B. Brüstungsfelder aus Kleinmosaik) ausnahmsweise zulässig.

Der Bochumer Stadtrat stimmte dem Regelungswerk im Vertrauen darauf zu, dass die Verwaltung deren Rechtmäßigkeit hinreichend geprüft hätte. Zwar bereitete die Detailverliebt der Regelungen insbesondere der Fraktion von STADTGESTALTERn und FDP erhebliche Bauchschmerzen, doch war man froh, dass überhaupt endlich was in Sachen Verbesserung der Gestaltung der Innenstadt auf den Weg gebracht werden sollte. Zudem sicherte der Oberbürgermeister zu, die Verwaltung werde die Regelungen großzügig auslegen.

Satzung ist wegen mehreren inhaltlichen Mängeln unwirksam

Beides bewahrheitete sich jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht kam zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei aufgrund gleich mehrerer inhaltlicher Mängel unwirksam. Insbesondere bemängelt das Gericht:
1. Die Satzung müsse jedem Adressaten klar zu erkennen geben, was von ihm gefordert werde. Dass sei bei der Bochumer Gestaltungssatzung nicht der Fall.

2. Die Satzung lege für den gesamten Innenstadtbereich (Bebauung entlang des Rings und innerhalb des Rings: Geltungsbereich Gestaltungssatzung) wahllos die gleichen Gestaltungsregeln fest und missachte damit die örtlichen Besonderheiten und die teilweise massive Heterogenität der unterschiedlichen Stadtbereiche (ehemalige Altstadt, Kortländer Kiez,, Einkaufszonen usw.), aus denen sich die Innenstadt zusammen setze.

3. Eine angemessene Abwägung zwischen den privaten Interessen der von der Gestaltungsatzung Betroffenen und dem öffentlichen Interesse, das die Gestaltungssatzungsatzung verfolgt, sei nicht erfolgt.

4. Den Gestaltungsregeln der Gestaltungsatzung fehle ein Anknüpfungspunkt an örtliche Gegebenheiten. Eine Rechtfertigung, warum bestimmte bauliche Anlagen kategorisch an allen Orten im Bereich der Gestaltungssatzung kategorisch unzulässig sein sollen, sei nicht erkennbar..

Eine sorgfältige Prüfung der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die geltende Rechtsprechung insbesondere der deutschen Oberverwaltungsgerichte, dürfte nicht erfolgt sein (Woran muss der Satzungsgeber am Anfang denken?), anders lässt sich nicht erklären, warum die Satzung gleich in mehrfacher Hinsicht den von den Verwaltungsgerichten aufgestellten Grundsätzen zur Aufstellung von Gestaltungssatzungen nicht entspricht.

Eine Markise, die nicht mit der Tanke harmoniert

Auch zu der vom Oberbürgermeister avisierten großzügigen Umsetzung der Satzung kam es nicht, wie der geradezu groteske Fall zeigt, an dem letztlich die Gestaltungssatzung vor Gericht scheiterte (WAZ vom 13.04.23).

Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise

Ausgerechnet da, wo die Bochumer Innenstadt am schönsten ist, dort wo die Schillerstraße vom Bergbaumuseum kommend nach Unterquerung der Bahnlinie auf den Nordring stößt, setzte die Verwaltung alles daran einer Shisha- und Cocktailbar den Bau einer Markisenanlage zu versagen. Die städtischen Bürokraten ließen nichts unversucht dieses Kleinod Bochumer Stadtplanung, das sich bereits in der famosen Kurvenführung, des mit zartem Begleitgrün wohltariert ausgestalteten vierspurigen Rings zeigt, vor der Verunstaltung durch die Überdachung einer 12 Meter von der Straße entfernten Außenterrasse mit einer Pergola-Markise zu retten. Die geplante 100 qm große Überdachung der Außenterrasse hätte so überhaupt nicht zu dem von zahllosen stadtbaulichen Highlights gesäumten Nordring gepasst, wie etwa dem fein gegliederten Autoabstellplatz eines Autohändlers, der liebevoll geschotterten Brachfläche, die als Parkplatz dient und dem 80er-Jahre-Charme einer besonders beliebigen Tankstellenanlage. Das in seiner Erscheinung einzigartige Ensemble aus grauem Asphalt, grauem Parkplatzschotter, fensterloser Häuserfassade mit greller Großflächenwerbung und  solidem Tankenflair wäre durch den Ersatz der abgesifften Terrassenschirme durch eine neue, schnöde, einfältige Markise nachhaltig negativ beeinträchtigt worden. Der typische trostlos, öde, leicht gammelige Charme der Bochumer Innenstadt hätte massiv gelitten, so dass eine optische Aufwertung dieser Ecke unbedingt zu verhindern war. Erst vor wenigen Jahren hatte die Stadt noch zugelassen, dass ein bekanntes Werbeunternehmen das unvergleichlich symbiotische Ensemble mit dem Aufbau einer überdimensionierten digitalen Werbetafel vervollständigt hatte.

Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise

Vermutlich ohne es selbst zu bemerken, hat die Verwaltung die Gestaltungssatzung genutzt, um Verbesserungen der optischen Gestaltung der Innenstadt zu unterbinden und alles dafür getan, um die selbst maßgeblich vorangetriebene Verunstaltung zu erhalten. Die Gestaltungssatzung wurde damit ad absurdum geführt. Unverständlich, dass Stadtbaurat und Oberbürgermeiste die Bürokraten gewähren ließen und nicht die Reißleine zogen, spätestens als ein Verfahren vor Gericht drohte. So fuhr man die Gestaltungssatzung mit Vollkaracho gegen die Wand. Im Juni 2022 wurde die Anwendung der Satzung vom Rat wegen der eklatanten rechtlichen Mängel aufgehoben.

Die Stadt selbst hat wesentliche Teile der Innenstadt verschandelt

Letztlich zeigt auch das geschilderte Beispiel auf, dass die Verunstaltung der Innenstadt in vielen Fällen nicht von privaten Geschäftsleuten, Gastronomen oder Immobilienbesitzern der Innenstadt betrieben wurde, sondern regelmäßig durch die Stadt selbst. Auch Imbuschplatz, Neumarkt, Schwanenmarkt, Markt- und Propsteiplatz hat die Stadt höchstselbst verschandelt bzw. in trostlose Straßenkreuzungen transformiert.

Eine Gestaltungssatzung hilft sicher das Stadtbild zu verbessern, noch weit wichtiger wäre aber, dass die Stadt selbst sehr viel mehr Wert auf hochwertige Stadtgestaltung legt. Davon zeugen aktuell laufende Bauprojekte wie City-Tower (Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz) und Sparkassenneubau am Dr.-Ruer-Platz (Chance verpasst: Gähn-Moment statt Wow-Effekt) allerdings nicht.

Stadtpolitik müsste Leitlinien vorgeben

Hinsichtlich der nun erforderlichen Überarbeitung der rechtswidrigen Gestaltungssatzung wäre die Stadtpolitik aufgefordert gewesen nunmehr der Stadt Leitlinien vorzugeben, die bei der Neufassung von der Verwaltung zu berücksichtigen wären. Diese Chance ließ die Politik ungenutzt. Ein entsprechender Antrag der STADTGESTALTER wurde abgelehnt (Antrag 20231071), man zeigte sich desinteressiert, selbst aktiv auf die Neufassung der Satzung einzuwirken. So sollte man sich nicht wundern, wenn auch der zweite Anlauf schief geht, für die Bochumer Innenstadt eine rechtlich haltbare und im gewünschten Maß wirksame Gestaltungssatzung aufzustellen.

14 Aug

Für die Innenstadt läuft die Zeit ab

Bochum hat die Zeichen der Zeit erkannt, man will die City attraktiver machen, schöne Plätze schaffen, auf denen man sich gerne aufhält, will spannende Dinge bauen, wie Markthalle oder Dachpark, die Menschen in die Stadt locken. Die Umsetzung der Projekte kommt allerdings nur im Schneckentempo voran und wird Jahre länger dauern als geplant. Für viele Geschäfte wird das zu spät sein. Die Stadt muss ihr Arbeitstempo der Dringlichkeit der Probleme anpassen.

5.000 Kunden pro Tag wurden noch 2011 auf der Kortumstraße gezählt. Heute ist die Stadt froh, wenn am verkaufsstärksten Samstag noch 3.000 Menschen gezählt werden. “Bummeln in der City ist in Bochum nicht mehr angesagt” schreibt die WAZ (WAZ vom 22.06.22).

Der Innenstadt fehlt es an Flair, Ambiente und Aufenthaltsqualität sowie Attraktionen, die Menschen dazu animieren sich länger in der Innenstadt aufzuhalten. Hinfahren, das kaufen, was man benötigt und wieder wegfahren, mehr tun viele Kunden in der City nicht. Die Innenstadt ist nicht mehr attraktiv genug, damit die Menschen sie aufsuchen, um sich zu treffen, bummeln zu gehen, Zeit zu verbringen und es sich einfach nur gut gehen zu lassen. Erfolgreiche Innenstädte leben gerade von diesen “Erlebniskunden”, die selbst Teil des Flairs sind, die die Innenstadt beleben und auch spontan das ein oder andere einkaufen.

Eine Strategie zur Belebung der Innenstadt basiert auf drei Punkten

Zwar hat die Stadt erkannt, dass sie etwas tun muss. Doch die Erneuerung der Innenstadt geht viel zu langsam voran und die auf den Weg gebrachten Maßnahmen reichen lange nicht aus, das Blatt zu wenden.

Bei der Strategie zur Attraktivierung der Innenstadt sind drei Punkte entscheidend (Strategie zur Belebung der Bochumer Innenstadt):

1. Die Innenstadt muss auch zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV sehr gut erreichbar sein. Bisher ist sie das nur mit dem Auto und eingeschränkt mit Bus und Bahn.

2. Die Innenstadt muss mehr Aufenthaltsqualität, Flair und Ambiente bieten. Das bedeutet insbesondere schöne Plätze, auf denen sich Menschen gerne aufhalten, aber auch Spielflächen, nette Freisitze und andere attraktive Aufenthaltsorte.

3. Die City sollte sich mit unverwechselbaren Highlights von Innenstädten anderer Städte abheben. Solche besonderen Attraktionen sind z.B. die geplante Markthalle, ein Dachpark oder eine Seilbahn.

Zumindest zu den Punkten 2 und 3 hat die Stadt, wenn auch spät, die Zeichen der Zeit erkannt und einige wichtige Projekte auf den Weg gebracht, doch deren Umsetzung geht nur schleppend voran.

Bestehende & mögliche City-Attraktionen

Laufende Projekte

Viktoria Karee – Das neue Gebäude am Husemannplatz wird aufgrund von Problemen mit der Baugenehmigung, die allerdings nicht von der Stadt zu verantworten sind, sondern durch eine Gesetzesänderung des Landes NRW zum Brandschutz  mindestens ein halbes Jahr später, im zweiten Quartal 2023 fertig (WAZ vom 06.08.22).

Neugestaltung Husemannplatz – Die sollte bereits Ende 2022 beendet sein. Jetzt soll sie erst in diesem Jahr beginnen. Die vorgesehene Umgestaltung wird wegweisend für Bochum sein, doch wird sie 2 Jahre zu spät fertig und wird 4 Mio. Euro teurer als geplant (Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant)

Haus des Wissens mit Markthalle und Dachpark – Hier beträgt der Zeitverzug aktuell 3 Jahre. Statt 2023 soll das Projekt jetzt 2026 fertig werden. Auch dieses neue Highlight für die Innenstadt kann seine Wirkung nicht in absehbarer Zeit entfalten

Spielplatz für die Innenstadt – Ein attraktives Spielareal für die Innenstadt ist seit Jahren im Gespräch, seit 2016 verspricht der Oberbürgermeister die Realisierung. 2016 und 2018 hatten die STADTGESTALTER gemeinsam mit der FDP Anträge dazu gestellt, 2019 wurde endlich beschlossen den Kuhhirtenplatz zum Spielplatz zu machen (Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz im Stadtrat beschlossen). Doch nichts tut sich. Ob die Verwaltung unfähig oder unwillig ist, die Beschlüsse des Rates umzusetzen, ist nicht bekannt.

Musikforum und Haus der Musik – Als einziges neues Highlight für die Innenstadt ist das Musikforum in den letzten Jahren entstanden. Eine wirkliche Attraktion für die Innenstadt ist es allerdings nicht geworden. Belebt wird es nur zu Konzerten der Bochumer Symphoniker (BoSy). Das Konzept “Musikzentrum” ist gescheitert. Entgegen des ursprünglichen Konzeptes hat das Musikforum nicht jeden Tag auf und bietet keine täglichen Veranstaltungen. Die Konzerte der BoSy finden während der Spielzeiten nur an zwei bis vier Abenden die Woche statt.

Das dem Musikforum benachbarte Haus der Musik, in das die Musikschule umziehen soll, wurde gerade beschlossen. Wegen einer Kostenexplosion bei der Planung wurde das Projekt vor der Beschlussfassung abgespeckt (WAZ vom 28.02.22). Nach derzeitigen Planungen soll es 2027 bezogen werden. Auch bei diesem Projekt wird eine Wirkung also auf sich warten lassen.

Dringende Projekte, die bisher nicht angegangen wurden

Andere Projekte, die schon seit Jahren diskutiert werden und für die Attraktivität der Innenstadt von zentraler Bedeutung sind, wurden bis heute nicht angegangen:

Neugestaltung (Dr.)Otto-Ruer-Platz – Der trostloseste Platz der Innenstadt müsste dringend ein grundlegend neues Gesicht bekommen. Bisher ist aber nur vorgesehen die Platzoberfläche zu erneuern, um das darunter liegende Parkhaus statisch zu entlasten.

Umgestaltung Rathausplatz – In den meisten Städten ist der Rathausplatz das Schmuckkästchen der Innenstadt, in Bochum kaum mehr als eine unfallträchtige Kreuzung. Auch hier sind sich alle einig, eine Umgestaltung sollte möglichst schnell erfolgen. Doch bisher sieht der Zeitplan der Stadt vor, erst nach Fertigstellung des Haus des Wissens soll was geschehen, das wäre frühestens 2026.

Propstei-Platz und Park – Die Herstellung dieses Platzes (Ein neuer Platz für Bochum) sollte eigentlich im Anschluss an die Neuanlage des Kuhhirtenplatzes erfolgen. Bis heute ist man in der Stadt aber nicht über das Diskussionsstadium hinweggekommen. So wird seit Jahren die Chance vertan mit vergleichsweise geringen Mitteln, einen neuen Anziehungspunkt in der Innenstadt zu schaffen.

Viktoria-Promenade – Entlang der Ostseite der Viktoriastraße vom KAP bis zum Südring eine breite Fußgängerpromenade mit großzügigen Freisitzen für Gastronomie zu schaffen, ist ebenfalls seit Jahren im Gespräch (Verkehrs- und Umgestaltungskonzept Bermuda3Eck). Doch zu einer Umsetzung kann sich die Stadt nicht durchringen, weil dazu mindestens eine Autofahrspur wegfallen müsste.

Statt endlich Pläne für eine grundlegende Umgestaltung vorzulegen, verschwendet die Verwaltung an der Viktoriastraße ihre Zeit darauf immer neue Provisorien einzurichten, die in der Umsetzung mehr schlecht als recht funktionieren und dann wieder neue Wurschtelplanungen nach sich ziehen.

Seilbahn City – Ruhr Park – Viele Gastronomen und Geschäftsleute würden diese Attraktion begrüßen und fragen sich, warum die Stadt nicht mindestens mal die Machbarkeit prüft (Betrieb Seilbahn vom Ruhr Park zur Bochumer City mit Gewinn möglich). Eigentlich wäre es naheliegend die Schaffung einer Attraktion, die zu 80 bis 90% von Land und Bund finanziert und dazu noch das ÖPNV-Netz der Stadt deutlich aufwerten würde, mit Prioritär voran zu treiben. Bisher wird in der Stadt zwar viel davon geredet Vorreiter seien zu wollen und Landmarken zu schaffen, doch wird es konkret, fehlt zu oft der Mut, solche Projekte anzugehen.

Betrachtet man die laufenden und notwendigen Projekte, wird klar, vor 2026 wird in der Innenstadt nicht viel passieren, was dem aktuellen Negativtrend entgegenwirken kann. Viele angedachten Projekte befinden sich noch nicht mal in der Planungsphase.

Da die Stadt erst Jahre zu spät auf die negative Entwicklung der Innenstadt reagiert hat, müsste jetzt alles darangesetzt werden, das Versäumte aufzuholen und die Planungen und Realisierungen zu beschleunigen. Doch in der Verwaltung geht alles seinen gewohnten Gang. Die gemächliche Geschwindigkeit, mit der die Projekte realisiert werden, wird der Dringlichkeit, mit der sich die Probleme stellen, nicht mehr gerecht. Für die Innenstadt ist es fünf vor Zwölf, die Stadt aber verhält sich so, als habe man noch alle Zeit der Welt.

Es reicht nicht zu erkennen, was zu tun ist, Es muss auch rechtzeitig getan werden. Selbst wenn die Stadt das richtige zu spät tut, hilft das der Innenstadt nicht mehr.

Zu viele Chancen werden vertan

Hinzu kommt, bei der baulichen Gestaltung der Innenstadt liegt einiges im Argen. Es gelingt der Stadt aber nicht, hier qualitative Verbesserungen zu erreichen:

Gestaltungssatzung – Das von den Geschäftsleuten sehr forcierte Projekt ist zunächst gescheitert. Die Gestaltungssatzung musste der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung wegen erheblicher rechtlicher Mängel aufheben.

Das Problem, die Innenstadt ist total verbaut, über Jahrzehnte wurde nicht auf eine einheitliche, qualitativ hochwertige Bebauung geachtet. Das Gericht fragte sich zu Recht, welche Art von Gestaltung soll in der Innenstadt mit der kleinteiligen Gestaltungssatzung eigentlich bewahrt werden. Jetzt fallen Politik und Verwaltung die Versäumnisse der Vergangenheit auf die Füße. In Bochum wurde nie eine Gestaltung nach einem einheitlichen Konzept verfolgt auf ein einheitliches Stadtbild wurde nicht geachtet. Man hat alles genehmigt, egal was gebaut werden sollte, Also ist es jetzt kaum möglich, Eigentümer*innen zu verpflichten, die Fassade so zu gestalten wie dies sonst in der Innenstadt üblich ist. Eine bestimmte Art der Bebauung ist in der Innenstadt gerade nicht üblich, fast jeder Bau sieht anders aus.

Das Ziel, die Innenstadt mit hochwertig gestalteten und als Blickfang geeigneten Gebäuden aufzuwerten verfolgt die Stadt bisher leider nur auf dem Papier:

Stadtturm am Hauptbahnhof – Bei diesem Projekt ist nach vier Umplanungen ein uninspiriert gestalteter Klotz übriggeblieben, der von den Bochumern und Bochumerinnen schon als “Käsereibe” verspottet wird und dessen Gestaltung in den Architekturforen zerrissen wird (City-Tower – Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz). Obwohl die aktuellen Planungen fast keine der im Bebauungsplanverfahren vollmundig angegebenen Gestaltungsanforderungen mehr erfüllen kann, wird die Realisierung des 08/15-Turms von der Stadt jetzt durchgeboxt.

Sparkassenneubau am Dr.-Ruer-Platz – auch hier wird die Chance vertan, ein architektonisches Highlight zu schaffen. Der belanglose Bau passt sich an den trostlosen Platz, an dem er entsteht, an (Chance verpasst: Gähn-Moment statt Wow-Effekt – Neubau der Sparkasse am Dr.-Ruer-Platz).

Will man etwas positiv für die Innenstadt bewirken, darf man solche einmaligen Chancen Gebäude mit Strahlkraft zu schaffen nicht liegen lassen. Aber leider werden nicht nur bei der baulichen Gestaltung Chancen für die Innenstadt verspielt, sondern auch bei der verkehrlichen Erschließung der City.

Radschnellweg durch die Innenstadt – So verpasst die Stadt die einmalige Gelegenheit den Radschnellweg direkt durch die City zu führen um so die zukünftigen Nutzer*innen der Radverbindung als Kunden für die Innenstadt zu gewinnen. Stattdessen will man mit Millionenaufwand den Radverkehr im großen Bogen um die City herumführen (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).

Dabei kann es sich die Innenstadt nicht leisten weiterhin auf die Kunden zu verzichten, die gerne mit dem Rad oder zu Fuß in die Innenstadt kommen würden. Die Innenstadt muss mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar sein. Sich allein auf Autokunden zu fokussieren, hat sich als Irrweg herausgestellt, in der Folge hat die Kundenfrequenz in der Innenstadt ab- und nicht zugenommen. Wenn in ein paar Jahren die Radfahrenden zu einem großen Teil an der City vorbei fahren, anstatt mitten durch, wird man sich fragen, wie man auf die Idee kommen konnte, diese riesige Chance für die Innenstadt leichtfertig zu vertun.

Fehlplanungen, die mit viel Geld korrigiert werden müssen

So wie man sich bei anderen Bauprojekten heute fragt, wie es dazu kommen konnte:

Hans-Böckler-Straße zwischen Brückstraße und Rathausplatz – Statt einer Aufwertung der Straßensituation zwischen Innenstadt und Rathausgebäuden schuf die Verwaltung einen Unfallschwerpunkt. Die Radwege wurden bei den Planungen vergessen, die Schienenquerung für Radfahrende in Richtung City auf Höhe des Technischen Rathauses ebenso wie die Übergangssituation von der City-Passage Richtung BVZ und die Integration der Straßenbahnhaltestelle sind Fehlplanungen. Für 230.000 Euro wird jetzt versucht zumindest die Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Eine vollständige Überplanung und Neugestaltung wäre zu teuer.

Brüderstraße – Die Vorbehalte der Kritiker zu dieser Umgestaltung erwiesen sich als richtig. Zu den damaligen Planungen wurde eingewendet, den Autoverkehr in der Straße zu belassen, würde zu einer B-Lage im 3Eck führen und damit zu negativen Entwicklungen. Die Stadt war jedoch der Ansicht der (Poser-)Verkehr durch das 3Eck sei ein wichtiges Merkmal für das Szeneviertel und dürfe nicht unterbunden werden. Sie wurde eines Besseren belehrt. Jetzt versucht man mit Shishabar-Verbot und einer abendlichen Verkehrsberuhigung der negativen Entwicklung entgegen zu wirken. Auf Dauer wird nur eine weitere kostenintensive Umgestaltung helfen, die aber erst nach Ablauf des Förderzeitraums für die letzte Umgestaltung möglich ist.

Zugang Bongard-Boulevard vom Ostring – Auch mindestens der obere Teil des “Bongard-Boulevard” ist eine teure Fehlplanung. Um eine großzügig breite Tiefgarageneinfahrt herstellen zu können, quetschte man die zu Fuß Gehenden auf einen schmalen unattraktiven Fußweg und machte die Ein- und Ausfahrt für Radfahrende zum Sicherheitsrisiko. Entsprechend blieben auf der Pflasterwüste hinter der Tiefgarageneinfahrt die Kunden aus. Will man den oberen Teil des “Boulevards” beleben, wird die Stadt auch hier nicht um eine kostenintensive Umgestaltung der Tiefgaragenzufahrt samt der umgebenden Wegesituation herumkommen (Umgestaltung des Zugangs zum Bongard-Boulevard).

Fazit

Betrachtet man zusammenfassend die Projekte, die die Stadt in den letzten Jahren in der Innenstadt umgesetzt hat, so waren diese zu einem nicht unwesentlichen Teil leider nicht erfolgreich und einige müssen jetzt mit immensem Kostenaufwand korrigiert werden.

Seit 2015 wurden wenige, aber vielversprechende Projekte angestoßen, deren Umsetzung aufgrund der gemächlichen Geschwindigkeit bei den Abläufen in der Verwaltung allerdings viel zu lange dauert und der Innenstadt vor 2026 kaum helfen werden. Zu befürchten ist, dass bis dahin die Strukturen der Innenstadt weiter nachhaltigen Schaden nehmen werden und Strukturen verloren gehen, die sich nicht mehr ohne weiteres zurück holen lassen werden.

Weiterhin wurden wichtige Projekte bisher noch gar nicht angegangen, so dass mit einer Realisierung selbst in 10 Jahren kaum zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass man bei einigen laufenden Bauprojekten leichtfertig Chancen vergeben hat, die man unbedingt hätte nutzen müssen.

Für die Innenstadt läuft die Zeit ab. In Anbetracht der Dringlichkeit der Problemlage tut die Stadt zu wenig und was sie tut, dauert viel zu lange. Die Stadt wird sich überlegen müssen wie sie die laufenden Projekte und die Aufnahme neuer Projekte erheblich beschleunigen kann, sonst werden die Projekte, wenn sie endlich umgesetzt worden sind, der Innenstadt nicht mehr helfen können.