01 Sep

Bochumer Stadtverwaltung – zu oft zu langsam und ineffizient

Immer wieder fällt auf, dass bei der Verwaltung vieles viel zu lange dauert, mehrfach gemacht werden muss und die Abläufe sehr ineffizient organisiert sind. Das kostet die Stadt viel Geld und die Bürger und Bürgerinnen Nerven. Die Stadtverwaltung muss dringend besser organisiert werden.


Für ineffiziente Abläufe in der Stadtverwaltung wird nicht nur unnötig viel Geld ausgegeben, sie demotivieren auch die Beschäftigten und frustrieren die Bürger und Bürgerinnen.

Fünf Beispiele aus einer Ausschusssitzung

Exemplarisch lässt sich an den im Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG, Sitzung am 03.09.24) zu behandelnden Vorgängen darstellen, wo die Probleme liegen. In sechs Angelegenheit sind am 03.09.24 Entscheidungen zu treffen. Bei fünf gibt das Vorgehen der Verwaltung zu denken:

Bebauungsplanersetzendes Verfahren – Im Haarmannsbusch (Vorgang 20240868)– in diesem Verfahren hat die Verwaltung eine Abwägung getroffen, die sich jetzt als rechtsfehlerhaft herausstellte. Daher ist eine rechtssichere Erhebung der Erschließungsbeiträge für die bereits erfolgte Baumaßnahme bisher nicht möglich. Nunmehr muss ein neues Verfahren durchgeführt werden, um die rechtsfehlerhafte Abwägung neu zu durchzuführen.

Die Verwaltung hat also zunächst ein falsches Verfahren durchgeführt, das korrekte muss jetzt nachgeholt werden. 2020/21 wurde die Straße Im Haarmannsbusch bereits umgebaut. Alles wurde – wie so oft – viel teurer als geplant, statt 0,8 Mio. wurden es fast 1,4 Mio. (WAZ 15.05.2020 . Abgerechnet und den Anlieger*innen in Rechnung gestellt wurden die Straßenbaubeiträge auch 3 Jarre nach Bauende immer noch nicht. Jetzt ist noch ein zusätzliches Verfahren, das zusätzliche Arbeit kostet, erforderlich. Das bedeutet, mehr Personaleinsatz, noch mehr Kosten und es dauert noch länger. Wann die Straße dann endlich abgerechnet wird, bleibt offen.

Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid (Vorgang 20241679) – Seit 2020 versucht die Stadt in einem aufwendigen Planungsverfahren einen Rahmenplan für das Baugebiet südlich des Bahnhofs Wattenscheid bis zum Wilhelm-Leithe-Weg zu erstellen (Bahnhofsquartier Wattenscheid (orange Fläche)).

Mehrere Stadtplanungsbüros wurden mit Entwürfen beauftragt, mehrere Ansätze wurden entwickelt, diese mehrfach überarbeitet, ein Begleitgremium wurde eingerichtet, eine Reihe von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Dann wurde mit den Eigentümern der beplanten Flächen gesprochen. Mit einem kam man nicht überein. Alle Planungen sind hinfällig. Jetzt hat die Verwaltung neue Planungen für die Schaffung eines 08/15-Gewerbegebiets vorgelegt.

Über drei Jahre Arbeit und Verwaltungsaufwand wurde also im Wesentlichen umsonst geleistet. Personal wurde beschäftigt, Kosten sind entstanden, für ein am Ende anspruchsloses Ergebnis, das eine KI vermutlich in 10 Minuten hätte generieren können.

Auch in der jetzt vorliegenden vier Seiten langen Beschlussvorlage hat die Verwaltung wieder Arbeit gesteckt, Was Leser und Leserin allerdings nicht erfahren, woran scheiterte das Vorhaben? Was verlangte der Eigentümer, was die Stadt nicht erfüllen konnte oder wollte? Wurde der Eigentümer nicht ausreichend in den Planungsprozess eingebunden? Diese entscheidenden Informationen verschweigt die Verwaltung. Transparent und professionell ist das nicht.

Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker (Vorgang: 20241701) – Auch bei diesem Vorgang kam es  Doppelarbeit. Wieder muss nachgearbeitet werden. Denn eigentlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan schon vor 3 Jahren getroffen. Jetzt soll eine winzige Fläche aus dem Plan herausgenommen werden. Dafür ist ein neuer Beschluss erforderlich.

Warum der erfolgen soll? Wo genau die Fläche liegt? Was das für Folgen hat? Diese Fragen beantwortet die Vorlage allerdings nicht. Auf 8 Seiten werden die bereits im Aufstellungsbeschluss von 2021 dargelegten Informationen lang und breit erneut wieder gegeben, zu Grund und Folgen des erneuten Beschlusses findet sich nichts. Transparent wie professionell war das Vorgehen auch in diesem Fall nicht.

Beschwerde zu Abweichung von Bebauungsplan 926 – Werner Hellweg/Heroldstraße (Vorgang 20241892). Unter diesem Punkt beschwert sich ein Bürger zu Recht, dass der neue Aldi-Markt in Werne nicht die Baum- und Strauchplanzungen vorgenommen hat, die im Bebauungsplan vorgesehen sind. Dabei geht es um ein Bebauungsplanverfahren, in dem sich die Stadt bereits ausreichend blamiert hat. Der von der Stadt aufgestellte Bebauungsplan wurde in fünf Gerichtsverfahren erfolgreich beklagt, der Stadt gelang es erst im sechsten Versuch diesen ordnungsgemäß aufzustellen.

Jetzt geht es um die gemäß Bebauungsplan auf dem Discountergelände zu pflanzende Bäume und Sträucher. Der Discounter wurde 2021 eröffnet, die Pflanzungen genügen den Vorgaben aus dem B-Plan bis heute, nicht.

Seit 2023 versucht der Beschwerdeführer die Bochumer Verwaltung zu bewegen, für die korrekte Bepflanzung zu sorgen (Beschwerde). Vergebens, seine Beschwerden verhallen im Zuständigkeitswirwarr der Ämter. einige in der Verwaltung erklären sich für nicht (mehr) zuständig, manche bemühen sich, stecken Arbeit in die Sache, doch alles vergebens, es geschieht nichts. Die Sache wird peinlich. Immerhin gibt die Verwaltung zu, “dass die lange Umsetzungsdauer der vgl. Maßnahmen geeignet ist, ein Störgefühl beim Beschwerdeführer zu erzeugen.” Das eine offenbar dringend erforderliche Reorganisation der Abläufe erforderlich ist, schreibt sie nicht, denn effizient und professionell war das Verwaltungsvorgehen sicher nicht.

Die Verwaltung teilt mit: “Die Umsetzung der Festsetzungen wird von der Verwaltung weiterverfolgt.” Wie lange es dauern wird, bis endlich ein Erfolg der Bemühungen zu erwarten ist, bleibt offen.

Dachbegrünungssatzung (Vorgang 20241036) – Bereits im Jahr 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Stadt eine Dachbegrünungssatzung zu erarbeiten. Dafür hat sie sage und schreibe 6 Jahre benötigt.

Der Vorlage ist zu entnehmen, dass dafür die ineffiziente und behäbige Vorgehensweise, die die Stadt bei der Abarbeitung des Auftrags verfolgt hat, die Ursache ist. Zwei Jahre hat es allein gedauert, bis die Stadt sich eine Vorgehensweise überlegt hat, um das Problem anzugehen. Die nächsten Jahre brauchte man, um festzustellen, dass die Erstellung von Dachbegrünungsbebauungspläne in den verschiedenen einzelnen Gebieten zu aufwendig, kosten- und personalintensiv sein würde und eine einfache örtliche Satzung besser geeignet sei, das Ziel zu erreichen.

Gut, dass man seine eigene Entscheidung revidiert hat, um eine weitaus einfachere Lösung vorzuziehen. Warum man bis zur Erstellung einer nur drei Seiten langen Satzung sechs Jahre benötigt hat, lässt sich logisch jedoch trotzdem nicht nachvollziehen. Wie viele Sitzungen und Arbeitsstunden nötig waren, um zu der jetzigen Erkenntnis zu kommen, mag man sich lieber nicht vorstellen. Effizient war die Vorgehensweise sicher nicht.

Fazit

Insgesamt zeigen alle fünf Fälle, wie ineffizient die Verwaltung in vielen Bereichen arbeitet. Dass außer diesen Vorlagen im Ausschuss am 03.09.24 nur eine weitere vorliegt, belegt, dass es sich bei den Problemen mit zu langsamen und schlecht organisierten Abläufen nicht um seltene Einzelfälle handelt. Weitere Vorgänge,, für deren Bearbeitung die Verwaltung endlos lange Zeit benötigt hat, finden sich leider zu Hauf (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam). Auch wenn man einrechnet, dass auch äußere, nicht beinflussbare Umstände, das Verwaltungshandeln verzögern, ändert das am Gesamteindruck nichts.  Das Potential im Hinblick auf Beschleunigung und Erhöhung der Effizienz der Verwaltungsabläufe ist groß.

Die Abläufe in der Verwaltung müssen dringend hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit und Effizienz untersucht und überarbeitet werden. Es bedarf in vielen Bereichen einer grundlegenden Neuorganisation der Verwaltungsprozesse, auch um Fehler frühzeitig zu vermeiden oder nicht zielführende Vorgehensweisen rechtzeitig zu beenden. 

Zu einer solchen Umstrukturierung muss aber die Politik bereit sein. Bisher scheitert sie am Widerstand von SPD und Grünen. Man sieht es, entgegen dem gesetzlichen Auftrag, nicht als Aufgabe an, Verwaltungsabläufe kritisch zu hinterfragen und die Verwaltungsarbeit entsprechend zu kontrollieren.

Auf die Beschäftigten der Verwaltung würden effiziente und schnelle Abläufe dagegen motivierend wirken. Aus Sicht der Menschen, die in Bochum wohnen, sollten sie eine Selbstverständlichkeit sein. Die Stadt hat als eigenen Anspruch formuliert Vorreiterin modernen Stadtmanagements sein zu wollen, diesen sollte sie auch erfüllen

30 Jun

Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition

Um in der ersten Liga bestehen zu können, muss das Ruhrstadion in Bochum saniert oder neu gebaut werden. Die VfL-Fans haben sich mehrheitlich gegen einen Neubau ausgesprochen. Wie sich jetzt zeigt, wird das für die Stadt allerdings sehr teuer. Müssten nicht eigentlich alle Bürger und Bürgerinnen entscheiden?

Die Entscheidung ist schwierig, die Meinungen kontrovers, aber nachvollziehbar. Viele Fans finden, dass Ruhrstadion an der Castroper muss unbedingt erhalten werden. Andere haben Zweifel, dass ein saniertes Stadion reicht, um dem VfL die wirtschaftliche Grundlage zu geben, die erforderlich ist, um in der 1. Bundesliga dauerhaft zu bestehen. Wieder andere lehnen sowohl Neubau wie Sanierung des Stadions ab und wollen das knappe städtische Geld lieber anders ausgeben.

Was wird die Stadionsanierung kosten?

Nach Gründung der Stadionbesitzgesellschaft werden die Zahlen zur Sanierung und Modernisierung des Stadions dazu jetzt konkreter. Auf 94,4 Mio. beläuft sich der erste Finanzbedarf. Für das laufende Geschäft der Stadionbesitzgesellschaft 14,5 Mio., 9,9 Mio. für den Kauf des Stadioncenters, an dem der VfL zu 90% beteiligt ist, sowie 70 Mio. Kapitaleinstellungen für die Stadionsanierung stellte der Rat in seiner Sitzung am 27.06.24 bereit (Mitteilung 20241415)

Vergleich Sanierung vs. Neubau

Die Stadionbesitzgesellschaft wird Eigentümer von Stadion, Stadioncenter, umliegender Stadioninfrastruktur, Nachwuchszentrum und Rundsporthalle. Das Stadion wird an den VfL verpachtet. Er Verein zahlt Pacht an die Stadt und sorgt für den Betrieb. Instandhaltung aller Gebäue und Anlagen sowie die Finanzierung des Stadionumbaus obliegt der Stadionbesitzgesellschaft, also der Stadt, der die Gesellschaft gehört.

Rechnet man bei der Stadionsanierung mit einer üblichen Kostensteigerung von 20%, kommen unter aktuellen Zinsbedingen in den nächsten 30 Jahren noch Finanzierungskosten von 56,9 Mio. und Instandhaltungskosten von 60 Mio. für die Stadt hinzu. Der Finanzaufwand beläuft sich für die Stadt damit für die nächsten 3 Jahrzehnte auf 226,3 Mio., rechnet man noch den angedachten Ersatzneubau der Rundsporthalle noch hinzu, sind es sogar 276,3 Mio..

Demgegenüber stehen rd. 75 Mio. Pachteinnahmen vom VfL, geht man von 2,5 Mio. Euro pro Jahr für das sanierte und modernisierte Stadion aus. Zum Vergleich, der SC Freiburg zahlt 3,8 Mio. für ein neues Stadion, das rund 7.000 mehr Zuschauer als das renovierte Ruhrstadion fasst (SC-Stadion: Die Kosten).

Für die Stadt blieben nach Abzug der Einnahmen von den Kosten ohne Betrachtung eines Ersatzneubaus der Rundsporthalle 151,3 Mio. Euro übrig, mit denen der VfL subventioniert würde. Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bunddesliga würden die Pachteinnahmen deutlich sinken und damit der aus der Stadtkasse zu finanzierende Betrag entsprechend steigen. 

Fragwürdig: Kein Investitionsanteil des VfL

Anders als in Freiburg sieht der Bochumer Plan keinen Investitionsanteil des VfL an den Kosten für die Sanierung des Stadions vor. Im Gegenteil, die Stadt zahlt dem VfL noch 90% von 9,9 Mio. In dem sie ihm das Stadioncenter abkauft. I n Freiburg hat sich der SC dagegen mit 20 Mio. an den Kosten für das Stadion beteiligt. Warum die hoch verschuldete Stadt Bochum keinen Anteil des VfL erwartet, ist nicht nachvollziehbar, andere Bundesligavereine, wie z.B. Schalke 04 und der FC Bayern haben sogar das gesamte Stadion selbst finanziert.

Ebenfalls fragwürdig, warum die Stad die Möglichkeit eines Stadionneubaus nicht weiterverfolgt. Denn schaut man sich die Vergleichsrechnung an, wird dieser für die Stadt erheblich günstiger.

Wie stark würde ein Neubau des Ruhrstadions die Stadtkasse belasten?

Geht man davon aus, in Bochum würde ein neues Stadion in der Größe wie in Freiburg gebaut, würden zwar die Baukosten für Stadion und Infrastruktur mit 135 Mio. deutlich über den Sanierungs- und Modernisierungskosten liegen und entsprechend auch die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten (78,5 und 84,1 Mio.), aber auch die mit dem Stadion zu erzielenden Einnahmen wären deutlich höher.

Während im Ruhrstadion auch nach Sanierung und Modernisierung nichts anderes als Fußballspiele stattfinden könnten, wäre in einem neuen Stadion die Veranstaltung von mindestens 10 Konzert- und ähnlichen Evens möglich. Das würde in 30 Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 150 Mio. Euro bedeuten (0,5 Mio. pro Event). Auch wären die Pachteinnahmen für den Fußball höher, da der VfL aufgrund von mehr Zuschauern, mehr VIP-Plätzen und besserer Stadioninfrastruktur auch bei den Spielen deutlich höhere Einnahmen erzielen und daher mehr Pacht an die Stadt zahlen könnte. Bei 4 Mio. Pacht pro Jahr kämen auf diese Weise 120 Mio. Pachteinnahmen für die Stadt zusammen. Auch wäre ein Investitionskostenanteil des VfLs in Höhe von mindestens 20 Mio. für die stark verbesserten Einnahmechancen angemessen.

So ergäben sich über 3 Jahrzehnte in Summe Einnahmen von 290 Mio. Die den Kosten von insgesamt 312,1 Mio. gegenüberstehen. Die Stadt müsste den VfL statt mit über 150 Mio. nur mit 22,1 Mio. aus der Stadtkasse subventionieren.

Vergleich Sanierung vs. Neubau

Großer Nachteil der Neubauvariante, der Stadionneubau wäre erheblich klimaschädlicher als eine Sanierung und Modernisierung des bestehenden Stadions. Dafür würde ein neues Stadion, dem VfL eine sichere wirtschaftliche Basis für eine Erstligazugehörigkeit verschaffen.

Bürger*innen sollten entscheiden

Die Meinungen, welche Variante, die bessere für VfL und Stadt sind, gehen in Bochum weit auseinander. Dem eher traditionellen Fan ist der Erhalt des Ruhrstadions wichtiger als eine dauerhafte Zugehörigkeit zur 1. Bundesliga. Für andere Fans steht der sportliche Erfolg im Vordergrund, dieses Ziel ist mit einem neuen Stadion besser zu erreichen. Für wieder andere ist der Fußball nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Kosten für die Stadt, sie wollen ggf. weder Sanierung noch Neubau oder wenn, die Variante, die die Stadtkasse am wenigsten belastet.

In jedem Fall sind aus Sicht der STADTGESTALTER alle Bürger*innen der Stadt an der Entscheidung zu beteiligen, wie in Sachen Ruhrstadion weiter vorgegangen werden soll. Allein nach dem Willen der Mehrheit der VfL-Mitglieder*innen zu gehen, ist angesichts von Kosten von über 150 Mio. zu Lasten des städtischen Haushalts zu kurz gegriffen. Aufgrund der erheblich geringeren Auswirkungen auf die Stadtkasse, ist auch die Variante Stadionneubau weiter in Betracht zu ziehen.

Mehr Transparenz ist nötig

Auch müssen die Auswirkungen und Maßnahmen transparent von der Stadt kommuniziert werden. In der Ratssitzung vom 27.06.24 hatten die STATGESTALTER beantragt, dass die Beschlüsse über die Finanzierung der Stadiongesellschaft und die Ermächtigungen zur Finanzierung von 94,4 Mio. aus dem städtischen Haushalt öffentlich im Rat diskutiert (Beschlussvorlage 20241410) und beschlossen werden. Dies wurde ohne Begründung abgelehnt. Gerade bei solchen Summen ist Offenheit nötig, sonst bekommt das ganze Projekt schnell einen sehr faden Beigeschmack.

28 Jan

Bürgerbeteiligungsbeirat für Bochum

Um die Beteiligung an stadtpolitischen Themen zu verbessern, müssen Bürger und Bürgerinnen mit Politik und Verwaltung an einen Tisch. Nur so können Leitlinien festgelegt werden, wie die Menschen zukünftig bei städtischen (Bau-)Vorhaben mitwirken und mitentscheiden können. Dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung so organisiert, wie ihr das am besten passt, ist zu wenig. Die STADTGESTALTER schlagen einen Bürgerbeteiligungsbeirat vor.

Im November und Dezember 2022 forderte die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürgern auf, Vorschläge zu Straßen einzureichen, auf denen die Geschwindigkeit reduziert werden sollte. Es gingen 121 Vorschläge ein – 114 wurden abgelehnt (WAZ vom 15.01.2024). So funktioniert Bürgerbeteiligung oft in Bochum. Bürger dürfen Vorschläge machen, die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, heftet sie ab und macht dann doch, was sie will.

Schlechte Bürgerbeteiligung fördert Bürgerfrust und Politikverdrossenheit

Die Bürger*innen fühlen sich übergangen und fragen sich, warum sie sich überhaupt beteiligt haben. Auf diese Weise durchgeführte Bürgerbeteiligung führt letztlich nur zu Bürgerfrust und Politikverdrossenheit. Populisten nutzen die so entstehende Stimmung aus und haben leichtes Spiel.

Mehr Bürgerbeteiligung wird auf dem Papier zwar von allen politischen Gruppierungen gefordert. In der Realität tut man sich damit in Bochum aber schwer. Das liegt insbesondere am Selbstverständnis der Parteien. So betonen zum Beispiel Oberbürgermeister sowie SPD und Grüne bei jeder Gelegenheit, dass sie diejenigen sind, die gewählt wurden, um in der Stadtpolitik zu entscheiden und die Bürger*innen, daher dort nichts zu entscheiden hätten.

Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es eigentlich das Ziel von Demokratie ist, dass die Bürger*innen möglichst viel direkt selbst entscheiden und gewählte Vertreter*innen, die für die Bürger*innen entscheiden, insbesondere deswegen erforderlich und sinnvoll sind, weil das organisatorisch am besten praktikabel ist. Da ändert aber nichts an dem demokratischen Ziel, dass da, wo direkte Entscheidungen möglich sind oder Entscheidungen unter Mitwirkungen von möglichst vielen Bürger*innen machbar sind, man dies entsprechend ermöglichen sollte.

Bürgerbeteiligung ist Sache von Politik, Verwaltung und Bürger*innen

Es ist also eigentlich Sache der Politik, sich zu überlegen, wie sie die Bürger*innen sinnvoll in die stadtpolitischen Entscheidungsprozesse einbinden kann und ihnen dort Mitwirkung ermöglicht oder welche Entscheidungen sie gegebenenfalls den Bürger*innen direkt überlässt. Allerdings verstehen sich insbesondere SPD und Grüne im Stadtrat nicht als diejenigen, die die Staatspolitik bestimmen und gestalten, sondern sehen sich als verlängerter Arm der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet die Vorlagen, die bestimmen, welche Politik die Stadt verfolgt, Rot und Grün sehen ihre Aufgabe darin, diesen Vorschlägen im Stadtrat die zur Umsetzung nötige Mehrheit zu verschaffen.

Entsprechend diesem Selbstverständnis ist es in Bochum auch nicht die Politik, die vorschlägt, wie Bürgerbeteiligung zukünftig organisiert werden soll, sondern die Verwaltung (Verwaltungsvorlage: Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum) Die Politik war nicht mal an der Erarbeitung der Verwaltungsvorlage beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, will die sich möglichst unverbindliche Regelungen geben, wie sie nach Bedarf Bürgerbeteiligung organisieren kann, die sie in ihren Abläufen und Entscheidungen möglichst wenig stört, aber immer den Hinweis zulässt, man habe die Bürger*innen informiert, sie angehört und mit Ihnen gesprochen, ehe man verwaltungsintern entschieden hat, was für die Stadt das Beste ist.

Diesem Verständnis folgend hat sich die Stadtverwaltung vor der Erarbeitung der jetzt vorgelegten Eckpunkte zwar mit Bürger*innen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung engagieren (u.a. mit Vertreter*innen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung), in mehreren Gesprächen ausgetauscht, an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt hat sie die Bürger*innen allerdings nicht. 

Zwischen 2019 und 2022 hat es einen Diskussionsprozess von diversen Gruppen und der Verwaltung um die Einführung einer erweiterten Bürgerbeteiligung gegeben. Dann aber zog sich die Stadtverwaltung aus dem Prozess zurück, um zunächst intern über das Thema zu beraten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte wurden dann ohne Beteiligung von Bürger*innen und Politik hinter den verschlossen Türen der Verwaltung erarbeitet. Einen weiteren Dialog mit den an dem vorherigen Diskussionsprozess Beteiligten gab es nicht („Bürgerbeteiligung“ soll plötzlich ganz schnell gehen). Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen die Eckpunkte in der Sitzung des Stadtrats am 01.02.2024, wie bei Beschlussvorlagen der Verwaltung in Bochum üblich, von der Rot-Grünen-Mehrheitskoalition ohne jede politische Beteiligung an der Erarbeitung durchgewunken werden.

Die STADTGESTALTER halten die Eckpunkte für zu schwammig und vage. Dass mit den Eckpunkten eine echte Verbesserung der Bürgerbeteiligung bewirkt werden kann, halten die STADTGESTALTER nicht für möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verwaltung, Politik und Bürger*innen gemeinsam konkrete Leitlinien erarbeiten, die verbindlich vorgeben, wie Bürgerbeteiligung in Bochum zukünftig zu organisieren ist.

STADTGESTALTER-Vorschlag: Bürgerbeteiligungsbeirat

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, dass der Stadtrat einen Bürgerbeteiligungsbeirat mit Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen, der Verwaltung und ausgelosten Bürger*innen bildet, im dem gemeinsam Leitlinien für die zukünftige Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ein solcher Beirat soll dann zukünftig die Leitlinien evaluieren und weiterentwickeln, erster Ansprechpartner für Bürger*innen in Sachen Bürgerbeteiligung sein und über die Organisation von Beteiligungsprozessen bei komplexen Vorhaben beraten. Was ein solcher Beirat tut und wie er funktioniert, kann man sich in Bonn anschauen, wo das Gremium bereits seit 2016 besteht (Beirat Bürger*innenbeteiligung).

Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung können Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung der Leitlinien sein, mehr aber nicht. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung müssen von Politik, Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam erarbeitet werden. Das ist nicht ohne ein gemeinsames Gremium möglich.

Grundsätzlich sehen die STADTGESTALTER Bürgerbeteiligung als einen Prozess an. Damit Bürger*innen sich optimal und wirksam beteiligen können, muss ihr Interesse an Stadtpolitik geweckt werden und müssen sie spüren, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und etwas bewirkt.

Ziel sollte es sein, immer mehr Menschen zu gewinnen, die sich für die Stadt engagieren und bei stadtpolitischen Themen mitreden wollen. Stadtpolitische Themen sind allerdings teilweise sehr komplex. In solchen Fällen erfordert Mitwirkung Erfahrung und spezielles Wissen. Auch bei der Bürgerbeteiligung gibt es einen Lernprozess. Es lohnt sich also mit Beteiligungsthemen zu beginnen, die bei den Bürger*innen vor der Haustür liegen, zum Beispiel die Anwohner*innen intensiv an Neu- und Umgestaltungsprojekten von Wohnstraße und -umfeld zu beteiligen, um dann den Bürger*innen sukzessive auch bei komplexeren Entscheidungen eine Mitwirkung zu ermöglichen. Diesen Prozess sollte der Bürgerbeteiligungsbeirat aktiv unterstützen und begleiten.

Eine weitere Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirats ist nach Ansicht der STADTGESTALTER, dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung von Beteiligungsverfahren bevorzugt externe Büros beauftragt werden. Verwaltung und Bürger*innen verfolgen nicht selten gegensätzliche Interessen. Führt die Verwaltung die Bürgerbeteiligung durch, neigt sie dazu, das Verfahren so zu organisieren und zu steuern, dass ihre Interessen gegenüber denen der Bürger*innen durchgesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, wenn ein unabhängiges Büro das Verfahren durchführt und den Anliegen und Interessen der Bürger*innen angemessen Raum und Gewicht verschafft.

Vorhabenliste und digitale Bürgerbeteiligungsplattform (bochum-mitgestalten.de)

Grundlage der Beteiligungsverfahren sollte die Vorhabenliste der Stadt sein, die Bochum auf Vorschlag von STADTGESTALTERn und FDP mittlerweile eingeführt hat (Interaktive Vorhabenliste zu Bochumer Bauprojekten kommt). Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates müsste es sein, diese Liste weiterzuentwickeln und auf sämtliche in der Stadt laufenden relevanten Vorhaben auszudehnen.

Eine deutliche Ausweitung ist auch im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de nötig. Diese basiert, wie von den STADTGESTALTERn 2020 vorgeschlagen, auf dem Softwaresystem Consul (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben).

Dass allerdings auch fast ein Jahr nach dem Start der Plattform nur zwei Randthemen zur aktuellen Beteiligung angeboten werden, ist enttäuschend. Zumal bei beiden Themen (Älterwerden und Bochum App) die Beteiligung über eine Umfrage und die Möglichkeit der Abgabe von Anregungen nicht hinausgeht. Wie wenig die Verwaltung die Plattform nutzt, belegt, dass ihr Interesse an ernsthafter Bürgerbeteiligung eher gering ist. Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates sollte es somit ebenfalls sein, die Consul-Plattform zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung diese zukünftig intensiv nutzt.

Die Aufgaben eines neu zu schaffenden Bürgerbeteiligungsgremiums sind also vielfältig. Eine Bürgerbeteiligung zu schaffen, die den Namen verdient und Menschen animiert sich an Stadtpolitik zu beteiligen, erscheint ohne die Schaffung des vorgeschlagenen Beirats oder eines vergleichbaren Gremiums nicht möglich. Entsprechend werden die STADTGESTALTEER zur Ratssitzung am 01.02.2024 die Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbeirats beantragen.

Foto Beitragsbild; Foto: Heinrich-Böll-Stiftung

27 Mrz

Bürgerbeteiligung in Bochum nur Alibi

Die durchsichtige Ablehnung des RadEntscheids aufgrund angeblicher formaler Mängel, der Umgang mit den Bürger*innen bei den Schwimmbadschließungen oder den Wohnbebauungsplänen sowie die große Trassensuchshow für den Radschnellweg, zeigen, wirklich ernst nehmen Stadt und Politik in Bochum Bürgerbeteiligung nicht. Zumeist findet sie nur alibimäßig statt.

Die Ablehnung von Bürgerbegehren aus “formalen Gründen” hat in Bochum schon Tradition. Schon die Bürgerbegehren zum Stadtbad und zum Musikzentrum wurden so abgeschmettert. Beim Bürgerbegehren zum Cross-Border-Leasing ging man noch dreister vor. Kaum waren die Unterschriften der Bürger*innen eingereicht und das Begehren als zulässig eingestuft, flog die damalige Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) nach New York, unterschrieb den Cross-Border-Leasing-Vertrag und machte damit das Bürgerbegehren unmöglich. Der geschlossene Vertrag ließ sich nicht mehr zurück nehmen. Das Bürgerbegehren war sinnlos geworden.

Stadt will Bürgerbegehren RadEntscheid mit zweifelhaften Gutachten kippen

Jetzt soll das Bürgerbegehren zum RadEntscheid unzulässig sein. Während die RadEntscheide in den allermeisten Städten problemlos akzeptiert wurden, begründet Bochum seine Ablehnung auf angeblichen formellen Mängel. So erklärten in Aachen, Marl, Bonn und Essen die Stadtverwaltungen und der Rat die Bürger­begehren, die dem RadEntscheid-Bochum in Form und Inhalt sehr ähnlich sind, für zulässig und nahmen sie ganz oder im Wesentlichen an. In Bochum besorgte sich die Stadtverwaltung vom SPD-Parteifreund ein Gutachten, um das Begehren aus formalen Gründen ablehnen zu können, die Grünen zogen nach, und ließen ebenfalls ein Gutachten erstellen, das, wen wundert es, zum gleichen Ergebnis kam, allerdings aus ganz anderen Gründen. Dass beide Gutachten nicht aus gleichen Gründen zu dem Schluss kommen, das Begehren sei unzulässig, wirft Fragen auf. Was der eine Gutachter für unzulässig hielt, hielt der andere für zulässig und umgekehrt, trotzdem kam man zum gewünschten Ergebnis. Inhaltlich überzeugen beide Gutachten ohnehin nicht. Die Strategie der Gutachter mit viel Matsch werfen, am Ende bleibt schon was hängen, und begründet die Unzulässigkeit ist durchsichtig, ein weiteres Rechtsgutachten aus Bochum zeigt das auf (Gutachten Zulässigkeit RadEntscheid).

Bürger*innen schätzten Angelegenheiten besser ein als die Stadt

Die Ablehnung der Bürgerentscheide jetzt und in der Vergangenheit sind auch deswegen kein Ruhmesblatt für die Stadt, weil sich im Nachhinein immer herausstellte, dass die Bürger*innen die Angelegenheiten besser einschätzten als Politik und Verwaltung. Der Cross-Border-Leasing-Deal scheiterte und wurde zu einem Millionen-Verlust-Geschäft für die Stadt, das neue Stadtbad konnte gerade mal 10 Jahre betrieben werden, dann musste es wegen “Wasserschaden” und weil es die Stadt nicht mit einem Euro pro Besucher*in bezuschussen wollte, geschlossen werden, Das Musikforum ist, wie es die Kritiker vorhergesagt haben zu einem Konzerthaus der Bochumer Symphoniker mit Musikschulalibi geworden, ein offenes Musikzentrum für alle, an dem jeden Tag die unterschiedlichsten Konzerte und andere Veranstaltungen zur Musik stattfinden, ist es entgegen der Versprechungen von Stadt und Politik nie geworden.

Der RadEntscheid enthält letztlich nur Forderungen, die die Stadt ohnehin eigentlich verfolgen müsste, um die von ihr selbst beschlossenen Ziele zu erreichen. 2014 hatte die Stadt im Rahmen der Bewerbung als fußgänger- und fahrradfreundlicher Stadt den Beschluss gefasst den Radverkehr so auszubauen, dass der Anteil der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, bis 2019 um 5%P steigen soll, bis 2030 sogar um 19%P (AGFS-Bewerbung 2014). Unternommen haben die großen Redner von SPD und Grünen freilich bis heute kaum Nennenswertes um dieses Ziel zu erreichen. Der Radverkehr stieg bis 2019 um einen mageren Prozentpunkt.

Zielbild Stadt Bochum zur Entwicklung des städtischen Mobilität, beschlossen vom Rat der Stadt 2014

Mit dem Mund verfolgen Oberbürgermeister und die Mehrheitskoalition aus SPD und Grünen in Bochum immer große Ziele, sind aber weder Willens noch in der Lage diese zu erreichen. Die Verwaltung boykottiert seit Jahrzehnten mit ihrer provokativen Langsamkeit die Mobilitätswende, die Politik traut sich jedoch nicht die Verantwortlichen im Rathaus auf Trab zu bringen. Angesichts dessen ist es schon zynisch, wenn die Stadt in ihrer Pressemitteilung erklärt “Die Stärkung des Radverkehrs genießt aber auch bereits heute in der Stadtpolitik einen großen Stellenwert.” (Pressemitteilung der Stadt vom 21.03.22). Wenn man die selbst gesetzten Ziele nicht mal im Ansatz erreicht, dann kann diese Aussage wohl kaum wahr sein.

Politik will verhindern, dass von ihr selbst beschlossene Ziele erreicht werden

Absurd wird es, wenn erst die Bürger*innen mit einem Bürgerbegehren auf den Plan treten müssen, damit das Nötige von Verwaltung und Politik auf den Weg gebracht wird, um die genannten Zielsetzungen zu erfüllen, dann aber Politik und Verwaltung alles daransetzen, die Umsetzungen des Bürgerbegehrens RadEntscheid abzuwenden, um quasi aktiv zu verhindern, dass die selbst gesetzten Ziele erreicht werden. 17.000 Menschen unterschreiben dafür, dass die Stadt endlich das erfüllt, was die Politik schon lange beschlossen hat und Oberbürgermeister, SPD und Grüne haben nichts Besseres zu tun als den Bürger*innen den gehobenen Mittelfinger zu zeigen.

Andere Städte wie u.a. Aachen, Marl, Bonn und Essen haben  haben sich dagegen fair verhalten. Sie haben erkannt, sie müssen in Sachen Radverkehr endlich wirklich was tun und können nicht immer nur große Reden schwingen. Sie haben sich einsichtig gezeigt und die Forderungen der Radentscheide ganz oder mindestens zu großen Teilen übernommen. Dieses Verhalten zeigt Respekt vor den Bürger*innen, der in der politischen Kultur von Bochum bisher leider kaum vorhanden ist.

Schwimmbadkonzept wurde ohne Bürgerbeteiligung entwickelt

Das wird leider auch bei anderen Themen sichtbar. Über Jahre bastelt die Stadt vorgeblich an einem Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt, allerdings ohne jede Bürgerbeteiligung. Die Bürger*innen waren in den Prozess, wie die neue Bäderlandschaft der Stadt zukünftig aussehen soll. an keiner Stelle eingebunden. Das Konzept wurde hinter den Kulissen zwischen den Ratsfraktionen von Rot und Grün und den gleichfarbigen Politikfürsten aus den Stadtbezirken ausgekungelt. Verständnis für die Entscheidungen, die das neue Konzept für einige Bäder bedeutet, kann man bei den Bürger*innen bei so einem Vorgehen allerdings nicht erwarten. Statt mögliche Bäderkonzepte zu entwickeln und mit allen Bürgerinnen Situation und Möglichkeiten bei den Bädern offen zu diskutieren sowie ernsthaft zu prüfen in wieweit der Betrieb von einigen Bädern zukünftig unter Umständen als Bürgerbäder möglich ist, um dann sogar gegebenenfalls die Bürger*innen entscheiden zu lassen, welches Konzept umgesetzt werden soll, hat man Fakten geschaffen (Bau Freibad Werne), noch bevor das Konzept überhaupt vorlag, und mit voreiligen Versprechungen falsche Vorstellungen (Erhalt aller Bäder) geweckt.

Bei Baulandentwicklung lässt Bürgerbeteiligung zu wünschen übrig

Auch bei der Planung von neuen Wohngebieten fällt die Bürgerbeteiligung immer wieder dürftig aus. Es gibt bis heute kein regelhaftes Bürgerbeteiligungsverfahren, das sicherstellt, dass die betroffenen Bürger*innen frühzeitig und substanziell in die Planungen in ihrer Nachbarschaft eingebunden werden. Mal gelingt die Bürgerbeteiligung besser (Gerthe West), mal stellt sie sich desaströs dar (Am Ruhrort, WAZ vom 25.03.21). Immer noch ist das Vorgehen der Verwaltung bei den meisten Bebauungen schematisch, man sucht eine Fläche, dann einen Investor und versucht im nächsten Schritt für dessen Planung Baurecht zu schaffen. Mögliche Anforderungen an eine Bebauung erst mit den Bürger*innen auszuhandeln und erst danach einen Investor zu suchen, geschieht noch viel zu selten. Die Folge sind viel zu viele anspruchslose 08/15-Bebauungen, wo sich schon in wenigen Jahren die Bürger*innen fragen werden, wie man die 2022 noch so zulassen konnte.

Negativbeispiel Trassenshow schreckt Menschen von Bürgerbeteiligung ab

Bürgerbeteiligung bedeutet in Bochum oft auch nur, die Bürger*innen werden um ihre Meinung sowie Ideen, Kritik und Anregungen zu bitten, die zu erfassen, alles in zwei Ordnern abzuheften und das war es dann. Der krasseste Fall von vorgespielter Bürgerbeteiligung war sicher die Trassensuchshow zur Streckenführung des Radschnellwegs (RS1) durch die Innenstadt (Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis). Erst wurden die Bürger*innen eingeladen ihre Vorschläge zu möglichen Trassen des RS1 zu machen, dann bewertete der Gutachter die Vorschläge. Das Bewertungsergebnis passte aber der Verwaltung nicht, also wurden alle Streckenführungen, die nicht genehm waren aus dem Verfahren geworfen, so dass am Ende nur die Trasse übrigblieb, die die Verwaltung schon vor der großen Suchshow als beste präferiert hatte. Pro Forma durfte der Stadtrat dann noch über deren Umsetzung abstimmen. Das Vorgehen erinnert fatal an Wahlen im real existierenden Sozialismus, erst durften die Bürger*innen Kandidat*innen zur Wahl vorschlagen, die nicht Genehmen wurden dann von der Wahl ausgeschlossen und der verbliebene Kandidat oder die übrig gebliebene Kandidatin wurden dann mit großer Mehrheit gewählt. Vor der Presse strich man heraus, welch große Zustimmung doch der bzw. die Gewählte erhalten habe.

Politische Kultur an neuem Tiefpunkt

In Bochum fehlt es somit an zweierlei: Bürgerbeteiligung wird in den meisten Fällen immer noch nicht ernst genommen, sie dient in der Regel immer noch als Alibi. Zum Zweiten werden den Bürger*innen von der Politik viele Versprechungen gemacht, welche Ziele die Stadt verfolgt und umsetzt, real verfolgt die Verwaltung diese allerdings nicht ernsthaft und die Politik ist nicht bereit, die Verwaltung dazu zu bewegen, die von ihr getroffenen Beschlüsse umzusetzen. Das gilt ganz besonders für Beschlüsse zur Mobilitätswende aber auch für jene zum Klimaschutz. Denn auch von der Masse an Maßnahmen, die vom Stadtrat zum Klimaschutz getroffen wurden, hat die Verwaltung bis heute nur einen Bruchteil umgesetzt (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).

In Bochum bestimmt nicht die Rot-Grüne Mehrheitskoalition im Stadtrat die Politik, sondern die Verwaltung bestimmt die Stadtpolitik und erwartet, dass Rot-Grün diese abnickt und die Veraltung mit entsprechenden Huldigungen für ihre tolle Arbeit beweihräuchert. Die Erwartungen der Bürger*innen, dass die Verwaltung das umsetzt, was die Politik ihnen versprochen und beschlossen hat, interessiert die Politik dagegen nicht. Beim nächsten Wahlkampf verspricht man den Bürger*innen einfach wieder neu, dass man sich diesmal ganz bestimmt für die Umsetzung der selbst getroffenen Beschlüsse einsetzt und dann geschieht, wie gewohnt wieder nichts.

Die politische Kultur in Bochum hat mit dem Verhalten zum RadEntscheid einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die Glaubwürdigkeit der Politik befindet sich im Sinkflug. Es wird Zeit, dass die Politik Bürgerbeteiligung ernst nimmt und alles dafür tut die Versprechungen auch zu erfüllen, die sie gegenüber den Bürger*innen abgegeben hat. Die Politik hat sicher zu stellen, dass, wenn sie einen Beschluss getroffen hat, dieser von der Verwaltung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Jene Bürger*innen stattdessen vor den Kopf zu stoßen, die nicht mehr tun als zu versuchen mittels eines Bürgerentscheids festzuschreiben, dass die Stadt, das tut, was die Politik bisher versäumt hat, nämlich einen verbindlichen Fahrplan festzulegen, wie die von der Politik schon vor Jahren beschlossenen Ziele endlich erreicht werden, sollten sich SPD und Grüne nochmal überlegen. Noch ist Zeit die Ratssitzung am 01.04. zu nutzen und das Begehren, das 17.000 Menschen unterschrieben haben, als gerechtfertigt anzuerkennen und ihm zu folgen.

10 Okt

Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam

Die Stadt Bochum will Vorreiterin modernen Stadtmanagements sein. Dazu gehört auch, dass in der Verwaltung schnell, effektiv und effizient gearbeitet wird. Viel zu häufig kann die Verwaltung diesem Anspruch nicht gerecht werden, wie die folgenden 11 Beispiele zeigen.

Die Stadt Bochum verfolgt im Rahmen der Bochum-Strategie das Ziel Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu sein. In Sachen Schnelligkeit und Effektivität kann die Verwaltung dieses selbst gesetzte Zeil jedoch bisher viel zu oft noch nicht erfüllen wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

Goethe-Mensa – Bereits im Jahr 2014 wird die Verwaltung von der Politik beauftragt den Neubau einer Mensa an der Goethe-Schule einschließlich einer eingebetteten Lernküche umgehend(!) zu realisieren (Mitteilung 20140772). Bis heute wurde der Bau trotz mehrfacher Anläufe jedoch nicht realisiert, bis 2016, gab es schon 3 vergebliche Anläufe (Unfähigkeit? – Bau der Goethe-Mensa scheitert auch im dritten Versuch), bis 2021 folgten einige weitere.

Ständige neue Planungen, verschiedenste Standortuntersuchungen und Kostenüberschreitungen aufgrund von Fehleinschätzungen führten letztlich dazu, dass die Verwaltung in 8 Jahren dem Stadtrat nie einen realisierbaren Planungsentwurf vorlegen konnte. Trotz jahrelanger Planungen, die Unmengen an Kosten verschlungen haben müssen, hat die Verwaltung es bis heute nicht geschafft den Auftrag der Politik, die Mensa zu bauen, umzusetzen.

Nach Aussage der Verwaltung müsste der Neubau der Mensa bis zum Beginn des Schuljahrs 2026 abgeschlossen sein. Den letzten Erklärungen der Verwaltung ist zu entnehmen, dass alle bisherigen Planungen eingestampft wurden und derzeit keine neuen Planungen laufen. Dazu, wo die Mensa entstehen könnte, gibt es vage Vorstellungen, zu Größe und Raumprogramm der Mensa noch keine Vorstellungen (Mitteilung 20200434).

Wenn alles gut läuft, sollte die Mensa also bis 2026, nach unglaublichen 12 Jahren für Planung und Bau, stehen. Doch trotzdem schon acht Planungsjahre von maximal zwölf vergangen sind, glaubt aufgrund des bisherigen Planungsdesasters wohl kaum noch jemand daran, dass die Verwaltung das rechtzeitig hinbekommt.

Radverkehrskonzept – 1999 beschließt der Rat der Stadt Bochum ein Radverkehrskonzept. 2021 sind immer noch nicht alle dringlichen Maßnahmen, deren Umsetzung, in dem Konzept vor 20 Jahren festgelegt wurden, umgesetzt. Die von der Politik ebenfalls beschlossene jährliche Berichterstattung zur Umsetzung des Konzepts sparte sich die Verwaltung, da es ohnehin kaum was zu berichten gab.

2014 und 2017 beschließt der Rat eine Fortschreibung des Radverkehrskonzepts. Beide Beschlüsse ignoriert die Verwaltung, nichts passiert. 2019 eskaliert der Streit über die Umsetzung und Fortschreibung des Radverkehrskonzepts (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). 2020 endlich leitet die Verwaltung eine Fortschreibung durch externe Planungsbüros in die Wege. Das neue Radverkehrskonzept soll jedoch erst 2022 vorliegen. Damit verschleppt die Verwaltung die Umsetzung einer konkreten Radverkehrsplanung um weitere zwei Jahre.

In diesem Fall trifft die schleppende Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung mit einer mangelnden Bereitschaft diese umzusetzen zusammen. Auch zeigt sich, dass es an der Bereitschaft fehlt, Versäumtes aufzuholen. Wird die Verwaltung letztlich gezwungen Unterlassenes nachzuholen, dann tut sie das in diesem Fall mit provokativer Langsamkeit. Ein schlechtes Gewissen aufgrund der versäumten Umsetzung der Ratsbeschlüsse scheint nicht zu bestehen.

August-Bebel-Platz – 2014 wird im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wattenscheid (ISEK) beschlossen, den wohl hässlichsten Platz der Stadt, den August-Bebel-Platz umzubauen und neu zu gestalten. Es dauert fünf Jahre bis die Verwaltung drei Planungsvarianten für den Platz vorliegen konnte, die sie von drei externen Planungsbüros hatte erstellen lassen. Keiner der drei Entwürfe konnte jedoch den Ansprüchen der Stadt gerecht werden. Also versuchte die Verwaltung aus allen dreien einen vierten Vorschlag zu entwickeln, auf den sich wiederum die Politik nicht einigen konnte.

Es konnte keine Einigung darüber erzielt werden, ob zukünftig noch Autoverkehr über den Platz fließen soll. Ursprünglich hatte die Verwaltung die Vorgabe an die Planungsbüros ausgegeben, dass noch Autoverkehr über den Platz rollen sollte. Dann fiel auf, dass in diesem Fall eine Förderung durch das Land kaum möglich sein würde (August-Bebel-Platz autofrei?!). Auch hatte es die Verwaltung versäumt in einem unabhängigen Verkehrsgutachten zu klären, wie viel Autos tatsächlich täglich über den Platz fahren. Also musste die entsprechende Untersuchung nachgeholt werden.

2021, also weitere zwei Jahre später, soll es jetzt einen Planungswettbewerb zur Neugestaltung des Platzes geben. Welcher Planungsentwurf aus diesem Wettbewerb als Sieger hervorgehen wird und wann mit der Realisierung eines Entwurfs zu rechnen ist, ist nicht absehbar. Ob und wie noch Fördergelder für die Umgestaltung des Platzes abgerufen können, ist ebenso offen. 2019 hieß es noch, dass eine Entscheidung unbedingt sofort fallen müsse, sonst wären die Fördergelder verloren und der Zeitplan ließe sich nicht einhalten.

Ein stringentes und zielgerichtetes Vorantreiben des Projektes “Umgestaltung des August-Bebel-Platzes“ von Seiten der Verwaltung ist nicht erkennbar. Es erscheint so, als verfolge man das Projekt nicht mit vollem Einsatz. Entsprechend gibt es auch keine konkrete Zeitplanung, wie es weiter gehen soll. Der Niedergang von Wattenscheid geht indes ungebremst weiter.

Bäderkonzept – Im Juli 2017 (Vorlage 20171235) beschließt der Stadtrat endlich, dass für die Zukunft der städtischen Schwimmbäder ein Bäderkonzept erarbeitet werden soll. Das sollte bis Ende 2020 von der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Mit sechs Monaten Verspätung, im August 2021 wird das Konzept der Politik vorgestellt. Es fragt sich, warum die Stadt zusammen mit den Wasserwelten für die Erarbeitung des Konzepts unakzeptable vier Jahre benötigt hat. Angesichts von Umfang und Inhalt des Konzepts hätten dafür maximal sechs Monate ausreichen müssen (Alte Bäder erhalten oder neue bauen).

2018 hatte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) angekündigt, in Höntrop solle ein modernes Freizeitbad entstehen. „Anfang 2020 ist Baubeginn, Anfang 2022 soll das Bad fertig sein“. Das alte Bad wurde zwar 2020/21 abgerissen, über einen Neubau wurde jedoch bis heute nicht entschieden. (WAZ vom 17.07.2018). Der Startschuss für den Bau eines neuen Bades wird, wenn überhaupt, frühestens 2024 fallen.

Da die Verwaltung sich bei der Erarbeitung des Bäderkonzeptes endlos Zeit gelassen hat, verzögert sich entsprechend die Modernisierung der Bäder bzw. der Bau neuer Bäder. Die Bummelei der Verwaltung hat zur Folge, dass die Einwohner*innen noch weitere Jahre auf sanierte oder neue, zeitgemäße Bäder warten und mit den maroden, unattraktiven und kostenfressenden Bädern Vorlieb nehmen müssen.

Klimaschutzkonzept – Resolution zum Klimanotstand – Im Juni 2019, beschloss der Stadtrat die Resolution zum Klimanotstand (Ausrufung des Klimanotstandes). Die Stadt verpflichtete sich, ihren Teil zu leisten, die im Pariser Abkommen vereinbarten Klimaziele zu verfolgen, also die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass Bochum 2035, spätestens 2040 klimaneutral wird.

Doch in den zwei Jahren seit Ausrufung des Klimanotstandes hat die Verwaltung dem Stadtrat trotz diverser Anträge aus der Politik keine substanziellen Beschlussvorlagen mit Maßnahmen vorgelegt, die geeignet wären, den CO2-Ausstoß der Stadt nennenswert zu senken. In über zwei Jahren, hat man es nicht mal hinbekommen, unter jeder Beschlussvorlage einen Passus zu den Klimafolgen einzufügen, wie dies ebenfalls vom Rat bereits 2019 beschlossen wurde.

Auch ein Klimaschutzkonzept, dass der gefassten Resolution gerecht wird, gibt es bis heute nicht. Das wenig ambitionierte und immer noch gültige Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2015 sieht weiterhin nur eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Stadt um 85% bis 2050 vor (Klimaschutzkonzept 2030).

Ursprünglich hat die Stadt für Ende dieses Jahres ein neues Klimaschutzkonzept angekündigt. Dieses wird voraussichtlich aber erst 2022 vorliegen. Für die Erarbeitung hätte die Stadt dann fast drei Jahre benötigt. Angesichts dessen, dass die Stadt bereits 2035 klimaneutral sein will, also in nur 14 Jahren, eine absolut unakzeptable und viel zu lange Erarbeitungszeit. Selbst eine Notlage wie der Klimanotstand, die eigentlich umgehendes und schnelles Handeln erfordert, kann die Verwaltung nicht bewegen ihr gemächliches Arbeitstempo zu beschleunigen. Es entsteht der Eindruck, dass in der Stadtverwaltung einige Verantwortliche der Ansicht sind, dass die Klimaerwärmung für die Dauer der Erarbeitung des Konzeptes eine Pause einlegt.

Auch aufgrund der Trägheit der Verwaltung ist zweifelhaft, ob Bochum das Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein, erreichen kann. In jedem Fall werden die Maßnahmen zum Klimaschutz für die Bochumer*innen drastischer und unbequemer ausfallen, als es hätte sein müssen, wenn die Verwaltung nicht so lange wertvolle Zeit vergeudet hätte (Klimaneutralität bis 2045 – Ohne drastische und unbequeme Maßnahmen kaum zu schaffen)

Uhlandstraße – Dieser kleine, aber bemerkenswerte Fall steht beispielhaft dafür, wie in Bochum mit der Instandhaltung von historischen Straßen verfahren wird. Ungefähr 1985 wird ein Abwasserkanal entlang der Straße neu verlegt und dazu in der Mitte der Straße ein rund zwei Meter breiter Graben ausgehoben. Nachdem dieser wieder verfüllt wurde, fällt der Verwaltung auf, dass die zur Abdeckung des Grabens erforderlichen Pflastersteine unplanmäßig abhandengekommen sind (Uhlandstraße wird wieder nicht “Übelste Schlaglochpiste Deutschlands). Der Bereich wird provisorisch zuasphaltiert. Dieses Provisorium besteht seit jetzt 36 Jahren.

2016 erklärt die Verwaltung, dass die Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung, insbesondere mit der Unteren Denkmalbehörde noch nicht abgeschlossen seien, daher würden die für die Wiederherstellung der Straße erforderlichen Mittel erst 2018 beantragt und in den Haushalt eingestellt (Mitteilung 20162898). Doch hat sich bis heute, weitere drei Jahre später, am unhaltbaren Zustand der Straße nichts geändert. Auch wurde kein Geld in den Haushalt eingestellt. Offenbar dauern die Gespräche immer noch an. Wann die Verwaltung endlich die Gültigkeit besitzt, die Straße wiederherzustellen, ist offen. Ernsthafte Bemühungen in diese Richtung sind nicht zu erkennen..

Verkehrskonzept Süd-Ost – 2017 vereinbarten die Stadt Bochum und die Ruhr-Universität in einem Letter of Intend eine verkehrsträgerroffene Machbarkeitsstudie mit den Zielen eine ÖPNV-Verbindung von der RUB zum Technologie-Campus Mark 51°7 zu schaffen, für eine bessere ÖPNV-Anbindung der Bochumer Hochschule zu sorgen, eine leistungsfähige Verbindung von RUB wie Hochschule nach Langendreer einzurichten sowie mit dem Ziel die Stadtbahnlinie U35 zu entlasten.

Kurz zuvor war der Versuch, diese Ziele mit einer Verlängerung der U35 Richtung Langendreer zu erreichen, aufgrund eines Kalkulationsfehler peinlich gescheitert (U35-Verlägerung vor dem Aus). Seit 2014 hatten Verwaltung und Bogestra an dieser Lösung gearbeitet. Durch eine falsche Kosten-Nutzen-Bewertung des Projektes aufgrund falsch berechneter Nutzen-Kosten-Werte (NKU), die weder Bogestra noch Verkehrsplanung aufgefallen war, wurden 3 Jahre Planung inklusive Vorbereitung auf einen Schlag wertlos.

Die Ergebnisse der 2017 vereinbarten neuen Machbarkeitsstudie sollten eigentlich bereits im Herbst 2019 vorliegen, vorgestellt wurden sie dem Stadtrat jedoch erst im Herbst 2020, mit einem Jahr Verspätung. Die Ergebnisse der Untersuchung waren nichtssagend. Die Verwaltung schlug vor RUB/Hochschule und Mark 51°7 mit einem Bus zu verbinden. Alle weiteren Probleme bleiben ungelöst. Doch auch die Busverbindung stellt sich schnell als unzureichend heraus, so dass die Verwaltung schon 2021 auf die Notlösung des Einsatzes zusätzlicher Anrufsammeltaxis verfiel.

Die Probleme, wie eine bessere ÖPNV-Anbindung der Bochumer Hochschule aussehen soll, wie eine leistungsfähige Verbindung zwischen RUB/ Hochschule mit Langendreer geschaffen und die U35 zur RUB entlastet werden soll, sind auch 2021weiterhin ungelöst. Die Verwaltung bleibt Lösungsvorschläge schuldig, trotzdem sie die Probleme seit 2014 mit diversen Untersuchungen hat untersuchen lassen und Konzepte zu Beseitigung erarbeiten sollte. Mittlerweile hat die Verwaltung in der Angelegenheit anscheinend die Arbeit eingestellt und die Verfolgung der genannten Ziele aufgegeben.

Endlose teure Arbeitszeit wurde verschwendet, ohne dass irgendwelche brauchbaren Ergebnisse vorliegen. Zu der behäbigen Arbeitsweise kommt in diesem Fall erschwerend die Unbrauchbarkeit der bisherigen Arbeit hinzu.

Glasfaseranschluss Schulen – 1996 wurde die TMR – Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet gegründet um die Stadt mit Glasfaserkabeln zu vernetzen. 25 Jahre später verfügen immer noch nicht alle Schulen in Bochum über einen Breitbandanschluss in der erforderlichen Dimensionierung. Das soll jetzt erst bis Ende 2024 der Fall sein (WAZ vom 11.08.21).

Eigentlich hätten die Schulen wie in anderen Städten beim Aufbau des Glasfasernetzes bevorzugt angeschlossen werden müssen (Seit Ende 2019 verfügen alle Solinger Schulen über Glasfaseranschlüsse). In diesem Fall war und ist die Verwaltung nicht bereit, wichtige Dinge mit der notwendigen Priorität zu behandeln. Auch hat sie nicht willens gezeigt, aufkommende Verzögerungen mit erhöhtem Einsatz und einer deutlichen Beschleunigung der Maßnahmen zumindest teilweise wieder aufzuholen.

Erst versprach die Stadt 2017 alle Schulklassen würden bis Ende 2018 über schnelles Internet verfügen (NRZ vom 12.08.17). Aber wie leider viel zu oft konnte die Verwaltung den von ihr zugesagten Termin nicht einhalten. Den nächsten Termin (Ende des Schuljahrs 2020/21) musste die Verwaltung ebenfalls verstreichen lassen.

Der Vorgang zeigt, selbst auf Ankündigungen der Verwaltungen, wann vordringliche Vorzeige-Projekte abgeschlossen sein sollen, ist oft kein Verlass. Auch der aktuellen Zusage, dass nach fast 30 Jahren, Ende 2024, endlich alle Schulen über einen Glasfaseranschluss verfügen werden, kann man daher nur bedingt vertrauen.

Radschnellweg – Führung Innenstadt – Der Radschnellweg (RS1) sollte bereits 2020, also vor einem Jahr eröffnet werden. In Bochum ist bis heute nicht mal die Streckenführung von Goldhamme über die Innenstadt bis Dortmund klar. Über Jahre bastelte die Verwaltung an einer Streckenführung entlang der Hauptbahntrasse durch Bochum, ehe man nachfragte, ob die Deutsche Bahn überhaupt bereit sei, einen Teil der Trasse für den Radschnellweg an die Stadt abzugeben. Als die Bahn 2018 erklärte, dazu nicht bereit zu sein, waren alle jahrelangen Planungen für die Tonne und die Verwaltung stand vor einem Scherbenhaufen (Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung vom 05.09.2018).

Auch 2021, wieder drei Jahre später, liegt immer noch keine Planung für einen neuen Streckenverlauf vor. Die Bauverwaltung müht sich stattdessen beim Bau eines weniger als 700 Meter langen Teilstücks des Radschnellwegs in Stahlhausen ab, bei dem fraglich ist, ob der im Rahmen einer neuen Streckenführung überhaupt Teil des RS1 werden wird. Die städtischen Ressourcen für das Vorantreiben des Projekts werden aktuell an der falschen Stelle vergeudet.

Auch in dem Teilbereich des RS1, bei dem die Streckenführung von Gelsenkirchen bis Goldhamme schon feststeht, liegen noch immer keine Planungen für die Brückenquerung über die A40 am Westkreuz vor. Absehbar wird in wenigen Jahren die Trasse an sich dort fertig sein, aber die Brücke wird immer noch fehlen. Solche Peinlichkeiten sollte die Verkehrsplanung doch eigentlich vermeiden wollen.

Wann der RS1 in Bochum durchgehend befahrbar sein wird,  dafür kündigt die Verwaltung schon gar keinen Termin mehr an. Bei der aktuellen Planungsgeschwindigkeit und dem bisherigen Planungschaos, ist die Verwaltung dazu offenbar nicht in der Lage, Dieser Umstand zeigt aber auch, zur Steuerung und Umsetzung des RS1-Projektes wird offensichtlich nicht auf Methoden des Projektmanagements zurückgegriffen, entsprechende Zeit- und Kostenvorgaben scheint es nicht zu geben. Die Verwaltung plant ins Blaue und es dauert eben so lange wie es dauert.

Der Radschnellweg ist, wenn man das Projekt nach der Geschwindigkeit beurteilt, mit der die Stadt es vorantreibt, eher als Radlangsamweg zu bezeichnen.

Entfernung alter Straßenbahngleise – Ständig kommt es in Bochum zu Unfällen von Motor- und Radfahrenden auf alten Straßenbahngleisen, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr von der Bogestra befahren werden.

So verkehren auf der Engelsburger Straße schon seit fast 50 Jahren keine Straßenbahnen mehr, aber die Stadt hat es bis heute nicht geschafft, die Schienen zu beseitigen, die Folge sind immer wieder zum Teil schwere Unfälle: Polizei Bochum 12.09.18WAZ vom 17.09.19. Gleiches gilt auch für andere Straßen, unter anderem die Wiemelhauser Straße: (Polizei Bochum vom 02.08.2020) oder den Harpener Hellweg (Polizei Bochum 08.08.21).

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass, nachdem Gleise nicht mehr genutzt werden, diese umgehend beseitigt werden, besonders, weil sie für diejenigen, die mit Rad oder Motorrad unterwegs sind, eine große Gefahr darstellen.

Aber selbst ständig sich wiederholende Unfälle haben keinerlei Einfluss auf die Behäbigkeit, die Verwaltung und Bogestra bei der Beseitigung der alten Schienen an den Tag legen. Bis 2022 will man sich noch Zeit nehmen, erst dann sollen die uralten Gleise aus dem Stadtbild verschwunden sein (WAZ 05.10.2018).

Schulwegpläne – 2013 beschließt der Rat im Rahmen des Klimaschutzteilkonzept “Klimafreundlicher Verkehr” (Maßnahme Mob 8a), dass für jede Schule Schulwegpläne erarbeitet werden sollen, um auf diese Weise die Schulwege auf Gefahrenstellen zu untersuchen und sicherer zu machen (Stadt muss für sichere Schulwege sorgen). 2021, acht Jahre später, verfügt nicht mal eine Hand voll der rund 100 Bochumer Schulen über Schulwegpläne, geschweige denn über sichere Schulwege. Die Verwaltung weiß nicht mal genau, für welche Schulen bereits solche Pläne erarbeitet wurden (Mitteilung 20212223).

Derweil beschweren sich immer wieder Eltern über die Sicherheit der Schulwege (Schulweg zu gefährlich – ein Vater schlägt Alarm), doch das scheint die Verwaltung nicht zu kümmern. Immer wieder neu wird versprochen, endlich tätig zu werden und den Ratsbeschluss umzusetzen, doch tatsächlich geschieht nichts.

Die Verwaltung muss schneller und effektiver werden

Die 11 beschriebenen Fälle sind nur einige, die zeigen, dass die Verwaltung viel zu oft aufgrund wenig effektiver Organisation und fehlenden Projektmanagements nicht in der Lage ist eigentlich dringende Aufgaben in einem vertretbaren Zeitrahmen abzuarbeiten. Das gelingt den städtischen Unternehmen von Bochum-Marketing, Wirtschaftsförderung bis USB mit Ausnahme der Bogestra durchweg besser. Fälle, wie die beschriebenen, gibt es dort nur selten bis gar nicht. Das liegt auch daran, dass die städtischen Unternehmen schlanker organisiert sind und die Führungen der Unternehmen direkter auf eine effektive Abarbeitung der Aufgaben einwirken können, als dazu bisher Dezernent*innen und der Oberbürgermeister im der Lage sind.

Aus den dargestellten Fällen folgt, die Verwaltung muss dringend reformiert werden, damit die zu bewältigenden Aufgaben zukünftig schneller, effektiver und vor allem zielgerichteter bearbeitet werden können. Verfolgt die Stadt das Ziel Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu sein, gehört dazu auch, dass in der Verwaltung erheblich zügiger gearbeitet wird und man sich verpflichtet fühlt Ergebnisse zeitnah vorzulegen und ggf. eingetretene Zeitverzögerungen zumindest teilweise wieder aufzuholen.

Die Arbeit in der Verwaltung dient nicht allein der Beschäftigung der Mitarbeiter*innen, die Einwohner*innen der Stadt haben einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung sich effektiv organisiert und ihre Aufgaben prompt erfüllt.

Die STADTGESTALTER

15 Sep

Bürgerbeteiligung muss besser werden

Die Stadt Bochum will die Bürger besser bei Bau- und Planungsvorhaben einbinden, ihre Meinung einholen, sie mitentscheiden lassen. Doch die Bürger fühlen sich nicht mitgenommen, bei manchen Vorhaben wird weiterhin beklagt, dass Informationsveranstaltungen fehlen oder erst viel zu spät stattfinden. Dazu empfinden viele die Beteiligungsformate bisher nur als Alibiveranstaltungen.

Vier schlechte Beispiele für Bürgerbeiteiligungen

August-Bebel-Platz – Die Stadt hatte drei Planungsbüros beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie der Platz umgestaltet werden kann. Diese wurden in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt. Dort fielen alle drei Entwürfe durch, keiner konnte die Bürger überzeugen. Daraufhin beschloss die Verwaltung aus allen drei Entwürfen einen vierten Konsensvorschlag zu entwickeln, das aber ohne die Bürger. Offiziell wurden die Vorschläge nicht mal der Politik vorgestellt. Den weiteren Entscheidungsablauf zur Entwicklung des Konsensentwurfs verlegte die Verwaltung in die Hinterzimmer, nur ausgewählte Politiker sollten beteiligten werden. Am Ende will die Verwaltung der Politik offenbar nur einen Neugestaltungsvorschlag vorlegen, den die dann abnicken soll. Die Bürger bleiben außen vor. Weiterlesen

15 Dez

Drei Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung

Zur Aldi-Neueröffnung kommen hunderte, weil es die Bananen 5 Cent billiger als üblich gibt, wenn es um eine Veranstaltung geht, bei denen Bürger die Zukunft ihres Stadtteils mitgestalten können, kommen selten mehr als hundert und die Hälfte der Anwesenden gehören zur Verwaltung oder zu politischen Gruppierungen.

Die Verwaltung bemüht sich mit allen möglichen Formaten die Menschen zur Beteiligung anzuregen, doch wirklich durchschlagenden Erfolg hat sie nicht.

Warum beteiligen sich nur so wenig Bürger?

Das hat zum einen historische Gründe. Es gibt im Ruhrgebiet keine gewachsenen Beteiligungsstrukturen. In Städten, die über Jahrhunderte gewachsen sind, waren die dort lebenden Menschen und Familien über Jahrhunderte an der Entwicklung der Stadt beteiligt, haben diese befördert, darüber mitbestimmt und sich immer eingemischt. Veränderungen in einer Innenstadt waren z.B. in gewachsenen Städten wie Aachen oder Münster nie ohne die Kaufleute möglich, viele Entwicklungen haben die Kaufleute selbst angestoßen.

Im Ruhrgebiet war das anders. Industriebetriebe haben lange bestimmt, wo was gebaut wird, wo gearbeitet wird, wo gewohnt und wo die Verkehrslinien lang führen. Die Menschen, die zum Arbeiten herkamen, waren nie an den Entscheidungen beteiligt. Sie sind es gewöhnt, dass immer jemand anders entscheidet, was auf der Arbeit getan wird, am Wohnort oder im Stadtviertel. Daraus wiederum folgt die Haltung, dass der Arbeitgeber, der Vermieter oder die Politik, dafür zu sorgen haben, dass die Dinge laufen, die Bürger sehen sich daran nicht beteiligt, auch nicht in der Pflicht sich selbst einzubringen oder einzumischen.

Auf der anderen Seite hat auch die Politik sich bis vor kurzem nie in einer gestaltenden Rolle gesehen. Die haben die Unternehmen übernommen oder die Verwaltung. Die Politik hat über Jahrzehnte kaum mehr getan, als das abgenickt, was ihr vorgelegt wurde. Dabei war die Qualität der Stadtplanung häufig unterirdisch, wie man an vielen Orten der Stadt sehen kann. Beispielhaft seien August-Bebel-Platz, Buddenbergplatz oder das in jeder Hinsicht unzureichende ÖPNV-Netz genannt. Weiterlesen

05 Nov

Stadt soll Vorreiter bei der Digitalisierung werden

Bochum soll Vorreiter bei städtischen Online-Dienstleistungen im Internet werden. Endlich wird die Digitalisierung der Stadt von der Verwaltung vorangetrieben. Nachdem Oberbürgermeister Eiskirch (SPD) das Thema als vordringliches erkannt hat, konnte der Rat die Digitalisierung der Stadt endlich auf den Weg bringen.

virtueller-buergerDoch viel zu viel Zeit wurde bis dahin verschenkt. Schon 2015 hatte die Fraktion „FDP & und die STADTGESTALTER“ vorgeschlagen für die Stadt eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln, damals aber wurde das von Rot-Grün noch vehement abgelehnt (Digitalisierungsstrategie für Bochum).

So hinkt die Stadt in Sachen Bürgerservice heute noch deutlich hinterher. Was in vielen Städten online möglich ist, wie die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Gewerbeanmeldung, muss in Bochum immer noch umständlich in den Bürgerbüros erledigt werden. Entsprechend groß ist dort der Andrang. Nach dem der Service in den Bürgerbüros im Frühjahr komplett zusammen gebrochen war (WAZ vom 31.05.16) warten die Menschen derzeit immer noch mehr als drei Wochen auf einen Termin beim Bürgerbüro, um sich z.B. in der neuen Wohnung anzumelden, obwohl das Meldegesetz eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorschreibt.

Das soll sich durch die Einrichtung einer städtischen Internet-Plattform ändern, auf der die sich Bürger ein Bürgerkonto einrichten können, um viele Behördengänge online zu erledigen ohne ein Bürgerbüro oder eine andere Behörde aufsuchen zu müssen. In den Fällen, wo das noch unumgänglich ist, wird es möglich sein bereits vorab die notwendigen Formulare online auszufüllen und erforderliche Unterlagen hochzuladen, um den anschließenden Gang zur Behörde zumindest zu beschleunigen. Weiterlesen