08 Feb.

Bochumer Politikfilz blamiert sich beim Dezernentengeschacher

Wie gewohnt wollte die Bochumer Politik den Posten des Sozialdezernenten im Rathaus nach Parteibuch besetzen, doch diesmal spielte die Bezirksregierung nicht mit. Der gewählte Dezernent erklärt den Rückzug. Rot-Grün blamiert sich und diskreditiert die kommunale Politik weiter.

Die Stadt Bochum wird geleitet vom Verwaltungsvorstand, das sind der Oberbürgermeister und fünf Dezernenten, auch Beigeordnete genannt (Dezernatsverteilungsplan der Stadt Bochum).

Der Skandal wiederholt sich

Seit Jahrzehnten ist es in Bochum üblich, die entsprechenden Dezernentenposten nach Parteibuch zu besetzen. Die Rot-Grüne-Koalition, die über die Mehrheit im Stadtrat verfügt, hat die Posten unter sich aufgeteilt (siehe Beitragsbild), über drei bestimmt die SPD (Personal, Schule und Bildung sowie Bauen), über zwei die Grünen (Finanzen, Soziales). Bei der Vergabe der Posten ist zunächst mal die parteiliche Nähe bzw. das richtige Parteibuch wichtig, Kompetenz und Erfahrung sind nachrangig.

Das zeigte sich zuletzt bei der Besetzung des Schul- und Kulturdezernenten, bei der die SPD dem Parteikollegen und ehemaligen Vorsitzenden der SPD in Gelsenkirchen einen Job versorgte, da die damals neu gewählte Schwarz-Gelbe Landesregierung ihn in Düsseldorf nicht mehr haben wollte (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Das Parteibuch war auch damals wichtiger als die Eignung für den Job. Das Ergebnis, der neue Dezernent erwies sich als ungeeignet. Die Schul- und Bildungspolitik der Stadt ist entsprechend schlecht (Zehn Beispiele für die verfehlte Bochumer SchulpolitikSchulentwicklungspläne erweisen sich immer wieder als unbrauchbar48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt).

Der Fall Roland Fischer-Dahl

Bei der Neubesetzung des Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit wiederholte sich das bekannte Spiel. Schon vor der Ausschreibung (Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) sickerte durch, dass die Grünen den Posten ihrem Parteikollegen und Ratsmitglied Roland Fischer-Dahl zuschanzen wollten. Die Ausschreibung geriet darauf hin zur Farce, Roland Fischer-Dahl war der einzige ernsthaft Bewerber für das Amt. Eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen gab es nicht.

SPD und Grüne gaben sich im Antrag auf Wahl des neuen Sozialdezernenten (Wahl einer/eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) nicht mal die Mühe zu erklären, warum dieser gewählt werden sollte. Man hielt es nicht für nötig, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates von dem Kandidaten zu überzeugen. Folgerichtig sparte man es sich im Wahlantrag den Kandidaten genauer vorzustellen bzw. seine Bewerbung oder einen Lebenslauf hinzuzufügen. In der seit Jahrzehnten gepflegten Überheblichkeit war man der Meinung mit der eigenen Ratsmehrheit könnte man ohnehin wählen, wen man wolle.

Doch man hatte die Rechnung ohne die Bezirksregierung gemacht. Nachdem die CDU diese um Überprüfung des Wahl- und Ausschreibungsverfahrens gebeten hatte, stellte diese mehrere Rechtsverstöße im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fest, darunter die „fehlende Qualifikation“ Roland Fischer-Dahls für die Position. Damit war die Blamage perfekt und Roland Fischer-Dahl blieb nur der Rückzug.

In §71 (3) GO-NRW heißt es “Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.” Roland Fischer-Dahl ist seit 2009 Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (Lebenslauf Roland Fischer-Dahl), vorher war er Sachbearbeiter in der Bochumer Verwaltung und Projektleiter bei der Bochumer Wirtschaftsförderung. Erfahrung in der Führung eines Dezernats mit über 800 Beschäftigten hat er nicht. Auch mit den Bereichen Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, war er in seinem Berufsleben allenfalls am Rande beschäftigt.

Als Referent der KGSt hat Roland Fischer-Dahl verschiedene Veröffentlichungen verfasst oder an deren Erarbeitung mitgewirkt (Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen Roland Fischer-Dahl). Zu seinen Aufgaben als Referent bei der KGSt zählt insbesondere in Seminaren, auf Kongressen, in Workshops und ähnlichen Formaten Verwaltungsbeschäftigte weiterzubilden: 

Bei der KGSt nimmt Roland Fischer-Dahl als Referent also kein Führungsverantwortung wahr. Er hat keinerlei Personalverantwortung. Dass Roland Fischer-Dahl die Voraussetzungen des §71 (3) GO-NRW nicht erfüllt, ist somit offensichtlich.

Roter Filz und grüner Klüngel

Dass Grüne und SPD trotzdem meinten, ihn wegen seines Parteibuchs zum Dezernenten wählen zu können, sagt viel über ihr Politikverständnis aus. Es geht bei Postenbesetzungen nicht darum, diese möglichst gut zu besetzen, es geht vorrangig um politische Macht. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass man die Parteifreunde in der Verwaltung über das Parteibuch steuern kann. Diese Art Politik zu machen, hat in Bochum insbesondere deswegen Tradition, weil nicht die politischen Gruppierungen und Parteien im Rat die Stadtpolitik gestalten, sondern die Verwaltung die Politik bestimmt. Die Politik sieht sich als verlängerten Arm der Verwaltung, die die Verwaltungsvorschläge willig abnickt.

Der Vorgang zeigt, wie Filz und Klüngel in Bochum seit jeher funktionieren. Das Parteibuch hat Vorrang vor Erfahrung und Kompetenz. Als wäre der eigentliche Vorgang nicht schon blamabel genug, sind die verbalen Scharmützel im Nachgang und die Rechtfertigung für den Rückzug von Roland Fischer Dahl nur noch mit unterirdisch und peinlich zu beschreiben (WAZ vom 07.02.2025): SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie sei schuld am Rückzug von Roland Fischer-Dahl. Der Vorwurf, öffentlich zu diskutieren und zu hinterfragen, dass der zukünftige Dezernent nicht die für den Job nötigen Qualifikationen vorweisen kann, hätte seine Person und sein Amt beschädigt. Dem Politikverständnis von Rot-Grün folgend, hätte man – wie gewohnt – die Angelegenheit im Hinterzimmer besprechen müssen, um dort zu einer Lösung zu kommen. Aber welche hätte das sein sollen? Vielleicht, die CDU zieht ihre Fragen an die Bezirksregierung zurück, dafür erhält sie demnächst auch ein Pöstchen?

Alles wie immer in Bochum, die Politik begeht einen schweren Fehler, aber nie will jemand verantwortlich oder schuld daran sein, man zeigt stattdessen mit dem Finger auf andere. Und doch waren es Grüne und SPD, die einen ungeeigneten Kandidaten für das Sozialdezernat aufgestellt und gewählt haben. Sie haben den Skandal ausgelöst und damit das Vertrauen in die Bochumer Politik weiter beschädigt. Der hinter der Besetzung stehende Politikstil, die Überheblichkeit, zu meinen, mit seiner Mehrheit könne man in der Stadt machen, was man wolle, ist das, was Populisten wie der AfD die Wähler und Wählerinnen in die Arme treibt.

Filz und Klüngel müssen beendet werden

Wie der dargestellte Skandal zeigt, ist das eigentliche Problem das untaugliche Verfahren, mit dem in Bochum seit jeher Dezernentenstellen besetzt werden. Nach Ansicht der STADTGESTALTER darf in Zukunft nicht mehr Filz, Klüngel und Parteibuch über eine Besetzung entscheiden, sondern muss es allein nach Erfahrung und Kompetenz gehen.

Das bedeutet, für eine Stelle muss eine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen gefunden werden, aus denen die Politik dann den oder die Beste auswählen kann. Die STADTGESTALTER hatten dazu bereits vorgeschlagen, im Rahmen einer offenen Ausschreibung auch eine Personalberatung zu beauftragen, die gezielt Personen ansprechen kann, die für den Job besonders geeignet erscheinen (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Um hochkarätige Bewerber und Bewerberinnen gewinnen zu können, ist unbedingte Voraussetzung, dass diese Vertrauen in das Verfahren haben und sich sicher sein können, dass die Auswahl tatsächlich nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt und nicht nach Parteibuch. Besteht ein solches Vertrauen nicht, bewerben sich geeignete Personen, die nicht über die gewünschte Parteizugehörigkeit verfügen, erst gar nicht.

Die eingegangenen Bewerbungen müssen allen politischen Vertretern und Vertreterinnen im Rat zugänglich gemacht werden, damit diese entscheiden können, welche Person sie für den Job als Dezernenten vorschlagen bzw. wählen möchten. Die Wahl von Beigeordneten sollte zudem geheim und ohne Fraktionszwang erfolgen.

Entsprechend dürfte es auch keine Vorfestlegung geben, welche Partei für welchen Dezernentenposten ein Vorschlagsrecht ausüben darf.

Das Ziel des Auswahlverfahrens muss sein, die Dezernatsstelle bestmöglich zu besetzen, nicht jemandem einer bestimmten Partei einen Posten zu verschaffen, damit die Partei besseren Zugriff auf Verwaltungsentscheidungen erhält.

Nur wenn die Politik bereit ist, das Auswahlverfahren entsprechend zu reformieren, kann es ihr gelingen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

02 Feb.

Wattenscheider Trauma – 5 Jahrzehnte Eingemeindung

Vor 50 Jahren wurde Wattenscheid ein Teil Bochums. Seitdem ging es mit der ehemaligen Stadt nur bergab. Die “Eingemeindung” scheiterte und wurde zum Trauma. Wie lässt sich das Trauma überwinden?

Zum 01.01.1975 wurden die Städte Bochum und Wattenscheid im Rahmen der Gebietsreform zu einer neuen Stadt mit dem Namen „Bochum“ zusammengeschlossen (§3 Ruhrgebiet-Gesetz). Was nach einem Zusammenschluss gleichberechtigter Partner klingen sollte, war defacto eine Eingemeindung von Wattenscheid in die Stadt Bochum. Die Stadt Wattenscheid wurde zu einem von sechs Stadtbezirken des “neuen” Bochum.

Die Gebietsreform ist gescheitert

Gebietsreformen gelten in den 70er Jahren als Wunderwaffe in Zeiten knapper kommunaler Kassen. Sie sollten insbesondere Geld in der Verwaltung sparen. Man war der Ansicht “größere Gemeindeverwaltungen seien günstiger, schlagkräftiger und deshalb besser für die Zukunft gerüstet als kleine Verwaltungen” (Gebietsreformen sparen kein Geld).

Die “neue” Stadt Bochum sollte also Geld in der Verwaltung sparen, dass dann in die beiden ehemaligen Städte investiert werden sollte. Wie man im Rückblick sieht, ist das nicht passiert. Seit 1975 wurde wenig bis gar nichts nennenswert in die Entwicklung der ehemalige Stadt Wattenscheid investiert. In der Folge kam es zum Niedergang des neuen Stadtteils (Niedergang Wattenscheid-Mitte) von Bochum. Die Wattenscheider Verwaltung zog zum Großenteil nach Bochum um, zu einer Verschlankung kam es nicht. Die Einnahmen des städtischen Haushaltes deckten nicht mehr die Ausgaben, die Verbindlichkeiten der Stadt wuchsen bis heute auf 2 Mrd. Euro. Bei den Investitionen wurde gespart.

Der Verlust des Verwaltungssitzes in Wattenscheid kostet auch in Wattenscheid Kaufkraft sowie Einwohner und Einwohnerinnen. 5 Jahrzehnte nach der Gebietsreform liegt eine umfangreiche Zahl an Studien vor, in der untersucht wurde, wie erfolgreich kommunale Gebietsreformen waren (Was bringen kommunale Gebietsreformen?). Das Ergebnis ist so erschreckend wie eindeutig. In der Verwaltung sind so gut wie keine Einspareffekte nachweisbar, ein ökonomischer Nutzen lässt sich nicht feststellen (Gebietsreformen sparen kein Geld).

Wattenscheid wird zum Stadtteil

Wattenscheid wurde 1975 zum Stadtteil von Bochum und wird danach von der Stadt auch so behandelt. Das sieht man besondere der Wattenscheider Innenstadt an. Seit der Eingemeindung wird ihr genauso wenig Beachtung geschenkt wie Stadtteilzentren sonst in Bochum. Die “neue” Stadt kümmert sich nicht, man lässt den Dingen ihren Lauf. Die Bereitschaft anzuerkennen, dass es in der “neuen” Stadt Bochum zwei Innenstädte gibt, fehlt. Alles wird auf das Stadtzentrum in Bochum ausgerichtet. Die Innenstadt in Wattenscheid wird systematisch vernachlässigt. Das sieht man ihr heute an, die Zeichen zunehmender Verwahrlosung sind nicht zu übersehen.

Das Wattenscheider Trauma

Während die erhofften wirtschaftlichen Effekte ausblieben, war der psychologische Effekt der Eingemeindung in Wattenscheid um so dramatischer. Die Eingemeindung erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen fast aller Wattenscheider. In Wattenscheid sprachen sich im Oktober 1972 mehr als 96 % der Bürgerinnen und Bürger bei einer Befragung für den Erhalt der Selbstständigkeit aus (WAZ vom 17.11.2022).

Die Eingemeindung gegen ihren Willen führte bei den Bürgern und Bürgerinnen in Wattenscheid zu Frust, sie wurde zum Trauma. Man fühlte sich zu Recht übergangen, das Vertrauen in die Politik wurde schwerwiegend beschädigt, Politikverdrossenheit war die Folge.

Der nach der Eingemeindung sichtbare Niedergang von Wattenscheid, bestärkte die Menschen in ihrer Haltung. Es entwickelte sich eine fatale Ablehnung von allem, was aus Bochum (“Boxxum”) kam. Nichts sollte sich ändern, was noch an das “alte” Wattenscheid erinnerte. Die Zeiten, als Wattenscheid noch selbständig war, wurden verklärt, alles, was Bochum für Wattenscheid tun wollte, wurde kategorisch schlecht geredet. Jede Bereitschaft Wattenscheid zu modernisieren und fortschrittlich zu entwickeln, ging verloren. Diese Haltung verstärkte den Niedergang weiter.

Zahnlose Bezirksvertretung

Die mit der Gebietsreform eingeführte Bezirksvertretung erwies sich als zahn- wie nutzlos. Es kam zu einem deutlichen Verlust an Bürgernähe, der „Draht“ zwischen Lokalpolitik und Bürgerschaft ging auch in Wattenscheid verloren (Gebietsreformen sparen kein Geld).

Die wichtigen Entscheidungen werden seit 1975 im Bochumer Stadtrat getroffen. Derweil beschäftigt sich die Bezirksvertretung mit Diskussionen über Sitzplatzfarben im Lohrheidestadion (Während Wattenscheid-Mitte den Bach runter geht, diskutiert die Politik über Sitzfarben im Stadion) oder man echauffiert sich darüber, dass wichtige Akteure nicht zum Jahresempfang des Bezirksbürgermeisters eingeladen wurden (WAZ vom 29.01.2025).

Was man tun müsste, um Wattenscheid attraktiver zu machen, wie man neue Einwohner und Einwohnerinnen sowie Unternehmen gewinnen könnte, die auch nennenswert Steuern zahlen, was man gegen die Ursachen der zunehmenden Armut tun und wie man auch wieder jüngere Menschen mit eigenem Einkommen für Wattenscheid gewinnen könnte, ist in der Bezirksvertretung dagegen kaum Thema. Die Politik hat nicht mal Ideen und Lösungsansätze, über die man diskutieren könnte.

Über viele Jahre hat man sich die Lage in Wattescheid schöngeredet und Kritiker des Niedergangs zurechtgewiesen, man dürfe Wattenscheid nicht schlecht machen. Die sich aus der Entwicklung ergebenden Fragen wurden ignoriert. Wie kann man die Innenstadt in Wattenscheid attraktiv umgestalten? Wie bekommt man z.B. Studierende und Zweigstellen von Hochschulen nach Wattenscheid? Was muss man am Nahverkehr tun, damit die Stadt als Wohnort für Pendler und Pendlerinnen, die den ÖPNV benutzen, interessant wird? Auf alle diese Fragen hat die Bezirksvertretung bis heute keine Antworten.

Auch deutliche Forderungen an die Politik in Bochum, endlich Grundlegendes gegen den Niedergang in Wattenscheid zu tun, sind bis heute nicht zu vernehmen. Eine uneingeschränkte Vertretung der Interessen von Wattenscheid ist nicht zu erkennen. Angesichts der gravierenden Missstände in Wattenscheid verwundert es, dass die Politik in Wattenscheid sich nicht traut, klare Kante gegenüber dem Stadtrat in Bochum zu zeigen und auch mal Tacheles zu reden. Vielleicht liegt das daran, dass die Vorsitzenden aller drei großen Fraktionen (SPD, CDU und Grüne) im Stadtrat Wattenscheider sind und man die Parteifreunde im Bochumer Stadtrat dann doch lieber nicht verärgern will.

Keine Hoffnung in Wattenscheid

Für die Menschen in Wattenscheid war und ist die Eingemeindung keine Erfolgsgeschichte. Wesentliche Ursache für den Niedergang der ehemaligen Stadt ist für sie die Gebietsreform von 1975. Sie sehen auch keine Anzeichen dafür, dass sich das Blatt wenden könnte. Die Politikverdrossenheit zeigt sich auch zunehmend bei den Wahlen. Rechtspopulismus findet immer mehr Gehör. Wählten bei der Kommunalwahl 2020 nur 6,9 % der Menschen aus Wattenscheid AfD, waren es bei der Europawahl 2024 15,7 %, also mehr als doppelt so viele.

Die Eingemeindung ist gescheitert. Es verwundert, wenn der Wattenscheider Bezirksbürgermeister sich nicht traut, das klar zu sagen (Wattenscheid und Bochum – keine Liebesheirat). Statt einer deutlichen Ansage, was in Wattenscheid zu tun ist, um den Niedergang zu stoppen, reicht es nur zu dem vagen Wunsch als Bezirksvertretung mehr Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis treffen zu dürfen und entsprechende Gelder dafür zu erhalten. Das ist wenig ambitioniert, so wird Wattenscheid nicht weiterkommen.

Wie lässt sich das Trauma bewältigen

Das Verhältnis von Wattenscheid und Bochum muss auf neue Füße gestellt werden, damit die Einwohner und Einwohnerinnen das kaum mehr vorhandene Vertrauen in Politik und Verwaltung zurückgewinnen. Das bedeutet sich einzugestehen, dass die Eingemeindung ein großer Fehler war. Von Bochumer Seite ist das Bekenntnis zu erwarten, dass man nach der Eingemeindung den neuen “Stadtteil” vernachlässigt hat. Auch In Wattenscheid muss sich die Haltung verändern. Man muss bereit sein, die Stadt modern und fortschrittlich zu entwickeln und damit aufhören, jeden Vorschlag aus Bochum kategorisch abzulehnen. Auch muss man sich damit abfinden, dass nicht aus Prinzip alles, was an das alte Wattenscheid erinnert, erhalten bleiben kann.

Auf dieser Basis kann ein ambitioniertes Stadtentwicklungsprogramm mit dem Ziel erarbeitet werden, den Niedergang von Wattenscheid zu stoppen und wieder Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen, die dort leben. Dafür sind vom Bochumer Stadtrat ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Damit ein solches Programm wirkt, muss es zudem weit über das halbherzige ISEK Wattenscheid-Mitte hinausgehen, dessen Maßnahmen bisher leider fast wirkungslos verpuffen (Fördermittel versiegen – Keine Hoffnung für Wattenscheid)).

Zudem muss ein solches Programm konsequent umgesetzt werden. Die Wattenscheider Bürger und Bürgerinnen müssen intensiv an der Entwicklung eines entsprechenden Programmes beteiligt werden. Sie müssen davon überzeugt werden, warum welche Veränderungen sinnvoll und notwendig sind.

In der Verantwortung der Bezirksvertretung sollte die Entwicklung und Umsetzung des Programms liegen. Damit ist sie verantwortlich für den Erfolg. Mit der fachlichen Arbeit und Umsetzung sollte ein erfahrenes Stadtplanungsbüro beauftragt werden, das ähnliche Programme in anderen Städten bereits mit Erfolg umgesetzt hat.

Politik, Verwaltung wie Einwohnern und Einwohnerinnen muss klar sein, dass die Missstände in Wattenscheid sich nur beheben lassen, wenn die Veränderungen über kosmetische Maßnahmen hinaus gehen. Ein Erfolg ist nur zu erwarten, wenn sich in Wattenscheid viele Dinge wirklich grundlegend ändern. Das betrifft Stadtbild und Stadtgestaltung ebenso wie die Verkehrsorganisation.

Nur mit Erfolg lässt sich Vertrauen zurückgewinnen

Erst wenn sich abzeichnet, dass es mit Wattenscheid wieder aufwärts geht, wird das Vertrauen in Politik und Verwaltung zurückkehren. Politik, Verwaltung und Bezirksvertretung müssen beweisen, dass sie in der Lage sind, aus den Fehlern der letzten 5 Jahrzehnte wie der Eingemeindung zu lernen und Wattenscheid als Teil der Stadt Bochum wieder in eine prosperierende “Stadt” zu verwandeln. Nur auf diese Weise wird sich das Trauma der Eingemeindung bewältigen lassen.

07 Juli

Wie SPD, Grüne und CDU den kleinen Parteien 2025 die Sitze stehlen wollen

CDU, SPD und Grüne haben in dieser Woche ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Es legt fest, dass die großen Parteien schon für eine Stimme einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat erhalten, der den kleinen Parteien trotz hunderter überzähliger Stimmen abgenommen wird. In diesem Beitrag wird am Beispiel von Bochum erklärt, wie der Stimmenraub funktioniert.

Schon immer sind den großen Parteien die kleinen ein Dorn im Auge. Jetzt haben SPD, Grüne und CDU ein neues Wahlgesetz verabschiedet, um der unliebsamen Konkurrenz bei der nächsten Kommunalwahl in skandalöser Weise die Sitze zu stehlen. Die Sitzzuteilung von überzähligen Sitzen soll zukünftig nicht mehr nach der Zahl der Reststimmen erfolgen, sondern, danach wie groß bzw. stark eine Partei im Kommunalparlament vertreten ist.

Wäre das geänderte Gesetz schon bei der letzten Kommunalwahl angewendet worden, hätte die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht. die SPD 84 Sitze und die Grünen 51 Sitze. Die kleinen hätten diese insgesamt 319 Sitze an die großen abgeben müssen (Landtag ändert Kommunalwahlrecht – FDP will klagen).

Wie funktioniert der Stimmenraub?

Doch wie funktioniert der Stimmenklau (Drucksache 18/9806)? Das lässt sich am Beispiel des Stadtrats der Stadt Bochum anschaulich erklären. Dazu wird im Folgenden auf das marginal abgeänderte Wahlergebnis aus 2020 zurückgegriffen. Aus Anschaulichkeitsgründen wird davon ausgegangen, dass die CDU 156 Stimmen mehr erzielt hätte, als das real der Fall war, dafür Grüne und kleine politische Gruppierungen156 Stimmen weniger. Zudem wird angenommen, dass eine der kleinen Parteien, sich in zwei Parteien aufgespalten hat, was in der Realität 2023 auch so geschehen ist.

Das Sitzzuteilungsverfahren bis 2020

Nach dem bisherigen Sitzzuteilungsverfahren, wären die 86 Sitze, des Bochumer Stadtrates, die sich aufgrund von Überhangmandaten ergeben*, im Prinzip in folgender Weise** aufgeteilt worden: 

Für jede politische Gruppierung ergibt sich, wenn man die bei der Wahl erreichte Stimmenzahl durch die Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen (138.334) teilt und den Wert dann mit der Gesamtzahl der Ratssitze (86) multipliziert ein Idealanspruch auf die erreichten Sitze. So erreicht die Partei D 2.808 Sitze (4.517 erzielte Stimmen / 138.334 x 86). Das Problem, 2 Sitze kann man an die Partei D direkt vergeben, ein 0,808 Sitz kann aber nicht zugeteilt werden. Entweder die Partei bekommt einen vollen Sitz oder keinen.

Stimmenzuteilung 2020 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Also wurden die 86 Bochumer Ratssitze zunächst nach dem ganzzahligen Teil des Idealanspruchs (bei 2,808 also z.B. 2) vergeben. Auf diese Weise können 81 der 86 Site auf die Partien verteilt werden. 5 weitere Sitze blieben übrig.

Teilt man die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen (138.334) durch die Gesamtzahl der Ratssitze (86), waren für einen Sitz 1.609 Stimmen nötig. Nach Verteilung der 81 Sitze ergeben sich für jede Partei Reststimmen, für die kein Sitz zugeteilt wurde. Das wären im Beispiel für CDU und Grüne je eine Stimme, für Partei A 1.538 Stimmen für Partei E 1.486. Also wurden bisher die verbleibenden 5 Sitze nach den höchsten der verbleibenden Reststimmenwerte an die Parteien A, C, D, E und F verteilt

So brauchte die Partei F für einen zusätzlichen Sitz nur 778 Stimmen, während für die ersten 81 Sitze noch je 1.609 Stimmen nötig waren. Dies führt zu einer höheren Stimmengewichtung, die aber rein praktisch unvermeidbar ist, da nur ganze, aber keine halben, Dreiviertel- oder Viertel-Sitze vergeben werden können

Das neue Verfahren der Sitzzuteilung

Das neue Verfahren (Drucksache 18/9806) stellt aber nicht etwa diese Ungleichgewichtung ab, sondern verschärft sie und führt zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung der überzähligen 5 Sitze an die großen Parteien.

Stimmenzuteilung 2025 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Die ersten 81 Sitze werden wie nach dem bisherigen Wahlverfahren zugeteilt. Die weiteren 5 Sitze werden dann aber nicht mehr nach den bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigen Stimmen (Reststimmen) verteilt, sondern nach einem “gewichteten Idealanspruch”. Dazu wird der Idealanspruch durch den ganzzahligen Idealanspruch addiert mit 1 geteilt. Beispiel Partei D: 2,808 / 3 = 0,936.

Die 5 noch zu verteilenden Sitze erhalten jetzt die Parteien mit den 5 höchsten gewichteten Idealansprüchen, also CDU und Grüne sowie die Parteien A, C und E.

Das perfide bei dieser Sitzzuteilung, obwohl CDU und Grüne nach Zuteilung der 81 Sitze jeweils nur eine einzige überzählige Reststimme haben, bekommen sie einen der 5 zusätzlichen Sitze, während Partei D mit 1.300 Reststimmen keinen zusätzlichen Sitz erhält.

Das liegt daran, dass die 5 zusätzlichen Sitze nach neuem Kommunalwahlgesetz primär nach der Größe des insgesamt bei der Wahl erzielten Stimmenanteils verteilt werden und die überzähligen Stimmen, auf die kein Sitz entfallen ist, praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Anteil von 19 an 20 Sitzen (0,95) oder gar 29 von 30 (0,98) ist per se höher als der von 1 an 2 Sitzen (0,5) oder 2 von 3 Sitzen (0,66). Der nicht berücksichtigte Reststimmenanteil geht in den “gewichteten Idealanspruch” nicht relevant ein.

Das Kriterium “gewichteter Idealanspruch”, nach dem die 5 Sitze verteilt werden, wurde willkürlich gewählt, man hätte auch gleich den 5 stärksten Parteien jeweils einen Bonussitz zuteilen können. Das Verfahren zeigt, Ziel von SPD, Grünen und CDU war es, sich bei der Sitzzuteilung schamlos auf Kosten der kleinen Partien zu bereichern.

Bewusst wurde das Wahlverfahren so geändert, dass wie im Beispiel eine zusätzliche Stimme für eine große Partei mehr Wert erhalten sollte wie 1.300 Stimmen für eine kleine Partei. Das neue Sitzzuteilungsverfahren macht 1.300 Stimmen für eine kleine Partei wertlos, verschafft den großen Parteien aber schon zusätzliche Sitze, ohne dafür irgendwie nennenswert Stimmen erzielt zu haben. Eine einzige Stimme, wie im Beispiel, kann bereits ausreichen. Demokratisch ist das sicher nicht.

Skrupellose und arrogante Machtbesessenheit

Diese massenweise Entwertung von Wählerstimmen ist Ausdruck einer skrupellosen und arroganten politischen Machtbesessenheit, die letztlich die wesentliche Ursache von der immer wieder beklagten Politikverdrossenheit ist (Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten). Diese Haltung macht Demokratie und Politik verächtlich.

Würde ein Viktor Orban oder ein Jarosław Kaczyński solche Methoden anwenden, um seine Macht zu erhalten, würden Vertreter und Vertreterinnen von SPD, Grünen und CDU das zu Recht als undemokratisch verurteilen. Tatsächlich hat man selbst aber keine Hemmungen in gleicher Weise vorzugehen. Bei der nächsten Demo gegen Populismus und Rechtsextremismus kann man sich dann wieder ein gutes Gefühl geben, auf der richtigen Seite zu stehen.

Doch den Verfall der politischen Sitten und Kultur haben die großen Parteien selbst zu verantworten, und ein Stimmenraub, wie der beschriebene, zerstört nachhaltig das Vertrauen in die Politik und bestätigen das Vorurteil, dass Politiker und Politikerinnen nicht an der Sache interessiert, sind, sondern allein am persönlichen Machterhalt.

Das Verfassungsgericht muss es richten

FDP und Linke haben angekündigt gegen das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Zu erwarten ist, dass das Gericht erneut, wie bereits bei den Versuchen, die kleinen Parteien über Sperrklauseln auszuschalten, die demokratischen Grundrechte wahrt und das neue Wahlverfahren als verfassungswidrig verwirft.

SPD, Grüne und CDU sind gut beraten endlich das Bildungssystem in NRW zu reformieren, das Altschuldenproblem der Kommunen anzugehen und diese finanziell auskömmlich auszustatten. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf, doch in diesen Bereichen glänzt die Politik durch Nichtstun.

Geht es dagegen um den Machterhalt und die gezielte Benachteiligung der politischen Konkurrenten, kann man zuverlässig mit entsprechenden politischen Vorhaben rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl rechnen.

* Da die SPD bei der Wahl 2020 mit 33,71% 29 Direktmandate erzielt hat, mussten diese 29 Sitze im neuen Rat 33,71% der Gesamtsitzzahl der Sitze im Stadtrat ausmachen, es ergaben sich also insgesamt 86 Sitze.

** Genauer werden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt, das eine Sitzverteilung nach dem dargestellten Prinzip vornimmt.

28 Jan.

Bürgerbeteiligungsbeirat für Bochum

Um die Beteiligung an stadtpolitischen Themen zu verbessern, müssen Bürger und Bürgerinnen mit Politik und Verwaltung an einen Tisch. Nur so können Leitlinien festgelegt werden, wie die Menschen zukünftig bei städtischen (Bau-)Vorhaben mitwirken und mitentscheiden können. Dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung so organisiert, wie ihr das am besten passt, ist zu wenig. Die STADTGESTALTER schlagen einen Bürgerbeteiligungsbeirat vor.

Im November und Dezember 2022 forderte die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürgern auf, Vorschläge zu Straßen einzureichen, auf denen die Geschwindigkeit reduziert werden sollte. Es gingen 121 Vorschläge ein – 114 wurden abgelehnt (WAZ vom 15.01.2024). So funktioniert Bürgerbeteiligung oft in Bochum. Bürger dürfen Vorschläge machen, die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, heftet sie ab und macht dann doch, was sie will.

Schlechte Bürgerbeteiligung fördert Bürgerfrust und Politikverdrossenheit

Die Bürger*innen fühlen sich übergangen und fragen sich, warum sie sich überhaupt beteiligt haben. Auf diese Weise durchgeführte Bürgerbeteiligung führt letztlich nur zu Bürgerfrust und Politikverdrossenheit. Populisten nutzen die so entstehende Stimmung aus und haben leichtes Spiel.

Mehr Bürgerbeteiligung wird auf dem Papier zwar von allen politischen Gruppierungen gefordert. In der Realität tut man sich damit in Bochum aber schwer. Das liegt insbesondere am Selbstverständnis der Parteien. So betonen zum Beispiel Oberbürgermeister sowie SPD und Grüne bei jeder Gelegenheit, dass sie diejenigen sind, die gewählt wurden, um in der Stadtpolitik zu entscheiden und die Bürger*innen, daher dort nichts zu entscheiden hätten.

Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es eigentlich das Ziel von Demokratie ist, dass die Bürger*innen möglichst viel direkt selbst entscheiden und gewählte Vertreter*innen, die für die Bürger*innen entscheiden, insbesondere deswegen erforderlich und sinnvoll sind, weil das organisatorisch am besten praktikabel ist. Da ändert aber nichts an dem demokratischen Ziel, dass da, wo direkte Entscheidungen möglich sind oder Entscheidungen unter Mitwirkungen von möglichst vielen Bürger*innen machbar sind, man dies entsprechend ermöglichen sollte.

Bürgerbeteiligung ist Sache von Politik, Verwaltung und Bürger*innen

Es ist also eigentlich Sache der Politik, sich zu überlegen, wie sie die Bürger*innen sinnvoll in die stadtpolitischen Entscheidungsprozesse einbinden kann und ihnen dort Mitwirkung ermöglicht oder welche Entscheidungen sie gegebenenfalls den Bürger*innen direkt überlässt. Allerdings verstehen sich insbesondere SPD und Grüne im Stadtrat nicht als diejenigen, die die Staatspolitik bestimmen und gestalten, sondern sehen sich als verlängerter Arm der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet die Vorlagen, die bestimmen, welche Politik die Stadt verfolgt, Rot und Grün sehen ihre Aufgabe darin, diesen Vorschlägen im Stadtrat die zur Umsetzung nötige Mehrheit zu verschaffen.

Entsprechend diesem Selbstverständnis ist es in Bochum auch nicht die Politik, die vorschlägt, wie Bürgerbeteiligung zukünftig organisiert werden soll, sondern die Verwaltung (Verwaltungsvorlage: Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum) Die Politik war nicht mal an der Erarbeitung der Verwaltungsvorlage beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, will die sich möglichst unverbindliche Regelungen geben, wie sie nach Bedarf Bürgerbeteiligung organisieren kann, die sie in ihren Abläufen und Entscheidungen möglichst wenig stört, aber immer den Hinweis zulässt, man habe die Bürger*innen informiert, sie angehört und mit Ihnen gesprochen, ehe man verwaltungsintern entschieden hat, was für die Stadt das Beste ist.

Diesem Verständnis folgend hat sich die Stadtverwaltung vor der Erarbeitung der jetzt vorgelegten Eckpunkte zwar mit Bürger*innen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung engagieren (u.a. mit Vertreter*innen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung), in mehreren Gesprächen ausgetauscht, an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt hat sie die Bürger*innen allerdings nicht. 

Zwischen 2019 und 2022 hat es einen Diskussionsprozess von diversen Gruppen und der Verwaltung um die Einführung einer erweiterten Bürgerbeteiligung gegeben. Dann aber zog sich die Stadtverwaltung aus dem Prozess zurück, um zunächst intern über das Thema zu beraten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte wurden dann ohne Beteiligung von Bürger*innen und Politik hinter den verschlossen Türen der Verwaltung erarbeitet. Einen weiteren Dialog mit den an dem vorherigen Diskussionsprozess Beteiligten gab es nicht („Bürgerbeteiligung“ soll plötzlich ganz schnell gehen). Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen die Eckpunkte in der Sitzung des Stadtrats am 01.02.2024, wie bei Beschlussvorlagen der Verwaltung in Bochum üblich, von der Rot-Grünen-Mehrheitskoalition ohne jede politische Beteiligung an der Erarbeitung durchgewunken werden.

Die STADTGESTALTER halten die Eckpunkte für zu schwammig und vage. Dass mit den Eckpunkten eine echte Verbesserung der Bürgerbeteiligung bewirkt werden kann, halten die STADTGESTALTER nicht für möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verwaltung, Politik und Bürger*innen gemeinsam konkrete Leitlinien erarbeiten, die verbindlich vorgeben, wie Bürgerbeteiligung in Bochum zukünftig zu organisieren ist.

STADTGESTALTER-Vorschlag: Bürgerbeteiligungsbeirat

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, dass der Stadtrat einen Bürgerbeteiligungsbeirat mit Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen, der Verwaltung und ausgelosten Bürger*innen bildet, im dem gemeinsam Leitlinien für die zukünftige Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ein solcher Beirat soll dann zukünftig die Leitlinien evaluieren und weiterentwickeln, erster Ansprechpartner für Bürger*innen in Sachen Bürgerbeteiligung sein und über die Organisation von Beteiligungsprozessen bei komplexen Vorhaben beraten. Was ein solcher Beirat tut und wie er funktioniert, kann man sich in Bonn anschauen, wo das Gremium bereits seit 2016 besteht (Beirat Bürger*innenbeteiligung).

Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung können Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung der Leitlinien sein, mehr aber nicht. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung müssen von Politik, Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam erarbeitet werden. Das ist nicht ohne ein gemeinsames Gremium möglich.

Grundsätzlich sehen die STADTGESTALTER Bürgerbeteiligung als einen Prozess an. Damit Bürger*innen sich optimal und wirksam beteiligen können, muss ihr Interesse an Stadtpolitik geweckt werden und müssen sie spüren, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und etwas bewirkt.

Ziel sollte es sein, immer mehr Menschen zu gewinnen, die sich für die Stadt engagieren und bei stadtpolitischen Themen mitreden wollen. Stadtpolitische Themen sind allerdings teilweise sehr komplex. In solchen Fällen erfordert Mitwirkung Erfahrung und spezielles Wissen. Auch bei der Bürgerbeteiligung gibt es einen Lernprozess. Es lohnt sich also mit Beteiligungsthemen zu beginnen, die bei den Bürger*innen vor der Haustür liegen, zum Beispiel die Anwohner*innen intensiv an Neu- und Umgestaltungsprojekten von Wohnstraße und -umfeld zu beteiligen, um dann den Bürger*innen sukzessive auch bei komplexeren Entscheidungen eine Mitwirkung zu ermöglichen. Diesen Prozess sollte der Bürgerbeteiligungsbeirat aktiv unterstützen und begleiten.

Eine weitere Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirats ist nach Ansicht der STADTGESTALTER, dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung von Beteiligungsverfahren bevorzugt externe Büros beauftragt werden. Verwaltung und Bürger*innen verfolgen nicht selten gegensätzliche Interessen. Führt die Verwaltung die Bürgerbeteiligung durch, neigt sie dazu, das Verfahren so zu organisieren und zu steuern, dass ihre Interessen gegenüber denen der Bürger*innen durchgesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, wenn ein unabhängiges Büro das Verfahren durchführt und den Anliegen und Interessen der Bürger*innen angemessen Raum und Gewicht verschafft.

Vorhabenliste und digitale Bürgerbeteiligungsplattform (bochum-mitgestalten.de)

Grundlage der Beteiligungsverfahren sollte die Vorhabenliste der Stadt sein, die Bochum auf Vorschlag von STADTGESTALTERn und FDP mittlerweile eingeführt hat (Interaktive Vorhabenliste zu Bochumer Bauprojekten kommt). Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates müsste es sein, diese Liste weiterzuentwickeln und auf sämtliche in der Stadt laufenden relevanten Vorhaben auszudehnen.

Eine deutliche Ausweitung ist auch im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de nötig. Diese basiert, wie von den STADTGESTALTERn 2020 vorgeschlagen, auf dem Softwaresystem Consul (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben).

Dass allerdings auch fast ein Jahr nach dem Start der Plattform nur zwei Randthemen zur aktuellen Beteiligung angeboten werden, ist enttäuschend. Zumal bei beiden Themen (Älterwerden und Bochum App) die Beteiligung über eine Umfrage und die Möglichkeit der Abgabe von Anregungen nicht hinausgeht. Wie wenig die Verwaltung die Plattform nutzt, belegt, dass ihr Interesse an ernsthafter Bürgerbeteiligung eher gering ist. Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates sollte es somit ebenfalls sein, die Consul-Plattform zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung diese zukünftig intensiv nutzt.

Die Aufgaben eines neu zu schaffenden Bürgerbeteiligungsgremiums sind also vielfältig. Eine Bürgerbeteiligung zu schaffen, die den Namen verdient und Menschen animiert sich an Stadtpolitik zu beteiligen, erscheint ohne die Schaffung des vorgeschlagenen Beirats oder eines vergleichbaren Gremiums nicht möglich. Entsprechend werden die STADTGESTALTEER zur Ratssitzung am 01.02.2024 die Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbeirats beantragen.

Foto Beitragsbild; Foto: Heinrich-Böll-Stiftung

29 Okt.

Musikforum muss ausschließlich durch Eintrittsgelder finanziert werden

In dieser Woche hat das Musikforum, die neue Heimstätte der Bochumer Symphoniker, seine Türen geöffnet. Die Erwartungen hinsichtlich Klangerlebnis und Konzerterlebnis haben sich laut Aussagen der ersten Besucher voll erfüllt.

Die Befürchtungen der Kritiker sind eingetreten

bochum-musikzentrum

Musikforum (Foto: GodeNehler)

Leider sind auf der anderen Seite auch alle Befürchtungen der Kritiker eingetreten: Das den Bürgern von der Politik gegebene Versprechen, das Baubudget der Stadt in Höhe von 2,4 Mio. würde eingehalten, wurde erwartungsgemäß nicht erfüllt. Letztlich wird die Stadt mindestens für den dreifachen Betrag aufkommen müssen. Nimmt man die verschleierten Kosten hinzu hat die Stadt für das Musikforum am Ende sogar über 15 Mio. Euro aufgebracht (Gesamtkosten Musikforum).

musikforum-baukosten

Städtische Gesamtkosten
* Gegenleistung für Fördergelder
** Fällung Platanen, Umlegungen Leitungen u.a

Die Nutzung des Gebäudes (Betrieb, Objektmanagement, Finanzierung, Instandhaltung, Abschreibung gem. DIN 18960) kostet die Stadt auch nicht 0,58 Mio., sondern leider mehr als 3 Mio. im Jahr. Woher das Geld kommen soll, ist nach wie vor völlig offen.

Auch hat die jetzt vereinbarte Nutzung nichts mit der zu tun, die Stiftung und Stadt vor dem Bau in den schönsten Farben angekündigt hatten (Konzept Musikzentrum). Kommerzielle Veranstaltungen sind förderschädlich, für elektronische Musik fehlt die Soundanlage, für nennenswerte Kongresse, Seminare und Workshops die erforderlichen Räume, für die Nutzung durch private Musikgruppen und Initiativen sind die Nutzungsentgelte zu hoch (Entgeltordnung Musikforum). Das Musikforum ist leider das geworden, was die Kritiker vorausgesagt hatten: Ein Konzerthaus mit Musikschulalibi. Weiterlesen