Wie gewohnt wollte die Bochumer Politik den Posten des Sozialdezernenten im Rathaus nach Parteibuch besetzen, doch diesmal spielte die Bezirksregierung nicht mit. Der gewählte Dezernent erklärt den Rückzug. Rot-Grün blamiert sich und diskreditiert die kommunale Politik weiter.
Die Stadt Bochum wird geleitet vom Verwaltungsvorstand, das sind der Oberbürgermeister und fünf Dezernenten, auch Beigeordnete genannt (Dezernatsverteilungsplan der Stadt Bochum).
Der Skandal wiederholt sich
Seit Jahrzehnten ist es in Bochum üblich, die entsprechenden Dezernentenposten nach Parteibuch zu besetzen. Die Rot-Grüne-Koalition, die über die Mehrheit im Stadtrat verfügt, hat die Posten unter sich aufgeteilt (siehe Beitragsbild), über drei bestimmt die SPD (Personal, Schule und Bildung sowie Bauen), über zwei die Grünen (Finanzen, Soziales). Bei der Vergabe der Posten ist zunächst mal die parteiliche Nähe bzw. das richtige Parteibuch wichtig, Kompetenz und Erfahrung sind nachrangig.
Das zeigte sich zuletzt bei der Besetzung des Schul- und Kulturdezernenten, bei der die SPD dem Parteikollegen und ehemaligen Vorsitzenden der SPD in Gelsenkirchen einen Job versorgte, da die damals neu gewählte Schwarz-Gelbe Landesregierung ihn in Düsseldorf nicht mehr haben wollte (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).
Bei der Neubesetzung des Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit wiederholte sich das bekannte Spiel. Schon vor der Ausschreibung (Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) sickerte durch, dass die Grünen den Posten ihrem Parteikollegen und Ratsmitglied Roland Fischer-Dahl zuschanzen wollten. Die Ausschreibung geriet darauf hin zur Farce, Roland Fischer-Dahl war der einzige ernsthaft Bewerber für das Amt. Eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen gab es nicht.
SPD und Grüne gaben sich im Antrag auf Wahl des neuen Sozialdezernenten (Wahl einer/eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) nicht mal die Mühe zu erklären, warum dieser gewählt werden sollte. Man hielt es nicht für nötig, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates von dem Kandidaten zu überzeugen. Folgerichtig sparte man es sich im Wahlantrag den Kandidaten genauer vorzustellen bzw. seine Bewerbung oder einen Lebenslauf hinzuzufügen. In der seit Jahrzehnten gepflegten Überheblichkeit war man der Meinung mit der eigenen Ratsmehrheit könnte man ohnehin wählen, wen man wolle.
Doch man hatte die Rechnung ohne die Bezirksregierung gemacht. Nachdem die CDU diese um Überprüfung des Wahl- und Ausschreibungsverfahrens gebeten hatte, stellte diese mehrere Rechtsverstöße im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fest, darunter die „fehlende Qualifikation“ Roland Fischer-Dahls für die Position. Damit war die Blamage perfekt und Roland Fischer-Dahl blieb nur der Rückzug.
In §71 (3) GO-NRW heißt es “Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.” Roland Fischer-Dahl ist seit 2009 Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (Lebenslauf Roland Fischer-Dahl), vorher war er Sachbearbeiter in der Bochumer Verwaltung und Projektleiter bei der Bochumer Wirtschaftsförderung. Erfahrung in der Führung eines Dezernats mit über 800 Beschäftigten hat er nicht. Auch mit den Bereichen Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, war er in seinem Berufsleben allenfalls am Rande beschäftigt.
Als Referent der KGSt hat Roland Fischer-Dahl verschiedene Veröffentlichungen verfasst oder an deren Erarbeitung mitgewirkt (Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen Roland Fischer-Dahl). Zu seinen Aufgaben als Referent bei der KGSt zählt insbesondere in Seminaren, auf Kongressen, in Workshops und ähnlichen Formaten Verwaltungsbeschäftigte weiterzubilden:
Bei der KGSt nimmt Roland Fischer-Dahl als Referent also kein Führungsverantwortung wahr. Er hat keinerlei Personalverantwortung. Dass Roland Fischer-Dahl die Voraussetzungen des §71 (3) GO-NRW nicht erfüllt, ist somit offensichtlich.
Roter Filz und grüner Klüngel
Dass Grüne und SPD trotzdem meinten, ihn wegen seines Parteibuchs zum Dezernenten wählen zu können, sagt viel über ihr Politikverständnis aus. Es geht bei Postenbesetzungen nicht darum, diese möglichst gut zu besetzen, es geht vorrangig um politische Macht. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass man die Parteifreunde in der Verwaltung über das Parteibuch steuern kann. Diese Art Politik zu machen, hat in Bochum insbesondere deswegen Tradition, weil nicht die politischen Gruppierungen und Parteien im Rat die Stadtpolitik gestalten, sondern die Verwaltung die Politik bestimmt. Die Politik sieht sich als verlängerten Arm der Verwaltung, die die Verwaltungsvorschläge willig abnickt.
Der Vorgang zeigt, wie Filz und Klüngel in Bochum seit jeher funktionieren. Das Parteibuch hat Vorrang vor Erfahrung und Kompetenz. Als wäre der eigentliche Vorgang nicht schon blamabel genug, sind die verbalen Scharmützel im Nachgang und die Rechtfertigung für den Rückzug von Roland Fischer Dahl nur noch mit unterirdisch und peinlich zu beschreiben (WAZ vom 07.02.2025): SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie sei schuld am Rückzug von Roland Fischer-Dahl. Der Vorwurf, öffentlich zu diskutieren und zu hinterfragen, dass der zukünftige Dezernent nicht die für den Job nötigen Qualifikationen vorweisen kann, hätte seine Person und sein Amt beschädigt. Dem Politikverständnis von Rot-Grün folgend, hätte man – wie gewohnt – die Angelegenheit im Hinterzimmer besprechen müssen, um dort zu einer Lösung zu kommen. Aber welche hätte das sein sollen? Vielleicht, die CDU zieht ihre Fragen an die Bezirksregierung zurück, dafür erhält sie demnächst auch ein Pöstchen?
Alles wie immer in Bochum, die Politik begeht einen schweren Fehler, aber nie will jemand verantwortlich oder schuld daran sein, man zeigt stattdessen mit dem Finger auf andere. Und doch waren es Grüne und SPD, die einen ungeeigneten Kandidaten für das Sozialdezernat aufgestellt und gewählt haben. Sie haben den Skandal ausgelöst und damit das Vertrauen in die Bochumer Politik weiter beschädigt. Der hinter der Besetzung stehende Politikstil, die Überheblichkeit, zu meinen, mit seiner Mehrheit könne man in der Stadt machen, was man wolle, ist das, was Populisten wie der AfD die Wähler und Wählerinnen in die Arme treibt.
Filz und Klüngel müssen beendet werden
Wie der dargestellte Skandal zeigt, ist das eigentliche Problem das untaugliche Verfahren, mit dem in Bochum seit jeher Dezernentenstellen besetzt werden. Nach Ansicht der STADTGESTALTER darf in Zukunft nicht mehr Filz, Klüngel und Parteibuch über eine Besetzung entscheiden, sondern muss es allein nach Erfahrung und Kompetenz gehen.
Das bedeutet, für eine Stelle muss eine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen gefunden werden, aus denen die Politik dann den oder die Beste auswählen kann. Die STADTGESTALTER hatten dazu bereits vorgeschlagen, im Rahmen einer offenen Ausschreibung auch eine Personalberatung zu beauftragen, die gezielt Personen ansprechen kann, die für den Job besonders geeignet erscheinen (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).
Um hochkarätige Bewerber und Bewerberinnen gewinnen zu können, ist unbedingte Voraussetzung, dass diese Vertrauen in das Verfahren haben und sich sicher sein können, dass die Auswahl tatsächlich nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt und nicht nach Parteibuch. Besteht ein solches Vertrauen nicht, bewerben sich geeignete Personen, die nicht über die gewünschte Parteizugehörigkeit verfügen, erst gar nicht.
Die eingegangenen Bewerbungen müssen allen politischen Vertretern und Vertreterinnen im Rat zugänglich gemacht werden, damit diese entscheiden können, welche Person sie für den Job als Dezernenten vorschlagen bzw. wählen möchten. Die Wahl von Beigeordneten sollte zudem geheim und ohne Fraktionszwang erfolgen.
Entsprechend dürfte es auch keine Vorfestlegung geben, welche Partei für welchen Dezernentenposten ein Vorschlagsrecht ausüben darf.
Das Ziel des Auswahlverfahrens muss sein, die Dezernatsstelle bestmöglich zu besetzen, nicht jemandem einer bestimmten Partei einen Posten zu verschaffen, damit die Partei besseren Zugriff auf Verwaltungsentscheidungen erhält.
Nur wenn die Politik bereit ist, das Auswahlverfahren entsprechend zu reformieren, kann es ihr gelingen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Die Stadt Bochum gibt in diesem Jahr 88 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt, 2026 sind es 113 Mio. Euro. Eine erneute Haushaltssicherung droht. Ohne Sanierung des Haushaltes wird die Stadt ab 2027 handlungsunfähig sein. Die Politik ignoriert das Problem. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor.
Seit diesem Jahr (2025) gibt die Stadt wie schon bis 2018 wieder deutlich mehr Geld aus, als sie einnimmt. Die Stadt lebt über ihre Verhältnisse.
Haushaltssicherung ab 2027 – Die Politik ignoriert das Problem
Laut Prognose der Kämmerin wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Bis mindestens 2029 geht die Kämmerin von Haushaltsdefiziten aus (Prognose bis 2029, Haushaltskompass, Seite 17). Tritt das ein, was die Kämmerin vorhersagt, kommt es ab 2027 wieder zur Haushaltssicherung. Die Bezirksregierung übernimmt die Finanzaufsicht, jeder Stadthaushalt muss von ihr genehmigt werden. Die Stadt wird aufgrund fehlender Finanzmittel handlungsunfähig, die kommunale Selbstverwaltung wird erheblich eingeschränkt.
Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 12/2024
Bei diesen Zukunftsaussichten, müsste eigentlich ein Aufschrei durch Stadt und Politik gehen. In der Presse müsste ein heftiger Streit toben, wer für den drohenden Haushaltsnotstand die Verantwortung trägt und wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Doch das Thema scheint niemanden zu interessieren. Offenbar will die Politik erst handeln, wenn der Notstand längst eingetreten ist, Konzepte ihn abzuwenden hat die Politik nicht.
Statt ein Konzept vorzulegen, wie man dafür sorgt, dass die städtischen Einnahmen schnellstmöglich wieder die Ausgaben decken, hat die Mehrheitskoalition im Rat das Problem sogar weiter verschärft. Sah der Haushaltsentwurf der Kämmerin für den Doppelhaushalt 2025/26 noch ein Defizit von insgesamt 186 Mio. vor, hat die Rot-Grüne-Koalition durch zusätzliche Ausgaben das Haushaltsdefizit auf 201 Mio. (+15 Mio.) rauf geschraubt. Statt die Ausgaben zu senken, hat man das Defizit weiter erhöht und damit die Haushaltslage weiter verschlimmert. Dieses Vorgehen kann nur als ignorant und verantwortungslos bezeichnet werden.
Auch wenn die Bochumer Politik sich nicht mit dem Thema beschäftigen will, bleibt die Frage, wie kann die Haushaltssicherung abgewendet und Einnahmen und Ausgaben der Stadt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor, wie die Haushaltssicherung doch noch abgewendet werden könnte.
Haushalts-Sanierungskonzept, Die STADTGESTALTER
In ihrem Konzept schlagen die STADTGESTALTER verschiedene Maßnahmen vor, die Ausgaben der Stadt zu senken und die Einnahmen zu steigern, um das prognostizierte Defizit auszugleichen und nötige Ausgabensteigerungen sowie Einnahmen Entlastungen zu refinanzieren.
Ausgangslage (Spalte A) – In dieser Spalte wird das von der Kämmerin für die Jahre 2025 – 2029 prognostizierte Defizit erfasst und für die Jahre 2030 und 2032 fortgeschrieben. Dieses ist auszugleichen, damit zukünftig kein Haushaltsdefizit mehr entsteht.
Die Zahlen der Kämmerin (blaue Kurve im Diagramm zur Entwicklung des städtischen Haushaltsdefizits) gehen davon aus, dass in den Jahren 2025 und 2026 bereits ein “globaler Minderaufwand” von 28 Mio. bzw. 37 Mio. realisiert wird, das bedeutet die städtischen Ausgaben im laufenden Haushalt 25/26 um insgesamt 65 Mio. gesenkt werden müssen. Das Konzept der STADTGESTALTER geht davon aus, dass die Stadt diesen Vorgaben, wie im Haushalt dargestellt, auch nachkommt.
Ausgabensenkungen (Spalten B bis F)
Das Konzept der STADTGESTALTER sieht eine Senkung der Ausgaben in 5 Bereichen (Spalten B bis F) vor.
Effizientere Abläufe bei der Stadtverwaltung (Spalte B) – Von 2015 bis 2026 steigen die städtischen Personalkosten um 185 Mio. Euro (+60%). 1.285 zusätzliche Stellen werden geschaffen. Weitere Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze (Räumlichkeiten, Ausstattung usw.) kommen noch hinzu. Nach Ansicht der STADTGESTLTER sind diese Ausgaben wieder zu reduzieren. Systematisch ist zu untersuchen wie die Arbeitsläufe in der Verwaltung effizienter organisiert sowie Kosten und Stellen eingespart werden können. Zu diesem Zweck sollte eine externe Unternehmensberatung beauftragt werden.
Bis 2036 soll so eine Einsparung von Ausgaben in Höhe von 150 Mio. Euro erreicht werden.
Digitalisierung, verstärkter Einsatz von KI (Spalte C) – In Sachen Digitalisierung und Einsatz von KI liegt die Verwaltung weiterhin weit hinter dem zurück, was in Unternehmen bereits seit Jahren üblich ist.
Die STADTGESTALTER halten durch eine erhebliche Beschleunigung und Ausweitung entsprechender Maßnahmen auch hier Einsparpotentiale in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro bis 2036 für möglich.
Wesentliche Ursache für diese untragbar hohen Kostenüberschreitungen sind erhebliche Defizite beim städtischen Projektmanagement. In diesem Zusammenhang haben die STADTGESTALTER vielfach Verbesserungen angemahnt und u.a. vorgeschlagen das Projektmanagement für Großprojekte durch eine gemeinsame Einrichtung der Städte der Ruhrstadt durchführen zu lassen.
In den nächsten 10 Jahren sollte in diesem Bereich durch Reorganisation eine Ersparnis von mindestens 25 Mio./Jahr erreicht werden.
Durch Skaleneffekten lässt sich die Kosteneffizienz deutlich steigern (insbes. bei Verwaltung und städtischen Unternehmen). Statt Dinge in 15 Ämtern, Einrichtungen und Unternehmen separat zu organisieren, reicht dafür regelmäßig eine mit Filialen in allen Städten der Ruhrstadt aus.
Zudem ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen, hoch effizienten Infrastruktur aus einem Guss (z.B. ÖPNV, Ver- und Entsorgung) neben Senkungen bei den Ausgaben aufgrund der Attraktivitätszunahme auch Potentiale zur Steigerung der Einnahmen.
Die konsequente Organisation als Metropole ermöglicht darüber hinaus im Wettbewerb mit anderen Städten national wie international eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Sichtbarkeit aufgrund der Größe und Vielfältigkeit (Marke, Image) der Ruhrstadt (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).
Insgesamt kalkulieren die STADTGESTALTER in diesem Bereich mit einem Betrag von 140 Mio. Euro pro Jahr.
Senkung Zinsaufwand (Spalte F) – Das durch Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen im Haushalt freiwerdende Geld sollte auch zu einer Senkung der Altschulden eingesetzt werden. Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen die Schulden bis 2036 um 1,33 Mrd. Euro getilgt werden (Spalte H). Das führt zu einem geringeren Zinsaufwand im Jahr 2036 von fast 41 Mio. Euro.
Ausgabensteigerungen (Spalten G und H)
Durch die bereits dargestellten Ausgabensenkungen und zusätzliche Einnahmensteigerungen werden im Haushalt erhebliche Beträge frei, die nach dem Plan der STADTTGESTALTER für Investition und die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden sollen.
Mehr Investitionen (Spalte G) – Bis 2036 wollen die STADTGESTALTER die städtischen Investitionen um zunächst 43 Mio. (2026) bis dann auf 250 Mio. Euro pro Jahr (2036) erhöhen. Investiert werden sollte bzw. muss insbesondere in Schulen, die Stadtteilzentren, Klimaschutz, Innenstadt, Ruhrstadion und eine bessere Infrastruktur. Der Plan der STADTGESTALTER ermöglicht hier neue Handlungsspielräume.
Abbau Schulden (Spalte H) – Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen im Zeitraum 2026 bis 2036 die städtischen Schulden um 1,33 Mrd. Euro reduziert werden. Da eine Übernahme der Altschulden durch Land und Bund nicht zu erwarten ist, muss die Stadt hier dringend selbst tätig werden. Das lohnt sich, die Tilgung der Schulden führt 2036 zu einer Ausgabenentlastung von fast 41 Mio. im Jahr (Zinsaufwand Spalte F).
Einnahmesenkungen (Spalte I)
Um die Stadt attraktiver zu machen, schlagen die STADTGESTALTER zudem vor, mittelfristig die Steuern zu senken.
Entlastung bei Grund- und Gewerbesteuer (Spalte I) – Für die Jahre 2025 bis 2035 sollen zunächst die Grundsteuereinnahmen durch Einführung der Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücker erhöht werden (Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot). Dies haben die STADTGESTALTER bereits 2023 und 2024 beantragt.
Ab 2031 wollen die STADTGESTALTER die Gewerbe- und die Grundsteuer B senken, um die Stadt attraktiver für Menschen und Unternehmen zu machen. Aktuell zählen die Steuersätze zu den höchsten in Deutschland, diese sollen auf ein durchschnittliches Maß zurückgeführt werden.
2036 soll die Entlastung schließlich bei 92 Mio. Euro liegen.
Einnahmensteigerungen (Spalten J bis L)
Auf der Einnahmenseite des städtischen Haushalts sehen die Pläne der STADTGESTALTER Erhöhungen in drei Bereichen vor.
Abbau Subventionen (Spalte J) – wichtiges Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen möglichst die Kosten bezahlen, die sie verursachen, städtische Subventionen nur an jene gezahlt werden, die über zu wenig Einkommen verfügen oder Subventionen dafür ausgegeben werden, ein für die Stadt positives Verhalten zu fördern (z.B. Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel).
So ist es nicht gerechtfertigt, dass Eintritte in Kultur- und Sporteinrichtungen auch für einkommensstarke Bürger und Bürgerinnen massiv von der Stadt subventioniert werden. So sollte der exklusive Sitzplatz im Schauspielhaus oder Musikforum einen angemessenen Preis kosten. Verbilligte Plätze sollten Menschen mit wenig Geld vorbehalten bleiben.
Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls, dass für das Parken auf öffentlichen Straßen und ihre Benutzung keine bzw. keine angemessenen Gebühren erhoben werden, für z.B. die Abwasser- oder Müllentsorgung dagegen schon.
In allen Bereichen der Stadt soll systematisch geprüft werden, ob und inwieweit städtische Subventionen zielführend und angemessen sind. Entsprechend würden die Gebührensätze angepasst und Gebühren gegebenenfalls neu erhoben. Im Gegenzug sollen die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen bei der Grund- und Gewerbesteuer entlastet werden (Spalte I).
Bis 2036 sollen die städtischen Einnahmen durch den Abbau von Subventionen um 110 Mio. Euro gesteigert werden.
Sondermaßnahmen (Spalte K) – Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025/26 beantragt, schlagen die STADTGESTALTER vor, die Sanierung des Ruhrstadions zunächst zurückzustellen, um zu klären, ob und inwieweit diese sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls ein Neubau zweckmäßiger erscheint. Auch wollen die STADTGESTALTER über diese Frage die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen (Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition). Dies bedeutet zunächst Minderausgaben von 60 Mio. Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten dann gegebenenfalls Investitionsmittel für eine Sanierung oder einen Stadionneubau bereitgestellt werden (siehe Investitionen, Spalte G).
Zum zweiten wollen die STADTGESTALTER die städtischen Parkhäuser verkaufen (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Dies bringt nach Schätzungen der STADTGESTALTER einen Verkaufserlös von rund 70 Mio. Euro und entlastet die Stadt in der Folge um jährlich mindestens 3 Mio., da die Parkhäuser nicht mehr mit städtischem Geld subventioniert werden müssten.
Ziel ist es, die so realisierten Erlöse zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Innenstadt zu investieren (siehe Investitionen, Spalte G).
Zu-/Abnahme Einwohnerzahl (Spalte L) – Insbesondere durch die zunehmenden Investitionen, die Steuerentlastungen wie den Abbau der Schulden, soll die Stadt attraktiver werden und die Einwohnerzahl wieder zunehmen, denn diese ist in den letzten Jahren bedenklich gesunken (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste sind wiederum eine wesentliche Ursache für die finanzielle Schieflage der Stadt.
Die STADTGESTALTER rechnen mit einer Abnahme der Einwohnerzahl um 1.200 Menschen bis zum Jahr 2029, danach soll die Zahl wieder steigen. 2036 sollen 2.900 Menschen mehr in der Stadt leben als heute und die Einnahmen der Stadt dadurch um rd. 8 Mio. Euro im Jahr steigen.
Die STADTGESTALTER gehen davon aus, dass die genannten Effekte sowie eine solide Haushaltspolitik ebenfalls dazu führen, dass sich mehr Unternehmen in Bochum ansiedeln. Dies würde weitere zusätzliche Einnahmen bedeuten. Da deren Höhe aber schwer abschätzbar ist, wurde auf eine Einberechnung verzichtet.
Die STADTGESTALTER fordern Politik und Stadt auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltssicherung 2027 abzuwenden und bereits 2026 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Forderungen und Bettelbriefe an Land und Bund zu stellen, hilft da wenig. Stadt und Politik müssen selbst tätig werden. Wie das Konzept der STADTGESTALTER zeigt, liegt es in der Hand der Stadt selbst, den Haushaltsnotstand abzuwenden. Erst zu handeln, wenn der Notstand eintritt, wäre fahrlässig und verantwortungslos.
Im Mai 2024 hatten die STADTGESTALTER die Schaffung eines Azubi-Werks angeregt, doch obwohl angeblich alle politischen Gruppierungen die Idee gut finden, scheitert die Umsetzung bisher an der gepflegten Langsamkeit der Verwaltung und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün.
Auch in Bochum wird Wohnen beständig teurer. Die Situation für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt wird nicht besser. Das belastet besonders junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, kaum Einkommen haben, aber nicht mehr zu Hause bei der Familie wohnen können oder wollen.
Azubi-Werk – Vorbilder Hamburg und München
Im Umkreis von Hochschulen und Universitäten gibt es Studentenwohnheime und Studentenwerke, die günstigen Wohnraum für Studenten und Studentinnen bauen wie betreiben. Städte wie Hamburg (seit 2016) und München (seit 2020) besitzen darüber hinaus kommunale Azubi-Werke, die Wohnheime für Auszubildende betrieben. Diese werden unterstützt von zahlreichen Einrichtungen wie IHK, Jugendorganisationen und Gewerkschaften.
Junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer und beruflicher Ausbildung bekommen in Azubi-Wohnheimen Unterkunft und Verpflegung. Alle Wohnheime haben dazu ein Betreuungskonzept durch Sozialarbeitende. So können in Hamburg auch Minderjährige in die Wohnheime ziehen.
Für Bochum wäre ein Azubi-Werk ebenfalls ein bedeutender Standortfaktor für die lokale Wirtschaft und den Mittelstand. Es ermöglicht, junge Menschen für die Stadt zu gewinnen, die man hier zu den dringend benötigten qualifizierten Fachkräften ausbildet. Auch für Azubis der Stadt Bochum kann ein Azubi-Werk ein attraktiver Grund für die Berufswahl im hiesigen öffentlichen Dienst sein.
Politik redet viel, macht aber nichts
Die Idee eines Azubis-Wohnheims und die Schaffung eines Azubi-Werks ist in Bochum nicht neu. Immer wieder wird in der Politik davon geredet (u.a.. Bochums SPD hat den Ausbildungsmarkt auf dem Schirm), nur ernsthaft verfolgt, wurde der Vorschlag bisher leider nicht.
Damit die Idee endlich vorankommt, haben die STADTGESTALTER dem Stadtrat im Mai einen konkreten Vorschlag vorgelegt, ein Azubi-Werk zu schaffen (Anregung). Dem schrägen Politikverständnis von SPD und Grünen folgend, demnach man aus Prinzip nur eigenen Vorschlägen zustimmt, wurde jedoch auch diese Anregung abgelehnt, während die CDU dafür stimmte. Die Verwaltung lieferte der Koalition die nötige Vorlage (Vorlage 20241817), sie erklärte, man sei in Gesprächen bzw. plane solche und könne nicht sagen, ob ein Azubi-Werk auch für Bochum der richtige Weg sei, um ein Azubi-Wohnheim zu schaffen.
Eine erstaunliche Aussage, nachdem man sich mit dem Thema schon mehrere Jahre hätte beschäftigen sollen und müssen. Ebenfalls bleibt die Verwaltung eine Erklärung schuldig, welche anderen Wege als ein Azubi-Werk es geben soll, um Azubi-Wohnheime zu schaffen..
DGB-Jugend hat angeblich schon ein Konzept mit Rot-Grün besprochen
Ebenfalls bemerkenswert, dass im aktuellen Rundbrief des Mietervereis zu lesen ist, dass sich auch die DGB-Jugend Ruhr-Mark schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und daher ein Auszubildenden-Wohnheim fordert (Rundbrief 02/2024).
Für Bochum habe man sogar bereits ein Konzept erstellt und 59 Organisationen als Unterstützer*innen gewonnen. Dazu habe man Gespräche mit den Grünen und der SPD im Bochumer Stadtrat aufgenommen und bereits im Juli 2024 mit einer Delegation von SPD und Grünen das Azubi-Wohnheim in München besucht. Davon weiß die Verwaltung der Stadt Bochum anscheinend nichts oder tut zu mindestens so. SPD und Grüne haben trotz den Gesprächen jedenfalls nichts unternommen, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen, im Gegenteil, sie stimmten im September gegen die entsprechende STADTGESTALTER-Anregung.
Auch die Gespräche der DGB-Jugend mit Rot-Grün haben somit nichts daran geändert, dass die Koalition nur eigene Ideen verfolgt, oder erfolgreiche Vorschläge gerade so weit umbeschreibt, dass man später fremde Ideen als eigene verkaufen kann.
Offenkundig steht Rot-Grün bei diesem Thema auf der Bremse, Entsprechend geht auch die DGB-Jugend nicht davon aus, dass in der laufenden Ratsperiode noch die Weichen für die Schaffung eines Azubi-Wohnheims gestellt werden. Entsprechend wird im Rundbrief des Mietervereins angekündigt, dass die DGB-Jugend nun dafür sorgen will, dass das Thema Eingang in die Parteiprogramme für die Kommunalwahl 2025 findet. Im nächsten Schritt wolle man mit weiteren Parteivertreter*innen sprechen (Rundbrief 02/2024). Das ist allerdings bisher nicht geschehen.
Azubi-Wohnheim scheitert bisher an Politikspielchen von Rot-Grün
Sehr bedauerlich, wenn ein wichtiges Thema wie dieses, bei dem sich eigentlich alle im Stadtrat einig sind, nur aus rein politischem Kalkül und dem schrägen Politikverständnis von Rot-Grün nicht vorankommt. Unverständlich, wenn sich die Verwaltung dann auch noch als Handlanger für solche Politikspielchen missbrauchen lässt.
Eigentlich wäre die Sache einfach, die im Rat vertretenen politischen Gruppierungen verständigen sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung eines Azubi-Werks bzw. eines Azubi-Wohnheims und beschließen diesen gemeinsam. Alle wären begeistert, die Stadtgesellschaft, die Gewerkschaften, Mieterverein, IHK usw.. Doch, dass SPD und Grüne es irgendwann einmal fertigbringen, über ihren Schatten zu springen, ist leider kaum zu erwarten.
SPD und Grüne wollen den pensionierten, ehemaligen Bochumer Polizeipräsidenten Jörg Lukat als Oberbürgermeister vorschlagen. Was bedeutet das für die Stadt und die Opposition im Stadtrat?
Jörg Lukat (62), ehemaliger Chef der Bochumer Polizei, ist als freundlich, verlässlich und sympathisch bekannt. Doch ist er deswegen bereits der richtige für das Amt des Oberbürgermeisters? Auch Erfahrungen mit der Leitung einer Behörde mit fast 2.000 Beschäftigten hat er. Er sollte also auch die Stadtverwaltung leiten können.
Jörg Lukat, designierter OB-Kandidat SPD und Grüne, Foto: IM NRW
Polizei- und Stadtverwaltung sind verschiedene Welten
Jedoch unterscheiden sich Polizei- und Stadtverwaltung in vielen Bereichen sehr grundsätzlich. Die Polizei ist streng hierarchisch organisiert, alle wesentlichen Abläufe gibt das Land per Verordnung oder Gesetz vor. Lukats Aufgabe war es nie die Behörde zu reformieren oder wesentlich weiterzuentwickeln. In Bochum wäre eine seiner wichtigsten Aufgaben die Verwaltung zu reorganisieren, schneller und schlanker zu machen sowie diese zu modernisieren. Diese Aufgabe hatte er bei der Polizei nicht, diesen Job hat er noch nie gemacht
Stadtverwaltung und städtische Unternehmen werden unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben im Wesentlichen von der Stadt selbst organisiert. Für Bochum sieht die Bochum-Strategie vor, die Stadt zur Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu machen. Die reine Behördenleitung wird also nicht die primäre Aufgabe des neuen OBs sein, sondern die Stadtbehörden und –unternehmen fit für die Zukunft zu machen und sie entsprechend neu zu aufzustellen. Nötig ist zudem eine erhebliche Reduzierung des Personalaufwands zu erreichen und die sich in finanzieller Schieflage befindlichen städtischer Unternehmen (SBO und BOGESTRA) zu sanieren.
Die Strukturen bei der Polizei sind dagegen fest vorgegeben, ebenso das Finanzbudget, daran konnte der Polizeipräsident nie maßgeblich etwas ändern. In der Stadtverwaltung ist beides flexibel. Es hängt wesentlich vom Geschick und vom politischen Kurs des OB und der Politik ab, ob der städtische Haushalt am Ende mit einem Minus oder einem Plus dasteht. Das alles wäre für den ehemaligen Polizeipräsidenten völliges Neuland.
Wesentliche Aufgaben des OB sind zukünftige Stadtentwicklung und -gestaltung
Ebenso ist der Oberbürgermeister entscheidend für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Faktoren wie Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und Verkehrsorganisation entscheiden darüber, ob die Stadt wächst, also Menschen und Unternehmen gewinnt, oder sie weiter verliert. Auch damit hat Jörg Lukat keine Erfahrungen.
Als Polizeipräsident ist er nicht dadurch aufgefallen, von der Stadt die beschleunigte Schaffung einer modernen Verkehrsinfrastruktur einzufordern, um Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der alternativen Verkehrsmittel zu stärken. Es blieb bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung und öffentlichkeitswirksamem Aktionismus. Statt z.B. der Stadt einen fachgerechten Ausbau der Springorumtrasse mit getrenntem Rad- und Gehweg vorzuschlagen, damit die Trasse gleichermaßen gut und ohne Konflikte von Menschen zu Fuß und auf dem Rad zu nutzen ist, stellte in einer Aktion mit der Stadt öffentlichkeitswirksam Schilder für mehr Rücksichtnahme auf (Vorfahrt für Rücksicht: Schilder werben auf Geh- und Radwegen für faires Miteinander), deren Wirksamkeit bezweifelt werden darf, denn es gab noch nie eine Kampagne für mehr Verkehrssicherheit, von der im Nachgang nachgewiesen wurde, dass sie irgendwas gebracht hat (Fachleute halten nichts von Verkehrskampagnen).
Jörg Lukat, rechts – Foto: Stadt Bochum
Dass Verkehrssicherheit und Vision Zero besonders durch bauliche Maßnahmen zu erreichen sind, zu denen auch die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben die Stadt auch öffentlichkeitswirksam drängen müsste, hat Lukat als Polizeipräsident nicht als seine Aufgabe gesehen (Polizei Bochum muss mehr für Vision Zero tun). Er blieb bei klassischen Polizeimaßnahmen, Bußgelder verteilen und öffentlichkeitswirksam mit Kampagnen aufklären.
Offen ist, ob Lukat in seiner Rolle als Oberbürgermeister komplett umdenken könnte und es ihm gelänge, statt der Verwaltung des Istzustandes, die Gestaltung und Entwicklung von Stadt und Zukunft in den Mittelpunkt seiner Politik zu stellen.
Innovationsfähigkeit und Bereitschaft neue Wege zu gehen
Auch sein vergleichsweise hohes Alter steht eher für Erfahrung, aber nicht für Innovation, Kreativität und die Bereitschaft neue Wege zu gehen. Eigentlich ist Lukat mit 62 bereits in Pension gegangen. Es ist davon auszugehen, dass er nur ein Übergangs-OB für eine Amtszeit wäre, denn am Ende einer zweiten Amtszeit wäre er schon 72 Jahre alt.
Das von ihm zum Abschluss seiner Zeit als Polizeipräsident erfolgreich umgesetzte Projekt, in Bochum einen Ort für ein neues Polizeipräsidiums zu finden, kommt ebenfalls nicht besonders innovativ daher. Optisch kann das geplante Gebäudeensemble als zweckmäßig, aber recht einfallslos bezeichnet werden. Bau- und Klimatechnisch bleibt der Neubau hinter den Baustandards der Stadt zurück. Das ist im Wesentlichen allerdings nicht Lukat geschuldet, sondern den Vorgaben des Innenministeriums.
Neues Polizeipräsidium – Foto: Polizei NRW
Zwar hat Lukat hier gezeigt, dass er auch besondere Aufgaben und Projekte erfolgreich abwickeln kann, doch einen besonderen persönlichen Stempel konnte er dem Projekt nicht aufdrücken. Aus städtebaulicher Sicht hätte man sich eine andere, deutlich zukunftsweisendere Gestaltung, an einem zentraleren Ort gewünscht. Optimal und zeitgemäß wäre eine Fortentwicklung des Gebäudebestands am bestehenden Standort gewesen. Würde Lukat OB, wäre es einer seiner Aufgaben, seinen ehemaligen Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht noch zu Verbesserungen des Projekts zu bewegen.
Ideal für die SPD, Niederlage für die Grünen
Im Juni wurde Lukat SPD-Mitglied. Für die Bochumer Genossen ein wichtiges Kriterium, um ihn aufstellen zu können. Er kommt nicht aus Bochum, sondern lebt in Herten, sollte Bochum aber aufgrund seiner Arbeit ausreichend gut kennen.
Für die SPD ist er insoweit also der ideale Kandidat, liegt doch der Fokus der SPD-Politik ohnehin primär auf der Versorgung der in Bochum wohnenden Menschen (mit Sozialwohnungen, Parkplätzen usw. sowie der bei Stadt und städtischen Betrieben Beschäftigten), und wird die Entwicklung und Gestaltung von Bochum zu einer modernen Großstadt, die mit den anderen deutschen Großstädten mithalten und Menschen wie Unternehmen für die Stadt gewinnen kann, als nachrangig angesehen.
Für die Grünen dagegen wäre die Nominierung eine schwere Niederlage. Zeigt sie doch, dass die Partei erneut niemanden Geeigneten finden konnte, der oder die für die Bochumer Grünen kandidieren wollte.
Dass man erneut einen SPD-Kandidaten unterstützen will, belegt zudem, dass die Bochumer Politik von der SPD dominiert und deren Politik seit 25 Jahren willig von den Grünen mitgetragen wird. Die Chance auf ein eigenes politisches Profil scheinen die Grünen ein weiteres Mal zu verspielen. Dass sie jetzt einen Kandidaten mittragen wollen, dessen Lebenslauf so gar nicht für eine moderne, innovative und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung im Sinne der Grünen steht, zeigt auch, dass in dieser Hinsicht große Ansprüche bei den Grünen in Bochum nicht vorhanden sind.
Im Vordergrund steht, über den jetzt unterstützten OB-Kandidaten behalten die Grünen den Zugriff auf die von ihnen bisher gehaltenen Posten im Verwaltungsvorstand (Kämmerin und Sozialdezernentin), auch für den Fall, dass es nach der Wahl zu einer Koalition ohne grüne Beteiligung (Schwarz-Rot) oder mit einer grünen Minderheitsbeteiligung (Schwarz-Rot-Grün) kommt.
Opposition sucht eine unabhängige Kandidatin
Was bedeutet ein OB-Kandidat Jörg Lukat für die Opposition? Da Lukat von Grünen und SPD unterstützt wird, ist fast sicher, dass er mindestens in die Stichwahl kommt. SPD und Grüne werden aus heutiger Sicht bei der Kommunalwahl zusammen auf 40 bis 48% der Stimmen kommen. Das bedeutet, ein reiner CDU-Kandidat hätte wie schon 2020 keine Chance. Würde die CDU doch einen Partei-Kandidaten aufstellen, wäre sogar zu befürchten, dass Lukat die Wahl schon im ersten Wahlgang gewinnt.
Dabei wäre es für die CDU von entscheidender Bedeutung die OB-Wahl zu gewinnen und einen von den Grünen mit getragenen SPD-OB unbedingt zu vermeiden. Gewinnt die CDU nicht den OB, wäre man bei einer Koalition mit der SPD nur Juniorpartner, selbst dann, wenn man stärkste Fraktion würde.
Nur ein breit von vielen politischen Gruppierungen der Opposition auch schon im ersten Wahlgang getragener unabhängiger Kandidat (Zeit für einen unabhängigen Oberbürgermeister?) kann gegen Lukat gewinnen. Die besten Chancen hätte eine junge, dynamische, kluge und kompetente Kandidatin ohne Parteibuch, mit validen Erfahrungen in Sachen moderner und zukunftsgerichteter Stadtentwicklung, die sich auch schon in leitender Position in einer Verwaltung oder einem Unternehmen profilieren konnte. Ideal wäre eine Kandidatin, die auch für Menschen, die eigentlich dem grünen Wählerspektrum zuzurechnen sind, wählbar wäre. Eine solche Kandidatin wäre der Gegenentwurf zu Jörg Lukat und verspräche eine spannende OB-Wahl.
Die STADTGESTALTER suchen noch bis zum 17.10.2024 einen unabhängigen Kandidaten oder eine unabhängige Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl (Stellenanzeige Oberbürgermeister*in). Bisher gibt es nur männliche Bewerber, die STADTGESTALTER würden sich sehr freuen, wenn sich auch weibliche Kandidaten fänden, die sich das Amt der Oberbürgermeisterin zutrauen.
Erst ab 2020 endete für Bochum die Haushaltssicherung. Jetzt weist der Doppelhaushalt 2025/2026 wieder erhebliche Defizite in Höhe von 80 Mio. und 106 Mio. aus. Der Weg in eine neue Haushaltsnotlage ist vorgezeichnet. Die Ursachen für die erneute Haushaltskrise zeigen, die Politik hat aus 11 Jahren Haushaltsnotlage (2009-2019) nichts gelernt.
Zumindest auf dem Papier schafft Bochum seit dem Jahr 2018 den Haushaltsausgleich. Es wurden angesichts des Haushaltsvolumens von 1.800 Mio. geringfügige Haushalsüberschüsse von 1-17 Mio. erzielt, 2020 ein minimales Defizit von 7 Mio.. Aber bereits im laufenden Haushaltsjahr wird das Defizit nur durch die mit mehr Glück als Verstand erzielten Sondereinnahmen des STEAG-Verkaufs aufgrund der Ukraine-Krise vermieden, sonst müsste der überplanmäßige Verlust der BOGESTRA aus dem Haushalt finanziert werden, was schon für 2024 ein Defizit von über 30 Mio. bedeuten würde.
Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 08/2024
Wie konnte es zu der erneuten Haushaltsnotlage kommen?
Der am 05.09.2024 von der Kämmerin eingebrachte Haushaltsentwurf sieht für 2025 ein Defizit von 80 Mio., für 2026 sogar von 106 Mio. Euro vor.
Es stellt sich die Frage, wie konnte es dazu kommen? Politik und Kämmerin beklagen zu Recht die Unterfinanzierung der Kommunen und eine fehlende Lösung für die Ablösung der Altschulden. Doch wesentliche Ursachen liegen auch in der Stadtpolitik, die es nicht als Aufgabe angesehen hat, den absehbar steigenden Ausgaben entgegenzuwirken und gezielt die Einnahmen zu steigern. Das nun eintretende Finanzdesaster war lange absehbar, man hat die Entwicklung jedoch bewusst ignoriert.
Um die genannten Defizite zumindest teilweise zu mindern, will die Kämmerin 2025/26 30 Mio. einsparen. Wie, dafür haben weder Verwaltung noch Politik bisher ein Konzept, nur die Position “Globaler Mehraufwand” steht im Haushalt. Das ist weder kreativ noch seriös.
Die Versäumnisse der Stadtpolitik
Betrachtet man die Ursachen für das zunehmende Haushaltsdefizit, lässt sich erkennen, wo die Versäumnisse der Bochumer Stadtpolitik – besonders der letzten 10 Jahre – liegen:
Personalaufwand – Die Personalaufwendungen der Stadt werden sich von 2015 bis 2026 um 186 Mio. Euro von 313 Mio. auf knapp 500 Mio. Euro erhöhen. Das ist ein Anstieg von fast 60%. Hinzu kommen die Kosten für die Einrichtung der neuen Arbeitsplätze (Büromieten, Arbeits- und Büroausstattung u.ä.). In 12 Jahren hat die Stadt 1.285 neue Stellen geschaffen, aus 5.165 Stellen 2015 werden bis 2026 voraussichtlich 6.450. Das bedeutet eine Zunahme um fast ein Viertel.
Entwicklung Personalaufwand und Zahl der Vollzeitstellen
Bis heute ist man weder willens, die Verwaltung effizienter und schneller aufzustellen, noch ist man bereit, die Bürokratiekosten zu senken, indem man Ämter und Abläufe konsequent zusammen mit denen anderen Stadtgemeinden der Ruhrstadt in zentralen Einrichtungen bündelt (Bochumer Stadtverwaltung zu oft zu langsam und ineffizient). Das maßlose Ausufern der Bürokratie ist also zu großen Teilen auch ein hausgemachtes Problem.
Entwicklung Personalaufwand
Das maßlose Aufblähen der Verwaltung hätte vorausschauend verhindert werden müssen. Die jetzt geschaffenen Strukturen zurückzunehmen, wird ungleich schwieriger.
In den nächsten Jahren muss alles unternommen werden, den Personalaufwand um mindestens 80-100 Mio. Euro pro Jahr zu senken.
Sanierungsfall BOGESTRA – Der Verlust des Bochumer Nahverkehrsunternehmens ist für den Stadthaushalt untragbar geworden. Fast 90 Mio. statt bisher 60 Mio. Euro Verlust pro Jahr kann die Stadt nicht stemmen. Das Unternehmen ist ein Sanierungsfall (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall), es kann die notwendigen Investitionen nicht mehr stemmen und ist überschuldet.
Doch Rot-Grün weigert sich, die nötigen Schritte zu unternehmen, um das Unternehmen zu sanieren und ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Der seit Jahren andauernde Widerstand von SPD und Grünen gegen einen metropolengerechten Ausbau des ÖPNV-Netzes und ein attraktives Tarif- und Ticketsystem kostet die BOGESTRA jedes Jahr weitere Millionen. Zu befürchten ist, dass die Kundenzahlen in den nächsten Jahren weiter zurück gehen, das Defizit weiter steigt und der Stadthaushalt immer stärker belastet wird.
Die umgehende Sanierung der BOGESTRA ist unumgänglich. Nur so kann verhindert werden, dass das Unternehmen den Stadthaushalt ganz zum Einsturz bringt.
Das Defizit muss auf unter 70 Mio. gedrückt werden, um den Haushalt um mindestens 20-30 Mio. zu entlasten.
Einwohnerverlust – Anders als in deutschen Großstädten sonst, sank die Einwohnerzahl der Stadt Bochum von 2011 bis 2022 um 8.000 Menschen (Zensus 2022). Seit 1960 sank sie sogar um 86.000 Menschen (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Das bedeutet massive Verluste an Steuern und Zuweisungen. Konkret verliert die Stadt durch die Bevölkerungsabnahme von 8.000 Menschen 22 Mio. Euro.
Der Einwohnerverlust ist die Folge mangelnder Attraktivität der Stadt. Menschen ziehen lieber in andere Großstädte als nach Bochum. Die Politik hat über Jahrzehnte kaum Wert auf Stadtbild, Stadtgestaltung, Lebensqualität und eine gute Verkehrsorganisation der Stadt gelegt. So wird die Ausrichtung der Stadt in Sachen Modernität und Zukunft auch im neuen Prognos-Städteranking als “eher schwach” bewertet (Städteranking 2024). Der Abstand von Bochum in Sachen Stadtentwicklung zu modernen Großstädten wird immer größer.
Das kann sich die Stadt nicht leisten. Es muss dringend das Ziel verfolgt werden, die Stadt modern und zukunftsgerichtet aufzustellen, um die Attraktivität deutlich zu steigern und die Bevölkerungszahl wieder zu erhöhen.
22 Mio. Euro könnte die Stadt pro Jahr mehr einnehmen, wenn sie die verlorenen 8.000 Menschen wieder zurückgewinnt.
Zinsaufwand – Auch die bis 2017 durch Rot-Grün aufgehäuften rd. 1,7 Mrd. Schulden kommen die Stadt in den nächsten Jahren wieder teuer zu stehen. Betrug der Zinsaufwand für die städtischen Kredite 2021 noch 18 Mio. sind es heute aufgrund der steigenden Zinsen schon 35 Mio., sollen es 2026 laut Prognose der Kämmerin 54 Mio. werden und 2028 sogar 71 Mio. Euro. 2026 entspricht der zu leistende Zinsaufwand also der Hälfte des zu erwartenden Haushaltsdefizits.
Entwicklung Zinsaufwand – Grafik: Stadt Bochum
Die Zinslast wird für den Stadthaushalt zur Zeitbombe. Auch dieses Problem ist lange bekannt, wurde aber ebenfalls von der Politik ignoriert (2021: Bochum die Zombiestadt? Die tickende Zeitbombe im Rathauskeller). In den letzten Jahren unternahm Rot-Grün nichts die Bombe zu entschärfen und die Altschulden zu senken. Man hoffte auf eine Altschuldenregelung, Land und Bund sollten die Schulden übernehmen, vergeblich. Die Politik hat sich verspekuliert.
100 Mio. weniger Schulden würden bei einem Zinssatz von aktuell 3,5 % 3,5 Mio. weniger Zinsaufwand bedeuten.
Übermäßige Subventionierung des Autoverkehrs – In Bochum kostet das Anwohnerparken 22 Euro im Jahr, dafür sind die KiTa-Beiträge hoch. In modernen Städten ist das Anwohnerparken teuer, die KiTas sind dagegen kostenfrei. Über Jahrzehnte hat Rot-Grün den Autoverkehr mit Millionenaufwand billig gemacht. Heute zahlt die Stadt dafür einen hohen Preis. Mit rd. 180 Mio. Euro im Jahr wird der Autoverkehr subventioniert (Uni Kassel: Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV). Wer ein Auto nutzt, zahlt nur 40-60 % der Kosten, die er oder sie verursacht.
Insbesondere fehlen der Stadt Bochum also entsprechende Einnahmen, es werden keine kostendeckenden Parkgebühren verlangt und keine Straßenbenutzungsabgaben. Ein Straßenstellplatz kostet die Stadt nach eigener Kalkulation 250 Euro im Jahr. Etwa 40% der PKW parken in Bochum auf der Straße. Der Stadt fehlen also rund 21 Mio. Euro im Jahr. Auch das Innenstadtparken wird mit mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr subventioniert.
Für die Instandhaltung der Straßen fehlt das Geld ebenfalls. Die Stadt gibt zu wenig für die Erhaltung und Instandsetzung der Straßen aus. 2016 ging die Stadt davon aus, dass in Bochum rund 12 Mio. Euro pro Jahr nötig wären, um die Substanz einwandfreier Straßen zu erhalten. Abgeschrieben für Abnutzung werden rund 25 Mio. Euro im Jahr. Demzufolge sinkt die Vermögenssubstanz kontinuierlich. Es wurden aber nur 3,5 Mio. Euro/Jahr für den Um- und Ausbau von Straßen und weitere 5,7 Mio. EUR p.a. für die betriebliche Unterhaltung bereitgestellt (RPA-Bericht zur Straßenunterhaltungs- und Straßeninstandsetzungsarbeiten vom 10.02.2016).
Um die Straßen vernünftig Instand zu halten und die nötigen Ausgaben zu decken, wären also 2024 Mehreinahmen von mind. 25 bis 30 Mio. pro Jahr erforderlich. Entsprechende Einnahmen könnten über eine Straßenbenutzungsabgabe oder eine Zulassungssteuer generiert werden.
Rot-Grün versäumt es seit Jahren, ,die im Autoverkehr anfallenden Kosten den Verursachenden in Rechnung zu stellen. So fehlen der Stadt mindestens 51-66 Mio. Euro im Jahr.
Was bedeuten die Versäumnisse für den Stadthaushalt?
Addiert man die versäumten Einsparungen und Einnahmensteigerungen aus allen fünf Bereichen, kommt man auf 173 bis 218 Mio./Jahr, die der Stadt heute fehlen, weil die Politik es mindestens in den letzten 10 Jahren versäumt hat, die entsprechenden Potentiale auszuschöpfen. Hätte man eine vorausschauende Haushaltspolitik verfolgt, würde die Stadt auch in den Jahren 2025 und 2026 deutliche Haushaltsüberschüsse satt Defizite in Höhe von 80 bzw. 106 Mio. erwirtschaften.
Zudem hätten bereits in den Jahren 2018 bis 2024 erhebliche Finanzüberschüsse zur Altschuldentilgung erzielt werden können, was heute den Zinsaufwand deutlich reduzieren würde. Wäre in dieser Zeit ein Betrag von 500 Mio. an Schulden zurückgeführt worden, würde sich der Zinsaufwand bei Annahme des aktuellen Zinssatzes mittelfristig um 17,5 Mio. reduzieren. Der Haushalt würde weiter entlastet. Auch in den nächsten Jahren stünden Haushaltsüberschüsse bereit, um die Altschulden weiter zu tilgen.
Die Stadtpolitik trägt die Verantwortung
Die Finanznotlage ist also im Wesentlichen hausgemacht. Sie ist das Ergebnis einer Politik, die nicht vorausschauend auf die Zukunft gerichtet ist, sondern die die absehbaren Probleme konsequent ignoriert, bis sie eintreten und dann die Schuld bei anderen sucht.
Die von SPD und Grünen zu verantwortende desaströse Finanzpolitik wird die Menschen teuer zu stehen kommen. Die Stadt wird um einschneidende Einsparungen nicht herumkommen. Die Schulden machen die Stadt in den nächsten Jahren handlungsunfähig. Investitionen sind kaum und wenn nur auf Kredit möglich. Der Abstand zu modernen und zukunftsorientierten Städten wird sich weiter vergrößern. Die Stadt befindet sich in einer ernsten Haushaltsnotlage. Rot-Grün hat die Stadtfinanzen ruiniert, zum zweiten Mal in 20 Jahren.
CDU, SPD und Grüne haben in dieser Woche ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Es legt fest, dass die großen Parteien schon für eine Stimme einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat erhalten, der den kleinen Parteien trotz hunderter überzähliger Stimmen abgenommen wird. In diesem Beitrag wird am Beispiel von Bochum erklärt, wie der Stimmenraub funktioniert.
Schon immer sind den großen Parteien die kleinen ein Dorn im Auge. Jetzt haben SPD, Grüne und CDU ein neues Wahlgesetz verabschiedet, um der unliebsamen Konkurrenz bei der nächsten Kommunalwahl in skandalöser Weise die Sitze zu stehlen. Die Sitzzuteilung von überzähligen Sitzen soll zukünftig nicht mehr nach der Zahl der Reststimmen erfolgen, sondern, danach wie groß bzw. stark eine Partei im Kommunalparlament vertreten ist.
Wäre das geänderte Gesetz schon bei der letzten Kommunalwahl angewendet worden, hätte die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht. die SPD 84 Sitze und die Grünen 51 Sitze. Die kleinen hätten diese insgesamt 319 Sitze an die großen abgeben müssen (Landtag ändert Kommunalwahlrecht – FDP will klagen).
Wie funktioniert der Stimmenraub?
Doch wie funktioniert der Stimmenklau (Drucksache 18/9806)? Das lässt sich am Beispiel des Stadtrats der Stadt Bochum anschaulich erklären. Dazu wird im Folgenden auf das marginal abgeänderte Wahlergebnis aus 2020 zurückgegriffen. Aus Anschaulichkeitsgründen wird davon ausgegangen, dass die CDU 156 Stimmen mehr erzielt hätte, als das real der Fall war, dafür Grüne und kleine politische Gruppierungen156 Stimmen weniger. Zudem wird angenommen, dass eine der kleinen Parteien, sich in zwei Parteien aufgespalten hat, was in der Realität 2023 auch so geschehen ist.
Das Sitzzuteilungsverfahren bis 2020
Nach dem bisherigen Sitzzuteilungsverfahren, wären die 86 Sitze, des Bochumer Stadtrates, die sich aufgrund von Überhangmandaten ergeben*, im Prinzip in folgender Weise** aufgeteilt worden:
Für jede politische Gruppierung ergibt sich, wenn man die bei der Wahl erreichte Stimmenzahl durch die Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen (138.334) teilt und den Wert dann mit der Gesamtzahl der Ratssitze (86) multipliziert ein Idealanspruch auf die erreichten Sitze. So erreicht die Partei D 2.808 Sitze (4.517 erzielte Stimmen / 138.334 x 86). Das Problem, 2 Sitze kann man an die Partei D direkt vergeben, ein 0,808 Sitz kann aber nicht zugeteilt werden. Entweder die Partei bekommt einen vollen Sitz oder keinen.
Stimmenzuteilung 2020 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)
Also wurden die 86 Bochumer Ratssitze zunächst nach dem ganzzahligen Teil des Idealanspruchs (bei 2,808 also z.B. 2) vergeben. Auf diese Weise können 81 der 86 Site auf die Partien verteilt werden. 5 weitere Sitze blieben übrig.
Teilt man die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen (138.334) durch die Gesamtzahl der Ratssitze (86), waren für einen Sitz 1.609 Stimmen nötig. Nach Verteilung der 81 Sitze ergeben sich für jede Partei Reststimmen, für die kein Sitz zugeteilt wurde. Das wären im Beispiel für CDU und Grüne je eine Stimme, für Partei A 1.538 Stimmen für Partei E 1.486. Also wurden bisher die verbleibenden 5 Sitze nach den höchsten der verbleibenden Reststimmenwerte an die Parteien A, C, D, E und F verteilt
So brauchte die Partei F für einen zusätzlichen Sitz nur 778 Stimmen, während für die ersten 81 Sitze noch je 1.609 Stimmen nötig waren. Dies führt zu einer höheren Stimmengewichtung, die aber rein praktisch unvermeidbar ist, da nur ganze, aber keine halben, Dreiviertel- oder Viertel-Sitze vergeben werden können
Das neue Verfahren der Sitzzuteilung
Das neue Verfahren (Drucksache 18/9806) stellt aber nicht etwa diese Ungleichgewichtung ab, sondern verschärft sie und führt zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung der überzähligen 5 Sitze an die großen Parteien.
Stimmenzuteilung 2025 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)
Die ersten 81 Sitze werden wie nach dem bisherigen Wahlverfahren zugeteilt. Die weiteren 5 Sitze werden dann aber nicht mehr nach den bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigen Stimmen (Reststimmen) verteilt, sondern nach einem “gewichteten Idealanspruch”. Dazu wird der Idealanspruch durch den ganzzahligen Idealanspruch addiert mit 1 geteilt. Beispiel Partei D: 2,808 / 3 = 0,936.
Die 5 noch zu verteilenden Sitze erhalten jetzt die Parteien mit den 5 höchsten gewichteten Idealansprüchen, also CDU und Grüne sowie die Parteien A, C und E.
Das perfide bei dieser Sitzzuteilung, obwohl CDU und Grüne nach Zuteilung der 81 Sitze jeweils nur eine einzige überzählige Reststimme haben, bekommen sie einen der 5 zusätzlichen Sitze, während Partei D mit 1.300 Reststimmen keinen zusätzlichen Sitz erhält.
Das liegt daran, dass die 5 zusätzlichen Sitze nach neuem Kommunalwahlgesetz primär nach der Größe des insgesamt bei der Wahl erzielten Stimmenanteils verteilt werden und die überzähligen Stimmen, auf die kein Sitz entfallen ist, praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Anteil von 19 an 20 Sitzen (0,95) oder gar 29 von 30 (0,98) ist per se höher als der von 1 an 2 Sitzen (0,5) oder 2 von 3 Sitzen (0,66). Der nicht berücksichtigte Reststimmenanteil geht in den “gewichteten Idealanspruch” nicht relevant ein.
Das Kriterium “gewichteter Idealanspruch”, nach dem die 5 Sitze verteilt werden, wurde willkürlich gewählt, man hätte auch gleich den 5 stärksten Parteien jeweils einen Bonussitz zuteilen können. Das Verfahren zeigt, Ziel von SPD, Grünen und CDU war es, sich bei der Sitzzuteilung schamlos auf Kosten der kleinen Partien zu bereichern.
Bewusst wurde das Wahlverfahren so geändert, dass wie im Beispiel eine zusätzliche Stimme für eine große Partei mehr Wert erhalten sollte wie 1.300 Stimmen für eine kleine Partei. Das neue Sitzzuteilungsverfahren macht 1.300 Stimmen für eine kleine Partei wertlos, verschafft den großen Parteien aber schon zusätzliche Sitze, ohne dafür irgendwie nennenswert Stimmen erzielt zu haben. Eine einzige Stimme, wie im Beispiel, kann bereits ausreichen. Demokratisch ist das sicher nicht.
Skrupellose und arrogante Machtbesessenheit
Diese massenweise Entwertung von Wählerstimmen ist Ausdruck einer skrupellosen und arroganten politischen Machtbesessenheit, die letztlich die wesentliche Ursache von der immer wieder beklagten Politikverdrossenheit ist (Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten). Diese Haltung macht Demokratie und Politik verächtlich.
Würde ein Viktor Orban oder ein Jarosław Kaczyński solche Methoden anwenden, um seine Macht zu erhalten, würden Vertreter und Vertreterinnen von SPD, Grünen und CDU das zu Recht als undemokratisch verurteilen. Tatsächlich hat man selbst aber keine Hemmungen in gleicher Weise vorzugehen. Bei der nächsten Demo gegen Populismus und Rechtsextremismus kann man sich dann wieder ein gutes Gefühl geben, auf der richtigen Seite zu stehen.
Doch den Verfall der politischen Sitten und Kultur haben die großen Parteien selbst zu verantworten, und ein Stimmenraub, wie der beschriebene, zerstört nachhaltig das Vertrauen in die Politik und bestätigen das Vorurteil, dass Politiker und Politikerinnen nicht an der Sache interessiert, sind, sondern allein am persönlichen Machterhalt.
Das Verfassungsgericht muss es richten
FDP und Linke haben angekündigt gegen das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Zu erwarten ist, dass das Gericht erneut, wie bereits bei den Versuchen, die kleinen Parteien über Sperrklauseln auszuschalten, die demokratischen Grundrechte wahrt und das neue Wahlverfahren als verfassungswidrig verwirft.
SPD, Grüne und CDU sind gut beraten endlich das Bildungssystem in NRW zu reformieren, das Altschuldenproblem der Kommunen anzugehen und diese finanziell auskömmlich auszustatten. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf, doch in diesen Bereichen glänzt die Politik durch Nichtstun.
Geht es dagegen um den Machterhalt und die gezielte Benachteiligung der politischen Konkurrenten, kann man zuverlässig mit entsprechenden politischen Vorhaben rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl rechnen.
* Da die SPD bei der Wahl 2020 mit 33,71% 29 Direktmandate erzielt hat, mussten diese 29 Sitze im neuen Rat 33,71% der Gesamtsitzzahl der Sitze im Stadtrat ausmachen, es ergaben sich also insgesamt 86 Sitze.
** Genauer werden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt, das eine Sitzverteilung nach dem dargestellten Prinzip vornimmt.
Dass es auch in Bochum bei den nächsten Wahlen voraussichtlich einen Rechtsruck geben wird bzw. vermehrt populistische Parteien gewählt werden, hat viele Ursachen. Entscheidend ist auch, wie in der Stadt seit Jahrzehnten Politik gemacht wird.
Charakteristisch für Menschen, die Populisten ihre Stimme geben, dass sie einfache Lösungen suchen, sich gegen Veränderungen wehren, sich selbst abgehängt fühlen und Schuldige suchen, die sie für falsche Entwicklungen verantwortlich machen können. Ihr Politikverständnis beschränkt sich darauf, dass sie Forderungen an die Politik stellen und erwarten, dass diese erfüllt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Forderungen realistisch erfüllbar sind, ob sie wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen oder ihre Erfüllung der (Stadt-)Gesellschaft insgesamt nutzt. Der eigene egoistische Nutzen steht im Vordergrund. Es besteht der Anspruch, dass man sich selbst gesellschaftlichen Veränderungen nicht anpassen muss, sondern die Politik dafür Sorge trägt, dass alles bleibt wie es ist, aber trotzdem für einen selbst besser wird.
Viele der in dieser Weise gestellten Forderungen sind von der Politik so eigentlich nicht erfüllbar. Wirtschaftlich wie technologischer Fortschritt, Klimaschutz und sich verändernde globale Anforderungen erfordern eine beständige Fortentwicklung und Veränderung von Stadt und Stadtgesellschaft. Den Eindruck zu erwecken, Wohlstand zu erhalten, ohne dieser Faktoren beachten zu müssen und Veränderungen voran zu trieben, sei möglich, ist wesentliches Kennzeichen populistischer Politik.
Auch in Bochum ist ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung von der aktuellen Politik enttäuscht, fühlt sich nicht wahrgenommen bzw. kann die komplexen politischen Zusammenhänge nicht nachvollziehen. Dieser Teil der Bevölkerung ist für Populisten am einfachsten erreichbar. Zu befürchten ist also, dass bei den nächsten Wahlen populistische Parteien, besonders die des rechten Spektrums, deutlich an Stimmen gewinnen.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und haben auch viel mit der lokalen Politik und dem Politikstil der letzten Jahrzehnte zu tun.
Versäumnisse bei Schulen und Bildung
Die Zusammenhänge in der Politik werden immer komplexer, viele Menschen sind nicht damit vertraut wie etwa das Rentensystem, die Wirkungsmechanismen von Treibhausgasen auf das Klima oder das Prinzip von gesellschaftlichem Nutzen und externen Kosten funktionieren. Die Rechtfertigung von politischen Aktivitäten aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Statistiken gewinnt an Bedeutung. Dass Meinungen durch Belege zu stützen sind, ebenso wie die Notwendigkeit von politischen Forderungen, ist vielen Menschen fremd. Mangelnder Bildungsgrad und nicht ausreichende Schulbildung sind die wesentliche Ursache.
Schule und Bildung haben in Bochum seit jeher wenig Wert, der soziale Aufstieg durch Bildung ist kein Ziel der Stadtpolitik. Zum Narrativ der Politik gehörte immer, dass die Politik, auch für die Arbeitsplätze und Wohlstand schafft, die auf Jobs angewiesen sind, die nur geringe bis keine Qualifikationen erfordern. Die Verbesserung von Schul- und Bildungsgrad, um die Menschen für bessere Jobs zu qualifizieren, war dagegen nicht das Ziel. Dass die Zahl von Anlern-Jobs in der Industrie immer weiter zurück gehen würde und Schul- und Ausbildungsqualifikationen bei der Jobsuche immer wichtiger werden würden, verschwieg de Politik den Menschen.
Bei Wahlen zeigt sich immer wieder, Populisten sind besonders bei Menschen mit niedrigem Schulabschluss erfolgreich. So wählten in Hessen 36% der Menschen mit Hauptschulabschluss die AfD (Datenanalyse zur Landtagswahl in Hessen), in Bayern 21%. (Datenanalyse zur Landtagswahl in Bayern). Bei Menschen mit Hochschulabschluss wählten hingegen nur 9 bzw. 8% rechtspopulistisch.
Das Versäumnis der Bochumer Stadtpolitik, die Voraussetzungen zu schaffen, den Menschen einen möglichst hohen Schulabschluss und Bildungsgrad zu ermöglichen, spielt den Populisten also heute die Wähler*innen zu.
Wenig erfolgreiche Stadtpolitik
Ein weiteres Problem ist, dass die Stadtpolitik wenig erfolgreich ist. Die Entwicklung von Stadtteilen wie Wattenscheid oder Werne stellt sich seit Jahren negativ dar, ebenso wie die der Innenstadt. Fehlender Erfolg führt zu Enttäuschung über das, was die Politik leistet. Erschwerend kommt hinzu, dass Fehlentwicklungen, die nicht gestoppt werden, der Verbreitung von Ressentiments und Hetze durch Populisten, in die Hände spielt. Kommen z.B. Stadtteile in eine soziale Schieflage, weil die Stadt nicht rechtzeitig gegensteuert, ist damit ein Anstieg der Zahl von jenen verbunden, die billig wohnen und leben möchten und an Wohn- und Lebensqualität aufgrund ihrer Lebenssituation keine hohen Ansprüche stellen, das sind auch viele Migranten. Von Populisten wird diesen dann die Schuld für den Niedergang des Stadtviertels zugeschoben, obwohl ihr Zuzug die Folge des Niedergangs ist, sie für die Ursachen dagegen nicht verantwortlich sind.
Aufgrund der geschilderten Entwicklungen wird der Politik nicht mehr zugetraut, die bestehenden Probleme zu lösen und Negativtrends zu stoppen. Schon bei der Wahl 2020 bekam die AfD in Stadtteilen, die in Bochum als abgehängt gelten, besonders viele Stimmen. So bekamen die Populisten in einigen Stimmbezirken von Wattenscheid-Mitte und Werne über 15% der Stimmen, während es stadtweit nur für halb so viel reichte (Wahlergebnisse Kommunalwahl 2020).
Versprechen, dass mehr Parkhäuser sowie neue Einkaufszentren die Innenstadt retten, Integrierte Stadtentwicklungskonzepte die Wende in Stadtteilen bewirken oder städtische Investition in Kohlekraftwerke die Schulden der Stadt gegenfinanzieren, erweisen sich immer wieder als falsch und nagen an dem Vertrauen der Menschen zu Politik und die dort vorhandene Kompetenz.
Überforderte Politik betreibt Symbolpolitik, erreicht selbst gesetzte Ziele aber nicht
Auch handelt die Politik wenig vorausschauend. Sie setzt sich zwar pressewirksam Ziele wie “Klimaneutralität bis 2035” oder den Anteil des Radverkehrsanteil auf 25% zu steigern, stellt endlose Listen von Maßnahmen auf, um diese zu erreichen, scheitert aber dann an deren Umsetzung. Die Ziele werden krachend verfehlt, die Politik muss diese korrigieren oder gerät, um die Ziele doch noch zu erreichen, in einen Handlungsnotstand, der den Menschen kaum zuzumuten ist.
Statt Ziele konsequent zu verfolgen, beschränkt sich die Politik zunehmend auf Aktionismus. So sollen Werbemaßnahmen wie “Stadtradeln” und die Teilnahme an Klimaawards wirksame Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. ersetzen oder wird in Wattescheid für 55 Mio. Euro das Stadion saniert statt die herunter gekommene Innenstadt. Die Politik versucht sich durch Symbolpolitik zu profilieren, statt Maßnahmen zu verfolgen, die geeignet sind, die realen Probleme lösen.
Die Menschen bleibt nicht verborgen, dass die Stadtpolitik oft nicht in der Lage ist, Politik so zu betreiben, dass selbst gesetzte Ziele sicher erreicht werden. Es entsteht der Eindruck, Politik ist mit ihren Aufgaben systematisch überfordert, was sich wiederum negativ auf ihre Wählbarkeit niederschlägt, und Menschen bewegt sich nach vermeintlichen Alternativen umzuschauen.
Politik bestimmt nicht, was die Verwaltung tut, sondern umgekehrt
Verwaltung und städtische Betriebe verfolgen durchweg das Ziel, dass die Beschäftigten dort gut versorgt sind und gute Arbeitsverhältnisse vorfinden, der Service für die Einwohner*innen der Stadt scheint dagegen keine Priorität zu besitzen. So ist der öffentliche Nahverkehr unzureichend, Bearbeitungszeiten bei Behörden wie bei der Einbürgerung, Wohngeld oder Mitteln zu Bildung und Teilhabe unzumutbar, ebenso wie die Reinigung von Parks- und Grünanlagen, der Instandhaltungszustand von Schulen, Straßen, Geh- oder Radwegen zu wünschen übriglässt oder die Verkehrsüberwachung mit ihren Aufgaben überfordert zu sein scheint. Städtische Bauprojekte werden aufgrund mangelhaften Projektmanagements durchweg zu teuer und dauern zu lange. Es wird nicht das geleistet, was die Menschen von der Stadt erwarten.
Darüber hinaus werden Bürger und Bürgerinnen von der Verwaltung nicht angemessen, an den sie betreffenden Verfahren beteiligt, wie dies z.B. bei der OGS-Vergabe an den Grundschulen passiert ist oder diese finden nur alibimäßig statt, wie bei der Trassensuchshow zum Radschnellweg. In anderen Bereichen erweist sich die Verwaltung als inkompetent, so schafft sie es seit Jahren nicht Fahrradständer an den Schulen aufzustellen oder Mobilstationen in der Stadt zu errichten.
Eigentlich ist es primäre Aufgabe der Politik für eine effiziente, schnelle und bürgerorientierte Verwaltung zu sorgen. Doch sie schaut nur zu und traut sich nicht, die Verwaltung so zu organisieren, dass diese so arbeitet, wie die Menschen das zu Recht von ihr erwarten dürften. Menschen fragen sich, ob ihre Belange im Fokus der von ihnen gewählten Politik stehen oder die Interessen der Beschäftigten der Stadt.
In Bochum kontrolliert und bestimmt die Politik nicht, was die Verwaltung tut, sondern drängt sich der Eindruck auf, dass die Politik sich als verlängerten Arm der Verwaltung versteht und eigentlich die Verwaltung bestimmt, was die Politik tut. Ein Wille die Entwicklung der Stadt aktiv zu gestalten, ist insbesondere bei der Mehrheitskoalition im Stadtrat nicht zu erkennen, man hält es nicht für nötig die Stadtpolitik mit eigenen Vorschlägen und Ideen zu lenken. Das überlässt man der Verwaltung. Diese macht die Beschlussvorschläge im Stadtrat, über die sie die Stadtpolitik in ihrem Sinne steuert und die von Rot-Grün erwartet, dass diese den Vorlagen im Stadtrat die erforderliche Mehrheit verschafft.
Für die Wähler*innen stellt sich die Frage, warum sie Politiker*innen wählen sollen, die jeden eigenen Gestaltungswillen vermissen lassen, selbst nicht mit Vorschlägen und Ideen aufwarten, sondern dieses Feld der Verwaltung überlassen und alles ohne kritische Beschäftigung abnicken, was ihnen vorgelegt wird.
Politikstil – Politik wird diskreditiert
Ein weiterer Punkt ist, dass der in Bochum gepflegte Politikstil, Politik über die Jahre systematisch diskreditiert hat. Ob im Stadtrat für oder gegen einen Vorschlag gestimmt wird, entscheidet sich in Bochum danach, wer den Vorschlag macht und nicht danach, ob der Vorschlag inhaltlich gut oder schlecht ist.
Entsprechend gibt sich die Rot-Grüne-Mehrheit im Rat regelmäßig nicht mal die Mühe ihre Ablehnung von Vorschlägen anderer Fraktionen zu begründen. Mit diesem überheblichen Verhalten demonstriert Rot-Grün, dass man es als Mehrheitskoalition nicht nötig habe, sich mit Vorschlägen anderer zu beschäftigen oder sich für Entscheidungen gegenüber den Bürger*innen zu rechtfertigen. Die dadurch sichtbar werdende Hochnäsigkeit der Macht wirkt auf die Menschen abstoßend und lässt sie daran zweifeln, ob die Stadtpolitiker*innen wirklich das Wohl der Stadt im Auge haben oder vielmehr bevorzugt eigene Machtinteressen verfolgen.
Wer Politik durch solches Verhalten diskreditiert, schadet ihr und schafft selbst die Ursache dafür, dass Menschen nicht mehr gewillt sind bei Wahlen etablierten politischen Kräften ihre Stimme zu geben.
Förderung der Mentalität, Politik als Konsumgut zu betrachten
Auch hat die Stadtpolitik in Bochum seit jeher die Mentalität gefördert, dass Politik quasi ein konsumierbares Gut ist. Man wählt jemanden und erhält dafür die versprochene Leistung. Das Bewusstsein, dass alle Menschen Teil der Stadtgesellschaft sind und zu deren Entwicklung beitragen, wurde nie gefördert. Die Menschen erwarten u.a., dass die Stadtpolitik für billige Mieten, günstige Preise, tolle Läden in der Innenstadt, kostenfreie Parkplätze vor der Haustür und eine ruhige Wohngegend mit Autobahnanschluss um die Ecke sorgt. Dass die Menschen selbst auch eine Eigenverantwortung tragen, welches Einkommen sie erzielen, ob sie Miete zahlen müssen, oder eigenes Wohneigentum erwerben, wo sie wohnen und wie die Stadt und ihre Wohnumgebung gestaltet ist, ist vielen gar nicht mehr bewusst. Bürgerliches Engagement ist in Bochum im Sportverein oder für den Kleingartenverein sehr verbreitet, für die Entwicklung der Stadt und des Wohnquartiers wird das nicht erwartet, da sieht man die Stadt oder die Wohnungsbaugesellschaft in der Verantwortung.
Wird Politik als konsumierbares Gut verstanden, haben es Populisten leicht. Verfolgen Bürger*innen diese Haltung wird der gewählt, der das beste Angebot macht und den Menschen die meisten Vergünstigungen verspricht. Wenn bei der Wahlentscheidung der persönliche, häufig pekuniäre Vorteil im Mittelpunkt steht, der gesellschaftliche Nutzen aber keine echte Rolle spielt, haben bei diesem Wettbewerb die etablierten Parteien das Nachsehen.
Politik ohne Überzeugungswillen
Es stellt sich zudem die Frage, warum Menschen in Bochum Politik machen? Welche Überzeugungen treiben sie an? Betrachtet man die Politiker*innen, die Bochum im Land- und Bundestag vertreten, fragt man sich, für welche Projekte und Überzeugungen stehen sie? Welche politischen Initiativen treiben sie voran und welche haben sie für die Stadt durchgesetzt? Gibt es da Nennenswertes?
Es entsteht der Eindruck, wichtig ist ihre Anwesenheit in den Parlamenten, um im richtigen Moment für die eigene Fraktion die Hand zu heben. Politik lebt vom Gestaltungswillen, Dinge zu zum Besseren zu verändern, sich dafür zu engagieren und dem unbedingte Willen andere davon zu überzeugen. Doch wo sieht man das in der Bochumer Politik?
Eine öffentliche Auseinandersetzung über politische Themen wird nicht nur gegenüber Populisten vermieden. Es hat den Anschein, als bestünde der Anspruch, Menschen zu überzeugen, dass man bessere Politik macht als Populisten und diese zu entlarven, gar nicht. Wenn es gegen Populisten und Extremisten geht, dann geschieht das fast ausschließlich auf Demonstrationen, mit denen man pressewirksam sichtbar macht, man steht auf der richtigen Seite. So schafft man sich ein gutes Gefühl. Überzeugen kann man damit aber niemanden. Eine Demonstration zeigt nicht, dass man die bessere Politik macht und Populisten keine Alternativen oder gar Lösungen bieten, sondern jeden Unsinn versprechen, nur um gewählt zu werden. Überzeugen gelingt nur über die direkte Ansprache und Diskussionen mit denen, die geneigt sind, Populisten ihre Stimme zu geben.
Besonders die SPD wird voraussichtlich Wähler*innen an Populisten verlieren
In den genannten Bereichen verliert die etablierte Politik aus den genannten Gründen gegenüber den Populisten zunehmend an Boden. Zu erwarten ist, dass besonders Menschen, die sich abgehängt fühlen, in Stadtteilen wohnen, die sich seit Jahren negativ entwickeln und die mit der Komplexität von politischen Zusammenhängen überfordert sind, ihre Stimme bei den nächsten Wahlen populistischen, tendenziell rechten Parteien geben. Das wird besonders zu Lasten der SPD gehen, die im Ruhrgebiet bisher von vielen Menschen aus den entsprechenden Milieus weniger aus Überzeugung denn aus alter Verbundenheit wegen ihrer Verdienste für die Arbeiterklasse gewählt wurden.
Im nächsten Jahr, 2024, steht in Bochum die Europawahl an, es folgen 2025 Bundestags- und Kommunalwahlen. Bei diesen Wahlen wird sich zeigen, wie stark Populisten auch im Ruhrgebiet an Stimmen gewinnen können. Landesweit wird aufgrund der letzten Umfragen mit fast einer Verdreifachung des Stimmenanteils der AfD (15%) ggü. den Landtagswahlen 2022 gerechnet (5,4%) (Sonntagsfrage Nordrhein-Westfalen). Die SPD dagegen verliert 5%.
Will man der genannten Entwicklung wirksam entgegensteuern muss sich wohl insbesondere die SPD überlegen, wie sie ihre (Stadt-)Politik und ihren Politikstil ändert. Die Zeit für Überheblichkeit ist definitiv abgelaufen.
2019 ruft Bochum den Klimanotstand aus. 2035 will die Stadt klimaneutral sein. Reichen die bisherigen Anstrengungen aus, um das Ziel zu erreichen? Die STADTGESTALTER haben untersucht, wie weit die Stadt bei den wichtigsten Maßnahmen ist. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Auf den Seiten der Stadtist zu lesen, Bochum will 2035 klimaneutral sein. Doch seit Ausrufung des Klimanotstandes durch den Stadtrat am 6 Juni 2019 hat sich in der Stadt wenig beim Klimaschutz getan. Die Stadt hat es in vier Jahren nicht mal hinbekommen ein aktualisiertes Klimaschutzkonzept aufzustellen, das eine Strategie festlegt, wie sie in den nächsten 13 Jahren bis 2035 den Ausstoß, von klimaschädlichen Treibhausgasen auf Null reduzieren will. Die Stadt handelt weiter planlos.
Doch auf welchem Stand ist sie vier Jahre nach Ausrufung des Klimanotstandes tatsächlich. Das haben die STADTGETALTER untersucht.
Was ist für Klimaneutralität nötig?
Um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen, muss der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen in der Stadt beendet werden. In Bochum entsteht klimaschädliches CO2 fast ausschließlich durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: für die Stromerzeugung (30%), die Wärmeerzeugung (36%) und im Verkehr (Mobilität 34%). In allen drei Bereichen, muss also die Erzeugung der benötigten Energie auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Das kann nur gelingen, wenn die fossilen Brennstoffe durch erneuerbar erzeugte elektrische Energie ersetzt werden. Klimaneutralität ist also in Bochum dann erreicht, wenn der Strom, der in der Stadt verbraucht wird, zu 100% aus erneuerbaren Quellen kommt und die Energie zur Erzeugung von Wärme und Mobilität fast ausschließlich elektrischer Natur ist.
Für alle drei Bereiche haben die STADTGESTALTER also untersucht, wie weit zum heutigen Zeitpunkt in Bochum bereits erneuerbare Energie zum Einsatz kommt und wie weit die Stadt vom selbst gesetzten Ziel davon 100% erneuerbare Energieträger einzusetzen entfernt ist. Grundlage der Untersuchung war zum einen der Energieatlas NRW, dem bis zum Jahr 2021 entnommen werden kann, welche Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien in Bochum bestehen und wie diese in der Stadt bereits ausgenutzt werden, zum anderen eine Sondierungsstudie des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, wie die Stadt Wuppertal bis 2035 klimaneutral werden kann (Wuppertal klimaneutral 2035, Sondierungsstudie aus dem Jahr 2021).
In der Studie des Wuppertaler Instituts wird dargestellt, welche realen Möglichkeiten bestehen die theoretisch bestehenden Potenziale auszunutzen, um stadtweit fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Die Ergebnisse zur Stadt Wuppertal lassen sich gut auf Bochum übertragen, da beide Städte etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Größe aufweisen und sich hinsichtlich Klimaneutralität im Jahr 2021 auf annähernd gleichen Stand befanden und etwa die gleichen Potenziale aufweisen, die genutzt werden müssten, um das Ziel bis 2035 klimaneutral zu werden, zu erreichen.
Strom – Wärme – Verkehr (Mobilität)
Der Energieatlas NRW gibt für Strom und Wärme folgende Potenziale für die erneuerbare Erzeugung in Bochum an:
Klimaschutz Potenziale, Stadt Bochum
Die ausgewiesenen Potenziale wurden in einer Reihe von Potenzialstudien ermittelt, die das Land NRW in den letzten Jahren in Auftrag gegeben hat.
Für die drei Bereiche Strom, Wärme und Mobilität (Verkehr) stellt sich damit der Sachstand für Bochum wie folgt dar:
Strom – 2021 lag der Gesamtverbrauch an Strom in Bochum bei 2.733 GWh. Um klimaneutral zu werden, geht das Wuppertal Institut davon aus, dass der Verbrauch ohne Wärme- und Verkehrsanwendung um 45% bis 2035 gesenkt werden muss. Durch den zunehmenden Einsatz von Strom zur Erzeugung von Wärme und im Verkehr wird in Summe bis 2035 eine Zunahme auf 110% gegenüber dem heutigen Verbrauch erwartet. Auf Bochum übertragen würde der Stromverbrauch 2035 somit bei 3.006 GWh liegen.
Klimaschutz Strom
Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Stromverbrauch (ohne Verkehr und Wärmeerzeugung) in Bochum von 2021 bis 2035, also in 14 Jahren, im Schnitt pro Jahr um 88 GWh abnehmen. Dies ist bisher nicht der Fall. Nennenswerte Bemühungen den Stromverbrauch in Bochum zu senken, gab es im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen bisher nicht. Erst durch die Energiekrise in Folge des Ukrainekriegs, wurde die Stadt genötigt, sich Maßnahmen zu überlegen, wie der Energieverbrauch der Stadt gesenkt werden kann.
Neben der Senkung des Verbrauchs ist die Umstellung der Stromerzeugung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger für die Erreichung des Ziels Klimaneutralität entscheidend. 2014 wurde nur 11,5 % des Stroms, den die Stadtwerke Bochum an ihre Kunden verkauft haben, klimaneutral, auf Basis erneuerbaren Quellen erzeugt, 88,5 des Stroms wurden mit Gas, Kohle oder Atomkraft hergestellt. Der Anteil des erneuerbar erzeugten Stroms dürfte bis 2021 auf etwa 16% angewachsen sein. In Bochum selbst werden nur 2% des Stroms erneuerbar erzeugt.
Durch den Einkauf von norwegischen Ökostromzertifikaten geben die Stadtwerke zwar selbst an, 48,8% des Stroms stamme aus erneuerbaren Quellen (Strommix Stadtwerke Bochum) . Dies ist allerdings eine falsche Darstellung, die zwar legal ist, aber an den realen Daten nichts ändert. Die Stadtwerke kaufen in Norwegen Zertifikate für mit Wasserkraft erzeugten Strom ein, um damit tatsächlich fossil erzeugten Strom als erneuerbar ausweisen zu können (Bochum muss deutlich mehr tun fürs Klima). Das ist Etikettenschwindel und wird als Greenwashing bezeichnet.
Der Energieatlas NRW weist für Bochum aus, dass auf den Dächern und Freiflächen der Stadt insgesamt 1.255 GWh Strom pro Jahr solar erzeugt werden könnten (Photovoltaik: PV). Das wären 45,9% des Gesamtstromverbrauchs von 2021. Mit anderen erneuerbaren Energieträgen (u.a. Biomasse, Wasserkraft) ließen sich weitere 3.2% des Verbrauchs erneuerbar herstellen. Für Windkraft besteht kein Potenzial in Bochum. Somit liegt das Hauptpotenzial zur Stromerzeugung in Bochum selbst bei PV-Anlagen. Im Jahr 2021 wurden nur 74,4 GWh Strom in Bochum erneuerbar erzeugt, davon 40 GWh solar. Vom bestehenden Gesamtpotenzial für erneuerbare Energieerzeugung wurden bisher nur 2,7% ausgenutzt.
Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass von dem ausgewiesenen PV-Potenzial bis 2035 80% nutzbar gemacht werden könnten, also 1.004 GWh pro Jahr. Um dieses Potenzial voll ausnutzen, müsste der mittels Photovoltaik auf Bochumer Dach- und Freiflächen erzeugte Strom im Jahr um 69 GWh steigen, 2022 konnte aber nur ein Ausbau um 8 GWh erreicht werden. Der Ausbau geschieht also viel zu langsam. Zwar werden auf öffentlichen Gebäuden mittlerweile PV-Anlagen aufgebaut doch werden teilweise immer noch, wie beispielsweise bei der Sporthalle in Linden, die Potenziale nicht voll ausgenutzt und nur ein Teil der Dachfläche mit PV-Modulen bestückt (Neue Zweifach-Sporthalle in Linden).
Auch fehlt der politische Wille den Ausbau von PV zu fördern. So lehnten SPD und Grüne sowohl eine Förderung von Balkonsolaranlagen ab (Vorlage 20211923) , ebenso wie eine Erhöhung der Vergütung von in das Bochumer Stromnetz einzuspeisenden Solarstrom (Vorlage 20222985/1). Beides wurde von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen.
Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Stromverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an PV-Anlagen in den verbleibenden 13 Jahren gelingen wird.
Wärme – Für die Erzeugung von Wärme werden in Bochum derzeit jedes Jahr 3.200 GWh Energie aufgewendet (Vorlage 20221538).
Klimaschutz Wärme
Das Wuppertalinstitut geht davon aus, dass der Wärmeverbrauch bis 2035 um 30% gesenkt werden sollte. Für Bochum würde das einen verbleibenden Wärmebedarf von 2.240 GWh im Jahr 2035 bedeuten. Damit der Wärmebedarf sinkt, müssten viele der in Bochum vorhandenen Gebäude energetische saniert werden. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, denn die in Bochum vorhandenen Gebäude wurden zu einem großen Teil zu Zeiten gebaut, in denen eine Dämmung der Häuser nicht üblich war und insgesamt sehr kostengünstig. materialsparend und wenig energieeffizient gebaut wurde. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten laut Wuppertal Institut pro Jahr 4% der Bestandsgebäude energetisch saniert werden. Bisher liegt die energetische Gebäudesanierungsrate in Bochum jedoch bei unter 1%.
Das Potenzial zur Erzeugung von Wärme liegt dagegen in Bochum bei 3.265 GWh pro Jahr. Die benötigte Wärme kann also in Bochum zu 100% erneuerbar erzeugt werden. Der größte Teil des Potenzials liegt bei der Geothermie (2.865 GWh). Eine nennenswerte Ausnutzung der erneuerbaren Quellen zur Wärmeerzeugung geschieht in Bochum jedoch bisher nicht, Im Klimaschutzkonzeot 2030 wird angegeben, dass der Wärmebedarf der privaten Haushalte zu 3% mit Holz gedeckt wird. Andere erneuerbare Quellen werden in keinem nennenswerten Umfang genutzt.
Das Wuppertal Institut geht davon aus, dass 50% des rechnerisch vorhandenen Potenzials für Geothermie bis 2035 auch tatsächlich genutzt werden könnte (1.427 GWh), das entspricht einem Anteil von 62% des Wärmebedarfs im Jahr 2035. Dieser teilt sich wiederum auf in Tiefen- und oberflächennahe Geothermie. Weitere Potenziale zur Deckung der verbleibenden 38% Wärmebedarf bestehen in der Nutzung von Solarthermie, Bio- und Syngas, Biomasse und Fernwärme.
Allerdings wird Fernwärme im Ruhrgebiet bisher nur zu 5% aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt (Fernwärme Ruhrgebiet). Dieser Anteil muss bis 2035 auf 100% steigen. Dies stellt eine weitere Herausforderung im Wärmebereich dar.
Im Bereich Geothermie sind in Bochum in letzter Zeit zwar einige vielversprechende Projekte auf den Weg gebracht worden (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft). Allerdings findet der erforderliche Ausbau bisher nicht halbwegs in dem Maße statt wie dies in den Jahren bis 2035 erforderlich wäre. Das gilt in gleicher Weise für die Energieträger Solarthermie, Bio- und Syngas, sowie Biomasse.
Die Politik blockiert auch hier mehr die Entwicklung, als dass sie diese fördert. In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird immer noch keine Verpflichtung zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern vorgeschrieben. Auch lehnten SPD und Grüne sowohl einen Masterplan Geothermie ab (Vorlage 20223026) wie auch den Ausbau von Agrothermie (Vorlage 20223067). Beide Anträge wurden von den STADTGESTALTERn gestellt.
Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Wärmeverbrauch in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass der nötige Zubau an insbesondere Geothermie bis 2035 gelingen wird.
Verkehr (Mobilität) – Der Energieverbrauch des Verkehrs liegt in Bochum bei knapp über 3.000 GWh. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sollte laut Wuppertal Institut der Personenverkehr in der Stadt um 20% und der Güterverkehr um 10% sinken.
Klimaschutz Mobilität
Darüber hinaus sollte die Zahl der Wege, die mit dem Auto gefahren werden, um 29%P abnehmen. Im Gegenzug müssten die Anteile des Radverkehrs auf 25% (´+18%P) steigen, der Anteil des ÖPNV auf 26% (+11%P).
Für die verbleibenden Wege, die motorisiert zurückgelegt werden, sollten ganz überwiegend E-Fahrzeugen eingesetzt werden. Bei PKW wird eine Quote von 97% angestrebt bei leichten Nutzfahrzeugen von 80%, bei schweren von 70% und bei Bussen von 100%.
Um diese Ziele zu erreichen, tut Bochum jedoch fast nichts. Wirksame Maßnahmen, gezielt den Personen- und Güterverkehr zu senken, gibt es keine, ebenso wenig nennenswerte Projekte um den ÖPNV auszubauen, insbesondere um das Netz zu erweitern und zu verbessern. Das Ziel, den Radverkehr auf einen Anteil von 25% bis 2030 auszubauen, wurde im Rahmen des neuen Radverkehrskonzeptes erst kürzlich kassiert. Jetzt wird nur noch ein Zielwert von 15% verfolgt. Auch beim ÖPNV-Ausbau zeigen sich SPD und Grüne desinteressiert. Wie von den STADTGESTALLTERn vorgeschlagen, Vorplanungen zur Ausweitung des ÖPNV-Netzes (Vorgang 20213912) aufzunehmen, wurde von der Koalition abgelehnt.
Die Zahl der Fahrzeuge mit E-Antrieb nimmt ebenfalls nicht im erforderlichen Maß zu. In jedem Jahr müsste die Zahl der Elektrofahrzeuge bei den PKW um 11.623 zunehmen, bei den LKW um 938. 2022 wurden jedoch nur 4.062 neue E-PKW zugelassen. Die Zahl der E-LKW nahm sogar ab.
Stand heute ist somit als gänzlich unrealistisch anzusehen, dass Bochum bis 2035 den Energieverbrauch im Verkehr in der erforderlichen Weise wird senken können, noch, dass die erforderliche Verlagerung eines Großteils der Mobilität auf klimaneutrale Verkehrsmittel gelingen wird.
Insgesamt ist zu konstatieren, in den drei wichtigsten Bereichen Strom, Wärme und Verkehr (Mobilität) sind keine ausreichenden Anstrengungen der Stadt festzustellen, um das Ziel zu erreichen, dass die Stadt bis 2035 klimaneutral wird.
Weitere wichtige Bereiche zur Erreichung von Klimaneutralität
Aber auch in weiteren Bereichen, die zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität wichtig sind, bleiben Anstrengungen in Richtung Klimaschutz aus.
Flächen und Versiegelung – So kann sich die Stadt weiterhin nicht durchringen die weitere Flächenversiegelung und den Neubau auf Frei- und Grünflächen zu stoppen. Auch durch den Abriss alter Gebäude und den Neubau werden große Mengen CO2 verbraucht (Darum brauchen wir eine Bauwende).
Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER die Einführung einer Flächenbilanzierung mit dem Ziel einer Nettonullneuversiegelung beantragt (Vorlage 2019016). Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der 2023 von den Linken beantragte Flächenverbrauch-Stopp bis 2030 (Vorlage 20231069). Immer wieder stimmten SPD und Grüne dagegen.
Klimaschutz Flächen und Versiegelung/ Abfall
Abfall – Auch die Reduzierung des Restmüllvolumens und die optimale energetische Verwertung des Biomülls kommt in Bochum nicht voran. Die Restmüllmenge in Bochum müsste von 256 kg 2021 auf 50 kg 2035 pro Person sinken (Bochum macht zu viel Müll), tatsächlich erhöht sich die Menge von Jahr zu Jahr.
Auch zur effizienten Nutzung des Biomülls zur Wärme- und Stromerzeugung ist Bochum nicht gewillt. Der von den STADTGESTALTERn diesbezügliche Antrag (Vorgang 2023ß136) wird mit der fadenscheinigen Begründung hinausgezögert, man warte noch auf eine technische Möglichkeit den Biomüll vom Restmüll zu trennen, um eine Biotonnenpflicht zu vermeiden. Dass eine solche technische Möglichkeit bis 2035 entwickelt wird, die auch ökonomisch tragfähig ist, wird von Fachleuten allerdings nicht erwartet.
Städtische Gebäude und Infrastruktur – Auch die Stadt selbst tut immer noch zu wenig in Sachen Klimaschutz. Immerhin führte der Ukrainiekrieg dazu, dass die Stadt aufgrund von Vorgaben des Bundes Maßnahmen ergreifen musste, um den Energieverbrauch städtischer Gebäude um 12% zu senken. Darauf war man mit dem Ziel des Klimaschutzes bisher nicht gekommen. Eine weitere Senkung des Energieverbrauchs ist bisher nicht beabsichtigt, obwohl das Wuppertal Institut insgesamt 40% im Zeitraum 2021 bis 2035 für nötig hält.
Klimaschutz städtische Gebäude und Infrastruktur
Um Klimaneutralität zu erreichen, müsste der gesamte Gebäudebestand der Stadt bis 2035 energetisch saniert werden. Hinzu kommt, dass der gesamte Strom- und Wärmebedarf für die städtischen Liegenschaften bis 2035 zu 100% mit erneuerbaren Energien bereitgestellt werden müsste. Ebenfalls müssten alle städtischen Fahrzeuge durch solche mit E-Antrieb ersetzt werden, inklusive der Busse der BOGESTRA. Wie weit die Stadt in diesen Punkten ist, dazu liegen derzeit allerdings keine Daten vor. Diese werden die STADTGESTLATER in der nächsten Ratssitzung erfragen.
Bei der Senkung des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung durch die Umrüstung auf LEDs lässt sich bei derzeitigem Tempo das Ziel 2035 alle Leuchten umgerüstet zu haben, nicht erreichen. 400 Laternen werden derzeit pro Jahr umgerüstet, 1.857 müssten es sein. Auch hier tut die Stadt somit zu wenig.
Fazit: Anstrengungen reichen niemals aus, um Klimaneutralität 2035 zu erreichen
In fast allen Bereichen reichen die Anstrengungen nicht ansatzweise aus, um das Ziel, Klimaneutralität bis 2035, zu erreichen. Während die wichtigen Maßnahmen liegen bleiben, ist die städtische Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit vorwiegend mit Klimamarketing beschäftigt. Worte ersetzen Taten: 200 obdachlose Menschen erhalten ÖPNV-Tickets, der Oberbürgermeister unterschreibt Resolutionen, Studien werden verfasst. Sonst passiert wenig bis gar nichts (Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).
Klimaschutz Anstrengungen
Die Grünen haben unterdessen festgestellt, dass für den Klimaschutz zu wenig Stellen in der Verwaltung vorhanden sind. Im November haben sie noch den Haushalt für 2023 und 2024 sowie den dazu gehörigen Stellenplan gemeinsam mit der SPD beschlossen und alle Anträge der Opposition, die Mittel für den Klimaschutz zu erhöhen, abgelehnt, jetzt fordern sie selbst mehr Personal (Personalnotstand: Wir fordern mehr Arbeitskräfte in der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit).
Eigentlich legt man zunächst fest, welche Maßnahmen zur Erreichung den Klimaneutralität 2035 erforderlich sind. Leitet daraus ab, wie viele Beschäftigte man in der Verwaltung für die Umsetzung benötigt und schafft diese Stellen dann und setzt danach die beschlossenen Maßnahmen konsequent um.
In Bochum läuft das anders. Erst setzt man sich ohne groß nachzudenken, wie man es realisieren will, ein Ziel. Dann passiert vier Jahre nichts Nennenswertes. Über vier Jahre braucht man allein dafür ein Konzept zu erarbeiten, obwohl man auch ohne aufgeblasenes Konzept lange weiß, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Stadt klimaneutral zu machen. Noch ehe das Konzept fertig ist, beschließt man wie viel Personal man benötigt, um das noch nicht vorhandene Konzept umzusetzen, um dann sechs Monate später zu der Erkenntnis zu kommen, das Personal reiche nicht ansatzweise aus, obwohl immer noch weder ein Konzept vorliegt, noch Bereitschaft erkennbar ist, wirklich zu tun, was erforderlich ist, um das gesetzte Ziel zu erreichen.
Kein Wunder, dass es schwierig ist die Stellen in der Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit überhaupt zu besetzen bzw. viele Beschäftige es dort nicht lange aushalten und sich nach kurzer Zeit wieder wegbewerben. Wer will schon unter solch chaotisch anmutenden Rahmenbedingungen arbeiten und sich für ein Ziel einsetzen, das offenbar weder von Oberbürgermeister, Stadtbaurat, noch von SPD und auch nicht von den Grünen mit der notwenigen Entschlossenheit verfolgt wird?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.
Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.
Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein
Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Rettung des Wahlrechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.
Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).
Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig
Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.
OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.
Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023
Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.”
§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.
Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken
Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.
Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).
Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.
Trotz ständiger Absichtserklärungen des Oberbürgermeisters und eines Ratsbeschlusses, einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu bauen, schafft es die Verwaltung seit 7 Jahren nicht, das Vorhaben umsetzen. Woran liegt es? Unwille, Unfähigkeit? Die STADTGESTALTER haben Akteneinsicht genommen, um das aufzuklären.
Moderne, lebenswerte Innenstädte aber auch Einkaufszentren punkten mit attraktiven Spielplätzen, die besonders Familien mit Kindern zu den Einkaufsmeilen locken. Die Kinder bekommen die Eltern besser von einem Einkaufstag überzeugt, wenn sie ihnen versprechen können, dass es danach noch auf einen tollen City-Spielplatz geht. 2016 schien es schon so, als hätte man das auch in Bochum verstanden, doch bis heute, 7 Jahre später, ist ein solcher Innenstadt-Spielplatz immer noch nicht in Sicht.
Die Vorgeschichte 2016-2023
2016 – Schon vor 7 Jahren schlugen die STADTGESTALTER einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz vor (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten). Ein Antrag, der für die Bochumer wie die Wattenscheider City eine familienfreundliche Gestaltung sowie zeitgemäße und interaktive Spielplätze vorsah, wurde von STADTGESTALTERn und FDP zum 18.02.16 in den Rat eingebraucht (Vorgang 20160325). Im Ausschuss für Strukturentwicklung erklärte der Oberbürgermeister, die Verwaltung sei bereits an entsprechenden Planungen dran und würde diese bald vorstellen. Er bat daher den Antrag zurückzustellen. Im Vertrauen auf die Worte des OB kamen die Antragsteller dieser Bitte nach.
Spielplatz Kuhhirtenplatz, STADTGESTALTER 2016
2018 – Doch bis 2018 tat sich nichts. Also stellten STADTGESTALTER und FDP den Antrag in aktualisierter Form am 07.06.2018 erneut (Vorgang 20181424). Dieses Mal erklärte die Verwaltung jetzt sei man an entsprechenden Planungen im Rahmen des gerade in Bearbeitung befindlichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK-Innenstadt) dran und könnte diese in Kürze vorstellen. Erneut vertrauten die Antragsteller auf die Worte der Verwaltung und nahmen den Antrag zurück.
2019 – in diesem Jahr wurde das ISEK Innenstadt vorgestellt, doch entgegen den Ankündigungen der Verwaltung kommt in dem Konzept die Anlage eines Innenstadt-Spielplatzes nicht vor. Es ist lediglich davon die Rede, dass man bis 2025 ein Konzept “Begrünte und bespielbare Innenstadt“ entwickeln wolle (Maßnahme C1).
Diesmal ergriff die CDU die Initiative und stellte zur Ratssitzung am 12.12.19 den Antrag einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen (Vorgang 20193683). Der Rat stimmte dem einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung einen Gestaltungs- und Finanzierungvorschlag auszuarbeiten und diesen den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Den hat die Verwaltung jedoch bis heute weder erarbeitet noch vorgelegt.
2022 – Im Rahmen der Beratungen zu einem weiteren Antrag der CDU, in der Innenstadt einen betreuten Spielplatz in der Bochumer Innenstadt einzurichten (Vorgang 20221605), erklärt der Oberbürgermeister, dass es einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz geben werde und die Planungen dazu bereits aufgenommen worden seien (Rats-TV zur Ratssitzung am 21.06.22).
2023 – Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU, wieweit denn jetzt die Planungen zum Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz gediehen seien (Mitteilung 20230015). Tenor, man prüfe noch die Möglichkeiten zum Umbau des Platzes, es gäbe noch keine Ergebnisse und man wisse auch noch nicht, wie lange man noch brauchen werde.
Wie so häufig in Bochum wurde also jahrelang viel über das Projekt Innenstadt-Spielplatz gesprochen, viel angekündigt, zugesichert und erklärt, was die Verwaltung angeblich schon tue, nur real gebaut wurde in 7 Jahren nichts.
Die Akteneinsicht
Also beantragten die STADTGESTALTER im Februar 2022 Akteneinsicht, um zu klären, was die Verwaltung in Sachen Innenstadt-Spielplatz tatsächlich seit 2016 unternommen hat. Die Verwaltung antwortete, die Bereitstellung der Akten würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, da alle Vorgänge seit 2016 bereitgestellt werden müssten.
Am 08.03.23 konnten die Akten eingesehen werden. Drei schmale Leitzorder wurden vorgelegt. Der erste beinhaltete die Vorgänge zum temporären Spielplatz am Kuhhirtenplatz 2021 und 2022, der zweite die Vorgänge zu Spielplätzen für politische Gremien (u.a. Spielleitplanung), die alle auch im Ratsinformationssystem zu finden sind. Nur der dritte dünne Ordner befasste sich mit den Planungen zur Anlage eines Spielplatzes in der Innenstadt, genauer dem auf dem Kuhhirtenplatz. Dieser Ordner beginnt mit dem Antrag der CDU vom 12.12.19 einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen. Bemühungen oder Planungen zu einem Innenstadt-Spielplatz vor diesem Antrag, gab es gemäß Aktenlage nicht. Entsprechende Aussagen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung aus 2016 und 2018 waren somit falsch. Die Politik wurde hinters Licht geführt, um sie zu bewegen diesbezügliche Anträge zurückzustellen.
Das nächste und zweite Blatt in der Akte ist der Antrag der CDU vom Juni 2022, in der Bochumer Innenstadt einen betreuten Spielplatz einzurichten. Auch in der Zeit bis zu diesem Antrag (Dezember 2019 bis Juni 2022) hat sich die Verwaltung gemäß Aktenlage, anders als der OB es in der Ratssitzung am 21.06.22 vorzugeben versucht hatte, in keiner Weise mit Planungen zum Kuhhirtenspielplatz beschäftigt. Es stellt sich die Frage, haben Oberbürgermeister und Stadtbaurat den Beschluss zur Schaffung eines Innenstadt-Spielplatzes auf dem Kuhhirtenplatz aus der Ratssitzung am 12.12.19 absichtlich unter den Tisch fallen lassen, ggf. weil ihn nicht SPD und Grüne gestellt hatten, sondern die CDU, oder war Organisationsversagen im Dezernat des Stadtbaurats die Ursache, wo man den Überblick verloren hat, welche Beschlüsse des Rates noch umzusetzen sind?
Der Akte ist jedenfalls zu entnehmen, dass erst nach dem erneuten Antrag der CDU im Juni 2022 die Planungen für den Spielplatz am Kuhhirtenplatz aufgenommen wurden. Allerdings enthält die vorgelegte Akte weder einen Arbeitsauftrag, noch einen Projektzeitplan oder einen Katalog von Aufgaben und Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen mit welcher Fragestellung, wer in der Verwaltung welche Aufgabe abzuarbeiten hat. Offenbar wurde eine Mitarbeiterin beauftragt, sich mal zu den Planungen Gedanken zu machen, die erforderlichen Platzpläne zu besorgen, mit Veranstaltungsakteuren zu reden und erste – durchaus spannende – Planungsideen zu entwickeln und diese mit Spielgeräte-. und Sitzmobiliarherstellern abzuklären. Dass es ein durchdachtes Projekt zur Schaffung des Innenstadt-Spielplatzes bis zu einem festgelegten Datum x, gibt, ist der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Auch war die Akte in keiner Weise vollständig, sondern stark lückenhaft und folgerichtig auch entgegen der rechtlichen Vorgaben nicht paginiert (mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen). U.a. fehlten Vorgänge, aus denen sich andere Vorgänge ergeben haben müssen, zudem Besprechungsprotokolle von offenbar durchgeführten Besprechungen und Vermerke zu Absprachen, wie bestimmte Vorgänge zu behandeln sind. Es hatte sehr den Anschein als wäre die Akte extra für die Akteneinsicht zusammengestellt worden.
Letztlich bestätigt die Akteneinsicht den Verdacht, dass Aussagen von Oberbürgermeister und Verwaltung, wieweit man sich mit Angelegenheiten schon beschäftigt hat, grundsätzlich nicht zu trauen ist und dass im Dezernat des Stadtbaurats Beschlüsse des Rates nicht systematisch, sondern nach Gutdünken abgearbeitet werden. Ob dies absichtlich so geschieht oder in Folge schlechter Organisation, mag dahinstehen, beides ist inakzeptabel.
Folgerungen und Konsequenzen
Die Angelegenheit zeigt, wie wichtig es wäre, dass die Stadt ein Umsetzungsregister führt, in dem die Verwaltung mindestens jährlich zu berichten hat, wie weit die Umsetzung der Beschlüsse des Rates fortgeschritten ist (Bochum fehlt Umsetzungsregister für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen). Ein solches Register hatten die STADTGESTALTER im Mai 2022 im Rat vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt, die Koalitionsparteien waren nicht bereit diese wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße politische Kontrolle der Verwaltung zu schaffen.
Nachdem schon im Rahmen der Akteneinsicht zur Trassenführung des Radschnellwegs schwere Defizite bei der Verwaltungsarbeit offensichtlich wurden (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis) bestätigt die Akteneinsicht zum Innenstadt-Spielplatz, dass eine deutlich verstärkte Kontrolle der Verwaltungsabläufe durch die Ratsmitglieder erforderlich ist. Die STADTGSTALTER haben sich daher vorgenommen systematisch weitere Verwaltungsvorgänge mittels Einsicht in die Akten zu beleuchten. Zu hoffen ist, dass andere Fraktionen in gleicher Weise vorgehen, um aufzuklären, was in der Verwaltung falsch läuft, warum die Realisierung von Beschlüssen häufig endlos dauert (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam) und in nicht wenigen Fällen dann nicht mal überzeugen kann (Radverkehrskonzept ist kaum zu gebrauchen).
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