25 Jan.

Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts

Die Stadt Bochum gibt in diesem Jahr 88 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt, 2026 sind es 113 Mio. Euro. Eine erneute Haushaltssicherung droht. Ohne Sanierung des Haushaltes wird die Stadt ab 2027 handlungsunfähig sein. Die Politik ignoriert das Problem. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor.

Seit diesem Jahr (2025) gibt die Stadt wie schon bis 2018 wieder deutlich mehr Geld aus, als sie einnimmt. Die Stadt lebt über ihre Verhältnisse.

Haushaltssicherung ab 2027 – Die Politik ignoriert das Problem

Laut Prognose der Kämmerin wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Bis mindestens 2029 geht die Kämmerin von Haushaltsdefiziten aus (Prognose bis 2029, Haushaltskompass, Seite 17). Tritt das ein, was die Kämmerin vorhersagt, kommt es ab 2027 wieder zur Haushaltssicherung. Die Bezirksregierung übernimmt die Finanzaufsicht, jeder Stadthaushalt muss von ihr genehmigt werden. Die Stadt wird aufgrund fehlender Finanzmittel handlungsunfähig, die kommunale Selbstverwaltung wird erheblich eingeschränkt.

Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 12/2024

Bei diesen Zukunftsaussichten, müsste eigentlich ein Aufschrei durch Stadt und Politik gehen. In der Presse müsste ein heftiger Streit toben, wer für den drohenden Haushaltsnotstand die Verantwortung trägt und wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Doch das Thema scheint niemanden zu interessieren. Offenbar will die Politik erst handeln, wenn der Notstand längst eingetreten ist, Konzepte ihn abzuwenden hat die Politik nicht.

Statt ein Konzept vorzulegen, wie man dafür sorgt, dass die städtischen Einnahmen schnellstmöglich wieder die Ausgaben decken, hat die Mehrheitskoalition im Rat das Problem sogar weiter verschärft. Sah der Haushaltsentwurf der Kämmerin für den Doppelhaushalt 2025/26 noch ein Defizit von insgesamt 186 Mio. vor, hat die Rot-Grüne-Koalition durch zusätzliche Ausgaben das Haushaltsdefizit auf 201 Mio. (+15 Mio.) rauf geschraubt. Statt die Ausgaben zu senken, hat man das Defizit weiter erhöht und damit die Haushaltslage weiter verschlimmert. Dieses Vorgehen kann nur als ignorant und verantwortungslos bezeichnet werden.

Haushalts-Sanierungskonzept der STADTGESTALTER

Auch wenn die Bochumer Politik sich nicht mit dem Thema beschäftigen will, bleibt die Frage, wie kann die Haushaltssicherung abgewendet und Einnahmen und Ausgaben der Stadt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor, wie die Haushaltssicherung doch noch abgewendet werden könnte.

Haushalts-Sanierungskonzept, Die STADTGESTALTER

In ihrem Konzept schlagen die STADTGESTALTER verschiedene Maßnahmen vor, die Ausgaben der Stadt zu senken und die Einnahmen zu steigern, um das prognostizierte Defizit auszugleichen und nötige Ausgabensteigerungen sowie Einnahmen Entlastungen zu refinanzieren.

Ausgangslage (Spalte A) – In dieser Spalte wird das von der Kämmerin für die Jahre 2025 – 2029 prognostizierte Defizit erfasst und für die Jahre 2030 und 2032 fortgeschrieben. Dieses ist auszugleichen, damit zukünftig kein Haushaltsdefizit mehr entsteht.

Die Zahlen der Kämmerin (blaue Kurve im Diagramm zur Entwicklung des städtischen Haushaltsdefizits) gehen davon aus, dass in den Jahren 2025 und 2026 bereits ein “globaler Minderaufwand” von 28 Mio. bzw. 37 Mio. realisiert wird, das bedeutet die städtischen Ausgaben im laufenden Haushalt 25/26 um insgesamt 65 Mio. gesenkt werden müssen. Das Konzept der STADTGESTALTER geht davon aus, dass die Stadt diesen Vorgaben, wie im Haushalt dargestellt, auch nachkommt.

Ausgabensenkungen (Spalten B bis F)

Das Konzept der STADTGESTALTER sieht eine Senkung der Ausgaben in 5 Bereichen (Spalten B bis F) vor.

Effizientere Abläufe bei der Stadtverwaltung (Spalte B) – Von 2015 bis 2026 steigen die städtischen Personalkosten um 185 Mio. Euro (+60%). 1.285 zusätzliche Stellen werden geschaffen. Weitere Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze (Räumlichkeiten, Ausstattung usw.) kommen noch hinzu. Nach Ansicht der STADTGESTLTER sind diese Ausgaben wieder zu reduzieren. Systematisch ist zu untersuchen wie die Arbeitsläufe in der Verwaltung effizienter organisiert sowie Kosten und Stellen eingespart werden können. Zu diesem Zweck sollte eine externe Unternehmensberatung beauftragt werden.

Bis 2036 soll so eine Einsparung von Ausgaben in Höhe von 150 Mio. Euro erreicht werden.

Digitalisierung, verstärkter Einsatz von KI (Spalte C) – In Sachen Digitalisierung und Einsatz von KI liegt die Verwaltung weiterhin weit hinter dem zurück, was in Unternehmen bereits seit Jahren üblich ist.

Die STADTGESTALTER halten durch eine erhebliche Beschleunigung und Ausweitung entsprechender Maßnahmen auch hier Einsparpotentiale in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro bis 2036 für möglich.

Verbesserung Projektmanagement (Spalte D) – Die Kostensteigerungen bei den laufenden 100 städtischen Bauprojekten summierte sich Ende 2022 auf 80,4 Mio. Euro, die Terminüberschreitungen auf 125 Jahre (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant).

Wesentliche Ursache für diese untragbar hohen Kostenüberschreitungen sind erhebliche Defizite beim städtischen Projektmanagement. In diesem Zusammenhang haben die STADTGESTALTER vielfach Verbesserungen angemahnt und u.a. vorgeschlagen das Projektmanagement für Großprojekte durch eine gemeinsame Einrichtung der Städte der Ruhrstadt durchführen zu lassen.

In den nächsten 10 Jahren sollte in diesem Bereich durch Reorganisation eine Ersparnis von mindestens 25 Mio./Jahr erreicht werden.

Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit – Ruhrstadt (Spalte E) – Die intensive Zusammenarbeit insbesondere mit den weiteren 14 Städten der Ruhrstadt bietet weitere hohe Einsparpotentiale (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).

Durch Skaleneffekten lässt sich die Kosteneffizienz deutlich steigern (insbes. bei Verwaltung und städtischen Unternehmen). Statt Dinge in 15 Ämtern, Einrichtungen und Unternehmen separat zu organisieren, reicht dafür regelmäßig eine mit Filialen in allen Städten der Ruhrstadt aus.

Zudem ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen, hoch effizienten Infrastruktur aus einem Guss (z.B. ÖPNV, Ver- und Entsorgung) neben Senkungen bei den Ausgaben aufgrund der Attraktivitätszunahme auch Potentiale zur Steigerung der Einnahmen.

Die konsequente Organisation als Metropole ermöglicht darüber hinaus im Wettbewerb mit anderen Städten national wie international eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Sichtbarkeit aufgrund der Größe und Vielfältigkeit (Marke, Image) der Ruhrstadt (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).

Insgesamt kalkulieren die STADTGESTALTER in diesem Bereich mit einem Betrag von 140 Mio. Euro pro Jahr.

Senkung Zinsaufwand (Spalte F) – Das durch Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen im Haushalt freiwerdende Geld sollte auch zu einer Senkung der Altschulden eingesetzt werden. Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen die Schulden bis 2036 um 1,33 Mrd. Euro getilgt werden (Spalte H). Das führt zu einem geringeren Zinsaufwand im Jahr 2036 von fast 41 Mio. Euro.

Ausgabensteigerungen (Spalten G und H)

Durch die bereits dargestellten Ausgabensenkungen und zusätzliche Einnahmensteigerungen werden im Haushalt erhebliche Beträge frei, die nach dem Plan der STADTTGESTALTER für Investition und die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden sollen.

Mehr Investitionen (Spalte G) – Bis 2036 wollen die STADTGESTALTER die städtischen Investitionen um zunächst 43 Mio. (2026) bis dann auf 250 Mio. Euro pro Jahr (2036) erhöhen. Investiert werden sollte bzw. muss insbesondere in Schulen, die Stadtteilzentren, Klimaschutz, Innenstadt, Ruhrstadion und eine bessere Infrastruktur. Der Plan der STADTGESTALTER ermöglicht hier neue Handlungsspielräume.

Abbau Schulden (Spalte H) – Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen im Zeitraum 2026 bis 2036 die städtischen Schulden um 1,33 Mrd. Euro reduziert werden. Da eine Übernahme der Altschulden durch Land und Bund nicht zu erwarten ist, muss die Stadt hier dringend selbst tätig werden. Das lohnt sich, die Tilgung der Schulden führt 2036 zu einer Ausgabenentlastung von fast 41 Mio. im Jahr (Zinsaufwand Spalte F).

Einnahmesenkungen (Spalte I)

Um die Stadt attraktiver zu machen, schlagen die STADTGESTALTER zudem vor, mittelfristig die Steuern zu senken.

Entlastung bei Grund- und Gewerbesteuer (Spalte I) – Für die Jahre 2025 bis 2035 sollen zunächst die Grundsteuereinnahmen durch Einführung der Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücker erhöht werden (Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot). Dies haben die STADTGESTALTER bereits 2023 und 2024 beantragt.

Ab 2031 wollen die STADTGESTALTER die Gewerbe- und die Grundsteuer B senken, um die Stadt attraktiver für Menschen und Unternehmen zu machen. Aktuell zählen die Steuersätze zu den höchsten in Deutschland, diese sollen auf ein durchschnittliches Maß zurückgeführt werden.

2036 soll die Entlastung schließlich bei 92 Mio. Euro liegen.

Einnahmensteigerungen (Spalten J bis L)

Auf der Einnahmenseite des städtischen Haushalts sehen die Pläne der STADTGESTALTER Erhöhungen in drei Bereichen vor.

Abbau Subventionen (Spalte J) – wichtiges Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen möglichst die Kosten bezahlen, die sie verursachen, städtische Subventionen nur an jene gezahlt werden, die über zu wenig Einkommen verfügen oder Subventionen dafür ausgegeben werden, ein für die Stadt positives Verhalten zu fördern (z.B. Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel).

So ist es nicht gerechtfertigt, dass Eintritte in Kultur- und Sporteinrichtungen auch für einkommensstarke Bürger und Bürgerinnen massiv von der Stadt subventioniert werden. So sollte der exklusive Sitzplatz im Schauspielhaus oder Musikforum einen angemessenen Preis kosten. Verbilligte Plätze sollten Menschen mit wenig Geld vorbehalten bleiben.

Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls, dass für das Parken auf öffentlichen Straßen und ihre Benutzung keine bzw. keine angemessenen Gebühren erhoben werden, für z.B. die Abwasser- oder Müllentsorgung dagegen schon.

In allen Bereichen der Stadt soll systematisch geprüft werden, ob und inwieweit städtische Subventionen zielführend und angemessen sind. Entsprechend würden die Gebührensätze angepasst und Gebühren gegebenenfalls neu erhoben. Im Gegenzug sollen die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen bei der Grund- und Gewerbesteuer entlastet werden (Spalte I).

Bis 2036 sollen die städtischen Einnahmen durch den Abbau von Subventionen um 110 Mio. Euro
gesteigert werden.

Sondermaßnahmen (Spalte K) – Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025/26 beantragt, schlagen die STADTGESTALTER vor, die Sanierung des Ruhrstadions zunächst zurückzustellen, um zu klären, ob und inwieweit diese sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls ein Neubau zweckmäßiger erscheint. Auch wollen die STADTGESTALTER über diese Frage die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen (Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition). Dies bedeutet zunächst Minderausgaben von 60 Mio. Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten dann gegebenenfalls Investitionsmittel für eine Sanierung oder einen Stadionneubau bereitgestellt werden (siehe Investitionen, Spalte G).

Zum zweiten wollen die STADTGESTALTER die städtischen Parkhäuser verkaufen (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Dies bringt nach Schätzungen der STADTGESTALTER einen Verkaufserlös von rund 70 Mio. Euro und entlastet die Stadt in der Folge um jährlich mindestens 3 Mio., da die Parkhäuser nicht mehr mit städtischem Geld subventioniert werden müssten.

Ziel ist es, die so realisierten Erlöse zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Innenstadt zu investieren (siehe Investitionen, Spalte G).

Zu-/Abnahme Einwohnerzahl (Spalte L) – Insbesondere durch die zunehmenden Investitionen, die Steuerentlastungen wie den Abbau der Schulden, soll die Stadt attraktiver werden und die Einwohnerzahl wieder zunehmen, denn diese ist in den letzten Jahren bedenklich gesunken (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste sind wiederum eine wesentliche Ursache für die finanzielle Schieflage der Stadt.

Die STADTGESTALTER rechnen mit einer Abnahme der Einwohnerzahl um 1.200 Menschen bis zum Jahr 2029, danach soll die Zahl wieder steigen. 2036 sollen 2.900 Menschen mehr in der Stadt leben als heute und die Einnahmen der Stadt dadurch um rd. 8 Mio. Euro im Jahr steigen.

Die STADTGESTALTER gehen davon aus, dass die genannten Effekte sowie eine solide Haushaltspolitik ebenfalls dazu führen, dass sich mehr Unternehmen in Bochum ansiedeln. Dies würde weitere zusätzliche Einnahmen bedeuten. Da deren Höhe aber schwer abschätzbar ist, wurde auf eine Einberechnung verzichtet.

Die STADTGESTALTER fordern Politik und Stadt auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltssicherung 2027 abzuwenden und bereits 2026 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Forderungen und Bettelbriefe an Land und Bund zu stellen, hilft da wenig. Stadt und Politik müssen selbst tätig werden. Wie das Konzept der STADTGESTALTER zeigt, liegt es in der Hand der Stadt selbst, den Haushaltsnotstand abzuwenden. Erst zu handeln, wenn der Notstand eintritt, wäre fahrlässig und verantwortungslos.

25 Sep.

 

Analyse zur Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin – Bochum 2025

Verfahren OB-Wahl – Erhält im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als 50% der abgegebenen Stimmen kommt es zwischen den beiden besten Kandidaten des ersten Wahlgangs zwei Wochen später zu einer Stichwahl (28.09.2024). Wer dann mit den meisten Stimmen gewählt wird, gewinnt.

Ausgangspunkte  – Wahlen 2020 und 2024 sowie Vorlauf Wahl 2025 

OB – 2020 – Der gemeinsame OB-Kandidat von SPD und Grünen gewinnt die OB-Wahl im ersten Wahlgang mit 61,76 %. Der CDU-Kandidat erhält 20,34 %. Die restlichen Stimmen verteilen sich auf sieben weitere Kandidaten. Ein unabhängiger Kandidat stand nicht zur Wahl. Seit dem 2. Weltkrieg stellt die SPD in Bochum den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin. 

Stadtrat – 2020 – Bei der Wahl zum Stadtrat gewinnt die SPD 33.7 % der Stimmen, die Grünen 22,2 %, die CDU 20,8 % Die restlichen Stimmen entfallen auf zehn weitere Gruppierungen. 

Die SPD verliert seit 1964 (59,7 %) kontinuierlich Stimmen, zuletzt gegenüber der vorherigen Wahl 2014 5 %. Die Grünen lagen seit ihrem erstmaligen Antreten 1984 bei 9,3-12,8 %, gewannen bei der Wahl 2020 im allgemeinen Trend und aufgrund des den Wahlkampf bestimmenden Themas “Klimaschutz” fast 10 % hinzu. Die CDU verliert seit 1999 kontinuierlich Stimmen (40,5 %), zuletzt 4,9 %. 

Europa – 2024 – Die CDU wird in Bochum stärkste Kraft mit 23,4 %, die SPD erhält 21,3 % der Stimmen, die Grünen 15,6 %. Die AfD bekommt 11,9 %.  

OB – 2025 – Der bisherige Amtsinhaber der SPD erklärt öffentlich, dass er bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten wird. 

Stadtrat – mögliches Wahlergebnis – Kommunalwahl 2025 

2025 findet die Kommunalwahl zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Dieser Umstand wird auf die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl erheblichen Einfluss haben. Im Bundestrend verlieren die Ampelparteien deutlich, es gewinnen CDU und AfD.  

Daraus lassen sich für die Wahl zum Stadtrat aktuell folgende Prognosen ableiten: 
Die SPD wird weiter verlieren: mögliches Wahlergebnis: 25-30 % 
Die CDU wird leicht gewinnen: 22-26 % 
Die Grünen werden erheblich verlieren: 13-16 % 
Die AfD wird deutlich gewinnen: 10-15 % 

Möglich Koalitionen im Stadtrat 
Eine Fortsetzung der seit 25 Jahren bestehenden Rot-Grünen-Koalition auch mit einem weiteren kleinen Partner erscheint eher unmöglich. 

Eine Schwarz-Grüne Koalition auch mit weiteren Partnern ist ebenfalls wenig wahrscheinlich. 

Eine Rot-Schwarze Koalition ist die wahrscheinlichste Variante, gegebenenfalls unter Hinzunahme eines kleinen Partners oder der Grünen.  

Um in einer Koalition die Politik zu bestimmen, ist somit für alle großen Parteien von entscheidender Bedeutung, dass man den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin stellt. 

Zu beachten ist, ein kompetenter und charismatischer OB-Kandidat hat großen Einfluss auf die Wahlergebnisse der politischen Gruppierungen, die ihn maßgeblich unterstützen.

OB-Kandidatenlage für 2025 
Da auch der Amtsinhaber zur Wahl 2025 für die SPD nicht mehr antritt, ist bisher völlig offen, wer von SPD, CDU und Grüne als OB Kandidat oder Kandidatin aufgestellt wird. 

Eine erneute Unterstützung eines SPD-Kandidaten durch die Grünen, wie 2020, scheint es nach den bisherigen Aussagen aus den Reihen der Grünen nicht zu geben.  

CDU und Grüne haben in den letzten Wahlkämpfen immer wieder erklärt, sich auch vorstellen zu können einen kompetenten, nicht ihrer eigenen Partei angehörigen Kandidaten zu suchen und zu unterstützen. Ein geeigneter unabhängiger Kandidat wurde aber nie gefunden. 

Dass die SPD einen unabhängigen Kandidaten unterstützt, ist eher unwahrscheinlich. Nach ihrem Selbstverständnis verfolgt die Partei weiterhin den Anspruch, dass die Stadt auch zukünftig von einem OB mit SPD-Parteibuch regiert wird. 

Mögliche Szenarien OB-Wahl 2025 
Aufgrund der Situation bei den Wahlen zum Stadtrat werden im ersten Wahlgang der OB-Wahl 25-27 % der Stimmen erforderlich sein, um in die Stichwahl zu kommen. 

Unter den beschriebenen Umständen ist der Eintritt eines der folgenden fünf Szenarien wahrscheinlich: 

Szenario 1 – CDU und Grüne stellen wie die SPD, Kandidaten mit eigenem Parteibuch auf.  

In diesem Fall werden alle kleinen politischen Gruppierungen in gleicher Weise verfahren. Ein Kandidat der großen Parteien wird im ersten Wahlgang – wie auch 2020 – nicht unterstützt. 

Die Folge: SPD und CDU-Kandidat kommen aufgrund der allgemeinen Stimmensituation bei der Wahl zum Stadtrat in die Stichwahl.  

Im zweiten Wahlgang gewinnt der Kandidat, der die Unterstützung der politischen Gruppierungen gewinnt, die im zweiten Wahlgang nicht mehr dabei sind. Dabei spielen die Grünen eine entscheidende Rolle. Diese werden ihre Wahlempfehlung, von der im Stadtrat zu bildenden Koalition abhängig machen. 

Szenario 2 – Zwei große Parteien unterstützen zusammen einen OB-Kandidaten mit dem Parteibuch einer der beiden Parteien. 

Der gemeinsame Kandidat gewinnt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wahl 

Die Folgen: Aufgrund der Entscheidung verliert die Partei bei der Ratswahl zusätzliche Stimmen, die keinen eigenen Kandidaten aufstellt. Es kann zu der Situation kommen, dass es im Stadtrat nicht zu einer Koalition der Parteien reicht, die zusammen den gewählten OB unterstützt haben. Die Partei, die den OB mit aufgestellt hat, aber nicht Teil der Koalition ist, hat das Nachsehen. 

Szenario 3 – Ein unabhängiger Kandidat tritt mit Unterstützung der CDU sowie der Grünen an. 

In beiden Wahlgängen werden weitere politische Gruppierungen den unabhängigen Kandidaten unterstützen, um einen Politikwechsel zu bewirken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt der unabhängige Kandidat die Wahl.  

CDU und Grüne gewinnen, unabhängig davon, welche Koalition im Rat gebildet wird, maßgeblichen Einfluss auf die Stadtpolitik, obwohl die SPD voraussichtlich stärkste Kraft im Rat bleibt. 

Szenario 4 – Ein unabhängiger Kandidat tritt mit Unterstützung der CDU an und kann auch die Unterstützung kleiner Gruppierungen gewinnen. Grüne und SPD stellen einen Kandidaten mit dem jeweiligen Parteibuch auf.  

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommt der unabhängige Kandidat mit dem SPD-Kandidaten in die Stichwahl. 

In der Stichwahl ist die Wahlempfehlung der Grünen von entscheidender Bedeutung. Kommt eine eigene Koalition mit der SPD nicht zu Stande, werden die Grünen eher den unabhängigen Kandidaten als den SPD-Kandidaten unterstützen. Kommt es zu einer Koalition mit der SPD wird für die Grünen ein von ihnen im zweiten Wahlgang unterstützter unabhängiger OB in der Regel ebenfalls von Vorteil sein. Im Falle einer Schwarz-Rot-Grünen-Koalition gilt das gleiche. 

Bei diesem Szenario hängt vieles auch von der politischen Ausrichtung des unabhängigen Kandidaten ab. 

Szenario 5 – Ein unabhängiger Kandidat tritt mit Unterstützung der Grünen an und kann auch die Unterstützung kleiner Gruppierungen gewinnen. CDU und SPD stellen einen Kandidaten mit dem jeweiligen Parteibuch auf. 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann der unabhängige Kandidat mit dem SPD-Kandidaten in die Stichwahl kommen. 

In der Stichwahl ist die Wahlempfehlung der CDU von entscheidender Bedeutung. Kommt es zu einer Koalition unter Beteiligung der CDU, wird diese vermeiden wollen, dass die Koalition von einem SPD-OB geführt wird. Kommt es zu einer Rot-Grünen Koalition gilt das gleiche. 

Bei diesem Szenario hängt einiges auch von der politischen Ausrichtung des unabhängigen Kandidaten ab. 

Anmerkung – Es sind weitere Szenarien denkbar, deren Eintritt aber derzeit als eher unwahrscheinlich angenommen wird und die daher hier nicht betrachtet werden. 

Quellen 
Wahlergebnisse Bochum 
https://www.bochum.de/Wahlen-in-Bochum 

Ergebnisse der Kommunalwahlen in Bochum: https://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_der_Kommunalwahlen_in_Bochum 

Oberbürgermeister Thomas Eiskirch wird bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten 
https://www.bochum.de/Pressemeldungen/3-September-2024/Oberbuergermeister-Thomas-Eiskirch-wird-bei-der-Kommunalwahl-2025-nicht-erneut-antreten

 

Die STADTGESTALTER 
Agnesstraße 22 
44791 Bochum 
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bewerbung-ob@die-stadtgestalter.de 

25 Sep.

Zeitablauf – OB-Wahl 2025

17.10.24 – Ende Bewerbungsfrist für unabhängigen OB-Kandidaten 
18.10.24 – Entscheidung über Einladung zum ersten Bewerbungsgespräch 
19.10.24 bis 25.10.24 – Bewerbungsgespräche mit den STADTGESTALTERn 
25.10.24 – Vorschlag von Bewerbern an andere demokratische Gruppierungen 
ab 25.10.24 – Bewerbungsgespräche und Verhandlungen mit anderen demokratischen Gruppierungen  
November 2024 bis März 2025* – Aufstellung der Kandidaten für die OB-Wahl 2025 
bis 27.09.2025* – Wahlkampf 
14.09.2025 – Kommunalwahl 2025 
28.09.2025 – Stichwahl
01.11.2025* – Amtsantritt als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister 

* voraussichtlich 

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25 Sep.

Stellenanzeige – Oberbürgermeister*in Bochum

Unabhängige/r Oberbürgermeister*in (m/w/d)
für die Stadt Bochum
Kandidat*in für die Kommunalwahl 2025

Bewerbungsfrist: bis zum 17.10.2024 
Bewertung: Besoldungsgruppe B 10, LBesG NRW 
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt voraussichtlich im November 2025 

Bochum sucht ein neues Stadtoberhaupt. Der Amtsinhaber hat öffentlich erklärt, dass er bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten wird. 

Als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister sind Sie das Oberhaupt der Verwaltung der Großstadt Bochum mit 364 056 Einwohner*innen (Zensus 2022). Gleichzeitig sind Sie Vorsitzender des Stadtrats und beraten und entscheiden dort mit. In dieser Funktion nehmen Sie maßgeblichen Einfluss auf die politischen Themen und machen Vorschläge, welche Politik verfolgt werden soll. Als Chef oder Chefin der Stadtverwaltung vollziehen Sie die Gesetze sowie die Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse, die die Verwaltung dann umsetzt. 

Sie stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere der Abwendung eines Haushaltsnotstandes, einer grundlegenden Reform der Verwaltung, der Sanierung des städtischen Nahverkehrsunternehmens (BOGESTRA), einer beschleunigten und konsequenten Transformation von Bochum zu einer modernen und zukunftsgerichteten Großstadt sowie der Weiterentwicklung und Umsetzung der Bochum-Strategie

Sie müssen am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben (§ 65 GO NRW (2)). Das Amt erfordert eine verantwortungsvolle, handlungsorientierte und innovative Persönlichkeit, die über herausragende Führungseigenschaften, Durchsetzungsvermögen und den Mut verfügt, neue Wege zu beschreiten. 

Sie verstehen es, mit unterschiedlichen Gruppen professionell und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Bei Verhandlungen zählt für Sie allein der Erfolg in der Sache. Sie verstehen es, als unabhängiger Mittler zwischen den verschiedenen politischen Interessen zu überzeugen und funktionierende Lösungen zu finden. 

Sie besitzen die für das Amt erforderliche Organisations- und Führungskompetenz und haben entsprechende Fähigkeiten in einem Unternehmen oder einer Verwaltung in ähnlicher Weise unter Beweis gestellt. Sie verfügen über Erfahrungen aus anderen Städten und sind mit moderner Stadtentwicklung von Großstädten aus eigener Anschauung in Deutschland, Europa und der Welt vertraut. 

Sie sind bereit einen sehr engagierten Wahlkampf zu führen, um das Amt des Stadtoberhauptes zu gewinnen. Sie sind in der Lage, die Wählerinnen und Wähler von Ihrer Person, Ihren Kompetenzen und Ihrer politischen Agenda zu überzeugen. 

Ihr Amtssitz wird sich im historischen Rathaus der Stadt Bochum befinden, einer multikulturellen und weltoffenen Hochschulstadt im Herzen der Ruhrstadt, die zahlreiche bisher ungenutzte Entwicklungschancen bietet. 

Sind Sie interessiert? 

Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17.10.2024 (persönlich – Bewerbung Oberbürgermeister*in) ausschließlich an die Mailadresse bewerbung-ob@die-stadtgestalter.de

Bewerbungen werden absolut vertraulich behandelt. Nach einer ersten Auswahlrunde durch die STADTGESTALTER werden in Frage kommende Bewerber oder Bewerberinnen interessierten demokratischen Parteien aus Bochum vorgestellt. Diese überlegen, wen sie als Oberbürgermeisterkandidat*in bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 stattfinden wird, unterstützen und aufstellen wollen. Danach entscheiden Sie, ob Sie als Kandidat oder Kandidatin bei der Kommunalwahl 2025 antreten möchten. 

Weitere Informationen: 

Die STADTGESTALTER 
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