21 Juni

Der Trick, wie die Kommunen der Ruhrstadt dreistellige Millionenbeträge sparen können

Haushaltsnotlage – In den Städten der Ruhrstadt geht die Angst um. Doch das Naheliegende, um richtig Geld zu sparen, tun die Städte nicht: Kommunale Aufgaben in der Ruhrstadt zentral zu organisieren. Lieber ist man pleite, als sich mit den Nachbarstädten zusammenzutun. 

In allen 15 Städten der Ruhrstadt steigen die Haushaltsdefizite in rasantem Tempo. Zig Millionen liegen die städtischen Ausgaben über den Einnahmen. Mühlheim, Gelsenkirchen und Oberhausen befinden sich bereits in der Haushaltssicherung, die anderen Städte befinden sich kurz davor. Der finanzielle Kollaps ist absehbar, Bochum wie andere Kommunen versuchen noch mit Haushaltsperren den Eintritt der Haushaltssicherung hinauszögern (Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse), diese noch abwenden zu können, daran glaubt niemand mehr. 

Welche Gründe hat die Haushaltsnotlage der Städte? 

Wie konnten die Städte der Ruhrstadt in diese Notlage kommen? Dazu sind besonders drei Gründe zu nennen.  

  1. Bund und Land halsen den Kommunen immer mehr Aufgaben auf, sind aber nicht bereit, den Kommunen die draus entstehenden Kosten zu erstatten (Fehlende Konnexität). Die Lokalpolitik ist nicht willens die Land- und Bundestagsabgeordneten anzuhalten, nur dann Landes- und Bundesgesetzen zuzustimmen, sofern die Konnexität eingehalten wird (Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen). 
     
  1. Die Lokalpolitik in der Ruhrstadt ist nicht gewillt vorausschauend zu denken und zu handeln. Rast das Auto Richtung Wand, sieht man sich erst zum Handeln gezwungen, wenn es bereits zum Aufprall gekommen ist und die Toten auf der Straße liegen. Als die Kämmerin 2024 in Bochum für 2025/26 einen Haushaltsplan mit einem Defizit von deutlich über 180 Mio. Euro. vorgelegt hat (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0), hat die Politik nicht etwa umgehend ein Programm zur Sanierung des Haushaltes (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts) beschlossen. Stattdessen hat man das Defizit durch weitere Wahlgeschenke noch um weitere 15 Mio. Euro auf 201 Mio. erhöht. Im Umgang mit Geld fehlt der Politik das nötige Verantwortungsbewusstsein. 
     
  1. Obwohl alle in der Ruhrstadt wissen, dass wenn kommunale Aufgaben ruhrstadtweit zentral bzw. interkommunal gemeinsam organisieren würden (Was wäre, wenn? – Gäbe es die Ruhrstadt seit den 80ern), sich dreistellige Millionenbeträge in den Stadthaushalten sparen ließen, wird diese Möglichkeit bewusst ignoriert. Lieber gehen die Städte in die Haushaltssicherung als sich mit den anderen Kommunen zu überlegen, wie sich in einer Ruhrstadt die Verwaltungsaufgaben zentralisieren sowie gemeinsam mit weniger Geldeinsatz bewältigen ließen. 

Wie lassen sich durch eine ruhrstadtweite Aufgabenorganisation Millionen sparen? 

Während über die ersten beiden Gründe für die immensen Haushaltsdefizite in den Städten des Ruhgebiets schon heute viel diskutiert wird und diese immer wieder Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung sind, wird der dritte Punkt in der Regel stillschweigend übergangen. Also soll es im Weiteren gerade um diesen gehen. Die Frage lautet: Welche städtischen Aufgaben könnten wie ruhrgebietsweit organisiert werden könnten, um deren Bearbeitung deutlich effizienter und kostengünstiger zu gestalten? 

Grundsätzlich gibt es fünf Möglichkeiten, wie die Städte der Ruhrstadt kommunale Aufgaben gemeinsam und/oder zentral erfüllen können: 

Modell A – Alle Aufgaben werden von einer zentralen Einheit der Ruhrstadt übernommen. Zum Beispiel kann die Einziehung der städtischen Steuern, Abgaben, Umlagen ruhrgebietsweit durch eine zentrale Verwaltungseinheit erfolgen. Anträge können zentral erfasst und bearbeitet, die Bescheide zentral ausgefertigt und versendet sowie die Einnahmen zentral abgerechnet und verwaltet werden, ohne dass die individuell unterschiedlichen städtischen Steuersätze, Abgaben und Gebühren auf ein einheitliches Ruhrstadtniveau angepasst werden müssten. Auch ist statt 15 nur der Betrieb eines einzigen Webportals nötig, über das die Einwohner und Einwohnerinnen der Ruhrstadt Anträge stellen können. 

Modell B – Übergeordnete Aufgaben werden von einer zentralen Verwaltungseinheit übernommen, andere Aufgaben verbleiben bei den einzelnen Städten. So könnte das Projektmanagement für komplexe Großprojekte von einer Ruhrstadt-Einheit übernommen werden, während das Projektmanagement für kleinere Bauprojekte weiterhin dezentral bei den einzelnen Städten erfolgt. Bisher scheinen die Kommunen mit Großprojekten aus den unterschiedlichsten Baubereichen oft überfordert zu sein, weil diese auf Stadtebene nur selten vorkommen und es daher an Erfahrungen und Kompetenzen mangelt. In der Folge sind massive Kosten- und Terminüberschreitungen eher die Regel als die Ausnahme. Mit einem zentralen Projektmanagement für Großprojekte sollte sich dieses Problem lösen lassen. 

Modell C – Aufgaben werden von einer zentralen Einheit der Ruhrstadt übernommen, in den Städten verbleiben lokale Anlaufstellen für die Kunden. Baugenehmigungsverfahren können ebenfalls durch eine zentrale Verwaltungseinheit abgewickelt werden. Auch die digitale Einreichung der entsprechenden Anträge kann über ein einziges ruhrstadtweit aufrufbares Portal erfolgen. In den Städten werden jedoch weiterhin Anlaufstellen sowie Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen benötigt, die mit den Antragstellenden vor Ort reden und sich bei Bedarf örtliche Gegebenheiten anschauen können. 

Modell D – Alle Arbeitseinheiten in den Städten, sind Teile einer ruhrstadtweiten Organisationseinheit mit zentraler Leitung. Ist eine dezentrale Aufgabenerfüllung weiterhin sinnvoll, können die dezentralen Einheiten zumindest einer zentralen Leitung unterstellt werden. Damit können 15 Amtsleitungen durch eine einzige ersetzt werden. So sollte die Natur- und Landschaftsflächenpflege weiterhin dezentral erfolgen, kann aber ruhrgebietsweit zentral organisiert werden.  

Modell E – Unternehmen und Betriebe der Städte werden zu einem Ruhrstadtunternehmen verschmolzen (fusioniert). Auf diese Weise können zum Beispiel alle Nahverkehrsunternehmen zu einem Ruhrstadt-Unternehmen verschmolzen werden. Das würde unter anderem ermöglichen, dass alle Rolltreppen und Aufzüge im Ruhrstadt-ÖPNV zentral gewartet und Instand gehalten werden können (BOGESTRA mit Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen überfordert). Ersatzteile würden zentral gelagert, Anschaffung wie Einkauf ruhrgebietsweit einheitlich organisiert. In der Folge würde das zu günstigeren Einkaufspreisen und weniger verschiedenen Aufzugs- und Rolltreppenmodellen führen, die betreut werden müssen. 

Schaut man sich die Aufgaben an, die eine Stadt wie Bochum erfüllen muss, sieht man, dass nur wenige nicht ruhrstadtweit bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen organisiert werden können: 

Wie ließen sich die Potenziale systematisch ausschöpfen? 

Die Potenziale, die durch eine ruhrstadtweite Aufgabenerfüllung für die Stadthaushalte bestehen, sind also riesig. Allerdings erfordert die Zentralisierung von Aufgaben, die Verschmelzung von Ämtern, Betrieben und städtischen Unternehmen große Sorgfalt. Nur mit einer schlanken und effizienten Organisation, klaren Zuständigkeiten sowie eindeutiger Führungsverantwortung, lassen sich am Ende die angestrebten Ausgabeneinsparungen erzielen.  

Erfolgt die Neuorganisation der entsprechenden Einrichtungen und Abläufe nicht grundlegend, sondern werden neben alten einfach nur neue Strukturen geschaffen, besteht die Gefahr, dass die Prozesse umständlicher und teurer werden, statt günstiger und effektiver. Widerstände gegen eine Reorganisation müssen überwunden, überkommenen Vorstellungen und Besitzstände muss konsequent entgegengetreten werden.  

Interkommunale Zusammenarbeit wird vom Land NRW gefördert (Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)). Systematisch sollten die Städte Aufgabe für Aufgabe untersuchen, wie eine gemeinsame und zentrale Erfüllung erfolgen könnte und auf welche Weise sich die möglichen Potenziale am besten ausschöpfen lassen. Ein solcher Prozess wird einige Jahre dauern. Auch werden die finanziellen Effekte der Neuorganisation der Verwaltungsabläufe der städtischen Ämter, Betriebe und Unternehmen nicht alle in vollem Umfang von heute auf morgen wirksam werden.

In einem ersten Schritt müssen die Städte der Ruhrstadt, Politik und Verwaltungen, deutlich bekunden, dass sie zu einer grundlegenden Umstrukturierung und Zentralisierung der Verwaltung der Ruhrstadtkommunen bereit sind und diese konsequent umsetzen wollen. Eine unentschlossene, fadenscheinige oder halbherzige Realisierung wird nicht erfolgreich sein.

Wann wird das Kirchturmdenken überwunden? 

Das Haupthindernis für eine konsequente Zusammenarbeit auf Ruhrstadtebene liegt bisher im selbstverliebten Selbstverständnis der städtischen Verwaltungen und Parteien der Ruhrstadt begründet. Man versteht sich nicht als Mannschaftsspieler. Jede Stadt kommt mit dem eigenen Ball aufs Spielfeld. Die Spielregeln werden nicht verstanden. Dass Teamplay der Schlüssel zum Erfolg ist, will man nicht wahrhaben.  

Erst wenn sich diese Einstellung fundamental ändert, ist eine Neuorganisation der Verwaltungsabläufe und -einrichtungen verbunden mit der daraus folgenden finanziellen Entlastung möglich. Eigentlich sollte der Kollaps der städtischen Haushalte das nötige Umdenken längst bewirkt haben. Es stellt sich die Frage, wie weit sich die finanzielle Lage der Städte noch verschärfen muss, damit Politik und Verwaltung ihr aus der Zeit gefallenes Kirchturmdenken überwinden.  

Karte Ruhrgebiet – Quelle: Threedots (Daniel Ullrich) 

06 Juni

Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen

Bochum wird über Landes- und Bundesgesetze verpflichtet, immer mehr Aufgaben zu übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten erstatten Land und Bund aber nur begrenzt. Dieses Vorgehen verletzt das Konnexitätsprinzip. In einem Bericht sollte dokumentiert werden, wo in welcher Größenordnung der Stadt deshalb Geld fehlt. Warum die Forderung der Linken berechtigt ist. 

Konnexität bedeutet, wer eine Leistung bestellt, hat diese zu bezahlen. Oft übertragen Land und Bund Städten und Gemeinden Aufgaben, übernehmen aber die dafür bei den Kommunen anfallenden Kosten nicht oder nur unzureichend. 

Typisches Beispiel für die Verletzung des Konnexitätsprinzips: U3-Betreuung 

Beispiel Kita-Finanzierung: Der Bundestag hat 2010 festgelegt, dass ab dem 01.08.2013 für jedes Kind unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht (U3 Rechtsanspruch). In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag diese Regelung gesetzlich so umgesetzt, dass jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege hat. Dieser Anspruch umfasst in der Regel einen Mindestumfang von 20 bis 25 Wochenstunden.  

Die Städte und Gemeinden, also auch Bochum, werden durch das Land verpflichtet, die notwendigen Plätze in Kitas und Kindertagespflegeinrichtungen zu schaffen und zu finanzieren. Sie erhalten dafür einen sogenannten Belastungsausgleich.  

Diesen mussten sich die Städte 2010 allerdings erst vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW erstreiten, denn das Land sah zunächst keinen Anlass, den Kommunen, die durch den von Bund und Land auferlegten Kita-Ausbau entstandenen Kosten auszugleichen (Land muss Kita-Ausbau zahlen), obwohl die Verfassung zumindest das Land zur Konnexität verpflichtet.  

In Art. 78 (3) der Landesverfassung NRW ist das Konnexitätsprinzip verankert. Es besagt, wenn das Land eine Leistung bei Städten und Gemeinden bestellt, hat es diese zu bezahlen. Im U3-Beispiel bedeutet das: Beauftragt das Land die Stadt mit der U3-Betreuung sind die Kosten, die der Stadt dadurch entstehen, vom Land zu bezahlen. 

Zuletzt (2025) erhielt Bochum rd. 14 Mio. Euro als Belastungsausgleich. Zum 1. August 2025 hat die Landesregierung zudem die sogenannten Kindpauschalen, die finanziellen Mittel, die Kita-Träger pro betreutem Kind erhalten, um fast 9,5 Prozent angehoben. Doch auch diese Erhöhung reicht nicht aus, um die bei den Kommunen entstehenden Kosten auszugleichen. Während das Land die Betriebskosten für einen U3-Platz in der Kindertagespflege mit ca. 6.447 Euro beziffert, gehen die kommunalen Spitzenverbände von realistischen Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro pro Platz und Jahr aus (Stadt Kamen: Kommunalverfassungsbeschwerde wegen unzureichender Erstattung der Kosten für U3-Kinder). Gemäß dieser Rechnung werden rund 46% der bei den Kommunen anfallenden Kosten vom Land nicht erstattet. 

Leider gibt die Stadt Bochum selbst nicht an, welcher Betrag ihr aufgrund der ungenügenden Kostenerstattung im städtischen Haushalt fehlt. Geht man von einer fehlenden Kostenerstattung in Höhe von rd. 46 % aus, dürfte es allein bei der U3-Betreuung um 6,4 Mio. Euro gehen, die der Stadt aufgrund der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips fehlen. 

Um eine hunderprozentige Ausgleichzahlung vom Land zu erreichen, hat Bochum zusammen mit Köln, Frechen, und Kamen im Dezember 2025 beim NRW-Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt (Vorlage 20252366). 

In welchen Bereichen wir das Konnexitätsprinzip durchbrochen? 

Dass Bund und Land den Städten und Gemeinden Aufgaben übertragen, dafür aber nicht oder nur unzureichend finanziell aufkommen, geschieht nicht nur bei der U3-Betreuung, sondern in ganz vielen Bereichen: 

Soziales und Eingliederungshilfe: Viele Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht vollständig von Bund und Ländern erstattet. Gleiches gilt für steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Steigende Kosten im Bereich der Sozialhilfe, Grundsicherung und Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuungsleistungen werden nicht ausgeglichen. 

Bildung und Betreuung: Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz oder die Einführung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule führt zu massiven Investitionen und laufenden Personalkosten. Der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder den Ausbau von Kita-Plätzen geht oft mit ungedeckten Personal- und Baukosten einher. Die Zuweisungen von Bund und Land decken die tatsächlichen Kosten oft nicht. 

Verkehr und Klimaschutz: Übertragung von Straßenverkehrssicherungspflichten, Radwegeausbau oder Sanierungsaufgaben erfolgen regelmäßig ohne ausreichende Zuweisungen Auch durch das Deutschlandticket oder veränderte Mobilitätsstandards entstehen den Kommunen Defizite. Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung oder zum Ausbau des ÖPNV werden den Kommunen auferlegt, ohne dass die entsprechenden Fördergelder für die Umsetzung ausreichen. 

Gesundheitswesen und Zivilschutz: Kommunale Krankenhäuser leiden stark unter der Schere zwischen Inflation, Tarifsteigerungen und unzureichender Krankenhausfinanzierung. Die Standards bei Ausstattung und Betrieb von Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten, werden von Bund oder Land ständig erhöht, ohne dass ein adäquater Ausgleich gleistet wird. 

Digitalisierung und IT: Vorgaben wie das Onlinezugangsgesetz verpflichten Gemeinden zur digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen, ohne dass die teure System-Infrastruktur voll vom Land ausgeglichen wird. Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen und die IT-Sicherheit erfordern hohe Investitionen, die von den Kommunen zu großen Teilen aus eigener Kraft finanziert werden müssen. 

Das Konnexitätsprinzip wird also in vielen Bereichen nicht eingehalten. Städte und Gemeinden beklagen das so oft wie vehement. Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem unmissverständliche gesetzliche Regeln, die das Land zu einer strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips verpflichten.  

Welche Finanzierungslücken bestehen ist nicht bekannt  

Jedoch ist bisher nicht bekannt, welche Summen von Land und Bund nicht ausgeglichen werden. Auch im Beispielfall U3-Betreuung beziffert die Stadt Bochum nicht, welcher Betrag im Stadthaushalt fehlt, weil das Land seinen Finanzierungspflichten nicht nachkommt. 

Die politischen Gruppierungen im Stadtrat erklären immer wieder, eine wesentliche Ursache der hohen Defizite im Stadthaushalt, wären die fehlenden Gelder von Bund und Land. Doch welche Summen in welchen Bereichen aufgrund der Nichteinhaltung der Konnexität fehlen, kann die Stadt nicht sagen. Deshalb ist ein Konnexitätsbericht, der das genau das alles auflistet und die Dimension des Problems verdeutlicht, hilfreich. Der Vorstoß der Linken in der letzten Sitzung des Stadtrats, einen solchen Bericht in Bochum einzuführen, war somit folgerichtig (Vorlage 20261081).

Was bringt ein Konnexitätsbericht? 

Der Bericht kann im Rahmen jeder Haushaltsplanung erstellt werden. Dort wird ohnehin kalkuliert, wie viele Kosten die Stadt in den entsprechenden Bereichen erwartet und welche finanziellen Mittel dafür von Land und Bund kommen. Die ungedeckten Kosten in einem Konnexitätsbericht aufzulisten, sollte ein Leichtes sein. Dieser kann in einer einzigen Tabelle bestehen. Die sich daraus ergebende Liste stellt Transparenz her. Welches Geld fehlt der Stadt. Welche Beträge sind von Bund und Land einzufordern. 

Mit einem Konnektivitätsbericht lässt sich darüber hinaus ganz anders Druck auf die Land- und Bundestagsabgeordneten der Stadt ausüben, dass diese nur dann Gesetzen zustimmen, wenn Land und Bund sich gleichzeitig verpflichten die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen vollständig zu übernehmen. Denn bisher machen sich die Abgeordneten dazu nur wenig bis keine Gedanken. So ließ man sich auch für die gesetzliche Verankerung der U3 –Betreuung abfeiern, wie das Städte wie Bochum finanzieren sollten, interessierte dagegen nicht.

Immer wieder stimmen Bochumer Abgeordnete für Gesetze, ohne dass darin eine ausreichende Gegenfinanzierung der bei Städten und Gemeinden zu erwartenden Kosten vorgesehen ist. So stimmten die Bochumer Bundestagsabgeordneten Serdar Yüksel (SPD) und Hendrik Bollmann (SPD) für die geplante Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, in dem Wissen, dass diese für die Stadt Bochum Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer bedeutet hätte und eine Zahlung an die städtischen Beschäftigten bei der aktuellen Haushaltsnotlage nicht möglich gewesen wäre (Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung). Ein solches Handeln gegenüber der Stadt ist unverantwortlich. 

Ein weiteres Beispiel: Aktuell wird eine Reform der Pflegeversicherung diskutiert. In der vorgeschlagenen Form hätte diese zur Folge, dass Pflegeplätze noch mehr von den Sozialämtern der Kommunen finanziert werden müssten. Die Kommunalen Spitzenverbände wehren sich, sie rechnen in der Folge mit einer Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro (Städtetag reagiert „schockiert“ auf Pflegereform). Die Bochumer Abgeordneten hingegen schweigen. 

In den Köpfen der Abgeordneten spielen die Folgen von Gesetzen, in denen Aufgaben auf Kommen übertragen werden, bisher offenbar keine Rolle. Fehlende Konnexität wird nicht als Problem wahrgenommen. Ob und inwieweit die Städte und Gemeinden durch Gesetze aufgrund fehlenden Ausgleichs finanziell belastet werden, wird bei Abstimmungen über Gesetze als nicht entscheidungserheblich angesehen. Das liegt auch an der fehlenden Transparenz. Niemand weiß bisher, was welche Gesetzesentscheidung die Städte und Gemeinden kosten und wie hoch der Anteil ist, den die Kommunen selbst übernehmen müssen, weil Bund und Land ihn nicht gegenfinanzieren. Diese Transparenzlücke deckt ein Konnexitätsbericht auf. 

Ebenso können die Städte die Bochumer Abgeordneten von Land und Bund in die Pflicht nehmen, dass diese sich dafür einsetzen, in allen Bereichen vollständige Konnexität herstellen. Ein Konnexitätsbericht würde den Abgeordneten eine abschließende Aufgabenliste an die Hand geben, aus der eindeutig zu entnehmen ist, welche Punkte abzuarbeiten sind. 

Ein Problem, wie das der fehlenden Konnexität, lässt sich erst lösen, wenn die genaue Dimension bekannt ist und sich transparent sagen lässt, welche Beträge in welchen Bereichen des Stadthaushaltes fehlen, weil sie entgegen den Vorgaben der Verfassung nicht von Bund und Land ausgeglichen werden. Ohne greifbare Beträge und deren Zuordnung ist das Aufstellen konkreter Forderungen und eine sachorientierte Diskussion darüber kaum möglich.