Ohne Genehmigung: BoSy geben 0,33 Mio für Eröffnungsfeierlichkeiten aus
Was würde passieren, wenn in einem Unternehmen der Abteilungsleiter ohne Genehmigung 328.183 Euro für Feierlichkeiten ausgibt, obwohl er sein Budget schon lange überzogen hat? Das könnte ein Unternehmen nicht dulden, die Unternehmensleitung würde ihm seine Papiere in die Hand drücken. Was unternehmen Verwaltungsvorstand und Oberbürgermeister in Bochum, wenn dort das gleiche passiert? – So tun, als wäre nichts geschehen.
Das Budget der Bochumer Symphoniker reichte nur für den Regelbetrieb
Obwohl die Regeln der Stadt eindeutig sind, der Kämmerer schreibt vor: „Die Einhaltung des konsumtiven und investiven Budgets zählt zu den dienstrechtlichen Verantwortungen der Budgetverantwortlichen. Drohende Budgetüberschreitungen sind sofort durch geeignete Gegenmaßnahmen abzuwenden (Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers).
Das gilt auch für die Bochumer Symphoniker (BoSy). Budgetverantwortlicher dort ist Generalmusikdirektor Steven Sloane. Das Budget für 2016 sah vor, dass den BoSy 9.120.417 Euro zur Verfügung stehen, davon 1.208.200 Euro aus Kartenverkäufen (13%), die verbleibenden 7.912.217 Euro aus Subventionen insbesondere der Stadt (nicht städtischer Anteil an den Zuschüssen: 1,6%).
Dem Budgetverantwortlichen war bereits Ende 2015 klar, dass die für 2016 ursprünglich eingeplanten Mittel nicht vollständig zur Verfügung stehen würden, denn bereits 2015 wurde die Fertigstellung des Musikforums auf Ende des 3. Quartal 2016 verlegt. Die Folge, die Einnahmen aus Kartenverkäufen würden statt 1.208.200 Euro nur rd. 900.000 Euro betragen. Entsprechend konnten die BoSy für 2016 realistisch nur mit 8,81 Mio. Euro planen, also ziemlich genau mit dem gleichen Betrag wie 2015.
Da Bochum sich im Haushaltssicherungsverfahren befindet, stand zudem seit 2015 fest, dass aus 2015 wie die Jahre zuvor keine Mittel nach 2016 übertragen würden. Zudem mussten bereits 2014 die Mittel der BoSy wegen Tarifsteigerungen überplanmäßig deutlich erhöht werden. Eine Verrechnung von Überschüssen mit zurückliegenden Budgetdefiziten, sieht das Haushaltssicherungsverfahren ebenfalls nicht vor. Weiterlesen