24 Jan.

Klimaschutz muss Grundlage eines neuen Handlungskonzept Wohnen 2.0 werden

Die Stadt will jedes Jahr 800 neue Wohnungen schaffen und erschließt deshalb immer neue Wohngebiete auf Grün- und Naturflächen, auf der anderen Seite hat die Stadt den Klimanotstand ausgerufen. Das passt nicht zusammen. Im Handlungskonzept Wohnen müssen die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt werden.

Zwangsläufig werden mit Neubaugebieten auf Grün- und Naturflächen für den Klimaschutz wertvolle Flächen zugebaut und versiegelt.

Beispiel Bebauung “Am Ruhrort”

Die geplante Bebauung “Am Ruhrort” in Dahlhausen zeigt das Dilemma. Auf einer 2,7 ha großen Fläche, die heute noch Grabeland ist, sollen 26 Doppel- und 38 Reihenhäusern entstehen. Gemäß den Vorgaben des Klimaschutzanpassungskonzeptes verbietet sich eigentlich eine Bebauung. Geht man nach den Zielsetzungen Wohnbauflächenprogramm und Handlungskonzepts Wohnen soll das Gebiet bebaut werden um neuen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung schreibt entsprechend im Umweltbericht zum Bebauungsplan (Anlage 5, S. 34 ff.), dass das Klimaschutzkonzept sich in einem “unmittelbaren inhaltlichen Dissens” zum Handlungskonzept Wohnen befindet. Die mit dem Bebauungsplan “Am Ruhrort” geplante Siedlungsflächenentwicklung stehe im Widerspruch mit der Handlungskarte Klimaanpassung und somit potenziell auch im Widerspruch mit den Klimaschutzbelangen (Umweltbericht, Anlage 5).

Um das Dilemma im konkreten Fall aufzulösen, kommt die Verwaltung zu der fragwürdigen Abwägung, das Klimaschutzanpassungskonzept sei nur im Fachausschuss des Rates beschlossen worden, das Handlungskonzept Wohnen jedoch im Rat selbst, daher sei letztgenanntes höher zu bewerten. Der vom Rat ausgerufene Klimanotstand habe nur symbolischen Wert und sei bei der Abwägung nicht einzubeziehen.

Handlungskonzept Wohnen kennt bisher keinen Klimaschutz

Im Handlungskonzept Wohnen kommen die Worte “Klimaschutz” und “Umweltschutz” gar nicht vor. Das Konzept nennt lediglich das Ziel “Nachhaltigkeit ermöglichen”. Aber selbst diese Zielsetzung bleibt vage. “Die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum sollen miteinander in Einklang” gebracht werden, heißt es im Handlungskonzept. Was darunter konkret zu verstehen ist, bleibt offen.

Die bisherige Zielformulierung im Handlungskonzept Wohnen führt im Ergebnis dazu, dass die Verwaltung immer wieder die Belange des Klima- und Umweltschutzes beiseite schiebt und diese dem Ziel mehr Wohnraum zu schaffen unterordnet. Angesichts dessen, dass die Stadt den Klimanotstand verkündet hat, ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar. Wenn sich die Stadt in der festgestellten Notlage befindet, dann ist in jeder Hinsicht unmittelbares Handeln zugunsten des Klimaschutzes erforderlich und Handeln, das den Notstand verschärfen kann, unter allen Umständen zu unterlassen

Handlungskonzept Wohnen 2.0

Also ist dringend eine Überarbeitung des “Handlungskonzeptes Wohnen” erforderlich, die den Anforderungen des verkündeten Klimanotstand gerecht wird. In das neue Handlungskonzept 2.0 wäre aufzunehmen, dass alle aus dem Konzept abgeleiteten Handlungen um mehr Wohnraum zu schaffen mit den Klimaschutzzielen vereinbar seien müssen.

Konkret bedeutet das, die Schaffung von Wohnraum im Bestand ist dem Neubau von Wohnraum auf Grün- oder Naturflächen vorzuziehen. Neubau sollte sich zukünftig also im Wesentlichen auf den Ersatz von nicht sanierbarem Altbestand, zur Arrondierung bestehender Wohnbebauungen (u.a Schließen von Baulücken) oder auf eine ökologisch verträgliche Verdichtung bestehender Bebauung, beschränken.

Eine Bebauung bisher nicht bebauter Flächen sollte nur noch dann möglich sein, wenn sich durch eine entsprechend umweltfreundliche Bebauung der ökologische Wert der Fläche insgesamt erhöht.

Generell sollten mit dem neuen Handlungskonzept Wohnen 2.0 neben der Dachbegrünung weitere Vorgaben für Neubauten eingeführt werden, die der Erreichung der Klimaschutzziele dienen. Neue Wohngebiete sollten zum Beispiel grundsätzlich autoreduziert bis autofrei geplant werden. Zudem sollte mit jeder Schaffung von neuen Wohngebieten verpflichtend eine Verbesserung des Angebotes im öffentlichen Nahverkehr und ein Anschluss an das Radverkehrsnetz verbunden sein.

Fokus auf die Sanierung und Modernisierung bzw. die Schaffung von neuem Wohnraum im Bestand

Im neuen “Handlungskonzept Wohnen 2.0” sollte zudem ein klarer Fokus auf die Sanierung und Modernisierung sowie die Schaffung von Wohnraum im Bestand gelegt werden. Dabei kann das bereits beschlossene Kommunale Modernisierungsprogramm für Wohnraum entlang der Cityradialen nur ein erster Anfang sein. Eine nachhaltige Modernisierung und Schaffung von Wohnraum lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn der neue bzw. modernisierte Wohnraum an Straßen liegt, an der Menschen gerne wohnen.

Straßenumgestaltung mit Modernisierungsförderung verknüpfen

Das Modernisierungsprogramm sollte daher mit einer entsprechenden Umgestaltung der Straßen verknüpft werden. In Schweden soll bis 2030 jede(!) Straße des Landes gesund, nachhaltig und lebendig umgestaltet werden (Make Way for the ‘One-Minute City’, vom 05.01.21). Vergleichbares wäre in Bochum anzustreben. In den nächsten 20 Jahren sollte jedes Viertel der Stadt, jede Straße im Hinblick auf eine grünere Gestaltung mit weniger Verkehr und mehr Aufenthalts- und Wohnqualität überplant werden. Erst im Rahmen der Überplanung sollte den Gebäudeeigentümer dann angeboten werden eigene Maßnahmen mit kommunalen Finanzmitteln zu unterstützen. Durch die Verknüpfung beider Maßnahmen erhöhen sich für die Immobilieneigentümer die Anreize, bestehenden Wohnraum nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren sowie neuen Wohnraum im Bestand zu schaffen, deutlich. Bei den Überplanungen sollten sowohl hinsichtlich der Straßengestaltung wie der Wohnraummodernisierung und -schaffung Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele dienen, bevorzugt umgesetzt und gefördert werden.

Ausdrücklicher Leitgedanke des “Handlungskonzeptes Wohnen 2.0” sollte die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum unter Beachtung und Verfolgung der Klimaschutzziele sein. In letzter Konsequenz sollte das geänderte Konzept letztlich ein Teilkonzept des ebenfalls neu zu erarbeitenden Klimaschutzkonzepts der Stadt Bochum sein (Was muss Bochum tun, damit die Stadt bis 2040 klimaneutral ist, vom 28.06.20).

Zwar haben SPD und Grüne im Koalitionsvertrag (Vertrag, Seite18) die Evaluierung des Handlungskonzepts bis spätestens 2022 vereinbart, dabei ist allerdings nur “die Berücksichtigung von aktuellen Studien zur Bevölkerungsentwicklung und zum Wohnungsbau” vorgesehen. Eine Überarbeitung des Konzeptes hinsichtlich der Anforderungen des Klimaschutzes wurde dagegen nicht vereinbart. Das ist erkennbar zu wenig. Es werden ein weiteres Mal die Handlunsgsnotwendigkeiten, die sich aus der Ausrufung des Klimanotstandes ergeben, ignoriert.

17 Jan.

Uhlandstraße wird wieder nicht „Übelste Schlaglochpiste Deutschlands

Die Gesichter in der Bochumer Stadtverwaltung sind lang. Erneut scheiterte man mit der Bewerbung der Uhlandstraße für die “Übelste Schlaglochpiste Deutschlands”. Seit über 30 Jahren meldet das Fachamt für fachgerechte Pflege von Schlaglöchern und Flickschusterei die Uhlandstraße zu dem Wettbewerb an, der jeweils zum Tag des Schlaglochs am 15. Januar von der Gesellschaft für deutsche Schlaglochforschung ausgelobt wird.

Aber auch diesmal hatte die Bewerbung keinen Erfolg. Der Sieg ging, wie schon im Vorjahr, erneut nach Gelsenkirchen.

Die Schaffung eines Schlaglochmeisterwerks

Dabei hat die Stadt mit der Uhlandstraße in den 80er Jahren ein besonderes Schlaglochmeisterwerk geschaffen. Ursprünglich handelte es sich um eine Feldsteinstraße mit entsprechend großem Kopfsteinpflaster, bis irgendwann um 1985 ein Abwasserkanal entlang der Straße neu verlegt werden musste und in der Mitte der Straße ein rund zwei Meter breiter Graben ausgehoben wurde. Nachdem dieser wieder verfüllt wurde, fiel den Mitarbeitern der beauftragten Baufirma auf, dass die zur Abdeckung des Grabens erforderlichen Pflastersteine unplanmäßig abhandengekommen waren, also asphaltierte Dampfwalzenfahrer Jakob Beuys kurzentschlossen freihändig den gesamten Grabenbereich. Das fiel zunächst auch gar nicht auf, weil zur damaligen Zeit traditionell vor Ort keine Abnahme der Arbeiten nach Beendigung der Baustelle stattfanden und der zuständige städtische Mitarbeiter zeitgleich auf einer feuchtfröhlichen Feier des beauftragten Bauunternehmers eingeladen war.

Denkmalschutz schlägt Alarm

Doch bald kamen den Anwohnern der Straße Zweifel, ob die Asphaltbahn auf der Mitte der Pflasterstraße, eine von der Stadt beabsichtigte Verschönerung ihres Wohnumfeldes darstellen sollte und fragten bei der Unteren Denkmalbehörde nach. Diese schlug Alarm, durch die Zerstörung des Pflasterbelags sei die historische Ansicht des Stadtparkviertels schwer beschädigt und damit das denkmalgeschützte Bild des Viertels verhunzt worden.

Meisterwerk von Beuys, aber doch nicht von dem Beuys

Zunächst redete sich das zuständige Amt darauf heraus, es hätte sich bei dem Akt der Asphaltierung um eine Kunstaktion des bekannten Künstlers J. Beuys gehandelt. Der hier die Traditionen des Großbürgertums, die sich in der Optik des Stadtparkviertels manifestiert hätten, brutal mit den Mitteln modernen Straßenbaus im Chick der 80er-Jahre aufgebrochen habe. Bei der Verleihung des Bochumer Stadtbild-Kunstpreises an den vermeintlichen Künstler und Dampfwalzenfahrer Jakob Beuys, erklärt dieser jedoch, er sei nur über sechs Ecken mit dem Künstler Joseph Beuys verwandt und hätte diesen auch nur einmal im Leben getroffen als er seine frisch geteerte Garagenausfahrt gewalzt habe. Auch würde er auf seinem Pausenbrot seit 30 Jahren Käseecken Fettecken vorziehen.

Die Suche nach den Pflastersteinen

Die Denkmalbehörde beharrte auf Wiederherstellung des historischen Kopfsteinpflasterbelages. Doch die fehlenden Pflastersteine waren nicht aufzufinden. Leitende Mitarbeiter der Baufirma hatten die Steine vermutlich an mafiös organisierte Pflastersteinschmugglerbanden vertickt, die diese an Häuslebauer zum Pflastern ihrer Gartenwege weiterverkauft hatten. Die Ermittlungen der von OBin Scholz persönlich eingesetzten 6-köpfigen Pflasterstein-Suchkommission verloren sich immer wieder im Baltikum. Die Steine blieben bis auf drei, die Bauarbeiter sich als Andenken für die Kanalbauarbeiten mitgenommen hatten, unauffindbar.

Es wurde eine neue Sachabteilung zur Rekonstruktion des Pflasterbelages gebildet. Im Straßenbau um die Jahrhundertwende kundige Historiker wurden zu Rate gezogen, um das aufwendige Projekt “Rekonstruktion historisches Pflaster Uhlandstraße” aufzunehmen. In einem 3D-Modell sowie anhand historischer Straßenansichten wurden zunächst alle fehlenden Pflastersteine ermittelt, die Lage kartografiert sowie Form, Farbe, Geschmack und Textur jedes einzelnen der 321.456 fehlenden Steine in einem individuellen Steckbrief erfasst. Die Historiker fanden heraus, dass die fehlenden Steine aus einem Steinbruch nahe dem Ort Chostka in Ostpreußen stammen. Kurzzeitig wurde angedacht den Steinbruch zwecks Herstellung neuer Steine wieder in Betrieb zu nehmen. Dieser Plan wurde jedoch von den polnischen Naturschutzbehörden letztlich abgelehnt.

Also begab sich die neu gegründete Fachabteilung “Wiederherstellung historisches Pflaster Uhlandstraße” weltweit auf die Suche nach einem Steinbruch, in dem die Steine in Originalqualität nachproduziert werden könnten. Man wurde schließlich in einem unzugänglichen Tal in Nordwest-Armenien fündig. Nach umfangreicher Prüfung der eingesetzten Historikerkommission kam endlich das OK, dass die Steine hier neu produziert werden könnten.

Vorbereitungen und Planungen gehen in das vierte Jahrzehnt

Jetzt bleibt nur noch zu klären, in welcher Bauweise die zu rekonstruierende Straße neu aufgebaut werden soll. Gemäß Ausführungen der zuständigen Behörde muss die Wohnstraße heute ganz anderen Belastungen, standhalten (Mitteilung 20162898), denn statt Pferdefuhrwerken, wird die Straße seit den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts vermehrt von Automobilen befahren. Auch für Radfahrer sei die Pflasterung in der historischen Form ungünstig. Entsprechend wurde eine 100 Meter lange Teststrecke eingerichtet, auf der seit 2010 drei unterschiedliche Straßenaufbauten einem 5-jährigen Belastungstest unterzogen werden.

Überlegt werden soll auch, ob die Straße auf einer Länge von 10 Meter im jetzigen Zustand mit einem markanten Schlagloch als Mahnmal erhalten werden soll. Damit soll auch an die lange Zeit erinnert werden, in der die Straße von namhaften Automobil- und Fahrradbauern als Teststrecke für ihre Geländefahrzeuge genutzt wurde. Das Prüfsiegel “Uhlandstraßen prooved” steht seit Jahrzehnten weltweit für die besondere Geländegängigkeit von Stadt-SUVs.

Doch noch Siegchancen im Rennen um die “Übelste Schlaglochpiste Deutschlands”

Nach diesen umfangreichen Vor- und Planungsarbeiten, kann, wenn alles gut läuft und keiner der schon seit 40 Jahren mit dem Projekt befassten Mitarbeiter pensioniert wird, mit der Wiederherstellung der Uhlandstraße schon gegen Ende der 2020er-Jahre gerechnet werden. Es ist also noch etwas Zeit den begehrten Preis der “Übelste Schlaglochpiste Deutschlands” dem übermächtig erscheinenden Konkurrenten aus Gelsenkirchen zu entreißen. Schon 2022 könnt es so weit sein. Nach den Vorschlägen des Fachamtes für fachgerechte Pflege von Schlaglöchern und Flickschusterei soll zu Beginn der nächsten Frostperiode ein Team russischer Schlagloch-Profis aus der sibirischen Taiga nach Bochum kommen, das die Straße bei einer Temperatur von unter -5°C mit Wasser fluten und dann mit einem sowjetischen T-35-Panzer befahren will. Das zuständige Amt ist überzeugt, auf diese Weise lassen sich Schlaglöcher erzeugen, in denen ohne Probleme ein Kleinkind samt Puckroller verschwinden kann. In der Stadt gibt man sich siegesgewiss, dem wird selbst Gelsenkirchen nichts entgegensetzen können.

Abstimmungen der Abstimmungen wegen

Es könnte also “plausible” Gründe geben, warum die Straße seit den 80er Jahren nicht wieder hergestellt wurde oder es liegt einfach an der Untätigkeit, Unwilligkeit oder fehlender Kompetenz der zuständigen Ämter. 2016 erklärte das Tiefbauamt, die Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung, insbesondere mit der Unteren Denkmalbehörde, seien noch nicht abgeschlossen (Mitteilung 20162898). Das scheint 2021 immer noch nicht der Fall zu sein. Die Bürger*innen fragen sich, wie es möglich sein kann, dass solche Gespräche auch nach Jahren immer noch zu keinerlei Ergebnissen geführt haben.

10 Jan.

Sollte Bochum zur 15-Minuten-Stadt werden?

Ohne das Auto nutzen zu müssen in einer Viertelstunde zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder in die Kita zu gelangen, das ist die Vision der 15-Minuten-Stadt. Immer mehr Städte weltweit verfolgen dieses Ziel und bauen ihre Städte entsprechend um. Wäre die 15-Minuten-Stadt auch ein geeignetes Leitbild für Bochum und das Ruhrgebiet?

In einer sogenannten 15 Minuten-Stadt sind alle wichtigen Anlaufstellen für die Stadtbewohner*innen innerhalb von rund 15 Minuten erreichbar, ohne dass sie das Auto nutzen müssen. Wäre das möglich, nähme der Autoverkehr auf den Straßen drastisch ab. Die Straßen könnten stattdessen bevorzugt für Fußgänger und Fahrradfahrer Platz bieten und die Innenstadt könnte weit möglichst autofrei werden. In der Stadt nähme der Verkehrslärm deutlich ab, die Luftverschmutzung würde erheblich reduziert und die Lebensqualität der dort wohnenden Menschen würde immens steigen.

Leitbild 15-Minuten-Stadt

Trend in der Verkehrs- und Stadtplanung hin zur 15-Minuten-Stadt

Städte wie Bocholt, Nantes, Paris, Oslo, und Madrid befinden sich schon auf dem Weg zu 15-Minuten-Städten. Die 15-Minuten-Stadt trägt dem Bedürfnis der Menschen Rechnung einen Großteil ihrer Zeit nicht mehr im Verkehr und Stau, auf dem Weg irgendwohin, verbringen zu wollen, sondern lieber dort, wo sie in der Stadt wohnen. Dazu haben immer mehr Menschen den Eindruck, dass die Emissionen im Straßenverkehr die Lebensqualität in den Städten sinken lassen, für gesundheitliche Probleme verantwortlich sind und daher dringend verringert werden sollten (Der Standard vom 26.10.2020).

Anforderungen an die 15-Minuten-Stadt

Um das Konzept der 15-Minuten-Stadt umzusetzen, müssen Stadt- und Verkehrsplanung zusammen gedacht werden, denn in einer 15-Minuten-Stadt sollen für jeden Lebensmittelgeschäfte und Ärzte, Erholungsräume und Fitnessstudio, Arbeitsplatz und Schulen in einem Radius von 3 bis 4 km mit dem Rad oder 1 bis 1,5 km zu Fuß um seinen Wohnort liegen. Aktuell ist das für die meisten Menschen, die im Ruhrgebiet leben, eine Illusion. Besonders der Arbeitsort ist für viele Menschen nicht in 15 Minuten zu erreichen.

Die 15-Minuten-Stadt erfordert zum einen, dass die Wegenetze für den Rad- und Öffentlichen Nahverkehr erheblich verbessert und ausgebaut werden, so dass man auch ohne Auto schneller zum Ziel kommt. Mindestens ebenso wichtig ist, dass sich die täglichen Anlaufpunkte der Menschen in direktem Umfeld der Menschen befinden und sie zur Erreichung der Geschäfte, des Arztes oder des Arbeitsplatzes nicht ins Auto steigen müssen. Insbesondere Büros und Wohnorte müssen also enger miteinander verknüpft werden, es muss eine nutzungsdurchmischte, kompakte Stadtstruktur entstehen, in der Wohnen und Arbeiten wieder zusammenrücken und alle Versorgungselemente in der unmittelbaren Umgebung der Stadtbewohner*innen verfügbar sind (Handelsblatt vom 26.10.20).

Die Entwicklung zur 15-Minten-Stadt wird zwar aktuell begünstigt durch den aufgrund der Corona-Pandemie verstärkten Trend zum Homeoffice und der Entwicklung zu einem immer größer werdenden Anteil von Robotik in den Produktionsprozessen sowie dem Wegfall vieler Industriearbeitsplätze, trotzdem wird es noch lange dauern, ehe fast jeder seinen Arbeitsplatz in die Nähe seines Wohnortes oder sogar direkt an seinen Wohnort verlegen kann. Um das zu ermöglichen ist ein tiefgreifender Stadtumbau und ein grundlegender Wandel bei der Stadtplanung erforderlich. Die bisher verfolgte Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten würde zukünftig vermehrt zu Gunsten von durchmischten Stadtgebieten aufgeben. Neue Gebäude müssen für gewerbliche Nutzung und gleichzeitig als Wohnraum geeignet sein. Zukünftig würden Stadteile multifunktional sein, also gleichzeitig Wohn-, Büro- und Industrieviertel. Nur gewerbliche und industrielle Nutzung die nicht mit Wohnnutzungen vereinbar sind, würden weiterhin in separate Gewerbe- und Industriegebiete ausgelagert.

Damit jeder Einwohner von seinem Wohnort aus alle wichtigen Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Behörden, Ärzte, Parkanlagen, Kultur- und Sportangebote in 15 Minuten erreichen kann, muss jedes Stadtviertel wie eine eigene, kleine Stadt funktionieren. Das Leitbild der 15-Minuten-Stadt ist aus Sicht der Stadtplanung also mit dem Ziel verbunden, die Stadtteile wieder zu Versorgungszentren zu entwickeln, wo alle Bedürfnisse der Einwohner in einem Umkreis von 3-4 km gedeckt werden können.

Aus Verkehrs- wird Lebensraum – Die Folgen der 15-Minuten-Stadt

Mit Verwirklichung der 15-Minuten-Stadt werden die Straßen der multifunktionalen Stadtviertel nicht mehr bevorzugt den Autos gehören, sondern primär zu Orten der Begegnung und Erholung. Das Auto würde in der Stadt seine Bedeutung als Fortbewegungsmittel verlieren. Die Anschaffung würde sich für die meisten Menschen nicht mehr lohnen. Großteils würde eine Nutzung der Straßen und Parkflächen für Autos entfallen, die Flächen könnten anderen Nutzungen zugeführt werden, die die Lebensqualität der Stadtbewohner*innen erhöhen.

Für viele Stadtbewohner*innen ergäbe sich ein zweiter, finanzieller Effekt, die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung eines Autos entfielen. Es würden hohe Beträge frei, die für andere Ausgaben wie die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum, Mieten oder zusätzlichem Konsum nutzbar würden.

Dazu wären mit der 15-Minuten-Stadt erhebliche Effekte hinsichtlich Umwelt und Klima verbunden. Insbesondere Verkehrslärm und Luftverschmutzung würden auf einen Bruchteil vermindert. Der CO2-Ausstoß, der in der Stadt im Wesentlichen vom Stadtverkehr verursacht wird (in Bochum 39%), würde massiv sinken. Die 15-Minuten-Stadt würde zudem ein großer Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt bedeuten. Auch können überflüssig gewordene Verkehrsflächen begrünt werden, was sich wiederum positiv auf das Stadtklima auswirkt.

Mit dem Leitbild der 15-Minuten-Stadt stellt die Stadt den Menschen und seine Lebensqualität in den Vordergrund. Vorrangiges Ziel ist es neuen Wohn- und Lebensraum zu schaffen, die Stadt muss nicht mehr autogerecht sein, eine Autonutzung ist nur noch in wenigen Fällen erforderlich.

Leitbild der 15-Minuten-Stadt für Bochum und das Ruhrgebiet

Seit dem Jahr 2019 verfolgt die Stadt Bochum ein Leitbild Mobilität. Die darin festgelegten Ziele beziehen sich im Wesentlichen auf den städtischen Verkehr, jedoch nicht auf die Stadtplanung. Das Leitbild greift damit zu kurz, ohne die Einbeziehung der Stadtplanung wird es nicht möglich sein die anvisierten Ziele auf den Feldern, Lebensqualität und Umweltschutz zu erreichen. Erforderlich ist ein grundlegender stadtplanerischer Ansatz, der nicht nur Verkehrsmittel und Verkehrsplanung betrachtet, sondern ein umfassenderes Leitbild für die gesamte Stadtplanung verfolgt, das auf die Vermeidung von Verkehr und die drastische Verkürzung von Wegen ausgerichtet ist. Ein solches  Leitbild stellt das Idealbild der 15-Minuten-Stadt dar. Somit erscheint es sinnvoll, das Leitbild Mobilität der Stadt Bochum um das Leitbild der 15-Minuten-Stadt zu erweitern.

Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Stadt Bochum nur ein Teil der Stadtagglomeration Ruhrgebiet ist. Das Leitbild der 15-Minuten-Stadt allein für das Gebiet der Stadt Bochum zu verfolgen, wird daher nicht ausreichend sein. Für Stadtbewohner*innen, die am Rand der Stadt wohnen, liegt der Umkreis von 3 bis 4 km, in dem fast alle täglichen Anlaufpunkte liegen sollten, nicht nur im Stadtgebiet von Bochum, sondern auch in benachbarten Ruhrgebietsstädten. Demnach sollte das ganze Ruhrgebiet flächendeckend zu einer 15-Minuten-Metropole weiterentwickelt werden, denn unabhängig von jedweder Stadtgrenze sollte jeder Bewohner des Ruhrgebiets von seinem Wohnort aus, ohne das Auto nutzen zu müssen, alle wichtigen Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Behörden, Ärzte, Parkanlagen, Kultur- und Sportangebote in 15 Minuten erreichen können.

03 Jan.

Herner und Brückstraße sollen zum Wohnzimmer des Kortländer Kiezes werden

Im Norden der Innenstadt entwickelt sich ein ganz besonders Stadtviertel, der Kortländer Kiez. Die STADTGESTALTER legen jetzt einen Vorschlag vor, wie man Herner Straße und Brückstraße umgestalten kann, um den Kiez um einige weitere Attraktionen zu bereichern.

In den letzten 15 Jahren, hat sich der Kortländer Kiez, abgegrenzt von Nordring, Hans-Böckler-Straße und Gustav-Heinemann-Platz, zu einem besonderen Szeneviertel in Bochum entwickelt.

Kortländer Kiez, ein Viertel mit besonderem Charakter

Insbesondere entlang der Herner Straße, haben sich neben der Bochumer Institution dem irischen Pub Paddys einmalige Läden und Kneipen, wie Kugelpudel, Trinkhalle, Café KRTLND und Bioku angesiedelt. Der Kiez ist vielfältig, mulitkulturell, bunt und jung. Es gibt einen besonderen Zusammenhalt, der sich besonders beim Kortlandstraßenfest zeigt, das seit ein paar Jahren im Spätsommer stattfindet. Mit der KoFabrik in der ehemalige „Eisenhütte“ an der Stühmeyerstrasse (KoFabrik) ist dazu ein besonderer Ort für Nachbar*innen, „Projektmacher*innen“ und Unternehmen entstanden, an dem sich alle über das Viertel austauschen können und gemeinsame Pläne geschmiedet werden, wie man den eigenen Lebensraum und das gute Miteinander gestalten kann.

Noch kommen die prägenden Straßen und Plätze des Viertels wie Herner, Dorstener, Brückstraße sowie der Platz am Kortländer und der Imbuschplatz etwas gesichtslos und ziemlich trostlos daher. Doch es gibt schon viele Ideen und Vorschläge der Aktiven im Viertel, was man aus diesen Orten machen und wie man sie neu beleben kann.

Herner und Brückstraße zu lebendigen Orten machen

Zur Umgestaltung von Herner- und Brückstraße legen die STADTGESTALTER jetzt einen ersten Vorschlag vor. Dieser soll zeigen und visualisieren, wie Herner und Brückstraße zum Wohnzimmer des Kiezes werden können, auf dem zukünftig das Leben pulsiert.

Umgestaltung Herner und Brückstraße
Immobiliennutzungen Herner und Brückstraße

Die Planungen sind als erste Anregung zu verstehen, die zusammen mit den Aktiven im Kiez weiterentwickelt und konkretisiert werden sollen. Dazu laden die STADTGESTALTER für Dienstag, den 19.01.2021 alle Interessierten zu einer ersten Videokonferenz ein, um die Vorschläge zu diskutieren, zu ergänzen und weiter zu entwickeln (Anmeldung, Dienstag 19.01.21, 19 Uhr).

Die STADTGESTALTER schlagen eine Umgestaltung in zwei Phasen vor. Zunächst eine Umgestaltung der Herner-Straße zwischen Nordring und Kortländer, danach in einer zweiten Phase die Umgestaltung der Brückstraße zwischen Kortländer und Hans-Böckler-Straße. Ziel ist es die Verkehrsflächen auf beiden Straßenabschnitten neuen Nutzungen zuzuführen. Die Menschen sollen den Straßenraum für das Leben zurück erobern. Auf Flächen, auf denen heute noch der Verkehr fließt, soll zukünftig das Leben pulsieren und Grünflächen die Straßen attraktiver machen.

Aus Straßenraum wird Lebensraum

Dazu wird vorgeschlagen beide Straßenabschnitte zu Einbahnstraßen zu machen. Der Plan der STADTGESTALTER sieht vor, dass die Herner Straße nur noch in Richtung Nordring mit dem Auto befahren werden kann, die Brückstraße in Gegenrichtung nur noch in Richtung Hans-Böckler-Straße. Auf diese Weise muss für den Autoverkehr auf beiden Straßen nur noch eine Fahrspur vorgehalten werden. Die Zufahrt zum Parkhaus unter dem Technischen Rathaus (P3) würde zukünftig über Windmühlen- und Dorstener/Prümerstraße erfolgen, die Ausfahrt über die Windmühlen- und ggf. über die Hans-Böckler-Straße. P5 in der Brückstraße könnte weiter über Dorstener und Brückstraße angefahren werden. Eine Ausfahrt auf diesem Weg ist aber nicht mehr möglich. Ausfahrende über die Brückstraße müssten über die Hans-Böckler-Straße auf den Innenstadtring abbiegen.

Die Linksabbiegespur vom Nordring von Westen in die Herner Straße entfiele. Mit der dadurch entfallenden Ampelphase könnte der Verkehr auf dem Ring beschleunigt werden. Die Zufahrt zum Kiez von Westen würde zukünftig hauptsächlich über die Widumestraße erfolgen.

Der Vorschlag der STADTGESTALTER sieht vor, den Verkehr im Kiez im Wesentlichen neben dem Zufahrtsverkehr zu den Parkhäuser P5 und P3 und dem öffentlichen Verkehr (Busse, Straßenbahn und Taxen) auf solchen von Anliegern und Anwohnern zu beschränken. Öffentliche Parkplätze im Kiez sollen bevorzugt Anwohnern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen den Anwohnern Parkplätze in den Parkhäusern unter dem Technischem Rathaus um dem BVZ zur Verfügung gestellt werden. Für Anlieferungen sollen wiederum eigene Flächen ausgewiesen werden.

Auf der rechten Seite von Herner und Brückstraße verbliebe so in Fahrtrichtung Innenstadtring eine Fahrspur für Autofahrer. In Gegenrichtung, auf der linken Straßenhälfte, schlagen die STADTGESTALTER die Anlage eines Zwei-Richtungsradwegs von Nordring bis Hans-Böckler-Straße vor.

Nimmt die Verkehrsfläche im Straßenschnitt bisher auf der Herner Straße 14,40 Meter inklusive 4 Meter Parkstreifen in Anspruch, würden es nach dem Vorschlag der STADTGESTALTER nur noch 6 Meter sein.

Straßenquerschnitt Herner Straße
Straßenquerschnitt Herner Straße, vorher – nachher

Neue Nutzungen, die das Leben auf die Straßen bringen

Die auf diese Weise frei werdenden Flächen können vielfältig genutzt werden, insbesondere von den Anliegern für zusätzliche Freisitze, Biergärten, Ausstellungsflächen der Läden, Aktions- und Spielflächen sowie Flächen für Veranstaltungen, aber auch für Fahrradstellplätze, Grünflächen und Beete sowie Orten zum Verweilen. Im Einzelnen haben die STADTGESTALTER beispielhaft folgende neue Kieznutzungen auf den Straßenabschnitten vorgesehen:

Auf beiden Straßenabschnitten:

+ 1,5 m vor Lebensmittelläden = Außenverkaufsfläche/ „Markt“-Fläche
+ zusätzliche Sitzflächen an Cafés/ Bars/ Gastronomien
+ Grünflächen, Bäume, Insektenblühstreifen, Begrünung der Vordächer
+ Fahrradstellflächen statt Autoparkplätze
+ Förderung der E-Mobilität durch E-Radladestationen und E-Auto Ladestationen
+ Aufwertung der Wartebereiche an Haltestellen + Metropolradstationen an Haltestellen

Nutzungsspezifische Zusatzflächen Herner Straße:

+ Insektenblühstreifen auf Verkehrsinsel
+ Pocket-Spielplatz am Spielwarenladen
+ kleine Open-Air Bühne für Live-Musik am Paddy’s
+ Tischtennisplatten draußen vor der Trinkhalle
+ Large-Scale „Spielstationen“ (Schach, Domino) vor Kulturvereinen
+ Tanzplattform für Tangokurse vor dem Café Eden, OpenAir Kino
+ weitere Veranstaltungen denkbar, eventuell überdachter Pavillion
+ Fahrradparken an der Haltestelle „Deutsches Bergbau Museum“
+ Blumenwiese an Verkehrsinsel
+ Möbel mit integriertem Radstellplatz

Neue Nutzungen Herner Straße
Neue Nutzungen Herner Straße

Nutzungsspezifische Zusatzflächen in der Brückstraße:

+ Aufwertung der Haltestelle durch Schaukeln (o.Ä.), interaktive Haltestelle
+ Fahrradparken an der Haltestelle „Brückstraße“
+ Pocket-Parks auf breiten Grünstreifen vor allem für die Anwohner des betreuten Wohnens inklusive Boulodrom
+ Currywurst ToGo Außenverkaufsfläche bei Dönninghaus

Neue Nutzungen Brückstraße
Neue Nutzungen Brückstraße

Ergänzungen Kanalstraße:
+ E-Ladestationen auf der Kanalstraße für Fahrräder
+ weiter Innen E-Ladestation für Autos

Die von den STADTGESTALTERn vorgeschlagenen neuen Nutzungsmöglichkeiten werden das Leben im Kortlandkiez noch mehr auf die beiden Straßen verlagern. Der Kiez wird noch lebendiger und noch lebenswerter. Er wird gewissermaßen zu einem Vorzeigeviertel, in dem sich erleben lässt, was es bedeutet, wenn die Menschen die Straße als Lebensraum zurückgewinnen.

Das weitere Vorgehen: Von der Idee bis zum Beschluss zur Umgestaltung

Ein großer Vorteil, der von den STADTGESTALTERn vorgeschlagenen Modullösung, ist, in einem gemeinsamen Prozess mit den Bewohnern, den Immobilienbesitzern und den geschäftlich Aktiven im Kiez, können die Nutzungen der verschiedenen Teilflächen so angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der jeweils Beteiligten und Betroffenen entsprechen. Zudem entfällt ein Komplettumbau der Straßen. Aufbauend auf den bestehenden Strukturen, müssen nur Teilflächen neugestaltet bebaut oder umgebaut werden. Entsprechend bleibt der Finanzaufwand der Umgestaltung in Grenzen. Die STADTGESTALTER schlagen vor, kurzfristig die Herner und dann in einem zweiten Schritt die Brückstraße umzugestalten.

In einem ersten Schritt wollen die STADTGESTALTER mit allen interessierten Aktiven aus dem Kiez, ihren Vorschlag zu einem gemeinsamen Plan weiterentwickeln, der dann der Stadt als Grundlage für einen Beschluss zu einer entsprechenden Umgestaltung von Herner und Brückstraße dienen soll. Am Dienstag 19.01.21, 19 Uhr wollen die STADTGESTALTER diesen Prozess starten (Anmeldung, Dienstag 19.01.21, 19 Uhr).

Architektonische Entwürfe Helen Kühn & Sarah Staiger (B.Sc. Architektur)

27 Dez.

Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf

Die Fraktionen von Grünen und CDU im Bochumer Stadtrat haben die Wahl der Ratsausschüsse so beeinflusst, dass nur die kleinen Fraktionen einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates bekommen konnten, die ihnen genehm sind. Warum dieses Vorgehen voraussichtlich rechtswidrig ist und in NRW bisher ohne Beispiel:

Mit Leihstimmen von Grünen und CDU konnten die kleinsten Fraktionen des Rates von FDP und UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates erlangen. Gleichzeit wurde so verhindert, dass die um einen Sitz größere Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten ist. Die Fraktion aus PARTEI und STADTGESTALTER n wird daher beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die Wahlen vom 17.12.20 zur Besetzung der Ausschüsse ungültig waren.

Stadtrat und Ausschüsse des Rates müssen spiegelbildlich besetzt sein

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Ausschüsse des Stadtrates spiegelbildlich zum Rat zu besetzen sind. Da der Stadtrat Entscheidungen des Rates an die Ausschüsse delegiert, muss auch dort nach denselben Mehrheitsverhältnissen abgestimmt werden wie im Rat. Die von den Wählern bei der Kommunalwahl bestimmten Mehrheiten müssen sich auch in den Ausschüssen des Rates widerspiegeln.

Die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich eindeutig: “Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188) muss grundsätzlich jeder Ausschuss … ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. …. die [Ausschüsse] dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden … [Die Ausschüsse anders als nach dem Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu besetzen] „widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes (BVerwG 8 C 18.03).”

Diese sich aus dem Grundgesetz ergebende Vorgabe wird in einigen Bundesländern dadurch sichergestellt, dass die Ausschussmitglieder, anders als in NRW, entsprechend ihrer Stärkeverhältnisses von den Fraktionen benannt und nicht durch den Rat gewählt werden.

Besetzung der Ausschüsse nach Gutdünken von Grünen, CDU und SPD

Dass die Ausschüsse in NRW nicht von den Fraktionen besetzt, sondern durch den Rat gewählt werden, haben die großen Ratsfraktionen des Bochumer Rats (Grüne, CDU und SPD) bei den Wahlen am 17.12 zu Nutze gemacht, um nach ihren Interessen zu bestimmen, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen Stimmrecht besitzen sollen und welche nicht.

Zu diesem Zweck stellten die Fraktionen in der entsprechen Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag, der dann durch ein entsprechendes fraktionsübergreifendes Abstimmungsverhalten durchgesetzt wurde (Antrag 20203123). Ziel dieses Vorgehen war, den Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” zu einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zu verhelfen und einen entsprechenden Sitz für die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu verhindern und damit die Spiegelbildlichkeit der Besetzung von Rat und Ausschüssen außer Kraft zu setzen.

Gemäß dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen, stünde ein stimmberechtigter Sitz in den Ausschüssen allerdings zunächst der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu, da diese im Rat der Stadt über einen Sitz mehr verfügt (4 Sitze) als die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” (jeweils 3 Sitze) (Variante 0, Möglichkeiten der Reststimmenverwertung)

Um FDP und “UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, liehen die Grünen der FDP zwei Stimmen und die CDU der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ ebenfalls zwei Stimmen. Gemäß Absprache stimmten die beiden Grünen Ratsmitgliedern Olaf Krause und Wolfgang Cordes somit nicht für die Wahlliste der eigenen Fraktion, sondern für die Liste der FDP und das selbst dann nicht, wenn sie selbst über die Liste der Grünen in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten. In gleicher Weise verhielten sich die beiden CDU-Ratsmitglieder Julian Meischein und Hans Henneke. Sie stimmten in allen Wahlen für die Liste der Fraktion „UWG: Freie Bürger“. Ebenfalls stimmten sie dann nicht für die CDU-Liste, wenn sie selbst über die entsprechende CDU-Liste in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten.

So erhöhte sich bei den Ausschusswahlen die Zahl der Stimmen, die auf die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” entfielen, jeweils von 3 auf 5 (+66%). Entsprechend erlangten beide Fraktionen je einen ordentlichen Sitz in den Ausschüssen, die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“, die im Rat eigentlich über einen Sitz mehr verfügt als die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern”, konnte dagegen keinen stimmberechtigten Sitz erlangen.

Das rechtswidrige Verfahren der Reststimmenverwertung

Mit der Bildung von Zählgemeinschaften, wie im vorliegenden Fall geschehen, kann ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss mehrerer großer Fraktionen hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse fast jedes gewünschte Ergebnis durchsetzen und nach eigener Interessenlage  bestimmen, welche der kleinen Fraktionen in den Ausschüssen des Rates mit Stimmrecht vertreten sind und welche nicht.

Dazu werden, wie im vorliegenden Fall, die für die Erreichung der eigenen Sitze im Ausschuss nicht erforderlichen Stimmen (Reststimmen), an andere Fraktionen abgegeben, damit diese zum Nachteil anderer Fraktion zusätzliche Sitze gewinnen können. Dieses Vorgehen wird als “Reststimmenverwertung bezeichnet und ist gemäß Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts rechtswidrig: “Ein erst nach der Kommunalwahl vereinbartes „ad hoc-Bündnis zum Zweck der besseren Reststimmenverwertung“, das sich nur zur Gewinnung eines mathematischen Vorteils bei dem anschließenden Verteilungsverfahren gebildet hat, [darf] nicht Grundlage der Sitzverteilung in den Ausschüssen sein. (BVerwG 8 C 18.03 https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/20031210.htm).”

Im vorliegenden Fall verfügt die SPD-Fraktion je nach Stimmenkonstellation über 2-3 überschüssige Reststimmen, die Grünen über 3-4, die CDU wiederum über 2-3. Mit diesen insgesamt mindestens 7 überschüssigen Stimmen können die genannten Fraktionen fast nach Belieben kontrollieren und entscheiden, welche Fraktion in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten sind und welche nicht. Mit entsprechenden Stimmverteilungen haben die drei großen Fraktionen die Möglichkeit nach gut Dünken eine bis zwei der drei kleinsten Fraktionen aus den Ausschüssen des Rates raus zu halten (Tabelle, Varianten möglicher Reststimmenverwertungen).

Varianten der Reststimmenverwertung, Ausschusswahlen Bochumer Stadtrat

So hätten die drei größten Fraktionen ihre überschüssigen Stimmen auch so verteilen können, dass die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern” ohne ordentlichen Sitz geblieben wären (Variante D) oder die Fraktionen FDP und „Die PARTEI und STADTGESTALTER” (Variante C) oder die beiden Fraktionen „UWG: Freie Bürger“ und „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ (Variante B) oder eben so, dass nur eine der drei genannten Fraktionen ohne ordentlichen Sitz geblieben wäre (Varianten A, E und F).

Reststimmenverwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht zulässig

Es ist schwer vorstellbar, dass Verwaltungsgerichte, entgegen der bisherigen, überaus umfangreichen Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht es nunmehr zulassen, dass große Fraktionen durch die beschriebene Reststimmenverwertung nach Belieben bestimmen können, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen vertreten sind und welche nicht. Die Erfolgsaussichten der Klage von “Die PARTEI und STADTGESTALTER dürfte daher nicht schlecht sein.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte auch die beschriebene, in NRW erstmalig angewandte Methode der Reststimmenverwertung als rechtswidrig ansehen werden und ausdrücklich verbieten, dass große Fraktionen anderen Fraktionen stimmen leihen, um damit die Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen zu unterlaufen.

Eine Abstimmung von Ratsmitgliedern für Wahllisten anderer Parteien und Gruppierungen dürften damit nur rechtlich zulässig sein, wenn die eigene Partei oder Gruppierung keine eigene Wahlliste für die Ausschussbesetzung aufgestellt hat.

Das Demokratieprinzip hat für Grüne und CDU offenbar wenig Bedeutung

Abschließend sei angemerkt, dass das beschriebene Vorgehen ein zwiespältiges Verhältnis, insbesondere der Ratsmitglieder von Grünen und CDU, zum Demokratieprinzip und den damit verbundenen Minderheitsrechten offenbart. Den in beiden Fraktionen erstmals im Rat vertretenen Ratsmitgliedern mag man zu Gute halten, dass sie mit den entsprechenden Grundprinzipien noch nicht vertraut sind, zumindest diejenigen, die schon länger dabei sind, haben sich bei der Wahl der Ausschüsse allerdings bewusst für Machtspielchen und gegen die Achtung des Demokratieprinzips und die Wahrung der Minderheitenrechte entschieden.

20 Dez.

CDU im Bochumer Stadtrat verliert ihren moralischen Kompass

Zwei Mitglieder der CDU-Ratsfraktion stimmen offenbar für die Wahllisten der Afd. Zwei weitere Mitglieder der CDU stimmen gegen die eigene Fraktion um das Demokratieprinzip bei der Ausschussbesetzung zu unterlaufen. CDU-Ratsmitglied Marcus Stawars bezeichnet die Partei die PARTEI ohne jeden Anlass als „widerliche Truppe“.

Alle drei Vorfälle geschehen an einem Tag, bei der Sitzung des Bochumer Stadtrates am 17.12.20.

Zwei Stimmen für die Afd

In Folge der Querelen in der Bochumer Ratsfraktion erreicht die CDU im Rat einen weiteren Tiefpunkt. Die Wahlen zu den fast 200 Posten der Ratsmitglieder in den Aufsichtsgremien der Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt Bochum beteiligt ist, beginnen mit einem Paukenschlag. Bei der geheimen Wahl zum Aufsichtsrat der Sparkasse fehlen der CDU-Liste zwei Stimmen, dafür hat die Afd-Liste zwei Stimmen mehr.

Offensichtlich hatten zwei Mitglieder der CDU-Ratsfraktion auf der Liste der Afd ihr Kreuzchen gemacht und nicht bei der CDU. Auf die Wahllisten der anderen Fraktionen entfielen genau so viele Stimmen, wie Mitglieder der jeweiligen Fraktionen anwesend waren. Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” hatte sich dazu entschieden nicht an den Wahlen teilzunehmen.

Dass zwei von den jeweils drei Ratsmitglieder von FDP oder UWG: Freien Bürgern statt die CDU-Liste die Afd-Liste gewählt haben, wäre rein theoretisch ebenfalls möglich, realistisch ist das jedoch nicht. Das war auch dem Fraktionsvorsitzende Haardt sofort klar. Er beantragte eine Sitzungsunterbrechung, es folgt im Vorraum des provisorischen Ratssaals der Jahrhunderthalle eine lautstarke Ansprache des Fraktionsvorsitzenden an seine Fraktion. Doch die wirkte nur bedingt. Bei fast allen folgenden Wahlen stimmte immer noch ein Ratsmitglied statt für die CDU-Listen, für die Afd.

Nachdem der Fraktionsvorsitzende Haardt zuvor noch anderen politischen Gruppierungen vorgeworfen hatte, dass sie sich nicht daran beteiligen würden, zu verhindern, dass die Afd in den entsprechenden Gremien vertreten ist, waren es jetzt wohl Personen aus seiner eigenen Fraktion, die der Afd zu den entsprechenden Posten verholfen haben.

Warum Ratsmitglieder statt der CDU-Liste wohl die Afd-Liste gewählt haben, darüber lässt sich nur spekulieren. Natürlich wäre es möglich, dass sich zwei Fraktionsmitglieder politisch der Afd mittlerweile näher fühlen als der CDU, wahrscheinlicher erscheint, dass zwei Ratsmitglieder dem Fraktionsvorsitzenden Haardt und seinen Gefolgsleuten einen Denkzettel verpassen wollten, nachdem dieser trotz großem Widerstand in der eigenen Fraktion doch wieder den Vorsitz der CDU-Fraktion erringen konnte (WAZ vom 03.11.20).

Der verbale Ausfall des CDU-Ratsmitglieds Marcus Stawars

Zu Beginn der Ratssitzung kam es zu einem zweiten unschönen Vorfall. Der beim Kampf um den Fraktionsvorsitz unterlegene Marcus Starwars rief einer Gruppe von Mitgliedern der Partei “Die PARTEI” “widerliche Truppe” zu. Offenbar lagen bei ihm ob der anstehenden Wahlen bereits die Nerven blank.

Das Demokratieprinzip hat für die CDU wenig Wert

Dass der fraktionsinterne Kampf offenbar jeden politischen Anstand in der CDU-Fraktion auf einen Tiefpunkt hat sinken lassen, zeigte sich abschließend ein drittes Mal. Bei der Neuwahl der Ausschüsse, stimmten die Ratsmitglieder Hans Hennecke und Julian Meischein, bei allen Wahlen nicht für die CDU-Liste, sondern für die Fraktion “UWG; Freie Bürger”. Dabei stimmten sie sogar dann nicht für die eigene CDU-Liste, wenn sie selbst auf dieser zur Wahl standen.

Mit ihren Leihstimmen verfolgte die CDU das Ziel der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ zu einem ordentlichen Sitz in den Ausschüssen zu verhelfen und einen solchen Sitz für die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu verhindern. Damit erfüllte die CDU ihren Teil des Deals mit der Fraktion “UWG: Freie Bürger”, die im Gegenzug der CDU mit ihren Stimmen bereits zu diversen Aufsichtsratsposten verholfen hatte.

Dabei interessierte die CDU auch nicht, dass sie mit ihrem Stimmverhalten in rechtswidriger Weise das Demokratieprinzip unterlief. Nach diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz sind die Ausschüsse des Rates spiegelbildlich zu den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat selbst zu besetzen. Die Sitze sind nach der Stärke der Fraktionen zu verteilen. Danach stand PARTEI und STADTGESTALTERN ein Sitz zu, Die ein Ratsmitglied kleineren Fraktionen “UWG: Freie Bürger” und “FDP im Rat” hätten sich über die Besetzung des verbleibenden Sitzes einigen müssen.

Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Punkt unmissverständlich: “Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestags ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Gemeinderäte in dieses Prinzip folgt, dass für Ratsausschüsse das Gleiche gilt. Auch diese dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben. Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 20.91 a.a.O.). Aus diesem Grund haben die einzelnen Fraktionen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Ausschussbesetzung nach Maßgabe ihrer jeweiligen Mitgliederzahl (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1992 BVerwG 7 B 49.92 a.a.O.). Hat eine Fraktion demnach einen Anspruch auf mehrere Sitze in einem Ausschuss, kann sie diese auch beanspruchen. (BVerwG 8 C 18.03)”

Entsprechend wird die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” vor dem Verwaltungsgericht die Ausschusswahlen beanstanden und beantragen die Wahl aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit für ungültig zu erklären. Im Erfolgsfall müssten die Ausschüsse ein drittes Mal gewählt werden.

Was ist die Ursache für die Querelen in der CDU-Ratsfraktion?

Die drei Vorfälle zeigen, offenbar hat die CDU-Ratsfraktion ihren moralischen Kompass aufgrund der internen Querelen verloren. Das hat viel mit der schmerzhaften Niederlage bei der Kommunalwahl zu tun, bei der Christian Haardt als OB-Kandidat der CDU nicht mal ein Drittel so viel Stimmen erringen konnte wie der Wahlsieger Thomas Eiskirch. Statt mit zuletzt 22 sitzt die CDU in dieser Wahlperiode nur noch mit 18 Mitgliedern im Rat, Bis 2004 waren es sogar noch 27 Ratssitze, die die CDU besetzen konnte.

Die unbeirrte Weigerung des Fraktionsvorsitzenden Haardt in der letzten Wahlperiode mit den anderen Oppositionsfraktionen strategisch und konstruktiv zusammenzuarbeiten, war letztlich die wesentliche Ursache für die Wahlschlappe. So sahen die Wähler bei der Kommunalwahl im September zu Rot-Grün keine wählbare Alternative, die die bestehende Koalition hätte ablösen können.

Man stelle sich vor, die Opposition hätte sich bei den vielen kritischen Themen der letzten Wahlperiode konsequent, gemeinsam und sichtbar gegen die Koalition positioniert. Eine zu wesentlichen Punkten geschlossen auftretende Opposition hätte sich für eine Wahl ganz anders profiliert. Das Wahlergebnis wäre aller Voraussicht nach deutlich anders ausgefallen. Aber der Fraktionsvorsitzende will und wollte nie Oppositionsführer sein und hat immer wieder lieber gegen die anderen Fraktionen gearbeitet als mit ihnen.

So begann die neue Wahlperiode wie die alte. Nur für die Postenverteilung bei Ausschüssen und Aufsichtsgremien waren der CDU die anderen Fraktionen wichtig. Die Chance jetzt endlich ein gemeinsames strategisches Zusammenwirken der Oppositionsfraktionen ins Auge zu fassen, war auch diesmal nie Gegenstand von Gesprächen. Es ging wieder nur um Posten.

Ohne ein Mindestmaß an gemeinsamen strategischem Vorgehen zwischen den Oppositionsfraktionen wird es für die Opposition auch 2025 unmöglich sein sich als Wahlalternative zur rot-grünen Koalition zu profilieren. Ein Fraktionsvorsitzender, dem das Verständnis für diesen Zusammenhang fehlt und mit dem die anderen Oppositionsfraktionen sich nur noch widerwillig an einen Tisch setzen, wird den Niedergang der CDU im Rat der Stadt nicht umkehren können. Sein parteiinterner Gegenspieler Stawars hat sich nach der letzten Ratssitzung leider selbst ins Abseits gestellt.

Wer kann die CDU wieder auf Kurs bringen?

Die Ratsfraktion der CDU in Bochum sucht eine/n Fraktionsvorsitzende/n, der oder die einige wichtige Eigenschaften mitbringen muss: Politische Erfahrung wäre wünschenswert. Die Fraktion muss der oder dem Vorsitzenden zutrauen zwischen den wohl ziemlich heterogenen politischen Ansichten und Interessen der Fraktionsmitglieder einen Ausgleich zu finden. Dazu müsste der- oder diejenige strategisch denken, die Rolle als Oppositionsführer/in ausfüllen wollen und schließlich noch bei den anderen Oppositionsfraktionen ein Ansehen als gleichermaßen verbindliche wie konstruktive Persönlichkeit genießen oder sich aufbauen können. Gibt es es jemanden mit diesem Format in der CDU-Fraktion?

13 Dez.

Werden die Bochumer Schulen problemlos zum Distanzunterricht wechseln können?

Der befürchtete strenge Lockdown kommt und mit ihm auch das weitgehende Ende des Präsenzunterrichts. Werden die Bochumer Schulen problemlos zum digitalen Distanzunterricht wechseln können? Konnten die Schulen die vergangenen acht Monate nutzen sich auf diese Situation vorzubereiten? Haben Schulverwaltung und alle sonst beteiligten Behörden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen?

Ab Montag wird NRW aller Voraussicht nach in den zweiten Lockdown in der Corona-Krise gehen. Nicht unbedingt überraschend werden dabei auch weitgehend die Schulen geschlossen. Bis Klasse 8 entfällt für die Schüler die Präsenzpflicht, die Schüler ab der 8. Klasse wechseln alle vom Präsenz- in den Distanzunterricht.

Was bedeutet Distanzunterricht?

“Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichtes, die sich juristisch aus der Beschulungspflicht des Staates und damit zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes bei Auftreten einer Pandemie ergibt. Zum Distanzunterricht werden die vorhandenen technischen Möglichkeiten genutzt, um eine räumliche Distanz aller am Unterricht beteiligten Menschen herzustellen. Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig den Präsenzunterricht. Die Lernprozesse sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht einseitig von der Präsenz im Klassenzimmer abhängig sind. Es ist unzulässig die Beschulung auf die Eltern abzuwälzen. Es ist auch sachlich falsch den Distanzunterricht nur als „häusliches Lernen“ zu bezeichnen Der Schwerpunkt des Begriffes liegt auf Unterricht. Selbständiges häusliches Lernen ist nur ein geringer Teil des Distanzunterrichtes und wird somit dem Auftrag des Gesetzgebers nicht gerecht. Das Ziel ist eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform des Schulunterrichtes (Distanzunterricht Wikipedia).” Dazu hat das Land NRW zum neuen Schuljahr 2020/21 eine Handreichung herausgegeben, wie Distanzunterricht organisiert werden sollte (Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht).

Sind die Schulen ausreichend auf Distanzunterricht vorbereitet?

Sämtliche weiterführenden Schulen wurden von der Stadt zum neuen Schuljahr mit Microsoft-Teams ausgestattet. Eigentlich sollten die Lehrer also jetzt die Schüler zu den offline geplanten Unterrichtsstunden per Teams einladen und schon könnten diese online stattfinden. Doch der Teams-Kalender vieler Schüler ist weiterhin leer. Manche haben nicht mal einen Teams-Zugang, andere haben noch nie mit der Software gearbeitet. Bei den Lehrern ergibt sich ein ähnliches Bild, viele haben Teams noch nie im realen Unterricht benutzt. Die wenigsten haben ihr Unterrichtskonzept so umgestellt, dass es bei Bedarf gelingen kann, die Lerninhalte auch digital zu vermitteln. Manche verzichten im Unterricht seit jeher konsequent auf digitale Hilfsmittel oder lehnen diese gar grundsätzlich ab.

Nur wenige Lehrer in Bochum haben ein Dienst-Gerät, das ihnen die Stadt zur Verfügung stellt, damit sie damit datenschutzkonform und digital unterrichten können. Denn die Stadt hat es versäumt rechtzeitig die entsprechenden Endgeräte zu bestellen. Zwar wurde die Anschaffung bereits mit dem Medienentwicklungsplan im Juli 2019 vom Stadtrat beschlossen, doch die ersten Laptops für die Lehrer sollen erst Ende Januar 2021 kommen. Die Lehrergewerkschaft stellte dazu am 11.09. fest, dass Bochum in Sachen Digitalisierung eine lange Leitung hat, an 82 von rund 100 Schulen der Stadt fehle es an technischer Ausstattung und Betreuung, an Leitungskapazität und an Kompetenz beim Umgang mit Geräten und Programmen (WAZ vom 11.09.20).

Während in anderen Städten die Laptops und Tablets an Lehrer und bedürftige Schüler schon spätestens nach den Herbstferien ausgeteilt wurden, sollen in Bochum die ersten 3.617 Geräte erst Ende Januar 2021 kommen, weitere 9.000 dann im Frühjahr. Nach einer Abfrage der Stadt werden rund 13.000 Tablets und Laptops benötigt, 9.500 für bedürftige Schüler und 3.600 für die Lehrer. Für dann noch fehlende Geräte prüft die Stadt derzeit, wie eine mögliche Finanzierung aussehen kann und wird erst danach eine weitere Vergabe auf den Weg bringen (WAZ vom 09.12.20). Bedürftige Schüler werden in Bochum also mangels der notwenigen Tablets nur eingeschränkt oder gar nicht am Distanzunterricht teilnehmen können. In einer Stadt, die immer wieder stolz auf ihre soziale Haltung verweist, ein in jeder Hinsicht unakzeptabler Zustand.

Auch ist in Bochum nicht absehbar, wann endlich alle Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sein werden. Provisorisch sollen bis Ende 2021 alle Bochumer Schulen zumindest an das Kabelnetz von Vodafone angeschlossen werden. Das erlaubt aber selbst bei Gigabit-Anschlüssen nur schmale 50 Mbit/s Upload. Seit 2017 dauert es jetzt schon, die Schulen anzuschließen. Auch über ein leistungsfähiges WLAN, das im Rahmen des Distanzunterrichts für die Übertragung von Videokonferenzen aus der Schule zu den Schülern nach Hause erforderlich ist, verfügen viele Schulen immer noch nicht.

Es ist zu befürchten, dass an den meisten Bochumer Schulen kaum mehr passieren wird als während des ersten Lockdowns, statt Distanzunterricht werden die Lehrer, den Schülern auf den gewohnten Wegen (Haus-)Aufgaben übermitteln, die dann die Schüler mit Hilfe ihrer Eltern zu Hause lösen sollen. Dieses Vorgehen hat aber nicht mal im Ansatz etwas mit Unterricht zu tun. Das Lernen und Betreuen der Kinder wird auf die Eltern abgeschoben. Kinder, deren Eltern das Wissen nicht besitzen den Nachwuchs selbst zu unterrichten, werden erneut gegenüber Kindern benachteiligt, deren Eltern das leisten können.

So läuft es zum Beispiel am Märkischen Gymnasium in Wattenscheid, Distanzunterricht wird als rauf- und runterladen von (Haus-)Aufgaben und deren Lösungen über die Lernplattform Moodle missverstanden. Unterricht bzw. die Verwendung von Teams wird gar nicht erst vorgesehen (Kurzanleitung zum Lernen auf Distanz 2020-11-04). Ein Konzept für Distanzunterricht hat die Schule  offensichtlich nicht. Nach acht Monaten ist die Schule keinen Schritt weiter als beim ersten Lockdown.

Acht Monate Streit statt echter Kraftanstrengung

Acht Monate hatten Landesregierung, Behörden, Stadt und Schulen Zeit sich auf Distanzunterricht vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Doch nur wenige Schulen sind so aufgestellt, dass dort echter Distanzunterricht stattfinden kann. Obwohl bereits während des ersten Lockdowns, einige Lehrer gezeigt haben, wie digitaler Unterricht funktioniert und sich schnell umsetzen lässt, ist es in acht Monaten nicht gelungen, diese Blaupausen flächendeckend auf den Schulunterricht zu übertragen.

Die Beteiligten standen sich viel zu häufig selbst im Weg, ein echter Wille zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die digitalen Defizite möglichst schnell beseitigen zu wollen, war nur selten zu erkennen. Monate von gegenseitigen Schuldzuweisungen liegen hinter uns, Forderungen an Andere Dinge zu tun oder anzuweisen, gab es viele, eigene Initiativen die Misere anzugehen viel zu wenige. Schüler und Schulen, die sich schon seit einiger Zeit für Hybrid-Unterricht eingesetzt und sogar teilweise dafür gestreikt haben, wurden von der Landesregierung ignoriert, die Bezirksregierung zeigte sich hilflos, die Behörden versuchten jeden Ansatz für Online-Unterricht selbst von kranken Kindern zu verhindern (WDR vom 03.12.20).

Was in Solingen geleistet wurde, wäre auch in Bochum möglich gewesen

Auch die Stadtpolitik sah sich nicht bemüßigt zu handeln. Ein städtischer Notfallplan, wie ihn die STADTGESTALTER bereits am 10. Mai zur Schaffung der Voraussetzungen für Distanzunterricht vorgeschlagen hatten (Notfallplan für digitalen Schulunterricht), wurde abgelehnt.

Derweil hat Solingen vorgemacht wie es auch in Bochum hätte laufen müssen. Schulen und Stadt haben in Solingen an einem Strang gezogen, ein Modellkonzept für Distanzunterricht entwickelt und die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen. Ab Anfang November hätten in allen weiterführenden Schulen die Hälfte der Schüler präsent in der Schule und die andere digital unterrichtet werden können, hätte das die Landesregierung nicht zunächst untersagt (Stadt Solingen stellt den Schulbetrieb zur Hälfte auf digitalen Unterricht um, 30.10.20).

In Solingen sind alle 55 Schulstandorte an das Glasfasernetz angeschlossen. Dazu verfügen alle Schulen über ein leistungsfähiges WLAN, um den Lehrern Videoübertragungen aus der Schule zu ermöglichen. Bereits Anfang September hat Solingen 3.500 Tablets an bedürftige Schüler ausgegeben (3500 iPads an bedürftige Kinder in Schulen verteilt, 09.09.20), die letzten Endgeräte sollen die Schulen in diesen Tagen erreichen.

Solingen zeigt, was möglich ist, wenn Schulen und Bildung in der Stadtpolitik eine hohe Priorität haben. Hätten es denn alle Beteiligten gewollt und sich entsprechend engagiert, wäre in Bochum das Gleiche möglich gewesen wie in Solingen. So ist leider zu befürchten, dass der Distanzunterricht für viele Schulen in Bochum zu einer Blamage wird.

06 Dez.

Die PARTEI und STADTGESTALTER – die ungewöhnliche Fraktion

Die Ratsmitglieder von der Partei Die PARTEI und der STADTGESTALTER haben sich zu einer gemeinsamen Fraktion zusammengeschlossen. Eine ungewöhnliche Fraktion, aber nur auf den ersten Blick. Tatsächlich liegen beide Partner inhaltlich eng beieinander nur die politischen Stilmittel, die sie benutzen, unterscheiden sich.

Am 02.12.2020 haben die Ratsmitglieder Nils-Frederick Brandt und Paul Tobias Dahlmann von der Partei Die PARTEI sowie Volker Steude und Carsten Bachert von den STADTGESTALTERN das gemeinsame Fraktionsstatut unterzeichnet. Seit September bereits haben beide Gruppierungen über eine gemeinsame Fraktion verhandelt. Die Gespräche hierzu waren von einer guten Gesprächsatmosphäre und weitreichenden inhaltlichen Übereinstimmungen getragen gewesen, hatten aber aufgrund der basisorientierten Grundhaltung beider Gruppierungen etwas mehr Zeit benötigt.

Inhaltlich wenig Unterschiede

Betrachtet man die inhaltlichen Positionen beider Gruppierungen so unterscheiden sich die PARTEI und die STADTGESTALTER in ihren politischen Zielen kaum. Beide stehen für eine Verkehrswende und moderne Verkehrskonzepte, beide verfolgen das Ziel die Bürgerbeteiligung deutlich auszubauen. Weitere gemeinsame Anliegen sind der Klimaschutz wie der Erhalt der städtischen Grün- und Naturflächen sowie die Bekämpfung der Ursachen von Armut, Obdachlosigkeit und Wohnungsnot, ebenso wie beide Gruppierungen sich für solide Stadtfinanzen und die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen.

Satirische PARTEI und ideengesteuerte STADTGESTALTER

PARTEI und STADTGESTALTER unterscheiden sich in den Ausdrucksmitteln, mit denen sie ihre Politik vorantreiben. Beide Gruppierungen verfügen in dieser Hinsicht über ein Alleinstellungsmerkmal in der Politik, während die PARTEI als einzige Partei in Bochum Politik konsequent satirisch betreibt, sind die STADTGESTALTER die einzigen im Stadtrat, die ständig neue konkrete Ideen und Vorschläge für die Stadt entwickeln, mit der sie der Stadtpolitik neue Impulse geben.

Die PARTEI über- bzw. untertreibt mit Vergnügen politische Sachverhalte bis ins Lächerliche oder Absurde, um Kritik zur Geltung zu bringen und der Politik neue Impulse zu geben. So prangert die PARTEI mit dem Slogan “Inhalte überwinden” den zunehmenden Populismus in der Politik an, in dem sie vorwegnimmt, das Populismus in letzter Konsequenz eine Politik ohne Inhalte und eigene Überzeugungen bedeutet. Damit spricht sich die PARTEI aber gerade für Inhalte aus und nicht dagegen. Wer die PARTEI als Spaß- und Klamaukpartei versteht und ihre Veröffentlichungen wörtlich nimmt, liegt falsch oder ist politischer Gegner, der sie bewusst missverstehen will. Es geht der PARTEI nicht darum Politik mit Spaß- und Klamauk zu boykottieren, es geht um das Gegenteil, Fehlentwicklungen in der Politik mit dem Mittel der Satire plakativ bloßzustellen, mit dem Ziel eine Änderung zu erreichen.

Auf der anderen Seite zeigen die STADTGESTALTER mit ihren Vorschlägen und Ideen ständig auf, was insbesondere in Sachen Stadtplanung und Stadtentwicklung in Bochum möglich wäre, wie beispielsweise Stadtteilzentrum aussehen, wie der Verkehr modern organisiert werden und wie die Innenstadt aufgewertet werden könnte.

Aber die STADTGESTALTER waren durchaus auch schon satirisch unterwegs. So gaben sie dem Grafen Engelbert eine Plattform für seinen offenen Brief an den Oberbürgermeister, in dem er kund tat vom Bermudadreieck an die Kreuzung Große-Beck- und Untere Marktstraße umziehen zu wollen (Graf Engelbert beabsichtigt einen Umzug). Einem Wunsch, dem dann in diesem Jahr entsprochen wurde, seit vier Monaten steht der Graf an dem von ihm gewünschten Platz. An anderer Stelle machten die STADTGESTALTER*, auf die prekäre Finanzsituation der Stadt aufmerksam, in dem sie über Abbau und Verkauf des Terminals berichteten, um den Stadthaushalt aufzubessern (Serras Stahlskulptur am Bahnhof verkauft und abgebaut – Stadt macht für 20 Mio. Kasse).

Die zukünftige Arbeit und die Ziele der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER”

Beide Gruppierungen stellen die Bochumer Politik also immer wieder vor neue Herausforderungen. Im politischen Spektrum von links bis rechts, sind beide Gruppierungen nicht zu verorten und können mit dieser Einteilung wenig anfangen. Folgerichtig bezeichnet sich die PARTEI selbst als Partei der “extremen Mitte”. Für beide Gruppierungen ist eine Zusammenarbeit mit der Afd undenkbar. Sonst wird man als Fraktion sachbezogen mit allen anderen Ratsfraktionen zusammenarbeiten, pragmatisch immer allein die Sache im Blick. Gute Initiativen anderer politischer Kräfte nicht zu unterstützen, nur weil man sie selbst nicht angeregt hat, wie es in der letzten Ratsperiode leider immer noch üblich war, ist beiden Gruppierungen fremd.

Ziel der neuen Fraktion ist es zu zeigen, wie ideengesteuerte Politik und konstruktive wie satirische Kritik sich ergänzen können, um den gemeinsamen Inhalten und Zielen im Stadtrat Gehör zu verschaffen. Entsprechend hat die Fraktion sich das Motto gegeben: “Innovativ und kritisch, von konstruktiv bis satirisch.”

Im Bochumer Stadtrat gibt es also nunmehr acht Fraktionen, drei große (SPD (29 Sitze), Grüne (19) und CDU (18)) und fünf kleine. Linke und Afd haben mit fünf Sitzen einen Sitz mehr als die neue Fraktion, FDP und UWG-Freie Bürger je einen Sitz weniger.

* damals noch unter der Bezeichnung BÄH-Bürger (BÄH = Bochum ändern mit Herz)

29 Nov.

Bochumer Jugend – Die vernachlässigte Generation

Die Zahl der jungen Menschen in der Bochumer Stadtgesellschaft hat stark abgenommen und damit auch ihre Bedeutung. Während die Bedürfnisse der älteren Menschen häufig im Vordergrund der Stadtpolitik stehen, werden Anliegen der jungen Menschen viel zu wenig beachtet.

1980 waren noch 21,3 % der Bochumer und Wattenscheider jünger als 19 Jahre, Seit 2010 sind es nur noch knapp über 15 % (2010; 15,2%), 2019 immerhin wieder 15,7% (Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 1980 bis 2019).

Bei den Schulen, der Mobilität und in Zeiten der Corona-Krise zeigt sich, dass die Stadt die Infrastruktur, die für junge Menschen wichtig ist über Jahrzehnte vernachlässigt hat. Bei den Bereichen Schulden und Umwelt wird sichtbar, dass die älteren Generationen lange auf Kosten der nachfolgenden Generationen gelebt haben. Das war und ist möglich, weil die junge Generation in der Politik weiter unterrepräsentiert ist und kaum Möglichkeiten hat ihren Anliegen das notwendige Gehör zu verschaffen.

Schulen – Besonders am baulichen Zustand der Schulen und deren Ausstattung zeigt sich, wie viel Wert Kinder und Jugendlichen und deren Bildung in einer Stadt beigemessen wird. Trotz verstärkter Bemühungen in den letzten 6 Jahren, gibt die Schullandschaft in Bochum immer noch ein insgesamt trauriges Bild ab. Zustand und Ausstattung der Bochumer Schulen sind immer noch weit entfernt von dem, was zum Beispiel in skandinavischen Ländern, aber auch in Bayern und Baden-Württemberg üblich ist. Die (Aus-)Bildung der jungen Generation hat in diesen Ländern weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert als bei uns.

Der Bildungserfolg wird auch in Bochum immer noch viel zu häufig vererbt, die Schulen ermöglichen es vielen Schülern nicht ihr Potentiale auszuschöpfen. Entsprechend ist der Anteil der Kinder, die nach der Grundschule nur eine Empfehlung für die Hauptschule oder eine eingeschränkte Empfehlung für die Realschule erreichen unverändert hoch und sinkt auch nicht nennenswert..

Besonders in den Zeiten als es der Stadt finanziell schlecht ging, wurde auf Kosten der jungen Generation gespart. Schulen wurden geschlossen, die Instandhaltung der Schulgebäude systematisch vernachlässigt und an der Ausstattung gespart. So ist digitaler Unterricht mangels Glasfaseranbindung und entsprechender Ausstattung bis heute nur an wenigen Schulen in Bochum und das regelmäßig auch nur mit Einschränkungen möglich.

Armut – Jedes vierte Kind in Bochum wächst in einer Familie auf, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht. Das sind rund 12.500 Kinder und Jugendliche. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Familien, die mehr als drei Kinder haben (WAZ vom 10.07.2020).

In der Stadt gibt es jedoch bisher kaum Initiativen mit dem Ziel die Vererbung von Armut zu stoppen. Fast alle Maßnahmen beschränken sich darauf die Armut zu lindern, nicht die Ursachen zu bekämpfen. Perspektivlosigkeit, bestimmt das Leben vieler junger Menschen in Bochum, ihnen fehlt der Glauben, dass sie durch eigene Leistung ihre soziale und wirtschaftliche Lage nachhaltig verbessern können. Kinder in Bochum bekommen mit, wie ihre Eltern mit ihrer sozialen Situation umgehen. So lernen Kinder, ob es realistisch ist, ein Problem zu überwinden. Auf diese Weise vererbt sich Armut über das soziale Lernen (Armut vererbt sich über das soziale Lernen, der arbeitsmarkt 11/2010).

Bis heute fehlt der Stadt ein Handlungskonzept, wie die Ursachen der Vererbung von Armut angegangen werden sollen, die Schaffung von mehr Ganztagsschulen und Kitas allein reicht nicht.

Mobilität – Auch im Verkehr steht die Mobilität von Kindern und Jugendlichen bis heute nicht im Fokus der Politik. Sichere Schulwege sind bis heute kein relevantes Thema. Nur wenige Schule verfügen über Schulwegpläne. Immer noch untersagen Schulleitungen oder raten Schülern und ihren Eltern davon unmissverständlich ab, mit dem Rad zur Schule zu kommen, weil das zu unsicher sei.

Die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen ohne Führerschein und dazu zählen Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren in der Regel, blieben in der Stadt über Jahrzehnte unbeachtet. Jungen Menschen zu ermöglichen sich in der Stadt selbständig und sicher ohne die Hilfe anderer bewegen zu können, insbesondere ohne die Eltern in Anspruch nehmen zu müssen, ist bis heute kein vorrangiges Ziel in der städtischen Verkehrspolitik. Diese hat nach wie vor besonders die Bedürfnisse der Erwachsenen im Auge und ist bevorzugt darauf ausgerichtet wie die mit dem Auto schnell und komfortabel von A nach B kommen.

Auch bei der Flächennutzung wird weiterhin die Nutzung des Straßenraums für parkende Autos in Wohngebieten als wichtiger erachtet als beispielsweise die Nutzung als Spielraum. Spielstraßen sind in Bochum regelmäßig zugeparkt, eine Nutzung zum “Spielen”, wie es der Name eigentlich vorgibt, ist so gut wie nie möglich. Die Einrichtung solcher Straßen dient regelmäßig dazu das Parken zu ordnen nicht Kindern das Spielen zu ermöglichen.

Umwelt – Die Bemühungen der Stadt, den nachfolgenden Generationen eine Stadt in einer intakten Umwelt zu hinterlassen, sind bisher unzureichend. Das derzeitig gültige Klimaziel bis 2050 die CO2-Emissionen der Stadt auf 80% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren ist zu unambitioniert. Würde lokal wie global dieses Ziel weiter verfolgt, hätten unsere Kinder und Enkel mit massiven negativen Folgen des Klimawandels zu kämpfen, die ihnen die bis heute verantwortlichen Generationen hinterlassen würde.

Immerhin scheint sich in diesem Bereich eine Wende abzuzeichnen, das aktuell noch gültige Klimaschutzziel soll geändert werden, Bochum soll bis 2035 klimaneutral werden. Die Umwelt soll nicht mehr auf Kosten nachfolgender Generationen geschädigt werden.

Schulden – 1,8 Mrd. Schulden hat die Stadt in den letzten Jahrzehnten angehäuft, die Kinder und Enkel abbezahlen müssen. Für die junge Generation ist das ein schweres Erbe. Es schränkt die finanziellen Spielräume zukünftiger Generationen auf ein Minimum ein. Die Schulden, die Eltern und Großeltern hinterlassen, werden die Zukunft der Stadt auch in den nächsten Jahrzehnten wesentlich bestimmen und die Handlungsspielräume nachfolgender Generationen stark begrenzen.

Lange hat die Stadt auf Kosten von Kindern und Enkeln gelebt, deren Interessen auch bei den Stadtfinanzen den eigenen untergeordnet wurden. Generationen haben über ihre Verhältnisse gelebt, waren nicht bereit sich einzuschränken und haben stattdessen auf Kosten folgender Generationen Schulden aufgenommen.

Zwar hat sich in der Politik mittlerweile die Überzeugung durchgesetzt, dass die Stadt sich außerhalb von ernsthaften Krisenzeiten nicht weiter verschulden und mehr ausgeben als einnehmen darf, jedoch ändert das nichts, an dem bereits aufgelaufenen Schuldenberg, der den jungen Menschen vererbt wird.

Corona-Krise – Neben den alten und kranken Menschen sind es besonders die Jugendlichen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die Folgen der mangelnden Digitalisierung trifft besonders die Schulen. Digitaler Unterricht scheitert an fehlender Ausstattung, mangelnder Bereitschaft und fehlender Ausbildung des Schulpersonals sowie der weiter im Schneckentempo handelnden Schulbürokratie. Die Folge der Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte und die mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der jungen Menschen in der Stadtgesellschaft, werden im Brennglas der Corona-Krise besonders hell sichtbar.

Die Bedürfnisse der Jugendlichen sich untereinander zu treffen, trifft bei vielen auf wenig Verständnis wie die gesellschaftliche Diskussion zu den Treffpunkten der jungen Generation an Schauspielhaus und Musikforum gezeigt haben. Die Corona-Krise nimmt den Jugendlichen jedoch fast alle Freizeitgestaltungsmöglichkeiten. Die Kneipe, der Club, der Sportverein. alles ist geschlossen. Dabei spielt gerade die Gemeinschaft bei Jugendlichen eine ganz andere Rolle als bei älteren Generationen. Ein Jahr im Jugendalter hat in der persönlichen Entwicklung junger Menschen eine ganz andere Relevanz als ein Jahr im Erwachsenenalter. In der Pubertät ist das Treffen mit Gleichaltrigen, die Loslösung vom Elternhaus und die erste Liebe enorm wichtig. Doch diese Erfahrungen können die jungen Menschen in der Corona-Zeit nur schwer machen. Die Altersgruppe der jungen Menschen fühlt sich im Stich gelassen.

Die Stadt war bisher nicht bereit, auch für die junge Generation ein Hilfsprogramm aufzustellen. Für die Innenstadt oder Kunstschaffende war das selbstverständlich, für die Jugendlichen passierte nichts Nennenswertes.

Städtische Räume – Jugendliches Leben wird in unserer Gesellschaft immer mehr als störend empfunden, zu laut, zu impulsiv und zu bunt. Kinder und Jugendliche werden auf Räume verwiesen, wo sie niemanden stören, Spielplätze, Jugendhäuser und Plätze, wo sie nicht sichtbar und hörbar sind. Die Jugendlichen werden an den Rand gedrängt. So ist auch die ganze Innenstadt beispielsweise primär auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet.

Die Jugendlichen sollten auch räumlich wieder in die Mitte der Stadt rücken und dort prominent sichtbar sein. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums müssen ihre Bedürfnisse wieder mehr in den Fokus rücken und berücksichtigt werden.

Politische Teilhabe – An den politischen Entscheidungsabläufen sind Jugendliche bisher in Bochum nur sehr am Rande beteiligt. Es gibt kein Jugendparlament, keinen Jugendbeirat nur den Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der sich zwar mit Kinder- und Jugendthemen beschäftigt, in dem aber Jugendlichen selbst nicht vertreten sind, sondern nur Ratsmitglieder und im Bereich Jugendhilfe erfahrene Personen. Die Jugendlichen sitzen nirgendwo selbst mit am Tisch. Es gibt bisher lediglich die vom Kinder- und Jugendring veranstaltete Jugendbefragung sowie Kinder- und Jugendforen, bei denen einige Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ideen und Wünsche für die Entwicklung der Stadtteile den Politikern der Stadtbezirke vorstellen und mit diesen diskutieren können.

Ein Gremium, in dem Jugendliche und junge Erwachsene die Themen, die sie betreffen, vorberaten können, ehe darüber im Stadtrat entschieden wird und wo die jungen Menschen eigene Ideen und Vorschläge einbringen können, fehlt bisher. Entsprechend werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendliche in der Stadtpolitik zu selten gehört und bleiben viel zu häufig unberücksichtigt. Entsprechend wenig Aufmerksamkeit erhalten Themen in Bochum, die jungen Menschen wichtig sind.

Den Bedürfnissen der jungen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden

Im neuen Stadtrat sind deutlich mehr jüngere Menschen vertreten als im Rat, der bis Oktober 2020 die Geschicke der Stadt bestimmt hat. Es ist zu hoffen, dass deshalb Kinder- und Jugendthemen in Zukunft wieder mehr Bedeutung erlangen. Doch das alleine wird nicht reichen, damit den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Aufmerksamkeit geschenkt wird, wie sie ältere Generationen bisher selbstverständlich erfahren. Damit die junge Generation besser in die Politik eingebunden werden kann, müssen Politiker mit jungen Menschen viel häufiger an einem Tisch sitzen, ihnen zuhören und ihnen mehr Möglichkeiten geben die Zukunft der Stadt mitzugestalten. Dazu gehört auch die Einrichtung von Online-Kanälen, über die die junge Generation ihre Vorschläge, Ideen und Meinungen direkt in die Stadtpolitik einbringen können.

22 Nov.

Gesucht: Podcast & Blog zur Bochumer Stadtpolitik

Der Bochumer Stadtrat hat beschlossen, dass Ratssitzungen zukünftig ins Internet übertragen werden sollen. Rats-TV kann aber nur der erste Schritt sein, die Bochumer besser über die Stadtpolitik zu informieren, ein weiterer könnte die Schaffung eines unabhängigen Stadtkanals sein, der sich journalistisch mit den wichtigen Themen der Stadt beschäftigt.

Über 8 Jahre hat es gedauert, bis die Politik jetzt einhellig für eine Übertragung der Ratssitzungen gestimmt hat.

Rats-TV, eine langjährige Forderung von FDP, STADTGESTALTERn und Linken, wird endlich umgesetzt

In der letzten Wahlperiode noch hatten sich SPD, CDU, sowie große Teile der Grüne gegen eine Online-Übertragung von Ratssitzungen ausgesprochen. Die entsprechenden Anträge von, FDP, STADTGESTALTERn, Linken und Piratenpartei waren immer wieder gescheitert. Am Ende der Wahlperiode hatte bereits die CDU ihren Widerstand aufgegeben. So scheiterte der letzte Antrag in der alten Ratsperiode nur knapp an SPD, Teilen der Grünen sowie der UWG.

Gleich in der ersten Ratssitzung der neuen Wahlperiode stimmte der Rat einstimmig dafür, dass die Verwaltung bereits für die Dezembersitzung ein Konzept vorlegt, wie die Übertragung in der Geschäftsordnung des Rates verankert werden kann und die Übertragung technisch umgesetzt werden soll. Linke, Die PARTEI und die STADTGESTALTER hatten in der Ratssitzung mit einem eigenen Antrag erneut Druck gemacht. Letztlich wurde das Rats-TV mit einem gemeinsamen Antrag  fast aller Fraktionen und Gruppen des Rates auf den Weg gebracht.

Informationen über die Stadtpolitik sind auch mit Rats-TV noch schwer zu bekommen

Doch reicht Rat-TV, um den Einwohner der Stadt die Politik des Rates näher zu bringen? Das ist leider nicht der Fall. Die Berichterstattung in den Bochumer Medien ist weiterhin zu dünn. Eigentlich berichtet nur die WAZ-Bochum kontinuierlich über die Ratspolitik. Doch auch die ist personell regelmäßig nicht in der Lage die Ratssitzungen in voller Länge zu verfolgen, zu Ausschusssitzungen kommen nur sporadisch Pressevertreter, entsprechend werden viele Themen gar nicht oder nur oberflächlich behandelt. Investigative Beiträge bleiben die Ausnahme. Die Berichterstattung von Radio Bochum über die Lokalpolitik beschränkt sich auf eine überblicksartige Darstellung der wichtigsten Themen. Eine Berichterstattung, die aufzeigt, welche politische Gruppierung bei welchem Thema warum, welche Position vertritt, findet regelmäßig nicht statt. Unabhängige Blogs oder Podcasts, die regelmäßig aus den Ratssitzungen berichten, gibt es bisher leider nicht. Lediglich der Pottblog von Jens Matheuszik, gleichzeitig Vorsitzender der SPD Bochum-Ehrenfeld, berichtet regelmäßig live via Twitter und in seinem Blog über die Ratssitzungen.

Sich schnell und einfach über das zu informieren, was in der Politik läuft und wie in der Politik diskutiert wird, ist den Einwohnern von Bochum und Wattenscheid also trotz Rats-TV weiterhin kaum möglich. Auch fehlt weiter eine regelmäßigen Berichterstattung aus den Bezirksvertretungen und den Ausschüssen des Rates. Eine intensive Beschäftigung mit der Bochumer Lokalpolitik bleibt Menschen vorbehalten, die viel Zeit dafür investieren können und bereits über ein umfassendes Wissen verfügen, wo sie welche Informationen finden können. Im Ergebnis erklärt sich so, warum viele Menschen über die Lokalpolitik relativ wenig informiert sind und zum Beispiel erst mitbekommen, dass ein neues Baugebiet in ihrer Nachbarschaft entsteht, bei dem umfangreiche Fällungen von Bäumen geplant sind, wenn die Bagger anrollen.

In Bochum fehlt ein unabhängiges Medium, das umfassend über die Stadtpolitik berichtet

Es fehlen in Bochum also unabhängige Medien, die mit journalistischem Sachverstand kontinuierlich über die stadtpolitischen Themen und Diskussionen berichten. Dem steht entgegen, dass Menschen mit den notwendigen journalistischen Qualifikationen um solche Medien zu bespielen, das nicht ehrenamtlich tun können, sondern ordentlich bezahlt werden müssen, auf der anderen Seite aber viele Menschen nicht bereit sind für gute Berichterstattung Geld zu bezahlen.

Eine Finanzierung durch Nutzer und Werbung wird also ein solches unabhängiges politisches Stadtmedium nicht tragen können. Alternativ denkbar wäre eine Finanzierung über eine Stiftung, die sich eine unabhängige Berichterstattung mit journalistischem Anspruch zum Ziel setzt. Für diese Stiftung müssten wiederum potente Geldgeber aus der Stadtgesellschaft gewonnen werden, die bereit sind, das genannte Ziel finanziell zu unterstützen, ohne selbst Einfluss auf die Berichterstattung nehmen zu wollen. Auch die Stadt selbst sollte ein Interesse haben eine solche Stiftung finanziell zu unterstützen.

Im Idealfall kann auf diese Weise ein Onlinekanal zur Stadtpolitik geschaffen werden, über den mittels Blogberichten und Podcasts direkt von Ratssitzungen berichtet wird und Reportagen zu wichtigen stadtpolitischen Ereignissen und Themen aufgerufen werden können. Ebenso kann solch ein Kanal eine Plattform für Interviews mit an staatspolitischen Entscheidungen beteiligten oder davon betroffenen Akteuren sein. Auch für Kommentare zu kontroversen Themen, die die Menschen in der Stadt bewegen, sollte der Kanal Raum geben. Dazu sind auch unterhaltende Formate, wie satirische Beiträge oder eine “Late-Night-Show”, die sich mit Stadt und Stadtgesellschaft beschäftigt, denkbar.

Für einen stadtpolitischen Kanal ist Unterstützung aus der Stadtgesellschaft nötig 

Letztlich ist für die Umsetzung eines solchen Projekts die Stadtgesellschaft gefragt. Wie gut sollen die Einwohner Stadt über die Themen der Stadtpolitik informiert sein? Was ist der Stadtgesellschaft eine unabhängige und umfassende Berichterstattung über die Stadtpolitik wert? Gibt es in der Stadtgesellschaft Akteure, die sich vorstellen können ein solches Projekt finanziell zu tragen? Woran es voraussichtlich nicht mangelt, sind engagierte Bochumer mit journalistischem Background, die bereit wären die Inhalte für den Kanal zu produzieren.