01 Sep.

Bochumer Stadtverwaltung – zu oft zu langsam und ineffizient

Immer wieder fällt auf, dass bei der Verwaltung vieles viel zu lange dauert, mehrfach gemacht werden muss und die Abläufe sehr ineffizient organisiert sind. Das kostet die Stadt viel Geld und die Bürger und Bürgerinnen Nerven. Die Stadtverwaltung muss dringend besser organisiert werden.


Für ineffiziente Abläufe in der Stadtverwaltung wird nicht nur unnötig viel Geld ausgegeben, sie demotivieren auch die Beschäftigten und frustrieren die Bürger und Bürgerinnen.

Fünf Beispiele aus einer Ausschusssitzung

Exemplarisch lässt sich an den im Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG, Sitzung am 03.09.24) zu behandelnden Vorgängen darstellen, wo die Probleme liegen. In sechs Angelegenheit sind am 03.09.24 Entscheidungen zu treffen. Bei fünf gibt das Vorgehen der Verwaltung zu denken:

Bebauungsplanersetzendes Verfahren – Im Haarmannsbusch (Vorgang 20240868)– in diesem Verfahren hat die Verwaltung eine Abwägung getroffen, die sich jetzt als rechtsfehlerhaft herausstellte. Daher ist eine rechtssichere Erhebung der Erschließungsbeiträge für die bereits erfolgte Baumaßnahme bisher nicht möglich. Nunmehr muss ein neues Verfahren durchgeführt werden, um die rechtsfehlerhafte Abwägung neu zu durchzuführen.

Die Verwaltung hat also zunächst ein falsches Verfahren durchgeführt, das korrekte muss jetzt nachgeholt werden. 2020/21 wurde die Straße Im Haarmannsbusch bereits umgebaut. Alles wurde – wie so oft – viel teurer als geplant, statt 0,8 Mio. wurden es fast 1,4 Mio. (WAZ 15.05.2020 . Abgerechnet und den Anlieger*innen in Rechnung gestellt wurden die Straßenbaubeiträge auch 3 Jarre nach Bauende immer noch nicht. Jetzt ist noch ein zusätzliches Verfahren, das zusätzliche Arbeit kostet, erforderlich. Das bedeutet, mehr Personaleinsatz, noch mehr Kosten und es dauert noch länger. Wann die Straße dann endlich abgerechnet wird, bleibt offen.

Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid (Vorgang 20241679) – Seit 2020 versucht die Stadt in einem aufwendigen Planungsverfahren einen Rahmenplan für das Baugebiet südlich des Bahnhofs Wattenscheid bis zum Wilhelm-Leithe-Weg zu erstellen (Bahnhofsquartier Wattenscheid (orange Fläche)).

Mehrere Stadtplanungsbüros wurden mit Entwürfen beauftragt, mehrere Ansätze wurden entwickelt, diese mehrfach überarbeitet, ein Begleitgremium wurde eingerichtet, eine Reihe von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Dann wurde mit den Eigentümern der beplanten Flächen gesprochen. Mit einem kam man nicht überein. Alle Planungen sind hinfällig. Jetzt hat die Verwaltung neue Planungen für die Schaffung eines 08/15-Gewerbegebiets vorgelegt.

Über drei Jahre Arbeit und Verwaltungsaufwand wurde also im Wesentlichen umsonst geleistet. Personal wurde beschäftigt, Kosten sind entstanden, für ein am Ende anspruchsloses Ergebnis, das eine KI vermutlich in 10 Minuten hätte generieren können.

Auch in der jetzt vorliegenden vier Seiten langen Beschlussvorlage hat die Verwaltung wieder Arbeit gesteckt, Was Leser und Leserin allerdings nicht erfahren, woran scheiterte das Vorhaben? Was verlangte der Eigentümer, was die Stadt nicht erfüllen konnte oder wollte? Wurde der Eigentümer nicht ausreichend in den Planungsprozess eingebunden? Diese entscheidenden Informationen verschweigt die Verwaltung. Transparent und professionell ist das nicht.

Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker (Vorgang: 20241701) – Auch bei diesem Vorgang kam es  Doppelarbeit. Wieder muss nachgearbeitet werden. Denn eigentlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan schon vor 3 Jahren getroffen. Jetzt soll eine winzige Fläche aus dem Plan herausgenommen werden. Dafür ist ein neuer Beschluss erforderlich.

Warum der erfolgen soll? Wo genau die Fläche liegt? Was das für Folgen hat? Diese Fragen beantwortet die Vorlage allerdings nicht. Auf 8 Seiten werden die bereits im Aufstellungsbeschluss von 2021 dargelegten Informationen lang und breit erneut wieder gegeben, zu Grund und Folgen des erneuten Beschlusses findet sich nichts. Transparent wie professionell war das Vorgehen auch in diesem Fall nicht.

Beschwerde zu Abweichung von Bebauungsplan 926 – Werner Hellweg/Heroldstraße (Vorgang 20241892). Unter diesem Punkt beschwert sich ein Bürger zu Recht, dass der neue Aldi-Markt in Werne nicht die Baum- und Strauchplanzungen vorgenommen hat, die im Bebauungsplan vorgesehen sind. Dabei geht es um ein Bebauungsplanverfahren, in dem sich die Stadt bereits ausreichend blamiert hat. Der von der Stadt aufgestellte Bebauungsplan wurde in fünf Gerichtsverfahren erfolgreich beklagt, der Stadt gelang es erst im sechsten Versuch diesen ordnungsgemäß aufzustellen.

Jetzt geht es um die gemäß Bebauungsplan auf dem Discountergelände zu pflanzende Bäume und Sträucher. Der Discounter wurde 2021 eröffnet, die Pflanzungen genügen den Vorgaben aus dem B-Plan bis heute, nicht.

Seit 2023 versucht der Beschwerdeführer die Bochumer Verwaltung zu bewegen, für die korrekte Bepflanzung zu sorgen (Beschwerde). Vergebens, seine Beschwerden verhallen im Zuständigkeitswirwarr der Ämter. einige in der Verwaltung erklären sich für nicht (mehr) zuständig, manche bemühen sich, stecken Arbeit in die Sache, doch alles vergebens, es geschieht nichts. Die Sache wird peinlich. Immerhin gibt die Verwaltung zu, “dass die lange Umsetzungsdauer der vgl. Maßnahmen geeignet ist, ein Störgefühl beim Beschwerdeführer zu erzeugen.” Das eine offenbar dringend erforderliche Reorganisation der Abläufe erforderlich ist, schreibt sie nicht, denn effizient und professionell war das Verwaltungsvorgehen sicher nicht.

Die Verwaltung teilt mit: “Die Umsetzung der Festsetzungen wird von der Verwaltung weiterverfolgt.” Wie lange es dauern wird, bis endlich ein Erfolg der Bemühungen zu erwarten ist, bleibt offen.

Dachbegrünungssatzung (Vorgang 20241036) – Bereits im Jahr 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Stadt eine Dachbegrünungssatzung zu erarbeiten. Dafür hat sie sage und schreibe 6 Jahre benötigt.

Der Vorlage ist zu entnehmen, dass dafür die ineffiziente und behäbige Vorgehensweise, die die Stadt bei der Abarbeitung des Auftrags verfolgt hat, die Ursache ist. Zwei Jahre hat es allein gedauert, bis die Stadt sich eine Vorgehensweise überlegt hat, um das Problem anzugehen. Die nächsten Jahre brauchte man, um festzustellen, dass die Erstellung von Dachbegrünungsbebauungspläne in den verschiedenen einzelnen Gebieten zu aufwendig, kosten- und personalintensiv sein würde und eine einfache örtliche Satzung besser geeignet sei, das Ziel zu erreichen.

Gut, dass man seine eigene Entscheidung revidiert hat, um eine weitaus einfachere Lösung vorzuziehen. Warum man bis zur Erstellung einer nur drei Seiten langen Satzung sechs Jahre benötigt hat, lässt sich logisch jedoch trotzdem nicht nachvollziehen. Wie viele Sitzungen und Arbeitsstunden nötig waren, um zu der jetzigen Erkenntnis zu kommen, mag man sich lieber nicht vorstellen. Effizient war die Vorgehensweise sicher nicht.

Fazit

Insgesamt zeigen alle fünf Fälle, wie ineffizient die Verwaltung in vielen Bereichen arbeitet. Dass außer diesen Vorlagen im Ausschuss am 03.09.24 nur eine weitere vorliegt, belegt, dass es sich bei den Problemen mit zu langsamen und schlecht organisierten Abläufen nicht um seltene Einzelfälle handelt. Weitere Vorgänge,, für deren Bearbeitung die Verwaltung endlos lange Zeit benötigt hat, finden sich leider zu Hauf (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam). Auch wenn man einrechnet, dass auch äußere, nicht beinflussbare Umstände, das Verwaltungshandeln verzögern, ändert das am Gesamteindruck nichts.  Das Potential im Hinblick auf Beschleunigung und Erhöhung der Effizienz der Verwaltungsabläufe ist groß.

Die Abläufe in der Verwaltung müssen dringend hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit und Effizienz untersucht und überarbeitet werden. Es bedarf in vielen Bereichen einer grundlegenden Neuorganisation der Verwaltungsprozesse, auch um Fehler frühzeitig zu vermeiden oder nicht zielführende Vorgehensweisen rechtzeitig zu beenden. 

Zu einer solchen Umstrukturierung muss aber die Politik bereit sein. Bisher scheitert sie am Widerstand von SPD und Grünen. Man sieht es, entgegen dem gesetzlichen Auftrag, nicht als Aufgabe an, Verwaltungsabläufe kritisch zu hinterfragen und die Verwaltungsarbeit entsprechend zu kontrollieren.

Auf die Beschäftigten der Verwaltung würden effiziente und schnelle Abläufe dagegen motivierend wirken. Aus Sicht der Menschen, die in Bochum wohnen, sollten sie eine Selbstverständlichkeit sein. Die Stadt hat als eigenen Anspruch formuliert Vorreiterin modernen Stadtmanagements sein zu wollen, diesen sollte sie auch erfüllen

04 Aug.

Riesiges Potential – Flächen in Bochum für Landwirtschaft und Energieerzeugung gleichzeitig nutzen

Zusätzlich Strom und Wärme auf dem Acker zu erzeugen, bedeutet für die Bauern eine zusätzliche Einnahmequelle und für die Menschen in Bochum günstige Energie direkt von nebenan. Warum sich Bochum besonders gut für Agri-PV und Agrothermie eignet.

198.000 Haushalte und eine Vielzahl Unternehmen müssen in Bochum in Zukunft mit erneuerbar erzeugtem Strom und Wärme CO2-neutral versorgt werden. Das gelingt nicht mit einer einzigen Energiequelle.

Möglichkeiten der CO2-neutralen Energieerzeugung in Bochum

Es müssen viele verschiedene Quellen genutzt werden. Einige Möglichkeiten haben die STADTGESTALTER für Bochum bereits aufgezeigt und vorgeschlagen: Geothermie (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft), Abwasserwärme (Wärme aus Abwasser – Baustein der Bochumer Wärmewende), Biogas aus Abfall (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage), Schwimmende Solaranlagen, (Schwimmende Solaranlagen auf Bochumer Seen) oder solche auf Parkplätzen und Dächern von Einkaufszentren (Ruhr Park und Hannibal Center könnten viel Sonnenstrom erzeugen).

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Energieerzeugung

Ein weiteres großes Potential, um in der Stadt Strom und Wärme zu erzeugen, stellen die landwirtschaftlichen Flächen dar. Davon gibt es auf Bochumer Stadtgebiet noch relativ viele. 16% der Bochumer Stadtfläche wird landwirtschaftlich genutzt, das sind 2.331 Hektar. Davon wird etwa die Hälfte als Grünland, die andere als Ackerland bewirtschaftet. Viele der landwirtschaftlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und werden verpachtet (Fakten zur Bochumer Landwirtschaft).

Landwirtschaftliche Flächen, Stadt Bochum, Foto: Regionalplan Ruhr

Ziel der Stadt ist es, diese Flächen zu erhalten. Trotzdem können sie zusätzlich zur Energieerzeugung verwendet werden. Es ist möglich die landwirtschaftliche Fläche gleichzeitig zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte wie von Strom und Wärme zu nutzen. Hinsichtlich der Stromerzeugung geschieht das bereits in großem Maßstab in China, aber auch in Deutschland, Italien, Frankreich, Japan, USA und Südkorea werden immer mehr Agri-PV-Anlagen installiert (Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende).

Hoch aufgeständerte Agri-PV, Foto: Lisamiri

Stromerzeugung auf Ackerflächen

Zur Stromerzeugung werden in der Praxis auf einem Gerüst über dem Acker Solarmodule angebracht, darunter wachsen die Pflanzen. Je nach Wuchshöhe der Pflanzen werden die Module hoch (über 4 Meter), mittelhoch (über 2,1 Meter) oder bodennah angebracht. Das Trägergerüst wird so aufgestellt, dass Aussaat und Ernte möglichst wenig behindert werden. Weiterhin werden die Solarmodule und -zellen so angeordnet, dass die Pflanzen weiterhin mindestens 80 % der Sonneneinstrahlung erreicht und so die für eine gutes Wachstum erforderliche Lichtsättigung erreicht wird. Angestrebt wird, dass trotz Solarnutzung mindestens zwei Drittel des Ertrags ohne PV-Anlage erreicht werden. In vielen Fällen können durch intelligente Modulinstallationen sogar 80 – 90 % erreicht werden. Zudem können die Solardächer den Pflanzen nutzen, denn sie schützten vor Hitze, zu starker Sonneneinstrahlung sowie zu heftigem Niederschlag.

Wie funktioniert Agri-PV?

Für die Bauern ein Gewinn

Für die Bauern stellen die Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Mit der Stromerzeugung können die Landwirte zusätzlich bis zum Drei- bis Vierfachen dessen erlösen, was die Pflanzenproduktion einbringt (Riesige Solaranlagen auf dem Acker). Entsprechend steht der Bauernverband die Nutzung dieser Technologie wohlwollen gegenüber (Agri-Photovoltaik Positionspapier von Fraunhofer ISE und Deutschem Bauernverband)

Riesiges Potential für Bochum

Das Potential der Agri-Photovoltaik ist auch in Bochum riesig. Würden 5% der landwirtschaftlichen Fläche auch solar genutzt, könnte mit dem erzeugten Strom der Bedarf von fast 31.400 Bochumer Haushalten (16 %) gedeckt werden, bei 20 % wären es fast 125.500 (63%). 75.000 bis 300.000 MWh Strom könnten auf Bochums Acker- und Grünflächen erzeugt werden.

Potential Agri-PV – Stadt Bochum

Ein großer Vorteil, der Strom wird dort erzeugt, wo er verbraucht wird, die landwirtschaftlichen Flächen liegen direkt neben den Wohn- und Gewerbegebieten. Für die bedarfsgenaue Einspeisung des Stroms könnte dieser, wie ebenfalls von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen, in Großbatterien gespeichert werden (Bochum benötigt Stromspeicher für günstigen Sonnenstrom und Netzstabilität).

Solar erzeugter Strom ist günstig. Die Stromgestehungskosten sind vergleichbar mit denen bei Dachanlagen, diese liegen bei 6-11 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zum Vergleich, bei Braun- oder Steinkohle liegen sie bei 10,5 bis 20 Cent, bei Gas bei 11 bis 29 Cent.

Finanzierung der nötigen Investitionen

Zwar sind die Kosten einer über einem Acker installierten Anlage höher als bei einer Freiflächenanlage, trotzdem haben sich die Kosten regelmäßig nach 8 – 15 Jahren amortisiert. Pro Kilowatt-Peak (kWp) ist bei mittelhoch aufgeständerten Anlagen mit 700 TEuro/ha bei hoch aufgeständerten mit 800 TEuro/ha Investitionskosten zu rechnen.

Das größte Hemmnis beim Aufbau von Agri-PV-Anlagen dürfte sein, dass den Landwirten das Geld fehlt, die nötigen Investitionssummen aufzubringen. Hier kann die Stadt mit entsprechenden Krediten und Bürgschaften über die Sparkasse helfen. Eine zweite Möglichkeit wäre, dass die Bochumer Stadtwerke oder andere Investoren selbst solche Anlagen aufbauen und betreiben und den Bauern für die Landnutzung ein angemessenes Nutzungsentgelt zahlen. Dieses muss die Ertragsverluste bei der Pflanzenproduktion ausgleichen sowie einen zusätzlichen Gewinnanteil enthalten.

Da sich viele der landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt befinden, ist es für die Stadt vergleichsweise einfach, das hohe Potential, das Agri-PV für die Stadt bietet, zu erschließen. Um den Weg freizumachen, müsste die Politik die erforderlichen Weichen stellen. Wie leider viel zu oft tut sich die Stadtpolitik in Bochum allerdings mit zukunftsweisenden Technologien schwer. Entsprechende Anträge der STADTGESTALTER u.a. die Potentiale von Agri-PV in Bochum zu prüfen, wurden folgerichtig in den Ratssitzungen vom 10.11.22 und 24.08.23 abgelehnt (Antrag 20223067 und 20232092). Die Chance auf diesem Feld Vorreiter zu sein, wurde vertan.

Angesichts des riesigen Potentials, dass sich aus der Nutzung von Agri-PV ergibt, wird sich der unbegründete Widerstand gegen diese At der Energieerzeugung in Zukunft aber kaum aufrechterhalten lassen.

Agrothermie

Man kann Acker- und Grünflächen aber nicht nur zur Erzeugung von Strom, sondern auch zur Herstellung von Wärme nutzen (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft). Diese Technologie wird als Agrothermie (Bringt Agrothermie die Wärmewende?) bezeichnet.

Bei der Agrothermie wird eine besondere Form der Erdwärmekollektoren genutzt (Agrothermie − Wärme aus dem Acker). Diese werden in 1,5 bis 2 Meter unterhalb von Ackerflächen verlegt. Das hat den Vorteil, dass auch in diesem Fall die Äcker doppelt genutzt werden können, wobei die Wärmenutzung keine Einschränkung für die landwirtschaftliche Nutzung bedeutet. Über große Kollektoren unter Ackerflächen können ganze Wohnquartiere und Gewerbegebiete mit einer Grundwärme versorgt werden. In den Gebäuden wird anschließend das vorgewärmte Wasser mittels dezentraler Wärmepumpen auf die erforderliche Heiz- und Warmwassertemperatur gebracht.

400 Megawattstunden Wärmeenergie pro Hektar und Jahr kann auf diese Weise erzeugt werden. Das ersetzt 40.000 Liter Heizöl und spart circa 84 Tonnen Kohlendioxid im Jahr (Bringt Agrothermie die Wärmewende?). Auch diese Technologie war in Pilotprojekten bisher sehr erfolgreich. Derzeit wird noch an der Entwicklung eines effizienten Maschinensystems zur Verlegung der Kollektorrohre 1,5 bis 2 Meter unter dem Ackerboden gearbeitet (KollWeb 4.0). Dieses soll ab 2026 marktreif sein (Agrothermie: Erdwärme vom Acker als zweites Standbein für Landwirte).

Die Einrichtung von Agrothermieanlagen lohnt sich besondere in Verbindung mit der Errichtung von Neubausiedlungen, da neben dem Kollektor unter der Ackerfläche ein kaltes Nahwärmenetz und entsprechende Wärmepumpenanlagen in den zu versorgenden Gebäuden zu errichten sind. Ebenso könnte ein Kollektor als zusätzliche Wärmequelle bei der Nutzung von Abwasser- oder Grubenwasserwärme genutzt werden.

Bochum sollte also zunächst bei in Planung befindlichen Wärmeversorgungsprojekten prüfen, ob und wieweit eine Wärmeversorgung mittels Agrothermie möglich und sinnvoll ist. Dies würde es der Stadt ermöglichen als Vorreiter ein Pilotprojekt umzusetzen bzw. die Technologie einzusetzen, sobald diese auf dem Markt verfügbar ist.

Der Antrag der STADTGESTALTER, die Potentiale dieser zukunftsweisenden Möglichkeit der Wärmeerzeugung zu prüfen, wurde jedoch 2022 abgelehnt (Antrag 20223067). Auch in diesem Bereich besteht bisher keine Bereitschaft sich als Vorreiter zu profilieren.

Energienutzung auf Agrarflächen unverzichtbar

Angesichts der enormen Aufgabe bis zum Jahr 2030 den gesamten Energiebedarf der Stadt aus erneuerbaren Quellen decken zu können, wird es sich Bochum nicht leisten können, auf landwirtschaftliche Flächen als Energiequelle zu verzichten. Je früher die Stadt beginnt, in diesem Bereich tätig zu werden und mit ersten Projekten Erfahrungen zu sammeln, um so schneller wird es ihr möglich sein, das gesamte Potential, das die Agrarflächen bieten, zu erschließen. Die Politik sollte daher möglichst schnell ihre Blockadehaltung hinsichtlich Agri-PV und Agrothermie aufgeben.

07 Juli

Wie SPD, Grüne und CDU den kleinen Parteien 2025 die Sitze stehlen wollen

CDU, SPD und Grüne haben in dieser Woche ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Es legt fest, dass die großen Parteien schon für eine Stimme einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat erhalten, der den kleinen Parteien trotz hunderter überzähliger Stimmen abgenommen wird. In diesem Beitrag wird am Beispiel von Bochum erklärt, wie der Stimmenraub funktioniert.

Schon immer sind den großen Parteien die kleinen ein Dorn im Auge. Jetzt haben SPD, Grüne und CDU ein neues Wahlgesetz verabschiedet, um der unliebsamen Konkurrenz bei der nächsten Kommunalwahl in skandalöser Weise die Sitze zu stehlen. Die Sitzzuteilung von überzähligen Sitzen soll zukünftig nicht mehr nach der Zahl der Reststimmen erfolgen, sondern, danach wie groß bzw. stark eine Partei im Kommunalparlament vertreten ist.

Wäre das geänderte Gesetz schon bei der letzten Kommunalwahl angewendet worden, hätte die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht. die SPD 84 Sitze und die Grünen 51 Sitze. Die kleinen hätten diese insgesamt 319 Sitze an die großen abgeben müssen (Landtag ändert Kommunalwahlrecht – FDP will klagen).

Wie funktioniert der Stimmenraub?

Doch wie funktioniert der Stimmenklau (Drucksache 18/9806)? Das lässt sich am Beispiel des Stadtrats der Stadt Bochum anschaulich erklären. Dazu wird im Folgenden auf das marginal abgeänderte Wahlergebnis aus 2020 zurückgegriffen. Aus Anschaulichkeitsgründen wird davon ausgegangen, dass die CDU 156 Stimmen mehr erzielt hätte, als das real der Fall war, dafür Grüne und kleine politische Gruppierungen156 Stimmen weniger. Zudem wird angenommen, dass eine der kleinen Parteien, sich in zwei Parteien aufgespalten hat, was in der Realität 2023 auch so geschehen ist.

Das Sitzzuteilungsverfahren bis 2020

Nach dem bisherigen Sitzzuteilungsverfahren, wären die 86 Sitze, des Bochumer Stadtrates, die sich aufgrund von Überhangmandaten ergeben*, im Prinzip in folgender Weise** aufgeteilt worden: 

Für jede politische Gruppierung ergibt sich, wenn man die bei der Wahl erreichte Stimmenzahl durch die Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen (138.334) teilt und den Wert dann mit der Gesamtzahl der Ratssitze (86) multipliziert ein Idealanspruch auf die erreichten Sitze. So erreicht die Partei D 2.808 Sitze (4.517 erzielte Stimmen / 138.334 x 86). Das Problem, 2 Sitze kann man an die Partei D direkt vergeben, ein 0,808 Sitz kann aber nicht zugeteilt werden. Entweder die Partei bekommt einen vollen Sitz oder keinen.

Stimmenzuteilung 2020 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Also wurden die 86 Bochumer Ratssitze zunächst nach dem ganzzahligen Teil des Idealanspruchs (bei 2,808 also z.B. 2) vergeben. Auf diese Weise können 81 der 86 Site auf die Partien verteilt werden. 5 weitere Sitze blieben übrig.

Teilt man die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen (138.334) durch die Gesamtzahl der Ratssitze (86), waren für einen Sitz 1.609 Stimmen nötig. Nach Verteilung der 81 Sitze ergeben sich für jede Partei Reststimmen, für die kein Sitz zugeteilt wurde. Das wären im Beispiel für CDU und Grüne je eine Stimme, für Partei A 1.538 Stimmen für Partei E 1.486. Also wurden bisher die verbleibenden 5 Sitze nach den höchsten der verbleibenden Reststimmenwerte an die Parteien A, C, D, E und F verteilt

So brauchte die Partei F für einen zusätzlichen Sitz nur 778 Stimmen, während für die ersten 81 Sitze noch je 1.609 Stimmen nötig waren. Dies führt zu einer höheren Stimmengewichtung, die aber rein praktisch unvermeidbar ist, da nur ganze, aber keine halben, Dreiviertel- oder Viertel-Sitze vergeben werden können

Das neue Verfahren der Sitzzuteilung

Das neue Verfahren (Drucksache 18/9806) stellt aber nicht etwa diese Ungleichgewichtung ab, sondern verschärft sie und führt zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung der überzähligen 5 Sitze an die großen Parteien.

Stimmenzuteilung 2025 auf Basis des Wahlergebnis in Bochum 2020 (marginal verändert)

Die ersten 81 Sitze werden wie nach dem bisherigen Wahlverfahren zugeteilt. Die weiteren 5 Sitze werden dann aber nicht mehr nach den bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigen Stimmen (Reststimmen) verteilt, sondern nach einem “gewichteten Idealanspruch”. Dazu wird der Idealanspruch durch den ganzzahligen Idealanspruch addiert mit 1 geteilt. Beispiel Partei D: 2,808 / 3 = 0,936.

Die 5 noch zu verteilenden Sitze erhalten jetzt die Parteien mit den 5 höchsten gewichteten Idealansprüchen, also CDU und Grüne sowie die Parteien A, C und E.

Das perfide bei dieser Sitzzuteilung, obwohl CDU und Grüne nach Zuteilung der 81 Sitze jeweils nur eine einzige überzählige Reststimme haben, bekommen sie einen der 5 zusätzlichen Sitze, während Partei D mit 1.300 Reststimmen keinen zusätzlichen Sitz erhält.

Das liegt daran, dass die 5 zusätzlichen Sitze nach neuem Kommunalwahlgesetz primär nach der Größe des insgesamt bei der Wahl erzielten Stimmenanteils verteilt werden und die überzähligen Stimmen, auf die kein Sitz entfallen ist, praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Anteil von 19 an 20 Sitzen (0,95) oder gar 29 von 30 (0,98) ist per se höher als der von 1 an 2 Sitzen (0,5) oder 2 von 3 Sitzen (0,66). Der nicht berücksichtigte Reststimmenanteil geht in den “gewichteten Idealanspruch” nicht relevant ein.

Das Kriterium “gewichteter Idealanspruch”, nach dem die 5 Sitze verteilt werden, wurde willkürlich gewählt, man hätte auch gleich den 5 stärksten Parteien jeweils einen Bonussitz zuteilen können. Das Verfahren zeigt, Ziel von SPD, Grünen und CDU war es, sich bei der Sitzzuteilung schamlos auf Kosten der kleinen Partien zu bereichern.

Bewusst wurde das Wahlverfahren so geändert, dass wie im Beispiel eine zusätzliche Stimme für eine große Partei mehr Wert erhalten sollte wie 1.300 Stimmen für eine kleine Partei. Das neue Sitzzuteilungsverfahren macht 1.300 Stimmen für eine kleine Partei wertlos, verschafft den großen Parteien aber schon zusätzliche Sitze, ohne dafür irgendwie nennenswert Stimmen erzielt zu haben. Eine einzige Stimme, wie im Beispiel, kann bereits ausreichen. Demokratisch ist das sicher nicht.

Skrupellose und arrogante Machtbesessenheit

Diese massenweise Entwertung von Wählerstimmen ist Ausdruck einer skrupellosen und arroganten politischen Machtbesessenheit, die letztlich die wesentliche Ursache von der immer wieder beklagten Politikverdrossenheit ist (Zunehmender Populismus – Rechtsruck auch in Bochum zu erwarten). Diese Haltung macht Demokratie und Politik verächtlich.

Würde ein Viktor Orban oder ein Jarosław Kaczyński solche Methoden anwenden, um seine Macht zu erhalten, würden Vertreter und Vertreterinnen von SPD, Grünen und CDU das zu Recht als undemokratisch verurteilen. Tatsächlich hat man selbst aber keine Hemmungen in gleicher Weise vorzugehen. Bei der nächsten Demo gegen Populismus und Rechtsextremismus kann man sich dann wieder ein gutes Gefühl geben, auf der richtigen Seite zu stehen.

Doch den Verfall der politischen Sitten und Kultur haben die großen Parteien selbst zu verantworten, und ein Stimmenraub, wie der beschriebene, zerstört nachhaltig das Vertrauen in die Politik und bestätigen das Vorurteil, dass Politiker und Politikerinnen nicht an der Sache interessiert, sind, sondern allein am persönlichen Machterhalt.

Das Verfassungsgericht muss es richten

FDP und Linke haben angekündigt gegen das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Zu erwarten ist, dass das Gericht erneut, wie bereits bei den Versuchen, die kleinen Parteien über Sperrklauseln auszuschalten, die demokratischen Grundrechte wahrt und das neue Wahlverfahren als verfassungswidrig verwirft.

SPD, Grüne und CDU sind gut beraten endlich das Bildungssystem in NRW zu reformieren, das Altschuldenproblem der Kommunen anzugehen und diese finanziell auskömmlich auszustatten. Hier besteht schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf, doch in diesen Bereichen glänzt die Politik durch Nichtstun.

Geht es dagegen um den Machterhalt und die gezielte Benachteiligung der politischen Konkurrenten, kann man zuverlässig mit entsprechenden politischen Vorhaben rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl rechnen.

* Da die SPD bei der Wahl 2020 mit 33,71% 29 Direktmandate erzielt hat, mussten diese 29 Sitze im neuen Rat 33,71% der Gesamtsitzzahl der Sitze im Stadtrat ausmachen, es ergaben sich also insgesamt 86 Sitze.

** Genauer werden die Sitze nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt, das eine Sitzverteilung nach dem dargestellten Prinzip vornimmt.

30 Juni

Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition

Um in der ersten Liga bestehen zu können, muss das Ruhrstadion in Bochum saniert oder neu gebaut werden. Die VfL-Fans haben sich mehrheitlich gegen einen Neubau ausgesprochen. Wie sich jetzt zeigt, wird das für die Stadt allerdings sehr teuer. Müssten nicht eigentlich alle Bürger und Bürgerinnen entscheiden?

Die Entscheidung ist schwierig, die Meinungen kontrovers, aber nachvollziehbar. Viele Fans finden, dass Ruhrstadion an der Castroper muss unbedingt erhalten werden. Andere haben Zweifel, dass ein saniertes Stadion reicht, um dem VfL die wirtschaftliche Grundlage zu geben, die erforderlich ist, um in der 1. Bundesliga dauerhaft zu bestehen. Wieder andere lehnen sowohl Neubau wie Sanierung des Stadions ab und wollen das knappe städtische Geld lieber anders ausgeben.

Was wird die Stadionsanierung kosten?

Nach Gründung der Stadionbesitzgesellschaft werden die Zahlen zur Sanierung und Modernisierung des Stadions dazu jetzt konkreter. Auf 94,4 Mio. beläuft sich der erste Finanzbedarf. Für das laufende Geschäft der Stadionbesitzgesellschaft 14,5 Mio., 9,9 Mio. für den Kauf des Stadioncenters, an dem der VfL zu 90% beteiligt ist, sowie 70 Mio. Kapitaleinstellungen für die Stadionsanierung stellte der Rat in seiner Sitzung am 27.06.24 bereit (Mitteilung 20241415)

Vergleich Sanierung vs. Neubau

Die Stadionbesitzgesellschaft wird Eigentümer von Stadion, Stadioncenter, umliegender Stadioninfrastruktur, Nachwuchszentrum und Rundsporthalle. Das Stadion wird an den VfL verpachtet. Er Verein zahlt Pacht an die Stadt und sorgt für den Betrieb. Instandhaltung aller Gebäue und Anlagen sowie die Finanzierung des Stadionumbaus obliegt der Stadionbesitzgesellschaft, also der Stadt, der die Gesellschaft gehört.

Rechnet man bei der Stadionsanierung mit einer üblichen Kostensteigerung von 20%, kommen unter aktuellen Zinsbedingen in den nächsten 30 Jahren noch Finanzierungskosten von 56,9 Mio. und Instandhaltungskosten von 60 Mio. für die Stadt hinzu. Der Finanzaufwand beläuft sich für die Stadt damit für die nächsten 3 Jahrzehnte auf 226,3 Mio., rechnet man noch den angedachten Ersatzneubau der Rundsporthalle noch hinzu, sind es sogar 276,3 Mio..

Demgegenüber stehen rd. 75 Mio. Pachteinnahmen vom VfL, geht man von 2,5 Mio. Euro pro Jahr für das sanierte und modernisierte Stadion aus. Zum Vergleich, der SC Freiburg zahlt 3,8 Mio. für ein neues Stadion, das rund 7.000 mehr Zuschauer als das renovierte Ruhrstadion fasst (SC-Stadion: Die Kosten).

Für die Stadt blieben nach Abzug der Einnahmen von den Kosten ohne Betrachtung eines Ersatzneubaus der Rundsporthalle 151,3 Mio. Euro übrig, mit denen der VfL subventioniert würde. Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bunddesliga würden die Pachteinnahmen deutlich sinken und damit der aus der Stadtkasse zu finanzierende Betrag entsprechend steigen. 

Fragwürdig: Kein Investitionsanteil des VfL

Anders als in Freiburg sieht der Bochumer Plan keinen Investitionsanteil des VfL an den Kosten für die Sanierung des Stadions vor. Im Gegenteil, die Stadt zahlt dem VfL noch 90% von 9,9 Mio. In dem sie ihm das Stadioncenter abkauft. I n Freiburg hat sich der SC dagegen mit 20 Mio. an den Kosten für das Stadion beteiligt. Warum die hoch verschuldete Stadt Bochum keinen Anteil des VfL erwartet, ist nicht nachvollziehbar, andere Bundesligavereine, wie z.B. Schalke 04 und der FC Bayern haben sogar das gesamte Stadion selbst finanziert.

Ebenfalls fragwürdig, warum die Stad die Möglichkeit eines Stadionneubaus nicht weiterverfolgt. Denn schaut man sich die Vergleichsrechnung an, wird dieser für die Stadt erheblich günstiger.

Wie stark würde ein Neubau des Ruhrstadions die Stadtkasse belasten?

Geht man davon aus, in Bochum würde ein neues Stadion in der Größe wie in Freiburg gebaut, würden zwar die Baukosten für Stadion und Infrastruktur mit 135 Mio. deutlich über den Sanierungs- und Modernisierungskosten liegen und entsprechend auch die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten (78,5 und 84,1 Mio.), aber auch die mit dem Stadion zu erzielenden Einnahmen wären deutlich höher.

Während im Ruhrstadion auch nach Sanierung und Modernisierung nichts anderes als Fußballspiele stattfinden könnten, wäre in einem neuen Stadion die Veranstaltung von mindestens 10 Konzert- und ähnlichen Evens möglich. Das würde in 30 Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 150 Mio. Euro bedeuten (0,5 Mio. pro Event). Auch wären die Pachteinnahmen für den Fußball höher, da der VfL aufgrund von mehr Zuschauern, mehr VIP-Plätzen und besserer Stadioninfrastruktur auch bei den Spielen deutlich höhere Einnahmen erzielen und daher mehr Pacht an die Stadt zahlen könnte. Bei 4 Mio. Pacht pro Jahr kämen auf diese Weise 120 Mio. Pachteinnahmen für die Stadt zusammen. Auch wäre ein Investitionskostenanteil des VfLs in Höhe von mindestens 20 Mio. für die stark verbesserten Einnahmechancen angemessen.

So ergäben sich über 3 Jahrzehnte in Summe Einnahmen von 290 Mio. Die den Kosten von insgesamt 312,1 Mio. gegenüberstehen. Die Stadt müsste den VfL statt mit über 150 Mio. nur mit 22,1 Mio. aus der Stadtkasse subventionieren.

Vergleich Sanierung vs. Neubau

Großer Nachteil der Neubauvariante, der Stadionneubau wäre erheblich klimaschädlicher als eine Sanierung und Modernisierung des bestehenden Stadions. Dafür würde ein neues Stadion, dem VfL eine sichere wirtschaftliche Basis für eine Erstligazugehörigkeit verschaffen.

Bürger*innen sollten entscheiden

Die Meinungen, welche Variante, die bessere für VfL und Stadt sind, gehen in Bochum weit auseinander. Dem eher traditionellen Fan ist der Erhalt des Ruhrstadions wichtiger als eine dauerhafte Zugehörigkeit zur 1. Bundesliga. Für andere Fans steht der sportliche Erfolg im Vordergrund, dieses Ziel ist mit einem neuen Stadion besser zu erreichen. Für wieder andere ist der Fußball nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Kosten für die Stadt, sie wollen ggf. weder Sanierung noch Neubau oder wenn, die Variante, die die Stadtkasse am wenigsten belastet.

In jedem Fall sind aus Sicht der STADTGESTALTER alle Bürger*innen der Stadt an der Entscheidung zu beteiligen, wie in Sachen Ruhrstadion weiter vorgegangen werden soll. Allein nach dem Willen der Mehrheit der VfL-Mitglieder*innen zu gehen, ist angesichts von Kosten von über 150 Mio. zu Lasten des städtischen Haushalts zu kurz gegriffen. Aufgrund der erheblich geringeren Auswirkungen auf die Stadtkasse, ist auch die Variante Stadionneubau weiter in Betracht zu ziehen.

Mehr Transparenz ist nötig

Auch müssen die Auswirkungen und Maßnahmen transparent von der Stadt kommuniziert werden. In der Ratssitzung vom 27.06.24 hatten die STATGESTALTER beantragt, dass die Beschlüsse über die Finanzierung der Stadiongesellschaft und die Ermächtigungen zur Finanzierung von 94,4 Mio. aus dem städtischen Haushalt öffentlich im Rat diskutiert (Beschlussvorlage 20241410) und beschlossen werden. Dies wurde ohne Begründung abgelehnt. Gerade bei solchen Summen ist Offenheit nötig, sonst bekommt das ganze Projekt schnell einen sehr faden Beigeschmack.

16 Juni

Bürger*innen vier Mal im Jahr über Stadtthemen entscheiden lassen

Vier feste Termine pro Jahr gibt es in der Schweiz, an denen die Menschen über Angelegenheiten ihrer Stadt oder Gemeinde abstimmen. So funktioniert echte Bürgerbeteiligung. Ein Vorbild für Bochum?

Soll eine Schule erweitert werden? Soll Bauland zum Naherholungsgebiet umgewandelt werden? Soll eine Tempo 30 in eine 40er-Zonen umgewandelt werden? Soll auf einer Schule eine PV-Anlage errichtet werden? Das sind typische Fragen, die den Bürgern und Bürgerinnen in Schweizer Gemeinden und Städten zur Abstimmung vorgelegt werden (Volksabstimmungen Kanton Zürich)

Vorbild Schweiz

An vier schweizweit festgelegten Terminen im Jahr, wird über Volksinitiativen und Vorlagen des Stadt- oder Gemeinderats abgestimmt. Bei Volksinitiativen sind es Bürger*innen die die Initiative ergreifen, um die die Bürger*innen über eine Frage bzw. Angelegenheit abstimmen zu lassen. Volksinitiativen sind deutschen Bürgerbegehren vergleichbar.

Zusätzlich legt der Stadt- oder Gemeinderat in der Schweiz den Bürger*innen selbst Vorlagen zu Entscheidung vor. Solche Vorlagen sind verpflichtend, wenn für Bauvorhaben z.B. höhere Kredite aufgenommen werden müssen. Möglich ist auch, dass der Rat den Bürger*innen freiwillig Entscheidungen überträgt. Letzteres entspricht den deutschen Ratsbürgerentscheiden. Die aber in Deutschland nur ganz selten, in Bochum noch nie beschlossen wurden.

Traditionell versteht sich die Bochumer Politik als einzige Entscheidungsinstanz in der Stadt. Man sieht keinen Anlass, die Bürger und Bürgerinnen entscheiden zu lassen, man traut es ihnen nicht zu, sieht nur sich zur Entscheidung auserwählt und lässt die Menschen in der Stadt daher außen vor.

Eine Verpflichtung bestimmte Entscheidungen den Bürgern und Bürgerinnen gibt es in Deutschland und damit auch in Bochum nicht.

Wirkung von Bürgeerbeteiligung

Volksabstimmungen bzw. Bürgerentscheide haben besonders zwei positive Effekte für eine Stadt oder Gemeinde: Die Menschen fühlen sich mitgenommen und identifizieren sich mehr mit ihrer Stadt. Zudem beschäftigen sie sich mehr mit den anliegenden politischen Themen, weil sie sich für eine Entscheidung darüber informieren müssen. Die Haltung gegenüber der Stadt- und Stadtgesellschaft verändert sich. Der Satz “Frage nicht, was deine Stadt für dich tun kann, sondern was du für deine Stadt tun kannst” (frei nach John F. Kennedy) bekommt erst dann entscheidende Relevanz, wenn es den Bürger*innen auch wirklich möglich ist, über Stadtangelegenheiten mitzuentscheiden.

Echte Bürgerbeteiligung gibt es in Bochum bisher nicht

Diese Möglichkeit besteht bisher in Bochum nicht. Dass in Stadtverwaltung und Politik bestehende Desinteresse an Bürgerbeteiligung zeigt sich besonders deutlich auf der Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de Projekte, bei denen die Bürger*innen wirklich aktiv mitgestalten können, gibt es nur sehr wenige. Alibimäßig wird stattdessen auf Beteiligungen- und Veranstaltungen hingewiesen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Stadt durchgeführt werden müssen oder auch ohne die Plattform stattfinden würden (Förmliche Beteiligung Änderung Flächennutzungsplan, Stadtteilspaziergänge, Bürgeranhörungen Lärmaktionsplan, Stadtteilkonferenz).

Als die STADTGESTALTER 2020 das Beteiligungsformat 2020 vorgeschlagen haben, hatten sie sich Nutzung ganz anders vorgestellt (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben).

Bürgerbeteiligungsplattform in Bochum ist bisher ein Flop

Im Prinzip sollte die Bürgerbeteiligung eigentlich laufen wie beim Beteiligungsprojekt “Pocket Parks”), bei dem die Bürger*innen über bochum-mitgestalten.de Flächen für neue Pocket Parks vorschlagen konnten. So werden jetzt 20 neue Pocket-Parks geschaffen, von denen immerhin 9 durch Bürger*innen angeregt wurden (Vorlage 20240611)

Negativ anzumerken ist allerdings, die Vorschläge der Verwaltung (Amt und Projektteam) wurden den Bürger*innen über die Bürgerbeteiligungsplattform nicht zur Diskussion gestellt, ebenso wenig wie die Parkvorschläge der Politik. Der Oberbürgermeister versuchte sogar aktiv zu verhindern, dass Vorschläge der STADTGESTALTER den Bürger*innen über die Plattform zur Diskussion gestellt werden, es wurde angedroht den eingebrachten Vorschlag zu löschen (Propstei-Park).

Echte Bürgerbeteiligung erfordert, dass nicht nur die Vorschläge der Bürger*innen, sondern alle zur Diskussion gestellt werden und die Menschen in der Stadt auch eine Möglichkeit erhalten diese differenziert zu bewerten und dies nicht allein der Verwaltung vorbehalten bleibt.

Das eigentliche Problem besteht jedoch bereits darin, dass Verwaltung und Politik bisher nicht wirklich bereit sind echte Bürgerbeteiligungsprojekte auf der Plattform zur Diskussion zu stellen. Die mangelnde Qualität der Bürgerbeteiligung wie bei dem Projekt “Pocket Parks” kommt dann noch erschwerend hinzu.

Mehr Bürgerentscheide stäken die Stadtgesellschaft
 

Bürgerbeteiligung ist in Bochum also nach wie vorher mehr Alibi als echte Eibindung der Bürger*innen in Angelegenheiten, die sie direkt betreffen. Dabei könnte Bochum dem Vorbild der Schweiz folgen. In jedem Quartal könnte die Stadt den Bürger*innen zu einem festgelegten Termin eine Reihe Fragen und Angelegenheiten zur Abstimmung vorlegen. Dinge die nur einen Stadtbezirk betreffen würden nur dort zur Entscheidung gestellt, über stadtweit relevante Entscheidungen würden alle Bürger und Bürgerinnen abstimmen. Dazu können die Stadtbewohner*innen angeregt werden, selbst Fragen zur Entscheidung stellen zu lassen.

So wäre zum Beispiel vorstellbar, dass von den Bürger*innen und nicht vom Stadtrat direkt entschieden wird, ob die Stadt einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten anstellen, ob die Kreuzung vor Rietkötter zu einem Platz umgestaltet werden, ob es eine moderne ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr Park und Innenstadt geben oder ob die Flächenversiegelung in Bochum gestoppt werden soll.

Diese Möglichkeiten der Mitentscheidung und das stadtweite diskutieren von zu treffenden Entscheidungen würde die Demokratie in der Stadt stärken und die Stadtpolitik auf eine breitere Basis stellen. Sicher kommt es bei Bürgerentscheiden wie sonst in der Politik zu Entscheidungen, die Stadt und Bewohner*innen später bereuen. Daraus lernt die Stadtgesellschaft und kann solche Entscheidungen durch neue Abstimmungen revidieren. Auch das gehört zur Demokratie dazu.

Bürgerbeteiligung sollte man als andauernden Lernprozess für Bürger*innen genauso wie für Politik und Verwaltung verstehen. Wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, verbessert das den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Das sollte das Ziel sein.

02 Juni

Wie gut wird der neue Augst-Bebel-Platz in Wattenscheid?

Nach über 10 Jahren hat es die Stadt endlich geschafft. Das beim Architektenwettbewerb zweitplatzierte Planungsbüro wurde mit der Umsetzung der Planungen beauftragt. Der Platz wird im Norden bebaut und autofrei. Was ist von dem Entwurf zu halten?

Bereits 2013 schrieb die “Stadt der gepflegten Langsamkeit” zum ersten Mal einen Teilnahmewettbewerb zu Neugestaltung des August-Bebel-Platzes aus. Die Qualität der eingereichten Entwürfe war mäßig. Die STADTGESTALTER legten 2015 einen Alternativvorschlag vor, den Platz zu einem Park zu machen (August-Bebel-Platz vs. August-Bebel-Park).

Der Platz wird autofrei, jedoch nicht vor 2027 fertig

Dann entbrannte ein Streit darüber, ob der Platz autofrei werden sollte. Erst nachdem das Land klarstellte, Fördermittel für eine Neugestaltung des Platzes gäbe es nur für eine qualitative Aufwertung des Platzes, also einen Platz ohne Autos (Gutachten bestätigt: Autofreier August-Bebel-Platz ist die beste Lösung), kam es zu einem neuen Wettbewerb. Allerdings wurde sich die Stadt mit dem Erstplatzierten des Wettbewerbs nicht einig, als wurde die Umsetzungsplanung jetzt an das zweiplatzierte Planungsbüro vergeben. Aufgrund der endlosen Verzögerungen ist eine Fertigstellung der Umgestaltung des Platzes, vor 2027 mittlerweile nicht mehr zu erwarten

Über ein Jahrzehnt Verzögerung, in denen die Wattenscheider Innenstadt weiter den Bach runter gegangen ist, haben Wattenscheid schweren Schaden zugefügt. Schnelles und zielgerichtetes Handeln ist nicht die Stärke der Bochumer Verwaltung. Mal wieder handelt man viel zu spät. Ob der neue Platz jetzt noch irgendwas in Wattenscheid retten kann, ist fraglich. Den Platz so hässlich zu lassen, wie er ist, wäre allerdings auch keine Lösung.

Wie gut wird der neue Platz?

Es fragt sich also, was kann der neue Platz noch für die Innenstadt bewegen und wie sind die aktuellen Planungen zu bewerten?

3D-Platzansicht – Foto: ANNABAU Architektur und Landschaft

Der Planungsentwurf, der nun umgesetzt werden soll (ANNABAU Architektur und Landschaft: Umgestaltung August-Bebel-Platz), sieht vor, den Parkplatz im Norden des Platzes mit einem 6-stöckigen Gebäudekomplex zu bebauen. Die Verkehrsachse mit Bus- und Straßenbahn soll weiterhin quer über den Platz verlaufen. Der Brunnen wird erhalten. Im Osten des Platzes soll eine großzügige Beetanlage (“Grünblaues Band”) entstehen und die heute dort befindlichen Pavilions ersetzen. Die Begrünung des Platzes fällt sonst eher spärlich aus. Dafür wird es weite große Pflasterflächen geben.

Bebauung im Norden – Um einen kleineren, überschaubaren und klar abgegrenzten Platz zu schaffen, soll der Nordteil des heutigen Platzareals überbaut werden. Im Wettbewerbsentwurf ist dazu ein architektonisch anspruchsloser Klotz zu sehen. Es ist zu hoffen, dass man sich bei der Gestaltung insbesondere der Fassade, die zum Platz ausgerichtet ist, mehr Mühe gibt und die Stadt daran hohe Ansprüche stellt. Hier besteht die Chance auf ein die Innenstadt von Wattenscheid prägendes Gebäude. Diese sollte unbedingt genutzt werden.

Bebauung im Norden des Platzes – Foto: ANNABAU Architektur und Landschaft

Auch stellt sich die Frage, wie soll dieser Gebäudekomplex genutzt werden. Ist es sinnvoll eine neue Bebauung mit neuen Einzelhandels-, Gastronomie- und Büroflächen zu schaffen? Besteht dafür in Wattenscheid ein Bedarf? Unbedingt zu vermeiden ist neue Gebäude zu bauen, die sich dann nicht vermieten lassen und negativ durch zusätzliche Leerstände auffallen.

Denkbar wäre auch eine Nutzung für die Gesamtschule, die neu in Wattescheid entstehen soll. Gebäudeteile könnten die Liselotte-Rauner-Schule ergänzen, um diese von einer Haupt- in eine Gesamtschule umzuwandeln.

Verkehr – Der geplante Platz ist autofrei. Die wesentliche Voraussetzung für eine hohe Aufenthaltsqualität ist also erfüllt. Der Autoverkehr biegt zukünftig direkt nach rechts in die Hochstraße und von der Freiheitsstraße nach links in die Voedestraße ab.

Haltestelle und Brunnen – Foto: ANNABAU Architektur und Landschaft

Allerdings wird die Platzfläche weiterhin von der Verkehrsachse diagonal durchschnitten,, dies schränkt die Platzgestaltungsmöglichkeiten stark ein. Die Achse teilt den Platz in zwei Hälften. Die Bus- und Bahnhaltestelle ist relativ platzsparend geplant, es werden nur zwei Haltesteige benötigt, an denen die Busse außen, und die Straßenbahnen innen halten. Die Busse im Linksverkehr an die Haltesteige fahren zu lassen, wird allerdings zu Konfusionen und zusätzlichen Querungen der Straßenbahnschienen führen. Zudem ist zwischen Bus und Straßenbahn in die gleiche Richtung kein Umstieg möglich. Eine ähnliche Lösung mit zwei Haltesteigen, die aber die genannten Nachteile vermeidet, da die Straßenbahnen außen und die Busse innen halten, hatten die STADTGESTALTER bereits 2020 vorgeschlagen (Update Planungsentwurf). 

Zudem soll der neue Platz ein Radwegenetz erhalten. Fraglich ist, wie man vom Platz nach Osten in Richtung Hochstraße kommen soll und wie man aus Richtung Bahnhof und von der Freiheitsstraße kommend mit dem Rad auf den Platz kommen soll. Werden die Radwege als Zweirichtungsradwege ausgelegt? Hier müssen ggf. noch Lösungen gefunden werden.

Begrünung, Aufenthaltsqualiät, Nutzung – Die Begrünung mit den Beeten, die auch als Entwässerungsrigolen dienen (“Grünbllaues Band”) und den übersichtlich aufgestellten Bäumen fällt eher mager aus. Der Platz wird sich im Sommer gerade in der Mitte aufgrund der schattenlosen Pflasterflächen stark aufheizen. Es entsteht eine Hitzeinsel. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Hier besteht daher noch Änderungsbedarf. Ein Park, wie ihn die STADTGESTALTER vorgeschlagen haben, hätte in dieser Hinsicht eine deutliche bessere klimatische Wirkungen erzeugt (August-Bebel-Platz vs. August-Bebel-Park).

Grünblaues Band – Foto: ANNABAU Architektur und Landschaft

Sitzgelegenheiten sind rund um den Brunnen und an den Rändern der Beete einige vorgesehen. Es könnten aber nach Ansicht der STADTGESTLATER doch noch ein paar mehr sein.

In der Platzmitte ist eine Fläche vorhanden (“Stadtplatz”), die für Märkte und Veranstaltungen genutzt werden kann, Am Rand gibt es ausreichend Platz für gastronomische Freisitze. Damit bietet der neue Platz für Handel und Gastronomie einiges an Entwicklungspotential. Ein Spielbereich ist jedoch nicht vorgesehen. Sonst weist der Entwurf im Südbereich hinsichtlich der Anordnung der Nutzungsareale einige Ähnlichkeiten zu dem Entwurf der STADTGESTALTER auf (August-Bebel-Platz vs. August-Bebel-Park).

Fazit

Das große Highlight sucht man auf dem Platz vergeblich. Er ist solide geplant. Allerdings fehlt Grün und über die Bebauung im Norden kann man streiten. Der ganz große Wurf ist der Entwurf  nicht, aber trotzdem wird er die Innenstadt von Wattenscheid deutlich aufwerten und einiges an Urbanität zurückbringen. Der Platz wird das Stadtbild deutlich verbessern.

Platz von oben – Foto: ANNABAU Architektur und Landschaft

Dabei hängt jedoch vieles von der Gestaltung der Gebäudefassade im Platznorden ab. 08/15 ist hier zu wenig, die Fassade sollte ein Hingucker werden. Die Stadt muss sich hier unbedingt um eine hohe Gestaltungsqualität bemühen. Auch ein öffentlicher Dachpark auf dem Gebäudekomplex mit Blick über den Platz und Wattenscheid könnte zu einer neuen Attraktion für die Wattenscheider-Innenstadt werden.

Wichtig ist, die Umgestaltung des August-Bebel-Platzes kann nur der Anfang einer grundlegenden Neugestaltung der Wattenscheider Innenstadt sein. Die gesamte Innenstadt benötigt ein neues zeitgemäßes, modernes Stadtbild. Primäres Ziel sollte es sein, die Gründerzeitfassaden besser in Szene zu setzen. Auch dazu haben die STADTGESTALTER bereits 2020 Vorschläge gemacht (Neustart für die Wattenscheider City). Die Planungen, die die Stadt dazu bisher vorgelegt hat, werden den Anforderungen nicht gerecht. Etwas Verschönerung, neues Pflaster, ein paar Bänke, Bäume und Beete mehr, werden nicht reichen. Es muss deutlich mehr passieren.

Beitragsbild: ANNABAU Architektur und Landschaft

19 Mai

BOGESTRA wird zum Sanierungsfall

308 Mio. Euro Schulden. 36,6 Mio. Fahrgäste weniger als 2019. 88,8 Mio. Euro Verlust 2023, 19,3 Mio. mehr als geplant. Stopp aller Investitionen. Die wirtschaftliche Lage ist kritisch, die BOGESTRA wird zum Sanierungsfall.

Wie der Jahresabschluss 2023 und die Entwicklung der Fahrgastzahlen zeigen (Vorgang 20241057), befindet sich die BOGESTRA, das Nahverkehrsunternehmen der Städte Bochum und Gelsenkirchen, in einer ernsthaften wirtschaftlichen Notlage. Das Unternehmen musste 2023 die Notbremse ziehen, es kam zum Investitionsstopp. Die Anschaffung von neuen Bussen und die Modernisierung der Gleisanlagen wurde ausgesetzt. Statt geplanten 67,8 wurden 2023 nur 2,1 Mio. Euro investiert.

Investitionsstopp – BOGESTRA 2023 (Vorlage 20241057)

Dramatische Zahlen

Die bedrohliche wirtschaftliche Lage der BOGESTRA ließ keine Investitionen mehr zu. Gemeinhin gelten in der Wirtschaftswelt Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von unter 20% als Sanierungsfall, Der Anteil Eigenkapital am Gesamtkapital liegt bei der BOGESTRA bei nur noch 11,6%, 308 Mio. Euro Schulden belasten das Unternehmen.

88,8 Mio. Euro Verlust erwirtschaftete das Unternehmen im Jahr 2023., 21,7% mehr als geplant. Das ausufernde Defizit ist Folge des dramatischen Einbruchs der Fahrgastzahlen seit 2019. Im Jahr 2019 vermeldet die BOGESTRA noch stolz 143,3 Mio. Fahrgäste. Zudem erklärte das Unternehmen im Wirtschaftsplan 2020, dass mit der Einführung des „Netz 2020“ eine weitreichende Verbesserung des ÖPNV-Angebotes verbunden und deshalb für die Zukunft eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten sei. Die Zahlen zum Jahresabschluss 2023 zeigen jedoch eine ganz andere Entwicklung. Die Zahl der Fahrgäste ist gegenüber 2019 auf 106,7 Mio. Fahrgäste (Zählsystem BOGESTRA) und damit um über ein Viertel (25,5%) gesunken.

Während der Material-, Energie- und Personalaufwand gegenüber 2022 nur leicht, um 1,6% gestiegen ist, ist der Einbruch bei den Fahrgastzahlen und Erträgen einschneidend. Statt geplanten 184 Mio. nahm die BOGESTRA 2023 nur 158 Mio. Euro ein (-14,4%). Die Fahrgastzahlen stiegen zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht, blieben aber weit hinter den Erwartungen von 2019 zurück. Die leichte Erhöhung dürfte allein auf den Corona-Erholungseffekt zurückzuführen sein.

Der Nahverkehrsplan, das so genannte “Netz 2020”, ist gescheitert. Anders als von Stadt und BOGESTRA immer wieder versprochen, hatte das Konzept keinen positiven Effekt auf die Fahrgastzahlen. Auch das Deutschlandticket hatte keinen nachweisbaren Effekt. Es hat allein dazu geführt, dass die Kunden ihr Abo gegen das günstigere Deutschland-Ticket getauscht haben. Die Vorgabe des Bochumer Oberbürgermeisters, die Fahrgastzahlen bis 2030 zu verdoppeln, ist zu einem irrealen Wunschtraum geworden (Positionspapier „Städte, Landkreise und Verkehrsverbünde begrüßen das Ziel der Verdoppelung der Fahrgäste des ÖPNV bis 2030!“),

Gründe für die Entwicklung

Doch warum bleiben die Fahrgastzahlen so weit unter dem Niveau von 2019? Die Entwicklung ist besonders auf vier Gründe zurückzuführen:

1. Kirchturmdenken – Eigentlich ist der Nahverkehr eine Ruhrstadtaufgabe. Doch das Kirchturmdenken in allen Gemeinden der Ruhrstadt, sowohl in der Politik wie der Verwaltung, verhindert ruhrstadtweites Denken und Handeln, stattdessen werden lieber die eigenen Pfründe gesichert und verteidigt.

2, Blockade bei Netzausbau – In der Ruhrstadt verhindert eine generelle politische Blockade einen metropolengerechten Ausbau des ÖPNV-Netzes. In Bochum etwa lehnt Rot-Grün alle Initiativen dazu seit Jahren konsequent ab.

3. Mangelnde Kundenorientierung – Die Nahverkehrsunternehmen der Ruhrstadt sind an steigenden Fahrgastzahlen und gutem Kundenservice desinteressiert. Das zeigt sich insbesondere an dem kundenfeindlichen Fahrpreis- und Ticketsystem, mit dem die Unternehmen die Nutzung von Bus- und Bahn durch Ab-und-zu-Kunden bewusst unattraktiv machen  (VRR: Fahrgäste gefangen im Tarifdschungel).

4. Multimodaldefizit – Die Umsetzung von Maßnahmen zur multimodalen Nutzung des Verkehrs werden verschleppt bzw. abgelehnt. So hat es die Stadt Bochum bis heute nicht geschafft, ein Netz von Mobilitätsstationen aufzubauen, um es Menschen zu ermöglichen, bequem und ohne Zeitverlust mit einer Kombination verschiedener Verkehrsmitteln zum Ziel zu kommen, obwohl die Schaffung der Stationen bereits 2013 beschlossen wurde. (Bochum fehlen Car-Sharing-Stellplätze und Mobilitätsstationen).

Im Ergebnis führen alle vier Punkte zu einem schlechten ÖPNV-Angebot, das viele Menschen in Bochum und dem Ruhrgebiet nicht oder nur selten nutzen, weil es für sie unattraktiv ist. Dass das Deutschland-Ticket nicht zu dem erwarteten Anstieg der Fahrgastzahlen geführt hat, zeigt auch, dass die ÖPNV-Infrastruktur so miserabel ist, dass selbst, wenn die Fahrpreise konkurrenzlos günstig sind, dies für mögliche Kunden in der Ruhrstadt kein Anreiz ist, Bus- und Bahn zu nehmen. Fahrtzeiten, die jene mit dem Auto um regelmäßig bis zum Doppelten überschreiten, werden Menschen selbst dann nicht in Kauf nehmen, wenn der ÖPNV gänzlich kostenfrei wäre.

Eine Erhöhung der Fahrgastzahlen ist aufgrund des sich absehbar nicht verbessernden OPNV-Angebots auch für die Zukunft nicht zu erwarten, Die BOGESTRA wird voraussichtlich große Schwierigkeiten haben, die Fahrgastzahlen auf dem jetzigen Niveau zu stabilisieren.

Die Folgen: Investitionsstopp, Kostensenkung und Personalabbau

Daraus ergibt sich folgende Frage: Was bedeutet die wirtschaftliche Notlage der BOGESTRA für die Zukunft des Unternehmens?

Der Investitionsstopp zeigt, die Lage ist ernst. Die BOGESTRA selbst ist nicht mehr in der Lage nennenswerte Investitionen in den Nahverkehr zu schultern. Hätte man die für 2023 geplanten Investitionen durchgeführt, wäre das Defizit der BOGESTRA um weitere rd. 7,8 Mio. Euro gestiegen. Der Abschreibungsaufwand hätte sich erhöht, ebenso wie der Zinsaufwand. Zu den 308 Mio. Euro Schulden wären weitere 30,5 Mio. aufgrund des zu finanzierenden Eigenanteils hinzugekommen. Verzinst zu 3,8% würde das pro Jahr 1,2 Mio. Euro zusätzlichen Zinsaufwand ausmachen. Busse werden über 6 Jahre abgeschrieben. Gleisanlagen und Stellwerk deutlich länger. Bei im Schnitt 10 Jahren Abschreibung ergäben sich weitere 6,6 Mio. Abschreibungsaufwand pro Jahr. Zinsen und Abschreibungen würden sich damit auf insgesamt 7,8 Mio. Euro Mehraufwand pro Jahr summieren und das über 10 Jahre. Das kann die BOGESTRA nicht mehr stemmen. Folgerichtig kam es zum Investitionsstopp.

Anders als es im Jahresabschluss suggeriert wird, ist nicht vorgesehen die 2023 in Höhe von 66 Mio. Euro ausgefallenen Investitionen nachzuholen. Für 2024 werden im Wirtschaftsplan nur 30 Mio. Euro für Investitionen vorgesehen. Dieser Betrag ist der in den letzten Jahren übliche. Bei Verschiebung der Investitionen aus 2023 ins Folgejahr hätten für 2024 über 90 Mio. eingeplant werden müssen. Die Investitionssumme wurde somit in voller Höhe gestrichen.

Doch wie kann ein weiteres Kollabieren der BOGESTRA verhindert werden? Dazu hat es laut Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, der gleichzeitig auch im Aufsichtsrat der BOGESTRA sitzt, bereits erste Überlegungen und Berechnungen gegeben. “Er habe für seine Stadt einmal mehrere Einsparvarianten durchrechnen lassen. Wenn man dort nur fünf Millionen Euro einsparen wolle, müssten in erheblichem Umfang Verkehre reduziert werden,” (Rheinische Post vom 08.05.2024). Die von Eiskirch angesprochenen Einsparungen bedeuten, Buslinien aufgegeben, um Personal abzubauen und so die Personalkosten zu reduzieren. Denn hier zeigt sich ein weiteres Problem des Nahverkehrsunternehmens, zwar endet jede Verwaltungsvorlage zu den Wirtschaftsplänen mit dem Satz “Mittelfristig wird eine leichte Reduzierung der Gesamtzahl an Mitarbeiter*innen angestrebt.” Tatsächlich ist die Zahl aber von 2023 auf 2024 um 63 Beschäftigte gestiegen (+2,6 %).

Den zu befürchtenden Personalabbau haben diejenigen in der Politik zu verantworten, die immer wieder eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes verhindert haben, besonders den grundlegenden Ausbau des Schnellverkehrsnetzes. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich. Die BOGESTRA steht mit dem Rücken zur Wand.

Was ist zu tun?

Als Präsident des Städtetages hat der Bochumer OB den ersten Hilferuf schon abgesendet: Er fordert mehr ÖPNV-Mittel von Bund und Land (Rheinische Post vom 08.05.2024). Bisher gleichen die Stadtwerke in Bochum das Defizit der BOGESTA aus. Die Mittel dazu sind allerdings begrenzt, denn die Stadtwerke brauchen ihr Geld für die Strom- und Wärmewende. Ein Defizit in der aktuellen Größenordnung können sie dauerhaft nicht decken.

Statt bei anderen um Geld zu betteln, sollte die Politik der Ruhrstadt und Bochums allerdings zunächst selbst sehen, dass sie das tut, was nötig ist, um BOGESTRA und den ÖPNV in der Ruhrstadt wieder auf sichere wirtschaftliche Füße zu stellen. Da steht an allererster Stelle eine ruhstadtweit einheitliche Nahverkehrsplanung und ein Zusammenschluss aller Nahverkehrsunternehmen der Ruhrstadt zu einem einzigen.

In Bochum selbst wäre es nötig, die politische Blockade gegen den substanziellen Ausbau des Schnellverkehrsnetzes aufzugeben. Darüber hinaus muss die BOGESTRA wirtschaftlich saniert werden. Das ist nur möglich mit Hilfe einer externen Unternehmensberatung. Diese muss Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen die Einnahmen gesteigert und die Ausgaben gesenkt werden können. Genau das werden die STADTGESTALTER jetzt im Stadtrat beantragen.

24 März

Schulentwicklungspläne erweisen sich immer wieder als unbrauchbar

166 Schüler und Schülerinnen bekommen in Bochum keinen Platz an ihrer Wunschschule, da der Schulentwicklungsplan dort keine ausreichenden Kapazitäten vorsieht. Die Bezirksregierung untersagt zunächst an zwei Schulen die Bildung von Mehrklassen. Das Chaos ist perfekt. Stadt und Bezirksregierung blamieren sich.

Aller 5 Jahre stellt die Stadt einen Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen auf. Dieser schreibt fest, wie die Bedürfnisse nach Plätzen an Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundar- und Hauptschulen befriedigt werden sollen. Konkret wird im Plan festgeschrieben wie viele Eingangsklassen jede weiterführende Schule in Bochum bilden darf.

Mehrklassen sind Folge von städtischen Fehlplanungen

Real ist es jedoch kaum möglich den Bedarf an Klassen für 5 Jahr in die Zukunft vorherzusehen und zu planen. In der Realität passen die Anmeldezahlen daher regelmäßig nicht zu den Zahlen, die im Plan an der jeweiligen Schule vorgesehen wurden. Die Planungen sind unbrauchbar. Um es den Schüler*innen trotz Fehlplanung zu ermöglichen doch noch auf ihre Wunschschule zu gehen, ermöglicht das Schulgesetz die Bildung von so genannten “Mehrklassen”, also von zusätzlichen Klassen, die über die im Schulentwicklungsplan vorgesehene Maximalzahl ausnahmsweise für ein Jahr gebildet werden können.

Die Stadt Bochum beantragte an fünf Schulen für das nächste Schuljahr die Bildung von je einer “Mehrklasse”. Für das Graf-Engelbert-Gymnasium und die Hans-Böckler-Realschule lehnte die Bezirksregierung die Bildung von zusätzlichen Klassen jedoch zunächst ab.

Hinsichtlich des Graf-Engelbert-Gymnasiums begründete die Bezirksregierung ihre Ablehnung damit, dass im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der zusätzlichen Klassen an den anderen Gymnasien sowie weiterer freier Kapazitäten ausreichend Plätze zur Verfügung stünden (PM Stadt Bochum 20.03.2024).

Für die Realschule lautete die Begründung, dass, obwohl die Kapazitäten an den Realschulen insgesamt nicht ausreichen, noch freie Kapazitäten an Sekundar- und Gesamtschulen in Bochum bestünden. An diesen Schulformen könne ebenfalls, wie an den Realschulen, der Mittlere Schulabschluss erworben werden (PM Stadt Bochum 20.03.2024).

Für die betroffenen Schüler*innen würde der Besuch anderer Schulen jedoch regelmäßig längere bis sehr lange Schulwege bedeuten (WAZ vom 21.02.2014). Das ist auch deswegen so, weil der Nahverkehr in Bochum unterentwickelt ist und der Stadt ein flächendeckendes Netz sicherer Radwege fehlt.

Gleichwohl ist auch die Entscheidung der Bezirksregierung zu kritisieren, die den untauglichen Schulentwicklungsplan genehmigt hat und eigentlich ebenfalls daran interessiert sein sollte, dass die Schülerin, wenn die räumlichen und personellen Kapazitäten vorhanden sind, dort erfüllt werden, wo die Schüler*innen sich angemeldet haben. Darauf zu beharren, dass der Schulentwicklungsplan umgesetzt wird, ist sinnloser Bürokratismus, der die Bedürfnisse der Schulkinder außer Betracht lässt, die eigentlich bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen sollten.

Nach langen Verhandlungen und Protesten der Eltern hat sich die Bezirksregierung zumindest erweichen lassen an der Hans-Böckler-Realschule eine zusätzliche Klasse einzurichten (WAZ vom 22.03.24).

Das teilweise Einlenken der Schulaufsicht (Bezirksregierung) kann allerdings nicht über das Versagen der Stadt bei der Schulentwicklungsplanung hinwegtäuschen, die konsequent am realen Bedarf an Schulplätzen in Bochum vorbei geht.

Chaotische Schulentwicklungsplanung

Das setzt sich auch bei der neuen Schulentwicklungsplanung fort, die die Verwaltung für die nächsten 5 Jahre erarbeitet hat und über die aktuell in der Politik diskutiert wird (Beschlussvorlage 20240052).

So sollen gemäß den Vorstellungen der Verwaltung nicht etwa an der Hans-Böckler-Realschule neue Klassenzüge eingerichtet werden, die in diesem Jahr 95 Anmeldungen über Plan verzeichnete, sondern an der Realschule in Höntrop und der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule.

Dabei wäre eine Erweiterung der Hans-Böckler-Schule durchaus möglich. Denn dafür käme das ehemalige Gebäude der Realschule in Frage. Das soll zwar endlich saniert werden, soll aber nicht für die Realschule, sondern für zusätzliche Klassen für drei Gymnasien genutzt werden (Graf-Engelbert-Schule, Schiller-Schule sowie Neues Gymnasiums). 2010 sahen die Planungen zum Schulentwicklungsplan sogar noch vor, die Realschule ganz zu schließen (WAZ vom 30.08.2012).

Die Schulentwicklungsplanung in Bochum folgt keinem echten langfristigen Ziel. Vor 10 Jahren wurde am Standort Feldsieper Straße die Realschule geschlossen, es folgte die Gemeinschaftsschule, die nach 5 Jahren in eine Gesamtschule umgewandelt wurde und die nach den neusten Planungen jetzt wieder ausgelagert und einem neu zu schaffenden Gymnasium weichen soll (Gesamtschulstandort ist ungeeignet).

Die neusten Planungen sehen also vor ein neues zusätzliches Gymnasium zu schaffen. Dabei hat die Stadt erst 2010 durch die Zusammenlegung der Albert-Einstein-Schule und des Gymnasiums am Ostring zum Neuen Gymnasium eines geschlossen. Fast keine Planung erreicht eine Halbwertzeit von mehr als 10 Jahren. Was vor 5 bis 10 Jahren geplant wurde, wird heute wieder eingestampft. Fehlplanungen statt Verlässlichkeit ist das kennzeichnende Merkmal der städtischen Schulentwicklungspläne.

2012 nahmen die beiden Sekundarschulen (Rupert-Neudeck und Nelson-Mandela) ihre Arbeit auf, nach der jetzt vorgelegten Planung sollen beide wieder aufgelöst werden. Die Rupert-Neudeck-Schule soll ganz schließen und die Nelson-Mandela-Schule zu einer Gesamtschule werden. Schulgemeinschaft und Schulleitung erfuhren von der beabsichtigten Schließung aus der Zeitung. Das sagt viel darüber aus, wie ernst die Verwaltung die Belange und Bedürfnisse der Schulen vor Ort nimmt.

Dafür will die Stadt beide Hauptschulen weiterführen. Obwohl alle wissen, dass es mit einem Hauptschulabschluss für die meisten Schulabgänger*innen im Berufsleben keine Zukunftsperspektive geben dürfte.

Auch die neue Schulentwicklungsplanung weist schwere Mängel auf

Die gesamte Schulentwicklungsplanung basiert auf vagen Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen, die mit großen Unsicherheiten und vielen Fragezeichen einhergehen. Eine Konferenz der betroffenen Schulen zur Weiterentwicklung der Schullandschaft gab es nicht, die Schulkonferenzen wurden im Planungsverfahren nicht angehört. Die Gebäude der weiterführenden Schulen wurden von Mitarbeiter*innen des Schulverwaltungsamtes und den Zentralen Diensten gemeinsam begangen, zu mehr reichte es nicht (Beschlussvorlage 20240052).

Die Planungen erfolgten allein auf den Prognosen der Schülerzahlen, aus denen die zukünftigen Raumbedarfe abgeleitet wurden und denen die vorhandenen Räumlichkeiten gegenübergestellt wurden. Tatsächlich wurde ein Raumbedarfsplanung aufgestellt, Eine echte Planung der zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft, bei der auch Konzepte, Bedürfnisse und Belange aller betroffenen Schulen außerhalb des Raumbedarfs hätten berücksichtigt werden müssen, fand nicht statt.

Dazu ein Beispiel: So hat sich die Rupert-Neudeck-Schule in Dahlhausen mittlerweile etabliert, die Anmeldezahlen steigen. Seit 2020 gibt es die neuen, hochmodernen Naturwissenschaftsräume. Schüler*innen, die nach der 10. Klasse Abitur machen wollen, können auf dem gleichen Schulgelände zum Theodor-Körner-Gymnasium wechseln. Auch sonst funktioniert die Zusammenarbeit im Schulzentrum mit dem Gymnasium nach Aussage beider Schulen sehr gut. Beide Schulen ergänzen sich ideal (WAZ vom 11.02.2024). Jetzt soll die Schule nach nur 12 Jahren Bestehen geschlossen werden. Entfiele die Sekundarschule, müssten die Kinder aus Linden und Dahlhausen demnächst bis zur über 7 km entfernten Gesamtschule nach Wattenscheid-Westenfeld fahren. Im Sinne der Schüler*innen wäre das sicher nicht. Doch solche Aspekte, spielten bei der städtischen Schulentwicklungsplanung keine relevante Rolle.

Schulen müssen an Schulentwicklungsplanung intensiv mitwirken

Schon die Art und Weise wie Schulentwicklungsplanung in Bochum angegangen wird, ist also nicht geeignet, eine verlässliche, zukunftsweisende Entwicklung der Bochumer Schullandschaft zu bewirken. Entsprechend erweisen sich die Schulentwicklungsplanungen der letzten Jahrzehnte immer wieder als Fehlplanungen. Das Verfahren zur Entwicklung der Pläne muss grundlegend überdacht und neu organisiert werden. Die Schulleitungen und Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sind dabei aus Sicht der STADTGESTALTER verstärkt einzubeziehen. Das ist bisher versäumt worden. Entsprechend lehnen die STADTGESTALTER die jetzt vorgelegten Planungen ab.

Von Plänen, die am realen Bedarf vorbei gehen, hat in der Stadt niemand etwas. Das zeigt sich auch bei den Schulentwicklungsplanungen für die Grundschulen, wo der erforderliche Bedarf an Schulen und Klassen ebenfalls völlig falsch eingeschätzt wurde und jetzt versucht wird, den Folgen der Jahrzehnte langen Fehlplanungen mit der massenweisen Aufstellung von Schulcontainern zu begegnen (48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt). Zudem sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER bei den Schulentwicklungsplanungen ein zentrales Ziel sein, dass neue Schulen sich durch visionäre Schul- und Lernkonzepte auszeichnen (Neue Schulen in Bochum sollten sich durch visionäre Schul- und Lernkonzepte auszeichnen).

11 Feb.

Gestaltungssatzung ablehnen – Grüne, attraktive statt graue, trostlose Innenstadt

Die Stadt will mit der neuen Gestaltungssatzung der Bochumer Innenstadt triste, graue Fassaden nach dem Vorbild der 50er Jahre vorschreiben. Die STADTGESTALTER schlagen stattdessen vor, eine attraktive, durchgrünte Innenstadt als Vorbild für Großstädte weltweit zu schaffen.

Bereits 2019 beschloss der Stadtrat eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Aufgrund erheblicher rechtlicher Mängel bei Erstellung der Satzung, kam das Verwaltungsgericht zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei unwirksam (Gestaltungssatzung absurd: Wenn die Markise nicht mit der Gestaltung der Tanke harmoniert). Folgerichtig hob der Stadtrat die Satzung auf. Jetzt nimmt die Stadt einen zweiten Anlauf eine geänderte Gestaltungssatzung auf den Weg zu bringen.

Satzung soll Baustil der Nachkriegsmoderne vorschreiben

Doch inhaltlich hat sich in der Satzung wenig geändert, lediglich der Geltungsbereich wurde verkleinert und die Begründung substanziell nachgebessert (Gestaltungssatzung – neu). Hinter der Gestaltungssatzung steht die Idee, zukünftig solle das Stadtbild der Innenstadt geprägt sein durch überwiegend graue bis hellbeige Fassaden im Stil der 50er Jahre.(Gestaltungsleitlinien). Entsprechend untersagt die Gestaltungssatzung farbige Fassaden. Auch Ganzglasfassaden und Holzfassaden sind nicht erlaubt, Die Begrünung von Fassaden soll nur im Einzelfall zugelassen werden.

Zulässige Fassadenfarben, Gestaltungssatzung

Vorbild der Gestaltung von Gebäuden in der Innenstadt soll die Architektur der Nachkriegsmoderne sein. Dieser Baustil, wird von den Menschen als überwiegend trist, grau und langweilig wahrgenommen, Flair und Ambiente vermag er einer Innenstadt nicht zu verleihen.

Die Bochumer Innenstadt weist durchaus architektonisch spannende Gebäude der Nachkriegsmoderne auf, die es zu erhalten gilt  Als Vorbild für die zukünftige Gestaltung  einer ganze Innenstadt, taugt der Baustil der Nachkriegsmoderne jedoch wenig. Das Ansinnen der Gestaltungssatzung, eine Weiterentwicklung der Architektur im Stadtbild der Innenstadt zu unterbinden und das Zeitalter der Nachkriegsmoderne quasi auf ewig festzuschreiben, steht dem Ziel der Belebung der Innenstadt entgegen.

Gestaltungssatzung soll Verunstaltung verhindern

Eine Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass die Innenstadt über Flair, Ambiente und ein attraktives Stadtbild verfügt, damit sich die Menschen dort wohl fühlen, optisch von den Gebäuden angesprochen fühlen und gerne dort hin gehen. Eine Gestaltungssatzung verfolgt keinen Selbstzweck, es darf nicht darum gehen, der Innenstadt allein aufgrund architekturtheoretischer Gründe einen bestimmten Baustil vorzuschreiben.

Bei einer Gestaltungssatzung sollte es vorrangig darum gehen Verunstaltungen vorzubeugen und zu verhindern. Insoweit sind die Regelungen der Bochumer Satzung zu Werbeanlagen, Beklebungen von Schaufenstern, Kragplatten und Vordächer im Wesentlichen nachvollziehbar und richtig. Jegliche architektonische Weiterentwicklung der Innenstadt zu verhindern und einen Baustil vorzuschreiben, der kreative, architektonische Ausrufezeichen nicht vorsieht, darf dagegen nicht Ziel der Gestaltungssatzung sein. Insofern ist die jetzt vorgeschlagene Satzung auch weiterhin rechtlich bedenklich.

Gebäude im Stile von Gaudi oder Hundertwasser wären mit der neuen Gestaltungssatzung in der Bochumer Innenstadt verboten, sie passen nicht ins grau, monoton streng und eckig gegliederte Einerlei. Dabei sind es gerade solche architektonisch einzigartigen Gebäude, die eine Innenstadt attraktiv machen, Menschen anziehen und für eine Identifikation mit der Stadt sorgen.

Gestaltungssatzung sollte einer zeitgemäßen architektonische Weiterentwicklung nicht im Wege stehen

Aus Sicht der STADTGESTALTER ist der Ansatz der Bochumer Gestaltungssatzung falsch. Es muss darum gehen eine hochwertige und zeitgemäße architektonische Weiterentwicklung zu fördern, nicht sie zu verhindern. Architektur muss sich in Zukunft mit den Anforderungen an Klimaschutz vereinbaren lassen. Das erfordert u.a. den Einsatz anderer Baustoffe, insbesondere Holz. Lebendige Grünfassaden und -dächer werden andere Kubaturen erfordern. Photovoltaikfassaden, in Fassaden integrierte Windkraftanlagen u.ä. werden dazu führen, das Gebäude der Zukunft sich grundsätzlich in der Gestaltung von solchen abheben werden, wie wir sie heute kennen.

Leitbild der Gestaltungssatzung sollte nach Ansicht der STADTGESTALTER auch nicht das Vorschreiben eines bestimmten Baustils sein, sondern die Schaffung von Flair, Ambiente und einem hochwertigen Stadtbild.

Leitbild “Durchgrünte Innenstadt”

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor die Gestaltungssatzung auf die Regelungen zu kürzen, die Verunstaltungen verbieten und verhindern. Ansonsten aber der Innenstadt keinen Baustil vorzuschreiben, sondern sich für die zukünftige Entwicklung ein fortschrittliches, zeitgemäßes Leitbild zu geben: “Die durchgrünte Innenstadt”.

Bochum könnte die erste Innenstadt weltweit sein, die alle Möglichkeiten der Begrünung ausschöpft, von Dachgärten, über Fassaden- und Platzbegrünung bis zur Schaffung von neuen Parks- und Grünflächen. Bisher wird die Stadt Bochum zwar als überraschend grün wahrgenommen, die Innenstadt präsentiert sich aber immer noch weitgehend als graue trostlose Beton- und Steinwüste.

Graue Tristesse – Innenstadt

Der Künstler Ulrich Schmitt visualisiert mit seinem “Bunten Amt für Zukunft” am Beispiel Nürnberg wie eine solche “Durchgrünte Innenstadt” (Visionen 2024) in idealisierter Weise aussehen könnte (Buntes Amt für Zukunft). Das Leitbild einer grünen und klimaresilienten Innenstadt, wie es die STADTGESTALTER vorschlagen, würde bedeuten, die Stadt schüfe in der Innenstadt die Voraussetzung und entsprechende Vorgaben jede Fassade, jedes Dach und Vordach zu begrünen. Darüber hinaus würden überall da, wo es sinnvoll und möglich erscheint, Straßenabschnitt und Plätze grün umgestaltet bzw. zu Parks und Grünflächen umgewandelt. Auch wäre zu prüfen, wo in der Innenstadt Platz vorhanden ist, um dort markante Bäume wachsen zu lassen.

Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”
Foto: Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

Einige konkrete Begrünungsmaßnahmen in dieser Richtung haben die STADTGESTALTER in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen: DachparkBegrünungsinitiativeFassadengärtenGrüne Schattensegel und Propstei-Park. Die durchgrünte Innenstadt umschließen könnte ein Ringpark, der entstünde, wenn man wie von den STADTGESTALTERn den Innenstadtring zur Einbahnstraße macht (Der Bochumer Innenstadtring als Einbahnstraße)

Bei einer Durchgrünung müsste darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer übermäßigen Verschattung kommt, Sichtachsen bestehen bleiben, der Laubfall berücksichtigt wird und ausreichend Platz für den erforderlichen Verkehr vorhanden bleibt. Um mehr Platz für Grün zu schaffen, sollten im Bereich der Innenstadt sämtliche Autostellplätze konsequent von den Straßen in die Parkhäuser verlagert werden. Auf den Straßen verblieben Halteflächen für die Anlieferung.

Zu überlegen ist auch, die Innenstadtbegrünung durch Bächle und Wasserspiele zu ergänzen. Auch das wurde von den STADTGESTALTERn zusammen mit der FDP bereits 2017 vorgeschlagen und von der Verwaltung positiv aufgenommen (Mitteilung 20172592).

Als erste durchgrünte und klimaresiliente Innenstadt der Welt könnte Bochum große Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Dies würde der Entwicklung von City und Stadt neue positive Impulse geben und für Investitionsanreize sorgen. Die Innenstadt könnte sich zudem zu einer Sehenswürdigkeit entwickeln, die Touristen ist die Stadt locken würde.

Dagegen würde die jetzt vorgeschlagene Gestaltungssatzung die aktuelle graue, langweilige und 08/15-Gestaltung der Innenstadt auf ewig zementieren und wird daher in der Sitzung des Stadtrats am 14.03.24 von den STADTGESTALTERn abgelehnt.

Beitragsbild Ulrich Schmitt – “Buntes Amt für Zukunft”

04 Feb.

BOGESTRA mit Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen überfordert

Dass Rolltreppen oder Aufzüge für Wochen, Monate oder sogar Jahre ausfallen, ist bei der Bochumer BOGESTRA kein Einzelfall. Ursache ist jedoch – anders als das Unternehmen es darstellt – nicht, dass Ersatzteile aus Asien nicht geliefert werden, sondern dass die Instandhaltung des Unternehmens schlecht organisiert ist. Die vielfältigen Probleme beleuchtet dieser Beitrag.

De Ausgangslage ist beschämend, jede sechste Rolltreppe der BOGESTRA funktioniert nicht und das immer wieder über Wochen, Monate oder sogar Jahre (WAZ vom 30.01.2024). Von 53 Aufzügen sind aktuell sechs “bis auf Weiteres außer Betrieb” (Aktuelle Aufzugsstörungen BOGESTRA), das sind über 11%. Fahrgäste, die auf Aufzüge angewiesen sind, werden in 5 von 6 Fällen aufgefordert, zu anderen Stationen zu fahren, umzusteigen und von da zur eigentlichen Zielstation mit der gleichen oder einer anderen Linie zu fahren. Und das für einen unbestimmten Zeitraum. Eine solche Behandlung der Kunden ist unzumutbar, blamabel und inakzeptabel.

Kundeninteressen stehen nicht im Fokus der BOGESTRA

Die Zustände sagen viel darüber aus, welchen Stellenwert Fahrgäste und Kunden bei der BOGESTRA besitzen. Interessen und Belange der Kunden stehen weder im Fokus des Unternehmens noch der Politik, beide sind vorrangig daran interessiert, dass es den Beschäftigten der BOGESTRA gut geht, Kunden und deren Bedürfnisse spielen allenfalls nachrangig eine Rolle. Statt die BOGESTRA aufzufordern, die Missstände endlich abzustellen, sehen sich die Ratsmitglieder von SPD und Grünen – wie zuletzt in der Ratssitzung am 01.02.2024 – allenfalls verpflichtet, zu erklären, dass alles nicht so schlimm wäre und die Beschäftigten eine gute Arbeit machen würden. An Lösungen im Sinne der Kunden, ist man nicht interessiert.

Beispiel Rolltreppe Pieperstraße

Ein typischer Fall für die Misere stellt die Rolltreppe Pieperstraße der Station Schauspielhaus dar. 23 Jahre nach Fertigstellung der Station wurden die Rolltreppen an dieser Haltestelle Ende des Jahrs 2000 aufgrund des hohen Kostenaufwands beim Betrieb der alten Fahrtreppen getauscht. In den ersten drei Jahren nach der Inbetriebnahme kam es an den vier neuen Treppen nach Aussage der BOGESTRA zu ca. 590 Störungen bzw. Außerbetriebnahmen (Mitteilung 20032686). Die Rolltreppen standen mehr als sie liefen.

Schon vor Jahren, der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr bekannt, fällt die Rolltreppe Pieperstraße dann endgültig aus. Die BOGESTRA schaffte es bis heute nicht, diese wieder lauffähig zu bekommen. Sie streitet stattdessen mit dem Hersteller, wer die Schuld an den dauernden Ausfällen trägt. Es werden immer wieder neue Termine genannt, wann die Treppe wieder laufen soll, zuletzt sollte bis Ende September 2023 eine Generalreparatur erfolgen, Stand jetzt soll die Wiederinbetriebnahme irgendwann 2024 erfolgen. Öffentlich einen genauen Termin zu nennen, wagt die BOGESTRA nicht mehr.

Der Fall zeigt, die BOGESTRA ist mit der Instandhaltung völlig überfordert und trägt den Streit mit dem Hersteller über die Gewährleistung auf Kosten der Kunden aus. Die Treppe hätte lange komplett getauscht werden müssen. Die Kunden haben Anspruch auf eine laufende Rolltreppe. dieser wird aber von der BOGESTRA ignoriert.

Was läuft bei der Instandhaltung falsch?

Es stellt sich die Frage, warum ist die BOGESTRA nicht in der Lage die Rolltreppen und Aufzüge ordnungsgemäß Instand zu halten und zeitnah zu reparieren. Warum bekommt die BOGESTRA nicht hin, was in Einkaufszentren, und Großstädten weltweit üblich und selbstverständlich ist.

Die Ursachen sind vielschichtig: Die BOGESTRA hat bei Rolltreppen und Aufzügen immer wieder andere Modelle unterschiedlicher Hersteller eingebaut. Für eine Vielzahl verschiedenster Baureihen und Herstellervarianten Ersatzteile vorzuhalten ist aufwendig und teuer. Das Unternehmen bevorratet, um Kosten zu sparen, zu wenige Ersatzteile.

Darüber hinaus kann die BOGESTRA grundlegende Reparaturen nicht selbst durchführen, sondern beauftragt Fremdfirmen, mit denen aber keine Vereinbarungen bestehen, dass diese umgehend tätig werden und die Reparaturen innerhalb festgelegten Fristen durchführen müssen.

Auch sind Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen wie Aufzügen bisher nicht mit anderen Nahverkehrsunternehmen abgestimmt. Eine gemeinsame Instandhaltungs- und Wartungsabteilung der Nahverkehrsunternehmen des VRR gibt es nicht. Man hat es über Jahrzehnte versäumt VRR-weit gemeinsam gleiche Baureihen von Rolltreppen und Aufzügen zu kaufen, um deren Instandhaltung- und Wartung sowie die Bevorratung der Ersatzteile dann gemeinsam zu organisieren. Immerhin koordiniert die BOGESTRA mittlerweile zumindest den Einkauf von neuen Rolltreppen mit Kooperationspartnern der Metropole Ruhr.

Das eigentliche Problem besteht darin, dass viele Anlagen überaltert und entsprechend verschlissen sind, aber immer noch betrieben werden, die eigentlich längst hätten ausgewechselt werden sollen. Rolltreppen haben im Schnitt eine Lebensdauer von 20-30 Jahren, ehe eine Kompletterneuerung oder ein Austausch erforderlich ist. Die Anlagen der BOGESTRA sind teilweise 35 Jahre und älter. 170 Rolltreppen betreibt die BOGESTRA. 4-6 werden pro Jahr getauscht (Mitteilung 20190255). Im Schnitt sind die Treppen also fast 34 Jahre alt, ehe sie erneuert werden.

Das Märchen von der schwierigen Ersatzteilbeschaffung aus Asien.

Je mehr Jahre die Treppen über die eigentlichen Lebenszeiten laufen, um so fehleranfälliger werden sie und um so schwieriger wird es für bereits lange Zeit nicht mehr gebaute Modelle noch Ersatzteile zu bekommen.

Anders als die BOGESTRA behauptet, ist die Überalterung der Treppen der Hauptgrund für die Schwierigkeiten Ersatzteile zu bekommen, nicht, dass sie – wie mittlerweile fast alle technischen Anlagen – in Asien gefertigt werden (Bochumer motzen wegen Rolltreppen-Irrsinn – BOGESTRA reagiert). Zumal sämtliche großen Rolltreppenhersteller bis auf Mitsubishi Electric nicht in Asien ansässig sind (Otis, ThyssenKrupp, Schindler und Kone) und die BOGESTRA keine Rolltreppen von Mitsubishi unterhält. Alle Hersteller betreiben seit etlichen Jahren Produktionsstandorte in Asien. Aber wie Automobilhersteller oder andere Anlagenbauer auch, sind die erforderlichen Ersatzteile für aktuelle Modelle auch in Europa und Deutschland vorrätig, nur für Oldtimer und Spezialanfertigungen ist die Besorgung nachvollziehbar schwierig.

Das Argument, die Rolltreppen und Aufzugshersteller seien wegen der Fertigung in Asien an der Misere schuld, ist also eine Ausrede. Das Problem liegt im Wesentlichen bei der BOGESTRA selbst.

Reorganisation der Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen

Die Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen muss bei der BOGESTRA grundlegend neu organisiert werden. Das Wichtigste ist, dass das Unternehmen in Zukunft die entsprechenden Tätigkeiten zusammen mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR aus einer Hand organisiert und die Ersatzteile zentral für alle bevorratet werden. Gemeinsam müssen die Unternehmen gleichartige Modelle, gleicher Hersteller einkaufen, um die Zahl der benötigten und zu bevorratenden Ersatzteile erheblich zu reduzieren.

Bereits beim Bau von Stationen sollte darauf geachtet werden, dass soweit irgend möglich nur Standardtreppen.- und -aufzüge zum Einsatz kommen und auch davon möglichst wenige. Hier wurden in der Vergangenheit Fehler gemacht, die jetzt hohen Folgekosten nach sich ziehen. Eine Rolltreppe plus Aufzug auf eine Zwischenebene und jeweils eine weitere Anlage auf den Bahnsteig, verdoppelt die Ausfall- und Reparaturwahrscheinlichkeit und lässt die Kosten immens steigen. Ein Aufzug und eine Rolltreppe direkt auf den Bahnsteig sind auf Dauer günstiger. Spezialanfertigungen wie überlange Rolltreppen und Schrägaufzüge, sind in der Instandhaltung wie der Ersatzbeschaffung ebenfalls extra teuer und aufwendig. Bei der Planung zukünftiger Stationen muss also bereits der daraus folgende Instandhaltungsaufwand berücksichtigt werden.

Ebenfalls von entscheidender Bedeutung, Aufzüge und Rolltreppen müssen rechtzeitig getauscht werden, wenn das Ende des Lebenszyklus erreicht ist und bevor die Reparaturanfälligkeit steigt und die Ersatzteilversorgung der Baureihen nicht mehr sichergestellt ist.

Defizite bei der BOGESTRA vielfältig

Die Misere bei Instandhaltung von Wartung von Rolltreppen und Aufzügen wirft ein Schlaglicht auf die Leistungsfähigkeit der BOGESTRA. Diese ist nicht nur in diesem Bereich bedenklich gering, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sowie das kundenfeindliche wie ineffiziente Ticket- und Fahrscheinsystem (VRR: Fahrgäste gefangen im Tarifdschungel) sind in dieser Hinsicht weitere Baustellen.

Auch zeigt dieser Fall, warum die Kosten bei dem Unternehmen aus dem Ruder laufen. Man ist bisher nicht bereit, die Kosten durch konsequente Zusammenarbeit mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR nachhaltig zu senken. Den Willen zur Kooperation mit anderen Unternehmen gibt es zwar auf dem Papier, Zusammenarbeit, da wo sie naheliegend, sinnvoll und im Sinne der Fahrgäste und Städte zwingend erforderlich ist, gibt es jedoch oft nicht.

Erschreckend ist zudem, was die BOGESTRA meint, den Kunden und Fahrgästen zumuten zu können. Wäre Kundenzufriedenheit das oberste Unternehmensziel und stünden die Fahrgäste im Mittelpunkt des Unternehmensinteresses, dürfte es zu dem beschriebenen Verhalten gegenüber den Kunden niemals kommen.

BOGESTRA befindet sich in einer ernsthaften Krise

Betrachtet man neben den schweren Defiziten bei Instandhaltung und Wartung, die schwindenden Fahrgastzahlen (Fahrgastschwund – Alarmierende Entwicklung bei der BOGESTRA), die Explosion des Unternehmensverlusts, die zu einem Anstieg des städtischen Zuschusses von 60 auf 90 Mio. geführt hat, sowie das jetzt schon absehbare eklatante Verfehlen der Unternehmensziele, wie der angestrebten Verdoppelung der Kundenzahlen bis 2030, so ist zu erkennen, dass die BOGEESTRA sich in einer ernsthaften Unternehmenskrise befindet, die dringend eine grundlegende Restrukturierung des Unternehmens erforderlich macht.