15 Okt.

Stadt will mit „Stadtradeln“ und Foodsharing Klimaneutralität erreichen

Über vier Jahre benötigte die Stadt, um einen neuen Klimaplan zu erarbeiten, wie bis 2035 Klimaneutralität erreicht werden soll. Doch ein Plan, wann welche stadtspezifischen Maßnahmen realisiert werden sollen, um welche Treibhausgasreduktion zu erreichen, findet sich im Klimaplan nicht. Stattdessen soll mit 22 Alibimaßnahmen Klimaaktionismus vorgetäuscht werden.

Am 06. Juni 2019 beschloss der Rat der Stadt Bochum die Resolution zum Klimanotstand. Einen Monat später erhielt die Verwaltung (am 11. Juli 2019) vom Stadtrat den Auftrag, das bis dahin geltende Klimaschutzkonzept sowie das vorhandene Klimaanpassungskonzept fortzuschreiben.

Verwaltung verschleppt Auftrag zur Fortschreibung der Klimakonzepte

Für die Umsetzung dieses Auftrags hat die Verwaltung, wenn der neue Klimaplan wie beabsichtigt im Dezember 2023 vom Stadtrat beschlossen wird, sage und schreibe viereinhalb Jahre gebraucht. Angesichts dessen, dass der Stadtrat im Juni 2019 einen “Notstand” ausgerufen hat und jedes Jahr zählt, um bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen, ist diese Verschleppung der in höchstem Maße dringlichen Angelegenheit in jeder Hinsicht inakzeptabel.

Fast 2 Jahre brauchte die Verwaltung, um die Neuerstellung des Klimaplans im Jahr 2021 auszuschreiben (Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Klimaplan Bochum 2035). Etwas später im gleichen Jahr verknüpfte man die Erarbeitung des Klimaschutzplans mit der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie um für die Erstellung aus dem Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW” Landesfördermittel abzuschöpfen.

Klimaplan 2035 viel heiße Luft, wenig Neues

Seit Ende September 2023 liegt das Ergebnis der Ausschreibungen, das Gesamtgutachten “Nachhaltigkeitsstrategie Bochum”, zumindest den Fraktionen des Bochumer Stadtrats vor. Der Öffentlichkeit wird es aber aus nicht bekannten Gründen bisher vorenthalten, im Ratsinformationssystem ist es nicht zu finden.

Das Gutachten umfasst 374 Seiten und ist in 3 Teile gegliedert: Globale nachhaltige Kommune NRW, Klimaplan 2035 und Zielkonzept. Wesentliche Teile des Gutachtens beschreiben allgemeine Zusammenhänge wie die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN, das Vorgehen zu Erstellung des Konzepts oder bestehen aus Verzeichnissen sowie Angaben zu Quellen und Verfassern. Substanziell mit dem eigentlichen Thema beschäftigen sich weniger als die Hälfte der Seiten (167, siehe Tabelle). Wie üblich wurde das Konzept mit viel heißer Luft aufgebläht, um die die Länge und die Kosten der Bearbeitung zu rechtfertigen.

Gesamtgutachten Nachhaltigkeitsstrategie, Inhalt und Substanz

Eine Evaluation der Umsetzung der Klimaschutzkonzepte aus den Jahren 2009 bis 2015 fehlt dagegen (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares). Schaut man sich an, welche 10 Projekte die Stadt in der Ausschreibung zum Klimaplan 2035 als von ihr betriebene “thematisch relevante Aktivitäten” auflistet, fällt auf, dass die Stadt sich bisher besonders auf pressewirksame und symbolische Projekte wie der Teilnahme an Wettbewerben wie Klimaawards und Stadtradeln konzentriert hat, Projekte mit Substanz und hohem Zielbeitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen wurden dagegen nicht in Angriff genommen. Bei einer Evaluation wäre das deutlich geworden und wurde daher lieber unterlassen.

Relevante Aktivitäten zum Klimaschutz, Ausschreibung zum Klimaplan 2035

Kein verbindlicher Plan und Beschluss wie Treibhausgase bis 2035 auf null reduziert werden sollen

Das beschriebene Vorgehen scheint die Stadt auch nach 2023 weiter verfolgen zu wollen. So soll der Stadtrat am 14.12.2023 nicht etwa die Umsetzung des Klimaplans 2035 beschließen, sondern nur dessen Kenntnisnahme. Beschlossen werden sollen lediglich 22 Starteraktivitäten symbolischer Art, von denen die Hälfte ohnehin schon läuft und nur sechs einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der städtischen Treibhausgase bewirken können.

Aktivitäten Starterpaket, Potenzial Treibhausgassenkung

Zwar sieht das Gesamtgutachten einen Entwicklungspfad vor, in welchen Schritten die Treibhausgase bis 2035 auf null reduziert werden sollen. Doch ein Plan, wann welche stadtspezifischen Maßnahmen realisiert werden sollen, um welche Treibhausgasreduktion zu erreichen, findet sich im Klimaplan nicht.

Zwar werden in dem Gutachten auf 74 Seiten allgemeine Maßnahmen” aufgelistet, mit denen Städte die Treibhausgase senken können. Doch einen Zeitplan, wann mit der Umsetzung in Bochum begonnen werden soll, ist nicht vorhanden. Ebenso fehlt ein Konzept welche personellen Ressourcen in der Verwaltung erforderlich sind, um die erforderlichen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen. Die entsprechenden Maßnahmen finden sich ebenfalls in einem so genannten Aktivitätenprogramm wieder, das aber ebenfalls nicht mehr bietet als eine weitere Auflistung und Beschreibung der Aktivitäten. Jegliche Informationen zu Umsetzungszeitraum, Ressourcenerfordernis und Zielerreichungsgrad fehlen auch hier.

Viele der Maßnahmen, wie der Aufbau von Mobilstationen (In Bochum besteht bei Car- und Bike-Sharing immenser Nachholbedarf) oder das Aufstellen von Fahrradständern an Schulen (Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung) wurden zudem bereits vor Jahren vom Stadtrat beschlossen, aber aufgrund Inkompetenz in der Verwaltung bis heute nicht umgesetzt.

Die bloße Auflistung der Maßnahmen hat für die Stadt und die Erreichung der Klimaneutralität keinen Nutzen. Was zu tun ist und welche Maßnahmen, wie Aufbau von PV-Anlagen, energetischen Sanierung von Gebäuden usw., die Städte umsetzen müssen, ist seit Jahrzehnten bekannt. Der entscheidende Punkt ist, in welchem Zeitraum setzt Bochum mit welchen Ressourcen welche Maßnahme um. Dazu bleibt die Nachhaltigkeitsstrategie jedoch jede Antwort schuldig.

Entwicklungspfad zur Reduzierung der Treibhausgase ist unrealistisch

Immerhin schlägt das Gutachten einen Entwicklungspfad vor, wie die städtischen Treibhausgase von 2021 bis 2035 auf null reduziert werden sollen. Rund 2.000 kt CO2eq/a wurden in Bochum pro Jahr 2021 erzeugt. Diese sollen 2022 um 2% gesunken sein, von 2023 bis 2030 um jeweils 10% pro Jahr sinken und danach bis 2034 um je 2% reduziert werden. Die verbleibenden etwa 180 kt CO2eq/a sollen dann bis 2035 kalkulatorisch kompensiert werden.

Der im Gutachten vorgeschlagene Pfad (grüne Darstellung) würde bedeuten, dass schon im laufenden Jahr, 2023, Maßnahmen, die eine Reduktion der Treibhausgase um 10% (200 kt CO2/eq) bewirken sollen, umgesetzt werden müssten. Doch welche sollen das sein? Diese Maßnahmen gibt es nicht. In ihrer gepflegten Langsamkeit hat die Verwaltung die Vorlage des Klimaplans an die politischen Gremien um über ein Jahr verschleppt, so dass anders als im seit 2022 der Verwaltung vorliegenden Gutachten, Maßnahmen überhaupt erst ab 2024 auf den Weg gebracht werden können. Bedenkt man die üblichen langwierigen Vorlaufzeiten in der Verwaltung, kann mit der Umsetzung von für 2024 beschlossenen Maßnahmen frühestens 2025 begonnen werden, es folgt die Umsetzungszeit und erst danach entfalten die Maßnahmen ihre Wirkung.

Senkung Treibhausgase bis 2035, Entwicklungspfad

Die Verfolgung des im Klimaplan 2035 vorgeschlagenen Entwicklungspfads zur Reduzierung der Treibhausgase ist also bereits heute an der gepflegten Langsamkeit der Bochumer Verwaltung gescheitert. Der Entwicklungspfad muss somit wie von den STADTGESTALTERn beispielhaft vorgeschlagen (orange Darstellung) an die Realitäten angepasst werden.

Weiterhin müsste die Verwaltung für jedes Jahr eine Tranche Maßnahmen vorlegen, mit denen die gemäß Entwicklungspfad beabsichtigte Reduktion erreicht werden kann. Auch für das Jahr 2024, in dem die Treibhausgase gemäß Gutachten wiederum um 10% abnehmen sollen, fehlt der Vorschlag für ein entsprechendes Maßnahmenbündel.

Starterpaket ist reiner Aktionismus

Zu den Maßnahmen des Starterpakets gibt die Verwaltung nicht mal an, welche Treibhausgasreduktion sie mit der Umsetzung der Maßnahmen erwartet. Ob die Aktivitäten überhaupt alle wirklich umgesetzt werden, ist zudem offen, die Umsetzung von sechs der 22 Maßnahmen hängt wesentlich davon ab, ob Fördermittel eingeworben werden können. 16 Maßnahmen haben keine bis kaum nennenswerte Auswirkung auf die Menge Treibhausgase, die in der Stadt erzeugt werden. Wieder einmal täuscht die Stadt Aktionismus vor, statt reale, substanziell wirksame Maßnahmen vorzuschlagen und anzugehen.

Das zeigt sich auch in einem weiteren Punkt der “Nachhaltigkeitsstrategie”, 31 Seiten befassen sich mit einer Kommunikationsstrategie. Zum Vergleich, auf nur je 17 Seite werden die Energie- und Treibhausgas Bilanzierung, sowie die Zielformulierung und Entwicklungspfade abgehandelt. Beim Klima-Marketing geht das Gutachten ausnahmsweise ins Detail, Vorschläge für Werbekampagnen, Social Media Aktivitäten usw. werden vorgeschlagen, sogar Plakatvorschläge werden gemacht. Werbung für den Klimaschutz ist vergleichsweise billig und spiegelt Aktivität vor, die zu erwartende Wirkung auf die städtischen Treibhausgasemissionen ist ohne echte substanzielle Maßnahmen dahinter, allerdings stark begrenzt.

Stadt verfolgt das Ziel Klimaneutralität bis 2035 nicht ernsthaft

Insgesamt ist zu erkennen, dass die Stadt die Erreichung des Ziels, bis 2035 klimaneutral zu sein, nicht ernsthaft verfolgt. Ohne Vorgabe eines konkreten Entwicklungspfads zur Minderung der Treibhausgase und dessen konsequente Umsetzung, ist das unmöglich. Die Vortäuschung von Aktivität mit Maßnahmen wie Stadtradeln und Foodsharing bestätigt das.

Durch die Verschleppung des Verfahrens zur Aufstellung des Klimaplans seit Ausrufung des Klimanotstandes 2019, ist die verbleibenden Zeit bis 2035 (12 Jahre) auch angesichts der gepflegten Langsamkeit mit der die Verwaltung in Bochum arbeitet, viel zu kurz, um das Ziel noch erreichen zu können (Klimaneutral 2035? Bochum kann das Ziel nicht erreichen).

Auch die Schaffung der personellen Kapazitäten, die nötig wären, um die erforderlichen substanziellen Maßnahmen zu entwickelt und umzusetzen, kann nicht vor 2025 angegangen werden. Eine Kalkulation, wie hoch der Personalaufwand ist, gibt es noch gar nicht. Im Haushalt 2023/24 hat man Haushaltsmittel für solches Personal fälschlicherweise nicht eingeplant. Sind die Mittel dann im Stadthaushalt 2025 endlich vorhanden, müssen die Stellen erst ausgeschrieben und besetzt werden. Wirklich einsatzbereit. werden die neuen Kräfte also kaum vor 2026 sein. Dann sind es nur noch 10 Jahre bis 2035.

Entsprechend verzichtet die Verwaltung bewusst darauf einen Entwicklungspfad zur Senkung der Treibhausgase vom Rat beschließen zu lassen, denn dass würde sie zwingen  substanzielle Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase anzugehen. Der Rat soll die im Klimaplan 2035 vorgeschlagene Zielsetzungen und den möglichen Weg dahin nur zur Kenntnis nehmen.

Eigentlich wäre es die Aufgabe von SPD und Grünen, die den Menschen versprochen haben, dass Bochum 2035 klimaneutral sein wird, die Verwaltung so auszustatten und deren Handeln so zu beschleunigen, dass das Ziel mit einem beispiellosen Kraftakt doch noch erreicht wird. Ob die Rot-grüne Koalition das Ziel noch ernsthaft verfolgt, wird sich also daran ablesen lassen, wie sie mit der vorgelegten Nachhaltigkeitsstrategie umgeht.

08 Okt.

Ridesharing statt Bummelbusse – ÖPNV auf neuem Niveau

Die Fahrgastzahlen der BOGESTRA gehen zurück, das Angebot ist unattraktiv. Eine Idee zur Verbesserung ist Ridesharing: Der Kunde wird zu Hause zur gewünschten Zeit abgeholt und zur nächsten Haltestelle des Schnellverkehrsnetzes gefahren. Die Bummelbusse durch die Stadtteile entfallen.

Die Verkehrsbetriebe des Ruhrgebiets befinden sich in einer dramatischen Lage, die Kundenzahlen sinken, die Verluste explodieren (Fahrgastschwund – Alarmierende Entwicklung bei der BOGESTRA). Nach Corona liegen die Fahrgastzahlen im ÖPNV in Deutschland mittlerweile wieder bei knapp 90% der Fahrgastzahlen von 2019. Die BOGESTRA konnte 2022 dagegen nur 76% des Vor-Corona-Niveaus erreichen.

Unattraktives Angebot: Fahrgäste schwinden, Verluste steigen

Betrug der Verlust der BOGESTRA im Jahr 2019 noch knapp 60 Mio. Euro stieg er bis 2022 auf fast 90 Mio. (WAZ vom 05.06.23). Die Oberbürgermeister der Ruhrgebietsstädte befürchten ein weiteres Ansteigen, so dass der ÖPNV für die Städte unfinanzierbar wird. Zusammen mit dem Essener Oberbürgermeister Kufen warnte der Bochumer Oberbürgermeister Thomas Eiskirch: „Wir müssen alles dafür tun, dass aus der Mobilitätswende kein Mobilitätsende wird“ (WAZ vom 11.09.23).

Das Nahverkehrsnetz im Ruhrgebiet kann nicht im Ansatz als metropolengerecht bezeichnet werden. Nur in wenigen Ballungsräumen der Welt trifft man auf schlechtere Nahverkehrsnetze. Dass der Nahverkehr in Los Angeles und Beirut noch ungenügender organisiert ist als im Ruhrgebiet, ist wenig schmeichelhaft. Dass der ÖPNV so schlecht ist, sagt leider ebenfalls viel aus über die Kompetenz, das Engagement der Politik und der Verantwortlichen in den Stadtverwaltungen sowie den Verkehrsbetrieben des Ruhrgebiets im ÖPNV.

Das Netz 2020 ist ein großer Flop

Das Netz 2020,, von SPD und Grünen als bedeutender Schritt nach vorne im Bochumer Nahverkehr angepriesen, erweist sich als großer Flop. Die Kundenzahlen steigen nicht, sie sinken. Zwar wurde das Netz auf den Hauptverkehrslinien durch die dort erreichte Taktverdichtung attraktiver, in der Fläche aber noch unattraktiver. Ein großer Teil des Stadtgebietes ist nicht durch Hauptverkehrslinien abgedeckt (siehe Grafik). Mit Bummelbussen, die teilweise nur jede Stunde fahren, zu den Haltestellen des Schnellverkehrsnetzes zu gelangen, ist durch die Ausdünnung dieser Busse noch schwieriger geworden und lohnt sich für viele Fahrgäste nicht mehr. Sie sind während Corona auf andere Verkehrsmittel umgestiegen und kommen nicht mehr zurück.

Ein typischer Bummelbus fährt auf der Linie 357, die in Linden und Dahlhausen jede Gießkanne abfährt und Fahrgäste zur Straßenbahn bzw. S-Bahn in Dahlhausen bringt. Der Bus fährt werktags (Mo. – Sa.) nur aller 30 Minuten (5:20 bis 21;30 Uhr), danach nur eine Teilstrecke als Anrufsammeltaxi. Am Sonntag fährt er bei eingeschränkten Betriebszeiten nur jede Stunde. Das führt besonders bei Rückfahrten beim Umstieg auf den Bus zu langen Umstiegs- und Wartezeiten an den Straßen- und S-Bahn-Haltestellen. Bis man überhaupt die Umstiegshaltestellen erreicht, muss erst zu einer Bushaltestelle gelaufen werden und dann eine oft langwierige und umständliche Fahrt durch halb Linden und Dahlhausen in Kauf genommen werden. Alle Faktoren zusammen machen den Bus umständlich und unattraktiv. In der Folge benutzen ihn nur wenige Fahrgäste.

Das Konzept des Netz 2020, die Abdeckung weiter Teile des Stadtgebiets mit Bummelbussen in Verbindung mit einem gut getakteten Schnellverkehrsnetz anzubieten, ist somit gescheitert.

Netzabdeckung Schnellverkehrsnetz BOGESTRA

Schnellverkehrsnetz ist zu langsam und hat zu viele Lücken

Ein weiteres Problem stellt die mangelnde Dichte und Schnelligkeit der Straßenbahnlinien im Nahverkehrsnetz dar. Für eine entsprechende Erweiterung des Netztes hatten die STADTGESTALTER 2021 einen Vorschlag gemacht (Zehn neue Linien für das Bochumer Nahverkehrsnetz). Jedoch verweigert die Rot-Grüne-Mehrheit im Stadtrat jede substanzielle Erweiterung des Schnellverkehrsnetzes. Selbst die Prüfung der Machbarkeit von Linien wird durchgehend abgelehnt. Zuletzt am 28.09.23 der Vorschlag der STADTGESTALTER die Machbarkeit einer Regiotram-Linie von Bochum nach Essen über Westpark, Günnigfeld, Südfeldmark, Leithe und Kray zu prüfen (Antrag 20232480). Rückgrat eines attraktiven ÖPNV-Netzes ist und bleibt jedoch ein flächendeckendes, schnelles, dicht getaktetes Straßen, Stadt- und S-Bahn-Netz. So lange aber Rot-Grün ihre Blockade-Haltung hinsichtlich eines substanziellen Netzausbaus aufrechterhält, wird sich an dem lückenhaften Netz nichts ändern.

Lösung Ridesharing

Bleibt also nur die Möglichkeit den Zubringerverkehr zu den Schnellverkehrslinien deutlich zu verbessern. Auch dazu haben die STADTGESTALTER bereits 2018 einen Vorschlag gemacht (Drei Vorschläge für Werne). Der Vorschlag der STADTGESTALTER sieht vor, für den Stadtteil Werne und einem kleinen Teil von Langendreer den Nahverkehr mit Shuttle-Bussen mittels Ridesharing zu organisieren.

Shuttle-Bus – Ridesharing (Foto: Kenneth Palmestål)

Das Prinzip des sogenannten Ridesharing oder Ridepooling funktioniert wie folgt: Via App oder Telefon kann ein Shuttle-Bus nach Bedarf (on demand) vor die Haustür bestellt werden können. Im gewünschten Zeitfenster bringen die Busse die Fahrgäste dann zu einer Hub-Haltestellen (In Werne: Werne zentral, Ruhr Park, Langendreer West, Langendreer S und Lütgendortmund), von denen ein direkter Anschluss zu den Hauptlinien des Nahverkehrsnetz sichergestellt ist.

Shuttle-Zone – Ridesharing Werne

Dadurch werden die Nahverkehrswege und die Umsteigezeiten deutlich kürzer und komfortabler. Der Fußweg zur Haltestelle entfällt. Der Shuttle-Bus holt die Fahrgäste direkt vor ihrem Startort ab. Das intelligente Verkehrsleitsystem gewährleistet, dass die Fahrgäste so an der Hub-Haltestelle ankommen, dass sie ohne große Wartezeit auf die gewünschte Hauptverkehrslinie des ÖPNV umsteigen können. Auf diese Weise werden die Fahrten mit dem Nahverkehr deutlich bequemer, schneller und damit attraktiver.

Für Linden und Dahlhausen kämen als Hubhaltestellen die S-Bahnhöfe in Dahlhausen, Höntrop wie Hattingen in Betracht, sowie die Haltestellen der Straßenbahnlinien 308 und 318. Busse, die den Stadtteil aktuell erschließen, würden überflüssig.

Ridesharing in Hannover und Hamburg

Erfolgreiche Ridesharing-Systeme werden in Hamburg und Hannover betrieben. Dort befördert das Unternehmen Moia pro Fahrzeug maximal sechs Fahrgäste in luxuriösen E-Shuttle-Bussen vom gewünschten Start- zum Zielort. Moia betreibt ebenfalls ein App-gesteuertes Ridepooling. Fahrgäste teilen sich ein Fahrzeug, deren Start- und Zielposition in ähnlicher Richtung liegen. “Zunächst sendet der Kunde über eine App eine Fahrtanfrage. Ein Algorithmus ordnet sie einer neuen oder einer bereits bestehenden Fahrt zu. Der Fahrer wird über eine App informiert und zum Kunden navigiert, um ihn an einem festgelegten Haltepunkt abzuholen. Fahrgäste, die sich bereits im Fahrzeug befinden, werden über ein Display informiert, dass ein weiterer Fahrgast zusteigt. Die Wagen steuern virtuelle Haltepunkte auf einer dynamischen Route an. Nur an diesen Haltepunkten können die Fahrgäste ein- und aussteigen” (Moia – Betrieb).

Moia wird im Gegensatz zu dem von den STADTGESTALTERn vorgeschlagenen System eigenwirtschaftlich neben dem ÖPNV betrieben und ist nur begrenzt in das Tarifsystem des ÖPNV eingebunden (Sammeltaxi-Anbieter Moia baut Angebot in Hamburg aus). Auch dient das Moia-System nicht dem Ersatz der Stadtteilbusse. Das von den STADTGESTALTERn vorgeschlagene Ridesharing soll von oder im Auftrag der BOGESTRA betrieben und mit dem ÖPNV-Fahrpreis entgolten werden. Auch sollten in den Fahrzeugen mehr als sechs Fahrgäste befördert werden können, angestrebt werden sollte eine mindestens doppelt so hohe Fahrgastzahl.

Für die Nacht bieten die Verkehrsbetriebe in Duisburg ebenfalls bereits ein Ridesharing-System (myBus) mit eigenem Tarifsystem an, das zu Nachtzeiten den ÖPNV ersetzen soll.

Kosten und Finanzierung des Ridesharings

Durch das Ridesharing entfallen die Kosten für die Beschaffung, den Betrieb und die Instandhaltung der teuren Bummelbusse. Ein Bus, der elektrisch betrieben wird und im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden soll, kann rund 600.000 Euro kosten (E-Bus: Die Zukunft im öffentlichen Nahverkehr?). Während Anschaffung, Betrieb und Instandhaltung der Shuttle-Busse also deutlich günstiger ausfallen, müssen zur Netzabdeckung mehr Shuttle-Busse und Fahrer bzw. Fahrerinnen eingesetzt werden als bisher mit den herkömmlichen Bussen, was auf der anderen Seite, die Kosten deutlich erhöht. Dafür wird die Auslastung der Shuttle besser sein als die der Busse, die in Nebenverkehrszeiten auf Teilstrecken nicht selten fast leer verkehren. Der Einsatz der Shuttle-Busse lässt sich zudem erheblich besser an den Bedarf anpassen. Darüber hinaus entfallen die Kosten für den Bau und die Erhaltung von Haltestellen an den bisherigen Buslinien. Diese können aufgegeben werden. Durch das deutlich bessere Angebot aufgrund Ridesharings ist zudem zu erwarten, dass die Zahl der ÖPNV-Kunden deutlich steigt, was zu Mehreinnahmen bei der BOGESTRA führt und die externen Kosten des städtischen Verkehrs deutlich sinken lässt.

Unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Kosten, die die Stadt beim vermehrten Umstieg vom Auto auf den ÖPNV spart, sollte sich das angedachte System volkswirtschaftlich rechnen. Betriebswirtschaftlich ist jedoch ein höherer städtischer Zuschussbedarf bei der BOGESTRA einzukalkulieren. Für diesen muss eine Gegenfinanzierung geschaffen werden. Eine Möglichkeit wäre, den Finanzbedarf mittels einer entsprechenden Verminderung der Subventionen des Autoverkehrs zu decken. So könnte die Stadt z.B. eine kommunale Straßensteuer für in Bochum zugelassene Fahrzeuge erheben und die in anderen Orten zugelassenen Fahrzeugen über einen Zuschlag bei den Parkgebühren zur Kasse bitten.

Im Sinne der von der Stadt verfolgten Mobilitätswende ergäbe sich eine Win-win-Situation. Durch das Ridesharing gewinnt der Nahverkehr gegenüber dem Auto an Attraktivität, während die Straßensteuer das Autofahren angemessen teurer macht. Insgesamt entsteht also ein doppelter Anreiz vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen.

24 Sep.

Fördermittel versiegen – Keine Hoffnung für Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/LA und Innenstadt

Die Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEK) in Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/Langendreer und der Innenstadt kommt quasi zum Erliegen. Es fließen kaum mehr Fördermittel von Land und Bund. Es werden kaum mehr Stadtumbauprojekte umgesetzt. Das Ziel, den Niedergang der Stadtteile aufzuhalten, lässt sich so nicht mehr erreichen.

Magere 4,3 Mio. Euro erhält die Stadt 2023 noch für die Umsetzung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte in Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/Langendreer und der Innenstadt. nennenswerte Projekte können mit diesem Förderbetrag nicht umgesetzt werden. Von Land und Bund wird in den ISEK-Gebieten, wenn überhaupt, kaum mehr als das Quartiersmanagement, die Bereitstellung von Verfügungsfonds für Bürgerprojekte und die Kleinförderung einiger privater Baumaßnahmen (Haus- und Fassadenprogramme) finanziert. Für Werne/ Langendreer, Wattenscheid und Laer fällt 2023 sogar die Förderung des Quartiersmanagements weg. Das Management der Stadtteile soll in Zukunft das Stadtplanungsamt übernehmen. Ob die Büros in den Stadtteilen geöffnet bleiben können, muss abgewartet werden.

Zweckentfremdung von Städtebaufördermitteln für das Lohrheidestadion

Statt in die Entwicklung der Stadtteile fließen 2023 fast 5,5 Mio. Städtebauförderungsmittel In die Sanierung des Lohrheidestadions. Ursprünglich sollte dieses Projekt 40 Mio. Euro kosten, 27 Mio. davon sollten Bund und Land übernehmen (40 Millionen Euro / Lohrheidestadion wird modernisiert). Dann aber explodierten die Kosten auf 55 Mio. Euro., aus der Sportstättenförderung von Land und Bund sollten aber weiterhin nur knapp 31 Mio. fließen. Der von der Stadt zu finanzierende Anteil hätte sich von knapp 13 Mio. auf 24 Mio. fast verdoppelt. Das konnte und wollte die Stadt nicht leisten. Also musste das Land weitere Fördermittel locker machen. Man machte einen Deal, zusätzliche 5,5 Mio. Städtebaufördermittel wurden für den Sportstättenbau und das Lohrheidestadion zweckentfremdet (WAZ vom 07.06.23).

Dieses Geld fehlt nun insbesondere für die Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wattenscheid. Der Stadtteil bekommt 2023 aus diesem Topf keinen einzigen Euro. Geld gibt es nur für das Stadion. 5,5 Mio. Städtebaufördermittel fließen also in ein Projekt, das gar nicht Gegenstand des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wattenscheid ist (ISEK Wattenscheid) und erkennbar zur Entwicklung von Wattenscheid-Mitte auch nichts Nennenswertes beitragen kann.

Stand der Umsetzung bei den Stadtteilentwicklungskonzepten

Doch wo stehen die fünf Stadtteilentwicklungskonzepte in Bochum aktuell? Was konnte umgesetzt werden? Was wurde bewirkt?

ISEK Wattenscheid – Bereits 2015, wurde mit der Umsetzung des ISEK-Wattenscheid begonnen. Von den vielen Projekten, die das Konzept vorsieht, wurden bisher nur wenige umgesetzt (Zusammenfassung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes). Für zentrale Projekte wie den Umbau des August-Bebel-Platzes, fehlt auch nach 8 Jahren eine finale Umsetzungsplanung, geschweige denn stehen Fördergelder bereit.

Eine Umkehr bzw. ein Stopp der negativen Entwicklung des Stadtteils Wattenscheid-Mitte, konnte nicht erreicht werden, der Abwärtstrend hält ungebremst an. Die realisierten Maßnahmen sind kaum mehr als Tropfen auf den heißen Stein. Sie wirken nicht. Die Stadt läuft der Entwicklung hinterher. Schon 2018 hatten die STADTGESTALTER diese Entwicklung beklagt und u.a. eine Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung gefordert. (Stadterneuerung in Wattenscheid läuft mehr schlecht als recht).

2021 bekam die Stadt noch 3,7 Mio. für Wattenscheid-Mitte, im Wesentlichen für das Wattenscheider Haus für Musik, Kunst und Kultur, 2022 wie 2023 bekam man keine Förderung mehr. Damit ist das Stadtteilentwicklungsprogramm faktisch tot.

ISEK Laer / Mark 51°7 – 2021 wurde als einziges Projekt die Aufwertung des Spiel- und Bolzplatzes an der Grundschule Laer mit 1,85 Mio. gefördert. 2022 wurde der erste Bauabschnitt der Verbindungsachse zwischen Laer – Mark 51°7 über die Wittener Straße bezuschusst (1,19 Mio.), 2023, wird es der Umbau der Wittener Straße selbst sein (1.65 Mio.). Mit dem Fördergeld wird also die Wittener Straße umgebaut, mit Radwegen versehen, die ehemalige Fußgängerbrücke an der Haltestelle Laer-Mitte abgerissen und ein neuer Fußgängerüberweg geschaffen.

Eine enge Verknüpfung von Gewerbegebiet und Campus Mark 51,7° mit dem Stadtteil Laer wird durch die Maßnahmen nicht erreicht. Laer und Mark 51°7 werden auch zukünftig getrennt durch die Wittener Straße nebeneinander existieren. Die Möglichkeit eines echten Zusammenwachsens beider Gebiete wurde verspielt. Das Fördergeld wird im Wesentlichen in Verkehrsmaßnahmen bzw. den Straßenbau und nicht in die Stadtteilentwicklung investiert. Zu Nachbesserungen des ISEKs wie von den STADTGESTALTERn 2017 und 2020 vorgeschlagen, war die Stadt nicht bereit (Vorschläge zur Nachbesserung des ISEK-Laer,  Ein neuer Platz über der Wittener Straße, der Laer und Mark 51°7 verbindet).

ISEK-Hamme – 2021 gab es kein Geld für substanzielle Projekte aus dem ISEK, Mit spärlichen 0,52 Mio. wurden die üblichen laufenden Maßnahmen Quartiersmanagement, Verfügungsfond sowie Hof- und Fassadenprogramm und ein Sicherheitsaudit finanziert, 2022 gab es gar kein Geld. 2023 werden mit knapp 0,6 Mio. wiederum Verfügungsfonds, Quartiersmanagement sowie private Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes (insbes. Hof- und Fassadenprogramm) gefördert. Das ISEK läuft seit 2029. In dieser Zeit läuft außer Nebenaktivitäten und Randprojekten bisher nichts.

Es konnte bisher keine zentrale Maßnahmen, wie etwa die Umgestaltung des Amtsplatzes, aus dem ISEK in Angriff genommen werden (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Bochum-Hamme (Kurzfassung) . An einer konsequenten und ernsthaften Umsetzung der im ISEK aufgelisteten Maßnahmen scheint kein echtes Interesse zu bestehen. Es fragt sich, ob dieses unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt fortgeführt werden sollte.

ISEK – Werne/ Langendreer/ Alter Bahnhof – 2021 gab es nur für das Quartiersmanagement und den Verfügungsfonds Geld (0,34 Mio.). Immerhin 4,3 Mio. wurden 2022 bereitgestellt. Über die Maßnahmen von 2021 hinaus wurde 2022 die aufwendige Aufwertung der Quartierssportanlage Heinrich-Gustav-Straße gefördert, sowie private Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes (insbes. Hof- und Fassadenprogramm). Allein die Umgestaltung der Sportanlage wird 3,76 Mio. Kosten (WAZ vom 24.06.23), 2023 soll neben den üblichen Maßnahmen nur die Aufwertung des Kinderspiel- und Bolzplatzes Bramheide gefördert werden. Insgesamt werden für das IESK 0,73 Mio. Fördergeld bereitgestellt.

Auch im Stadtgebiet Werne/ Langendreer/ Alter Bahnhof, passiert in den letzten 3 Jahren also nicht mehr viel Nennenswertes. Der Umbau einer Sportanlage wie eines Spiel- und Bolzplatzes kann im Hinblick auf die Entwicklung der Stadtquartiere nur wenig bewirken. Nach einem relativ guten Start des ISEKs, tröpfeln die Mittel nur noch. Von einem echten Stadtumbauprojekt kann mangels umzusetzender Maßnahmen auch hier kaum mehr die Rede sein.

ISEK-Innenstadt – Das Stadtentwicklungskonzept Innenstadt gibt es seit 3 Jahren. Im ersten Jahr wurden mit 0,56 Mio. lediglich vorbereitende Planungen und Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit, Hof- und Fassadenprogramm sowie ein Verfügungsfonds für Bürger und Händler finanziert, 2022 flossen keine Fördermittel, 2023 wurden Fördermittel wieder für Quartiersmanagement, die übliche Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes sowie die ebenfalls üblichen Verfügungsfonds bewilligt (1,3 Mio.). Kein einziges der zentralen Projekte des ISEKs erhielt in 3 Jahren Fördermittel.

Eigentlich sollten im Zeitraum 2020 bis 2026 Maßnahmen in Höhe von rd. 32 Millionen Euro umgesetzt werden (Stadt Bochum: Informationen zum Entwicklungskonzept). Dieses Ziel ist angesichts der spärlichen Fördermittel von nur 1,9 Mio. in den letzten 3 Jahren schon heute nicht mehr zu erreichen. Neben den beiden Projekten, die die Stadt aus eigenen Mitteln stemmt (Umgestaltung des Husemannplatzes und Haus des Wissens), ist die Realisierung weiterer zentraler Projekte nicht zu erwarten.

Obwohl die Zeit drängt, um die anhaltende negative Entwicklung der Innenstadt zu stoppen (Für die Innenstadt läuft die Zeit ab), ist auch die Umsetzung des ISEK-Innenstadt nahezu zum Stillstand gekommen. Dass mit dem ISEK der immer sichtbarer werdende Abwärtsentwicklung noch aufgehalten werden kann, ist kaum mehr zu erwarten.

Stadt kann nicht weiter auf Fördermittel setzen

Insgesamt ist also festzustellen, dass die Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte in allen fünf Stadtgebieten nahezu zum Erliegen gekommen ist. Bei dem jetzigen Realisierungstempo werden die Konzepte auch in Jahrzehnten noch nicht umgesetzt sein. Die Problemlagen in den Stadtteilen können bei der aktuellen Geschwindigkeit nicht behoben werden. Es entwickeln sich schneller neue Herausforderungen und Probleme als mit den Stadterneuerungsprogrammen alte behoben werden können.

Die Stadt selbst rechnet für die kommenden Jahre nur noch mit 6 Mio. Stadtbaufördermittel pro Jahr (WAZ vom 30.09.23), das sind 1,2 Mio. pro ISEK-Gebiet. Damit kann nennenswert vor Ort jedes Jahr maximal ein kleines bis mittelgroßes Projekt pro ISEK auf den Weg gebracht und nichts wirklich bewegt werden.

Die Stadt muss also umdenken und vor allem mehr Projekte selbst finanzieren. Das bisher übliche Verfahren, Projekte nur dann anzugehen, wenn Fördermittel fließen, kann nicht fortgeführt werden. Für jedes ISEK sollte die Stadt einen Projektplan sowie ein jährliches städtisches Budget aufstellen, das dann in die Umsetzung der geplanten Projekte investiert wird. Fördermittel würden je nach Anfall zusätzlich verplant.

Das hat zur Folge, dass für die Stadterneuerung zusätzliches städtisches Geld bereit gestellt werden muss. Diese Mittel können zum einen durch eine Umverteilung von Finanzen generiert werden. Indem beispielsweise die Stadterneuerung vor der Parkhaussanierung priorisiert wird (Innenstadt: Die Stadt gibt fast 10x mehr für Parkhäuser aus als für Stadtgestaltung). Zum anderen könnten z.B. aus der Einführung von flächendeckendem Anwohnerparken rd. 20 Mo. Euro/Jahr generiert werden, die in die Stadterneuerung fließen könnten. Aufgabe des Stadtrates ist in jedem Fall im Haushalt 2025 eine Finanzierung bereit zu stellen, die eine konsequente Umsetzung der fünf Bochumer Stadterneuerungskonzepte ermöglicht. Der aktuelle Stillstand bei den Stadterneuerungsprogrammen muss zeitnah überwunden werden.

03 Sep.

Verhinderte Mitwirkung der Frauenlobschule bei OGS-Vergabe kostet Stadt wohl 0,7 Mio.

Das Oberverwaltungsgericht gibt der Schule Recht, bei der Auswahl des neuen OGS-Trägers hätte die Frauenlobschule beteiligt werden und mitbestimmen müssen. Ohne Zustimmung der Schulkonferenz durfte die Stadt keinen OGS-Träger auswählen. Ohne Unterschrift der Schule unter dem Kooperationsvertrag mit dem neuen OGS-Träger, hat die Stadt kein Anrecht auf 0,7 Mio. Fördermittel.

Bei der Neuausschreibung, welcher soziale Träger ab dem Schuljahr 2023/24 den Betrieb des Offenen Ganztags an der Frauenlob-Grundschule übernehmen sollte, überging. die Stadt wie an über 50 weiteren Bochumer Schulstandorten, Schule und Schulkonferenz (Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen).. Weder wurde der Schulkonferenz, wie in § 65 (3) Nr 3. SchulG-NRW vorgesehen, der auszuschreibende Kooperationsvertrag vor Beginn des Vergabeverfahrens zur Mitgestaltung und Entscheidung vorgelegt, noch wurde sie an dem Bewertungsverfahren bzw. der eigentlichen Bewertung und Auswahl des OGS-Trägers ausreichend beteiligt. Die Bürokraten in der Schulverwaltung maßten sich an, über die Köpfe der Schulgemeinschaft alleine zu entscheiden, welcher Träger zukünftig die OGS der Frauenlobschule betreiben sollte.

Schulkonferenz stimmte Auswahl des OGS-Trägers nicht zu

Folgerichtig stimmte die Schulkonferenz der Frauenlobschule der Auswahlentscheidung der Schulverwaltung nicht zu, besonders da die Entscheidung nicht nachvollziehbar getroffen wurde und in die Entscheidung die Belange und Bedürfnisse der Schule nicht hinreichend eingeflossen sind. Es kam zum Rechtsstreit, in dem die Schulkonferenz ihre Rechte gegenüber der Schulverwaltung geltend machte.

Zwar wollte das Oberverwaltungsgericht Münster im einstweiligen Verfahren aus Sachdienlichkeitsgründen nicht so weit gehen, die Stadt zu verpflichten, die Zusammenarbeit mit dem neuen OGS-Träger sofort zu beenden – darüber soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden – doch gab das Gericht der Schulkonferenz inhaltlich umfänglich Recht (Kommentierter Beschluss des OVG).

OVG bestätigt Rechtsauffassung der Schulkonferenz

Die Rechtsaufassung der Schulkonferenz wurde voll bestätigt, In seinem Beschluss führt das Gericht (Kommentierter Beschluss des OVG) u.a. aus,
– dass die Schulkonferenz indirekt ein Mitwirkungsrecht an der Auswahl des OGS-Trägers zusteht,
– dass hinsichtlich der Kooperationsvereinbarung seitens der Schulkonferenz ein Zustimmungsvorbehalt besteht,
– dass die Kooperationsvereinbarung zwischen Schulverwaltung, OGS-Träger und Schule nur mit Unterschrift der Schulleitung rechtswirksam ist,
– dass ein Vergabeverfahren so auszugestalten ist, dass die Mitwirkungsrechte der Schule gemäß Schulgesetz voll gewahrt bleiben,
– 
dass Zuwendungen des Landes an die Stadt gemäß BASS 11-02 Nr.19 nicht zu leisten sind, wenn keine von allen drei Partnern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorliegt, der die Schulkonferenz zugestimmt hat,

So führt das OVG wörtlich aus: “Die Schulkonferenz darf ihre Zustimmung … bei Vorliegen hierfür sprechender sachlicher Gründe auch verweigern, um die Mitwirkung eines bestimmten Trägers oder einer bestimmten Einrichtung … zu verhindern. … Die Ausführungen … sind dahin klarzustellen, dass der Schulkonferenz … ein negatives und indirektes Mitbestimmungsrecht bei der Trägerauswahl zusteht, …“ (Kommentierter Beschluss des OVG).

Das Gericht widerspricht der Rechtsaufassung der Schulverwaltung (Antragsgegnerin), die Kooperationsvereinbarung sei auch ohne Zustimmung der Schule rechtswirksam: “Mit der beschriebenen landesrechtlichen Grundkonzeption der Offenen Ganztagsschule kaum vereinbar ist die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin [Schulverwaltung], es sei “rechtlich nicht möglich oder erforderlich, dass der Schulträger eine Zustimmung [der Schulkonferenz] zu dem Angebot des, von ihm ausgewählten Trägers einhole”, der Begriff der Zustimmung sei “missverständlich formuliert” und nur als das Erreichen einer Abstimmung gemeint, deren Scheitern einen Zuschlag an den ausgewählten Träger auch ohne Einvernehmen der Schule rechtfertige” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Weiterhin stellt das Gericht klar: “Der Gesetzgeber macht diese Auswahlentscheidung [über den OGS-Träger] deshalb von einer dreiseitigen Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger [Stadt Bochum] außerschulischem Träger und der Schule abhängig, die auf der Seite der Schule unter dem Zustimmungsvorbehalt [der Schulkonferenz] steht” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Kein Anrecht auf Zuwendungen, bei nicht unterschriebener Kooperationsvereinbarung

Das OVG: führt zudem aus “Nach derzeitiger Erlasslage kann das Land seine Zuwendungen an die Antragsgegnerin [Stadt Bochum, Schulverwaltung] für die an der Frauenlobschule eingerichtete Offene Ganztagsschule … vom Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin, der Beigeladenen [OGS-Träger] und der Frauenlobschule abhängig machen. Zuwendungsvoraussetzung ist danach u.a. die Vorlage einer Aufstellung von abgeschlossenen und geplanten Kooperationsvereinbarungen” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Eine solche rechtswirksame Vereinbarung liegt im Fall der Frauenlobschule nicht vor. Unterschrieben wurde die Kooperationsvereinbarung nur von Schul- und OGS-Träger, nicht aber von der Schule bzw. Schulleitung, da die Schulkonferenz eine Zustimmung aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse bei der Ausgestaltung der Vereinbarung wie bei der Auswahl des OGS-Trägers ausdrücklich ablehnte

Gemäß dem vom OVG bereits angeführten Erlass (BASS 11-02 Nr.19, Punk 4c) liegen also die Voraussetzungen für Zuwendungen des Landes im Falle der Frauenlobschule nicht vor. Die Zuwendungen, die die Stadt vom Land voraussichtlich nicht erhält, summieren sich in vier Jahren, also dem Zeitraum, über den die Trägerschaft der OGS neu vereinbart werden sollte, auf fast 0,7 Mio. Euro.

Voraussichtliche Zuwendungen für OGS-Frauenlob

Der Stadt würden bei rechtswirksamer Kooperationsvereinbarung pro in der OGS betreutem Schulkind 1.042 Euro/Jahr zustehen, pro Schulkind mit besonderem Förderbedarf 1.880 Euro/Jahr und pro Gruppe mit 26 Schulkindern der “Verlässlichen Grundschule” 4.000 Euro/Jahr. Ohne Zuwendungen, muss die Stadt für die entsprechenden Kosten selbst aufkommen und dafür Geld aus dem städtischen Haushalt bereitstellen.

Von Seiten des Landes wäre zudem zu klären, ob an weiteren Bochumer Grund- und Förderschulen nicht rechtswirksam geschlossene Kooperationsvereinbarungen vorliegen. Nicht rechtswirksam wären gemäß Beschluss des OVG auch Vereinbarungen, die zwar von der Schulleitung unterschrieben wurden, denen aber die Schulkonferenz nicht ausdrücklich per Beschluss zugestimmt hat. Nach Informationen der STADTGESTALTER fehlen an einer Reihe weiterer Grundschulen bisher derartige Beschlüsse der Schulkonferenzen. Zu erwarten ist, dass bei näherer Beschäftigung mit den geschilderten Sachverhalten ggf weitere Schulkonferenzen aus gleichen Gründen wie bei der Frauenlobschule eine Zustimmung ablehnen, Dann bestünde auch bei diesen Schulen für das Land keine Rechtsgrundlage die entsprechenden Zuwendungen an die Stadt zu zahlen.

Schulverwaltung will zukünftig Schulen besser beteiligen

Immerhin hat die Schulverwaltung im Laufe des Gerichtsverfahrens bereits zugesichert, dass bei zukünftigen Verfahren das Prozedere zur Auswahl eines OGS-Trägers grundlegend verändert wird, insbesondere dass zukünftig jede Schulkonferenz bereits vor Beginn des Ausschreibungsverfahren die auszuschreibende schulspezifische Kooperationsvereinbarung zur Mitgestaltung und Zustimmung vorgelegt werden soll. Eine solche Veränderung des Verfahrens wäre für die Zukunft hinsichtlich Mitwirkung der Schulen in Sachen Auswahl OGS-Träger als erster großer Schritt in die richtige Richtung zu werten. Dieser Schritt alleine reicht jedoch noch nicht aus, um den rechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung gerecht zu werden, weitere Schritte müssen folgen.

Die STADTGESTALTER, die die Schulkonferenz der Frauenlobschule bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach Kräften unterstützt haben, werden in diesem Sinne weiter auf Schulverwaltung und Politik einwirken, damit die Schulverwaltung mindestens für die Zukunft die Mitwirkungsrechte der Schulen achtet und die Belange und Bedürfnisse der Schulen, bei den Auswahlverfahren der OGS-Träger hinreichend berücksichtigt.

Einsatz, Engagement und Courage von Eltern und Lehrerinnen an der Frauenlobschule vorbildlich

Weiterhin ist anzumerken, dass Schulkonferenz und Schulleitung der Frauenlobschule durch ihre Hartnäckigkeit es erst ermöglicht haben, dass die bisherige Verfahrensweise von der Stadt aufgegeben werden muss. Das geschilderte Verfahren zeigt, dass engagierte wie couragierte Eltern und Lehrerinnen, die sich konsequent für die Rechte ihrer Schule einsetzen, viel für die Schulen und die Stadt erreichen können. Die STADTGESTALTER würden sich wünschen, dass sich auch andere Bochumer Schulen daran ein Beispiel nehmen und sich mit mehr Mut und Engagement für die Belange und Bedürfnisse ihrer Schüler*innen einsetzen und sich von Schulverwaltung und Schulaufsicht nicht den Schneid abkaufen lassen.

Neuer OGS-Träger überzeugt bisher nicht

Abschließend zu erwähnen ist, dass die Frauenlobschule feststellen muss, dass der neue OGS-Träger bisher die mit dem Schulträger vereinbarten Anforderungen an die personelle Ausstattung der OGS-Betreuung sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht nicht erfüllen kann. Auch in diesem Punkt scheinen sich die Befürchtungen der Schule leider zu Bewahrheiten. Sollte dieser Zustand anhalten, wäre eine Kündigung gegenüber dem OGS-Träger die notwendige Folge.

27 Aug.

Bochum: Vor 11 Jahren bei der Energiewende weiter als heute

Zu den Bereichen Wärmenutzungskonzept, Grubenwasser- und Abwasserwärmenutzung, Bau einer Biogasanlage, Ausbau Wärmenetze hat Bochum bereits vor mehr als 11 Jahren Grundsatzbeschlüsse gefasst und Pilotprojekte umgesetzt, doch dann passierte über 11 Jahre nichts, Verwaltung und Politik waren an einer konsequenten Umsetzung der Beschlüsse desinteressiert. Die Stadt könnte heute viel weiter sein.

2012 stellte die Stadtverwaltung eine Liste mit 32 geplanten bzw. laufenden mehr oder weniger ambitionierter Energie- und Klimaprojekte auf (Energie- und Klima Sammelprojekte). Geht man diese Projekte heute durch, stellt man fest, dass 70% nie wirklich umgesetzt wurden. Manche wurden nie angegangen (u.a. Corporate Carbon Footprint, Erweiterung Energieerzeugung Deponie Kornharpen (Biogasanlage), Solarfond, Flächenmobilisierung für Windkraftanlage), andere sind nie über das Konzeptstadium hinausgekommen (u.a. Wärmenutzungskonzept Ost), wieder andere wurden nur in Ansätzen realisiert (u.a. Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2020, Wärmegewinnung aus Grubenwasser Robert Müser). Realisiert wurden insbesondere Marketingmaßnahmen (u.a. European Energy Award) und Projekte, die nicht die Stadt Bochum umgesetzt hat (u.a. Trianel Windpark Borkum, Wiederherstellung und Renaturierung von Gewässern durch den Ruhrverband, Beratung im Bereich Energieeinsparung, Energieeffizienz durch die Verbraucherzentrale). 23 der 32 Projekte wurden nicht oder allenfalls ansatzweise umgesetzt, also nicht ernsthaft verfolgt.

Nicht anders erging es den Maßnahmen, die mit den Klimaschutzkonzepten 2009 und 2014 beschlossen wurden, auch hiervon wurde nur ein Bruchteil von der Verwaltung realisiert (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).

2019 beschloss die Politik den Klimanotstand und verkündete bis 2035 klimaneutral sein zu wollen, doch bis heute wurde das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2014 nicht durch ein neues ersetzt. In der Stadt der gepflegten Langsamkeit reichten auch über 4 Jahre nicht um ein neues Konzept zu erstellen. Wie man das gesetzte Zeil ohne Konzept mit konkreten Maßnahmen, deren Umsetzung eine Erreichung erst ermöglicht, erreichen will, bleibt offen.

Konzepte und Projekte zum Klimaschutz sowie zur Verkehrs- und Energiewende wurden in Bochum bisher immer nur alibimäßig verfolgt (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung). Viel Papier sollte den Eindruck erwecken, dass was passiert, in der Realität aber geschah kaum Nennenswertes. Tatsächlich war die Stadt vor rund 11 Jahren in Sachen Energiewende in vielen Bereichen bereits weiter als heute:

Biogasanlage – Projekt 14 der genannten Liste, sah die “Erweiterung der Solaranlagen und Errichtung von Biogasanlagen“ auf dem Gelände der Deponie Kornharpen vor. Umgesetzt wurde das Projekt bis heute nicht, Das Projekt scheitert daran, dass Rot-Grün in Bochum sich bis heute gegen eine verpflichtende Einführung von Biotonnen wehrt. Also ist eine Sammlung des für den Betrieb der Anlage benötigten Biomülls nicht möglich. Bis zu 4.800 Haushalte könnte eine Biogasanlage mit Strom und Wärme versorgen (Strom und Wärme aus Biomüll für 4.800 Haushalte – Bochum braucht eine Biogasanlage), das Biogas könnte im BHKW Kornharpen direkt neben dem Deponiegas zur Erzeugung von Fernwärme verfeuert werden. Doch der politische Wille für eine Umsetzung fehlt, entsprechend wurde auch der erneute Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232088) zum unverzüglichen Bau einer Biogasanlage in der letzten Ratssitzung von SPD und Grünen abgelehnt.

Grubenwasserwärmenutzung – 2012 schon sollte die Wärmegewinnung aus Grubenwasser, das an der ehemaligen Zeche Robert Müser an die Oberfläche gepumpt wird, auf den ganzen Stadtteil Werne ausgeweitet werden. Bisher werden in einem Pilotprojekt nur zwei Schulen und die Hauptfeuerwache, mit Wärme aus Grubenwasser versorgt.

2018 legte das LANUV eine detaillierte Potenzialstudie zur Nutzung des Grubenwassers der ehrmaligen Zeche Robert Müser für den Stadtteil Werne und der ehemaligen Zeche Friedlicher Nachbar für die Stadtteile Linden und Dahlhausen vor. Eine Umsetzung wurde für den Zeitraum 2020 bis 2035 angestrebt. Passiert ist auch hier seit 2012 nichts. Stadt sowie die regierenden Parteien, SPD und Grüne zeigten sich an einer weiteren Umsetzung nicht interessiert. Folgerichtig lehnten sie auch den Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232090) ab, die beiden Grubenwasserprojekte nunmehr endlich in Angriff zu nehmen.

Abwasserwärmenutzung – Auch die Nutzung von Wärme aus Abwasser dezentral aus der Kanalisation und zentral an den Klärwerken wäre ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bochumer Wärmewende (Wärme aus Abwasser – Baustein der Bochumer Wärmewende)

Bereits im Jahr 2010 ging in Bochum die erste und bisher einzige Abwasserwärmeanlage zur Wärmeversorgung des Hallenbads Hofstede auf Initiative der Emschergenossenschaft in Betrieb (WAZ vom 20.11.2010). Auf das erfolgreiche Pilotprojekt folgten jedoch keine weiteren Projekte. Die neu zu bauenden Hallenbäder in Linden und Höntrop werden nicht über klimaneutrale Energieanlagen verfügen, SPD und Grüne lehnten einen entsprechenden Vorstoß der STADTGESTALTER ab (Neue Bäder in Linden und Höntrop müssen klimaneutral sein). Diese Untätigkeit und Unwilligkeit zeigt erneute den geringen Stellenwert, den Stadt und Politik Energiewende und Klimaschutz beimessen.

Die dezentrale Nutzung von Abwasserwärme kommt wiederum im Klimaschutzkonzept 2030 aus dem Jahr 2014 vor. So sollte u.a. mittels einer Checkliste bei jeder Kanalsanierung und jedem Kanalneubau geprüft werden, ob eine dezentrale Wärmegewinnung aus Abwasser möglich und sinnvoll ist. Auch dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Kein einziges Projekt mit Wärmeversorgung aus dezentralem Abwasser wurde in Bochum bisher realisiert. Das hielt Oberbürgermeister Eiskirch jedoch nicht davon ab, die Idee der Abwasserwärmenutzung in der Kanalisation 2023 als brandneue, zukunftsweisende Idee vorzustellen („Ungehobener Schatz“: Mehr mit Abwasser heizen). Der Antrag der STADTGESTALTER (Antrag 20232087) die Umsetzung solcher Abwasserwärmeprojekte jetzt endlich in Angriff zu nehmen, lehnte die Rot-Grüne-Koalition dann allerdings in der Ratssitzung am 24.08.23 wiederum ab. Dass das Thema in naher Zukunft ernsthaft verfolgt wird, ist also trotz der vollmundigen Ankündigungen des OB nicht zu erwarten.

Wärmenutzung und Wärmeplanung – 2012 legte das Fraunhofer Institut zusammen mit der Stadt ein Integriertes Wärmenutzungskonzept für Langendreer vor. Die im Konzept vorgeschlagene Roadmap (Seite 11 der Kurzfassung) wurde jedoch nie in Angriff genommen.

Wäre Bochum den Vorschlägen des Fraunhofer Instituts gefolgt, wäre Bochum heute Vorreiter auf dem Feld der nun gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Doch außer die Fördermittel für das Konzept abzugreifen und dieses öffentlichkeitswirksam zu vermarkten, waren Stadt und Politik an einer Umsetzung nie ernsthaft interessiert und sind es bis heute nicht. So wurde der Antrag der STADTGESTALTERzu einer schnellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung auf Basis der bereits gewonnen Erkenntnisse (Antrag 20232093) von SPD und Grünen ebenfalls abgelehnt.

Anschlusszwang Fernwärme, Pflicht zu Wärmepumpen und PV-Anlagen bei Neubauten – 2009 schon beschloss die Politik eine energiebewusste Planung bei der Ausweisung neuer Baugebiete (Vorlage 20090845), ernsthaft umgesetzt wurde dieser Grundsatzbeschluss jedoch nie. Die meisten Maßnahmen von der Prüfung von dezentralen Nahwärmenetzen, dem Festlegen eines erneuerbaren Energieträgers, von Vorschriften zu verschärften energetischen Dämmstandards bis zur Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz wurden nie angewendet.

Der Grundsatzbeschluss war ein reiner Papiertiger, der vortäuschen sollte, man kümmere sich um die Belange von Klimaschutz und Energiewende. Der Versuch der STADGESTALTER den bereits beschlossenen Regeln Wirkung zu verschaffen und diese in entscheidenden Punkten den aktuellen Anforderungen anzupassen, scheiterte jedoch. Der entsprechende Antrag (Antrag 20232091) fand bei SPD und Grünen ebenfalls keine Zustimmung.

SPD und Grüne sahen es als nicht erforderlich an, bei Neubauten eine Anschlussverpflichtung an ein Wärmenetz vorzusehen bzw. alternativ eine Wärmepumpe oder eine andere klimaneutrale Wärmeerzeugungsanlage sowie verpflichtende PV-Anlagen. Erneut zeigt sich, dass was beide Parteien reden, passt nicht zu dem, wie sie handeln.

Schwimmende Photovoltaik, Agro-PV – Natürlich war auch der Ausbau von Photovoltaik (PV) bereits 2012 ein Thema, so sollten die Schuldächer zur solaren Nutzung verpachtet werden, ein Solarfond aufgelegt werden und die PV-Anlage auf der Deponie Kornharpen erweitert werden (Projekte 14, 16 und 20 ). Aber auch von diesen Projekten ist in 11 Jahren keines umgesetzt worden.

Auch prüfen, ob man mittels schwimmender PV insbesondere auf dem Kemnader See, dem Ümminger See und den Klärteichen der Kläranlage Ölbachtal erneuerbaren Strom erzeugen kann (Schwimmende Solaranlagen auf Bochumer Seen könnten bis zu 11% des Strombedarfs der Haushalte in Bochum decken) wollen SPD und Grüne nicht, ebenso wenig wie Argro-PV-Anlagen auf Feldern, die weiterhin eine landwirtschaftlich Nutzung der solar genutzten Flächen erlauben. So wurde der entsprechende Antrag der STADTGESTALTER ebenfalls abgelehnt (Antrag 20232092)

Auch bei diesem Thema erwiesen sich SPD und Grüne als Bremser und bestätigten den Eindruck, dass Klimaschutz und Energiewende für sie nur auf dem Papier und in Wahlkampfzeiten relevante Themen sind.

Bochum war vor 11 Jahren weiter als heute

Die genannten Beispiele zeigen, Bochum war vor 11 Jahren in Sachen Klimaschutz und Energiewende weiter als heute. In den Jahren 2009 bis 2014 wurde viel auf den Weg gebracht und beschlossen. An einer konkreten und konsequenten Realisierung und sukzessiven Ausweitung der Projekte waren Politik und Verwaltung in den Folgejahren allerdings wenig interessiert. Wichtig war nur die publikumswirksame Ankündigung der Projekte und Maßnahmen. Die Stadt hat nach guter Vorarbeit die Chance vertan, sich als Vorreiter beim Klimaschutz und Energiewende zu profilieren. Tausende Arbeitsstunden in der Verwaltung wurden nutzlos für die Erstellung von Konzepten und das Erdenken von Projekten vergeudet, die dann nie durchgeführt wurden. Dabei wurde viel städtisches Geld verschwendet und die Beschäftigten, die sich für die Realisierung der Projekte eingesetzt hatten, wurden frustriert.

Leider hat sich an der Denkweise der Politik auch nach 11 Jahren nichts geändert. Die Ablehnung der diversen Anträge der STADTGESTALTER in der letzten Ratssitzung, mit denen jetzt eine beschleunigte Umsetzung der seit langem überfälligen Projekten vom Rat hätte angestoßen werden können, verweigerte Rot-Grün und demonstrierte damit erneut das mangelnde Interesse an schnellen und konkreten Maßnahmen in Sachen Klimaschutz und Energiewende.

Das Ziel, in Bochum bis 2035 klimaneutral zu werden, ist aufgrund der gepflegten Langsamkeit von Politik und Verwaltung ohnehin nicht mehr zu erreichen (Klimaneutral 2035 Bochum kann das Ziel nicht erreichen). Sofern SPD und Grüne aber nicht bald den Fuß von der Bremse nehmen, wird das auch bis 2045 nichts.

Die STADTGESTALTER

13 Aug.

48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt

Nach der Fehlentscheidung zahlreiche Grundschulen zu schließen, hat es die Stadt versäumt rechtzeitig neue Klassenräume und Schulen zu bauen. So müssen viele Grundschulkinder jetzt in Containern unterrichtet werden, wobei selbst die an sechs Schulen fehlen. Wieder einmal zeigt sich das Desinteresse von Stadt und Stadtpolitik an Bildung und guten Schulen.

Wie viel Wert eine Stadt und die Stadtpolitik Bildung und Schulen beimessen, zeigt sich am Zustand und der Ausstattung der städtischen Schulen. Eine Stadt die Schulkinder in Containern unterbringt, weil sie es fahrlässig versäumt hat, entsprechend der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen rechtzeitig die benötigten Klassenräume zu bauen, bringt deutlich zum Ausdruck, was von sie von Schulen und Bildung hält, nämlich wenig.

2012 – Der Auslöser des Problems: Schließung der Grundschulen

Das Problem von zu wenig Klassenräumen hat die Stadt selbst geschaffen. 2012 beschloss die Politik die Zahl der Grundschulen von 51 auf 43 zu reduzieren. Vorhersehbar falsche Annahmen über die Entwicklung der Schülerzahlen führten zu dieser folgenschweren Fehlentscheidung, Bei der Berechnung des Raumbedarfs war die Schulverwaltung im damaligen Schulentwicklungsplan von einer Schülerzahl von 28-30 Kindern für jede Klasse ausgegangen, obwohl vom Land längst eine Herabsetzung auf 22-23 Kinder pro Klasse beschlossen worden war (Das Märchen von Schulschließungen aufgrund abnehmender Schülerzahlen).

Obwohl sie es besser hätte wissen müssen, schloss die Bochumer Politik vier Grundschulen ganz, dazu drei Teilstandorte. Vier weitere Grundschulen wurden zu Teilstandorten anderer Schulen degradiert. In Summe fielen 76 Klassenräume für über 1.700 Schüler und Schülerinnen weg.

2018 – Die große Zahl fehlender Klassenräume wird erkannt

Im Verfahren zur Aufstellung des folgenden Schulentwicklungsplans bis zum Jahr 2018 stellt die Stadt wenig überraschend fest, dass die Zahl der benötigten Klassenräume in Folge der geschlossenen Schulen dramatisch zu niedrig lag. Auf einmal stellt man fest, dass in den nächsten 5 Jahren die Zahl der Grundschüler um 1.220 steigen würde und im Schuljahr 2022/23 in den städtischen Schulen insgesamt 12.025 Kinder unterrichtet werden müssten. Bei der angestrebten durchschnittlichen Klassengröße von 22,5 Schülern würden Räume für 534 Klassen benötigt. Übriggeblieben waren aber nur Räumlichkeiten für 447 Klassen (Entwicklungsplan für die Grundschulen ist unbrauchbar)

In der Stadt stellte also bereits 2018 fest, dass ein zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten für 80 bis 90 Klassen bestehen würde. Wobei nur ein Teil des Bedarfs durch die Reaktivierung von Räumlichkeiten in bestehenden Grundschulen, besonders Teilstandorten befriedigt werden könne, Um die verbleibenden Räumlichkeiten bereitstellen zu können, müssten trotzdem vier bis fünf Grundschulen (= 48 bis 54 zusätzliche Klassenräume) neu gebaut werden oder die bestehenden Grundschulstandorte um entsprechend viele neue Klassenräume erweitert werden (Falsche Grundschulschließungen kosten die Stadt 50 Mio. Euro).

Der Neubau von zusätzlich vier 4-zügigen Grundschulen kostet bei derzeitigen Baukosten mindestens 90 Mio. Euro., denn die Kosten für den Ersatzneubau der Feldsieper Grundschule liegen aktuell bei 23 Mio. Euro (WAZ vom 06.09.21). Werden statt Schulneubau die bestehenden Schulen um neu zu bauende Klassenräume erweitert, wird das aufgrund der zusätzlichen Kosten für das Bauen im Bestand und der höheren Fixkosten aufgrund der höheren Zahl an Baustellen in Summe voraussichtlich nicht viel günstiger. Schon 2018 wurde also erkennbar, die politische Fehlentscheidung von 2012 würde für die Stadt ein sehr teures Nachspiel haben.

Bis 2023 – Die Schulverwaltung sitzt das Problem aus

Obwohl schon der Schulentwicklungsplan 2018 den umgehenden Neubau von mindestens 48 neuen Klassenräumen hätte zur Folge haben müssen, geschah in dieser Hinsicht in den folgenden 5 Jahren nichts. In der Stadt der gepflegten Langsamkeit blieb die Schulverwaltung untätig und hoffte, das Problem würde sich von selbst lösen.

Darüber hinaus weigerte sich die Politik von sich aus die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen  und das nötige Geld bereit zu stellen. Entsprechende Anträge von STATGESTALTERn, CDU und FFB um Planung und Bau der benötigten Grundschulen endlich auf den Weg zu bringen, lehnte die Rot-Grüne-Koalition zuletzt 2022 in den Beratungen für den Stadthaushalt 2023/24 ab (Anträge 3a, 3b und 15).

Gleichzeitig musste die Stadtverwaltung aufgrund der Prognosen zu den Schülerzahlen für den neuen Schulentwicklungsplan 2022 erkennen, dass sich das Raumproblem an den Schulen nicht in Luft auflösen würde. Gemäß letzter Prognose soll die Zahl der Schulkinder bis zum Schuljahr 2025/26 auf fast 12.500 steigen und auch 10 Jahre später (2035/36) noch bei 11.200 liegen.

Notlösung Container

Da die Schulverwaltung es jedoch über 5 Jahre verpasst hatte vorausschauend zu handeln und rechtzeitig für eine ausreichende Zahl neuer Klassenräume zu sorgen, blieb nur Zeit für eine eilig zusammengeschusterte Notlösung. Bis zum Schuljahr 2022/23 brachte man 20 Klassen in Containern unter, bis 2023/24 sollten weitere 24 folgen und dann noch zwei weitere bis zum Ende des gleichen Schuljahrs (WAZ vom 25.04.23).

Allerdings gelang auch dieser Plan nicht. Zu Beginn dieses Schuljahrs blieben an sechs Grundschulstandorten die geplanten Containeraufstellplätze auf den Schulhöfen leer. Die Stadt hatte eine rechtzeitige Bestellung versäumt (WDR vom 09.08.23). Mangels Klassenräumen müssen die Schulen jetzt improvisieren.

Schulverwaltung unfähig

Die Schulverwaltung erwies sich erneut als unfähig ihre Aufgaben zu erfüllen. Zuletzt hatte man bei der neuen OGS-Vergabe für die Grundschulen, die Schulkonferenzen übergangen (Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen) und schafft es auch 24 Jahre nach Beauftragung nicht die Bochumer Schulen mit zeigemäßen Radständern auszustatten (Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung).

Nachdem Grüne und SPD das Problem selbst verursacht haben, indem sie zunächst die Grundschulen geschlossen und dann die rechtzeitige Errichtung der erforderlichen Klassenräume verhindert hatten, zeigten sie sich jetzt scheinheilig verärgert darüber, dass die Kinder in Containern untergebracht werden müssen, bzw. gar die Container dafür fehlen. Zudem werden fehlende Sanitäreinrichtungen an den Container bemängelt (WAZ vom 23.05.23).

Nur mit guten Schulen lassen sich Lehrkräfte und Familien für die Stadt gewinnen

Die grundsätzliche Einsicht, dass man nur mit gut ausgestatteten Schulen im besten baulichen Zustand Familien und Lehrkräfte für die Stadt gewinnen kann und nicht mit im Hauruck-Verfahren auf dem Schulhof aufgebauten Containerklassen (Lehrkräftemangel in Bochum hat auch lokalpolitische Gründe), scheint bei den Verantwortlichen indes weiterhin zu fehlen. Auch das gerade für eine gute Integration und geringe Arbeitslosigkeit optimal ausgestattete Schulen die Voraussetzung sind (Alarmierende Zahlen – Höchste Zeit sich ernsthaft um Integration zu bemühen), scheint in der Stadtpolitik bisher nicht angekommen zu sein.

So wird die schlechte Schulpolitik der letzten Jahrzehnte auch in der Bochumer Sozialstatistik bei den Schulempfehlungen sichtbar. Bis zum Schuljahr 2019/20 erreichte in fünf Stadtbezirken (Westenfeld, Hamme, Werne, Kruppwerke, Wattenscheid-Mitte) die Mehrheit der Bochumer Grundschüler und -schülerinnen im Durchschnitt keine uneingeschränkte Empfehlung für die Realschule. Zum Schuljahr 2021/22 hat sich die Zahl um einen weiteren Bezirk (Günnigfeld) erhöht (Interaktive Sozialbericht Bochum). Anstatt sich zu verbessern, verschlechtert sich die Lage an den Grundschulen.

In Bochum ist die Stadtpolitik bisher nur bereit in Schulen zu investieren, wenn die Kosten dafür zu einem wesentlichen Teil von Land oder Bund übernommen werden.

Man gibt große Teile der Investitionen in Schulgebäude zudem für wenige Prestigeprojekte aus, die sich auch aufgrund von schlechtem Projektmanagement unfassbar verteuern. Allein das Schulzentrum Gehrte wird nach derzeitigem Stand um 69 Mio. Euro, teurer als ursprünglich geplant, das Projekt Gesamtschule Mitte/ Feldsieper Schule um 40,5 Mio. Euro (Kosten für Gesamtschule explodieren). Das Geld, das nur diesen beiden Bauprojekte zusätzlich kosten, hätte also locker ausgereicht, um die 48 zusätzlich erforderlichen Klassenräume an den Grundschulen im Zeitraum 2018-2023 zu errichten.

Zusammenfassung: 5 Ursachen für das Container-Desaster

Die Ursachen für das Container-Desaster lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Für Stadt und Stadtpolitik haben die Bedürfnisse von Schulkindern und Schulen keine Priorität.
2. Man ist nicht bereit, die nötigen Gelder für baulich gute und gut ausgestattete Schulen bereit zu stellen.
3. Vorhandene Gelder werden in außer Kostenkontrolle geratenen Bauprojekten verschwendet.
4. Die Stadt gefällt sich in gepflegter Langsamkeit. Man ist nicht bereit und in der Lage drängende Probleme wie die Unterbringung von Kindern in geeigneten Klassenräumen, rechtzeitig und vorausschauend zu organisieren.
5. Es fehlt die Bereitschaft, das Schulverwaltungsamt effizient zu organisieren, und Schulen und Bildung in den Mittelpunkt der Stadtpolitik zu stellen

Somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Schulverwaltung durch den nächsten Skandal auffällig wird.

06 Aug.

In Bochum wurde in 5 Jahren eine Fläche von 125 Fußballfeldern versiegelt

Die zwischen 2016 und 2021 in Bochum versiegelte Fläche ist so groß wie 70 % des Gleisdreiecks. Besonders zur Versiegelung haben beigetragen der Wohnungsbau (224 Fußballfelder) und der zunehmende Straßenverkehr (184 Fußballfelder), während die versiegelten Flächen für Industrie-, Gewerbeflächen (-143 Fußballfelder) und Bahnverkehr (-245 Fußballfelder) stark abgenommen haben. Die Grün- und Naturflächen haben sich um die Größe von 122 Fußballfeldern verkleinert.

Die Daten des Statistikatlas NRW zeigen, wie sich die Nutzung der Bochumer Stadtfläche zwischen 2016 und 2021 verändert hat. Siedlungs- plus Verkehrsfläche machten 2016 insgesamt 69,6 % der Stadtfläche aus. 5 Jahre später, 2021 waren es 70,4 % (+0,8 %P), während Natur- Grün und Gewässerflächen entsprechend abgenommen haben.

Neuversiegelung 2016 – 2021

Änderungen bei den Flächennutzungen 2016 – 2021

Ein genauer Blick zeigt, dass bei den Siedlungsflächen insbesondere die Wohnfläche (160 ha) und die Erholungsflächen (204 ha) zugenommen haben, während Gewerbe- und Industrieflächen sowie sonstige Flächen (u.a. Brach- und Mischflächen) um jeweils 102 ha abgenommen haben.

Flächennutzung, Bochum 2016 – 2021

Im Bereich Verkehr hat die Fläche für den Straßenverkehr um 131 ha zugenommen, insgesamt aber haben die Gesamtflächen im Verkehr um 44 ha abgenommen, da insbesondere große Bahnareale stillgelegt wurden. Die Zunahme der Straßenverkehrsfläche ist insbesondere Folge der Zunahme des Fahrzeugbestands in der Stadt im Zeitraum 2016 und 2021. Der Fahrzeugbestand wuchs in diesem Zeitraum um 32.109 Fahrzeuge. Allein bei den versiegelten Abstellflächen bedeutet diese Zunahme einen zusätzlichen Flächenverbrauch von 40 ha, also 56 Fußballfeldern, wenn man davon ausgeht, dass jedes Fahrzeug eine Abstellfläche von 12.5 qm benötigt.

Bei der Vegetationsfläche (Grün- und Naturfläche) ist der Rückgang um 87 ha insbesondere auf eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Fläche um 495 ha zurückzuführen. Aber auch die Waldfläche ist um immerhin 73 ha zurück gegangen.

Versiegelte Stadtfläche

2016 waren insgesamt 37,92 % der gesamten Stadtfläche versiegelt (Versiegelungskarte Bochum). Ausgehend davon, dass sich 2021 der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche gegenüber 2016 nicht verändert hat, wird die beschrieben Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche eine entsprechende Zunahme der versiegelten Fläche nach sich gezogen haben. Rein rechnerisch ergeben sich damit für das Jahr 2021 5.612 ha versiegelte Fläche. Das ist eine Zunahme von 89 ha (+1,6 %) in nur 5 Jahren. Diese Fläche entspricht der Größe von 125 Fußballfeldern oder 70 % der Fläche des Gleisdreiecks, das fast 125 ha groß ist.

Im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist es erforderlich, dass die Nettoneuversiegelung auf null gesenkt wird, denn würde das jetzige Versiegelungstempo anhalten, wären 2051 breits 6.146 ha Stadtfläche versiegelt, das wären dann 42,2% der Gesamtfläche (+9,6 %P).

Stadt Bochum benötigt eine Flächenbilanzierung

Bereits 2017 (Antrag 20172961) und dann erneut 2019 (Antrag 20190136 haben die STADTGESTALTER eine Flächenbilanzierung vorgeschlagen, um eine weitere Versiegelung der Stadtfläche zu verhindern. In beiden Fällen sind die Anträge am Widerstand von Rot-Grün gescheitert. Ebenso erging es 2023 einem Antrag der Linken mit gleichem Ziel (Antrag 20231069).

Bei der Flächenbilanzierung wird die Größe der Stadtfläche festgelegt, die maximal versiegelt werden darf. Sollen Flächen z.B. für neuen Wohnungsbau neu versiegelt werden, müssen dieser in der Flächenbilanz Flächen in mindestens gleicher Größe entgegenstehen, die im gleichen Zeitraum entsiegelt werden (z.B. ungenutzte Industrieflächen). So lässt sich mit Hilfe der Flächenbilanzierung das Ziel der Nettonullversiegelung erreichen.

Zusätzlich kann man bei der Flächenbilanzierung weitere Flächengrenzwerte festlegen, z.B. dass die Straßenfläche einen festgelegten Wert nicht überschreiten und Wald- und Naturflächen gewisse Werte nicht unterschreiten dürfen.

Flächenbilanzierung mit Flächenbewertung

Das Instrument ließe sich zudem erweitern um eine Komponente, die auch den Wert der Flächen erfasst. Auch dazu haben die STADTGESTALTER einen Vorschlag gemacht (Bochum braucht eine Flächenentwicklungsplanung). Flächen haben unterschiedliche soziale, ökologische und ökonomische Nutzenwerte. Wird zum Beispiel eine Waldfläche zur Wohnfläche umgenutzt, sinkt der ökologische Wert, steigt aber der soziale und ökonomische Wert der Fläche.

Jedem Quadratmeter Stadtfläche kann ein sozialer, ökologischer und ökonomischer Nutzwert zugeordnet werden. Auf dieser Basis können für die gesamte Stadtfläche die Quadratmeter-Nutzwerte aggregiert werden. Es ergibt sich für alle drei Nutzwerte jeweils ein Summenwert für die gesamte Stadtfläche. Das ermöglich der Politik für alle drei Bereiche Zielwerte festzulegen, die durch die städtische Flächenpolitik erreicht werden sollen. Um die gesetzten Ziele zu erfüllen, kann die Stadt dann gezielte Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Pflanzung von Bäumen, Wohnbebauung und andere Umnutzungen) auf den Weg bringen.

Eine Flächenbilanzierung besteht somit aus zwei Komponenten, quantitativen Flächenvorgaben für maximale Versiegelung und bestimmte Nutzungsarten und den qualitativen Zielwerten für die ökologische, soziale und ökonomische Nutzung der Flächen.

Das Zusammenspiel von Nettonullversiegelung, Flächenentwicklungsplan und Handlungskonzept Wohnen

Die beschriebene Flächenbilanzierung sollte Grundlage eines Flächenentwicklungsplans (Bochum braucht eine Flächenentwicklungsplanung) sein, der wiederum Basis des neuen Handlungskonzepts Wohnen (Klimaschutz muss Grundlage eines neuen Handlungskonzept Wohnen 2.0 werden) sowie weiterer Konzepte wie z.B. die Entwicklung von Gewerbe und Industrie sein sollte.

Damit die fortschreitende Versiegelung der Stadtfläche gestoppt wird, bedarf es aber zunächst eines Umdenkens in der Politik. SPD und Grüne müssen ihren Widerstand gegen entsprechende Instrumente aufgeben, mit denen das Ziel einer Nettonullversieglung erreicht werden kann.

11 Jun.

Neue Bäder in Linden und Höntrop müssen klimaneutral sein

Die Bochumer Bäder werden neu gebaut bzw. grundlegend saniert und modernisiert. Geschieht dies nach bisher üblichem Standard, würden die Hallen-, Freibäder und Lehrschwimmbecken fast 40 Gigawattsunden Energie pro Jahr verbrauchen, das entspricht dem Energiebedarf von 3.130 Bochumer Haushalten

Angesichts dem 2019 vom Stadtrat ausgerufenen Klimanotstands und im Hinblick auf das Ziel der Stadt, bis 2035 klimaneutral zu sein, ist unumgänglich, dass die neuen Bäder in Linden und Höntrop klimaneutral gebaut und betrieben werden und alle weiteren Bäder und Lehrschwimmbecken bis 2035 so saniert und umgerüstet werden, dass mit ihrem Betrieb kein Ausstoß von Treibhausgasen mehr verbunden ist. Bei herkömmlicher Bauweise würden sonst allein durch die städtischen Bäder fast 14.000 t CO2 pro Jahr freigesetzt.

Städtische Bäder: 39.351 MWh Energiebedarf für Wärme und Strom

Nach dem Bäderkonzept der Bochumer WasserWelten soll die Wasserfläche in den Hallenbädern auf 3.434 qm ansteigen, 7.344 qm Wasserfläche in Freibädern soll erhalten bleiben. Dazu kommen 1.04.047 qm Wasserfläche für Lehrschwimmbecken. Bei Wassertemperaturen von 28°C und einer Raumlufttemperatur von 32°C ergibt sich für Hallenbäder ein Wärmebedarf von 6 kWh pro qm Wasserfläche, bei Freibädern von 0,7 kWh/qm sowie ein Strombedarf von 1,5 kWh/qm bzw. 0,175 kWh/qm (Wirtschaftliche Energieversorgung von Hallenbädern). Legt man diese Zahlen zugrunde, ergibt sich bei herkömmlicher Bauweise für alle Bochumer Hallen- und Freibäder bzw. Leerschwimmbecken insgesamt ein Energiebedarf für Wärme und Strom von 39.351 MWh.

Strom- und Wärmebedarf Bochumer Bäder

Lösung Teil1: Passivenergiehausstandard

Moderne Schwimmbäder können im Passivhaustandard gebaut werden. Dadurch kann der Wärmebedarf um 67% der Strombedarf 43% gesenkt werden (Hallenbad in Lünen zählt zu den energetisch sparsamsten in Europa). Übertragen auf Bochum verbliebe ein Gesamtenergiebedarf von 14.875 MWh (Wärme: 10.389 MWh, Strom: 4.486 MWh). Um alle Bäder klimaneutral zu betreiben, müsste diese verbleibende Energie zu 100% klimaneutral erzeugt werden.

“H2-ready“-Gasheizsysteme sind keine Lösung

Das sieht der Plan der Stadtwerke allerdings nicht vor, die WasserWelten schreiben zum Neubau des Schwimmbades Linden: “Teil der Modernisierung ist zudem ein innovatives Energiekonzept. Nach der Dämmung der Gebäudehülle sorgen künftig Wärmepumpen, die über eine PV-Anlage auf dem Dach des Hallenbades betrieben werden, sowie ein H2-ready Blockheizkraftwerk (BHKW) und eine Solarabsorber-Anlage für eine effiziente und klimafreundliche Energieversorgung.” (WasserWelten Bochum bauen nachhaltiges Hallen- und Naturfreibad in Linden). Im Wesentlichen basiert das Energiekonzept der Wasserwelten somit weiterhin auf der Verbrennung von Gas.

Das ist, anders als die Wasserwelten schreiben, aber weder innovativ noch nachhaltig. “H2-ready”-Gasheizsysteme sind bisher nichts weiter als ein Werbegag. Verbraucherschützer warnen vor solchen Angaben und entlarven sie als Verbrauchertäuschung (Spiegel vom 15.04.23): De facto könnten viele der “H2-ready”-Gasheizsysteme noch nicht einmal ausschließlich mit Wasserstoff befeuert werden, sondern lediglich mit einer Beimischung von maximal 20 bis 30 Prozent. Die Wissenschaft ist sich einig, “dass Wasserstoff für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors aufgrund der marginalen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff auch in 2030, gegebenenfalls sogar auch noch in 2045 kaum eine Bedeutung haben wird”.

Auch die Versorgung der Bäder mit Wasserstoff wäre eine Herausforderung. Ein Wasserstoffnetz, wie das bestehende Gasnetz wird es auch in absehbarer Zukunft nicht geben. Der Wasserstoff müsste also mit Tankwagen angeliefert und in Tanks bei 300 bis 700 bar Druck gelagert werden. Diese Versorgungseinrichtungen müssten später an den einzelnen Badstandorten mit entsprechendem Kostenaufwand nachgerüstet werden.

Und wenn Wasserstoff statt Gas zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, dann wird es richtig teuer. Denn benötigt man bei der Wärmeerzeugung mit einer Wärmepumpe eine Kilowattstunde Strom um drei Kilowattstunden Wärme zu erzeugen., braucht man, um ein Kilogramm Wasserstoff zu erzeugen, 53 kWh Strom und entstehen bei der Verbrennung eines Kilogramms Wasserstoff 33 kWh Wärme. In der Gesamtbilanz ist der Strombedarf für die Erzeugung einer Kilowattstunde Wärme mittels Wasserstoffes (53 kWh Strom für 33 kWh Wärme) also fast fünfmal höher als bei der Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen (11 kWh Strom für 33 kWh Wärme).

Szenarien Kosten Energie 2035

Übertragen auf die zukünftige Bochumer Bäderlandschaft ist die Erzeugung der Wärme mittels Wasserstoffes und Gas 2,6- bis 2,8-mal teurer als die mit Wärmepumpen und Geothermie. Pro Jahr entspricht das höheren Energiekosten von 1,1 bis 1,3 Mio. Euro im Jahr. In 30 Jahren, der Lebensdauer eines Heizsystems, kommt für die Stadt auf diese Weise eine Mehrbelastung von 33 bis 39 Mio. Euro zusammen.

Eine Wärmeerzeugung mittels “H2-ready”-Gasheizsystemen ist also nicht nur im Hinblick auf die von der Stadt verfolgten Klimaneutralität, sondern auch in ökonomischer Hinsicht  keine sinnvolle Lösung für die Bochumer Bäder.

Lösung Teil 2: Geothermie

Die bessere Alternative ist auch für die Bochumer Bäder Geothermie (Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft).

Aber welche Potenziale bestehen an den Badstandorten hinsichtlich der Erzeugung von Wärme mittels Geothermie? Zu betrachten wären dabei zunächst die beiden Schwimmbäder in Linden und Höntrop, die in den nächsten Jahren neu gebaut werden sollen sowie das Hallenbad in Langendreer, das parallel grundlegend saniert werden soll:

Hallenfreibad Linden – Nur 1.200 Meter vom Schwimmbad in Linden, betreibt die RAG auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Friedlicher Nachbar eine von sechs Grubenwasserentnahmen im Ruhrgebiet. 6,6 Mio. Kubikmeter 20-22°C warmes Wasser wird dort pro Jahr aus der Tiefe gepumpt. Dieses Wasser könnte mit relativem geringem Energieaufwand mit einer Wärmepumpenanlage auf die im Bad erforderlichen Temperaturen erhitzt werden. Mit Grubenwasser, das auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Robert Müser an die Oberfläche gepumpt wird, wird neben anderen Gebäuden bereits die Hauptfeuerwache in Werne geheizt.

Hallenbad Höntrop – In direkter Nähe zu diesem Bad bestehen gleich mehrere aufgegebene Bergwerkstandorte. Im Bereich des Bades vorhandene oberflächennahe Schächte könnten genutzt werden, um in diese mittels Solarthermie im Sommer aufgeheiztes Wasser zu pumpen, das im Winter genutzt werden kann den Wärmebedarf zu decken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin. in der Tiefe bereits vorhandenes warmes Grubenwasser zur geothermischen Nutzung an die Oberfläche zu pumpen, so wie das auf Mark 51.°7 derzeit umgesetzt wird. Eine dritte Möglichkeit wäre die Nutzung von Agrothermie. Dabei wird Wasser über Erdwärmekollektoren unter den umliegenden Felder vorgewärmt.

Hallenbad Langendreer – Am Rande des Geländes enden die Schächte der ehemaligen Zeche Urbanus. Auch hier käme also eine geothermische Nutzung in Betracht.

In allen Fällen könnte mit Hilfe von Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren vorgewärmtes Wasser genutzt werden, dass dann mittels Wärmepumpen weiter erhitzt wird.

Die klimaneutrale energetische Versorgung der Freibäder ist deutlich einfacher, da diese nur wenige Monate im Sommer geöffnet sind, in denen sich relativ leicht Energie mit Hilfe der Sonne erzeugen lässt (Beispiel Warmfreibad Körperich).

Klimaneutrale Bäder sind ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität der Stadt bis 2035

Insgesamt ergibt sich damit: Die neu zu bauenden Bäder in Linden und Höntrop sollten nach Passivenergiehausstandard geplant und errichtet werden. Der verbleibende deutlich geringere Strom- und Wärmebedarf sollte ausschließlich aus erneuerbaren Quellen (Solartherme, Geothermie, 100% Biogas, Photovoltaik) gedeckt werden. Bei allen weiteren Bädern wäre im Zuge der fortlaufenden energetischer Modernisierung bis 2035 Klimaneutralität herzustellen.

Angesichts des vom Stadtrat 2019 ausgerufenen Klimanotstands und um das Ziel der Stadt, bis 2035 klimaneutral zu sein, zu erreichen, erscheint keine andere Vorgehensweise möglich.

Damit wäre Bochum 2035 die erste deutsche Großstadt, in der alle städtischen Bäder klimaneutral betrieben würden. „Die Schaffung der ersten klimaneutralen städtischen Bäderlandschaft Deutschlands“, könnte daher Kernaktivität der Bochum-Strategie werden.

04 Jun.

Bochum Strategie auf Abwegen – Mehr Marketingmaßnahmen als strategische Aktivitäten

Mit großen Ambitionen gestartet, entwickelt sich die Bochum Strategie leider immer mehr zu einem Marketingprojekt. Die neuen Kernaktivitäten sind wenig innovativ und haben kaum strategischen Wert. Mut und Kreativität scheinen die Stadtstrategen verlassen zu haben.

Eigentlich sollten im Rahmen der Bochum Strategie in jedem Jahr 25 Kernaktivitäten auf den Weg gebracht werden, um die Stadt in den fünf Kernkompetenzen der Strategie (Vorreiterin modernen Stadtmanagements, Großstadt mit Lebensgefühl, Hotspot der Live-Kultur, Talentschmiede im Ruhrgebiet, Shootingstar der Wissensarbeit) weiter voranzubringen.

Bochum-Strategie, Grafik

2023 wird es statt 25 jedoch nur 12 neue Kernaktivitäten geben. Als Hauptgrund wird genannt, die Verwaltung soll neben den bereits angestoßenen laufenden Kernaktivitäten nicht mit neuen Projekten überlastet werden. Die Überlegung in 2023 lieber 12 neue qualitativ hochwertige Kernaktivitäten zu starten als 25 beliebige, für deren konsequente Umsetzung das Personal fehlt, ist nachvollziehbar und richtig. Allerdings ist die strategische Qualität der jetzt neu vorgeschlagenen 12 Kernaktivitäten überraschend dürftig (Vorgang 20231337).

Was macht gute Kernaktivitäten aus?

Die Qualität der Kernaktivitäten lässt sich nach fünf Kriterien bewerten:

Potenzial – Ziel jeder Kernaktivität ist, mindestens eine der fünf besonderen Kompetenzen der Stadt nachhaltig zu stärken. Das Projekt, das sich hinter der Aktivität verbirgt, sollte also geeignet sein, die Stadt in dem Bereich, dem diese zugeordnet ist, relevant und sichtbar deutlich voranzubringen. Es reicht nicht aus, wenn der zu erwartende Effekt eher gering bis kaum wahrnehmbar ausfällt.

Vorreiter – Im Idealfall sollte die Stadt mit der Kernaktivität ein Feld besetzen, dass bisher in anderen deutschen Großstädten noch nicht beackert wird. Mit dem Projekt sollte die Stadt eine Vorreiterrolle übernehmen, die auch in den Medien als solche wahr genommen wird.

Neuheit – Mit Kernaktivitäten sollten neue Projekte angestoßen werden, die es bisher in der Stadt noch nicht gibt. Bereits laufende Projekte formal zu Kernaktivitäten zu machen, spart der Verwaltung zwar Arbeit, bedeutet aber letztlich nur eine Vermarktung der Projekte unter dem Label “Bochum-Strategie”. Es spräche nichts dagegen solche Projekte mit dem Label “supported by Bochum-Strategie“ auszuzeichnen, den Wert von echten Kernaktivitäten haben sie aber nicht.

Umfang – Eine Aktivität, die im Rahmen der Projekte aufgenommen werden soll, sollte einen relevanten Umfang haben, um das verfolgte strategische Ziel auch zu erreichen. Die Schaffung einer Personalstelle zur Koordinierung von Maßnahmen, die Einrichtung von Gesprächs- und Arbeitskreisen oder der bloße Aufbau einer Internetseite stellt keine echte Kernaktivität dar. Kernaktivitäten sollten zum einen immer eine reale Maßnahme darstellen, nicht nur deren Koordinierung oder Abstimmungsrunden dazu. Es sollte sich auch nicht nur um eine simple Arbeitstätigkeit handeln, die sich binnen weniger Wochen umsetzen lässt.

Substanz – Aktivitäten, die ohnehin aufgrund von geltenden oder zu erwartenden rechtlichen Vorgaben von der Stadt umgesetzt werden müssen oder in anderen Städten oder Unternehmen bereits gängige Praxis sind, sollten keine Kernaktivitäten sein, ihnen fehlt die erforderliche strategische Substanz. Solche Aktivitäten werden nicht aus strategischen Gründen angegangen, sondern weil der Gesetzgeber die Umsetzung verlangt oder sie bereits allgemein üblich sind.

Prüft man die von der Verwaltung vorgeschlagenen 12 neuen Kernaktivitäten (Vorgang 20231337) anhand der beschriebenen fünf Kriterien, ist das Ergebnis leider ernüchternd. Zwar ist das Ziel aller 12 Aktivitäten ohne Ausnahme verfolgenswert und spricht gegen ihre Umsetzung im Prinzip nichts, jedoch erfüllen die meisten die Anforderungen für eine Kernaktivität nicht.

Moderne Arbeitswelten@Stadt Bochum (Steckbrief) – Arbeits- und Büroräume der Stadt Bochum sollen so gestaltet und ausgestattet werden, dass die Beschäftigten dort gerne und kreativ arbeiten können.

Zum einen ist diese Aktivität der Stadt nicht neu, sondern wird bereits seit ein paar Jahren verfolgt, zum anderen ist sie in Unternehmen bereits seit langem üblich. Dass andere Städte in diesem Bereich bisher nur selten modern aufgestellt sind, kann Bochum in diesem Bereich nicht zum Vorreiter machen. Qualität von Arbeitsumfeld und –bedingungen sind am in Deutschland von Arbeitgebern üblicher Weise angebotenen Standard zu messen, nicht selektiv an den bei öffentlichen Arbeitgebern vorzufindenden Zuständen.

Das Projekt erfüllt die Bedingungen an Kernaktivitäten bei den Kriterien Neuheit und Vorreiter somit nicht. Auch fehlt die Substanz. Es wird ohnehin nur das gemacht, was eigentlich schon üblich ist.

Das Projekt, könnte als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet werden, als echte Kernaktivität taugt es eigentlich nicht.

Potenzial: +
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: +
Substanz: –

mission solar – Unsere Gebäude haben mehr drauf! (Steckbrief) Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen städtische Freiflächen und Gebäudedächer mit Solaranlagen bestückt werden.

Auch diese Aktivität läuft bereits und die Umsetzung dieser Maßnahmen hätte gemäß Klimaschutzkonzept schon seit Jahren voran getrieben werden müssen. Auch ein Solarkataster und eine Studie zum Solarpotenzial (Energieatlas NRW) gibt es schon. Ebenso werden entsprechende Aktivitäten in allen deutschen Städten und Gemeinden gleichermaßen verfolgt.

Die Aktivität macht Bochum also weder zum Vorreiter in Sachen Photovoltaik, noch ist sie neu oder hat die für eine Kernaktivität nötige Substanz. Hier wird getan, was der Gesetzgeber in Kürze ohnehin vorschreiben wird.

Drei der fünf Kriterien erfüllt das Projekt also nicht, es wäre aber geeignet als “supported by Bochum-Strategie“ ausgezeichnet zu werden.

Potenzial: +
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: +
Substanz: –

Smart City Bochum: CONSUL – Bochumer Beteiligungsplattform (Steckbrief) – Die bereits eingeführte (bochum-mitgestalten.de) und von den STADTGESTALTERn 2020 (Die Bürgerbeteiligung in Bochum auf ein neues Niveau heben) vorgeschlagene digitale Bürgerbeteiligungsplattform CONSUL soll ebenfalls als Kernaktivität –ausgewiesen werden.

Bochum zählt zu den ersten deutschen Städte die CONSUL als digitale Bürgerbeteiligungsplattform etabliert. Um die Bürgerbeteiligung auf ein neues Niveau zu heben, ist aber mehr erforderlich als diese Software einzuführen. So fehlt der Stadt z.B. ein zeitgemäßer Beteiligungsprozess bei städtischen Bauvorhaben. Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie behinderten Menschen ist ausbaufähig.

Würde die Kernaktivität generell eine bessere Beteiligung der Bürger*innen zum Ziel haben, hätte sie das Potenzial für eine echte Kernaktivität, nur die Einführung von CONSUL erfüllt die Kriterien Neuheit und Substanz jedoch nicht.

Potenzial: +
Vorreiter: +
Neuheit: –
Umfang: +
Substanz: –

Bochumer Wärmewende (Steckbrief) – Bei diesem Projekt sollen Vertreter*innen von Stadt Bochum, Stadtwerken und der Bochumer Wohnungswirtschaft in einem Arbeitskreis sich zur Wärmewende austauschen und gemeinsame Pilotprojekte planen.

Auch hier besteht die Aktivität bereits, die Beteiligten haben sich im März 2023 zu einem Bündnis zusammengeschlossen (Wärmewende: Breites Bündnis zur Senkung der Emissionen).

Bei der Wärmewende liegt die Stadt wie fast alle deutschen Städte und Gemeinden weit hinter den in Sachen Klimaschutz erforderlichen Stand zurück. Eine erforderlich Kernaktivität wäre die konkrete Planung und der Bau eines Nahwärmenetzes mit Erschließung geothermischer Wärmequellen. Die bloße Gründung eines Bündnisses bzw. eines Arbeitskreises zur Planung von ersten Pilotprojekten bleibt weit hinter den Anforderungen an Kernaktivitäten zurück. Eine Vorreiterrolle nimmt Bochum mit der Aktivität ebenfalls nicht ein. Es wird eine vom Umfang her kleiner Teilaspekt der Wärmewende angegangen, entsprechend gering ist auch das Potenzial der Aktivität.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: –
Substanz: –

Verwenden statt verschwenden – Nachhaltige Lebensmittelnutzung (Steckbrief) – Mit dieser Aktivität soll eine Strategie entwickelt werden, wie Lebensmittelverschwendung verhindert wird bzw. nicht genutzte Lebensmittel einer sinnvollen Nutzung (Zweitverwertung) zugeführt werden können, z.B. für bedürftige Menschen.

Möglichkeiten Lebensmittelverschwendung einzudämmen und nicht genutzte Lebensmittel einer Zweitverwertung zuzuführen liegt zu einem wesentlichen Teil nicht in der Hand der Stadt. Akteure sind im Bereich Verkauf und Herstellung von Lebensmitteln andere. Der Handlungsspielraum der Stadt ist auf Apelle, Information und Vernetzung der Akteure begrenzt. Das Potenzial mit städtischen Aktivitäten in diesem Bereich etwas zu bewirken ist somit relativ gering und hat kaum mehr als symbolischen bis informativen Charakter.

Die Kernaktivität ist schon aufgrund der sehr begrenzten städtischen Handlungsmöglichkeiten nicht geeignet, dass sich die Stadt damit als Vorreiter profiliert. Entsprechend gering ist das Potenzial, mit der Aktivität die Kernkompetenz „Großstadt mit Lebensgefühl“ relevant zu stärken.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: –
Substanz: –

Bermuda3Eck 4.0 (Steckbrief) – Mit der Interessengemeinschaft Bermuda3Eck (ISG) soll eine neue Entwicklungsvereinbarung zur Zukunftssicherung des 3Ecks geschlossen werden und für das 3Eck die Stelle eines/r Quartiersmanager*in geschaffen werden.

Die Schließung einer neuen Entwicklungsvereinbarung stellt eigentlich Tagesgeschäft der Stadt bzw. der städtischen Wirtschaftsentwicklung dar. Mit der bloßen Einstellung eines/r Quartiersmanager*in wird noch keine positive Entwicklung bewirkt.

Dagegen wäre eine echte Kernaktivität z.B. die Schaffung der Victoria-Promenade (Neues City-Highlight: Viktoria-Promenade vom Rathaus zum Schauspielhaus). Eine solche Aktivität könnte insbesondere hinsichtlich Umfangs, Potenzial und Substanz die Anforderungen an eine Kernaktivität erfüllen, die bloße Einstellung eines/r Quartiersmanager*in und der Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung ist hingegen dazu nicht geeignet. Die Überschrift der Aktivität als “Bermuda3Eck 4.0” ist irreführend.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: –
Substanz: –

Erinnern statt vergessen – Erinnerun–gskultur und Stadtgeschichte (Steckbrief) – Stadtgeschichte soll im öffentlichen Raum durch Forschungs- und Vermittlungsprojekte durch Erinnerungsorte sichtbarer werden, Dazu soll beim Stadtarchiv eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.

Auch eine solche Aktivität ist nicht neu, in der Stadt entstehen seit Jahren neue Erinnerungsorte, derzeit am ehemaligen Zwangsarbeiterlager Bergener Straße, auf Friedhöfen und durch den „Stelenweg“, der die Geschichte des jüdischen Lebens in Bochum dokumentiert. Auch in diesem Fall soll also eine schon seit Jahren laufende Aktivität zu einer Maßnahme der Bochum-Strategie deklariert werden.

Die vorhandenen Aktivitäten sind durchaus geeignet als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet und ausgebaut zu werden. Um eine echte Kernaktivität handelt es sich aber nicht. Mit dieser Aktivität wird die Stadt nicht zum Vorreiter in Sachen Erinnerungskultur, zudem fehlt es sowohl an Umfang, Substanz und Neuheit. Anders sähe es aus, wenn sich die Stadt Bochum entschließen würde, ein zentrales innovatives ggf. immersives Museum für städtische Geschichte z.B. im Schlegelturm zu schaffen.

Potenzial: +
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: –
Substanz: –

Digitale Musikschule im Haus der Musik (Steckbrief)- Die Musikschule, die in ein neues Gebäude umzieht, soll in jeglicher Hinsicht digital werden.

Die Digitalisierung aller Bereiche der Stadt sollte für die Verwaltung schon lange eine Selbstverständlichkeit sein. Zieht die Musikschule in ein neues Gebäude um, dann ist es erst recht selbstverständlich, dass hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Schule digital und zeitgemäß aufzustellen. Einer eignen Kernaktivität bedarf es zur Umsetzung dieser Selbstverständlichkeit nicht.

Mit Digitalisierung kann die Stadt keine Vorreiterrolle einnehmen. Eine digitalisierte Verwaltung ist mittlerweile Standard. Die Bürger*innen erwarten digitalisierte Angebote. Diese nicht zur Verfügung zu stellen, stößt auf Unverständnis und wird als rückständig empfunden.

Der Kernaktivität fehlt es an Potenzial und Substanz, sie ist nicht neu und mit ihr kann sich die Stadt auch nicht als Vorreiter profilieren.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: +
Umfang: +
Substanz: –

Gute Erziehung – Nachwuchskräfte gewinnen, Profis halten (Steckbrief). Mit der Aktivität sollen Fachkräfte an den Bochumer Kitas gewonnen bzw. In der Stadt gehalten werden, um dort die Betreuungssituation zu verbessern. Dazu soll mehr informiert, genetworkt und die Aus- und Fortbildungsangebote ausgebaut werden. Das ist weder neu noch innovativ. Ob mit diesen Maßnahmen das Ziel erreicht werden kann, ist zudem zu bezweifeln.

Die Arbeitslosigkeit betrug in Bochum 2022 im Schnitt 8,6 %. Das sind 3,1%P mehr als in Deutschland insgesamt. Das Potenzial, um neue Arbeitskräfte zu gewinnen ist in Bochum also vorhanden. Um mehr Menschen zu ermöglichen, mit einem geeigneten Schulabschluss einen Beruf wie der eine/s Erzieher*in zu ergreifen, müsste allerdings insbesondere die Schulbildung in der Stadt verbessert werden. Hier liegt das eigentliche Problem. An diesem geht die Kernaktivität jedoch vorbei.

Potenzial und Substanz der Kernaktivität sind gering, sie ist weder neu, noch wird die Stadt mit ihrer Realisierung in irgendeiner Weise zum Vorreiter.

Es fehlt dagegen eine Kernaktivität “Kindern mehr Chancen und Teilhabe durch bessere Schulbildung ermöglichen”.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: –
Umfang: –
Substanz: –

Vital. Digital. Bochumer Senior*innenportal (Steckbrief). Mit dieser Kernaktivität sollen die Angebote für Senior*innen, die bisher nur analog auf Papier verfügbar sind, digital auf einer eigenen Internet-Seite verfügbar gemacht werden.

Ein solches Projekt setzen versierte IT-Spezialisten in wenigen Wochen um. Schon der Umfang der Aktivität rechtfertigt nicht, eine eigene Kernaktivität dafür ins Leben zu rufen. Ebenfalls sollte es heute üblich sein, dass alle Angebote für Senior*innen auf einer zentralen Seite über das Internet auffindbar sind. Als Vorreiter kann sich die Stadt mit so einem Projekt nicht präsentieren. Einen nennenswerten Effekt auf das Lebensgefühl in der Stadt ist von dem Portal ebenso wenig zu erwarten.

Potenzial: –
Vorreiter: –
Neuheit: +
Umfang:  –
Substanz: –

Inkubator Grüne Chemie (Steckbrief) – Die Ruhr-Universität Bochum baut derzeit einen F&E-Inkubator aus dem Bereich Chemie auf („start4chem“), um wissenschaftliche Forschungsergebnisse aus der Grünen Chemie in Gründungsvorhaben umzusetzen. An diesem Projekt will sich die Stadt unterstützend beteiligen.

Bei diesem Projekt handelt es sich somit um eine klassische Aktivität, die geeignet ist als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet und unterstützt zu werden. Die Anforderungen an eine echte Kernaktivität erfüllt das Projekt hingegen nicht. Es handelt sich weder um eine neue Aktivität, die im Rahmen der Bochum-Strategie initiiert wurde, noch verfügt sie über die erforderliche Substanz. Das entsprechende Gründungen von der Wirtschaftsentwicklung gefördert und begleitet werden, sollte selbstverständlich sein, auch dass die Wirtschaftsentwicklung dabei Fachbereich spezifische Schwerpunkte bildet.

Potenzial: +
Vorreiter: +
Neuheit: –
Umfang: +
Substanz: –

Gekommen um zu bleiben – Neue Einwohner*innen für Bochum (Steckbrief) – Mit dieser Aktivität soll die Anzahl von Zugezogenen in den Bochumer Arbeitsmarkt, derer, die in Bochum eine Ausbildung machen oder hier studieren sowie derer, die dauerhaft in Bochum bleiben, gesteigert werden.

Für die Umsetzung dieser Kernaktivität fehlt die grundlegende Voraussetzung. Die Bochumer Verwaltung müsste so aufgestellt sein, dass sie die Grundlagen schafft, dass Menschen aus anderen Ländern und Städten nach Bochum kommen und hier bleiben wollen. Das ist bisher nicht der Fall. Die Bearbeitungszeiten im Ausländerbüro sind unzumutbar lang. Eine respektvolle Behandlung ist nicht festzustellen. Der Wille, die Zustände verbessern zu wollen, ist nicht erkennbar. Die Verwaltung ist bereits mit der Bewältigung der aktuellen Aufgaben hoffnungslos überfordert (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).

Im Ergebnis werden in Bochum entgegen dem Landestrend nicht mehr, sondern immer weniger Menschen eingebürgert (WAZ vom 21.03.23). Die Bearbeitungszeit der Anträge dauert derzeit 18 Monate. Wer eingebürgert wurde, will häufig nur noch aus Bochum weg. Die schlechte Behandlung durch die Behörden schreckt die Menschen ab, in der Stadt zu bleiben. Die Art und Weise wie die Stadt die Probleme im Ausländerbüro behandelt, lässt nur den Schluss zu, dass sie am Zuzug von Menschen nach Bochum nicht ernsthaft interessiert ist.

Ohne dass in der Stadtverwaltung die Bereitschaft erkennbar ist, dass sie das mit der Aktivität verfolgte Ziel ernsthaft mittragen, ergibt es wenig Sinn eine entsprechende Kernaktivität auf den Weg zu bringen.

Potenzial: keine Bewertung
Vorreiter: keine Bewertung
Neuheit: keine Bewertung
Umfang: keine Bewertung
Substanz: keine Bewertung

Stadtstrategen mutlos und wenig kreativ

Insgesamt erfüllen also alle 12 vorgeschlagenen Projekte nicht die Anforderungen, die an Kernaktivitäten gestellt werden sollten. Die meisten Kernaktivitäten sind nichts mehr als bereits laufende Maßnahmen, die mit dem Label “Bochum Strategie” versehen werden sollen. Dazu werden Aktivitäten, die die Stadt ohnehin verfolgen muss, als strategisch ausgewiesen (PV-Mission, Wärmewende, Digitalisierung) und kleine Maßnahmen werden zu Kernaktivitäten aufgeblasen (Bermuda3Eck 4.0, Senior*innenportal).

Offenbar sind Stadt, Politik und Oberbürgermeister Mut und Innovationskraft abhanden gekommen, Kernaktivitäten auf den Weg zu bringen, die wirklich die Stadt voranbringen und mit denen sich die Stadt als echter Vorreiter profilieren könnte. Kernaktivitäten vom Kaliber “Haus des Wissens” sucht man unter den 12 vorgeschlagenen Aktivitäten vergeblich. Dabei gibt es in Bochum durchaus innovative Ideen mit Alleinstellungsmerkmal, die das Potential für durchschlagende Kernaktivitäten hätten, zum Beispiel:

– Seilbahn City – Ruhrpark – RUB
– Dachpark Innenstadt
– Virtual-Reality-Box
– Men’s Sheds

Es ist Zeit die Bochum-Strategie wieder auf Kurs zu bringen. Das Ziel sollte nicht sein, bereits laufende, wenig ambitionierte Maßnahmen unter dem Namen “Bochum Strategie” zu vermarkten. Vielmehr sollten im Rahmen der Bochum-Strategie einzigartige, ehrgeizige und innovative Kernaktivitäten initiiert und hochgesteckte Ziele verfolgt werden. Die Bochum-Strategie sollte zeigen, 08/15 kann jeder, Bochum kann mehr.

Die STADTGESTALTER

28 Mai

Mc Donalds und Co. sowie E-Scooter-Verleiher in Bochum zur Kasse bitten

Die STADTGESTALTER schlagen vor Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel mit einer städtischen Steuer zu belegen und den Verleihunternehmen von E-Scootern für die Nutzung öffentlicher Flächen Sondernutzungsgebühren abzuverlangen. Die eingenommenen Gelder sollen für die Anschaffung von Mehrwegsystemen und Scooter-Abstellplätze eingesetzt werden.

Rund um die Filialen von Starbucks, Mc Donalds und ähnlichen Gastrounternehmen quillen die Mülleimer über mit Kaffeebechern und Fastfood-Müll. Das, was nicht in die Abfallbehälter passt oder die Kunden nicht bereit waren in die Mülleimer zu werfen, findet sich auf den umliegenden Straßen, Gehwegen und Grünanlagen wieder, muss also teuer von der Stadt aufgesammelt und entsorgt werden.

Das Problem: Einwegverpackungen

In Deutschland werden jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht (Süddeutsche vom 21.05.19). Die Herstellung der Becher verbraucht Ressourcen wie z.B. Trinkwasser in besonders erheblichen Mengen. Die Nutzung allein von Einwegbechern für Heißgetränke in Deutschland entspricht umgerechnet den Umweltbelastungen von 5.000 Haushalten in Deutschland pro Jahr (Verbraucherzentrale vom 10.02.2021). Wohlgemerkt für eine Verpackung, die nach zirka 10 Minuten keinen Nutzen mehr hat und im Müll landet. Sorglos weggeworfene Einwegverpackungen verrotten nicht, sondern tragen über sehr lange Zeit Mikroplastik in den Boden ein.

Die Lösung: Verpackungssteuer

Dieses Problem wollen die STADTGESTALTER in Bochum jetzt mit einer Verpackungssteuer angehen (Antrag Steuer auf einwegverpackungen). Zwar müssen seit 01.01.23 alle Getränke und Speisen in Einwegplastik auch im Mehrwegbehälter angeboten werden (Handelsblatt vom 30.12.22), doch genutzt wird diese Möglichkeit kaum.

In der Stadt Tübingen wurde Anfang 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt Mc Donalds, Starbucks und Co müssen dort je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck zahlen, höchstens aber 1,50 Euro pro ausgegebenes Essen. Mc Donalds wollte die Verpackungssteuer nicht hinnehmen, scheiterte aber in allen Instanzen zuletzt vorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben).

Förderung von Mehrweg

Die Einnahmen, die durch die Einwegverpackungssteuer erzielt werden, sollen nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER genutzt werden, um Bochumer Unternehmen aus der Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrweg-Behältnissen und Mehrweg-Geschirr oder einer Gewerbespülmaschine bzw. bei der Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem zu unterstützen.

Bisher zeigt sich Bochum beim Vorgehen gegen Einwegverpackungen wie in Umweltfragen generell wenig ambitioniert. Lediglich bei Großveranstaltungen soll es bisher kein Plastikgeschirr mehr geben. Ernsthaft durchgesetzt wird der Beschluss jedoch kaum, wie zuletzt auf dem Weihnachtsmarkt 2022 zu beobachten war.

Weiters Problem: Einwegverpackungen bei der Lieferung von Essen

Auch die Einwegverpackungen, die bei Lieferungen von Essen nach Hause anfallen, stellen ein großes Problem dar. Zwar müssen alle Gastronomen zu lieferndes Essen seit Anfang 2023 ebenfalls in Mehrweg- oder Nicht-Plastikverpackungen anbieten, Hinweise auf dieses Angebot, sucht man bei Lieferdiensten bisher aber oft vergeblich. Viele Gastronomen haben die Verpflichtung zu diesem Angebot bisher offenbar noch gar nicht umgesetzt (Greenpeace 29.03.23). Darüber hinaus nehmen bisher nur wenige Kunden das Angebot wahr.

Auch im Fall von Lieferungen ist nicht anzunehmen, dass der ausschließliche Einsatz von Mehrwegsystemen freiwillig erfolgen wird. In einem nächsten Schritt wäre daher zu überlegen, wie die Verpackungssteuer auf den Einwegmüll, der bei Lieferungen anfällt, ausgeweitet werden kann.

Sondernutzungsgebühr für Verleihroller

Auch bei den E-Scootern schlagen die STADTGESTALTER vor, die Verleihunternehmen zukünftig zur Kasse zu bitten, und zwar für die Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen der Fahrzeuge (Antrag Sondernutzungsgebühr E-Scooter)). Für jeden E-Scooter soll dafür eine Gebühr zur Nutzung öffentlichen Raums erhoben werden. Die Stadt Köln erhebt 85 bis 130 pro E-Scooter. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Mai dieses Jahres, für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme solche Sondernutzungsgebühren erheben. (StGB NRW-Mitteilung vom 22.05.2023)

Die Erhebung der Nutzungsgebühr ist nur konsequent. Wer eine öffentliche Fläche für private Zwecke nutzt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne dass dabei ein nennenswerter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht, der sollte die Kosten tragen, die er dafür verursacht. Das sollte für E-Scooter wie für Autos gleichermaßen gelten (Bewohnerparken). Wie sich die STADTGESTALTER dafür einsetzen, dass für Autos, die im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, eine kostendeckende jährliche Bewohnerparkgebühr von 250 Euro gezahlt werden sollte (Antrag Gebühren für Bewohnerparken), sollte das Abstellen von Leihrollern auf öffentlichen Gehwegen in gleicher Weise behandelt werden.

Durch den gewerblichen Verleih von E-Scootern kommt es zu einer zum Teil erheblichen Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums bei einem gleichzeitig realisierten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber (VG Köln, Urteil 21 K 4874/22 vom 11.01.2023) Die zu entrichtende Gebühr ist die Gegenleistung für die erlaubte Sondernutzung der Straße als Privileg des Erlaubnisnehmers unter gleichzeitiger Inkaufnahme, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrem Gemeingebrauch der Straße beeinträchtigt werden können.

Weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos

Auch bei den E-Scootern, sollte die Stadt die eingenommenen Gebühren in Maßnahmen zur besseren Ordnung des E-Scooter Verkehrs investieren, z.B. in die Markierung spezieller Abstellflächen für die Leihroller. Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER noch 11 weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos vorgeschlagen (12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos). Leider blieb die Stadt auch in diesem Bereich bisher weitgehend untätig.

Verpackungssteuer wie Sondernutzungsgebühr für E-Scooter würden dazu beitragen, etwas mehr Ordnung und Sauberkeit auf den Bochumer Straßen zu schaffen. Dazu muss es Ziel der Stadt sein, die in der Stadt erzeugte Müllmenge drastisch zu reduzieren, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob die Bochumer Politik sich diesmal durchringt in dieser Hinsicht das erforderliche zu tun.

Foto: Rupert Ganzer, Alexander Migl