03 Sep

Verhinderte Mitwirkung der Frauenlobschule bei OGS-Vergabe kostet Stadt wohl 0,7 Mio.

Das Oberverwaltungsgericht gibt der Schule Recht, bei der Auswahl des neuen OGS-Trägers hätte die Frauenlobschule beteiligt werden und mitbestimmen müssen. Ohne Zustimmung der Schulkonferenz durfte die Stadt keinen OGS-Träger auswählen. Ohne Unterschrift der Schule unter dem Kooperationsvertrag mit dem neuen OGS-Träger, hat die Stadt kein Anrecht auf 0,7 Mio. Fördermittel.

Bei der Neuausschreibung, welcher soziale Träger ab dem Schuljahr 2023/24 den Betrieb des Offenen Ganztags an der Frauenlob-Grundschule übernehmen sollte, überging. die Stadt wie an über 50 weiteren Bochumer Schulstandorten, Schule und Schulkonferenz (Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen).. Weder wurde der Schulkonferenz, wie in § 65 (3) Nr 3. SchulG-NRW vorgesehen, der auszuschreibende Kooperationsvertrag vor Beginn des Vergabeverfahrens zur Mitgestaltung und Entscheidung vorgelegt, noch wurde sie an dem Bewertungsverfahren bzw. der eigentlichen Bewertung und Auswahl des OGS-Trägers ausreichend beteiligt. Die Bürokraten in der Schulverwaltung maßten sich an, über die Köpfe der Schulgemeinschaft alleine zu entscheiden, welcher Träger zukünftig die OGS der Frauenlobschule betreiben sollte.

Schulkonferenz stimmte Auswahl des OGS-Trägers nicht zu

Folgerichtig stimmte die Schulkonferenz der Frauenlobschule der Auswahlentscheidung der Schulverwaltung nicht zu, besonders da die Entscheidung nicht nachvollziehbar getroffen wurde und in die Entscheidung die Belange und Bedürfnisse der Schule nicht hinreichend eingeflossen sind. Es kam zum Rechtsstreit, in dem die Schulkonferenz ihre Rechte gegenüber der Schulverwaltung geltend machte.

Zwar wollte das Oberverwaltungsgericht Münster im einstweiligen Verfahren aus Sachdienlichkeitsgründen nicht so weit gehen, die Stadt zu verpflichten, die Zusammenarbeit mit dem neuen OGS-Träger sofort zu beenden – darüber soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden – doch gab das Gericht der Schulkonferenz inhaltlich umfänglich Recht (Kommentierter Beschluss des OVG).

OVG bestätigt Rechtsauffassung der Schulkonferenz

Die Rechtsaufassung der Schulkonferenz wurde voll bestätigt, In seinem Beschluss führt das Gericht (Kommentierter Beschluss des OVG) u.a. aus,
– dass die Schulkonferenz indirekt ein Mitwirkungsrecht an der Auswahl des OGS-Trägers zusteht,
– dass hinsichtlich der Kooperationsvereinbarung seitens der Schulkonferenz ein Zustimmungsvorbehalt besteht,
– dass die Kooperationsvereinbarung zwischen Schulverwaltung, OGS-Träger und Schule nur mit Unterschrift der Schulleitung rechtswirksam ist,
– dass ein Vergabeverfahren so auszugestalten ist, dass die Mitwirkungsrechte der Schule gemäß Schulgesetz voll gewahrt bleiben,
– 
dass Zuwendungen des Landes an die Stadt gemäß BASS 11-02 Nr.19 nicht zu leisten sind, wenn keine von allen drei Partnern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorliegt, der die Schulkonferenz zugestimmt hat,

So führt das OVG wörtlich aus: “Die Schulkonferenz darf ihre Zustimmung … bei Vorliegen hierfür sprechender sachlicher Gründe auch verweigern, um die Mitwirkung eines bestimmten Trägers oder einer bestimmten Einrichtung … zu verhindern. … Die Ausführungen … sind dahin klarzustellen, dass der Schulkonferenz … ein negatives und indirektes Mitbestimmungsrecht bei der Trägerauswahl zusteht, …” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Das Gericht widerspricht der Rechtsaufassung der Schulverwaltung (Antragsgegnerin), die Kooperationsvereinbarung sei auch ohne Zustimmung der Schule rechtswirksam: “Mit der beschriebenen landesrechtlichen Grundkonzeption der Offenen Ganztagsschule kaum vereinbar ist die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin [Schulverwaltung], es sei “rechtlich nicht möglich oder erforderlich, dass der Schulträger eine Zustimmung [der Schulkonferenz] zu dem Angebot des, von ihm ausgewählten Trägers einhole”, der Begriff der Zustimmung sei “missverständlich formuliert” und nur als das Erreichen einer Abstimmung gemeint, deren Scheitern einen Zuschlag an den ausgewählten Träger auch ohne Einvernehmen der Schule rechtfertige” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Weiterhin stellt das Gericht klar: “Der Gesetzgeber macht diese Auswahlentscheidung [über den OGS-Träger] deshalb von einer dreiseitigen Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger [Stadt Bochum] außerschulischem Träger und der Schule abhängig, die auf der Seite der Schule unter dem Zustimmungsvorbehalt [der Schulkonferenz] steht” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Kein Anrecht auf Zuwendungen, bei nicht unterschriebener Kooperationsvereinbarung

Das OVG: führt zudem aus “Nach derzeitiger Erlasslage kann das Land seine Zuwendungen an die Antragsgegnerin [Stadt Bochum, Schulverwaltung] für die an der Frauenlobschule eingerichtete Offene Ganztagsschule … vom Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin, der Beigeladenen [OGS-Träger] und der Frauenlobschule abhängig machen. Zuwendungsvoraussetzung ist danach u.a. die Vorlage einer Aufstellung von abgeschlossenen und geplanten Kooperationsvereinbarungen” (Kommentierter Beschluss des OVG).

Eine solche rechtswirksame Vereinbarung liegt im Fall der Frauenlobschule nicht vor. Unterschrieben wurde die Kooperationsvereinbarung nur von Schul- und OGS-Träger, nicht aber von der Schule bzw. Schulleitung, da die Schulkonferenz eine Zustimmung aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse bei der Ausgestaltung der Vereinbarung wie bei der Auswahl des OGS-Trägers ausdrücklich ablehnte

Gemäß dem vom OVG bereits angeführten Erlass (BASS 11-02 Nr.19, Punk 4c) liegen also die Voraussetzungen für Zuwendungen des Landes im Falle der Frauenlobschule nicht vor. Die Zuwendungen, die die Stadt vom Land voraussichtlich nicht erhält, summieren sich in vier Jahren, also dem Zeitraum, über den die Trägerschaft der OGS neu vereinbart werden sollte, auf fast 0,7 Mio. Euro.

Voraussichtliche Zuwendungen für OGS-Frauenlob

Der Stadt würden bei rechtswirksamer Kooperationsvereinbarung pro in der OGS betreutem Schulkind 1.042 Euro/Jahr zustehen, pro Schulkind mit besonderem Förderbedarf 1.880 Euro/Jahr und pro Gruppe mit 26 Schulkindern der “Verlässlichen Grundschule” 4.000 Euro/Jahr. Ohne Zuwendungen, muss die Stadt für die entsprechenden Kosten selbst aufkommen und dafür Geld aus dem städtischen Haushalt bereitstellen.

Von Seiten des Landes wäre zudem zu klären, ob an weiteren Bochumer Grund- und Förderschulen nicht rechtswirksam geschlossene Kooperationsvereinbarungen vorliegen. Nicht rechtswirksam wären gemäß Beschluss des OVG auch Vereinbarungen, die zwar von der Schulleitung unterschrieben wurden, denen aber die Schulkonferenz nicht ausdrücklich per Beschluss zugestimmt hat. Nach Informationen der STADTGESTALTER fehlen an einer Reihe weiterer Grundschulen bisher derartige Beschlüsse der Schulkonferenzen. Zu erwarten ist, dass bei näherer Beschäftigung mit den geschilderten Sachverhalten ggf weitere Schulkonferenzen aus gleichen Gründen wie bei der Frauenlobschule eine Zustimmung ablehnen, Dann bestünde auch bei diesen Schulen für das Land keine Rechtsgrundlage die entsprechenden Zuwendungen an die Stadt zu zahlen.

Schulverwaltung will zukünftig Schulen besser beteiligen

Immerhin hat die Schulverwaltung im Laufe des Gerichtsverfahrens bereits zugesichert, dass bei zukünftigen Verfahren das Prozedere zur Auswahl eines OGS-Trägers grundlegend verändert wird, insbesondere dass zukünftig jede Schulkonferenz bereits vor Beginn des Ausschreibungsverfahren die auszuschreibende schulspezifische Kooperationsvereinbarung zur Mitgestaltung und Zustimmung vorgelegt werden soll. Eine solche Veränderung des Verfahrens wäre für die Zukunft hinsichtlich Mitwirkung der Schulen in Sachen Auswahl OGS-Träger als erster großer Schritt in die richtige Richtung zu werten. Dieser Schritt alleine reicht jedoch noch nicht aus, um den rechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung gerecht zu werden, weitere Schritte müssen folgen.

Die STADTGESTALTER, die die Schulkonferenz der Frauenlobschule bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach Kräften unterstützt haben, werden in diesem Sinne weiter auf Schulverwaltung und Politik einwirken, damit die Schulverwaltung mindestens für die Zukunft die Mitwirkungsrechte der Schulen achtet und die Belange und Bedürfnisse der Schulen, bei den Auswahlverfahren der OGS-Träger hinreichend berücksichtigt.

Einsatz, Engagement und Courage von Eltern und Lehrerinnen an der Frauenlobschule vorbildlich

Weiterhin ist anzumerken, dass Schulkonferenz und Schulleitung der Frauenlobschule durch ihre Hartnäckigkeit es erst ermöglicht haben, dass die bisherige Verfahrensweise von der Stadt aufgegeben werden muss. Das geschilderte Verfahren zeigt, dass engagierte wie couragierte Eltern und Lehrerinnen, die sich konsequent für die Rechte ihrer Schule einsetzen, viel für die Schulen und die Stadt erreichen können. Die STADTGESTALTER würden sich wünschen, dass sich auch andere Bochumer Schulen daran ein Beispiel nehmen und sich mit mehr Mut und Engagement für die Belange und Bedürfnisse ihrer Schüler*innen einsetzen und sich von Schulverwaltung und Schulaufsicht nicht den Schneid abkaufen lassen.

Neuer OGS-Träger überzeugt bisher nicht

Abschließend zu erwähnen ist, dass die Frauenlobschule feststellen muss, dass der neue OGS-Träger bisher die mit dem Schulträger vereinbarten Anforderungen an die personelle Ausstattung der OGS-Betreuung sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht nicht erfüllen kann. Auch in diesem Punkt scheinen sich die Befürchtungen der Schule leider zu Bewahrheiten. Sollte dieser Zustand anhalten, wäre eine Kündigung gegenüber dem OGS-Träger die notwendige Folge.

13 Aug

48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt

Nach der Fehlentscheidung zahlreiche Grundschulen zu schließen, hat es die Stadt versäumt rechtzeitig neue Klassenräume und Schulen zu bauen. So müssen viele Grundschulkinder jetzt in Containern unterrichtet werden, wobei selbst die an sechs Schulen fehlen. Wieder einmal zeigt sich das Desinteresse von Stadt und Stadtpolitik an Bildung und guten Schulen.

Wie viel Wert eine Stadt und die Stadtpolitik Bildung und Schulen beimessen, zeigt sich am Zustand und der Ausstattung der städtischen Schulen. Eine Stadt die Schulkinder in Containern unterbringt, weil sie es fahrlässig versäumt hat, entsprechend der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen rechtzeitig die benötigten Klassenräume zu bauen, bringt deutlich zum Ausdruck, was von sie von Schulen und Bildung hält, nämlich wenig.

2012 – Der Auslöser des Problems: Schließung der Grundschulen

Das Problem von zu wenig Klassenräumen hat die Stadt selbst geschaffen. 2012 beschloss die Politik die Zahl der Grundschulen von 51 auf 43 zu reduzieren. Vorhersehbar falsche Annahmen über die Entwicklung der Schülerzahlen führten zu dieser folgenschweren Fehlentscheidung, Bei der Berechnung des Raumbedarfs war die Schulverwaltung im damaligen Schulentwicklungsplan von einer Schülerzahl von 28-30 Kindern für jede Klasse ausgegangen, obwohl vom Land längst eine Herabsetzung auf 22-23 Kinder pro Klasse beschlossen worden war (Das Märchen von Schulschließungen aufgrund abnehmender Schülerzahlen).

Obwohl sie es besser hätte wissen müssen, schloss die Bochumer Politik vier Grundschulen ganz, dazu drei Teilstandorte. Vier weitere Grundschulen wurden zu Teilstandorten anderer Schulen degradiert. In Summe fielen 76 Klassenräume für über 1.700 Schüler und Schülerinnen weg.

2018 – Die große Zahl fehlender Klassenräume wird erkannt

Im Verfahren zur Aufstellung des folgenden Schulentwicklungsplans bis zum Jahr 2018 stellt die Stadt wenig überraschend fest, dass die Zahl der benötigten Klassenräume in Folge der geschlossenen Schulen dramatisch zu niedrig lag. Auf einmal stellt man fest, dass in den nächsten 5 Jahren die Zahl der Grundschüler um 1.220 steigen würde und im Schuljahr 2022/23 in den städtischen Schulen insgesamt 12.025 Kinder unterrichtet werden müssten. Bei der angestrebten durchschnittlichen Klassengröße von 22,5 Schülern würden Räume für 534 Klassen benötigt. Übriggeblieben waren aber nur Räumlichkeiten für 447 Klassen (Entwicklungsplan für die Grundschulen ist unbrauchbar)

In der Stadt stellte also bereits 2018 fest, dass ein zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten für 80 bis 90 Klassen bestehen würde. Wobei nur ein Teil des Bedarfs durch die Reaktivierung von Räumlichkeiten in bestehenden Grundschulen, besonders Teilstandorten befriedigt werden könne, Um die verbleibenden Räumlichkeiten bereitstellen zu können, müssten trotzdem vier bis fünf Grundschulen (= 48 bis 54 zusätzliche Klassenräume) neu gebaut werden oder die bestehenden Grundschulstandorte um entsprechend viele neue Klassenräume erweitert werden (Falsche Grundschulschließungen kosten die Stadt 50 Mio. Euro).

Der Neubau von zusätzlich vier 4-zügigen Grundschulen kostet bei derzeitigen Baukosten mindestens 90 Mio. Euro., denn die Kosten für den Ersatzneubau der Feldsieper Grundschule liegen aktuell bei 23 Mio. Euro (WAZ vom 06.09.21). Werden statt Schulneubau die bestehenden Schulen um neu zu bauende Klassenräume erweitert, wird das aufgrund der zusätzlichen Kosten für das Bauen im Bestand und der höheren Fixkosten aufgrund der höheren Zahl an Baustellen in Summe voraussichtlich nicht viel günstiger. Schon 2018 wurde also erkennbar, die politische Fehlentscheidung von 2012 würde für die Stadt ein sehr teures Nachspiel haben.

Bis 2023 – Die Schulverwaltung sitzt das Problem aus

Obwohl schon der Schulentwicklungsplan 2018 den umgehenden Neubau von mindestens 48 neuen Klassenräumen hätte zur Folge haben müssen, geschah in dieser Hinsicht in den folgenden 5 Jahren nichts. In der Stadt der gepflegten Langsamkeit blieb die Schulverwaltung untätig und hoffte, das Problem würde sich von selbst lösen.

Darüber hinaus weigerte sich die Politik von sich aus die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen  und das nötige Geld bereit zu stellen. Entsprechende Anträge von STATGESTALTERn, CDU und FFB um Planung und Bau der benötigten Grundschulen endlich auf den Weg zu bringen, lehnte die Rot-Grüne-Koalition zuletzt 2022 in den Beratungen für den Stadthaushalt 2023/24 ab (Anträge 3a, 3b und 15).

Gleichzeitig musste die Stadtverwaltung aufgrund der Prognosen zu den Schülerzahlen für den neuen Schulentwicklungsplan 2022 erkennen, dass sich das Raumproblem an den Schulen nicht in Luft auflösen würde. Gemäß letzter Prognose soll die Zahl der Schulkinder bis zum Schuljahr 2025/26 auf fast 12.500 steigen und auch 10 Jahre später (2035/36) noch bei 11.200 liegen.

Notlösung Container

Da die Schulverwaltung es jedoch über 5 Jahre verpasst hatte vorausschauend zu handeln und rechtzeitig für eine ausreichende Zahl neuer Klassenräume zu sorgen, blieb nur Zeit für eine eilig zusammengeschusterte Notlösung. Bis zum Schuljahr 2022/23 brachte man 20 Klassen in Containern unter, bis 2023/24 sollten weitere 24 folgen und dann noch zwei weitere bis zum Ende des gleichen Schuljahrs (WAZ vom 25.04.23).

Allerdings gelang auch dieser Plan nicht. Zu Beginn dieses Schuljahrs blieben an sechs Grundschulstandorten die geplanten Containeraufstellplätze auf den Schulhöfen leer. Die Stadt hatte eine rechtzeitige Bestellung versäumt (WDR vom 09.08.23). Mangels Klassenräumen müssen die Schulen jetzt improvisieren.

Schulverwaltung unfähig

Die Schulverwaltung erwies sich erneut als unfähig ihre Aufgaben zu erfüllen. Zuletzt hatte man bei der neuen OGS-Vergabe für die Grundschulen, die Schulkonferenzen übergangen (Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen) und schafft es auch 24 Jahre nach Beauftragung nicht die Bochumer Schulen mit zeigemäßen Radständern auszustatten (Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung).

Nachdem Grüne und SPD das Problem selbst verursacht haben, indem sie zunächst die Grundschulen geschlossen und dann die rechtzeitige Errichtung der erforderlichen Klassenräume verhindert hatten, zeigten sie sich jetzt scheinheilig verärgert darüber, dass die Kinder in Containern untergebracht werden müssen, bzw. gar die Container dafür fehlen. Zudem werden fehlende Sanitäreinrichtungen an den Container bemängelt (WAZ vom 23.05.23).

Nur mit guten Schulen lassen sich Lehrkräfte und Familien für die Stadt gewinnen

Die grundsätzliche Einsicht, dass man nur mit gut ausgestatteten Schulen im besten baulichen Zustand Familien und Lehrkräfte für die Stadt gewinnen kann und nicht mit im Hauruck-Verfahren auf dem Schulhof aufgebauten Containerklassen (Lehrkräftemangel in Bochum hat auch lokalpolitische Gründe), scheint bei den Verantwortlichen indes weiterhin zu fehlen. Auch das gerade für eine gute Integration und geringe Arbeitslosigkeit optimal ausgestattete Schulen die Voraussetzung sind (Alarmierende Zahlen – Höchste Zeit sich ernsthaft um Integration zu bemühen), scheint in der Stadtpolitik bisher nicht angekommen zu sein.

So wird die schlechte Schulpolitik der letzten Jahrzehnte auch in der Bochumer Sozialstatistik bei den Schulempfehlungen sichtbar. Bis zum Schuljahr 2019/20 erreichte in fünf Stadtbezirken (Westenfeld, Hamme, Werne, Kruppwerke, Wattenscheid-Mitte) die Mehrheit der Bochumer Grundschüler und -schülerinnen im Durchschnitt keine uneingeschränkte Empfehlung für die Realschule. Zum Schuljahr 2021/22 hat sich die Zahl um einen weiteren Bezirk (Günnigfeld) erhöht (Interaktive Sozialbericht Bochum). Anstatt sich zu verbessern, verschlechtert sich die Lage an den Grundschulen.

In Bochum ist die Stadtpolitik bisher nur bereit in Schulen zu investieren, wenn die Kosten dafür zu einem wesentlichen Teil von Land oder Bund übernommen werden.

Man gibt große Teile der Investitionen in Schulgebäude zudem für wenige Prestigeprojekte aus, die sich auch aufgrund von schlechtem Projektmanagement unfassbar verteuern. Allein das Schulzentrum Gehrte wird nach derzeitigem Stand um 69 Mio. Euro, teurer als ursprünglich geplant, das Projekt Gesamtschule Mitte/ Feldsieper Schule um 40,5 Mio. Euro (Kosten für Gesamtschule explodieren). Das Geld, das nur diesen beiden Bauprojekte zusätzlich kosten, hätte also locker ausgereicht, um die 48 zusätzlich erforderlichen Klassenräume an den Grundschulen im Zeitraum 2018-2023 zu errichten.

Zusammenfassung: 5 Ursachen für das Container-Desaster

Die Ursachen für das Container-Desaster lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Für Stadt und Stadtpolitik haben die Bedürfnisse von Schulkindern und Schulen keine Priorität.
2. Man ist nicht bereit, die nötigen Gelder für baulich gute und gut ausgestattete Schulen bereit zu stellen.
3. Vorhandene Gelder werden in außer Kostenkontrolle geratenen Bauprojekten verschwendet.
4. Die Stadt gefällt sich in gepflegter Langsamkeit. Man ist nicht bereit und in der Lage drängende Probleme wie die Unterbringung von Kindern in geeigneten Klassenräumen, rechtzeitig und vorausschauend zu organisieren.
5. Es fehlt die Bereitschaft, das Schulverwaltungsamt effizient zu organisieren, und Schulen und Bildung in den Mittelpunkt der Stadtpolitik zu stellen

Somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Schulverwaltung durch den nächsten Skandal auffällig wird.

02 Apr

Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen

Böse Überraschung bei einigen Bochumer Grundschulen: Ab dem nächsten Schuljahr sollen die Kinder nicht mehr von dem Träger im offenen Ganztag betreut werden, mit dem die Eltern, Kinder und Lehrkräfte seit Jahren hochzufrieden sind. Ab dem 01.08.23 soll ein anderer übernehmen. Obwohl die Schulen die Betroffenen sind, wurde die Neuvergabe an ihnen vorbei organisiert. Eltern, Schulleitungen und Lehrkräfte sind aufgebracht. Um die Vorgänge aufzuklären haben die STADTGESTALTER Akteneinsicht genommen.

Beispiel Frauenlobschule, Bochum-Hiltrop: Seit Jahren organisiert der gemeinnützige Träger Outlaw gGmbH mit großem Einsatz und enger Einbindung in die Schulgemeinschaft den offenen Ganztag. Jetzt teilt das Schulverwaltungsamt mit, ab August 2023 wird die SPD-nahe AWO, die Organisation des offenen Ganztagstags (OGS) übernehmen. Ausgerechnet der Träger soll zukünftig wieder die Kinder im offenen Ganztag betreuen, dessen Vertrag die Schulkonferenz vor Jahren gekündigt hatte, weil dieser den Anforderungen der Schule an die OGS nicht gerecht wurde.

Schulen. Eltern und Lehrkräfte beklagen Intransparenz und fehlende Beteiligung

Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung der Frauenlobschule wie weiterer Grundschulen sind erzürnt, dass die Neuvergabe über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde und sie als Betroffene nicht wirklich in das Vergabeverfahren eingebunden wurden (WAZ vom 17.03.23).

Die STADTGESTALTER nahmen Akteneinsicht, um zu prüfen wie die Vergabefahren gelaufen sind. Es bestätigt sich, die Beteiligung der Schulen bzw. der Schulkonferenzen, dem höchsten Gremium jeder Schule, dass bei Grundschulen paritätisch durch Eltern wie Lehrkräfte besetzt ist, war in jeder Hinsicht unzureichend. Darüber fiel auf, dass bei den Verfahren in einem Punkt die Vorgaben des Schulgesetztes missachtet wurden.

Eigentlich sollte man erwarten, dass eine solch wichtige Entscheidung, wie wer die Schulkinder auf welche Weise im offenen Ganztag (OGS) betreut, nur in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgt. Denn die Eltern und Lehrkräfte vor Ort wissen naturgemäß am besten, wie der Ganztag an der Schule organisiert werden sollte und von wem. Doch die Akteneinsicht ergab, die Schulen wurden außen vorgelassen.

Die Ergebnisse der Akteneinsicht

Eine Beteiligung der Schulen fand eigentlich nur am Anfang der Vergabeverfahren statt. Alle Schulen sollten der Schulverwaltung ein von der Schulkonferenz beschlossenes OGS-Konzept zusenden.

Bewertungsgremium wurde nicht eingerichtet – Gemäß den Beschlüssen des Stadtrates vom 28.09.2017 (Vorgänge 20172075 und 20172076) sollte im nächsten Schritt des Verfahrens zu jeder Schule ein Bewertungsgremium gebildet werden, das die im Vergabeverfahren eingehenden Bewerbungen von möglichen OGS-Trägern bewerten sollte. Dieses Bewertungsgremium sollte aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum sowie der jeweiligen Schule bestehen.

Entgegen den Vorgaben der entsprechenden Ratsbeschlüsse, bildete das Schulverwaltungsamt jedoch keine entsprechenden Bewertungsgremien. Stattdessen stellte die Verwaltung eine Bewertungsmatrix mit 3 Hauptkriterien auf, die sich in insgesamt 10 Unterkriterien untergliedern. 9 der 10 Kriterien wurden durch den Stadtrat vorgegeben (Vorgang 20172075), ein weiteres Unterkriterium fügte die Verwaltung hinzu.

Bewertungskriterien und Gewichtung unzureichend – Dazu nahm die Verwaltung eine Gewichtung der Kriterien vor. Auch diese wurde weder vom Stadtrat vorgegeben, noch mit den Schulen abgesprochen. Ebenfalls wurde den Schulen nicht die Möglichkeit gegeben den Kriterienkatalog um eigene Wertungskriterien zu erweitern, mit denen bei der Bewertung schulspezifische Besonderheiten hätten berücksichtigt werden können. Im vorgesehenen Bewertungsgremien hätten die Bewertungskriterien und deren Gewichtung zwischen Schulverwaltung und Schulen besprochen und abgestimmt werden müssen. Das konnte mangels entsprechender Gremien nicht geschehen.

Zudem erscheint die Gewichtung einiger Kriterien fragwürdig. So wurde die laufende Fortbildung der OGS-Kräfte höher gewichtet als deren Quantität und Qualität.

OGS-Konzepte nicht ausreichend berücksichtigt – Das von den Schulen ausgearbeitete OGS-Konzept floss so gut wie gar nicht in die Bewertung ein. Die Mühe eigene Bewertungskriterien in die Bewertungsmatrix aufzunehmen, um bei der Bewertung die besonderen Merkmale des OGS-Konzeptes der jeweiligen Schule berücksichtigen zu können, sparte man sich. Es wurde lediglich ein allgemeines Unterkriterium “Berücksichtigung schulspezifischer Besonderheiten” aufgenommen und mit nachrangiger Gewichtung versehen, so dass das eingereichte OGS-Konzept letztlich für die Bewertung der Angebote der möglichen OGS-Träger quasi bedeutungslos wurde.

Punktevergabe fragwürdig – Auch die Bewertung der Angebote der möglichen Träger nach den einzelnen Kriterien erfolgte auf fragwürdige Weise. Für jedes Unterkriterien konnte die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums prinzipiell mit 10, 8, 6, 4 oder 2 Punkte bewertet werden. Jedoch wurde die Vergabe von 8 Punkten bei acht von zehn Kriterien unmöglich gemacht. Das führt im Ergebnis zu einer unangemessen hohen Punkteabwertung für den Fall, in dem ein Angebot in einer Bewertungskategorie nur knapp besser war als das andere, also eigentlich die Bewertung 10 zu 8 Punkten angemessen gewesen wäre, jetzt aber die nur leicht schlechtere Erfüllung des Kriteriums automatisch zu einer Abwertung um 4 (auf 6 Punkte) statt nur um 2 Punkte (auf 8 Punkte) führte, was sich letztlich unangemessen stark auf die Gesamtbewertungszahl auswirkt.

Ohnehin fraglich erscheint wie eine Bewertung der Kriterien nach Punkten möglich war, da die Vorgaben des Rates eigentlich nur eine Bewertung, Erfüllung des jeweiligen Kriteriums oder Nicht-Erfüllung des Kriteriums möglich macht. (Vorgang 20172076).

Fehlender Realitätscheck bei Konzepten der Träger – Weiterhin erscheint bedenklich, dass in die Bewertung nur eingeflossen ist, was die möglichen OGS-Träger in ihren Konzepten vollmundig versprochen haben bzw. als prinzipiell möglich angekündigt haben. So versprechen die Träger beispielsweise eine bestimmte personelle Ausstattung. Angesichts des aktuellen Personalmangels im sozialen Bereich ist aber fraglich, ob das zugesicherte Personal dann real auch bereitgestellt werden kann. Denn das Personal, das gemäß Angebot an den offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden soll, haben die möglichen Träger nicht etwa schon angestellt, nein, sie müssen es erst einstellen, wenn ihnen die Trägerschaft der OGS tatsächlich übertragen wird. So sucht die AWO-Ruhr-Mitte aktuell händeringend Personal für dutzende Stellen (Stellenangebote AWO).

Entscheidung allein auf Basis der Bewertung der Verwaltung – Die Bewertung der Konzepte der möglichen Träger erfolgte letztlich durch die Verwaltung, die Schule wurde, anders als der Stadtrat es vorgesehen hatte, nicht beteiligt. Zwar wurde der Schulleitung die Bewertungsmatrix vorgelegt, damit sie zu 9 von 10 Unterkriterien eine eigene Bewertung abgeben konnte. Jedoch wurde anschließend diese Bewertung ohne Rücksprache mit Schule und Schulleitung verworfen und durch eine eigene Bewertung der Verwaltung ersetzt. Die Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers erfolgte damit ausschließlich auf Grundlage der Bewertung durch die Verwaltung..

Eigentlich hätte in dem Bewertungsgremium Einvernehmen über die Bewertung zwischen Schulverwaltungsamt und Schulen bzw. Schulkonferenz  und hinsichtlich der Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers hergestellt werden müssen. Dazu konnte es jedoch nicht kommen, da solche Gremien gar nicht geschaffen wurden. Die Verwaltung entschied über die Köpfe der Schule hinweg.

Zustimmung von Schulkonferenzen wurde nicht eingeholt – Es folgte am 21.12.2022 eine Mail an die Schulleitungen, dass diese dringend den entsprechenden Vergabeentscheidungen des Schulverwaltungsamtes zustimmen müssten, also im Fall von mindestens drei Grundschulen auch einem völlig unerwarteten Wechsel des Trägers der OGS zum neuen Schuljahr 2023/24 (WAZ vom 01.03.23).

Allerdings bedarf es gemäß §65 (2) 3. i.V.m. § 9 (3) SchulG-NRW nicht der Zustimmung der Schulleitung, sondern der Schulkonferenz, wenn im Anschluss an eine Vergabe eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger und dem zukünftigen Träger der OGS geschlossen werden soll. Das Schulverwaltungsamt versuchte jedoch die Kooperationsvereinbarungen ohne Beteiligung der Schulkonferenzen zu schließen. Dies ist ausweislich des Wortlauts des Schulgesetzes rechtswidrig.

Gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes müssen an allen betroffenen Grundschulen die Schulkonferenzen einberufen werden, um ihnen die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen vorzulegen und über diese abstimmen zu lassen. Wird in einer Schulkonferenz einer Vereinbarung nicht zugestimmt, wird diese nichts rechtwirksam. Der ausgewählte Träger kann ohne Zustimmung der Schulkonferenz nicht mit der Übernahme der OGS beauftragt werden. Eine Zustimmung allein der Schulleitung ohne zustimmenden Beschluss der Schulkonferenz ist rechtswidrig und hat keine Rechtskraft.

Nach aktuellem Kenntnisstand hat sich nur an einer der betroffenen über 50 Grund- und Förderschulen die Schulkonferenz mit der Kooperationsvereinbarung beschäftigt und darüber abgestimmt. An der Frauenlobschule hat die Schulkonferenz am 28.03.23 einstimmig beschlossen der Kooperationsvereinbarung aufgrund der ungenügenden Beteiligung der Schule und der mannigfachen Verfahrensmängel im Vergabeverfahren nicht zuzustimmen.

Dringend sind Beschlüsse der Schulkonferenzen gemäß §65 (3) i.V.m. §9 (3) SchulG-NRW an allen anderen Schulen nachzuholen. Die Schulleitungen sind gesetzlich verpflichtet die Schulkonferenzen einzuberufen und die Mitglieder und Mitgliederinnen des Gremiums über den Ablauf der Vergabeverfahren zu informieren, über die Mängel der Beteiligung zu beraten und die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen zur Abstimmung vorzulegen. Sollten Kooperationsvereinbarungen ohne Zustimmung der Schulkonferenz von Schulleitungen unterschrieben worden sein, sind diese Unterschriften zur “Zustimmung” umgehend zurück zu ziehen.

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, die Einschätzung der Schulen, Eltern und Lehrkräfte der betroffenen Schulen ist richtig. Eine echte Beteiligung der Schulen gab es nicht. Das Vergabeverfahren war für die Schulen intransparent. Die Vorgaben des Stadtrates (Bewertungsgremium) wie des Schulgesetzes (Zustimmung Schulkonferenz), in welcher Weise die Schulen bzw. Schulkonferenzen hätten an dem Verfahren beteiligen werden müssen, wurden missachtet.

Darüber hinaus fand zudem keine Beteiligung statt wie sie in der Sache angemessen gewesen wäre. Die Organisation der OGS ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullalltags und des Lebens der Kinder an den Schulen. Eine gut geführte und in den Unterrichtstag eingebundene OGS hat einen entscheidenden Einfluss auf den Schulerfolg. Es hätte also von Seiten der Verwaltung alles dafür getan werden müssen, die Schulen an den OGS-Vergabeverfahren zu beteiligen und ihre Ein- und Vorgaben zu berücksichtigen. Das Ziel hätte sein müssen, die Entscheidung, wer zukünftig die OGS trägt, gemeinsam mit den Schulen zu treffen. Die Verwaltung hatte sicher zu stellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und alle Belange der Schulen in den Verfahren berücksichtigt werden. Es war und ist aber nicht ihre Aufgabe – ohne die Schulen zu kennen – über die Köpfe von Eltern, Schulleitung und Lehrkräften hinweg für diese Entscheidungen zu treffen. Das Selbstverständnis der Verwaltung bedarf in dieser Hinsicht dringend einer Korrektur.

Neue Vergabeverfahren

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Stimmen Schulkonferenzen den Kooperationsvereinbarungen mit zukünftigen OGS-Trägern aufgrund der Mängel im Vergabeverfahren und ihrer ungenügenden Beteiligung nicht zu, ist das Vergabeverfahren nach Ansicht der STADTGESTALTER zu wiederholen, auch wenn das Schadenersatzforderungen, der von der Verwaltung ohne Rücksprache mit den Schulen ausgewählten Träger nach sich zieht.

02 Okt

Lehrkräftemangel in Bochum hat auch lokalpolitische Gründe

An 11 Universitäten in NRW werden Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet. Unter anderem an der Ruhr-Universität in Bochum. Eigentlich sollten sich genug Absolventen entscheiden in Bochum zu bleiben, um an den Schulen dort zu unterrichten. Doch die Stadt und die städtischen Schulen sind nicht attraktiv genug. Also herrscht auch in Bochum Lehrkräftemangel.

Laut Bezirksregierung Arnsberg fehlen an den Bochumer Schulen aktuell fast 60 Lehrerinnen und Lehrer (Radio Bochum 26.09.22). Um Ausfälle durch Krankheit, Schwangerschaft und anderen Gründen jederzeit ausgleichen zu können, sollte die Lehrerversorgung an den Schulen bei 105% liegen. An Bochumer Grund-, Förder- und Berufsschulen liegt das Versorgungsdefizit im Moment bei 7 Prozentpunkten, bei Gesamt- und Realschulen sind es 6%P. Etwas entspannter stellt sich die Lage bei Hauptschulen, Sekundarschulen, Berufsschulen und Weiterbildungskollegen dar, dort sind es bis zu 5%P (WAZ vom 20.07.22). An den Gymnasien in Bochum wie in NRW gibt es dagegen – mit Ausnahme von Mangelfächern wie Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Technik, Kunst und Musik – ein Überangebot an Lehrer*innen (Lehrermangel! Allein in NRW sind schon 4.400 Stellen an Schulen unbesetzt).

Lehrerkräftemangel hat besonders in prekären Stadtteilen fatale Auswirkungen

Besonders schlimm ist die Lage derzeit an den Grundschulen. Dabei ist an einigen Schulen das Problem erheblich größer als bei anderen. Bei manchen Grundschulen fehlt jede vierte Lehrkraft. Das liegt oft am Ruf der Schulen. Liegen die Schulen in prekären Stadtteilen mit sehr heterogener Schülerschaft, in Schulgebäuden deren Zustand und Ausstattung deutlich zu wünschen übriglässt, bewerben sich auf Lehramtsstellen dort noch deutlich weniger Lehrer und Lehrerinnen als sonst schon.

Es kommt zu einem Teufelskreis. In Stadtteilen, die von Verelendung und Verwahrlosung bedroht sind, ist der Lehrkräftemangel besonders groß, und damit das Risiko hoch, dass die Kinder ganz oder teilweise gar nicht mehr ordnungsgemäß beschult werden können. Da, wo gute Schulen und Bildung am nötigsten wären, ist der Mangel am größten. Keine Lehrer*innen, keine guten Schulen und Bildung und damit für die Kinder keine Chancen, Perspektiven und soziale Teilhabe. An Schulen, in denen Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit den Alltag prägen, wollen aber wiederum keine Lehrer und Lehrerinnen unterrichten. Und so verschärft sich die Lage immer weiter.

Bochum schafft es nicht Lehramtsstudierende in der Stadt zu halten

Grundübel des Lehrkräftemangels ist sicher, dass das Land über Jahrzehnte nicht genug Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet hat, da der Bedarf an Lehrkräften dramatisch unterschätzt wurde. Doch eigentlich sollte Bochum der Mangel weniger betreffen als andere Städte, denn die Stadt ist eine der Orte in NRW, an dem die zukünftigen Pädagogen ausgebildet werden. 5 Jahre dauert ein Lehramtsstudium bis zum Masterabschluss, 18 Monate Vorbereitungszeit schließen sich an. Eine lange Zeit, die die Studierenden einen großen Teil ihrer Zeit zum Studium und Referendariat in Bochum verbringen oder im Idealfall sogar in der Stadt wohnen. Anzunehmen wäre, wenn den Studierenden die Stadt und die Arbeitsbedingungen in den Schulen der Stadt gut gefallen, setzen sie alles daran in Bochum zu bleiben. Doch das sehen viele offenbar anders und verlassen Bochum nach dem Staatsexamen nur zu gerne. Entsprechend ist der Mangel an Lehrkräften auch in Bochum kritisch und nur wenig dramatischer als in den anderen Städten des Ruhgebiets.

Zu schlechte Arbeitsbedingungen

Das hat besonders zwei Gründe, die Lebensqualität in der Stadt ist nicht hoch genug und die Arbeitsbedingungen sind an vielen Bochumer Schulen auch nicht die besten. Baulicher Zustand, Ausstattung, Digitalisierung sowie Schulorganisation sind oft schlecht. Dazu ist die Lernsituation an manchen Schulen sehr herausfordernd. Das gilt besonders für solche in Stadteilen, in denen den Schüler*innen grundlegende deutsche Sprachkenntnisse fehlen und die Eltern den Kindern mangels eigener Schulbildung kaum helfen können.

Über Jahrzehnte vernachlässigten Stadt und Politik die städtischen Schulen und trafen eklatante Fehlentscheidungen. So schloss man 2012/2013 noch Grundschulen (Falsche Grundschulschließungen kosten die Stadt 50 Mio. Euro), die heute fehlen. Jetzt will die Stadt in jedem Stadtbezirk eine neue Grundschule bauen. Die Pläne kommen aber nicht voran. Derweil kämpfen die bestehenden Grundschulen mit zu vielen Kindern und zu vollen Klassen.

Ebenfalls fehlen an vielen Schulen Sporthallen, die Lehrschwimmbecken sind häufig marode, an manchen Schulen unbenutzbar. Immer noch verfügen nicht alle Schulen über einen Glasfaseranschluss, nur wenige über ein flächendeckendes schnelles WLAN-Netz. Dass Schule und Bildung bei den regierenden Parteien SPD und Grüne nie eine Lobby hatten, sieht man vielen Schulen in Bochum an.

Fehlende Lebensqualität

Hinzu kommen die Mängel bei der Entwicklung der Stadt. Das ÖPNV-Netz im Ruhrgebiet ist schlecht. Ein flächendeckendes Netz sicherer Radwege gibt es in Bochum immer noch nicht. Die Straßen und Plätze stellen sich überwiegend grau und trostlos dar. Viele Stadtteilzentren sind ausgestorben, statt lebendigen Stadtteilplätzen findet man nur öde Parkplätze vor. Der Niedergang der Innenstädte von Wattenscheid und Bochum ist unübersehbar. Die City sieht beliebig aus. Attraktivität, Flair und Ambiente sucht man vergeblich. Nur das Bermuda3Eck ist beliebt und zieht jeden Abend Menschen aus dem ganzen Ruhrgebiet in das Stadtzentrum. Mangelnde Instandhaltung, Fehlplanungen, Sauberkeit und Ordnung trüben das Stadtbild zusätzlich.

In Konkurrenz zu anderen deutschen Großstädten hat Bochum in Sachen Stadtentwicklung und Lebensqualität den Anschluss verpasst. Winkt den in Bochum frisch ausgebildeten Lehrern und Lehrerinnen eine Stelle außerhalb des Ruhgebiets, so schmerzt es sie regelmäßig wenig Bochum zu verlassen. Der Wegzug wird oft als Verbesserung empfunden.

Der Lehrkräftemangel in Bochum hat also ebenfalls lokalpolitische Ursachen. Der Stadt fehlt es an der erforderlichen Attraktivität um die Menschen zu halten. Gesuchte hochqualifizierte Menschen wie Lehrer und Lehrerinnen wollen in modernen Städten mit höchster Lebensqualität wohnen und an Schulen arbeiten, die sich im Topzustand befinden und bestens ausgestattet sind. Zu diesen Städten gehört Bochum bisher nicht.

Nur mit hochmodernen Schulen mit bester Ausstattung und hoher Lebensqualität kann die Stadt Lehrkräfte gewinnen

Den über Jahrzehnte entstandenen Rückstand bei der Stadtentwicklung aufzuholen wird kurz- und mittelfristig kaum möglich sein. Die Stadt kann in kürzerer Frist allerdings deutlich mehr für ihre Schulen tun. Das Ziel muss die Schaffung hochmoderner Schulen mit bester Ausstattung sein. Dies ließe sich schneller erreichen und würde auch den Schülern und Schülerinnen sehr zu Gute kommen. Um die Lehrer*innen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten, könnte, wie von den STADTGESTALTERn bereist 2019 vorgeschlagen, die Stadt die Schulen zudem mit Schulmanagern ausstatten, die unter anderem die Beschaffung von Ausstattung, den Betrieb der Schulgebäude, die Digitalisierung sowie das schulische Berichtswesen organisieren (Modellprojekt für bessere Grundschulen).

Lokalpolitische Maßnahmen, die geeignet sind kurz- bis mittelfristige Lehrkräfte zu gewinnen, gibt es sonst nur wenige. Einige Kommunen zahlen Prämien, andere bieten Lehramtsstudenten Stipendien an, deren Annahme dazu verpflichtet einige Jahre vor Ort als Lehrkraft zu arbeiten. Wieder andere Gemeinden versuchen Lehrkräfte mit vergünstigtem Wohnraum in guten Wohnlagen zu locken. Der Aufwand für solche Maßnahmen ist jedoch hoch. Fraglich ist, wie viele Lehrkräfte sich damit wirklich zusätzlich gewonnen lassen und wie viele diese Angebote annehmen, aber auch ohne Anreize in die Stadt gekommen bzw. dort geblieben wären.

Kurzfristig wird die Stadt die Mangellage also nicht  beseitigen können. Trotzdem muss sie jetzt aktiv werden und alles tun, um die Attraktivität von Schulen und Stadt deutlich zu erhöhen, damit sich zumindest auf lange Sicht genug Lehrkräfte für die Bochumer Schulen gewinnen lassen..

13 Jun

Schulamt verhindert, dass bedürftige Kinder Schultablets vom Jobcenter erhalten

Das Bochumer Schulamt wies die Bochumer Schulen an, die Formulare für Zuschüsse vom Jobcenter zum Erwerb von Tablets zur Teilnahme am Distanzunterricht, so auszufüllen, dass die entsprechenden Anträge vom Jobcenter abgelehnt wurden. Der Schuldezernent verweigert jetzt die Aufklärung dieses Skandals.

Kinder, die in Familien leben, deren Eltern von Transferleistungen leben, haben Anrecht auf einen Zuschuss, von dem Sie ein Tablet kaufen können, mit dem die Kinder am digitalen Schulunterricht teilnehmen können. Dieser Zuschuss ist beim Jobcenter zu beantragen.

Schulamt weist Schulleitungen an Zuschussbescheinigungen ungültig zu machen

Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Schulleitung allerdings ein Formular des Jobcenters ausfüllen, mit dem die Schule bescheinigt wird, dass das Kind am Distanzunterricht teilnimmt und dafür das Tablet benötigt wird. Das Schulamt wies die Leitungen der Bochumer Schulen in einer Mail im Februar jedoch an, genau diesen Passus im Formular zu streichen:

Zuschussbescheinigung, ungültig gemacht von Schulleitung

Entsprechend lehnte das Jobcenter aufgrund der ungültig gemachten Bescheinigungen sämtliche entsprechend gestellten Anträge ab. Eltern wandten sich wegen dieses Vorgangs sowohl an die WAZ wie auch an die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“. Auf Nachfrage bestätigten diverse Schuleitungen das Vorgehen sowohl gegenüber der WAZ wie PARTEI und STADTGESTALTERn.

Das Schulamt machte die Teilnahme von ohnehin benachteiligten Kindern am Distanzunterricht unmöglich

Der Vorgang ist ein Skandal. Dem Schulamt musste klar sein, dass mit der Streichung des zu bescheinigenden Passus im Formular, die gesamte Bescheinigung vom Jobcenter nicht mehr anerkannt werden würde. Man ließ also die Eltern bewusst Zuschüsse mit ungültig gemachten Bescheinigungen beantragen, in dem Wissen, dass diese abgelehnt würden. Gemäß Beitrag der WAZ vom 13.05.21 wollte das Schulamt mit der Streichung des Passus verhindern, dass durch die Bescheinigungen bescheinigt würde, dass es Kinder in Bochum gibt, die mangels Endgeräts bisher nicht am Distanzunterricht teilnehmen konnten.

Schuldezernent verweigert Aufklärung

Bisher ist nicht bekannt, wie groß die Zahl der Eltern an den rund 100 Schulen der Stadt ist, die sich ungültig gemachte Bescheinigungen ausstellen ließen um einen Zuschussantrag beim Jobcenter zu stellen, der dann abgelehnt wurde. Auf die bereits am 25.03.21 zur Aufklärung des Sachverhalts gestellte Anfrage der Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ (Anfrage 20211002) verweigert der Schuldezernent Dieckmann bisher die Antwort. Obwohl Anfragen von Fraktionen des Stadrates binnen zwei Monaten zu beantworten sind, erfolgt eine Antwort bis heute nicht. Dieses Vorgehen ist leider typisch für die Arbeitsweise des Schuldezernenten. Ständig werden in seinem Dezernat Anfragen gar nicht, verspätet und wenn zumeist unzureichend beantwortet (U.a auch Anfrage 20203162Anfrage 20203163).

Das Schulamt versucht indes die Schuld für den skandalösen Vorgang auf die Leiter*innen der Schulen zu schieben, man habe die Streichung im Formular nicht angeweisen, sondern nur einen „internen Diskussionsbeitrag“ an die Schulleitungen übermitteln wollen (WAZ vom 13.05.21). Die Schulleitungen, allerdings sahen und sehen in der Mail eine Anweisung, die als dringende Empfehlung formuliert wurde.

Die Leidtragenden sind wieder einmal die ohnehin benachteiligten Schüler*innen

Wieder einmal versagen der Schuldezernent und das Schuldezernat, genau da, wo die Stadt Bochum ohnehin schon Jahrzehnte zurück liegt, im Bereich Schule und Bildung. Denjenigen, die durch fehlende individuelle Förderung und mangelhafte Ausstattung der Schulen ohnehin benachteiligt werden, verweigerte das Schulamt auch noch die Anschaffung eines Endgerätes, das erforderlich ist, um dem Distanzunterricht zu folgen. Im Ergebnis konnte eine erhebliche Zahl Bochumer Schulkinder über Monate durch das Versagen des Schulamtes nicht am Unterricht teilnehmen. Das Versäumnis des Schulamtes wird voraussichtlich für einige Kinder hinsichtlich ihres Schulerfolgs schwerwiegende Folgen haben.

Dass das Schulamt bewusst verhindert hat, dass bedürftige Kinder am digitalen Unterricht teilnehmen können, ist der eine Teil des Skandals, jetzt zu verhindern, dass der Skandal aufgeklärt wird, der zweite. Nach aktuellem Stand gab es bis heute kein Bemühen des Schuldezernenten, den betroffenen Eltern und Kindern nunmehr korrekt ausgefüllte Bescheinigungen zu übermitteln, verbunden mit der Bitte, die Geräte damit erneut beim Jobcenter zu beantragen.

SPD, Grüne und Oberbürgermeister geben Dezernenten trotz Versagen Rückendeckung

SPD, Grüne und Oberbürgermeister kümmert der ganze Skandal leider wenig, in der letzten Ratssitzung, bei der die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ die Absetzung des Schuldezernenten forderte (Antrag 20211588), sprach man Dezernent Dieckmann das volle Vertrauen aus, die Entwicklung von Schulen und Bildung sei in Bochum auf gutem Weg. Am Ende stimmten jedoch nur SPD, Grüne und die UWG dafür dem Dezernenten Dieckmann den Schulbereich weiter zu überlassen. Bei Schulen, Eltern sowie Schüler*innen ist das Vertrauen in den Schuldezernenten aufgrund der massiven Fehlleistungen im Bereich der Schulverwaltung, besonders bei der Digitalisierung, ohnehin längst aufgebraucht.

Der Dezernent wird von der rot-grünen Koalition nur noch aus zwei Gründen gehalten, wegen seines SPD-Parteibuches und weil der Anspruch an die Qualität von städtischer Schul- und Bildungspolitik bei beiden Fraktionen sowieso gering ist. So wurde in der Ratssitzung vom 27.05.21 bereits das rechtzeitige Ausfüllen und Einreichen der diesjährigen Förderanträge als besonders herausragende Leistung des Schuldezernents gelobt.

Kaum mehr als das Allernötigste passiert im Bereich Schule in Bochum schon seit Jahrzehnten nicht. Es wird im Wesentlichen nur das gemacht, wofür Bund und Land Gelder bereitstellen. Zu nennenswerten eigenen städtischen Investitionen in den Schulbetrieb sind weder SPD noch Grüne bereit. Der mangelhafte Zustand und die unzureichende Ausstattung vieler Bochumer Schulen sind das sichtbare Ergebnis dieser Politik. Die Ablehnung des Antrags der Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ die Grundschulen mit zusätzlichen 20 Mio. Euro in die Lage zu versetzen, allen Schüler*innen mindestens zu einer Empfehlung zu Realschule zu verhelfen (Antrag 20211586), bestätigt diese Anspruchslosigkeit.

Schwere Versäumnisse im Schuldezernat müssen endlich Folgen haben

Jeder Ausstehende fragt sich, wie solche schwerwiegenden Versäumnisse ohne politisches Nachspiel und Konsequenzen in der Verwaltung bleiben können. Doch der Schuldezernent kann sich darauf verlassen, dass SPD und Grüne ohnehin nicht genau wissen wollen, was im Schuldezernat schiefläuft. Also versucht er die Anfragen der anderen Fraktionen, offenbar mit Rückendeckung des Oberbürgermeisters, der eigentlich die rechtzeitige Beantwortung, zu überwachen hat, zu ignorieren und unbeantwortet zu lassen, wohl in der Hoffnung, dass die Fragesteller vergessen, dass sie die entsprechende Anfrage zur Aufklärung der Fehlleistungen gestellt haben.

Doch der Schuldezernent sollte sicher sein, dass die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ ihn mit dieser Methode auch diesmal nicht durchkommen lassen wird.

17 Feb

Stadt muss für sichere Schulwege sorgen

Morgens 8 Uhr an einer typischen Bochumer Schule: Vor dem Eingang halten wahllos Elterntaxis, blockieren die Straße und die Gehwege zur Schule, um mal eben die Kinder raus zu lassen. Es kommt immer wieder zu haarigen Situationen, bei denen Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen gefährdet werden, auch die, die von anderen Elterntaxis gebracht wurden.

Viele Schulwege sind bisher nicht sicher

Darüber hinaus sind viele Schulen generell schlecht mit dem Rad oder Bus und Bahn zu erreichen. Es fehlen sichere Radwege zu den Schulen und ÖPNV-Verbindungen, die passend zu den Schulzeiten fahren. Manche Gehwege sind für die Schülermassen, die über sie kommen, zu schmal oder in schlechtem Zustand. Manchmal ähnelt die Benutzung einem Hindernislauf. Auch die Querung mancher Straßen, ist nicht sicher möglich. Viele Eltern haben Angst ihre Kinder alleine zur Schule zu schicken, da der Schulweg zu unsicher sei.

Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass es jedem Schüler nach einer Eingewöhnungsphase möglich ist die Schule selbständig und sicher ohne Begleitung der Eltern zu erreichen. Dieser Grundsatz gibt quasi ein Grundrecht der Schüler hinsichtlich seinem Recht auf Selbstständigkeit wieder. Leider werden die Schulwege bisher bei kaum einer Schule in Bochum und Wattenscheid diesem Anspruch gerecht.

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05 Okt

Ein städtisches IT-Kompetenzzentrum für die Schulen

Bisher hängt Bochum in Sachen Digitalisierung der Schulen in der analogen Steinzeit fest. Die Stadt hat es bis heute nicht geschafft die Schulen an schnelles Internet anzubinden. Während die Stadt sich als schnellste Stadt Deutschlands “Gigabit-City” abfeiert, können die Bochumer Schüler das Internet mangels Glasfaseranschlüssen an den Schulen wenn überhaupt, nur im Schneckentempo nutzen.

Bochumer Schulen sollen endlich digital werden

Jetzt endlich will die Stadt diesen eklatanten Missstand beseitigen. Insgesamt will die Stadt Bochum in die Digitalisierung der 70 städtischen Schulen (42 Grundschulen an 49 Standorten, zehn Gymnasien, ein Weiterbildungskolleg, fünf Gesamtschulen, zwei Sekundarschulen, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, sieben Förderschulen an acht Standorten, einer Schule für Kranke, fünf Berufskollegs an acht Standorten) 27 Millionen investieren. 18,9 Millionen erhält die Stadt Bochum zu diesem Zweck aus dem Digitalpakt von Bund und Land, weitere 6 Mio. aus dem Förderprogramm Gute Schule NRW.

Um das Geld sinnvoll auszugeben hat der Stadtrat ein Digitalprojekt für die Schulen auf den Weg gebracht (Beschluss 20193159), das aus zwei Teilprojekten besteht, der Herstellung von Breitbandanbindungen der Schulen (Glasfaserausbau) und dem Medienentwicklungsplan.

Der Medienentwicklungsplan besteht aus drei Säulen: 1 Schulische Medienkonzepte, Unterrichtsentwicklung, Fortbildung, 2 Hardwareausstattung, Netzinfrastruktur, 3 Wartung, Support. Die Angaben zur Organisation der Umsetzung und der auf Dauer erforderlichen Wartung der aufgebauten IT-System und des zu erbringenden Supports ist im städtischen Medienentwicklungsplan jedoch stark nachbesserungsbedürftig.

Die Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ist unzureichend

Die Aufgaben des Schulträgers im Rahmen des Medienentwicklungsplans sind überaus umfangreich und vielfältig (Aktivitäten des Schulträgers im Rahmen der Medienentwicklungsplanung). Wie die Schulverwaltung und die Schulen diese Leistungen erbringen wollen, ist dem Medienentswicklungsplan nur ansatzweise zu entnehmen. Dass eine Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben bei 70 Schulen durch nur 6-7 Vollzeitbeschäftigte möglich sein soll, erscheint, selbst wenn viele Aufgaben an externe Dienstleister abgegeben werden sollen, mehr als fraglich. Offenbar soll ein wesentlicher Teil der Aufgaben auf die Schulen verlagert werden.

Die Schulen sollen mindestens zwei 1st-Level-Beauftragte benennen, die dann zuständig dafür sein sollen, dass die IT-System der Schule ständig aktualisiert und um neue Angebote erweitert werden. Die Beauftragten sollen als Multiplikatoren alle Lehrenden auf die neu installierten IT-Systeme und das Serveradministrationssystem vor Ort einweisen.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplans sollen die Schulen dafür Sorge tragen, dass die verfügbaren digitalen Möglichkeiten in die schulische Programmarbeit inklusive der Qualitätssicherung integriert werden. Dazu verpflichten sich die Grundschulen die Medienkompetenz auf der Basis des Medienpass NRW zu vermitteln, die weiterführenden Schulen entlang des Medienkonzepts zu unterrichten und das alles anhand der üblichen Unterrichtsdokumentationen festzuhalten. Dass das in der beabsichtigten Weise geschieht, wird ebenfalls Aufgabe des 1st-Level-Beauftragten sein. Dazu müssen noch die erforderlichen Fortbildungen im Bereich der Digitalen Medien organisiert werden.

Es stellt sich die Frage, gibt es an allen Schulen überhaupt genug Lehrende, die die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen diese Aufgaben zu übernehmen? Gibt es an den Schulen Lehrkräfte, die diese umfangreichen Tätigkeiten, neben ihrer tagtäglichen Arbeit, quasi noch nebenbei noch erledigen können? Dass kann bezweifelt werden. Die Schulen sind sich vermutlich noch gar nicht bewusst, welche Arbeit da auf sie zurollt.

Zwar ist es sinnvoll, dass an den Schulen umfangreiche Kompetenzen im Umgang mit den neuen digitalen Geräten und Medien bestehen, damit diese viele IT-Angelegenheiten auch ohne die Hinzuziehung Dritter eigenständig erledigen und lösen können, doch dürfen die Schulen auch nicht überfordert werden. Sonst bleiben Geräte und Medien ungenutzt stehen, weil den Lehrenden die Kompetenzen im Umgang damit fehlen, bzw. sie davor zurückschrecken im Hilfefall auf Unterstützung zurück zu greifen, wenn der entsprechende Support nicht so organisiert ist, dass er zuverlässig, schnell und kompetent die verschiedensten Problemstellungen lösen kann.

Die Schulen benötigen Unterstützung von einem städtischen IT-Kompetenzzentrum

Die Schulen brauchen also eine starke zentrale IT-Unterstützung. Das bietet in vielen Städten ein kommunales Medien- oder IT-Kompetenzzentrum . Ein IT-Kompetenzzentrum übernimmt die Verwaltung Strategie und Steuerung der Medienentwicklung, sowie Finanzmanagement, es betreut die gesamte IT-Technik der Schulen und übernimmt dabei das IT-Operationsmanagement Konfigurationsmanagement Sicherheitsmanagement Lizenzmanagement Verfügbarkeitsmanagement. Es ist ebenfalls zuständig für die IT-Verwaltung, die Beschaffung, das Änderungs- und Release-Management, sowie Wartung und Support und die Störungsbearbeitung wie das Service-Level-Management. Ein IT-Kompetenzzentrum ist darüber hinaus der ideale Partner, wenn es um die Förderung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler geht. Durch die Bereitstellung aktueller audiovisueller Bildungsmedien, durch Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer und durch aktive Medienarbeit für Schülerinnen und Schüler unterstützen sie das Lernen mit und über Medien.

Für diese umfangreichen Aufgaben werden 6-7 Mitarbeiter nicht ausreichen. Insgesamt sollen an den Bochumer Schulen fast 12.500 Endgeräte angeschafft werden, dazu entsprechend viele Beamer, Drucker, Vernetzungsequipment, Kameras und viele weitere fachspezifisch einsetzbare IT-Geräte, z.B. für den Physikunterricht. Bisher haben alle in diesem Bereich beim Schulverwaltungsamt tätigen Mitarbeiter eine Verwaltungsausbildung, viel wichtiger ist aber, dass die Mitarbeiter hohe Qualifikationen im IT-Bereich besitzen.

Wie sollte ein IT-Kompetenzzentrum organisiert sein?

Ein städtisches IT-Kompetenzzentrum ist ein Dienstleister, auf den die Schulen für jedweden Support und erforderliche Fortbildungen schnell und zuverlässig zurückgreifen können. Der reibungslose und zeitnahe Erledigung von IT-Problemen ist für einen modernen digitalen Schulunterricht unabdingbar. Dass Schulen, wie heute, teilweise wochenlang auf die Behebung von Fehlern bei IT-Geräten warten müssen, ist nicht hinnehmbar. Kann der Fehler nicht binnen Tagesfrist behoben werden, muss ein Ersatzgerät verfügbar sein oder bereitgestellt werden.

Das städtische IT-Kompetenzzentrum sollte weitgehend selbständig und unabhängig vom Schulverwaltungsamt arbeiten. Die Schulen, für die das Zentrum tätig ist, sollten bei der Organisation der Aufgaben und Tätigkeiten des Zentrums eng eingebunden werden. Zu überlegen wäre, ob das Zentrum nicht besser bei der Wirtschaftsentwicklung, die auch beim Breitbandanschluss der Schulen federführend ist, als beim Schulverwaltungsamt angegliedert werden sollte. Die Strukturen bei der WEG sind deutlich flexibler, mehr IT- und serviceorientiert aufgebaut als die, die bei städtischen Ämtern der Verwaltung vorzufinden sind. Auch ist zu überlegen, ob ein städtisches IT-Kompetenzzentrum nicht gemeinsam mit benachbarten Städten betrieben werden kann. Um so größer das IT-Kompetenzzentrum und um so mehr Schulen betreut werden, desto mehr kompetente Mitarbeiter können umso flexibler eingesetzt werden. Der Service wird besser, während die Kosten sinken.

Der Medienentwicklungsplan sollte also zügig durch ein städtisches IT-Kompetenzzentrum erweitert werden.

13 Apr

Sichtung für optimale Förderung von Grundschulkindern

Die Bochumer Grundschulen weisen eine sehr unterschiedliche Anzahl an Kindern auf, die eine sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Im Schuljahr 2017/2018 gab es in 15 von 36 städtischen Grundschulen weniger als 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderunterstützung, in 12 Schulen unter 10 Kinder, in 8 Schulen 10-21 Kinder und in der Gertrudisschule 68 Kinder (Mitteilung 20183675) .

Zu wenige Schüler erhalten sonderpädagogische Unterstützung – Warum?

Gleichzeitig beklagen Grundschullehrer, dass in vielen Grundschulen Schüler unterrichtet werden sollen, die eigentlich eine sonderpädagogische Unterstützung dringend benötigen würden, diese aber nicht erhalten. Warum ist das so?

Sonderpädagogische Unterstützung können Schüler in folgenden Bereichen erhalten:
1. Lernen,
2. Sprache,
3. Emotionale und soziale Entwicklung,
4. Hören und Kommunikation,
5. Sehen,
6. Geistige Entwicklung und
7. Körperliche und motorische Entwicklung

Diese Förderung zu erhalten ist allerdings nicht so einfach. Voraussetzung ist die Diagnose einer Behinderung oder einer Lern- oder Entwicklungsstörung. Dafür ist ein aufwendiges Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung zu durchlaufen (Fragen und Antworten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf). Diese Verfahren können die Eltern beantragen, nur in Ausnahmefällen kann die Schule den erforderlichen Antrag stellen. Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel auch erst für das dritten Schuljahr stellen.

Diese rechtlichen Regelungen (§19 und 20 SchulG NRW) führen dazu, dass viele Schüler trotz Bedarf keine sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Das hat drei Gründe, Weiterlesen

19 Mai

Entwicklungsplan für die Grundschulen ist unbrauchbar

In Bochum und Wattenscheid werden in den ersten Klassen der Grundschulen statt wie vom Land NRW vorgesehen nicht 22-23 Schüler unterrichtet (Klassenfrequenzrichtwert 22,5*), sondern im Durchschnitt 27 Schüler (Anmeldungen Grundschulen). Die Klassen sind viel zu groß. Zudem soll in den nächsten 5 Jahren die Zahl der Grundschüler um 1.220 auf 12.025 steigen (Prognose der Stadt). In der Folge würde sich die durchschnittliche Klassengröße auf 29-30 Kinder pro Eingangsklasse erhöhen.

Damit die angestrebte Klassengröße von 22-23 Kindern in Zukunft an allen Grundschulen in Bochum und Wattenscheid eingehalten werden kann, müsste die Stadt also dringend umfangreiche Maßnahmen ergreifen um mehr Klassenräume zu schaffen.

Der jetzt dazu mit einem Jahr Verspätung vorgelegte Plan zur Entwicklung der Grundschulen bis 2022/23 (Schulentwicklungsplan 2018) sieht allerdings keine Maßnahmen vor, die geeignet sind die bestehenden Raumkapazitäten nennenswert zu erhöhen.

Schon der letzte Grundschulentwicklungsplan war ein Desaster

Der letzte Schulentwicklungsplan für die Grundschulen wurde 2012 beschlossen. Mit ihm wurde die Zahl der Grundschulen von 51 auf 43 reduziert. Acht Schulen wurden geschlossen oder zu Teilstandorten anderer Grundschulen degradiert. Das geschah schon damals in dem Wissen, dass die Schließungen dazu führen würden, dass die damals angestrebte Reduzierung der Klassengrößen auf 24 und weniger Kinder unmöglich werden würde (Das Märchen von Schulschließungen aufgrund abnehmender Schülerzahlen). Weiterlesen