25 Apr.

Grüne bleiben in Bochum Autopartei

Bei der Überplanung der Königsallee sollen sich die Fußgänger*innen auf einem wesentlichen Teilstück den Gehweg weiter mit den Radfahrer*innen teilen. Anders als in anderen Städten, stimmen die Grünen in Bochum solchen Planungen zu. Denn für einen sicheren Radweg hätten 24 Parkplätze entfallen müssen.

Wenn es in Bochum bei Radverkehrsprojekten darum geht, soll der Autoverkehr zugunsten des Rad- oder Fußgänger*innenverkehrs auch nur ein bisschen Federn lassen, entscheiden die Grünen in Bochum für den Autoverkehr. Selbst der Erhalt von Parkplätzen hat seit jeher immer wieder Vorrang vor der Anlage sicherer Rad- und Gehwege. Aus diesen Gründen hatten sich die Grünen zuletzt auch vehement gegen die Verkehrsberuhigung des August-Bebel-Platzes ausgesprochen.

Ernsthaft haben sich die Grünen in Bochum noch nie für den Radverkehr interessiert. Seit über 20 Jahren bilden sie zusammen mit der SPD die Mehrheit im Stadtrat. Doch von dem bereits in den 90er Jahren vom Stadtrat verabschiedeten Radverkehrskonzept wurden in über 20 Jahren nicht mal alle damals als dringlich eingestuften Maßnahmen umgesetzt (20 Jahre Radverkehrskonzept, kaum Zählbares passiert).

Grüne werfen Grundsatz zur baulichen Trennung von Geh- und Radwegen über Bord

Dass sich ihre Einstellung zum Thema Radverkehr geändert habe, geben die Grünen aller 5 Jahre zum Besten, immer in Wahlkampfzeiten und anschießend im Koalitionsvertrag. Kaum ist die Wahl gelaufen, interessieren die guten Vorsätze allerdings nicht mehr, so auch diesmal: 

Bei den Positionen zur Wahl 2020 hieß es im Wahlprogramm der Bochumer Grünen unter Punkt 1. noch klipp und klar: Abschaffung gemeinsamer Fuß- und Radwege.

Screenshot, Webseite, Die Grünen, Bochum

Dazu hatte Rot-Grün noch im November im Koalitionsvertrag festgelegt:
Grundsätzlich ist eine klare Trennung von Geh- und Radwegen bei Neuanlagen und auch in Grünanlagen (Grummer Teiche, Hofsteder Bach etc.) vorzusehen. Die besonderen Anforderungen an die Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrer*innen sind grundsätzlich besonders zu beachten.“ Auszug Koalitionsvertrag Rot-Grün November 2020

Kaum geht es um das erste größere Radverkehrsprojekt in der neuen Wahlperiode, schon werfen die Grünen ihre Positionen und „Grundsätze“ über Bord. Auf 400 Meter stadtauswärts sollen sich die Zufußgehenden wieder einmal den Gehweg mit den Radfahrenden teilen, denn die Grünen sind nicht bereit, die Fahrspuren für das Auto zu verschmälern und auf 24 Parkplätze zu verzichten.

Dabei wissen auch die Grünen, ein kombinierter Radweg widerspricht den Empfehlungen für den Bau von Radverkehrsanlagen (ERA), denn er ist weder für Radfahrer*innen noch für Fußgänger*innen sicher, schon gar nicht komfortabel. Fußgänger*innen müssen ständig auf Radfahrer*innen in ihrem Rücken achten. Die Radfahrenden wiederum müssen die Fußgänger*innen “wegklingeln”, um sich einen Weg zu bahnen. Radfahrende können kaum mehr als Schritttempo fahren. Eine der wichtigsten Achsen des zukünftigen Radverkehrsnetzes wird mit Zustimmung der Grünen über 400 Meter zu einer Langsamfahrstrecke umgebaut. Ein attraktives Radverkehrsnetz schaffen geht anders.

Selbst alternative Vorschläge prüfen zu lassen lehnten die Grünen kategorisch ab (Gemeinsamer Geh- und Radweg an der Königsallee muss nicht sein). Radverkehr wird von den Bochumer Grünen nur da unterstützt, wo er keine spürbare Einschränkung für den Autoverkehr bedeutet.

Neue Radwege an der Königsallee bleiben Stückwerk

Daher wird der jetzt beschlossene Bauabschnitt über Jahre Stückwerk bleiben. Denn nur zwischen Arnika- und Wohlfahrstraße soll es an der Königsallee neue Radwege geben bzw. sollen die Radfahrer neu über den Gehweg geführt werden. Danach und davor ist auch für die nächsten Jahre keine Überplanung der aktuell für Radfahrer*innen unzumutbaren Verkehrsführung geplant. „Erst soll der neu gebaute Abschnitt validiert werden.“, so lautet die Ausrede für die weitere Untätigkeit. Der wahre Grund, wollte man auf weiteren Abschnitten der Königsallee Radverkehrsanlagen anlegen, die den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) entsprächen, müsste man dafür Flächen nutzen, die heute vom Autoverkehr beansprucht werden, u.a. müssten Stellplätze entfallen. Für die Bochumer Grünen undenkbar.

Wieder zeigt sich, Mobilitätswende und Klimaschutz sind für die Bochumer Grünen nicht mehr als leere Worthülsen, ernsthaft verfolgt werden beide Ziele in Bochum nicht. Wie das Beispiel Königsallee bestätigt, hat sich daran auch nach der Wahl 2020 nichts geändert. Wenn es um wirklich substanzielle Maßnahmen für den Radverkehr geht, dann ist mit den Bochumer Grünen nicht zu rechnen,

Auch bei der Führung des Radschnellwegs durch die Innenstadt, werden die Grünen vorrangig die Interessen des Autoverkehrs verteidigen

Das nächste große Thema beim Bochumer Radverkehr ist die Führung des Radschnellwegs (RS1) durch die Innenstadt. Auch da wäre es sehr verwunderlich, wenn sich die Bochumer Grünen für eine Trassenführung direkt durch die Innenstadt aussprechen würden. Es wird wohl auf eine Trasse hinauslaufen, bei der der Radverkehr, um den Autoverkehr nicht zu behindern, weiträumig um die Innenstadt herumgeführt wird. Denn eine Lösung, die zur Folge hätte, dass der Autoverkehr in der Innenstadt zugunsten des Radverkehrs auch nur minimal eingeschränkt werden müsste, ist für die Bochumer Grünen keine Option.

11 Apr.

Bochumer Bäder – Stadt steht vor Trümmerhaufen

Bis spätestens zum 31.12.20 sollte das “Zukunftskonzept” für die Bochumer Schwimmbäder dem Stadtrat vorgelegt werden (Vorlage 10171235/1). So hatte es der Rat 2017 beschlossen. Nichts liegt vor. Die Bäder verrotten weiter. Die Zukunft der Bäder ist weiter ungewiss. Es darf spekuliert werden, welches Bochumer Bad muss wegen technischem Defekt als nächstes für immer schließen.

Das fehlende Bäderkonzept in Bochum ist leider ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die mit entsprechenden Aufgaben betrauten städtischen Ämter und Unternehmen immer wieder über eindeutige Vorgaben des Rates hinwegsetzen. Gleiches ist zuletzt beim Radverkehrskonzept (Stadt und Politik blockieren Radwegeausbau) und der Digitalisierung der Schulen (Digitaloffensive: Tempo bei der Schul-Digitalisierung deutlich erhöhen) geschehen.

Die Stadt widersetzt sich Ratsbeschlüssen und verhindert die Erstellung gesamtstädtischer Konzepte

Wie beim Radverkehr und der Digitalisierung der Schulen fehlt auch bei den städtischen Schwimmbädern seit Jahren ein klares Zukunftskonzept mit Zeitplan, das konsequent umgesetzt wird. Die Vorgaben des Rates, solche Konzepte und Zeitpläne zu erstellen, werden ignoriert, ihre Erstellung hintertrieben. Mit aller Macht wird versucht zu verhindern, dass die Aufgaben anhand klarer Vorgaben des Stadtrates erfüllt werden. Rot-Grün schaut dem Treiben tatenlos zu und billigt es.

Sowohl bei den Bädern wie beim Radverkehr und der Schuldigitalisierung zieht es die Verwaltung vor sich durchzuwurschteln. Die Einsicht, dass eine stringente Entwicklung von Bädern, Radverkehr sowie der Schuldigitalisierung nur auf Basis von gesamtstädtischen Konzepten möglich ist, die die Bedürfnisse der Menschen in der ganzen Stadt im Blick haben und mit denen langfristig zu erreichende Perspektiven und Ziele verfolgt werden, fehlt.

Ursache für die maroden Schwimmbäder ist eine ziel- und konzeptionslose Bäderpolitik

Der marode Zustand der städtischen Schwimmbäder und deren geringe Besucherzahlen ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte dauernden konzeptions- und ziellosen Schwimmbadpolitik der Stadt. Statt einer ordnungsgemäßen Instandhaltung beschränkte man sich auf Flickschusterei. Grundlegendes passierte allenfalls dann, wenn ein Schwimmbad vor dem Kollaps stand (Freibad Werne), in den meisten Fällen geschah aber selbst in diesem Fall nichts, die Stadt schloss das entsprechende Bad einfach (Stadtbad, Bad im Südpark).

Während die Besucherzahlen über Jahre sanken, explodierten die Kosten. So lange, die Bäder von der Verwaltung betrieben wurden, war es zudem üblich, die Kosten klein zu rechnen. Mit Gründung der städtischen Bädergesellschaft 2018 stellte sich heraus, die jährlichen Kosten für die drei Hallenfreibäder, die zwei Freibäder und das Unibad lagen pro Jahr nicht bei 6,5 Mio. Euro wie von der Verwaltung angegeben, sondern tatsächlich bei 9 Mio. Euro/Jahr (Jahresabschluss 2019). Auch hatte das Sport- und Bäderamt durchaus diverse Kalkulationen zur Ermittlung der Höhe des Sanierungsstau bei den bestehenden Bädern erstellen lassen, ob der gigantischen Summen, die sich dabei ergaben, wurden die entsprechenden Gutachten aber in den Schulbladen der Verwaltung versteckt und der Politik vorenthalten, um diese nicht zu verschrecken.

Das Zukunftskonzept für die Schwimmbäder wird seit Jahren verhindert

Irgendwann 2015 erstellte die Verwaltung einen Wasserflächenbedarfsplan auf und ermittelte welche Wasserflächen Schulen und Vereine der Stadt in Zukunft benötigen würden. Auf dieser Basis wäre es möglich gewesen, ein Bäderkonzept für die Gesamtstadt aufzustellen, um dabei zu ermitteln, an welchen Orten in der Stadt Schwimmbäder in welcher Größe benötigt werden (Bochum braucht ein gesamtstädtisches Schwimmbadkonzept). Dabei wäre damals wie heute zu betrachten gewesen, mit welchen Bäderkonzepten (Spaßbad, Freizeitbad, oder Funktionsbad) man wie viele Besucher in die Bäder lockt und in wie weit es sich lohnt die bestehenden Bäder zu sanieren bzw. zu modernisieren oder gleich neue, moderne Schwimmbäder zu bauen. Dazu hätte diese Betrachtung auch eine Standortanalyse umfassen sollen, um dem Ziel gerecht zu werden, dass jeder Einwohner der Stadt und die Schüler*innen jeder Schule ein Bad auch ohne Auto in angemessener Zeit erreichen können.

Doch weder Verwaltung noch Politik waren 2015 bereit ein solches Konzept aufzustellen. Nur auf dem Papier sprach man sich für die Erstellung eines Zukunftskonzepts für die Schwimmbäder aus, tatsächlich wurde die Erstellung systematisch boykottiert. Entsprechend wurde diese über Jahre immer wieder aufgeschoben. Zuletzt mit der Gründung der Bädergesellschaft 2017, als der Rat beschloss, das Konzept müsse erst – viel zu spät – bis spätestens zum 31.12.2020 vorliegen (Vorlage 20171235/1).

Absehbar verstrich nach Ablauf von über drei Jahren selbst dieser Termin ohne das irgendetwas vorgelegt wurde. Der Stadtwerkesprecher musste zugeben, dass die Erstellung des Konzeptes nicht ernsthaft angegangen wurde und bis heute nicht mal die Vorarbeiten abgeschlossen wurden. Gegenüber der WAZ erklärte er: “Die Wasserflächenplanung ist beauftragt. Die Bestandsanalyse läuft zurzeit” (WAZ vom 20.03.21). Empörung bei Rot-Grün, dass die Vorgabe des Rates zur Vorlage des Zukunftskonzeptes für die Bäder erneut nicht eingehalten wurde, ist erwartungsgemäß nicht zu hören. Dass die Verwaltung oder hier die Bädergesellschaft sich verpflichtet fühlt vom Rat vorgegebene Termin einzuhalten, wird ohnehin nicht erwartet. SPD und Grüne waren in dieser Hinsicht noch nie bereit bei der Stadt den erforderlichen Respekt gegenüber Entscheidungen des Stadtrates einzufordern oder gar durchzusetzen.

SPD und Grüne haben versprochen, was sie nicht halten können

Aber für SPD und Grüne gibt es noch ein viel schwerwiegenderes Problem. Allen ist klar, dass eine Bäderlandschaft, die deutlich mehr Besucher anlockt und den städtischen Haushalt mit deutlich weniger Kosten pro Jahr belastet, voraussichtlich nicht den Weiterbetrieb der bestehenden Hallenfreibäder vorsehen wird, sondern viel mehr den Bau neuer attraktiverer Bäder an anderen, besser erreichbaren Standorten. Ein Bäderkonzept, das die ganze Stadt im Blick hat, wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein zentrales Spaß- und Freizeitbad mit funktionalem Schwimmbadteil und daneben zwei bis drei funktionale Hallenbäder für das Schul- und Vereinsschwimmen sowie ein Freibad und das Unibad vorschlagen (Bochum braucht ein gesamtstädtisches Schwimmbadkonzept). Damit würde das Bäderkonzept diametral dem Versprechen von Rot-Grün entgegenstehen, alle noch bestehenden Badstandorte zu erhalten.

So befinden sich SPD und Grüne seit Jahren in einem Dilemma. Entweder sie brechen ihr Versprechen alle Badstandorte zu erhalten und verfolgen ein modernes Bäderkonzept oder sie halten an ihrem Versprechen fest und versuchen weiter das Bäderkonzept zu verhindern. Das Verhindern des Bäderkonzepts verhindert jedoch gleichzeitig moderne und attraktive sowie für den Schulsport geeignete Schwimmstätten. Die jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhaltung werden weiter steigen, während die Besucherzahlen auf lange Frist weiter abnehmen. Schon heute decken die Eintrittspreise nur noch 15 % der jährlich anfallenden Kosten. Da andererseits die Stadt das Geld für die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Bäder nicht hat und auch aus dem Betrieb bei langfristig abnehmenden Besucherzahlen nicht erwirtschaften kann, werden auch die Bäder in Linden, Langendreer und Hofstede wie schon die Bäder in Höntrop und Werne sowie das Stadtbad in wenigen Monaten bis Jahren ihren Geist aufgeben und stillgelegt werden müssen, vermutlich dann für immer. Spätestens wenn der Zuschuss für die Bäder die 10 Mio. Marke überschreitet, wird Rot-Grün das Versprechen alle Badstandorte zu erhalten, nicht mehr einhalten können.

Ein Zukunftskonzept für die Bochumer Schwimmbäder ist unumgänglich

Weiter zu versuchen das Zukunftskonzept für die Bäder zu verhindern, schadet also der Stadt, denn damit wird eine marode Bäderlandschaft konserviert, die die meisten Einwohner*innen für unattraktiv halten, mit Bädern die durchweg für das Schulschwimmen ungeeignet sind, die aber die Stadt Unsummen kostet. Es ist höchste Zeit umzudenken.

04 Apr.

Sport- und Spieleboxen für Bochum

Sportboxen enthalten Sport- und Fitnessgeräte wie Hanteln, Matten, Terraband, Yogamatte oder Faszienrolle, die Sportbegeisterte mit der entsprechenden App an einem öffentlichen Sportplatz ausleihen können. In Bonn, Mannheim, Marburg und Münster gibt es das schon. Demnächst auch in Bochum?

Fitness im Freien ist nicht erst seit Corona auch ein Trend in Deutschland. Dazu haben seit über fünf Monaten die Fitnessstudios zu. Trotzdem wollen sich die Menschen bewegen und was für ihren Körper tun. Um Menschen dazu an öffentlichen Sportplätzen die Gelegenheit zu geben, haben Städte wie Bonn, Mannheim, Marburg und Münster die ersten Sportboxen aufgestellt. Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” möchte vorschlagen, solche Boxen auch in Bochum aufzustellen.

Was ist eine Sportbox?

Eine solche vandalensichere Sportbox ist etwas größer wie ein Stromkasten. Darin befindet sich ein umfangreiches Verleihangebot für Fitnesstrainingsequipment. Es stehen Trainingsmaterialien wie Medizinbälle, Kettlebells oder Super-/ Minibands zur Verfügung. Es bietet sich an solche Boxen an öffentlichen Sportplätzen aufzustellen oder an öffentlichen Plätzen und Parks, die sich eignen dort zu trainieren. In Bochum wären nach Ansicht von PARTEI und STADTGESTALTERn zum Beispiel das Urban Green am Hausacker, die neue Sportanlage Dickebank oder der von den STADTGESTALTERn vorgeschlagene Jugendplatz am City-Tor-Süd ideale Standorte.

TURNBARsportbox

Wie funktioniert eine Sportbox?

Die Benutzung der Sportbox kostet nichts. Zur Benutzung ist lediglich die Registrierung über eine App erforderlich. Dort kann der Nutzer dann die Sportbox auswählen, an der er trainieren möchte. Mit der App wird im Trainingskalender die persönliche Trainingszeit gebucht. Vor Ort an der Sportbox wird die Box mit dem Handy geöffnet, die gewünschten Trainingsgeräte werden entnommen und los geht’s mit dem Fitnesstraining. Über die App kann der Nutzer sich auch kleine Videos anschauen, die zeigen wie man einzelnen Geräte richtig nutzt und weitere Tipps für Übungen abrufen. Auch Desinfektionsmittel und Tücher zum Reinigen der Geräte befinden sich in der Sportbox.

Damit die Geräte nicht gestohlen werden können, ist die Sportbox vandalensicher gebaut. Über den Buchungskalender der App lässt sich nachvollziehen, wenn jemand sich nicht an die Bestimmungen hält, Geräte beschädigt oder entwendet. Sollte es einen Corona-Fall an einer Sportbox geben, so ermöglicht die App eine Kontaktnachverfolgung.

In Münster ist die Sportbox ein voller Erfolg. Die Stadt ist hochzufrieden mit dem Start des Projekts im vergangenen Jahr. Aktuell prüft die Stadt weitere Standorte einzurichten, um künftig mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, die Sportbox zu nutzen (Sportbox der Kommune begeistert Bürger).

Noch eine Idee: Spieleboxen

Die Überlegungen von PARTEI und STADTGESTALTERn gehen noch einen Schritt weiter. Nach dem Prinzip der Sportboxen könnte die Stadt auch Spieleboxen in der Stadt aufstellen. Diesen Boxen könnten Interessierte dann über die App Spielgeräte für Boule, Boccia, Ogo, Kricket, Slacklines, Grossyenga oder Gesellschaftsspiele wie Schach oder Mensch Ärgere Dich Nicht entnehmen. Spieleboxen könnten in den Parks und auf Plätzen der Stadt aufgestellt werden, wo sich schon heute die Bochumer*innen gerne aufhalten.

Betreuung und Finanzierung von Sport- und Spieleboxen

Die Anschaffung von Sport- und Spieleboxen könnte die Stadt übernehmen. Eine Sportbox inklusive Solarmodul kostet derzeit rd. 17.500 Euro. Möglich wäre aber auch eine ganz oder teilweise Finanzierung durch Spenden oder einen Sponsor. In gleicher Weise werden die in der Stadt aufgestellten Bücherschränke zum Beispiel vom USB sponsert (USB-Bücherschränke).

Die Unterhaltung der Boxen könnte das Sportamt übernehmen, es wäre aber auch eine Betreuung durch den Stadtsportbund, Sportjugend oder eine ähnliche Organisation denkbar.

Sport- und Spieleboxen erhöhen die Attraktivität von Sportanlagen, Parks und Plätzen. Sie sind ein Gewinn für das städtisches Leben, fördern die Aktivität der Menschen und machen so die Stadt noch ein kleines bisschen lebenswerter. Das gilt besonders für die Corona-Zeit, in der sich Menschen besonders oft und gerne an der frischen Luft aufhalten wollen und sollen.

Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” wünscht sich daher, dass ihr Vorschlag möglichst schnell umgesetzt werden kann.

28 März

Stadtrat lehnt Beiräte für Jugend, Menschen mit Behinderung und Senioren ab.

Zur Kommunalwahl versprachen eigentlich alle Parteien und Gruppierungen mehr Bürgerbeteiligung, bei der Ratssitzung am Donnerstag zeigte sich, richtig ernst nehmen SPD, Grüne und CDU diese Zusage allerdings offenbar nicht.

Politik für Bürger*Innen heißt Politik mit Bürger*Innen. Insbesondere die von politischen Entscheidungen betroffenen Menschen müssen möglichst gut über die laufenden politischen Vorhaben informiert werden. Darüber hinaus müssen sie viel mehr Gelegenheiten bekommen sich mit diesen zu beschäftigen, ihre Einschätzungen dazu abzugeben sowie Anregungen dazu einzubringen. In letzter Konsequenz müssen auch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Betroffenen, wo es möglich und sinnvoll ist, mitentscheiden können. Das alles zusammen macht echte politische Teilhabe und Bürgerbeteiligung aus.

Echte Interessenvertretungen von Jugendlichen, Senioren und behinderten Menschen

Für eine bessere Beteiligung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen sieht die Gemeindeordnung NRW eine besondere Möglichkeit vor (§ 27a GO-NRW) vor, die Einrichtung von Beiräten für besondere gesellschaftliche Interessengruppen.

Die Idee solcher Interessenvertretungen ist, dass gesellschaftliche Gruppen wie Senioren, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung, aus Ihrer Mitte eigene Vertreter*innen in einen Beirat der Stadt wählen können, der sich dann mit den Vorlagen des Stadtrates beschäftigt, die die entsprechenden Gruppen besonders betreffen. Zum Beispiel würde sich der Beirat für behinderte Menschen besonders mit dem Ausbau von Straßen befassen und darauf hinwirken, dass dieser auch wirklich barrierefrei erfolgt. Jugendliche würden in ihrem Beirat darauf achten, dass der Ausbau von Plätzen und Angebote für Jugendliche auch in ihrem Sinne erfolgen. Senioren hätten ein besonderes Augenmerk darauf wie die Pflegeplanung der Stadt erfolgt und dass es in diesem Bereich ein attraktives Angebot gibt, das auch der Nachfrage gerecht wird.

Derartige Beiräte hätten gleichzeitig das Recht eigene Anregungen und Vorschläge zu entwickeln und diese dem Rat direkt zur Entscheidung vorzulegen. Auch sind solche Beiräte der Ort, wo alle Vorlagen der Verwaltung mit Ratsmitgliedern diskutiert werden können. Denn einem funktionierenden Beirat sollten neben den Interessenvertreter*innen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen auch Ratsmitglieder aller Fraktionen angehören.

In Bochum fehlt Jugendlichen, Senioren und Menschen mit Behinderung eine echte politische Interessenvertretung

Derartige Beiräte gibt es in Bochum bisher leider nicht. Die “Beiräte” genannten Gremien des Rates sind rechtlich keine Interessenvertretungen gesellschaftlicher Gruppen, sondern Ausschüsse mit lediglich beratender Funktion, deren Mitglieder von den Fraktionen regelmäßig mit Parteifreunden besetzt werden. Die Beiratsmitglieder werden also nicht von den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen gewählt oder bestimmt.

Auch gibt es solche unechten “Beiräte” nur für Senioren (“Leben im Alter”) und für Frauen (“Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation”). Jugendliche verfügen über gar keine Interessenvertretung in der Politik, Menschen mit Behinderung ebenso wenig. Immerhin gibt es aber die von engagierten Menschen mit Behinderung organisierte Arbeitsgemeinschaft für Behinderte, die von der Verwaltung über viele Planungen informiert und um eine Einschätzung gebeten wird. Eine offizielle und echte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, die mit den entsprechenden Rechten eines Beirats ausgestattet ist, stellt die Arbeitsgemeinschaft jedoch nicht dar, auch wenn die AG immer wieder durch ihre gewissenhafte Arbeit und nachdrückliche Interessenvertretung auffällt.

PARTEI und STADTGESTALTER haben die Schaffung echter Beiräte vorgeschlagen

Aufgrund der dargestellten Defizite bei der Bürgerbeteiligung der genannten gesellschaftlichen Gruppen im Stadtrat hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in der letzten Ratssitzung beantragt entsprechende echte Interessenvertretungen für Senioren, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen mit vollen Mitwirkungsrechten von Beiräten gemäß § 27a GO-NRW zu schaffen:

Jugendbeirat – “Jugendparlament”: Dieses Gremium sollte die jungen Menschen unter 16 repräsentieren, die bei der Kommunalwahl keine Stimme haben. In den Schulen sollten die Vertreter*innen für dieses Gremium gewählt werden.

Seniorenbeirat: Die Interessenverteter*innen dieses Beirats sollten sich bereits im Rentenalter befinden. Diese könnten von den Senioren im Rahmen der Kommunal- oder einer anderen stadtweiten stattfindenden Wahl mit gewählt werden.

Beirat für Menschen mit Behinderungen: Die Mitglieder dieses Beirats sollten von den Interessengruppen der behinderten Menschen benannt werden. Wobei darauf zu achten ist, dass die unterschiedlichsten Behinderungen im Beirat durch entsprechende Vertreter repräsentiert werden, also u.a. Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose, Sprachbehinderte, Körperbehinderte.

Neben den Interessenvertreter*innen der gesellschaftlichen Gruppen sollten den Beiräten nach dem Vorschlag von PARTEI und STADTGESTALTERn Vertreter*innen aller Fraktionen des Rates angehören, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht. Jeweils ein/e Vertreter*in der Beiräte sollte zudem berechtigt sein, an allen Ausschusssitzungen des Rates, mit beratender Stimme teilzunehmen.

SPD, Grüne und CDU lehnen die Beteiligung von echten Interessenvertretungen ab

Leider waren insbesondere SPD, Grüne und CDU nicht bereit den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen mehr politische Teilhabe einzuräumen. So erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, es reiche aus, dass die Bedürfnisse der Jugendlichen in Bochum im Rahmen der Jugendforen abgefragt würden, eine weitergehende Beteiligung, insbesondere sich bei den aktuellen politischen Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, direkt einzubringen, lehnten sowohl er wie seine Fraktion ab. Grüne und CDU stimmten ebenfalls gegen den Antrag von PARTEI und STADTGESTALTERn. Auch sie sahen keinen Anlass den Menschen mehr Beteiligung zu ermöglichen.

Dabei waren die Anregungen und Impulse aus den beiden bestehenden Beiräten für Frauen und Senioren in der Vergangenheit doch eher spärlich gesät. Als echte Interessenvertretungen der entsprechenden Gruppen fielen die “Beiräte” nur sehr vereinzelt auf. Hier besteht also weiter Handlungsbedarf. Das Ziel aller Fraktionen sollte es sein Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung aktiv an den politischen Entscheidungen zu beteiligen. Dafür muss die Politik aber auch bereit sein den Beiräten die erforderlichen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Beiräte sollten nicht als Alibi eingerichtet werden. Ziel sollte es nicht sein, die Beiräte mit Parteifreunden zu besetzen, damit diese möglichst wenig den politischen Alltag des Stadtrates stören.

Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” wird weiter an der Forderung festhalten, dass die Stadt Bochum echte Interessenvertretungen für Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen schafft. Die Fraktion ist zuversichtlich, dass auch SPD, Grüne und CDU in nicht allzu ferner Zukunft ihren Widerstand gegen echte Interessenvertretungen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen aufgeben werden.

22 März

Stadt fehlt Konzept zum zukünftigen Bedarf von Büroflächen

Gegen den Homeoffice-Trend mietet die Stadt Bochum immer weitere Büroflächen für teures Geld an und will jetzt noch mindestens 3,2 Mio. Euro mehr ausgeben, um die neuen Räumlichkeiten den heutigen Bedürfnissen einer immer mobileren und kommunikativeren Arbeitswelt anzupassen.  Der Stadt fehlt ein Konzept wie sie dem zukünftig abnehmenden Bedarf an Büros gerecht werden will.

Für 15,50 Euro pro Quadratmeter mietet die Stadt 15.000 qm Büroflächen im neuen Viktoria Karree am Husemannplatz an (26,5 Mio. Subvention für Einkaufszentrum), darüber hinaus sollen für 13,50 Euro/qm weitere 1.960 qm in neuen 6. Stockwerk des Technischen Rathaus angemietet werden (WAZ vom 22.07.19). Jetzt will die Stadt diese Fläche für “neue Arbeitswelten” der Verwaltung herrichten lassen, was weitere Kosten in Höhe von mindestens 3,2 Mio. Zur Folge hat. Dabei wurden Kosten für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen bei den Räumlichkeiten im Viktoria Karree, die diese Maßnahme ebenfalls nach sich zieht, ausdrücklich noch nicht berücksichtigt, da die noch nicht feststehen (Vorlage 20200561).

Mehr Homeoffice bedeutet weniger Bedarf an Büroflächen

Im Gegenzug sollen im Viktoria Karree zusätzliche 80 (866 statt 786) und im 6. Stock des Technischen Rathaus zusätzliche 44 “Arbeitsplatzorte” (167 statt 123) entstehen. Bei dem von der Verwaltung verfolgten Konzept “Neuer Arbeitswelten”, rechnet die Stadt mit Arbeitsplatzorten, die teilweise durch mehrere Mitarbeiter*innen genutzt werden können, die wechselweise auch von zu Hause arbeiten können. Wie die Coronapandemie gezeigt hat, ist in dieser Hinsicht das Potential enorm und auch der Wunsch der Verwaltungsmitarbeiter, einen Teil ihrer Arbeit vom Heimarbeitsplatz zu erledigen, stark gewachsen. Es stellt sich trotzdem die Frage wird dieses Potenzial durch das neue Arbeitsweltenkonzept ausgeschöpft? Wie viele städtische Mitarbeiter*innen wollen nach der Pandemie, wie viel von zu Hause aus arbeiten? Welche Verwaltungsstandorte kann und will die Stadt zukünftig aufgeben? Wie viel Kosten sollen auf diese Weise wie eingespart werden? Dazu finden sich in der genannten Verwaltungsvorlage (Vorlage 20200561) leider keine Antworten, denn ein Konzept zur zukünftigen Entwicklung der Anmietung von Büroflächen gibt es bisher nicht.

Aufgrund der pandemiebedingten Entwicklung beim Homeoffice, insbesondere der damit verbundenen neuen Erfahrungen und gestiegenen Akzeptanz bei Mitarbeiter*innen und Personalräten, sind sämtliche Überlegungen zu diesem Bereich aus Zeiten vor der Pandemie obsolet. Die Möglichkeiten von Homeoffice sind grundlegend neu zu bewerten. Die während der Pandemie gesammelten Erfahrungen zeigen, dass viel mehr Mitarbeiter*innen als angenommen ihre Arbeit zumindest teilweise von zu Hause erledigen können und dazu auch bereit sind.

Eine grundlegende Neuberechnung der städtischen Büroflächenbedarfe ist erforderlich

Die Verwaltung müsste also die Bedarfe an Präsenzarbeitsplatzorten in den verschiedensten Ämtern und Bereichen der Verwaltung völlig neu berechnen. Erst auf dieser Grundlage ließe sich dann der neue Bedarf an Büroflächen ermitteln. In einem weiteren Schritt wäre zu entscheiden, welche Büroflächen aufgegeben werden sollten, weil diese nicht mehr benötigt werden. Dabei sollten verschiedene Entscheidungskriterien Anwendung finden, insbesondere ob die Flächen den veränderten Anforderungen an Arbeitsplatzorte gerecht werden, die Anmietungskosten sowie die Standorte der Gebäude. Denn Ziel sollte es sein die Verwaltung auf möglichst wenige nah beieinander liegende Standorte zu konzentrieren.

Es ist also verwunderlich, dass die Stadt für die neu zu errichtenden Büroflächen zwar ein in jedem Fall sinnvolles Konzept für neue Arbeitswelten umsetzen will, ein Konzept zur zukünftigen Entwicklung der Anmietung von Büroflächen aber fehlt und bisher auch nicht angekündigt wurde. Dabei müsste ein solches Konzept die Basis für die Entscheidung sein, an welchen Standorten, wie neue Arbeitsplatzorte geschaffen werden sollten. Ohne ein solches Konzept ist zu befürchten, dass die Stadt langfristige Mietverträge für Büroräumlichkeiten eingeht, die mittel- bis langfristig gar nicht mehr benötigt werden, weil sich die Arbeit zu einem wesentlichen Teil zu den Mitarbeiter*innen nach Hause verlagert hat.

Der Bau von stadteigenen Gebäuden ist der langfristigen Anmietung von Büroflächen vorzuziehen

Insgesamt bleibt auch die Frage unbeantwortet, in wie fern die Verwaltung prüft, ob nicht auch ein Kauf oder ein Neubau von Gebäuden die Anmietung von Flächen beenden könnte. In zahlreichen Beispielen hat die Berechnung von Kosten im Nachhinein gezeigt, dass das Anmieten auf Dauer immer teurer war als eigene Gebäude zu errichten und zu nutzen.

Im Gegenteil, Flächen, die im städtischen Besitz sind, könnten teilwiese auch vermietet werden und auf diese Weise Einnahmen generiert werden, anstatt, wie beim Viktoria Karree geschehen, mit der Anmietung von Büroflächen Einkaufszentren quer zu subventionieren (26,5 Mio. Subvention für Einkaufszentrum). Eine Anmietung ist eigentlich nur für Büroräumlichkeiten sinnvoll, für die mittel- bis langfristig kein Bedarf gesehen wird und die dann, wenn sie nicht mehr benötigt werden, wieder schnell abgestoßen werden können. Gegenüber einer Anmietung von Räumlichkeiten über einen Zeitraum von 30 Jahren, wie diese von der Stadt regelmäßig vorgenommen werden, ist der Bau eigener Gebäude aus wirtschaftlichen Erwägungen dagegen immer vorzuziehen.

Vor Zustimmung zu Mehrausgaben von 3,2 Mio. ist eine Neuberechnung des städtischen Büroflächenbedarfs erforderlich

Im Ergebnis ist also eine Entscheidung über die Investition von 3,2 Mio. in “neue Arbeitswelten” in den neu zu errichtenden Räumlichkeiten des Viktoria Karrees und des 6. Stockwerks des technischen Rathauses nur möglich, wenn die Stadt dem Stadtrat eine Neuberechnung der zukünftig von der Verwaltung benötigten Büroflächen auf Basis der grundlegend veränderten Bedingungen vorlegt. Entsprechend kann die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn, der vorliegenden Beschlussvorlage erst zustimmen, wenn eine schlüssige Neuberechnung der zukünftigen Büroflächenbedarfe vorliegt, aus der ebenfalls hervorgeht, welche Gebäude die Stadt in der Zukunft noch nutzen und welche sie kurz- bis mittelfristig aufgeben will und wie sich die Kosten für die Bereitstellung der städtischen Büroräumlichkeiten in den nächsten Jahren dadurch entwickeln werden.

14 März

Straßenschäden durch Frost kosten Bochum Millionen

Die Straßen in Bochum sehen nach einer Frostwoche im Februar schlimm aus. Auf vielen Straßen sind neue Schlaglöcher aufgebrochen, aus Rissen wurden Löcher, aus Löchern Schlaglochkrater. Manche Straßen mussten wegen akuter Schäden ganz gesperrt werden. Die Stadt verfügt immer noch nicht über das bereits 2016 vom Rechnungsprüfungamt angemahnte Konzept zur frühzeitigen Reparatur und Erhaltung der Straßen. SPD, Grüne und CDU lehnten es immer wieder ab. Das kostet die Stadt jetzt Millionen.

Aus kleinen Rissen werden Löcher, aus Löchern Krater. Werden nicht frühzeitig bereits kleinste Risse im Straßenbelag gegen Eindringen von Wasser in den Unterbau abgedichtet, dehnt sich das in die Straße eingedrungene Wasser bei Frost aus und zerstört die Fahrbahndecke samt Unterbau. Ab einem bestimmten Schadensgrad lohnt sich eine Reparatur der Straße nicht mehr, die gesamte Fahrbahn samt Unterbau muss erneuert werden. Das ist richtig teuer.

Mit Straßenerhaltungskonzept hätten Millionenschäden verhindert werden können

Eine Woche Temperaturen von bis zu –15 Grad und viele Straßen in Bochum und Wattenscheid verwandelten sich in Schlaglochpisten. Das Eis zerbröselte den Fahrbahnbelag bis in den Unterbau. So häuft sich neben den vertieften Schlaglöchern jetzt vielerorts das vom Frost zerkleinert Straßenmaterial. Cruismannstraße, Heinrich-König-Straße und Hattinger Straße wurden so stark geschädigt, dass sie die Stadt für Notmaßnahmen zunächst ganz sperren musste, um die Straßen überhaupt wieder befahrbar zu machen. Durch die einwöchige Frostperiode hat sich der Zustand der Bochumer Straßen auf einen Schlag massiv verschlechtert.

Bochum fehlt ein Konzept zur frühzeitigen Reparatur und Erhaltung der Straßen. Maßnahmen zur Straßenerhaltung werden vielfach erst durchgeführt, wenn sich die Schäden aufgetürmt haben und Straßen kaum mehr befahrbar sind. Dabei mahnte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) bereits 2016 ein solches Konzept an (RPA-Bericht zur Straßenunterhaltungs- und Straßeninstandsetzungsarbeiten vom 10.02.2016). Kurzfristigen Reparaturen mit denen weitere erhebliche Folgeschäden abgewendet werden können, sollte Vorrang eingeräumt werden, so das RPA. Auf diese Weise werde vermieden, dass sich Schadenslagen kostenintensiv immer weiter verschlimmern.

SPD, Grüne und CDU haben vorausschauende Straßeninstandhaltung immer wieder abgelehnt

SPD, Grüne und CDU lehnten ein solches Konzept zuletzt im März 2019 ab (Ratssitzung vom 07.03.2019, Antrag 20190531). STADTGESTALTER und FDP hatten beantragt, ein Straßenerhaltungskonzept auf Basis eines Instandhaltungskatasters einzuführen, dass vorausschauend Instandhaltungsmaßnahmen ermöglicht, mit denen sich im Zeitablauf weitere schwerwiegende Schäden abwenden lassen. Damit der Stadt auf Dauer hohe Summen bei der Instandhaltung der Straßen erspart bleiben. SPD, Grüne und CDU erklärten, es reiche aus erst zu handeln, wenn erhebliche Schäden aufgetreten seien und lehnten vorausschauendes Handeln ab. Das von der Stadt verfolgte Instandhaltungskonzept der Stadt sei erfolgreich, das vom Rechnungsprüfungsamt angemahnte Straßenerhaltungskonzept überflüssig.

Die fatalen Folgen der kurzen Frostperiode im Februar 2021 zeigen, diese Einschätzung war falsch und kostet die Stadt jetzt Millionen. Durch vorausschauendes Handeln hätten viele Forstschäden im Stadtgebiet verhindert werden können. Hätte die Stadt in den letzten Jahren mit Priorität leichte Schäden und Risse ausgebessert, hätte das Wasser an diesen Stellen jetzt nicht in die Straßen eindringen können und der Frost hätte nicht die vielen neuen Schlaglöcher erzeugen können, die seit Februar überall auf den städtischen Straßen zu festzustellen sind.

Straßeninstandhaltung in Bochum ist ohnehin unterfinanziert

Dabei gibt die Stadt ohnehin zu wenig für die Erhaltung und Instandsetzung der Straßen aus. Die Stadt geht davon aus, dass in Bochum rund 12 Mio. Euro pro Jahr nötig wären, um die Substanz einwandfreier Straßen zu erhalten. Abgeschrieben für Abnutzung werden rund 25 Mio. Euro im Jahr. Demzufolge sinkt die Vermögenssubstanz kontinuierlich. Es werden aber nur 3,5 Mio. Euro/Jahr für den Um- und Ausbau von Straßen und weitere 5,7 Mio. EUR p.a. für die betriebliche Unterhaltung bereitgestellt (RPA-Bericht zur Straßenunterhaltungs- und Straßeninstandsetzungsarbeiten vom 10.02.2016).

Dabei ist der Verschleiß und damit der Instandhaltungsbedarf bei den Straßen in Bochum überdurchschnittlich hoch, denn es wird in Bochum deutlich mehr Auto gefahren wie in deutschen Großstädten sonst üblich. Werden in Großstädten sonst nur 30-40 % der Wege mit dem Auto zurückgelegt, sind es in Bochum 54 % (Mobilitätssteckbrief Bochum). Hinzu kommt, Autofahren erzeugen 20 Cent Kosten pro Kilometer, die derzeit nicht durch Steuern und Abgaben der Autofahrer gedeckt sind. Der Stadt fehlen also ohnehin Millionen um die Straßen Instand zu halten, weil Steuern und Abgaben der Verursacher der Schäden die Kosten nicht decken (Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse für Auto und Fahrrad).

Effiziente Straßenerhaltung wird bald wieder Thema im Stadtrat sein

Umso wichtiger ist es, dass das die knappen Finanzmittel zur Straßeninstandhaltung effizient eingesetzt werden und die Straßenerhaltung vorausschauend erfolgt. Die fatalen Frostschäden sollten auch SPD, Grüne und CDU überzeugt haben, dass die Stadt dringend eine Straßenerhaltungsstrategie benötigt, bei der die Reparatur schon beim ersten kleinen Riss in der Straße erfolgt, damit es gar nicht erst zum Schlagloch kommt.

Die Einführung des vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagenen Straßenerhaltungskonzeptes auf Basis eines Instandhaltungskatasters wird also schon bald wieder im Stadtrat Thema sein, damit zumindest für die Zukunft überflüssige Millionenschäden aufgrund von Frostperioden verhindert werden können.

28 Feb.

Aufarbeitung des Schneechaos in Bochum

Fast 14 Tage ist es her, da endete eine Woche Schneechaos in Bochum. Über eine Woche funktionierten Bus und Bahn sowie die Müllentsorgung – sofern überhaupt – mehr schlecht als recht. Wie konnte es dazu kommen? Was muss zukünftig anders laufen, damit die Stadt auch bei Schnee und Eis besser funktioniert?

Am Freitag, den 05.02 war es am Mittag noch 10 Grad warm, danach sank die Temperatur bis zum Samstagabend auf 0 Grad, Schneefall begann und weitere 18 Stunden später betrug die Temperatur –5 Grad (Wetter Februar 2021). Dieser in unseren Breiten seltene Temperatursturz, verbunden mit dem zwischenzeitlich einsetzenden Schneefall führte zu einer dichten Schnee- und Eisdecke die sich eine Woche über die Straßen der ganzen Stadt legte und einen vernünftigen öffentlichen Nahverkehr wie eine Müllabholung fast unmöglich machte.

Der für die Räumung der Straßen zuständige USB schaffte es bis zum Ende der Frostwoche nicht alle wichtigen städtischen Straßen und Radwege zu räumen. Die Eis- und Schneeschicht, die sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf dem Straßenbelag gebildet hatte, ließ sich kaum mehr beseitigen. In anderen Städten und auch in den Niederlanden dagegen waren alle wichtigen Straßen und Radwege nach ein bis zwei Tagen wieder schneefrei und befahrbar.

Wie konnte es in Bochum zu dem Schneechaos kommen?

Als die Außentemperatur null Grad erreicht hatte, fiel der Schnee zunächst nicht in Flocken, stattdessen regnete es Eiskörner auf die noch warmen Straßen, die dort schmolzen. Es bildete sich ein Wasserfilm, der zunächst mit zunehmendem Schneefall vom Schnee überdeckt wurde und dann, als der zunehmende Frost den Boden erreichte, mit dem Schnee zusammenfror. Es entstand eine mit Schnee bedeckte Eisschicht, die auf den Straßen zusätzlich von den Autos verdichtet wurde. Durch das Befahren vermischte sich der Wasserfilm zudem noch mit dem Schnee, ehe das Gemisch dann gefror.

Auf diese Weise bildete sich eine dicke Schnee- und Eisplatte, die sich mit den leichten Räumfahrzeugen des USB und dem üblichen Salzeinsatz nicht mehr beseitigen ließ. Auf der Schicht konnten keine Busse mehr fahren, die Schienen der Straßenbahnen ließen sich nicht mehr freilegen. Die Müllabfuhr kam auf den Straßen nicht voran. Die Mülltonnen über den Schnee zum Fahrzeug zu zerren, statt über den Asphalt zu rollen, war nur mit einem Vielfachen an Zeitaufwand möglich. ÖPNV und Müllentsorgung kamen zwischenzeitlich praktisch zum Erliegen.

Warum blieb das Schneechaos in anderen Städten aus?

In Städten, in denen alle wichtigen Straßen- und Radwege schon nach ein bis zwei Tagen vollständig geräumt waren, war es zur Bildung der Eis- und Schneedecke dagegen erst gar nicht gekommen. In Nimwegen beispielsweise wurden in 12-Stunden Schichten beständig alle wichtigen Verkehrsverbindungen mit Räumfahrzeugen abgefahren, damit die Hauptstraßen nicht von einer Eis- und Schneeschicht zugedeckt werden konnten (WAZ vom 12.02.2021).

Zwar wurden in Bochum die wichtigsten Straßen (Streustufe 1 und 2) vom USB bereits am Samstagabend präventiv gestreut, jedoch wurden erst am Sonntag, 7. Februar, ab 4:00 Uhr die Straßen in den Stufen 1 insgesamt viermal und in der Stufe 2 zweimal bearbeitet (Mitteilung 20210615). Dies stellte sich im Nachhinein als nicht ausreichend heraus, die Bildung der Eis- und Schneeplatte konnten diese Maßnahmen nicht verhindern. Zudem wird das Streuen am Samstag zunächst eine zusätzliche Verflüssigung von Schnee bewirkt haben, wodurch aufgrund des starken und schnellen Temperatursturz noch mehr Eis entstand.

Schon direkt mit Beginn des Schneefalls hätte für den Winterdienst alles an Personal und Räumfahrzeugen aufgeboten werden müssen, um jede Bildung einer Eis- und Schneeschicht auf den Straßen und Wegen bereits im Ansatz zu verhindern. Das jedoch gelang in Bochum nicht. Es waren zu wenig Räumfahrzeuge auf der Straße. Der Schnee konnte sich fast ungehindert auf den Straßen aufhäufen und in der beschriebenen Weise bis Montagmorgen zu der fatalen Eis- und Schneeplatte zusammenfrieren. Nachdem sich die Platte gebildete hatte, bestand bei den anhaltenden Frosttemperaturen von bis zu -15 Grad für den USB keine Chance mehr mit dem vorhandenen Gerät und den verfügbaren Mitteln die zusammengefrorene Eis- und Schneeplatte zu beseitigen.

Wie lässt sich ein Schneechaos zukünftig verhindern?

Es stellen sich also folgende Fragen:

  • Wurde beim USB nicht erkannt, welche fatalen Folgen es haben würde, wenn der fallende Schnee nicht sofort geräumt würde, um die Bildung der Eis- und Schneeplatte zu verhindern?
  • In wieweit fehlte es dem USB an den erforderlichen Personal- und Räumkapazitäten, um den Schnee frühzeitig zu räumen?
  • Was ist zu tun um zukünftig ein Schneechaos zu verhindern? In wieweit müssen die Räumabläufe beim USB geändert werden und zusätzliche Räumkapazitäten geschaffen werden?

Am 09.03.2021 wird der USB im Ausschuss des Stadtrats für Umwelt, Natur und Ordnung auf diese Fragen antworten müssen.

Bei der Bewertung der Antworten wird zu berücksichtigen sein, dass eine Wettersituation, wie wir sie in der zweiten Februarwoche erlebt haben, eigentlich nur aller 20 Jahre zu erwarten ist und daher in unseren Regionen die Erfahrungen mit solchen Situationen nur begrenzt vorhanden seien können. Dazu erscheint ein Vorhalten von schwerem Räumgerät und entsprechendem Personal für Ereignisse, die nur aller 20 Jahre zu erwarten sind, nicht unbedingt sinnvoll und unwirtschaftlich.

Die Kommunikation von USB und BOGESTRA ist verbesserungswürdig

Dazu wurde während des Schneechaos immer wieder der mangelnde Informationsfluss zwischen USB wie BOGESTRA und Bürger*innen bemängelt. Eine weitere Aufgabe von USB wie BOGESTRA ist es somit zu überlegen, wie sich die Kommunikation mit den Kunden verbessern lässt. Ein Zugeständnis, dass eine Räumung der Straßen durch die entstandenen Schnee- und Eisplatten praktisch unmöglich geworden war, gab es nie. Die Verbreitung und Aktualität der Informationen der BOGESTRA insbesondere zum Ersatzverkehr erscheint verbesserungswürdig. Gleiches gilt hinsichtlich der Nachholtermine zur Abholung des Mülls durch den USB.

Bemühungen des USB um ein Schneechaos zukünftig zu vermeiden sind bisher nicht zu erkennen.

Dass sich die Einschränkungen infolge von solch besonderen Schneeereignisse zukünftig gänzlich vermeiden lassen, ist nicht zu erwarten, dass jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die für die Zukunft eine bessere Bewältigung solcher Ereignisse ermöglichen, hingegen schon. Die Erklärung der Verwaltung bzw. des USB, wie es zu dem Schneechaos kommen konnte, ist in dieser Hinsicht unzureichend, denn sie enthält keinerlei Ansätze wie der USB für den Fall, dass eine ähnliche Wetterlage erneut eintritt, chaotische Zustände, wie sie in der ersten Februarwoche zu beobachten waren, vermeiden will (Mitteilung 20210615).

Aufgabe der Politik ist es den USB aufzufordern darzulegen, wie das Unternehmen sich in Zukunft besser für solche Schneeereignisse rüsten will, Zudem muss die  Politik ggf. erforderliche Entscheidungen treffen, die nötig sind, damit der USB ab dem nächsten Winter besser auf solche Ereignisse vorbereitet ist.

21 Feb.

Ranking der Stadtplätze

Über 80 Plätze gibt es in Bochum und Wattenscheid. Doch die Gestaltung ist in der Regel ideen- bis trostlos und die Aufenthaltsqualität mäßig bis gar nicht vorhanden. Nicht ein einziger Platz verfügt über eine gute oder sehr gute Platzqualität.

Auf Stadtplätzen pulsiert das Leben, hier treffen sich die Menschen. „Sehen und gesehen werden“ ist regelmäßig das Motto auf den Plätzen in den Innenstädten oder auch den Stadtteilen. Die Plätze sind zugleich Identifikationspunkte, die man gerne dem Besuch präsentiert, um zu zeigen, was in der Stadt so los ist, in der man gerne lebt.

Bewertung und Ranking der Bochumer Stadtplätze

Nicht so in Bochum und Wattenscheid, da herrscht auf vielen Plätzen Tristesse. 35 von 80 Plätze dienen ganz oder teilweise als Parkplätze, über 22 führt mittendurch eine Straße. Unter diesen Umständen kann Verweilqualität kaum vorhanden sein.

Platzqualität und -attraktivität der Bochumer Plätze – Karte

Auch die Gestaltung ist ein Problem. 61 von 80 Plätzen sind trost- oder ideenlos gestaltet. Die Gestaltung dieser Plätze zeichnet sich zumeist durch nicht mehr aus als eine asphaltierte oder öde gepflasterte Fläche auf der wahllos ein paar Bäume stehen. Einladende oder ansprechende Gestaltungselemente, die zum Sitzen und Verweilen einladen, sucht man vergeblich. Ziel war es offensichtlich nicht, Menschen auf diese Plätze zu locken im Vordergrund stand allein, gute Reinigungsmöglichkeiten und die Schaffung von billigem Parkraum. Wenn Menschen, die das Ruhrgebiet aufsuchen, die Stadtgestaltung als trist und ideenlos empfinden, dann liegt das besonders an den unattraktiven Plätzen, die genau diesen Eindruck vermitteln.

So sind 36 Bochumer Plätze gar nicht oder nur sehr eingeschränkt zum Verweilen geeignet, auf 35 von 80 Plätzen ist nicht mal im Ansatz so etwas wie Aufenthaltsqualität vorhanden.

Platzqualität und -attraktivität der Bochumer Plätze – Liste

Insgesamt ist bei fast der Hälfte der Plätze die Qualität und Attraktivität ungenügend (38). Bei 15 weiteren Plätzen ist sie mangelhaft. Kein einziger Platz in der Stadt zeichnet sich durch eine gute oder sehr gute Platzqualität bzw. -attraktivität aus. Besonders vorzeigbar ist eigentlich kaum ein Platz in Bochum und Wattenscheid. Plätze wie August-Bebel-Platz, Buddenbergplatz, der “Platz des Friedens und der Völkerverständigung” im Uni-Center oder der Amtsplatz in Hamme hätten dagegen europaweit Chancen für ihre außerordentliche gestalterische Trostlosigkeit negative Auszeichnungen zu gewinnen.

Überplanung der Bochumer Plätze sollte Kernaktivität der Bochum-Strategie werden

Immerhin soll jetzt der Husemannplatz in der Innenstadt für vier Mio. Euro zu einem modernen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Das Projekt wird damit doppelt so teuer wie bei der Ausschreibung gedacht. Qualität hat ihren Preis. Eine Erkenntnis, die in Bochum noch recht neu ist. Bei Maßnahmen zur Steigerung von Lebens- und Wohnqualität wurde, anders als beim Straßen- und Parkhausbau, bisher immer gespart. Erst langsam vollzieht sich auch hier ein Sinneswandel.

Um die Stadt attraktiver zu machen werden mittel- bis langfristig alle Stadtplätze überplant und neu gestaltet werden müssen. Spannende Plätze, die die Einwohner der Stadt gerne aufsuchen, wo sie sich mit Nachbarn, Freunden und Bekannten treffen und Lust haben Zeit zu verbringen, müssen vielfältig und grün gestaltet werden. “Plätze zum Leben statt Parkplätze” sollte ein Grundsatz bei der Gestaltung lauten. Die STADTGESTALTER haben zur Neugestaltung einiger wichtiger Stadtplätze bereits Vorschläge gemacht, u.a. zum Hans-Ehrenberg-Platz, dem Amtsplatz Hamme, dem Propsteiplatz, dem Rathausplatz und zum August-Bebel-Platz. Die Grundidee ist immer die gleiche, die Plätze weit möglichst vom Verkehr zu befreien und stattdessen spannende neue Nutzungs- und Verweilmöglichkeiten für Menschen jeden Alters schaffen.

Jeder Platz sollte seinen eigenen Charakter besitzen und sein eigenes Thema. Die Plätze der Stadt sollten unverwechselbar sein, denn sie sind für die Stadt und die Stadtteile identitätsstiftend. Die Attraktivität der Stadtteile wie der Innenstädte wird besonders geprägt von den Plätzen. Wer eine Stadt besucht und besichtigt hat, dem bleiben besonders die Plätze in Erinnerungen. Plätze sind häufig Orte für erinnerungswürdige Erlebnisse in der Stadt, von besonderen privaten Treffen, zu denen man sich hier verabredet hat, bis zu Veranstaltungen, die hier stattgefunden haben.

Seit 2013 mahnen die STADTGESTALTER an, dass die Stadt dem Thema Platzgestaltung erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken sollte (Bochum und seine Bausünden – Die Plätze, vom 10.08.13). Bei diesem Thema muss mehr passieren. Nur für Husemann- und Rosenbergplatz liegen aktuell Umgestaltungspläne vor, die umgesetzt werden sollen. Andere Plätze, wie Hans-Ehrenberg- und August-Bebel-Platz, sollen nach dem Wunsch der Politik zwar umgestaltet werden, doch die Planungen dauern viel zu lange. Es wäre hilfreich, wenn die Stadt alle städtischen Plätze in eine Prioritätsliste einreiht, mit der festgelegt wird, welche Plätze in welcher Reihenfolge umgestaltet werden sollen und diese Liste dann konsequent, Platz für Platz abarbeitet. Aktuell werden viel zu oft Umgestaltungen angedacht, erste Planungsarbeiten durchgeführt, die dann aber wieder im Sand verlaufen, weil zunächst andere Projekte vorgezogen werden. Bei dieser Arbeitsweise werden unnütz personelle Ressourcen vergeudet.

Damit das Thema “Plätze neu gestalten” zukünftig bei der Stadtentwicklung besonders im Fokus steht, sollte es zu einer Kernaktivität der Bochum-Strategie werden.

14 Feb.

Digitaloffensive: Tempo bei der Schul-Digitalisierung deutlich erhöhen

Diese Woche schrieben die Eltern der Bochumer Gesamt- und Sekundarschulen einen Brandbrief an den Oberbürgermeister, die IT-Infrastruktur an den Schulen sei marode bis nicht vorhanden, nicht ein Tablet sei bisher an den Schulen angekommen, für die Digitalisierung der Schulen bereitstehende Fördermittel seien bis heute nicht beantragt worden. Eine Akteneinsicht der Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“bestätigt dieses traurige Bild. Bochum muss bei der Digitalisierung der Schulen dringend das Tempo beschleunigen.

Offener Brief der Eltern der Gesamt- und Sekundarschulen an den Oberbürgermeister

In Bochum wird seit Jahrzehnten nicht genug für Schulen und Bildung getan, das zeigt sich bereits am baulichen Zustand vieler Schulen und deren Ausstattung. Jetzt wirft die Corona-Krise ein helles Schlaglicht auf die schwerwiegenden Versäumnisse und Mängel im Bereich Digitalisierung und schulischer IT-Infrastruktur:

Fehlende Anschlüsse der Schulen an das Glasfasernetz – Die meisten der rund 100 Schulstandorte sind bis heute nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. Zumindest sind jetzt die weiterführenden Schulen bis auf eine provisorisch an das Gigabit-Netz von Vodafone (ehemals Unitymedia) angeschlossen. Der sogenannte Gigabit-Anschluss bietet allerdings nur 50 MBit/s Upload was für Schulen mit über 1.000 Schülern und 200 Lehrern erkennbar viel zu wenig ist. Erst 2025 sollen alle Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sein, ein anspruchsloses Ziel.

Keine leistungsfähigen WLAN-Netze an den Schulen – Fast keine Schule in Bochum verfügt über ein schnelles, flächendeckendes WLAN-Netz. In der Regel wurden die bestehenden WLAN-Netze zum wesentlichen Teil von den Fördervereinen bezahlt und von engagierten Lehrern aufgebaut. Es fehlt eine leistungsfähige WLAN-Infrastruktur, die an jeder Schule in gleicher Weise aufgebaut ist und damit leicht zu warten ist.

Fehlende Endgeräte – Schüler*innen und Lehrer sind immer noch nicht mit den erforderlichen Tablets und Notebooks ausgestattet. Gerade mal 3.600 Tablets wurden bisher für die Schüler*innen bestellt. Mit der Auslieferung wurde erst im Februar begonnen. Weitere 9.000 Geräte, die vom Schuldezernenten seit Monaten angekündigt werden, wurden, wie die Akteneinsicht der Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ ergab, bis heute nicht bestellt. Und selbst wenn diese bis zum Ende des Jahres an die Schulen ausgeliefert werden, wird die Stadt nur ein Tablet auf 4,75 Schüler*innen angeschafft haben. Zumindest bei den weiterführenden Schulen sollte das Ziel sein, dass für jeden ein Tablet zur Verfügung steht. Doch dazu gibt es bisher nicht mal einen politischen Beschluss.

Kein städtisches IT-Kompetenzzentrum – Bisher konnte das Schulverwaltungsamt weder eine Support- noch eine Wartungsstruktur für die bestehende IT-Infrastruktur aufbauen. Auch systematische Schulungen der Schüler*innen und Lehrern auf den neuen Geräten sind nicht möglich. Rot, Grün stimmten im Stadtrat immer wieder zusammen mit der CDU gegen den Aufbau eines entsprechenden zentralen IT-Kompetenzzentrums (Ein städtisches IT-Kompetenzzentrum für die Schulen, 05.10.19). Über gerade mal 6,5 Stellen verfügt das IT-Sachgebiet im Schulverwaltungsamt. Immerhin soll es bis Jahresende acht Stellen geben, perspektivisch ggf. zehn. Das sind angesichts der vielfältigen Aufgaben, die zu bewältigen sind und der rund 100 Bochumer Schulstandorte, die zu betreuen sind, viel zu wenig Beschäftigte.

Keine eigene städtische Serverstruktur – Die Stadt sollte allen Schulen, wenn möglich auf eigenen städtischen Servern, die erforderlichen Videokonferenz- und weiteren digitalen Unterrichtssysteme zur Verfügung stellen. Auf diese Weise lässt sich maximale Datensicherheit herstellen. Bisher verfügen nur einzelne Schulen über eigene Server und Netzwerke, die sie zumeist selbst mit Hilfe der Fördervereine aufgebaut und eingerichtet haben. Für eine zentrale Wartung, leichteren Support und die Garantie einheitlicher Sicherheitsstandards sollten auch hier die IT-Strukturen über alle Schulen zentralisiert, vereinheitlicht und vernetzt werden.

Bereits im Mai 2020 hatten die STADTGESTALTER angesichts der Corona-Lage einen Notfallplan vorgeschlagen, um die geschilderten Aufgaben schnellst möglich angehen zu können (Notfallplan für digitalen Schulunterricht, 10.05.20). Auch hier scheiterte die Umsetzung an SPD, Grünen und CDU, die ein schnelles Vorgehen nicht für nötig hielten.

Wechselunterricht wird in Bochum nicht möglich sein

Aufgrund der unzureichenden IT-Infrastruktur wird der für die Zeit nach dem Schul-Lockdown geplante Wechselunterricht an Bochumer Schulen nicht durchführbar sein. Mangels Glasfaseranbindung der Schulen, fehlendem WLAN und der erforderlichen IT-Ausstattung, wird nicht die eine Hälfte der Schüler*innen in den Klassenräumen unterrichtet und für die andere Hälfte der Unterricht nach Hause gestreamt werden können. Während die eine Hälfte in den Schulen Unterricht erhält, wird die andere Hälfte weiter zu Hause sitzen und Aufgaben lösen müssen. Eine digitale Teilnahme am Unterricht wird für die Schüler*innen zu Hause ein Wunschtraum bleiben.

Es wird höchste Zeit, dass die Stadt endlich Geld in die Hand nimmt, um das Personal im Schulverwaltungsamt im Bereich Schul-IT deutlich aufzustocken und ein städtisches IT-Kompetenzzentrum zu schaffen. Dazu muss die Beschaffung der Endgeräte beschleunigt und auf alle Schüler*innen ausgeweitet werden. “Jedem Kind ein Tablet” sollte zukünftig das Ziel lauten. Ebenso darf der Anschluss aller Schulstandorte an das Glasfasernetz nicht bis 2025 dauern und muss kurzfristig mit der systematischen Ausstattung aller Schulen mit einem leistungsfähigem WLAN-Netz begonnen werden. Parallel sollte die Stadt den Aufbau einer eigenen städtischen Schulserverstruktur in Angriff nehmen.

Kooperationen mit anderen Städten nötig

Um diese Aufgaben alle gleichzeitig anzugehen wird ein beispielloser Kraftakt erforderlich sein. Daher sollte überlegt werden diese Kraftanstrengung gemeinsam mit Nachbarstädten zu unternehmen. In Essen haben Stadt und Schulen mit dem Alfried Krupp-Schulmedienzentrum bereits einen starken Partner. Auch werden in Essen mit Hilfe des Jobcenters IT-Experten, die sich aktuell Corona bedingt in Kurzarbeit befinden, für den Aufbau schulischer IT-Infrastruktur genutzt. Auch diesem Beispiel könnte Bochum folgen. Andere Städte sind weiter als Bochum, damit die Stadt die Defizite aufholt, erscheint es sinnvoller sich entsprechenden Projekten benachbarter Städte anzuschließen als selbst das Rad neu zu erfinden.

Politik muss aktiv die Digitalisierung der Schulen vorantreiben

Damit Bochum möglichst schnell die Voraussetzungen für modernen und digitalen Unterricht schaffen kann, muss Rot-Grün ihre von der CDU bisher weitgehend unterstützte passive Schul- und Bildungspolitik aufgeben. Bisher wurde die Stadt nur tätig, wenn Land- oder Bund mit Fördermitteln winkten. Aktiv aus eigenem Antrieb geschah kaum Nennenswertes. Die Stadt benötigt eine städtische Digitaloffensive mit einem Programm, das klare Ziele und einen ambitionierten Maßnahmenkatalog samt Zeitplan enthält, um die genannten Defizite kurz- bis mittelfristig zu beseitigen. Dafür muss die Stadt eigenes Geld in die Hand nehmen, damit sie selbst das Personal einstellen und die IT-Struktur anschaffen kann, die die Schulen dringend benötigen. Immer nur dann an den Schulen aktiv zu werden, wenn Land bzw. Bund Fördermittel bereitstellen, kann keine Option mehr sein.

Als Universitätsstadt sollte Bochum zudem das Ziel verfolgen, bei der IT-Ausstattung der Schulen zu den Vorreitern in ganz Deutschland zu gehören. Zudem sind die Zeiten, in denen Menschen auch ohne Schulabschluss oder große schulische wie berufliche Qualifikationen in der Stadt eine gute Arbeit gefunden haben schon lange vorbei. Entsprechend sollten auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt Schulen und Bildung in der Bochumer Politik eigentlich schon heute höchste Priorität besitzen.

31 Jan.

Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, die am 17.12 gewählten Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden. Doch kommt es dazu schon in der Ratssitzung am 04.02. oder wird eine Sondersitzung des Stadtrates Ende Februar erforderlich?

Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen wenig überraschend, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Antrag der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” Recht gegeben und festgestellt, dass die Bildung der Ausschüsse in der Dezemberratssitzung dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes widersprach, da die Ausschüsse nicht spiegelbildlich zum Rat gebildet wurden. Entsprechend verfügte das Gericht, dass die Ausschüsse aufzulösen und neu zu bilden seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Die Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden

Auszug aus dem Beschluss des VG Gelsenkirchen

In der Ratssitzung am 17.12. hatten Grüne und CDU den Fraktionen von FDP bzw. “UWG: Freie Bürger” je zwei Stimmen geliehen, so dass diese einen stimmberechtigten Ausschusssitz auf Kosten der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” erlangen konnten (Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf, Beitrag vom 27.12.20). Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht hingegen vor, dass die durch die Wähler bei der Kommunalwahl bestimmten Kräfteverhältnisse der Fraktionen im Rat sich auch in allen Ausschüssen wieder spiegeln müssen. Folgerichtig kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass der größeren Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn ein stimmberechtigter Sitz eher zusteht als den kleineren Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern”.

Wie geht es mit der Neubesetzung der Ausschüsse weiter?

Gemäß der vorliegenden Anordnung des Verwaltungsgerichts müssten die Ausschüsse des Rates also in der Ratssitzung am 04.02. neu gewählt werden. Dabei würde die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn einen stimmberechtigten Sitz erlangen, die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” würden den verbleibenden Sitz bei einer Ausschussgröße von 15 Sitzen jeweils unter sich auslosen.

Diese Vorgehensweise widerspräche allerdings den bisherigen Absprachen der großen Fraktionen mit FDP und “UWG: Freien Bürgern”, bei denen SPD, Grüne und CDU den kleinen Fraktionen einen Sitz in den Ausschüssen zugesichert haben, wenn diese sie im Gegenzug bei der Besetzung der Aufsichtsgremien der städtischen Unternehmen und Einrichtungen unterstützen. Um beiden Fraktionen bei einer Ausschussgröße von 15 Mitgliedern je einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, müsste eine der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU auf einen Sitz zu Gunsten der beiden kleinsten Ratsfraktionen verzichten. Das ist nicht unbedingt zu erwarten.

Daher hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bereits im Klageverfahren angeregt, dass der Rat der Stadt die Zahl der Ausschusssitze auf 17 erhöht, damit einer der beiden zusätzlichen Sitze FDP und “UWG: Freien Bürgern” zufallen und damit auf das Losverfahren verzichtet werden könnte. Diesen Vorschlag hat die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn nun erneut den anderen Fraktionen unterbreitet.

Bei der Erhöhung der Sitzzahl der Ausschüsse um zwei Sitze müssten sich allerdings die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU einig werden, wer von ihnen den zweiten zusätzlichen Sitz in den verschiedenen Ausschüssen erhalten soll.

Denkbar ist, dass die großen Fraktionen in dieser Frage nicht einig werden oder sie nicht mehr gewillt sind, die Zahl der Ausschusssitze zu erhöhen um FDP und “UWG: Freien Bürgern” je einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zuzusichern.

Eher unwahrscheinlich ist, dass die großen Fraktionen sich darüber einig werden, doch noch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht vorzugehen. Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Beschluss als gering einzuschätzen. Darüber hinaus bestätigt das OVG NRW in deutlich über 90% der Fälle die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte.

Wann erfolgt die Neubesetzung?

Würden die großen Fraktionen in der Ratssitzung am 04.02, dennoch entscheiden den Rechtsstreit weiter zu führen, würden die Ausschüsse zunächst nicht am 04.02. aufgelöst und neu gebildet. Bis voraussichtlich Mitte Februar würde dann das OVG NRW eine Entscheidung fällen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Anordnung der Auflösung und Neubildung der Ausschüsse des Verwaltungsgerichts bestätigen würde. In diesem Fall müsste der Rat dann, bevor die Ausschüsse im März wieder tagen noch im Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen um der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten und die Ausschüsse neu zu wählen. Auch angesichts der Pandemiesituation fragt sich, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, statt die Neubesetzung gleich in der regulären Ratssitzung am 04.02. vorzunehmen.

Insgesamt ist also sehr wahrscheinlich, dass der Rat schon am 04.02. die Ausschüsse auflösen und neu bilden wird.

Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie”

Auch wird die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bei der Ratssitzung am 04.02. einen beratenden Sitz im Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie” erhalten. Wurde noch in der Ratssitzung im Dezember vom Oberbürgermeister die Ansicht vertreten, dies sei rechtlich nicht möglich, wird auch hier nunmehr die rechtliche Einschätzung der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” von der Verwaltung anerkannt.

Besetzung der Beiräte des Rates

In der gleichen Ratssitzung wird darüber hinaus noch die Besetzung zweier weiterer beratender Ausschüsse des Stadtrates vorgenommen, über die in der neuen Wahlperiode bisher noch nicht abgestimmt wurde. Auch in den Beiräten für „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie für “Leben im Alter”, die mit jeweils 13 sachkundigen Bürgern besetzt werden sollen, steht der Fraktion PARTEI und STADTGESTALTERn aufgrund der Spiegelbildlichkeit wie in allen vom Rat abgeleiteten Gremien je ein Sitz zu. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Besetzung von Ausschüssen ist nicht zu erwarten, dass sich hier eine rechtswidrige Besetzung wiederholen wird.

Insgesamt ist also zu hoffen, dass mit der Ratssitzung am 04.02. die Besetzung der Gremien des Stadtrats abgeschlossen werden kann und der Rat damit in den nächsten Monaten wieder Zeit findet sich vermehrt den wichtigen inhaltlichen Fragen und Aufgaben der Stadtpolitik zuzuwenden.