12 Mai

Polizei Bochum muss mehr für Vision Zero tun

Die Verkehrsunfallstatistik der Polizei ist wenig aussagekräftig. Welche Ursachen Unfälle haben, wird nur unzureichend dargestellt. Auf dieser Basis lässt sich die Verkehrsinfrastruktur nicht gezielt verbessern. Zur Erreichung der Vision Zero taugt sie nicht.

Die Polizei in Bochum fällt im Stadtbild durch sympathische Beamte auf, die ein gutes Verhältnis zu den Menschen pflegen und in der Bevölkerung durchweg beliebt sind. Verkehrsverstöße werden konsequent und bestimmt geklärt, wenn nötig gibt es ein Bußgeld, aber eigentlich immer bleibt die Polizei freundlich und versucht zunächst zu überzeugen, statt zu verwarnen.

Dürftige Unfallstatistik und unzureichende Erfassung der Unfallursachen

Doch in Sachen Vermeidung von Unfällen könnte und müsste die Bochumer Polizei mehr tun, und das in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist es aufgrund der sehr dürftigen Verkehrsunfallstatistik kaum möglich, zu erkennen, warum es in Bochum zu Unfällen kommt, zum anderen klärt die Polizei zwar in ihren Meldungen über Fehlverhalten von Unfallbeteiligten auf, wenn schlechte städtische Verkehrsinfrastruktur zu dem Unfall beigetragen hat, wird dies von der Polizei jedoch nicht erfasst und findet in den Polizeimeldungen regelmäßig keine Erwähnung.

So wird beim Vorfahrtunfall nicht erwähnt, dass es zu dem Unfall gegebenenfalls nicht gekommen wäre. wenn in der Kreuzung die Sicht nicht durch parkende Autos eingeschränkt gewesen wäre, dass es zu dem Unfall beim Überqueren der Straße nicht gekommen wäre, hätte es dort einen sicheren Fußgängerüberweg gegeben, dass ein Radunfall nicht passiert wäre, wenn die BOGESTRA die Schienen oder die Stadt die Schlaglöcher rechtzeitig beseitigt hätte oder dass es den Unfall zwischen dem Menschen auf dem Rad und dem zu Fuß nicht gegeben hätte, wenn die Stadt, statt das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben, einen sicheren Radweg angelegt hätte.

Ziel Vision Zero erfordert andere Herangehensweise

Spätestens seit 2021 die Vision Zero in § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) aufgenommen wurde, wären aber solche Hinweise auf Unfallursachen wichtig. Denn nicht nur die Unfallbeteiligten sind Verursachende eines Unfalls, nicht selten trägt auch mangelhafte Verkehrsinfrastruktur dazu bei, dass es zu Unfällen kommt.

Die Vision Zero gibt das Ziel vor, die Unfallzahlen im Allgemeinen deutlich und die der tödlichen Unfälle auf null zu senken. Das bedeutet hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur, dass selbst wenn Menschen Fehler im Verkehr machen, die Straßen und Wege so gestaltet sein müssen, dass solche Fehler keine tödlichen Folgen haben. Nur mit einer fehlerverzeihenden, sicheren Verkehrsinfrastruktur kann die Vision Zero erreicht werden,

Es ist also vorbeugend und vorausschauend zu handeln, es reicht nicht, wenn die Polizei in der Unfallkommission gemeinsam mit Straßenverkehrs-, Straßenbaubehörden, besondere Unfallschwerpunkte identifiziert und untersucht.

Der Handlungsbedarf entsteht nicht erst, wenn es zu Unfallhäufungen gekommen ist. Er besteht bereits, wenn es aufgrund von erkennbaren Defiziten in der Verkehrsinfrastruktur zu schweren Unfällen kommen könnte. Diese Defizite zu erkennen, systematisch zu erfassen und an die Stadt zu melden, ist ebenfalls Aufgabe der Polizei. Niemand kennt sich besser mit dem Unfallgeschehen in der Stadt aus als die Polizei.

Die Forderung der Polizei gegenüber der Stadt muss lauten, dass die städtische Verkehrsinfrastruktur dem Ziel der Vision Zero in jeder Hinsicht gerecht wird. Vorbeugend ist auf fehlende oder mangelhafte Geh- und Radwege, Überwege, schlecht einsehbare Kreuzungen und andere mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen, sofern aufgrund der Defizite schwere Unfälle die Folge sein könnten. Ist bei Unfällen mangelhafte Verkehrsinfrastruktur eine Mitursache, sollte das auch in der Unfallmeldung erwähnt werden.

Polizeiliche Unfallstatistik ist Basis einer Strategie zur Unfallvermeidung

Die Vision Zero ist ein strategischer, umfassender und qualitativer Ansatz, bei dem alle Umstände der Entstehung von Unfällen im Straßenverkehr betrachtet werden (Vision Zero). Das bedeutet auch, dass in der Verkehrsunfallstatistik der Polizei, die Umstände des Entstehens von Unfällen wesentlich umfassender erfasst und dargestellt werden müssen, als das bisher der Fall ist.

Daten Stadt Bochum – Polizeiliche Verkehrsunfallstatistik

Derzeit bleibt die Verkehrsunfallstatistik der Bochumer Polizei die Antworten auf viele Fragen schuldig (Verkehrsunfallstatistik Bochum). Die Statistik weist u.a. nicht die verschiedenen Unfallursachen aufgeteilt auf die einzelnen Verkehrsmittel auf. Die Differenzierung nach nur sieben überwiegend autospezifischen Unfallursachen ist ungenügend. Wann Mängel in der Verkehrsinfrastruktur eine Rolle spielten, wird gar nicht erfasst. Wo ein Unfall passiert ist, ob auf der Straße, dem Gehweg, dem Radweg auf der Kreuzung oder anderswo, dazu gibt es ebenfalls keine Daten. Auch nicht ausgewiesen wird die Zahl der Alleinunfälle, ebenso wenig deren spezifische Ursachen. Auch wird nicht dargestellt, wie hoch die Anteile von Unfällen zwischen den Verkehrsmitteln sind. Zudem fehlen Daten, in welchen Anteilen die verschiedenen Verkehrsmittel Hauptverursachende bei Unfällen waren. Wie viele Unfälle mit welcher Schwere (leichte, schwere Sach- und Personenschäden) mit den verschiedenen Verkehrsmitteln verursacht wurden, auch dazu findet man in der Polizeistatistik nichts.

Verkehrsunfallstatistik ist als Basis für Vision Zero unbrauchbar

Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik ist, um die Umstände der Entstehung von Unfällen auf dem Bochumer Stadtgebiet qualifiziert zu untersuchen, nicht nur unzureichend, sondern sogar unbrauchbar.

Um die Vision Zero zu erreichen, müssen Stadt und Politik aber präzise wissen, wo in der Stadt die Verkehrsinfrastruktur präventiv verbessert werden muss, um möglichen Unfällen vorzubeugen. Wo sollte die Geschwindigkeit reduziert werden, wo Kreuzungen von parkenden Autos, wo Gehwege von Radfahrenden freigehalten werden, damit es erst gar nicht zu schweren Unfällen kommt? Wo fehlen Zebrastreifen und Radwege, um Gefahrensituationen erst gar nicht aufkommen zu lassen? Wo sind Straßenmarkierungen missverständlich der unzureichend? Wo fehlen Sicherheitsräume oder sichere Abbiegemöglichkeiten?

Schaffung sicherer Verkehrsinfrastruktur muss auch Ziel der Polizei sein

Unfälle vermeidet man in erster Linie durch sichere Verkehrsinfrastruktur. Erstes Ziel der Polizei muss es daher sein, bei der Stadt darauf zu dringen diese zu schaffen und für die Stadt alle verfügbaren Daten zu ermitteln, damit diese erkennen kann, wo Handlungsbedarf besteht.

Bei der Bochumer Polizei ist also ein Umdenken nötig. Wo ist die Kampagne für sichere Verkehrswege? Wo sind die eindeutigen Hinweise an die Stadt Defizite in der Verkehrsinfrastruktur vorbeugend zu beheben? Wann werden Mängel in der Verkehrsinfrastruktur in den Unfallmeldung kritisch erwähnt, wenn sie zur Entstehung eines Unfalls beigetragen haben?

Bekennt sich die Polizei Bochum zur Vision Zero, dann ist ihre Aufgabe, ihre Arbeit nach diesem Ziel auszurichten. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Verkehrsunfallstatistik grundlegend zu überarbeiten und zu erweitern, damit sie als Basis geeignet ist, um die Umstände der Entstehung von Unfällen auf dem Bochumer Stadtgebiet qualifiziert zu untersuchen und gezielt beheben zu können.

28 Mai

Mc Donalds und Co. sowie E-Scooter-Verleiher in Bochum zur Kasse bitten

Die STADTGESTALTER schlagen vor Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel mit einer städtischen Steuer zu belegen und den Verleihunternehmen von E-Scootern für die Nutzung öffentlicher Flächen Sondernutzungsgebühren abzuverlangen. Die eingenommenen Gelder sollen für die Anschaffung von Mehrwegsystemen und Scooter-Abstellplätze eingesetzt werden.

Rund um die Filialen von Starbucks, Mc Donalds und ähnlichen Gastrounternehmen quillen die Mülleimer über mit Kaffeebechern und Fastfood-Müll. Das, was nicht in die Abfallbehälter passt oder die Kunden nicht bereit waren in die Mülleimer zu werfen, findet sich auf den umliegenden Straßen, Gehwegen und Grünanlagen wieder, muss also teuer von der Stadt aufgesammelt und entsorgt werden.

Das Problem: Einwegverpackungen

In Deutschland werden jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht (Süddeutsche vom 21.05.19). Die Herstellung der Becher verbraucht Ressourcen wie z.B. Trinkwasser in besonders erheblichen Mengen. Die Nutzung allein von Einwegbechern für Heißgetränke in Deutschland entspricht umgerechnet den Umweltbelastungen von 5.000 Haushalten in Deutschland pro Jahr (Verbraucherzentrale vom 10.02.2021). Wohlgemerkt für eine Verpackung, die nach zirka 10 Minuten keinen Nutzen mehr hat und im Müll landet. Sorglos weggeworfene Einwegverpackungen verrotten nicht, sondern tragen über sehr lange Zeit Mikroplastik in den Boden ein.

Die Lösung: Verpackungssteuer

Dieses Problem wollen die STADTGESTALTER in Bochum jetzt mit einer Verpackungssteuer angehen (Antrag Steuer auf einwegverpackungen). Zwar müssen seit 01.01.23 alle Getränke und Speisen in Einwegplastik auch im Mehrwegbehälter angeboten werden (Handelsblatt vom 30.12.22), doch genutzt wird diese Möglichkeit kaum.

In der Stadt Tübingen wurde Anfang 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt Mc Donalds, Starbucks und Co müssen dort je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck zahlen, höchstens aber 1,50 Euro pro ausgegebenes Essen. Mc Donalds wollte die Verpackungssteuer nicht hinnehmen, scheiterte aber in allen Instanzen zuletzt vorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben).

Förderung von Mehrweg

Die Einnahmen, die durch die Einwegverpackungssteuer erzielt werden, sollen nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER genutzt werden, um Bochumer Unternehmen aus der Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrweg-Behältnissen und Mehrweg-Geschirr oder einer Gewerbespülmaschine bzw. bei der Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem zu unterstützen.

Bisher zeigt sich Bochum beim Vorgehen gegen Einwegverpackungen wie in Umweltfragen generell wenig ambitioniert. Lediglich bei Großveranstaltungen soll es bisher kein Plastikgeschirr mehr geben. Ernsthaft durchgesetzt wird der Beschluss jedoch kaum, wie zuletzt auf dem Weihnachtsmarkt 2022 zu beobachten war.

Weiters Problem: Einwegverpackungen bei der Lieferung von Essen

Auch die Einwegverpackungen, die bei Lieferungen von Essen nach Hause anfallen, stellen ein großes Problem dar. Zwar müssen alle Gastronomen zu lieferndes Essen seit Anfang 2023 ebenfalls in Mehrweg- oder Nicht-Plastikverpackungen anbieten, Hinweise auf dieses Angebot, sucht man bei Lieferdiensten bisher aber oft vergeblich. Viele Gastronomen haben die Verpflichtung zu diesem Angebot bisher offenbar noch gar nicht umgesetzt (Greenpeace 29.03.23). Darüber hinaus nehmen bisher nur wenige Kunden das Angebot wahr.

Auch im Fall von Lieferungen ist nicht anzunehmen, dass der ausschließliche Einsatz von Mehrwegsystemen freiwillig erfolgen wird. In einem nächsten Schritt wäre daher zu überlegen, wie die Verpackungssteuer auf den Einwegmüll, der bei Lieferungen anfällt, ausgeweitet werden kann.

Sondernutzungsgebühr für Verleihroller

Auch bei den E-Scootern schlagen die STADTGESTALTER vor, die Verleihunternehmen zukünftig zur Kasse zu bitten, und zwar für die Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen der Fahrzeuge (Antrag Sondernutzungsgebühr E-Scooter)). Für jeden E-Scooter soll dafür eine Gebühr zur Nutzung öffentlichen Raums erhoben werden. Die Stadt Köln erhebt 85 bis 130 pro E-Scooter. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Mai dieses Jahres, für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme solche Sondernutzungsgebühren erheben. (StGB NRW-Mitteilung vom 22.05.2023)

Die Erhebung der Nutzungsgebühr ist nur konsequent. Wer eine öffentliche Fläche für private Zwecke nutzt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne dass dabei ein nennenswerter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht, der sollte die Kosten tragen, die er dafür verursacht. Das sollte für E-Scooter wie für Autos gleichermaßen gelten (Bewohnerparken). Wie sich die STADTGESTALTER dafür einsetzen, dass für Autos, die im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, eine kostendeckende jährliche Bewohnerparkgebühr von 250 Euro gezahlt werden sollte (Antrag Gebühren für Bewohnerparken), sollte das Abstellen von Leihrollern auf öffentlichen Gehwegen in gleicher Weise behandelt werden.

Durch den gewerblichen Verleih von E-Scootern kommt es zu einer zum Teil erheblichen Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums bei einem gleichzeitig realisierten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber (VG Köln, Urteil 21 K 4874/22 vom 11.01.2023) Die zu entrichtende Gebühr ist die Gegenleistung für die erlaubte Sondernutzung der Straße als Privileg des Erlaubnisnehmers unter gleichzeitiger Inkaufnahme, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrem Gemeingebrauch der Straße beeinträchtigt werden können.

Weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos

Auch bei den E-Scootern, sollte die Stadt die eingenommenen Gebühren in Maßnahmen zur besseren Ordnung des E-Scooter Verkehrs investieren, z.B. in die Markierung spezieller Abstellflächen für die Leihroller. Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER noch 11 weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos vorgeschlagen (12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos). Leider blieb die Stadt auch in diesem Bereich bisher weitgehend untätig.

Verpackungssteuer wie Sondernutzungsgebühr für E-Scooter würden dazu beitragen, etwas mehr Ordnung und Sauberkeit auf den Bochumer Straßen zu schaffen. Dazu muss es Ziel der Stadt sein, die in der Stadt erzeugte Müllmenge drastisch zu reduzieren, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob die Bochumer Politik sich diesmal durchringt in dieser Hinsicht das erforderliche zu tun.

Foto: Rupert Ganzer, Alexander Migl

21 Okt

Maroder Gehweg muss im Rahmen der Großbaustelle erneuert werden

Die Anwohner empfinden es als Frechheit. Die Stadt reißt die Bochumer Straße für über zwei Jahre auf, versetzt die Straße zwischenzeitlich in eine Wüstenlandschaft, sperrt die gesamte Straße immer wieder für Wochen und am Ende wird entgegen anderweitiger Zusagen gegenüber den Anwohnern nicht mal die gesamte Straße erneuert, sondern nur die Fahrbahn und der Gehweg im Süden. Der nördliche Bürgersteig, vor den Häusern mit den ungeraden Hausnummern. soll dagegen nur notdürftig zusammen geschustert werden, obwohl dieser durch die Bauarbeiten ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wann dieser Gehweg dann erneuert werden soll, steht in den Sternen.

Irgendwann jedenfalls sollen erneut die Baumaschinen anrollen, um endlich auch den jetzt provisorisch wieder hergestellten Bürgersteig aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts zu erneuern.

Gehwege als Zeichen städtischer Verwahrlosung

An der Hochstraße ist zu sehen, wie der Gehweg aussehen wird, bis die Stadt sich dazu durchringt ihn doch noch zu erneuern. Auf der Hochstraße wurden 2011 die gleichen Arbeiten durchgeführt wie jetzt an der Bochumer Straße. Auch hier wurde der südliche Bürgersteig nicht erneuert, sondern nur notdürftig wieder zusammen geflickt. Dabei wurde ein buntes Mix aus Gehwegplatten verwendet, aus allem, was das Lager des Tiefbauamtes so hergab. Der vor sechs Jahren provisorisch wiederhergestellte Gehweg verkommt seitdem. Lücken in der Gehwegoberfläche aufgrund von fehlende Gehwegplatten und Kleinpflaster werden schon lange nicht mehr ersetzt, sondern schlampig mit Asphalt verfüllt. Der Bürgersteig stellt eine einzige Buckelpiste dar, die von älteren Menschen, insbesondere mit Rollator, kaum zu bewältigen ist.

Sowohl Hochstraße wie Bochumer Straße liegen im Stadtentwicklungsgebiet Wattenscheid (ISEK Soziale Stadt). Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Wattenscheid heißt es wörtlich, „deutlich erkennbare Leerstände und teils bauliche Verwahrlosung sind Erscheinungen, die zeigen, dass Stadtentwicklung in Wattenscheid nicht (mehr) aus sich heraus funktioniert.Weiterlesen