Ausgehend vom Trend der letzten Wahlen werden SPD und Grüne bei der Kommunalwahl im September so viele Stimmen verlieren, dass es für Rot-Grün im neuen Stadtrat aller Voraussicht nach nicht mehr reichen wird. Welche Koalitionen sind in der neuen Wahlperiode realistisch? Wo positionieren sich Die STADTGESTALTER?
Rot-Grüne-Koalition wird voraussichtlich 2025 enden
Schon bei Europa- und Bundestagswahl verloren SPD und Grüne deutlich, die CDU gewinnt, AfD und Linke legen stark zu. Zu erwarten ist, dass sich dieses Ergebnis auch bei der Kommunalwahl fortsetzt.
Ausgehend von einer Ratsgröße wie in der Wahlperiode 2020 bis 2025 könnte die SPD 6-8 Sitze verlieren, die Grünen 5-7. Angesichts der abnehmenden Zustimmungswerte für die Bundes-CDU und der Bochumer Querelen bei der Oberbürgermeisteraufstellung (WAZ vom 02.06.2025) wird die CDU voraussichtlich eher wenige Sitze (0-2) gewinnen, die Linke dagegen 3-5, die AfD sogar 5-7. Die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften (UWG, FDP, STADTGESTALTER, Volt, BSW u.ggf.a.) kämen in Summe auf 11-13 Sitze.
Geht man von den genannten Wahlergebnissen und einer Größe des Stadtrates wie derzeit (87 Sitzen = 86 + OB)* aus, würden SPD und Grünen 6-10 Sitze zu einer Mehrheit von 44 Sitzen im Stadtrat fehlen. CDU und Grüne hätten 10-14 Sitze zu wenig. Nur für eine Mehrheit von SPD und CDU könnte es knapp reichen, eher aber werden auch hier 1-5 Sitze fehlen, zumal ein Rot-Grüner Oberbürgermeister bei dieser Koalition nicht 100 % der SPD zuzurechnen wäre.
Ausgangslage für mögliche Koalitionen nach der Kommunalwahl 2025
Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wird also ein dritter Koalitionspartner für eine Mehrheitskoalition benötigt. Eine Schwarz-Grüne-Koalition wird es vermutlich nicht geben. Sie wäre nur mit drei weiteren kleinen Gruppierungen oder Linken und einer weiteren kleinen Gruppierung möglich. Dass sich eine solche Koalition findet, ist unrealistisch.
Bei der Kombination Rot-Grün könnte eine weitere Fraktion zur Mehrheit im Stadtrat reichen. Das könnte dann rein rechnerisch, die CDU, die Linken oder bei entsprechender Sitzzahl STADTGESTALTER/Volt sein.
Reicht es für CDU und SPD nicht zur Mehrheit, wären aufgrund ihrer politischen Ausrichtung Grüne, UWG oder FDP die naheliegenden Koalitionäre, theoretisch kämen auch STADTGESTALTER/Volt oder Linke in Frage.
Welche Koalition ist wahrscheinlich?
Damit sind folgende Koalitionen am wahrscheinlichsten: 1. SPD, CDU und Grüne 2. SPD, CDU und eine kleine politische Gruppierung 3. SPD, CDU 4. SPD, Grüne und Linke 5. SPD, Grüne und eine kleine politische Gruppierung
Wer nicht möchte, dass eine ganz große Koalition von SPD, CDU und Grünen die Stadt regiert, müsste also seine Stimme einer kleineren politischen Gruppierung geben.
Ein Stadtrat ohne feste Koalition
Auch möglich wäre, dass im neuen Stadtrat gar keine Koalition gebildet wird und sich wechselnde Mehrheiten im Rat jeweils entscheidungs- und themenbezogen zusammenschließen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich eine Koalition nur für den Stadthaushalt bildet (Haushaltskoalition), für alle anderen Themen die Mehrheiten im Stadtrat zukünftig wechselnd und sachbezogen zu Stande kommen.
Damit käme Leben in den Stadtrat, zu jeder Entscheidung müsste sich eine Mehrheit neu zusammenfinden und einen gemeinsamen Beschluss aushandeln. Das täte der Stadtpolitik und dem Politikstil sicher gut. Stadtpolitik würde transparenter und sachbezogener. Diese beiden Möglichkeiten würden Die STADTGESTALTER daher präferieren. Sie wäre allerdings nur realistisch, wenn alle kleineren Parteien und Wählergemeinschaften eine Koalition mit den Großen ablehnen.
STADTGESTALTER bei Erfüllung von vier Bedingungen für eine Koalition bereit
Gleichwohl haben Die STADTGESTALTER festgelegt, dass Sie nur bei Erfüllung von vier Bedingungen bereit wären über eine (Haushalts-)Koalition zu verhandeln oder bei der Stichwahl einen OB-Kandidaten zu unterstützen:
1. Veränderung Politikstil: Die Politik vereinbart, sich zukünftig mit allen Vorschlägen von demokratischen Wählergruppen und Parteien, die in die politische Diskussion eingebracht werden, ernsthaft und unvoreingenommen zu beschäftigen. Wer Ideen einbringt, spielt dabei in Zukunft keine Rolle mehr.
2. Eine Koalition unter Beteiligung der STADTGESTALTER entwickelt, erarbeitet und vereinbart ein Konzept zur zukünftigen Struktur-, Stadt- und Wirtschaftsentwicklung. Dieses legt Ziele fest und einen Katalog von wichtigen Maßnahmen, die anschließen konsequent umgesetzt werden.
3. Eine Koalition unter Beteiligung der STADTGESTALTER erarbeitet und vereinbart ein Konzept, wie ein Haushaltsausgleich erreicht und die Verschuldung bis 2040 auf annähernd Null zurückgeführt werden kann.
4. Eine Koalition unter Beteiligung der STADTGESTALTER erarbeitet und vereinbart ein Konzept zur Eröffnung und Einführung neuer, substanziell relevanter Möglichkeiten zu einer verstärkten Bürgerbeteiligung.
Machtverhältnisse im neuen Stadtrat noch völlig offen
Ziemlich sicher ist derzeit nur, dass die Ära der Rot-Grünen-Koalition nach 25 Jahren enden wird. Alles andere wäre eine dicke Überraschung. Sonst aber sind die Machtverhältnisse im neuen Stadtrat noch völlig offen, sowohl dahin gehend wer rechnerisch überhaupt für Koalitionen in Frage kommt, noch, ob die möglichen Partner überhaupt Koalitionen bilden wollen und wenn ja mit welchen anderen Parteien oder Wählergemeinschaften.
Eigentlich sollen die Politiker und Politikerinnen des Stadtrates, die städtischen Unternehmen überwachen und beraten. Doch das gelingt oft nicht, wie die schwere wirtschaftliche Schieflage der BOGESTRA, die Beinahe-Insolvenz der SBO (Seniorenheime) sowie die teuren Fehlinvestitionen der Stadtwerke zeigen. Was sind die Gründe? Was muss sich ändern?
Aufgrund von Fehlern der Unternehmensleitung kam es bei den städtischen Seniorenheimen (SBO Senioreneinrichtungen Bochum gGmbH) zwischen 2012 und 2024 zu Verlusten von 33,8 Mio. Euro (WAZ vom 19.03.25). Ende 2022 stand das Unternehmen vor der Insolvenz, ehe die Betreibergesellschaft der Seniorenheime von der Stadt gerettet wurde. Seitdem läuft die Sanierung. Die BOGESTRA ist ebenfalls ein Sanierungsfall, die Verluste betragen mittlerweile 90 Mio./ Jahr, die Schulden insgesamt 308 Mio.. Gleichzeitig sinkt die Zahl von jenen, die den ÖPNV nutzen. Das Angebot ist weit entfernt von zeitgemäß (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall). Die Lage gerät zunehmend außer Kontrolle. Die Stadtwerke sind in der Vergangenheit durch Fehlinvestitionen aufgefallen, die die Stadt insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet hat (Führungswechsel bei den Stadtwerken).
Wie konnte es zu den Fehlentscheidungen bei den städtischen Unternehmen kommen?
Es fragt sich, wie konnte und kann das passieren? Gesellschafter der städtischen Unternehmen ist die Stadt und damit die Bürgerinnen und Bürger, sie sind quasi die Aktionäre von Unternehmen wie Stadtwerken, BOGESTRA, USB, VBW, WEG und SBO.
Die Stadtpolitiker und -politikerinnen wurden gewählt, die Unternehmensführung zu überwachen und zu beraten. Die Mitglieder des Rates sollen sicherstellen, dass die Unternehmen im Sinne der Menschen arbeiten, die in der Stadt leben und nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten. Wie die genannten Beispiele zeigen, gelingt das zu oft nicht. Unternehmerische Fehlentscheidungen bleiben unerkannt und werden nicht vorausschauend verhindert. Drohendes Unheil wird nicht rechtzeitig abgewendet. Die Unternehmensführungen arbeiten weitgehend ohne wirksame politische Kontrolle.
Das hat insbesondere drei Gründe:
Den Mitgliedern des Stadtrates fehlen Rechte, die eine effektive Kontrolle ermöglichen.
Die Strukturen der Kontrollgremien verhindern eine wirkungsvolle Kontrolle.
In den Kontrollgremien fehlt die notwendige Kompetenz für eine sachdienliche Überwachung und Beratung der Unternehmensführung.
Regelmäßig erfolgt die Kontrolle der städtischen Unternehmen allein durch die Aufsichtsräte, im Ausnahmefall, bei der SBO Senioreneinrichtungen Bochum gGmbH, gibt es noch eine Gesellschafterversammlung.
Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Stadtrat?
Bürgerinnen und Bürger wählen die Mitglieder des Stadtrates, als ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Stadtrat. Doch im Rat werden nur wenige grundlegende Entscheidungen, die die städtischen Unternehmen betreffen, getroffen. Der Stadtrat trifft insbesondere Beschlüsse über Jahresabschluss und Wirtschaftsplan, die Besetzung der Geschäftsführungs- und Vorstandsposten sowie Entscheidungen, mit denen die Struktur der Unternehmen grundlegend verändert werden soll, z.B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften oder Satzungsänderungen. An den strategischen unternehmensinternen Entscheidungen insbesondere über die Entwicklung des Unternehmens sowie den wesentlichen Investitions- und Finanzentscheidungen ist der Stadtrat dagegen nicht beteiligt.
Dafür wählt der Stadtrat Mitglieder des Stadtrates in die Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen. Diese haben die Aufgabe die Unternehmensführung zu beraten und die Unternehmensentscheidungen zu überwachen bzw. die Unternehmen im Sinne der Stadt mit zu lenken.
Welche Defizite bestehen in den Aufsichtsgremien?
Ämterhäufung – Bei allen großen und wichtigen städtischen Unternehmen ist der Oberbürgermeister der Aufsichtsratsvorsitzende. Fraglich ist schon, ob es einer einzige Person neben seiner Tätigkeit als Chef der Stadt und Stadtverwaltung möglich ist, noch in 33 weiteren Gremien Funktionen als Mitglied oder Vorsitzender so umfassend und tiefgehend auszufüllen, wie es nötig wäre (WAZ vom 04.04.25).
Fehlendes Gewicht im Aufsichtsrat – Auch sitzen in den Aufsichtsratsgremium nicht nur die Vertreter und Vertreterinnen der Bürger und Bürgerinnen, sondern zusätzlich Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten, das sind bei den Stadtwerken 5 von 15, bei der BOGESTRA 6 von 12 und bei der SBO 3 von 9 Mitgliedern. Obwohl eigentlich die Bedürfnisse der Menschen, die in der Stadt leben im Mittelpunkt der Tätigkeit der städtischen Unternehmen stehen sollten, sind es bei städtischen Unternehmen nicht selten eher die Interessen der Beschäftigten.
So sind im ÖPNV und bei der BOGESTRA höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen ständig ein Thema, ein metropolengerechter Ausbau des ÖPNV, eine Ausweitung des Liniennetzes, besserer Service oder ein kundenfreundliches Ticket- und Fahrpreissystem dagegen offensichtlich nicht, sonst sähe das ÖPNV-Angebot in Bochum, Gelsenkirchen, Witten und dem Ruhrgebiet anders aus. Bei einem zwischen städtischen Gesellschaftern und Beschäftigten paritätisch besetzten Aufsichtsrat ist eine andere Prioritätensetzung allerdings auch kaum zu erwarten.
Fehlende Kompetenzen – Hinzu kommt, dass vielen Mitgliedern der Aufsichtsräte, die die Politik entsendet, nötige fachliche Kompetenzen fehlen, die unverzichtbar sind, um die Unternehmensführung wirksam kontrollieren oder gar beraten zu können.
Eine Berufsausbildung als Psychotherapeutin oder Maschinenschlosser z.B. befähigt nicht, die komplexen wirtschaftlichen, juristischen und finanziellen Grundlagen der Unternehmensführung der BOGESTRA nachvollziehen und bewerten zu können. Auch ermöglichen es diese Ausbildungen nicht, sich mit den Besonderheiten im Geschäftsfeld der BOGESTRA, dem öffentlichen Personennahverkehr auszukennen. Das bedeutet, im Ergebnis bringen nur maximal vier von zwölf Mitgliedern des Aufsichtsrats der BOGESTRA, jene Qualifikationen mit, die zur Ausübung eines Amtes im Aufsichtsrat zum Wohle der Stadt eigentlich unverzichtbar sind.
Fehlende Kontrollmöglichkeiten – Bedenklich ist auch, dass die Aufsichtsratsgremien überwiegend von den drei großen Parteien (SPD, Grüne und CDU) besetzt werden. Nur vereinzelt sind andere politische Gruppierungen in den Aufsichtsräten vertreten, bei der BOGESTRA beispielsweise gar nicht.
Damit ist eine Kontrolle der Unternehmen durch den gesamten Stadtrat nicht mehr möglich, denn auch ein Akteneinsichtsrecht bezüglich Angelegenheiten der Unternehmen, haben die Mitglieder des Stadtrates, anders als gegenüber der Verwaltung, nicht. Parteien oder Wählergemeinschaften, die nicht in einem Aufsichtsgremium vertreten sind, haben keine Chance an Informationen zu kommen, die für eine Kontrolle erforderlich wären.
Eine effektive Kontrolle ist aktuell nicht möglich
Die Unternehmensführung der städtischen Unternehmen mit nur maximal zwei Hand voll ehrenamtlich tätigen, oft fachlich kaum versierten Kommunalpolitikern und -politikerinnen überwachen zu wollen, die dazu ganz überwiegend aus den Parteien kommen, die auch im Rat die Mehrheit und damit eher begrenztes Interesse an Kontrolle haben, kann nicht funktionieren.
Es ist also nicht verwunderlich, wenn die Aufsichtsräte immer wieder, ohne diese wirklich zu hinterfragen, Verträge und Geschäfte abnicken, die sich am Ende als fatal für die städtischen Unternehmen herausstellen. So ist es bei den Kraftwerks- und Windparkfehlinvestitionen der Stadtwerke ebenso passiert, wie bei den überteuerten Anmietungen der Seniorenheime bei der SBO und dem Fehlkauf von Straßenbahnen (Baureihe NF6D) der BOGESTRA ohne die üblichen Gewährleistungen zu vereinbaren.
Welche Maßnahmen sind nötig, damit die Politik ihre Kontrollaufgabe erfüllen kann?
Eine wirksame Überwachung und Beratung, wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, wird erst möglich, wenn die Aufsichtsgremien so organisiert werden, dass sie den Mitgliedern die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht.
Das bedeutet, die Aufsichtsgremien von städtischen Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 200 Beschäftigten sollten nach folgenden Anforderungen organisiert werden:
Es sollte jeweils ein Aufsichtsrat wie eine Gesellschafterversammlung eingerichtet werden.
Ein Aufsichtsrat sollte mindestens 15 Mitglieder besitzen, davon maximal ein Drittel Arbeitnehmervertreter bzw. -vertreterinnen.
In der Gesellschafterversammlung sollte jede Fraktion des Stadtrats vertreten sein, sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin für alle übrigen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen.
Das Akteneinsichtsrecht der Ratsmitglieder und Fraktionen sollte sich ebenfalls auf die städtischen Unternehmen erstrecken.
Die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich, für Aufsichtsgremien der großen städtischen Unternehmen nur Personen zu benennen, die berufliche Qualifikationen in juristischer bzw. wirtschaftlicher Hinsicht nachweisen können, vertiefte Erfahrungen in Sachen Unternehmensführung besitzen oder über besondere Kompetenzen aus dem Bereich verfügen, in dem das Unternehmen tätig ist.
Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sollte nur eine begrenzte Zahl Aufsichtsmandate ausüben. Möglich wäre z.B. eine Begrenzung auf fünf Mandate.
Bereits am 19.03. haben die STADTGESTALTER ihre Kandidaten für die 33 Bochum Wahlbezirke aufgestellt. Auch die Kandidaten für den Stadtrat und die Bezirksvertretungen wurden gewählt.
“Unser Ziel ist es bei der Kommunalwahl im September mit mindestens drei Personen in den Rat einzuziehen, um eine eigene Fraktion aufstellen zu können,” erklärt Dr. Volker Steude (Ökonom), der erneut auf Listenplatz eins der Ratsliste gewählt wurde und die STADTGESTALTER bereits seit 10 Jahren im Rat vertritt.
Auf Platz zwei der Liste wählten die STADTGESTALTER Stefanie Beckmann (Gesamtschulrektorin), die die STADTGESTALTER in der laufenden Wahlperiode als Sachkundige Bürgerin im Schulausschuss vertreten hat. “Im Fokus unseres Wahlkampfes werden wieder die vielen Ideen und Vorschläge der STADTGESTALTER stehen, die wir seit 2014 für die Stadt entwickelt haben,” erklärt Beckmann.
Den dritten Platz der Liste besetzt der Wattenscheider Nikolas Lange (Projektingenieur im Verkehrsinfrastrukturausbau), der bereits mehrere Jahre Erfahrung im Mobilitäts- und Infrastrukturausschuss des Rates vorweisen kann und zu den jüngeren Kandidaten gehört. “Auch in der nächsten Wahlperiode wollen wir in die Ausschüsse des Rates fachlich kompetente STADTGESTALTER entsenden und unsere Ideen in die Umsetzung bringen” verspricht er.
Allen drei Spitzenkandidaten ist wichtig festzustellen: “Wir STADTGESTALTER sind eine Wählergruppe, keine Partei, wir sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt, für uns ist daher die Bürgerbeteiligung ein besonderes Anliegen. Wir wollen, dass die Menschen mehr in der Stadt mitbestimmen und –gestalten. Wir haben den vollen Fokus auf Bochum und Wattenscheid, unabhängig von parteipolitischen Zwängen”
Die Spitzenkandidaten: Nikolas Lange, Stefanie Beckmann, Volker Steude (von links nach rechts)
Die Suche nach einer Kandidatin oder einem Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt läuft noch. Die STADTGESTALTER hatten dazu im September 2024 eine Stellenanzeige geschaltet und haben bereits mit einigen Bewerbern und Bewerberinnen Gespräche geführt. Die Aufstellung soll im April erfolgen.
Wir STADTGESTALTER sind ein zukunftsorientierter Zusammenschluss von mutigen und optimistischen Bürgerinnen und Bürgern. Unser Ziel: Bochum lebenswerter machen, damit es liebenswert für alle bleibt.
Den ausgetretenen Pfaden und dem Satz „Das haben wir immer schon so gemacht!“ setzen wir unkonventionelle, aber fundierte, neue Ideen oder „Best Practice“ aus anderen deutschen und internationalen Städten entgegen.
Als reine kommunale Wählergruppe ist Kommunalpolitik für uns kein Sprungbrett für den Land- oder Bundestag. Unsere ganze Energie fließt in die Gestaltung unserer Stadt. Ausschüsse und Gremien besetzen wir nicht mit Honoratioren, sondern mit leidenschaftlichen und erfahrenen Experten.
Auch gute Ideen anderer Parteien im Rat werden wir ohne Scheuklappen unterstützen. Dabei schließen wir aber eine Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen oder eine Zustimmung zu antidemokratischen Inhalten konsequent aus.
STADTGESTALTER wirken! Trotz unserer aktuellen Rolle als Opposition wurden bis jetzt über 60 unserer Vorschläge umgesetzt. Was wir erst mit mehr Unterstützung und euren Stimmen erreichen können!
Bochum wird zu einer begrünten Stadt, in der sich die Planung des öffentlichen Raums, die Gestaltung von Plätzen und Quartieren sowie die Leitlinien für Bauvorhaben an den Bedürfnissen der Menschen und der Umwelt orientieren. Alle Projekte müssen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Stadtplanung berücksichtigen.
Radfahren wie in Münster und eine Seilbahn wie in Bonn? In Bochum kommen alle Menschen sicher, schnell und komfortabel ans Ziel. Wir schaffen konsequent Platz für Fahrräder, Zu-Fuß-Gehende und einen ausgebauten und innovativen ÖPNV.
In der Bürgerbeteiligung wird Bochum zur „kleinen Schweiz“ – Jedes Jahr werden besonders prägende und bedeutende Projekte den Bürgerinnen und Bürgern zum verbindlichen Bürgerentscheid vorgelegt.
Bochum lässt sich nichts zu Schulden kommen – Die Verwaltung wird effizient organisiert und versteht sich als Serviceanbieter und Partner auf Augenhöhe für alle Bürgerinnen und Bürger.
Bochums Schule – Unser Tagebau für Zukunftschancen. Bochums Schulen erhalten mit uns die klare Priorität bei den kommunalen Investitionen.
Bochum ist keine Insel – wir leben in der gemeinsamen Ruhrstadt. Wir arbeiten mit unseren Nachbarn im Ruhrgebiet zusammen, legen Behörden und teure Aufgaben zusammen, um günstige, bürgerfreundliche Angebote zu schaffen und Wasserköpfe im ganzen Ruhrgebiet trockenzulegen.
Dolce Vita in Bochum – Eine Innenstadt mit Flair und Aufenthaltsqualität
Wir STADTGESTALTER wollen eine barrierefreie, familienfreundliche und begrünte City, die mit einmaligem Flair und einer hohen Aufenthaltsqualität lockt. Lebendige Plätze, interessante Orte und bespielte Räume bieten Cafés und inhabergeführte Läden, die mit einzigartigen Angeboten auch Menschen von außerhalb nach Bochum locken. Eine Nutzungsmischung aus Freizeit, Kultur, Arbeiten, Wohnen und Einkaufen belebt die Innenstadt auch außerhalb der klassischen Einkaufszeiten.
Die Erreichbarkeit der Innenstadt ohne Auto werden wir konsequent und massiv verbessern. Das Parken im Gleisdreieck soll vom Straßenrand vollständig in die nicht ausgelasteten Parkgaragen wandern und so Platz für Bäume, Bänke und Bistros machen.
Nicht nur die Innenstadt soll an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen ausgerichtet werden. Auch die Stadtviertel und Quartiere werden die STADTGESTALTER ernsthaft und konsequent anhand moderner Erkenntnisse aus dem Bereich der Stadtplanung entwickeln. Parkplätze finden Besuchende und Anwohnende hauptsächlich in Quartiersgaragen. Die Wohnstraßen werden kinderfreundlich verkehrsberuhigt und begrünt. Statt einzelner Alibi-Maßnahmen setzen wir auf ganzheitliche und durch Hochschulen begleitete Konzepte mit der Entwicklung von Plätzen und kleinen Parks.
Die Entwicklung von Wattenscheid ist besorgniserregend, aber wird von Verantwortlichen weitgehend öffentlich ausgeblendet. Wir STADTGESTALTER wollen nicht das erzählen, was „alle (vermeintlich) hören wollen“, sondern die Realität benennen und dafür Lösungen finden. Eine Abwärtsspirale ähnlich wie in Duisburg-Marxloh muss mit aller Kraft verhindert werden. Wir STADTGESTALTER stehen für einen anderen Politikstil, der nicht schon mit der Farbe von Sitzmöbel im Lohrheidestadion überfordert ist und dadurch sogar in eine politische Krise rutscht. Schluss mit solchen Symboldebatten und der Alibi-Politik.
Trotz aller Beteuerungen werden in Bochum immer noch zu viele Bäume gefällt, die wenigen Waldflächen abgeholzt und Vegetation vernichtet. Dabei ließe sich durch eine intelligentere Planung, die dem Umweltschutz Priorität einräumt, und einer Flächenbilanzierung viele Bauprojekte und Straßenerneuerungen ganz ohne Kahlschlag umsetzen. Sollten doch Bepflanzungen weichen müssen, fordern wir eine Realkompensation in direkter Nähe. Maßnahmen weit entfernt vom ursprünglichen Standort oder gar außerhalb Bochums bzw. durch den Kauf von Ökopunkten wollen wir verhindern.
Angesichts des Klimawandels müssen sich moderne Städte aus Betonwüsten zu grünen Oasen mit Dachgärten, Fassadenbegrünung und neuen Grünflächen entwickeln. Nur so können wir der ständigen Aufheizung des urbanen Raums begegnen. Wir haben den Mut, die auf den letzten Metern ausgebremste und von uns vorgeschlagene Begrünungssatzung tatsächlich zu beschließen. Orange wählen, um Grün in die Stadt zu bekommen.
Die bisher beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie sieht ausschließlich nicht ausreichende Mini-Maßnahmen vor. Das angestrebte Klimaschutz-Ziel ist lediglich, wie die Ausrufung des Klimanotstands, eine reine PR-Maßnahme. Als aktive Politik für den Klimaschutz bringen wir konkrete Vorschläge für mehr Umwelt- und Klimaschutz in Bochum ein.
Unsere Vorschläge für Umwelt- und Klimaschutz:
Einführung einer Verpackungssteuer/Förderung Mehrweg-Systeme (Link)
Verkehrswende, aber nicht nur in homöopathischen Dosen
Die Bochumer Verkehrspolitik kommt nicht über isolierte Einzelmaßnahmen hinaus. Immer noch enden Radwege im Nichts und erhalten Parkplätze und Autos Vorrang vor Radfahrenden. Wir STADTGESTALTER versprechen: Im Zweifel für das Fahrrad. Wir machen Schluss mit der strukturellen Bevorteilung des Autos.
Wir STADTGESTALTER sehen Barrierefreiheit und soziale Integration durch gute Infrastruktur für bezahlbare Verkehrsmittel (Rad, ÖPNV Mikromobilität) als soziale stadtgestalterische Maßnahmen.
Als einzige politische Gruppierung planen wir neue Nahverkehrslinien für Bochum und sogar über die Stadtgrenze hinaus. Wir bringen auch innovative Konzepte wie urbane Seilbahnen ins Spiel.
Unsere Vorschläge für ein fahrradfreundliches Bochum:
Vision-Zero als Leitlinie der Verkehrspolitik (Link)
Fietstrommel als innovative Radabstellanlage (Link)
Kinder und Familien müssen für die Stadt Bochum die wichtigste Zielgruppe sein. Bildung und Familienfreundlichkeit sind die einzigen Ressourcen, die wir in Bochum einsetzen können, um die Grundlage für die Zukunft unserer Stadt zu schaffen. Um neue Einwohnerinnen und Einwohner zu gewinnen, müssen wir uns genauso attraktiv wie die beliebtesten Städte wie Düsseldorf oder Münster aufstellen. Wir starten eine Bildungsoffensive für mehr Chancengerechtigkeit. Investitionen in Schulen erhalten Priorität.
Bochum und das Ruhrgebiet haben eine der geringsten Eigentumsquoten in Deutschland. Wir wollen breiten Schichten den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen, statt mit ihrem Mietzins die Rendite von anderen zu bezahlen. Geschaffenes Wohneigentum schafft ein Familienvermögen, das die Startchancen der nächsten Generation erleichtert.
Mit neuen Wohnformen schaffen wir Platz für urbane Individualität und locken neue Gruppen als neue Einwohnerinnen und Einwohner in die Stadt. Die Flächen für neuen Wohnraum sind aber begrenzt. Darum wollen wir den Dachausbau vereinfachen, Aufstockungen ermöglichen und Flächen besser nutzen, indem wir deutlich höher bauen.
Bochum als „kleine Schweiz“ – Echte Bürgerbeteiligung
Als parteilose Wählervereinigung ist die Bürgerbeteiligung Teil unserer DNA. Wir STADTGESTALTER wollen Bürger nicht nur beteiligen, wir wollen sie in Verantwortung für unsere Stadt bringen und ihnen bindende Bürgerentscheide für strategisch wichtige Fragestellungen der Kommunalpolitik vorlegen. Über weitere Maßnahmen wollen wir die Bürgerschaft enger an die Entscheidungsprozesse bringen und über wichtige Themen besser informieren.
Frisch ans Werk – Hochschullandschaft und Wirtschaftsförderung
Bochums Standortvorteil ist die hervorragende und breite Hochschullandschaft. Wir setzen auf Vernetzung von Wirtschaft mit Forschung und Lehre, um die Arbeitsplätze von morgen hier vor Ort zu schaffen und qualifizierte Studierende sowie Auszubildende auch nach dem Ende ihrer Studienzeit in Bochum zu halten. Damit sichern wir der Stadt wichtige Steuereinnahmen, um andere wichtige Investitionen tätigen zu können.
Ein intelligentes Gewerbeflächenmanagement soll Start-Ups, Neuansiedlungen und Standortverlagerungen auf bereits vorversiegelten Flächen realisieren. Die Entwicklung dieser Standorte soll nicht nach Schema-F, sondern multimodular mit Netzwerkqualitäten und Nutzungsmischung, z.B. in Form von Handwerker-Gewerbehöfen und Co-Living-Projekten realisiert werden.
Kein Pulsschlag aus Stahl – hier pulsiert das Leben! Wir möchten eine Politik etablieren, die sich nicht nur an hochkulturelle und etablierte Institutionen, sondern an die Subkultur, freie Szene und insbesondere an die Jugend richtet. Das freudige Zusammenkommen im öffentlichen Raum werden wir unterstützen. Dabei sind wir STADTGESTALTER weltoffen und laden auch die digitale Kultur wie Gaming nach Bochum ein.
Effiziente Verwaltung – Eure Brieftasche und die Stadtkasse
Die Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen sind Servicedienstleister für die Einwohnerinnen und Einwohner. Jeder Cent, der im Rathaus ausgegeben wird, muss einen Mehrwert für die Menschen in Bochum haben. Wachsenden Personalkosten in Bereichen der internen Verwaltung wollen wir „einen Deckel aufsetzen“. Im Sinne der Nachhaltigkeit dürfen kommende Generationen morgen nicht durch Zinszahlungen für heute aufgenommene Kredite gefesselt werden.
Unsere Vorschläge nach Adam Riese für Bochum:
Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts (Link)
Benchmarking – Bochumer Verwaltung – schneller und effizienter als alle anderen (Link)
Auch Bello ist ein Bochumer – Alles rund ums Tier in Bochum
In der Bochumer Kommunalpolitik kommt der Tierschutz regelmäßig zu kurz. Wir STADTGESTALTER ändern das und rücken Tierhaltende und Tiere ins Licht. In der Vergangenheit konnten wir ein Aussetzen der Hundesteuer für Tierheimhunde erreichen. Damit geben wir uns nicht zufrieden: Wir wollen die Hundesteuer abschaffen und durch eine zweckgebundene niedrige Gebühr ersetzen. Damit stellen wir sicher, dass jeder Cent ins Tierheim und in die Infrastruktur für Hundehalter, wie Hundewiesen oder Kotbeutelspender fließt, statt im allgemeinen Haushalt versickert.
Vom VfL bis zum E-Sport – Sportförderung in Bochum
Bochum wirbt für sich als Sportstadt. Nicht nur der VfL als deutschlandweit bekannter Fußballbundesligist, sondern insbesondere auch die vielen aktiven Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie der Stadtsportbund hauchen diesem Werbeversprechen das nötige Leben ein. Damit das so bleibt, muss Bochum für ausreichende und sanierte Sportstätten sorgen.
Sport befindet sich im Wandel. Neben Vereinen findet Sport auch immer mehr durch Solo-Aktive oder in losen Gruppen statt. Diesen veränderten Bedürfnissen begegnen die STADTGESTALTER mit erweiterten Angeboten wie Bürger-Sportparks.
Nicht zuletzt hat auch der E-Sport, als Breitensport oder professionell betrieben, seine Berechtigung. Wir wollen mittelfristig gleichberechtigte Fördermöglichkeiten für diese meist junge Community schaffen.
Man stelle sich vor, die 15 Stadtgemeinden der Ruhrstadt würden sich ernsthaft zusammentun, um mit 3,43 Mio. Menschen eine Metropole zu bilden. Die viertgrößte Metropole Europas hätte einen festen Platz auf der Weltkarte. Was für Chancen hätte unsere Region, besonders in Sachen Wirtschaft und Tourismus?
Die STADTGESTALTER wollen Bochum zum Herzen der Ruhrstadt machen. Dabei sollen die Städte der Ruhrstadt ihre Eigenständigkeit und Identität behalten, aber überall da eng zusammenarbeiten und Ruhrstadt-Einrichtungen schaffen, wo sich Dinge gemeinsam besser und effizienter organisieren lassen und man als Ruhrstadt-Metropole kraftvoller und wahrnehmbarer auftreten kann.
Auch die Infrastruktur, besonders der Verkehr, soll metropolengerecht ausgebaut werden. Die Ruhrstadt soll im Wettbewerb der europäischen Metropolen eine gewichtige Rolle spielen.
Die Stadt Bochum gibt in diesem Jahr 88 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt, 2026 sind es 113 Mio. Euro. Eine erneute Haushaltssicherung droht. Ohne Sanierung des Haushaltes wird die Stadt ab 2027 handlungsunfähig sein. Die Politik ignoriert das Problem. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor.
Seit diesem Jahr (2025) gibt die Stadt wie schon bis 2018 wieder deutlich mehr Geld aus, als sie einnimmt. Die Stadt lebt über ihre Verhältnisse.
Haushaltssicherung ab 2027 – Die Politik ignoriert das Problem
Laut Prognose der Kämmerin wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Bis mindestens 2029 geht die Kämmerin von Haushaltsdefiziten aus (Prognose bis 2029, Haushaltskompass, Seite 17). Tritt das ein, was die Kämmerin vorhersagt, kommt es ab 2027 wieder zur Haushaltssicherung. Die Bezirksregierung übernimmt die Finanzaufsicht, jeder Stadthaushalt muss von ihr genehmigt werden. Die Stadt wird aufgrund fehlender Finanzmittel handlungsunfähig, die kommunale Selbstverwaltung wird erheblich eingeschränkt.
Entwicklung Haushaltsdefizit Stadt Bochum – Diagramm: Stadt Bochum 12/2024
Bei diesen Zukunftsaussichten, müsste eigentlich ein Aufschrei durch Stadt und Politik gehen. In der Presse müsste ein heftiger Streit toben, wer für den drohenden Haushaltsnotstand die Verantwortung trägt und wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Doch das Thema scheint niemanden zu interessieren. Offenbar will die Politik erst handeln, wenn der Notstand längst eingetreten ist, Konzepte ihn abzuwenden hat die Politik nicht.
Statt ein Konzept vorzulegen, wie man dafür sorgt, dass die städtischen Einnahmen schnellstmöglich wieder die Ausgaben decken, hat die Mehrheitskoalition im Rat das Problem sogar weiter verschärft. Sah der Haushaltsentwurf der Kämmerin für den Doppelhaushalt 2025/26 noch ein Defizit von insgesamt 186 Mio. vor, hat die Rot-Grüne-Koalition durch zusätzliche Ausgaben das Haushaltsdefizit auf 201 Mio. (+15 Mio.) rauf geschraubt. Statt die Ausgaben zu senken, hat man das Defizit weiter erhöht und damit die Haushaltslage weiter verschlimmert. Dieses Vorgehen kann nur als ignorant und verantwortungslos bezeichnet werden.
Auch wenn die Bochumer Politik sich nicht mit dem Thema beschäftigen will, bleibt die Frage, wie kann die Haushaltssicherung abgewendet und Einnahmen und Ausgaben der Stadt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die STADTGESTALTER legen jetzt ein Sanierungskonzept vor, wie die Haushaltssicherung doch noch abgewendet werden könnte.
Haushalts-Sanierungskonzept, Die STADTGESTALTER
In ihrem Konzept schlagen die STADTGESTALTER verschiedene Maßnahmen vor, die Ausgaben der Stadt zu senken und die Einnahmen zu steigern, um das prognostizierte Defizit auszugleichen und nötige Ausgabensteigerungen sowie Einnahmen Entlastungen zu refinanzieren.
Ausgangslage (Spalte A) – In dieser Spalte wird das von der Kämmerin für die Jahre 2025 – 2029 prognostizierte Defizit erfasst und für die Jahre 2030 und 2032 fortgeschrieben. Dieses ist auszugleichen, damit zukünftig kein Haushaltsdefizit mehr entsteht.
Die Zahlen der Kämmerin (blaue Kurve im Diagramm zur Entwicklung des städtischen Haushaltsdefizits) gehen davon aus, dass in den Jahren 2025 und 2026 bereits ein “globaler Minderaufwand” von 28 Mio. bzw. 37 Mio. realisiert wird, das bedeutet die städtischen Ausgaben im laufenden Haushalt 25/26 um insgesamt 65 Mio. gesenkt werden müssen. Das Konzept der STADTGESTALTER geht davon aus, dass die Stadt diesen Vorgaben, wie im Haushalt dargestellt, auch nachkommt.
Ausgabensenkungen (Spalten B bis F)
Das Konzept der STADTGESTALTER sieht eine Senkung der Ausgaben in 5 Bereichen (Spalten B bis F) vor.
Effizientere Abläufe bei der Stadtverwaltung (Spalte B) – Von 2015 bis 2026 steigen die städtischen Personalkosten um 185 Mio. Euro (+60%). 1.285 zusätzliche Stellen werden geschaffen. Weitere Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze (Räumlichkeiten, Ausstattung usw.) kommen noch hinzu. Nach Ansicht der STADTGESTLTER sind diese Ausgaben wieder zu reduzieren. Systematisch ist zu untersuchen wie die Arbeitsläufe in der Verwaltung effizienter organisiert sowie Kosten und Stellen eingespart werden können. Zu diesem Zweck sollte eine externe Unternehmensberatung beauftragt werden.
Bis 2036 soll so eine Einsparung von Ausgaben in Höhe von 150 Mio. Euro erreicht werden.
Digitalisierung, verstärkter Einsatz von KI (Spalte C) – In Sachen Digitalisierung und Einsatz von KI liegt die Verwaltung weiterhin weit hinter dem zurück, was in Unternehmen bereits seit Jahren üblich ist.
Die STADTGESTALTER halten durch eine erhebliche Beschleunigung und Ausweitung entsprechender Maßnahmen auch hier Einsparpotentiale in Höhe von mindestens 15 Mio. Euro bis 2036 für möglich.
Wesentliche Ursache für diese untragbar hohen Kostenüberschreitungen sind erhebliche Defizite beim städtischen Projektmanagement. In diesem Zusammenhang haben die STADTGESTALTER vielfach Verbesserungen angemahnt und u.a. vorgeschlagen das Projektmanagement für Großprojekte durch eine gemeinsame Einrichtung der Städte der Ruhrstadt durchführen zu lassen.
In den nächsten 10 Jahren sollte in diesem Bereich durch Reorganisation eine Ersparnis von mindestens 25 Mio./Jahr erreicht werden.
Durch Skaleneffekten lässt sich die Kosteneffizienz deutlich steigern (insbes. bei Verwaltung und städtischen Unternehmen). Statt Dinge in 15 Ämtern, Einrichtungen und Unternehmen separat zu organisieren, reicht dafür regelmäßig eine mit Filialen in allen Städten der Ruhrstadt aus.
Zudem ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen, hoch effizienten Infrastruktur aus einem Guss (z.B. ÖPNV, Ver- und Entsorgung) neben Senkungen bei den Ausgaben aufgrund der Attraktivitätszunahme auch Potentiale zur Steigerung der Einnahmen.
Die konsequente Organisation als Metropole ermöglicht darüber hinaus im Wettbewerb mit anderen Städten national wie international eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Sichtbarkeit aufgrund der Größe und Vielfältigkeit (Marke, Image) der Ruhrstadt (Ruhrstadt – Die Metropole, die keine sein will, aber trotzdem eine ist).
Insgesamt kalkulieren die STADTGESTALTER in diesem Bereich mit einem Betrag von 140 Mio. Euro pro Jahr.
Senkung Zinsaufwand (Spalte F) – Das durch Ausgabensenkungen und Einnahmensteigerungen im Haushalt freiwerdende Geld sollte auch zu einer Senkung der Altschulden eingesetzt werden. Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen die Schulden bis 2036 um 1,33 Mrd. Euro getilgt werden (Spalte H). Das führt zu einem geringeren Zinsaufwand im Jahr 2036 von fast 41 Mio. Euro.
Ausgabensteigerungen (Spalten G und H)
Durch die bereits dargestellten Ausgabensenkungen und zusätzliche Einnahmensteigerungen werden im Haushalt erhebliche Beträge frei, die nach dem Plan der STADTTGESTALTER für Investition und die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden sollen.
Mehr Investitionen (Spalte G) – Bis 2036 wollen die STADTGESTALTER die städtischen Investitionen um zunächst 43 Mio. (2026) bis dann auf 250 Mio. Euro pro Jahr (2036) erhöhen. Investiert werden sollte bzw. muss insbesondere in Schulen, die Stadtteilzentren, Klimaschutz, Innenstadt, Ruhrstadion und eine bessere Infrastruktur. Der Plan der STADTGESTALTER ermöglicht hier neue Handlungsspielräume.
Abbau Schulden (Spalte H) – Nach dem Plan der STADTGESTALTER sollen im Zeitraum 2026 bis 2036 die städtischen Schulden um 1,33 Mrd. Euro reduziert werden. Da eine Übernahme der Altschulden durch Land und Bund nicht zu erwarten ist, muss die Stadt hier dringend selbst tätig werden. Das lohnt sich, die Tilgung der Schulden führt 2036 zu einer Ausgabenentlastung von fast 41 Mio. im Jahr (Zinsaufwand Spalte F).
Einnahmesenkungen (Spalte I)
Um die Stadt attraktiver zu machen, schlagen die STADTGESTALTER zudem vor, mittelfristig die Steuern zu senken.
Entlastung bei Grund- und Gewerbesteuer (Spalte I) – Für die Jahre 2025 bis 2035 sollen zunächst die Grundsteuereinnahmen durch Einführung der Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücker erhöht werden (Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot). Dies haben die STADTGESTALTER bereits 2023 und 2024 beantragt.
Ab 2031 wollen die STADTGESTALTER die Gewerbe- und die Grundsteuer B senken, um die Stadt attraktiver für Menschen und Unternehmen zu machen. Aktuell zählen die Steuersätze zu den höchsten in Deutschland, diese sollen auf ein durchschnittliches Maß zurückgeführt werden.
2036 soll die Entlastung schließlich bei 92 Mio. Euro liegen.
Einnahmensteigerungen (Spalten J bis L)
Auf der Einnahmenseite des städtischen Haushalts sehen die Pläne der STADTGESTALTER Erhöhungen in drei Bereichen vor.
Abbau Subventionen (Spalte J) – wichtiges Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen möglichst die Kosten bezahlen, die sie verursachen, städtische Subventionen nur an jene gezahlt werden, die über zu wenig Einkommen verfügen oder Subventionen dafür ausgegeben werden, ein für die Stadt positives Verhalten zu fördern (z.B. Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel).
So ist es nicht gerechtfertigt, dass Eintritte in Kultur- und Sporteinrichtungen auch für einkommensstarke Bürger und Bürgerinnen massiv von der Stadt subventioniert werden. So sollte der exklusive Sitzplatz im Schauspielhaus oder Musikforum einen angemessenen Preis kosten. Verbilligte Plätze sollten Menschen mit wenig Geld vorbehalten bleiben.
Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls, dass für das Parken auf öffentlichen Straßen und ihre Benutzung keine bzw. keine angemessenen Gebühren erhoben werden, für z.B. die Abwasser- oder Müllentsorgung dagegen schon.
In allen Bereichen der Stadt soll systematisch geprüft werden, ob und inwieweit städtische Subventionen zielführend und angemessen sind. Entsprechend würden die Gebührensätze angepasst und Gebühren gegebenenfalls neu erhoben. Im Gegenzug sollen die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen bei der Grund- und Gewerbesteuer entlastet werden (Spalte I).
Bis 2036 sollen die städtischen Einnahmen durch den Abbau von Subventionen um 110 Mio. Euro gesteigert werden.
Sondermaßnahmen (Spalte K) – Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025/26 beantragt, schlagen die STADTGESTALTER vor, die Sanierung des Ruhrstadions zunächst zurückzustellen, um zu klären, ob und inwieweit diese sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls ein Neubau zweckmäßiger erscheint. Auch wollen die STADTGESTALTER über diese Frage die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen (Lohnt sich teure Stadionsanierung – Erstligaperspektive versus Tradition). Dies bedeutet zunächst Minderausgaben von 60 Mio. Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten dann gegebenenfalls Investitionsmittel für eine Sanierung oder einen Stadionneubau bereitgestellt werden (siehe Investitionen, Spalte G).
Zum zweiten wollen die STADTGESTALTER die städtischen Parkhäuser verkaufen (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Dies bringt nach Schätzungen der STADTGESTALTER einen Verkaufserlös von rund 70 Mio. Euro und entlastet die Stadt in der Folge um jährlich mindestens 3 Mio., da die Parkhäuser nicht mehr mit städtischem Geld subventioniert werden müssten.
Ziel ist es, die so realisierten Erlöse zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Innenstadt zu investieren (siehe Investitionen, Spalte G).
Zu-/Abnahme Einwohnerzahl (Spalte L) – Insbesondere durch die zunehmenden Investitionen, die Steuerentlastungen wie den Abbau der Schulden, soll die Stadt attraktiver werden und die Einwohnerzahl wieder zunehmen, denn diese ist in den letzten Jahren bedenklich gesunken (Einwohnerverlust seit 1960 kostet Bochum 237 Mio. Euro im Jahr). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste sind wiederum eine wesentliche Ursache für die finanzielle Schieflage der Stadt.
Die STADTGESTALTER rechnen mit einer Abnahme der Einwohnerzahl um 1.200 Menschen bis zum Jahr 2029, danach soll die Zahl wieder steigen. 2036 sollen 2.900 Menschen mehr in der Stadt leben als heute und die Einnahmen der Stadt dadurch um rd. 8 Mio. Euro im Jahr steigen.
Die STADTGESTALTER gehen davon aus, dass die genannten Effekte sowie eine solide Haushaltspolitik ebenfalls dazu führen, dass sich mehr Unternehmen in Bochum ansiedeln. Dies würde weitere zusätzliche Einnahmen bedeuten. Da deren Höhe aber schwer abschätzbar ist, wurde auf eine Einberechnung verzichtet.
Die STADTGESTALTER fordern Politik und Stadt auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltssicherung 2027 abzuwenden und bereits 2026 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Forderungen und Bettelbriefe an Land und Bund zu stellen, hilft da wenig. Stadt und Politik müssen selbst tätig werden. Wie das Konzept der STADTGESTALTER zeigt, liegt es in der Hand der Stadt selbst, den Haushaltsnotstand abzuwenden. Erst zu handeln, wenn der Notstand eintritt, wäre fahrlässig und verantwortungslos.
Vier feste Termine pro Jahr gibt es in der Schweiz, an denen die Menschen über Angelegenheiten ihrer Stadt oder Gemeinde abstimmen. So funktioniert echte Bürgerbeteiligung. Ein Vorbild für Bochum?
Soll eine Schule erweitert werden? Soll Bauland zum Naherholungsgebiet umgewandelt werden? Soll eine Tempo 30 in eine 40er-Zonen umgewandelt werden? Soll auf einer Schule eine PV-Anlage errichtet werden? Das sind typische Fragen, die den Bürgern und Bürgerinnen in Schweizer Gemeinden und Städten zur Abstimmung vorgelegt werden (Volksabstimmungen Kanton Zürich)
Vorbild Schweiz
An vier schweizweit festgelegten Terminen im Jahr, wird über Volksinitiativen und Vorlagen des Stadt- oder Gemeinderats abgestimmt. Bei Volksinitiativen sind es Bürger*innen die die Initiative ergreifen, um die die Bürger*innen über eine Frage bzw. Angelegenheit abstimmen zu lassen. Volksinitiativen sind deutschen Bürgerbegehren vergleichbar.
Zusätzlich legt der Stadt- oder Gemeinderat in der Schweiz den Bürger*innen selbst Vorlagen zu Entscheidung vor. Solche Vorlagen sind verpflichtend, wenn für Bauvorhaben z.B. höhere Kredite aufgenommen werden müssen. Möglich ist auch, dass der Rat den Bürger*innen freiwillig Entscheidungen überträgt. Letzteres entspricht den deutschen Ratsbürgerentscheiden. Die aber in Deutschland nur ganz selten, in Bochum noch nie beschlossen wurden.
Traditionell versteht sich die Bochumer Politik als einzige Entscheidungsinstanz in der Stadt. Man sieht keinen Anlass, die Bürger und Bürgerinnen entscheiden zu lassen, man traut es ihnen nicht zu, sieht nur sich zur Entscheidung auserwählt und lässt die Menschen in der Stadt daher außen vor.
Eine Verpflichtung bestimmte Entscheidungen den Bürgern und Bürgerinnen gibt es in Deutschland und damit auch in Bochum nicht.
Wirkung von Bürgeerbeteiligung
Volksabstimmungen bzw. Bürgerentscheide haben besonders zwei positive Effekte für eine Stadt oder Gemeinde: Die Menschen fühlen sich mitgenommen und identifizieren sich mehr mit ihrer Stadt. Zudem beschäftigen sie sich mehr mit den anliegenden politischen Themen, weil sie sich für eine Entscheidung darüber informieren müssen. Die Haltung gegenüber der Stadt- und Stadtgesellschaft verändert sich. Der Satz “Frage nicht, was deine Stadt für dich tun kann, sondern was du für deine Stadt tun kannst” (frei nach John F. Kennedy) bekommt erst dann entscheidende Relevanz, wenn es den Bürger*innen auch wirklich möglich ist, über Stadtangelegenheiten mitzuentscheiden.
Echte Bürgerbeteiligung gibt es in Bochum bisher nicht
Diese Möglichkeit besteht bisher in Bochum nicht. Dass in Stadtverwaltung und Politik bestehende Desinteresse an Bürgerbeteiligung zeigt sich besonders deutlich auf der Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de Projekte, bei denen die Bürger*innen wirklich aktiv mitgestalten können, gibt es nur sehr wenige. Alibimäßig wird stattdessen auf Beteiligungen- und Veranstaltungen hingewiesen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Stadt durchgeführt werden müssen oder auch ohne die Plattform stattfinden würden (Förmliche Beteiligung Änderung Flächennutzungsplan, Stadtteilspaziergänge, Bürgeranhörungen Lärmaktionsplan, Stadtteilkonferenz).
Bürgerbeteiligungsplattform in Bochum ist bisher ein Flop
Im Prinzip sollte die Bürgerbeteiligung eigentlich laufen wie beim Beteiligungsprojekt “Pocket Parks”), bei dem die Bürger*innen über bochum-mitgestalten.de Flächen für neue Pocket Parks vorschlagen konnten. So werden jetzt 20 neue Pocket-Parks geschaffen, von denen immerhin 9 durch Bürger*innen angeregt wurden (Vorlage 20240611)
Negativ anzumerken ist allerdings, die Vorschläge der Verwaltung (Amt und Projektteam) wurden den Bürger*innen über die Bürgerbeteiligungsplattform nicht zur Diskussion gestellt, ebenso wenig wie die Parkvorschläge der Politik. Der Oberbürgermeister versuchte sogar aktiv zu verhindern, dass Vorschläge der STADTGESTALTER den Bürger*innen über die Plattform zur Diskussion gestellt werden, es wurde angedroht den eingebrachten Vorschlag zu löschen (Propstei-Park).
Echte Bürgerbeteiligung erfordert, dass nicht nur die Vorschläge der Bürger*innen, sondern alle zur Diskussion gestellt werden und die Menschen in der Stadt auch eine Möglichkeit erhalten diese differenziert zu bewerten und dies nicht allein der Verwaltung vorbehalten bleibt.
Das eigentliche Problem besteht jedoch bereits darin, dass Verwaltung und Politik bisher nicht wirklich bereit sind echte Bürgerbeteiligungsprojekte auf der Plattform zur Diskussion zu stellen. Die mangelnde Qualität der Bürgerbeteiligung wie bei dem Projekt “Pocket Parks” kommt dann noch erschwerend hinzu.
Mehr Bürgerentscheide stäken die Stadtgesellschaft
Bürgerbeteiligung ist in Bochum also nach wie vorher mehr Alibi als echte Eibindung der Bürger*innen in Angelegenheiten, die sie direkt betreffen. Dabei könnte Bochum dem Vorbild der Schweiz folgen. In jedem Quartal könnte die Stadt den Bürger*innen zu einem festgelegten Termin eine Reihe Fragen und Angelegenheiten zur Abstimmung vorlegen. Dinge die nur einen Stadtbezirk betreffen würden nur dort zur Entscheidung gestellt, über stadtweit relevante Entscheidungen würden alle Bürger und Bürgerinnen abstimmen. Dazu können die Stadtbewohner*innen angeregt werden, selbst Fragen zur Entscheidung stellen zu lassen.
So wäre zum Beispiel vorstellbar, dass von den Bürger*innen und nicht vom Stadtrat direkt entschieden wird, ob die Stadt einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten anstellen, ob die Kreuzung vor Rietkötter zu einem Platz umgestaltet werden, ob es eine moderne ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr Park und Innenstadt geben oder ob die Flächenversiegelung in Bochum gestoppt werden soll.
Diese Möglichkeiten der Mitentscheidung und das stadtweite diskutieren von zu treffenden Entscheidungen würde die Demokratie in der Stadt stärken und die Stadtpolitik auf eine breitere Basis stellen. Sicher kommt es bei Bürgerentscheiden wie sonst in der Politik zu Entscheidungen, die Stadt und Bewohner*innen später bereuen. Daraus lernt die Stadtgesellschaft und kann solche Entscheidungen durch neue Abstimmungen revidieren. Auch das gehört zur Demokratie dazu.
Bürgerbeteiligung sollte man als andauernden Lernprozess für Bürger*innen genauso wie für Politik und Verwaltung verstehen. Wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, verbessert das den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Das sollte das Ziel sein.
Um die Beteiligung an stadtpolitischen Themen zu verbessern, müssen Bürger und Bürgerinnen mit Politik und Verwaltung an einen Tisch. Nur so können Leitlinien festgelegt werden, wie die Menschen zukünftig bei städtischen (Bau-)Vorhaben mitwirken und mitentscheiden können. Dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung so organisiert, wie ihr das am besten passt, ist zu wenig. Die STADTGESTALTER schlagen einen Bürgerbeteiligungsbeirat vor.
Im November und Dezember 2022 forderte die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürgern auf, Vorschläge zu Straßen einzureichen, auf denen die Geschwindigkeit reduziert werden sollte. Es gingen 121 Vorschläge ein – 114 wurden abgelehnt (WAZ vom 15.01.2024). So funktioniert Bürgerbeteiligung oft in Bochum. Bürger dürfen Vorschläge machen, die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, heftet sie ab und macht dann doch, was sie will.
Schlechte Bürgerbeteiligung fördert Bürgerfrust und Politikverdrossenheit
Die Bürger*innen fühlen sich übergangen und fragen sich, warum sie sich überhaupt beteiligt haben. Auf diese Weise durchgeführte Bürgerbeteiligung führt letztlich nur zu Bürgerfrust und Politikverdrossenheit. Populisten nutzen die so entstehende Stimmung aus und haben leichtes Spiel.
Mehr Bürgerbeteiligung wird auf dem Papier zwar von allen politischen Gruppierungen gefordert. In der Realität tut man sich damit in Bochum aber schwer. Das liegt insbesondere am Selbstverständnis der Parteien. So betonen zum Beispiel Oberbürgermeister sowie SPD und Grüne bei jeder Gelegenheit, dass sie diejenigen sind, die gewählt wurden, um in der Stadtpolitik zu entscheiden und die Bürger*innen, daher dort nichts zu entscheiden hätten.
Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es eigentlich das Ziel von Demokratie ist, dass die Bürger*innen möglichst viel direkt selbst entscheiden und gewählte Vertreter*innen, die für die Bürger*innen entscheiden, insbesondere deswegen erforderlich und sinnvoll sind, weil das organisatorisch am besten praktikabel ist. Da ändert aber nichts an dem demokratischen Ziel, dass da, wo direkte Entscheidungen möglich sind oder Entscheidungen unter Mitwirkungen von möglichst vielen Bürger*innen machbar sind, man dies entsprechend ermöglichen sollte.
Bürgerbeteiligung ist Sache von Politik, Verwaltung und Bürger*innen
Es ist also eigentlich Sache der Politik, sich zu überlegen, wie sie die Bürger*innen sinnvoll in die stadtpolitischen Entscheidungsprozesse einbinden kann und ihnen dort Mitwirkung ermöglicht oder welche Entscheidungen sie gegebenenfalls den Bürger*innen direkt überlässt. Allerdings verstehen sich insbesondere SPD und Grüne im Stadtrat nicht als diejenigen, die die Staatspolitik bestimmen und gestalten, sondern sehen sich als verlängerter Arm der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet die Vorlagen, die bestimmen, welche Politik die Stadt verfolgt, Rot und Grün sehen ihre Aufgabe darin, diesen Vorschlägen im Stadtrat die zur Umsetzung nötige Mehrheit zu verschaffen.
Entsprechend diesem Selbstverständnis ist es in Bochum auch nicht die Politik, die vorschlägt, wie Bürgerbeteiligung zukünftig organisiert werden soll, sondern die Verwaltung (Verwaltungsvorlage: Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum) Die Politik war nicht mal an der Erarbeitung der Verwaltungsvorlage beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, will die sich möglichst unverbindliche Regelungen geben, wie sie nach Bedarf Bürgerbeteiligung organisieren kann, die sie in ihren Abläufen und Entscheidungen möglichst wenig stört, aber immer den Hinweis zulässt, man habe die Bürger*innen informiert, sie angehört und mit Ihnen gesprochen, ehe man verwaltungsintern entschieden hat, was für die Stadt das Beste ist.
Diesem Verständnis folgend hat sich die Stadtverwaltung vor der Erarbeitung der jetzt vorgelegten Eckpunkte zwar mit Bürger*innen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung engagieren (u.a. mit Vertreter*innen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung), in mehreren Gesprächen ausgetauscht, an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt hat sie die Bürger*innen allerdings nicht.
Zwischen 2019 und 2022 hat es einen Diskussionsprozess von diversen Gruppen und der Verwaltung um die Einführung einer erweiterten Bürgerbeteiligung gegeben. Dann aber zog sich die Stadtverwaltung aus dem Prozess zurück, um zunächst intern über das Thema zu beraten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte wurden dann ohne Beteiligung von Bürger*innen und Politik hinter den verschlossen Türen der Verwaltung erarbeitet. Einen weiteren Dialog mit den an dem vorherigen Diskussionsprozess Beteiligten gab es nicht („Bürgerbeteiligung“ soll plötzlich ganz schnell gehen). Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen die Eckpunkte in der Sitzung des Stadtrats am 01.02.2024, wie bei Beschlussvorlagen der Verwaltung in Bochum üblich, von der Rot-Grünen-Mehrheitskoalition ohne jede politische Beteiligung an der Erarbeitung durchgewunken werden.
Die STADTGESTALTER halten die Eckpunkte für zu schwammig und vage. Dass mit den Eckpunkten eine echte Verbesserung der Bürgerbeteiligung bewirkt werden kann, halten die STADTGESTALTER nicht für möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verwaltung, Politik und Bürger*innen gemeinsam konkrete Leitlinien erarbeiten, die verbindlich vorgeben, wie Bürgerbeteiligung in Bochum zukünftig zu organisieren ist.
Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, dass der Stadtrat einen Bürgerbeteiligungsbeirat mit Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen, der Verwaltung und ausgelosten Bürger*innen bildet, im dem gemeinsam Leitlinien für die zukünftige Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ein solcher Beirat soll dann zukünftig die Leitlinien evaluieren und weiterentwickeln, erster Ansprechpartner für Bürger*innen in Sachen Bürgerbeteiligung sein und über die Organisation von Beteiligungsprozessen bei komplexen Vorhaben beraten. Was ein solcher Beirat tut und wie er funktioniert, kann man sich in Bonn anschauen, wo das Gremium bereits seit 2016 besteht (Beirat Bürger*innenbeteiligung).
Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung können Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung der Leitlinien sein, mehr aber nicht. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung müssen von Politik, Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam erarbeitet werden. Das ist nicht ohne ein gemeinsames Gremium möglich.
Grundsätzlich sehen die STADTGESTALTER Bürgerbeteiligung als einen Prozess an. Damit Bürger*innen sich optimal und wirksam beteiligen können, muss ihr Interesse an Stadtpolitik geweckt werden und müssen sie spüren, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und etwas bewirkt.
Ziel sollte es sein, immer mehr Menschen zu gewinnen, die sich für die Stadt engagieren und bei stadtpolitischen Themen mitreden wollen. Stadtpolitische Themen sind allerdings teilweise sehr komplex. In solchen Fällen erfordert Mitwirkung Erfahrung und spezielles Wissen. Auch bei der Bürgerbeteiligung gibt es einen Lernprozess. Es lohnt sich also mit Beteiligungsthemen zu beginnen, die bei den Bürger*innen vor der Haustür liegen, zum Beispiel die Anwohner*innen intensiv an Neu- und Umgestaltungsprojekten von Wohnstraße und -umfeld zu beteiligen, um dann den Bürger*innen sukzessive auch bei komplexeren Entscheidungen eine Mitwirkung zu ermöglichen. Diesen Prozess sollte der Bürgerbeteiligungsbeirat aktiv unterstützen und begleiten.
Eine weitere Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirats ist nach Ansicht der STADTGESTALTER, dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung von Beteiligungsverfahren bevorzugt externe Büros beauftragt werden. Verwaltung und Bürger*innen verfolgen nicht selten gegensätzliche Interessen. Führt die Verwaltung die Bürgerbeteiligung durch, neigt sie dazu, das Verfahren so zu organisieren und zu steuern, dass ihre Interessen gegenüber denen der Bürger*innen durchgesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, wenn ein unabhängiges Büro das Verfahren durchführt und den Anliegen und Interessen der Bürger*innen angemessen Raum und Gewicht verschafft.
Vorhabenliste und digitale Bürgerbeteiligungsplattform (bochum-mitgestalten.de)
Dass allerdings auch fast ein Jahr nach dem Start der Plattform nur zwei Randthemen zur aktuellen Beteiligung angeboten werden, ist enttäuschend. Zumal bei beiden Themen (Älterwerden und Bochum App) die Beteiligung über eine Umfrage und die Möglichkeit der Abgabe von Anregungen nicht hinausgeht. Wie wenig die Verwaltung die Plattform nutzt, belegt, dass ihr Interesse an ernsthafter Bürgerbeteiligung eher gering ist. Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates sollte es somit ebenfalls sein, die Consul-Plattform zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung diese zukünftig intensiv nutzt.
Die Aufgaben eines neu zu schaffenden Bürgerbeteiligungsgremiums sind also vielfältig. Eine Bürgerbeteiligung zu schaffen, die den Namen verdient und Menschen animiert sich an Stadtpolitik zu beteiligen, erscheint ohne die Schaffung des vorgeschlagenen Beirats oder eines vergleichbaren Gremiums nicht möglich. Entsprechend werden die STADTGESTALTEER zur Ratssitzung am 01.02.2024 die Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbeirats beantragen.
Nach Jahrzehnten Desinteresse an der optischen Gestaltung der Innenstadt wollte Bochum mit einer Gestaltungssatzung die bauliche Verunstaltung beenden und auf lange Sicht wirksame einheitliche Gestaltungsstandards einführen. Doch das Projekt scheiterte vor Gericht an übertriebener bürokratischer Regelungswut, genauer an der Markise einer Shisha- und Cocktailbar, die nicht mit der Tanke, dem grauen Schotter auf dem Parkplatz und dem trostlosen Innenstadtring harmonierte.
Über Jahrzehnte zeigten sich Stadt und Politik an einer ansprechenden Gestaltung der Bochumer Innenstadt bewusst desinteressiert. Jedes Bauprojekt wurde durchgewunken, egal in welcher Weise es die Innenstadt verschandelte. Anders lässt sich die Verunstaltungen des Stadtbildes mit Bausünden wie Deutsche Bank, Witteler Passage, Dr.-Ruer-Platz, Einkaufszentrum Gerberviertel einschließlich Bebauung Große Beckstraße, Stadtbadgalerie (jetzt Bochumer Fenster) und „Boulevard”, von Jochen Malmsheimer spöttisch als “längs halbierte Schuttrutsche” bezeichnet, nicht erklären. Lange war allen Beteiligten völlig egal, wie es in der Innenstadt aussah. Mit “Woanders ist auch scheiße” wurde jede Kritik an optischen Missständen in der City vom Tisch gewischt.
Gestaltungssatzung, eigentlich eine gute Initiative
Initiiert von einigen maßgeblichen Geschäftsleuten der Innenstadt, sollte diese Gleichgültigkeit gegenüber einer ansprechenden Gestaltung der Innenstadt durch die Einführung einer Gestaltungssatzung beendet werden. Eine gute und lange überfällige Initiative, die bei Stadt, insbesondere dem Stadtbaurat auf fruchtbaren Boden fiel.
Doch die Stadt schüttete das Kind mit dem Bade aus. Statt sich in der Gestaltungssatzung auf die Festlegung wesentlicher Standards für die zukünftige Gestaltung der Stadt zu beschränken, wollte man jede erdenkliche Kleinigkeit regeln. Die Stadt beauftragte für ein sechsstelliges Honorar zunächst ein Dortmunder Architekturbüro ein Handbuch zu verfassen, dass auf 260 Seiten verbindlich festlegte, wie Fassaden, Schaufenster, Außengastronomie und Werbeträger zukünftig auszusehen hätten (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung)..Darauf aufbauend erstellte die Verwaltung die eigentliche Gestaltungssatzung, die besonders durch eine übertriebene bürokratische Regelungswut auffällt.
So wird etwa für die “Fassadenfarbigkeit” festgelegt: “ 1. Für Putzfassaden sind helle Farben mit einem Weißanteil von mind. 80 %, einem Schwarzanteil von max. 10 % und einem Buntanteil von max.10 % nach dem Natural
Color System (NCS) zu verwenden. Gliedernde oder plastische Fassadenteile können farblich durch Beimischung von Schwarz- oder Weißanteilen abgesetzt werden.
2. Abweichungen von dem unter Nr. 1 festgesetzten NCS-Farbspektrum sind bei Fassaden aus Naturstein, Betonwerkstein oder Ziegel zulässig, wenn rotoranger, rotbrauner, dunkelroter, hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Ziegel bzw. hellgelber, hellbeiger oder sandfarbener Naturstein/Betonwerkstein verwendet wird.
3. Bei Gebäuden der Nachkriegsmoderne sind bauzeitlich vorhandene farbliche Akzentuierungen durch keramische Bekleidungen (z. B. Brüstungsfelder aus Kleinmosaik) ausnahmsweise zulässig.”
Der Bochumer Stadtrat stimmte dem Regelungswerk im Vertrauen darauf zu, dass die Verwaltung deren Rechtmäßigkeit hinreichend geprüft hätte. Zwar bereitete die Detailverliebt der Regelungen insbesondere der Fraktion von STADTGESTALTERn und FDP erhebliche Bauchschmerzen, doch war man froh, dass überhaupt endlich was in Sachen Verbesserung der Gestaltung der Innenstadt auf den Weg gebracht werden sollte. Zudem sicherte der Oberbürgermeister zu, die Verwaltung werde die Regelungen großzügig auslegen.
Satzung ist wegen mehreren inhaltlichen Mängeln unwirksam
Beides bewahrheitete sich jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht kam zu der Einschätzung, die Gestaltungssatzung sei aufgrund gleich mehrerer inhaltlicher Mängel unwirksam. Insbesondere bemängelt das Gericht: 1. Die Satzung müsse jedem Adressaten klar zu erkennen geben, was von ihm gefordert werde. Dass sei bei der Bochumer Gestaltungssatzung nicht der Fall.
2. Die Satzung lege für den gesamten Innenstadtbereich (Bebauung entlang des Rings und innerhalb des Rings: Geltungsbereich Gestaltungssatzung) wahllos die gleichen Gestaltungsregeln fest und missachte damit die örtlichen Besonderheiten und die teilweise massive Heterogenität der unterschiedlichen Stadtbereiche (ehemalige Altstadt, Kortländer Kiez,, Einkaufszonen usw.), aus denen sich die Innenstadt zusammen setze.
3. Eine angemessene Abwägung zwischen den privaten Interessen der von der Gestaltungsatzung Betroffenen und dem öffentlichen Interesse, das die Gestaltungssatzungsatzung verfolgt, sei nicht erfolgt.
4. Den Gestaltungsregeln der Gestaltungsatzung fehle ein Anknüpfungspunkt an örtliche Gegebenheiten. Eine Rechtfertigung, warum bestimmte bauliche Anlagen kategorisch an allen Orten im Bereich der Gestaltungssatzung kategorisch unzulässig sein sollen, sei nicht erkennbar..
Eine sorgfältige Prüfung der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die geltende Rechtsprechung insbesondere der deutschen Oberverwaltungsgerichte, dürfte nicht erfolgt sein (Woran muss der Satzungsgeber am Anfang denken?), anders lässt sich nicht erklären, warum die Satzung gleich in mehrfacher Hinsicht den von den Verwaltungsgerichten aufgestellten Grundsätzen zur Aufstellung von Gestaltungssatzungen nicht entspricht.
Eine Markise, die nicht mit der Tanke harmoniert
Auch zu der vom Oberbürgermeister avisierten großzügigen Umsetzung der Satzung kam es nicht, wie der geradezu groteske Fall zeigt, an dem letztlich die Gestaltungssatzung vor Gericht scheiterte (WAZ vom 13.04.23).
Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise
Ausgerechnet da, wo die Bochumer Innenstadt am schönsten ist, dort wo die Schillerstraße vom Bergbaumuseum kommend nach Unterquerung der Bahnlinie auf den Nordring stößt, setzte die Verwaltung alles daran einer Shisha- und Cocktailbar den Bau einer Markisenanlage zu versagen. Die städtischen Bürokraten ließen nichts unversucht dieses Kleinod Bochumer Stadtplanung, das sich bereits in der famosen Kurvenführung, des mit zartem Begleitgrün wohltariert ausgestalteten vierspurigen Rings zeigt, vor der Verunstaltung durch die Überdachung einer 12 Meter von der Straße entfernten Außenterrasse mit einer Pergola-Markise zu retten. Die geplante 100 qm große Überdachung der Außenterrasse hätte so überhaupt nicht zu dem von zahllosen stadtbaulichen Highlights gesäumten Nordring gepasst, wie etwa dem fein gegliederten Autoabstellplatz eines Autohändlers, der liebevoll geschotterten Brachfläche, die als Parkplatz dient und dem 80er-Jahre-Charme einer besonders beliebigen Tankstellenanlage. Das in seiner Erscheinung einzigartige Ensemble aus grauem Asphalt, grauem Parkplatzschotter, fensterloser Häuserfassade mit greller Großflächenwerbung und solidem Tankenflair wäre durch den Ersatz der abgesifften Terrassenschirme durch eine neue, schnöde, einfältige Markise nachhaltig negativ beeinträchtigt worden. Der typische trostlos, öde, leicht gammelige Charme der Bochumer Innenstadt hätte massiv gelitten, so dass eine optische Aufwertung dieser Ecke unbedingt zu verhindern war. Erst vor wenigen Jahren hatte die Stadt noch zugelassen, dass ein bekanntes Werbeunternehmen das unvergleichlich symbiotische Ensemble mit dem Aufbau einer überdimensionierten digitalen Werbetafel vervollständigt hatte.
Gestaltungssatzung verbietet Ersatz durch Markise
Vermutlich ohne es selbst zu bemerken, hat die Verwaltung die Gestaltungssatzung genutzt, um Verbesserungen der optischen Gestaltung der Innenstadt zu unterbinden und alles dafür getan, um die selbst maßgeblich vorangetriebene Verunstaltung zu erhalten. Die Gestaltungssatzung wurde damit ad absurdum geführt. Unverständlich, dass Stadtbaurat und Oberbürgermeiste die Bürokraten gewähren ließen und nicht die Reißleine zogen, spätestens als ein Verfahren vor Gericht drohte. So fuhr man die Gestaltungssatzung mit Vollkaracho gegen die Wand. Im Juni 2022 wurde die Anwendung der Satzung vom Rat wegen der eklatanten rechtlichen Mängel aufgehoben.
Die Stadt selbst hat wesentliche Teile der Innenstadt verschandelt
Letztlich zeigt auch das geschilderte Beispiel auf, dass die Verunstaltung der Innenstadt in vielen Fällen nicht von privaten Geschäftsleuten, Gastronomen oder Immobilienbesitzern der Innenstadt betrieben wurde, sondern regelmäßig durch die Stadt selbst. Auch Imbuschplatz, Neumarkt, Schwanenmarkt, Markt- und Propsteiplatz hat die Stadt höchstselbst verschandelt bzw. in trostlose Straßenkreuzungen transformiert.
Eine Gestaltungssatzung hilft sicher das Stadtbild zu verbessern, noch weit wichtiger wäre aber, dass die Stadt selbst sehr viel mehr Wert auf hochwertige Stadtgestaltung legt. Davon zeugen aktuell laufende Bauprojekte wie City-Tower (Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz) und Sparkassenneubau am Dr.-Ruer-Platz (Chance verpasst: Gähn-Moment statt Wow-Effekt) allerdings nicht.
Stadtpolitik müsste Leitlinien vorgeben
Hinsichtlich der nun erforderlichen Überarbeitung der rechtswidrigen Gestaltungssatzung wäre die Stadtpolitik aufgefordert gewesen nunmehr der Stadt Leitlinien vorzugeben, die bei der Neufassung von der Verwaltung zu berücksichtigen wären. Diese Chance ließ die Politik ungenutzt. Ein entsprechender Antrag der STADTGESTALTER wurde abgelehnt (Antrag 20231071), man zeigte sich desinteressiert, selbst aktiv auf die Neufassung der Satzung einzuwirken. So sollte man sich nicht wundern, wenn auch der zweite Anlauf schief geht, für die Bochumer Innenstadt eine rechtlich haltbare und im gewünschten Maß wirksame Gestaltungssatzung aufzustellen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.
Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.
Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein
Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Rettung des Wahlrechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.
Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).
Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig
Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.
OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.
Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023
Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.”
§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.
Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken
Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.
Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).
Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.
Böse Überraschung bei einigen Bochumer Grundschulen: Ab dem nächsten Schuljahr sollen die Kinder nicht mehr von dem Träger im offenen Ganztag betreut werden, mit dem die Eltern, Kinder und Lehrkräfte seit Jahren hochzufrieden sind. Ab dem 01.08.23 soll ein anderer übernehmen. Obwohl die Schulen die Betroffenen sind, wurde die Neuvergabe an ihnen vorbei organisiert. Eltern, Schulleitungen und Lehrkräfte sind aufgebracht. Um die Vorgänge aufzuklären haben die STADTGESTALTER Akteneinsicht genommen.
Beispiel Frauenlobschule, Bochum-Hiltrop: Seit Jahren organisiert der gemeinnützige Träger Outlaw gGmbH mit großem Einsatz und enger Einbindung in die Schulgemeinschaft den offenen Ganztag. Jetzt teilt das Schulverwaltungsamt mit, ab August 2023 wird die SPD-nahe AWO, die Organisation des offenen Ganztagstags (OGS) übernehmen. Ausgerechnet der Träger soll zukünftig wieder die Kinder im offenen Ganztag betreuen, dessen Vertrag die Schulkonferenz vor Jahren gekündigt hatte, weil dieser den Anforderungen der Schule an die OGS nicht gerecht wurde.
Schulen. Eltern und Lehrkräfte beklagen Intransparenz und fehlende Beteiligung
Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung der Frauenlobschule wie weiterer Grundschulen sind erzürnt, dass die Neuvergabe über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde und sie als Betroffene nicht wirklich in das Vergabeverfahren eingebunden wurden (WAZ vom 17.03.23).
Die STADTGESTALTER nahmen Akteneinsicht, um zu prüfen wie die Vergabefahren gelaufen sind. Es bestätigt sich, die Beteiligung der Schulen bzw. der Schulkonferenzen, dem höchsten Gremium jeder Schule, dass bei Grundschulen paritätisch durch Eltern wie Lehrkräfte besetzt ist, war in jeder Hinsicht unzureichend. Darüber fiel auf, dass bei den Verfahren in einem Punkt die Vorgaben des Schulgesetztes missachtet wurden.
Eigentlich sollte man erwarten, dass eine solch wichtige Entscheidung, wie wer die Schulkinder auf welche Weise im offenen Ganztag (OGS) betreut, nur in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgt. Denn die Eltern und Lehrkräfte vor Ort wissen naturgemäß am besten, wie der Ganztag an der Schule organisiert werden sollte und von wem. Doch die Akteneinsicht ergab, die Schulen wurden außen vorgelassen.
Die Ergebnisse der Akteneinsicht
Eine Beteiligung der Schulen fand eigentlich nur am Anfang der Vergabeverfahren statt. Alle Schulen sollten der Schulverwaltung ein von der Schulkonferenz beschlossenes OGS-Konzept zusenden.
Bewertungsgremium wurde nicht eingerichtet – Gemäß den Beschlüssen des Stadtrates vom 28.09.2017 (Vorgänge 20172075 und 20172076) sollte im nächsten Schritt des Verfahrens zu jeder Schule ein Bewertungsgremium gebildet werden, das die im Vergabeverfahren eingehenden Bewerbungen von möglichen OGS-Trägern bewerten sollte. Dieses Bewertungsgremium sollte aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum sowie der jeweiligen Schule bestehen.
Entgegen den Vorgaben der entsprechenden Ratsbeschlüsse, bildete das Schulverwaltungsamt jedoch keine entsprechenden Bewertungsgremien. Stattdessen stellte die Verwaltung eine Bewertungsmatrix mit 3 Hauptkriterien auf, die sich in insgesamt 10 Unterkriterien untergliedern. 9 der 10 Kriterien wurden durch den Stadtrat vorgegeben (Vorgang 20172075), ein weiteres Unterkriterium fügte die Verwaltung hinzu.
Bewertungskriterien und Gewichtung unzureichend – Dazu nahm die Verwaltung eine Gewichtung der Kriterien vor. Auch diese wurde weder vom Stadtrat vorgegeben, noch mit den Schulen abgesprochen. Ebenfalls wurde den Schulen nicht die Möglichkeit gegeben den Kriterienkatalog um eigene Wertungskriterien zu erweitern, mit denen bei der Bewertung schulspezifische Besonderheiten hätten berücksichtigt werden können. Im vorgesehenen Bewertungsgremien hätten die Bewertungskriterien und deren Gewichtung zwischen Schulverwaltung und Schulen besprochen und abgestimmt werden müssen. Das konnte mangels entsprechender Gremien nicht geschehen.
Zudem erscheint die Gewichtung einiger Kriterien fragwürdig. So wurde die laufende Fortbildung der OGS-Kräfte höher gewichtet als deren Quantität und Qualität.
OGS-Konzepte nicht ausreichend berücksichtigt – Das von den Schulen ausgearbeitete OGS-Konzept floss so gut wie gar nicht in die Bewertung ein. Die Mühe eigene Bewertungskriterien in die Bewertungsmatrix aufzunehmen, um bei der Bewertung die besonderen Merkmale des OGS-Konzeptes der jeweiligen Schule berücksichtigen zu können, sparte man sich. Es wurde lediglich ein allgemeines Unterkriterium “Berücksichtigung schulspezifischer Besonderheiten” aufgenommen und mit nachrangiger Gewichtung versehen, so dass das eingereichte OGS-Konzept letztlich für die Bewertung der Angebote der möglichen OGS-Träger quasi bedeutungslos wurde.
Punktevergabe fragwürdig – Auch die Bewertung der Angebote der möglichen Träger nach den einzelnen Kriterien erfolgte auf fragwürdige Weise. Für jedes Unterkriterien konnte die Erfüllung des jeweiligen Kriteriums prinzipiell mit 10, 8, 6, 4 oder 2 Punkte bewertet werden. Jedoch wurde die Vergabe von 8 Punkten bei acht von zehn Kriterien unmöglich gemacht. Das führt im Ergebnis zu einer unangemessen hohen Punkteabwertung für den Fall, in dem ein Angebot in einer Bewertungskategorie nur knapp besser war als das andere, also eigentlich die Bewertung 10 zu 8 Punkten angemessen gewesen wäre, jetzt aber die nur leicht schlechtere Erfüllung des Kriteriums automatisch zu einer Abwertung um 4 (auf 6 Punkte) statt nur um 2 Punkte (auf 8 Punkte) führte, was sich letztlich unangemessen stark auf die Gesamtbewertungszahl auswirkt.
Ohnehin fraglich erscheint wie eine Bewertung der Kriterien nach Punkten möglich war, da die Vorgaben des Rates eigentlich nur eine Bewertung, Erfüllung des jeweiligen Kriteriums oder Nicht-Erfüllung des Kriteriums möglich macht. (Vorgang 20172076).
Fehlender Realitätscheck bei Konzepten der Träger – Weiterhin erscheint bedenklich, dass in die Bewertung nur eingeflossen ist, was die möglichen OGS-Träger in ihren Konzepten vollmundig versprochen haben bzw. als prinzipiell möglich angekündigt haben. So versprechen die Träger beispielsweise eine bestimmte personelle Ausstattung. Angesichts des aktuellen Personalmangels im sozialen Bereich ist aber fraglich, ob das zugesicherte Personal dann real auch bereitgestellt werden kann. Denn das Personal, das gemäß Angebot an den offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden soll, haben die möglichen Träger nicht etwa schon angestellt, nein, sie müssen es erst einstellen, wenn ihnen die Trägerschaft der OGS tatsächlich übertragen wird. So sucht die AWO-Ruhr-Mitte aktuell händeringend Personal für dutzende Stellen (Stellenangebote AWO).
Entscheidung allein auf Basis der Bewertung der Verwaltung – Die Bewertung der Konzepte der möglichen Träger erfolgte letztlich durch die Verwaltung, die Schule wurde, anders als der Stadtrat es vorgesehen hatte, nicht beteiligt. Zwar wurde der Schulleitung die Bewertungsmatrix vorgelegt, damit sie zu 9 von 10 Unterkriterien eine eigene Bewertung abgeben konnte. Jedoch wurde anschließend diese Bewertung ohne Rücksprache mit Schule und Schulleitung verworfen und durch eine eigene Bewertung der Verwaltung ersetzt. Die Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers erfolgte damit ausschließlich auf Grundlage der Bewertung durch die Verwaltung..
Eigentlich hätte in dem Bewertungsgremium Einvernehmen über die Bewertung zwischen Schulverwaltungsamt und Schulen bzw. Schulkonferenz und hinsichtlich der Auswahl des zukünftigen OGS-Trägers hergestellt werden müssen. Dazu konnte es jedoch nicht kommen, da solche Gremien gar nicht geschaffen wurden. Die Verwaltung entschied über die Köpfe der Schule hinweg.
Zustimmung von Schulkonferenzen wurde nicht eingeholt – Es folgte am 21.12.2022 eine Mail an die Schulleitungen, dass diese dringend den entsprechenden Vergabeentscheidungen des Schulverwaltungsamtes zustimmen müssten, also im Fall von mindestens drei Grundschulen auch einem völlig unerwarteten Wechsel des Trägers der OGS zum neuen Schuljahr 2023/24 (WAZ vom 01.03.23).
Allerdings bedarf es gemäß §65 (2) 3. i.V.m. § 9 (3) SchulG-NRW nicht der Zustimmung der Schulleitung, sondern der Schulkonferenz, wenn im Anschluss an eine Vergabe eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger und dem zukünftigen Träger der OGS geschlossen werden soll. Das Schulverwaltungsamt versuchte jedoch die Kooperationsvereinbarungen ohne Beteiligung der Schulkonferenzen zu schließen. Dies ist ausweislich des Wortlauts des Schulgesetzes rechtswidrig.
Gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes müssen an allen betroffenen Grundschulen die Schulkonferenzen einberufen werden, um ihnen die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen vorzulegen und über diese abstimmen zu lassen. Wird in einer Schulkonferenz einer Vereinbarung nicht zugestimmt, wird diese nichts rechtwirksam. Der ausgewählte Träger kann ohne Zustimmung der Schulkonferenz nicht mit der Übernahme der OGS beauftragt werden. Eine Zustimmung allein der Schulleitung ohne zustimmenden Beschluss der Schulkonferenz ist rechtswidrig und hat keine Rechtskraft.
Nach aktuellem Kenntnisstand hat sich nur an einer der betroffenen über 50 Grund- und Förderschulen die Schulkonferenz mit der Kooperationsvereinbarung beschäftigt und darüber abgestimmt. An der Frauenlobschule hat die Schulkonferenz am 28.03.23 einstimmig beschlossen der Kooperationsvereinbarung aufgrund der ungenügenden Beteiligung der Schule und der mannigfachen Verfahrensmängel im Vergabeverfahren nicht zuzustimmen.
Dringend sind Beschlüsse der Schulkonferenzen gemäß §65 (3) i.V.m. §9 (3) SchulG-NRW an allen anderen Schulen nachzuholen. Die Schulleitungen sind gesetzlich verpflichtet die Schulkonferenzen einzuberufen und die Mitglieder und Mitgliederinnen des Gremiums über den Ablauf der Vergabeverfahren zu informieren, über die Mängel der Beteiligung zu beraten und die beabsichtigten Kooperationsvereinbarungen zur Abstimmung vorzulegen. Sollten Kooperationsvereinbarungen ohne Zustimmung der Schulkonferenz von Schulleitungen unterschrieben worden sein, sind diese Unterschriften zur “Zustimmung” umgehend zurück zu ziehen.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, die Einschätzung der Schulen, Eltern und Lehrkräfte der betroffenen Schulen ist richtig. Eine echte Beteiligung der Schulen gab es nicht. Das Vergabeverfahren war für die Schulen intransparent. Die Vorgaben des Stadtrates (Bewertungsgremium) wie des Schulgesetzes (Zustimmung Schulkonferenz), in welcher Weise die Schulen bzw. Schulkonferenzen hätten an dem Verfahren beteiligen werden müssen, wurden missachtet.
Darüber hinaus fand zudem keine Beteiligung statt wie sie in der Sache angemessen gewesen wäre. Die Organisation der OGS ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullalltags und des Lebens der Kinder an den Schulen. Eine gut geführte und in den Unterrichtstag eingebundene OGS hat einen entscheidenden Einfluss auf den Schulerfolg. Es hätte also von Seiten der Verwaltung alles dafür getan werden müssen, die Schulen an den OGS-Vergabeverfahren zu beteiligen und ihre Ein- und Vorgaben zu berücksichtigen. Das Ziel hätte sein müssen, die Entscheidung, wer zukünftig die OGS trägt, gemeinsam mit den Schulen zu treffen. Die Verwaltung hatte sicher zu stellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und alle Belange der Schulen in den Verfahren berücksichtigt werden. Es war und ist aber nicht ihre Aufgabe – ohne die Schulen zu kennen – über die Köpfe von Eltern, Schulleitung und Lehrkräften hinweg für diese Entscheidungen zu treffen. Das Selbstverständnis der Verwaltung bedarf in dieser Hinsicht dringend einer Korrektur.
Neue Vergabeverfahren
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Stimmen Schulkonferenzen den Kooperationsvereinbarungen mit zukünftigen OGS-Trägern aufgrund der Mängel im Vergabeverfahren und ihrer ungenügenden Beteiligung nicht zu, ist das Vergabeverfahren nach Ansicht der STADTGESTALTER zu wiederholen, auch wenn das Schadenersatzforderungen, der von der Verwaltung ohne Rücksprache mit den Schulen ausgewählten Träger nach sich zieht.
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