06 Juni

Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen

Bochum wird über Landes- und Bundesgesetze verpflichtet, immer mehr Aufgaben zu übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten erstatten Land und Bund aber nur begrenzt. Dieses Vorgehen verletzt das Konnexitätsprinzip. In einem Bericht sollte dokumentiert werden, wo in welcher Größenordnung der Stadt deshalb Geld fehlt. Warum die Forderung der Linken berechtigt ist. 

Konnexität bedeutet, wer eine Leistung bestellt, hat diese zu bezahlen. Oft übertragen Land und Bund Städten und Gemeinden Aufgaben, übernehmen aber die dafür bei den Kommunen anfallenden Kosten nicht oder nur unzureichend. 

Typisches Beispiel für die Verletzung des Konnexitätsprinzips: U3-Betreuung 

Beispiel Kita-Finanzierung: Der Bundestag hat 2010 festgelegt, dass ab dem 01.08.2013 für jedes Kind unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht (U3 Rechtsanspruch). In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag diese Regelung gesetzlich so umgesetzt, dass jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege hat. Dieser Anspruch umfasst in der Regel einen Mindestumfang von 20 bis 25 Wochenstunden.  

Die Städte und Gemeinden, also auch Bochum, werden durch das Land verpflichtet, die notwendigen Plätze in Kitas und Kindertagespflegeinrichtungen zu schaffen und zu finanzieren. Sie erhalten dafür einen sogenannten Belastungsausgleich.  

Diesen mussten sich die Städte 2010 allerdings erst vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW erstreiten, denn das Land sah zunächst keinen Anlass, den Kommunen, die durch den von Bund und Land auferlegten Kita-Ausbau entstandenen Kosten auszugleichen (Land muss Kita-Ausbau zahlen), obwohl die Verfassung zumindest das Land zur Konnexität verpflichtet.  

In Art. 78 (3) der Landesverfassung NRW ist das Konnexitätsprinzip verankert. Es besagt, wenn das Land eine Leistung bei Städten und Gemeinden bestellt, hat es diese zu bezahlen. Im U3-Beispiel bedeutet das: Beauftragt das Land die Stadt mit der U3-Betreuung sind die Kosten, die der Stadt dadurch entstehen, vom Land zu bezahlen. 

Zuletzt (2025) erhielt Bochum rd. 14 Mio. Euro als Belastungsausgleich. Zum 1. August 2025 hat die Landesregierung zudem die sogenannten Kindpauschalen, die finanziellen Mittel, die Kita-Träger pro betreutem Kind erhalten, um fast 9,5 Prozent angehoben. Doch auch diese Erhöhung reicht nicht aus, um die bei den Kommunen entstehenden Kosten auszugleichen. Während das Land die Betriebskosten für einen U3-Platz in der Kindertagespflege mit ca. 6.447 Euro beziffert, gehen die kommunalen Spitzenverbände von realistischen Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro pro Platz und Jahr aus (Stadt Kamen: Kommunalverfassungsbeschwerde wegen unzureichender Erstattung der Kosten für U3-Kinder). Gemäß dieser Rechnung werden rund 46% der bei den Kommunen anfallenden Kosten vom Land nicht erstattet. 

Leider gibt die Stadt Bochum selbst nicht an, welcher Betrag ihr aufgrund der ungenügenden Kostenerstattung im städtischen Haushalt fehlt. Geht man von einer fehlenden Kostenerstattung in Höhe von rd. 46 % aus, dürfte es allein bei der U3-Betreuung um 6,4 Mio. Euro gehen, die der Stadt aufgrund der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips fehlen. 

Um eine hunderprozentige Ausgleichzahlung vom Land zu erreichen, hat Bochum zusammen mit Köln, Frechen, und Kamen im Dezember 2025 beim NRW-Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt (Vorlage 20252366). 

In welchen Bereichen wir das Konnexitätsprinzip durchbrochen? 

Dass Bund und Land den Städten und Gemeinden Aufgaben übertragen, dafür aber nicht oder nur unzureichend finanziell aufkommen, geschieht nicht nur bei der U3-Betreuung, sondern in ganz vielen Bereichen: 

Soziales und Eingliederungshilfe: Viele Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht vollständig von Bund und Ländern erstattet. Gleiches gilt für steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Steigende Kosten im Bereich der Sozialhilfe, Grundsicherung und Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuungsleistungen werden nicht ausgeglichen. 

Bildung und Betreuung: Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz oder die Einführung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule führt zu massiven Investitionen und laufenden Personalkosten. Der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder den Ausbau von Kita-Plätzen geht oft mit ungedeckten Personal- und Baukosten einher. Die Zuweisungen von Bund und Land decken die tatsächlichen Kosten oft nicht. 

Verkehr und Klimaschutz: Übertragung von Straßenverkehrssicherungspflichten, Radwegeausbau oder Sanierungsaufgaben erfolgen regelmäßig ohne ausreichende Zuweisungen Auch durch das Deutschlandticket oder veränderte Mobilitätsstandards entstehen den Kommunen Defizite. Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung oder zum Ausbau des ÖPNV werden den Kommunen auferlegt, ohne dass die entsprechenden Fördergelder für die Umsetzung ausreichen. 

Gesundheitswesen und Zivilschutz: Kommunale Krankenhäuser leiden stark unter der Schere zwischen Inflation, Tarifsteigerungen und unzureichender Krankenhausfinanzierung. Die Standards bei Ausstattung und Betrieb von Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten, werden von Bund oder Land ständig erhöht, ohne dass ein adäquater Ausgleich gleistet wird. 

Digitalisierung und IT: Vorgaben wie das Onlinezugangsgesetz verpflichten Gemeinden zur digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen, ohne dass die teure System-Infrastruktur voll vom Land ausgeglichen wird. Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen und die IT-Sicherheit erfordern hohe Investitionen, die von den Kommunen zu großen Teilen aus eigener Kraft finanziert werden müssen. 

Das Konnexitätsprinzip wird also in vielen Bereichen nicht eingehalten. Städte und Gemeinden beklagen das so oft wie vehement. Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem unmissverständliche gesetzliche Regeln, die das Land zu einer strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips verpflichten.  

Welche Finanzierungslücken bestehen ist nicht bekannt  

Jedoch ist bisher nicht bekannt, welche Summen von Land und Bund nicht ausgeglichen werden. Auch im Beispielfall U3-Betreuung beziffert die Stadt Bochum nicht, welcher Betrag im Stadthaushalt fehlt, weil das Land seinen Finanzierungspflichten nicht nachkommt. 

Die politischen Gruppierungen im Stadtrat erklären immer wieder, eine wesentliche Ursache der hohen Defizite im Stadthaushalt, wären die fehlenden Gelder von Bund und Land. Doch welche Summen in welchen Bereichen aufgrund der Nichteinhaltung der Konnexität fehlen, kann die Stadt nicht sagen. Deshalb ist ein Konnexitätsbericht, der das genau das alles auflistet und die Dimension des Problems verdeutlicht, hilfreich. Der Vorstoß der Linken in der letzten Sitzung des Stadtrats, einen solchen Bericht in Bochum einzuführen, war somit folgerichtig (Vorlage 20261081).

Was bringt ein Konnexitätsbericht? 

Der Bericht kann im Rahmen jeder Haushaltsplanung erstellt werden. Dort wird ohnehin kalkuliert, wie viele Kosten die Stadt in den entsprechenden Bereichen erwartet und welche finanziellen Mittel dafür von Land und Bund kommen. Die ungedeckten Kosten in einem Konnexitätsbericht aufzulisten, sollte ein Leichtes sein. Dieser kann in einer einzigen Tabelle bestehen. Die sich daraus ergebende Liste stellt Transparenz her. Welches Geld fehlt der Stadt. Welche Beträge sind von Bund und Land einzufordern. 

Mit einem Konnektivitätsbericht lässt sich darüber hinaus ganz anders Druck auf die Land- und Bundestagsabgeordneten der Stadt ausüben, dass diese nur dann Gesetzen zustimmen, wenn Land und Bund sich gleichzeitig verpflichten die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen vollständig zu übernehmen. Denn bisher machen sich die Abgeordneten dazu nur wenig bis keine Gedanken. So ließ man sich auch für die gesetzliche Verankerung der U3 –Betreuung abfeiern, wie das Städte wie Bochum finanzieren sollten, interessierte dagegen nicht.

Immer wieder stimmen Bochumer Abgeordnete für Gesetze, ohne dass darin eine ausreichende Gegenfinanzierung der bei Städten und Gemeinden zu erwartenden Kosten vorgesehen ist. So stimmten die Bochumer Bundestagsabgeordneten Serdar Yüksel (SPD) und Hendrik Bollmann (SPD) für die geplante Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, in dem Wissen, dass diese für die Stadt Bochum Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer bedeutet hätte und eine Zahlung an die städtischen Beschäftigten bei der aktuellen Haushaltsnotlage nicht möglich gewesen wäre (Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung). Ein solches Handeln gegenüber der Stadt ist unverantwortlich. 

Ein weiteres Beispiel: Aktuell wird eine Reform der Pflegeversicherung diskutiert. In der vorgeschlagenen Form hätte diese zur Folge, dass Pflegeplätze noch mehr von den Sozialämtern der Kommunen finanziert werden müssten. Die Kommunalen Spitzenverbände wehren sich, sie rechnen in der Folge mit einer Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro (Städtetag reagiert „schockiert“ auf Pflegereform). Die Bochumer Abgeordneten hingegen schweigen. 

In den Köpfen der Abgeordneten spielen die Folgen von Gesetzen, in denen Aufgaben auf Kommen übertragen werden, bisher offenbar keine Rolle. Fehlende Konnexität wird nicht als Problem wahrgenommen. Ob und inwieweit die Städte und Gemeinden durch Gesetze aufgrund fehlenden Ausgleichs finanziell belastet werden, wird bei Abstimmungen über Gesetze als nicht entscheidungserheblich angesehen. Das liegt auch an der fehlenden Transparenz. Niemand weiß bisher, was welche Gesetzesentscheidung die Städte und Gemeinden kosten und wie hoch der Anteil ist, den die Kommunen selbst übernehmen müssen, weil Bund und Land ihn nicht gegenfinanzieren. Diese Transparenzlücke deckt ein Konnexitätsbericht auf. 

Ebenso können die Städte die Bochumer Abgeordneten von Land und Bund in die Pflicht nehmen, dass diese sich dafür einsetzen, in allen Bereichen vollständige Konnexität herstellen. Ein Konnexitätsbericht würde den Abgeordneten eine abschließende Aufgabenliste an die Hand geben, aus der eindeutig zu entnehmen ist, welche Punkte abzuarbeiten sind. 

Ein Problem, wie das der fehlenden Konnexität, lässt sich erst lösen, wenn die genaue Dimension bekannt ist und sich transparent sagen lässt, welche Beträge in welchen Bereichen des Stadthaushaltes fehlen, weil sie entgegen den Vorgaben der Verfassung nicht von Bund und Land ausgeglichen werden. Ohne greifbare Beträge und deren Zuordnung ist das Aufstellen konkreter Forderungen und eine sachorientierte Diskussion darüber kaum möglich.

30 Mai

Planungsdesaster Husemannplatz – Schlimmer geht nimmer

Viermal so teuer wie geplant, Jahre zu spät fertig, Bänke fehlen, Blue Cloud funktioniert nicht, Radsperrung fünf Monate über Plan. Nichts, was die Verwaltung ankündigt, tritt ein. Eine beispiellose Blamage für die Stadt Bochum. 

Beim Husemannplatz ist eigentlich nur eins sicher, erklärt die Bochumer Verwaltung irgendwas zu dem Platz, tritt das unter Garantie nicht ein. Alle Zahlen und Daten, die zur Fertigstellung und den Kosten des Platzes von der Verwaltung veröffentlicht werden, sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Ein paar Monate später sind sie Geschichte und werden noch weit übertroffen. 

4x teurer als geplant, und 5 Jahre später fertig 

Ursprünglich sollte die Umgestaltung des Platzes zur Eröffnung des Husemann Karrees fertig gestellt sein (2022: Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant). Die Eröffnung war zunächst für Ende 2021 und dann für Ende 2022 geplant, erfolgte dann im Oktober 2023. Den Platz fertig zu stellen, hat die Verwaltung jedoch bis heute nicht hinbekommen. Nach fast sechs Jahren Planungsdauer haben die Bauarbeiten erst fünf Monate vor Eröffnung des Karrees überhaupt begonnen. Statt geplanten zwei Jahren Bauzeit, werden es nach aktuellem Stand wohl mindestens dreieinhalb Jahre (+75 %). 

Husemannplatz: Entwicklung Kosten und Fertigstellungsdatum

Ging die Verwaltung bis 2021 noch von etwas über 4 Mio. Euro Planungs- und Baukosten aus, sind es heute 17,05 Mio. (Planung: 0,85 Mio., Bau: 16,2 Mio.). Die Kostensteigerung beträgt unglaubliche 13 Mio. Euro (+312 %). Dass es bei dieser Zahl bleibt, davon ist allerdings eher nicht auszugehen. Dass der Platz, wie die Stadt zuletzt angekündigt hat, im Herbst dieses Jahres (2026) fertiggestellt wird, glaubt in der Stadt ebenfalls kaum jemand mehr. 

Sperrung für den Radverkehr: Keine Wirkung nur Schikane 

Im März 2025 wurde der Radverkehr zwischen Platz und Husemannkarree unterbunden (Radkreuz wird zur Lachnummer). Auf diese Weise könnten die Baumaßnahmen auf dem Platz beschleunigt werden, war die Begründung. Die Baufirmen bekämen so mehr Baufläche und damit Platz zum Arbeiten. Also könne schneller gearbeitet werden. Die Sperrung sollte bis Ende 2025 dauern, sie besteht, fünf Monate später, immer noch. Als die Maßnahme verkündet wurde, ging die Stadt von einer Platzfertigstellung im Mai 2026 aus, jetzt hofft man auf eine Fertigstellung im Herbst 2026. Statt die Bauarbeiten zu beschleunigen, haben sich diese um ein halbes Jahr verlängert. 

Die Sperrmaßnahme hatte keinen Effekt, die Bauarbeiten wurden nicht schneller vorangetrieben, im Gegenteil sie verzögerten sich weiter. Zu Recht empfinden die Betroffenen das Handeln der Verwaltung als schikanös. 

Keine Bänke, aber endlos graues Pflaster 

Seit Spätsommer 2025 ist zumindest eine Teilfläche des Platzes wieder begehbar. Bänke sucht man auf der grauen Pflasterwüste allerdings vergeblich. Die sollen erst im Juni 2026 kommen. Bis Mitte 2024 hieß es noch, der Platz sei im August 2025 fertig. Hätte bis dahin dann nicht auch die Anschaffung und Aufstellung der Bänke erfolgen müssen? Völlig unverständlich, warum die Stadt trotz endloser Bauverzögerung, es nicht fertiggebracht hat, rechtzeitig Bänke für den Platz zu organisieren.  

“Blue Cloud” funktioniert nicht 

Seit September 2025 versucht die Stadt die “Blue Cloud”, eine illuminierte Wasser-Installation, in Gang zu bekommen. An der kreisrunden Fläche von zehn Metern Durchmesser sollen über Masten Wassernebel erzeugt werden, auf die farbige Lichtbilder projiziert werden. Die „Blue Cloud“ soll an heißen Tagen für Abkühlung sorgen. Bei den aktuellen Temperaturen um die 30°C tut sich aber wenig, Radio Bochum vermeldet “Die Blue Cloud am Husemannplatz ist noch außer Betrieb, da ein technisches Problem vorliegt” (Post vom 26.05.2026). 

Platzneugestaltung beinhaltet versteckte Parkhaussanierung 

Die Verdreifachung der Baukosten (Bauprojektcontrolling zum 4. Quartal 2025), ist insbesondere auf die Sanierung und Modernisierung des Parkhauses (P1) zurückzuführen, das unter dem Platz liegt. 4,2 Mio. Euro kostet bisher allein die Abdichtung der Tiefgarage (3,05 Mio. mehr als geplant). Dazu wurden die Gebäude neu gebaut, in denen die Treppen und Aufzugschächte aus der Tiefgarage auf dem Platz enden. Auch ein wesentlicher Teil der Gebäudekosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro (1,15 Mio. mehr als geplant) ist also eigentlich der Parkhausmodernisierung zuzurechnen. Ebenso sind sämtliche Kosten, die entstanden sind, um den Tiefgaragendeckel freilegen und abdichten zu können, keine Kosten der Platzumgestaltung. Von den 9,5 Mio. Kosten, die die Verwaltung aktuell für den eigentlichen Platzumbau veranschlagt (4 Mio. mehr als geplant) sind somit ebenfalls einige der Parkhaussanierung zuzurechnen.  

Grundsätzlich ist festzustellen, die Kosten für die Instandhaltung und Renovierung von Parkhäusern hat nicht die Stadt, sondern das Betreiberunternehmen der städtischen Parkhäuser, die WEG (WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum) zu tragen. Im Fall Husemannplatz hat die Verwaltung die Sanierung und Modernisierung der Tiefgarage (P1) aus Stadterneuerungsmitteln finanziert und damit die entsprechenden Mittel zweckentfremdet. Wie dies rechtlich zu bewerten ist, wird noch zu prüfen sein.  

Das für das P1 abgezweigte Geld, geschätzte 5 bis 8 Mio. Euro, steht damit für eine zeitgemäße Neugestaltung anderer Innenstadtplätze wie dem Dr. Ruer-Platz oder dem Rathausplatz nicht mehr zur Verfügung. Wieder zeigt sich, die Ursache der mangelhaften Stadtgestaltung in der Innenstadt: Die Stadt gibt das Geld ganz überwiegend für die Parkhäuser aus und nicht für ein attraktives Stadtbild (Innenstadt: Die Stadt gibt fast 10x mehr für Parkhäuser aus als für Stadtgestaltung). 

Verwaltung hat Kontrolle verloren – Wer übernimmt die Verantwortung? 

Nichts, was auf dem Platz gemacht wird, läuft reibungslos, nichts wie geplant. Nach absurd langen sechs Jahren Planung, hätten die Menschen erwarten können, dass die Bauphase zumindest annähernd im Rahmen der Zeit- und Kostenplanung verläuft. Doch davon ist die Verwaltung meilenweit entfernt. Die ursprünglichen Planungen sind nur noch Makulatur. Offensichtlich wurde vieles schlecht, manches gar nicht geplant. Ein seriöses Projektmanagement kann es nicht gegeben haben. 

Doch wie immer übernimmt in der Verwaltung niemand Verantwortung. Es fehlt ein Störgefühl, dass man den Menschen nicht immer neue Dinge ankündigen kann, die man dann vorhersehbar nicht einhält. Es hat den Eindruck, als sei man in der Verwaltung immer noch der Ansicht, die Menschen hätten nicht bemerkt, dass die Stadt schon lange die Kontrolle über das Bauprojekt Husemannplatz verloren hat. So zu arbeiten, kann und darf eine Stadt den Menschen nicht zumuten. Lange ist überfällig, dass Stadtbaurat und Oberbürgermeister sich für das Planungsdesaster und dessen Folgen öffentlich entschuldigen und damit Verantwortung übernehmen.  

24 Mai

Ernüchternde Bilanz: 10 Jahre Musikforum – Kein Grund zum Feiern 


2016 wurde das Musikforum eröffnet. Die Idee war, ein Zentrum für Musik, an dem jeden Tag unterschiedliche Veranstaltungen stattfinden. Die Erwartungen waren hoch, was das Musikforum für die Stadt bewirken könnte. Was wurde versprochen und was gehalten? Die Gegenüberstellung fällt enttäuschend aus. 

Um an Geld und Fördermittel zum Bau des Musikforums, damals noch “Musikzentrum” genannt, zu kommen und dessen Bau zu rechtfertigen, hat man den Menschen in Bochum viel versprochen, wie vielfältig das Forum in Zukunft genutzt werden könne. Zentrales Versprechen war, das Musikforum werde kein Konzerthaus für die Bochumer Symphoniker (BoSy), sondern es werde sehr viel mehr. Auch waren die Erwartungen riesig, wie sich das umgebende “VikotriaQuartier” und die Stadt entwickeln werde, wenn dieser Bochumer Kulturleuchtturm Wirklichkeit wird (Konzept für das Musikforum). 

Was wurde versprochen und was gehalten? 

Jetzt sind 10 Jahre seit der Eröffnung 2016 vergangen und es ist Zeit, nüchtern zu prüfen, welche Versprechungen wurden den Menschen in Bochum von Politik und den Befürwortenden gemacht und welche wurden eingehalten. Welche Erwartungen wurden an das Musikforum geknüpft und inwieweit wurden diese erfüllt.  

Musikforum: Erfüllung von Erwartungen und Versprechen

Eine Anmerkung vorweg: Alle nachfolgend kursiv dargestellten Zitate wurden dem Konzept für das Musikforum entnommen. 

Zahlen und Daten – Mit der Entstehung des Musikforums war die Erwartung verbunden, dass es “mehr Vorstellungen, mehr Erlöse – mehr Wirtschaftlichkeit” hinsichtlich der Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker geben werde.  

Vergleicht man die Zeit vor dem Bau des Hauses mit heute, ist das hinsichtlich der Zahl der Konzerte richtig, gab es im Jahr 2015 noch 97 Konzerte, sind es heute 135. Bezogen auf die Besucherzahlen und die Zahlen der Abonnements haben sich die Erwartungen jedoch nicht erfüllt. Hat man im Haushaltsplan 2017 mit 103.000 Konzertbesucherinnen- und 3.000 Abonnements gerechnet (Haushaltsplan 2017), sind es real heute rund 70.000 sowie 1.500, bei den Besuchenden also nur wenig mehr als vor dem Bau des Musikforums. Die Zahl der Abonnements hat sogar abgenommen. 

Der städtische Kostenaufwand für die Bochumer Symphoniker ist nach dem Bau des Musikforums regelrecht explodiert (Schauspielhaus und BoSy bekommen Geld ohne Ende, bei der Freien Kulturszene wird geknausert). Betrug der Verlust 2015 noch 8,2 Mio. Euro, sind es 2025 12,3 Mio. (+4,1 Mio., +50 %). Wurden die in Bochum verkauften Konzertkarten bezogen auf den Verlust, den das Musikforum erwirtschaftet, 2015 mit 173 Euro pro Karte von der Stadt subventioniert, sind es heute (2025) 224 Euro/Karte (+51 Euro, +29,5 %).  

Die Wirtschaftlichkeit der Bochumer Symphoniker hat sich mit dem Bau des Musikforums also nicht verbessert, sondern sogar deutlich verschlechtert. Zwar sind die Einnahmen aus Kartenverkäufen gestiegen (von 0,8 auf 1,3 Mio.), jedoch nicht in dem Maße wie mindestens zu erwarten gewesen wäre (1,5 Mio.). Auch tragen die Erlöse aus den Kartenverkäufen immer noch nicht relevant zur Deckung der Kosten von BoSy und Musikforum bei. 

Wirkungen auf Bochum – Mit dem Musikforum wurde ein “Ort für erstklassige Konzerte und musikalische Bildung” geschaffen sowie eine “wichtige Landmarke und bedeutsames Bauwerk im Herzen der Stadt” geschaffen. Diese beiden Ziele wurden erreicht. 

Das Musikforum ist jedoch, anders als angestrebt, nicht “Ankerpunkt und Impulsgeber” einer “einzigartige Kreativmeile“ geworden. Das erhoffte “ViktoriaQuartierBochum” ist nie entstanden. Das Musikforum hat in dieser Hinsicht nichts bewirkt.  

Das Musikforum ist ebenso wenig zu einem “Thinktank und Experimentierraum für den Wissenschaftsstandort” geworden wie zu einem “starken Impuls für die städtebauliche Entwicklung Bochums.” Denn es hat weder bewirkt, dass sich “weitere Theater, Wissenschafts- und Ausbildungsinstitute sowie Kultureinrichtungen ansiedeln”, noch ist es zur Eröffnung von “Galerien und Musikaliengeschäfte in der Viktoriastraße” gekommen. Das Musikforum hatte keine nennenswerten Auswirkungen auf seine Nachbarschaft. Arbeitsplätze in der Stadt wurden auch keine geschaffen. Alle Erwartungen in dieser Hinsicht wurden enttäuscht.  

Im Gegenteil, die Zukunftsakademie NRW, dritter kultureller “Ankerpunkt” neben Schauspielhaus und Musikforum im angestrebten ViktoriaQuartierBochum hat schon 2019 ihren Betrieb aufgegeben. Es ist nicht gelungen die Brachfläche City-Tor Süd zu bebauen. Seit Eröffnung des Lidl, gab es dort keine Ansiedlung mehr. Das Musikforum hat als Impulsgeber nie funktioniert. 

Zudem sollte das Musikforum Haus sein “offen für alle Musikrichtungen” mit “einem breiten Spektrum von der kulturellen Basisarbeit bis hin zur künstlerischen Spitzenleistung”, eine “Attraktion für Menschen, die bisher mit Musik nicht so viel Berührung hatten”. 

Geworden ist es in erster Linie ein Konzerthaus für die BoSy mit Musikschulalibi, dessen musikalisches Angebot sich klar auf die Darbietung klassischer Musik fokussiert. Angebote für andere Musikrichtungen gibt es nur am Rande. Bei den Konzerten der Bosy geht es im Kern immer um Darbietungen klassischer Hochkultur, mit der nur ein sehr begrenzter Teil der Stadtgesellschaft erreicht wird. Menschen, die bisher mit Musik kaum Berührung hatten, werden auch durch das Musikforum nicht erreicht. Das spiegelt sich auch in den seit 2015 kaum veränderten Besucherzahlen wider.  

Räumlichkeiten – Mit dem Musikforum wurde ein akustisch hochwertiger Konzertsaal geschaffen, Räume für die Bochumer Symphoniker (Verwaltung, Proben, Lager usw.) und ein Multifunktionssaal, der insbesondere von der Musikschule für Proben und Aufführungen genutzt wird.

Nicht entstanden sind die Räumlichkeiten, die im Konzept zum Musikforum als „Workshop-/ Seminarräume/ Education-Center” bezeichnet wurden. Die Marien-Kirche wurde zwar zu einem “Großen Foyer“ umgebaut. “als „Open Space“ für Lesungen, kleinere Konzerte, Get Togethers und „nicht Vorhersehbares“” wird es aber so gut wie nie genutzt. Auch den belebten Vorplatz mit Café, in dem im Konzept die Rede ist, gibt es nicht. 

Alles, was über die Räumlichkeiten eines Konzerthaus und den Aufführungsraum für die Musikschule hinaus versprochen wurde, ist nicht vorhanden. 

Spielstätte/ Spielort – Also ist das Musikforum heute Spielstätte der Bochumer Symphoniker ein Haus für Kinder, Veranstaltungs- und Probenort der Musikschule und ein “Schaffensraum für alle … musikalischen Akteure der Stadt” also “die großen und kleinen Ensembles der Musikschule Bochum von der Ensemblegruppe bis zum Jugendsymphonieorchester oder für den Philharmonischen Chor”. 

Es ist aber, anders als versprochen, kein Spielort, der von den “Bochumer Chören, Laienorchestern, der interkulturellen Szene und den „kreativen Köpfen“ des Quartiers” genutzt wird. Auch die Erwartung “Die Chormusik findet eine neue Heimat mitten in der Stadt.” wurde nicht erfüllt, ebenso wenig wie das Musikforum Veranstaltungsort für den Musiksommer und Bochum Total geworden ist. Andere im Konzept für diesen Zweck genannte Festivals gibt es nicht mehr (Bochumer Bachtage, Newcomer-Festival) wieder andere nutzen andere Spielstätten (Tatort Jazz). Die Anmietung des Musikforums ist für Vereine, Chöre und andere Laienmusiker viel zu teuer. Also treten diese weiterhin lieber in Schulaulen und Kirchen und nicht im Musikforum auf. 

Das Musikforum ist auch kein jederzeit “offenes Haus”. Außerhalb der wenigen Veranstaltungen, die dort in der Woche stattfinden, ist es geschlossen und wirkt wegen seiner geschlossenen Architektur eher abweisend. 

Besondere Veranstaltungen – Neben den Konzerten der Bochumer Symphoniker gibt es fast keine der Veranstaltungen, von denen im Konzept des Musikforums die Rede ist. Anders als im Konzept dargestellt, finden nicht jeden Tag Konzerte, Musik- und andere Veranstaltungen statt. In der Regel öffnet das Musikforum nur an zwei bis vier Tagen in der Woche für wenige Stunden für Veranstaltungen (Musikforum – an 4 von 7 Tagen ohne Veranstaltung). Es gibt die im Konzept erwähnten “„Open Doors“, öffentliche Proben der BoSy” sowie diverse Veranstaltungen zur Musikvermittlung für Kinder, angeboten sowohl von den Symphonikern wie der Musikschule. 

Nicht gibt es dagegen “Tagungen und Symposien, fachliche Workshops, Vorträge und Diskussionen in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Fakultäten, etwa Musikwissenschaftlern oder Historikern”. “Wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungsreihen” werden ebenfalls nicht angeboten. Eine Vernetzung mit wissenschaftlichen Fakultäten und der Zukunftsakademie NRW ist nicht sichtbar. Weder am Musikforum noch im Bereich City-Tor Süd und Katholikenbahnhof ist ein “kreativer Brückenkopf der kunstgeschichtlichen und theaterwissenschaftlichen Fakultäten der Ruhr-Universität ein ständiger Anziehungspunkt für Avantgardekultur” entstanden.

Auch eine “Open Air-Bespielung des Marienplatzes” findet nicht statt. Ebenso wenig wie es Tanzveranstaltungen gibt, Jobbörsen für Berufsanfänger oder Weiterbildungsangebote für Musiker und Musikerinnen.

Fast alle im Konzept zum Musikforum erdachten möglichen Veranstaltungsformate gibt es in der Realität nicht. Ihr Angebot wurde versprochen, eingehalten wurden die Versprechungen nicht. 

Warum wurden die Versprechungen nicht eingehalten und erfüllten sich die Erwartungen nicht? 

Das führt zu der Frage, warum wurden die Versprechungen nicht eingehalten und konnte das Musikforum die Erwartungen nicht erfüllen? 

Bei den Veranstaltungen außerhalb der Konzerte der Symphoniker und der Musikschule war schon vor dem Bau des Musikforums klar, dass es die real nie geben würde. Hätte man tägliche Veranstaltungen gewollt, hätte die Stadt ein Budget im Stadthaushalt einrichten müssen, um die dafür anfallenden Kosten begleichen zu können. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch geplant, Haushaltsmittel zu diesem Zweck bereit zu stellen. In dem Konzept war nur zu Werbezwecken von den Veranstaltungen die Rede. Eine Realisierung war nie vorgesehen. 

Ein Zentrum für Musik mit täglichen Veranstaltungen sollte das Musikforum, anders als versprochen, nie werden. In diesem Punkt haben die Befürworter und Befürworterinnen sowie die Politik den Menschen in Bochum ganz bewusst Dinge versprochen, die sie nie beabsichtigten einzuhalten. 

Auch die Vernetzung und Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Fakultäten und die Veranstaltung entsprechender Kongresse, Tagungen, Seminare und Workshops war nie vorgesehen. Denn im Musikforum gab und gibt es dazu nicht die erforderlichen Räumlichkeiten. Auch hier versprach man etwas in dem Wissen, es nie einhalten zu können. 

Dass das Musikforum nie Spielstätte für alle sein würde, kein Spielort für Chöre, Laienensemble und Bürgerprojekte hätte ebenfalls schon vor dem Bau klar sein müssen. Nutzungsgebühren von 3.000 – 4.000 Euro für den Konzertsaal und 1.000 bis 2.000 Euro für den kleinen Saal können sich Vereine, bürgerliche Initiativen und Projekte nicht leisten. Entweder war man in der Politik zu naiv, das zu erkennen oder auch hier hat man bewusst etwas versprochen, ohne es halten zu wollen. 

Zu glauben, dass ein Konzerthaus mit Musikschulalibi als Impulsgeber reicht, um irgendeine nachhaltige Quartiers- oder gar Stadtentwicklung anzustoßen, war ein Irrglaube, der leider nicht für die Kompetenz der politischen Entscheidungsträger, Entscheidungsträgerinnen und Verantwortlichen in Sachen Stadtentwicklung spricht. Die Idee, ein kreatives ViktoriaQuartier zu schaffen, war ein aufgeblasenes Luftschloss, erfunden, um dem Bau des Musikforums und den überzogenen Ausgaben für Hochkultur eine wirtschaftliche Rechtfertigung zu geben. Einen Realitätsbezug hatte dieses Stadtentwicklungsprojekt nie.  

Ernüchternde Bilanz 

Zieht man Bilanz, hat das Musikforum weder die Erwartungen erfüllt, die in den Bau gesetzt wurden, noch wurden die Versprechungen erfüllt, die mit dem Bau verknüpft wurden. Letztlich haben nur die Bochumer Symphoniker bekommen, was sie immer wollten, ein hochwertiges Konzerthaus. Immerhin hat auch die Musikschule profitiert. Alle anderen Erwartungen und Versprechungen stellten sich, wie von den Kritikern und Kritikerinnen befürchtet, als Luftnummern heraus. 

10 Jahre Musikforum sind also nur für Bochumer Symphoniker und Musikschule ein Grund zum Feiern, für die Stadt war das Projekt, gemessen an den vor dem Bau formulierten Erwartungen und Versprechungen ein kapitaler Fehlschlag. Die Bochumer Politik hat mit ihren falschen Versprechungen das Vertrauen in die lokale Politik untergraben. Auch der politische Schaden, den das Projekt Musikforum verursacht hat, ist erheblich. 

14 Mai

Nein zur Neugestaltung des August-Bebel-Platzes ist Bekenntnis zur Trost- und Ideenlosigkeit 

Die Bezirksvertretung Wattenscheid will sich gegen eine zeitgemäße Gestaltung des ABP aussprechen. Die dafür veranschlagten 19 Mio. werden dann voraussichtlich nicht in WAT-Mitte, sondern in Bochum investiert. Warum will Wattenscheid unbedingt den Wettbewerb „Scheußlichster Platz Europas“ gewinnen und das negative Image vertiefen?  

Der erste Eindruck zählt, sagt man. Und wer nach Wattenscheid kommt, sieht regelmäßig als erstes den August-Bebel-Platz (ABP), hat genug gesehen und will gleich wieder weg. Eigentlich ist der Platz auch kein Platz, sondern nur eine überdimensionierte deprimierend trostlose grauasphaltierte Kreuzung.  

Die Abschreckende Wirkung des August-Bebel-Platzes 

Sind städtische Plätze sonst in Europa zentrale Elemente der Stadtgestaltung, die maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, der Identifikation, als Treffpunkt und Mittelpunkt städtischen Lebens dienen, ist für zu viele Menschen in Wattenscheid ein Platz nicht mehr als ein Durchgangsort. Und der muss nur eine Qualität besitzen, man muss ihn möglichst schnell mit dem Auto überqueren und sein Auto drauf abstellen können. Weitergehende Ansprüche z.B. an Gestaltung oder Aufenthaltsqualität bestehen nicht.  

Allerdings prägt kein Platz das Zentrum von Wattenscheid so wie der August-Bebel-Platz. Er ist der zentrale Kontenpunkt und das Entrée zur Innenstadt. Der Eingangsbereich einer Stadt sollte deren Visitenkarte sein. Er soll Menschen einladen, neugierig machen und anlocken. Doch der ABP ist nicht einladend. Er stößt Menschen ab. Denn er ist leider genau so wenig vorzeigbar, wie der Rest dessen, was vor Jahren mal als City von Wattenscheid galt.  

In der Stadtplanung gilt: „Ist es einem unangenehm oder gar peinlich den Menschen, die einen besuchen, das Stadtzentrum zu zeigen, dann ist dies das untrügliche Zeichen, dass die Innenstadt tot ist“. Diesen Zustand hat das Wattenscheider Stadtzentrum leider schon vor einigen Jahrzehnten erreicht. Die Innenstadt ist nicht mehr vorzeigbar.   

Für Außenstehende hat es den Anschein, als wolle man mit dem missgestalteten August-Bebel-Platz, Besucher, Besucherinnen und Investoren, die überlegen könnten in Wattenscheid ein Geschäft oder eine Gastronomie zu eröffnen, gezielt abschrecken und vertreiben. Das Aussehen des ABP ist ein unmissverständliches Statement an alle, die kommen könnten: „Bleibt weg, wir wollen euch hier nicht!“ 

Wer ist für das Scheitern des Projekts verantwortlich?  

Nun stellt sich die Frage, wer ist dafür verantwortlich, dass die zeitgemäße Neugestaltung des August-Bebel-Platzes voraussichtlich scheitern wird: 

Verwaltung und BOGESTRA – Die von der Verwaltung nunmehr vorgelegte „verbesserte“ Planung (Vorlage 20261133) weist weiterhin ein wesentliches Defizit aus: Straßenbahnen- und Busse sollen auf zwei Gleisen und vier Fahrspuren mit vier Haltestellenplattformen den Platz diagonal queren und zerteilen ihn damit in zwei Hälften. Die Barrierewirkung der überdimensionierten ÖPNV-Achse und deren übermäßiger Platzbedarf zerstören jede Platzwirkung.  

Zwar hatten sich die beiden Siegerentwürfe des Wettbewerbs zur Gestaltung des Platzes um Lösungen dieses Problems bemüht (Ergebnisse Realisierungswettbewerb) – beide verfolgten das, die Zahl der Gleise und Fahrspuren sowie Halteplattformen auf nur noch je zwei zu reduzieren – doch Verwaltung und BOGESTRA lehnten die Vorschläge kategorisch ab. Die vorgeschlagene Kreuzung der Buslinien von der rechten Fahrbahn auf die linke Seite und von der linken Fahrbahn auf die rechte Seite der jeweiligen Haltstellenplattform wollten BOGESTRA und Verwaltung aus Prinzip ebenso wenig, wie die Verlegung der Straßenbahngleise nach außen und der Busfahrspuren nach innen zwischen die beiden Haltestellenplattformen (Vorschlag STADTGESTALTER). 

Warum eine Verlegung der Gleise nicht möglich ist, konnten BOGESTRA und Verwaltung bis heute nicht erklären. Beide verweigern bis heute die Beantwortung der entsprechenden Anfrage der STADTGESTALTER (Vorlage 20251696). Diese wurde trotz mehrfacher Nachfrage bis heute nicht beantwortet. Angeblich sei für die Verlegung der Gleise ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Aber selbst wenn Verwaltung und BOGESTRA dieser Ansicht sein sollten, fragt sich, warum es die Stadt in 13 Jahren Planung nicht hinbekommen hat, ein solches Verfahren durchzuführen. 

Dass im Laufe des Planungsverfahrens sowohl das Planungsbüro, das den Siegerentwurf vorgelegt hatte, sowie ebenfalls das zweitplatzierte Büro, nicht mit der Stadt zusammenarbeiten wollten, lässt tief blicken.  

Je mehr Jahre die Planungen der Stadt dauerten, um so schlechter wurden die Planungsentwürfe. Der 2025 vorgelegte Entwurf der Verwaltung war ein Totalausfall (August-Bebel-Platz – Ein Plan für die Tonne). 

Nie hatte man in den 13 Jahren Platzplanung den Eindruck, dass die Verwaltung wirklich an einer guten Planung interessiert war. Für jeden Planungsschritt brauchte die Stadt unangemessen viel Zeit. Nur zu Verbesserungen der Planungen führte das nicht. Erkennbar gab man sich wenig Mühe, die Planungen voranzutreiben und überzeugende Lösungen zu finden. Die Planungsentwürfe dokumentieren, der Anspruch an gute Stadtgestaltung war und ist gering. Das Motto schien zu sein, eigentlich ist egal, was aufgezeichnet und geplant wird, die Politik in Wattenscheid will es doch sowieso nicht. 

Lokalpolitik – Denn in Wattenscheid weiß die Politik bis heute immer nur, was sie nicht will. Eigene Vorschläge, wie der Platz gestaltet werden könnte, haben die politischen Gruppierungen der Bezirksvertretung nie entwickelt. Ein Anforderungskatalog, welche Kriterien der neue Platz erfüllen solle, wurden nie formuliert. Ein Plan, wie die Wattenscheider Innenstadt insgesamt saniert und für die Zukunft aufgestellt werden könnte, gibt es nicht. Alle Vorstöße dazu wurden immer wieder abgebügelt. 

Der Wunsch war und ist, es solle sich möglichst nichts ändern, aber alles grundlegend besser werden. Konstruktiv war das Verhalten der Wattenscheider Politik nie und die Ablehnung der vorliegenden Planung wird es auch nicht sein. 

Der Niedergang des Stadtzentrums von Wattenscheid kommt nicht von ungefähr. Er ist das Ergebnis dieser politischen Haltung, die seit Jahrzehnten jede zeitgemäße Neuausrichtung des Stadtzentrums verhindert. An einer positiven Entwicklung der Innenstadt zeigte man sich immer wieder desinteressiert. Stattdessen haben die Bezirksvertreter und -vertreterinnen das Thema der Sitzfarben im Stadion, exzessiv diskutiert (Während Wattenscheid-Mitte den Bach runter geht, diskutiert die Politik über Sitzfarben im Stadion). Auch bei den Investitionen, waren andere Dinge wichtiger. So wurden 2023 fast 5,5 Mio., die eigentlich für die Stadterneuerung von Wattenscheid vorgesehen waren, für die Sanierung des Lohrheidestadions zweckentfremdet (Stadterneuerungsprojekt “Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions).  

Im Bochumer Stadtrat hat man Wattenscheid längst abgehakt und aufgegeben. Es besteht auch in der SPD im Rat kein Anspruch mehr, den Stadtteil “zu retten”, also die negative Entwicklung aufzuhalten. Man ist der beständigen Erklärungen aus Wattenscheid, was man mal wieder warum nicht will, überdrüssig. Die destruktive Politik in der Bezirksvertretung in Wattenscheid hat auch bei den Ratsmitgliedern in Bochum tiefe Spuren hinterlassen.  

Die Aufgabe des Projekts August-Bebel-Platz im Stadtrat wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des ganzen Stadtteils. Wenn die SPD im Rat erklärt, sie würde dem Votum der Bezirksvertretung in Wattenscheid zu den Platzplanungen folgen, dann steht dahinter die Aussage “Dann macht euren Kram doch alleine, aber belästigt uns bitte nicht weiter.” 

Die Folgen für Wattenscheid 

Die Aufgabe des Projekts Neugestaltung des August-Bebel-Platz wird für Wattenscheid schwerwiegende Folgen haben: 

  • Das ISEK-Programm Wattenscheid ist mit Aufgabe des zentralen Projekts tot und wird nicht ernsthaft weiterverfolgt werden. Damit gibt es keine Grundlage mehr für weitere Stadterneuerungsprojekte in Wattenscheid. Die Möglichkeit, Fördermittel vom Land zu erhalten, entfällt. 
  • Die bereits zugesagten 19 Mio. Fördergelder und städtische Mittel (15 + 4 Mio. Euro) werden an andere ISEK-Gebiete fließen. Mit dem Geld wird die Stadt z.B. den Amtsplatz in Hamme neugestalten und/oder den Hans-Ehrenberg-Platz im Rahmen des ISEKs Innenstadt. Diese Stadtteile werden sich freuen. 
  • Dem Anspruch des Stadtzentrums von Wattenscheid, zweite Innenstadt auf dem Stadtgebiet Bochums zu sein, wird die Grundlage entzogen. Die Einstufung wird den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend zu ändern sein. Das Zentrum von Wattenscheid wird zum Stadtteilzentrum herabgestuft. Dann steht es auf einer Stufe mit den Zentren von Stadtteilen wie Hamme, Gerthe, Werne, Riemke oder Linden. 
  • Das Ziel, die negative Entwicklung des Stadtzentrums von Wattenscheid aufzuhalten, wird aufgegeben. Die Schrumpfung der Innenstadt zu einem geringerwertigen Stadtteilzentrum wird hingenommen, Wattenscheid-Mitte sich selbst überlassen. 

Mit der Aufgabe des Projekts August-Bebel-Platz wird auch die Zukunft von WAT-Mitte beerdigt. Die lauten Stimmen aus Wattenscheid, die sich immer wieder gegen eine zeitgemäße Entwicklung und Gestaltung von Wattenscheid und jede grundlegende Veränderung ausgesprochen sowie sich jede Einmischung aus Bochum verbeten haben, haben ihr Ziel erreicht. 

Das Ziel, die negative Entwicklung von WAT-Mitte zu stoppen, wurde verfehlt. Das ISEK-Wattenscheid hatte keine Wirkung, wie sich auch aus den aktuellen Sozialdaten entnehmen lässt. 

Sozialdaten WAT-Mitte, Vergleich 2010 zu 2024

Diejenigen, die es sich leisten können, werden vermehrt aus WAT-Mitte wegziehen, es werden primär weiter jene kommen, deren Geldbeutel keine hohen Ansprüche an Stadtbild, Stadtgestaltung und Wohn- und Lebensqualität zulassen. Die soziale Schieflage wird weiter zunehmen, die Arbeitslosigkeit steigen, ebenso wie der Anteil der Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Die negative Entwicklung wird sich unaufhaltsam fortsetzen. 

In wenigen Jahren wird man ungläubig den Kopf schütteln, wie es passieren konnte, dass eine unfähige Politik die Zukunft eines ganzen Stadtteils dem Begehren opfern konnte, unbedingt mit dem privaten Auto quer über einen scheußlichen Platz fahren zu können.  

09 Mai

Feinstaubbelastung zu hoch? – Talentwerk-Sportplätze direkt an der A 43 sind keine gute Idee 

Für das Talentwerk des VfL Bochum sollen Sportplätze direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 gebaut werden. Dabei halten Mediziner das Gesundheitsrisiko wegen der Feinstaubbelastung direkt an Autobahnen für zu hoch. STADTGESTALTER/Volt decken schwerwiegenden Fehler im Umweltbericht auf.

Ist es eine gute Idee Sportplätze direkt neben einer Autobahn zu bauen? Beim Sportplatz “An der Landwehr” erklärte die Verwaltung noch, “dass wegen des nicht gegebenen Abstands zur Autobahn eine baurechtliche Genehmigung nicht möglich ist” (Vorlage 20241280). Also wurde dem betroffenen Verein Weitmar Genclerbirligi der Bau eines Kunstrasenplatzes verweigert, obwohl dessen Errichtung 65 Meter entfernt von der 4-spurigen A 448 möglich gewesen wäre (siehe Plan). 

Abstand Sportplatz „An der Landwehr“ zu A 448

Was ist für das Talentwerk geplant? 

Jetzt will die Stadt für das Talentwerk des VfL Bochum drei zusätzliche Sportplätze (H5 bis H7) direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 bauen:

Geplante Bebauung, Talentwerk VfL, Quelle: Stadt Bochum, Begründung zum Bebauungsplan

Der Abstand zur Autobahn soll dabei im Fall der beiden großen Plätze (H5 und H6) nur 40 Meter betragen: 

Abstände der Sportplätze zur Autobahn (A 43)

Das Gesundheitsrisiko von Sportplätzen an Autobahnen 

Aus medizinischer Sicht wird vom Bau von Sportplätzen an Autobahnen aufgrund der von sehr verkehrsreichen Straßen ausgehenden hohen Schadstoffbelastungen grundsätzlich abgeraten. Selbst Wohnen sollte in einem Abstand von 300 Meter, zum Fahrbahnrand einer Autobahn unterbleiben (Lugenärzte im Netz), was für die Stadt Bochum erhebliche Folgen hat (20 % der Stadtfläche sind wegen Autobahnen nicht bewohnbar).  

Zudem wird bei den entsprechenden Studien herausgestellt, dass Sport bei übermäßiger Luftverschmutzung besonders gesundheitsgefährdend ist (Sport bei starker Luftverschmutzung schadet Herz und Kreislauf) und bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie Kinder – in besonderem Maß anfällig für die Auswirkungen von Luftverschmutzung sind (Schlechte Luft schadet den Kindern und Jugendlichen und Feinstaub hemmt Entwicklung des Kinder-Gehirns). Das führt zu der Schlussfolgerung, dass besonders bei Spiel- und Sportplätzen, die von Kindern genutzt werden, auf ausreichenden Abstand zu Autobahnen geachtet werden sollte (Freeways and air quality: How close can you live to a freeway without being exposed to air pollution?). 

Das tut die Stadt Bochum jedoch offenbar nicht, denn obwohl im Talentwerk die jüngsten Spielerinnen und Spieler gerade mal 7 bis 8 Jahre alt sind (U9), will man diese direkt an der Autobahn spielen lassen und den Schadstoffen des Autoverkehrs aussetzen.   

Die Feinstaubproblematik 

Das größte Problem in der Nähe von Sportplätzen stellt Feinstaub dar. Feinstaub entsteht nicht nur in Verbrennungsmotoren, sondern besonders durch Bremsen-, Reifen- und Fahrbahnabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Je mehr Fahrzeuge eine Straße benutzten, um so größer wird das Problem. Aktuell befahren die A 43 im Ruhrgebiet rund 100.000 Fahrzeuge pro Tag (Verkehrsbelastung 2009). Der Ausbau auf 6 Fahrspuren wird eine Erhöhung auf 120.000 bis 150.000 Fahrzeuge/Tag bewirken. Zur Einordnung, von „stark befahren“ spricht man bei 4-spurigen Autobahnen ab 70.000 Fahrzeugen pro Tag. 

Die aktuellen Feinstaubgrenzwerte liegen im Jahresmittel bei 25 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (PM2,5 und PM10). 2030 werden diese herabgesetzt auf 10 und 20 Mikrogramm/Kubikmeter. Die WHO empfiehlt als Grenzwerte 5 und 15 Mikrogramm/Kubikmeter. Abhängig von der Staubkorngröße gibt es zwei Grenzwerte: PM2,5 und PM10. Weiterhin gilt bisher, ab einer Feinstaubbelastung von 50 Mikrogramm/Kubikmeter (bezogen auf PM10) sollten alle Menschen auf Sport im Freien verzichten (Luftqualität beim Sport). Dieser Tagesgrenzwert ist bei Kindern entsprechend niedriger anzusetzen. Zudem wird auch dieser Grenzwert ab 2030 abgesenkt werden müssen. 

An Autobahnen mit deutlich geringerem Fahrzeugaufkommen als der A 43 gemessene Feinstaubwerte zeigen, dass schon heute die aktuellen Grenzwerte an mehreren Tage im Jahr überschritten werden (z.B. A5 in Hessen und Autobahn A2 Schweiz). Teilweise betrugen die Tageswerte über 90 Mikrogramm/Kubikmeter. 

Bis 150 Metern Entfernung zu Autobahnen ist die Feinstaubbelastung also so hoch (Lungenärzte im Netz), dass Menschen, besonders Heranwachsende, in diesem Bereich auf sportliche Aktivitäten verzichten sollten. Somit sollten in diesem Bereich auch keine Sportplätze zur Nutzung von Kindern und Jugendlichen gebaut werden. 

Schwerwiegender Fehler im Umweltbericht 

Es fragt sich also, warum die Verwaltung in Bochum trotz dieser recht eindeutigen medizinischen Empfehlung, einen Bebauungsplan aufstellen will, der die Schaffung von Sportplätzen neben einer extrem viel befahrenen 6-spurigen Autobahn vorsieht, auf denen insbesondere Kinder und Jugendliche trainiert werden sollen. 

Der Grund ist neben fehlendem Störgefühl der Verantwortlichen ein fehlerhafter Umweltbericht, der zur Aufstellung des Bebauungsplans angefertigt wurde. In dem Bericht ist zu lesen: “Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) dargestellt. Für das Plangebiet wurden keine Belastungen ermittelt” (Umweltbericht, Seite 15). Diese Aussage ist, wie STADTGESTALTER/Volt aufgedeckt haben, falsch. Denn im angeführten Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost wird ausgeführt, dass das zur Ermittlung der Schadstoffwert verwendete Modell “die Konzentrationen von Luftschadstoffen für Straßen mit Randbebauung berechnen [kann], es ist jedoch aus physikalischen Gründen nicht für die Berechnungen für Straßen ohne Randbebauung, wie zum Beispiel die meisten Autobahnen, geeignet” (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, Seite 22). 

Dass in den Belastungskarten keine Schadstoffbelastungen ausgewiesen werden, liegt also nicht etwa daran, dass diese real nicht vorhanden sind, sondern allein daran, dass sich mit dem zugrunde liegenden Berechnungsmodell für Autobahnen ohne Randbebauungen gar keine Schadstoffkonzentrationen ermitteln lassen. Die Karten sind also nicht geeignet, Aussagen über die tatsächliche Schadstoffbelastung im Bebauungsplangebiet direkt an der Autobahn zu machen. 

Real zu erwarten sind erhebliche Belastungswerte. Diese hätten vor Ort gemessen und dann auf den Zustand nach dem 6-spurigen Ausbau hochgerechnet werden müssen. 

Dass die Aussage, dass keine Belastungen bestünden, nicht richtig sein kann, hätte der Verwaltung auffallen müssen, zumal sie an anderer Stelle (“An der Landwehr”) die Genehmigung des Sportplatzes aufgrund der zu geringen Nähe zur Autobahn für nicht möglich erachtet hatte. Offenbar erfolgte eine rein bürokratische Betrachtungsweise, bei der jedes natürliche Störgefühl, was ein Sportplatz direkt neben einer Autobahn hervorrufen sollte, ausgeblendet wurde. 

Stadtrat vertagt das Problem 

Trotzdem STADTGESTALTER/Volt, das Problem in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 07.05.2026 aufdeckten, stimmte der Rat mehrheitlich für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ohne vorherige Klärung der tatsächlichen Schadstoffbelastung. Der Stadtbaurat schlug dem Stadtrat vor, diese solle erst im weiteren Verfahren nachgeholt werden.

Allerdings sollten die wesentlichen Umweltaspekte wie der vorliegende bereits vor dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan untersucht werden. Vor der Einleitung eines aufwendigen Bebauungsplanverfahrens sollte die Realisierbarkeit des Vorhabens aus Umweltsicht geklärt sein, damit unnötige Planverfahren erst gar nicht angestoßen werden und die damit verbundene Ressourcenverschwendung vermieden wird.

Eine Weiterverfolgung des Bebauungsplans erscheint nicht sinnvoll 

Letztlich ist kaum vorstellbar, dass die beabsichtigte Schaffung von Sportplätzen direkt an der A 43 sinnvoll sein kann. Man stelle sich vor, die Sportplätze würden gebaut und müssten dann wegen Überschreitung der Grenzwerte ständig gesperrt werden. Oder es fänden dort Trainingseinheiten statt, bei denen die Eltern aufgrund eigener Messungen feststellen, dass ihre Kinder bei einer gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung Fußball spielen. 

Der medizinische Grundsatz, um negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden, sollten mindestens 150 Meter, idealerweise mindestens 300 Meter, von Autobahnen entfernt keine Sportanlagen errichtet werden, sollte von der Stadt bei allen Bebauungsvorhaben ohne Wenn und Aber eingehalten werden. 

Talentwerk benötigt anderen Standort 

Das bedeutet, für das Talentwerk des VfL muss voraussichtlich ein neuer, wenn möglich zentraler Standort gefunden werden. Bei der Standortwahl wäre dann darauf zu achten, dass dieser von den Kindern selbstständig und gut mit Fahrrad wie ÖPNV zu erreichen ist und kein Elterntaxi benötigt wird. Denn auch in dieser Hinsicht wird der jetzige Standort den gestellten Anforderungen nicht im Ansatz gerecht.

Dieses Problem sowie den übermäßigen Eingriff in Natur und Landschaft hat auch der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum kritisiert und die bisherigen Planungen in seiner letzten Sitzung daher ebenfalls abgelehnt.

02 Mai

In Bochum fehlen “Soft-Edges” – einladende Übergänge zwischen Fassaden und Gehwegen

Hohe Lebensqualität spiegelt sich besonders in attraktiven Wohnstraßen wider. Doch was macht Straßen in Wohngebieten einladend und lebendig? Ein entscheidender Punkt ist die Gestaltung des Übergangs zwischen Fassaden und Gehwegen (“Soft Edge”).

Wohnstraßen werden in Bochum oft als trostlos und öd wahrgenommen. Warum ist das so? Und was kann man verändern?

Widumestraße Bochum – Quelle: Google Streetview

Was sind “Soft Edges”?

Nach Ansicht des wohl bedeutendsten und einflussreichsten Stadtplaners unserer Zeit, dem Dänen Jan Gehl, gilt: “Soft edges make a soft city”. Dabei meinte der Stadtgestalter mit Edge = Ecke, den Bereich einer Straße zwischen Fassade und Gehweg. Wird dieser Außenbereich soft, also grün und einladend gestaltet, wird diese Ästhetik als Zeichen für ein aktives Leben und hohe Verweilqualität wahrgenommen.

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Das Gegenteil ist häufig in Bochum und dem Ruhrgebiet zu sehen. Eine Fassade aus Glas, Beton oder Stein stößt auf einen kahlen, öd gepflasterten Gehweg, der im schlimmsten Fall noch halb zugeparkt ist. Solche Straßen sind regelmäßig menschenleer, von Lebendigkeit keine Spur. Niemand hält sich gerne dort auf.

Dagegen sehen moderne Wohnstraßen in Städten Skandinaviens, den Niederlanden oder auch von Ländern wie Italien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien oder Spanien oft ganz anders aus. An der Fassade stehen Blumenkübel, wächst Fassadenbegrünung aus dem Gehweg, stehen Bänke, Parkplätze wurden durch Beete mit Bäumen, Parklets oder kleine Spielbereiche ersetzt. Der Gehweg ist breit, lädt zum Laufen ein und Gehwegparken wird konsequent unterbunden. So entsteht eine softe = weiche Übergangszone zwischen Gebäude und Straße, die nicht nur schön anzusehen ist, sondern auch zum Verweilen einlädt.

Eerste Jacob Van Campenstraat – Quelle: Google Streetview

“Soft Edges” sind Merkmale einer sozialen Stadt

Für die Menschen wird es attraktiv sich draußen aufzuhalten, sich mit Nachbarn auf einen Plausch zu treffen, die Kinder beim Spielen zu beobachten oder Zeit zusammen bei der gemeinsamen Pflege der Beete zu verbringen. So entsteht ein soziales Miteinander, man lernt sich kennen und redet miteinander, Nachbarschaften werden zusammengeschweißt.

Eine soziale Stadt erkennt man an lebendigen Wohnstraßen, die so gestaltete sind, dass sie den sozialen Zusammenhalt fördern. Das geht deutlich über das klassische Verständnis einer sozialen Stadt, wie sie in Bochum und dem Ruhrgebiet verstanden wird, hinaus, nach dem sich eine Stadt als sozial versteht, weil sie die Menschen mit sozialen Wohltaten versorgt.

Wie entstehen “Soft Edges”?

Doch wie kommt man zu “Soft Edges”? Für eine lebendige Wohnstraße sind zwei Akteure maßgeblich, die Stadt und die Menschen, die in den Straßen wohnen.

Zunächst benötigt die Stadt einen Plan, wie attraktive Wohnstraßen geschaffen werden sollen. In Amsterdam ist das die Puccini-Methode (Beleidskader Puccinimethode, standaard voor het Amsterdamse Straatbeeld). Mit dieser Methode wurden Standards festgelegt, wie das Amsterdamer Straßenbild durchgehend aussehen und gestaltet werden soll. Zum anderen beinhaltet das Puccini- Konzept Methoden und Abläufe, wie die unterschiedlichsten städtischen Ämter diese gemeinsam mit den Bewohnern und Bewohnerinnen der Straße umsetzen sollen.

Neben der Stadt ist das Interesse und Engagement der Menschen gefragt, die in den Straßen wohnen, sowohl bei der Planung und Anlage von Soft Edges wie der späteren Pflege. So werden in den Niederlanden die Menschen animiert, auf dem Gehweg die letzte Pflasterreihe vor der Fassade zu entfernen, um dort Pflanzen einzusetzen, die die Fassade begrünen (Selbst machen: Fassadengärten auf Gehwegen anlegen). Ebenfalls ist es möglich, die Straße am Gehwegrand mit Blumenkübeln oder einer Bank zu verschönern.

Was sollte Bochum tun?

Zum einen sollte die Stadt auch in Bochum den Menschen erlauben, ihre Straße mit entsprechenden Maßnahmen zu verschönern. Daneben sollte sie ein Programm auflegen, mit den besonders trostlose Wohnstraßen gezielt und grundlegend umgestaltet werden (Gartenstraßen für Bochum und Wattenscheid).

Zu einem vorzeigbaren Stadtbild gehören ansehnliche und gut gestaltete Wohnstraßen. In einer Stadt, die sich “sozial” nennt, sollte die Gestaltung der Wohnstraßen, dem Miteinander der Bewohner und Bewohnerinnen dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Die Schaffung von grünen, einladenden Außenbereichen, zwischen Gebäudefassaden und Gehwegen sollte also ein wichtiges Ziel der Stadtgestaltung in Bochum sein.

25 Apr.

Wohneigentumsfonds – 50.000 Euro Startkapital für die eigene Wohnung, für alle, die in Bochum 18 Jahre alt werden 

Um jungen Menschen in Bochum für die eigene Wohnung ein Startkapital von 50.000 Euro zu verschaffen, soll Bochum einen Wohneigentumsfonds auflegen. Ein Vorschlag von STADTGESTALTER/Volt.

Bisher liegt der Wohneigentumsanteil in Bochum sehr niedrig, bei nur rd. 30 %. Deutschlandweit beträgt die Wohneigentumsquote 53 %, in den meisten Ländern Europas liegt sie sogar bei über 70 % (Wohneigentumsquoten in Europa). 

Ausgangssituation 

Das bedeutet, zwei Drittel der Menschen in Bochum zahlen mit ihrer Miete Vermietern und Vermietungsgesellschaften die Wohnung ab und werden nie im Leben Besitzer oder Besitzerinnen einer eigenen Wohnung (Stadt sollte mehr für Wohneigentum tun). Die Vermieter und Vermieterinnen bauen mit der Miete Vermögen auf, die Mieter und Mieterinnen bleiben lebenslang vermögenslos. Die eigene Wohnung als Teil der Altersversorgung fehlt. In Zeiten von Krisen und Arbeitslosigkeit wird die Zahlung der Miete zum großen Problem, Kündigung und Auszug drohen. Der Stadt entstehen hohe Ausgaben für Wohngeld und Grundsicherung. Bochum ist nicht krisenfest aufgestellt. 

Mieter und Mieterinnen sind abhängig von Vermietern und Vermietungsgesellschaften, haben regelmäßig keinen Einfluss darauf, ob, in welchem Umfang und wie teuer die Wohnung, in der sie leben, modernisiert wird, was für eine Heizung eingebaut wird und welche Energiepreise dadurch zu zahlen sind. 

Für Einwohner und Einwohnerinnen wie für die Stadt hätte eine Erhöhung der Eigentumsquote daher viele Vorteile. Doch fehlt vielen Menschen für den Erwerb der eigenen vier Wände das nötige Startkapital. Genau das wollen STADTGESTALTER/Volt jungen Menschen in Bochum nun mit einem Wohnimmobilienfonds verschaffen. 

Die Idee 

Die Idee ist, dass die Stadt in den nächsten 18 Jahren mit jährlichen Zahlungen von 5 bis 20 Mio. Euro einen städtischen Wohnimmobilienfonds aufbaut, damit den heute Neugeborenen, wenn sie 18 Jahre alt sind, für den Erwerb von Wohneigentum 50.000 Euro von der Stadt ausgezahlt werden können. 25.000 davon als Zuschuss zum Kaufpreis, weitere 25.000 als nachrangiges zinsloses Darlehen, das in 10 bis 20 Jahren zu tilgen ist. 

Entsprechend der Modellrechnungen von STADTGESTALTER/Volt stehen abhängig von den jährlichen städtischen Zahlungen (5 bis 20 Mio.) und der Verzinsung des im Wohnimmobilienfonds angelegten Vermögens (5 % bis über 9 %) im Fonds nach 18 Jahren 215 bis 550 Mio. Euro bereit, die ausgezahlt werden können. Die Höhe der jährlichen städtischen Zahlungen sowie die Höhe des benötigten Fondsvermögens hängt von der Verzinsung des Kapitals ab. Bei einer Verzinsung von nur 5 % sind Zahlungen in Höhe von knapp 20 Mio. Euro/pro Jahr erforderlich, um ein Vermögen von 550 Mio. Euro aufzubauen, während bei Zinsen von 9 % und mehr nur 5 Mio./Jahr ausreichen würden, ein Fondsvermögen von 215 Mio. anzusparen. 

Finanzierung des Fonds 

Der Fonds finanziert sich zunächst aus den jährlichen Einzahlungen der Stadt und der Verzinsung des sich aufbauenden Vermögens. Zu diesem Zweck wird das Fondsvermögen möglichst zukunftssicher und mit attraktiver Verzinsung von der städtischen Sparkasse als Fondsverwalter angelegt, zum Beispiel in Form von börsengehandelten Investmentfonds (ETF). 

Die Beträge, die die Stadt jährlich in den Fonds einzahlt, könnten dabei ganz oder teilweise aus dem Gewinn der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW finanziert werden. Das sind aktuell 8-10 Mio. Euro pro Jahr. Die Stadt ist an der VBW zu 80% direkt oder über städtische Gesellschaft beteiligt. 

Die Auszahlung 

In 18 Jahren, wenn die heute Neugeborenen das Erwachsenenalter erreicht haben, kann mit den Auszahlungen begonnen werden. Nur wer in Bochum geboren ist oder mindestens 5 Jahre hier gewohnt hat, hat Anspruch auf zwei Mal 25.000 Euro. Das Geld wird zudem nur für Wohneigentum gezahlt, das in Bochum erworben wird. Diese oder ähnliche Auszahlungsbedingungen machen es für Menschen, besonders auch Studierende attraktiv, in Bochum zu wohnen bzw. hier wohnen zu bleiben. 

Während das Darlehen nach 10 bis 20 Jahren zurückgezahlt oder in eine zinsbasierte Finanzierung umgewandelt werden muss, müssen die 25.000 Euro Kaufpreiszuschuss von dem Empfänger oder der Empfängerin nie zurückgezahlt werden, so lange man in Bochum wohnen bleibt.  

Rückzahlung durch Erben 

Eine Rückzahlung erfolgt erst im Erbfall. Verstirbt der Zahlungsempfänger bzw. die Zahlungsempfängerin, müssen die Erben das Geld entsprechend des aktuellen Werts der Immobilie an den Immobilienfonds zurückgeben. Ist die vererbte Immobilie im Wert gestiegen, ist entsprechend des Anteils der 25.000 Euro am ursprünglichen Wert der Immobilie ein entsprechend höherer Betrag an die Stadt zu zahlen. Wurde z.B. eine Wohnung für 100.000 Euro gekauft, betrug das Startkapital von 25.000 Euro ein Viertel des Kaufpreises. Wird die Wohnung von den Erben aufgrund der Wertsteigerung nach 50 Jahren zu einem Wert von 200.000 Euro übernommen oder verkauft, sind wiederum ein Viertel, also 50.000 Euro an den Fonds zurückzuführen. 

Diese Rückzahlung führt dazu, dass die Stadt nach 18 Jahren an den Fonds keine neuen Zahlungen mehr leisten muss, sondern sich dieser selbst trägt. Neue Auszahlungen werden durch Rückführungen von Erben finanziert. Es entsteht ein sich selbst tragendes Finanzierungssystem. Bei guter Verzinsung kann sogar das zu Anfang von der Stadt eingezahlte Kapital nach einigen Jahrzehnten wieder an die Stadt zurückgeführt werden.  

Weitere Bedingungen 

Verkauft jemand seine Immobilie in Bochum und zieht aus Bochum weg, ist ebenfalls der gewährte Kaufpreiszuschuss aus dem erzielten Verkaufserlös an den Fonds zurückzuzahlen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Geld in Bochum bleibt. 

Darlehen und Kaufpreiszuschuss sollten bei Verkauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie und Erwerb einer neuen in Bochum, die wiederum selbstgenutzt wird, auf die neue übertragen werden können. 

Auf den ersten Blick erscheinen 50.000 Euro als Startkapital noch nicht sehr hoch. Angesichts dessen, dass junge Menschen aus Bochum sich zusammentun können, um z.B. in einer Partnerschaft oder in einer WEG zusammen zu ziehen und dafür gemeinsam Wohneigentum erwerben können, kann das Startkapital auf 100.000, 150.000 Euro oder sogar noch mehr anwachsen, je nachdem wie viele junge Bochumer und Bochumerinnen das Wohneigentum zusammen erwerben. 

Entsprechend der Kaufpreisentwicklung am Immobilienmarkt sollte die Stadt die Höhe des Startkapitals jeweils den laufenden Veränderungen anpassen.

Würde mit dem Aufbau des Wohneigentumsfonds im Jahr 2027 begonnen, könnten der Geburtsjahrgang 2027 und alle nachfolgenden Jahrgänge ab ihrem 18. Lebensjahr von dem Startkapital profitieren. Das Startkapital muss nicht bereits im Alter von 18 Jahren abgerufen werden. Das kann auch jederzeit später passieren. Die Auszahlung des zustehenden Kapitals sollte jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass davon eine Wohnung in Bochum erworben wird, die der Selbstnutzung dient. 

Um Studierende und Auszubildende nach Bochum zu locken, wäre eine Regel denkbar, dass auch für jene ein Anspruch auf Startkapital besteht, die bis zum 25. Lebensjahr mindestens 5 Jahre in Bochum gewohnt haben. Dies würde es für Personen, die nicht in Bochum aufgewachsen sind, attraktiv machen, für Ausbildung oder Studium mindestens ihren Zweitwohnsitz nach Bochum zu verlegen und mit Ende von Studium und Ausbildung auch dort wohnen zu bleiben. 

Langfrist-Projekt 

Der von STADTGESTALTERn/Volt vorgeschlagene Wohnimmobilienfonds entfaltet seine volle Wirkung erst in 18 Jahren und später. Denkt Politik sonst zumeist nur sehr kurzfristig, ist der Fonds eine langfristig gedachte Maßnahme, mit einem fast zwei Jahrzehnten langen Vorlauf. 

Dafür sind die Wirkungen des Fonds erheblich. Jungen Bochumer und Bochumerinnen wird der frühe Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und damit ein sukzessiver Vermögensaufbau ermöglicht. Das verbessert insbesondere ihre Versorgung im Alter. Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung wird in Zukunft, wie die aktuelle Basisrenten-Diskussion zeigt, wesentliche Säule der Altersvorsorge sein. 

Der Haushalt der Stadt Bochum wird zukünftig von Sozialleistungen entlastet, insbesondere beim Wohngeld wie der Grundsicherung. 

Die Stadt wird hochattraktiv für junge Menschen. Der aktuell fortschreitenden Überalterung der Stadtgesellschaft wird wirksam entgegengesteuert. Junge Menschen bedeuten für die Stadt Zukunft. Eine Stadt, in der viele gut und hoch qualifizierte junge Menschen leben, ist wiederum attraktiv für Unternehmen (Warum wollen viele Hochqualifizierte nicht im Ruhrgebiet leben und arbeiten?). 

Es lohnt sich also, schon heute in die Zukunft der jungen Bochumer und Bochumerinnen zu investieren. Diese Investition wird sich in 18 Jahren in vielfältiger Weise auszahlen.  

Quelle Titelbild: Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH

18 Apr.

Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse 

Ausgaben für freiwillige Leistungen der Stadt sind nicht mehr möglich, die Budgets der Ämter wurden um 10 % gekürzt, neue Investitionen müssen unterbleiben, es gilt eine Stellenbesetzungssperre für 6 Monate. Die Handlungsfähigkeit der Stadt schrumpft auf ein Minimum. 

Mit ihrer Bewirtschaftungsverfügung vom 14.04.2026 setzt die Kämmerin, um den Kollaps des Stadthaushaltes zu verhindern, die Haushaltssatzung und damit den Haushalt 2025/26 de facto außer Kraft. Die Kämmerin verfügt ihr Vorgehen in analoger Anwendung des § 82 (1) Nr.1 GO-NRW, der der Stadt vorschreibt, wie vorzugehen ist, wenn kein gültiger Haushalt vorliegt.   

Weshalb war die Haushaltssperre erforderlich? 

Die Kämmerin begründet die Haushaltssperre damit, dass es der Verwaltung nicht gelungen ist die städtischen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr um 37,6 Mio. Euro zu senken, nur 12 Mio. Einsparungen wurden erreicht. Besonders die Personalkosten der Verwaltung steigen ungebremst. Gleiches gilt für die Ausgaben für die Jugendhilfe, dagegen bleiben die Einnahmen aus Grundsteuer und Schlüsselzuweisungen hinter den Ansätzen des Haushalts deutlich zurück.

Die Entwicklung war vorhersehbar. Der Haushalt 2025/26 sah bei Einbringung durch die Kämmerin 186 Mio. mehr Ausgaben als Einnahmen vor (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). Durch die Verteilung von Wahlgeschenken (u.a. die KiTa-Entlastung besonders für Besserverdienende) vor der Kommunalwahl vergrößerten SPD und Grüne das Defizit um weitere 35 Mio. auf 221 Mio. (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). Damit führte die ehemalige Mehrheitskoalition den finanziellen Kollaps des Haushaltes sehenden Auges herbei. 

Um das Defizit wenigstens halbwegs beherrschbar zu halten, sah die Kämmerin bereits bei Aufstellung eine Senkung der Ausgaben (globaler Minderaufwand) im laufenden Doppelhaushalt um 75 Mio. vor (37,4 Mio. 2025, 37,6 Mio. 2026). Schon 2025 konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Unerwartet stiegen aber die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Mio., so dass die Stadt 2025 noch mit einer deutlich geringeren Ausgabensenkung halbwegs hinkam. 

Dieser Einmaleffekt ist für 2026 nicht zu erwarten. Zudem senken die verbesserten Steuereinnahmen im Jahr 2025 für 2026 die Schlüsselzuweisungen des Landes. Da es an einem zielgerichteten Sanierungskonzept des Haushaltes fehlt, müssen die erforderlichen Einsparungen bei den Ausgaben nun mit der Brechstange erzwungen werden. Das ist die Haushaltssperre. 

SPD und Grüne sind nicht bereit den Haushalt zu sanieren  

SPD und Grüne weigerten sich noch im Februar 2025 vorausschauend zu handeln und ein Konzept mit Maßnahmen aufstellen, um zielgerichtet einen Ausgleich von städtischen Ausgaben und Einnahmen herbeizuführen und eine Haushaltssperre abzuwenden. Das von den STADTGESTALTERn vorgelegte Sanierungskonzept (Vorlage 20250336) wurde abgelehnt. 

Besonders die Explosion bei den Personalkosten und das exorbitante Defizit der BOGESTRA von über 90 Mio./Jahr bricht dem Stadthaushalt jetzt das Genick (180 Mio. Defizit – Haushaltsnotlage 2.0 – Die Ursachen). 
 
Da SPD und Grüne der ungebremsten Steigerung bei Kosten und Stellen der Verwaltung (+60 % seit 2015 (+185 Mio.), +1.285 zusätzliche Stellen seit 2015 (+ 25 %)) nicht Einhalt gebieten wollten, muss es jetzt die 6-monatige Stellenbesetzungssperre richten. Die Maßnahme wird der Motivation der städtischen Beschäftigten nicht zuträglich sein. Es wird kaum die Bereitschaft bestehen, die Arbeit der fehlenden Kollegen und Kolleginnen zu übernehmen. Die Arbeit wird regelmäßig 6 Monate liegen bleiben. Der Krankenstand wird steigen. Die Weigerung der Koalition, das Haushaltsproblem vorausschauend und gezielt anzugehen, wird sich bitter rächen. 

Neue Investitionen werden mit der Haushaltsperre auf Eis gelegt, es werden nur noch die Maßnahmen beendet, die bereits refinanziert sind oder sich bereits in Umsetzung befinden. Sonst wird nur noch das Nötigste getan, was z.B. aufgrund der städtischen Verkehrssicherungspflicht unumgänglich ist. Der Sanierungsstau bei der städtischen Infrastruktur wird also sichtbar wachsen und das, obwohl Bochum schon 190 Mio. des Infrastruktur-Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern aufgewendet hat (Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet). Eine Haushaltsnotlage bedeutet immer, Verfall, Verwahrlosung und Armut werden in der Stadt zunehmen. 

Politik, Verwaltung und Lokalmedien sind desinteressiert am Thema Stadtfinanzen 

Allgemein ist in der Stadt ein gefährliches Desinteresse zu beobachten, sich mit dem Thema Stadtfinanzen auseinanderzusetzen und dem vorhersehbaren Kollaps des Stadthaushalte und der nahenden Haushaltssicherung, mit den nötigen Maßnahmen entgegenzuwirken. Das gilt nicht nur für Verwaltung und Politik – keine politische Gruppierung außer Wattenscheider Chance und STADTGESTALTER/Volt hat sich bisher mit der Haushaltssperre auseinandergesetzt – sondern auch für die Bochumer Lokalmedien. Eigentlich hätte der sich immer weiter verschärfende Haushaltsnotstand schon im Kommunalwahlkampf das zentrale politische Thema von WAZ und Radio Bochum sein müssen.  

Nichts ist für die Menschen in Bochum wichtiger, als eine funktionierende Stadt. Eíne Stadt funktioniert allerdings nur mit einem soliden Stadthaushalt. Handlungsfähigkeit, Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung der Stadt usw. hängen an einem ausgeglichenen Stadthaushalt. Ein wichtigeres Thema gibt es in der Stadt nicht. Blamabel, wenn die Bochumer Lokalmedien dieses Thema durchweg ignorieren, statt die Menschen über Haushaltsperre und Haushaltsnotlage, die Konsequenzen für die Menschen und die zu erwartende Entwicklung ausführlich zu informieren sowie darüber aufzuklären, was möglich und nötig ist, um die Notlage zu beseitigen und den Haushalt wieder auszugleichen. 

Indem die Lokalmedien ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, insbesondere frühzeitig vor einer Eskalation der Haushaltslage zu warnen und deren Ursachen und Folgen darzustellen, werden sie zu Mitverantwortlichen, dass die Haushaltnotlage eintritt und sich verschärft. Denn letztlich wird das Schweigen der Lokalmedien von Politik und Verwaltung als Freibrief wahrgenommen, sich nicht ernsthaft um das Thema kümmern zu müssen. 

Eine Stadt, in der es keine Diskussion darüber gibt, mit welchen Maßnahmen der Stadthaushalt wieder zum Ausgleich gebracht wird, hat sich selbst aufgegeben. Gleichgültig und Achsel zuckend hinzunehmen, wie die Stadt in die Haushaltssicherung steuert, ist nicht im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die die fatalen Folgen der Untätigkeit letztlich hinnehmen müssen.

11 Apr.

Bochum: 190 Mio. Euro bei Sondervermögen für zusätzliche Investitionen zweckentfremdet

Die Stadt bekommt aus dem Sondervermögen des Bundes 200,42 Mio. Euro. Dieses Geld soll eigentlich für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden. Stattdessen will die Stadt mit dem Geld Finanzlöcher im Stadthaushalt stopfen. Die Politik versucht das Problem zu verschweigen. 

2025 startete die Bundesregierung angebliche eine historisch einmalige Investitionsoffensive, um den Sanierungsstau bei der Infrastruktur zu beheben. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es: “Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bringt die Bundesregierung eine nie dagewesene Investitionsoffensive auf den Weg.”  

Investitionsmitte werde bei Bund wie Stadt zweckentfremdet 

500 Mrd. hat die Bundesregierung für zusätzliche Investitionen bereitgestellt. Doch das Geld wird nicht wie versprochen für zusätzliche Investitionen ausgegeben, sondern für das Stopfen von Haushaltslöchern, das ist bei Bund und Ländern nicht anders als in Bochum. 

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat errechnet, dass im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet worden. Das Münchener Ifo-Institut kommt sogar auf 95 Prozent der neu aufgenommenen Schulden, die nicht für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt worden sind (Sondervermögen „nahezu vollständig“ zweckentfremdet). 

Bochum bekommt von dem Sondervermögen 200,42 Mio., davon werden nur rd. 10 Mio. Für zusätzliche Investitionen ausgegeben, 95 % des Geldes fließen in den Stadthaushalt, um dort Finanzierungslücken zu schließen (Vorlage 20260503).  

Wie funktioniert die Zweckentfremdung? 

Nur drei zusätzliche Investitionsmaßnahmen soll es geben: Ein Sperrkonzept für die Innenstadt (Poller – Sperrstellen), das 2,1 Mio. Kosten soll, ein zusätzliches Lehrschwimmbecken für das Schulzentrum im Bochumer Norden, das um die 5-6 Mio. Kosten wird, für weitere 2,35 Mio. soll Ausrüstung für krisenhafte Ereignisse angeschafft werden. Mit den restlichen 190 Mio. sollen Investitionsmaßnahmen finanziert werden, die zwar bereits beschlossen sind, aber ohne, dass dafür die zur Umsetzung nötigen Finanzmittel vorhanden sind. So sollen z.B. 15 Mio. des Geldes in die laufende Sanierung des Rathaus-Nordflügels und weitere 15 Mio. in den Umbau des Landesbehördenhauses (neben dem Musikforum) zur Musikschule fließen. 

Für 190 Mio. werden also keine zusätzlichen Investitionen in kommunale Infrastruktur und für Klimaneutralität auf den Weg gebracht – wie großspurig von der Politik bei Einrichtung des Sondervermögens angekündigt – vielmehr wird das Geld auch in Bochum zweckentfremdet, um Finanzierungslücken bei bereits laufenden Investitionsprojekten und -programmen zu stopfen. 

Der Prozess zur Aufstellung des Programms für “zusätzliche” Investitionen aus dem Sondervermögen kann als großes Schauspiel betrachtet werden. Ausgewählte, bereits beschlossene Investitionen, wurden den drei Bereichen Sanierung kommunaler Immobilien (20 %), Bildung und Betreuung (50 %) sowie Infrastruktur, Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisen (30 %) künstlich zugeordnet, um vorzutäuschen, man habe entsprechend der von Bund und Land vorgegebenen Anteilen neue Investitionen auf den Weg gebracht. Tatsächlich fließen 190 Mio. einfach in den Stadthaushalt, um die Unterdeckung im laufenden Investitionshaushalt auszugleichen. 

Die Stadt Bochum investiert nur unzureichend 

Auch ist die Investitionstätigkeit der Stadt seit Jahrzehnten nicht ausreichend. Zwar erwecken Politik und Verwaltung in Sachen Investitionen mit der Nennung von hohen Millionen- und sogar Milliardensummen gerne den Anschein, die Stadt investiere überdurchschnittlich viel, doch das Investitionsvolumen reicht nicht, um die andauernde Aufzehrung des städtischen Eigenkapitals (Differenz von städtischem Vermögen zu Schulden) zu stoppen. Betrug der Wert des Eigenkapitals 2009 noch 1,55 Mrd. Euro (Haushaltskompass 2025/26) wird er laut Prognose für 2029 in drei Jahren nur noch bei knapp 0,8 Mrd. liegen (Haushaltsplan 2025/26). Der durch Investitionen bedingte Zuwachs an städtischem Vermögen (Infrastruktur, Boden, Gebäude usw.) bleibt in fast jedem Jahr hinter dem Zuwachs der Schulden zurück. Bei nachhaltiger und zukunftsfähiger Investitionstätigkeit, sollte dagegen so viel investiert werden, dass der Zuwachs des städtischen Vermögens über dem der Schulden liegt. 

Stadt beschließt Investitionen ohne gesicherte Finanzierung 

Zudem beschließt die Stadt Investitionsmaßnahmen, trotzdem sie die zu deren Umsetzung nötigen Finanzmittel gar nicht erwirtschaftet. Das passiert naturgemäß besonders gerne zu Wahlkampfzeiten, wie zuletzt zur Kommunalwahl 2025. Die Stadt lobt sich für vermeintlich hohe Investitionen und eines entsprechend ehrgeizigen Investitionsprogramms, für das sie die erforderlichen Geldmittel aber gar nicht in den Haushalt eingestellt hat. So erklärt die Stadt zum Haushaltsentwurf 2025/26 “Um dieses ambitionierte aber auch zwingend erforderliche Investitionsprogramm mittelfristig auch wirtschaftlich stemmen zu können, sind neue Förderprogramme durch Bund und Land unabdingbar.” (PM zum Haushaltsentwurf 2025/2026). 

Woran zusätzliche Investitionen in Bochum scheitern 

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollte aber nicht dazu dienen, laufende, zwingend erforderliche städtische Investitionen zu finanzieren, das erklärte Ziel ist, zusätzliche Finanzmittel bereit zu stellen, um “zusätzliche[!] Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität” möglich zu machen, damit der bestehende Investitionsstau bei der Infrastruktur und die Defizite bei Bildung und Digitalisierung beseitigt werden (Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität). Denn um dieses Ziel zu erreichen, reicht auch in Bochum das bisherige städtische Investitionsprogramm nicht aus. Der im Stadtbild unübersehbare gewaltige Sanierungsstau bei städtischen Straßen, Brücken, Schulen u.a. städtischen Gebäuden, kann mit den bisher geplanten Investitionen nicht substanziell aufgeholt werden. Zusätzliche Investitionen sind somit auch in Bochum dringend nötig. 

Dass die Kämmerin mit dem Geld zunächst bestehende Haushaltslöcher stopft, statt es wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen auszugeben, ist aus haushaltspolitischer Sicht zwar nachvollziehbar, stellt aber trotzdem eine Zweckentfremdung der Gelder dar. Das laufende Investitionsprogramm ist aus dem laufenden Stadthaushalt zu finanzieren, fehlt es dazu an Mitteln, ist das Geld für Investitionen durch Kürzungen an anderen Stellen im Haushalt zu generieren. Zum Beispiel in dem man die Explosion der Personalkosten stoppt, die Verwaltung reorganisiert, das städtische Projektmanagement verbessert sowie die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert (Konzept zur Sanierung des Bochumer Stadthaushalts). 

Am Ende ist der fehlende politische Wille, solche Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts und der Finanzierung der bereits beschlossenen Investitionen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen, die Ursache dafür, dass man für 190 Mio. Bundesgelder keine zusätzlichen Investitionen auf den Weg bringen kann, sondern sie zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen muss. 

Das Ausbleiben zusätzlicher Investitionen wird für Bochum Folgen haben 

Dagegen werden wirtschaftlich erfolgreiche Städte die Bundesgelder für zusätzliche Investitionen nutzen. Werden also über die laufenden Investitionstätigkeiten hinaus weitere Investitionsprogramme auflegen. Für Bochum bedeutet das, der Rückstand zu anderen Großstädten in Sachen moderner und zukunftsfähiger Infrastruktur wird immer größer. Der Abstand zu Städten, die jedes Jahr mehr investieren, wächst weiter. Für Bochum wird es immer schwerer, im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Menschen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten mitzuhalten. 

Zweckentfremdung schadet Glaubwürdigkeit der Politik 

Schließlich ist anzumerken, die Zweckentfremdung der Investitionsgelder trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit der Politik zu diskreditieren. Die Politik verspricht großspurig ein gigantisches Sondervermögen von 500 Mrd. für zusätzliche Investitionen, die Stadt nutzt das ihr zugewiesene Geld aber im Wesentlichen dazu, damit Haushaltslöcher zu stopfen. Auch dieser Fall zeigt leider, wie wenig Versprechen von Politik und Parteien wert sind und dass Aussagen der Politik nicht selten nur heiße Luft sind.  

Im Ergebnis konnte die Gruppe STADTGESTALTER/ Volt im Stadtrat der Zweckentfremdung der Investitionsmittel somit nicht zustimmen.  

05 Apr.

Pro und Contra – Olympiabewerbung 

Welche Punkte sprechen für eine Olympiabewerbung gemeinsam mit Köln als Leading City, was dagegen? Hier eine Auflistung.

Bis zum 19. April dürfen alle Wahlberechtigten in Bochum und der Ruhrstadt darüber abstimmen, ob ihre Stadt Teil der Olympiabewerbung sein soll.  

Wofür will sich Bochum bewerben? 

NRW will sich mit der „Leading City“ Köln und anderen Städten im Umkreis für die olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben. Ursprünglich wollte sich die Rhein-Ruhr-Region und Düsseldorf bewerben. Letztlich bootet man die Gemeinden der Ruhrstadt aus und nahm stattdessen Köln hinzu (Ruhrgebietsstädte bei Olympiabewerbung ausgebootet). Für die Städte der Ruhrstadt bleiben fast nur drittklassige Nebenwettbewerbe. 

Die Bewerbung sieht jetzt vor, in Bochum Vorrundenspiele der Fußballwettwerbe auszutragen, bei denen im Olympischen Männerwettbewerb nur B-Mannschaften antreten. Außerdem soll noch der Moderne Fünfkampf in Bochum stattfinden. Eine fast unbekannte Sportart, die bei den letzten Olympischen Spielen nur durch Skandale aufgefallen ist (Reiten wird nach Olympia-Skandal ausgetauscht) und in Deutschland durch einen korrupten nationalen Verband Schlagzeilen macht (Streit im Fünfkampfverband: „Korruption durch und durch“). 

Was spricht für eine Bewerbung, was dagegen? 

Auch in Bochum wurden die Wahlunterlagen mittlerweile an alle Bürger und Bürgerinnen versendet und alle sind aufgefordert abzustimmen. Die Frage lautet, soll Bochum ein Teil der Olympiabewerbung sein oder nicht? Also ist es Zeit sich damit zu beschäftigen, was spricht für eine Olympiabewerbung und was nicht: 

Der olympische Geist – Die olympischen Spiele sind ein völkerverbindendes Spektakel mit außergewöhnlicher Stimmung und einmaligem Flair. “Magie der Ringe” wird das olympische Gefühl genannt, was besonders die Spiele in Paris, Sydney oder Lillehammer ausgezeichnet hat. Liegen die Wettkampforte eng zusammen, sind die Wege zwischen den Spielstätten kurz, dann kommt dieser Spirit auf. Ist das nicht der Fall, wie zuletzt in Mailand und Cortina bleibt dieses besondere olympische Gefühl aus. 

Bei den Spielen in Köln, werden die Menschen aufgrund der schlechten Infrastruktur in der Ruhrstadt vom Hauptbahnhof am Dom bis zu den Schwimmwettbewerben in der Schalke-Arena 1,5 bis 2 Stunden unterwegs sein.

Olympische Stimmung gibt es vielleicht in Köln, in Bochum ist sie eher nicht zu erwarten. Schon die Fußball EM 2024 ging weitgehend an der Stadt vorbei, wobei direkt in der Nachbarschaft in Gelsenkirchen und Dortmund gespielt wurde. Fußballvorrundenspiele wie Ghana gegen Saudi-Arabien und Moderner Fünfkampf werden auch keine nennenswerte Zahl von Sportbegeisterten nach Bochum locken. 

Aufmerksamkeit – Austragungsorte von olympischen Spielstätten bekommen eine besondere Aufmerksamkeit, die sich im Wettbewerb zu anderen Metropolen positiv auswirken kann.  

Die Aufmerksamkeit kann aber, wie 2024 bei der EM im Falle von Gelsenkirchen geschehen, auch negativ sein. Bei der Fußballeuropameisterschaft wurde Gelsenkirchen europaweit als “absolutes Drecksloch” („Absolute Shithole“: Wie Gelsenkirchen auf lästernde Engländer reagiert) bekannt, sowie als Stadt, die es nicht schafft, die Fans zum Stadion und von da wieder wegzubringen (EM 2024: Bochum vergibt Riesenchance – BOGESTRA blamiert Ruhrstadt).  

Bei der Universiade der Studenten (FISU Games), lobte die Presse zwar das neue Lohrheidestadion in Wattenscheid, Wattenscheid selbst kam aber nicht gut weg (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). 

Die dysfunktionale Ruhrstadt kann nicht mit den Metropolen der Welt mithalten. Politik und Städte haben auch nicht den Anspruch, sich so zu organisieren und die Städte so zu gestalten, wie das in Metropolen rund um den Globus üblich ist. Mit “Woanders ist auch scheiße” gibt man sich mit unterem Mittelmaß zufrieden und rechtfertigt so jede Fehplanung und jedes Versagen. Vieles in der Ruhrstadt ist nicht vorzeigbar. Das wird den Olympiagästen auffallen und nicht für positive Aufmerksamkeit sorgen.  

Bei aller Gastfreundschaft, Offenheit und Feierfreudigkeit der Ruhrgebietsmenschen wird die Rückständigkeit der Ruhrstadt in Sachen Stadtentwicklung weltweit ein Thema sein.  

Auswirkungen auf den Breitensport – Olympia weckt großes Interesse für Sport und Sportarten, auch für jene, die vielleicht sonst auch nicht jede und jeder kennt. Jugendliche werden angespornt sportlich aktiv zu werden. Doch Geld fließt durch Olympia in den Breitensport nicht. Im Gegenteil, das Geld, das für die großen Arenen und olympischen Sportstätten ausgegeben wird, muss irgendwoher herkommen, es wird auch beim Breitensport gekürzt. 

Dazu ist der von Tausenden in Bochum ausgeübte Fußballsport und die Randsportart Moderner Fünfkampf beides keine Sportarten, von denen zu erwarten ist, dass sie zusätzliche Sportbegeisterung in der Stadt erzeugen werden.  

Investitionen in öffentliche Infrastruktur – Der ÖPNV in der Ruhrstadt ist nicht im Ansatz metropolengerecht. Die Leistung der Deutschen Bahn und der Nahverkehrsbetriebe ist nicht vorzeigbar. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich keine olympischen Spiele durchführen.  

EM 2024 und die FISU 2025 haben die großen Probleme aufgezeigt, die Städte des Ruhrgebietes haben, entsprechende Großereignisse positiv zu vermarkten, zu bewerben, zu organisieren und an den Sportstätten durchzuführen (World University Games zeigen, Ruhrgebiet kann sich Olympiabewerbung sparen). Nimmt man die Erfahrungen dieser beiden Sport-Großereignisse als Referenz, dann sprechen die leider nicht für, sondern eher gegen eine Olympiabewerbung. 

Um 2036, 2040 oder 2044 eine Olympiade schultern zu können, müsste der Nahverkehr in der Rhein-Ruhr-Region massiv ausgebaut werden (Rhein-Ruhrstadt-Ringlinie – Revolution im regionalen Nahverkehr). Die Großstädte des Ruhrgebiets müssten sich als Einheit organisieren, sich als viertgrößte Metropole Europas präsentieren. Unter diesen Umständen könnte Olympia ein Riesengewinn für die Ruhrstadt sein. Doch entsprechende Maßnahmen und Investitionen sind nicht geplant. Die Städte der Ruhrstadt sollen nur Nebenschauplatz der Spiele sein. Das reicht nicht, deswegen wichtige Infrastrukturprojekte anzuschieben. 

Kosten und Gewinne – Seriöse Schätzungen, mit welchen Kosten bei Olympischen Spiele in Köln und der Rhein-Ruhr-Region zu rechnen sein wird, gibt es nicht. Gleiches gilt für zu erwartende Gewinne. Schaut man sich an, was olympische Spiele für Austragungsorte ökonomisch bewirkt haben, dann überwiegen zumeist die positiven Effekte. Allerdings beschränken sich diese regelmäßig auf den zentralen Austragungsort, die sogenannte Leading City, bei der geplanten Bewerbung also auf Köln.  

Für Bochum sind weder riesige Kosten noch Gewinne zu erwarten. Man ist nur ganz am Rande, kaum wahrnehmbar dabei. Ökonomisch kann daher nicht mit Effekten gerechnet werden. 

Internationales Olympisches Komitee (IOC) – Veranstalter der Olympischen Spiele ist das IOC. Das Komitee organisiert die Spiele in der Weise, dass sie für das IOC in jedem Fall am Ende mit Gewinn ausgehen. Allerdings werden das Gebaren und die Haltung des IOC wegen Korruption, Machtmissbrauch und mangelndem Interesse an Menschenrechtsverletzungen sowie negativen Auswirkungen der Spiele auf die Umwelt von vielen überaus kritisch gesehen.       

Die Verträge der Ausrichtungsorte mit dem IOC (Host-City-Vertrag) sorgen immer wieder für Diskussionen, Intransparenz und die Steuerfreiheit des IOC sind dabei die wesentlichen Kritikpunkte (Olympia in München: Wäre der IOC-Kontrakt ein Knebelvertrag? | BR24). 

Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Besonders hebt die Landesregierung die Nachhaltigkeit von olympischen Spielen in Köln und der Rhein-Ruhr-Region hervor. Das ist für die Nachnutzung der Sportstätten und den geringen Bedarf an neuen Veranstaltungsorten sicher richtig.  

Allerdings sind olympische Spiele nur dann nachhaltig, wenn auch die Veranstaltungsorte auf kurzen Wegen schnell und umweltfreundlich erreichbar sind. Das ist bei einer Olympiade im Rhein-Ruhr-Gebiet nicht der Fall. Alle Sportstätten liegen weit auseinander. Die Wege sind lang. Gute und schnelle Verbindungen bieten nur Autobahnen. Der Zusammenbruch des Straßenverkehrs ist vorhersehbar. Die Region ist nicht als zusammenhängende, vernetzte Metropole organisiert, sondern als dyskunktionale Anhäufung von Großstädten, die großenteils aneinander vorbeiplanen und -arbeiten. Von Nachhaltigkeit kann beim Verkehr somit keine Rede sein. 

Identifikation – Erfolgreiche Olympische Spiele bewirken in der Region in der Regel einen hohen Identifikationsschub. Man ist stolz gemeinsam Gastgeber für tausende sportbegeisterte Besuchern und Besucherinnen aus aller Welt zu sein. Man freut sich Gästen die Stadt und Region zu zeigen und mit ihnen zu feiern. 

Dieser Geist zeigte sich bei den FISU-Games und der EM 2024 leider nicht. Bochum nahm die Großveranstaltungen eher passiv hin, man unternahm wenig, um die Menschen der Stadt davon zu begeistern. Nur an den Spielstätten war die Freude zu spüren, Gastgeber der Events zu sein. Zu befürchten ist, dass dies bei einer Olympiade, bei der Bochum nur als Randfigur mit wenigen drittklassigen Veranstaltungen teilnimmt, nicht anders sein wird.  

Für die Ruhrstadt als Ausrichter wäre Olympia eine einmalige Chance gewesen, ein echtes Wir-Gefühl zu entwickeln. Wir, die Ruhrstadt veranstalten die Spiele. Wir gemeinsam schaffen die Voraussetzungen für einmalige Spiele. Wir, die Städte des Ruhrgebiets sind eure Gastgeber. Wir zeigen euch unsere Region und unsere vielfältigen Städte. Wir feiern mit euch die Spiele. 

Mit den geplanten Olympischen Spielen wird man sich in Köln identifizieren, aber nicht mehr in Bochum, Dortmund oder Duisburg.    

Fazit – Als Nebenschauplatz der olympischen Spiele, hat die Veranstaltung für Bochum und die Ruhrstadt wenig Wert. Vielmehr ist die Gefahr groß, bei den Spielen negativ wahr genommen zu werden.  

Die Voraussetzungen, ein solches Event auf die Beine zu stellen, sind nicht gegeben. Solange der Anspruch fehlt, mit den Metropolen der Welt mithalten zu können und man sich mit Drittklassigkeit bei Stadtentwicklung und -gestaltung zufriedengibt, kann man nicht hoffen, Ausrichter von Olympia werden zu können. Dafür gibt es weltweit zu viele Metropolen, die viel besser organisiert sind als Köln und die Rhein-Ruhr-Region oder gar die Ruhrstadt. Bereits im eigenen Land gegen Berlin, Hamburg und München wird man als Olympiabewerber daher keine echte Chance haben.  

Ratsbürgerentscheid ist eine gute Möglichkeit zur Mitbestimmung 

Wie auch immer man aber die Olympiabewerbung sieht, ist es gut, dass die Menschen die Chance haben darüber abzustimmen. Diese Möglichkeit sollte daher jede und jeder nutzen. Der sogenannte “Olympia-Ratsbürgerentscheid” wäre in Bochum erfolgreich, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger mit „Ja“ stimmen, als mit „Nein“ und die Zustimmung bei mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten (10 % von rd. 288.000) in der Stadt liegt. 

Zu hoffen ist, dass der Ratsbürgerentscheid keine einmalige Sache bleibt, sondern die Städte des Ruhrgebiets sich zukünftig auch bei anderen Themen trauen, die Bürger und Bürgerinnen abstimmen zu lassen.