25 Sep

Stellenanzeige – Oberbürgermeister*in Bochum

Unabhängige/r Oberbürgermeister*in (m/w/d)
für die Stadt Bochum
Kandidat*in für die Kommunalwahl 2025

Bewerbungsfrist: bis zum 17.10.2024 
Bewertung: Besoldungsgruppe B 10, LBesG NRW 
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt voraussichtlich im November 2025 

Bochum sucht ein neues Stadtoberhaupt. Der Amtsinhaber hat öffentlich erklärt, dass er bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten wird. 

Als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister sind Sie das Oberhaupt der Verwaltung der Großstadt Bochum mit 364 056 Einwohner*innen (Zensus 2022). Gleichzeitig sind Sie Vorsitzender des Stadtrats und beraten und entscheiden dort mit. In dieser Funktion nehmen Sie maßgeblichen Einfluss auf die politischen Themen und machen Vorschläge, welche Politik verfolgt werden soll. Als Chef oder Chefin der Stadtverwaltung vollziehen Sie die Gesetze sowie die Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse, die die Verwaltung dann umsetzt. 

Sie stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere der Abwendung eines Haushaltsnotstandes, einer grundlegenden Reform der Verwaltung, der Sanierung des städtischen Nahverkehrsunternehmens (BOGESTRA), einer beschleunigten und konsequenten Transformation von Bochum zu einer modernen und zukunftsgerichteten Großstadt sowie der Weiterentwicklung und Umsetzung der Bochum-Strategie

Sie müssen am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben (§ 65 GO NRW (2)). Das Amt erfordert eine verantwortungsvolle, handlungsorientierte und innovative Persönlichkeit, die über herausragende Führungseigenschaften, Durchsetzungsvermögen und den Mut verfügt, neue Wege zu beschreiten. 

Sie verstehen es, mit unterschiedlichen Gruppen professionell und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Bei Verhandlungen zählt für Sie allein der Erfolg in der Sache. Sie verstehen es, als unabhängiger Mittler zwischen den verschiedenen politischen Interessen zu überzeugen und funktionierende Lösungen zu finden. 

Sie besitzen die für das Amt erforderliche Organisations- und Führungskompetenz und haben entsprechende Fähigkeiten in einem Unternehmen oder einer Verwaltung in ähnlicher Weise unter Beweis gestellt. Sie verfügen über Erfahrungen aus anderen Städten und sind mit moderner Stadtentwicklung von Großstädten aus eigener Anschauung in Deutschland, Europa und der Welt vertraut. 

Sie sind bereit einen sehr engagierten Wahlkampf zu führen, um das Amt des Stadtoberhauptes zu gewinnen. Sie sind in der Lage, die Wählerinnen und Wähler von Ihrer Person, Ihren Kompetenzen und Ihrer politischen Agenda zu überzeugen. 

Ihr Amtssitz wird sich im historischen Rathaus der Stadt Bochum befinden, einer multikulturellen und weltoffenen Hochschulstadt im Herzen der Ruhrstadt, die zahlreiche bisher ungenutzte Entwicklungschancen bietet. 

Sind Sie interessiert? 

Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17.10.2024 (persönlich – Bewerbung Oberbürgermeister*in) ausschließlich an die Mailadresse bewerbung-ob@die-stadtgestalter.de

Bewerbungen werden absolut vertraulich behandelt. Nach einer ersten Auswahlrunde durch die STADTGESTALTER werden in Frage kommende Bewerber oder Bewerberinnen interessierten demokratischen Parteien aus Bochum vorgestellt. Diese überlegen, wen sie als Oberbürgermeisterkandidat*in bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 stattfinden wird, unterstützen und aufstellen wollen. Danach entscheiden Sie, ob Sie als Kandidat oder Kandidatin bei der Kommunalwahl 2025 antreten möchten. 

Weitere Informationen: 

Die STADTGESTALTER 
Agnesstraße 22 
44791 Bochum 
0234-9586523 
bewerbung-ob@die-stadtgestalter.de 

15 Sep

OB Eiskirch geht – Zeit für einen unabhängigen Oberbürgermeister?

2025 wird Bochum ein neues Stadtoberhaupt wählen. Amtsinhaber Thomas Eiskirch tritt nicht mehr an. Was für einen unabhängigen OB bzw. eine parteilose OBin spricht und welche Herausforderungen zu stemmen sind, damit befasst sich dieser Beitrag.

Thomas Eiskirch steht nach 10 Jahren als OB nicht mehr zur Wiederwahl. Sein Vermächtnis wird die Bochum Strategie sein. Zumindest auf dem Papier ist dort der Weg zu einem modernen und zukunftsgerichteten Bochum vorgezeichnet. Der Einschätzung von Eiskirch selbst “Mit der Bochum Strategie haben wir ein politisch und stadtgesellschaftlich breit getragenes Fundament geschaffen, um das ‚Bochum der Zukunft‘ nicht nur zu beschreiben, sondern es auch zu gestalten.” ist zutreffend (Oberbürgermeister Thomas Eiskirch wird bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut antreten), sein Eindruck, dass bei vielen “aus der ‚Sorge vor Veränderung … die Lust auf Veränderung‘ geworden” sei, jedoch leider nicht.

Politische Ausrichtung auf die Zukunft erforderlich

Die Politik im Stadtrat ist weiterhin einseitig auf die Versorgung der in Bochum wohnenden Menschen (mit Sozialwohnungen, Parkplätzen usw. sowie der bei Stadt und städtischen Betrieben Beschäftigten) fokussiert, die Entwicklung und Gestaltung von Bochum zu einer modernen Großstadt, die mit den anderen deutschen Großstädten mithalten kann, und Menschen wie Unternehmen für die Stadt gewinnen kann, wird immer noch als nachrangig angesehen.

Zur Umsetzung seiner Ambitionen fehlte dem amtierenden OB zu oft die erforderliche Unterstützung. Gleichzeitig konnte Thomas Eiskirch nicht das nötige Durchsetzungsvermögen und den Mut aufbringen, gegen diese Widerstände die eigene Strategie schnell und konsequent umzusetzen. So wird die Ausrichtung der Stadt in Sachen Modernität und Zukunft auch im neuen Prognos-Städteranking weiterhin als “eher schwach” bewertet (Städteranking 2024).

Große Herausforderungen, gewaltige Aufgaben

Die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Eiskirch wird also vor großen Herausforderungen stehen. Auch die Rahmenbedingungen sind schwierig. Die kurze Zeit, in der die Stadt keine neuen Schulden machen musste, sind vorbei. Der neue Haushalt 2025/26 sieht bereits massive finanzielle Defizite vor. Auf der Tagesordnung ab 2025 wird also neben der Umsetzung der Bochum-Strategie insbesondere die Abwendung des Haushaltnotstandes durch eine einschneidende wie durchgreifende Reform der Verwaltung, die Sanierung der BOGESTRA (Bochumer BOGESTRA wird zum Sanierungsfall) und die Beschleunigung der Transformation der Stadt in Richtung Zukunft stehen.

Die Aufgaben sind gewaltig.. Gebraucht wird ein Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin, die sich mit Verwaltungsreformen und Unternehmenssanierungen auskennt und bereit ist, die nötigen, teilweise schmerzhaften Maßnahmen gegen erhebliche Widerstände umzusetzen. Gefragt ist neben Kompetenz und Mut auch Durchsetzungsvermögen und der unbedingte Wille die Stadt in möglichster kurzer Zeit zu modernisieren. Bochum kann es sich nicht leisten, dass der Abstand zu wirtschaftlich erfolgreichen Großstädten sich weiter vergrößert.

Was für einen unabhängigen OB-Kandidaten spricht

Wichtig wäre also, dass das neue Stadtoberhaupt in seinen Entscheidungen möglichst frei und unabhängig ist, kein Parteibuch (= keine Mitgliedschaft in einer politischen Gruppierung) besitzt oder zumindest überparteilich agiert. Im Wahlkampf sollte ein geeigneter überparteilicher Kandidat, der mindestens von einer der größeren Parteien SPD, CDU oder Grünen unterstützt wird und von einzelnen kleinen politischen Gruppierungen mitgetragen wird, gute Chancen haben, die OB-Wahl gegen reine Parteikandidaten zu gewinnen.

Nach jetzigem Stand wird es 2025 zu einer Koalition von Rot-Grün nicht mehr reichen. Diese wird selbst mit Hinzunahme kleinerer Koalitionspartner schwierig. Am wahrscheinlichsten ist eine Rot-Schwarze-Koalition ggf, mit einem weiteren Partner. Nicht unwahrscheinlich ist auch eine “ganz-große” Koalition aus SPD, CDU und Grünen.

Somit wird die Partei, die in Bochum den OB oder die OBin stellt bzw. diese/n bei der Wahl maßgeblich unterstützt hat, in welcher Koalition auch immer das Sagen haben. Für Rot, Schwarz und Grün wird es bei der Kommunalwahl somit das Wichtigste sein, die Oberbürgermeisterwahl zu gewinnen und das oberste Amt der Stadt mit einem selbst gewählten Kandidaten zu besetzen. Wer beim zukünftigen Stadtoberhaupt im Hinblick auf die Zusammenarbeit nur an zweiter Stelle auf der Liste steht, wird in einer Koalition nur Juniorpartner sein.

Einem kompetenten unabhängigen Kandidaten, der gut mit Menschen umgehen kann, wird es leichter fallen Wählerstimmen über Parteigrenzen hinweg zu gewinnen. Für die Wählern und Wählerinnen ist Kompetenz wichtig, nicht das Parteibuch. Eine Parteizugehörigkeit schreckt Wählende ab, es wird schnell Klüngel und Postengeschacher vermutet. Ein Kandidat mit Amtsbonus tritt 2025 nicht an. Die voraussichtlichen Stimmanteile von Grünen, CDU und SPD (14 – 27 %) sind zu klein, um nur mit eigenen Stimmen einen OB-Kandidaten durchzubringen. Die Chancen eines unabhängigen Kandidaten, wenn möglich ohne Parteibuch, waren nie größer als bei der anstehenden Wahl 2025. 10 von 81 deutschen Großstädten haben bereits unabhängige Oberbürgermeister*innen, darunter Aachen, Köln, Mainz, Heidelberg und Freiburg, also Städte, die zu den besonders erfolgreichen Deutschlands zählen.

Ein unabhängiger Kandidat, der über einen Blick von außen auf die Stadt verfügt, gegebenenfalls auch über Erfahrungen aus anderen Städten, dessen Blick auf morgen und übermorgen gerichtet ist und der nicht an überkommene Politikstrukturen gebunden ist, würde der Stadt guttun. Er oder sie könnte da nahtlos weiter machen, wo Thomas Eiskirch aufhören wird und die bisher primär auf die soziale Versorgung der in der Stadt lebenden Menschen gerichtete Stadtpolitik endgültig aufs Abstellgleis schieben, um stattdessen die zukünftige Stadtentwicklung, Stadtgestaltung, ein modernes Stadtbild, Attraktivität und hohe Lebensqualität in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Vorrangiges Ziel sollte sein für Bochum neue Perspektiven zu schaffen und die Stadt in die Lage zu versetzen, wieder mit den anderen Großstädten Deutschlands und Europas mithalten zu können.

Offen bleiben die Fragen: Wer verfügt über die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten? Wer traut sich den OB-Job zu? Und wer ist, wenn er oder sie nicht schon hier wohnt,  bereit, dafür nach Bochum zu kommen? Die STADTGESTALTER haben eine Stellenanzeige (Unabhängige/r Oberbürgermeister*in (m/w/d) für die Stadt Bochum) veröffentlicht und nehmen Vorschläge und Bewerbungen gerne entgegen: bewerbung-ob@die-stadtgestalter.de.

Fotos im Beitragsbild: Frank Vincentz; Martin Steffen

07 Mai

Gericht: Die Behandlung von Bürgeranregungen im Rat einzuschränken ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.

Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.

Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein

Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Ret­tung des Wahl­rechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.

Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken

Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).

Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig

Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.

OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.

Auszug Beschluss VG Gelsenkirchen, 15 L 549/23 vom 27.04.2023

Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.

§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.

Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken

Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.

Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).

Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.

23 Apr

Zeche-Holland Gelände verkommt immer mehr

2021 wurde der Platz rund um das Fördergerüst der ehemaligen Zeche Holland eingeweiht. Kaum zwei Jahre später sind die meisten Missstände immer noch nicht beseitigt. Darüber hinaus verschandeln Müll, Schmierereien, Unkrautwildwuchs und hässliche Provisorien den Platz und seine Umgebung. Die Bilder im Beitrag sprechen Bände.

Kommt man auf den Zeche-Holland-Platz und weiß wie engagiert einige Bürger und Bürgerinnen sich in einer Initiative dafür eingesetzt haben, dass hier ein freundlicher und vorzeigbarer Ort geschaffen wird, an dem sich Menschen aus Wattenscheid und Umgebung treffen können, ist man geschockt. Der Zustand des Platzes ist traurig.

Seitdem 2022 bereits über die Mängel auf dem Platz berichtet wurde (Trauerspiel am Zeche-Holland-Turm) hat sich der Zustand des Platzes nicht etwa verbessert, sondern noch weiter verschlechtert.

Gastro-Container – Immer noch hat es die Verwaltung nicht geschafft, den Gastro-Container vernünftig aufzustellen zu lassen. Statt neben, steht der Container immer noch zu fast einem Drittel auf der gepflasterten Fläche, die eigentlich erst vor dem Container beginnen sollte. Der Container wurde zudem abenteuerlich mit allem aufgebockt, was sich in der Gegend um den Platz so fand. Eigentlich sollte der Container auf einem ordentlichen Fundament stehen. Doch das fehlt weiterhin.

Falsch aufgestellter Gastro-Container

Zudem hat es die Stadt auch in zwei Jahren nicht hinbekommen einen Wasseranschluss zu legen. Das Wasser für die Gastronomie kommt aus einem Hydranten der Nebenstraße und wird dann mit einer fliegenden Leitung über die den Platz umgebende Haldenaufschüttung bis zum Container geleitet. Die Konstruktion, die den Hydranten vor fremden Zugriffen schützen soll, versperrt den Gehweg. Statt endlich Abhilfe zu schaffen und die beim Bau des Platzes vergessene Wasserleitung zum Gastro-Container zu legen, ignoriert die Verwaltung das Problem und tut so, als gäbe es das nicht.

Provisorische Wasserentnahme für Gastro-Container

Gehweg  – Der Bürgersteig, der am Rand des Platzes entlang läuft, wurde immer noch nicht fertiggestellt. Es fehlt der Oberflächenbelag. Die Menschen müssen über den groben Schotter laufen. Die Stadt ist offenbar nicht in der Lage den Gehweg endlich zu Ende zu bauen.

Gehweg, Deckschicht fehlt

Platzbelag, Treppenanlage und Bänke – Währenddessen wird der Dolmitboden auf dem Platz bei Regen weiterhin in die Senke vor dem Turm gespült, Wo der Dolomitoberboden wegeschwemmt wurde, sind gefährliche Stolperkanten entstanden. An anderen Stellen versinkt man im matschigen Boden. Der Boden ist so weich, dass Hunde dort Löcher graben. Der Einbau einer zusätzlichen Überlaufrinne, konnte gegen das Wegspülen des Dolomits nur bedingt Abhilfe schaffen. Das Wasser, das sich sich bei jedem Regen wasserfallartig über die Treppenanlage ergießt, hat auch dort bereits Spuren hinterlassen. Die Treppensteine sehen versifft aus.

Schäden durch Regen

Die Sitzhölzer der Steinbänke sind schon binnen zwei Jahren spröde geworden, den Kalk drückt es aus den Fugen der Ziegelsteine. Die Mülleimer zieren die in Bochum und Wattenscheid üblichen Mülltütenkragen. Der Müllsack wird zu groß gewählt, in den Müllbehälter eingelassen und nach außen noch 20 cm übergestülpt. Sieht hässlich aus und zeigt, dass auf ein gutes Platzbild wenig Wert gelegt wird.

Zustand Bänke

Bäume und Pflanzen – Zu befürchten ist, dass die Bäume unterhalb von Gastro-Container und Boule-Bahn geschädigt sind. Einige treiben bisher kaum aus, Zu sehen sind nur wenige Knospen, während die Bäume am Platzrand und auf dem oberen Platzteil schon blühen und kleine Blätter haben.

Mangelnder Baumwuchs

Die für den Haldenraum typische Bepflanzung auf den aufgeschütteten Hügeln, die dem Platz einen besonderen Charakter geben sollte, kann dagegen die von den Freiraumplaner*innen vorgesehene Wuchshöhe von 60 cm nie erreichen. Die technischen Betriebe mähen die entsprechenden Flächen regelmäßig ab, als handle es sich um Wiesen. Dafür wächst auf der Dolomitfläche unkontrolliert, teilweise schon flächendeckend das Unkraut.

Unkrautwuchs

Schmierereien, Müll und Rost– Am Zechengerüst selbst zeigen sich erste Roststellen. Noch ließen sich die Schäden leicht beseitigen, frisst sich der Rost allerdings tiefer in das Eisen, ist eine erneute und teure Sanierung der gesamten Konstruktion erforderlich. Die in drei Zentimeter Höhe über den Betonfundamenten der Stützpfeiler des Fördergerüsts gezogenen Blitzableiter stellen immer noch erstklassige Stolperfallen da.

Rost und Blitzableiter

Die Fundamente des Fördergerüsts wurden mittlerweile mit Schmierereien verunstaltet, rund herum liegen Scherben und Müll. Besonders vermüllt ist der Bereich hinter den Parkplätzen am Turm und die bereits halb verfallene Anlage an der Einfahrt zum Zeche-Holland Gelände. Hier scheint die Stadt jede Pflege aufgegeben zu haben.

Müll und Schmierereien

Auf dem Nachbargrundstück, das die Stadt an die dort ansässige Druckerei verkauft hat, wurde ein abenteuerlicher Steg aus Paletten aufgebaut, um nach Regenfällen das Wasser aus dem sich bildenden See abzupumpen. Solche Konstruktionen sind sonst eigentlich vorwiegend in Favelas vorzufinden. 

Paletten-Steg

Technischer Betrieb und Verwaltung schauen weg

Die Beschäftigten des technischen Betriebs treffen sich an jedem Arbeitstag mit ihren orangen Dienstfahrzeugen auf dem Parkplatz hinter dem Holland-Gelände zu ausgiebigen Pausen, fahren also jeden Tag mehrfach an dem neuen Platz vorbei. Für die fortschreitende Verwahrlosung des Platzes und der Umgebung interessieren sie sich anscheinend jedoch nicht, wie offenbar auch sonst niemand in der Verwaltung. Hat man sich bereits an solche Zustände gewöhnt und hält sie in Wattenscheid für normal? „Woanders ist auch scheiße,“ der Spruch mag auch hier stimmen – denn an manchen Orten in Wattenscheid Mitte sieht es teilweise noch schlimmer aus – doch eine Rechtfertigung Dinge verkommen zu lassen und Mängel nicht zu beseitigen, ist der Spruch dennoch nicht.

Was ist das Ziel der Verwaltung? Den Platz weiter verkommen zu lassen, dann für Jahre einen Bauzaun drum zu stellen und auf neue Fördermittel zu warten, um Turm und Platz ein weiteres Mal zu sanieren? Der Platz wurde erst im Juni 2021 eröffnet. Wie er nach nur zwei Jahren aussieht und dass die Verwaltung es immer noch nicht geschafft hat, die diversen Baumängel und Provisorien zu beseitigen, ist ein Armutszeugnis.

Leider zeigt auch dieses Beispiel wie wenig zielgerichtet in manchen Bereichen der Stadt gearbeitet wird und wie gering offenbar der Ehrgeiz ist, das Stadtbild in einem vorzeigbaren Zustand zu erhalten.

Nach Fertigstellung treten bei fast jedem Bauprojekt Mängel auf. Bei gutem Projektmanagement  werden diese  dann schnell beseitigt. Nacharbeiten gehören dazu, wenn Dinge neu gebaut werden und sind entschuldbar. Wenn eklatante Mängel aber auch zwei Jahre später immer noch bestehen und sich offenbar um eine Abstellung nicht gekümmert wird, dann müssen sich die Verantwortlichen Unfähigkeit vorwerfen lassen. Es sieht leider nicht so aus, als sei die Stadt in der Lage, die bekannten Missstände endlich abzustellen und den Platz auf Dauer in einem vorzeigbaren Zustand zu erhalten.

Bürgerinitiative verprellt

Zudem hat die Stadt diejenigen verprellt, die sich für die Schaffung des Platzes eingesetzt und angeboten hatten, den Platz mit Veranstaltungen. Turmevents und Besichtigungstouren zu bespielen. Turmbesichtigungen dürfen exklusiv nur von BO-Marketing durchgeführt werden, die Bürgerinitiative bleibt außen vor.

Die Bürgerinitiative hatte sogar eine alte Zechenlore organisiert, die sie herrichten und der Stadt spenden wollte, damit diese auf dem Platz hätte aufgestellt werden können, Das Stadtteilbüro setzte sich sehr für die Aufstellung ein, doch die selbsternannte „Ermöglicherstadt“ Bochum scheiterte mal wieder am eigenen Anspruch. Die Verwaltung komplizierte das Aufstellungsverfahren derart, dass die Spende der Lore der Bürgerinitiative unmöglich gemacht wurde. Die Stadt wollte die Initiative mittels Vertrag für die Kosten von Instandhaltung und einen späteren Abbau oder eine Umsetzung der Lore in Haftung nehmen. Statt, wie Oberbürgermeister Eiskirch es bei jeder Gelegenheit darstellt, präsentierte sich die Stadt mal wieder nicht als „Ermöglicher“ sondern zeigte die Verwaltung dem OB, dass eine ihrer wahren Stärken im Verhindern liegt. Die Zechenlore ziert jetzt in Wattenscheid-Westenfeld den evangelischen Friedhof. Anders als die Stadt ermöglichte die Kirche eine schnelle und reibungslose Aufstellung. Anschließend wurde gemeinsam mit der Bürgerinitiative eine würdige Einweihungsveranstaltung organisiert. Die Lore erinnert jetzt an die im Steinkohlenbergbau verstorbenen Wattenscheider Bergleute.

Lore, die eigentlich auf dem Zeche-Holland Gelände stehen sollte

Bei den von der Initiative initiierten und mit organisierten Beleuchtungsaktionen des Fördergerüsts bleibt die Stadt so weit wie möglich außen vor. Anderenfalls ist zu befürchten, dass die Verwaltung auch hier noch Mittel und Wege findet diese zu torpedieren.

Die Kritik der Initiative am Zustand des Platzes und der Umgebung wird ignoriert. Die Chance, die Initiative zu unterstützen Veranstaltungen auf dem Platz durchzuführen, wurde vertan. Wer die Stadt deutlich und völlig zu Recht kritisiert, wird aufs Abstellgleis gestellt. Kritikfähig zeigt sich die Verwaltung nicht. Bürgerbeteiligung kann nicht funktionieren, so lange sich die Stadt in der Rolle des Verhinderers gefällt und sich kaum Mühe gibt Dinge zu ermöglichen, die die Menschen aus Wattenscheid vorschlagen und umsetzen möchten.

26 Mrz

Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung

Selbst an einfachsten Aufgaben, wie der Anschaffung von Radabstellanlagen für die Bochumer Schulen, scheitert die Bochumer Verwaltung. Selbstverliebt beschäftigt sie sich seit Jahren mit sich selbst, statt endlich die benötigten Fahrradständer zu kaufen und auf den Schulhöfen aufzustellen.

Bildung und Verkehrswende sind zwei wichtige Bausteine für eine erfolgreiche und lebenswerte Stadt. Nicht nur darum werden diese beiden Punkte in vielen Verlautbarungen und Reden von Oberbürgermeister, Politik und Stadt als Schmuck ins eigene Schaufenster gestellt. Dass Bochum aber gerade in diesen Schnittpunkten recht blank dasteht, kann nicht mit Nachsicht betrachtet werden.

Sichere Radwege und Abstellanlagen kennen viele Schüler*innen in Bochum gar nicht

Für Schüler*innen stellt das Fahrrad das einzige individuelle Verkehrsmittel dar. Es verschafft Menschen die erste Freiheit, sich selbstbestimmt in ihrem Umfeld zu bewegen. Doch die Stadt beschneidet diese Möglichkeiten fahrlässig und lässt die individuelle Mobilität der Jüngsten, Jüngeren und Kleinen brach liegen. Weder finden sich ausreichend Radwege, um sicher zur Schule zu kommen, noch gibt es an den Schulen selbst sichere Radabstellanlagen. Der Schulweg endet bereits an der Bordsteinkante im Nirvana.

Das abgewetzte und oftmals fragwürdige Sprichwort von dem vielbemühten Hänschen, dem Hans und dem Lernen passt in diesem Falle leider wie die Faust aufs Auge. Und hat die gleichen schmerzhaften Auswirkungen. Lernen Kinder nicht frühzeitig, sich verantwortungsvoll und sicher im Straßenverkehr zu bewegen, dann fällt es ihnen später deutlich schwerer. Es geht also nicht nur um Komfort und Bewegungsfreiheit, sondern auch um Gefahrenprävention.

Gefährlich sind aber nicht nur die pädagogischen Konsequenzen, sondern auch die einfache Tatsache, dass irgendwie der Weg vom Kinder- ins Klassenzimmer physisch überwunden werden muss. Gibt es keine sicheren Radwege und keine Radabstellanlagen, dann fährt häufig das Elterntaxi vor. Nicht nur, dass dieser Chauffeurdienst zusätzlich Gift auf den zarten Keimling der Selbstständigkeit schüttet – Die Staffeln an Elterntaxen, die anfahren, halten, abbiegen, einparken, rausziehen und manchmal hupen und fluchen, stellen zwei Tonnen an kinetische Gefahr für die Kleinen dar, die zwischen Blech und Alu zu Fuß oder doch mit dem Rad zur Schule wuseln müssen.

Zur Karikatur wird dieser Zustand spätestens dann, wenn der Polizist zur Verkehrserziehung in die Klassen kommt und niemand weiß, wo man sein Rad an der Schule überhaupt hinstellen soll oder das Fahrrad des Sprösslings gleich aus dem Kofferraum des SUV gewuchtet wird. Es könnte auch ein Astronaut den Schülern von seiner Reise ins All berichten – die Inhalte wären kaum weniger lebensnah und realistisch für die Kinder.

Verwaltung scheitert bereits daran an den Schulen ausreichend Radabstellplätze zu schaffen

Dabei geht es gar nicht um Raketenphysik. Die Verwaltung wird viel mehr durch eine ganz bodenständige Allerweltsaufgabe an den Rand ihrer Belastungsgrenze gebracht. Radabstellanlagen baut diese schließlich zwar seltener als notwendig, aber dennoch immerhin mit gewisser Regelmäßigkeit seit Jahren im öffentlichen Straßenraum ein. Das Prinzip eines im Boden installierten Bügels, an den man sein Fahrrad mit einem Schloss anbinden kann oder einer Abstellanlage für gleich mehrere Räder funktioniert überall in Bochum und sogar in anderen Städten gleich. Auch auf unseren Schulhöfen.

Es bedarf nur weniger Anrufe, um die auf dem Markt verfügbaren Abstellanlagen zu bestellen. Ausgefuchste Planungen und Prioritätenlisten, die teure Arbeitszeit von teuren Bediensteten binden, kann man sich sparen, weil der Status aller Schulen beinahe gleich schlecht ist. Die traurige Realität, welche die Verwaltung auf Anfrage der STADTGESTALTER offenbaren musste: Bereits im Juni 2020 stellte die Verwaltung mittels einer Abfrage an den Schulen fest (Anlage zu Vorlage 20212223), an ausnahmslos allen(!) Bochumer Schulen fehlen brauchbare Ständer für Fahrräder. Ja, an allen. An keinem(!) Standort sind auch nur annähernd(!) ausreichend Radabstellanlagen vorhanden. Und wo doch ein paar Abstellanlagen eingesprenkelt sind, dann sind es überwiegend felgenfressende Vorderradhalter, die jedem Fahrraddieb die Freudentränen in die Augen schießen lassen. Auf 41.757 Schüler*innen kommen in Bochum sage und schreibe 153 Anlehnbügel, das sind 306 Radabstellplätze, die den Namen verdienen. Beschämend, nur 0,73% der Schüler und Schülerinnen können ihr Rad sicher an ihrer Schule abstellen oder anders herum, für 99,27% der Schüler*innen gibt es auf den Schulhöfen keine brauchbaren Fahrradständer.

Ein Vorschlag zur Rettung: In einem Sofortprogramm kann man an jeder Schule Abstellanlagen aufstellen. An jeder Grundschule Anlagen für die sichere Abstellung von 60 Fahrrädern, bei weiterführenden Schulen für 200 Räder. Einen Fehler kann man gar nicht machen. An keinem Standort wären nach dem Sofortprogramm zu viele Radständer vorhanden.

Was macht die Stadt? Die verweist auf das bereits jahrelang verschleppte Radverkehrskonzept. In diesem sollen dann in jedem Stadtbezirk zunächst eine(!) weiterführende Schule von einem externen Büro u.a. auf Radabstellanlagen untersucht werden (Vorlage 20212223). In dem Tempo brauchen die ältesten Kinder, denen heute Radabstellanlagen fehlen, wohl schon Rollatorabstellplätze.

Die Verwaltung beschäftigt sich mit sich selbst, statt die eklatanten Missstände zu beseitigen

Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch wie ineffizient und lustlos teilweise in der Verwaltung gearbeitet wird. Statt die Beseitigung von Missständen zeitnah und zielorientiert anzugehen, werden Mitarbeiter*innen über Jahre mit der Erstellung von sinnfreien Abfragen und Konzepten beschäftigt (Stadtplanung: Ausufernde Konzeptflut sorgt für Zeit- und Geldverschwendung). Oft geht es in der Verwaltung nicht darum für die Menschen in der Stadt sinnvolle Verbesserungen zu schaffen, vielmehr geht es um die Selbstbeschäftigung der Mitarbeiter*innen, also allein darum mit sinnfreier Arbeit deren Anstellung und Bezahlung zu rechtfertigen.

Seit Jahrzehnten wissen alle, dass an keiner einzigen Bochumer Schule auch nur ansatzweise so viele Radständer vorhanden sind, wie gebraucht werden. Für diese Erkenntnis war keine aufwendige Abfrage erforderlich. Die Schulen benötigen keine Gutachten und Konzepte, in denen Verfahren und Prioritätenlisten entwickelt werden, welche Schulen als erstes die begehrten Abstellanlagen erhalten sollen. Das ist nichts weiter als Zeit- und Geldverschwendung. Alle Schulen benötigen dringend nur eins:  Fahrradständer, jetzt und sofort.

Auch helfen den Schulen keine Pilotprojekte, in denen untersucht wird, welche Radabstellanlagen, am besten geeigneten sind. In tausenden Schulen in Deutschland werden jeden Tag hunderte Räder abgestellt. Welche Ständer taugen und welche nicht, ist bekannt, das kann die Verwaltung in einer Fahrradstadt auf dem kurzen Dienstweg erfragen.

Für die rund 100 Bochumer Schulen könnte die Stadt auf einen Schlag pauschal Abstellanlagen für 14.000 Räder anschaffen und diese auf alle Schulen verteilen. Sind die aufgestellt, sieht man nach kurzer Zeit, an welchen Schulen noch Abstellplätze fehlen. In einer zweiten Runde können die dann nachbestellt und ergänzt werden. Das Vorgehen ist denkbar einfach und mit dem nötigen Willen ohne Probleme binnen eines Jahres umsetzbar.

Doch in Bochum sind seit Zählung der Abstellanlagen durch die Verwaltung im  Jahr 2020 schon wieder fast 3 Jahre vergangen, in denen an den Schulen immer noch nichts passiert ist. Die mangelhafte Arbeitsleistung der Verwaltung ist unerträglich, es fehlt offensichtlich an der Kompetenz selbst einfachste Aufgaben schnell und effizient zu erledigen. Den Willen, Missstände zeitnah und ergebnisorientiert zu beseitigen, sucht man ohnehin vergeblich.

12 Mrz

Warum es auch nach 7 Jahren keinen Innenstadt-Spielplatz gibt

Trotz ständiger Absichtserklärungen des Oberbürgermeisters und eines Ratsbeschlusses, einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu bauen, schafft es die Verwaltung seit 7 Jahren nicht, das Vorhaben umsetzen. Woran liegt es? Unwille, Unfähigkeit? Die STADTGESTALTER haben Akteneinsicht genommen, um das aufzuklären.

Moderne, lebenswerte Innenstädte aber auch Einkaufszentren punkten mit attraktiven Spielplätzen, die besonders Familien mit Kindern zu den Einkaufsmeilen locken. Die Kinder bekommen die Eltern besser von einem Einkaufstag überzeugt, wenn sie ihnen versprechen können, dass es danach noch auf einen tollen City-Spielplatz geht. 2016 schien es schon so, als hätte man das auch in Bochum verstanden, doch bis heute, 7 Jahre später, ist ein solcher Innenstadt-Spielplatz immer noch nicht in Sicht.

Die Vorgeschichte 2016-2023

2016 – Schon vor 7 Jahren schlugen die STADTGESTALTER einen Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz vor (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten). Ein Antrag, der für die Bochumer wie die Wattenscheider City eine familienfreundliche Gestaltung sowie zeitgemäße und interaktive Spielplätze vorsah, wurde von STADTGESTALTERn und FDP zum 18.02.16 in den Rat eingebraucht (Vorgang 20160325). Im Ausschuss für Strukturentwicklung erklärte der Oberbürgermeister, die Verwaltung sei bereits an entsprechenden Planungen dran und würde diese bald vorstellen. Er bat daher den Antrag zurückzustellen. Im Vertrauen auf die Worte des OB kamen die Antragsteller dieser Bitte nach.

Spielplatz Kuhhirtenplatz, STADTGESTALTER 2016

    2018 – Doch bis 2018 tat sich nichts. Also stellten STADTGESTALTER und FDP den Antrag in aktualisierter Form am 07.06.2018 erneut (Vorgang 20181424). Dieses Mal erklärte die Verwaltung jetzt sei man an entsprechenden Planungen im Rahmen des gerade in Bearbeitung befindlichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK-Innenstadt) dran und könnte diese in Kürze vorstellen. Erneut vertrauten die Antragsteller auf die Worte der Verwaltung und nahmen den Antrag zurück.

    2019 – in diesem Jahr wurde das ISEK Innenstadt vorgestellt, doch entgegen den Ankündigungen der Verwaltung kommt in dem Konzept die Anlage eines Innenstadt-Spielplatzes nicht vor. Es ist lediglich davon die Rede, dass man bis 2025 ein Konzept “Begrünte und bespielbare Innenstadt“ entwickeln wolle (Maßnahme C1).

    Diesmal ergriff die CDU die Initiative und stellte zur Ratssitzung am 12.12.19 den Antrag einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen (Vorgang 20193683). Der Rat stimmte dem einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung einen Gestaltungs- und Finanzierungvorschlag auszuarbeiten und diesen den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Den hat die Verwaltung jedoch bis heute weder erarbeitet noch vorgelegt.

    2022 – Im Rahmen der Beratungen zu einem weiteren Antrag der CDU, in der Innenstadt einen betreuten Spielplatz in der Bochumer Innenstadt einzurichten (Vorgang 20221605), erklärt der Oberbürgermeister, dass es einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz geben werde und die Planungen dazu bereits aufgenommen worden seien (Rats-TV zur Ratssitzung am 21.06.22).

    2023 – Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU, wieweit denn jetzt die Planungen zum Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz gediehen seien (Mitteilung 20230015). Tenor, man prüfe noch die Möglichkeiten zum Umbau des Platzes, es gäbe noch keine Ergebnisse und man wisse auch noch nicht, wie lange man noch brauchen werde.

    Wie so häufig in Bochum wurde also jahrelang viel über das Projekt Innenstadt-Spielplatz gesprochen, viel angekündigt, zugesichert und erklärt, was die Verwaltung angeblich schon tue, nur real gebaut wurde in 7 Jahren nichts.

    Die Akteneinsicht

    Also beantragten die STADTGESTALTER im Februar 2022 Akteneinsicht, um zu klären, was die Verwaltung in Sachen Innenstadt-Spielplatz tatsächlich seit 2016 unternommen hat. Die Verwaltung antwortete, die Bereitstellung der Akten würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, da alle Vorgänge seit 2016 bereitgestellt werden müssten.

    Am 08.03.23 konnten die Akten eingesehen werden. Drei schmale Leitzorder wurden vorgelegt. Der erste beinhaltete die Vorgänge zum temporären Spielplatz am Kuhhirtenplatz 2021 und 2022, der zweite die Vorgänge zu Spielplätzen für politische Gremien (u.a. Spielleitplanung), die alle auch im Ratsinformationssystem zu finden sind. Nur der dritte dünne Ordner befasste sich mit den Planungen zur Anlage eines Spielplatzes in der Innenstadt, genauer dem auf dem Kuhhirtenplatz. Dieser Ordner beginnt mit dem Antrag der CDU vom 12.12.19 einen Innenstadt-Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz zu schaffen. Bemühungen oder Planungen zu einem Innenstadt-Spielplatz vor diesem Antrag, gab es gemäß Aktenlage nicht. Entsprechende Aussagen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung aus 2016 und 2018 waren somit falsch. Die Politik wurde hinters Licht geführt, um sie zu bewegen diesbezügliche Anträge zurückzustellen.

    Das nächste und zweite Blatt in der Akte ist der Antrag der CDU vom Juni 2022, in der Bochumer Innenstadt einen betreuten Spielplatz einzurichten. Auch in der Zeit bis zu diesem Antrag (Dezember 2019 bis Juni 2022) hat sich die Verwaltung gemäß Aktenlage, anders als der OB es in der Ratssitzung am 21.06.22 vorzugeben versucht hatte, in keiner Weise mit Planungen zum Kuhhirtenspielplatz beschäftigt. Es stellt sich die Frage, haben Oberbürgermeister und Stadtbaurat den Beschluss zur Schaffung eines Innenstadt-Spielplatzes auf dem Kuhhirtenplatz aus der Ratssitzung am 12.12.19 absichtlich unter den Tisch fallen lassen, ggf. weil ihn nicht SPD und Grüne gestellt hatten, sondern die CDU, oder war Organisationsversagen im Dezernat des Stadtbaurats die Ursache, wo man den Überblick verloren hat, welche Beschlüsse des Rates noch umzusetzen sind?

    Der Akte ist jedenfalls zu entnehmen, dass erst nach dem erneuten Antrag der CDU im Juni 2022 die Planungen für den Spielplatz am Kuhhirtenplatz aufgenommen wurden. Allerdings enthält die vorgelegte Akte weder einen Arbeitsauftrag, noch einen Projektzeitplan oder einen Katalog von Aufgaben und Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen mit welcher Fragestellung, wer in der Verwaltung welche Aufgabe abzuarbeiten hat. Offenbar wurde eine Mitarbeiterin beauftragt, sich mal zu den Planungen Gedanken zu machen, die erforderlichen Platzpläne zu besorgen, mit Veranstaltungsakteuren zu reden und erste – durchaus spannende – Planungsideen zu entwickeln und diese mit Spielgeräte-. und Sitzmobiliarherstellern abzuklären. Dass es ein durchdachtes Projekt zur Schaffung des Innenstadt-Spielplatzes bis zu einem festgelegten Datum x, gibt, ist der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Auch war die Akte in keiner Weise vollständig, sondern stark lückenhaft und folgerichtig auch entgegen der rechtlichen Vorgaben nicht paginiert (mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen). U.a. fehlten Vorgänge, aus denen sich andere Vorgänge ergeben haben müssen, zudem Besprechungsprotokolle von offenbar durchgeführten Besprechungen und Vermerke zu Absprachen, wie bestimmte Vorgänge zu behandeln sind. Es hatte sehr den Anschein als wäre die Akte extra für die Akteneinsicht zusammengestellt worden.

    Letztlich bestätigt die Akteneinsicht den Verdacht, dass Aussagen von Oberbürgermeister und Verwaltung, wieweit man sich mit Angelegenheiten schon beschäftigt hat, grundsätzlich nicht zu trauen ist und dass im Dezernat des Stadtbaurats Beschlüsse des Rates nicht systematisch, sondern nach Gutdünken abgearbeitet werden. Ob dies absichtlich so geschieht oder in Folge schlechter Organisation, mag dahinstehen, beides ist inakzeptabel.

    Folgerungen und Konsequenzen

    Die Angelegenheit zeigt, wie wichtig es wäre, dass die Stadt ein Umsetzungsregister führt, in dem die Verwaltung mindestens jährlich zu berichten hat, wie weit die Umsetzung der Beschlüsse des Rates fortgeschritten ist (Bochum fehlt Umsetzungsregister für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen). Ein solches Register hatten die STADTGESTALTER im Mai 2022 im Rat vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt, die Koalitionsparteien waren nicht bereit diese wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße politische Kontrolle der Verwaltung zu schaffen.

    Nachdem schon im Rahmen der Akteneinsicht zur Trassenführung des Radschnellwegs schwere Defizite bei der Verwaltungsarbeit offensichtlich wurden (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis) bestätigt die Akteneinsicht zum Innenstadt-Spielplatz, dass eine deutlich verstärkte Kontrolle der Verwaltungsabläufe durch die Ratsmitglieder erforderlich ist. Die STADTGSTALTER haben sich daher vorgenommen systematisch weitere Verwaltungsvorgänge mittels Einsicht in die Akten zu beleuchten. Zu hoffen ist, dass andere Fraktionen in gleicher Weise vorgehen, um aufzuklären, was in der Verwaltung falsch läuft, warum die Realisierung von Beschlüssen häufig endlos dauert (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam) und in nicht wenigen Fällen dann nicht mal überzeugen kann (Radverkehrskonzept ist kaum zu gebrauchen).

    15 Jan

    Verwaltung wird immer teurer, Geld fehlt für Zukunftsinvestitionen

    Im Zeitraum von 2015 bis 2024 werden die Kosten der Verwaltung um 120,4 Mio. Euro steigen. Das sind pro Einwohner*in 331 Euro mehr im Jahr. Die Zahl der Stellen wächst um 900. Das Geld für die Verwaltung fehlt im Stadthaushalt für Zukunftsinvestitionen. In anderen Großstädten kostet die Verwaltung deutlich weniger.

    Seit Thomas Eiskirch (SPD) Oberbürgermeister ist, wurde immer mehr städtisches Geld in die Stadtverwaltung gepumpt, das für Investitionen in Schulen, Klimaschutz, Stadtgestaltung, moderne Mobilität, KiTa-Plätze usw. fehlt. Seit 2015 explodieren die Kosten der Verwaltung. 2024, wird der städtische Personalaufwand um 38% gegenüber 2015 gestiegen sein. Die Zahl der Vollzeitstellen wird dann in nur 10 Jahren um 900 angewachsen sein. Das sind 18% mehr Stellen als 2015. Statt 313,5 Mio. Euro sollen in Bochum 2024 433,9 Mio. Euro für das Personal der städtischen Verwaltung ausgeben werden. Somit steigt der Personalaufwand in einem Jahrzehnt um 120,4 Mio. Dabei sind in der Personalkostensteigerung die Mehrkosten für Büros, EDV- und sonstige Ausstattung, die für 900 neue Beschäftigte benötigt werden, noch gar nicht enthalten.

    Entwicklung Personalaufwand und Stellenzahl

      Betrugen die jährlichen Kosten der Verwaltung pro Einwohner und Einwohnerin 2015 noch rund 860 Euro, werden es 2024 fast 1.200 Euro sein (+38%). Auch der Anteil der Personalaufwendungen an den gesamten Aufwendungen der Stadt stieg leicht von 25% auf 26%.

      Immer mehr Personal und Kosten, aber kaum Leistungssteigerung bei der Verwaltung

      Trotz stagnierender Einwohnerzahl und Digitalisierung, benötigt die Stadt immer mehr Personal um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sicher muss die Stadt 2024 mehr Aufgaben bewältigen als noch 2015., die Explosion von Personalkosten und Stellen rechtfertigt das jedoch nicht. Bei der massiven Steigerung der Kosten sollten die Einwohner*innen zudem erwarten können, dass sich Leistung und Geschwindigkeit der Verwaltungsarbeit in gleichem Maß erhöhen wie die zusätzlichen Kosten. Das ist allerdings nicht festzustellen.

      Die Verwaltung kann ihre eigenen Zeitplanungen immer öfter nicht einhalten (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam), erhebliche Verzögerungen von Projekten und Bearbeitungen sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant).

      Seit Jahrzehnten rechtfertigt die Verwaltung massive Defizite bei der zeitlichen Umsetzung von Ratsbeschlüssen reflexartig mit Personalmangel. Bei der Realisierung des Radwegekonzeptes und Radinfrastrukturprojekten zum Beispiel schon seit nunmehr 23 Jahren (seit 1999, Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Angesichts der erheblichen Zunahme an Stellen, sind solche Rechtfertigungen jedoch mittlerweile unglaubwürdig. Entweder handelt es sich um Ausreden oder die Verwaltung war trotz des massiven Stellenzuwachses in 23 Jahren unfähig eine effiziente Abarbeitung entsprechender Ratsbeschlüsse zu organisieren.

      Auch der Personalmangel im Ausländerbüro (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar) ist angesichts der erheblichen Stellenzunahme gerade in den letzten Jahren nicht durch zu wenig Personal zu erklären, die Ursache scheint vielmehr darin zu liegen, dass zusätzliches Personal nicht dort zum Einsatz kommt, wo es dringend erforderlich wäre.

      Kalkulation von Personalaufwand und Stellenzahl

      Um die Entwicklung von Personalaufwand und Stellenzahl seit 2015 zu betrachten, müssen in Bochum drei Bereiche berücksichtigt werden: Die Verwaltung selbst, die Zentralen Dienste, in die wesentliche Dienstleistungen der Verwaltung ausgegliedert wurden und die Wasserwelten GmbH, in die ab 2018 der Betrieb der städtischen Bäder der Stadt ausgelagert wurde.

      Personalaufwand, Verwaltung Bochum

        Ein erheblicher Personalzuwachs wie eine deutliche Zunahme der Personalkosten ist sowohl bei der Verwaltung wie den Zentralen Diensten festzustellen. Das für den Betrieb der städtischen Bäder erforderliche Personal wurde 2018 von den Wasserwelten übernommen, wird aber noch im städtischen Stellenplan 2018/19 aufgeführt, weshalb bei der vorliegenden Kalkulation die Stellen bei den Wasserwelten erst ab 2020 berücksichtigt werden. Aus den Wirtschaftsplänen der Wasserwelten geht nicht hervor, ob sich die Stellenzahl dort seit 2018 verändert hat, sie wurde daher ab 2018 unverändert fortgeführt.

        Stellenzahl, Verwaltung Bochum

          Die bei den Zentralen Diensten beschäftigten Beamten werden weiterhin im städtischen Stellenplan aufgelistet und wurden in der vorliegenden Kalkulation daher nicht bei den Stellen der Zentralen Dienste eingerechnet.

          Immer wieder werden Stellen zwischen Verwaltung und Zentralen Diensten hin und her geschoben, insbesondere 2019 und 2023, so dass der Stellenplan der Verwaltung für sich gesehen hinsichtlich der Entwicklung der Stellenzahl der gesamten Verwaltung nicht aussagekräftig ist. Bis 2017 wurden in den Daten zum Haushalt die Personalaufwendungen noch ohne Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgewiesen, folgerichtig wurden die Daten für die Jahre 2015 bis 2017 um die entsprechenden Versorgungsaufwendungen erhöht.

          Die Hinweise zur vorliegenden Kalkulation zeigen, die Entwicklung von städtischen Personalausgaben und deren Entwicklung ist intransparent und für die Bürger*innen nicht nachvollziehbar. Das sollte für die Zukunft geändert werden.

          Die sich massiv erhöhenden Personalkosten gehen einher mit einer stark sinkenden Investitionstätigkeit der Stadt. Sind im Stadthaushalt für 2023 noch 292 Mio. Euro für Investitionen eingeplant, sind es 2027 nur noch 121 Mio. (Abnahme: -171 Mio. Euro, -41%). Das Geld das mehr für die Verwaltung ausgegeben wird fehlt bei den Investitionen in die Zukunft der Stadt.

          Geplante Investitionen, Stadt Bochum, Auszug Präsentation zur Einbringung des Haushalts 2023/24

            Spitzenplatz bei den Personalkosten für Bochum

            Vergleicht man die Kosten für das städtische Personal mit den Personalaufwendungen anderer Großstädte, sieht man, es geht auch deutlich günstiger. Bezogen auf das Jahr 2020, belegt Bochum bei den Personalaufwendungen pro Kopf der 10 größten Städte von NRW den Spitzenplatz. Beachtet werden muss allerdings, dass auch bei einigen anderen Städten Verwaltungspersonal in städtische Eigenbetriebe ausgegliedert und daher in den Stellenplänen der Verwaltung nicht ausgewiesen wird. Eine Ausgliederung von zentralen Verwaltungsstellen in der Größenordnung wie in Bochum mittels der Zentralen Dienste ist in anderen Städten allerdings nicht festzustellen.

            Städtevergleich Peronalaufwand

              Betrachtet man bei den Großstädten, deren Personalkosten 2020 unter 1.000 Euro pro Einwohner/in lagen, die geplanten Personalausgaben für 2024, dann liegen diese zwischen 144 und 294 Euro pro Kopf und Jahr niedriger als die in Bochum. Es sollte in Bochum also ebenfalls möglich sein den Personalaufwand um 125 bis 250 Euro pro Einwohner/in und Jahr zu senken. Das würde eine Ersparnis im Haushalt von 45 bis 90 Mio. Euro im Jahr bedeuten. Dieses Geld stünde dann jedes Jahr zusätzlich bereit, um es in z.B. Schulen, Bildung, KiTa-Plätze, Stadtgestaltung, Mobilitätswende und andere Dinge zu investieren.

              Verwaltungsreform unumgänglich

              Um die ausufernden städtischen Personalaufwendungen zu senken, bedarf es dringend einer grundlegenden Verwaltungsreform, bei der alle Verwaltungsabläufe untersucht und optimiert werden. Mängel in der Verwaltungsorganisation durch immer mehr Personal lösen zu wollen, funktioniert nicht. Wie sich In Bochum zeigt, werden die Verwaltungsabläufe trotz immer mehr Beschäftigter nicht kürzer, sondern immer länger.

              Die Lösung ist also nicht mehr Personal, stattdessen müssen die Verwaltungsabläufe effektiver werden. Personal muss da bevorzugt eingesetzt werden, wo es erforderlich ist. Wie die Explosion von Personalaufwand und Stellen zeigt, kann die Verwaltung eine entsprechende Verwaltungsreform nicht selbst stemmen. Die Potentiale für Effizienzsteigerungen müssen durch unabhängige externe Berater*innen untersucht und aufgezeigt werden.

              Erst die Bedürfnisse der Einwohner*innen, dann die Wünsche der Verwaltung

              Auch muss sich die Haltung der Politik ändern. Primäre Aufgabe der Politik ist nicht das Wohlergehen der Verwaltung sicher zu stellen und deren Wünschen nach mehr Beschäftigten und möglichst wenig Veränderungen der Organisationsabläufe nachzukommen. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik sicher zu stellen, dass die Verwaltung so organisiert ist, dass sie den Bedürfnissen der Einwohner*innen hinsichtlich schneller und effizienter Bearbeitung ihrer Anliegen bei möglichst geringen Kosten gerecht wird. Dass dabei die Rechte und Bedürfnisse der Beschäftigten der Verwaltung ebenfalls hinreichend berücksichtigt werden müssen. ist selbstverständlich. Dass aber z.B. eine grundlegende Verwaltungsreform scheitert, weil die Verwaltung systematische Untersuchungen der Abläufe durch externe Berater*innen ablehnt, darf kein Hinderungsgrund sein, diese im Sinne der Einwohner*innen gleichwohl durchzuführen.

              Bochum ist vom Ziel Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu sein weit entfernt

              Wesentliches Ziel der von Oberbürgermeister Eiskirch initiierten Bochum Strategie ist, Bochum soll Vorreiterin modernen Stadtmanagements werden (Vorreiterin modernen Stadtmanagements, Zielbild 2030:). Dazu gehört eine effiziente, schnelle Verwaltung. Explodierende Personalkosten und ausufernde Stellenzahlen sind hingegen kein Kennzeichen für modernes Stadtmanagement. Der Oberbürgermeister ist Chef der Verwaltung, bisher sieht es nicht so aus, als sei es ihm möglich das selbst gesetzte Ziel zu erreichen.

              11 Dez

              Der erhoffte nachhaltige Aufschwung bleibt aus

              Nach dem Ende der Ära Ottilie Scholz wollte Bochum sich aufmachen, um den Rückstand zu anderen deutschen und europäischen Großstädten wett zu machen. Doch die Erwartungen werden enttäuscht. Für grundlegende Veränderungen fehlt es an Mut, die Verwaltung ist zu langsam, dem Oberbürgermeister fehlt die Souveränität nötige Entscheidungen durchzusetzen.

              Sieben Jahre nach Amtsantritt von Thomas Eiskirch als Oberbürgermeister steht kein einziges großes Infrastrukturprojekt in Bochum vor der Fertigstellung. Eine grundlegende Reform der Verwaltung ist nicht in Sicht. In Sachen Mobilitäts- und Energiewende sowie Klimaschutz wurden viele schöne Sonntagsreden gehalten, real passiert ist aber kaum Nennenswertes. Der Oberbürgermeister und seine rot-grüne Koalition sind weder in der Lage die erforderlichen grundlegenden Veränderungen für die Stadt auf den Weg zu bringen noch sie umzusetzen.

              Dürftige Bilanz

              In wichtigen Bereichen der Stadtentwicklung wird der nötige Richtungswechsel weiter ausgesessen. Es gibt keine nennenswerten Projekte zum Ausbau des Nahverkehrsnetzes. Beim Ausbau des Radverkehrsnetzes tut sich nichts Grundlegendes, dafür werden Nichtigkeiten hemmungslos aufgeblasen, die in anderen Städten nicht mal eine Erwähnung in der Presse wert wären. So ist sich der Stadtbaurat nicht zu schade mit großem Pressetermin 500 Meter Fahrradstraße, als großen Schritt bei der Verlängerung des Radschnellweges abzufeiern (Radschnellweg Ruhr RS1: Stadt eröffnet weiteren Abschnitt an der Unteren Stahlindustrie).

              Auch bei der Stadtentwicklung ist nichts Greifbares in Sicht. Kein Gebäude und kein städtischer Platz von Format wird bis zum Ende der Wahlperiode 2025 fertiggestellt sein. Auch mit neuer Vonovia-Hauptverwaltung, City-Tower, Sparkassengebäude am Dr.-Ruer-Platz kann die Stadt keine neuen Impulse setzen (City-Tower – Vom architektonischen Highlight zum trostlosen Klotz). Wichtige Chancen werden vertan. Belanglosigkeit statt Unverwechselbarkeit scheint weiterhin das Leitbild Bochumer Architektur zu sein.

              Bei den Stadtentwicklungsprojekten (ISEK) in Wattenscheid, Hamme, Langendreer/Werne und Innenstadt tut sich neben Fassadenprogramm, der Finanzierung der Stadtteilbüros und der Neugestaltung nicht mal einer Hand voll Schulhöfe und Spielplätze kaum mehr was. Die Stadt ist nicht bereit eigene Projekte voll zu finanzieren. Die Fördergelder vom Land fließen nur noch tröpfchenweise. So können die Ziele des sozialen Stadtumbaus in den entsprechenden Stadtteilen sowie die dringend erforderliche Verbesserung des Stadtbildes nicht erreicht werden.

              Nicht ein einziger bedeutender Stadtplatz konnte in den sieben Jahren der Ära Eiskirch zeitgemäß umgestaltet werden. Husemannplatz und August-Bebel-Platz werden erst nach 2025 fertig. Aber auch zwei dann hoffentlich ansprechend gestaltete Plätze, gegenüber über hundert weiterhin trostlosen, fallen kaum ins Gewicht (Ranking der Stadtplätze).

              Ein paar wenige neue Pocketparks und das Urban Green am Hausacker sowie die Pflanzung von mehr Bäumen reichen lange nicht aus, um Bochum endlich ein zeitgemäßes, modernes und grünes Stadtbild zu geben.

              Die Projekte des Handlungskonzepts Wohnen scheitern immer öfter am Widerstand der Menschen, die den Zubau von noch mehr Grün- und Naturflächen ablehnen und dafür eine Zunahme des Wohnungsbaus im Bestand fordern. Womit sich aber die Verwaltung mit ihrer trägen Organisationsstruktur überaus schwertut.

              Das SmartCity-Projekt hört sich gut an, bildet aber in weiten Bereichen nur das ab, was in Sachen Digitalisierung ohnehin schon lange üblich sein sollte. Das Bochum Gigabit-City wird war ein schnell verpuffter Werbegag. Wie desaströs es wirklich um die Digitalisierung der Stadt steht, zeigte sich in der Corana-Krise (Corona-Krise legt digitale Defizite der Stadt offen). Auch 2022 verfügen immer noch nicht alle Schulen über einen Glasfaseranschluss und schnelles Internet.

              Statt die Ursachen der strukturell sich verfestigenden Armut in der Stadt anzugehen, beschränkt sich die Stadt weiterhin darauf die Armut zu verwalten. Im Wahlkampf wollte der OB noch den Stock in die Speiche bekommen und das Armutsproblem von der Wurzel her angehen. In der Realität wurde dazu jedoch bisher keine wirksame Maßnahme auf den Weg gebracht.

              In Schule und Bildung investiert die Stadt weiterhin nur dann, wenn entsprechende Maßnahmen zum Großteil aus Fördermitteln von Land und Bund finanziert werden. Die Bereitschaft, als Stadt aus eigenen Mitteln die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Potentiale voll ausschöpfen und den maximalen Bildungserfolg erreichen können, besteht nicht.

              Die Bochum-Strategie, eigentlich eine gute Idee des Oberbürgermeisters, kann einige kleine Erfolge vorweisen, zum Beispiel den Aufbau der Ehrenamtsagentur, die über den Bochum-Fonds finanzierten Projekte oder das Rathausclubbing Doch das ist viel zu wenig. Die erhofften Leitprojekte, mit der die Stadt in den nächsten 10-20 Jahren den Rückstand zur Entwicklung moderner Großstädte aufholen soll, bietet die Bochum-Strategie nicht. Sie verliert sich in Kleinstprojekten mit sehr begrenzter Wirkung auf die Gesamtsituation.

              Einziges echtes Vorreiterprojekt der Stadt ist das Haus des Wissens (Haus des Wissens – Viele Ideen der STADTGESTALTER werden Realität), das zwar nicht auf einer Idee des Oberbürgermeisters basiert, dass er aber mit großem Engagement voran treibt. Schade nur, dass die Verwaltung mit Planung und Bau überfordert scheint. Statt 90 Mio. Euro soll das Projekt jetzt 164 Mio. verschlingen und 3 Jahre später fertig werden als geplant. Die Kosten- und Zeitplanung ist völlig aus dem Ruder gelaufen.

              Die aktuell größten in der Umsetzung befindlichen städtebaulichen Entwicklungsprojekte der Stadt, die Wohnbebauung Ostpark und Mark 51°7 sind beide erfolgreich, wurden aber schon unter Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz auf den Weg gebracht. Mit Fördergeldern von jenseits der 90 Mio. ist es allerdings nicht schwer für die alten Opelflächen neue attraktive Unternehmen und Einrichtungen zu gewinnen. Statt der von Ruhr-Universität und Unternehmen gewünschten Seilbahnanbindung, will die Verwaltung vom BUR-Campus zum neuen Innovationsquartier auf Mark 51°7 ein Anrufsammeltaxi einrichten. Auch bei diesem Projekt vergibt die Stadt die Chance sich als innovativ und zukunftsgewandt zu präsentieren, sondern kommt provinziell, unambitioniert daher.

              Es fehlt an Mut

              Dieses Beispiel zeigt, dass der Stadt immer wieder der Mut fehlt, um Vorreiter in Sachen Stadtentwicklung zu werden. Der Oberbürgermeister traut sich weder der Stadt ein modernes Verkehrskonzept zu verordnen noch Stadtentwicklungsprojekte mit überregionaler Ausstrahlungskraft anzugehen oder die Stadtverwaltung grundlegend zu reformieren. Auch dafür, den Parteifreuenden in Land und Bund öffentlich klar und deutlich die Meinung zu sagen, dort wo sie die Stadt bei den Finanzen, den Schulen oder der sonstigen öffentlichen Infrastruktur im Stich lassen, ist er nicht bekannt.

              Vorreiterstädte zeichnet aus, dass sie heute schon tun, was andere Städte erst in 10 Jahren nachmachen. Das geht nicht ohne den Mut, auch mal etwas zu tun, was nicht schon hunderte Städte erfolgreich jahrelang erprobt haben. Auf der einen Seite hätte die Stadt schon gerne vorzeigbare Landmarken, andererseits findet man sich mit belangloser, allenfalls mittelmäßiger Architektur ab. Man will die Energiewende, aber statt sich mit Agrothermie, schwimmenden PV-Anlagen oder Solartrackern vor Ort in Bochum zu beschäftigen, sollen sich die Stadtwerke lieber an PV- und Windkraftanlagen irgendwo anders in Deutschland beteiligen. Während über Jahre erfolgreiche Bürgermeister wie Boris Palmer, Daniel Zimmermann oder Anne Hidalgo für grundlegende zukunftsweisende Stadtprojekte stehen, diese umsetzen und dann mit den sichtbaren Erfolgen punkten, steht Eiskirch 2025 mit leeren Händen da. Das ständige Posten von Bildern seiner Person, auf denen er einen Baum pflanzt, ein Band durchschneidet oder einen Spaten in die Kamera hält, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihm bisher der Mut fehlt grundlegende Stadtentwicklungsprojekte durchzusetzen und anzugehen.

              Zu langsame Verwaltung

              Anspruchsvolle zukunftsweisende Projekte lassen sich allerdings nur mit einer effizient arbeitenden Verwaltung umsetzen. Davon ist die Bochumer Verwaltung weit entfernt. Stattdessen fällt sie immer wieder durch gepflegte Langsamkeit und provokante Behäbigkeit auf (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam). Brauchen andere Städte für die Erstellung von Konzepten Monate, sind es in Bochum Jahre, siehe z.B. Klimaschutz- oder Radverkehrskonzept. Das gleiche gilt für Planungen wie z.B. August-Bebel-Platz oder Radschnellweg Ruhr. Die Summe der Terminüberschreitungen bei den aktuellen Bauprojekten der Stadt beträgt sagenhafte 125 Jahre. In Bochum werden städtische Bauprojekte im Durchschnitt 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant). Zwar wird der Etat für das städtische Personal von 2014 bis 2024 um fast 100 Mio. steigen, schneller und effektiver wird die Verwaltung dadurch aber nicht.

              In kurzer Frist den Anforderungen des Klimanotstands gerecht zu werden und die eklatanten Rückstand auf moderne Städte bei der Stadtentwicklung aufholen kann nur mit hohem Tempo bei Planung und Realisierung der entsprechenden Projekte gelingen, das sollte auch Politik und OB bewusst sein. Trotz der unübersehbaren Dringlichkeit die Versäumnisse der Vergangenheit schnell aufzuarbeiten, ist seitens der Verwaltung keine Bereitschaft zu erkennen die Arbeitsgeschwindigkeit auf das nötige Maß zu erhöhen. Dem Oberbürgermeister fehlt auch hier der Mut die schon lange überfällige Reform der Verwaltung durchzusetzen, um die notwendige Beschleunigung der Verwaltungsabläufe zu bewirken.

              Fehlende Souveränität

              Die Umsetzung vieler zukunftsweisender Projekte und Ideen scheitert zudem daran, dass es dem OB neben Mut an Souveränität mangelt. Überall sieht er bei Projekten die Risiken des Scheiterns, ist zutiefst misstrauisch wie Projekte aufgenommen und wie diese bei den städtischen Beschäftigten, Politik und Bürger*innen ankommen könnten. Zu oft fehlt das Selbstvertrauen, Dinge, die er für nötig hält und von denen er überzeugt ist, mit seiner Person zu verknüpfen, diese auch gegen Widerstände offensiv durchzusetzen, um schließlich mit ihrem Erfolg persönlich punkten zu können.

              Scheinbar wird der OB beständig von der Angst verfolgt, Vorschläge und Ideen, die nicht aus den beiden Parteien kommen, die ihn aufgestellt haben, könnten bei erfolgreicher Umsetzung SPD und Grüne Wählerstimmen kosten. Also werden diese samt und sonders aus rein wahltaktischen Gründen abgelehnt und jede Diskussion darüber aktiv vermieden. Diese irrationale Unsicherheit führt sogar soweit, dass Stadt und OB versuchen auf private Akteure Einfluss zu nehmen, indem sie die Teilnahme von Vertreter*innen der Stadt an Veranstaltungen oder Projekten davon abhängig machen, dass z.B. Vertreter*innen der STADTGESTALTER zuvor wieder ausgeladen werden.

              Die mangelnde Souveränität in der Art und Weise mit Vorschlägen anderer umzugehen, zeigt sich auch in den Ratssitzungen, in denen man beobachten kann wie der OB versucht, immer dann, wenn Argumente gegen die Annahme eines Antrags der Opposition fehlen, die Diskussionen abzuwürgen, oder erst gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Versuch vortragende Personen wenig souverän lächerlich zu machen, ist eine weitere Unart, die den Eindruck erweckt, es ginge ihm nicht um die Stadt, sondern allein um den Wahlerfolg im Wahljahr 2025.

              Souveränen Bürgermeister*innen gelingt es Ideen und Vorschläge, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit der Ideengeber aufzunehmen und sich mit dem Vorantreiben der Realisierung selbst zu profilieren. Sie machen den Erfolg von umgesetzten Vorschlägen zu ihrem Erfolg und präsentieren sich als unabhängige/r nur am Wohl der Stadt interessierte/r erste/r Bürger*in der Stadt.

              Trotzdem Thomas Eiskirch diese Souveränität fehlt, ist anzuerkennen, dass er derjenige ist, der in der Rot-Grünen Koalition immer wieder das Ziel vorgibt, die Stadt für die Zukunft modern aufzustellen.

              Rot-Grüne Ratsmitglieder verstehen sich als verlängerten Arm der Verwaltung

              Denn sonst ist ein politischer Gestaltungswille weder bei SPD noch Grünen zu erkennen. Diesen Part überlassen beide Fraktionen  ganz dem Oberbürgermeister. Die Ratsmitglieder beider Parteien heben dann im Rat die Hand, wenn OB und Verwaltung dies von ihnen erwarten. Die Wortmeldungen im Rat wirken oft wie von der Verwaltung vorformuliert. Die meisten rot-grünen Ratsmitglieder verstehen sich als verlängerter, politischer Arm der Verwaltung.

              Entsprechend waren nennenswerte strategische Initiativen der Rot-Grünen-Koalition bei den grünen Zukunftsthemen Mobilitäts-, Energiewende, Klima- und Umweltschutz in Bochum in den letzten über 20 Jahren nicht festzustellen und sind es auch während der laufenden Wahlperiode nicht Die Politik beider Ratsfraktionen zeichnet sich im Wesentlichen durch aufgesetzte Lobhudelei hinsichtlich der Arbeit der Verwaltung aus und die durchgehende und systematische Abweisung fast sämtlicher Initiativen und Anträge anderer Fraktionen. Folgerichtig brachte die Rot-Grüne Koalition zu den Haushaltsberatungen 2022 selbst nicht einen einzigen eigenen Vorschlag zustande, lehnte aber alle 72 Anträge anderer Fraktionen im Sinne der Verwaltung ab. Diese nur auf den eignen Vorteil bedachte  Politik ist destruktiv und schadet der Stadt.

              Nach 7 Jahren Rot-Grün unter OB Eiskirch ist festzustellen, zu einem nachhaltigen und dauerhaften Aufschwung der Stadt wird es nicht kommen, so lange weiterhin der Mut fehlt, die dafür erforderlichen Veränderungen auf den Weg zu bringen, die Offenheit und Souveränität nicht vorhanden ist Ideen und Vorschläge unabhängig davon zu verfolgen, wer die Ideengeber sind und die Verwaltung nicht in der Lage ist die entsprechenden Veränderungen unbürokratisch, schnell und konsequent umzusetzen.

              10 Jun

              Wie werden sich SPD, Grüne und CDU zur Kommunalwahl 2020 aufstellen?

              Bei der Europawahl am 26.05. wurden die Grünen stärkste politische Kraft in Bochum (Wahlergebnis für Bochum). Das verspricht Spannung für die Kommunalwahl im Herbst nächsten Jahres. Als Partei mit den meisten Stimmen wird von den Grünen erwartet, dass sie einen eigenen Kandidaten oder eine eigene Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeister ins Rennen schicken.

              Ohne Kandidaten für das Amtes des Oberbürgermeister, werden die Grünen deutlich Wähler verlieren

              Das wird schon deshalb erforderlich sein, weil die Bochumer Grünen bisher bei vielen Wählern in dem Ruf stehen, dass sie in Bochum ihre politischen Ziele nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgen, sondern vielmehr nur das zu tun, was die SPD vorgibt, siehe z.B, Verkehrsberuhigung Hans-Böckler-Straße.

              Der WAZ-Journalist Michael Weeke bewertet die politische Arbeit der Grünen vor zwei Wochen so:: “Die anfängliche Dynamik der Grünen” in der Koalition mit der SPD hat “nach Meinung von vielen Beobachtern zuletzt deutlich nachgelassen und wurde zäher, ja bleiern.” (WAZ vom 27.05.19). Diese Einschätzung bestätigt sich, wenn man auf die Verkehrspolitik schaut, bei der von den Grünen in 20 Jahren Koalition mit der SPD kaum Nennenswertes durchgesetzt und erreicht wurde.

              Nur wenn es die Bochumer Grünen bis zur Kommunalwahl 2020 schaffen, den Wählern glaubwürdig zu vermitteln, dass sie besonders in der Umwelt- und Verkehrspolitik ihre Politik auch konkret umsetzen wollen, können sie in der Stadt erneut die Wähler mobilisieren, die auch bei der Europawahl für sie abgestimmt haben. Dazu gehört zwingend ein eigener OB-Kandidat, dem die Wähler zutrauen, dass er als OB besonders die Themen, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz auch wirklich anpackt und die seit 20 Jahren beschworene Wende auch herbeiführen wird. Die Unterstützung des SPD-Oberbürgermeisters bei einer Wiederwahl wäre hingegen das Eingeständnis, dass man sich in Bochum auch nach 2020 dem SPD-Willen unterordnen will und so unambitioniert weiter machen will wie bisher. Dafür aber würden die Grünen nicht gewählt.

              Zudem liegt die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht in der Stadtpolitik zu ganz wesentlichen Teilen beim Oberbürgermeister. Der Stadtrat kann allenfalls über Grundsatzentscheidungen oder eher schwache Kontrollmöglichkeiten auf die Politik des Oberbürgermeisters, der die Geschicke der gesamte Verwaltung der Stadt und städtischen Unternehmen (Sparkasse, Stadtwerke, Bogestra, USB usw.) lenkt, Einfluss nehmen. Würden die Grünen auf die Aufstellung eines eigenen Kandidaten verzichten, würde dies zum Ausdruck bringen, dass die Bochumer Grünen nicht bereit sind, die notwendige Verantwortung zu übernehmen, um die Stadtpolitik in ihrem Sinne in eine neue Richtung zu lenken.

              Ein OB-Kandidat der Grünen, besonders dann, wenn er zwar den Grünen nahe steht, aber kein grünes Parteibuch besitzt, hätte zudem gute Chancen die Oberbürgermeisterwahl zu gewinnen. Besonders dann, wenn er in der Stadt als Persönlichkeit einigermaßen bekannt wäre. Würde der grüne OB-Kandidat dazu noch von anderen Parteien und politischen Gruppierungen unterstützt, hätte er oder sie alle Chancen die Wahl zu gewinnen. Weiterlesen

              08 Jan

              Einkaufszentrum, Telekom-Block und BVZ

              Im Jahr 2017 wird die Stadt voraussichtlich über wesentliche Umgestaltungen der Innenstadt entscheiden, die das Gesicht der City für die nächsten 30 Jahre prägen werden. Die Stadtpolitik stellt die Weichen dafür, in welcher Weise das neue Einkaufszentrum auf dem ehemaligen Justizgelände gebaut wird, was aus dem Telekom-Block wird und wie mit dem BVZ (Bildungs- und Verwaltungszentrum), insbesondere Stadtbücherei und VHS, weiter verfahren werden soll.

              Einkaufszentrum – moderne, offene Bauweise vs. übliche, geschlossene Bauweise

              Stefan Postert, Leiter des Geschäftsbereich Stadtentwicklung der IHK hat bereits 2013 zutreffend festgestellt, dass die Entwicklung der genannten Gebäude und Areale darüber entscheidet, ob die Innenstadt in den nächsten 30 Jahren floriert oder sich der schleichende Niedergang fortsetzt. Gelingt eine attraktive Bebauung und Nutzung der zu entwickelnden Areale, kann so die Zukunft der Innenstadt als lebendiges Zentrum der Stadt gesichert werden. Entstehen neue Bausünden oder Leerstände, wird sich die Innenstadt davon jahrzehntelang nicht erholen.

              Um jeden Preis müssen weitere Fehlplanungen in der Innenstadt vermieden werden, wie sie leider bei innerstädtischen Großprojekten der Vergangenheit regelmäßig vorkamen. Die Ansiedlung von Einkaufszentren ging bisher eigentlich fast immer schief: Man denke an Gerberviertel, Stadtbadgalerie, Drehscheibe, Kortumhaus und Sparkassengalerie. Auch der „Bongard-Boulevard“, unter dem jetzt die Straßenbahnen in einem teuren Tunnel fahren, während die Busse ihn weiter oberirdisch durchfahren, war nicht der große Wurf. Eine drei Etagen tiefe und überdimensionierte Stadt- und Straßenbahn-Station von der man in drei verschiedenen Tunneln zum Hauptbahnhof fahren kann und die chaotische Hans-Böckler-Straße, sind weitere Zeugen vergangener Planlosigkeit bei der Innenstadtentwicklung. Weiterlesen