Vier feste Termine pro Jahr gibt es in der Schweiz, an denen die Menschen über Angelegenheiten ihrer Stadt oder Gemeinde abstimmen. So funktioniert echte Bürgerbeteiligung. Ein Vorbild für Bochum?
Soll eine Schule erweitert werden? Soll Bauland zum Naherholungsgebiet umgewandelt werden? Soll eine Tempo 30 in eine 40er-Zonen umgewandelt werden? Soll auf einer Schule eine PV-Anlage errichtet werden? Das sind typische Fragen, die den Bürgern und Bürgerinnen in Schweizer Gemeinden und Städten zur Abstimmung vorgelegt werden (Volksabstimmungen Kanton Zürich)
Vorbild Schweiz
An vier schweizweit festgelegten Terminen im Jahr, wird über Volksinitiativen und Vorlagen des Stadt- oder Gemeinderats abgestimmt. Bei Volksinitiativen sind es Bürger*innen die die Initiative ergreifen, um die die Bürger*innen über eine Frage bzw. Angelegenheit abstimmen zu lassen. Volksinitiativen sind deutschen Bürgerbegehren vergleichbar.
Zusätzlich legt der Stadt- oder Gemeinderat in der Schweiz den Bürger*innen selbst Vorlagen zu Entscheidung vor. Solche Vorlagen sind verpflichtend, wenn für Bauvorhaben z.B. höhere Kredite aufgenommen werden müssen. Möglich ist auch, dass der Rat den Bürger*innen freiwillig Entscheidungen überträgt. Letzteres entspricht den deutschen Ratsbürgerentscheiden. Die aber in Deutschland nur ganz selten, in Bochum noch nie beschlossen wurden.
Traditionell versteht sich die Bochumer Politik als einzige Entscheidungsinstanz in der Stadt. Man sieht keinen Anlass, die Bürger und Bürgerinnen entscheiden zu lassen, man traut es ihnen nicht zu, sieht nur sich zur Entscheidung auserwählt und lässt die Menschen in der Stadt daher außen vor.
Eine Verpflichtung bestimmte Entscheidungen den Bürgern und Bürgerinnen gibt es in Deutschland und damit auch in Bochum nicht.
Wirkung von Bürgeerbeteiligung
Volksabstimmungen bzw. Bürgerentscheide haben besonders zwei positive Effekte für eine Stadt oder Gemeinde: Die Menschen fühlen sich mitgenommen und identifizieren sich mehr mit ihrer Stadt. Zudem beschäftigen sie sich mehr mit den anliegenden politischen Themen, weil sie sich für eine Entscheidung darüber informieren müssen. Die Haltung gegenüber der Stadt- und Stadtgesellschaft verändert sich. Der Satz “Frage nicht, was deine Stadt für dich tun kann, sondern was du für deine Stadt tun kannst” (frei nach John F. Kennedy) bekommt erst dann entscheidende Relevanz, wenn es den Bürger*innen auch wirklich möglich ist, über Stadtangelegenheiten mitzuentscheiden.
Echte Bürgerbeteiligung gibt es in Bochum bisher nicht
Diese Möglichkeit besteht bisher in Bochum nicht. Dass in Stadtverwaltung und Politik bestehende Desinteresse an Bürgerbeteiligung zeigt sich besonders deutlich auf der Bürgerbeteiligungsplattform bochum-mitgestalten.de Projekte, bei denen die Bürger*innen wirklich aktiv mitgestalten können, gibt es nur sehr wenige. Alibimäßig wird stattdessen auf Beteiligungen- und Veranstaltungen hingewiesen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Stadt durchgeführt werden müssen oder auch ohne die Plattform stattfinden würden (Förmliche Beteiligung Änderung Flächennutzungsplan, Stadtteilspaziergänge, Bürgeranhörungen Lärmaktionsplan, Stadtteilkonferenz).
Bürgerbeteiligungsplattform in Bochum ist bisher ein Flop
Im Prinzip sollte die Bürgerbeteiligung eigentlich laufen wie beim Beteiligungsprojekt “Pocket Parks”), bei dem die Bürger*innen über bochum-mitgestalten.de Flächen für neue Pocket Parks vorschlagen konnten. So werden jetzt 20 neue Pocket-Parks geschaffen, von denen immerhin 9 durch Bürger*innen angeregt wurden (Vorlage 20240611)
Negativ anzumerken ist allerdings, die Vorschläge der Verwaltung (Amt und Projektteam) wurden den Bürger*innen über die Bürgerbeteiligungsplattform nicht zur Diskussion gestellt, ebenso wenig wie die Parkvorschläge der Politik. Der Oberbürgermeister versuchte sogar aktiv zu verhindern, dass Vorschläge der STADTGESTALTER den Bürger*innen über die Plattform zur Diskussion gestellt werden, es wurde angedroht den eingebrachten Vorschlag zu löschen (Propstei-Park).
Echte Bürgerbeteiligung erfordert, dass nicht nur die Vorschläge der Bürger*innen, sondern alle zur Diskussion gestellt werden und die Menschen in der Stadt auch eine Möglichkeit erhalten diese differenziert zu bewerten und dies nicht allein der Verwaltung vorbehalten bleibt.
Das eigentliche Problem besteht jedoch bereits darin, dass Verwaltung und Politik bisher nicht wirklich bereit sind echte Bürgerbeteiligungsprojekte auf der Plattform zur Diskussion zu stellen. Die mangelnde Qualität der Bürgerbeteiligung wie bei dem Projekt “Pocket Parks” kommt dann noch erschwerend hinzu.
Mehr Bürgerentscheide stäken die Stadtgesellschaft
Bürgerbeteiligung ist in Bochum also nach wie vorher mehr Alibi als echte Eibindung der Bürger*innen in Angelegenheiten, die sie direkt betreffen. Dabei könnte Bochum dem Vorbild der Schweiz folgen. In jedem Quartal könnte die Stadt den Bürger*innen zu einem festgelegten Termin eine Reihe Fragen und Angelegenheiten zur Abstimmung vorlegen. Dinge die nur einen Stadtbezirk betreffen würden nur dort zur Entscheidung gestellt, über stadtweit relevante Entscheidungen würden alle Bürger und Bürgerinnen abstimmen. Dazu können die Stadtbewohner*innen angeregt werden, selbst Fragen zur Entscheidung stellen zu lassen.
So wäre zum Beispiel vorstellbar, dass von den Bürger*innen und nicht vom Stadtrat direkt entschieden wird, ob die Stadt einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten anstellen, ob die Kreuzung vor Rietkötter zu einem Platz umgestaltet werden, ob es eine moderne ÖPNV-Verbindung zwischen Ruhr Park und Innenstadt geben oder ob die Flächenversiegelung in Bochum gestoppt werden soll.
Diese Möglichkeiten der Mitentscheidung und das stadtweite diskutieren von zu treffenden Entscheidungen würde die Demokratie in der Stadt stärken und die Stadtpolitik auf eine breitere Basis stellen. Sicher kommt es bei Bürgerentscheiden wie sonst in der Politik zu Entscheidungen, die Stadt und Bewohner*innen später bereuen. Daraus lernt die Stadtgesellschaft und kann solche Entscheidungen durch neue Abstimmungen revidieren. Auch das gehört zur Demokratie dazu.
Bürgerbeteiligung sollte man als andauernden Lernprozess für Bürger*innen genauso wie für Politik und Verwaltung verstehen. Wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen, verbessert das den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Das sollte das Ziel sein.
Um die Beteiligung an stadtpolitischen Themen zu verbessern, müssen Bürger und Bürgerinnen mit Politik und Verwaltung an einen Tisch. Nur so können Leitlinien festgelegt werden, wie die Menschen zukünftig bei städtischen (Bau-)Vorhaben mitwirken und mitentscheiden können. Dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung so organisiert, wie ihr das am besten passt, ist zu wenig. Die STADTGESTALTER schlagen einen Bürgerbeteiligungsbeirat vor.
Im November und Dezember 2022 forderte die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürgern auf, Vorschläge zu Straßen einzureichen, auf denen die Geschwindigkeit reduziert werden sollte. Es gingen 121 Vorschläge ein – 114 wurden abgelehnt (WAZ vom 15.01.2024). So funktioniert Bürgerbeteiligung oft in Bochum. Bürger dürfen Vorschläge machen, die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, heftet sie ab und macht dann doch, was sie will.
Schlechte Bürgerbeteiligung fördert Bürgerfrust und Politikverdrossenheit
Die Bürger*innen fühlen sich übergangen und fragen sich, warum sie sich überhaupt beteiligt haben. Auf diese Weise durchgeführte Bürgerbeteiligung führt letztlich nur zu Bürgerfrust und Politikverdrossenheit. Populisten nutzen die so entstehende Stimmung aus und haben leichtes Spiel.
Mehr Bürgerbeteiligung wird auf dem Papier zwar von allen politischen Gruppierungen gefordert. In der Realität tut man sich damit in Bochum aber schwer. Das liegt insbesondere am Selbstverständnis der Parteien. So betonen zum Beispiel Oberbürgermeister sowie SPD und Grüne bei jeder Gelegenheit, dass sie diejenigen sind, die gewählt wurden, um in der Stadtpolitik zu entscheiden und die Bürger*innen, daher dort nichts zu entscheiden hätten.
Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es eigentlich das Ziel von Demokratie ist, dass die Bürger*innen möglichst viel direkt selbst entscheiden und gewählte Vertreter*innen, die für die Bürger*innen entscheiden, insbesondere deswegen erforderlich und sinnvoll sind, weil das organisatorisch am besten praktikabel ist. Da ändert aber nichts an dem demokratischen Ziel, dass da, wo direkte Entscheidungen möglich sind oder Entscheidungen unter Mitwirkungen von möglichst vielen Bürger*innen machbar sind, man dies entsprechend ermöglichen sollte.
Bürgerbeteiligung ist Sache von Politik, Verwaltung und Bürger*innen
Es ist also eigentlich Sache der Politik, sich zu überlegen, wie sie die Bürger*innen sinnvoll in die stadtpolitischen Entscheidungsprozesse einbinden kann und ihnen dort Mitwirkung ermöglicht oder welche Entscheidungen sie gegebenenfalls den Bürger*innen direkt überlässt. Allerdings verstehen sich insbesondere SPD und Grüne im Stadtrat nicht als diejenigen, die die Staatspolitik bestimmen und gestalten, sondern sehen sich als verlängerter Arm der Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet die Vorlagen, die bestimmen, welche Politik die Stadt verfolgt, Rot und Grün sehen ihre Aufgabe darin, diesen Vorschlägen im Stadtrat die zur Umsetzung nötige Mehrheit zu verschaffen.
Entsprechend diesem Selbstverständnis ist es in Bochum auch nicht die Politik, die vorschlägt, wie Bürgerbeteiligung zukünftig organisiert werden soll, sondern die Verwaltung (Verwaltungsvorlage: Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum) Die Politik war nicht mal an der Erarbeitung der Verwaltungsvorlage beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, will die sich möglichst unverbindliche Regelungen geben, wie sie nach Bedarf Bürgerbeteiligung organisieren kann, die sie in ihren Abläufen und Entscheidungen möglichst wenig stört, aber immer den Hinweis zulässt, man habe die Bürger*innen informiert, sie angehört und mit Ihnen gesprochen, ehe man verwaltungsintern entschieden hat, was für die Stadt das Beste ist.
Diesem Verständnis folgend hat sich die Stadtverwaltung vor der Erarbeitung der jetzt vorgelegten Eckpunkte zwar mit Bürger*innen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung engagieren (u.a. mit Vertreter*innen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung), in mehreren Gesprächen ausgetauscht, an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt hat sie die Bürger*innen allerdings nicht.
Zwischen 2019 und 2022 hat es einen Diskussionsprozess von diversen Gruppen und der Verwaltung um die Einführung einer erweiterten Bürgerbeteiligung gegeben. Dann aber zog sich die Stadtverwaltung aus dem Prozess zurück, um zunächst intern über das Thema zu beraten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte wurden dann ohne Beteiligung von Bürger*innen und Politik hinter den verschlossen Türen der Verwaltung erarbeitet. Einen weiteren Dialog mit den an dem vorherigen Diskussionsprozess Beteiligten gab es nicht („Bürgerbeteiligung“ soll plötzlich ganz schnell gehen). Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen die Eckpunkte in der Sitzung des Stadtrats am 01.02.2024, wie bei Beschlussvorlagen der Verwaltung in Bochum üblich, von der Rot-Grünen-Mehrheitskoalition ohne jede politische Beteiligung an der Erarbeitung durchgewunken werden.
Die STADTGESTALTER halten die Eckpunkte für zu schwammig und vage. Dass mit den Eckpunkten eine echte Verbesserung der Bürgerbeteiligung bewirkt werden kann, halten die STADTGESTALTER nicht für möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Verwaltung, Politik und Bürger*innen gemeinsam konkrete Leitlinien erarbeiten, die verbindlich vorgeben, wie Bürgerbeteiligung in Bochum zukünftig zu organisieren ist.
Die STADTGESTALTER schlagen daher vor, dass der Stadtrat einen Bürgerbeteiligungsbeirat mit Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen, der Verwaltung und ausgelosten Bürger*innen bildet, im dem gemeinsam Leitlinien für die zukünftige Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ein solcher Beirat soll dann zukünftig die Leitlinien evaluieren und weiterentwickeln, erster Ansprechpartner für Bürger*innen in Sachen Bürgerbeteiligung sein und über die Organisation von Beteiligungsprozessen bei komplexen Vorhaben beraten. Was ein solcher Beirat tut und wie er funktioniert, kann man sich in Bonn anschauen, wo das Gremium bereits seit 2016 besteht (Beirat Bürger*innenbeteiligung).
Die jetzt von der Verwaltung vorgelegten Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung können Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung der Leitlinien sein, mehr aber nicht. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung müssen von Politik, Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam erarbeitet werden. Das ist nicht ohne ein gemeinsames Gremium möglich.
Grundsätzlich sehen die STADTGESTALTER Bürgerbeteiligung als einen Prozess an. Damit Bürger*innen sich optimal und wirksam beteiligen können, muss ihr Interesse an Stadtpolitik geweckt werden und müssen sie spüren, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und etwas bewirkt.
Ziel sollte es sein, immer mehr Menschen zu gewinnen, die sich für die Stadt engagieren und bei stadtpolitischen Themen mitreden wollen. Stadtpolitische Themen sind allerdings teilweise sehr komplex. In solchen Fällen erfordert Mitwirkung Erfahrung und spezielles Wissen. Auch bei der Bürgerbeteiligung gibt es einen Lernprozess. Es lohnt sich also mit Beteiligungsthemen zu beginnen, die bei den Bürger*innen vor der Haustür liegen, zum Beispiel die Anwohner*innen intensiv an Neu- und Umgestaltungsprojekten von Wohnstraße und -umfeld zu beteiligen, um dann den Bürger*innen sukzessive auch bei komplexeren Entscheidungen eine Mitwirkung zu ermöglichen. Diesen Prozess sollte der Bürgerbeteiligungsbeirat aktiv unterstützen und begleiten.
Eine weitere Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirats ist nach Ansicht der STADTGESTALTER, dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung von Beteiligungsverfahren bevorzugt externe Büros beauftragt werden. Verwaltung und Bürger*innen verfolgen nicht selten gegensätzliche Interessen. Führt die Verwaltung die Bürgerbeteiligung durch, neigt sie dazu, das Verfahren so zu organisieren und zu steuern, dass ihre Interessen gegenüber denen der Bürger*innen durchgesetzt werden. Dem kann vorgebeugt werden, wenn ein unabhängiges Büro das Verfahren durchführt und den Anliegen und Interessen der Bürger*innen angemessen Raum und Gewicht verschafft.
Vorhabenliste und digitale Bürgerbeteiligungsplattform (bochum-mitgestalten.de)
Dass allerdings auch fast ein Jahr nach dem Start der Plattform nur zwei Randthemen zur aktuellen Beteiligung angeboten werden, ist enttäuschend. Zumal bei beiden Themen (Älterwerden und Bochum App) die Beteiligung über eine Umfrage und die Möglichkeit der Abgabe von Anregungen nicht hinausgeht. Wie wenig die Verwaltung die Plattform nutzt, belegt, dass ihr Interesse an ernsthafter Bürgerbeteiligung eher gering ist. Aufgabe des Bürgerbeteiligungsbeirates sollte es somit ebenfalls sein, die Consul-Plattform zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung diese zukünftig intensiv nutzt.
Die Aufgaben eines neu zu schaffenden Bürgerbeteiligungsgremiums sind also vielfältig. Eine Bürgerbeteiligung zu schaffen, die den Namen verdient und Menschen animiert sich an Stadtpolitik zu beteiligen, erscheint ohne die Schaffung des vorgeschlagenen Beirats oder eines vergleichbaren Gremiums nicht möglich. Entsprechend werden die STADTGESTALTEER zur Ratssitzung am 01.02.2024 die Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbeirats beantragen.
Mit großen Ambitionen gestartet, entwickelt sich die Bochum Strategie leider immer mehr zu einem Marketingprojekt. Die neuen Kernaktivitäten sind wenig innovativ und haben kaum strategischen Wert. Mut und Kreativität scheinen die Stadtstrategen verlassen zu haben.
Eigentlich sollten im Rahmen der Bochum Strategie in jedem Jahr 25 Kernaktivitäten auf den Weg gebracht werden, um die Stadt in den fünf Kernkompetenzen der Strategie (Vorreiterin modernen Stadtmanagements, Großstadt mit Lebensgefühl, Hotspot der Live-Kultur, Talentschmiede im Ruhrgebiet, Shootingstar der Wissensarbeit) weiter voranzubringen.
2023 wird es statt 25 jedoch nur 12 neue Kernaktivitäten geben. Als Hauptgrund wird genannt, die Verwaltung soll neben den bereits angestoßenen laufenden Kernaktivitäten nicht mit neuen Projekten überlastet werden. Die Überlegung in 2023 lieber 12 neue qualitativ hochwertige Kernaktivitäten zu starten als 25 beliebige, für deren konsequente Umsetzung das Personal fehlt, ist nachvollziehbar und richtig. Allerdings ist die strategische Qualität der jetzt neu vorgeschlagenen 12 Kernaktivitäten überraschend dürftig (Vorgang 20231337).
Was macht gute Kernaktivitäten aus?
Die Qualität der Kernaktivitäten lässt sich nach fünf Kriterien bewerten:
Potenzial – Ziel jeder Kernaktivität ist, mindestens eine der fünf besonderen Kompetenzen der Stadt nachhaltig zu stärken. Das Projekt, das sich hinter der Aktivität verbirgt, sollte also geeignet sein, die Stadt in dem Bereich, dem diese zugeordnet ist, relevant und sichtbar deutlich voranzubringen. Es reicht nicht aus, wenn der zu erwartende Effekt eher gering bis kaum wahrnehmbar ausfällt.
Vorreiter – Im Idealfall sollte die Stadt mit der Kernaktivität ein Feld besetzen, dass bisher in anderen deutschen Großstädten noch nicht beackert wird. Mit dem Projekt sollte die Stadt eine Vorreiterrolle übernehmen, die auch in den Medien als solche wahr genommen wird.
Neuheit – Mit Kernaktivitäten sollten neue Projekte angestoßen werden, die es bisher in der Stadt noch nicht gibt. Bereits laufende Projekte formal zu Kernaktivitäten zu machen, spart der Verwaltung zwar Arbeit, bedeutet aber letztlich nur eine Vermarktung der Projekte unter dem Label “Bochum-Strategie”. Es spräche nichts dagegen solche Projekte mit dem Label “supported by Bochum-Strategie“ auszuzeichnen, den Wert von echten Kernaktivitäten haben sie aber nicht.
Umfang – Eine Aktivität, die im Rahmen der Projekte aufgenommen werden soll, sollte einen relevanten Umfang haben, um das verfolgte strategische Ziel auch zu erreichen. Die Schaffung einer Personalstelle zur Koordinierung von Maßnahmen, die Einrichtung von Gesprächs- und Arbeitskreisen oder der bloße Aufbau einer Internetseite stellt keine echte Kernaktivität dar. Kernaktivitäten sollten zum einen immer eine reale Maßnahme darstellen, nicht nur deren Koordinierung oder Abstimmungsrunden dazu. Es sollte sich auch nicht nur um eine simple Arbeitstätigkeit handeln, die sich binnen weniger Wochen umsetzen lässt.
Substanz – Aktivitäten, die ohnehin aufgrund von geltenden oder zu erwartenden rechtlichen Vorgaben von der Stadt umgesetzt werden müssen oder in anderen Städten oder Unternehmen bereits gängige Praxis sind, sollten keine Kernaktivitäten sein, ihnen fehlt die erforderliche strategische Substanz. Solche Aktivitäten werden nicht aus strategischen Gründen angegangen, sondern weil der Gesetzgeber die Umsetzung verlangt oder sie bereits allgemein üblich sind.
Prüft man die von der Verwaltung vorgeschlagenen 12 neuen Kernaktivitäten (Vorgang 20231337) anhand der beschriebenen fünf Kriterien, ist das Ergebnis leider ernüchternd. Zwar ist das Ziel aller 12 Aktivitäten ohne Ausnahme verfolgenswert und spricht gegen ihre Umsetzung im Prinzip nichts, jedoch erfüllen die meisten die Anforderungen für eine Kernaktivität nicht.
Moderne Arbeitswelten@Stadt Bochum (Steckbrief) – Arbeits- und Büroräume der Stadt Bochum sollen so gestaltet und ausgestattet werden, dass die Beschäftigten dort gerne und kreativ arbeiten können.
Zum einen ist diese Aktivität der Stadt nicht neu, sondern wird bereits seit ein paar Jahren verfolgt, zum anderen ist sie in Unternehmen bereits seit langem üblich. Dass andere Städte in diesem Bereich bisher nur selten modern aufgestellt sind, kann Bochum in diesem Bereich nicht zum Vorreiter machen. Qualität von Arbeitsumfeld und –bedingungen sind am in Deutschland von Arbeitgebern üblicher Weise angebotenen Standard zu messen, nicht selektiv an den bei öffentlichen Arbeitgebern vorzufindenden Zuständen.
Das Projekt erfüllt die Bedingungen an Kernaktivitäten bei den Kriterien Neuheit und Vorreiter somit nicht. Auch fehlt die Substanz. Es wird ohnehin nur das gemacht, was eigentlich schon üblich ist.
Das Projekt, könnte als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet werden, als echte Kernaktivität taugt es eigentlich nicht.
mission solar – Unsere Gebäude haben mehr drauf! (Steckbrief) Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen städtische Freiflächen und Gebäudedächer mit Solaranlagen bestückt werden.
Auch diese Aktivität läuft bereits und die Umsetzung dieser Maßnahmen hätte gemäß Klimaschutzkonzept schon seit Jahren voran getrieben werden müssen. Auch ein Solarkataster und eine Studie zum Solarpotenzial (Energieatlas NRW) gibt es schon. Ebenso werden entsprechende Aktivitäten in allen deutschen Städten und Gemeinden gleichermaßen verfolgt.
Die Aktivität macht Bochum also weder zum Vorreiter in Sachen Photovoltaik, noch ist sie neu oder hat die für eine Kernaktivität nötige Substanz. Hier wird getan, was der Gesetzgeber in Kürze ohnehin vorschreiben wird.
Drei der fünf Kriterien erfüllt das Projekt also nicht, es wäre aber geeignet als “supported by Bochum-Strategie“ ausgezeichnet zu werden.
Bochum zählt zu den ersten deutschen Städte die CONSUL als digitale Bürgerbeteiligungsplattform etabliert. Um die Bürgerbeteiligung auf ein neues Niveau zu heben, ist aber mehr erforderlich als diese Software einzuführen. So fehlt der Stadt z.B. ein zeitgemäßer Beteiligungsprozess bei städtischen Bauvorhaben. Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie behinderten Menschen ist ausbaufähig.
Würde die Kernaktivität generell eine bessere Beteiligung der Bürger*innen zum Ziel haben, hätte sie das Potenzial für eine echte Kernaktivität, nur die Einführung von CONSUL erfüllt die Kriterien Neuheit und Substanz jedoch nicht.
Bochumer Wärmewende (Steckbrief) – Bei diesem Projekt sollen Vertreter*innen von Stadt Bochum, Stadtwerken und der Bochumer Wohnungswirtschaft in einem Arbeitskreis sich zur Wärmewende austauschen und gemeinsame Pilotprojekte planen.
Bei der Wärmewende liegt die Stadt wie fast alle deutschen Städte und Gemeinden weit hinter den in Sachen Klimaschutz erforderlichen Stand zurück. Eine erforderlich Kernaktivität wäre die konkrete Planung und der Bau eines Nahwärmenetzes mit Erschließung geothermischer Wärmequellen. Die bloße Gründung eines Bündnisses bzw. eines Arbeitskreises zur Planung von ersten Pilotprojekten bleibt weit hinter den Anforderungen an Kernaktivitäten zurück. Eine Vorreiterrolle nimmt Bochum mit der Aktivität ebenfalls nicht ein. Es wird eine vom Umfang her kleiner Teilaspekt der Wärmewende angegangen, entsprechend gering ist auch das Potenzial der Aktivität.
Verwenden statt verschwenden – Nachhaltige Lebensmittelnutzung (Steckbrief) – Mit dieser Aktivität soll eine Strategie entwickelt werden, wie Lebensmittelverschwendung verhindert wird bzw. nicht genutzte Lebensmittel einer sinnvollen Nutzung (Zweitverwertung) zugeführt werden können, z.B. für bedürftige Menschen.
Möglichkeiten Lebensmittelverschwendung einzudämmen und nicht genutzte Lebensmittel einer Zweitverwertung zuzuführen liegt zu einem wesentlichen Teil nicht in der Hand der Stadt. Akteure sind im Bereich Verkauf und Herstellung von Lebensmitteln andere. Der Handlungsspielraum der Stadt ist auf Apelle, Information und Vernetzung der Akteure begrenzt. Das Potenzial mit städtischen Aktivitäten in diesem Bereich etwas zu bewirken ist somit relativ gering und hat kaum mehr als symbolischen bis informativen Charakter.
Die Kernaktivität ist schon aufgrund der sehr begrenzten städtischen Handlungsmöglichkeiten nicht geeignet, dass sich die Stadt damit als Vorreiter profiliert. Entsprechend gering ist das Potenzial, mit der Aktivität die Kernkompetenz „Großstadt mit Lebensgefühl“ relevant zu stärken.
Bermuda3Eck 4.0 (Steckbrief) – Mit der Interessengemeinschaft Bermuda3Eck (ISG) soll eine neue Entwicklungsvereinbarung zur Zukunftssicherung des 3Ecks geschlossen werden und für das 3Eck die Stelle eines/r Quartiersmanager*in geschaffen werden.
Die Schließung einer neuen Entwicklungsvereinbarung stellt eigentlich Tagesgeschäft der Stadt bzw. der städtischen Wirtschaftsentwicklung dar. Mit der bloßen Einstellung eines/r Quartiersmanager*in wird noch keine positive Entwicklung bewirkt.
Dagegen wäre eine echte Kernaktivität z.B. die Schaffung der Victoria-Promenade (Neues City-Highlight: Viktoria-Promenade vom Rathaus zum Schauspielhaus). Eine solche Aktivität könnte insbesondere hinsichtlich Umfangs, Potenzial und Substanz die Anforderungen an eine Kernaktivität erfüllen, die bloße Einstellung eines/r Quartiersmanager*in und der Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung ist hingegen dazu nicht geeignet. Die Überschrift der Aktivität als “Bermuda3Eck 4.0” ist irreführend.
Erinnern statt vergessen – Erinnerun–gskultur und Stadtgeschichte (Steckbrief) – Stadtgeschichte soll im öffentlichen Raum durch Forschungs- und Vermittlungsprojekte durch Erinnerungsorte sichtbarer werden, Dazu soll beim Stadtarchiv eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.
Auch eine solche Aktivität ist nicht neu, in der Stadt entstehen seit Jahren neue Erinnerungsorte, derzeit am ehemaligen Zwangsarbeiterlager Bergener Straße, auf Friedhöfen und durch den „Stelenweg“, der die Geschichte des jüdischen Lebens in Bochum dokumentiert. Auch in diesem Fall soll also eine schon seit Jahren laufende Aktivität zu einer Maßnahme der Bochum-Strategie deklariert werden.
Die vorhandenen Aktivitäten sind durchaus geeignet als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet und ausgebaut zu werden. Um eine echte Kernaktivität handelt es sich aber nicht. Mit dieser Aktivität wird die Stadt nicht zum Vorreiter in Sachen Erinnerungskultur, zudem fehlt es sowohl an Umfang, Substanz und Neuheit. Anders sähe es aus, wenn sich die Stadt Bochum entschließen würde, ein zentrales innovatives ggf. immersives Museum für städtische Geschichte z.B. im Schlegelturm zu schaffen.
Digitale Musikschule im Haus der Musik (Steckbrief)- Die Musikschule, die in ein neues Gebäude umzieht, soll in jeglicher Hinsicht digital werden.
Die Digitalisierung aller Bereiche der Stadt sollte für die Verwaltung schon lange eine Selbstverständlichkeit sein. Zieht die Musikschule in ein neues Gebäude um, dann ist es erst recht selbstverständlich, dass hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Schule digital und zeitgemäß aufzustellen. Einer eignen Kernaktivität bedarf es zur Umsetzung dieser Selbstverständlichkeit nicht.
Mit Digitalisierung kann die Stadt keine Vorreiterrolle einnehmen. Eine digitalisierte Verwaltung ist mittlerweile Standard. Die Bürger*innen erwarten digitalisierte Angebote. Diese nicht zur Verfügung zu stellen, stößt auf Unverständnis und wird als rückständig empfunden.
Der Kernaktivität fehlt es an Potenzial und Substanz, sie ist nicht neu und mit ihr kann sich die Stadt auch nicht als Vorreiter profilieren.
Gute Erziehung – Nachwuchskräfte gewinnen, Profis halten (Steckbrief). Mit der Aktivität sollen Fachkräfte an den Bochumer Kitas gewonnen bzw. In der Stadt gehalten werden, um dort die Betreuungssituation zu verbessern. Dazu soll mehr informiert, genetworkt und die Aus- und Fortbildungsangebote ausgebaut werden. Das ist weder neu noch innovativ. Ob mit diesen Maßnahmen das Ziel erreicht werden kann, ist zudem zu bezweifeln.
Die Arbeitslosigkeit betrug in Bochum 2022 im Schnitt 8,6 %. Das sind 3,1%P mehr als in Deutschland insgesamt. Das Potenzial, um neue Arbeitskräfte zu gewinnen ist in Bochum also vorhanden. Um mehr Menschen zu ermöglichen, mit einem geeigneten Schulabschluss einen Beruf wie der eine/s Erzieher*in zu ergreifen, müsste allerdings insbesondere die Schulbildung in der Stadt verbessert werden. Hier liegt das eigentliche Problem. An diesem geht die Kernaktivität jedoch vorbei.
Potenzial und Substanz der Kernaktivität sind gering, sie ist weder neu, noch wird die Stadt mit ihrer Realisierung in irgendeiner Weise zum Vorreiter.
Es fehlt dagegen eine Kernaktivität “Kindern mehr Chancen und Teilhabe durch bessere Schulbildung ermöglichen”.
Vital. Digital. Bochumer Senior*innenportal (Steckbrief). Mit dieser Kernaktivität sollen die Angebote für Senior*innen, die bisher nur analog auf Papier verfügbar sind, digital auf einer eigenen Internet-Seite verfügbar gemacht werden.
Ein solches Projekt setzen versierte IT-Spezialisten in wenigen Wochen um. Schon der Umfang der Aktivität rechtfertigt nicht, eine eigene Kernaktivität dafür ins Leben zu rufen. Ebenfalls sollte es heute üblich sein, dass alle Angebote für Senior*innen auf einer zentralen Seite über das Internet auffindbar sind. Als Vorreiter kann sich die Stadt mit so einem Projekt nicht präsentieren. Einen nennenswerten Effekt auf das Lebensgefühl in der Stadt ist von dem Portal ebenso wenig zu erwarten.
Inkubator Grüne Chemie (Steckbrief) – Die Ruhr-Universität Bochum baut derzeit einen F&E-Inkubator aus dem Bereich Chemie auf („start4chem“), um wissenschaftliche Forschungsergebnisse aus der Grünen Chemie in Gründungsvorhaben umzusetzen. An diesem Projekt will sich die Stadt unterstützend beteiligen.
Bei diesem Projekt handelt es sich somit um eine klassische Aktivität, die geeignet ist als “supported by Bochum-Strategie“ gekennzeichnet und unterstützt zu werden. Die Anforderungen an eine echte Kernaktivität erfüllt das Projekt hingegen nicht. Es handelt sich weder um eine neue Aktivität, die im Rahmen der Bochum-Strategie initiiert wurde, noch verfügt sie über die erforderliche Substanz. Das entsprechende Gründungen von der Wirtschaftsentwicklung gefördert und begleitet werden, sollte selbstverständlich sein, auch dass die Wirtschaftsentwicklung dabei Fachbereich spezifische Schwerpunkte bildet.
Gekommen um zu bleiben – Neue Einwohner*innen für Bochum (Steckbrief) – Mit dieser Aktivität soll die Anzahl von Zugezogenen in den Bochumer Arbeitsmarkt, derer, die in Bochum eine Ausbildung machen oder hier studieren sowie derer, die dauerhaft in Bochum bleiben, gesteigert werden.
Für die Umsetzung dieser Kernaktivität fehlt die grundlegende Voraussetzung. Die Bochumer Verwaltung müsste so aufgestellt sein, dass sie die Grundlagen schafft, dass Menschen aus anderen Ländern und Städten nach Bochum kommen und hier bleiben wollen. Das ist bisher nicht der Fall. Die Bearbeitungszeiten im Ausländerbüro sind unzumutbar lang. Eine respektvolle Behandlung ist nicht festzustellen. Der Wille, die Zustände verbessern zu wollen, ist nicht erkennbar. Die Verwaltung ist bereits mit der Bewältigung der aktuellen Aufgaben hoffnungslos überfordert (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).
Im Ergebnis werden in Bochum entgegen dem Landestrend nicht mehr, sondern immer weniger Menschen eingebürgert (WAZ vom 21.03.23). Die Bearbeitungszeit der Anträge dauert derzeit 18 Monate. Wer eingebürgert wurde, will häufig nur noch aus Bochum weg. Die schlechte Behandlung durch die Behörden schreckt die Menschen ab, in der Stadt zu bleiben. Die Art und Weise wie die Stadt die Probleme im Ausländerbüro behandelt, lässt nur den Schluss zu, dass sie am Zuzug von Menschen nach Bochum nicht ernsthaft interessiert ist.
Ohne dass in der Stadtverwaltung die Bereitschaft erkennbar ist, dass sie das mit der Aktivität verfolgte Ziel ernsthaft mittragen, ergibt es wenig Sinn eine entsprechende Kernaktivität auf den Weg zu bringen.
Potenzial: keine Bewertung Vorreiter: keine Bewertung Neuheit: keine Bewertung Umfang: keine Bewertung Substanz: keine Bewertung
Stadtstrategen mutlos und wenig kreativ
Insgesamt erfüllen also alle 12 vorgeschlagenen Projekte nicht die Anforderungen, die an Kernaktivitäten gestellt werden sollten. Die meisten Kernaktivitäten sind nichts mehr als bereits laufende Maßnahmen, die mit dem Label “Bochum Strategie” versehen werden sollen. Dazu werden Aktivitäten, die die Stadt ohnehin verfolgen muss, als strategisch ausgewiesen (PV-Mission, Wärmewende, Digitalisierung) und kleine Maßnahmen werden zu Kernaktivitäten aufgeblasen (Bermuda3Eck 4.0, Senior*innenportal).
Offenbar sind Stadt, Politik und Oberbürgermeister Mut und Innovationskraft abhanden gekommen, Kernaktivitäten auf den Weg zu bringen, die wirklich die Stadt voranbringen und mit denen sich die Stadt als echter Vorreiter profilieren könnte. Kernaktivitäten vom Kaliber “Haus des Wissens” sucht man unter den 12 vorgeschlagenen Aktivitäten vergeblich. Dabei gibt es in Bochum durchaus innovative Ideen mit Alleinstellungsmerkmal, die das Potential für durchschlagende Kernaktivitäten hätten, zum Beispiel:
Es ist Zeit die Bochum-Strategie wieder auf Kurs zu bringen. Das Ziel sollte nicht sein, bereits laufende, wenig ambitionierte Maßnahmen unter dem Namen “Bochum Strategie” zu vermarkten. Vielmehr sollten im Rahmen der Bochum-Strategie einzigartige, ehrgeizige und innovative Kernaktivitäten initiiert und hochgesteckte Ziele verfolgt werden. Die Bochum-Strategie sollte zeigen, 08/15 kann jeder, Bochum kann mehr.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt fest, der Versuch von OB und Verwaltung sowie Teilen der Politik die Befassung des Rats und seiner Ausschüsse mit Anregungen und -Beschwerden von Einwohnern und Einwohner*innen einzudämmen, ist rechtswidrig.
Wieder zeigt sich, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Teilen des Rates wie der Verwaltung offenbar ein gesundes Rechtsempfinden fehlt einzuschätzen, wie sie mit den Rechten von Einwohnern und Einwohnerinnen umgehen können, ohne gegen Gemeindeordnung und grundlegende demokratische Rechte bürgerlicher Partizipation zu verstoßen. Wieder musste ein Gericht einschreiten, um die Rechte der Einwohner*innen zu wahren.
Bochumer Politik schätzt Rechtslage immer wieder falsch ein
Schon bei den rechtlichen Einschätzungen zu der beabsichtigten Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Die Rettung des Wahlrechts) wie bei der Absicht Fraktionen des Bochumer Stadtrates stimmberechtigte Sitze in Ausschüssen des Rates vorzuenthalten (WAZ vom 27.01.21) standen die Ansichten der Bochumer Fraktionen von SPD, Grünen und CDU nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Landes in Einklang. Verfassungs- und Verwaltungsgericht kippten die entsprechenden Vorhaben, mit Verweis auf deren Unvereinbarkeit mit Gemeindeordnung und Grundgesetz.
Der Plan: Bürgerbeteiligungsrechte einschränken
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode fassten Oberbürgermeister und seine Verwaltung, offenbar im Einvernehmen mit SPD, Grünen und CDU, den Plan, die Rechte der Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen, Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO-NRW im Rat und seinen Ausschüssen vorbringen zu dürfen, deutlich einzuschränken. Für die Ratssitzung vom 25.03.21 legte der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung (Vorlage 20210976) mit dem Passus vor, dass Anregungen nicht zu behandeln seien, wenn “für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind und/oder gesetzliche und/oder freiwillige Beteiligungsverfahren vorgegeben sind oder durchgeführt wurden“ (§9 (4) Satz 2 h) Hauptsatzung). Der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung stimmten alle Fraktionen des Bochumer Rates zu, nur STADTGESTALTER & PARTEI, sowie Die Linke stimmten dagegen (Niederschrift Ratssitzung vom 21.03,21).
Obwohl § 24 (2) GO-NRW den Städten und Gemeinden des Landes hinsichtlich des Anregungs- und Beschwerderechts der Einwohner*innen ausdrücklich nur das Recht gibt “Einzelheiten” in der Hauptsatzung zu regeln, meinten OB, Verwaltung und Teile der Politik, man könne mit der Hauptsatzung auch Sachverhalte festlegen, zu denen Anregungen und Beschwerden der Einwohner *innen gar nicht erst zulässig seien.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Einschränkung ist nicht zulässig
Ein Rechtsverständnis, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 27.04.23 deutlich zurückwies. Zuvor hatte in der Ratssitzung am 30.03.2023 bereits der Vorsitzende der Fraktion “PARTEI und STADTGESTALTER” in einer persönlichen Erklärung ausgeführt, dass seine Fraktion und er die Entscheidung des Oberbürgermeisters für rechtswidrig halten (Stream der Ratssitzung vom 30.03.2023.
OB und Verwaltung hatten zuvor die Behandlung einer Anregung des Netzwerks für Bürgernahe Stadtentwicklung und sieben weitere Bürgerinitiativen im Stadtrat mit Verweis auf den in die Hauptsatzung 2021 eingefügten Unterpunkts abgelehnt (24iger Eingabe abgelehnt) Daraufhin entschieden sich die Initiativen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde, beantragte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung den Oberbürgermeiste zu verpflichten, die Anregung im Rat der Stadt behandeln zu lassen und damit seine Verweigerungshaltung aufzugeben.
Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete den OB die Anregung des Bürgernetzwerkes in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen (Beschluss vom 27.04.2023). Im entsprechenden Beschluss wird das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in die Hauptsatzung eingefügten Unterpunkts sehr deutlich: “§ 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung ist bereits als solcher nicht geeignet, das Recht der Antragstellerin auf sachliche Befassung mit ihrer Eingabe einzuschränken oder gar auszuschließen. Die Vorschrift erlaubt angesichts ihres ungenauen und beinahe uferlos-umfassenden Anwendungsbereichs keine klare Bestimmung der konkreten Verfahren, die einer sachlichen Befassung einer Eingabe durch das angegangene Gremium entgegenstehen sollen. … In dieser Pauschalität ist die in § 9 Abs. 4 Satz 2 lit. h der Hauptsatzung getroffene Regelung, auch angesichts der Bedeutung des an Art. 17 GG angelehnten kommunalen Petitionsrechts, weder mit § 24 GO NRW vereinbar noch wahrt sie den Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit.”
§ 9 (4) Satz 2 h) der Hauptsatzung der Stadt Bochum ist somit nicht nur mit § 24 GO-NRW nicht vereinbar, sondern auch nicht mit Art. 17 Grundgesetzes. Die Einfügung des Unterpunkts in die Hauptsatzung war unzulässig, weil er das Anregungs- und Beschwerderecht der Bochumer Einwohner*innen unangemessen einschränkt.
Politik sollte Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken
Der Rat der Stadt muss somit die Hauptsatzung der Stadt umgehend ändern, um diesen eklatanten Rechtsmangel zu beheben. Der Unterpunkt sollte nach Meinung der STADTGESTALTER ersatzlos gestrichen werden. Alle Fraktionen, die für seine Einführung gestimmt haben, einschließlich dem Oberbürgermeister, sollten zudem ihre Einstellung zu Bürgerbeteiligung überdenken, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch ganz allgemein, welche Wertschätzung sie Menschen entgegenbringen, die sich für die Stadt außerhalb politischer Organisationen engagieren.
Denn es fragt sich, warum OB und die entsprechenden Fraktionen, es überhaupt für nötig erachtet haben die Anregungs- und Beschwerderechte der Einwohner*innen rechtswidrig einzuschränken. Die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde jede zweite bis dritte Ratssitzung sollte die Mitglieder und Mitglieder*innen nicht überfordern. Dagegen könnte es vielmehr so sein, als wollten Oberbürgermeister Eiskirch und manche Fraktionen mit unliebsamen Anregungen und Beschwerden, die ihren politischen Ansichten entgegen stehen, nicht konfrontiert werden. Es fehlt offenbar an Kritikfähigkeit. Es scheint so, als hinge so manche/r noch in einem Politikverständnis aus den 50er-Jahren fest, wo die von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlagen ohne echte Diskussion im Rat von der immer wieder gleichen Mehrheitsfraktion durchgewunken wurden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Stadtgesellschaft und die politische Landschaft in Bochum jedoch erheblich verändert Die Politik ist pluralistischer geworden, mittlerweile sitzen statt nur drei Fraktionen acht im Stadtrat, immer mehr Menschen und Initiativen wollen direkt an Entscheidungen über das Leben in ihrer Stadt beteiligt werden und darauf Einfluss nehmen. Diesen Ansprüchen wird man nicht gerecht, in dem man versucht die Beteiligungsrechte der Einwohner*innen in unzulässiger Weise einzuschränken oder man meint, statt echter Bürgerbeteiligung würde eine alibimäßige Beteiligung der Menschen ausreichen, wie das z.B. bei der Trassenfindung zum Radschnellweg geschehen ist (RS1-Trassensuchshow).
Die rechtswidrige Einschränkung von Bürgerbeteiligung war also kein handwerklicher Fehler von Oberbürgermeister und Verwaltung, sie ist Folge einer in der Bochumer Politik leider immer noch weit verbreiten Geisteshaltung, die echte Bürgerbeteiligung als lästig und überflüssig ansieht.
Bisher erfolgt die städtische Haushaltspolitik im Hinblick auf einige Ziele, die die Stadt verfolgt, im Blindflug. Was die im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf die Einwohnerzufriedenheit und den Klimaschutz bewirken, ist unbekannt. Es fehlen Befragungen und Kennzahlen, die das messen. Das wollen die STADTGESTALTER jetzt ändern.
Mit Einführung der doppelten Buchführung im städtischen Haushaltswesen führte die Stadt 2008 im Rahmen der Haushaltsplanung zugleich eine wirkungsorientierte Steuerung ein. Seitdem werden den Verwaltungseinheiten Budgets zugeteilt und mittels Kennzahlen bestimmte (Wirkungs-)Ziele vorgegeben, die sie mit den durch das Budget zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln erreichen (oder übertreffen) sollen. Das ist z.B., bei den Bochumer Symphoniker die Zahl der Besucher*innen und Abonnements, die in den zukünftigen Haushaltsjahren erreicht werden sollen. Im Einwohneramt, sind das die Wartezeiten auf Termine oder Bearbeitungszeiten für bestimmte Verwaltungsabläufe. Für das Rechnungsprüfungsamt wird der Anteil der Prüfungen, der termingerecht abgearbeitet wird, als Kennzahl ausgewiesen.
Konzept der wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung wird nicht mehr ernsthaft verfolgt
Die Idee hinter der wirkungsorientierten Steuerung war, die Zielerreichung bei den entsprechenden Kennzahlen sukzessive zu verbessern, um eine stärkere Bürger-/Kundenorientierung, eine Effizienzsteigerung sowie eine effektivere Steuerung der Verwaltung zu erreichen. Da aber insbesondere aussagelose Kennzahlen in häufig belanglosen Bereichen ausgewählt wurden und Kennzahlen für wichtige Verwaltungsabläufe fehlen, ist eine wirkungsorientierte Steuerung in der Bochumer Verwaltung defacto nicht vorhanden. Das Konzept ist wirkungslos.
So fehlen z.B. im Ausländerbüro wichtige Kennzahlen zu den Bearbeitungszeiten: Wie lange braucht das Ausländerbüro um eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen und wie lange müssen die Betroffenen auf eine Einbürgerung warten? Derartige Kennzahlen werden nicht erfasst, um die schlechten Leistungen auf diesen Gebieten zu verschleiern und ambitionierte Zielsetzungen sowie das Verfehlen von Zielvorgaben zu vermeiden. Stattdessen wird die durchschnittliche Wartezeit bei Terminen vor den Büros der Sachbearbeiter*innen als Kennzahl erfasst. Den Betroffenen hilft es allerdings wenig, wenn sie bei Terminen nur 15 Minuten warten müssen, um ins Büro vorgelassen zu werden, sie aber erst gar keine Termine erhalte und die Einbürgerung 18 Monate dauert, statt wenige Wochen wie in gut organisierten Städten üblich (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).
An anderer Stelle im Haushalt werden wenig aussagekräftige Kennzahlen erfasst wie etwa die Anzahl der Pressekonferenzen und -mitteilungen oder die geplante Anzahl von Followern in sozialen Medien. Diese Zahlen alleine sind jedoch nicht geeignet, die Effektivität und Qualität der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu steuern.
In manchen Bereichen wie etwa bei den Straßenverkehrsangelegenheiten werden gar keine Wirkungskennzahlen wie wöchentliche Verkehrsüberwachungsstunden oder Kostendeckungsgrad Überwachung fließender Verkehr mehr erhoben oder vorgegeben. Die entsprechenden Felder im Haushaltsplan 2023/24 sind leer.
Eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert nur mit geeigneten Kennzahlen und dem Willen sich nach diesen Kennzahlen zu richten. In der Bochumer Verwaltung fehlt es bisher an beidem. Der Haushalt 2023/24 erweckt den Eindruck, als habe die Stadt das Konzept aufgegeben.
Eine erste Forderung der STADTGESTALTER lautet daher, dass die Verwaltung, das Kennzahlensystem grundlegend überarbeitet und die Verwaltungseinheiten die vorgegebenen Kennzahlen als verbindliche Zielsetzungen anerkennen, die es zu erreichen gilt. Darüber hinaus sollte das System eine neue Fokussierung erhalten.
Lebenszufriedenheit der Menschen sollte gemessen werden, um diese gezielt zu verbessern
Die zweite Forderung der STADTGESTALTER betrifft daher eine Neuausrichtung der Wirkungskennzahlen. Neben der Effektivität, Effizienz und Bürger- sowie der Kundenorientierung der Verwaltungsabläufe soll nach Meinung der STADTGESTALTER ebenfalls die Lebenszufriedenheit der in Bochum lebenden Menschen mittels Befragungen gemessen und systematisch verbessert werden. Bevorzugt sollte das in den Bereichen Stadtbild, Wohnen, Kultur, Umwelt, Beteiligung und Mobilität geschehen.
So wird in Kopenhagen für den Bereich Radverkehr aller zwei Jahre ein “Bicycle Account“ erstellt. Dieser dient als zentrales Instrument des Controllings und der Berichterstattung zur Entwicklung der Fahrradstadt Kopenhagen. Für den Bericht werden Kennzahlen wie z. B. die zurückgelegten Kilometer mit dem Rad und dem Auto auf Hauptstraßen erhoben, der Modal-Split ermittelt, Fakten zu der bestehenden Fahrradinfrastruktur erhoben, aber eben auch die Zufriedenheit der Bewohner über die Fahrradinfrastruktur erfragt. Um die Zufriedenheit der Menschen mit dem bisher erreichten zu ermitteln wird eine repräsentative Telefonbefragung mit über 1.000 Interviews durchgeführt (Verbreitung radikaler Systeminnovationen Fallbeispiel Fahrradstadt Kopenhagen,).
Diese Art des Controllings mit Wirkungskennzahlen und Messung der Einwohnerzufriedenheit lässt sich auch für andere Bereiche aufbauen. Zum Beispiel um herauszufinden, wie erfolgreich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) in Wattenscheid, Hamme, Innenstadt, Laer und Langendreer/ Werne laufen. Auch die Zufriedenheit mit dem Kulturangebot, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, dem Angebot an Freizeiteinrichtungen, darunter z.B. dem Schwimmbadangebot oder der Gestaltung der Stadtteilzentren und Wohnviertel ließe sich mit Kennzahlen und einem Zufriedenheitsindex, der durch Befragungen der Betroffenen bzw. Bewohner*innen ermittelt wird, entsprechend messen.
Alle Maßnahmen, die die Stadt mit einem Haushalt auf den Weg bringt, dienen letztlich dem Ziel, die Lebenszufriedenheit der Menschen in der Stadt zu verbessern. Ob die Maßnahmen erfolgreich sind und die vorgegebenen Ziele erreicht werden, wird bisher jedoch nicht gemessen. Diese Lücke wollen die STADTGESTALTER mit der Einführung von Wirkungskennzahlen zur Einwohnerzufriedenheit schließen.
Wirkungskennzahlen, um zu messen wie weit die Stadt beim Klimaschutz ist
Des Weiteren misst die Stadt bisher nicht, wie sie bei der Erreichung des Klimaschutzes vorankommt. Trotz Ausrufung des Klimanotstandes 2019, fehlt es bisher an einem Konzept, wie die Stadt bis 2035 klimaneutral werden will.
Die CO2-Emissionen der Stadt entstehen insbesondere im Bereich der Gebäude, durch den Verkehr und die Energieerzeugung bzw. den Energieeinkauf der Stadtwerke. Öffentlichkeitswirksam verkauft die Stadt insbesondere die Pflanzung von Bäumen und Hecken als Klimaschutzmaßnahmen, während sich in den wesentlichen Bereichen, insbesondere im Verkehr, kaum Nennenswertes tut. 39% des in der Stadt erzeugten CO2 wird durch den Verkehr erzeugt. Das sind jedes Jahr über 1.000.000 Tonnen (Energie- und Klimaschutzkonzept 2030). Selbst eine Buche kann über eine Lebenszeit von 100 Jahren nur 3,5t CO2 kompensieren (Wie viel CO2 speichert der Baum?). Würde die Stadt es schaffen jedes Jahr 100 neue Buchen zu pflanzen, gelänge es ihr gerade mal 0,35% des durch den Verkehr verursachten jährlichen CO2-Ausstoßes nach 100 Jahren zu kompensieren. Die Baumpflanzungsmaßnahmen klingen also auf den ersten Blick nach einem großen Wurf. Ihr Effekt auf die städtische CO2-Bilanz ist jedoch kaum messbar.
Das Beispiel zeigt, der Stadt fehlen Wirkungskennzahlen, die den Effekt von Klimaschutzmaßnahmen richtig einordnen und messbar machen. Will die Stadt ernsthaft klimaneutral werden, muss das gezielt, konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar geschehen. Effiziente Klimaschutzmaßnahmen müssen solchen mit wenig CO2-Einsparpotential vorgezogen werden. Solche Priorisierungen sind wiederum nur mit einem Controlling mittels Wirkungskennzahlen möglich.
Die STADTGESTALTER schlagen daher vor im Haushalt CO2-Äquivalente anhand der Zertifikate-Preise für CO2 zu bilanzieren. Auf diese Weise können die “Klimaschulden” als fiskaler Schuldenstand und damit als Kredit bei zukünftigen Generationen dargestellt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz und weniger CO2-Erzeugung bewirken dann eine Senkung der „Klimaschulden“. So lassen sich die Verwaltungseinheiten über ein begrenztes Klimabudget gezielt in Richtung Klimaneutralität bewegen.
Entsprechend sieht der Vorschlag der STADTGESTALTER vor, dass die Stadt in den nächsten beiden Jahren für die Bereiche Einwohnerzufriedenheit und Klimaschutz ein entsprechendes Konzept zur Erfassung und Zielsetzung von geeigneten Wirkungskennzahlen aufbaut. Diese Kennzahlen sollen für die Haushaltsperiode 2023/24 erstmals als Ausgangsbasis erfasst werden, damit der Verwaltung ab dem Haushalt 2025 für die entsprechenden Kennzahlen Zielvorgaben gemacht werden können, die dann in den Folgejahren sukzessive und zielgerichtet in Richtung mehr Einwohnerzufriedenheit und Reduzierung des in der Stadt erzeugte CO2 verschärft werden können.
Um mehr Lebenszufriedenheit und möglichst zielgerichtet Klimaneutralität zu erreichen geht kein Weg an Wirkungskennzahlen vorbei
Verfolgt Bochum ernsthaft die beiden Ziele, Erhöhung der Einwohnerzufriedenheit und möglichst schnelle Erreichung der Klimaneutralität, wird die Stadt nicht darum herum kommen mittels Kennzahlen zu messen und zu prüfen, ob und in wieweit diese Ziele erreicht werden. Da die Stadtentwicklung primär über den städtischen Finanzhaushalt gesteuert wird, müssten solche Kennzahlen folgerichtig in den Haushalt aufgenommen werden.
In der Ratssitzung am 10.11.22 werden die STADTGESTALTER genau das beantragen. Dann wird sich zwigen, ob und in wieweit die anderen Ratsfraktionen es für erforderlich halten die genannten Ziele in messbarer und damit transparenter wie nachvollziehbarer Weise zu verfolgen und sie bereit sind der Verwaltung entsprechend verbindliche Vorgaben zur Erreichung der genannten Ziele zu machen.
In Bochum wissen die Menschen oft viel zu wenig darüber, was in der Stadt und der Stadtpolitik passiert. Nur noch die WAZ berichtet umfänglich und täglich. Andere Städte informieren die Bürger*innen mit ihrem Amtsblatt über das Stadtgeschehen aller zwei Wochen. Diesem Beispiel könnte die Stadt Bochum folgen.
Anders als dem Dänen Marcellus schwant den Bochumern nichts Übles. Dabei ist auch in ihrer Stadt „etwas faul“. Erfreulicherweise ist die kommunale Bühne für verschwörende Theoretiker, die theoretische Verschwörer sehen, zu volkstümlich, in Bochum zu klein. Am Ende bietet die ordentlich gelegte Frisur von Thomas Eiskirch im Vergleich zu Trumps Tolle und Putins Pläte zu wenig Projektionsfläche. Glück gehabt.
Aber trotz dieser fehlenden Nebelkerzen, die jede sachliche bundespolitische Diskussion freudlos ersticken, führt die Bochumer Stadtgesellschaft kaum klare Debatten über die Entscheidungen, die ihre Repräsentanten im Rat zu treffen haben. Einige Fraktionsvorsitzende sind den Bochumer Bürgern wahrscheinlich so bekannt wie Dubravka Šuica. Wer das ist? Die europäische Kommissarin für „neuen Schwung für die Europäische Demokratie“. Ich musste auch googeln.
Unserem Bochum, ein Dorf, das an der Hand der klobigen industriellen Konzerne zur Stadt gewachsen ist, fehlt eine fein geölte Bürgergesellschaft, der seit hunderten Jahren gewiss ist, dass sie ihre Geschicke selbst steuern muss. Diese Bürgergesellschaft kann sich nur vor dem Hintergrund einer dauerhaften informationellen Kulisse empor entwickeln. Da die einzig verbliebene Tageszeitung, die von der Mehrheit der Bochumer gar nicht abonniert ist und gelesen wird, dafür nicht ausreicht, ist die Politik gefordert.
In Zeiten der Mosaike aus Blogs, Tweets und Insta-Posts lohnt auch mal ein Blick aufs Analoge: Gerade das staubige Amtsblatt, das in Bochum bislang nur der kaum gehörten Verkündung von Satzungen und Ausschreibungen dient, könnte dem Bürgergedanken neues Leben einhauchen. Entblättern sich monatlich frei Haus redaktionell und interessant aufbereitet die Vorhaben der Verwaltung, die Debatten des Rates und Informationen der Fraktionen über ihre politische Arbeit, wird eine Grundlage für Beteiligung und Teilhabe geschaffen. In anderen Städte, z.B. Freiburg gibt es ein solches Amtsblatt schon seit Jahrzehnten (Amtsblatt Freiburg https://www.freiburg.de/pb/281247.html). In den meisten Haushalten freuen sich die Menschen seit über 30 Jahren und 816 Ausgaben, aller zwei Wochen kostenfrei mit den neuesten Stadtnachrichten und -veranstaltungen auf 10 Zeitungsseiten versorgt zu werden. Der Druck finanziert sich über einen kleinen Teil Werbung auf der letzten Seite des Blattes.
Praktischerweise hegen bestehende Gesetze und Rechtsprechung ein redaktionelles Amtsblatt in Neutralität und Inhalt ein, ohne dass die Lokalpolitik hier kompliziert eigenes Recht schaffen muss. So darf das Amtsblatt nur über Veranstaltungen, Vorhaben und Debatten aus den Sphären des Rates und der Verwaltung informieren. Allgemeine journalistische Berichterstattung über Neuigkeiten in der Stadt, z.B. über die Spieltage des VfL Bochums oder den Handtaschendiebstahl am Bahnhof, obliegen den journalistischen Medien – Also de facto der WAZ, da Radio Bochum sich in den „Hits der 80er und 90er“ erschöpft. Ebenso bleiben die spitzen Kommentare den Bochumer Redakteuren vorbehalten. Auch die Recherche und Unterfütterung politischer Debatten mit z.B. Zitaten von Seiten der IHK bleiben Metier der Tageszeitung. WAZ, Social Media und Amtsblatt würden sich mit ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen.
Natürlich müsste das Amtsblatt aus 100% recycelten Altpapier bestehen und zertifiziert klimaneutral hergestellt werden. Ebenso sollte eine barrierefreie digitale Version verfügbar sein. Wer möchte sollte zudem die Papierversion abbestellen und dafür die digitale Version abonnieren können. Und ja, es werden sich dagegen Bedenken, Widerstände und Zaudern formieren… Dornige Chancen nannte dies mal jemand.
Viel zu viele Ratsbeschlüsse in Bochum werden zu langsam oder gar nicht umgesetzt. Es fehlt die notwendige Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik. Ein erster Schritt die Situation zu verbessern wäre die Einführung eines Umsetzungsregisters für Beschlüsse des Rates und der Bezirksvertretungen.
Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen aus den Klimaschutzkonzepten werden nur teilweise umgesetzt. So gibt es die Smartkarte mit der ÖPNV und Mobilitätsleistungen in Anspruch genommen werden sollten und die mit dem Klimaschutzteilkonzept Verkehr 2014 beschlossen wurde, bis heute nicht. Über Schulwegpläne verfügt immer noch kaum eine Bochumer Schule, obwohl diese der Rat bereits 2010 beschlossen hat. Das Radverkehrskonzept 1999 wurde bis heute nur in Ansätzen realisiert. Immer wieder beschweren sich auch die Bezirksvertretungen, dass Beschlüsse von der Verwaltung nicht umgesetzt oder verschleppt werden. Zuletzt in Höntrop bei der Kreuzung Alte Post/Westfälische Straße (WAZ vom 28.03.22).
Bochum braucht Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse
Entsprechend beabsichtigen die STADTGESTALTER dem Rat ein Umsetzungsregister für Ratsbeschlüsse vorzuschlagen, indem jeder Ratsbeschluss eintragen wird und jährlich vermerkt, wird wie weit die Umsetzung durch die Verwaltung fortgeschritten ist.
Keine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik
Eigentlich besteht aber ein viel grundsätzlicheres Problem, es fehlt wie in vielen Gemeinden auch in Bochum eine effektive Kontrolle und Aufsicht der Stadtverwaltung durch die Politik wie diese die Gemeindeordnung vorsieht (§55 GO-NRW Kontrolle der Verwaltung). Vielmehr bestimmt viel zu oft die Verwaltung die Stadtpolitik und nicht die politischen Fraktionen im Rat und der Bezirksvertretungen. Den ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen fehlt häufig das Fachwissen um die Aussagen der Verwaltung kritisch hinterfragen zu können. Entsprechend werden in den Verwaltungen die politischen Gremien nicht ernst genug genommen. Millionenteure Verlustprojekte wie die Beteiligung an der STEAG oder Cross-Border-Leasing waren in Bochum nur möglich, weil es im Stadtrat an politischen Vertreter*innen mit dem zur Beurteilung solcher Projekte nötigen Sachverstand fehlte.
Die beständig auftretenden exorbitanten Kosten- und Zeitüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten zeigen, dass der Stadtrat nicht in der Lage ist, die Verwaltung zu einem funktionierenden Projektmanagement zu verpflichten. Immer wieder wird die Politik von der Verwaltung zum Beschluss von vermeintlich günstigen Bauprojekten verleitet, die schließlich nicht selten um ein Vielfaches teurer werden und die die Ratsmitglieder nicht beschlossen hätten, hätten sie beim Beschluss die wahren Kosten und Kostenrisiken gekannt. Auf der anderen Seite werden Kosten von der Verwaltung bewusst massiv aufgebauscht, um andere Projekte zu verhindern. Dies konnte man in Bochum zuletzt bei der Kostenschätzung für den RadEntscheid erleben (Verwaltung frisiert Kostenschätzung zum RadEntscheid). Auf diese Weise entscheidet am Ende allein die Verwaltung, was in der Stadt passiert und die Politik tut, was die Verwaltung ihr vorgibt.
Lenkung von Ratsentscheidungen durch die Verwaltung
Auch hat eigentlich der Rat zu entscheiden, wie beispielsweise die Ausarbeitung und Entwicklung eines Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt inklusive Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Tatsächlich überlässt man das in Bochum der Verwaltung, dem Oberbürgermeister und einer städtischen GmbH wie den Wasserwelten. Auf diese Weise gestaltet nicht mehr die Politik im Stadtrat den Entscheidungsablauf, sondern die Verwaltung. Die Politik wird zum bloßen Spielball in dem Verfahren, das die Verwaltung kontrolliert. Die Verwaltung trifft letztlich die wesentlichen Vorentscheidungen, insbesondere über welche Lösungsalternativen die Politik abstimmen darf und über welche nicht. Auf diese Weise wird der eigentliche Entscheidungsspielraum der Politik immer wieder unangemessen eingeschränkt.
Ganz besonders deutlich wird diese Vorwegnahme von Entscheidungen, wenn die Verwaltung der Politik, wie etwa bei der Trassensuche zum Radschnellweg durch die Innenstadt nur noch eine einzige Lösungsvariante zum Beschluss vorlegt und damit der Politik faktisch gar keinen Entscheidungsspielraum mehr zwischen mehreren Alternativen lässt. Wenn die Verwaltung schon alle ihr nicht genehmen Lösungsvorschläge vor der Entscheidung des Rates vorab aussortiert hat, muss sie im Rat auch keine Diskussion und Entscheidung über bzw. für Varianten befürchten, die ihr nicht gefallen. In diesem besonders auffälligen Fall, z.B. Diskussionen über eine der 14 vom Gutachterbüro zwar am besten bewerteten aber von der Verwaltung vorab aus dem Entscheidungsverfahren entfernten Lösungsalternativen.
Der Einsatz von Gutachtern um Entscheidungen zu lenken
Dass die Verwaltung nicht politisch unabhängig agiert, zeigt sich auch, wenn sie bewusst einseitig vorbefasste Gutachter auswählt, bei denen sie von vornherein sicher sein kann, dass diese das Vorhaben in der Weise stützen, wie sich die Verwaltung das vorstellt. Will die Verwaltung ein Bürgerbegehren wegen mangelnder Zulässigkeit ablehnen, sucht sie sich keinen unabhängigen Gutachter, sondern genau den, von dem sie weiß, dass er in ähnlich gelagertem Fall bereits ein Gutachten mit gewünschtem Ergebnis, also die Unzulässigkeit festzustellen, verfasst hat. In Bochum so geschehen beim Bürgerbegehren RadEntscheid, wo praktischer Weise der Gutachter auch noch das gleiche Parteibuch sein Eigen nannte wie Oberbürgermeister und die Mitglieder einer der beiden Mehrheitsfraktionen.
Will die Verwaltung, dass die Politik in einer bestimmten Weise entscheidet, nutzt sie das mangelnde Fachwissen der Kommunalpolitiker*innen im Stadtrat aus und beauftragt den Gutachter, der das von ihr gewünschte Ergebnis unterstützt. Das macht es den Politiker*innen schwierig eine andere Position zu vertreten, denn selbst ein Gutachten beauftragen können die Ratsmitglieder auf die Schnelle in der Regel nicht. Mit eigenem Fachwissen die Ergebnisse der Gutachten bestreiten ist vielen aufgrund fehlender Fachkompetenzen nicht möglich.
Verwaltung bestimmt defacto die Stadtpolitik nicht der Stadtrat
Die Macht in den Gemeinden, also auch in Bochum, geht somit immer weniger von den Repräsentant*innen der Bürger*innen in den Stadträten aus, sondern hat sich auf die Verwaltung verlagert. Es kommt zu einer Dominanz von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen, die vom Bundesverfassungsgericht auch als „Neuer Dualismus“ bezeichnet wird. Nicht der gesamte Stadtrat kontrolliert die Verwaltung (alter Dualismus), sondern die Mehrheitsfraktionen und die Verwaltung stehen auf der einen Seite und die Opposition auf der anderen. Bei der Mehrheitsfraktionen besteht kaum mehr Interesse die Verwaltung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Nur noch die Opposition sieht dies als ihre Aufgabe. Das ist auch in Bochum festzustellen, wenn die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen konsequent verhindern, dass das Rechnungsprüfungsamt den Ursachen für die massiven Kostenüberschreitungen bei Bauprojekten wie Husemannplatz oder den Kanalbauprojekten auf den Grund geht und entsprechende Anträge aus der Opposition immer wieder ablehnt.
Verwaltung reagiert gereizt auf Kritik aus dem Stadtrat
Gerne versucht die Verwaltung auch jede grundlegende Kritik an ihrer Arbeit zu unterbinden, in dem sie, wie der Oberbürgermeister zuletzt in der Ratssitzung vom 01.04.22, darauf verweist, dass der Rat Teil der Verwaltung sei. Entgegen der Auffassung des Oberbürgermeisters ist der Stadtrat zwar Teil der Exekutive der Gemeinde, aber nicht Teil der Verwaltung. Wie schon ausgeführt, ist es gemäß §55 GO-NRW (Kontrolle der Verwaltung) seine Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren und die Durchführung seiner Beschlüsse zu überwachen.
Es mag wünschenswert sein, dass der Rat Kritik an der Verwaltung zunächst intern äußert und darauf verzichtet rechtlich gegen die Verwaltung vorzugehen. Das ist aber nur möglich, wenn die Verwaltung vom Rat beschlossenen Maßnahmen auch konsequent und zeitnah umsetzt und dem Rat Beschlüsse unvoreingenommen zur Entscheidung überlässt, ohne diese bereits in eine der Verwaltung genehme Richtung zu lenken. Sofern das regelhaft nicht passiert, ist öffentliche, scharfe Kritik ebenso gerechtfertigt wie der Gang vor Gericht, um eine rechtlich einwandfreie Behandlung von Angelegenheiten durchzusetzen. Der Verwaltung wie dem Oberbürgermeister sollte klar sein, dass die fortlaufende Negierung von Ratsbeschlüssen wie die unangemessene politische Einflussnahme der Verwaltung auf die zur Abstimmung gestellten Entscheidungsoptionen von all jenen Ratsmitgliedern als respektlos empfunden wird, die ihre Aufgaben im Rat ernst nehmen. Diese reagieren auf solches Verhalten somit auch entsprechend unmissverständlich.
Die durchsichtige Ablehnung des RadEntscheids aufgrund angeblicher formaler Mängel, der Umgang mit den Bürger*innen bei den Schwimmbadschließungen oder den Wohnbebauungsplänen sowie die große Trassensuchshow für den Radschnellweg, zeigen, wirklich ernst nehmen Stadt und Politik in Bochum Bürgerbeteiligung nicht. Zumeist findet sie nur alibimäßig statt.
Die Ablehnung von Bürgerbegehren aus “formalen Gründen” hat in Bochum schon Tradition. Schon die Bürgerbegehren zum Stadtbad und zum Musikzentrum wurden so abgeschmettert. Beim Bürgerbegehren zum Cross-Border-Leasing ging man noch dreister vor. Kaum waren die Unterschriften der Bürger*innen eingereicht und das Begehren als zulässig eingestuft, flog die damalige Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) nach New York, unterschrieb den Cross-Border-Leasing-Vertrag und machte damit das Bürgerbegehren unmöglich. Der geschlossene Vertrag ließ sich nicht mehr zurück nehmen. Das Bürgerbegehren war sinnlos geworden.
Stadt will Bürgerbegehren RadEntscheid mit zweifelhaften Gutachten kippen
Jetzt soll das Bürgerbegehren zum RadEntscheid unzulässig sein. Während die RadEntscheide in den allermeisten Städten problemlos akzeptiert wurden, begründet Bochum seine Ablehnung auf angeblichen formellen Mängel. So erklärten in Aachen, Marl, Bonn und Essen die Stadtverwaltungen und der Rat die Bürgerbegehren, die dem RadEntscheid-Bochum in Form und Inhalt sehr ähnlich sind, für zulässig und nahmen sie ganz oder im Wesentlichen an. In Bochum besorgte sich die Stadtverwaltung vom SPD-Parteifreund ein Gutachten, um das Begehren aus formalen Gründen ablehnen zu können, die Grünen zogen nach, und ließen ebenfalls ein Gutachten erstellen, das, wen wundert es, zum gleichen Ergebnis kam, allerdings aus ganz anderen Gründen. Dass beide Gutachten nicht aus gleichen Gründen zu dem Schluss kommen, das Begehren sei unzulässig, wirft Fragen auf. Was der eine Gutachter für unzulässig hielt, hielt der andere für zulässig und umgekehrt, trotzdem kam man zum gewünschten Ergebnis. Inhaltlich überzeugen beide Gutachten ohnehin nicht. Die Strategie der Gutachter mit viel Matsch werfen, am Ende bleibt schon was hängen, und begründet die Unzulässigkeit ist durchsichtig, ein weiteres Rechtsgutachten aus Bochum zeigt das auf (Gutachten Zulässigkeit RadEntscheid).
Bürger*innen schätzten Angelegenheiten besser ein als die Stadt
Die Ablehnung der Bürgerentscheide jetzt und in der Vergangenheit sind auch deswegen kein Ruhmesblatt für die Stadt, weil sich im Nachhinein immer herausstellte, dass die Bürger*innen die Angelegenheiten besser einschätzten als Politik und Verwaltung. Der Cross-Border-Leasing-Deal scheiterte und wurde zu einem Millionen-Verlust-Geschäft für die Stadt, das neue Stadtbad konnte gerade mal 10 Jahre betrieben werden, dann musste es wegen “Wasserschaden” und weil es die Stadt nicht mit einem Euro pro Besucher*in bezuschussen wollte, geschlossen werden, Das Musikforum ist, wie es die Kritiker vorhergesagt haben zu einem Konzerthaus der Bochumer Symphoniker mit Musikschulalibi geworden, ein offenes Musikzentrum für alle, an dem jeden Tag die unterschiedlichsten Konzerte und andere Veranstaltungen zur Musik stattfinden, ist es entgegen der Versprechungen von Stadt und Politik nie geworden.
Der RadEntscheid enthält letztlich nur Forderungen, die die Stadt ohnehin eigentlich verfolgen müsste, um die von ihr selbst beschlossenen Ziele zu erreichen. 2014 hatte die Stadt im Rahmen der Bewerbung als fußgänger- und fahrradfreundlicher Stadt den Beschluss gefasst den Radverkehr so auszubauen, dass der Anteil der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, bis 2019 um 5%P steigen soll, bis 2030 sogar um 19%P (AGFS-Bewerbung 2014). Unternommen haben die großen Redner von SPD und Grünen freilich bis heute kaum Nennenswertes um dieses Ziel zu erreichen. Der Radverkehr stieg bis 2019 um einen mageren Prozentpunkt.
Mit dem Mund verfolgen Oberbürgermeister und die Mehrheitskoalition aus SPD und Grünen in Bochum immer große Ziele, sind aber weder Willens noch in der Lage diese zu erreichen. Die Verwaltung boykottiert seit Jahrzehnten mit ihrer provokativen Langsamkeit die Mobilitätswende, die Politik traut sich jedoch nicht die Verantwortlichen im Rathaus auf Trab zu bringen. Angesichts dessen ist es schon zynisch, wenn die Stadt in ihrer Pressemitteilung erklärt “Die Stärkung des Radverkehrs genießt aber auch bereits heute in der Stadtpolitik einen großen Stellenwert.” (Pressemitteilung der Stadt vom 21.03.22). Wenn man die selbst gesetzten Ziele nicht mal im Ansatz erreicht, dann kann diese Aussage wohl kaum wahr sein.
Politik will verhindern, dass von ihr selbst beschlossene Ziele erreicht werden
Absurd wird es, wenn erst die Bürger*innen mit einem Bürgerbegehren auf den Plan treten müssen, damit das Nötige von Verwaltung und Politik auf den Weg gebracht wird, um die genannten Zielsetzungen zu erfüllen, dann aber Politik und Verwaltung alles daransetzen, die Umsetzungen des Bürgerbegehrens RadEntscheid abzuwenden, um quasi aktiv zu verhindern, dass die selbst gesetzten Ziele erreicht werden. 17.000 Menschen unterschreiben dafür, dass die Stadt endlich das erfüllt, was die Politik schon lange beschlossen hat und Oberbürgermeister, SPD und Grüne haben nichts Besseres zu tun als den Bürger*innen den gehobenen Mittelfinger zu zeigen.
Andere Städte wie u.a. Aachen, Marl, Bonn und Essen haben haben sich dagegen fair verhalten. Sie haben erkannt, sie müssen in Sachen Radverkehr endlich wirklich was tun und können nicht immer nur große Reden schwingen. Sie haben sich einsichtig gezeigt und die Forderungen der Radentscheide ganz oder mindestens zu großen Teilen übernommen. Dieses Verhalten zeigt Respekt vor den Bürger*innen, der in der politischen Kultur von Bochum bisher leider kaum vorhanden ist.
Schwimmbadkonzept wurde ohne Bürgerbeteiligung entwickelt
Das wird leider auch bei anderen Themen sichtbar. Über Jahre bastelt die Stadt vorgeblich an einem Schwimmbadkonzept für die ganze Stadt, allerdings ohne jede Bürgerbeteiligung. Die Bürger*innen waren in den Prozess, wie die neue Bäderlandschaft der Stadt zukünftig aussehen soll. an keiner Stelle eingebunden. Das Konzept wurde hinter den Kulissen zwischen den Ratsfraktionen von Rot und Grün und den gleichfarbigen Politikfürsten aus den Stadtbezirken ausgekungelt. Verständnis für die Entscheidungen, die das neue Konzept für einige Bäder bedeutet, kann man bei den Bürger*innen bei so einem Vorgehen allerdings nicht erwarten. Statt mögliche Bäderkonzepte zu entwickeln und mit allen Bürgerinnen Situation und Möglichkeiten bei den Bädern offen zu diskutieren sowie ernsthaft zu prüfen in wieweit der Betrieb von einigen Bädern zukünftig unter Umständen als Bürgerbäder möglich ist, um dann sogar gegebenenfalls die Bürger*innen entscheiden zu lassen, welches Konzept umgesetzt werden soll, hat man Fakten geschaffen (Bau Freibad Werne), noch bevor das Konzept überhaupt vorlag, und mit voreiligen Versprechungen falsche Vorstellungen (Erhalt aller Bäder) geweckt.
Bei Baulandentwicklung lässt Bürgerbeteiligung zu wünschen übrig
Auch bei der Planung von neuen Wohngebieten fällt die Bürgerbeteiligung immer wieder dürftig aus. Es gibt bis heute kein regelhaftes Bürgerbeteiligungsverfahren, das sicherstellt, dass die betroffenen Bürger*innen frühzeitig und substanziell in die Planungen in ihrer Nachbarschaft eingebunden werden. Mal gelingt die Bürgerbeteiligung besser (Gerthe West), mal stellt sie sich desaströs dar (Am Ruhrort, WAZ vom 25.03.21). Immer noch ist das Vorgehen der Verwaltung bei den meisten Bebauungen schematisch, man sucht eine Fläche, dann einen Investor und versucht im nächsten Schritt für dessen Planung Baurecht zu schaffen. Mögliche Anforderungen an eine Bebauung erst mit den Bürger*innen auszuhandeln und erst danach einen Investor zu suchen, geschieht noch viel zu selten. Die Folge sind viel zu viele anspruchslose 08/15-Bebauungen, wo sich schon in wenigen Jahren die Bürger*innen fragen werden, wie man die 2022 noch so zulassen konnte.
Negativbeispiel Trassenshow schreckt Menschen von Bürgerbeteiligung ab
Bürgerbeteiligung bedeutet in Bochum oft auch nur, die Bürger*innen werden um ihre Meinung sowie Ideen, Kritik und Anregungen zu bitten, die zu erfassen, alles in zwei Ordnern abzuheften und das war es dann. Der krasseste Fall von vorgespielter Bürgerbeteiligung war sicher die Trassensuchshow zur Streckenführung des Radschnellwegs (RS1) durch die Innenstadt (Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis). Erst wurden die Bürger*innen eingeladen ihre Vorschläge zu möglichen Trassen des RS1 zu machen, dann bewertete der Gutachter die Vorschläge. Das Bewertungsergebnis passte aber der Verwaltung nicht, also wurden alle Streckenführungen, die nicht genehm waren aus dem Verfahren geworfen, so dass am Ende nur die Trasse übrigblieb, die die Verwaltung schon vor der großen Suchshow als beste präferiert hatte. Pro Forma durfte der Stadtrat dann noch über deren Umsetzung abstimmen. Das Vorgehen erinnert fatal an Wahlen im real existierenden Sozialismus, erst durften die Bürger*innen Kandidat*innen zur Wahl vorschlagen, die nicht Genehmen wurden dann von der Wahl ausgeschlossen und der verbliebene Kandidat oder die übrig gebliebene Kandidatin wurden dann mit großer Mehrheit gewählt. Vor der Presse strich man heraus, welch große Zustimmung doch der bzw. die Gewählte erhalten habe.
Politische Kultur an neuem Tiefpunkt
In Bochum fehlt es somit an zweierlei: Bürgerbeteiligung wird in den meisten Fällen immer noch nicht ernst genommen, sie dient in der Regel immer noch als Alibi. Zum Zweiten werden den Bürger*innen von der Politik viele Versprechungen gemacht, welche Ziele die Stadt verfolgt und umsetzt, real verfolgt die Verwaltung diese allerdings nicht ernsthaft und die Politik ist nicht bereit, die Verwaltung dazu zu bewegen, die von ihr getroffenen Beschlüsse umzusetzen. Das gilt ganz besonders für Beschlüsse zur Mobilitätswende aber auch für jene zum Klimaschutz. Denn auch von der Masse an Maßnahmen, die vom Stadtrat zum Klimaschutz getroffen wurden, hat die Verwaltung bis heute nur einen Bruchteil umgesetzt (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares).
In Bochum bestimmt nicht die Rot-Grüne Mehrheitskoalition im Stadtrat die Politik, sondern die Verwaltung bestimmt die Stadtpolitik und erwartet, dass Rot-Grün diese abnickt und die Veraltung mit entsprechenden Huldigungen für ihre tolle Arbeit beweihräuchert. Die Erwartungen der Bürger*innen, dass die Verwaltung das umsetzt, was die Politik ihnen versprochen und beschlossen hat, interessiert die Politik dagegen nicht. Beim nächsten Wahlkampf verspricht man den Bürger*innen einfach wieder neu, dass man sich diesmal ganz bestimmt für die Umsetzung der selbst getroffenen Beschlüsse einsetzt und dann geschieht, wie gewohnt wieder nichts.
Die politische Kultur in Bochum hat mit dem Verhalten zum RadEntscheid einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die Glaubwürdigkeit der Politik befindet sich im Sinkflug. Es wird Zeit, dass die Politik Bürgerbeteiligung ernst nimmt und alles dafür tut die Versprechungen auch zu erfüllen, die sie gegenüber den Bürger*innen abgegeben hat. Die Politik hat sicher zu stellen, dass, wenn sie einen Beschluss getroffen hat, dieser von der Verwaltung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Jene Bürger*innen stattdessen vor den Kopf zu stoßen, die nicht mehr tun als zu versuchen mittels eines Bürgerentscheids festzuschreiben, dass die Stadt, das tut, was die Politik bisher versäumt hat, nämlich einen verbindlichen Fahrplan festzulegen, wie die von der Politik schon vor Jahren beschlossenen Ziele endlich erreicht werden, sollten sich SPD und Grüne nochmal überlegen. Noch ist Zeit die Ratssitzung am 01.04. zu nutzen und das Begehren, das 17.000 Menschen unterschrieben haben, als gerechtfertigt anzuerkennen und ihm zu folgen.
427 Mio. Euro soll laut Stadt die Umsetzung der 7 Forderungen des Bochumer RadEntscheids kosten. Doch bei der städtischen Kostenschätzung wurden Kostensätze grob fehlerhaft angesetzt und positive Kosteneinsparungen außer Acht gelassen. Dazu kommen Rechenfehler. Die Überprüfung der Kostenschätzung wirft Fragen auf: Wurden die Kosten absichtlich absurd hochgerechnet oder mangelte es an Fachwissen? Was wusste die Politik? Wird der RadEntscheid gegen die irreführende Kostenschätzung klagen?
17.000 Unterschriften sammelte das Bürgerbegehren RadEntscheid für ihre 7 Forderungen (Ziele des RadEntscheid Bochum). Das Bürgerbegehren war damit im ersten Schritt erfolgreich. Am ersten April entscheidet der Rat, ob er das Begehren annimmt oder die Bürger und Bürgerinnen der Stadt darüber entscheiden sollen, ob die 7 Forderungen des RadEntscheids angenommen und umgesetzt werden.
Noch verweigert die SPD im Rat die Annahme des RadEntscheids, so dass ein Bürgerentscheid über die Annahme der 7 Forderung wahrscheinlich ist. Beim Bürgerentscheid werden die Aktiven der Initiative RadEntscheid für die Umsetzung werben, doch die Verwaltung behauptet in ihrer Kostenschätzung, die Umsetzung koste die Stadt in den nächsten 9 Jahren die absurd hohe Summe von 427 Mio. Euro. Dieser riesige Betrag wird viele Menschen abhalten beim Bürgerentscheid mit “Ja” zu stimmen.
Doch stimmt die Kostenschätzung überhaupt? Die STADTGESTALTER haben jeden Punkt überprüft und stellten haarsträubend falsche Kostenansätze sowie Rechenfehler fest. Zudem blieben Kosteneinsparungen, die aufgrund der Umsetzung der Forderungen durch die daraus folgende zunehmenden Radnutzung zu erwarten sind, in der Kostenschätzung unzulässiger Weise unberücksichtigt.
Im Einzelnen wurden folgende Fehler in der Kostenschätzung festgestellt:
Forderung 1: Ausbau des Radverkehrsnetzes – In diesem Punkt wird mit fehlerhaften Kostensätzen für den Neubau von Radwegen gearbeitet. Während die Stadt von Kosten von 1 bis 4 Mio. Euro pro Kilometer Radweg ausgeht, liegt der Einheitskostensatz laut Prognosgutachen bei 550 TEuro/km (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Der Unterschied erklärt sich daraus, dass die Stadt nicht nur die Kosten für den Neubau der Radinfrastruktur ausweist, sondern auch die Kosten für sämtliche Straßenbaumaßnahmen die bei der Einrichtung der Radwege für andere Verkehrsträger (Auto, Fußgänger*innen, ÖPNV) mit erledigt werden.
Am Beispiel Königsallee wird diese Vorgehensweise deutlich. 3,2 Mio. Euro sollen nach Schätzung der Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Straßenbau, Markierung, Beleuchtung, Ampelanlagen (LSA), Verkehrslenkung) auf dem rund 1 Kilometer langen Abschnitt Wohlfahrt- bis Arnikastraße kosten (Beschlussvorlage 20213175). Nach der Kostenschätzung für den RadEntscheid hätten es sogar 4 Mio. sein müssen.
Doch nur ein Teil der 3.2 Mio. entfällt auf den Bau neuer Radwege, denn im Rahmen der Maßnahme sollen auch die Gehwege und die Stellplätze neu gepflastert werden, der gesamte Straßenbelag soll erneuert werden, die Wendespuren sollen entsiegelt werden, die Fußgängerüberwege sollen taktile Elemente erhalten und die Bepflanzung der Allee soll am Ende der Baumaßnahmen neugestaltet werden. Diese Baumaßnahmen haben aber alle nichts mit dem Bau der Radwege zu tun. Dennoch wird so getan, als entstünden diese Kosten, weil an der Königsallee neue Radwege angelegt würden
Anders als von der Verwaltung in der Kostenschätzung dargestellt, kosten die Radwege abhängig von der Breite des Querschnitts der Straße, an dem sie angelegt werden, auch nicht das eine Mal 4 Mio., ein anderes Mal 3 Mio. und dann wieder nur 1 Mio./km. Die Radwege werden unabhängig vom bestehenden Straßenquerschnitt immer in vorgeschriebener Bauweise gleich gebaut. Sie sind immer mind. 1,8 Meter breit, asphaltiert, markiert, mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn und zu parkenden Autos. Lediglich die zusätzlichen Umgestaltungsmaßnahmen, die nichts mit dem Radwegebau zu tun, sind je nach Straßenquerschnitt mal mehr mal weniger aufwändig.
So kommt die Stadt auch auf eine Förderquote von real nur 35%, obwohl diese eigentlich für Radwegemaßnahmen bei 70 bis 90% liegen. Nur da viele der radinfrastrukturfremden Maßnahmen nicht gefördert werden, liegt die Förderung bezogen auf die Gesamtkosten entsprechend niedrig. Laut Beschlussvorlage rechnet die Stadt bei der Umgestaltungsmaßnahme Königsallee allerdings mit einer Förderung von 75%. Das wiederum deckt sich nicht mit den Angaben in der Kostenschätzung.
Auch die Aussage, dass bei jeder Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen, die Anwohner 30% der Kosten als Straßenbaubeiträge abzüglich von Landeszuschüssen zu tragen hätten, stimmt nicht. Bei der Baumaßnahme Königsallee z.B. fallen laut Aussage der Verwaltung keine Straßenbaubeiträge an und so ist es, anders als in der Kostenschätzung dargestellt, auch bei einigen weiteren Straßen..
In der Kostenschätzung ist statt der Kosten der Gesamtmaßnahme generell nur der Einheitskostensatz für den Bau von Radwegen in Höhe von 550 TEuro pro km anzusetzen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Umbauten an Kreuzungen. Aber auch hier entfallen höchstens 50% der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Radverkehr. Die Kostensätze sind entsprechend zu reduzieren.
Für die bloße Ummarkierung von Straßenfahrbahnen zu Radstreifen veranschlagt die Stadt in ihrer Kostenschätzung mit 500 TEuro/km, während der Einheitskostensatz bei nur 50 TEuro/km liegt (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Zuletzt genannter Kostenansatz bestätigt sich auch bei entsprechenden Baumaßnahmen der Stadt selbst. Bei der Berliner Straße kostete die Ummarkierung des Abschnitts von 400 Meter Länge 20.000 Euro (Beschlussvorlage 20192196). Diese Maßnahme bestätigt, dass der Ansatz von 50 TEuro korrekt ist. Offenbar hat die Verwaltung sich bei den Kostenansätzen in der Kostenschätzung bei den Markierungsmaßnahmen um eine Null vertan.
Da wie dargestellt deutlich weniger als die Hälfte der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Bau von Radwegen entfallen, sind auch die in der Kostenschätzung angesetzten Personalkosten mindestens zu halbieren. Bau- und Planungsleistungen, die für Umgestaltungen für andere Verkehrsträger aufgewandt werden, sind nicht dem Radverkehr zuzurechnen.
Forderung 2: Gestaltung der Radinfrastruktur – Auch in diesem Bereich ist die städtische Kostenschätzung nicht schlüssig. Beträgt der Einheitskostensatz für einen Kilometer neuer Radwege 550 TEuro, veranschlagt die Verwaltung für einen Teilumbau bestehender Radwege, um diese den aktuellen Bau- und Sicherheitsanforderungen der ERA anzupassen Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro/km. Dass eine bauliche Anpassung eines bestehenden Radwegs regelhaft doppelt so teuer sein soll wie der Neubau, ist nicht nachvollziehbar. Es ist realistisch bei einem „Teilumbau“ von niedrigeren Kosten als beim Neubau auszugehen, 300 TEuro/km scheint als Kostenwert ausreichend.
Forderung 3: Sicherheit zuerst – Für die Sicherheit der Radfahrenden zu sorgen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt, diese hat sie ordnungsgemäß mit dem nötigen Aufwand zu erledigen, ganz unabhängig davon ob der RadEntscheid das ebenfalls fordert.
Gefahrenstellen für Radfahrende, wie sie aufgrund Fehlplanungen der Verwaltung z.B. an der Hans-Böckler-Straße entstanden sind, sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Die dafür erforderlichen Kosten entstehen aufgrund der Fehlplanungen und sind nicht in den Forderungen des RadEntscheids begründet. Entsprechende Kosten sind daher in der Kostenschätzung nicht zu berücksichtigen.
Die Stadt will 5 Stellen bei der Verkehrsüberwachung schaffen, um das Parken auf Radwegen zu ahnden. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Auch wird das Falschparken nicht durch die Radfahrenden verursacht. Es handelt sich um eine Überwachungsmaßnahme des Autoverkehrs, die Kosten wären damit diesem Verkehrsträger zuzurechnen. Sie sind in keinem Fall in der Kostenschätzung anzusetzen.
Kosten für den Betrieb (Reinigung u.a.) und die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Radwege können zwar in der Kostenschätzung berücksichtigt werden, wenn dies geschieht, sind diese Kosten aber auch mit den Kostenersparnissen bei der Instandhaltung und dem Betrieb der Straßen zu verrechnen, die aufgrund von mehr Rad- und damit verbunden weniger Autoverkehr entstehen. Die Kostenschätzung sollte dazu in einen investiven und eine konsumtive Kalkulation (jährliche Kosten, u.a. Betrieb und Instandhaltung) unterteilt werden. Es ist sinnvoll, die Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Radwege aus der vorliegenden investiven Kostenschätzung zu streichen. Sie sollten stattdessen in einer zusätzlichen konsumtiven Kostenschätzung berücksichtig werden, deren Erstellung die Stadt jedoch versäumt hat. Wie eine solche konsumtive Kostenschätzung aussehen könnte, dazu kommen wir später in diesem Beitrag.
Forderung 4: Sichere Kreuzungen – Auch hinsichtlich des Umbaus von 3 Kreuzungen im Jahr fallen die Kostensätze der Verwaltung zu hoch aus, ebenso wie der Personalkostenansatz. Es erfolgt eine Kürzung entsprechend der bei den Forderungen 1 und 2 erläuterten Kriterien zum Kostenansatz beim Umbau von Kreuzungen.
Forderung 5: Radschulwegpläne für Schulen – Hinsichtlich dieser Forderung sind gar keine Kosten anzusetzen. Die Umsetzung der hierzu vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen wurde vom Stadtrat bereits am 12.12.2013 (Beschluss 20132502) beschlossen, entsprechend müssen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereits im Stadthaushalt etatisiert sein. Somit verbietet sich ein Neuansatz der Kosten.
Die Erstellung von Radschulwegplänen ist eine Maßnahme des Klimaschutzteilkonzept klimafreundlicher Verkehr (Maßnahme 8a) und sollte im Zeitraum 2014-2020 umgesetzt werden. Zur Umsetzung wurde ein zweiter Klimaschutzmanager angestellt, eine Umsetzung erfolgte aus unbekannten Gründen bisher jedoch nicht.
Forderung 6: Ausbau von Fahrradabstellplätzen – Hinsichtlich dieser Forderung sind die Einheitskostensätze, insbesondere für Fahrradbügel und Fahrradboxen (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030) anzupassen. Die Stadt hat jeweils die Kosten für Luxusmodelle angesetzt. Das haben die Initiatoren des RadEntscheids weder gefordert, noch gibt es dafür eine erkennbare Notwendigkeit.
Zudem weist die Kostenberechnung zu den überdachten Stellplätzen einen Rechenfehler auf. Insofern, wie von der Verwaltung angegeben, für 7 überdachte Stellplätze 10.000 Euro anzusetzen sind, kosten 2.800 Stellplätze insgesamt nicht 4,5 Mio. sondern nur 4 Mio. Euro. Entsprechend sind bei diesem Punkt 0,5 Mio. Euro abzusetzen.
Forderung 7: Förderung der Mobilitätswende – Die zu diesem Bereich angesetzt Kosten sind plausibel. Jedoch ist eine zusätzliche Ingenieurestelle zur Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Forderungen des RadEntscheids nicht erforderlich. Bei einem solchen Forschungsprojekt einer Hochschule bezahlt in der Regel diese selbst die für die Umsetzung erforderlichen Mitarbeiter*innen. Sie kann dazu regelmäßig auf Forschungsgelder zurückgreifen. Die Zuarbeit kann von den drei neu im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigten Bauingenieuren übernommen werden.
Investive Kosten: 151 statt 427 Mio. Euro
Wird die Kostenschätzung der Verwaltung entsprechend der dargestellten Punkte korrigiert, ergeben sich statt der von der Verwaltung angegebenen 427 Mio. Euro investiven Kosten zur Umsetzung der 7 Forderung des RadEntscheids nur Kosten in Höhe von knapp 151 Mio. Euro, also fast dreimal weniger.
Fehlende Betrachtung der Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr
Zusätzlich wären darüber hinaus noch die Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr zu betrachten, wenn mehr Menschen aufgrund der deutlich verbesserten Radinfrastruktur das Auto stehen lassen und stattdessen das Rad nehmen. Dies hat die Verwaltung unterlassen.
Hierbei wären zwei Effekte zu betrachten, zum einen der auf Betrieb, Instandhaltung und Investitionen des Bochumer Verkehrs insgesamt gerichtete Effekt und zum Zweiten der Kosteneffekt bezogen auf die externen Kosten des PKW-Verkehrs, also insbesondere hinsichtlich Klimaschutz, Lärm, Luftverschmutzung und Unfallkosten.
Nimmt man an, die in Bochum mit dem PKW gefahrenen Personenkilometer nehmen aufgrund der vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen um 135 Mio. Im Jahr ab – das entspricht rd. 5,6% der mit dem Auto gefahrenen Personenkilometer in Bochum (Sonderauswertung zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“) – dann ergibt sich insgesamt eine Ersparnis bei den Kosten des PKW-Verkehrs von fast 30 Mio. Euro pro Jahr. Dabei entfällt die Hälfte auf eingesparte Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten, die andere Hälfte auf eingesparte externe PKW-Kosten. Das bedeutet bereits nach 5 Jahren hätten sich die Investitionskosten, die für die Umsetzung der sieben Forderungen des RadEntscheids ausgegeben werden müssten, refinanziert.
Es fragt sich, warum die Stadt eine solche Berechnung der positiven Kosteneffekte unterlassen hat und sie die Kosten für die Umsetzung der sieben Forderungen fast dreimal so hoch angibt wie diese realistisch einzuschätzen wären. Es liegt der Verdacht nahe, dass man den Eindruck erwecken will, dass mit den sieben Forderungen des RadEntscheids finanzielle Folgen verbunden sind, die die Stadt nicht in der Lage zu tragen ist. Es scheint das Ziel verfolgt, zu werden, zu erreichen, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger angesichts der angeblich zu hohen Kosten bei einem Bürgerentscheid mit “Nein” stimmt.
Das passt in das Bild, wie die Verwaltung auch sonst in Bochum mit Radverkehr und den Bürger*innen umgeht. Das vom Rat 1999 beschlossene Radverkehrskonzept wurde bis heute in wesentlichen Teilen nicht von der Verwaltung umgesetzt. Die mehrfach vom Rat beschlossene Neufassung des Radverkehrskonzeptes erfolgte über Jahre nicht. Zwar wird aktuell an der Erstellung endlich gearbeitet, vorliegen tut das neue Konzept aber bis heute nicht, die Stadt hat keine Eile mehr für den Radverkehr zu tun (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Die Trassensuche zum Radschnellweg wurde von der Verwaltung so hingebogen, dass eine teure aber schlechte Streckenführung das Ergebnis ist, die das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro schon als ungeeignet aussortiert hatte. Die Bürgerbeteiligung bei der Trassensuche war nur Show, das Ergebnis stand im Wesentlichen schon vorher fest (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).
Beschlüsse werden nicht umgesetzt, es wird getrickst und manipuliert um die besten Radverkehrsplanungen zu verhindern. Die maßlos überzogene Kostenschätzung ist nur ein weiteres Beispiel für diese Politik der Verwaltung. Unverständlich, dass SPD und Grüne diese Machenschaften der Verwaltung trotz aller Versäumnisse und Ungereimtheiten, weiter verteidigen.
Beiden Ratsfraktionen muss klar sein, dass mit der vorliegenden Kostenschätzung der RadEntscheid bei den Bürger*innen kaum Erfolg haben dürfte. Ebenfalls müssten den Fraktionen zumindest einige der eklatanten Mängel der Schätzung aufgefallen sein, besonders die fehlende Kalkulation der positiven Kosteneffekte. Dass die Politik gleichwohl die Kostenschätzung bisher kritiklos hinnimmt, kann eigentlich nur den Grund haben, dass beiden das Scheitern des RadEntscheids aufgrund der absurd übertriebenen Kosten eigentlich ganz recht ist.
Zur Not bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht
Auf Unterstützung von SPD und Grünen kann der RadEntscheid offenbar nicht hoffen. Mit der maßlos überhöhten Kostenschätzung der Verwaltung scheint es kaum möglich, die Mehrheit der Bürger*innen bei dem zu erwartenden Bürgerentscheid für ein “Ja” zu den 7 Forderungen zu gewinnen. Will der RadEntscheid den Bürgerentscheid für sich entscheiden, muss die Grundlage dafür eine realistische Kostenschätzung sein, die auch die positiven Kosteneffekt mit darstellt. So wie es aktuell aussieht, wird das nur vor Gericht zu erreichen sein. Vor dem Verwaltungsgericht sollten die Chancen nicht schlecht stehen, da die Stadt sich bei der Kostenschätzung einige haarsträubende Fehler geleistet hat, die sich nicht durch den Einwand, man habe weites Ermessen ausgeübt, weg reden lassen.
Letztlich stimmt es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern – wie auch in diesem Letztlich ist es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern sie es – wie auch in diesem Fall – an einem Mindestmaß an Fairness im Umgang mit ihren Anliegen vermissen lässt.
Mit etwas Verspätung wurde der Platz am Zeche-Holland-Turm Wirklichkeit. Ein Projekt, das Wattenscheid insbesondere der Bürgerinitiative „Wir in Wattenscheid – Schacht IV“ zu verdanken hat. Doch fehlende Termine für die Eröffnungsfeier und den Start der Turmbesichtigungen sorgen jetzt für Ärger.
Bis zur Freigabe des Platzes am Holland-Turm war es ein langer, steiniger Weg. Erst sollte der ehrwürdige Turm der Zeche Holland saniert werden, dann, nachdem die Fördergelder für die Sanierung nicht abgerufen wurden, drohte der Abriss. Die Menschen in Wattenscheid demonstrierten, der Turm konnte erhalten werden und wurde doch noch saniert. Um den Turm entstand besonders aufgrund des großen Engagements der Bürgerinitiative „Wir in Wattenscheid – Schacht IV“ ein Platz, mit dem der Turm jetzt glänzend in Szene gesetzt wird. In Wattescheid entstand ein spannender Ort, der schon kurz nachdem er für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, viele Menschen aus Wattenscheid und Umgebung anzieht, dort ihre Zeit zu verbringen und den Turm zu bestaunen.
Der lange Weg zum Platz und zur Sanierung des Zeche-Holland-Turms
2013 – Noch im gleichen Jahr gibt die Politik nach und sichert zu, dass der Turm erhalten und saniert wird.
Januar 2018 – Nachdem bekannt wird, dass das Gelände rund um den Holland-Turm zunächst an die AWO für ein sozialkulturelle Zentrum abgegeben werden soll (Soziokulturelles Zentrum neben dem Hollandturm geplant), gründet sich auf Initiative von Klaus Windmüller die Bürgerinitiative „Wir in Wattenscheid – Schacht IV“, mit dem Ziel ein nachhaltiges und bürgernahes Zukunftskonzepts zur öffentlichen Nutzung des Turms der Zeche Holland und seiner näheren Umgebung zu entwickeln. Die Bürgerinitiative fordert, dass ein Nutzungskonzept für das Gelände rund um den Turm nur unter intensiver Einbeziehung der Bürger*innen entwickelt werden soll.
April 2018 – die Bürgerinitiative „Wir in Wattenscheid – Schacht IV“ legt ein umfassendes Nutzungskonzept (Nutzungskonzept als pdf) zur Entwicklung des Geländes am Holland-Turm vor, bei dessen Entwicklung auch die parteilosen STADTGESTALTER maßgeblich mitgewirkt haben (Nutzungskonzept Zeche-Holland-Turm).
Dezember 2019 bis März 2020 – In zwei Workshops entwickelt die Stadt gemeinsam mit der Bürgerinitiative, Vertreter*innen der Politik und anderen Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft ein Konzept, wie das Umfeld des Turms neugestaltet werden soll. Wesentliche Teile des Konzepts der Bürgerinitiative fließen in das neue Konzept ein. Unter anderem werden die Beleuchtungsidee, der Vorschlag zur Nutzung als Veranstaltungsort mit einer Bühne und die Einrichtung einer Gastronomie mit Biergarten übernommen.
Ebenfalls wird besprochen, dass Bochum Marketing in Zukunft die Besichtigung des Turms für Interessierte organisieren soll.
Oktober 2020 bis Juni 2021 wird das Gelände rund um den Zeche-Holland-Turm entsprechend des in den Workshops entwickelten Konzeptes umgestaltet und am 30.06. der Öffentlichkeit übergeben. In Kürze soll auf dem Platz in einem Container noch eine kleine Gastronomie mit Biergarten, der “Kumpeltreff”, eröffnen (Der Wattenscheider “Kumpeltreff” im Container nimmt Form an).
Vieles ist schon umgesetzt worden, aber einige Fragen sind noch zu beantworten. So kann der Turm immer noch nicht von der Öffentlichkeit bestiegen werden. Nur VIP-Gäste der Bochumer Wirtschaftsentwicklung (WEG) kommen in den Genuss einer Turmbesteigung. Das sorgt bei den Wattenscheider*innen für großen Unmut. Es wurde versäumt rechtzeitig zur Freigabe des Platzes das Ende 2019 besprochene Besichtigungskonzept zu erstellen und mit allen Beteiligten abzustimmen. Das soll jetzt bis Mitte August nachgeholt werden.
Hans-Köster-Platz
Eine weitere offene Frage ist, wie der Platz am Turm zukünftig heißen soll. Die Bürgerinitiative hat vorgeschlagen, den Platz nach Hans Köster zu benennen, der im April 2019 verstorben ist. Hans Köster wuchs im Schatten des Turms auf, begann 1959 auf Holland seine Lehre und war später Betriebsführer der Ruhr Kohle AG. Nach seiner Pensionierung verarbeitete er seine Erinnerungen und seinen Wissensschatz zu Wattenscheid und Bergbau in 22 Büchern und engagierte sich mit Leib und Seele für den Erhalt des Zeche-Holland-Turms wie den Platz, der jetzt am Turm entstanden ist.
Zur Eröffnung des Platzes sollte es zudem ein Fest geben. Doch ein Termin für das Eröffnungsfest ist bisher nicht bekannt. Konkrete Planungen scheint es nicht zu geben. Dafür soll auf dem Gelände in den nächsten Wochen eine Wahlkampfveranstaltung der Grünen zur Bundestagswahl stattfinden. Auch darüber ärgert man sich in Wattenscheid. Wie Turm und Gelände im nächsten Jahr in kulturelle Veranstaltungen wie den Tag des Offenen Denkmals NRW,, der Langen Nacht der Industriekultur, oder der Extraschicht eingebunden werden sollen, ist ebenfalls noch offen.
Umgebung des Holland-Geländes soll saniert werden
Die mangels städtischer Pflege herunter gekommene Umgebung des Zeche-Holland-Geländes will die Stadt in nächster Zeit sanieren und wieder Instand setzen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu überlegen, wo in Wattenscheid das im Rahmen der Turmsanierung abgenommene Originalschild mit dem signifikanten “Holland”-Schriftzug aufgestellt werden sollte. Zudem muss die Stadt sicher stellen, dass Turm und Platz auch in den nächsten Jahren in einem guten Zustand bleiben. Es muss verhindert werden, dass wie sonst so oft in Bochum über Jahre die Erhaltung des Geländes vernachlässigt wird, bis aufgrund der Verwahrlosung die Besucher*innen ausbleiben oder gar das Gelände abgesperrt werden muss.
Mittelfristig ist weiterhin zu überlegen, wie die Flächen nördlich und westlich des Turms, auf denen aktuell noch die Flüchtlingscontainer stehen, genutzt und an das jetzt frei gegebene Gelände angegliedert werden können.
Wattenscheid braucht weitere Highlights
Turm und Platz sind zu einem Highlight geworden, das die Wattenscheider*innen und Besucher*innen aus dem Ruhrgebiet schon jetzt magisch anzieht. Wattenscheid hat endlich einen neuen Ort erhalten, der sich stolz vorzeigen lässt. Ohne das hartnäckige und beispiellose Engagement des streitbaren Wattenscheiders Klaus Windmüller und seiner Mitstreiter*innen der Bürgerinitiative „Wir in Wattenscheid – Schacht IV“ wäre das Projekt wohl so nie umgesetzt worden.
Das Projekt zeigt, wo es in Wattenscheid an vielen Stellen unter anderem in der Innenstadt und am August-Bebel-Platz fehlt, streitbare Menschen mit klaren Vorstellungen, die bereit sind sich für die notwendigen grundlegenden Umgestaltungen zu engagieren und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Zu hoffen ist, dass dieses Projekt erlebbar macht, was auch in Wattenscheid möglich ist und wie wichtig attraktive, vorzeigbare Orte für die Stadt sind.
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