28 Sep

Wie funktioniert die Bochumer Stadtpolitik?

Am 13.09.2020 wurde in Bochum ein neuer Stadtrat gewählt, der Oberbürgermeister und die Bezirksvertretungen. Was macht wer, wie läuft Stadtpolitik ab und wie können sich die Bürger beteiligen?

Der Oberbürgermeister – ist und bleibt Thomas Eiskirch (SPD). Er ist Chef der Verwaltung und leitet die Ratssitzungen. Somit ist er ebenfalls Mitglied des Stadtrates. Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er bzw. die Verwaltung können in Angelegenheiten von bis zu 60.000 Euro* selbst entscheiden.

Die Verwaltung – Sie setzt die Beschlüsse des Stadtrates um und führt die Vorgaben des Oberbürgermeisters wie des Verwaltungsvorstandes aus. Dazu legt die Verwaltung dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge vor, über die dann Rat und Bezirksvertretungen entscheiden.

Der Verwaltungsvorstand – Die Verwaltung teilt sich in sechs Dezernate auf. Fünf Dezernaten steht ein Beigeordneter/Dezernent vor, dem ersten Dezernat der Oberbürgermeister (Derzenatsverteilungsplan):
I – Gesamtstädtische Steuerung, Wirtschaftsentwicklung und Diversity: Thomas Eiskirch
II – Finanzen, Beteiligungen und Bürgerservice: Dr. Eva Maria Hubbert (Stadtkämmerin)
III – Personal, Recht und Ordnung: Sebastian Kopietz (Stadtdirektor)
IV – Bildung, Kultur und Sport: Dietmar Dieckmann
V – Jugend, Soziales und Gesundheit: Britta Anger 
VI – Bauen, Umwelt und Mobilität: Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat)

Die Dezernent*innen, der Oberbürgermeister und der Geschäftsführer der Bochumer Wirschaftsentwicklung, Ralf Meyer bilden den Verwaltungsvorstand. Im Verwaltungsvorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten der Oberbürgermeister. Die Dezernent*innen werden vom Stadtrat für 8 Jahre gewählt.

Der Stadtdirektor ist der Vertreter des Oberbürgermeisters in der Verwaltung.

Stadtrat – Der Rat der Stadt hat in der neuen Wahlperiode 86 Mitglieder plus Oberbürgermeister und entscheidet über die wichtigen Angelegenheit der Stadt, insbesondere über den städtischen Haushalt (Finanzvolumen: rd. 1,5 Mrd. Euro).

Zudem kontrolliert der Rat die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen und Einrichtungen. Zu diesem Zweck besitzen die Ratsmitglieder umfassende Akteneinsichtsrechte.

Die Verteilung der Sitze im Rat nach politischen Gruppierungen sieht in der neuen Wahlperiode 2020 bis 2025 wie folgt aus:

Sitzverteilung Bochumer Stadtrat, Wahlperiode 2020-2025

SPD und Grüne besetzen mehr als 50% der Sitze (49 von 87) und können daher in allen Angelegenheiten ohne die Stimmen der anderen politischen Gruppierungen entscheiden. In der Regel bilden sie dazu eine Koalition.

Alle politischen Gruppierungen, die nicht Teil der Koalition sind, befinden sich in der Opposition.

Ratssitzungen – Der Stadtrat entscheidet in den Ratssitzungen über die Angelegenheiten, die ihm die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegen. Dazu stellen Mitglieder des Rats, Gruppierungen oder Fraktionen Anträge mit eigenen Vorschlägen und Ideen zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Rates können zudem der Verwaltung wie den städtischen Einrichtungen und Unternehmen Fragen stellen, die diese innerhalb von maximal 2 Monaten beantworten müssen.

Der Rat tagt zumeist acht bis zehn Mal im Jahr.  Ratssitzungen dauern in der Regel drei bis vier Stunden, teilweise aber auch bis zu sechs Stunden.

Ausschüsse des Rates – Der Rat bildet Ausschüsse und Beiräte, denen die Entscheidung in kleineren Angelegenheiten übertragen werden und die in größeren Angelegenheiten diese für die abschließende Entscheidung im Rat vor beraten.

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es folgende Ausschüsse und Beiräte (Gremien des Rates):

  • Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Beteiligungen und Controlling
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Kultur
  • Planung und Grundstücke
  • Schule und Bildung
  • Sport und Freizeit
  • Strukturentwicklung
  • Umwelt, Sicherheit und Ordnung
  • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Frauenbeirat
  • Integrationsrat
  • Seniorenbeirat

Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat besetzt. Die politischen Gruppierungen schlagen dafür Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger vor. Jede Fraktion des Stadtrates ist in jedem Ausschuss mit mindestens einem Sitz vertreten.

Bezirksvertretungen – Die Bezirksvertretungen der sechs Bochumer Stadtbezirke (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Südwest und Süd) haben 19 Sitze, sie entscheiden über die bezirklichen Angelegenheiten oder beraten Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk betreffen, in denen aber der Stadtrat abschließend entscheidet, vor.

Die Bezirksvertretungen verfügen entsprechend ihrer Einwohnerzahl über ein geringes eigenes Budget von bis zu 1 Mio. Euro über deren Ausgabe sie selbst entscheiden können.

Öffentlichkeit und Berichterstattung – Die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sind öffentlich. Nur wenige Angelegenheiten werden, wenn es das Gesetz nicht anders zulässt, nicht-öffentlich behandelt.

Eine begrenzte Anzahl von Zuschauern kann die Sitzungen vor Ort verfolgen. Ratssitzungen des Bochumer Stadtrates werden bisher nicht im Internet übertragen.

Die Berichterstattung über die Stadtpolitik wie die Presselandschaft in Bochum ist übersichtlich. Im Wesentlichen und detaillierter berichtet die WAZ-Bochum. Manche Themen werden überblicksartig bei Radio Bochum behandelt. Über wenige wichtige Themen berichtet die Lokalzeit Ruhr (WDR). Eine umfassende, tiefgehende Information über die Arbeit der stadtpolitischen Gremien durch die Pressemedien ist damit nicht möglich. So verfolgt auch die WAZ-Bochum die Ratssitzungen regelmäßig nur bis zur ersten Pause.

Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen – Die in den stadtpolitischen Gremien tätigen Einwohner Bochums und Wattenscheid üben ihre Tätigkeit mit Ausnahme des Oberbürgermeisters ehrenamtlich aus.

Die Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes beträgt rd. 400 Euro pro Monat. Dazu kommen etwas über 20 Euro Entschädigung pro Sitzung (Entschädigungsverordnung

Kontrolle der städtischen Unternehmen und Einrichtungen – Die Stadt Bochum ist (Mit-)Eigentümer an diversen Unternehmen und Einrichtungen (Beteiligungsbericht 2017), die wichtige Aufgaben der städtischen Daseinsvorsorge übernehmen. Dazu zählen insbesondere Stadtwerke, Sparkasse, VBW Bauen und Wohnen, Bogestra, USB, Wirtschaftsförderung und AÖR Schauspielhaus.

Wichtige Entscheidungen dieser Institutionen sind von den Aufsichtsgremien zu billigen. Zu diesem Zweck werden Mitglieder des Stadtrates vom Rat in die Aufsichtsräte der Unternehmen und Einrichtungen gewählt.

Besonders wichtige Entscheidungen müssen zudem von einer Mehrheit des Rates gebilligt werden, darunter die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne.

Wie können sich die Bürger an der Stadtpolitik beteiligen?

Bürgeranregung – Jeder Bürger kann beim Stadtrat oder den Bezirksvertretungen eine Anregungen einreichen. Dazu muss die Anregung oder Beschwerde aufgeschrieben und an Rat oder Bezirksvertretung gesendet werden. Dann verfasst die Verwaltung dazu eine Stellungnahme und der Rat, der zuständige Ausschuss des Stadtrates oder die zuständige Bezirksvertretung entscheiden darüber, ob die Anregungen beschlossen wird. § 24 GO-NRW 

Bürgerbegehren – Um eine Frage statt durch den Stadtrat durch die Bürger direkt entscheiden zu lassen, müssen zuvor rd. 12.000 Bochumer Bürger*innen dafür unterschreiben, dass diese Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Auf diese Weise können auch Entscheidung des Rates aufgehoben und durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. § 26 GO-NRW  

An Mitglieder des Stadtrats oder der Bezirksvertretungen wenden – Besteht ein Anliegen, können sich die Betroffenen auch direkt an die Mitglieder des Stadtrates oder der Bezirksvertretungen wenden. Die helfen in der Regel gerne selbst weiter oder vermitteln einen Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung.

Informationsanfrage nach IFG NRW – Jeder Bochumer und Wattenscheider kann bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen erfragen. Die angefragten Informationen müssen ihm nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes NRW innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.

Bürgerinitiative – Um in einer bestimmten Angelegenheit der Sichtweise der betroffenen Einwohner Gehör zu verschaffen, bietet sich die Gründung einer Bürgerinitiative an.

Mitglied einer politischen Gruppierung werden – Will man selbst die Politik in der Stadt mitgestalten, kann man dazu Mitglied einer Partei und Wählergemeinschaft werden und seine Meinungen, Ideen und Vorschläge dort direkt einbringen.

Die vorangegangene Darstellung gibt einen groben Überblick über die Stadtpolitik. Auf die Darstellung von tiefergehenden Einzelheiten und Ausnahmen wurde zu Gunsten einer besseren Verständlichkeit bewusst verzichtet.

Die STADTGESTALTER

* 30.000 Euro bei bezirklichen Angelegenheiten

27 Mai

Günnigfeld und Leithe werden abgehängt

Bezirksvertretung lehnt Vorschlag der STADTGESTALTER zur Regiotram (Präsentation des Vorschlags) für Günnigfeld und Leithe ab.

Durch die Erstellung kleiner Neubaugebiete werden zehn Kilometer Bahntrasse langfristig als ÖPNV-Trasse unbrauchbar. Die Bezirksvertretung verbaut den Einwohnern von Günnigfeld, Leithe und Südfeldmark durch mangelnde Weitsicht die Chance einer besseren und sich nur einmalig bietenden Anbindung des Wattenscheider Nordens an das ÖPNV-Netz nach Essen und Bochum.

Durch Herabtaktung des Bahnhofs Wattenscheid, der künftig nur noch alle 30 Minuten bedient werden wird (es fährt künftig nur noch der RRX dort), werden das Wattenscheider Zentrum, Günnigfeld/Südfeldmark und Leithe künftig noch deutlich schlechter an den ÖPNV angebunden sein.
Die Regiotram durch den Wattenscheider Norden hätte dieses Defizit für Leithe, Mitte, Südfeldmark und Günnigfeld nicht nur ausgeglichen sondern den Nahverkehr konkurrenzfähig zum Auto gemacht. Viele Einwohner hätten den dann einfachen Umstieg vom Auto hin zu einer Direktverbindung nach Essen und/oder Bochum nutzen können.

SPD entscheidet sich gegen gute Verkehrsanbindung von Günnigfeld und Leithe

Einzig der parteilose Bezirksvertreter Bernd Heider und selbst Günnigfelder hat die Chance erkannt und in einem Wortbeitrag die Initiative unterstützt. Die SPD dagegen brachte als Hauptargument den Anwohnern dort doch lieber ihre Ruhe zu gönnen, anstatt ihnen die Möglichkeit einer zukunftsweisenden Straßenbahn (RegioTram) zu bieten.
Sie stützt sich dabei auf eine Einschätzung der Verwaltung, die allerdings andere Rahmenparameter, wie bspw. eine durchgängig zweigleisige Strecke geprüft hatte. Plant man aber eingleisige (sogar kostengünstigere) Abschnitte ein, so können der Radschnellweg (RS1) und die Regiotram bei einer durchgängigen Trassenbreite von mindestens 10 Metern problemlos auf der bisherigen Strecke koexistieren. Nicht nur eine schnelle Alltagsverbindung im ÖPNV bleibt den nordwestlichen Ortsteilen Wattenscheids nun verwehrt, sondern auch eine attraktive Anbindung des Lohrheidestadions, welches für hohe Summen ausgebaut werden soll.Wird das Stadion nun nur mit Shuttlebussen an den in Zukunft provinziell getakteten Wattenscheider Bahnhof angebunden, so hat das deutliche Auswirkungen auf die Attraktivität dieser Veranstaltungsstätte. Die Regiotram hätte nicht einmal 50 Meter entfernt vom Stadiongelände einen Halt einlegen können.

Auch eine Direktanbindung des Westparks, der häufig größere Veranstaltungen beherbergt, wird nicht direkt von Essen aus angeschlossen, obwohl die Trasse direkt an der Nordkante des Parks verläuft und somit die Fußwege weiter reduzieren und die innerstädtischen Straßenbahnen entlasten würde.

Für Grüne ist Verkehrswende nachrangig

Die Grünen hingegen führten den Fledermausschutz an, was scheinbar ein unlösbares Problem darstellt. So wie sich die vermeintliche Population dort eingefunden hat, würde diese sicherlich auch ein alternatives Quartier finden. Tiere scheinen nicht so einfältig zu sein, wie der Mensch.
Darüberhinaus wurde gefragt warum der VRR nicht in das Projekt involviert wurde. Diese Frage wäre allerdings der Verwaltung zu stellen, sich mit den notwendigen Partnern abzusprechen und zukunftsweisende Projekte gemeinsam auszuloten.

Der Kern der Anregung der Stadtgestalter war es, in den aktuellen Bebauungsrahmenplänen (Vorlage 20192940), die sich in Erarbeitung befinden, Platz für eine Trasse in der Bebauung vorzusehen. Damit beschäftigt sich der Antrag mit einer sehr aktuellen Thematik, in der bisher nichts beschlossen ist. Somit ist auch das Argument einer zu spät eingereichten Anregung ad absurdum geführt worden.
UWG und CDU äußerten sich gar nicht, sie folgten wortlos weiterhin ihrer Politik einer Priorisierung des Autos im Alltagsverkehr.

Chance leichtfertig verspielt

Fazit: Die Bezirksvertretung verspielt eine Riesenchance mit vergleichweise einfachen Mitteln einen großen Baustein in der Wattenscheider Verkehrswende zu legen und wirft den Stadtbezirk damit in den Bestrebungen gute Alternativen zum Auto zu schaffen deutlich zurück.

Während aktuell nach und nach in diversen Städten und Kreisen landesweit erkannt wird, dass eine Reaktivierung von Bahnstrecken den ÖPNV attraktiver macht, beerdigt die Bezirksvertretung Wattenscheid im Jahr 2020 eine zentrale Strecke im Ruhrgebiet endgültig, während die Parallelverbindung an der Hauptstrecke Köln-Dortmund aktuell schon zu 140% ausgelastet ist.

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Defizite vor Ort und hält eine Bahnstrecke für sinnvoll, weil der ÖPNV in Trassennähe verbessert werden muss, kann das allerdings nun nur noch mit Bussen erfolgen, welche im genannten Gebiet aber so viele Umwege fahren müssten, dass der Geschwindigkeitsvorteil der Regiotram vollkommen auf der Strecke bleibt und keine wirklich überzeugende Lösung zu erwarten sein wird.

Wer also nach Bochum oder Essen möchte, muss das weiterhin mit dem Auto tun oder umständliches und mehrfaches Umsteigen in Kauf nehmen, einen Tagesausflug planen, wie man es sonst nur auf dem Lande oder in entlegenen Regionen kennt.

27 Jan

August-Bebel-Platz autofrei?!

Nach Aufhebung des Grundsatzbeschlusses für die Planung eines autofreien August-Bebel-Platzes am 21.01. in der Bezirksvertretung Wattenscheid soll entsprechend des neu getroffenen Planungsbeschlusses bei der weiteren Planung des Platzes erneut geprüft werden, ob und ggf. wie Autoverkehr über den Platz fließen könnte. Doch trotz dieses Beschlusses ist nicht zu erwarten, dass letztlich ein Planungsentwurf realisiert wird, bei dem der Verkehr weiterhin über den Platz fließt, denn nur für einen Platz ohne Autoverkehr wird es regulär Fördermittel vom Land geben.

Bezirksregierung sagt, ein Bebel-Platz mit Autoverkehr ist nicht förderfähig

Die Aussagen der Bezirksregierung Arnsberg, die die Fördermittel bewilligen muss, sind nach Darstellung der Stadtplanung Bochum eindeutig (Präsentation zum August-Bebel-Platz, Stadt Bochum): Bei der Beibehaltung der Verkehrsführung ist eine Förderfähigkeit für andere gestalterische Maßnahmen auf den Restflächen nicht gegeben. Bleibt der Autoverkehr auf dem Platz dominierend, so verbleiben kaum mehr Flächen, die anders als für Verkehr genutzt werden können. Heute beansprucht der Autoverkehr 41% der Platzfläche, Bus und Bahn 15% (Nutzung Fläche August-Bebel-Platz). Auch direkt neben der Straße bestehen bei Erhaltung des Autoverkehrs keine Gestaltungsmöglichkeiten, niemand will mit einer Bank direkt an der Straße sitzen oder dort seine Kinder spielen lassen. Eine neue, attraktivere Nutzung von Flächen zum Beispiel für großzügige Freisitzbereiche durch Restaurants und Cafés, sowie ausgedehnte Spielareale, Grünbereiche und Ruhezonen oder eine ausreichend große Fläche für Veranstaltungen wie einen Weihnachtsmarkt, ist nicht möglich, wenn diese auch weiterhin vom Autoverkehr beansprucht werden. Weiterlesen

16 Jun

1.193 Unterschriften für das Bürgerbegehren WATwurm

1.193 Wattenscheider haben für das Bürgerbegehren WATwurm unterschrieben. Die Initiative WATwurm und die STADTGESTALTER bedanken sich für die vielen Unterschriften. Trotzdem reichen die Unterschriften nicht, das beabsichtigte Bürgerbegehren für den WATwurm auf den Weg zu bringen. 2.255 Unterschriften wären notwendig gewesen (Bürgerbegehren WATwurm, 16.03.19).

Nächster Schritt, Anregung nach §24 Gemeindeordnung NRW

Plan der Verwaltung für den WATwurm

Jetzt werden die STADTGESTALTER mit der Unterstützung der 1.193 Unterschriften bei der Bezirksvertretung (gem § 24 GO NRW) erneut anregen, dass das Projekt im Rahmen des Programms “Bewegtes und Bespieltes Wattenscheid” als eine von vier Spielstation für die Innenstadt umgesetzt wird. 650.000 Euro stehen für die vier Spielstationen bereit. 118 bis 173.000 Euro würde der WATwurm je nach Bürgerbeteiligung in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form kosten. Gebaut werden sollte der WATwurm von Wattenscheider Bürgern und Schülern unter der Anleitung von vier Künstlern (Bürgerbeteiligungsprojekt WATwurm, 29.06.18)) in 7 Segmenten a 5 m entlang der Fußgängerzone an der Westenfelder Straße (Plan WATwurn). Weiterlesen