30 Okt.

Für eine gezielte Haushaltspolitik: Lebenszufriedenheit der Menschen und Erfolg beim Klimaschutz messen

Bisher erfolgt die städtische Haushaltspolitik im Hinblick auf einige Ziele, die die Stadt verfolgt, im Blindflug. Was die im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf die Einwohnerzufriedenheit und den Klimaschutz bewirken, ist unbekannt. Es fehlen Befragungen und Kennzahlen, die das messen. Das wollen die STADTGESTALTER jetzt ändern.

Mit Einführung der doppelten Buchführung im städtischen Haushaltswesen führte die Stadt 2008 im Rahmen der Haushaltsplanung zugleich eine wirkungsorientierte Steuerung ein. Seitdem werden den Verwaltungseinheiten Budgets zugeteilt und mittels Kennzahlen bestimmte (Wirkungs-)Ziele vorgegeben, die sie mit den durch das Budget zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln erreichen (oder übertreffen) sollen. Das ist z.B., bei den Bochumer Symphoniker die Zahl der Besucher*innen und Abonnements, die in den zukünftigen Haushaltsjahren erreicht werden sollen. Im Einwohneramt, sind das die Wartezeiten auf Termine oder Bearbeitungszeiten für bestimmte Verwaltungsabläufe. Für das Rechnungsprüfungsamt wird der Anteil der Prüfungen, der termingerecht abgearbeitet wird, als Kennzahl ausgewiesen.

Konzept der wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung wird nicht mehr ernsthaft verfolgt

Die Idee hinter der wirkungsorientierten Steuerung war, die Zielerreichung bei den entsprechenden Kennzahlen sukzessive zu verbessern, um eine stärkere Bürger-/Kundenorientierung, eine Effizienzsteigerung sowie eine effektivere Steuerung der Verwaltung zu erreichen. Da aber insbesondere aussagelose Kennzahlen in häufig belanglosen Bereichen ausgewählt wurden und Kennzahlen für wichtige Verwaltungsabläufe fehlen, ist eine wirkungsorientierte Steuerung in der Bochumer Verwaltung defacto nicht vorhanden. Das Konzept ist wirkungslos.

So fehlen z.B. im Ausländerbüro wichtige Kennzahlen zu den Bearbeitungszeiten: Wie lange braucht das Ausländerbüro um eine Arbeitserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen und wie lange müssen die Betroffenen auf eine Einbürgerung warten? Derartige Kennzahlen werden nicht erfasst, um die schlechten Leistungen auf diesen Gebieten zu verschleiern und ambitionierte Zielsetzungen sowie das Verfehlen von Zielvorgaben zu vermeiden. Stattdessen wird die durchschnittliche Wartezeit bei Terminen vor den Büros der Sachbearbeiter*innen als Kennzahl erfasst. Den Betroffenen hilft es allerdings wenig, wenn sie bei Terminen nur 15 Minuten warten müssen, um ins Büro vorgelassen zu werden, sie aber erst gar keine Termine erhalte und die Einbürgerung 18 Monate dauert, statt wenige Wochen wie in gut organisierten Städten üblich (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar).

An anderer Stelle im Haushalt werden wenig aussagekräftige Kennzahlen erfasst wie etwa die Anzahl der Pressekonferenzen und -mitteilungen oder die geplante Anzahl von Followern in sozialen Medien. Diese Zahlen alleine sind jedoch nicht geeignet, die Effektivität und Qualität der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu steuern.

In manchen Bereichen wie etwa bei den Straßenverkehrsangelegenheiten werden gar keine Wirkungskennzahlen wie wöchentliche Verkehrsüberwachungsstunden oder Kostendeckungsgrad Überwachung fließender Verkehr mehr erhoben oder vorgegeben. Die entsprechenden Felder im Haushaltsplan 2023/24 sind leer.

Eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert nur mit geeigneten Kennzahlen und dem Willen sich nach diesen Kennzahlen zu richten. In der Bochumer Verwaltung fehlt es bisher an beidem. Der Haushalt 2023/24 erweckt den Eindruck, als habe die Stadt das Konzept aufgegeben.

Eine erste Forderung der STADTGESTALTER lautet daher, dass die Verwaltung, das Kennzahlensystem grundlegend überarbeitet und die Verwaltungseinheiten die vorgegebenen Kennzahlen als verbindliche Zielsetzungen anerkennen, die es zu erreichen gilt. Darüber hinaus sollte das System eine neue Fokussierung erhalten.

Lebenszufriedenheit der Menschen sollte gemessen werden, um diese gezielt zu verbessern

Die zweite Forderung der STADTGESTALTER betrifft daher eine Neuausrichtung der Wirkungskennzahlen. Neben der Effektivität, Effizienz und Bürger- sowie der Kundenorientierung der Verwaltungsabläufe soll nach Meinung der STADTGESTALTER ebenfalls die Lebenszufriedenheit der in Bochum lebenden Menschen mittels Befragungen gemessen und systematisch verbessert werden. Bevorzugt sollte das in den Bereichen Stadtbild, Wohnen, Kultur, Umwelt, Beteiligung und Mobilität geschehen.

So wird in Kopenhagen für den Bereich Radverkehr aller zwei Jahre ein “Bicycle Account“ erstellt. Dieser dient als zentrales Instrument des Controllings und der Berichterstattung zur Entwicklung der Fahrradstadt Kopenhagen. Für den Bericht werden Kennzahlen wie z. B. die zurückgelegten Kilometer mit dem Rad und dem Auto auf Hauptstraßen erhoben, der Modal-Split ermittelt, Fakten zu der bestehenden Fahrradinfrastruktur erhoben, aber eben auch die Zufriedenheit der Bewohner über die Fahrradinfrastruktur erfragt. Um die Zufriedenheit der Menschen mit dem bisher erreichten zu ermitteln wird eine repräsentative Telefonbefragung mit über 1.000 Interviews durchgeführt (Verbreitung radikaler Systeminnovationen Fallbeispiel Fahrradstadt Kopenhagen,).

Diese Art des Controllings mit Wirkungskennzahlen und Messung der Einwohnerzufriedenheit lässt sich auch für andere Bereiche aufbauen. Zum Beispiel um herauszufinden, wie erfolgreich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) in Wattenscheid, Hamme, Innenstadt, Laer und Langendreer/ Werne laufen. Auch die Zufriedenheit mit dem Kulturangebot, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, dem Angebot an Freizeiteinrichtungen, darunter z.B. dem Schwimmbadangebot oder der Gestaltung der Stadtteilzentren und Wohnviertel ließe sich mit Kennzahlen und einem Zufriedenheitsindex, der durch Befragungen der Betroffenen bzw. Bewohner*innen ermittelt wird, entsprechend messen.

Alle Maßnahmen, die die Stadt mit einem Haushalt auf den Weg bringt, dienen letztlich dem Ziel, die Lebenszufriedenheit der Menschen in der Stadt zu verbessern. Ob die Maßnahmen erfolgreich sind und die vorgegebenen Ziele erreicht werden, wird bisher jedoch nicht gemessen. Diese Lücke wollen die STADTGESTALTER mit der Einführung von Wirkungskennzahlen zur Einwohnerzufriedenheit schließen.

Wirkungskennzahlen, um zu messen wie weit die Stadt beim Klimaschutz ist

Des Weiteren misst die Stadt bisher nicht, wie sie bei der Erreichung des Klimaschutzes vorankommt. Trotz Ausrufung des Klimanotstandes 2019, fehlt es bisher an einem Konzept, wie die Stadt bis 2035 klimaneutral werden will.

Die CO2-Emissionen der Stadt entstehen insbesondere im Bereich der Gebäude, durch den Verkehr und die Energieerzeugung bzw. den Energieeinkauf der Stadtwerke. Öffentlichkeitswirksam verkauft die Stadt insbesondere die Pflanzung von Bäumen und Hecken als Klimaschutzmaßnahmen, während sich in den wesentlichen Bereichen, insbesondere im Verkehr, kaum Nennenswertes tut. 39% des in der Stadt erzeugten CO2 wird durch den Verkehr erzeugt. Das sind jedes Jahr über 1.000.000 Tonnen (Energie- und Klimaschutzkonzept 2030). Selbst eine Buche kann über eine Lebenszeit von 100 Jahren nur 3,5t CO2 kompensieren (Wie viel CO2 speichert der Baum?). Würde die Stadt es schaffen jedes Jahr 100 neue Buchen zu pflanzen, gelänge es ihr gerade mal 0,35% des durch den Verkehr verursachten jährlichen CO2-Ausstoßes nach 100 Jahren zu kompensieren. Die Baumpflanzungsmaßnahmen klingen also auf den ersten Blick nach einem großen Wurf. Ihr Effekt auf die städtische CO2-Bilanz ist jedoch kaum messbar.

Das Beispiel zeigt, der Stadt fehlen Wirkungskennzahlen, die den Effekt von Klimaschutzmaßnahmen richtig einordnen und messbar machen. Will die Stadt ernsthaft klimaneutral werden, muss das gezielt, konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar geschehen. Effiziente Klimaschutzmaßnahmen müssen solchen mit wenig CO2-Einsparpotential vorgezogen werden. Solche Priorisierungen sind wiederum nur mit einem Controlling mittels Wirkungskennzahlen möglich.

Die STADTGESTALTER schlagen daher vor im Haushalt CO2-Äquivalente anhand der Zertifikate-Preise für CO2 zu bilanzieren. Auf diese Weise können die “Klimaschulden” als fiskaler Schuldenstand und damit als Kredit bei zukünftigen Generationen dargestellt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz und weniger CO2-Erzeugung bewirken dann eine Senkung der „Klimaschulden“. So lassen sich die Verwaltungseinheiten über ein begrenztes Klimabudget gezielt in Richtung Klimaneutralität bewegen.

Entsprechend sieht der Vorschlag der STADTGESTALTER vor, dass die Stadt in den nächsten beiden Jahren für die Bereiche Einwohnerzufriedenheit und Klimaschutz ein entsprechendes Konzept zur Erfassung und Zielsetzung von geeigneten Wirkungskennzahlen aufbaut. Diese Kennzahlen sollen für die Haushaltsperiode 2023/24 erstmals als Ausgangsbasis erfasst werden, damit der Verwaltung ab dem Haushalt 2025 für die entsprechenden Kennzahlen Zielvorgaben gemacht werden können, die dann in den Folgejahren sukzessive und zielgerichtet in Richtung mehr Einwohnerzufriedenheit und Reduzierung des in der Stadt erzeugte CO2 verschärft werden können.

Um mehr Lebenszufriedenheit und möglichst zielgerichtet Klimaneutralität zu erreichen geht kein Weg an Wirkungskennzahlen vorbei

Verfolgt Bochum ernsthaft die beiden Ziele, Erhöhung der Einwohnerzufriedenheit und möglichst schnelle Erreichung der Klimaneutralität, wird die Stadt nicht darum herum kommen mittels Kennzahlen zu messen und zu prüfen, ob und in wieweit diese Ziele erreicht werden. Da die Stadtentwicklung primär über den städtischen Finanzhaushalt gesteuert wird, müssten solche Kennzahlen folgerichtig in den Haushalt aufgenommen werden.

In der Ratssitzung am 10.11.22 werden die STADTGESTALTER genau das beantragen. Dann wird sich zwigen, ob und in wieweit die anderen Ratsfraktionen es für erforderlich halten die genannten Ziele in messbarer und damit transparenter wie nachvollziehbarer Weise zu verfolgen und sie bereit sind der Verwaltung entsprechend verbindliche Vorgaben zur Erreichung der genannten Ziele zu machen.

23 Okt.

Untätigkeit der Stadt kostet Mensch das Leben

Trotzdem es aufgrund von nicht mehr benutzten Straßenbahngleisen jedes Jahr zu schweren Unfällen von Zweiradfahrenden kommt, verschleppen Verwaltung und BOGESTRA seit Jahrzehnten deren Beseitigung. Jetzt ist ein Mann auf den alten Schienen gestürzt und gestorben.

Seit jeher lehnen die städtischen Verantwortlichen die Beseitigung von Gefahrenstellen mit der immer gleichen Begründung ab, die Leistungsfähigkeit der Straßen für den Autoverkehr und die Einsparung von Kosten sei wichtiger als die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese Sichtweise ist ebenso rechtswidrig wie ethisch inakzeptabel.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gibt der Stadt seit Juli 2021 auch ausdrücklich im Text vor, welches Ziel bei der Verkehrsplanung und der Organisation des städtischen Verkehrs vorrangig zu verfolgen ist, die “Vision Zero”. Wörtlich heißt es im ersten Absatz des ersten Paragrafen: “Oberstes Ziel ist … die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.”

„Vision Zero“ in der VwV-StVO

Was bedeutet “Vision Zero”?

Zwei entscheidende Grundbedingungen zeichnen die “Vision Zero” aus (VCD- Zeit für null Verkehrstote):

  • Der Mensch macht Fehler. Straßen müssen so gebaut und der Verkehr so organisiert werden, dass selbst wenn Fehler passieren, diese nicht schwere Personenschäden oder gar Tote zur Folge haben.
  • Die Belastbarkeit des menschlichen Körpers wird zum entscheidenden Maßstab. Unfallfolgen dürfen auch im schlimmen Fall nicht mehr tödlich sein.

“Vision Zero” bedeutete einen Paradigmenwechsel in der deutschen Verkehrspolitik. Helsinki und Oslo sind Vorreiter beim Vision-Zero-Ziel. Mit durchschlagendem Erfolg, 2019 war das erste Jahr in dem in beiden Städten nicht ein Mensch mit dem Rad oder zu Fuß im Straßenverkehr ums Leben kam (Keine Verkehrstoten: Was Helsinki richtig machtHow Oslo Reached Vision Zero).

Für die Deutsche Verkehrssicherheitsrat ist die “Vision Zero” bereits seit 2007 Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit (Die Vision Zero im DVR) In Bochum jedoch scheint von diesem sich seit mindestens einem Jahrzehnt abzeichnenden Paradigmenwechsel noch nichts angekommen zu sein.

In Bochum wird bei verkehrlichen Maßnahmen weiterhin alles der Leistungsfähigkeit der Straßen für den Autoverkehr untergeordnet. Ganz offen wird erklärt, man könne Gefahrenstellen nicht beseitigen, weil dann der Autoverkehr nicht mehr störungsfrei laufe. Für den ungestörten Verkehrsfluss werden bewusst Unfälle in Kauf genommen.

Des weiteren werden Kostengründe angeführt, warum Gefahrenstellen, die in der Regel aus eigenen Fehlplanungen der Verwaltung resultieren, nicht beseitigt werden könnten. Immer wieder heißt es, für die Beseitigung sei ein grundlegender Umbau erforderlich, die Kosten dafür seien zu hoch.

Fünf Gefahrenstellen in Bochum, die es nicht geben dürfte

Die folgenden fünf Beispiele zeigen, wie in Bochum mit Gefahrenstellen für Menschen, die sich zu Fuß oder mit dem Rad durch die Stadt umgegangen wird:

Alte Straßenbahngleise – Immer wieder kommt es in Bochum zu Unfällen von Zweiradfahrenden auf alten Straßenbahngleisen, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr von der BOGESTRA befahren werden (Polizei Bochum vom 12.09.18WAZ vom 17.09.19Polizei Bochum vom 02.08.2020Polizei Bochum vom 08.08.21) Jetzt musste ein Mensch sterben, der in die Gleise an der Alleestraße einfädelte und auf die Fahrbahn stürzte (Radfahrer stirbt nach Sturz – Gefahrenstelle war bekannt).

An dieser Stelle werden die Gleise seit 16 Jahren nicht mehr von Straßenbahnen befahren. Die Gefahrenquelle wie die vielen Unfälle jedes Jahr waren der Stadt bekannt. Angeblich aus Kostengründen wurden die Gleise bis heute nicht entfernt. Die gepflegte Langsamkeit in vielen Bereichen der Verwaltung verzögerte die Entfernung immer weiter (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam).

Der Stadt war klar, beseitigen wir die alten Gleise, also die Gefahrenquelle, wird es keine Unfälle mehr geben. Sie entschied sich jedoch bewusst gegen eine sofortige Beseitigung in dem Wissen, dass sie damit Unfälle mit schweren Personenschäden oder gar Toten in Kauf nehmen würde. Diese Haltung ist weder rechtlich noch ethisch zu rechtfertigen und widerspricht grundlegend der “Vision Zero”.

In vorliegendem Fall trifft auch die Politik eine Mitverantwortung, STADTGESTALTER und FDP hatten zuletzt 2018 die umgehende Beseitigung der alten Gleise mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beantragt (Antrag 20181151), doch SPD und Grüne lehnten mit Unterstützung von CDU und UWG, den Antrag ab.

Dorstener Straße, Kreuzung Hordeler Straße – In diesem Bereich ist aus Herne kommend stadteinwärts der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Für gleichzeitigen Rad- und Fußverkehr ist der Bürgersteig allerdings im Bereich der Kreuzung viel zu schmal. Dazu stehen noch Schilder auf dem Bürgersteig.

Im März 2022 kommt es in Folge der beschriebenen Gefahrenlage zu einem folgenschweren Unfall. Ein Radfahrer überholt auf dem Gehweg eine Fußgängerin bleibt an einem Schild hängen, das mitten auf dem Gehweg steht und stürzt auf die Fahrbahn. Ein LKW überfährt seinen Arm, mit viel Glück entgeht das Unfallopfer dem Tod (WAZ 23.03.2022).

Die Gefahrenstelle ist Verwaltung und Politik seit 30 Jahren bekannt (bo-alternativ vom 21.03.21), die Stadt verweigert seit drei Jahrzehnten eine Beseitigung mit dem Argument, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Autoverkehr gemindert würde. Die Gefahrenuelle zu beseitigen, und die Linksabbiegespur oder eine Fahrspur zu Gunsten eines sicheren Radweges einzuziehen, kommt für die Verwaltung nicht in Frage. Der Leistungsfähigkeit für den Autoverkehr wird die Sicherheit der Menschen, die zu Fuß gehen oder das Rad fahren, untergeordnet. Bewusst werden auch hier Unfälle mit Schwerverletzten und Toten in Kauf genommen, die “Vision Zero” wird mit Füßen getreten.

Die Politik zeigt sich hilflos. Nach jedem Unfall fordert auch die SPD eine Beseitigung der Gefahrenstelle (WAZ vom 12.04.22), traut sich aber nicht die Verwaltung anzuweisen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen. Der nächste schwere Unfall mit Personenschaden ist nur eine Frage der Zeit.

Wittener Straße, Kreuzung Lohring – Diese Gefahrenstelle, dokumentiert eine beschämende Inkompetenz der verantwortlichen Verkehrsplaner. Auf einem 2,8 Meter breiten Gehweg wurde entgegen jeder gültigen Rechtsvorschrift und Planungsempfehlung für Radverkehrsanlagen ein kaum 1 Meter breiter benutzungspflichtiger Radweg angelegt. Damit schuf die Stadt die Gefahrenstelle quasi selbst.

Im August dieses Jahres kommt es zu einem beinahe tödlichen Unfall (WAZ vom 25.08.22). Ein 14-jähriger Junge fährt auf dem “Radweg”, eine 13-Jährige kommt ihm entgegen, tritt plötzlich auf die Radwegfläche, der Jugendliche weicht aus und stürzt auf die Straße. Die herannahende Autofahrerin legt blitzartig eine Vollbremsung hin, kommt gerade noch rechtzeitig zum Stehen, sonst wäre der Junge von dem PKW überrollt worden. Ein Szenario, das er voraussichtlich mit dem Leben bezahlt hätte.

Auch an diesem Ort weigert sich die Stadt seit Jahren die Gefahrenstelle zu beseitigen. Ein Radweg auf der Straße wird abgelehnt, eine Fahrspur müsste entfallen, der Leistungsfähigkeit der Straße für den Autoverkehr sei vor einer Verbesserung der Verkehrssicherheit Vorrang einzuräumen. Für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit seien also Unfälle mit Schwerverletzten oder gar Toten in Kauf zu nehmen.

Auch in diesem Fall trägt die Politik eine Mitschuld. Zu dem Unfall wäre es nicht gekommen, wäre man dem Antrag der STADTGESTATER im Februar 2022 gefolgt. In diesem wurde beantragt die Gefahrenstelle durch einen Pop-Up-Radweg zu beseitigen (Antrag 20220231). Doch bis auf die Linke, sprachen sich alle anderen Fraktionen gegen eine sofortige Beseitigung der Gefahrenquelle aus.

Wittner Straße auf Höhe Ümminger See – In diesem Bereich erneuerte die Verwaltung im Herbst des Jahres 2021 den Gehweg, der wiederum entgegen jeder rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen besonders im Bereich der Bäume mit rund 1,2 Metern viel zu schmal ausfällt (hallobo vom 21.01.2022). Ein Unfall mit schweren Personenschäden oder gar Toten ist auch hier vorprogrammiert. Wenn auf dem Gehweg, ein zu Fuß Gehender plötzlich und unbeabsichtigt vor einem Rad ausweicht oder zwei Radfahrende sich beim Entgegenkommen an einer Engstelle ins Gehege kommen, ist die Gefahr groß, dass einer der Radfahrenden auf die Straße fällt und dort von einem Auto erfasst wird. Bei den hohen Geschwindigkeiten, die in diesem Bereich gefahren werden, dürfte die Überlebenschance gering sein.

Aber auch in diesem Fall will die Stadt nicht eine Fahrspur in einen geschützten Radweg umwandeln. Wieder räumt die Stadt der Leistungsfähigkeit der Straße für den Autoverkehr Vorrang vor der Sicherheit der Menschen ein, die zu Fuß gehen oder das Rad nehmen. Dabei zeigte sich während der Sanierung des Gehweges, als eine Fahrspur über Wochen gesperrt war, dass die verbleibende Fahrspur für den Verkehrsfluss ausreichte, Staus oder stockender Verkehr war nicht zu beobachten.

In einem Dringlichkeitsantrag hatten die STADTGESTALTER im Oktober 2021 gefordert, die Gefahrenstelle zu beseitigen (Antrag 20213266) Am 4. November beauftragt die Politik daraufhin im Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu prüfen wie die Radwegeführung auf der Wittener Straße im Teilstück zwischen Ümminger Straße und Alte Wittener Straße baulich so umgestaltet werden kann, dass Radfahrende die Straße sicher und konfliktfrei nutzen können. Die Verwaltung ignoriert den Auftrag. Bis heute, ein Jahr später, ist keine Prüfung erfolgt. Auch in diesem Fall wird das Ziel “Vision Zero” missachtet. Um dieses zu erreichen, muss jede bekannte Gefahrenstelle umgehend beseitigt werden. Die Verwaltung aber bleibt untätig.

Gemeinsame Geh- und Radweg auf der Königsallee – Dieser Fall zeigt, die Verwaltung schafft unnötig selbst neue Gefahrenstellen, wieder mit der Begründung die Verkehrssicherheit sei ggü. der Leistungsfähigkeit von Straßen für den Autoverkehr nachrangig zu behandeln. Statt bei der in diesem Jahr begonnenen Umgestaltung der Königsallee den Radweg durchgehend neben der Straße zu führen, wird der Radverkehr auch bei dieser Maßnahme wiederum teilweise auf den Gehweg geführt.

Die geplante Radwegeführung widerspricht sämtlichen Empfehlungen wie Radwege sicher anzulegen sind. Vorhersehbar wird es auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu weiteren schweren Unfällen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommen. Schon heute werden die Radfahrenden an der entsprechenden Stelle über den Gehweg geführt, zuletzt kam es im März zu einem Unfall (Polizei Bochum vom 06.03.2022). Eine 17-jährige Bochumerin stieg an der Bushaltestelle „Werk Eikhoff“ aus dem Bus aus und kollidierte unmittelbar nach dem Aussteigen mit einem Radfahrer. Beide Personen stürzten zu Boden. Bei Stürzen kann es immer zu schweren Personenschäden oder gar schlimmerem kommen.

Trotz dieses Wissens beschloss die Politik den Umbau der Königsallee mit gemeinsamem Geh- und Radweg und damit einer neuen Gefahrenstelle, anstatt wie von den STADTGESTALTERn vorgeschlagen und beantragt, eine sichere Radwegeführung umzusetzen (Grüne bleiben in Bochum Autopartei). Es zeigt sich, auch die Politik verfolgt das Ziel “Vision Zero” bisher nicht. Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen ist nicht Straßen, Rad- und Gehwege so zu planen, dass Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden bereits aufgrund der baulichen Gestaltung vermieden werden.

Die Politik muss die Verwaltung zum Umdenken zwingen

Die fünf Beispiele zeigen, die städtische Verkehrsplanung scheint immer noch nicht mitbekommen zu haben, dass seit Juli 2021 bei allen verkehrlichen Maßnahmen vorrangig das Ziel zu verfolgen ist, Personenschäden zu vermeiden und die Zahl der Toten im Straßenverkehr auf null zu senken. Straßen, Rad- und Gehwege sind so (um-)zu gestalten, dass es selbst bei Fehlern der am Verkehr Teilnehmenden nicht zu Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Schlimmerem kommt. Bekannte Gefahrenstellen sind deshalb umgehend zu beseitigen, neue zu schaffen zu unterlassen.

Das Ziel “Vision Zero” hat uneingeschränkte Priorität. Eine Abwägung mit der Leistungsfähigkeit von Straßen für den Autoverkehr ist nicht vorgesehen. Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist ohne Wenn und Aber herzustellen. Ob damit die Leistungsfähigkeit der Straße gemindert wird, ist kein Entscheidungskriterium. Ist Sicherheit nur durch Einschränkung der Leistungsfähigkeit herzustellen, dann ist dementsprechend zu handeln.

Sollte die Stadt bei ihren verkehrlichen Maßnahmen nicht umgehend den Vorgaben der StVO folgen, ist damit zu rechnen, dass Unfallopfer die Stadt mit guten Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen werden. Gefahrenquellen wie alte Straßenbahngleise nicht zu beseitigen, und damit vorsätzlich schwere Unfälle mit Schwerverletzten und Toten in Kauf zu nehmen, ist nicht mit der “Vision Zero” vereinbar. Bekannte Gefahrenquellen sind zu beseitigen, so dass Fahrfehler keine schweren Folgen haben. Leben ist nicht verhandelbar. Menschen machen Fehler.

Der tödliche Unfall auf der Alleestraße sollte die Verantwortlichen endlich wachgerüttelt haben. Zur Not muss die Politik die Verwaltung zwingen, die “Vision Zero” zu verfolgen.

16 Okt.

Städtischer Doppelhaushalt für 2023/24 ist ein Pulverfass

ie werden sich Energiekrise, Ukrainekrieg, Klimakrise, und Fluchtbewegungen in den nächsten beiden Jahren entwickeln? Was hat das für finanzielle Konsequenzen für den Stadthaushalt? Seriös abschätzen kann das heute niemand. Trotzdem stellt die Stadt aktuell einen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 auf. Eine fragwürdige Vorgehensweise.

Seit dreißig Jahren war das Morgen nicht mehr so ungewiss wie heute. Ukraine Krise, Inflation und drohende Rezession. Im Bochumer Rathaus gibt es keine Planstellen für Wahrsager. Trotzdem windet sich aktuell ein Doppelhaushaltsentwurf für die kommenden zwei Jahre durch die Gremienmühle. Das bedeutet: Bereits jetzt will die Verwaltung festsetzen, welche Rechnungen sie im Dezember 2024 bezahlen möchte. Aber ist eine langfristige Planung nicht klug? Eine Planung schon, ein vorzeitiges Festlegen nicht. Eine Planung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung führt die Kommune immer durch. Ein einjähriger Haushalt führt also nicht zu Planlosigkeit. Im Gegenteil.

Aktuell einen Haushalt für 2024 aufstellen zu wollen ist nicht seriös

Während der prekären Situation in der Corona-Pandemie machte die Kämmerei noch lieber einen Zwischenschritt und setzte angesichts der ungewissen Entwicklung auf einen einjährigen Haushalt. Das war klug. Die Welt und die Entwicklung sind seitdem aber nicht sicherer geworden. Gerade die Inflation und ihre Konsequenzen wirft Stadt, Land und Familien hin und her. Im Doppelhaushalt der Stadt findet das alles keine hinreichende Berücksichtigung. Brav werden dort die Haushaltsentwürfe mit den heute gar nicht mehr gültigen Bedingungen fortgeschrieben.

Dass die Verwaltung allen Ernstes einen Haushalt vorlegt, der in den kommenden zwei Jahren von weiteren Steigerungen bei den Steuereinnahmen ausgeht, ist mehr als wunderlich. Schließlich geht das Wirtschaftsministerium in seiner Herbstprognose von einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr aus. Da der Doppelhaushalt kurz vor Weihnachten beschlossen werden soll, kann man vielleicht noch von einem frommen Wunsch sprechen. Alle, die nicht mehr an das Christkind glauben, sind sich wahrscheinlich sicher: Der geschnürte Haushalt platzt bald wieder auf.

Zwar kann man nun sagen: „Das war doch schlau! Wenn alles teurer wird, werden auch die Steuereinnahmen steigen.“ Der Gedanke ist nachvollziehbar. Aber dann hätte man diese Steigerung auf der Ausgabenseite auch berücksichtigen müssen. Ist das der Fall? Leider gar nicht. Sollten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst nur annähernd die Inflation ausgleichen, dann wachsen die Aufwendungen von x auf y. Und die Gewerkschaften geben sich kurz vor Beginn der neuen Lohnverhandlungen bereits breitschultrig, die Forderungen von Verdi für die städtischen Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde lautet 10,5% mehr Lohn und Gehalt.

Aktuelle Krisen, finanzielle Risiken und Unwägbarkeiten

Die finanziellen Risiken und Unwägbarkeiten für die Haushalte in den nächsten Jahrenstellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Risiken für den Haushalt der Stadt Bochum

Energiekosten – Wie sich die Kosten für Energie entwickeln werden, ist derzeit kaum absehbar. Die derzeitigen Steigerungen werden erst in den folgenden Jahren richtig durchschlagen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Preise noch deutlich höher steigen werden, als dies im Haushalt angenommen wurde.

Baukosten für städtische Projekte – Schon jetzt muss die Stadt, die geplanten Kosten für Bauprojekte besonders wegen steigender Baupreise beständig nach oben korrigieren (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant) und für die Kostensteigerungen Verpflichtungsermächtigungen zur Umschichtung von Finanzmitteln beantragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Entwicklung anhält. Das Szenario, dass die Baukonjunktur zusammenbricht, ist zwar nicht unwahrscheinlich, doch wird das den Preisanstieg zunächst nur bremsen, dass die Preise signifikant sinken, ist auch in diesem Fall eher nicht zu erwarten.

Personalkosten für städtische Beschäftigte – Dass die Personalausgaben der Stadt deutlich stärker steigen als in den Haushaltsplanungen angenommen, kann als sehr wahrscheinlich angenommen werden. Schon das Ausmaß der Erhöhung der letzten Tarifrunde 2020 hatte die Stadt unterschätzt. Verdi fordert in der aktuellen Tarifrunde 10,5% mehr Lohn und Gehalt. Entsprechend deutlich wird die Erhöhung nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen ausfallen. Die Aufwendungen für das Personal einschließlich der Versorgungsleistungen an Pensionäre und Rentner machten 2021 einen Anteil von 22,7% der Gesamtausgaben aus.

Fachkräftemangel – Offen ist auch wie sich der Mangel an Fachkräften auf den städtischen Haushalt auswirken wird. Können Stellen nicht besetzt werden, sind Leistungen für teures Geld an externe Unternehmen zu vergeben, z.B. Ingenieursbüros. Auch die erhöhen ihre Preise, wenn ihre Leistungen auf dem Markt knapp sind. Um Stellen besetzen zu können sollte man sie finanziell attraktiver machen und müsste sie dazu höher eingruppieren. Auch das kostet zusätzliches Geld.

Transferleistungen für Bedürftige (Sozialleistungen) – Abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Armutszuwanderung, werden die Ausgaben der Stadt für Transferleistungen zunehmen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Zahl der Transferleistungsempfänger*innen zunehmen wird. Mit steigender Inflation werden auch die Leistungssätze steigen. Die Transferaufwendungen, machten 2021 45% der Gesamtausgaben der Stadt aus.

Aufnahme von Flüchtlingen – Aktuell steigt die Zahl der aufzunehmenden minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge, die die Stadt unterbringen muss, stark an. Die Stadt hat bereits jetzt große Probleme alle Ankommenden adäquat unterzubringen und zu betreuen. Wie sich die Aufnahmezahlen in den nächsten Jahren entwickeln, ist nicht absehbar, ebenso wenig wie viel der Kosten, die der Stadt entstehen, von Land und Bund übernommen werden. Aufgrund der aktuellen politischen Krisenereignisse sowie der Klimakrise ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es in den nächsten Jahren zu weiteren massiven Flüchtlingsbewegungen kommen wird.

Zinsen für städtische Schulden – Um der Inflation entgegen zu wirken wird die europäische Zentralbank in der nahen Zukunft den Leitzins weiter erhöhen. Mit dieser Entwicklung rechnet auch die Stadt. Das bedeutet, die Zahlung der Stadt für die Zinsen für die fast 1,8 Mrd. städtische Schulden werden erheblich steigen. Wurden 2021 noch 18, Mio. für Zinsen aufgewendet, plant die Stadt für 2024 schon 31,5 Mio. Euro Zinsen ein. Steigen die Zinsen schneller und deutlicher als erwartet, sind auch Zinsaufwendungen jenseits der 40 Mio. für 2024 nicht unrealistisch.

Zunahme städtische Verschuldung – Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Stadt bei anhaltender Krisenlage das Ziel 2023 und 2024 keine weiteren Schulden aufzunehmen, nicht einhalten kann. Wenn die Einnahmen entgegen der Kalkulationen der Stadt weniger hoch ausfahlen und die Ausgaben wider Erwarten höher, ist ein Ausgleich des Haushaltes mittels Verschuldung kaum zu vermeiden. Eine Zunahme der Verschuldung wiederum würde eine Zunahme der Zinsaufwendungen nach sich ziehen.

Altschuldenfond – Seit Jahren hofft die Stadt darauf, dass – wie es diverse Landesregierungen versprochen haben – das Land einen wesentlichen Teil der fast 1,8 Mrd. städtischer Altschulden übernimmt. Doch mit zunehmender Verschlechterung auch der finanziellen Lage des Landes, wird es immer unwahrscheinlicher, dass es zu einem solchen Altschuldenfond kommt.

Steuereinnahmen – Trotz der sich am Horizont ankündigenden Rezession geht die Stadt auch für 2023 und 2024 von weiter zunehmenden Steuereinnahmen aus. Nicht absehbar ist, wie tiefgreifend der wirtschaftliche Abschwung sein und wie lange er anhalten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die geplanten Steuereinnahmen sich nicht wie geplant realisieren lassen bzw. die Zunahme der Einnahmen deutlich geringer ausfallen wird als die Inflation, so dass es real zu einem Rückgang des Wertes der eingenommenen Steuern kommt.

Zuwendungen und Fördermittel von Land und Bund – Anzunehmen ist, dass sich bei einem starken Konjunktureinbruch auch die Einnahmen- und Ausgabenlage bei Land und Bund deutlich verschlechtern wird. Das hätte zur Folge, dass auch Zuwendungen und Fördermittel an die Städte und Gemeinden nicht mehr wachsen, sondern ggf sogar niedriger ausfallen, als dies bisher im Haushalt angenommen wird. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung, kommen wird, wahrscheinlicher ist, dass die Zuweisungen von Land und Bund stagnieren. Was bei einer sich verschlechternden finanziellen Lage und sich deutliche erhöhenden Ausgaben bei der Stadt, ebenfalls fatale Folgen hätte.

Gewinnabführung von Stadtwerken, Sparkasse & Co – Die Stadtwerke haben bereits angekündigt, dass sie die jährliche Gewinnabführung in Höhe von 57.5 Mio. Euro an die Stadt mittelfristig nicht mehr stemmen können (WAZ 20.06.22). Energiekrise und die wirtschaftlichen Folgen der Fehlinvestitionen bei der STEAG, den Kohlekraftwerken in Hamm und Lünen sowie dem Windparks vor Borkum (Bochumer Fehlinvestitionen in Kohle und Wind), belasten die Ergebnisse der Stadtwerke. Die Weitergabe der steigenden Energiekosten an die Kunden ist nur begrenzt möglich. Wie das Finanzabenteuer STEAG endet ist weiter offen.

Auch bei den anderen städtischen Unternehmen, insbesondere der Sparkasse lässt sich nicht absehen, wie sich der Konjunktureinbruch auf das Jahresergebnis auswirken wird. Werden bei steigenden Zinsen und einbrechender Baukonjunktur weniger Darlehen vergeben und platzen mehr Finanzierungen, wird sich das Ergebnis und die jährliche Gewinnabführung in Höhe von derzeit 16,5 Mio. Euro ebenfalls halten lassen.

Weiterhin ist damit zu rechnen, dass sich die Betriebsergebnisse von BOGESTRA und Wasserwelten deutlich verschlechtern wird. Die Verluste beider Unternehmen werden ebenfalls durch Gewinne der Stadtwerke abgedeckt. Beide Unternehmen hängen stark von Energiepreisen ab. Bei der BOGESTRA spielen dazu Personalkosten eine große Rolle. Steigen hier die Preise schlägt das sofort negativ auf das Jahresergebnis durch. Die BOGESTRA hat dazu einen zunehmenden Kundenschwund zu beklagen, da das Angebot mangels Investitionen in die Erweiterung des Netzes sehr zu wünschen übriglässt.

Klimawandelfolgen – Der Sommer 2022 hat nochmals deutlich gezeigt, dass auf die Stadt in den nächsten Jahren massive Folgen des Klimawandels zukommen. Die Umsetzung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen hat die Stadt über die letzten Jahrzehnte immer wieder verschleppt, so dass die auch die finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den verbleibenden Jahren bis 2035 entsprechend höher ausfallen müssen.

Die Ansätze für Maßnahmen zur Energie- wie Mobilitätswende im Haushalt 2023 und 2024 sind deutlich zu niedrig. Mit diesen wenig ambitionierten Anstrengungen kann das Ziel der Stadt Klimaneutralität bis 2035 nicht erreicht werden. Ob die Stadt das Ziel überhaupt noch ernsthaft verfolgt, ist angesichts der zu geringen Haushaltsansätze, der fehlenden Bereitschaft in der Politik, die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen und des noch immer fehlenden Klimaschutzkonzeptes darüber hinaus mehr als fraglich. Nähme man die Ziele zum Klimaschutz endlich ernst, dann müssten die finanziellen Anstrengungen vervielfacht werden.

Ukrainekrieg – Wie dieser Krieg sich entwickelt, ist ebenfalls völlig offen. Von einer atomaren Eskalation bis zu einer Befriedung ist alles möglich. Aktuell ist wohl am meisten wahrscheinlich, dass sich an der aktuellen Situation mittelfristig wenig ändert. Trotzdem ist auch eine Verschlechterung der Lage möglich und hätte sofort massive Auswirkungen auf die Stadt. Es könnte erneut zu massiven Fluchtbewegungen kommen oder bei einer Ausweitung des Krieges auf neue Gebiete und Länder zu weiteren wirtschaftlich negativen Folgen.

Corona – Einzig bei der Corona-Pandemie scheint es so, als wäre das Schlimmste überwunden. Sofern das Auftreten einer neuen impfresistenten Virusvariante mit hoher Ansteckungsgefahr und schweren Krankheitsfolgen ausbleibt, ist mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen. Aktuell scheint eine erneute Verschlechterung der Situation eher unwahrscheinlich.

Insgesamt sind die Risiken und Unwägbarkeiten die die Haushaltspläne für die Jahre 2023 und 2024 bergen, also hoch. Ein Haushalt soll Transparenz für die Öffentlichkeit schaffen. Er soll Steuerungs- und Kontrollinstrument für den Rat sein. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss er nah an der Realität geführt werden. Es wird nicht überraschen, dass an den Doppelhaushalt bald einige Zettel Verpflichtungsermächtigungen zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel getackert werden und diesen zu einem unübersichtlichen Flickenwerk machen.

Doppelt hält in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht besser. Der Haushaltsplan 2024 ist ein Pulverfass, der der Stadt im ungünstigen, aber nicht unwahrscheinlichen Fall, um die Ohren fliegt. Angesichts der beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken ist unverständlich, warum die Stadt einen Doppelhaushalt aufstellt.

Seriös und der aktuellen Lage gerecht wäre, in diesem Jahr nur einen Haushalt für das Jahr 2023 zu beschließen und im nächsten Jahr, wenn über die Entwicklung der aktuellen Krisen ein deutlich besseres Bild herrschen sollte, den Haushalt für 2024 zu beschließen. Das im Rechnungswesen geltende Vorsichtsprinzip, wonach bei der Bilanzierung alle Risiken und Verluste angemessen zu berücksichtigen sind, wird mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes missachtet. Die STADTGESTALTER können schon aus diesem Grund einem Doppelhaushalt in der aktuellen Situation nicht zustimmen.

18 Sep.

Teure Bühnen – leere Ränge?

Eventbühne Lohrheidestadion, Freilichtbühne und Waldbühne, drei Veranstaltungsbühnen soll es zukünftig in Wattenscheid geben. Mit hohem Millionenaufwand werden Stadion und Freilichtbühnen modernisiert und betrieben. Doch welche Events sollen da demnächst stattfinden? Konzepte dazu hat die Stadt leider keine. Die STADTGESTALTER befürchten, die Ränge bleiben leer.

Bochum sieht sich als “Hotspot der Live-Kultur“. Mit der Bochum-Strategie hat die Stadt in diesem Bereich einen von fünf Schwerpunkten für die zukünftige Entwicklung gesetzt (Hotspot der Live-Kultur – Kompetenz der Bochum-Strategie).

Volle Ränge erreicht man nur mit einem Eventkonzept

Will die Stadt viele Live-Events bieten, braucht sie dafür die entsprechenden Bühnen und Spielstätten. Doch müssen Veranstaltungsorte, die man schafft, auch gut bespielt werden. Mit ständig vollen Bühnen und gut besuchten Events macht sich die Stadt einen Namen, mit Bühnen, auf denen kaum etwas stattfindet und Events, die schlecht besucht werden, erreicht man das Gegenteil.

Spielstätten zu schaffen allein reicht nicht. Ein erfolgreicher Freilicht-Eventort sollte mindestens 50 Tage im Jahr bespielt werden, wenigstens 20 Tage davon sollte er ausverkauft sein. Damit das gelingt, müssen Konzepte erarbeitet werden, die festlegen, welche hochklassigen Events an den Veranstaltungsorten stattfinden sollen und wie man Veranstalter und Künstler*innen überzeugt für ihre Auftritte auf die Bühnen nach Wattenscheid zu kommen. Solche Konzepte sind bisher leider nicht vorhanden.

Wattenscheider Bühnen, Kosten und Platzangebot

60 Millionen für die Eventbühne Lohrheidestadion

Allein der Umbau und Betrieb des Lohrheidestadions wird in den nächsten Jahren 20 Jahren mindestens 60 Mio. Euro kosten. Der eigentliche Umbau zur Eventbühne sollte ursprünglich 41 Mio. kosten, wird aber aufgrund der Situation im Baubereich, fortschreitender Inflation und der Energiekrise mit Sicherheit erheblich teurer. Dazu kommen die jährlichen Kosten, für Unterhaltung, Betrieb, Instandhaltung sowie Veranstaltungsmanagement in Höhe von rd. 250.000 Euro pro Jahr.

Diese 60 Mio. hätte die Innenstadt in Wattenscheid bitter nötig. Doch in Wattenscheid sind die Prioritäten andere., ein schickes, modernes Stadion steht auf der Wertescala der Wattenscheider Lokalpolitik höher als eine schmucke, attraktive Innenstadt.

Für 17.000 Zuschauern soll die neue Eventbühne Platz bieten. Welche Events im Lohrheidestadion konkret stattfinden sollen, um dieses zu füllen, ist allerdings bisher unklar. Außer das dort 2025 die Universiade stattfinden soll und zwei bis drei Mal in 20 Jahren die Leichtathletik-DM, sind keine Veranstaltungen bekannt, mit denen das Stadion ausverkauft werden könnte.

Zu den Spielen der SG-Wattenscheid 09 kommen im Schnitt 1.300 Zuschauen (Zuschauerschnitt SG Wattenscheid 09). Selbst zum Aufstieg in die Regionalliga 2022 kamen nicht mehr als 6.342 Menschen (Aufstieg SG Wattenscheid 09). Seit der Saison 2006/07 bis zur Aufstiegssaison 2021/22 lag der Zuschauerschnitt im Jahr sogar nur bei 500 bis 1.000 Menschen.

Im Steckbrief zum Ausbau zur Eventbühne (Kernaktivität Eventbühne Lohrheidestadion) heißt es, das Stadion soll ”zur Eventbühne für nationale und internationale Sportereignisse und kulturelle Großevents” ausgebaut werden. Dabei soll der Schwerpunkt im Bereich „Erstklassiger Pop-Kultur“ liegen (Vorlage 20193248). Welche Pop-Konzerte und -Festivals zukünftig im Lorheidestadion stattfinden sollen, ist allerdings, nicht bekannt.

Im Steckbrief der Bochum Strategie werden als mögliche Veranstaltungen “SingPong – Gesang mit Tischtennis” und das Adventssingen der Chöre genannt. Zum Singpong 2018 kamen 600 Schüler*innen ins Stadion (WAZ vom 04.07.2018), zum Adventssingen 2021 waren es knapp über 1.000 Menschen (WAZ 05.12.21). Für diese Veranstaltungen jedenfalls ist das Stadion erheblich überdimensioniert.

Auch ein Verkehrskonzept fehlt

Auch die verkehrliche Infrastruktur, die das Stadion mit der Modernisierung erhalten soll, lässt nicht erkennen, dass im Lorheidestadion tatschlich regelmäßig Events mit 17.000 Menschen stattfinden sollen. 690 Parkplätze am Stadion und 2.294 im erweiterten Umfeld sollen geschaffen werden, dazu 150 Fahrradparkplätze (Land NRW und Stadt Bochum setzen Modernisierung des Lohrheidestadions um).

Kommen zu einem Event wirklich mal 17.000 Menschen versinkt das Stadtviertel rund um das Stadion im Verkehrschaos, denn eine gute, leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ist nicht vorhanden. Ein Verkehrskonzept, wie von den STADTGESTALTERn immer wieder angemahnt (Lohrheidestadion fehlt ausreichende ÖPNV-Anbindung), gibt es ebenso wenig wie ein Eventkonzept. Was beim Neubau und der grundlegenden Modernisierung von Stadien eigentlich in Deutschland mittlerweile Standard ist, dass man die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) so gut gestaltet, dass möglichst wenige Zuschauer mit dem Auto kommen, ist in Bochum bisher kein Thema. SPD und insbesondere Grüne erzählen zwar im Stadtrat wie im Wahlkampf immer wieder viel von ihrem Einsatz für die Mobilitätswende. Wenn es um konkrete Maßnahmen dazu geht, dann wird jedoch schnell sichtbar, dass sie an dem Thema nicht wirklich interessiert sind.

Schaut man sich also die geplante Verkehrsinfrastruktur an, ist davon auszugehen, dass die Stadt nicht wirklich beabsichtigt im Lohrheidestadion regelmäßig Großevents mit 17.000 Besucher*innen zu veranstalten. Sofern solche Veranstaltungen aber gar nicht wirklich geplant sind, besteht auch kein Grund mehr 60 Mio. für ein derart großes und dann überdimensioniertes Stadion auszugeben.

Waldbühne – 3 Mio. für 20 Märchenspiele im Jahr

In die Sanierung der Waldbühne sollen in den nächsten Jahren 2,8 Mio. Euro gesteckt werden. Hinzu kommen für die nächsten 20 Jahre jährliche Betriebskosten in Höhe von 10.000 Euro. Die Spielschar des Kolpinghauses soll diesen Betrag erhalten und die Waldbühne damit betrieben und unterhalten (Vorlage Waldbühne 20222004). In Summe ergeben sich so für die nächsten 20 Jahre Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 3 Mio. Euro.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Spielschar an 20 Tagen im Jahr die bekannten und beliebten Märchenspiele aufzuführen. Platz für 600 Zuschauer*innen soll die Waldbühne zukünftig bieten. Doch außer den Märchenspielen werden bisher keine weiteren Veranstaltungen konkret geplant. Zwar findet sich in der Verwaltungsvorlage der Hinweis, dass noch andere Veranstaltungen stattfinden könnten, ein Konzept zur Veranstaltung von Events, die über die Märchenspiele hinaus gehen, gibt es jedoch auch zur Waldbühne nicht.

Die Möglichkeiten von Veranstaltungen auf der Waldbühne sind eingeschränkt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der Nähe zu Wohngebieten dürfen keine lauten Musikveranstaltungen stattfinden. Zulässig sind nur Sprachveranstaltungen wie Theater, Comedy und Literatur, Zudem ist es der Spielschar bei dem geringen Budget von 10.000 Euro pro Jahr für Betrieb und Unterhaltung der Bühne unmöglich noch weitere Veranstaltungen zu organisieren. Dies zu verlangen würde die vorhandene große Bereitschaft sich ehrenamtlich für den Erhalt der Waldbühne zu engagieren deutlich überstrapazieren.

Würden die Ränge der Bühne im Jahr allerdings an lediglich 20 Tagen besetzt, dann wären die Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro unangemessen hoch. Ohne Konzept und die Bereitschaft der Stadt mehr Veranstaltungen an diesem Ort zu planen und zu finanzieren, ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Bühne zusätzliche Events erleben wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Waldbühne an bis zu 345 Tagen im Jahr unbespielt leer stehen wird. Das wäre sehr schade, denn die Waldbühne hat durchaus Potential, besonders als Spielstätte für die freie Kulturszene zu dienen. Wenn diese Möglichkeiten aber nicht beworben und ausgeschöpft werden, wird ein Großteil der getätigten Millioneninvestition ungenutzt versanden.

Freilichtbühne – 4 Mio. Kosten bei 13 Veranstaltungen pro Jahr

Die Freilichtbühne am Stadtgarten in Wattenscheid hat in diesem Sommer 13 Veranstaltungen gesehen, davon 3 Märchenspiele, die demnächst wieder auf der Waldbühne stattfinden werden. Vor Corona gab es 2018 ebenfalls 13 Veranstaltungen, 2019 17 Events. Unterhaltung, Betrieb sowie das Management durch die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BOVG) kosten die Stadt derzeit rd. 163.000 Euro im Jahr. Zuzüglich erforderlicher Instandhaltungsarbeiten und zu erwartender Kostensteigerungen sind für die nächsten 20 Jahre Kosten in Höhe von insgesamt 4 Mio. zu erwarten. Für die wenigen Veranstaltungen, die auf der Bühne stattfinden, eine Menge Geld.

2.500 Plätze bietet die Freilichtbühne. Ausverkauft ist sie regelmäßig nur bei den “Rock Classic Allstars”, einem Event, dass ggf. demnächst ins Lohrheidestadion umziehen könnte. Denn hier wäre Platz für noch deutlich mehr Zuschauer*innen. An diesem Event zeigt sich das Problem, trotz ihrer unterschiedlichen Größen sind Eventbühne Lohrheide, Freilichtbühne und Waldbühne Konkurrenten. Alle drei liegen nicht weit voneinander entfernt und sind Freilichtbühnen, also am besten von Juni bis September zu bespielen. Für viele kulturelle Veranstaltungen im städtischen Kontext kämen grundsätzlich alle drei Bühnen als Spielorte in Frage.

Trotz großer Bemühungen der BOVG mehr Events auf die Freilichtbühne zu bekommen, gelingt dies seit Jahren nicht. Denn auch die Anreisesituation ist schwierig und Punkt 22 Uhr müssen die Veranstaltungen beendet sein, sonst rufen Menschen, die in der Nachbarschaft wohnen, die Polizei.

Die Situation der Freilichtbühne wirft noch eine andere Frage auf. Gibt es überhaupt genug Veranstaltungen, die man gewinnen kann, um die drei Eventbühnen halbwegs gut auszulasten? Denn sollte es gar nicht genug Events geben, die auf solchen Bühnen stattfinden könnten, wäre es nicht sinnvoll, die Bühnen zu betreiben oder gar noch entsprechend auszubauen und zu diesem Zweck Geld zu investieren. Diese Frage wird eigentlich zunächst in einem entsprechenden Konzept geklärt und erst auf Basis dieses Konzepts entscheidet man, ob und auf welche Weise man in die Bühnen investiert. Diesen Weg ist die Stadt jedoch nicht gegangen. Sie investiert blind und wird demnächst in Wattenscheid drei Spielorte betreiben, ohne zu wissen, wie sie genug Veranstaltungen dorthin bekommen soll. So ist zu befürchten, dass auch bei Eventbühne Lohrheide und Waldbühne wie jetzt schon bei der Freilichtbühne die meiste Zeit die Ränge leer bleiben werden.

Musikforum sollte Warnung sein

Und selbst mit einem Betriebskonzept hat die Stadt mit ihren Einschätzungen, was an einem Veranstaltungsort alles für Events stattfinden werden, schon einmal schwer danebengelegen. Die Rede ist vom Musikforum. Entgegen des ursprünglichen Konzepts (Konzept Musikzentrum) hat das Musikforum nicht jeden Tag auf und bietet keine täglichen Veranstaltungen. Im Wesentlichen finden nur Konzerte der Bochumer Symphoniker (BoSy) statt. Nur an zwei bis vier Abenden die Woche können die BoSy das Haus füllen. Auch beim Musikforum bleiben, entgegen der Erwartungen der Stadt, die Ränge die meisten Tage leer. Der Fall Musikforum zeigt, ein Eventkonzept muss von realistischen Annahmen ausgehen. Eine Hochglanzbroschüre, in der irreale Wunschvorstellungen dargestellt werden, erfüllt die Ansprüche an ein solches Konzept nicht.

Stadt muss endlich Veranstaltungskonzepte erarbeiten

Die Stadt muss sich endlich Gedanken machen, welche Veranstaltungen kann sie realistisch auf die drei Bühnen in Wattenscheid holen, welche kann sie ggf. selbst neu entwickeln und veranstalten und welche Veranstaltungsunternehmen sind bereit mit ihren Events auf die Wattenscheider Bühnen umzuziehen. Dafür müssen konkrete Konzepte erarbeitet werden. Will man, was sinnvoll ist, die Eventbühne Lohrheidestadion an mindestens 20 Tagen im Jahr bis auf den letzten Platz füllen, dann braucht man für das Stadion ein Verkehrskonzept und muss die ÖPNV-Anbindung deutlich verbessern. So lange das Stadion diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, ist es für Großevents ungeeignet. Schlechte Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und Verkehrschaos bei der Anreise der Besucher*innen wird Eventunternehmen abschrecken, Großveranstaltungen im Lohrheidestadion zu organisieren.

Wenn in dieser Hinsicht nicht ein Umdenken bei der Stadt stattfindet, ist zu befürchten, dass die Ränge der Wattenscheider Bühnen in Zukunft die allermeiste Zeit leer bleiben und sich die Bürger*innen zu Recht fragen, wofür hat die Stadt das ganze Geld in das Stadion und die Freilichtbühnen überhaupt gesteckt.

Das gescheiterte Konzept des Musikforum sollte der Stadt eine Lehre sein. Die bisherigen vagen Aussagen, es würden sich schon ausreichend Veranstaltungen finden, ersetzen kein Konzept, das auf einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten auf dem Veranstaltungsmarkt fußt. Es wäre toll, wenn alle drei Bühnen in Zukunft gut bespielt würden. Das würde die Stadt als “Hotspot der Live-Kultur“ weiter voranbringen. Ein solcher Erfolg ist aber kein Selbstläufer und wird sich nicht von selbst einstellen.

05 Sep.

Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar

Seit 2020 bekommt die Stadt die Lage im Ausländerbüro nicht in den Griff. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen dauert 12 bis 18 Monat, teilweise noch länger. Der Aktenstau liegt immer noch immer bei inakzeptablen 4.000 Akten. Der Stadt fehlt der nötige Respekt für die Bedürfnisse und Anliegen der Antragsteller*innen.

Die Aufgaben im Ausländerbüro sind, insbesondere rechtlich, anspruchsvoll. Verfahren zur Einbürgerung, sowie zur Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen müssen rechtssicher abgewickelt werden. Auf der anderen Seite muss aber auch eine zeitnahe und effektive sowie kundennahe Bearbeitung gewährleistet werden. Bochum will Vorreiter beim modernen Stadtmanagement sein. Im Ausländerbüro zeigt sich allerdings, die Stadt kann in diesem Amt ihren eigenen Ansprüchen bisher nicht ansatzweise gerecht werden.

Art und Weise der Bearbeitung der Fälle inakzeptabel

Die Art der Bearbeitung der Fälle im Ausländeramt ist in vielerlei Hinsicht inakzeptabel. Es gibt keine funktionierende Terminvergabe mehr. Ab 6 Uhr bildet sich eine Schlange vor dem Amt, das erst um 8 Uhr aufmacht. Dann fragen Mitarbeiter*innen, die das Warten organisieren sollen, ab, wegen welcher Angelegenheit die Menschen anstehen. Diejenigen, deren Angelegenheiten nicht dringlich erscheinen, werden nach Hause geschickt. Laut Internet kann man Termine online buchen, tatsächlich versteht die Stadt unter “Online-Terminvergabe” einen Button, mit dem das Mailprogramm aufgerufen wird und ein Termin per Mail angefragt werden kann (Terminvergabe Ausländerbüro). Per Mail oder über ein Kontaktformular kann theoretisch auch der Sachstand laufender Verfahren abfragt werden. Zielführende Antworten bekommen die Antragsteller aber eher selten, dafür eine Mail, man solle wegen des hohen Arbeitsaufkommens von Sachstandsnachfragen absehen. Bei Bearbeitungsdauern von über einem Jahr dürfte das Amt in Sachstandsanfragen ersticken.

Unnötig Mehrarbeit

Die überlangen Bearbeitungszeiten führen auch dazu, dass in Aufenthaltsverfahren, wenn das Datum für einen Aufenthalt abläuft, ein Antrag für eine Fiktionsbescheinigung gestellt werden muss, um das Recht auf Aufenthalt zu verlängern, bis über den eigentlichen Antrag entschieden wird. Für das Ausländerbüro bedeutet auch das zusätzliche Verfahren und zusätzliche Arbeit.

Teilweise müssen die Antragsteller*innen eingereichte Belege wie Einkommensbescheinigungen ein zweites Mal vorlegen, weil die Bearbeitungszeiten so lange dauern, dass zunächst eingereichte Unterlagen schon veraltet sind, wenn endlich der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem entschieden werden soll. Auch das führt sowohl bei den Kunden wie den Beschäftigten des Ausländerbüros zu überflüssiger Mehrarbeit.

Ein weiteres Problem, dass die Kunden des Ausländerbüros beklagen, ist, dass Mitarbeiter*innen des Ausländerbüros zwar in der Regel höflich sind, aber teilweise nicht Englisch sprechen können, bzw. sich weigern auf Englisch zu kommunizieren. Daher beschäftigt zum Beispiel die Ruhr-Universität (RUB) Mitarbeiter*innen, die ausländische Studierende, Lehrende und Forschende bei ihrem Gang zum Ausländerbüro begleiten um dort zu dolmetschen. So wird ein Teil der Arbeit, den eigentlich das Ausländerbüro zu leisten hätte, auf andere verlagert.

Die untragbaren Zustände führen darüber hinaus zu amtlichen Beschwerdeverfahren, Briefen an den Oberbürgermeister, die Politik und die Presse. Auch zur Bearbeitung dieser Verfahren und Briefe sowie für Stellungnahmen durch die städtische Pressestelle wird unnötig Arbeitszeit aufgewendet.  

Antragsteller*innen werden verunsichert und leben im Ungewissen

Die Kunden des Ausländerbüros fühlen sich schlecht behandelt. Die Verfahren kommen nicht voran. es besteht völlige Ungewissheit, in welchem Stand das Verfahren sich befindet, wie lange es noch dauert und teilweise auch wie es ausgeht. Wenn es um Aufenthalte oder Arbeitsgenehmigungen geht, führen solche Situationen bei den Antragsteller*innen zu Zukunftsangst. Sie wissen nicht, wann und wie es in ihrem Leben weiter geht.

Die Kommunikation ist schlecht, es kommt zu Missverständnissen, viele Verfahrensschritte können nicht nachvollzogen werden. Menschen können ihre neue Arbeit nicht annehmen, weil die Verfahren beim Ausländerbüro nicht vorankommen und die erforderliche Arbeitserlaubnis oder der Aufenthaltstitel fehlt. Manche Arbeitgeber sind bereit, die durch das Ausländerbüro verursachten Verzögerungen hinzunehmen. In anderen Fällen besteht diese Bereitschaft nicht. zugesicherte Beschäftigungszusagen werden zurückgenommen. Den Unternehmen in der Stadt fehlen Fachkräfte, die schnelle Einstellung scheitert am Ausländerbüro. Die Kunden sind verunsichert, können nicht verstehen, warum die Bearbeitungszeiten so endlos lange dauern und fühlen sich schikaniert. Entsprechend kommt es im Amt zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Antragsteller*innen und städtischen Beschäftigten. Die unorganisierte “Terminvergabe” tut ein Übriges. Die Mitarbeiter*innen bekommen den Frust ab, der durch die schlechte Organisation des Amtes verursacht wird.

Die Stimmung im Amt ist schlecht. Der Aktenstau führt zu ständiger Arbeitsüberlastung. Viele Beschäftigte wollen weg. Ständig sind Stellen für Monate unbesetzt. Die Verwaltung schafft es nicht ausscheidende Beschäftigte nahtlos durch neue zu ersetzen. Durch die hohe Fluktuation müssen ständig neuen Mitarbeiter*innen eingearbeitet werden. Nach drei Jahren Land unter im Ausländeramt ist die Geduld bei den meisten erschöpft. Dieser Zustand ist für die Motivation der Mitarbeiter*innen abträglich. Entsprechend konnte der Arbeitsrückstand in 3 Jahren nur von über 5.300 auf 4.000 Fälle reduziert werden (WAZ vom 04.05.21WAZ vom 07.07.2022).
 
Der Skandal: Auch nach 3 Jahren bekommt die Verwaltung die Zustände nicht in den Griff

Das Organisationsversagen der Verwaltung besteht gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen stellt sich die Frage wie es überhaupt zu diesem immensen Arbeitsstau kommen konnte. Zwar war das Ausländerbüro 2020 über einige Monate wegen Corona für den Publikumsverkehr geschlossen, gleichzeitig aber gab es gemäß Haushaltsplan 2020 (Haushalt 2022) auch deutliche weniger Vorgänge (-4.659). Zum zweiten fragt sich, wieso es in drei Jahren nicht gelang, das Chaos zu beenden. Insbesondere dieser Umstand ist inakzeptabel.

Respekt für die Belange der Antragsteller*innen fehlt

Die Situation im Ausländerbüro zeigt exemplarisch, dass nicht ein reibungsloser und effizienter Service für die Einwohner und Einwohnerinnen zentrales Ziel der Verwaltungsorganisation ist, sondern das Wohl der Beschäftigten als vorrangig angesehen wird. Der Oberbürgermeister fordert auf großen Plakaten im ganzen Rathaus Respekt für die Beschäftigten. Das Umgehen mit den Einwohner*innen, ist wie hier im Ausländerbüro teilweise jedoch nicht von Respekt für die Belange der Antragsteller*innen geprägt. Eine respektvolle Behandlung der Menschen bedeutet, man erkennt ihre Bedürfnisse an und wird ihnen gerecht. Sowohl die Bearbeitungsdauern wie der Umgang mit den Kunden lassen diesen Respekt jedoch vermissen.

Die untragbaren Zustände sind umgehend zu beenden

Wenn die Verwaltung es in drei Jahren nicht schafft, die entsprechenden Zustände zu beenden, dann ist neben Unvermögen auch mangelnder Wille im Spiel, das Erforderliche zu tun, um die Situation in den Griff zu bekommen. Insbesondere wäre es nötig in einer konzertierten Aktion, unter Einbeziehung von Wochenenden mit Hilfe von Verwaltungsmitarbeiter*innen, die vormals im Ausländerbüro gearbeitet haben sowie – sofern möglich – mit Hilfe von Beschäftigten aus Ausländerbüros anderer Ruhrgebietsstädte, den wesentlichen Teil der Arbeitsrückstände schnellst möglich aufzuarbeiten.

Auf Dauer scheint es erforderlich die Zahl der Stellen im Ausländeramt zu erhöhen. So lange es nicht möglich ist freiwerdende Stellen nahtlos neu zu besetzen, ist ein Überhang an Beschäftigten notwendig, der das beständige Defizit an unbesetzten Stellen ausgleichen kann.

Damit es in Zukunft nicht zu erneuten Arbeitsrückständen kommt, muss zudem ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, das sicherstellt, dass zukünftig rechtzeitig gehandelt wird, wenn es Anzeichen für eine Überlastung des Amtes gibt. Auch wäre es hilfreich, Beschäftigte vorzuhalten, die im Falle von Notsituationen schnell von ihren aktuellen Stellen umgesetzt werden können, um das Ausländeramt zeitweise zu verstärken. Daneben ist es grundsätzlich erforderlich sämtliche Arbeitsabläufe zu überprüfen und zu optimieren. Die könnte mit der Hilfe des Rechnungsprüfungsamtes erfolgen. Ebenso wäre zu überlegen, ob eine externe Verwaltungsberatung in Anspruch genommen werden sollte.

Willkommenskultur darf nicht nur eine Phrase sein

Die aktuelle Situation ist ebenfalls schlecht für das Image der Stadt. Hochqualifizierte Menschen, die aus allen Teilen der Welt kommen, um in Bochum zu arbeiten, zu studieren oder zu forschen, werden durch dysfunktionale Zustände in der städtischen Bürokratie abgeschreckt hier zu bleiben und zu arbeiten. Bei dem bestehenden Fachkräftemangel sollte man meinen, dass sich die Stadt jede erdenkliche Mühe gibt, Menschen schnell und reibungslos zu einer Arbeitserlaubnis, einem Aufenthaltstitel oder der beantragten Einbürgerung zu verhelfen. Denn eine gut organisierte, zügige Antragsbearbeitung im Ausländerbüro stellt auch ein wichtiges Zeichen in Sachen städtischer Willkommenskultur dar. Schlechte Erfahrungen mit der Arbeitsweise der städtischen Verwaltung hinterlassen dagegen nachhaltig einen schlechten Eindruck von der Stadt.

Letztlich zeigen die Zustände im Ausländerbüro, dass in der Verwaltung noch nicht überall verinnerlicht wurde, dass die Stadt Vorreiter im modernen Stadtmanagement sein will und dass der Respekt vor den Bedürfnissen der Einwohner*innen den gleichen Stellenwert genießen sollte wie der gegenüber den Beschäftigten.

31 Juli

In Bochum besteht bei Car- und Bike-Sharing immenser Nachholbedarf

Im Vergleich zu modernen Großstädten fehlen in Bochum mindestens 400 Car-Sharing-Autos und 5.000 öffentliche Leihfahrräder. Die Stadt hat die Sharing-Entwicklung verschlafen. Es gibt keinen Car-Sharing-Aktionsplan. Es fehlt ein Konzept zum systematischen Ausbau des Netzes von Fahrradverleihstationen. Auch mit dem Aufbau von Mobilstationen und -punkten ist die Stadt überfordert. Die STADTGESTALTER haben sich die Defizite und deren Ursachen näher angeschaut.

Noch ganze 20 Car-Sharing-Autos von 3 Anbietern an 12 Standorten gibt es zukünftig in der Stadt. Gerade erst hat der Anbieter Greenwheels seinen Rückzug aus Bochum angekündigt, davor hatte bereits Citee Cars die Segel gestrichen (WAZ: vom 28.07.22). Während in Köln 1,42 Car-Sharing-Autos pro 1.000 Einwohner*innen gezählt werden, in Freiburg 1,59 und in Karlsruhe sogar 3,23 (CarSharing-Städteranking 2019) sind es in Bochum gerade mal 0,05.

Warum funktioniert Car-Sharing in Bochum bisher nicht

Aus zwei Gründen ist Car-Sharing in Bochum und dem Ruhrgebiet bisher keine Erfolgsgeschichte. Zum einen ist das eigene Auto, das man sich leistet, für viele immer noch Statussymbol. Viele Menschen tun sich damit schwer ein Auto bei Bedarf zu leihen statt es zu besitzen und vorzuzeigen. Zweitens tut die Stadt nichts Nennenswertes um Car-Sharing zu fördern.

„In Gegenden, in denen jeden Samstag das heiß ersparte Auto poliert wird, hat es Car-Sharing schwer“, so die Erfahrung der Car-Sharing-Anbieter. “Car-Sharing nutzen insbesondere moderne, aufgeschlossene Menschen um die 30, die an Innovationen interessiert sind.” Das oft niedrige Einkommensniveau im Ruhrgebiet kommt als Problem hinzu. (Das Ruhrgebiet, Problemregion für Car-Sharing-Anbieter).

Doch in Bochum gibt es eine zweite Ursache, warum Car-Sharing bisher kaum funktioniert, die Stadt besitzt anders als die Kommunen, in denen Car-Sharing erfolgreich ist, keinen Plan zur Förderung von Car-Sharing (Wie Kommunen CarSharing fördern – ein Überblick). Klimaschutz und Mobilitätswende existieren in Bochum nur auf dem Papier. Das Wort Car-Sharing wird von der Politik oft und gerne benutzt, letztlich bleibt es aber bei bloßem Aktionismus, ohne spürbare Auswirkungen auf die reale Welt..

Bochum bräuchte 400 Car-Sharing-Autos

Sind in Städten wie Freiburg, Karlsruhe oder Bremen flächendeckend Car-Sharing-Stellplätze zu sehen, sind diese in Bochum nicht wahrnehmbar. Die Stadtverwaltung behindert deren Ausweisung eher als dass sie diese fördert. Der Car-Sharing-Anbieter Stadtmobil will nach dem Rückzug von Greenwheels 11 neue Leihautos anbieten, hat diese sogar schon angeschafft, aber die Stadt steht bei der Genehmigung der Standorte auf der Bremse (WAZ vom 28.07.22). Statt mageren 20 oder vielleicht demnächst 31 Autos in Bochum finden interessierte Kunden in Bremen im Stadtgebiet 500 Car-Sharing-Autos an 130 Stationen. Das wären hochgerechnet auf Bochum: 320 Autos an 80 Stationen, In Freiburg sind es 280 Autos an 124 Standorten, das wären für Bochum: 450 Autos an 200 Standorten.

Bremen geht davon aus, dass ein Car-Sharing-Auto 16 private PKW ersetzt, die nicht neu angeschafft oder abgeschafft werden. Bei 400 Car-Sharing Autos für Bochum ergäben sich damit 6.400 weniger Autos (3,1% der in Bochum zugelassenen Privat-PKWs), die aktuell die Straßen zuparken und sie verstopfen (Analyse Auswirkung von Car-Sharing in Bremen).

Bochum fehlen Car-Sharing-Stellplätze und Mobilitätsstationen

Es würde sich also auch in Bochum lohnen Car-Sharing zu fördern. Das hieße zunächst, im Stadtgebiet flächendeckend Mobilpunkte und Mobilstationen aufzubauen, an denen Car-Sharing-Stellplätze ausgewiesen werden.

Bereits 2013 hat der Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen (Beschluss 20132502), dass die Stadt ein Konzept zur Einrichtung von Mobilpunkten aufstellt. (Maßnahme Mob 12: Konzept zur Einrichtung von Mobilpunkten: Räumliche Verknüpfungspunkte schaffen, Klimaschutzteilkonzept – Klimafreundlicher Verkehr Bochum) Diese Konzept, liegt bis heute, 2022, nicht vor. Dabei hatte der VRR zwischenzeitlich sogar schon 21 Standorte für Mobilitätsstandorte für Bochum vorgeschlagen und eine grobe Vorplanung hinsichtlich Standorten, Ausstattung und Kosten ausarbeiten lassen (Steckbrief-Bochum (21 Mobilstationen)). Zudem wurde die Ausarbeitung des Konzeptes auf Antrag von SPD und Grünen 2021 pressewirksam erneut beschlossen (Antrag 20210638). Die Verwaltung zeigte sich jedoch in nunmehr fast 9 Jahren unwillig bzw. unfähig das Konzept auszuarbeiten und vorzulegen.

Andere Städte sind viel weiter als Bochum

Andere Städte wie Bremen verfügen derweil über ein vorbildliches, mehrfach ausgezeichnetes flächendeckendes Netz an Mobilstationen und Mobilpunkten (Mobilpunkte Bremen). Auch Essen hat bereits 5 Mobilstationen in Betrieb genommen (Mobilstationen Essen). In Bochum dagegen gibt es bisher nur zwei kleine Mobilpunkte, die die VBW in ihren Wohnsiedlungen Hustadt und Flüssesiedlung eingerichtet hat (Mobilpunkte Bochum).

Was sind Mobilstationen?

Mobilstationen sind nicht mehr als Parkplatze, die idealer Weise an Umsteigepunkten des ÖPNV eingerichtet werden, auf denen spezielle Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden und ein Teil der Stellplätze mit E-Ladesäulen ausgerüstet wird. Für Fahrräder kommen, herkömmliche Abstellanlagen hinzu sowie gesonderte Abstellplätze für Fahrradverleihsysteme, für (Leih-)Lastenräder und Abstellflächen für E-Roller und E-Scooter. Dazu kommen Informations- und Hinweistafeln sowie Automaten zur Nutzung der verschiedensten Verkehrsangebote sowie ein mit Sitzmöbeln ausgestatteter mindestens teilweise überdachter Wartebereich. Bei größeren  Stationen kann je nach Bedarf auch ein Taxistand, eine Paketstation, ein Geldautomat sowie ein Café oder Kiosk zum Angebot gehören.

Visualisierung Mobilstation

In Abhängigkeit von ihrer Größe unterscheidet man Mobilstationen, Mobilpunkte und Mobilpünktchen. In allen Fällen dienen die Mobilpunkte der Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsmittel und dem schnellen Umstieg zwischen diesen. Trotzdem es die unterschiedlichsten Ausarbeitungen von VRR, Land und verschiedensten Städten gibt wie Mobilitätsstationen aufzubauen sind (Handbuch Mobilstationen NRWVerbundweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen), erweist sich die Bochumer Verwaltung bisher nicht in der Lage ein Konzept für die Stadt auszuarbeiten, wo im Stadtgebiet welche Stationen aufgebaut werden sollen.

Ohne ein flächendeckendes Netz an Mobilpunkten kann Car-Sharing in Bochum jedoch nicht funktionieren. Car-Sharing-Fahrzeuge müssen sichtbar überall in der Stadt verfügbar sein. Städte, die keine Car-Sharing-Parkplätze ausweisen, gewinnen auch keine Car-Sharing-Anbieter. Mit einem Angebot mit nur wenigen Standorten können die Car-Sharing-Anbieter nicht die zum wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb erforderlichen Zahlen an Kunden gewinnen.

Mobilitäts-Smartcard

Car-Sharing ist weiterhin nur dann attraktiv, wenn der Umstieg von anderen Verkehrsmitteln auf das Leihauto möglichst einfach ist. Insbesondere das einfache in Betrieb nehmen des Fahrzeugs spielt dabei eine große Rolle. Mit der gleichen Smartcard mit dem ÖPNV fahren, das Car-Sharing-Auto oder das Leihfahrrad freischalten, gehört heute zum Standard erfolgreicher Sharing-Systeme u. a. in Hannover, Frankfurt RheinMain, Düsseldorf und Münster. Bereits 2013 hat der Umweltausschuss des Stadtrates die Einführung einer entsprechenden Karte beschlossen, doch umgesetzt wurde auch dieser Beschluss von der Verwaltung nicht (Maßnahme Mob 11: Smartcard: Mobilität aus einer Hand gestalten, eine Karte für alles, Klimaschutzteilkonzept – Klimafreundlicher Verkehr Bochum).

Im Klimaschutzteilkonzept Verkehr heißt es zur Mobilitäts-Smartcard: “Vernetzte Mobilität ist nur dann komfortabel nutzbar, wenn zur Ausleihe bzw. Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel neben der räumlich gebündelten Infrastruktur ein gemeinsames Abrechnungssystem verfügbar ist, d.h. dass man nur eine Karte für die Benutzung des ÖV sowie für die Ausleihe von CarSharing-Fahrzeugen und Leihfahrrädern oder Pedelecs usw. benutzen muss.” Die Erkenntnis, dass eine solche Karte oder eine App-Version der Karte, für attraktiven Nahverkehr in Verbindung mit Sharing-Systemen erforderlich ist, sollte also bei Verwaltung und Bogestra angekommen sein. Geben tut es diese Karte trotzdem bis heute nicht. Verwaltung, Bogestra und VRR erweisen sich auch hier als unfähig, erfolgreiche Angebote, die es bereits seit Jahren in anderen Städten gibt, auch den Menschen in Bochum und dem Ruhrgebiet anzubieten.

Fahrradverleihsystem ist stadtweit unattraktiv

Auch beim Bike-Sharing hinkt Bochum hinterher. Zwar gibt es mit Metropolradruhr ein qualitativ hochwertiges Radverleihsystem in der Stadt doch mit 550 Fahrrädern sowie Leihstationen, die sich im Wesentlichen auf das Gebiet der Innenstadt und den Campus von Ruhr-Universität und Hochschule konzentrieren, ist das System viel zu begrenzt um stadtweit attraktiv zu sein.

Das Institute for Transportation and Development Policy (ITDP) hat errechnet, dass für ein erfolgreiches Radverleihsystem in dicht besiedelten, urbanen Gebieten 10-30 Räder pro 1.000 Einwohner*innen erforderlich sind und 10-16 Verleihstationen pro Quadratkilometer (Bike Share Planungsleitfaden). Hochgerechnet auf Bochum benötigt die Stadt also ein Angebot von 3.700 – 11.100 Rädern und mindestens 1.400 Leihstationen. Für ein attraktives flächendeckendes Radverleihangebot wäre also fast die zehnfache Anzahl an Leihrädern anzustreben (5.000 Leihräder). Trotz steigender Ausleihzahlen stagniert jedoch die Zahl der Leihräder (WAZ vom 02.09.19). In den meisten Bochumer Stadtteilen fehlen bis heute Leihstationen. In den meisten Vierteln gibt es kaum mehr als eine Station, vielleicht mal bis zu fünf, selten mehr.

Ausdehnungen des Radverleihsystems wurde 2013 beschlossen, aber nicht umgesetzt

Dabei hat die Stadt auch in Sachen Radverleihsystem bereits 2013 eine weitere Ausdehnung des Verleihnetzes auf alle Stadtteile beschlossen (Maßnahme Mob 14: metropolradruhr-Stationen in die Stadtteile ausweiten Klimaschutzteilkonzept – Klimafreundlicher Verkehr Bochum). Ambitionierte Bemühungen den Beschluss umzusetzen sind, nachdem nunmehr fast 9 Jahre vergangen sind, jedoch nicht zu verzeichnen.

Fünf Anforderungen an ein gut genutztes Radverleihsystem nennt das IDTP (Top-5-Bike-Share-Elements), nur zwei kann das Radverleihsystem in Bochum erfüllen, die Qualität der Leihräder ist hoch und die Leihstationen sind einfach zu nutzen. Drei Kriterien werden hingegen nicht erfüllt: Die Dichte der Leihstationen ist ungenügend, es gibt zu wenige Leihräder pro Einwohner*innen und das Stadtgebiet ist weit von einer flächendeckenden Abdeckung mit Leihstationen entfernt. Eine sechste Anforderung wird ebenfalls nicht erfüllt, die Radverkehrsinfrastruktur ist mangelhaft, da der Ausbau über Jahrzehnte von Verwaltung und Stadtpolitik boykottiert wurde.

Bochum kommt beim Ausbau des Radverleihsystems seit Jahren kaum voran, so gibt es auch keine ergänzende städtische Finanzierung zum Ausbau des Netzes an Verleihstationen. Dabei ist der Nutzen von attraktiven Radverleihssystemen hoch, wie die STADTGESTALTER bereits 2013 anhand von Beispielen aus anderen Städten dargestellt haben (Bochum als Radfahrmetropole?). Fahrradverleihsysteme helfen PKW-Verkehr zu verlagern und zusätzliche Personen auch über die Verleihsysteme hinaus an eine Fahrradnutzung im Alltag heranzuführen (Position ADFC – öffentliche Leihfahrräder). “Leihfahrräder bieten viele Vorteile: Sie geben denjenigen, die kein eigenes Fahrrad besitzen, die Chance trotzdem in die Pedale zu treten. Sie helfen, den Autoverkehr zu reduzieren und motivieren die Menschen dazu, Sport zu treiben. Ein breites Angebot an Leihfahrrädern kann außerdem den ÖPNV oder das Carhsharing ergänzen und sorgt für einen umweltfreundlichen Verkehr in den Städten” (Leihfahrräder: Wie Städte das Angebot richtig steuern!).

Mobilitätswende scheitert insbesondere an Unwillig- bzw. Unfähigkeit der Verwaltung

Car- wie Bike-Sharing könnte also auch in Bochum einen wichtigen Beitrag zur Mobiliätswende und zum Klimaschutz leisten und Menschen, die sich lieber ein entsprechendes Fahrzeug je nach Bedarf leihen möchten, statt sich ein eigenes Auto oder Rad anzuschaffen, dies ermöglichen. Zudem ließe  sich insbesondere durch Bike-Sharing das ÖPNV-Angebot hinsichtlich des Weges zwischen Startpunkt und Haltestelle sowie Haltestelle und Ziel sinnvoll ergänzen und verbessern.

Die Stadtpolitik hat dies durchaus erkannt und bereits 2013 die für einen Ausbau der Car- und Bike-Sharing-Infrastruktur erforderlichen Beschlüsse getroffen. Verwaltung und Bogestra haben diese jedoch bis heute nicht umgesetzt. Ob die Stadt unfähig oder unwillig ist, die getroffenen Beschlüsse umzusetzen, mag dahinstehen. Wichtiger ist, dass die Politik endlich dafür sorgt, dass die Verwaltung, die ihr vom Stadtrat übertragenen Aufgaben fristgerecht erfüllt. Die demonstrative Langsamkeit mit der die Verwaltung Maßnahmen zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz umsetzt, ist unakzeptabel. Diese Gemächlichkeit zeigt sich nicht nur beim Ausbau der Sharing-Infrastruktur, sondern ebenso bei der Aufstellung des neuen Klimaschutzkonzeptes wie des Radverkehrskonzeptes und den Planungen zum Radschnellweg (RS1).

Die Verwaltung ist aufgefordert unverzüglich das bereits 2013 beschlossene Konzept zum Aufbau eines Netzes von Mobilstationen bzw. -punkten vorzulegen und umzusetzen. Ebenso ist die ebenfalls 2013 beschlossene Mobilitäts-Smartcard umgehend einzuführen. In spätestens 3 Jahren sollte Bochum über ein flächendeckendes stadtweites Angebot von Car-Sharing-Stellplätzen und Radverleihstationen verfügen.

24 Juli

Erdwärme – Bochums Energie der Zukunft

Mit der aktuellen Energiekrise und der Preisexplosion beim Erdgas zeigt sich, Heizen mit Gas hat keine Zukunft. Die Stadt hat zudem 2019 den Klimanotstand erklärt, Heizwärme soll zukünftig nicht mehr durch Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt werden, sondern CO2-neutral mittels erneuerbarer Energie. Das größte Potential dabei hat die Geothermie. Doch eine echte Wärmewende, bei der Erdwärme systematisch Gas als Energieträger ablöst, ist in Bochum nicht in Sicht. Dafür tun Stadtwerke und Stadt immer noch zu wenig. Die STADTGESTALTER haben sich angeschaut, welche Möglichkeiten Erdwärme für die Stadt bieten könnte.

56% des deutschen Primärenergiebedarfs wird für die Erzeugung von Wärme benötigt. Der Gesamtwärmebedarf Bochums liegt derzeit bei ca. 3.200 Mio. KWh/Jahr (Vorlage 20221538). Die Erzeugung von Wärme geschieht dabei zu einem großen Teil durch die klimaschädliche Verbrennung von Erdgas. Nicht nur viele Heizungen in Privathaushalten werden mit Gas betrieben, sondern auch bei der Erzeugung von Fernwärme hat Gas den größten Anteil (deutschlandweit: Gas 42%, Kohle und Öl: 26%, erneuerbare Energieträger: 32%). Dies geschieht in Bochum in den Gas-Heizkraftwerken Hiltrop und Am Hain sowie weiteren kleineren Anlagen. Diese Anlagen allein emittieren rund 101.000 t CO2 im Jahr (Nachhaltigkeitsbericht 2020 Stadtwerke Bochum).

Beste Voraussetzung für die Nutzung von Geothermie

Bochum bietet zudem ideale Voraussetzungen für die Nutzung von Erdwärme, zum einen  kann der ehemalige Bergbau für Tiefengeothermie genutzt werden, zum anderen eignet sich der Lehmboden ideal für die Nutzung von oberflächennaher Geothermie. Zudem hat seit 2003 das Internationale Geothermiezentrum in Bochum seinen Sitz  dessen wissenschaftlichen Aktivitäten und Forschungsinfrastruktur das Fraunhofer IEG im Jahr 2020 übernommen hat. Das Fraunhofer-Institut verfolgt in Bochum insbesondere Forschungsprojekte zur geothermischen Nutzung der ehemaligen Bergwerke, die deutschlandweit, aber auch international große Beachtung finden.

Politik lehnte bisher Masterplan zur systematischen Nutzung von Geothermie ab

Stadt und Stadtwerke verfolgen bis heute allerdings kein Geothermie-Konzept zur systematischen, stadtweiten Nutzung von Erdwärme. Noch 2019 lehnte der Rat die Aufstellung eines entsprechenden Masterplans ab, wie ihn STADTGESTALTER und FDP vorgeschlagen hatten (Masterplan für (Tiefen-)geothermie in Bochum und dem Ruhrgebiet). Immerhin gibt es seit März 2022 die ebenfalls im gleichen Antrag 2019 vorgeschlagene Kooperation von Ruhrgebiets-Stadtwerken und Geothermiezentrum (Fünf kommunale Versorger und Fraunhofer gründen Allianz für Geothermie). Erfreulicher Weise haben sich die Stadtwerke hier gegen den Willen der Bochumer Politik doch noch durchgesetzt.

Es gibt viele Möglichkeiten Geothermie zu nutzen

Die Grundvoraussetzungen für eine systematischen und beschleunigten Ausbau der Nutzung von Erdwärme sind also in Bochum mittlerweile vorhanden. Doch die Nutzung der Erdwärme ist ein komplexes Vorhaben, denn es gibt viele Verfahren zur Geothermie-Nutzung und eine Vielzahl technischer Anforderungen sind zu erfüllen.

Bei der Erdwärmenutzung unterscheidet man Tiefen- und oberflächennahe Geothermie. In beiden Bereichen gibt es wiederum einige unterschiedliche technische Nutzungsmöglichkeiten. Ob und wie diese in Bochum Anwendung finden können, wird nachfolgend erläutert:

Tiefengeothermie

Thermalwasser (3.000-5.000 m, 170 °C) – In großer Tiefe wird unter dem Ruhrgebiet Thermalwasser vermutet. Solches Wasser wird z.B. in München zur Fernwärmeversorgung genutzt (Geothermie: Den Schatz aus der Tiefe sinnvoll nutzen). Im Forschungsprojekt TRUDI wird derzeit mit Tiefenbohrungen in Gelsenkirchen vom Fraunhofer Geothermiezentrum untersucht, ob die vermuteten Vorkommen wirklich vorhanden sind und sich eine Nutzung lohnt.

Eine Nutzung von 170° heißem Thermalwasser würde zwar hohe Potentiale bieten, doch das Projekt befindet sich ganz am Anfang. Ob und wann gegebenenfalls eine Nutzung möglich sein wird, ist noch völlig offen. Im besten Fall werden bis dahin noch mindestens 10-20 Jahre vergehen. Die Nutzung von Thermalwasser zur Wärmegewinnung ist daher aktuell noch keine Option.

Warmes Grubenwasser (800m, 22-28 °C) – Die Nutzung von Grubenwasser, das aus den ehemaligen Bergwerken abgepumpt wird, damit das Grubenwasser nicht mit dem Grundwasser in Kontakt kommt und dieses verschmutzt, geschieht in Bochum in kleinem Umfang bereits erfolgreich auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Robert-Müser. Mit dem Grubenwasser werden die Hauptfeuerwache wie zwei Schulen, samt schuleigener Schwimmhalle und Sporthalle mit Wärme versorgt.

Zukünftig wird die Ruhrkohle AG an nur noch 6 Orten das 22-28°C warme Grubenwasser an die Oberfläche pumpen, zwei davon liegen in Bochum (Grubenwasserkonzept RAG:). Neben Robert-Müser wird auch in Dahlhausen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche friedlicher Nachbar Grubenwasser abgepumpt. Dieses Grubenwasser wird jedoch bisher nicht zur Wärmeerzeugung genutzt.

Bereits 2018 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Potenzialstudie zur Nutzung von warmem Grubenwasser vorgelegt (Potenzialstudie Warmes Grubenwasser). Die Studie empfiehlt einen Ausbau der Grubenwassernutzung auf Robert-Müser sowie eine Nutzung auf Friedlicher Nachbar in Dahlhausen. Ein konkretes Projekt, mit dem die Nutzung dieser Potentiale realisiert wird, liegt bisher allerdings bisher nicht vor.

Weiterhin kommt die Potenzialstudie zu dem Ergebnis, dass es sich an rd. 200 Standorten im Ruhrgebiet lohnt alte Kohleflöze anzubohren um von dort warmes Grubenwasser an die Oberfläche zu fördern, damit es dann für die Gewinnung von Wärme genutzt werden kann. Erstmalig wird ein solches Projekt aktuell auf dem Gelände Mark 51°7 umgesetzt. Dort wurde in 800 Meter Tiefe die 8. Sohle der ehemaligen Zeche Dannenbaum angebohrt, um von dort warmes Grubenwasser zur Wärmeversorgung des neuen Gewerbegebietes zu gewinnen (Geothermiebohrungen auf MARK 51°7 erfolgreich abgeschlossen). Ist dieses Forschungsprojekt, an dem auch die Stadtwerke maßgeblich beteiligt sind, erfolgreich, sollten in kurzer Zeit weitere Projekte dieser Art auf den Weg gebracht werden.

Untertagespeicherung solarthermisch erzeugter Wärme (100–1.500 m, bis 90 °C) – Ebenfalls in der Erforschung befindet sich diese technische Möglichkeit den ehemaligen Bergbau für die Wärmespeicherung zu nutzen (Projekt Heatstore) Auf dem Bochumer Hochschulcampus erhitzt das Fraunhofer Geothermiezentrum im Sommer mittels einer solarthermischen Anlage Wasser, um es im unterirdischen Grubengebäude einer aufgegebenen Kleinzeche bis zum Winter zu speichern. Wenn die Wärme benötigt wird, soll das warme Wasser wieder an die Oberfläche gefördert und zu Heizzwecken genutzt werden.

Auch dieses technische Verfahren befinden sich erst in der Entwicklungsphase, so dass eine flächendeckende Nutzung bei positiven Forschungsergebnissen erst in ein bis zwei Jahrzehnten zu erwarten ist.

Oberflächennahe Geothermie

Anders als bei der Tiefengeothermie sind die Verfahren zur Nutzung oberflächennaher Geothermie bereits ausgereift und seit Jahren erprobt.

Erdwärmesonde (40-150 m, 10-13 °C) – Bei diesem Verfahren wird Wasser als Wärmemedium (Sole) in 40 bis 150 Meter tiefe Erdbohrungen gepumpt, so dass sich dieses aufgrund der konstanten Temperatur in den entsprechenden Tiefen auf 10 bis 13 °C erwärmt. Mittels Wärmepumpen wird der Sole Wärme entzogen, um die für den Heizkreis der angeschlossenen Heizanlage erforderliche Heizungs- sowie die nötige Warmwassertemperatur zu erreichen (bis 45°C). Die erforderlichen Wärmepumpen werden im  Idealfall mit Strom aus einer Photovoltaik-Anlage betrieben.

In dieser Weise sollen zukünftig alle neuen städtischen Gebäude mit Wärme versorgt werden, u.a. das Haus des Wissens, das Schulzentrum Gerthe und die neue Feldsieper Grundschule. Im neuen Wohngebiet Ostpark wollen die Stadtwerke ebenfalls Wärme aus Geothermie anbieten, untersucht wird auch eine Geothermieversorgung des Areals der ehemaligen Erich-Kästner-Schule. Bereits versorgt mit Geothermie wird eine KiTa im Zillertal.

Die erste so genannte “Klimaschutzsiedlung” hat allerdings nicht die Stadt realisiert, diese haben private Bauinvestoren und Projektentwickler verwirklicht (Neue Klimaschutzsiedlung in Bochum produziert grünen Strom)

Grundwasser (15-20 m, 8-12 °C) – Auch Grundwasser kann zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Über einen Brunnen wird es an die Oberfläche gepumpt, wie beim Einsatz von Erdwärmesonden entzieht eine Wärmepumpe dem Grundwasser die Wärme. Anschließend wird das genutzte Grundwasser über einen zweiten Brunnen wieder in die Erde gepumpt. Solche Anlagen sind jedoch relativ aufwändig und bei kleinen Einfamilienhäusern fallen die Investitionskosten unter Umständen ungünstig hoch aus. Auch können ungünstige hydrogeologischen Verhältnisse die Nutzung einschränken. Bei entsprechende Anlagengröße ist es aber möglich mehrere Gebäude oder Quartiere über ein Wärmenetz wirtschaftlich mit Wärme aus Grundwasser zu versorgen

Erdwärmekollektor (1-1,5 m, 5-10 °C) – Bei diesem Verfahren wird das Wasser zur Erwärmung statt in eine Tiefenbohrung in einen Flächenkollektor geleitet, der auf einer entsprechend großen Fläche in einer Tiefe von 1 bis 1,5 Meter unter der Erdoberfläche verbaut wird. Die im ganzen Stadtgebiet anzutreffenden lehmigen Böden sind zur Nutzung solcher Anlagen besonders gut geeignet. Allerdings erfordern die Kollektoren eine Fläche, auf der keine Bäume wachsen dürfen, weil die Wurzeln den Kollektor beschädigen könnten. Diese Anforderung schränkt die Nutzungsmöglichkeiten deutlich ein. Lohnenswert ist diese Form der Wärmegewinnung insbesondere zur Wärmeversorgung von Niedrigenergiegebäuden, die über relativ große Gartenflächen ohne Baumbestand verfügen.

Agrothermie (1,5-3 m, 10-12 °C) – Bei der Agrothermie wird eine besondere Form der Erdwärmekollektoren genutzt (Agrothermie − Wärme aus dem Acker). Diese werden in 1,5 bis 3 Meter unterhalb von Ackerflächen verlegt. Das hat den Vorteil, dass die Äcker doppelt genutzt werden können, wobei die Wärmenutzung keine Einschränkung für die landwirtschaftliche Nutzung bedeutet. Über große Kollektoren unter Ackerflächen können ganze Quartiere mit einer Grundwärme versorgt werden. In den Gebäuden wird anschließend das vorgewärmte Wasser mittels dezentraler Wärmepumpen auf die erforderliche Heiz- und Warmwassertemperatur gebracht.

Die Wärmeversorgung mittels Agrothermie ist in Deutschland bisher selten, in Bochum gar nicht vorhanden. Die Einrichtung einer entsprechenden Anlage lohnt sich regelmäßig nur in der Verbindung mit der Errichtung von Neubausiedlungen, da neben dem Kollektor unter der Ackerfläche ein kaltes Nahwärmenetz und entsprechende Wärmepumpenanlagen in den zu versorgenden Gebäuden zu errichten sind.

Zu wenige städtische Geothermie-Projekte

Insgesamt ist festzustellen, dass die Zahl städtischer Geothermie-Projekte in Bochum trotz des hohen nutzbaren Potentials noch sehr überschaubar und ausbaufähig ist. Erst spät erkennen Stadt und Stadtwerke die Möglichkeiten von Erdwärmenutzung. Man stelle sich vor, die Stadtwerke hätten nicht einen 3-stelligen Millionenbetrag in fossilen Kraftwerksprojekten und der STEAG versenkt (Fossile Verlustgeschäfte der Bochumer Stadtwerke), sondern hätten diese Beträge in erneuerbare Energie, insbesondere Solarenergie und Geothermie investiert. Bochum wäre bei der Energie- und Wärmewende mindestens 10 Jahre weiter.

Das Wärmenetzproblem

Doch die Herausforderung bei der Geothermie besteht nicht nur im Bau von Anlagen zur Förderung, Speicherung und Erzeugung warmen Wassers. Es fehlen bisher auch geeignete Netze zur Versorgung der Gebäude mit geothermisch erzeugter Wärme. Zwar verfügt Bochum über ein weit verzweigtes Fernwärmenetz, dieses wird aber mit Temperaturen von 50 bis 100 °C heißem Wasser betrieben.

Geothermisch erwärmtes Wasser hat bei den aktuell nutzbaren Verfahren dagegen nur Temperaturen von 10-50 °C. Eine weitere Erhöhung der Temperatur mittels Wärmepumpen wäre Energieverschwendung und daher wirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll. Auch benötigen Heizungen von Niedrigenergiehäusern nur Heizungswasser mit einer Vorlauftemperatur von maximal 30°C und Warmwasser mit maximal 45° C. Zur Versorgung der Abnehmer mit geothermischer Energie können Teile des Fernwärmenetzes also nur genutzt werden, wenn die Netztemperatur abgesenkt würde. Das bedeutet aber, alle die mit dem Netz bisher versorgt werden, müssten auch mit geringeren Temperaturen auskommen. Das dürfte häufig aufgrund älterer Heizungsanlagen und schlechter Dämmung in der Regel nicht möglich sein.

Ein anderer Weg ist, neben dem bestehenden Fernwärmenetz, ein zweites Wärmenetz aufzubauen. Das dürfte in bestehenden Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten aber aufwändig und teuer sein. Auch gibt es zwei Möglichkeiten von Wärmenetzen für niedrigere Temperaturen, diejenigen, mit denen 30 bis 50°C warmes Wasser verteilt wird oder so genannte kalte Wärmenetze mit nur um die 10°C kaltem Wasser, das nur die Grundwärme liefert, aus dem dann dezentral mittels Wärmepumpen in den Gebäuden die benötigten Temperaturen gewonnen werden. Je nach Art der Gewinnung der Geothermie wird somit ein anderes Netz benötigt. Das macht die Geothermienutzung noch eine Stufe komplexer.

Die Stadt benötigt einen Geothermie-Masterplan

Insgesamt gibt es also nicht den einen Weg und das eine Verfahren um Geothermie zur Wärmeerzeugung zu nutzen, sondern ganz unterschiedliche. Um die Nutzung von Erdwärme gezielt auszubauen wird daher ein Masterplan benötigt, der die systematische und bedarfsgerechte Nutzung aller Verfahren und Potentiale zum Ziel hat.

  • Bei allen Neubauten und Neubaugebieten, muss die geothermische Versorgung mitgedacht werden. Die Stadtwerke sollten die entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten schaffen und der Bebauungsplan sollte einen Energiestandard vorgeben, der die Nutzung attraktiv macht.
  • Alle öffentlichen Gebäude sollten nach und nach energetisch saniert und auf die Nutzung von geothermischer Wärme umgerüstet werden.
  • Die VBW als kommunaler Wohnungsanbieter sollte ebenfalls verpflichtet werden bei zukünftigen energetischen Sanierungen die Voraussetzungen zu schaffen geothermisch gewonnene Wärme zu nutzen.
  • Es sollte untersucht werden, bei welchen Gewerbegebieten und Wohnquartieren sich bereits heute eine geothermische Versorgung lohnen würde oder mit wie viel Aufwand eine energetische Sanierung verbunden wäre um eine Nutzung geothermisch erzeugter Wärme zu ermöglichen. So könnte Erdwärme zunächst da in der Stadt gezielt angeboten werden, wo sich diese mit dem geringsten Aufwand bei tragbaren Kosten einsetzen lässt.
  • Die Stadtwerke sollten weitere Referenzprojekte entwickeln, die bespielhaft die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung von Geothermie aufzeigen. Das ermöglicht den Stadtwerken auch die erforderlichen Erfahrungen mit den verschiedenen Verfahren und Technologien zu sammeln.
  • Die Grubenwassernutzung sollte gezielt ausgebaut werden, insbesondere an den beiden Grubenwassserpumpstellen der RAG auf Bochumer Stadtgebiet.

Auch bei der Nutzung der Geothermie hat die Stadt unnötig viel Zeit verstreichen lassen, ehe sie die Zeichen der Zeit erkannt hat. Jetzt ist es nötig verlorene Zeit wieder gut zu machen und den Ausbau der Geothermie auf allen Ebenen zielgerichtet zu beschleunigen.

24 Juni

Ein Darlehen für 18,5% – Bochumer Fehlinvestitionen in Kohle und Wind

Ein Kommentar zu den Bochumer Fehlinvestitionen in Kohle und Wind

Ratssäle und Rathäuser werden häufig zum Bullerbü der Politik verklärt. Gegenüber dem Donner-Spektakel auf den Bühnen in Berlin und Brüssel attestiert man der Kommunalpolitik gerne eine gewisse Allürenfreiheit. Diese Schneekugelwelt der Bürgermeister verantwortet keine Milliarden an Rentenlöcher. Die Verwalter der Parkbänke und Gullideckel machen keinen Dritten Weltkrieg. Prekär wurde es in unserer Stadt höchstens mal als Wattenscheider Bürger die Forken spitzen, um ihre Stadtrechte zu verteidigen.

Doch sind die Zeiten, in denen die Rathauspolitik ihre Hände in der Unschuld von Suppenküchen und Freibädern waschen konnte, schon lange vorbei – Nicht nur, weil manche davon bereits geschlossen wurden. Die Ruhrgebietsstädte, die immer schon Metropole sein, aber nie eigene Kirchtürme opfern wollten, fanden ihre Einheit im Big Business der Energiewirtschaft. Die Töchter der Städte, die Stadtwerke, wurden in großen Beteiligungen verheiratet. Tu felix Kohlenpott nūbe. Dass die Mitgift nur geliehen war, vergisst man dabei schnell. Neben RWE und Steag bekommt nun auch die volkseigene Trianel Probleme.

Tria-was? Die Trianel existiert seit 1997 und bildet das Dach, unter dem mehrere Dutzend Stadtwerke in Vielehe leben. Haushaltsvorstand sind dabei die Bochumer Stadtwerke, die mit 14% den größten Anteil halten. Die Trianel setzt 3 Milliarden Euro um und erreicht trotz dieses ganzen Aufwandes eine Umsatzrendite von weniger als mickrige 0,5%. Wenn ungeplant eine Schraube aus einem Bürostuhl rausflutscht, rutscht die Gesellschaft ins Minus. Über die Trianel wird nicht nur der Strom auf den internationalen Märkten eingekauft, der von den Stadtwerken in die guten Stuben der Bochumer gebracht wird. Über die Trianel produzieren die beteiligten Stadtwerke auch selbst Energie. Leider klappt das, große Überraschung, nicht so gut, wie geplant. Problemkinder sind hier der Trianel Windpark Borkum (TWB I) und das Trianel Kohlekraftwerk Lünen (TKL).

Im Jahr 2008 war absehbar, dass die CO2-Emissionen der Kohleenergie nicht mehr tragbar sind, wenn Deutschland die Klimaziele einhalten will. Dennoch legte man feierlich den Grundstein für das Kohlekraftwerk in Lünen und investierte 1,4 Milliarden frische Euros in die fossile Vergangenheit. Klagen und Proteste verzögerten den Bau und so ging die TKL erst 2013 ans Netz. Hurra. Keine 10 Jahre später ist der sich abzeichnende Ausstieg aus der Kohle beschlossene Sache und man muss sprichwörtliche die Hütte wieder abreißen, obwohl man noch die Hypothek dafür abstottern muss. Unterm Strich war die TKL eine katastrophale Fehlleistung.

Dann wären da noch Windmühlen im Meer. Was wie der Titel eines schnulzen Romans klingt, ist ein weiteres Vorhaben der Trianel in Sachen Energie. Immerhin hat man kein schwimmendes Kohlekraftwerk vor Borkum vor Anker gelegt, sondern baute dort den ersten rein kommunalen Offshore-Windenergiepark in der Nordsee mit 40 einzelnen Windenergieanlagen (TWB1). Damit sich die 33 beteiligten Stadtwerke nicht streiten, bekommt also jeder mindestens einen eigenen Propeller. Spaß bei Seite. Auch hier zog sich das 2009 gestartete Projekt in die Länge und ging statt 2011 erst 2015 ans Netz.

Als das Geld alle war, aber der Windpark nur halb fertig hat sich die Betreibergesellschaft TWB für frisches Geld zum brüderlichen Zinssatz von 18,5% bei der Trianel für 32,9 Mio. EUR verschuldet. Diese Schulden können seit Jahren nicht bedient werden. Statt Moskau Inkasso klopfen nun die freundlichen Stadtwerke Uelzen an die Tür. Diese kaufen einen Teil des Kredits bei der Trianel auf und lösen die aufgelaufenen Zinsen zum Teil ab. Weil das aber nicht reicht und man im Lüner Hinterhof noch das stinkende Kohlekraftwerk bollern hat, musste das Management eine kreative Leistung erbringen. Praktisch, dass man im 20 km entfernten Hamm auch noch ein Gaskraftwerk betreibt, bei dem niederländische Unternehmen ihre Anteile an die Trianel verkaufen wollen. Zwar wird wieder in fossile Energie investiert. aber egal, auf dem Papier bedeutet mehr Geld im Gasverbrennungswerk, der Anteil der Fehlinvestitionen in Lünen und in der Nordsee am Kraftwerkeportfolio der Trianel sinkt. Und nur darum geht es, Bilanz aufhübschen und Trianel retten. Für das eigentliche Ziel, Energiewende, bleibt da keine Zeit und kein Geld mehr (Wie viele Millionen kostet die Stadt Bochum die Rettung der Trianel?).

Der Bochumer Stadtrat spielte bei dem Trauerspiel leider wieder mit. So blieb eine kritische Diskussion über die bedrohliche Lage bei der Trianel in der letzten Ratssitzung aus. Stattdessen gab es Beschwichtigungsversuche durch den Oberbürgermeister. Der allerdings lag schon mit seinen früheren Einschätzungen zur Lage bei der STEAG immer wieder daneben. Und wie jedes Mal, wenn Stadtwerke und Oberbürgermeister es verlangen, hoben auch diesmal die Ratsmitglieder*innen brav die Hand, denn wieder mal hofft man im Rat, dass es diesmal doch noch gut für die Stadt ausgehen wird.

18 Juni

Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant

Kaum wird das Viktoria Karree am Husemannplatz Ende 2022 eröffnet sein, wird die Stadt davor für zwei Jahre eine Großbaustelle zur Umgestaltung des Platzes einrichten. Eigentlich hatte der Stadtrat beschlossen, Karree und Platz sollen gleichzeitig fertig werden, aber die Stadt hat es mal wieder nicht hinbekommen. Das Projektmanagement ist zu schlecht.

Man sollte meinen, bei jedem Projekt stellt die Stadt zu Beginn der Planungen einen Projektstrukturplan auf, in dem alle Aufgaben und Gewerke aufgelistet werden, die voraussichtlich im Rahmen des Bauprojekts abgearbeitet werden müssen. Auf dieser Basis werden dann die Gesamtkosten für das Projekt geschätzt sowie die voraussichtliche Durchführungsdauer. In einem weiteren Schritt werden dann die Aufgaben und Gewerke identifiziert, die besonders zeitkritisch  oder mit hohen Kostenrisiken verbunden sind und bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich die in der ersten Schätzung vermuteten Kosten- und Zeitannahmen noch deutlich ändern können. Doch so ist es nicht.

Projekt “Husemannplatz” – Kosten- und Zeitschätzung sowie Risikobetrachtung

Das Projekt Husemannplatz besteht aus drei wesentlichen Teilen:
1. Abbruch des bestehenden Platzes, samt Aufbauten
2. Neue Abdichtung der Tiefgarage sowie Erneuerung der Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsleitungen und -anlagen.
3. Bau des neuen Platzes.

Hohe Kosten- und Zeitrisiken bestehen insbesondere beim zweiten Projektteil. Bis der alte Platz  nicht entfernt worden ist, wird nicht klar sein, wie es unter dem jetzigen Platz aussieht und wie umfangreich die Arbeiten zur Abdichtung des Parkhauses sein werden. Auch kann nur schwer abgesehen werden, in welchem Zustand sich die Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsanlagen befinden und in welchem Maß eine Erneuerung erforderlich ist. Für solche Gewerke wäre es also sinnvoll zu abzuschätzen, welche Kosten sie im günstigsten und welche sie im schlechtesten Fall nach sich ziehen könnten (Worstcase-Betrachtung).

Den vielen Beschlussvorlagen zum Husemannplatz ist leider nicht zu entnehmen, dass in der beschriebenen Weise vorgegangen wurde. In den Jahren 2019 bis heute werden immer wieder viele Kosten- und Zeitzahlen genannt. Doch es fehlt von Anfang an die Angabe einer eindeutigen Zahl für die Gesamtkosten. Kostenangaben für den Platz wechseln mit solchen für die Abdichtung, die Abrissarbeiten und anderen Gewerke. Eine stringente Kosten- und Zeitplanung ist nicht erkennbar. Bereits die Vorlagen zeigen wie ineffizient die Verwaltung arbeitet. Zeitaufwendig werden über Seiten immer neu Informationen und Daten ausgewalzt, die bereits bekannt sind, während wesentliche Daten fehlen oder im Textwust versteckt werden. Eine wiederkehrende in gleicher Struktur dargestellte Auflistung der zentralen Projektdaten, insbesondere zu Gesamtkosten und Projektdauer sowie deren Entwicklung fehlt.

Obwohl das Projekt bereits seit 2019 läuft, wird es bis heute in den Quartalsberichten zum Projektcontrolling städtischer Projekte mit Kostenvolumen über 1 Mio. Euro. (Bericht zum Bauprojektcontrolling – 4. Quartal 2021) nicht aufgelistet.

Stadt bekommt den Umbau nicht rechtzeitig hin

Mit dem Beschluss, die alten Gerichtsgebäude abzureißen und dort das Viktoria Karree zu bauen, verband der Stadtrat den ausdrücklichen Wunsch, dass der Husemannplatz ebenfalls neugestaltet und unbedingt zeitgleich mit dem Karree neu eröffnet werden sollte. Trotz 4 Jahren Zeit für Planung und Bau, war die Verwaltung nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen. Das Viktoria Karree wird Ende 2022 eröffnet, der Platz wird frühestens im ersten Quartal 2025 fertig. Eine über zwei Jahre andauernde Dauerbaustelle vor dem neuen Gebäudekomplex wird für die neuen Geschäfte im Karree zur harten Belastungsprobe werden. Zu hoffen ist, dass sie diese Zeit überleben. Die Verwaltung schreibt dazu selbst noch Anfang 2021 “Der wirtschaftliche Erfolg des Gesamtprojektes ist stark von dieser gemeinsamen Umsetzung beeinflusst, da Doppelkosten und die gegenseitige Behinderung beider Maßnahmen vermieden werden.” (Vorlage 20210124).
Dass die Stadt erst heute eingesteht, das ausgegebene Ziel um über 2 Jahre zu verfehlen und sich darauf rausredet sie habe ja bereits Mitte 2021 angegeben, der Platz werde “zu einem späteren Zeitpunkt” fertig, spricht nicht für einen professionellem Umgang der Beteiligten mit dem Stadtrat und der Öffentlichkeit (Antwort der Verwaltung 20221660f).

Kosten für den eigentlichen Platzumbau verdreifachen sich

Ähnliches zeigt sich bei den Kostenzahlen. 2019 legt die Verwaltung im Rahmen des ISEK-Innenstadt eine erste Kostenschätzung für die Gesamtkosten des Projekts vor (Maßnahme B3 – ISEK Innenstadt – Vorlage 20192419). 3,75 Mio. (4,14. Mio. inkl. Kosten für den Qualifizierungswettverb) soll die Maßnahme insgesamt kosten, ausdrücklich inklusive Abdichtung Tiefgarage, Erneuerung der Leitungen und des Rückbaus des alten Platzes. Die “Kostenkalkulation” erfolgt auf Basis eines Kostensatzes pro Quadratmeter Platzfläche (500 Euro/qm) und offensichtlich nicht auf Grundlage eines ersten Projektstrukturplans mit Auflistung aller erforderlichen Aufgaben und Gewerke sowie einer Risikoabschätzung. Den Grundsätzen eines professionellen Projektmanagements entsprach diese Vorgehensweise also nicht.

In den folgenden beiden Jahren konzentrierten sich die Vorlagen dann nicht mehr auf die Gesamtkosten des Projekts. Es wurden nicht mehr alle drei Projektteile betrachtet, sondern im Wesentlichen nur  die Kosten der Erstellung des eigentlichen Platzes (Teil 3) betrachtet. Dafür nahm man im Rahmen der Ausschreibung des Planungswettbewerbs 2019 noch 2 Mio.. Euro an (Auslobung Realisierungswettbewerb – Vorlage 20193885). Nach dem Wettbewerb im Mai 2020 wurden dann die Kosten auf 3,7 Mio. korrigiert. Eine Kostensteigerung beim Platzbelag (Grauwacke) führte im 2021 zu Kosten von fast 3,9 Mio. Die neuste Kostenschätzung aus dem April 2022 ergab schließlich eine Verdreifachung der Kosten im Vergleich zur Ausgangsschätzung von 2019. Jetzt werden fast 6,1 Mio. Euro angegeben (Anlage 3 zu Vorgang 20221173).

Die Kosten für die Projektteile 1 und 2 (Abriss alter Platz, Abdichtung Tiefgarage und Erneuerung Leitungen) blieben dagegen relativ unverändert: Von 2019 bis 2022 stiegen die Kosten für diese beiden Posten nur von 1,7 Mio. auf rund 1,9 Mio.

Die Verschleierung der Ursachen für die Kostenexplosion

Die Darstellung in der Vorlage 20221173 zur Kostenentwicklung, man habe 2020 die Finanzmittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro nur für die Schaffung des neuen Platzes bereitgestellt, aber bewusst die Einstellung von Mitteln für die Abdichtung der Tiefgarage und Rückbauarbeiten unterlassen (Vorlage 20221173), ist somit falsch. Eine solche Vorgehensweise, nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projektes in den Haushalt einzustellen, wäre zum einen unprofessionell, da sie  den Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung widersprechen würde, zum anderen hatte die Verwaltung die Gesamtkosten des Projekts über alle drei Teile im Rahmen der ISEK-Innenstadt bereits 2019 auf 3,75 Mio. beziffert und entsprechend war dieser Betrag als Gesamtkosten in den Haushalt einzustellen. In der Vorlage 20210124, heißt es zudem wörtlich “Die Gesamtkosten [sic!] für die Neugestaltung des Husemannplatzes belaufen sich inkl. Planungskosten auf ca. 4 Mio. EUR.”

Grundsätzlich und ohne Ausnahme sind als “Gesamtkosten” für ein Projekt immer sämtliche Kosten über alle Projektteile und alle -phasen zu verstehen. Die Darstellung der Verwaltung man könne die Gesamtkosten Scheibchen für Scheibchen ausweisen und einstellen sowie nach Belieben auch wesentliche Teil weglassen, zeugt von einem groben Missverständnis der Grundsätze von Projektmanagement. Tatsächlich sind die Kosten für den eigentlichen Neubau des Platzes explodiert und haben sich verdreifacht. Im Klartext gesprochen: Die Begründung, die Kostensteigerung sei darauf zurück zu führen, dass die Verwaltung bei der Kalkulation der Gesamtkosten bewusst Kosten für wesentliche Projektteile weggelassen habe, ist unwahr und dient allein der Verschleierung der Verdreifachung der Kosten bei der eigentlichen Platzneugestaltung. Hier wird der Stadtrat bewusst in die Irre geführt werden.

Es wird Zeit, dass die Verwaltung ihre Zeit dazu nutzt ein effektives Projektmanagement aufzuziehen und ihre Projektkommunikation gegenüber dem Rat überdenkt, statt mit nachweisbar falschen Darstellungen zu versuchen, die Mängel bei den Kosten- und Zeitkalkulationen zu verschleiern. Darüber hinaus beschädigen solche Tricksereien massiv die Glaubwürdigkeit der Beteiligten in der Verwaltung.

Defizite im städtischen Projektmanagement

Wie andere Projekte zuvor, Haus des Wissens, Feldsieper Grundschule u.a. (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant), zeigt das Projekt Husemannplatz, die Verwaltung verwendet den Begriff “Gesamtkosten” willkürlich. Obwohl er nach den Regeln eines geordneten Projektmanagements ohne Ausnahme zu jedem Zeitpunkt eines Projekts sämtliche Projektkosten über alle Projektteile und alle Kostengruppen der HOAI auszuweisen hat, definiert die Verwaltung den Begriff gerne so wie es ihr gerade passt. Zudem sind die Grundlagen, auf denen bei der Stadt erste Kostenschätzungen erfolgen, unzureichend. Eine erste grobe Kostenschätzungen sollte bereits auf Basis eines Projektstrukturplans erfolgen. Eine Kostenschätzung aufgrund von Quadratmeterpreisen ist nicht ausreichend. Weiterhin sollten bereits im Rahmen der ersten Kalkulationen Risiko- und Worstcase-Betrachtungen erfolgen. Schließlich werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken offenbar systematisch unterschätzt, ebenso wie die Komplexität der Projekte, daraufhin deuten die immer wieder zu beobachtenden extremen Projektzeitüberschreitungen.

Politik muss eindeutige Vorgaben zum Projektmanagement machen

Die Bochumer Politik ist bisher nicht bereit der Verwaltung eindeutige Vorgaben zu machen, wie die Stadt bei der Planung von Projekten zu verfahren hat. So lange Rot-Grün im Stadtrat die Bereitschaft das zu ändern, ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Fälle von Kostenexplosionen und extremen Terminüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten abnehmen wird.

10 Juni

Wie viele Millionen kostet die Stadt Bochum die Rettung der Trianel?

Die Vernichtung von städtischem Geld durch die Bochumer Stadtwerke geht in eine weitere Runde. Nach den hunderte Millionen teuren Fehlinvestitionen der Stadtwerke in die Steinkohlekraftwerke in Hamm und Lünen sowie in die STEAG, kommt nun ein weiteres Millionengrab hinzu, der Windpark Borkum I.

Diese Fehlinvestition bringt zudem den Betreiber von Windpark und Kraftwerk Lünen, die Trianel GmbH, an der die Stadtwerke Bochum mit rund 14% beteiligt sind, in eine existenziell bedrohliche Schieflage, was weitere finanzielle Risiken für Stadt und Stadtwerke bedeutet.

Eigentlich wurde die Trianel im Jahr 1999 als Gemeinschaftsunternehmen von Stadtwerken, kommunalen und regionalen Versorgungsunternehmen gegründet, um eine gemeinsame Beschaffung auf den liberalisierten deutschen und europäischen Energiemärkten zu organisieren und Synergien zu erschließen (Trianel).

Trianel – eine Fehlinvestition nach der anderen

Neben dem Handel wurde die Trianel zudem im Bereich der Energieerzeugung als Betreiber von Kraftwerken und anderen Energieanlagen aktiv. Diese Engagements endeten allerdings regelmäßig in finanziellen Desastern. Nachdem bereits das Kohlekraftwerk Lünen für die Trianel und die daran beteiligten Stadtwerke nur Verluste gebracht hat (Stadt verbrennt 87 Mio. im Kohlekraftwerk Lünen), wird nun klar, der Windpark Bochum I, ist für Trianel und die Stadtwerke ebenfalls ein finanzieller Alptraum.

Mal wieder erweisen sich die Zahlenmärchen über die erfolgreichen Stadtwerkeinvestitionen der Pressestelle der Stadtwerke als heiße Luft. Jetzt kommt ans Licht, die Trianel hat beim angeblich so erfolgreichen Windparkprojekt Borkum I bereits das gesamte Eigenkapital in Höhe von ursprünglich 8 Mio. auf null Euro abgeschrieben. Offen sind noch Darlehen im Wert von 42,4 Mio. Euro, die ebenfalls schon um 9,7 Mio. wertberichtigt wurden. Der Windpark steht somit noch mit 32,9 Mio. in den Büchern der Trianel. An die Darlehensgeber zu zahlen sind jedoch Zinsen und Tilgung in Höhe von 77,4 Mio. Euro. Der größte Teil davon (64,4 Mio.) resultiert aus einem Darlehen mit dem sagenhaften Zinssatz von 18%. Dieser extrem hohe, marktunübliche Zinssatz lässt das Risiko erkennen, dass die Geldgeber in dem Geschäft sahen (Vorlage 20221344).

Windpark Borkum I

Mittlerweile wurden die Zinszahlungen für die Windparkdarlehen ausgesetzt, da die Trianel diese nicht mehr bedienen konnte. Klar ist, aus dem Geschäft des Windparks lassen sich die aktuell offenen 77,4 Mio. niemals refinanzieren. Durch die extrem hohen Zinsen wächst der Verlust aber immer weiter, da die Erlöse aus dem Windenergiegeschäft den jährlich zusätzlich zu entrichtenden Zinsaufwand nicht decken können. Der Windpark Borkum bringt die Trianel zusammen mit den Millionenverlusten aus Kraftwerk Lünen in eine wirtschaftliche Notlage. Er stellt trotz bereits getätigter erheblicher Wertberichtigungen mit einem Anteil von 39,5 % am Beteiligungsportfolio der Tianel immer noch das größte Einzelrisiko dar (Vorlage 20221344).

Steinkohlekraftwerk Lünen

Ein weiterer Verlustbringer bei der Trianel ist das von ihr betriebene Steinkohlekraftwerk Lünen. Da Trianel selbst nicht in der Lage war, die Verluste des Kraftwerks aufzufangen, musste die Stadt das Kraftwerk bereits 2019 mit 25 Mio. Euro stützen (Bochum muss Kohlekraftwerk mit 25 Mio. stützen). Bis zur Stilllegung ist bei dem Kraftwerk mit Verlusten in Höhe von 570 bis 800 Mio. Euro zu rechnen (Kraftwerk Lünen könnte 50-70 Mio. Verlust bringen).

Beteiligungsrisiko gefährdet operatives Geschäft der Trianel

Nur das Trianel Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop steht in der Bilanz der Trianel noch relativ positiv dar. Ein Stresstest zur Einschätzung der Risikobeteiligung bei der Trianel ergab, dass sich die Trianel insgesamt finanziell hinsichtlich Ergebnis, Bilanz und Liquidität in erheblicher Schieflage befindet und bei Eintreten ungünstiger Szenarien, das operative Geschäft erheblich gefährdet ist. Das heißt im Klartext nicht anderes, dass es im schlimmsten, aber durchaus nicht unrealistischen Fall zu einer Insolvenz und damit zur Aufgabe des Geschäftsbetriebs bei der Trianel kommen könnte (Vorlage 20221396). Im Falle einer Insolvenz müssten die Gesellschafter, also auch die Stadtwerke Bochum, für alle Verbindlichkeiten der Trianel eintreten. Dies würde angesichts der fatalen Situation bei den Beteiligungen der Trianel für die Stadtwerke Bochum zu einem weiteren mindestens zweistelligen Verlustbetrag führen.

Eine Fehlinvestition nach der anderen

Nachdem die Stadtwerke bereits für das Kraftwerkabenteuer Hamm-Uentrop (65 Mio. Euro Verluste abgeschrieben haben (Weitere 65 Mio. Euro bei Bochumer Stadtwerken vernichtet) und das STEAG-Desaster voraussichtlich am Ende sogar einen 3-stelligen Millionenbetrag kosten wird (Kein Geld der Stadt für die Sanierung der STEAG), kommen zu den bisherigen Verlusten, die die Trianel über das Kraftwerk Lünen bereits eingebracht hat, weitere Millionenschäden für Stadtwerke und Stadt hinzu.

Gaskraftwerk Hamm-Uentrop iat auch keine gute Investition

Um die Risiken, die von den Trianel-Beteiligungen am Kraftwerke Lünen und dem Windpark Bochum I ausgehen, abzufedern und zu begrenzen, will die Trianel jetzt weitere Anteile des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks in Hamm-Uentrop erwerben und ihre Beteiligung durch die Ausübung einer Kaufoption von 6,12% auf 11,01% erhöhen. Aktuell steht das Gaskraftwerk in der Bilanz der Trianel noch relativ gut da. Immerhin weist der Geschäftsbericht 2019 für das Gaskraftwerk noch einen Jahresüberschuss von 3,4 Mio. Euro (Trianel Geschäftsbericht 2019)., aus, für das Geschäftsjahr 2020 wird jedoch ein Fehlbetrag von 30,6 Mio. Euro festgestellt (Trianel Geschäftsbericht 2020). Im Jahr 2022 liegen bisher die prozentualen Volllaststunden unter 20%. Dass der Betrieb bei dieser Auslastung wirtschaftlich sein kann, darf bezweifelt werden.

Hinzu kommt, der fossile Energieträger Gas wird im Rahmen der Energiewende auf dem Weg zur Energieerzeugung allein aus erneuerbaren Energiequellen nur eine Übergangslösung sein. Absehbar ist also, dass auch das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop nicht langfristig Energie erzeugen wird.

Stadtwerke sollten Ausstieg bei der Trianel erwägen

Der Erwerb weiterer Anteile scheint also, wenn überhaupt, zur kurzfristigen Aufhübschung der Trianel Bilanz und der Risikominimierung bei den Beteiligungen der Trianel geeignet zu sein, eine strategische Investition in die Zukunft ist die Transaktion jedoch nicht. Auch steht der Erwerb von weiteren Anteilen an fossilen Kraftwerken im Gegensatz zu dem von der Stadt im Juni 2019 ausgerufenen Klimanotstand.

Eigentlich sollten die millionenschweren Fehlinvestitionen der Trianel gezeigt haben, dass dies kein geeignetes Unternehmen ist, um sich erfolgreich an Kraftwerken und Energieerzeugunganlagen zu beteiligen. 2019 musste bereits die niederländische Vertriebsgesellschaft Trianel Energie B.V aufgrund von Kundenausfällen einen Antrag auf Insolvenz stellen (Trianel Geschäftsbericht 2019). Das Geschäftsmodell Trianel ist gescheitert. Der Geschäftsbetrieb der Trianel auf das Kerngeschäft beschränkt werden und zukünftig nur noch als Gemeinschaftsunternehmen von Stadtwerken, kommunalen und regionalen Versorgungsunternehmen tätig sein, das eine gemeinsame Energiebeschaffung auf den deutschen und europäischen Energiemärkten organisiert.

Sollte man weiterhin Beteiligungen an Energieerzeugungsanlagen in Erwägung ziehen, dann allenfalls an solchen, bei denen erneuerbare Energie als Quelle genutzt wird. Wie jedoch das finanziell gescheiterte Projekt Windpark Borkum I zeigt, scheint Trianel auch für die Durchführung dieser Projekte wenig geeignet.

Für die Stadt Bochum stellt sich somit die generelle Frage, ob es nicht die beste Lösung ist, die Geschäftsanteile an der Trianel (14,07%) abzustoßen, um nicht am Ende für weitere Verluste der Trianelgeschäfte gerade stehen zu müssen. Die Umsatzrendite von unter 0,5% ist jedenfalls kein Argument die Anteile weiter zu halten. Fraglich ist allerdings, ob sich für die Geschäftsanteile überhaupt noch ein Käufer findet. Denn so rosig, wie von den Stadtwerken bisher dargestellt ist die Beteiligung an der Trianel, wie jetzt öffentlich wird, leider nicht. Die Beteiligung ist vielmehr eine Risikoanlage mit der Gefahr weiterer hoher finanzieller Verluste für Stadt und Stadtwerke.

Der Erwerb von zusätzlichen Anteilen am Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop sowie der Verkauf eines relativ kleinen Teils der Darlehen, die auf dem Windpark Borkum lasten, an die Stadtwerke Uelzen, scheinen nicht geeignet, die finanzielle Schieflage bei der Trianel dauerhaft zu beseitigen. Eine strategische Ausrichtung, die das Unternehmen in die Lage versetzt, die zukünftigen Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern, ist überdies nicht erkennbar.

Informationen zu den Maßnahmen zur Rettung der Trianel unzureichend

Die zur Rettung der Trianel vorgelegten von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen sind unzureichend (Vorlagen 20221396 und 20221344). Die STADTGESTALTER haben zur vollständigen Aufklärung der wirtschaftlichen Lage der Trianel daher einige Fragen nachgereicht. Auch liegen Stresstest und Risikoanalyse zu den Beteiligungen der Trianel, auf denen beide Beschlussvorlagen aufbauen, dem Rat bisher nicht vor. Auch diese wurden von den STADTGESTALTERn angefordert. Die Informationspolitik der Stadtwerke ist ungenügend. Die Zahlenmärchen zu den Projekten der Stadtwerke sollte sich das städtische Unternehmen zukünftig sparen. Nur mit weniger, dafür fundierten Zahlen und ehrlichen Einschätzungen zur Lage der Projekte können die Stadtwerke die verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

Stadtpolitik kommt Aufgabe, die Geschäfte der Stadtwerke zu kontrollieren, nur unzureichend nach

Letztlich bleibt festzuhalten, die umfangreichen Fehlinvestitionen des Ex-Stadtwerkechefs mit SPD-Parteibuch Bernd Wilmert kostet die Stadt und die Stadtwerke in Summe einen noch genau zu beziffernden 3-stelligen Millionenbetrag. SPD und Grüne im Stadtrat haben ihm blind vertraut und sind ihrer Aufgabe, die Geschäfte der städtischen Unternehmen zu kontrollieren im Fall Stadtwerke nicht nachgekommen. Das bei den Stadtwerken verloren gegangene Geld fehlt der Stadt heute und ist eine der wesentlichen Ursache für die hohe Stadtverschuldung.