12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos
E-Roller sind aktuell der große Aufreger in der Stadt. Die Vorwürfe sind vielfältig. Die Menschen regt besonders auf, dass die Roller zu mehreren benutzt werden, dass sie die Gehwege verstopfen, nur als Spaßfahrzeug genutzt werden und auf den Rollern unzulässiger Weise auf Gehwegen wie durch die Fußgängerzonen gefahren wird.
Wie kann man diese Probleme abstellen? Die STADTGESTALTER haben für eine bessere und geordnete E-Roller-Nutzung einen Katalog mit 12 Maßnahmen aufgestellt:
1. Anreize schaffen zum gebündelten Parken – Die Anbieter sollten in ihren Apps Abstellzonen für die E-Roller ausweisen, in denen sie bevorzugt geparkt werden sollen. Werden diese genutzt, bekommt der Nutzer einen Rabatt auf den Fahrpreis. Ein solches System gibt es z.B. bereits in Schweden.
Zusätzlich könnten die Abstellflächen mit Aufladestationen kombiniert werden, so dass auch der Verleiher davon profitiert. Der Rabatt kann dann auch an das Aufladen gekoppelt werden. Der Rabatt steigt, wenn der Nutzer den Roller nach dem Abstellen an die Ladestation anschließt.
2. Parknachweis mit Foto über die App – Wird der Roller abgestellt, muss der Nutzer ein Foto von dem abgestellten Scooter machen und bestätigen, dass er den Scooter ordnungsgemäß abgestellt hat.
So kann der Verleiher, wenn es Beschwerden über einen abgestellten Roller gibt oder die Stadt aus diesem Grund ein Ordnungsgeld verhängt hat, dieses an den dafür verantwortlichen Nutzer weitergeben. Auch sensibilisiert das Foto und die Nachfrage die Nutzer den Roller korrekt abzustellen. Auch dieses System wird in anderen Städten bereits von Verleihern erfolgreich eingesetzt.
3. Fest markierte Abstellflächen – An besonderen Punkten sollte die Stadt Rollerabstellflächen aufmarkieren, auf denen die Roller abgestellt werden müssen.
Das ist besonders sinnvoll an Orten, wo immer wieder viele Roller abgestellt werden, z.B. Bahnhöfe, S-Bahn-Haltestellen, Rathaus oder Bergbaumuseum.
4. Automatische Geschwindigkeitsdrosselung in Fußgängerzonen – Technisch ist es möglich die maximal mögliche Geschwindigkeit von E-Scootern beim Durchfahren von bestimmten Zonen automatisch auf Schrittgeschwindigkeit zu drosseln.
Auch von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden. Fährt jemand mit E-Roller in die Fußgängerzone ein, wird der Roller automatisch auf max. 6 km/h gedrosselt. Leider wird diese Möglichkeit bisher von den Zulassungsbehörden noch nicht zugelassen.
5. “Radfahrer frei”-Straßen auch für E-Roller frei geben – Ist die Durchfahrt von Straßen für den motorisierten Verkehr verboten, gilt das auch für E-Roller, selbst dann, wenn die Durchfahrt für Radfahrer mit einem Zusatzschild freigegeben wurde. Gleiches gilt für die Befahrung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung.
In den meisten Fällen erscheint es sinnvoll Straßen, die für Radfahrer freigegeben sind, zusätzlich auch für E-Roller freizugeben. Dazu muss dann das entsprechende Zusatzschild (Verkehrszeichen: E-Roller frei) angebracht werden.
6. Klarheit schaffen, wo darf man fahren wo nicht – Häufig ist in der Stadt unklar, wo man mit dem E-Roller oder dem Fahrrad fahren soll oder darf und wo nicht.
Daher sollte besonders in der Innenstadt die Beschilderung überprüft werden. Im Falle von Unklarheiten sollten entsprechende Verbots- oder Gebotsschilder, hier darf gefahren werden, hier ist es verboten, aufgestellt werden.
Auch in den Apps der Anbieter sollten Zonen, in denen mit E-Rollern nicht gefahren werden darf, klar markiert sein. Wenn diese erreicht werden, sollte die Geschwindigkeit der Rollers automatisch auf 0 km/h gedrosselt werden.
7. Radwegenetz ausbauen (Mikromobilitätsspuren) – An allen Hauptverkehrsstraßen müssen sichere Radwege eingerichtet werden, deren Benutzung für Rollerfahrer wie Radfahrer verpflichtend ist. Oft fehlen entsprechende Wege und E-Rollerfahrer benutzen ebenso wie Radfahrer die Gehwege, weil sie sich auf der Straße zu unsicher fühlen. Damit die Gehwege von Roller- und Radfahrern frei bleiben, sind sichere Radwege somit unverzichtbar.
8. Günstige Kombitarife zum VRR “roll and ride” – damit E-Roller nicht nur zum Spaß genutzt werden, sondern auch Menschen anregen, auf Bus- und Bahn umzusteigen, sollte die Bogestra bzw. der VRR günstige Kombitarife anbieten. Nimmt der Kunde vor oder nach seiner Fahrt einen Roller, ermäßigen sich die Fahrtkosten für den Roller z.B. um die Ausleihgebühr.
9. Fahrdaten für die ÖPNV-Netzplanung auswerten – Bei Kooperationen der Bogestra mit Roller-Verleihern sollte die Bogestra vereinbaren, dass sie bzw. die Verkehrsplanung der Stadt die anonymisierten Daten der Rollernutzungen zur Verfügung gestellt bekommen. Mit den Fahrdaten kann die Bogestra untersuchen, wo ggf. noch Bedarf für neue Linien, andere Linienwege, dichtere Linientakte, neue Haltestellen oder ähnliches besteht.
10. Schwerpunktkontrollen E-Roller – Damit die Benutzer der E-Roller, die für E-Roller geltenden Verkehrsregeln auch einhalten, sollte die Polizei gerade jetzt, wo die Roller gerade eingeführt wurden, immer wieder Schwerpunktkontrollen durchführen, um die Rollernutzer auf falsches Verhalten hinzuweisen und auch Ordnungsgelder zu verhängen.
Nur wenn die Rollerfahrer wissen, falsches Verhalten im Stadtverkehr hat Konsequenzen und das Ignorieren der Verkehrsregeln kann teuer werden, wird den Regeln die erforderliche Beachtung geschenkt.
Gleiches gilt für die Kontrolle von falsch abgestellten Rollern durch das Ordnungsamt.
11. Stadtweit E-Roller aufstellen – E-Roller gibt es bisher nur im erweiterten Innenstadtbereichen von Bochum. Sie sollten aber in der ganzen Stadt verfügbar sein.
Gerade in den Stadtteilen ist, anders als in den Innenstädten, der Weg zur nächsten Haltestelle teilweise recht weit, so dass sich die Nutzung eines E-Rollers lohnt. Aus Sicht der Stadt sind E-Roller in den Stadtteilen daher sogar sinnvoller als in den Innenstädten.
12. E-Roller für die Stadtverwaltung – Viele Wege zwischen den Ämtern der Stadt sind nur wenige hundert Meter bis Kilometer lang. Zu Fuß dauert das relativ lang und führt zu ungenutzter Arbeitszeit. Fahrräder sind häufig nicht verfügbar. Für die Nutzung eines Autos sind die Wege zu kurz. Hier wären die E-Roller eine gute Alternative.
Die Stadt sollte daher prüfen, ob es sinnvoll ist, den Mitarbeitern die Nutzung der Roller für Dienstwege auf Kosten der Stadt zu gestatten. Hierzu sollte ein Sondertarif mit den Rollerverleihern ausgehandelt werden.
Auch für die städtischen Mitarbeiter der Stadt, die den ruhenden Verkehr überwachen, wäre ggf. die Nutzung von E-Rollern sinnvoll.
In Bochum und Wattenscheid kann die Nutzung von E-Rollern durchaus sinnvoll sein. 48% der Wege, die in der Stadt zurückgelegt werden, sind nicht länger als 3 km. Bisher werden 25 % der Wege die kürzer als 1 km sind mit dem Auto zurückgelegt und sogar über 50% der Wege zwischen 1 km und 3 km (Grafik, Wegeentfernungen und dafür verwendete Verkehrsmittel). Das sind Wege, für die könnte in den meisten Fällen auch ein E-Roller genutzt werden. So würde der Stadtverkehr wie die Umwelt deutlich entlastet, auch wenn es noch besser wäre, wenn für diese Wege das Rad oder die Füße benutzt würden.
Ziel sollte es sein, dass die E-Roller in der Stadt so genutzt werde, dass der Nutzen für die Stadt möglichst groß ist, die Belästigungen durch die Roller durch falsches Abstellen und die Benutzung nicht zugelassener Wege dagegen minimiert wird. Genau diesem Zweck dienen die 12 Maßnahmen, die die STADTGESTALTER vorgeschlagen haben, um die Nutzung der E-Roller zu optimieren, besonder sie besser zu ordnen.
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