27 Dez.

Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf

Die Fraktionen von Grünen und CDU im Bochumer Stadtrat haben die Wahl der Ratsausschüsse so beeinflusst, dass nur die kleinen Fraktionen einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates bekommen konnten, die ihnen genehm sind. Warum dieses Vorgehen voraussichtlich rechtswidrig ist und in NRW bisher ohne Beispiel:

Mit Leihstimmen von Grünen und CDU konnten die kleinsten Fraktionen des Rates von FDP und UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates erlangen. Gleichzeit wurde so verhindert, dass die um einen Sitz größere Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten ist. Die Fraktion aus PARTEI und STADTGESTALTER n wird daher beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die Wahlen vom 17.12.20 zur Besetzung der Ausschüsse ungültig waren.

Stadtrat und Ausschüsse des Rates müssen spiegelbildlich besetzt sein

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Ausschüsse des Stadtrates spiegelbildlich zum Rat zu besetzen sind. Da der Stadtrat Entscheidungen des Rates an die Ausschüsse delegiert, muss auch dort nach denselben Mehrheitsverhältnissen abgestimmt werden wie im Rat. Die von den Wählern bei der Kommunalwahl bestimmten Mehrheiten müssen sich auch in den Ausschüssen des Rates widerspiegeln.

Die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich eindeutig: “Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188) muss grundsätzlich jeder Ausschuss … ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. …. die [Ausschüsse] dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden … [Die Ausschüsse anders als nach dem Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu besetzen] „widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes (BVerwG 8 C 18.03).”

Diese sich aus dem Grundgesetz ergebende Vorgabe wird in einigen Bundesländern dadurch sichergestellt, dass die Ausschussmitglieder, anders als in NRW, entsprechend ihrer Stärkeverhältnisses von den Fraktionen benannt und nicht durch den Rat gewählt werden.

Besetzung der Ausschüsse nach Gutdünken von Grünen, CDU und SPD

Dass die Ausschüsse in NRW nicht von den Fraktionen besetzt, sondern durch den Rat gewählt werden, haben die großen Ratsfraktionen des Bochumer Rats (Grüne, CDU und SPD) bei den Wahlen am 17.12 zu Nutze gemacht, um nach ihren Interessen zu bestimmen, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen Stimmrecht besitzen sollen und welche nicht.

Zu diesem Zweck stellten die Fraktionen in der entsprechen Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag, der dann durch ein entsprechendes fraktionsübergreifendes Abstimmungsverhalten durchgesetzt wurde (Antrag 20203123). Ziel dieses Vorgehen war, den Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” zu einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zu verhelfen und einen entsprechenden Sitz für die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu verhindern und damit die Spiegelbildlichkeit der Besetzung von Rat und Ausschüssen außer Kraft zu setzen.

Gemäß dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen, stünde ein stimmberechtigter Sitz in den Ausschüssen allerdings zunächst der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu, da diese im Rat der Stadt über einen Sitz mehr verfügt (4 Sitze) als die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” (jeweils 3 Sitze) (Variante 0, Möglichkeiten der Reststimmenverwertung)

Um FDP und “UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, liehen die Grünen der FDP zwei Stimmen und die CDU der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ ebenfalls zwei Stimmen. Gemäß Absprache stimmten die beiden Grünen Ratsmitgliedern Olaf Krause und Wolfgang Cordes somit nicht für die Wahlliste der eigenen Fraktion, sondern für die Liste der FDP und das selbst dann nicht, wenn sie selbst über die Liste der Grünen in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten. In gleicher Weise verhielten sich die beiden CDU-Ratsmitglieder Julian Meischein und Hans Henneke. Sie stimmten in allen Wahlen für die Liste der Fraktion „UWG: Freie Bürger“. Ebenfalls stimmten sie dann nicht für die CDU-Liste, wenn sie selbst über die entsprechende CDU-Liste in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten.

So erhöhte sich bei den Ausschusswahlen die Zahl der Stimmen, die auf die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” entfielen, jeweils von 3 auf 5 (+66%). Entsprechend erlangten beide Fraktionen je einen ordentlichen Sitz in den Ausschüssen, die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“, die im Rat eigentlich über einen Sitz mehr verfügt als die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern”, konnte dagegen keinen stimmberechtigten Sitz erlangen.

Das rechtswidrige Verfahren der Reststimmenverwertung

Mit der Bildung von Zählgemeinschaften, wie im vorliegenden Fall geschehen, kann ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss mehrerer großer Fraktionen hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse fast jedes gewünschte Ergebnis durchsetzen und nach eigener Interessenlage  bestimmen, welche der kleinen Fraktionen in den Ausschüssen des Rates mit Stimmrecht vertreten sind und welche nicht.

Dazu werden, wie im vorliegenden Fall, die für die Erreichung der eigenen Sitze im Ausschuss nicht erforderlichen Stimmen (Reststimmen), an andere Fraktionen abgegeben, damit diese zum Nachteil anderer Fraktion zusätzliche Sitze gewinnen können. Dieses Vorgehen wird als “Reststimmenverwertung bezeichnet und ist gemäß Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts rechtswidrig: “Ein erst nach der Kommunalwahl vereinbartes „ad hoc-Bündnis zum Zweck der besseren Reststimmenverwertung“, das sich nur zur Gewinnung eines mathematischen Vorteils bei dem anschließenden Verteilungsverfahren gebildet hat, [darf] nicht Grundlage der Sitzverteilung in den Ausschüssen sein. (BVerwG 8 C 18.03 https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/20031210.htm).”

Im vorliegenden Fall verfügt die SPD-Fraktion je nach Stimmenkonstellation über 2-3 überschüssige Reststimmen, die Grünen über 3-4, die CDU wiederum über 2-3. Mit diesen insgesamt mindestens 7 überschüssigen Stimmen können die genannten Fraktionen fast nach Belieben kontrollieren und entscheiden, welche Fraktion in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten sind und welche nicht. Mit entsprechenden Stimmverteilungen haben die drei großen Fraktionen die Möglichkeit nach gut Dünken eine bis zwei der drei kleinsten Fraktionen aus den Ausschüssen des Rates raus zu halten (Tabelle, Varianten möglicher Reststimmenverwertungen).

Varianten der Reststimmenverwertung, Ausschusswahlen Bochumer Stadtrat

So hätten die drei größten Fraktionen ihre überschüssigen Stimmen auch so verteilen können, dass die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern” ohne ordentlichen Sitz geblieben wären (Variante D) oder die Fraktionen FDP und „Die PARTEI und STADTGESTALTER” (Variante C) oder die beiden Fraktionen „UWG: Freie Bürger“ und „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ (Variante B) oder eben so, dass nur eine der drei genannten Fraktionen ohne ordentlichen Sitz geblieben wäre (Varianten A, E und F).

Reststimmenverwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht zulässig

Es ist schwer vorstellbar, dass Verwaltungsgerichte, entgegen der bisherigen, überaus umfangreichen Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht es nunmehr zulassen, dass große Fraktionen durch die beschriebene Reststimmenverwertung nach Belieben bestimmen können, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen vertreten sind und welche nicht. Die Erfolgsaussichten der Klage von “Die PARTEI und STADTGESTALTER dürfte daher nicht schlecht sein.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte auch die beschriebene, in NRW erstmalig angewandte Methode der Reststimmenverwertung als rechtswidrig ansehen werden und ausdrücklich verbieten, dass große Fraktionen anderen Fraktionen stimmen leihen, um damit die Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen zu unterlaufen.

Eine Abstimmung von Ratsmitgliedern für Wahllisten anderer Parteien und Gruppierungen dürften damit nur rechtlich zulässig sein, wenn die eigene Partei oder Gruppierung keine eigene Wahlliste für die Ausschussbesetzung aufgestellt hat.

Das Demokratieprinzip hat für Grüne und CDU offenbar wenig Bedeutung

Abschließend sei angemerkt, dass das beschriebene Vorgehen ein zwiespältiges Verhältnis, insbesondere der Ratsmitglieder von Grünen und CDU, zum Demokratieprinzip und den damit verbundenen Minderheitsrechten offenbart. Den in beiden Fraktionen erstmals im Rat vertretenen Ratsmitgliedern mag man zu Gute halten, dass sie mit den entsprechenden Grundprinzipien noch nicht vertraut sind, zumindest diejenigen, die schon länger dabei sind, haben sich bei der Wahl der Ausschüsse allerdings bewusst für Machtspielchen und gegen die Achtung des Demokratieprinzips und die Wahrung der Minderheitenrechte entschieden.

29 Juni

Stadt verliert Kontrolle über Bauprojekte

Die Bürger haben das Gefühl die Stadt lernt nicht dazu. Nach den Kostenexplosionen bei Bauprojekten wie
– Haltestelle Gesundheitscampus (3,6 auf 17 Mio.),
– Parkhaus Jahrhunderthalle (4,3 auf 6,4 Mio.),
– Platz des europäischen Versprechens (von 0,46 Mio. auf 3,4 Mio.),
– Neues Gymnasium (von 31 Mio. auf 36 Mio.) und
– Hans-Böckler-Realschule (von 9,8 Mio. auf 13,8 Mio),
– Sanierung Unibad (von 4,5 Mio. auf 7,6 Mio.),
– Sanierung Sprungturm Hallenfreibad Höntrop (von 85.000 auf 260.000)
– Sanierung Feldsieper Schule (von 2,5 Mio. auf 5 Mio.),
– Musikforum (von 32,9 auf 39 Mio.),

kommen jetzt auf einen Schlag vier neue Projekte hinzu, bei denen die Kosten sich massiv erhöht bis vervielfacht haben::
– Schulzentrum Gerthe (von 50 Mio. auf 150 Mio.)
– KiTa Hofstede (von 1,82 Mio. auf 2,53 Mio.)
– Dreifachturnhalle inklusive integrierter Mensa, Märkisches Gymnasium (von 8,8 Mio. auf 14,8 Mio.)
– Sanierung des Ostflügels des Historischen Rathauses (von 5,7 Mio. auf 14,56 Mio.)

Wie kann es fortlaufend zu derartigen Fehlplanungen und Kalkulationen kommen? Warum ist die Politik nicht bereit, die Verwaltung so zu organisieren, dass diese die Kosten zumindest einigermaßen im Griff halten kann? Weiterlesen

10 Juni

Wie werden sich SPD, Grüne und CDU zur Kommunalwahl 2020 aufstellen?

Bei der Europawahl am 26.05. wurden die Grünen stärkste politische Kraft in Bochum (Wahlergebnis für Bochum). Das verspricht Spannung für die Kommunalwahl im Herbst nächsten Jahres. Als Partei mit den meisten Stimmen wird von den Grünen erwartet, dass sie einen eigenen Kandidaten oder eine eigene Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeister ins Rennen schicken.

Ohne Kandidaten für das Amtes des Oberbürgermeister, werden die Grünen deutlich Wähler verlieren

Das wird schon deshalb erforderlich sein, weil die Bochumer Grünen bisher bei vielen Wählern in dem Ruf stehen, dass sie in Bochum ihre politischen Ziele nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgen, sondern vielmehr nur das zu tun, was die SPD vorgibt, siehe z.B, Verkehrsberuhigung Hans-Böckler-Straße.

Der WAZ-Journalist Michael Weeke bewertet die politische Arbeit der Grünen vor zwei Wochen so:: “Die anfängliche Dynamik der Grünen” in der Koalition mit der SPD hat “nach Meinung von vielen Beobachtern zuletzt deutlich nachgelassen und wurde zäher, ja bleiern.” (WAZ vom 27.05.19). Diese Einschätzung bestätigt sich, wenn man auf die Verkehrspolitik schaut, bei der von den Grünen in 20 Jahren Koalition mit der SPD kaum Nennenswertes durchgesetzt und erreicht wurde.

Nur wenn es die Bochumer Grünen bis zur Kommunalwahl 2020 schaffen, den Wählern glaubwürdig zu vermitteln, dass sie besonders in der Umwelt- und Verkehrspolitik ihre Politik auch konkret umsetzen wollen, können sie in der Stadt erneut die Wähler mobilisieren, die auch bei der Europawahl für sie abgestimmt haben. Dazu gehört zwingend ein eigener OB-Kandidat, dem die Wähler zutrauen, dass er als OB besonders die Themen, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz auch wirklich anpackt und die seit 20 Jahren beschworene Wende auch herbeiführen wird. Die Unterstützung des SPD-Oberbürgermeisters bei einer Wiederwahl wäre hingegen das Eingeständnis, dass man sich in Bochum auch nach 2020 dem SPD-Willen unterordnen will und so unambitioniert weiter machen will wie bisher. Dafür aber würden die Grünen nicht gewählt.

Zudem liegt die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht in der Stadtpolitik zu ganz wesentlichen Teilen beim Oberbürgermeister. Der Stadtrat kann allenfalls über Grundsatzentscheidungen oder eher schwache Kontrollmöglichkeiten auf die Politik des Oberbürgermeisters, der die Geschicke der gesamte Verwaltung der Stadt und städtischen Unternehmen (Sparkasse, Stadtwerke, Bogestra, USB usw.) lenkt, Einfluss nehmen. Würden die Grünen auf die Aufstellung eines eigenen Kandidaten verzichten, würde dies zum Ausdruck bringen, dass die Bochumer Grünen nicht bereit sind, die notwendige Verantwortung zu übernehmen, um die Stadtpolitik in ihrem Sinne in eine neue Richtung zu lenken.

Ein OB-Kandidat der Grünen, besonders dann, wenn er zwar den Grünen nahe steht, aber kein grünes Parteibuch besitzt, hätte zudem gute Chancen die Oberbürgermeisterwahl zu gewinnen. Besonders dann, wenn er in der Stadt als Persönlichkeit einigermaßen bekannt wäre. Würde der grüne OB-Kandidat dazu noch von anderen Parteien und politischen Gruppierungen unterstützt, hätte er oder sie alle Chancen die Wahl zu gewinnen. Weiterlesen

01 Juli

Musikforum – an 4 von 7 Tagen ohne Veranstaltung

Das Musikforum wird kein Konzerthaus für die Bochumer Symphoniker (BoSy), sondern ein weiterer Veranstaltungs- und Aktionsort für alle Bochumer Bürger und Kulturinteressierte aus der gesamten Region“ (Konzept Musikzentrum), so lautete das Versprechen von Politik, Großsponsoren, der Stiftung Bochumer Symphonie und der Bochumer Symphoniker selbst.

An 4 von 7 Tagen keine Veranstaltungen im Musikforum

Jeden Tag sollten im Musikforum andere musikalische Veranstaltungen stattfinden. Im Konzept des Musikforums ist sogar von mehreren musikalischen Ereignissen am Tag die Rede. Dort heißt es unter dem Punkt „Wir leben Musik – jeden Tag“: „Wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungsreihen neben den turnusmäßig stattfindenden Konzerten der Bochumer Symphoniker und der Musikschule sind ungefähr so denkbar:

samstags: Bochum musikalisch – Laienmusiker treffen Profis
sonntags: Salonmusik – Kaffee und Musik für „Silver-Agers“
montags: Bosys trifft Schule – Profis treffen Kids
dienstags: Bochum tanzt – Ball in der Marie
mittwochs: Kammerkonzerte
donnerstags: Chortag – offenes Singen
freitags: Jazz Lounge“

Mit der Realität hat diese Wunschvorstellung allerdings wenig gemein. Das Musikforum beherbergt an 4 von 7 Tagen in der Woche keine einzige Veranstaltung (Veranstaltungen Januar bis Juli). Eine typische Woche (07.- 13.01.17) sieht aktuell so aus: Am Samstag findet die BoSy Matinée statt, am Donnerstag die BoSy Soundsafari, am Freitag der Neujahrsempfang des Großsponsors GLS Bank, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch bleibt das Musikforum geschlossen. Weiterlesen

17 Juni

Wann kommt die Große Koalition?

Zu Beginn der Wahlperiode 2014 fragten sich manche, wie lange die Koalition zwischen SPD und Grünen im Rat halten würde. Ob das nochmal 6 Jahre gut gehen würde? Noch raufen sich Grüne und SPD zusammen. Doch die SPD hat längst als inoffiziellen Koalitionspartner auch noch die CDU mit ins Boot geholt. Und die tut mittlerweile fast alles, was die SPD-geführte Verwaltung ihr vorschlägt. Die CDU gibt sich gerne stadttragend. Nach Jahrzehnten der Opposition will man offenbar jetzt endlich auch mitbestimmen.

CDU gibt Oppositionsrolle auf

– Da wird die Gründung der Gesamtschule mitgetragen, obwohl man sich 2011 noch gegen die Einrichtung der Gemeinschaftsschule am gleichen Standort ausgesprochen hatte. Jetzt aber folgt man dem Vorschlag der SPD eine Gesamtschule für 21 Mio. mit zwei 20 Minuten auseinander liegenden Gebäudenkomplexen nur 700 m neben einer bestehenden Gesamtschule zu errichten, ohne dass überhaupt andere Standorte ernsthaft geprüft wurden.

– War man bisher sehr auf die Qualifikation und Erfahrung der städtischen Dezernenten bedacht, trägt die CDU jetzt auf einmal ein Alibi-Bewerbungsverfahren mit, in dem nicht einer der wenigen Bewerber zuvor die Stelle eines Stadtkämmerers bekleidet hatte und indem, schon vor der Einleitung des Bewerbungsverfahren fest stand, wer am Ende die neue Leiterin der städtischen Kämmerei werden sollte.

– Auch die U35-Verlängerung hätte die CDU mitgetragen. Obwohl allen, die sich etwas eingehender mit dem Projekt beschäftigt hatten, klar war, dass Kosten und Nutzen dieses Projektes nicht ansatzweise in einem vernünftigen Verhältnis zueinander standen. Gleichwohl enthielt man sich jeder Kritik, um den Vorschlag des SPD-Oberbürgermeisters mittragen zu können, den dieser mit der Bogestra ausgekungelt hatte. Weiterlesen