U35-Verlängerung vor dem Aus
UPDATE: Die U35-Verlängerung ist endgültig gescheitert. Der Stadtbaurat räumte die von uns entdeckten Fehler ein und zog den Grundsatzbeschluss zurück.
Dass die Verlängerung der U35 von der Ruhr-Universität zur Unterstraße wenig Nutzen bei viel zu hohen Kosten haben würde, darüber waren sich die Verkehrsexperten und die Ruhr-Universität (RUB) bereits seit Vorschlag des Projektes durch die Stadt einig (LK vom 26.02.17).
Nutzen-Kosten-Verhältnis für die U35-Verlängerung beträgt nur 0,29
Jetzt stellt sich heraus, die von Stadt und Bogestra zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses vorgelegte Berechnung entspricht nicht dem vorgeschriebenen Verfahren. Wird die Berechnung des NKU-Wertes mit den Formularblättern durchgeführt, die gemäß Verfahrensleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zwingen zu verwenden sind, ergibt sich ein NKU-Wert von nur 0,29 (NKU-Berechnung gemäß Formblatt E1). Der Nutzen entspricht nicht mal einem Drittel der Kosten.
Gemäß gültiger Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung müssen zur Berechnung des NKU-Wertes die Nutzwerte (Kostenersparnisse durch abnehmende Emissionen, Unfälle, Reisezeiten und weniger PKW-Betrieb) abzüglich der ÖV-Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung der neuen Linie ins Verhältnis zum Kapitaldienst für die Investition in die ortsfeste Infrastruktur (Schienenweg, Haltestellen, Brücken u.ä.) gesetzt werden.
Im von der Stadt beauftragten Gutachten zur U35-Verlängerung werden jedoch allein die Nutzwerte ins Verhältnis zu den ÖV-Gesamtkosten gesetzt (Vergleich der NKU-Wert-Berechnungen). Der Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur (1.925,60 TEuro) fließt fälschlicher Weise gar nicht in die Berechnung ein. Der im Gutachten angegebene NKU-Wert von 1,23 beruht somit auf einer falschen Berechnung. Weiterlesen