06 Juni

Konnexitätsbericht: Damit Land und Bund bezahlen, was sie bei der Stadt bestellen

Bochum wird über Landes- und Bundesgesetze verpflichtet, immer mehr Aufgaben zu übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten erstatten Land und Bund aber nur begrenzt. Dieses Vorgehen verletzt das Konnexitätsprinzip. In einem Bericht sollte dokumentiert werden, wo in welcher Größenordnung der Stadt deshalb Geld fehlt. Warum die Forderung der Linken berechtigt ist. 

Konnexität bedeutet, wer eine Leistung bestellt, hat diese zu bezahlen. Oft übertragen Land und Bund Städten und Gemeinden Aufgaben, übernehmen aber die dafür bei den Kommunen anfallenden Kosten nicht oder nur unzureichend. 

Typisches Beispiel für die Verletzung des Konnexitätsprinzips: U3-Betreuung 

Beispiel Kita-Finanzierung: Der Bundestag hat 2010 festgelegt, dass ab dem 01.08.2013 für jedes Kind unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht (U3 Rechtsanspruch). In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag diese Regelung gesetzlich so umgesetzt, dass jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege hat. Dieser Anspruch umfasst in der Regel einen Mindestumfang von 20 bis 25 Wochenstunden.  

Die Städte und Gemeinden, also auch Bochum, werden durch das Land verpflichtet, die notwendigen Plätze in Kitas und Kindertagespflegeinrichtungen zu schaffen und zu finanzieren. Sie erhalten dafür einen sogenannten Belastungsausgleich.  

Diesen mussten sich die Städte 2010 allerdings erst vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW erstreiten, denn das Land sah zunächst keinen Anlass, den Kommunen, die durch den von Bund und Land auferlegten Kita-Ausbau entstandenen Kosten auszugleichen (Land muss Kita-Ausbau zahlen), obwohl die Verfassung zumindest das Land zur Konnexität verpflichtet.  

In Art. 78 (3) der Landesverfassung NRW ist das Konnexitätsprinzip verankert. Es besagt, wenn das Land eine Leistung bei Städten und Gemeinden bestellt, hat es diese zu bezahlen. Im U3-Beispiel bedeutet das: Beauftragt das Land die Stadt mit der U3-Betreuung sind die Kosten, die der Stadt dadurch entstehen, vom Land zu bezahlen. 

Zuletzt (2025) erhielt Bochum rd. 14 Mio. Euro als Belastungsausgleich. Zum 1. August 2025 hat die Landesregierung zudem die sogenannten Kindpauschalen, die finanziellen Mittel, die Kita-Träger pro betreutem Kind erhalten, um fast 9,5 Prozent angehoben. Doch auch diese Erhöhung reicht nicht aus, um die bei den Kommunen entstehenden Kosten auszugleichen. Während das Land die Betriebskosten für einen U3-Platz in der Kindertagespflege mit ca. 6.447 Euro beziffert, gehen die kommunalen Spitzenverbände von realistischen Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro pro Platz und Jahr aus (Stadt Kamen: Kommunalverfassungsbeschwerde wegen unzureichender Erstattung der Kosten für U3-Kinder). Gemäß dieser Rechnung werden rund 46% der bei den Kommunen anfallenden Kosten vom Land nicht erstattet. 

Leider gibt die Stadt Bochum selbst nicht an, welcher Betrag ihr aufgrund der ungenügenden Kostenerstattung im städtischen Haushalt fehlt. Geht man von einer fehlenden Kostenerstattung in Höhe von rd. 46 % aus, dürfte es allein bei der U3-Betreuung um 6,4 Mio. Euro gehen, die der Stadt aufgrund der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips fehlen. 

Um eine hunderprozentige Ausgleichzahlung vom Land zu erreichen, hat Bochum zusammen mit Köln, Frechen, und Kamen im Dezember 2025 beim NRW-Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt (Vorlage 20252366). 

In welchen Bereichen wir das Konnexitätsprinzip durchbrochen? 

Dass Bund und Land den Städten und Gemeinden Aufgaben übertragen, dafür aber nicht oder nur unzureichend finanziell aufkommen, geschieht nicht nur bei der U3-Betreuung, sondern in ganz vielen Bereichen: 

Soziales und Eingliederungshilfe: Viele Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht vollständig von Bund und Ländern erstattet. Gleiches gilt für steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Steigende Kosten im Bereich der Sozialhilfe, Grundsicherung und Kinder- und Jugendhilfe sowie Betreuungsleistungen werden nicht ausgeglichen. 

Bildung und Betreuung: Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz oder die Einführung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule führt zu massiven Investitionen und laufenden Personalkosten. Der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder den Ausbau von Kita-Plätzen geht oft mit ungedeckten Personal- und Baukosten einher. Die Zuweisungen von Bund und Land decken die tatsächlichen Kosten oft nicht. 

Verkehr und Klimaschutz: Übertragung von Straßenverkehrssicherungspflichten, Radwegeausbau oder Sanierungsaufgaben erfolgen regelmäßig ohne ausreichende Zuweisungen Auch durch das Deutschlandticket oder veränderte Mobilitätsstandards entstehen den Kommunen Defizite. Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung oder zum Ausbau des ÖPNV werden den Kommunen auferlegt, ohne dass die entsprechenden Fördergelder für die Umsetzung ausreichen. 

Gesundheitswesen und Zivilschutz: Kommunale Krankenhäuser leiden stark unter der Schere zwischen Inflation, Tarifsteigerungen und unzureichender Krankenhausfinanzierung. Die Standards bei Ausstattung und Betrieb von Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten, werden von Bund oder Land ständig erhöht, ohne dass ein adäquater Ausgleich gleistet wird. 

Digitalisierung und IT: Vorgaben wie das Onlinezugangsgesetz verpflichten Gemeinden zur digitalen Bereitstellung von Dienstleistungen, ohne dass die teure System-Infrastruktur voll vom Land ausgeglichen wird. Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen und die IT-Sicherheit erfordern hohe Investitionen, die von den Kommunen zu großen Teilen aus eigener Kraft finanziert werden müssen. 

Das Konnexitätsprinzip wird also in vielen Bereichen nicht eingehalten. Städte und Gemeinden beklagen das so oft wie vehement. Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem unmissverständliche gesetzliche Regeln, die das Land zu einer strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips verpflichten.  

Welche Finanzierungslücken bestehen ist nicht bekannt  

Jedoch ist bisher nicht bekannt, welche Summen von Land und Bund nicht ausgeglichen werden. Auch im Beispielfall U3-Betreuung beziffert die Stadt Bochum nicht, welcher Betrag im Stadthaushalt fehlt, weil das Land seinen Finanzierungspflichten nicht nachkommt. 

Die politischen Gruppierungen im Stadtrat erklären immer wieder, eine wesentliche Ursache der hohen Defizite im Stadthaushalt, wären die fehlenden Gelder von Bund und Land. Doch welche Summen in welchen Bereichen aufgrund der Nichteinhaltung der Konnexität fehlen, kann die Stadt nicht sagen. Deshalb ist ein Konnexitätsbericht, der das genau das alles auflistet und die Dimension des Problems verdeutlicht, hilfreich. Der Vorstoß der Linken in der letzten Sitzung des Stadtrats, einen solchen Bericht in Bochum einzuführen, war somit folgerichtig (Vorlage 20261081).

Was bringt ein Konnexitätsbericht? 

Der Bericht kann im Rahmen jeder Haushaltsplanung erstellt werden. Dort wird ohnehin kalkuliert, wie viele Kosten die Stadt in den entsprechenden Bereichen erwartet und welche finanziellen Mittel dafür von Land und Bund kommen. Die ungedeckten Kosten in einem Konnexitätsbericht aufzulisten, sollte ein Leichtes sein. Dieser kann in einer einzigen Tabelle bestehen. Die sich daraus ergebende Liste stellt Transparenz her. Welches Geld fehlt der Stadt. Welche Beträge sind von Bund und Land einzufordern. 

Mit einem Konnektivitätsbericht lässt sich darüber hinaus ganz anders Druck auf die Land- und Bundestagsabgeordneten der Stadt ausüben, dass diese nur dann Gesetzen zustimmen, wenn Land und Bund sich gleichzeitig verpflichten die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen vollständig zu übernehmen. Denn bisher machen sich die Abgeordneten dazu nur wenig bis keine Gedanken. So ließ man sich auch für die gesetzliche Verankerung der U3 –Betreuung abfeiern, wie das Städte wie Bochum finanzieren sollten, interessierte dagegen nicht.

Immer wieder stimmen Bochumer Abgeordnete für Gesetze, ohne dass darin eine ausreichende Gegenfinanzierung der bei Städten und Gemeinden zu erwartenden Kosten vorgesehen ist. So stimmten die Bochumer Bundestagsabgeordneten Serdar Yüksel (SPD) und Hendrik Bollmann (SPD) für die geplante Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, in dem Wissen, dass diese für die Stadt Bochum Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer bedeutet hätte und eine Zahlung an die städtischen Beschäftigten bei der aktuellen Haushaltsnotlage nicht möglich gewesen wäre (Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung). Ein solches Handeln gegenüber der Stadt ist unverantwortlich. 

Ein weiteres Beispiel: Aktuell wird eine Reform der Pflegeversicherung diskutiert. In der vorgeschlagenen Form hätte diese zur Folge, dass Pflegeplätze noch mehr von den Sozialämtern der Kommunen finanziert werden müssten. Die Kommunalen Spitzenverbände wehren sich, sie rechnen in der Folge mit einer Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro (Städtetag reagiert „schockiert“ auf Pflegereform). Die Bochumer Abgeordneten hingegen schweigen. 

In den Köpfen der Abgeordneten spielen die Folgen von Gesetzen, in denen Aufgaben auf Kommen übertragen werden, bisher offenbar keine Rolle. Fehlende Konnexität wird nicht als Problem wahrgenommen. Ob und inwieweit die Städte und Gemeinden durch Gesetze aufgrund fehlenden Ausgleichs finanziell belastet werden, wird bei Abstimmungen über Gesetze als nicht entscheidungserheblich angesehen. Das liegt auch an der fehlenden Transparenz. Niemand weiß bisher, was welche Gesetzesentscheidung die Städte und Gemeinden kosten und wie hoch der Anteil ist, den die Kommunen selbst übernehmen müssen, weil Bund und Land ihn nicht gegenfinanzieren. Diese Transparenzlücke deckt ein Konnexitätsbericht auf. 

Ebenso können die Städte die Bochumer Abgeordneten von Land und Bund in die Pflicht nehmen, dass diese sich dafür einsetzen, in allen Bereichen vollständige Konnexität herstellen. Ein Konnexitätsbericht würde den Abgeordneten eine abschließende Aufgabenliste an die Hand geben, aus der eindeutig zu entnehmen ist, welche Punkte abzuarbeiten sind. 

Ein Problem, wie das der fehlenden Konnexität, lässt sich erst lösen, wenn die genaue Dimension bekannt ist und sich transparent sagen lässt, welche Beträge in welchen Bereichen des Stadthaushaltes fehlen, weil sie entgegen den Vorgaben der Verfassung nicht von Bund und Land ausgeglichen werden. Ohne greifbare Beträge und deren Zuordnung ist das Aufstellen konkreter Forderungen und eine sachorientierte Diskussion darüber kaum möglich.

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