10 Mrz

In welchem Ausmaß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Viele fühlen sich von Verkehrslärm, Stau oder zugeparkten Geh- und Radwegen genervt. Zu viel Autoverkehr in der Stadt macht diese unattraktiv. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr nützlich und unverzichtbar. Das Problem ist der übermäßige Verkehr. Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Eine Stadt ist zum Wohnen und Leben da, Verkehr in der Stadt ist aber notwendig, um sich in der Stadt zu bewegen, sollte jedoch nicht zur Belastung der Einwohner*innen werden. Zu viel Autoverkehr schadet der Stadt.

Folgen von übermäßigem Verkehr

Die Folgen von übermäßigem Autoverkehr sind vielfältig und beeinträchtigen die Lebens- und Wohnqualität in einer Stadt in vielerlei Hinsicht. Anwohnerinnen von Hauptverkehrsstraßen sind Lärm und Luftverschmutzung ausgesetzt. Zu viel Verkehr verhindert direkte und schnelle Straßenquerungen. Der Verkehr führt zu Trading-Down-Effekten an Hauptverkehrsstraßen. Immobilien lassen sich schwer vermieten, die Mieteinnahmen reichen nicht aus, um die Gebäude Instand zu halten und zu sanieren. Es kommt zu sichtbarem Sanierungsstau bis Verfall. Für Vermieterinnen hat der Verkehr gravierende Mietpreisverluste zur Folge.

Aber auch Menschen, die andere Verkehrsmittel benutzen werden schwer beeinträchtigt. Geh- und Radwege werden zugeparkt, auch Kreuzungen, Grünflächen und anders mehr. Es fehlen Radwege, weil der Autoverkehr den nötigen Raum dafür beansprucht. Der ÖPNV wird behindert, Bus und Bahn stehen im Autostau oder werden durch Falschparkende an der Weiterfahrt gehindert. Auch behindert der Autoverkehr sich selbst. Notwendiger Verkehr zur Arbeit, zu Anlieferung oder Handwerkerverkehr bleibt im übermäßigen Verkehr stecken, weil manche auch für den Weg zum Fitnessstudio oder dem Kleingartenverein noch unbedingt das Auto nehmen müssen.

Zudem bedeutet übermäßiger Autoverkehr für die Stadt überhöhte finanzielle Belastungen. Denn die Autofahrenden zahlen nur 40-60% der Kosten, die das Autofahren tatsächlich verursacht (Studie: Straßenverkehr deckt Kostenbedarf nur zu 36 Prozent). Wissenschaftliche Studien zeigen, die Subventionen liegen in Städten im Schnitt beim Dreifachen von dem, mit dem Bus und Bahn bezuschusst werden (Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV).

Der Verlust der BOGESTRA, des Nahverkehrsunternehmens von Gelsenkirchen und Bochum, liegt bei rund 90 Mio. Euro im Jahr. Die Subventionen des Autoverkehrs lägen rein rechnerisch also für beide Städte zusammen bei schätzungsweise 270 Mio., Umgerechnet auf Bochum, dass fast 73% der Anteile des Nahverkehrsunternehmens hält, ergeben sich somit 197 Mio. Euro pro Jahr. So kostet allein das kostenfreie Anwohnerparken die Stadt über 20 Mio. Im Jahr. Dazu kommt die Subvention der städtischen Parkhäuser (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Ebenso steht den Kosten, die die Stadt für den Bau und die Erhaltung der Straßen sowie für Maßnahmen zur Lärmminderung und die Beseitigung von Umweltschäden ausgibt, kein ausreichender Finanzierungsbeitrag der Autofahrenden gegenüber.

Autoverkehr belastet also nicht nur die Bewohner*innen der Stadt, sondern auch massiv die Stadtkasse. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr in der Stadt nötig, um die Menschen zu versorgen und sie von A nach B zu bringen, hat also auch einen erheblichen Nutzen.

Nutzen von Autoverkehr

Allerdings hat nicht jede Fahrt mit dem Auto den gleichen Nutzen. Viele Fahrten haben nur für den Fahrenden einen privaten Nutzen, für sonst aber niemanden. Handels- und Handwerks- wie öffentlicher Verkehr haben wiederum einen Nutzen für die Allgemeinheit und die Gesellschaft. Dazu gibt es Fahrten, für die könnten auch andere Verkehrsmittel verwendet werden, deren Benutzung fast ohne Belastungen für die Stadtbewohner*innen und mit kaum oder deutlich geringeren Kosten für die Stadtkasse verbunden wären, z.B. die Nutzung von Fahrrädern, den Füßen oder von Bus und Bahn.

Es gibt also einen Anteil Autoverkehr, der ist notwendig, nicht mit anderen Verkehrsmitteln sinnvoll durchführbar und nutzt der Allgemeinheit und einen anderen. der nutzt nur privat dem Fahrenden, bedeutet aber für die Stadt massive Belastungen sowohl hinsichtlich Lebensqualität wie für die Stadtfinanzen und wäre vermeidbar, weil andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten.

Ziel einer Stadt sollte also sein, den Autoverkehr auf das notwendige stadtverträgliche Maß zu reduzieren. Aktuell werden 54% der Wege in Bochum mit dem Auto zurückgelegt. In
wirtschaftlich erfolgreichen Städten sind es heute schon ein Drittel bis die Hälfte weniger. Es ist also auch in Bochum möglich den Autoverkehr deutlich zu reduzieren.

Vergleich Modal Split

Eine Stadt sollte nicht mehr Autoverkehr zulassen, als sie verträgt. Der Platz für Straßen und Parkplätze in der Stadt ist begrenzt, er kann nicht beliebig erweitert werden. Andere Nutzungen, die mehr Menschen nutzen als z.B. ein Parkplatz, müssen Vorrang haben vor einer verkehrlichen Nutzung des öffentlichen Raums. Der öffentliche Raum gehört allen Stadtbewohner*innen und muss daher auch zum Vorteil von möglichst vielen nutzbar sein.

Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich und ab wann wird es zu viel? Um diese Grenze zu definieren, muss man die einzelnen Bereiche des Verkehrs betrachten:

Parken – Zahl der zugelassenen Autos
In einer Stadt können nur so viele Autos zugelassen werden, wie auch Platz vorhanden ist, wo sie abgestellt werden können. Stellplätze im öffentlichen Raum sind nur da anzulegen, wo sie andere nicht behindern und die Fläche nicht besser und zum Nutzen von mehr Menschen genutzt werden kann. Auf Gehwegen sind also keine Abstellplätze auszuweisen, das Parken ist dort auch nicht zu dulden. Flächen für Wohnungen, gut gestaltete autofreie Stadtplätze oder Radwege zu nutzen ist einer Nutzung als Parkplatzfläche vorzuziehen.

Es ist also darauf zu achten, dass in einer Stadt nur so viele Autos zugelassen werden, wie Abstellplätze dafür vorhanden sind. Entsprechend muss man in asiatischen Großstädten und Metropolen die Voraussetzung, um ein Auto anschaffen und zulassen zu können, der Nachweis eines Stellplatzes. Um die Zahl der Stellplätze zu erhöhen, kann die Stadt Quartiersgaragen bauen (Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken).

Werden im mehr Autos angeschafft, ohne, dass in der Stadt die erforderlichen Abstellplätze dafür vorhanden sind, ist dies nicht stadtverträglich.

Autogröße
Um so kleiner das Fahrzeug um so stadtverträglicher ist es. Die verbrauchte Fläche ist geringer. Der Verkehr fließt besser. Das Überholen von Fahrrädern mit ausreichendem Abstand ist. Z.B. einfacher. 1,4 Menschen fahren im Durchschnitt in deutschen Autos. In vielen sitzt also nur eine Person. In den meisten Fällen ist die Nutzung eines großen Autos also gar nicht nötig. Die verstärkte Nutzung übergroßer Autos hat für die Allgemeinheit keinen Nutzen und ist nicht stadtverträglich sie schafft nur Probleme. So nimmt auch die Schwere von Unfallverletzungen mit Zunahme der Autogröße zu.

Die Stadt sollte also die Anschaffung von Kleinstfahrzeugen fördern und die Anschaffung von unnötig großen Fahrzeugen sanktionieren.

Kosten des Autoverkehrs
Die Nutzung des Autoverkehrs ist nicht stadtverträglich, wenn dadurch die Stadtkasse unnötig belastet wird. Es ist zudem nicht gerecht, wenn diejenigen, die kein oder kaum Auto fahren die Kosten des Autofahrens, die andere verursachen, durch ihre Steuern mittragen.

Die Stadt muss also dafür sorgen, dass die Nutzung des Autos so viel kostet, wie das Fahren an Kosten verursacht. Mögliche Instrumente dafür wären eine Zulassungs- und Parksteuer oder eine Citymaut. In jedem Fall sind die Kosten, die Parkplätze im öffentlichen Raum bei der Stadt verursachen, zu 100% allein von denen zu tragen, die sie nutzen.

Behinderung von Rad- und Fußverkehr
Aus der Nutzung des Autos darf keine Behinderung des Rad- und Fußverkehrs folgen. Wird dieser durch übermäßigen Autoverkehr behindert, ist dieser nicht mehr stadtverträglich. aus dem Demokratieprinzip folgt, Menschen müssen mit allen Verkehrsmittel gut und sicher durch die Stadt kommen. Dass zu viele Menschen das Auto nutzen, darf nicht zu Lasten der Menschen gehen, die zu Fuß Gehen oder das Rad nutzen möchten.

Das bedeutet es muss ein flächendeckendes und komfortables Netz an Rad- und Gehwegen geben. Der dafür nötige Platz ist unabhängig vom Autoverkehr bereit zu stellen. Die von Autos auf Hauptverkehrsstraßen zu beanspruchende Fläche kann nur so bereit sein, wie nach Abzug von den nötigen Flächen von Rad- und Fußverkehr übrigbleibt. Gegebenenfalls können keine Abstellflächen ausgewiesen werden oder ist nur das Angebot einer Fahrspur möglich. Auch muss überall eine gute Querung von Straßen möglich sein, es darf nicht zu einer sich negativ auf die Wohn- und Lebensqualität auswirkende Barrierewirkung von Straßen kommen.

Den Komfort von Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen zu Gunsten des Autoverkehrs einzuschränken, widerspricht dem Grundsatz einer stadtverträglichen Autonutzung.

Belastung für Anwohnerinnen von Straßen
Wohn- und Lebensqualität sind höher zu bewerten als der Wunsch überall durch die Stadt schnell mit dem Auto fahren zu können. Insofern die Folgen des Autoverkehr Wohn- und Lebensqualität von Menschen beeinträchtigt, die an Straßen wohnen, sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Somit bedeutet stadtverträglicher Autoverkehr auch, Wohngebiete konsequent von Durchgangsverkehr freizuhalten und Tempo 30 stadtweit dort einzuführen, wo Menschen wohnen. Auch sind in Wohngebieten, Straßen zum Nutzen und Leben der der Bewohnerinnen zu gestalten, das Bedürfnis einzelner auf der Straße direkt vor der Haustür parken zu können ist nachrangig zu behandeln.

Auch darf übermäßiger Verkehr nicht dazu führen, dass Immobilien sich nicht mehr kostendeckend vermieten lassen und Gebäude an Hauptverkehrsstraßen deswegen nicht mehr saniert und modernisiert werden können.

Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Die Bedürfnisse gesellschaftlicher Gruppen, die aufgrund Alters oder einer Behinderung nicht mit dem Auto unterwegs sein können, bedürfen besonderer Beachtung. So muss es für Kinder ab 11 Jahren möglich sein sicher und selbständig durch die Stadt und zur Schule zu Fuß oder mit dem Rad zu fahren. Für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen müssen die Wege, die sie laufen müssen, um Straßen queren zu können möglichst kurz sein und die Querungszeiten an Ampeln ausreichend lang. Auch ist Menschen, die zu Fuße gehen, bei der Überquerung von Straßen grundsätzlich durch Zebrastreifen Vorrang zu gewähren. Solange übermäßiger Autoverkehr all diese Dinge nicht zulässt, ist er nicht stadtverträglich

Umgekehrt ist für Menschen mit nachgewiesenen Mobilitätseinschränkungen, die auf ein Auto angewiesen sind, zu ermöglichen, dass sie überall gut mit dem Auto hinkommen.

Behinderung von notwendigem Autoverkehr durch unnötigen Autoverkehr
Letztlich ist es auch nicht stadtverträglich, wenn überflüssiger Autoverkehr, für den auch andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten, den Verkehr, für den ein Auto notwendig ist, behindert und zum Beispiel Staus erzeugt, oder erforderliche Abstellflächen belegt. Will man größere Dinge transportieren oder fehlt es an einer alternativen bzw. zumutbaren ÖPNV-Verbindung, ist die Nutzung des Autos sinnvoll und muss stadtverträglich möglich sein.

Die Stadt muss also versuchen, den notwenigen Verkehr zu bevorzugen, z.B. durch Bereitstellung von Ladezonen und den übermäßigen und stadtunverträglichen Autoverkehr unattraktiv machen. Dazu ist zum einen der Ausbau von Alternativen erforderlich, insbesondere des ÖPNV- und Radwegenetzes, zum anderen ist unnötigem Verkehr entgegenzuwirken, zum Beispiel Straßen vor Schulen zu sperren, damit Eltern ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule bringen.

Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß reduzieren

Bisher verfolgt die Stadt Bochum nicht das Ziel, den Autoverkehr in der Stadt auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. So lässt sie es weiterhin zu, dass immer neue Autos angeschafft werden, auch wenn im Stadtgebiet dafür gar keine legalen Abstellplätze mehr vorhanden sind. Die Stadt hat die Kontrolle über den Autoverkehr verloren. Sie ergreift nicht aktiv Maßnahmen, um den übermäßigen Autoverkehr zu reduzieren, sie reagiert nur in dem sie z.B. zusätzliche Parkplätze auf Gehwegen ausweist oder das Parken auf Gehwegen duldet und damit anderen Verkehren Platz wegnimmt.. Ebenso werden mit übermäßigem Autoverkehr immer wieder Zustände gerechtfertigt, die zum Nachteil anderer Verkehrsträger gehen. So wird die Einrichtung von Radwegen oder die Anlage von Zebrastreifen gerne mit der Begründung abgelehnt, der Autoverkehr sei zu hoch.

Eine attraktive Stadt lässt nur so viel Autoverkehr zu wie nötig und stadtverträglich möglich ist. Zu viel Verkehr macht Städte unattraktiv, besonders für Manschen die aus anderen Städten die negativen Folgen übermäßigen Autoverkehrs nicht kennen. Den Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß zu senken ist also nicht nur ein Gewinn für die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt, sondern ist auch ein entscheidender Faktor bei der Ansiedlung von Menschen und Unternehmen sowie für den Eindruck ,den Menschen von der Stadt haben, die sie besuchen, z.B. als Touristen.

Foto Beitragsbild: Wolfram Däumel

06 Feb

Wie lässt sich das Stadtbild in Bochum und dem Ruhrgebiet verbessern?

Wilde Müllkippen, hässliche Graffiti, abgesifftes Pflaster, kaputte, zugeparkte Gehwege und abgegammelte, verbaute Gebäude. Bochum und das Ruhrgebiet sind an vielen Stellen schäbig. Es gibt viele Mängel beim städtischen Erscheinungsbild. Was ist zu tun, um das zu ändern?

Dem Ruhrgebiet sagt man keinen besonderen Sinn für Ordnung und Sauberkeit nach. Die Städte, wie Bochum, sehen an vielen Orten entsprechend aus. Zunehmend nervt das die Einwohner*innen und stößt auch Besucher*innen negativ auf. Der Anspruch auf Sauberkeit steigt

Immer mehr wird ein ansehnliches Stadtbild zu einem Markenzeichen moderner Großstädte. Auch im Wettbewerb um Arbeitskräfte ist das Erscheinungsbild der Städte ein wichtiger Faktor. Die Lebensqualität in ordentlichen, gepflegten, sauberen Städten wird höher bewertet als die in jenen, in denen man, wie im Ruhrgebiet, auf diese Dinge sichtbar bisher nur wenig Wert legt.

Wandel des Erscheinungsbildes langwierig und schwierig

Doch ein Wandel ist im Ruhrgebiet schwierig, denn es reicht nicht, dass mehr darauf geachtet wird, dass hässliche Graffiti umgehend übermalt werden und achtlos weggeworfener Müll schnell wieder aufgesammelt wird. Der Anblick vieler verbauter Ecken im Ruhrgebiet verbessert sich nur unwesentlich, wenn Schmierereien und Abfall fehlen, man denke an Friedrich-Ebert-Straße, August-Bebel-Platz oder Buddenbergplatz (Sauber, ordentlich, gut gepflegt und ansehnlich: Vier Faktoren für ein attraktives Stadtbild).

Stadtgestaltung und –planung – Es muss grundlegender angesetzt werden. Schon bei der Stadtplanung muss auf eine hohe Qualität von Stadtgestaltung und Stadtbild geachtet werden. Menschen sind viel eher bereit schick und schön gestaltete Straßenzüge, Plätze und öffentliche Gebäude sauber zu halten als baulich verunstaltete, abgeranzte bis verwahrloste städtische Orte. Die Stadt setzt städtebaulich die Rahmenbedingungen für ein gelungenes, sauberes Stadtbild.

Städtische Instandhaltung, Pflege, Reinigung und Ordnung – Auch für Pflege, Instandhaltung und Stadtreinigung sowie die Ordnung im städtischen Raum ist die Stadt zuständig. In diesem Bereich hapert es ganz grundlegend in den Ruhrgebietsstädten. Über Jahrzehnte wurde die Instandhaltung von Straßen, Gehwegen und städtischen Gebäuden unübersehbar schwer vernachlässigt.

Auch mit der Reinigung und Pflege von Parks, öffentlichen Plätzen und Grünflächen tut man sich schwer. Wege wachsen zu, weggeschwemmte Wegebeläge werden nicht ersetzt, die Mülltüten werden lieblos über die öffentlichen Abfallbehälter gestülpt, quillen teilweise über, achtlos weggeworfener Müll wird mancherorts nur sporadisch eingesammelt.

Häufig werden zudem bauliche Mängel nicht grundsätzlich beseitigt, man behilft sich stattdessen mit Provisorien. So werden kaputte Straßenbeläge nicht sachgerecht repariert oder erneuert, die sondern die Schlaglöcher jedes Jahr aufs Neue mehr schlecht als recht notdürftig mit Asphalt verfüllt.

Auch beim überbordenden Parkchaos zeigen sich die Städte hilflos. Statt Parkplätze und Quartiersparkhäuser zu bauen, wird flächendeckend das rechtswidrige Parken auf Gehwegen geduldet.

Hinsichtlich der Standards bei Sauberkeit, Ordnung und Pflege besteht noch deutlich Luft nach oben. Im Wesentlichen wird getan, was nötig ist, mehr nicht. Besonderer Wert wird auf das Erscheinungsbild der Stadt offensichtlich nicht gelegt. Das Bestehen eines funktionierenden Instandhaltungskonzeptes ist weder bei städtischen Gebäuden noch bei Brücken, Straßen und Plätzen festzustellen. Im Bereich des ruhenden Verkehrs ist in vielen Straßen keine Organisation oder Ordnung zu erkennen, es wird gleichgültig und ohne jede Beachtung der Verkehrsregeln überall da geparkt, wo Platz ist, die Städte scheinen jede Kontrolle verloren zu haben.

Verhalten der Stadtbewohner*innen – Vor diesem Hintergrund fehlt vielen Menschen der Antrieb selbst auf die Sauberkeit ihrer Stadt zu achten. Von einigen wird Abfall illegal in die Natur gekippt oder ohne Nachdenken neben die Müllcontainer des USB gestellt. Andere schnippen ihre Kippen achtlos in die Landschaft, lassen ihren Grillabfall auf den Wiesen im Park zurück oder lassen lästigen Verpackungsmüll einfach da fallen, wo sie gerade langlaufen. Dass fremder Abfall von Menschen vom Pflaster aufgehoben und mal eben in den benachbarten Müllbehälter entsorgt wird, ist nur selten zu beobachten. Das überlässt man den dafür zuständigen städtischen Betrieben und Unternehmen. Es fehlt eine durchgehende Bereitschaft und Haltung, dass man selbst alles dafür tut, die Stadt gepflegt, sauber und ordentlich zu halten. Einige sehen den Wert solchen Verhaltens angesichts des ohnehin an vielen Stellen vernachlässigten Stadtbildes nicht, andere haben entsprechendes Verhalten nie gelernt. Einen besonderen Schwerpunkt insbesondere in den Schulen setzt die Stadt dazu bisher nicht.

Um die Menschen in der Stadt mehr auf das Thema aufmerksam zu machen, findet seit wenigen Jahren allerdings der sogenannte Stadtputz statt, bei dem engagierte Einwohner*innen Teile der Stadt mit Mülltüte und Sammelgerät Teile der Stadt vom Müll befreien. Am 25.03.23 findet die nächste Putzaktion statt (Stadtputz 2023). Eine Maßnahme, die von vielen Menschen dankbar aufgenommen wird, über die die Presse ausführlich und oft berichtet und die so einiges an Aufmerksamkeit auf das Thema lenkt. Doch ausreichen, um das Erscheinungsbild von Bochum und den anderen Städten des Ruhrgebiets dauerhaft aufzuwerten, werden solche Aktionen lange nicht.

Ein neues Leitbild ist nötig

Dafür ist ein Umdenken auf allen Ebenen erforderlich, beginnend bei der Stadtgestaltung, über die Instandhaltung und Pflege von Gebäuden, Straßen, Plätzen und Stadtgrün sowie bei der Ordnung des Stadtraums bis hin zum Verhalten der Stadtbewohner und –bewohnerinnen.

Zur Einleitung dieses Umdenkens bedarf es zunächst einer Änderung des Anspruchs daran, welches Erscheinungsbild im Ruhrgebiet in Zukunft angestrebt wird. Der Anspruch ist bisher eher von Gleichgültigkeit und wenig Veränderungsbereitschaft hinsichtlich des Ist-Zustandes geprägt. “Woanders ist auch scheiße”, sagt man im Ruhrgebiet und findet sich damit ab, wie es ist, auch mit dem an vielen Stellen wenig schmeichelhaften Stadtbild. Der Anspruch sollte also deutlich steigen. Ein neues Leitbild zum gewünschten Erscheinungsbild von Bochum und dem Ruhrgebiet wäre nötig. Es könnte folgende Selbstverpflichtung sein: “Wir im Ruhrgebiet, legen zukünftig besonderen Wert auf das Erscheinungsbild unserer Städte. Bei Stadtgestaltung, Instandhaltung, Pflege, Ordnung wie Sauberkeit.”

Um ein solches Leitbild zu verinnerlichen, müsste es in den Städten des Ruhrgebietes immer wieder thematisiert, überall präsent und öffentlich sichtbar gemacht werden. In den für Stadtgestaltung, Instandhaltung, Pflege, Ordnung und Sauberkeit zuständigen Ämtern, Betrieben und Unternehmen der Städte müsste das Leitbild in den Zielsetzungen verankert werden. Diese wären aufgefordert Strategien und Konzepte zu entwickeln, so dass ihre Arbeit dem neuen Leitbild gerecht wird und die gesetzten Ziele Schritt für Schritt erreicht werden. Dazu müssen sie entsprechend organisiert und ausgestattet werden.

Auch bei Kindern und Heranwachsenden sollte das Thema fest verankert werden. Wird das Leitbild beständig und intensiv in den Schulen behandelt, wachsen zukünftige Generationen heran, für die das Thema eine viel höhere Bedeutung hat. Das so vermittelte Bewusstsein bestimmt wiederum das Verhalten.

Im Bereich Ordnung sollten nach einer Vorlauf- und Hinweiszeit, die entsprechenden Regeln konsequent durchgesetzt werden. Dazu wären auch empfindliche Bußgelder hilfreich, um deutlich zu machen, wie wichtig es den Städten ist, dass die Regeln eingehalten werden.

Der Wandel des Erscheinungsbilds wird einige Zeit dauern

Ein Wandel im Erscheinungsbild wird nicht von heute auf Morgen möglich sein. Wie dargestellt bedarf es vieler unterschiedlichster Maßnahmen auf den verschiedensten Ebenen. Ohne entsprechende Überzeugung und den Willen der Politik, dass genannte Leitbild konsequent zu verfolgen, kann der Wandel nicht gelingen. Die Politik muss den Menschen erklären, warum es dauern wird, bis Erfolge sichtbar werden.

Im ersten Schritt aber muss die Politik in Bochum wie dem Ruhrgebiet erkennen, wie wichtig den Bewohner*innen das Erscheinungsbild ihrer Stadt ist und welch große Bedeutung das Thema im Wettbewerb der Städte um Menschen und Arbeitskräfte hat, um den nötigen grundlegenden Wandel zielgerichtet wie entschlossen anzugehen.

28 Nov

Sauber, ordentlich, gut gepflegt und ansehnlich: Vier Faktoren für ein attraktives Stadtbild

Zugemüllt, hässlich verbaut, alles zugeparkt und zu wenig Bäume, diese Missstände beklagen die Menschen an vielen Straßen und Plätzen in Bochum. Beim Stadtbild gibt es in Bochum einiges an Verbesserungsbedarf. Was können Stadt und Bochumer*innen dafür tun?

Manche Bilder prägen sich ein und bestimmen das Image der Stadt. Beispiel August-Bebel-Platz: Ein total verbauter Platz, für Bochum und Wattenscheid typisch lieblos gestaltet, gesäumt von etlichen Bausünden. Das Gegenteil von Hingucker ist der vermüllte, baufällige Brunnen, den die Stadt nicht repariert bekommt sowie die mit Unkraut zugewachsenen, ungepflegten Beete und Grünflächen. Hilflos nimmt die Stadt hin, dass der Fußgängerbereich ständig zugeparkt wird. Wer zum ersten Mal nach Wattenscheid kommt, den lässt der traurige bis trostlose Eindruck, den der Platz vermittelt, kaum mehr los. Alle Vorurteile, das Ruhrgebiet sei grau und hässlich, bestätigen sich hier. Wer den Platz gesehen hat, will eigentlich nur eines, schnell wieder weg.

So wie auf dem August-Bebel-Platz sieht es zum Glück nicht überall in Bochum und dem Ruhrgebiet aus, doch leider noch an viel zu vielen Straßen und Plätzen.

Vier Faktoren bestimmen ein attraktives Stadt- und Straßenbild

Vier Faktoren sind für ein attraktives Stadt- und Straßenbild entscheidend. Straßen und Plätze sollten sauber, ordentlich, gut gepflegt und ansehnlich gestaltet sein. Dabei bedingen alle vier Faktoren einander. Ein baulich trostlos gestalteter Platz, der von der Stadt nicht gepflegt und ordentlich Instand gehalten wird, wird von den Bewohner*innen auch nicht sauber gehalten. Gibt sich die Stadt keine Mühe bei der Gestaltung von Plätzen und deren Pflege, ist nicht zu erwarten, dass sich die Menschen Mühe geben, sie sauber zu halten. Also sind überquellende Müllcontainer, wild abgestellte Müllsäcke und achtlos weggeworfener Müll besonders auf lieblos gestalteten und herunter gekommenen Plätzen und Straßen zu beobachten.

Um ein attraktives Stadtbild zu erreichen, reicht es nicht nur den Müll öfter zu beseitigen oder Plätze mit neuen Mülleimern und neu bepflanzten Beeten kurzfristig aufzuhübschen. Solche rein kosmetischen Maßnahmen haben keine dauerhafte Wirkung, schon nach wenigen Monaten, sieht alles wieder aus wie vorher. Nachhaltig wirken nur durchgreifende Maßnahmen, die dauerhafte Verbesserungen hinsichtlich aller vier Faktoren bewirken.

Ansehnliche bauliche Gestaltung – Die Attraktivität von Plätzen und Straßen wird besonders durch die Gestaltung des Straßen- bzw. Platzraums und der anliegenden Gebäude bestimmt. Bausünden, wie sie zum Beispiel rund um das alte Rathaus in Wattenscheid zu sehen sind, wirken sich nachhaltig negativ auf das Stadtbild aus. Daher sollte die Stadt bei Eigentümer*innen von Immobilien, die das Stadtbild besonders negativ beeinträchtigen, gezielt auf eine positive Umgestaltung der Gebäude hinwirken.

Trostlose Gestaltungen von Plätzen und Straßen müssen in gleicher Weise angegangen werden. Straßen bestehen heute nicht mehr nur aus gepflasterten Bürgersteigen und einer asphaltierten Fahrbahn mit Stellplätzen an beiden Seiten. Dieser Zustand entspricht nicht mehr dem Standard zeitgemäßer Straßen- und Platzgestaltung. Wohnstraßen und Plätze werden als Lebensräume für die Anwohner*innen gesehen, also z.B. auch als Treffpunkte, und Spielraum für Kinder und nicht mehr als bloße Verkehrsverbindungen und Abstellflächen für Autos. Diesen geänderten Zielen der Stadtgestaltung ist Rechnung zu tragen (Alle Wohnstraßen bis 2040 überplanen).

Gute Grün- und Straßenpflege – Bestehende Infrastruktur muss von der Stadt gepflegt und Instand gehalten werden. Billig überasphaltiertes Kopfsteinpflaster, fehlende Gehwegplatten, die durch Asphaltplacken ersetzt werden oder die notdürftige Flickschusterei bei der Ausbesserung von Schlaglöchern, dokumentieren ein mangelndes Interesse an einem attraktiven Stadtbild. Auch provisorisch auf Kosten des Gehwegs ausgeweitete Baumscheiben, weil man der hochwachsenden Wurzeln nicht mehr Herr wird, mangels regelmäßiger Grünpflege verunstaltete Baumkronen oder unbenutzte Straßenbahnschienen, die auch nach Jahrzehnten noch nicht entfernt wurden, sind in großer Zahl überwiegend in Städten zu finden, die wenig Wert auf ein attraktives Stadtbild legen.

Eine gute Grün- und Straßenpflege zur Erhaltung eines ansehnlichen baulichen Zustands von Straßen und Plätzen ist die Voraussetzung für ein dauerhaft attraktives Stadtbild. Eine ansehnliche Neugestaltung von Straßen und Plätzen hat wenig Wert, wenn von Seiten der Stadt die Bereitschaft fehlt, diese ordnungsgemäß Instand zu halten und gut zu pflegen.

Ordnung des Verkehrs – Einen besonderen Einfluss auf die Attraktivität des Stadtbildes hat auch die Ordnung des Verkehrs. Eine Stadt, in der wild Gehwege, Plätze und Kreuzungen zu geparkt werden, wird als schlecht organisiert wahrgenommen. Ein unkontrolliertes Parkchaos erweckt den Eindruck, die Verkehrsüberwachung sei nicht in der Lage, den Verkehr vernünftig zu ordnen oder lege auf Ordnung in den Straßen keinen Wert.

Parken sollte in Wohngebieten nur auf ausdrücklich ausgewiesenen und markierten Stellplätzen möglich sein, grundsätzlich nicht auf Gehwegen, weder legal noch toleriert durch die Verkehrsüberwachung. Um Wohnstraßen von parkenden Autos zu entlasten, sind Quartiersparkhäuser in den Wohnquartieren eine bewährte Lösung.

Zudem sollten Stellplätze in Wohnstraßen Anwohner*innen vorbehalten sein. Dabei sollten die Kosten für entsprechende Parkausweise, die Kosten decken, die der Stadt für den Bau und die Unterhaltung der Stellplätze entstehen. Schließlich muss die Verkehrsüberwachung dafür Sorge tragen, dass Falschparken durch nicht berechtigte Fahrzeuge und außerhalb der ausgewiesenen Stellplätze konsequent unterbunden wird.

Sauberkeit – Die wichtigste Voraussetzung für eine saubere Stadt ist eine ansehnliche Straßen- und Platzgestaltung, eine funktionierende Pflege und Instandhaltung sowie ein geordneter ruhender Verkehr. Die Hemmungen Plätze und Straßen, die als attraktiv und lebenswert wahrgenommen werden, zu vermüllen sind ungleich größer als auf solchen Müll zu hinterlassen, die wenig ansehnlich und heruntergekommen sind.

Gegen Müll, der trotz allem noch auf Straßen und Plätzen hinterlassen wird, sind so genannte Kümmerer*innen eine wirksame Gegenmaßnahme (Kümmerer mit E-Lastenrädern). Kümmerer*innen können regelmäßig mit dem Lastenrad durch die Wohnviertel fahren um Abfall von der Straße aufsammeln und übervolle Abfallbehälter leeren. Darüber hinaus können die Kümmer*innen Missstände, wie kaputte Bänke, defekte Straßenlaternen, abgeknickte Äste oder reparaturbedürftiges Gehwegpflaster aufnehmen, um diese den zuständigen Stadtbeschäftigten zu melden, damit diese schnellst möglich abgestellt werden können. Dazu halten die Kümmerer*innen den Kontakt zu den Anwohner*innen ihres Reviers. Diese können sich mit Mängelmeldungen an sie wenden oder nachfragen, wann z.B. mit der Beseitigung von bereits gemeldeten Mängeln zu rechnen ist.

Fazit

Für ein attraktives Stadtbild müssen also die Straßen und Plätze der Stadt ansehnlich gestaltet, ordentlich, gut gepflegt und sauber sein. Es reicht nicht, wenn sie ansehnlich gestaltet sind, dann aber nicht gepflegt und sauber gehalten werden. Ebenso bringt es nichts, nur zu versuchen unansehnliche und baulich heruntergekommen Straßen und Plätze sauber zu halten, denn am schlechten optischen Eindruck ändert sich dadurch wenig.

Nur wenn in allen vier Bereichen eine hohe Qualität erreicht wird, wird das Straßen- und Stadtbild als besonders attraktiv und lebenswert wahrgenommen. Ein durchweg attraktives Straßen- und Stadtbild ist wiederum Voraussetzung für ein positives Stadtimage. Wichtig also, dass die Stadt sich das Ziel setzt, Straßen und Plätze, die das Stadtbild negativ beeinflussen, zu identifizieren um sie dann zu überplanen und in einen ansprechenden Zustand zu versetzen.

20 Jun

Mehr Stadtstraßen mit Tempo 30

In Bochum gilt bisher in Wohngebieten Tempo 30, sonst auf den Straßen des Vorbehaltsnetzes 50 km/h. Mit einer neuen Kategorisierung der innerstädtischen Straßen könnte der Verkehrsfluss erhöht, der Verkehrslärm gemindert und könnten mehr Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Im Ergebnis ließe sich die Zahl der Unfälle reduzieren und die Wohnqualität deutlich erhöhen.

Bisher sind nur die Wohngebiete der Stadt als Tempo-30-Zonen ausgeschildert und auf den Straßen des Vorbehaltsnetzes darf 50 km/h gefahren werden, außer in Bereichen von Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen u.ä., an Gefahrenstellen wie zum Schutz von Anwohnern vor Lärm oder Luftverschmutzung.

Die bisherige Einordnung der Straßen hat sich nicht bewährt

Das führt zu unbefriedigenden Ergebnissen. Auf Straßen, die eigentlich Wohnstraßen sind, wie der Friederikastraße darf zum Leidwesen der Anwohner teilweise 50 km/h gefahren werden, weil diese zum Vorbehaltsstraßennetz gezählt wird. Auf dem Dahlacker bzw. An der Riemkerstraße wechseln aufgrund von verschiedenen sozialen Einrichtungen ständig kurze Abschnitte mit Tempo 30 mit solchen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h ab. Die Straße kann jedoch nicht durchgängig mit Tempo 30 ausgeschildert werden, da auch sie zum Vorbehaltsnetz zählt.

Um solche Ungereimtheiten im Vorbehaltsnetz auszuräumen, soll dieses schon seit Jahren überarbeitet werden. Die letzte grundlegende Überarbeitung des Vorbehaltsnetzes datiert aus 2011 (Straßen in Bochum). Im Zuge der Überarbeitung stellt sich die Frage, ob eine Unterteilung aller Straßen in nur zwei Kategorien (Wohnstraßen und Vorbehaltsstraßen) noch zeitgemäß ist.

Eine gute Wohnsituation sollte Vorrang vor den Bedürfnissen des Verkehrs haben

In den Niederlanden hat sich eine Unterteilung der Stadtstraßen in drei Kategorien bewährt. Diese differenziertere Einteilung wird den Anforderungen, die an Straßen gestellt werden, deutlich gerechter. Ausgangspunkt für die Kategorisierung ist im Nachbarland zudem nicht allein die Verkehrsfunktion, sondern primär die Bedeutung der Straße für die Anwohner (The Ugly, Dangerous, and Inefficient Stroads found all over the US & Canada).

Auch in Bochum zeigt sich an vielen Hauptverkehrsstraßen, wie sich die negativen Folgen des übermäßigen Verkehrs sehr negativ auf die angrenzende Wohnbebauung auswirken. Schwer sanierungsbedürftige bis verwahrloste Gebäude sind besonders an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung, viel Lärm, Luftverschmutzung und einem trostlosen Straßenbild zu beobachten. An diesen Straßen nimmt die Zahl solcher Missstände zudem in der Regel seit Jahren zu (Trading-Down-Effekt). Die niedrigen Mieten, die aufgrund der schlechten Wohnbedingungen an diesen Straßen erzielt werden, reichen regelmäßig nicht mehr aus, um die Gebäude ordnungsgemäß Instand zu halten und Modernisierungen zu finanzieren, um den üblichen Wohn- und Energiestandard zu halten.

Insbesondere bei diesen Straßen sollte der Wohnsituation gegenüber den Bedürfnissen des Verkehrs Vorrang eingeräumt werden, um den beschriebenen Trading-Down-Effekt zu stoppen und umzukehren.

Drei Kategorien von innerstädtischen Straßen

Es bietet sich daher für die Zukunft eine Kategorisierung der innerstädtischen Straßen in drei statt zwei Kategorien an:

Man unterscheidet in Schnellstraßen, mit denen man in kurzer Zeit von einem Ort zum anderen kommen soll. An diesen Straßen wohnt niemand, es gibt keine Zu- und Abfahrten zu Wohnhäusern und Gewerbebetrieben. Ebenso darf an den Straßen nicht geparkt werden. Sie dienen allen dem schnellen Fahren von einem Ort zum anderen. Schnellstraßen können auch mehrspurig ausgebaut sein und bedürfen immer baulich abgetrennter Radwege (Protected Bikelanes). Entsprechend können sie mit Tempo 50 oder sogar höher ausgeschildert werden.

Stadtstraßen sind Durchgangstraßen, die für den innerstädtischen Verkehr erforderlich sind, der von einem Stadtteil zum anderen fließt. Diese Straßen werden von Wohngebäuden gesäumt, am Straßenrand wird auf Parkstreifen geparkt, von den Straßen gehen zahlreiche Grundstücksein- und -ausfahrten ab.

Auch an diesen Straßen sollte ein komfortables Wohnen möglich sein. Durch negative Folgen des Verkehrs verursachte Trading-Down-Prozesse sollten vermieden werden. Gleichzeitig müssen diese Straßen ihre Verkehrsfunktion als Verbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen weiterhin erfüllen und Staus vermieden werden. Entsprechend ist es erforderlich, Stadtstraßen so zu gestalten, dass der Verkehrsfluss hoch, Verkehrslärm und Luftverschmutzung möglichst niedrig und eine Querung der Straßen für zu Fuß Gehende leicht und an vielen Stellen problemlos möglich ist.

Um eine hohe Wohnqualität zu gewährleisten, ist es sinnvoll, dass solche Straßen über nicht mehr als zwei Fahrspuren für den motorisierten privaten Verkehr verfügen und konsequent mit Tempo 30 beschildert werden. Diese Bauweise ermöglicht in kurzen Abständen die Einrichtung von Zebrastreifen für die bessere Querung durch den Fußverkehr.

Zur Erhöhung des Verkehrsflusses sollten an diesen Straßen Kreuzungen bevorzugt als Kreisverkehre und nicht als Ampelkreuzungen gebaut werden. Von diesen Straßen abgehende Wohnstraßen in Wohngebiete sollten über durchgehende Gehwege geführt, auf denen nicht das Auto, sondern die zu Fuß Gehenden Vorrang haben (The Dutch Solution for Safer Sidewalks – Continuous Sidewalks).

Radwege sind an solchen Tempo-30-Straßen nur bei hohen Verkehrsbelastungen erforderlich, wenn der Radverkehr sonst den Fluss des motorisierten Verkehrs erheblich behindern würde.

Wohnstraßen sind Straßen, die nicht dem Durchgangsverkehr, sondern ausschließlich der Erschließung von Wohngebieten dienen. Es ist also jeder private Durchgangsverkehr durch eine entsprechende Verkehrsführung zu vermeiden, nur Anwohner und Anlieger sollen Wohnstraßen zum Erreichen der Wohngebiete nutzen.

In Wohnstraßen ist die Anlage eigener Radwege nicht erforderlich, die von den Anwohner*innen nutzbaren Stellplätze sollten ausnahmslos vormarkiert sein. Außerhalb abmarkierter Stellplätze ist Parken nicht gestattet. Ein Parken auf dem Gehweg sollte nicht erlaubt und konsequent unterbunden werden.

Die Geschwindigkeit sollte auf maximal 30 km/h begrenzt werden. Wohnstraßen können sowohl als Tempo-20/30-Zonen, aber auch als Fahrradstraßen oder Spielstraßen ausgeführt werden. Um die Wohn- und Lebensqualität in den Wohnstraßen zu erhöhen, sollten diese sukzessive überplant werden und eine Gestaltung mit viel Grün erhalten, bei der eine Nutzung der Straßenflächen durch Menschen gegenüber der durch Autos favorisiert wird (Alle Wohnstraßen bis 2040 überplanen).

Wer übernimmt Sanierungs- und Modernisierungskosten von Stadtstraßen?

Die dargestellte Kategorisierung hat zur Folge, dass alle Straßen, die als Wohn- oder Stadtstraßen einkategorisiert werden, aus dem städtischen Vorbehaltsnetz genommen werden müssten, weil die Wohnqualität an diesen Straßen letztlich höher zu bewerten ist, als ihre Verkehrsfunktion.

Das wäre allerdings mit einem Kostennachteil für die Anwohner*innen verbunden. Denn bei Straßen des Vorbehaltsnetzes beteiligt sich das Land an den Sanierungs- und Modernisierungskosten der Straßen, bei Wohn- und Stadtstraßen hingegen nicht.

Also müsste im Falle von Stadtstraßen die Stadt einspringen, denn diese Straßen erfüllen eine wichtige Verkehrsfunktion für alle Einwohner*innen. Damit für die Anwohner*innen keine Kostennachteile entstehen, wäre es konsequent, dass die Stadt einen Teil der entsprechenden Kosten übernimmt, wie es bisher das Land tut.

Für die Stadt ergibt sich durch die neue Kategorisierung im Gegenzug auch ein finanzieller Gewinn. Trading-Down-Effekte an Stadtstraßen könnten gestoppt werden, das Leben an Stadtstraßen würde wieder attraktiver, teure städtische Maßnahmenpakete, um den heute an Stadtstraßen zu beobachtenden Sanierungsstau an vielen Gebäuden mit finanziellen Anreizen aus der Stadtkasse beheben, wären nicht mehr erforderlich.

Ziele der neuen Straßenkategorisierung

Hauptziel der neuen Straßenkategorisierung ist die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt zu erhöhen. Dazu werden insbesondere folgende Unterziele verfolgt:

Der Durchgangsverkehr durch Wohngebiete wird beendet. Die Straßen der Wohngebiete sollen nur noch von Anwohner- oder Anliegern befahren und vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Nur Straßen, über die Durchgangsverkehr durch Wohngebiete fließen muss, da Alternativen fehlen, werden als solche einkategorisiert.

Die Geschwindigkeit im Stadtverkehr wird gesenkt und der Verkehrsfluss erhöht. Durch die Angleichung der Geschwindigkeiten von Auto-, Rad und Fußverkehr kommt es zu weniger Konflikten zwischen den Verkehrsmitteln und damit zu niedrigeren Unfallzahlen. Das Ziel sollte die Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten pro Jahr auf null sein (Vision Zero).

Je nach Kategorie, der eine Straße zugeordnet ist, gibt es klare bauliche Vorgaben. Je nach Kategorie, der eine Straße zugewiesen wird, bestimmt sich, wie Radwege, Fußgängerüberwege und Kreuzungen anzulegen sind. Bereits durch die bauliche Gestaltung ist wiederum für die Verkehrsteilnehmer*innen erkennbar, welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der jeweiligen Straße gilt.

Dem Fußverkehr wird mehr Raum zugestanden. Durchgangsstraßen erhalten mehr Querungen und werden durch Zebrastreifen und durchgehende Gehwege an Straßen zu Wohngebieten bevorrechtigt. Parken auf Gehwegen wird konsequent unterbunden.

Ziel ist ein nachvollziehbares und geordnetes Straßen- und Stadtbild. Die negativen Auswirkungen von unkontrolliertem fließendem wie ruhender Verkehr werden beseitigt. Die zu beachtenden Verkehrsregeln auf den Straßen der entsprechenden Kategorie sind überall gleich, schnell verständlich und leicht einzuhalten.

Im Ergebnis steht eine deutliche Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität teilweise geringfügig längeren Fahrtzeiten von Autofahrenden im innerstädtischen Stadtverkehr entgegen. Die neue Kategorisierung erfüllt die Forderung der WHO, da wo Menschen an Straßen wohnen, die Geschwindigkeiten auf maximal 30 km/h zu senken (Menschenleben retten: WHO verlangt Tempo 30 in Städten).

Zudem wird der Stadtverkehr durch die veränderten Regelungen und Gestaltungen aufgrund der neuen Kategorisierung insgesamt stressfreier abgewickelt und hat weniger Unfälle zur Folge. Unterm Strich gewinnt die Stadt an Attraktivität. Somit erscheint es sinnvoll der von der Stadt Bochum angedachten Überarbeitung des Vorbehaltsnetzes eine neue Kategorisierung der Stadtstraßen zugrunde zu legen.

Wie könnten die Straßen zukünftig einkategorisiert werden?

Folgende Abbildung zeigt, wie die Straßen der Stadt zukünftig nach der beschriebenen Systematik einkategorisiert werden könnten (rot: Schnellstraßen, gelb: Stadtstraßen und Wohnstraßen).

Beispiel für Vorbehaltsnetz, aufgrund neuer Kategorisierung der innerstädtischen Straßen

Welcher Straße welche Kategorie zugewiesen wird, entscheidet am Ende nach einer ausführlichen politischen Diskussion der Stadtrat. Zunächst wichtig, dass die grundlegende Überarbeitung des Vorbehaltsnetzes zügig angegangen wird.

20 Sep

Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken

In Quartiersparkhäusern kann man Fahrzeuge platzsparend zentral da abstellen, wo sie nicht stören und gewinnt im Viertel so Flächen für wichtigere Nutzungen. Aber ein Quartiersparkhaus kann man nicht nur als Parkhaus nutzen, es kann um viele weitere Nutzungen ergänzt werden.

Ein großer Teil städtischer Flächen wird zugeparkt. Dabei fehlt an vielen Orten in der Stadt Platz zum Leben, Verweilen, Bewegen und Spielen, für Radwege, Grünflächen und andere Nutzungen. Leblose Autos, die häufig 23 Stunden am Tag nicht bewegt werde, belegen diese wertvollen Flächen. Es wäre somit besser, die Autos platzsparend und zentral in einem Parkhaus zu konzentrieren um die Parkplätze für sinnvollere Nutzungen zu gewinnen. Das dafür benötigte Quartiersparkhaus kann auch als Mobiltätshub für andere Formen der Mobilität, u.a. als Car-Sharing-Hub, oder Radstation dienen. Auch können Flächen im Parkhaus sowie das Dach auch für andere Dinge genutzt werden, als für das Abstellen von Fahrzeugen.

Die STADTGESTALTER haben daher das Konzept “Quartiersparkhäuser plus+” entwickelt, um aufzuzeigen, das Quartiersparkhäuser neben dem Parken vielfältige weitere Nutzungsmöglichkeiten bieten können. Zur Veranschaulichung des Konzeptes haben die STADTGESTALTER für das Gelände des Ascheplatzes an der Glücksburger Straße im Kirchviertel Bochum beispielhaft ein solches Quratierparkhaus entwickelt.

Das Prinzip Quartiersparkhaus plus+

Ruhender Verkehr blockiert Straßen und Gehwege. Um dem entgegenzuwirken, können multifunktional genutzte Quartiersparkhäuser Abhilfe schaffen. Denn das Quartiersparkhaus plus+ erfüllt gleich mehrere Funktionen: Vorrangig dient es dem sicheren Abstellen von PKWs, Fahrrädern und E-Bikes, wird allerdings noch durch weitere Features, wie z.B. Car-Sharing Angeboten, Elektro-Ladestationen und einer Repair-Station ergänzt.

Auf dem Dach entstehen öffentlich zugängliche Flächen, die je nach Standort und Bedarf als Spiel­ oder Sportplatz, Erholungsfläche oder Marktplatz genutzt werden können und somit einen Mehrwert für das Quartier schaffen. Zu Abendstunden kann die Fläche als Kultur- und Veranstaltungsort dienen. Gleichzeitig entsteht auf den Straßen Platz für Radwege und Grün, für Kinderspiele, Blumenbeete und Fahrradständer.

Im Inneren des Quartierparkhauses können Flächen als Räumlichkeiten für Vereine oder für öffentliche Räume zur Begegnung und zum Austausch der Bewohner des Stadtquartiers genutzt werden. Dort können dann Veranstaltungen von und für die Bewohner des Quartiers stattfinden, Workshops, Kaffee trinken für Senioren, Jugendtreff, Infoveranstaltungen der Stadt oder von Bürgerinitiativen und ähnliches mehr.

Beispiel Quartiersparkhaus Glücksburger Straße im Kirchviertel

Im Kirchviertel an der Glücksburger Straße, gegenüber den Hausnummern 14-22 befindet sich heute ein Aschenplatz, der eher unregelmäßig genutzt wird (Lageplan). Diese Fläche böte sich für die Errichtung eines Quartiersparkhaus an, dass die Fahrzeuge aufnimmt, die heute in der Umgebung abgestellt werden, da viele Anwohner keine eigenen Garagen oder Parkplätze besitzen.

Über zwei Parketagen könnte auf dem Dach des Parkhauses ein neuer Sportplatz entstehen (Geschossplan QuartiersparkhausIsometrie), der wiederum auch zum Fußballspielen genutzt werden kann, für die STADTGESTALTER aber primär eine Nutzung als Hockeyfeld vorschlagen, denn den Hockeyspielern fehlt bisher in Bochum ein guter Platz. Im Quartiersparkhaus könnten für den Hockeyverein auch die erforderlichen Räumlichkeiten (Sanitäranlagen, Club- und Abstellräume) entstehen.

Ein großer Vorteil des Geländes an der Glücksburger Straße ist die dortige Gefällelage. Der Platz auf dem Dach des Parkhauses läge auf derselben Ebene wie die Glücksburger Straße und wäre von dort barrierefrei zu erreichen, die beiden fast unsichtbar Parkebenen darunter. Die Dachfläche des Quartiersparkhauses könnte alternativ auch anders genutzt werden, zum Beispiel für den Markt- und Veranstaltungsplatz oder als Spiel- und Sportfläche.

Mit dem Quartiersparkhaus würden die PKW-Stellplätze, insbesondere von der Mark- und Glücksburger Straße, in das Parkgebäude verlegt. An den Straßen entstünde Platz für breitere Gehwege, Radwege und mehr Grünflächen, so dass sich die Aufenthalts- und Lebensqualität im Viertel deutlich erhöhen würde.

Ein Parkhaus – sieben unterschiedliche Nutzungen

Das Quartiersparkhaus im Kirchviertel ließe sieben verschiedene Nutzungen zu:

Module Quartiersparkhaus
Module Quartiersparkhaus plus+

1 Multifunktionsfläche – Um die vorhandene Dachfläche optimal auszunutzen, kann hier öffentlich zugänglicher Raum für Sport und Erholung entstehen, ein Marktplatz oder eine Tauschbörse. Zu den weniger frequentierten Abendzeiten lässt sich der Ort als Kultur- und Veranstaltungsfläche nutzen.

2 Mietflächen – In diesen Bereichen können sich z.B. Vereinsheime, Schankwirtschaften, Cafes oder lndoor-Sportstätten ansiedeln oder Kulturträger wie Vereine und Initiativen Räume anmieten.

3 Fahrradstellplätze und Ladestationen – Zur Umsetzung der Verkehrswende werden zukünftig sowohl sichere Fahrradstellplätze, als auch Ladestellen für E-Bikes nötig sein.

4 Repair-Station – Als Ergänzung zu den Fahrradstellplätzen werden hier Ersatzteile und Reperaturwerkzeug zur Verfügung gestellt.

5 Quartiersparken Im Untergeschoss sollen die Quartiersbewohner ihre Fahrzeuge sicher abstellen können. Dadurch wird der ruhende Verkehr auf den Straßen minimiert und der Platz kann für Bäume, Beete, Fahrradständer und Kinderspiele genutzt werden.

Car-Sharing – Flexible Share-Modelle gewinnen in Zukunft immer mehr an Bedeutung.
Im Quartiersparkhaus soll ein Bereich für Car-Sharing
freigehalten werden.

6 Begrünte Fassade – Eine Fassadenbegrünung wertet das Gebäude und seine Umgebung optisch auf und trägt außerdem zur C02-Reduktion bei.

7 Solar(PV)-Dach – Ein Vordach, das gleichzeitig als Sonnen- und Regenschutz dient, kann außerdem durch die Ausstattung mit PV-Anlagen das Parkhaus mit Strom versorgen. Alternativ könnte Solarthermie bei Vereinsnutzung die Duschen mit Warmwasser versorgen.

Nutzung Stellplätze im Quartiersparkhaus

Der wesentliche Teil der Stellplätze im Parkhaus sollte für das Parken der in direkter Nähe wohnenden Anwohner genutzt werden. Menschen, die in der Nachbarschaft zum Quartiersparkhaus wohnen sind berechtigt dort Stellplätze anzumieten. Mit Eröffnung des Parkhauses werden die Stellplätze in der Umgebung reduziert, um dort andere Nutzungen zu ermöglichen. Die verbleibenden Stellplätze an den Straßen werden ebenfalls in Anwohnerparkplätze umgewandelt, die nur von Anwohnern mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden können. Wer kein Anwohner ist, aber trotzdem auf diesen Stellflächen sein Auto abstellen möchte, kann dies nur für eine erhöhte Parkgebühr tun, deren Höhe dazu führt, dass die Stellplätze, von Auswärtigen allenfalls zum Kurzzeitparken genutzt werden.

Ein Teil der Stellplätze kann gegebenenfalls auch für Anreisende zu Spielen der Sportvereine genutzt werden, deren Plätze sich am oder auf dem Quartiersparkhaus befinden.

Das Quartiersparkhaus entspannt damit die Parksituation im gesamten Viertel.

Ein Quartiersparkhaus für jedes Viertel mit angespannter Parksituation

Die STADTGESTALTER haben schon für viele Quartiere und Stadtviertel Quartiersparkhäusr vorgeschlagen, u.a. für die Gegend um die Rottstraße, Günnigfeld oder das Ehrenfeld.

In allen Stadtvierteln, in denen in Bochum und Wattenscheid eine angespannte Parksituation zu verzeichnen ist und wo derzeit noch wertvolle Flächen, die besser anders zu nutzen sind mit Autos zugeparkt werden, sollte ein Quartiersparkhaus plus+ errichtet werden. Die STADTGESTALTER schlagen vor, dass die Stadt systematisch die Situation in allen Vierteln betrachtet und wenn in einem Viertel ein Handlungsbedarf erkannt wird, ein geeigneten Platz für ein Quartiersparkhaus gesucht wird, in dem dann angepasst auf die Bedürfnisse des Stadtviertels neben dem Parken weitere Nutzungsmöglichkeiten untergebracht werden.

Auf diese Weise können neben den Parkproblemen weitere Mängel und Defizite in der Struktur der Stadtviertel mit einem Quartiersparkhaus plus+ beseitigt werden.

Architektonische Entwürfe Helen Kühn & Sarah Staiger (B.Sc. Architektur)

04 Aug

Verkehrs- und Umgestaltungskonzept Bermuda3Eck

Die Interessengemeinschaft Bermuda3Eck (ISG) hat Mitte diesen Jahres ein umfangreiches Konzept zur Weiterentwicklung des Bermuda3Ecks vorgestellt. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Streetfoodmarkt, eine Kultur- und Gastromeile an der Viktoriastraße und eine Seilbahnlinie zwischen Ruhr-Universität und 3Eck (Konzept der ISG Bermuda3Eck).. Das Bermuda3eck befindet sich in einem ständigen Wandel und möchte auch für die Zukunft seine Stellung als das Ausgehviertel des Ruhrgebiets sichern.

Gleichzeitig will die Stadt mit Hilfe des Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt einige Baustellen im Bermuda3Eck angehen. Dabei sind u.a. Kerkwege und Viktoriastraße, aber auch die Bahnunterführung von der Hermannshöhe zur Kreuzstraße Orte, die überplant und umgestaltet werden sollen.

Verkehrs- und Gestaltungskonzept Bermuda3Eck der STADTGESTALTER

Ausgehend von diesen Eckpunkten legen die STADTGESTALTER nun erste Vorschläge für das Bermuda3Eck vor, die zeigen wie einige der von der ISG angestrebten Änderungen umgesetzt werden könnten (Verkehrs- und Gestaltungskonzept Bermuda3Eck, STADTGESTALTER). Insbesondere haben die STADTGESTALTER ein Verkehrskonzept entwickelt, das Flächen schafft, um im 3Eck zusätzliche Nutzungen zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist durch eine Reduzierung des Verkehrs die Attraktivität sowie Flair und Ambiente im Bermuda3Eck zu erhöhen.

Im Einzelnen schlagen die STADTGESTALTER folgende Maßnahmen vor: Weiterlesen

06 Jul

Rottstraße könnte Streetpark werden

Die Rottstraße ist heute einer der trostlosesten Straßen in ganz Bochum. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK) soll sie neu gestaltet werden. Die STADTGESTALTER legen einen ersten Vorschlag dazu vor (Plan zu Streetpark-Vorschlag).

Rottstraße wird für den Autoverkehr nicht benötigt

Bisher wird die Rottstraße als Abkürzung von der Alleestraße zum Innenstadtring benutzt. Allerdings gibt es eigentlich keinen Grund warum der Verkehr nicht weiter auf der Alleestraße bis zum Ring laufen sollte, statt die letzten 300 m über die Rottstraße zu fließen. Bei entsprechend ausgebauten Rechtsabbiegefahrspuren von der Alleestraße zum Ring inklusive verbesserter Ampelschaltung könnte der Verkehr auch bis zum Innenstadtring auf dieser Straße bleiben.

Damit bestünde die Möglichkeit die Rottstraße vom Verkehr zu entlasten. Die STADTGESTALTER hatten bereits vorgeschlagen über die Rottstraße den Radschnellweg (RS1) zum Südring zu führen (Radschnellweg über Rottstraße und Südring vom 08.09.18), jetzt legen sie einen Entwurf zur Neugestaltung für die Rottstraße vor.

Von der Straße zum grünen Streetpark

Die Grundidee: Die Rottstraße soll zu einem grünen Streetpark umgestaltet werden, der den Westpark mit der Innenstadt verbindet. Der Park soll so gestaltet werden, dass er zu einem Treffpunkt und Spielort für junge Menschen wird (Plan zu Streetpark-Vorschlag). Weiterlesen

15 Jun

Handyparken und Blaue (Park-)Zonen

Parken ist zuweilen in der Stadt ein Ärgernis. Bewohner finden in ihrem Wohnviertel keinen Parkplatz, Einwohner sind vom Parksuchverkehr genervt, Fußgänger werden auf den Bürgersteigen von parkenden Autos behindert.

Viele dieser Missstände ließen sich durch ein städtisches Parkraumkonzept beheben. Doch ein solches ist bisher leider nicht in Sicht. Seit 2013 wartet die Politik auf das für die Bochumer Innenstadt angekündigte Konzept. Trotz diverser Anfragen ist eine Vorlage in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten..

Die STADTGESTALTER sind bei der Suche nach Lösungen für die bestehenden Missstände auf zwei Ideen gestoßen, mit denen auch in Bochum und Wattenscheid das Parken einfacher, komfortabler und kostengünstiger organisiert werden könnte: Zum einen mit Handyparking und zum anderen mit der Einführungen von Blauen (Park-)Zonen.

Parken mit dem Handy – Handparking

Beim Handyparking kann die Parkzeit, nachdem das Auto auf einer kostenflichtigen Parkfläche abgestellt wurde, über das Handy gestartet werden, entweder mit einem Anruf, einer SMS oder über eine App. Wenn der Parkplatz wieder verlassen wird, kann auf gleichem Weg die Parkzeit beendet werden. Einmal im Monat werden die aufgelaufenen Parkgebühren vom Konto oder über ein anderes Bezahlsytem (z.B. per Kreditkarte oder Paypal ) abgebucht. Parkscheinautomaten oder Parkuhren werden überflüssig (Wie funktioniert Handyparken?, Beispiel ParkNow). Weiterlesen

11 Mrz

Nutzloser P+R-Platz für 13 Mio.

Rückblende 2016: Auf dem P+R-Platz auf dem Gelände des ehemaligen Möbelhauses Unger an der A43/ Herner Straße verlieren sich bei Zählungen der Stadt nur 25-30 Fahrzeuge (Mitteilung 20152247). Der Platz ist fast leer. 17 Monate lang nutzt den P+R mit eigentlich 220 Stellplätzen kaum jemand.

Foto: Sebastian Ballard

Trotzdem die U35 vom P+R-Platz in die Innenstadt in der Hauptverkehrszeit aller 6 Minuten pendelt, war der Parkplatz unattraktiv. Es fehlt in der Innenstadt nicht an günstigen Parkplätzen. Es gibt keinen Grund für Shoppingbegeisterte oder Berufspendler mit dem Auto zu einer U35-Haltestelle zu fahren, dort zu parken und dann mit der Stadtbahn in die Fußgängerzone oder zur Arbeitsstelle zu fahren.

Am Ende war der P+R-Platz leider ein Flopp. Folgerichtig stellte die Stadt das Experiment Ende Februar 2016 ein.

Kosten des P+R-Platz wurden nicht bei Kostenkalkulation für die U35-Verlängerung berücksichtigt

Die Stadt Bochum ist allerdings nicht dafür bekannt aus Fehlern zu lernen. Also plant die Verwaltung nun einen neuen P+R-Platz, diesmal ein paar Anschlussstellen weiter südlich, ebenfalls an der A43. Die Anbindung soll wieder mit der U35 erfolgen, diesmal allerdings im 12-Minuten-Takt (Mitteilung 20161239). Das Ziel ist das gleiche, Innenstadtbesucher und Berufstätige sollen bis zum P+R fahren und dann auf die U35 wechseln, um damit in die Fußgängerzone oder zur Arbeitsstelle zu fahren.

Kostenkalkulation für P+R-Haltestelle

Diesmal ist der Bau eines ganz neuen P+R-Platzes geplant. Dazu soll das Landschaftsschutzgebiet zwischen Tierheim und A43 großzügig asphaltiert werden. Der von der Stadt beauftragte Gutachter schlägt 805 Stellplätze vor, jeder für 5.000 Euro (Auszug Gutachten). Zu den 4 Mio. für die Stellplätze kommt ein Umbau der Universitätsstraße inklusive neuer Ampelanlage für Auf- und Abfahrt zum P+R und eine umfangreiche Beschilderung. Im Rahmen der Verlängerung der U35 setzt die Stadt weiterhin 8,75 Mio. Baukosten für die neue Haltestelle an, deren Bau exklusiv für den P+R-Platz erforderlich ist (Kalkulation gemäß Gutachten). Insgesamt sollen also deutlich über 13 Mio. Euro in den P+R-Platz fließen. Weiterlesen