10 Mrz

In welchem Ausmaß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Viele fühlen sich von Verkehrslärm, Stau oder zugeparkten Geh- und Radwegen genervt. Zu viel Autoverkehr in der Stadt macht diese unattraktiv. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr nützlich und unverzichtbar. Das Problem ist der übermäßige Verkehr. Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich?

Eine Stadt ist zum Wohnen und Leben da, Verkehr in der Stadt ist aber notwendig, um sich in der Stadt zu bewegen, sollte jedoch nicht zur Belastung der Einwohner*innen werden. Zu viel Autoverkehr schadet der Stadt.

Folgen von übermäßigem Verkehr

Die Folgen von übermäßigem Autoverkehr sind vielfältig und beeinträchtigen die Lebens- und Wohnqualität in einer Stadt in vielerlei Hinsicht. Anwohnerinnen von Hauptverkehrsstraßen sind Lärm und Luftverschmutzung ausgesetzt. Zu viel Verkehr verhindert direkte und schnelle Straßenquerungen. Der Verkehr führt zu Trading-Down-Effekten an Hauptverkehrsstraßen. Immobilien lassen sich schwer vermieten, die Mieteinnahmen reichen nicht aus, um die Gebäude Instand zu halten und zu sanieren. Es kommt zu sichtbarem Sanierungsstau bis Verfall. Für Vermieterinnen hat der Verkehr gravierende Mietpreisverluste zur Folge.

Aber auch Menschen, die andere Verkehrsmittel benutzen werden schwer beeinträchtigt. Geh- und Radwege werden zugeparkt, auch Kreuzungen, Grünflächen und anders mehr. Es fehlen Radwege, weil der Autoverkehr den nötigen Raum dafür beansprucht. Der ÖPNV wird behindert, Bus und Bahn stehen im Autostau oder werden durch Falschparkende an der Weiterfahrt gehindert. Auch behindert der Autoverkehr sich selbst. Notwendiger Verkehr zur Arbeit, zu Anlieferung oder Handwerkerverkehr bleibt im übermäßigen Verkehr stecken, weil manche auch für den Weg zum Fitnessstudio oder dem Kleingartenverein noch unbedingt das Auto nehmen müssen.

Zudem bedeutet übermäßiger Autoverkehr für die Stadt überhöhte finanzielle Belastungen. Denn die Autofahrenden zahlen nur 40-60% der Kosten, die das Autofahren tatsächlich verursacht (Studie: Straßenverkehr deckt Kostenbedarf nur zu 36 Prozent). Wissenschaftliche Studien zeigen, die Subventionen liegen in Städten im Schnitt beim Dreifachen von dem, mit dem Bus und Bahn bezuschusst werden (Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV).

Der Verlust der BOGESTRA, des Nahverkehrsunternehmens von Gelsenkirchen und Bochum, liegt bei rund 90 Mio. Euro im Jahr. Die Subventionen des Autoverkehrs lägen rein rechnerisch also für beide Städte zusammen bei schätzungsweise 270 Mio., Umgerechnet auf Bochum, dass fast 73% der Anteile des Nahverkehrsunternehmens hält, ergeben sich somit 197 Mio. Euro pro Jahr. So kostet allein das kostenfreie Anwohnerparken die Stadt über 20 Mio. Im Jahr. Dazu kommt die Subvention der städtischen Parkhäuser (Parkhäuser verkaufen und Geld in die Innenstadt investieren). Ebenso steht den Kosten, die die Stadt für den Bau und die Erhaltung der Straßen sowie für Maßnahmen zur Lärmminderung und die Beseitigung von Umweltschäden ausgibt, kein ausreichender Finanzierungsbeitrag der Autofahrenden gegenüber.

Autoverkehr belastet also nicht nur die Bewohner*innen der Stadt, sondern auch massiv die Stadtkasse. Auf der anderen Seite ist Autoverkehr in der Stadt nötig, um die Menschen zu versorgen und sie von A nach B zu bringen, hat also auch einen erheblichen Nutzen.

Nutzen von Autoverkehr

Allerdings hat nicht jede Fahrt mit dem Auto den gleichen Nutzen. Viele Fahrten haben nur für den Fahrenden einen privaten Nutzen, für sonst aber niemanden. Handels- und Handwerks- wie öffentlicher Verkehr haben wiederum einen Nutzen für die Allgemeinheit und die Gesellschaft. Dazu gibt es Fahrten, für die könnten auch andere Verkehrsmittel verwendet werden, deren Benutzung fast ohne Belastungen für die Stadtbewohner*innen und mit kaum oder deutlich geringeren Kosten für die Stadtkasse verbunden wären, z.B. die Nutzung von Fahrrädern, den Füßen oder von Bus und Bahn.

Es gibt also einen Anteil Autoverkehr, der ist notwendig, nicht mit anderen Verkehrsmitteln sinnvoll durchführbar und nutzt der Allgemeinheit und einen anderen. der nutzt nur privat dem Fahrenden, bedeutet aber für die Stadt massive Belastungen sowohl hinsichtlich Lebensqualität wie für die Stadtfinanzen und wäre vermeidbar, weil andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten.

Ziel einer Stadt sollte also sein, den Autoverkehr auf das notwendige stadtverträgliche Maß zu reduzieren. Aktuell werden 54% der Wege in Bochum mit dem Auto zurückgelegt. In
wirtschaftlich erfolgreichen Städten sind es heute schon ein Drittel bis die Hälfte weniger. Es ist also auch in Bochum möglich den Autoverkehr deutlich zu reduzieren.

Vergleich Modal Split

Eine Stadt sollte nicht mehr Autoverkehr zulassen, als sie verträgt. Der Platz für Straßen und Parkplätze in der Stadt ist begrenzt, er kann nicht beliebig erweitert werden. Andere Nutzungen, die mehr Menschen nutzen als z.B. ein Parkplatz, müssen Vorrang haben vor einer verkehrlichen Nutzung des öffentlichen Raums. Der öffentliche Raum gehört allen Stadtbewohner*innen und muss daher auch zum Vorteil von möglichst vielen nutzbar sein.

Doch bis zu welchem Maß ist Autoverkehr stadtverträglich und ab wann wird es zu viel? Um diese Grenze zu definieren, muss man die einzelnen Bereiche des Verkehrs betrachten:

Parken – Zahl der zugelassenen Autos
In einer Stadt können nur so viele Autos zugelassen werden, wie auch Platz vorhanden ist, wo sie abgestellt werden können. Stellplätze im öffentlichen Raum sind nur da anzulegen, wo sie andere nicht behindern und die Fläche nicht besser und zum Nutzen von mehr Menschen genutzt werden kann. Auf Gehwegen sind also keine Abstellplätze auszuweisen, das Parken ist dort auch nicht zu dulden. Flächen für Wohnungen, gut gestaltete autofreie Stadtplätze oder Radwege zu nutzen ist einer Nutzung als Parkplatzfläche vorzuziehen.

Es ist also darauf zu achten, dass in einer Stadt nur so viele Autos zugelassen werden, wie Abstellplätze dafür vorhanden sind. Entsprechend muss man in asiatischen Großstädten und Metropolen die Voraussetzung, um ein Auto anschaffen und zulassen zu können, der Nachweis eines Stellplatzes. Um die Zahl der Stellplätze zu erhöhen, kann die Stadt Quartiersgaragen bauen (Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken).

Werden im mehr Autos angeschafft, ohne, dass in der Stadt die erforderlichen Abstellplätze dafür vorhanden sind, ist dies nicht stadtverträglich.

Autogröße
Um so kleiner das Fahrzeug um so stadtverträglicher ist es. Die verbrauchte Fläche ist geringer. Der Verkehr fließt besser. Das Überholen von Fahrrädern mit ausreichendem Abstand ist. Z.B. einfacher. 1,4 Menschen fahren im Durchschnitt in deutschen Autos. In vielen sitzt also nur eine Person. In den meisten Fällen ist die Nutzung eines großen Autos also gar nicht nötig. Die verstärkte Nutzung übergroßer Autos hat für die Allgemeinheit keinen Nutzen und ist nicht stadtverträglich sie schafft nur Probleme. So nimmt auch die Schwere von Unfallverletzungen mit Zunahme der Autogröße zu.

Die Stadt sollte also die Anschaffung von Kleinstfahrzeugen fördern und die Anschaffung von unnötig großen Fahrzeugen sanktionieren.

Kosten des Autoverkehrs
Die Nutzung des Autoverkehrs ist nicht stadtverträglich, wenn dadurch die Stadtkasse unnötig belastet wird. Es ist zudem nicht gerecht, wenn diejenigen, die kein oder kaum Auto fahren die Kosten des Autofahrens, die andere verursachen, durch ihre Steuern mittragen.

Die Stadt muss also dafür sorgen, dass die Nutzung des Autos so viel kostet, wie das Fahren an Kosten verursacht. Mögliche Instrumente dafür wären eine Zulassungs- und Parksteuer oder eine Citymaut. In jedem Fall sind die Kosten, die Parkplätze im öffentlichen Raum bei der Stadt verursachen, zu 100% allein von denen zu tragen, die sie nutzen.

Behinderung von Rad- und Fußverkehr
Aus der Nutzung des Autos darf keine Behinderung des Rad- und Fußverkehrs folgen. Wird dieser durch übermäßigen Autoverkehr behindert, ist dieser nicht mehr stadtverträglich. aus dem Demokratieprinzip folgt, Menschen müssen mit allen Verkehrsmittel gut und sicher durch die Stadt kommen. Dass zu viele Menschen das Auto nutzen, darf nicht zu Lasten der Menschen gehen, die zu Fuß Gehen oder das Rad nutzen möchten.

Das bedeutet es muss ein flächendeckendes und komfortables Netz an Rad- und Gehwegen geben. Der dafür nötige Platz ist unabhängig vom Autoverkehr bereit zu stellen. Die von Autos auf Hauptverkehrsstraßen zu beanspruchende Fläche kann nur so bereit sein, wie nach Abzug von den nötigen Flächen von Rad- und Fußverkehr übrigbleibt. Gegebenenfalls können keine Abstellflächen ausgewiesen werden oder ist nur das Angebot einer Fahrspur möglich. Auch muss überall eine gute Querung von Straßen möglich sein, es darf nicht zu einer sich negativ auf die Wohn- und Lebensqualität auswirkende Barrierewirkung von Straßen kommen.

Den Komfort von Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen zu Gunsten des Autoverkehrs einzuschränken, widerspricht dem Grundsatz einer stadtverträglichen Autonutzung.

Belastung für Anwohnerinnen von Straßen
Wohn- und Lebensqualität sind höher zu bewerten als der Wunsch überall durch die Stadt schnell mit dem Auto fahren zu können. Insofern die Folgen des Autoverkehr Wohn- und Lebensqualität von Menschen beeinträchtigt, die an Straßen wohnen, sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Somit bedeutet stadtverträglicher Autoverkehr auch, Wohngebiete konsequent von Durchgangsverkehr freizuhalten und Tempo 30 stadtweit dort einzuführen, wo Menschen wohnen. Auch sind in Wohngebieten, Straßen zum Nutzen und Leben der der Bewohnerinnen zu gestalten, das Bedürfnis einzelner auf der Straße direkt vor der Haustür parken zu können ist nachrangig zu behandeln.

Auch darf übermäßiger Verkehr nicht dazu führen, dass Immobilien sich nicht mehr kostendeckend vermieten lassen und Gebäude an Hauptverkehrsstraßen deswegen nicht mehr saniert und modernisiert werden können.

Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Die Bedürfnisse gesellschaftlicher Gruppen, die aufgrund Alters oder einer Behinderung nicht mit dem Auto unterwegs sein können, bedürfen besonderer Beachtung. So muss es für Kinder ab 11 Jahren möglich sein sicher und selbständig durch die Stadt und zur Schule zu Fuß oder mit dem Rad zu fahren. Für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen müssen die Wege, die sie laufen müssen, um Straßen queren zu können möglichst kurz sein und die Querungszeiten an Ampeln ausreichend lang. Auch ist Menschen, die zu Fuße gehen, bei der Überquerung von Straßen grundsätzlich durch Zebrastreifen Vorrang zu gewähren. Solange übermäßiger Autoverkehr all diese Dinge nicht zulässt, ist er nicht stadtverträglich

Umgekehrt ist für Menschen mit nachgewiesenen Mobilitätseinschränkungen, die auf ein Auto angewiesen sind, zu ermöglichen, dass sie überall gut mit dem Auto hinkommen.

Behinderung von notwendigem Autoverkehr durch unnötigen Autoverkehr
Letztlich ist es auch nicht stadtverträglich, wenn überflüssiger Autoverkehr, für den auch andere Verkehrsmittel genutzt werden könnten, den Verkehr, für den ein Auto notwendig ist, behindert und zum Beispiel Staus erzeugt, oder erforderliche Abstellflächen belegt. Will man größere Dinge transportieren oder fehlt es an einer alternativen bzw. zumutbaren ÖPNV-Verbindung, ist die Nutzung des Autos sinnvoll und muss stadtverträglich möglich sein.

Die Stadt muss also versuchen, den notwenigen Verkehr zu bevorzugen, z.B. durch Bereitstellung von Ladezonen und den übermäßigen und stadtunverträglichen Autoverkehr unattraktiv machen. Dazu ist zum einen der Ausbau von Alternativen erforderlich, insbesondere des ÖPNV- und Radwegenetzes, zum anderen ist unnötigem Verkehr entgegenzuwirken, zum Beispiel Straßen vor Schulen zu sperren, damit Eltern ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule bringen.

Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß reduzieren

Bisher verfolgt die Stadt Bochum nicht das Ziel, den Autoverkehr in der Stadt auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. So lässt sie es weiterhin zu, dass immer neue Autos angeschafft werden, auch wenn im Stadtgebiet dafür gar keine legalen Abstellplätze mehr vorhanden sind. Die Stadt hat die Kontrolle über den Autoverkehr verloren. Sie ergreift nicht aktiv Maßnahmen, um den übermäßigen Autoverkehr zu reduzieren, sie reagiert nur in dem sie z.B. zusätzliche Parkplätze auf Gehwegen ausweist oder das Parken auf Gehwegen duldet und damit anderen Verkehren Platz wegnimmt.. Ebenso werden mit übermäßigem Autoverkehr immer wieder Zustände gerechtfertigt, die zum Nachteil anderer Verkehrsträger gehen. So wird die Einrichtung von Radwegen oder die Anlage von Zebrastreifen gerne mit der Begründung abgelehnt, der Autoverkehr sei zu hoch.

Eine attraktive Stadt lässt nur so viel Autoverkehr zu wie nötig und stadtverträglich möglich ist. Zu viel Verkehr macht Städte unattraktiv, besonders für Manschen die aus anderen Städten die negativen Folgen übermäßigen Autoverkehrs nicht kennen. Den Autoverkehr auf ein stadtverträgliches Maß zu senken ist also nicht nur ein Gewinn für die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt, sondern ist auch ein entscheidender Faktor bei der Ansiedlung von Menschen und Unternehmen sowie für den Eindruck ,den Menschen von der Stadt haben, die sie besuchen, z.B. als Touristen.

Foto Beitragsbild: Wolfram Däumel

04 Feb

BOGESTRA mit Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen überfordert

Dass Rolltreppen oder Aufzüge für Wochen, Monate oder sogar Jahre ausfallen, ist bei der Bochumer BOGESTRA kein Einzelfall. Ursache ist jedoch – anders als das Unternehmen es darstellt – nicht, dass Ersatzteile aus Asien nicht geliefert werden, sondern dass die Instandhaltung des Unternehmens schlecht organisiert ist. Die vielfältigen Probleme beleuchtet dieser Beitrag.

De Ausgangslage ist beschämend, jede sechste Rolltreppe der BOGESTRA funktioniert nicht und das immer wieder über Wochen, Monate oder sogar Jahre (WAZ vom 30.01.2024). Von 53 Aufzügen sind aktuell sechs “bis auf Weiteres außer Betrieb” (Aktuelle Aufzugsstörungen BOGESTRA), das sind über 11%. Fahrgäste, die auf Aufzüge angewiesen sind, werden in 5 von 6 Fällen aufgefordert, zu anderen Stationen zu fahren, umzusteigen und von da zur eigentlichen Zielstation mit der gleichen oder einer anderen Linie zu fahren. Und das für einen unbestimmten Zeitraum. Eine solche Behandlung der Kunden ist unzumutbar, blamabel und inakzeptabel.

Kundeninteressen stehen nicht im Fokus der BOGESTRA

Die Zustände sagen viel darüber aus, welchen Stellenwert Fahrgäste und Kunden bei der BOGESTRA besitzen. Interessen und Belange der Kunden stehen weder im Fokus des Unternehmens noch der Politik, beide sind vorrangig daran interessiert, dass es den Beschäftigten der BOGESTRA gut geht, Kunden und deren Bedürfnisse spielen allenfalls nachrangig eine Rolle. Statt die BOGESTRA aufzufordern, die Missstände endlich abzustellen, sehen sich die Ratsmitglieder von SPD und Grünen – wie zuletzt in der Ratssitzung am 01.02.2024 – allenfalls verpflichtet, zu erklären, dass alles nicht so schlimm wäre und die Beschäftigten eine gute Arbeit machen würden. An Lösungen im Sinne der Kunden, ist man nicht interessiert.

Beispiel Rolltreppe Pieperstraße

Ein typischer Fall für die Misere stellt die Rolltreppe Pieperstraße der Station Schauspielhaus dar. 23 Jahre nach Fertigstellung der Station wurden die Rolltreppen an dieser Haltestelle Ende des Jahrs 2000 aufgrund des hohen Kostenaufwands beim Betrieb der alten Fahrtreppen getauscht. In den ersten drei Jahren nach der Inbetriebnahme kam es an den vier neuen Treppen nach Aussage der BOGESTRA zu ca. 590 Störungen bzw. Außerbetriebnahmen (Mitteilung 20032686). Die Rolltreppen standen mehr als sie liefen.

Schon vor Jahren, der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr bekannt, fällt die Rolltreppe Pieperstraße dann endgültig aus. Die BOGESTRA schaffte es bis heute nicht, diese wieder lauffähig zu bekommen. Sie streitet stattdessen mit dem Hersteller, wer die Schuld an den dauernden Ausfällen trägt. Es werden immer wieder neue Termine genannt, wann die Treppe wieder laufen soll, zuletzt sollte bis Ende September 2023 eine Generalreparatur erfolgen, Stand jetzt soll die Wiederinbetriebnahme irgendwann 2024 erfolgen. Öffentlich einen genauen Termin zu nennen, wagt die BOGESTRA nicht mehr.

Der Fall zeigt, die BOGESTRA ist mit der Instandhaltung völlig überfordert und trägt den Streit mit dem Hersteller über die Gewährleistung auf Kosten der Kunden aus. Die Treppe hätte lange komplett getauscht werden müssen. Die Kunden haben Anspruch auf eine laufende Rolltreppe. dieser wird aber von der BOGESTRA ignoriert.

Was läuft bei der Instandhaltung falsch?

Es stellt sich die Frage, warum ist die BOGESTRA nicht in der Lage die Rolltreppen und Aufzüge ordnungsgemäß Instand zu halten und zeitnah zu reparieren. Warum bekommt die BOGESTRA nicht hin, was in Einkaufszentren, und Großstädten weltweit üblich und selbstverständlich ist.

Die Ursachen sind vielschichtig: Die BOGESTRA hat bei Rolltreppen und Aufzügen immer wieder andere Modelle unterschiedlicher Hersteller eingebaut. Für eine Vielzahl verschiedenster Baureihen und Herstellervarianten Ersatzteile vorzuhalten ist aufwendig und teuer. Das Unternehmen bevorratet, um Kosten zu sparen, zu wenige Ersatzteile.

Darüber hinaus kann die BOGESTRA grundlegende Reparaturen nicht selbst durchführen, sondern beauftragt Fremdfirmen, mit denen aber keine Vereinbarungen bestehen, dass diese umgehend tätig werden und die Reparaturen innerhalb festgelegten Fristen durchführen müssen.

Auch sind Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen wie Aufzügen bisher nicht mit anderen Nahverkehrsunternehmen abgestimmt. Eine gemeinsame Instandhaltungs- und Wartungsabteilung der Nahverkehrsunternehmen des VRR gibt es nicht. Man hat es über Jahrzehnte versäumt VRR-weit gemeinsam gleiche Baureihen von Rolltreppen und Aufzügen zu kaufen, um deren Instandhaltung- und Wartung sowie die Bevorratung der Ersatzteile dann gemeinsam zu organisieren. Immerhin koordiniert die BOGESTRA mittlerweile zumindest den Einkauf von neuen Rolltreppen mit Kooperationspartnern der Metropole Ruhr.

Das eigentliche Problem besteht darin, dass viele Anlagen überaltert und entsprechend verschlissen sind, aber immer noch betrieben werden, die eigentlich längst hätten ausgewechselt werden sollen. Rolltreppen haben im Schnitt eine Lebensdauer von 20-30 Jahren, ehe eine Kompletterneuerung oder ein Austausch erforderlich ist. Die Anlagen der BOGESTRA sind teilweise 35 Jahre und älter. 170 Rolltreppen betreibt die BOGESTRA. 4-6 werden pro Jahr getauscht (Mitteilung 20190255). Im Schnitt sind die Treppen also fast 34 Jahre alt, ehe sie erneuert werden.

Das Märchen von der schwierigen Ersatzteilbeschaffung aus Asien.

Je mehr Jahre die Treppen über die eigentlichen Lebenszeiten laufen, um so fehleranfälliger werden sie und um so schwieriger wird es für bereits lange Zeit nicht mehr gebaute Modelle noch Ersatzteile zu bekommen.

Anders als die BOGESTRA behauptet, ist die Überalterung der Treppen der Hauptgrund für die Schwierigkeiten Ersatzteile zu bekommen, nicht, dass sie – wie mittlerweile fast alle technischen Anlagen – in Asien gefertigt werden (Bochumer motzen wegen Rolltreppen-Irrsinn – BOGESTRA reagiert). Zumal sämtliche großen Rolltreppenhersteller bis auf Mitsubishi Electric nicht in Asien ansässig sind (Otis, ThyssenKrupp, Schindler und Kone) und die BOGESTRA keine Rolltreppen von Mitsubishi unterhält. Alle Hersteller betreiben seit etlichen Jahren Produktionsstandorte in Asien. Aber wie Automobilhersteller oder andere Anlagenbauer auch, sind die erforderlichen Ersatzteile für aktuelle Modelle auch in Europa und Deutschland vorrätig, nur für Oldtimer und Spezialanfertigungen ist die Besorgung nachvollziehbar schwierig.

Das Argument, die Rolltreppen und Aufzugshersteller seien wegen der Fertigung in Asien an der Misere schuld, ist also eine Ausrede. Das Problem liegt im Wesentlichen bei der BOGESTRA selbst.

Reorganisation der Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen

Die Instandhaltung und Wartung von Rolltreppen und Aufzügen muss bei der BOGESTRA grundlegend neu organisiert werden. Das Wichtigste ist, dass das Unternehmen in Zukunft die entsprechenden Tätigkeiten zusammen mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR aus einer Hand organisiert und die Ersatzteile zentral für alle bevorratet werden. Gemeinsam müssen die Unternehmen gleichartige Modelle, gleicher Hersteller einkaufen, um die Zahl der benötigten und zu bevorratenden Ersatzteile erheblich zu reduzieren.

Bereits beim Bau von Stationen sollte darauf geachtet werden, dass soweit irgend möglich nur Standardtreppen.- und -aufzüge zum Einsatz kommen und auch davon möglichst wenige. Hier wurden in der Vergangenheit Fehler gemacht, die jetzt hohen Folgekosten nach sich ziehen. Eine Rolltreppe plus Aufzug auf eine Zwischenebene und jeweils eine weitere Anlage auf den Bahnsteig, verdoppelt die Ausfall- und Reparaturwahrscheinlichkeit und lässt die Kosten immens steigen. Ein Aufzug und eine Rolltreppe direkt auf den Bahnsteig sind auf Dauer günstiger. Spezialanfertigungen wie überlange Rolltreppen und Schrägaufzüge, sind in der Instandhaltung wie der Ersatzbeschaffung ebenfalls extra teuer und aufwendig. Bei der Planung zukünftiger Stationen muss also bereits der daraus folgende Instandhaltungsaufwand berücksichtigt werden.

Ebenfalls von entscheidender Bedeutung, Aufzüge und Rolltreppen müssen rechtzeitig getauscht werden, wenn das Ende des Lebenszyklus erreicht ist und bevor die Reparaturanfälligkeit steigt und die Ersatzteilversorgung der Baureihen nicht mehr sichergestellt ist.

Defizite bei der BOGESTRA vielfältig

Die Misere bei Instandhaltung von Wartung von Rolltreppen und Aufzügen wirft ein Schlaglicht auf die Leistungsfähigkeit der BOGESTRA. Diese ist nicht nur in diesem Bereich bedenklich gering, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sowie das kundenfeindliche wie ineffiziente Ticket- und Fahrscheinsystem (VRR: Fahrgäste gefangen im Tarifdschungel) sind in dieser Hinsicht weitere Baustellen.

Auch zeigt dieser Fall, warum die Kosten bei dem Unternehmen aus dem Ruder laufen. Man ist bisher nicht bereit, die Kosten durch konsequente Zusammenarbeit mit den anderen Nahverkehrsunternehmen des VRR nachhaltig zu senken. Den Willen zur Kooperation mit anderen Unternehmen gibt es zwar auf dem Papier, Zusammenarbeit, da wo sie naheliegend, sinnvoll und im Sinne der Fahrgäste und Städte zwingend erforderlich ist, gibt es jedoch oft nicht.

Erschreckend ist zudem, was die BOGESTRA meint, den Kunden und Fahrgästen zumuten zu können. Wäre Kundenzufriedenheit das oberste Unternehmensziel und stünden die Fahrgäste im Mittelpunkt des Unternehmensinteresses, dürfte es zu dem beschriebenen Verhalten gegenüber den Kunden niemals kommen.

BOGESTRA befindet sich in einer ernsthaften Krise

Betrachtet man neben den schweren Defiziten bei Instandhaltung und Wartung, die schwindenden Fahrgastzahlen (Fahrgastschwund – Alarmierende Entwicklung bei der BOGESTRA), die Explosion des Unternehmensverlusts, die zu einem Anstieg des städtischen Zuschusses von 60 auf 90 Mio. geführt hat, sowie das jetzt schon absehbare eklatante Verfehlen der Unternehmensziele, wie der angestrebten Verdoppelung der Kundenzahlen bis 2030, so ist zu erkennen, dass die BOGEESTRA sich in einer ernsthaften Unternehmenskrise befindet, die dringend eine grundlegende Restrukturierung des Unternehmens erforderlich macht.

13 Aug

48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt

Nach der Fehlentscheidung zahlreiche Grundschulen zu schließen, hat es die Stadt versäumt rechtzeitig neue Klassenräume und Schulen zu bauen. So müssen viele Grundschulkinder jetzt in Containern unterrichtet werden, wobei selbst die an sechs Schulen fehlen. Wieder einmal zeigt sich das Desinteresse von Stadt und Stadtpolitik an Bildung und guten Schulen.

Wie viel Wert eine Stadt und die Stadtpolitik Bildung und Schulen beimessen, zeigt sich am Zustand und der Ausstattung der städtischen Schulen. Eine Stadt die Schulkinder in Containern unterbringt, weil sie es fahrlässig versäumt hat, entsprechend der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen rechtzeitig die benötigten Klassenräume zu bauen, bringt deutlich zum Ausdruck, was von sie von Schulen und Bildung hält, nämlich wenig.

2012 – Der Auslöser des Problems: Schließung der Grundschulen

Das Problem von zu wenig Klassenräumen hat die Stadt selbst geschaffen. 2012 beschloss die Politik die Zahl der Grundschulen von 51 auf 43 zu reduzieren. Vorhersehbar falsche Annahmen über die Entwicklung der Schülerzahlen führten zu dieser folgenschweren Fehlentscheidung, Bei der Berechnung des Raumbedarfs war die Schulverwaltung im damaligen Schulentwicklungsplan von einer Schülerzahl von 28-30 Kindern für jede Klasse ausgegangen, obwohl vom Land längst eine Herabsetzung auf 22-23 Kinder pro Klasse beschlossen worden war (Das Märchen von Schulschließungen aufgrund abnehmender Schülerzahlen).

Obwohl sie es besser hätte wissen müssen, schloss die Bochumer Politik vier Grundschulen ganz, dazu drei Teilstandorte. Vier weitere Grundschulen wurden zu Teilstandorten anderer Schulen degradiert. In Summe fielen 76 Klassenräume für über 1.700 Schüler und Schülerinnen weg.

2018 – Die große Zahl fehlender Klassenräume wird erkannt

Im Verfahren zur Aufstellung des folgenden Schulentwicklungsplans bis zum Jahr 2018 stellt die Stadt wenig überraschend fest, dass die Zahl der benötigten Klassenräume in Folge der geschlossenen Schulen dramatisch zu niedrig lag. Auf einmal stellt man fest, dass in den nächsten 5 Jahren die Zahl der Grundschüler um 1.220 steigen würde und im Schuljahr 2022/23 in den städtischen Schulen insgesamt 12.025 Kinder unterrichtet werden müssten. Bei der angestrebten durchschnittlichen Klassengröße von 22,5 Schülern würden Räume für 534 Klassen benötigt. Übriggeblieben waren aber nur Räumlichkeiten für 447 Klassen (Entwicklungsplan für die Grundschulen ist unbrauchbar)

In der Stadt stellte also bereits 2018 fest, dass ein zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten für 80 bis 90 Klassen bestehen würde. Wobei nur ein Teil des Bedarfs durch die Reaktivierung von Räumlichkeiten in bestehenden Grundschulen, besonders Teilstandorten befriedigt werden könne, Um die verbleibenden Räumlichkeiten bereitstellen zu können, müssten trotzdem vier bis fünf Grundschulen (= 48 bis 54 zusätzliche Klassenräume) neu gebaut werden oder die bestehenden Grundschulstandorte um entsprechend viele neue Klassenräume erweitert werden (Falsche Grundschulschließungen kosten die Stadt 50 Mio. Euro).

Der Neubau von zusätzlich vier 4-zügigen Grundschulen kostet bei derzeitigen Baukosten mindestens 90 Mio. Euro., denn die Kosten für den Ersatzneubau der Feldsieper Grundschule liegen aktuell bei 23 Mio. Euro (WAZ vom 06.09.21). Werden statt Schulneubau die bestehenden Schulen um neu zu bauende Klassenräume erweitert, wird das aufgrund der zusätzlichen Kosten für das Bauen im Bestand und der höheren Fixkosten aufgrund der höheren Zahl an Baustellen in Summe voraussichtlich nicht viel günstiger. Schon 2018 wurde also erkennbar, die politische Fehlentscheidung von 2012 würde für die Stadt ein sehr teures Nachspiel haben.

Bis 2023 – Die Schulverwaltung sitzt das Problem aus

Obwohl schon der Schulentwicklungsplan 2018 den umgehenden Neubau von mindestens 48 neuen Klassenräumen hätte zur Folge haben müssen, geschah in dieser Hinsicht in den folgenden 5 Jahren nichts. In der Stadt der gepflegten Langsamkeit blieb die Schulverwaltung untätig und hoffte, das Problem würde sich von selbst lösen.

Darüber hinaus weigerte sich die Politik von sich aus die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen  und das nötige Geld bereit zu stellen. Entsprechende Anträge von STATGESTALTERn, CDU und FFB um Planung und Bau der benötigten Grundschulen endlich auf den Weg zu bringen, lehnte die Rot-Grüne-Koalition zuletzt 2022 in den Beratungen für den Stadthaushalt 2023/24 ab (Anträge 3a, 3b und 15).

Gleichzeitig musste die Stadtverwaltung aufgrund der Prognosen zu den Schülerzahlen für den neuen Schulentwicklungsplan 2022 erkennen, dass sich das Raumproblem an den Schulen nicht in Luft auflösen würde. Gemäß letzter Prognose soll die Zahl der Schulkinder bis zum Schuljahr 2025/26 auf fast 12.500 steigen und auch 10 Jahre später (2035/36) noch bei 11.200 liegen.

Notlösung Container

Da die Schulverwaltung es jedoch über 5 Jahre verpasst hatte vorausschauend zu handeln und rechtzeitig für eine ausreichende Zahl neuer Klassenräume zu sorgen, blieb nur Zeit für eine eilig zusammengeschusterte Notlösung. Bis zum Schuljahr 2022/23 brachte man 20 Klassen in Containern unter, bis 2023/24 sollten weitere 24 folgen und dann noch zwei weitere bis zum Ende des gleichen Schuljahrs (WAZ vom 25.04.23).

Allerdings gelang auch dieser Plan nicht. Zu Beginn dieses Schuljahrs blieben an sechs Grundschulstandorten die geplanten Containeraufstellplätze auf den Schulhöfen leer. Die Stadt hatte eine rechtzeitige Bestellung versäumt (WDR vom 09.08.23). Mangels Klassenräumen müssen die Schulen jetzt improvisieren.

Schulverwaltung unfähig

Die Schulverwaltung erwies sich erneut als unfähig ihre Aufgaben zu erfüllen. Zuletzt hatte man bei der neuen OGS-Vergabe für die Grundschulen, die Schulkonferenzen übergangen (Schulkonferenzen von über 50 Schulen bei OGS-Vergabe übergangen) und schafft es auch 24 Jahre nach Beauftragung nicht die Bochumer Schulen mit zeigemäßen Radständern auszustatten (Radständer für Bochumer Schulen kaufen und aufstellen überfordert Schulverwaltung).

Nachdem Grüne und SPD das Problem selbst verursacht haben, indem sie zunächst die Grundschulen geschlossen und dann die rechtzeitige Errichtung der erforderlichen Klassenräume verhindert hatten, zeigten sie sich jetzt scheinheilig verärgert darüber, dass die Kinder in Containern untergebracht werden müssen, bzw. gar die Container dafür fehlen. Zudem werden fehlende Sanitäreinrichtungen an den Container bemängelt (WAZ vom 23.05.23).

Nur mit guten Schulen lassen sich Lehrkräfte und Familien für die Stadt gewinnen

Die grundsätzliche Einsicht, dass man nur mit gut ausgestatteten Schulen im besten baulichen Zustand Familien und Lehrkräfte für die Stadt gewinnen kann und nicht mit im Hauruck-Verfahren auf dem Schulhof aufgebauten Containerklassen (Lehrkräftemangel in Bochum hat auch lokalpolitische Gründe), scheint bei den Verantwortlichen indes weiterhin zu fehlen. Auch das gerade für eine gute Integration und geringe Arbeitslosigkeit optimal ausgestattete Schulen die Voraussetzung sind (Alarmierende Zahlen – Höchste Zeit sich ernsthaft um Integration zu bemühen), scheint in der Stadtpolitik bisher nicht angekommen zu sein.

So wird die schlechte Schulpolitik der letzten Jahrzehnte auch in der Bochumer Sozialstatistik bei den Schulempfehlungen sichtbar. Bis zum Schuljahr 2019/20 erreichte in fünf Stadtbezirken (Westenfeld, Hamme, Werne, Kruppwerke, Wattenscheid-Mitte) die Mehrheit der Bochumer Grundschüler und -schülerinnen im Durchschnitt keine uneingeschränkte Empfehlung für die Realschule. Zum Schuljahr 2021/22 hat sich die Zahl um einen weiteren Bezirk (Günnigfeld) erhöht (Interaktive Sozialbericht Bochum). Anstatt sich zu verbessern, verschlechtert sich die Lage an den Grundschulen.

In Bochum ist die Stadtpolitik bisher nur bereit in Schulen zu investieren, wenn die Kosten dafür zu einem wesentlichen Teil von Land oder Bund übernommen werden.

Man gibt große Teile der Investitionen in Schulgebäude zudem für wenige Prestigeprojekte aus, die sich auch aufgrund von schlechtem Projektmanagement unfassbar verteuern. Allein das Schulzentrum Gehrte wird nach derzeitigem Stand um 69 Mio. Euro, teurer als ursprünglich geplant, das Projekt Gesamtschule Mitte/ Feldsieper Schule um 40,5 Mio. Euro (Kosten für Gesamtschule explodieren). Das Geld, das nur diesen beiden Bauprojekte zusätzlich kosten, hätte also locker ausgereicht, um die 48 zusätzlich erforderlichen Klassenräume an den Grundschulen im Zeitraum 2018-2023 zu errichten.

Zusammenfassung: 5 Ursachen für das Container-Desaster

Die Ursachen für das Container-Desaster lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Für Stadt und Stadtpolitik haben die Bedürfnisse von Schulkindern und Schulen keine Priorität.
2. Man ist nicht bereit, die nötigen Gelder für baulich gute und gut ausgestattete Schulen bereit zu stellen.
3. Vorhandene Gelder werden in außer Kostenkontrolle geratenen Bauprojekten verschwendet.
4. Die Stadt gefällt sich in gepflegter Langsamkeit. Man ist nicht bereit und in der Lage drängende Probleme wie die Unterbringung von Kindern in geeigneten Klassenräumen, rechtzeitig und vorausschauend zu organisieren.
5. Es fehlt die Bereitschaft, das Schulverwaltungsamt effizient zu organisieren, und Schulen und Bildung in den Mittelpunkt der Stadtpolitik zu stellen

Somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Schulverwaltung durch den nächsten Skandal auffällig wird.

15 Jan

Verwaltung wird immer teurer, Geld fehlt für Zukunftsinvestitionen

Im Zeitraum von 2015 bis 2024 werden die Kosten der Verwaltung um 120,4 Mio. Euro steigen. Das sind pro Einwohner*in 331 Euro mehr im Jahr. Die Zahl der Stellen wächst um 900. Das Geld für die Verwaltung fehlt im Stadthaushalt für Zukunftsinvestitionen. In anderen Großstädten kostet die Verwaltung deutlich weniger.

Seit Thomas Eiskirch (SPD) Oberbürgermeister ist, wurde immer mehr städtisches Geld in die Stadtverwaltung gepumpt, das für Investitionen in Schulen, Klimaschutz, Stadtgestaltung, moderne Mobilität, KiTa-Plätze usw. fehlt. Seit 2015 explodieren die Kosten der Verwaltung. 2024, wird der städtische Personalaufwand um 38% gegenüber 2015 gestiegen sein. Die Zahl der Vollzeitstellen wird dann in nur 10 Jahren um 900 angewachsen sein. Das sind 18% mehr Stellen als 2015. Statt 313,5 Mio. Euro sollen in Bochum 2024 433,9 Mio. Euro für das Personal der städtischen Verwaltung ausgeben werden. Somit steigt der Personalaufwand in einem Jahrzehnt um 120,4 Mio. Dabei sind in der Personalkostensteigerung die Mehrkosten für Büros, EDV- und sonstige Ausstattung, die für 900 neue Beschäftigte benötigt werden, noch gar nicht enthalten.

Entwicklung Personalaufwand und Stellenzahl

    Betrugen die jährlichen Kosten der Verwaltung pro Einwohner und Einwohnerin 2015 noch rund 860 Euro, werden es 2024 fast 1.200 Euro sein (+38%). Auch der Anteil der Personalaufwendungen an den gesamten Aufwendungen der Stadt stieg leicht von 25% auf 26%.

    Immer mehr Personal und Kosten, aber kaum Leistungssteigerung bei der Verwaltung

    Trotz stagnierender Einwohnerzahl und Digitalisierung, benötigt die Stadt immer mehr Personal um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sicher muss die Stadt 2024 mehr Aufgaben bewältigen als noch 2015., die Explosion von Personalkosten und Stellen rechtfertigt das jedoch nicht. Bei der massiven Steigerung der Kosten sollten die Einwohner*innen zudem erwarten können, dass sich Leistung und Geschwindigkeit der Verwaltungsarbeit in gleichem Maß erhöhen wie die zusätzlichen Kosten. Das ist allerdings nicht festzustellen.

    Die Verwaltung kann ihre eigenen Zeitplanungen immer öfter nicht einhalten (Stadtverwaltung – viel zu oft viel zu langsam), erhebliche Verzögerungen von Projekten und Bearbeitungen sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant).

    Seit Jahrzehnten rechtfertigt die Verwaltung massive Defizite bei der zeitlichen Umsetzung von Ratsbeschlüssen reflexartig mit Personalmangel. Bei der Realisierung des Radwegekonzeptes und Radinfrastrukturprojekten zum Beispiel schon seit nunmehr 23 Jahren (seit 1999, Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Angesichts der erheblichen Zunahme an Stellen, sind solche Rechtfertigungen jedoch mittlerweile unglaubwürdig. Entweder handelt es sich um Ausreden oder die Verwaltung war trotz des massiven Stellenzuwachses in 23 Jahren unfähig eine effiziente Abarbeitung entsprechender Ratsbeschlüsse zu organisieren.

    Auch der Personalmangel im Ausländerbüro (Zustände im Ausländerbüro sind seit drei Jahren untragbar) ist angesichts der erheblichen Stellenzunahme gerade in den letzten Jahren nicht durch zu wenig Personal zu erklären, die Ursache scheint vielmehr darin zu liegen, dass zusätzliches Personal nicht dort zum Einsatz kommt, wo es dringend erforderlich wäre.

    Kalkulation von Personalaufwand und Stellenzahl

    Um die Entwicklung von Personalaufwand und Stellenzahl seit 2015 zu betrachten, müssen in Bochum drei Bereiche berücksichtigt werden: Die Verwaltung selbst, die Zentralen Dienste, in die wesentliche Dienstleistungen der Verwaltung ausgegliedert wurden und die Wasserwelten GmbH, in die ab 2018 der Betrieb der städtischen Bäder der Stadt ausgelagert wurde.

    Personalaufwand, Verwaltung Bochum

      Ein erheblicher Personalzuwachs wie eine deutliche Zunahme der Personalkosten ist sowohl bei der Verwaltung wie den Zentralen Diensten festzustellen. Das für den Betrieb der städtischen Bäder erforderliche Personal wurde 2018 von den Wasserwelten übernommen, wird aber noch im städtischen Stellenplan 2018/19 aufgeführt, weshalb bei der vorliegenden Kalkulation die Stellen bei den Wasserwelten erst ab 2020 berücksichtigt werden. Aus den Wirtschaftsplänen der Wasserwelten geht nicht hervor, ob sich die Stellenzahl dort seit 2018 verändert hat, sie wurde daher ab 2018 unverändert fortgeführt.

      Stellenzahl, Verwaltung Bochum

        Die bei den Zentralen Diensten beschäftigten Beamten werden weiterhin im städtischen Stellenplan aufgelistet und wurden in der vorliegenden Kalkulation daher nicht bei den Stellen der Zentralen Dienste eingerechnet.

        Immer wieder werden Stellen zwischen Verwaltung und Zentralen Diensten hin und her geschoben, insbesondere 2019 und 2023, so dass der Stellenplan der Verwaltung für sich gesehen hinsichtlich der Entwicklung der Stellenzahl der gesamten Verwaltung nicht aussagekräftig ist. Bis 2017 wurden in den Daten zum Haushalt die Personalaufwendungen noch ohne Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgewiesen, folgerichtig wurden die Daten für die Jahre 2015 bis 2017 um die entsprechenden Versorgungsaufwendungen erhöht.

        Die Hinweise zur vorliegenden Kalkulation zeigen, die Entwicklung von städtischen Personalausgaben und deren Entwicklung ist intransparent und für die Bürger*innen nicht nachvollziehbar. Das sollte für die Zukunft geändert werden.

        Die sich massiv erhöhenden Personalkosten gehen einher mit einer stark sinkenden Investitionstätigkeit der Stadt. Sind im Stadthaushalt für 2023 noch 292 Mio. Euro für Investitionen eingeplant, sind es 2027 nur noch 121 Mio. (Abnahme: -171 Mio. Euro, -41%). Das Geld das mehr für die Verwaltung ausgegeben wird fehlt bei den Investitionen in die Zukunft der Stadt.

        Geplante Investitionen, Stadt Bochum, Auszug Präsentation zur Einbringung des Haushalts 2023/24

          Spitzenplatz bei den Personalkosten für Bochum

          Vergleicht man die Kosten für das städtische Personal mit den Personalaufwendungen anderer Großstädte, sieht man, es geht auch deutlich günstiger. Bezogen auf das Jahr 2020, belegt Bochum bei den Personalaufwendungen pro Kopf der 10 größten Städte von NRW den Spitzenplatz. Beachtet werden muss allerdings, dass auch bei einigen anderen Städten Verwaltungspersonal in städtische Eigenbetriebe ausgegliedert und daher in den Stellenplänen der Verwaltung nicht ausgewiesen wird. Eine Ausgliederung von zentralen Verwaltungsstellen in der Größenordnung wie in Bochum mittels der Zentralen Dienste ist in anderen Städten allerdings nicht festzustellen.

          Städtevergleich Peronalaufwand

            Betrachtet man bei den Großstädten, deren Personalkosten 2020 unter 1.000 Euro pro Einwohner/in lagen, die geplanten Personalausgaben für 2024, dann liegen diese zwischen 144 und 294 Euro pro Kopf und Jahr niedriger als die in Bochum. Es sollte in Bochum also ebenfalls möglich sein den Personalaufwand um 125 bis 250 Euro pro Einwohner/in und Jahr zu senken. Das würde eine Ersparnis im Haushalt von 45 bis 90 Mio. Euro im Jahr bedeuten. Dieses Geld stünde dann jedes Jahr zusätzlich bereit, um es in z.B. Schulen, Bildung, KiTa-Plätze, Stadtgestaltung, Mobilitätswende und andere Dinge zu investieren.

            Verwaltungsreform unumgänglich

            Um die ausufernden städtischen Personalaufwendungen zu senken, bedarf es dringend einer grundlegenden Verwaltungsreform, bei der alle Verwaltungsabläufe untersucht und optimiert werden. Mängel in der Verwaltungsorganisation durch immer mehr Personal lösen zu wollen, funktioniert nicht. Wie sich In Bochum zeigt, werden die Verwaltungsabläufe trotz immer mehr Beschäftigter nicht kürzer, sondern immer länger.

            Die Lösung ist also nicht mehr Personal, stattdessen müssen die Verwaltungsabläufe effektiver werden. Personal muss da bevorzugt eingesetzt werden, wo es erforderlich ist. Wie die Explosion von Personalaufwand und Stellen zeigt, kann die Verwaltung eine entsprechende Verwaltungsreform nicht selbst stemmen. Die Potentiale für Effizienzsteigerungen müssen durch unabhängige externe Berater*innen untersucht und aufgezeigt werden.

            Erst die Bedürfnisse der Einwohner*innen, dann die Wünsche der Verwaltung

            Auch muss sich die Haltung der Politik ändern. Primäre Aufgabe der Politik ist nicht das Wohlergehen der Verwaltung sicher zu stellen und deren Wünschen nach mehr Beschäftigten und möglichst wenig Veränderungen der Organisationsabläufe nachzukommen. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik sicher zu stellen, dass die Verwaltung so organisiert ist, dass sie den Bedürfnissen der Einwohner*innen hinsichtlich schneller und effizienter Bearbeitung ihrer Anliegen bei möglichst geringen Kosten gerecht wird. Dass dabei die Rechte und Bedürfnisse der Beschäftigten der Verwaltung ebenfalls hinreichend berücksichtigt werden müssen. ist selbstverständlich. Dass aber z.B. eine grundlegende Verwaltungsreform scheitert, weil die Verwaltung systematische Untersuchungen der Abläufe durch externe Berater*innen ablehnt, darf kein Hinderungsgrund sein, diese im Sinne der Einwohner*innen gleichwohl durchzuführen.

            Bochum ist vom Ziel Vorreiterin modernen Stadtmanagements zu sein weit entfernt

            Wesentliches Ziel der von Oberbürgermeister Eiskirch initiierten Bochum Strategie ist, Bochum soll Vorreiterin modernen Stadtmanagements werden (Vorreiterin modernen Stadtmanagements, Zielbild 2030:). Dazu gehört eine effiziente, schnelle Verwaltung. Explodierende Personalkosten und ausufernde Stellenzahlen sind hingegen kein Kennzeichen für modernes Stadtmanagement. Der Oberbürgermeister ist Chef der Verwaltung, bisher sieht es nicht so aus, als sei es ihm möglich das selbst gesetzte Ziel zu erreichen.

            18 Sep

            Teure Bühnen – leere Ränge?

            Eventbühne Lohrheidestadion, Freilichtbühne und Waldbühne, drei Veranstaltungsbühnen soll es zukünftig in Wattenscheid geben. Mit hohem Millionenaufwand werden Stadion und Freilichtbühnen modernisiert und betrieben. Doch welche Events sollen da demnächst stattfinden? Konzepte dazu hat die Stadt leider keine. Die STADTGESTALTER befürchten, die Ränge bleiben leer.

            Bochum sieht sich als “Hotspot der Live-Kultur”. Mit der Bochum-Strategie hat die Stadt in diesem Bereich einen von fünf Schwerpunkten für die zukünftige Entwicklung gesetzt (Hotspot der Live-Kultur – Kompetenz der Bochum-Strategie).

            Volle Ränge erreicht man nur mit einem Eventkonzept

            Will die Stadt viele Live-Events bieten, braucht sie dafür die entsprechenden Bühnen und Spielstätten. Doch müssen Veranstaltungsorte, die man schafft, auch gut bespielt werden. Mit ständig vollen Bühnen und gut besuchten Events macht sich die Stadt einen Namen, mit Bühnen, auf denen kaum etwas stattfindet und Events, die schlecht besucht werden, erreicht man das Gegenteil.

            Spielstätten zu schaffen allein reicht nicht. Ein erfolgreicher Freilicht-Eventort sollte mindestens 50 Tage im Jahr bespielt werden, wenigstens 20 Tage davon sollte er ausverkauft sein. Damit das gelingt, müssen Konzepte erarbeitet werden, die festlegen, welche hochklassigen Events an den Veranstaltungsorten stattfinden sollen und wie man Veranstalter und Künstler*innen überzeugt für ihre Auftritte auf die Bühnen nach Wattenscheid zu kommen. Solche Konzepte sind bisher leider nicht vorhanden.

            Wattenscheider Bühnen, Kosten und Platzangebot

            60 Millionen für die Eventbühne Lohrheidestadion

            Allein der Umbau und Betrieb des Lohrheidestadions wird in den nächsten Jahren 20 Jahren mindestens 60 Mio. Euro kosten. Der eigentliche Umbau zur Eventbühne sollte ursprünglich 41 Mio. kosten, wird aber aufgrund der Situation im Baubereich, fortschreitender Inflation und der Energiekrise mit Sicherheit erheblich teurer. Dazu kommen die jährlichen Kosten, für Unterhaltung, Betrieb, Instandhaltung sowie Veranstaltungsmanagement in Höhe von rd. 250.000 Euro pro Jahr.

            Diese 60 Mio. hätte die Innenstadt in Wattenscheid bitter nötig. Doch in Wattenscheid sind die Prioritäten andere., ein schickes, modernes Stadion steht auf der Wertscala der Wattenscheider Lokalpolitik höher als eine schmucke, attraktive Innenstadt.

            Für 17.000 Zuschauern soll die neue Eventbühne Platz bieten. Welche Events im Lohrheidestadion konkret stattfinden sollen, um dieses zu füllen, ist allerdings bisher unklar. Außer das dort 2025 die Universiade stattfinden soll und zwei bis drei Mal in 20 Jahren die Leichtathletik-DM, sind keine Veranstaltungen bekannt, mit denen das Stadion ausverkauft werden könnte.

            Zu den Spielen der SG-Wattenscheid 09 kommen im Schnitt 1.300 Zuschauen (Zuschauerschnitt SG Wattenscheid 09). Selbst zum Aufstieg in die Regionalliga 2022 kamen nicht mehr als 6.342 Menschen (Aufstieg SG Wattenscheid 09). Seit der Saison 2006/07 bis zur Aufstiegssaison 2021/22 lag der Zuschauerschnitt im Jahr sogar nur bei 500 bis 1.000 Menschen.

            Im Steckbrief zum Ausbau zur Eventbühne (Kernaktivität Eventbühne Lohrheidestadion) heißt es, das Stadion soll ”zur Eventbühne für nationale und internationale Sportereignisse und kulturelle Großevents” ausgebaut werden. Dabei soll der Schwerpunkt im Bereich „Erstklassiger Pop-Kultur“ liegen (Vorlage 20193248). Welche Pop-Konzerte und -Festivals zukünftig im Lorheidestadion stattfinden sollen, ist allerdings, nicht bekannt.

            Im Steckbrief der Bochum Strategie werden als mögliche Veranstaltungen “SingPong – Gesang mit Tischtennis” und das Adventssingen der Chöre genannt. Zum Singpong 2018 kamen 600 Schüler*innen ins Stadion (WAZ vom 04.07.2018), zum Adventssingen 2021 waren es knapp über 1.000 Menschen (WAZ 05.12.21). Für diese Veranstaltungen jedenfalls ist das Stadion erheblich überdimensioniert.

            Auch ein Verkehrskonzept fehlt

            Auch die verkehrliche Infrastruktur, die das Stadion mit der Modernisierung erhalten soll, lässt nicht erkennen, dass im Lorheidestadion tatschlich regelmäßig Events mit 17.000 Menschen stattfinden sollen. 690 Parkplätze am Stadion und 2.294 im erweiterten Umfeld sollen geschaffen werden, dazu 150 Fahrradparkplätze (Land NRW und Stadt Bochum setzen Modernisierung des Lohrheidestadions um).

            Kommen zu einem Event wirklich mal 17.000 Menschen versinkt das Stadtviertel rund um das Stadion im Verkehrschaos, denn eine gute, leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ist nicht vorhanden. Ein Verkehrskonzept, wie von den STADTGESTALTERn immer wieder angemahnt (Lohrheidestadion fehlt ausreichende ÖPNV-Anbindung), gibt es ebenso wenig wie ein Eventkonzept. Was beim Neubau und der grundlegenden Modernisierung von Stadien eigentlich in Deutschland mittlerweile Standard ist, dass man die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) so gut gestaltet, dass möglichst wenige Zuschauer mit dem Auto kommen, ist in Bochum bisher kein Thema. SPD und insbesondere Grüne erzählen zwar im Stadtrat wie im Wahlkampf immer wieder viel von ihrem Einsatz für die Mobilitätswende. Wenn es um konkrete Maßnahmen dazu geht, dann wird jedoch schnell sichtbar, dass sie an dem Thema nicht wirklich interessiert sind.

            Schaut man sich also die geplante Verkehrsinfrastruktur an, ist davon auszugehen, dass die Stadt nicht wirklich beabsichtigt im Lohrheidestadion regelmäßig Großevents mit 17.000 Besucher*innen zu veranstalten. Sofern solche Veranstaltungen aber gar nicht wirklich geplant sind, besteht auch kein Grund mehr 60 Mio. für ein derart großes und dann überdimensioniertes Stadion auszugeben.

            Waldbühne – 3 Mio. für 20 Märchenspiele im Jahr

            In die Sanierung der Waldbühne sollen in den nächsten Jahren 2,8 Mio. Euro gesteckt werden. Hinzu kommen für die nächsten 20 Jahre jährliche Betriebskosten in Höhe von 10.000 Euro. Die Spielschar des Kolpinghauses soll diesen Betrag erhalten und die Waldbühne damit betrieben und unterhalten (Vorlage Waldbühne 20222004). In Summe ergeben sich so für die nächsten 20 Jahre Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 3 Mio. Euro.

            Im Gegenzug verpflichtet sich die Spielschar an 20 Tagen im Jahr die bekannten und beliebten Märchenspiele aufzuführen. Platz für 600 Zuschauer*innen soll die Waldbühne zukünftig bieten. Doch außer den Märchenspielen werden bisher keine weiteren Veranstaltungen konkret geplant. Zwar findet sich in der Verwaltungsvorlage der Hinweis, dass noch andere Veranstaltungen stattfinden könnten, ein Konzept zur Veranstaltung von Events, die über die Märchenspiele hinaus gehen, gibt es jedoch auch zur Waldbühne nicht.

            Die Möglichkeiten von Veranstaltungen auf der Waldbühne sind eingeschränkt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der Nähe zu Wohngebieten dürfen keine lauten Musikveranstaltungen stattfinden. Zulässig sind nur Sprachveranstaltungen wie Theater, Comedy und Literatur, Zudem ist es der Spielschar bei dem geringen Budget von 10.000 Euro pro Jahr für Betrieb und Unterhaltung der Bühne unmöglich noch weitere Veranstaltungen zu organisieren. Dies zu verlangen würde die vorhandene große Bereitschaft sich ehrenamtlich für den Erhalt der Waldbühne zu engagieren deutlich überstrapazieren.

            Würden die Ränge der Bühne im Jahr allerdings an lediglich 20 Tagen besetzt, dann wären die Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro unangemessen hoch. Ohne Konzept und die Bereitschaft der Stadt mehr Veranstaltungen an diesem Ort zu planen und zu finanzieren, ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Bühne zusätzliche Events erleben wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Waldbühne an bis zu 345 Tagen im Jahr unbespielt leer stehen wird. Das wäre sehr schade, denn die Waldbühne hat durchaus Potential, besonders als Spielstätte für die freie Kulturszene zu dienen. Wenn diese Möglichkeiten aber nicht beworben und ausgeschöpft werden, wird ein Großteil der getätigten Millioneninvestition ungenutzt versanden.

            Freilichtbühne – 4 Mio. Kosten bei 13 Veranstaltungen pro Jahr

            Die Freilichtbühne am Stadtgarten in Wattenscheid hat in diesem Sommer 13 Veranstaltungen gesehen, davon 3 Märchenspiele, die demnächst wieder auf der Waldbühne stattfinden werden. Vor Corona gab es 2018 ebenfalls 13 Veranstaltungen, 2019 17 Events. Unterhaltung, Betrieb sowie das Management durch die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BOVG) kosten die Stadt derzeit rd. 163.000 Euro im Jahr. Zuzüglich erforderlicher Instandhaltungsarbeiten und zu erwartender Kostensteigerungen sind für die nächsten 20 Jahre Kosten in Höhe von insgesamt 4 Mio. zu erwarten. Für die wenigen Veranstaltungen, die auf der Bühne stattfinden, eine Menge Geld.

            2.500 Plätze bietet die Freilichtbühne. Ausverkauft ist sie regelmäßig nur bei den “Rock Classic Allstars”, einem Event, dass ggf. demnächst ins Lohrheidestadion umziehen könnte. Denn hier wäre Platz für noch deutlich mehr Zuschauer*innen. An diesem Event zeigt sich das Problem, trotz ihrer unterschiedlichen Größen sind Eventbühne Lohrheide, Freilichtbühne und Waldbühne Konkurrenten. Alle drei liegen nicht weit voneinander entfernt und sind Freilichtbühnen, also am besten von Juni bis September zu bespielen. Für viele kulturelle Veranstaltungen im städtischen Kontext kämen grundsätzlich alle drei Bühnen als Spielorte in Frage.

            Trotz großer Bemühungen der BOVG mehr Events auf die Freilichtbühne zu bekommen, gelingt dies seit Jahren nicht. Denn auch die Anreisesituation ist schwierig und Punkt 22 Uhr müssen die Veranstaltungen beendet sein, sonst rufen Menschen, die in der Nachbarschaft wohnen, die Polizei.

            Die Situation der Freilichtbühne wirft noch eine andere Frage auf. Gibt es überhaupt genug Veranstaltungen, die man gewinnen kann, um die drei Eventbühnen halbwegs gut auszulasten? Denn sollte es gar nicht genug Events geben, die auf solchen Bühnen stattfinden könnten, wäre es nicht sinnvoll, die Bühnen zu betreiben oder gar noch entsprechend auszubauen und zu diesem Zweck Geld zu investieren. Diese Frage wird eigentlich zunächst in einem entsprechenden Konzept geklärt und erst auf Basis dieses Konzepts entscheidet man, ob und auf welche Weise man in die Bühnen investiert. Diesen Weg ist die Stadt jedoch nicht gegangen. Sie investiert blind und wird demnächst in Wattenscheid drei Spielorte betreiben, ohne zu wissen, wie sie genug Veranstaltungen dorthin bekommen soll. So ist zu befürchten, dass auch bei Eventbühne Lohrheide und Waldbühne wie jetzt schon bei der Freilichtbühne die meiste Zeit die Ränge leer bleiben werden.

            Musikforum sollte Warnung sein

            Und selbst mit einem Betriebskonzept hat die Stadt mit ihren Einschätzungen, was an einem Veranstaltungsort alles für Events stattfinden werden, schon einmal schwer danebengelegen. Die Rede ist vom Musikforum. Entgegen des ursprünglichen Konzepts (Konzept Musikzentrum) hat das Musikforum nicht jeden Tag auf und bietet keine täglichen Veranstaltungen. Im Wesentlichen finden nur Konzerte der Bochumer Symphoniker (BoSy) statt. Nur an zwei bis vier Abenden die Woche können die BoSy das Haus füllen. Auch beim Musikforum bleiben, entgegen der Erwartungen der Stadt, die Ränge die meisten Tage leer. Der Fall Musikforum zeigt, ein Eventkonzept muss von realistischen Annahmen ausgehen. Eine Hochglanzbroschüre, in der irreale Wunschvorstellungen dargestellt werden, erfüllt die Ansprüche an ein solches Konzept nicht.

            Stadt muss endlich Veranstaltungskonzepte erarbeiten

            Die Stadt muss sich endlich Gedanken machen, welche Veranstaltungen kann sie realistisch auf die drei Bühnen in Wattenscheid holen, welche kann sie ggf. selbst neu entwickeln und veranstalten und welche Veranstaltungsunternehmen sind bereit mit ihren Events auf die Wattenscheider Bühnen umzuziehen. Dafür müssen konkrete Konzepte erarbeitet werden. Will man, was sinnvoll ist, die Eventbühne Lohrheidestadion an mindestens 20 Tagen im Jahr bis auf den letzten Platz füllen, dann braucht man für das Stadion ein Verkehrskonzept und muss die ÖPNV-Anbindung deutlich verbessern. So lange das Stadion diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, ist es für Großevents ungeeignet. Schlechte Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und Verkehrschaos bei der Anreise der Besucher*innen wird Eventunternehmen abschrecken, Großveranstaltungen im Lohrheidestadion zu organisieren.

            Wenn in dieser Hinsicht nicht ein Umdenken bei der Stadt stattfindet, ist zu befürchten, dass die Ränge der Wattenscheider Bühnen in Zukunft die allermeiste Zeit leer bleiben und sich die Bürger*innen zu Recht fragen, wofür hat die Stadt das ganze Geld in das Stadion und die Freilichtbühnen überhaupt gesteckt.

            Das gescheiterte Konzept des Musikforum sollte der Stadt eine Lehre sein. Die bisherigen vagen Aussagen, es würden sich schon ausreichend Veranstaltungen finden, ersetzen kein Konzept, das auf einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten auf dem Veranstaltungsmarkt fußt. Es wäre toll, wenn alle drei Bühnen in Zukunft gut bespielt würden. Das würde die Stadt als “Hotspot der Live-Kultur” weiter voranbringen. Ein solcher Erfolg ist aber kein Selbstläufer und wird sich nicht von selbst einstellen.

            28 Aug

            Fehlende Toiletten in Bochum – Lösung: autarke Trockentoiletten

            Ümminger See, Kirchviertel, Monte Schlacko, Schmechtingwiese. Dort und nicht nur da fehlen öffentliche Toiletten. Die sind allerdings teuer, wenn sie an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden müssen. Viel günstiger sind Trockentoiletten. Die lassen sich fast überall schnell und flexibel aufstellen. Die STADTGESTALTER erläutern Funktionsweise und Vorteile.

            In Bochum fehlen an vielen Orten Toiletten. Das haben Stadt und Politik erkannt und wollen in den nächsten Jahren die vorhandenen “Versorgungslücken” schließen. Teil der Bochum-Strategie ist daher die Kernaktivität “Bochums stille Örtchen”.

            Herkömmliche Wassertoiletten sind teuer und es ist schwer passende Aufstellorte zu finden

            Jedoch ist es an vielen Standorten, an denen Toiletten benötigt werden, schwierig dort die bei herkömmlichen Toiletten erforderlichen Wasser- und Abwasseranschlüsse herzustellen. Diese sind zum Beispiel am Ümminger See oder der Ruhr-Badestelle nicht vorhanden. Die Anschlüsse zu schaffen, macht die Errichtung der Toiletten sehr teuer und schränkt die Zahl der Standorte, an denen die Toiletten aufgestellt werden können, stark ein.

            Die genannten Probleme bestehen bei autarken Trockentoiletten nicht. Trockentoiletten arbeiten, wie der Name schon sagt, nicht mit Wasser. Bei den meisten Systemen werden Urin und Feststoffe getrennt und mit Separatoren und Einstreu eine Geruchsbelästigung verhindert. Dafür ist kein Chemieeinsatz erforderlich. Durch die Trennung wird der typisch unangenehme Toilettengeruch verhindert. Trockentoiletten funktionieren also ohne Gestank, Wasser und Chemie. Die anfallenden Fäkalien können in einer Biogasanlage vergoren und kompostiert werden und  können auf diese Weise  für die Energieerzeugung und als Rohstoff für hochwertigen Dünger genutzt werden (Bochum braucht eine Biogasanlage).

            Barrierefreie Trockentoilette außen, Foto: EcoToiletten GmbH

            Vorteile von Trockentoiletten

            Das führt zu einer Reihe von Vorteilen von Trockentoiletten:

            • Kein Wasser- oder Abwasseranschluss erforderlich
            • Kreislaufverwertung der Fäkalien als Kompost und Nutzung zur Energieerzeugung
            • Geruchlos, kein Chemieeinsatz
            • Barrierefreie Ausführung problemlos möglich
            • Betrieb von Handwaschbecken mit Regenwasser oder Grauwasser
            • Stromversorgung über Solarpanele
            • Individuelle Außengestaltung passend zum Standort möglich
            • Aufstellung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, fast überall möglich
            • Keine Bodenversiegelung für Aufstellung erforderlich
            • Aufbauzeit in ein bis zwei Tagen
            • Kleinere Toiletten-Module können im Winter abgebaut und eingelagert werden
            • Wartung und Service mit dem Einsatz von Fahrrädern möglich
            • Geringe Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten

            Vorteilhaft für den Einsatz im öffentlichen Raum ist insbesondere, dass Trockentoiletten autark betrieben werden können. Für die Aufstellung wird prinzipiell nicht mehr benötigt als eine ausreichend große ebene Fläche. Es müssen keine Anschlüsse vorhanden sein oder gelegt werden. Es ist kein Fundament erforderlich, mit dem Fläche versiegelt wird. Die Toiletten können auch saisonal aufgestellt werden. Für Zeiten, wo die Toiletten nicht benötigt werden, zum Beispiel in Parks im Winter oder an der Ruhr-Badestelle, wenn keine Bade-Saison ist, können die Toilettenmodule im Ganzen abgebaut und zentral eingelagert werden.

            Trockentoiletten sind kostengünstig und können nachhaltig betrieben werden

            Wartung, Betrieb und Unterhaltung der Trockentoiletten übernehmen spezialisierte Unternehmen, die täglich für Sauberkeit sorgen, die Fäkalienbehälter tauschen und Reparaturen vornehmen. Diese Dienste können mit dem Fahrrad abgewickelt werden. Volle Fäkalienbehälter werden geruchsdicht verschlossen im Serviceraum der Toilette zwischengelagert und dann gesammelt mit einem größeren Fahrzeug abgeholt und zur fachgerechten Kompostierung in Biogasanlagen gebracht.

            Da für Anschlüsse, Fundament, Wasser und Abwasser keine Kosten anfallen, sind Trockentoiletten sowohl hinsichtlich Investition, Unterhaltung und Betrieb deutlich günstiger als herkömmliche Toiletten.

            Barrierefreie Trockentoilette innen, Foto: EcoToiletten GmbH

            Selbstverständlich lassen sich Trockentoiletten auch barrierefrei bauen und ausstatten. Die Außengestaltung kann den Bedürfnissen des Aufstellortes individuell angepasst werden. Die Toiletten können als bunter Hingucker für einen belebten Platz gestaltet werden, ebenso wie mit natürlichen Holzfassaden für Parks und Grünflächen (Beispiele für öffentliche Trockentoilettenanlagen).

            Mögliche Aufstellorte von Trockentoiletten in Bochum

            Für Bochum könnten sich die STADTGESTALTER folgende Aufstellorte vorstellen:

            Ümminger See – Immer wieder werden am See fehlende Toiletten bemängelt (WAZ 26.05.22). An diesem Standort bietet sich eine saisonale Aufstellung an.

            Ruhr-Badestelle – Die aktuell aufgestellten mobilen Chemietoiletten passen sich weder in das Landschaftsbild ein, noch sind sie komfortabel, umweltfreundlich oder behindertengerecht. Die Aufstellung einer Trockentoilette während der Badesaison böte eine ideale Lösung

            Schmechtingwiese – Das vormals feste Toilettenhaus wurde vor ein paar Jahren abgerissen. Bisher gibt es keinen Ersatz. Der Einsatz mobiler Toiletten scheiterte, diese wurden als ekelig empfunden und angezündet. Auch an diesem Standort bietet sich eine saisonale Aufstellung an.

            Eine Toilettenanlage an der Schmechtingwiese sollte zudem vom Europaplatz gut erreichbar sein und ausgeschildert werden. Denn auch die Wiese vor dem Bergbaumuseum ist bei gutem Wetter sehr gut besucht und bisher gibt es auch dort keine Toiletten.. 

            Monte Schlacko – Auch hier war der Einsatz mobiler Chemietoiletten nicht erfolgreich, eine Alternative fehlt aber. Eine saisonale Bereitstellung der Toiletten wäre am Monte Schlack ebenfalls ausreichend.

            Stadtgarten Wattenscheid – Die bestehende Toilettenanlage befindet sich seit Jahren in einem unakzeptablen Zustand. Diese zu sanieren und zu modernisieren würde Unsummen kosten. Die Aufstellung einer Toilettenanlage mit Trockentoiletten könnte eine schnell zu realisierende, saubere und kostensparende Lösung darstellen.

            Kirchviertel – Immer wieder fordern die Bewohner*innen des Kirchviertels eine Toilettenanlage auf dem zentralen Platz des Stadtteils (WAZ vom 21.01.21). Bisher scheitert eine Aufstellung insbesondere an den nicht vorhandenen Anschlüssen für Wasser und Abwasser. Diese Anschlüsse benötigt eine Trockentoilette nicht. Mit einer Trockentoilette könnten die Wünsche der Bürger*innen endlich erfüllt werden.

            Friedhof Grumme – Die Toilettenanlage auf dem Friedhof ist aufgrund unterlassener Instandhaltung aktuell nicht mehr nutzbar (WAZ vom 03.08.22). Die alternativ aufgestellten Dixie-Klos empfinden die Friedhofsbesucher*innen als Zumutung. Die Aufstellung eines ansprechenden Trockentoilettenmoduls böte einen guten Ersatz.

            Auch auf anderen Friedhöfen, auf denen der bauliche Zustand der bestehenden Toilettenanlage ein Problemfall darstellt, sollte über den Ersatz durch Trockentoiletten nachgedacht werden.

            Friemannplatz – Auf diesem Platz in Altenbochum, der auch als Marktplatz genutzt wird, wünschen sich die Menschen ebenfalls eine Toilettenanlage. Mit einer Trockentoiletten-Anlage könnte dem Wunsch unkompliziert bei vergleichsweise geringen Kosten nachgekommen werden. Fläche für eine solche Anlage ist auf dem Platz genug vorhanden. Spätestens im Rahmen der geplanten Umgestaltung sollte die Einrichtung erfolgen (Neugestaltung Friemannplatz, Vorschlag STADTGESTALTER)

            Grundsätzlich sollte es an jedem Marktplatz in Bochum eine Toilettenanlage geben. Wo solche Anlagen bisher fehlen, ließe sich mit Trockentoiletten eine günstige und attraktive Lösung realisieren.

            Westpark – Zwar bieten Pumpenhaus und Jahrhunderthalle Toilettenanlagen an, doch sind diese nicht immer geöffnet. Die Besucher*innen des Parks beklagen insbesondere das Fehlen von barrierefreien Toiletten (WAZ vom 11.10.21). Eine entsprechend barrierefrei ausgebaute Trockentoilettenanlage könnte im Westpark Abhilfe schaffen.

            Waldbühne Höntrop – Im Rahmen der Sanierung der Waldbühne beabsichtigt die Stadt auch den Neubau einer Toilettenanlage (Vorlage 20222004). Bei einer Anlage, die naturnah im Wald liegt, sollte den Belangen Nachhaltigkeit und Naturschutz besondere Beachtung geschenkt werden. Entsprechend wäre es sinnvoll, wenn die Planungen die Ausführung der entsprechenden Anlage mit Trockentoiletten vorsehen würden.

            Hans-Schalla-Platz – Die Jugend der Stadt versammelt sich an Sommerabenden besonders gerne auf dem Platz vor dem Schauspielhaus und dem auf der anderen Seite der Oskar-Hoffmann-Straße befindlichen Tana-Schanzara-Platz, Doch auch hier fehlen Toiletten. Die Anwohner*innen beschweren sich, dass manche Platzbesucher*innen ihre Notdurft in den wenigen Grünbereichen verrichten und über die daraus resultierenden unzumutbaren Geruchsbelästigungen. Dieses Problem ließe sich ebenfalls mit einer Trockentoilette lösen.

            Gustav-Heinemann-Platz – Die in die Jahre gekommene, zum Himmel stinkende Toilettenanlage am “Schmuddel-Durchgang” vom Willy-Brandt-Platz zum Platz neben der Christuskirche soll eigentlich geschlossen werden um die Passage aufzuwerten (WAZ vom 10.05.22). Für die Toiletten sollte dann an einer besser einsehbaren Stelle Ersatz geschaffen werden. Eine attraktiv gestaltete Trockentoilettenanlage könnte direkt hinter dem Rathaus auf den Gustav-Heinemann-Platz gestellt werden. Für diese Anlage wäre eine belebte Stelle mit guter sozialer Kontrolle wichtig,

            Wird in ein paar Jahren wie geplant das BVZ (Gebäude der Stadtbücherei und VHS) abgerissen, könnte diese Anlage in die neue Platz- und Parkgestaltung integriert und ohne Probleme an einen neuen Standort umgestellt werden.

            Neben den zwölf in diesem Beitrag beispielhaft vorgeschlagenen Standorten gibt es sicher noch weitere Orte im Stadtgebiet, an denen sich der Einsatz von öffentlichen Trockentoiletten lohnen würde.

            Nachhaltigkeit und Klimaschutz

            Angesichts des 2019 vom Bochumer Stadtrat festgestellten Klimanotstands und dem von der Stadt verfolgten Ziels besonders nachhaltig zu sein, sollte der Bau herkömmlicher Wassertoiletten aufgrund des Wasserverbrauchs, der ungenutzt abgespülten Fäkalien, wo immer es möglich ist, vermieden werden. Gleiches gilt für die Aufstellung von mobilen Chemieklos. Der durchgehende Einsatz von öffentlichen Trockentoiletten ist letztlich ein klares Statement der Stadt, dass Bochum das Thema Nachhaltigkeit ernsthaft verfolgt.

            18 Jun

            Husemannplatz – zwei Jahre zu spät fertig und 4 Mio. teurer als geplant

            Kaum wird das Viktoria Karree am Husemannplatz Ende 2022 eröffnet sein, wird die Stadt davor für zwei Jahre eine Großbaustelle zur Umgestaltung des Platzes einrichten. Eigentlich hatte der Stadtrat beschlossen, Karree und Platz sollen gleichzeitig fertig werden, aber die Stadt hat es mal wieder nicht hinbekommen. Das Projektmanagement ist zu schlecht.

            Man sollte meinen, bei jedem Projekt stellt die Stadt zu Beginn der Planungen einen Projektstrukturplan auf, in dem alle Aufgaben und Gewerke aufgelistet werden, die voraussichtlich im Rahmen des Bauprojekts abgearbeitet werden müssen. Auf dieser Basis werden dann die Gesamtkosten für das Projekt geschätzt sowie die voraussichtliche Durchführungsdauer. In einem weiteren Schritt werden dann die Aufgaben und Gewerke identifiziert, die besonders zeitkritisch  oder mit hohen Kostenrisiken verbunden sind und bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich die in der ersten Schätzung vermuteten Kosten- und Zeitannahmen noch deutlich ändern können. Doch so ist es nicht.

            Projekt “Husemannplatz” – Kosten- und Zeitschätzung sowie Risikobetrachtung

            Das Projekt Husemannplatz besteht aus drei wesentlichen Teilen:
            1. Abbruch des bestehenden Platzes, samt Aufbauten
            2. Neue Abdichtung der Tiefgarage sowie Erneuerung der Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsleitungen und -anlagen.
            3. Bau des neuen Platzes.

            Hohe Kosten- und Zeitrisiken bestehen insbesondere beim zweiten Projektteil. Bis der alte Platz  nicht entfernt worden ist, wird nicht klar sein, wie es unter dem jetzigen Platz aussieht und wie umfangreich die Arbeiten zur Abdichtung des Parkhauses sein werden. Auch kann nur schwer abgesehen werden, in welchem Zustand sich die Ver-, Entsorgungs- sowie Entwässerungsanlagen befinden und in welchem Maß eine Erneuerung erforderlich ist. Für solche Gewerke wäre es also sinnvoll zu abzuschätzen, welche Kosten sie im günstigsten und welche sie im schlechtesten Fall nach sich ziehen könnten (Worstcase-Betrachtung).

            Den vielen Beschlussvorlagen zum Husemannplatz ist leider nicht zu entnehmen, dass in der beschriebenen Weise vorgegangen wurde. In den Jahren 2019 bis heute werden immer wieder viele Kosten- und Zeitzahlen genannt. Doch es fehlt von Anfang an die Angabe einer eindeutigen Zahl für die Gesamtkosten. Kostenangaben für den Platz wechseln mit solchen für die Abdichtung, die Abrissarbeiten und anderen Gewerke. Eine stringente Kosten- und Zeitplanung ist nicht erkennbar. Bereits die Vorlagen zeigen wie ineffizient die Verwaltung arbeitet. Zeitaufwendig werden über Seiten immer neu Informationen und Daten ausgewalzt, die bereits bekannt sind, während wesentliche Daten fehlen oder im Textwust versteckt werden. Eine wiederkehrende in gleicher Struktur dargestellte Auflistung der zentralen Projektdaten, insbesondere zu Gesamtkosten und Projektdauer sowie deren Entwicklung fehlt.

            Obwohl das Projekt bereits seit 2019 läuft, wird es bis heute in den Quartalsberichten zum Projektcontrolling städtischer Projekte mit Kostenvolumen über 1 Mio. Euro. (Bericht zum Bauprojektcontrolling – 4. Quartal 2021) nicht aufgelistet.

            Stadt bekommt den Umbau nicht rechtzeitig hin

            Mit dem Beschluss, die alten Gerichtsgebäude abzureißen und dort das Viktoria Karree zu bauen, verband der Stadtrat den ausdrücklichen Wunsch, dass der Husemannplatz ebenfalls neugestaltet und unbedingt zeitgleich mit dem Karree neu eröffnet werden sollte. Trotz 4 Jahren Zeit für Planung und Bau, war die Verwaltung nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen. Das Viktoria Karree wird Ende 2022 eröffnet, der Platz wird frühestens im ersten Quartal 2025 fertig. Eine über zwei Jahre andauernde Dauerbaustelle vor dem neuen Gebäudekomplex wird für die neuen Geschäfte im Karree zur harten Belastungsprobe werden. Zu hoffen ist, dass sie diese Zeit überleben. Die Verwaltung schreibt dazu selbst noch Anfang 2021 “Der wirtschaftliche Erfolg des Gesamtprojektes ist stark von dieser gemeinsamen Umsetzung beeinflusst, da Doppelkosten und die gegenseitige Behinderung beider Maßnahmen vermieden werden.” (Vorlage 20210124).
            Dass die Stadt erst heute eingesteht, das ausgegebene Ziel um über 2 Jahre zu verfehlen und sich darauf rausredet sie habe ja bereits Mitte 2021 angegeben, der Platz werde “zu einem späteren Zeitpunkt” fertig, spricht nicht für einen professionellem Umgang der Beteiligten mit dem Stadtrat und der Öffentlichkeit (Antwort der Verwaltung 20221660f).

            Kosten für den eigentlichen Platzumbau verdreifachen sich

            Ähnliches zeigt sich bei den Kostenzahlen. 2019 legt die Verwaltung im Rahmen des ISEK-Innenstadt eine erste Kostenschätzung für die Gesamtkosten des Projekts vor (Maßnahme B3 – ISEK Innenstadt – Vorlage 20192419). 3,75 Mio. (4,14. Mio. inkl. Kosten für den Qualifizierungswettverb) soll die Maßnahme insgesamt kosten, ausdrücklich inklusive Abdichtung Tiefgarage, Erneuerung der Leitungen und des Rückbaus des alten Platzes. Die “Kostenkalkulation” erfolgt auf Basis eines Kostensatzes pro Quadratmeter Platzfläche (500 Euro/qm) und offensichtlich nicht auf Grundlage eines ersten Projektstrukturplans mit Auflistung aller erforderlichen Aufgaben und Gewerke sowie einer Risikoabschätzung. Den Grundsätzen eines professionellen Projektmanagements entsprach diese Vorgehensweise also nicht.

            In den folgenden beiden Jahren konzentrierten sich die Vorlagen dann nicht mehr auf die Gesamtkosten des Projekts. Es wurden nicht mehr alle drei Projektteile betrachtet, sondern im Wesentlichen nur  die Kosten der Erstellung des eigentlichen Platzes (Teil 3) betrachtet. Dafür nahm man im Rahmen der Ausschreibung des Planungswettbewerbs 2019 noch 2 Mio.. Euro an (Auslobung Realisierungswettbewerb – Vorlage 20193885). Nach dem Wettbewerb im Mai 2020 wurden dann die Kosten auf 3,7 Mio. korrigiert. Eine Kostensteigerung beim Platzbelag (Grauwacke) führte im 2021 zu Kosten von fast 3,9 Mio. Die neuste Kostenschätzung aus dem April 2022 ergab schließlich eine Verdreifachung der Kosten im Vergleich zur Ausgangsschätzung von 2019. Jetzt werden fast 6,1 Mio. Euro angegeben (Anlage 3 zu Vorgang 20221173).

            Die Kosten für die Projektteile 1 und 2 (Abriss alter Platz, Abdichtung Tiefgarage und Erneuerung Leitungen) blieben dagegen relativ unverändert: Von 2019 bis 2022 stiegen die Kosten für diese beiden Posten nur von 1,7 Mio. auf rund 1,9 Mio.

            Die Verschleierung der Ursachen für die Kostenexplosion

            Die Darstellung in der Vorlage 20221173 zur Kostenentwicklung, man habe 2020 die Finanzmittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro nur für die Schaffung des neuen Platzes bereitgestellt, aber bewusst die Einstellung von Mitteln für die Abdichtung der Tiefgarage und Rückbauarbeiten unterlassen (Vorlage 20221173), ist somit falsch. Eine solche Vorgehensweise, nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projektes in den Haushalt einzustellen, wäre zum einen unprofessionell, da sie  den Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung widersprechen würde, zum anderen hatte die Verwaltung die Gesamtkosten des Projekts über alle drei Teile im Rahmen der ISEK-Innenstadt bereits 2019 auf 3,75 Mio. beziffert und entsprechend war dieser Betrag als Gesamtkosten in den Haushalt einzustellen. In der Vorlage 20210124, heißt es zudem wörtlich “Die Gesamtkosten [sic!] für die Neugestaltung des Husemannplatzes belaufen sich inkl. Planungskosten auf ca. 4 Mio. EUR.”

            Grundsätzlich und ohne Ausnahme sind als “Gesamtkosten” für ein Projekt immer sämtliche Kosten über alle Projektteile und alle -phasen zu verstehen. Die Darstellung der Verwaltung man könne die Gesamtkosten Scheibchen für Scheibchen ausweisen und einstellen sowie nach Belieben auch wesentliche Teil weglassen, zeugt von einem groben Missverständnis der Grundsätze von Projektmanagement. Tatsächlich sind die Kosten für den eigentlichen Neubau des Platzes explodiert und haben sich verdreifacht. Im Klartext gesprochen: Die Begründung, die Kostensteigerung sei darauf zurück zu führen, dass die Verwaltung bei der Kalkulation der Gesamtkosten bewusst Kosten für wesentliche Projektteile weggelassen habe, ist unwahr und dient allein der Verschleierung der Verdreifachung der Kosten bei der eigentlichen Platzneugestaltung. Hier wird der Stadtrat bewusst in die Irre geführt werden.

            Es wird Zeit, dass die Verwaltung ihre Zeit dazu nutzt ein effektives Projektmanagement aufzuziehen und ihre Projektkommunikation gegenüber dem Rat überdenkt, statt mit nachweisbar falschen Darstellungen zu versuchen, die Mängel bei den Kosten- und Zeitkalkulationen zu verschleiern. Darüber hinaus beschädigen solche Tricksereien massiv die Glaubwürdigkeit der Beteiligten in der Verwaltung.

            Defizite im städtischen Projektmanagement

            Wie andere Projekte zuvor, Haus des Wissens, Feldsieper Grundschule u.a. (Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant), zeigt das Projekt Husemannplatz, die Verwaltung verwendet den Begriff “Gesamtkosten” willkürlich. Obwohl er nach den Regeln eines geordneten Projektmanagements ohne Ausnahme zu jedem Zeitpunkt eines Projekts sämtliche Projektkosten über alle Projektteile und alle Kostengruppen der HOAI auszuweisen hat, definiert die Verwaltung den Begriff gerne so wie es ihr gerade passt. Zudem sind die Grundlagen, auf denen bei der Stadt erste Kostenschätzungen erfolgen, unzureichend. Eine erste grobe Kostenschätzungen sollte bereits auf Basis eines Projektstrukturplans erfolgen. Eine Kostenschätzung aufgrund von Quadratmeterpreisen ist nicht ausreichend. Weiterhin sollten bereits im Rahmen der ersten Kalkulationen Risiko- und Worstcase-Betrachtungen erfolgen. Schließlich werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken offenbar systematisch unterschätzt, ebenso wie die Komplexität der Projekte, daraufhin deuten die immer wieder zu beobachtenden extremen Projektzeitüberschreitungen.

            Politik muss eindeutige Vorgaben zum Projektmanagement machen

            Die Bochumer Politik ist bisher nicht bereit der Verwaltung eindeutige Vorgaben zu machen, wie die Stadt bei der Planung von Projekten zu verfahren hat. So lange Rot-Grün im Stadtrat die Bereitschaft das zu ändern, ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Fälle von Kostenexplosionen und extremen Terminüberschreitungen bei städtischen Bauprojekten abnehmen wird.

            17 Apr

            Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant

            Nach aktuellem Stand werden 41% der laufenden 100 städtischen Bauprojekte teurer, 75% werden später fertig als geplant. Die Kostensteigerungen summieren sich auf 80,4 Mio. Euro, die Terminüberschreitungen auf 125 Jahre. Ein untragbarer Zustand, die Stadt Bochum braucht endlich ein funktionierendes Projektmanagement.

            Jedes Quartal erstellt die Stadt eine Liste der laufenden Bauprojekte mit einem Bauvolumen von über 1 Mio. Euro. In dieser Auflistung werden die Kostensteigerungen und Bauzeitenverzögerungen angegeben. Die aktuelle Liste für das 4. Quartal 2022, wurde mit dem “Bericht zum Bauprojektcontrolling” gerade veröffentlicht (Bericht zum Bauprojektcontrolling). Die STADTGESTALTER haben die angegeben Daten ausgewertet.

            Kostensteigerungen und Verspätungen sind eher die Regel als die Ausnahme

            Die Bauprojekte tragen die Nummern 1 bis 107. Ein Projekt mit der Nummer 23 fehlt jedoch. Dazu wurden 6 Projekte neu in die Liste aufgenommen, für die aber noch ein Ratsbeschluss fehlt und die noch nicht begonnen wurden. Entsprechend wurden von den STADTGESTALTERn 100 Bauprojekte in der Größenordnung über 1 Mio. Euro, vom Brückenbau über Schulneubauten und -sanierungen bis Straßenumgestaltungen analysiert.

            Städtische Bauprojekte im Schnitt 0,8 Mio. teurer sowie 1 Jahr und 3 Monate später fertig als geplant

            Das Ergebnis der Analyse ist verheerend. Bereits jetzt steht fest, die laufenden Bauprojekte werden 80,4 Mio. Euro teurer als geplant. Kostensteigerungen sind schon bei 41% der Bauprojekte festzustellen. Dabei laufen alle Projekte noch und bei vielen wurde noch nicht mit dem Bau begonnen, sie befinden sich noch in der Planungsphase. Also ist im Lauf der nächsten Jahre bei einer erheblichen Zahl weiterer Projekte mit zusätzlichen deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.

            Bemerkenswerte 800.000 Euro mehr als geplant, muss die Stadt schon heute im Schnitt für jedes Bauprojekt ausgeben. Geht man von den vor Aufnahme der Planung von der Stadt geschätzten Ur-Kosten aus, sind es sogar 1,15 Mio. Euro/ Projekt. Bei einem Anteil von 14 % der Bauprojekte liegt die Kostensteigerung schon heute bei über 50%, bei 3% der Projekte sogar bei über dem Doppelten der geplanten Kosten.

            Terminabweichungen bei städtischen Bauprojekten

            Bei der Einhaltung der Zeitrahmen sieht es noch schlimmer aus: Nur ein Viertel der Projekte ist noch im Zeitplan. 32 % der Projekte dauern ein Jahr und länger als geplant, 14% sogar 1.000 Tage und noch länger. Ein Terminmanagement scheint bei der Stadt nicht zu existieren. Die Summe der Terminüberschreitungen bezogen aus alle 100 Projekte beläuft sich auf unglaubliche 125 Jahre. Im Schnitt dauert jedes der Projekte schon heute 1 Jahr und 3 Monate länger als geplant. Auch hinsichtlich der Terminüberschreitungen ist angesichts der vielen Projekte, die sich noch gar nicht in der Bauphase befinden, noch mit deutlichen Erhöhungen zu rechnen.

            Ursachen der Kosten- und Terminüberschreitungen

            Terminüberschreitungen haben in der Regel Kostensteigerungen zur Folge. Gelang es beispielsweise nicht die alte Buselohbrücke während des Baus der neuen Brücke abzureißen, so soll sie jetzt erst abgerissen werden, wenn für die neue Lohringbrücke der Bahnverkehr ohnehin gesperrt werden muss. Das bedeutet eine Verzögerung des Abrisses um mindestens acht Jahre. Bei Baupreissteigerungen von 3 bis 8% im Jahr, wird ein Abriss der Brücke bei acht Jahren Verspätung voraussichtlich 24 bis 64% teurer als geplant.

            Andere Gründe für Kostenüberschreitungen zeigt das Beispiel des Neubaus der Feldsieper Schule. Hier soll eine 3-zügige Grundschule neu entstehen. Ein Standard-Bauprojekt, wie es in vielen Städten und Gemeinden jedes Jahr umgesetzt wird. Die Stadt veranschlagte für den Bau ursprünglich 12.3 Mio. Euro, mittlerweile liegen die von der Stadt kalkulierten Kosten bei 23 Mio. Die Maßnahme wurde 2017 beschlossen. Später stellte sich heraus, dass man bei den Kostenkalkulationen einige wesentliche Kostenfaktoren nicht berücksichtigt hatte: Ein modernes pädagogisches Unterrichtskonzept, Klimaschutzmaßnahmen, die Kosten für die Ausstattung/Einrichtungsgegenstände, Kosten für Stellplätze, eine separate Zuwegung und eine Feuerwehrzufahrt, sowie die Kosten für den Abbruch der Bunkeranlage (Deckungsgraben), die auf dem Gelände stand, auf dem die neue Schule erbaut werden soll (Anlage 2: Erläuterung von Abweichungen).

            Es fragt sich, wie konnte es passieren, dass solche wesentlichen Kostenbestandteile bei der Projektplanung unberücksichtigt blieben? Welches Unterrichtskonzept eine Schule im neuen Gebäude verfolgt, sollte vor der Projektplanung festgelegt worden sein, ebenso auf welche Weise Zufahrt, Zuwegung und das Parken organisiert werden soll. Dass eine neue Schule neu eingerichtet und ausgestattet werden muss, sollte ebenfalls bekannt sein. Ebenso hätte auffallen müssen, dass vor dem Bau der Schule der Abriss der alten dort bisher befindlichen Bunkeranlage erforderlich ist und dass die Beseitigung dieser Anlage zusätzliche Kosten verursachen wird. Weniger vorhersehbar war gegebenenfalls, in welchem Maße im Laufe der Jahre der Anspruch an den Bau hinsichtlich der zu realisierenden Klimaschutzmaßnahmen steigen würde. Wenn auch schon 2017 Geothermie, Photovoltaik und Dachbegrünung bei städtischen Neubauten eine Selbstverständlichkeit hätten sein sollen und die städtischen Klimaschutzpläne diese vorschlugen, so war die tatsächliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen 2017 politisch eher unverbindlich gewünscht, aber leider noch nicht verbindlich gewollt.

            Bisher fehlt der politische Wille für ein professionelles Projektmanagement

            Kostensteigerungen bei städtischen Bauprojekten sind also im Wesentlichen auf das Fehlen eines professionell organisierten städtischen Projektmanagements zurück zu führen (BOGESTRA und Stadt brauchen ein funktionierendes Projektmanagement). Die Berichte zum städtischen “Baucontrolling” zeigen, dieses Versäumnis kostet die Stadt mindestens 20 Mio. Euro im Jahr.

            Die Opposition im Rat beklagt diesen Umstand seit Jahren (Stadt verliert Kontrolle über Bauprojekte). Doch die Mehrheitskoalition aus SPD und Grünen verhindert im Stadtrat ebenso lange Untersuchungen, um herauszufinden aus welchen Gründen es zu den massiven Kosten- und Terminüberschreitungen kommt und wie diese abgestellt werden können. Sämtliche Anträge zur Prüfung von Kostenexplosionen bei städtischen Bauprojekten wurden in den letzten Jahren von Rot-Grün abgelehnt:

            Eigentlich ist es gemäß Gemeindeordnung Aufgabe der Fraktionen im Stadtrat die Verwaltung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren (§ 55 GO NRW – Kontrolle der Verwaltung), SPD und Grüne in Bochum sehen ihre Aufgabe aber eher darin, jegliche Kontrolle von offensichtlich schlecht organisierten Verwaltungsabläufen sowie der dafür verantwortlichen Ämter und Dienste zu verhindern. Im Sinne der Menschen, die in der Stadt leben, wäre es dagegen, unnötige Kostensteigerungen, finanzielle Belastungen und die daraus resultierende Verschuldung der Stadt zu unterbinden.

            Ziel: Kostensteigerungen halbieren, termingerechte Fertigstellung bei 75% der Bauprojekte

            Ziel sollte es sein die Kostensteigerungen mindestens zu halbieren. Zudem sollten zukünftig mindestens 75% der Bauprojekte im vorgegebenen Zeitrahmen fertig gestellt werden. Dieses Ziel lässt sich nur mit einem professionellen Projektmanagement erreichen. Der aktuelle Zustand ist sowohl hinsichtlich der Kosten wie der übermäßigen Bauverzögerungen untragbar und den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zuzumuten. Es wird höchste Zeit, dass SPD und Grüne ihren Widerstand aufgeben ein wirksames Projektmanagement zur effizienten Steuerung und Kontrolle der städtischen Bauprojekte einzuführen.

            08 Apr

            Betrieb Seilbahn vom Ruhr Park zur Bochumer City mit Gewinn möglich

            Eine aktuelle Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich eine Seilbahnlinie zwischen  Ruhr Park und Innenstadt bereits nach 5 bis 12 Jahren refinanziert und mit Gewinn betreiben lässt. Die STADTGESTALTER haben anhand der Nutzen-Kosten-Analyse zu der in Bonn geplanten Seilbahn Fahrgastnachfrage, Fahrpreiserlöse und Kosten auf die Bochumer Strecke hochgerechnet.

            Eine Seilbahnverbindung vom Ruhr Park zur Innenstadt wäre ein Gewinn für beide Einkaufszentren (Seilbahnlinie City – Ruhr Park: Die Rettung der Innenstadt ist der Ruhr Park). Neue Attraktionen wie die Seilbahn brächten neue Kunden in die City. Der Besuch von Ruhr Park und City, verbunden mit einer Seilbahnfahrt über die Dächer der Stadt, würde viele Menschen nach Bochum locken.

            Jedoch stellt sich die Frage, wie viel kostet eine solche Seilbahnlinie, wie kann diese finanziert werden und kann sie dauerhaft mit wirtschaftlichem Erfolg betrieben werden? Genau diese Frage haben die STADTGESTALTER jetzt näher untersucht und dabei wichtige Daten der Nutzen-Kosten-Analyse für die in Bonn geplante Seilbahn (Seilbahn Bonn – Bericht zur Standardisierten Bewertung) zugrunde gelegt. Die Analyse für die Seilbahnlinie auf den Venusberg wurde im Januar 2022 veröffentlicht.

            Welches Seilbahnsystem sollte in Bochum eingesetzt werden?

            Grundsätzlich stehen aus technischer Sicht drei verschiedene Seilbahnsystem zur Verfügung, mit denen auch die Strecke Ruhr Park – Innenstadt/Hbf realisiert werden könnte. Die Systeme unterscheiden sich in der Zahl der eingesetzten Seile: Bei Einseilsystemen (1S) hängen die Kabinen an einem einzigen Trag- und Zugseil, das auch die Kabinen von Station zu Station zieht. Bei Zweiseilsystemen (2S) dient ein Tragseil quasi als Gleis auf dem die Kabinen rollen, das zweite Seil ist das Antriebs- und Zugseil. Dreiseilsysteme (3S) bestehen aus zwei Tragseilen, hinzu kommt wiederum das Zugseil.

            Dreiseilumlaufbahnen sind schneller, energetisch effizienter und die Kabinen größer. Allerdings sind die Baukosten sind aufgrund der technischen Komplexität höher als bei den anderen Systemen. Einseilumlaufbahnen sind wiederum teurer im Betrieb, dafür bei den Investitionskosten deutlich günstigster, können jedoch nicht so viele Personen befördern wie die beiden anderen Systeme. Mit Einseilsystemen werden in der Regel 10 Personen pro Kabine befördert, mit Dreiseilsystem 35 Personen. Zweiseilumlaufbahnen liegen bei allen Kriterien zwischen den beiden anderen Systemen.

            Vergleich Seilbahnsysteme Ruhr Park – Innenstadt/Hbf

            Streckenführung vom Ruhr Park über Altenbochum in die Innenstadt

            Für die Seilbahnlinie zwischen Innenstadt/Hbf und Ruhr Park schlagen die STADTGESTALTER eine Streckenführung vom Beginn des Bongard-Boulevards am Hauptbahnhof über einen Halt in Altenbochum am Haupteingang des Hauptfriedhofs bis zum Ruhr Park vor. Diese Linienführung hat den großen Vorteil, dass keine Wohngebiete überfahren werden müssen. Bei entsprechender Streckenführung werden lediglich zwei Wohnhäuser überquert.

            Systemdaten Ruhr Park – Innenstadt/Hbf

            Nach Vorstellung der STADTGESTALTER sollte die Linie ebenso wie die in Bonn geplante aus zwei technischen Anlagen mit zwei eigenen Antriebsaggregaten bestehen, so dass beide Teile auch getrennt betrieben werden können. Die erste Seilbahnsektion Innenstadt/Hbf bis Altenbochum wäre dann knapp zwei Kilometer lang, die zweite Sektion zum Ruhr Park rund drei Kilometer. Somit würde die Gesamtlänge würde fünf Kilometer betragen. Mit einer Dreiseilumlaufbahn könnten die Fahrgäste die Strecke vom Ruhr-Park in 9 bis 12 Minuten zurücklegen, mit einer Einseilumlaufbahn würde die Fahrt um die 15 Minuten dauern, mit einer Zweiseilumlaufbahn um die 13 Minuten.

            Seilbahnfahrt Ruh Park – Innenstadt

            Zwischenhalt Altenbochum

            Als Zwischenhalt für die Seilbahnlinie bietet sich Altenbochum an. Im Bereich vor dem Haupteingang des Hauptfriedhofs entlang der Immanuel-Kant-Straße gibt es einige Möglichkeiten und ausreichend Fläche die Seilbahnstation so zu platzieren, dass das Bild des Bauensembles am Hauptfriedhofs nicht beeinträchtigt wird.

            Der Stadtteil Altenbochum (18.536 Einwohner*innen) verfügt mit 3.865 Menschen pro Quadratkilometer über eine für Bochum vergleichsweise hohe Bevölkerungsdichte. Im Einzugsbereich des Seilbahnhalts würden entsprechend viele Menschen wohnen. Der Halt läge am Hauptfriedhof (64.000 Grabstellen), in direkter Nähe zur Evangelischen Hochschule (rd. 3000 Studierende und Beschäftigte), der Unternehmenszentral der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW sowie zum neuen Wohnviertel Ostpark, dem bisher eine leistungsfähiger Nahverkehrsanbindung fehlt, obwohl hier in den nächsten Jahren 1.000 neue Wohnungen entstehen sollen ()

            Seilbahnhalt Altenbochum

            Auch für eine spätere Fortführung der Seilbahn Richtung Mark 51°7 und Ruhr-Universität wäre die Seilbahnstation in Altenbochum optimal gelegen (Seilbahn – Rückgrat der Bochumer Universitäts- und Hochschullandschaft).

            Kalkulation der Fahrgastnachfrage

            Die Teilung der Linie in zwei technisch eigenständige Seilbahnanlagen macht es möglich, beide Sektionen unabhängig voneinander laufen zu lassen. Da der Ruhr-Park Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr geöffnet ist, lohnt es sich nicht, das Einkaufszentrum vor 9 Uhr anzufahren. Für den morgendlichen Pendelverkehr wäre es allerdings sinnvoll zwischen 6 und 9 Uhr die Sektion Innenstadt/Hbf – Altenbochum im Nebenverkehrstakt zu betreiben. In den Nebenverkehrszeiten werktags von 21 bis 0 Uhr und sonntags von 9 bis 24 Uhr sollte dagegen die ganze Seilbahn über beide Sektionen betrieben werden. Zu den Nebenverkehrszeiten wäre in den Stationen die Einfahrt einer Kabine aller 2 Minuten sinnvoll, in den Hauptverkehrszeiten ein Takt von 20 bis 24 Sekunden.

            Fahrgastnachfrage und Betriebszeiten

            Auf Basis dieser Betriebszeiten ergibt sich für die Seilbahnlinie ein Fahrgastpotential von 16.400 Menschen pro Tag. Dabei kann von folgender Beförderungsnachfrage ausgegangen werden: Konservativ kalkuliert kann angenommen werden, dass 15% der jährlich 12 Millionen Ruhr-Park-Besucher*innen und 20% der rund 2.800 dort Beschäftigten zukünftig die Seilbahn zur Anreise nutzen. Weiterhin ist mit 500.000 Menschen im Jahr zu rechnen, die nach Bochum kommen, um in ihrer Freizeit eine Seilbahnfahrt zu erleben. Schließlich können 1.500 Menschen pro Tag einkalkuliert werden, die die Seilbahn als Teil einer Fahrt mit dem ÖPNV durch das VRR-Gebiet nutzen sowie mit täglich 3.000 Menschen, die von oder ab Altenbochum die Seilbahn nutzen.

            Die STADTGESTALTER schlagen vor, dem Ruhr Park ein Fahrkartenkontingent von im Jahr 250.000 bis 375.000 Hin- und Rückfahrtickets zu überlassen. Diese Fahrkarten können die Geschäfte des Ruhr-Parks dann kostenfrei an ihre Kunden weitergeben, unter anderem als Werbegeschenke oder Treuebonus für Einkäufe. Im Gegenzug beteiligt sich der Ruhr Park mit einem pauschalen jährlichen Zuschuss am Betrieb der Seilbahn. Dieser Vorschlag ist mit zwei Vorteilen verbunden, er beteiligt zum einen den Ruhr Park an den Betriebskosten der Seilbahn und trägt zur Kostendeckung bei. Zum anderen regt er die Kunden des Ruhr Parks an, mit der Seilbahn in die Innenstadt zu fahren und diese zu beleben.

            Kosten und Fahrpreiserlöse

            Legt man die Kostenkalkulation zu den Baukosten der Seilbahn in Bonn zugrunde, lassen sich für die Seilbahnlinie Ruhr Park – Innenstadt/Hbf bei Verwendung einer Einseilumlaufbahn Baukosten von rund 60 Mio. Euro berechnen (Preisbasis 2019). Für die Strecke auf den Venusberg in Bonn werden 66 Mio. Euro veranschlagt (Seilbahn Bonn – Bericht zur Standardisierten Bewertung). Da die in Bonn geplante Seilbahn rund 700 Meter kürzer ist als die in Bochum, sie dafür aber zwei kostenintensive Zwischenstationen mehr aufweist, ergibt sich für die Seilbahn in Bochum ein um 6 Mio. verminderter Kostenansatz.

            Für den Bau einer Zwei- bzw. Dreiseilumlaufbahn wäre aufgrund der höheren technischen Komplexität mit Baukosten von rund 80 Mio. bzw.100 Mio. Euro zu rechnen. Auf Basis der aktuell geltenden Förderrichtlinien ist davon auszugehen, dass wie in Bonn auch in Bochum 95% der Infrastrukturkosten für den Fahrweg und 10% der Planungskosten von Bund und Land übernommen werden. Für die Stadt oder ein privates Verkehrsunternehmen, das die Linie baut, ergäbe sich damit ein selbst zu finanzierender Eigenanteil an den Baukosten von 9,75 bis 16,25 Mio., je nachdem welches Seilbahnsystem eingesetzt wird.

            Finanzierungsmodell Seilbahn Ruhr Park – Innenstadt/Hbf

            Für Kapitaldienst (Abschreibung und Zinsen), Unterhaltung (Wartung, Reparaturen, Prüfungen, Unterhaltung Fahrweg) sowie den Seilbahnbetrieb (Personal und Energie) ist pro Jahr abhängig vom eingesetzten Seilbahnsystem mit 4,2 bis 5 Mio. Euro Kosten zu rechnen. Diesen Kosten stehen Erlöse aus Fahrkartenverkäufen, dem Zuschuss des Ruhr Parks, sowie Einnahmen aus Werbung und Sonderfahrten von 6 bis 6,4 Mio. Euro gegenüber, so dass mit der Seilbahn ein Einnahmenüberschuss von 1,9 bis 1,4 Mio. Euro im Jahr erwirtschaftet werden kann. Rechnet man diesen Überschuss den für den Seilbahnbau zu investierenden Eigenanteil entgegen, lässt sich der Eigenanteil in 5 bis 12 Jahren refinanzieren.

            Anzumerken ist, dass bei der Kalkulation der Fahrtkostenerlöse ein erhöhter Kostensatz von 1,25 Euro pro Fahrt zugrunde gelegt wurde, da anzunehmen ist, dass auf der Seilbahnstrecke überdurchschnittlich häufig Tickets für Gelegenheitsfahrer*innen benutzt werden und erheblich seltener Abo-Tickets, Semester- oder Schokotickets als im VRR-Gebiet sonst. Entsprechend höher werden die durchschnittlichen Erlöse pro Fahrt für das Unternehmen, sein, das die Seilbahn betreibt.

            Bei den Betriebskosten ist eine weitere Senkung möglich, sofern ein Großteil des zum Betrieb der Seilbahnanlagen benötigten Stroms mit einer Solaranlage gewonnen wird. Eine direkte Erzeugung des für die Seilbahn benötigten Stroms wäre über ein Solarfeld auf der ehemaligen Müllhalde Kornharpen möglich, die von der Seilbahn überfahren wird und die nur 1.500 Meter von der Zwischenstation Altenbochum entfernt liegt, die voraussichtlich die Antriebsaggregate für beide Seilbahnsektionen aufnehmen würde.

            Betriebskosten Seilbahn Ruhr Park – Innenstadt/Hbf

            10 gute Gründe für die Seilbahn zwischen Ruhr Park und Innenstadt

            Die Untersuchung der STADTGESTALTER zeigt, die Seilbahn bedeutet nicht nur einen Gewinn für die Innenstadt, den Ruhr Park, den städtischen Nahverkehr und das Image der Stadt und würde einen Beitrag zu weniger Verkehr auf den Straßen sowie für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, sie könnte darüber hinaus auch mit Gewinn betreiben werden. Nach den vorliegenden Berechnungen ist davon auszugehen, dass sie in jedem Jahr 1,4 bis 1,9 Mio. Euro in die Kassen des Verkehrsunternehmens spült, das die Seilbahn betreibt.

            Zu dem dargestellten ökonomischen Erfolg der Seilbahnlinie kommen weitere betriebs- und volkswirtschaftliche Nutzeneffekte, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht berechnet wurden. Dazu zählen insbesondere:

            • Positive Kosteneffekte im ÖPNV-Netz durch Einsparung von redundanten (Bus-)Linien
            • Positive Erlöseffekte bezogen auf das gesamte ÖPNV-Netz
            • Positive Umwelteffekte aufgrund eingesparter Autokilometer
            • Eingesparte Unfallfolgekosten aufgrund eingesparter Autokilometer
            • Positive ökonomische Effekte durch die Verminderung von Reisezeiten

            Im Grunde spricht somit alles dafür, das Bochum sich für den Bau einer Seilbahn zwischen Ruhr Park und Innenstadt entscheiden sollte. Eigentlich müsste die BOGESTRA ebenso wie die Stadt, an der Ausweitung des städtischen Nahverkehrsnetzes, zusätzlichen Kunden und Erlösen sowie an einer zusätzlichen Attraktion für die Innenstadt interessiert sein. Sofern das nicht der Fall ist, besteht die Option, dass sich Kaufleute und Gastronomen der Innenstadt, der Ruhr Park und ein Seilbahnhersteller mit dem Ziel zusammentun, ein privates Verkehrsunternehmen zu gründen, das die Seilbahn baut und betreibt. Dann allerdings würde der Gewinn aus dem Seilbahnbetrieb nicht dem städtischen Nahverkehr zu Gute kommen, sondern in die Kassen von privatem Unternehmen fließen. Für BOGESTRA und Stadt wäre das nur die zweitbeste Lösung.

            20 Mrz

            Verwaltung frisiert Kostenschätzung zum RadEntscheid

            427 Mio. Euro soll laut Stadt die Umsetzung der 7 Forderungen des Bochumer RadEntscheids kosten. Doch bei der städtischen Kostenschätzung wurden Kostensätze grob fehlerhaft angesetzt und positive Kosteneinsparungen außer Acht gelassen. Dazu kommen Rechenfehler. Die Überprüfung der Kostenschätzung wirft Fragen auf: Wurden die Kosten absichtlich absurd hochgerechnet oder mangelte es an Fachwissen? Was wusste die Politik? Wird der RadEntscheid gegen die irreführende Kostenschätzung klagen?

            17.000 Unterschriften sammelte das Bürgerbegehren RadEntscheid für ihre 7 Forderungen (Ziele des RadEntscheid Bochum). Das Bürgerbegehren war damit im ersten Schritt erfolgreich. Am ersten April entscheidet der Rat, ob er das Begehren annimmt oder die Bürger und Bürgerinnen der Stadt darüber entscheiden sollen, ob die 7 Forderungen des RadEntscheids angenommen und umgesetzt werden.

            Noch verweigert die SPD im Rat die Annahme des RadEntscheids, so dass ein Bürgerentscheid über die Annahme der 7 Forderung wahrscheinlich ist. Beim Bürgerentscheid werden die Aktiven der Initiative RadEntscheid für die Umsetzung werben, doch die Verwaltung behauptet in ihrer Kostenschätzung, die Umsetzung koste die Stadt in den nächsten 9 Jahren die absurd hohe Summe von 427 Mio. Euro. Dieser riesige Betrag wird viele Menschen abhalten beim Bürgerentscheid mit “Ja” zu stimmen.

            Doch stimmt die Kostenschätzung überhaupt? Die STADTGESTALTER haben jeden Punkt überprüft und stellten haarsträubend falsche Kostenansätze sowie Rechenfehler fest. Zudem blieben Kosteneinsparungen, die aufgrund der Umsetzung der Forderungen durch die daraus folgende zunehmenden Radnutzung zu erwarten sind, in der Kostenschätzung unzulässiger Weise unberücksichtigt.

            Im Einzelnen wurden folgende Fehler in der Kostenschätzung festgestellt:

            Forderung 1: Ausbau des Radverkehrsnetzes – In diesem Punkt wird mit fehlerhaften Kostensätzen für den Neubau von Radwegen gearbeitet. Während die Stadt von Kosten von 1 bis 4 Mio. Euro pro Kilometer Radweg ausgeht, liegt der Einheitskostensatz laut Prognosgutachen bei 550 TEuro/km (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Der Unterschied erklärt sich daraus, dass die Stadt nicht nur die Kosten für den Neubau der Radinfrastruktur ausweist, sondern auch die Kosten für sämtliche Straßenbaumaßnahmen die bei der Einrichtung der Radwege für andere Verkehrsträger (Auto, Fußgänger*innen, ÖPNV) mit erledigt werden.

            Kostenschätzung zu Forderung 1

            Am Beispiel Königsallee wird diese Vorgehensweise deutlich. 3,2 Mio. Euro sollen nach Schätzung der Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Straßenbau, Markierung, Beleuchtung, Ampelanlagen (LSA), Verkehrslenkung) auf dem rund 1 Kilometer langen Abschnitt Wohlfahrt- bis Arnikastraße kosten (Beschlussvorlage 20213175). Nach der Kostenschätzung für den RadEntscheid hätten es sogar 4 Mio. sein müssen.

            Kosten Umgestaltung Königsallee

            Doch nur ein Teil der 3.2 Mio. entfällt auf den Bau neuer Radwege, denn im Rahmen der Maßnahme sollen auch die Gehwege und die Stellplätze neu gepflastert werden, der gesamte Straßenbelag soll erneuert werden, die Wendespuren sollen entsiegelt werden, die Fußgängerüberwege sollen taktile Elemente erhalten und die Bepflanzung der Allee soll am Ende der Baumaßnahmen neugestaltet werden. Diese Baumaßnahmen haben aber alle nichts mit dem Bau der Radwege zu tun. Dennoch wird so getan, als entstünden diese Kosten, weil an der Königsallee neue Radwege angelegt würden

            Radinfrastruktur und sonstige Maßnahmen bei Neugestaltung Königsallee

            Anders als von der Verwaltung in der Kostenschätzung dargestellt, kosten die Radwege abhängig von der Breite des Querschnitts der Straße, an dem sie angelegt werden, auch nicht das eine Mal 4 Mio., ein anderes Mal 3 Mio. und dann wieder nur 1 Mio./km. Die Radwege werden unabhängig vom bestehenden Straßenquerschnitt immer in vorgeschriebener Bauweise gleich gebaut. Sie sind immer mind. 1,8 Meter breit, asphaltiert, markiert, mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn und zu parkenden Autos. Lediglich die zusätzlichen Umgestaltungsmaßnahmen, die nichts mit dem Radwegebau zu tun, sind je nach Straßenquerschnitt mal mehr mal weniger aufwändig.

            So kommt die Stadt auch auf eine Förderquote von real nur 35%, obwohl diese eigentlich für Radwegemaßnahmen bei 70 bis 90% liegen. Nur da viele der radinfrastrukturfremden Maßnahmen nicht gefördert werden, liegt die Förderung bezogen auf die Gesamtkosten entsprechend niedrig. Laut Beschlussvorlage rechnet die Stadt bei der Umgestaltungsmaßnahme Königsallee allerdings mit einer Förderung von 75%. Das wiederum deckt sich nicht mit den Angaben in der Kostenschätzung.

            Auch die Aussage, dass bei jeder Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen, die Anwohner 30% der Kosten als Straßenbaubeiträge abzüglich von Landeszuschüssen zu tragen hätten, stimmt nicht. Bei der Baumaßnahme Königsallee z.B. fallen laut Aussage der Verwaltung keine Straßenbaubeiträge an und so ist es, anders als in der Kostenschätzung dargestellt, auch bei einigen weiteren Straßen..

            In der Kostenschätzung ist statt der Kosten der Gesamtmaßnahme generell nur der Einheitskostensatz für den Bau von Radwegen in Höhe von 550 TEuro pro km anzusetzen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Umbauten an Kreuzungen. Aber auch hier entfallen höchstens 50% der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Radverkehr. Die Kostensätze sind entsprechend zu reduzieren.

            Für die bloße Ummarkierung von Straßenfahrbahnen zu Radstreifen veranschlagt die Stadt in ihrer Kostenschätzung mit 500 TEuro/km, während der Einheitskostensatz bei nur 50 TEuro/km liegt (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030). Zuletzt genannter Kostenansatz bestätigt sich auch bei entsprechenden Baumaßnahmen der Stadt selbst. Bei der Berliner Straße kostete die Ummarkierung des Abschnitts von 400 Meter Länge 20.000 Euro (Beschlussvorlage 20192196). Diese Maßnahme bestätigt, dass der Ansatz von 50 TEuro korrekt ist. Offenbar hat die Verwaltung sich bei den Kostenansätzen in der Kostenschätzung bei den Markierungsmaßnahmen um eine Null vertan.

            Da wie dargestellt deutlich weniger als die Hälfte der von der Stadt angesetzten Kosten auf den Bau von Radwegen entfallen, sind auch die in der Kostenschätzung angesetzten Personalkosten mindestens zu halbieren. Bau- und Planungsleistungen, die für Umgestaltungen für andere Verkehrsträger aufgewandt werden, sind nicht dem Radverkehr zuzurechnen.

            Forderung 2: Gestaltung der Radinfrastruktur – Auch in diesem Bereich ist die städtische Kostenschätzung nicht schlüssig. Beträgt der Einheitskostensatz für einen Kilometer neuer Radwege 550 TEuro, veranschlagt die Verwaltung für einen Teilumbau bestehender Radwege, um diese den aktuellen Bau- und Sicherheitsanforderungen der ERA anzupassen Kosten in Höhe von 1 Mio. Euro/km. Dass eine bauliche Anpassung eines bestehenden Radwegs regelhaft doppelt so teuer sein soll wie der Neubau, ist nicht nachvollziehbar. Es ist realistisch bei einem “Teilumbau” von niedrigeren Kosten als beim Neubau auszugehen, 300 TEuro/km scheint als Kostenwert ausreichend.

            Kostenschätzung zu Forderung 2

            Forderung 3: Sicherheit zuerst – Für die Sicherheit der Radfahrenden zu sorgen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt, diese hat sie ordnungsgemäß mit dem nötigen Aufwand zu erledigen, ganz unabhängig davon ob der RadEntscheid das ebenfalls fordert.

            Kostenschätzung zu Forderung 3

            Gefahrenstellen für Radfahrende, wie sie aufgrund Fehlplanungen der Verwaltung z.B. an der Hans-Böckler-Straße entstanden sind, sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Die dafür erforderlichen Kosten entstehen aufgrund der Fehlplanungen und sind nicht in den Forderungen des RadEntscheids begründet. Entsprechende Kosten sind daher in der Kostenschätzung nicht zu berücksichtigen.

            Die Stadt will 5 Stellen bei der Verkehrsüberwachung schaffen, um das Parken auf Radwegen zu ahnden. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Auch wird das Falschparken nicht durch die Radfahrenden verursacht. Es handelt sich um eine Überwachungsmaßnahme des Autoverkehrs, die Kosten wären damit diesem Verkehrsträger zuzurechnen. Sie sind in keinem Fall in der Kostenschätzung anzusetzen.

            Kosten für den Betrieb (Reinigung u.a.) und die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Radwege können zwar in der Kostenschätzung berücksichtigt werden, wenn dies geschieht, sind diese Kosten aber auch mit den Kostenersparnissen bei der Instandhaltung und dem Betrieb der Straßen zu verrechnen, die aufgrund von mehr Rad- und damit verbunden weniger Autoverkehr entstehen. Die Kostenschätzung sollte dazu in einen investiven und eine konsumtive Kalkulation (jährliche Kosten, u.a. Betrieb und Instandhaltung) unterteilt werden. Es ist sinnvoll, die Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Radwege aus der vorliegenden investiven Kostenschätzung zu streichen. Sie sollten stattdessen in einer zusätzlichen konsumtiven Kostenschätzung berücksichtig werden, deren Erstellung die Stadt jedoch versäumt hat. Wie eine solche konsumtive Kostenschätzung aussehen könnte, dazu kommen wir später in diesem Beitrag.

            Forderung 4: Sichere Kreuzungen – Auch hinsichtlich des Umbaus von 3 Kreuzungen im Jahr fallen die Kostensätze der Verwaltung zu hoch aus, ebenso wie der Personalkostenansatz. Es erfolgt eine Kürzung entsprechend der bei den Forderungen 1 und 2 erläuterten Kriterien zum Kostenansatz beim Umbau von Kreuzungen.

            Kostenschätzung zu Forderung 4

            Forderung 5: Radschulwegpläne für Schulen – Hinsichtlich dieser Forderung sind gar keine Kosten anzusetzen. Die Umsetzung der hierzu vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen wurde vom Stadtrat bereits am 12.12.2013 (Beschluss 20132502) beschlossen, entsprechend müssen die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereits im Stadthaushalt etatisiert sein. Somit verbietet sich ein Neuansatz der Kosten.

            Kostenschätzung zu Forderung 5

            Die Erstellung von Radschulwegplänen ist eine Maßnahme des Klimaschutzteilkonzept klimafreundlicher Verkehr (Maßnahme 8a) und sollte im Zeitraum 2014-2020 umgesetzt werden. Zur Umsetzung wurde ein zweiter Klimaschutzmanager angestellt, eine Umsetzung erfolgte aus unbekannten Gründen bisher jedoch nicht.

            Forderung 6: Ausbau von Fahrradabstellplätzen – Hinsichtlich dieser Forderung sind die Einheitskostensätze, insbesondere für Fahrradbügel und Fahrradboxen (Finanzierung des Radverkehrs bis 2030) anzupassen. Die Stadt hat jeweils die Kosten für Luxusmodelle angesetzt. Das haben die Initiatoren des RadEntscheids weder gefordert, noch gibt es dafür eine erkennbare Notwendigkeit.

            Kostenschätzung zu Forderung 1

            Zudem weist die Kostenberechnung zu den überdachten Stellplätzen einen Rechenfehler auf. Insofern, wie von der Verwaltung angegeben, für 7 überdachte Stellplätze 10.000 Euro anzusetzen sind, kosten 2.800 Stellplätze insgesamt nicht 4,5 Mio. sondern nur 4 Mio. Euro. Entsprechend sind bei diesem Punkt 0,5 Mio. Euro abzusetzen.

            Forderung 7: Förderung der Mobilitätswende – Die zu diesem Bereich angesetzt Kosten sind plausibel. Jedoch ist eine zusätzliche Ingenieurestelle zur Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Forderungen des RadEntscheids nicht erforderlich. Bei einem solchen Forschungsprojekt einer Hochschule bezahlt in der Regel diese selbst die für die Umsetzung erforderlichen Mitarbeiter*innen. Sie kann dazu regelmäßig auf Forschungsgelder zurückgreifen. Die Zuarbeit kann von den drei neu im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigten Bauingenieuren übernommen werden.

            Kostenschätzung zu Forderung 7

            Investive Kosten: 151 statt 427 Mio. Euro

            Wird die Kostenschätzung der Verwaltung entsprechend der dargestellten Punkte korrigiert, ergeben sich statt der von der Verwaltung angegebenen 427 Mio. Euro investiven Kosten zur Umsetzung der 7 Forderung des RadEntscheids nur Kosten in Höhe von knapp 151 Mio. Euro, also fast dreimal weniger.

            Gesamtkosten Kostenschätzung

            Fehlende Betrachtung der Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr

            Zusätzlich wären darüber hinaus noch die Kosteneffekte auf den Gesamtverkehr zu betrachten, wenn mehr Menschen aufgrund der deutlich verbesserten Radinfrastruktur das Auto stehen lassen und stattdessen das Rad nehmen. Dies hat die Verwaltung unterlassen.

            Hierbei wären zwei Effekte zu betrachten, zum einen der auf Betrieb, Instandhaltung und Investitionen des Bochumer Verkehrs insgesamt gerichtete Effekt und zum Zweiten der Kosteneffekt bezogen auf die externen Kosten des PKW-Verkehrs, also insbesondere hinsichtlich Klimaschutz, Lärm, Luftverschmutzung und Unfallkosten.

            Positive Kosteneffekte RadEntscheid

            Nimmt man an, die in Bochum mit dem PKW gefahrenen Personenkilometer nehmen aufgrund der vom RadEntscheid geforderten Maßnahmen um 135 Mio. Im Jahr ab – das entspricht rd. 5,6% der mit dem Auto gefahrenen Personenkilometer in Bochum (Sonderauswertung zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“) – dann ergibt sich insgesamt eine Ersparnis bei den Kosten des PKW-Verkehrs von fast 30 Mio. Euro pro Jahr. Dabei entfällt die Hälfte auf eingesparte Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten, die andere Hälfte auf eingesparte externe PKW-Kosten. Das bedeutet bereits nach 5 Jahren hätten sich die Investitionskosten, die für die Umsetzung der sieben Forderungen des RadEntscheids ausgegeben werden müssten, refinanziert.

            Es fragt sich, warum die Stadt eine solche Berechnung der positiven Kosteneffekte unterlassen hat und sie die Kosten für die Umsetzung der sieben Forderungen fast dreimal so hoch angibt wie diese realistisch einzuschätzen wären. Es liegt der Verdacht nahe, dass man den Eindruck erwecken will, dass mit den sieben Forderungen des RadEntscheids finanzielle Folgen verbunden sind, die die Stadt nicht in der Lage zu tragen ist. Es scheint das Ziel verfolgt, zu werden, zu erreichen, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger angesichts der angeblich zu hohen Kosten bei einem Bürgerentscheid mit “Nein” stimmt.

            Das passt in das Bild, wie die Verwaltung auch sonst in Bochum mit Radverkehr und den Bürger*innen umgeht. Das vom Rat 1999 beschlossene Radverkehrskonzept wurde bis heute in wesentlichen Teilen nicht von der Verwaltung umgesetzt. Die mehrfach vom Rat beschlossene Neufassung des Radverkehrskonzeptes erfolgte über Jahre nicht. Zwar wird aktuell an der Erstellung endlich gearbeitet, vorliegen tut das neue Konzept aber bis heute nicht, die Stadt hat keine Eile mehr für den Radverkehr zu tun (Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert). Die Trassensuche zum Radschnellweg wurde von der Verwaltung so hingebogen, dass eine teure aber schlechte Streckenführung das Ergebnis ist, die das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro schon als ungeeignet aussortiert hatte. Die Bürgerbeteiligung bei der Trassensuche war nur Show, das Ergebnis stand im Wesentlichen schon vorher fest (Akteneinsicht: Verwaltung “lenkt” große RS1-Trassensuchshow zum gewünschten Ergebnis).

            Beschlüsse werden nicht umgesetzt, es wird getrickst und manipuliert um die besten Radverkehrsplanungen zu verhindern. Die maßlos überzogene Kostenschätzung ist nur ein weiteres Beispiel für diese Politik der Verwaltung. Unverständlich, dass SPD und Grüne diese Machenschaften der Verwaltung trotz aller Versäumnisse und Ungereimtheiten, weiter verteidigen.

            Beiden Ratsfraktionen muss klar sein, dass mit der vorliegenden Kostenschätzung der RadEntscheid bei den Bürger*innen kaum Erfolg haben dürfte. Ebenfalls müssten den Fraktionen zumindest einige der eklatanten Mängel der Schätzung aufgefallen sein, besonders die fehlende Kalkulation der positiven Kosteneffekte. Dass die Politik gleichwohl die Kostenschätzung bisher kritiklos hinnimmt, kann eigentlich nur den Grund haben, dass beiden das Scheitern des RadEntscheids aufgrund der absurd übertriebenen Kosten eigentlich ganz recht ist.

            Zur Not bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht

            Auf Unterstützung von SPD und Grünen kann der RadEntscheid offenbar nicht hoffen. Mit der maßlos überhöhten Kostenschätzung der Verwaltung scheint es kaum möglich, die Mehrheit der Bürger*innen bei dem zu erwartenden Bürgerentscheid für ein “Ja” zu den 7 Forderungen zu gewinnen. Will der RadEntscheid den Bürgerentscheid für sich entscheiden, muss die Grundlage dafür eine realistische Kostenschätzung sein, die auch die positiven Kosteneffekt mit darstellt. So wie es aktuell aussieht, wird das nur vor Gericht zu erreichen sein. Vor dem Verwaltungsgericht sollten die Chancen nicht schlecht stehen, da die Stadt sich bei der Kostenschätzung einige haarsträubende Fehler geleistet hat, die sich nicht durch den Einwand, man habe weites Ermessen ausgeübt, weg reden lassen.

            Letztlich stimmt es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern – wie auch in diesem Letztlich ist es traurig, wenn die Verwaltung nicht für und mit den Bürger*innen arbeitet, sondern sie es – wie auch in diesem Fall – an einem Mindestmaß an Fairness im Umgang mit ihren Anliegen vermissen lässt.