28 Mai

Mc Donalds und Co. sowie E-Scooter-Verleiher in Bochum zur Kasse bitten

Die STADTGESTALTER schlagen vor Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel mit einer städtischen Steuer zu belegen und den Verleihunternehmen von E-Scootern für die Nutzung öffentlicher Flächen Sondernutzungsgebühren abzuverlangen. Die eingenommenen Gelder sollen für die Anschaffung von Mehrwegsystemen und Scooter-Abstellplätze eingesetzt werden.

Rund um die Filialen von Starbucks, Mc Donalds und ähnlichen Gastrounternehmen quillen die Mülleimer über mit Kaffeebechern und Fastfood-Müll. Das, was nicht in die Abfallbehälter passt oder die Kunden nicht bereit waren in die Mülleimer zu werfen, findet sich auf den umliegenden Straßen, Gehwegen und Grünanlagen wieder, muss also teuer von der Stadt aufgesammelt und entsorgt werden.

Das Problem: Einwegverpackungen

In Deutschland werden jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht (Süddeutsche vom 21.05.19). Die Herstellung der Becher verbraucht Ressourcen wie z.B. Trinkwasser in besonders erheblichen Mengen. Die Nutzung allein von Einwegbechern für Heißgetränke in Deutschland entspricht umgerechnet den Umweltbelastungen von 5.000 Haushalten in Deutschland pro Jahr (Verbraucherzentrale vom 10.02.2021). Wohlgemerkt für eine Verpackung, die nach zirka 10 Minuten keinen Nutzen mehr hat und im Müll landet. Sorglos weggeworfene Einwegverpackungen verrotten nicht, sondern tragen über sehr lange Zeit Mikroplastik in den Boden ein.

Die Lösung: Verpackungssteuer

Dieses Problem wollen die STADTGESTALTER in Bochum jetzt mit einer Verpackungssteuer angehen (Antrag Steuer auf einwegverpackungen). Zwar müssen seit 01.01.23 alle Getränke und Speisen in Einwegplastik auch im Mehrwegbehälter angeboten werden (Handelsblatt vom 30.12.22), doch genutzt wird diese Möglichkeit kaum.

In der Stadt Tübingen wurde Anfang 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt Mc Donalds, Starbucks und Co müssen dort je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck zahlen, höchstens aber 1,50 Euro pro ausgegebenes Essen. Mc Donalds wollte die Verpackungssteuer nicht hinnehmen, scheiterte aber in allen Instanzen zuletzt vorm Bundesverwaltungsgericht (BVerwG: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben).

Förderung von Mehrweg

Die Einnahmen, die durch die Einwegverpackungssteuer erzielt werden, sollen nach den Vorstellungen der STADTGESTALTER genutzt werden, um Bochumer Unternehmen aus der Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrweg-Behältnissen und Mehrweg-Geschirr oder einer Gewerbespülmaschine bzw. bei der Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem zu unterstützen.

Bisher zeigt sich Bochum beim Vorgehen gegen Einwegverpackungen wie in Umweltfragen generell wenig ambitioniert. Lediglich bei Großveranstaltungen soll es bisher kein Plastikgeschirr mehr geben. Ernsthaft durchgesetzt wird der Beschluss jedoch kaum, wie zuletzt auf dem Weihnachtsmarkt 2022 zu beobachten war.

Weiters Problem: Einwegverpackungen bei der Lieferung von Essen

Auch die Einwegverpackungen, die bei Lieferungen von Essen nach Hause anfallen, stellen ein großes Problem dar. Zwar müssen alle Gastronomen zu lieferndes Essen seit Anfang 2023 ebenfalls in Mehrweg- oder Nicht-Plastikverpackungen anbieten, Hinweise auf dieses Angebot, sucht man bei Lieferdiensten bisher aber oft vergeblich. Viele Gastronomen haben die Verpflichtung zu diesem Angebot bisher offenbar noch gar nicht umgesetzt (Greenpeace 29.03.23). Darüber hinaus nehmen bisher nur wenige Kunden das Angebot wahr.

Auch im Fall von Lieferungen ist nicht anzunehmen, dass der ausschließliche Einsatz von Mehrwegsystemen freiwillig erfolgen wird. In einem nächsten Schritt wäre daher zu überlegen, wie die Verpackungssteuer auf den Einwegmüll, der bei Lieferungen anfällt, ausgeweitet werden kann.

Sondernutzungsgebühr für Verleihroller

Auch bei den E-Scootern schlagen die STADTGESTALTER vor, die Verleihunternehmen zukünftig zur Kasse zu bitten, und zwar für die Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen der Fahrzeuge (Antrag Sondernutzungsgebühr E-Scooter)). Für jeden E-Scooter soll dafür eine Gebühr zur Nutzung öffentlichen Raums erhoben werden. Die Stadt Köln erhebt 85 bis 130 pro E-Scooter. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Mai dieses Jahres, für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme solche Sondernutzungsgebühren erheben. (StGB NRW-Mitteilung vom 22.05.2023)

Die Erhebung der Nutzungsgebühr ist nur konsequent. Wer eine öffentliche Fläche für private Zwecke nutzt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne dass dabei ein nennenswerter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht, der sollte die Kosten tragen, die er dafür verursacht. Das sollte für E-Scooter wie für Autos gleichermaßen gelten (Bewohnerparken). Wie sich die STADTGESTALTER dafür einsetzen, dass für Autos, die im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, eine kostendeckende jährliche Bewohnerparkgebühr von 250 Euro gezahlt werden sollte (Antrag Gebühren für Bewohnerparken), sollte das Abstellen von Leihrollern auf öffentlichen Gehwegen in gleicher Weise behandelt werden.

Durch den gewerblichen Verleih von E-Scootern kommt es zu einer zum Teil erheblichen Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums bei einem gleichzeitig realisierten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber (VG Köln, Urteil 21 K 4874/22 vom 11.01.2023) Die zu entrichtende Gebühr ist die Gegenleistung für die erlaubte Sondernutzung der Straße als Privileg des Erlaubnisnehmers unter gleichzeitiger Inkaufnahme, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrem Gemeingebrauch der Straße beeinträchtigt werden können.

Weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos

Auch bei den E-Scootern, sollte die Stadt die eingenommenen Gebühren in Maßnahmen zur besseren Ordnung des E-Scooter Verkehrs investieren, z.B. in die Markierung spezieller Abstellflächen für die Leihroller. Bereits 2019 hatten die STADTGESTALTER noch 11 weitere Maßnahmen gegen das E-Scooter-Chaos vorgeschlagen (12 Maßnahmen gegen das E-Roller Chaos). Leider blieb die Stadt auch in diesem Bereich bisher weitgehend untätig.

Verpackungssteuer wie Sondernutzungsgebühr für E-Scooter würden dazu beitragen, etwas mehr Ordnung und Sauberkeit auf den Bochumer Straßen zu schaffen. Dazu muss es Ziel der Stadt sein, die in der Stadt erzeugte Müllmenge drastisch zu reduzieren, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob die Bochumer Politik sich diesmal durchringt in dieser Hinsicht das erforderliche zu tun.

Foto: Rupert Ganzer, Alexander Migl

05 Mai

Neugestaltung des Hans-Ehrenberg-Platzes

Geschäftsleute und Bewohner des Ehrenfeldes fragen schon seit einiger Zeit immer wieder bei Politik und Verwaltung nach, ob der Hans-Ehrenfeld-Platz nicht vom Parkplatz zu einem zeitgemäßen Stadtteilplatz umgestalten werden könnte. Die Grünen haben daraufhin bei der Verwaltung angefragt (Anfrage 20181079), ob eine Entsiegelung und ökologische Neugestaltung möglich sei. Die STADTGESTALTER legen jetzt einen ersten konkreten Planungsentwurf zur Diskussion vor.

Die Neugestaltung des Hans-Ehrenberg-Platzes – Signal für eine Trendwende bei der Stadtplanung

Das Ehrenfeld wird bei den Menschen immer beliebter. Die Nähe zur Innenstadt, die Szene und die lebenswerten Wohnviertel sind wesentliche Punkte, warum Studenten, Künstler, Mitarbeiter von Bundesknappschaft wie der Universitätsklinik Bergmannsheil und viele andere hier so gerne leben (WAZ vom 24.04.18).

Hans-Ehrenberg-Platz (Quelle: Google Earth)

Das Stadtquartier ist beliebt und es entwickelt sich weiter. Eine Neugestaltung des Hans-Ehrenfeld-Platzes ist der logische nächste Schritt. Bisher ist ein Großteil des Platzes mehr Parkplatz als Ort zum Verweilen, Treffen und Leben. Der Platz in seiner heutigen Form ist das Produkt einer lange überholten Stadtplanung, bei der das Auto im Mittelpunkt stand, nicht der Mensch. In Städten, die als besonders attraktiv gelten (Kopenhagen, Freiburg, Groningen, Manhatten u.v.a.) werden ähnliche Plätze nach und nach umgestaltet, vom Verkehr befreit und den Menschen zurückgegeben. Der wohl bedeutendste Städteplaner unserer Zeit, Jan Gehl, beschreibt die Trendwende in der Stadtplanung so: „Weniger Straßen und weniger Parkplätze hingegen schaffen Platz für Radfahrer, Fußgänger, Cafés und Plätze, kurz: das Leben“ (Menschen in Bewegung setzen, brandeins).

Während sich besonders lebenswerte Städte durch lebendige Stadtteile mit urbanen Plätzen auszeichnen, die im Sommer voll mit Menschen sind, die sich begegnen, miteinander reden, die Ihre Kinder beim Spielen beobachten, wo man sich sieht und gesehen wird, gibt es in Bochum und Wattenscheid bisher nur tote Abstellplätze für Autos. Weiterlesen

15 Jun

Handyparken und Blaue (Park-)Zonen

Parken ist zuweilen in der Stadt ein Ärgernis. Bewohner finden in ihrem Wohnviertel keinen Parkplatz, Einwohner sind vom Parksuchverkehr genervt, Fußgänger werden auf den Bürgersteigen von parkenden Autos behindert.

Viele dieser Missstände ließen sich durch ein städtisches Parkraumkonzept beheben. Doch ein solches ist bisher leider nicht in Sicht. Seit 2013 wartet die Politik auf das für die Bochumer Innenstadt angekündigte Konzept. Trotz diverser Anfragen ist eine Vorlage in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten..

Die STADTGESTALTER sind bei der Suche nach Lösungen für die bestehenden Missstände auf zwei Ideen gestoßen, mit denen auch in Bochum und Wattenscheid das Parken einfacher, komfortabler und kostengünstiger organisiert werden könnte: Zum einen mit Handyparking und zum anderen mit der Einführungen von Blauen (Park-)Zonen.

Parken mit dem Handy – Handparking

Beim Handyparking kann die Parkzeit, nachdem das Auto auf einer kostenflichtigen Parkfläche abgestellt wurde, über das Handy gestartet werden, entweder mit einem Anruf, einer SMS oder über eine App. Wenn der Parkplatz wieder verlassen wird, kann auf gleichem Weg die Parkzeit beendet werden. Einmal im Monat werden die aufgelaufenen Parkgebühren vom Konto oder über ein anderes Bezahlsytem (z.B. per Kreditkarte oder Paypal ) abgebucht. Parkscheinautomaten oder Parkuhren werden überflüssig (Wie funktioniert Handyparken?, Beispiel ParkNow). Weiterlesen