08 Feb.

Bochumer Politikfilz blamiert sich beim Dezernentengeschacher

Wie gewohnt wollte die Bochumer Politik den Posten des Sozialdezernenten im Rathaus nach Parteibuch besetzen, doch diesmal spielte die Bezirksregierung nicht mit. Der gewählte Dezernent erklärt den Rückzug. Rot-Grün blamiert sich und diskreditiert die kommunale Politik weiter.

Die Stadt Bochum wird geleitet vom Verwaltungsvorstand, das sind der Oberbürgermeister und fünf Dezernenten, auch Beigeordnete genannt (Dezernatsverteilungsplan der Stadt Bochum).

Der Skandal wiederholt sich

Seit Jahrzehnten ist es in Bochum üblich, die entsprechenden Dezernentenposten nach Parteibuch zu besetzen. Die Rot-Grüne-Koalition, die über die Mehrheit im Stadtrat verfügt, hat die Posten unter sich aufgeteilt (siehe Beitragsbild), über drei bestimmt die SPD (Personal, Schule und Bildung sowie Bauen), über zwei die Grünen (Finanzen, Soziales). Bei der Vergabe der Posten ist zunächst mal die parteiliche Nähe bzw. das richtige Parteibuch wichtig, Kompetenz und Erfahrung sind nachrangig.

Das zeigte sich zuletzt bei der Besetzung des Schul- und Kulturdezernenten, bei der die SPD dem Parteikollegen und ehemaligen Vorsitzenden der SPD in Gelsenkirchen einen Job versorgte, da die damals neu gewählte Schwarz-Gelbe Landesregierung ihn in Düsseldorf nicht mehr haben wollte (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Das Parteibuch war auch damals wichtiger als die Eignung für den Job. Das Ergebnis, der neue Dezernent erwies sich als ungeeignet. Die Schul- und Bildungspolitik der Stadt ist entsprechend schlecht (Zehn Beispiele für die verfehlte Bochumer SchulpolitikSchulentwicklungspläne erweisen sich immer wieder als unbrauchbar48 Klassen in Containern – Bochumer Schulpolitik an neuem Tiefpunkt).

Der Fall Roland Fischer-Dahl

Bei der Neubesetzung des Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit wiederholte sich das bekannte Spiel. Schon vor der Ausschreibung (Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) sickerte durch, dass die Grünen den Posten ihrem Parteikollegen und Ratsmitglied Roland Fischer-Dahl zuschanzen wollten. Die Ausschreibung geriet darauf hin zur Farce, Roland Fischer-Dahl war der einzige ernsthaft Bewerber für das Amt. Eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen gab es nicht.

SPD und Grüne gaben sich im Antrag auf Wahl des neuen Sozialdezernenten (Wahl einer/eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit) nicht mal die Mühe zu erklären, warum dieser gewählt werden sollte. Man hielt es nicht für nötig, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates von dem Kandidaten zu überzeugen. Folgerichtig sparte man es sich im Wahlantrag den Kandidaten genauer vorzustellen bzw. seine Bewerbung oder einen Lebenslauf hinzuzufügen. In der seit Jahrzehnten gepflegten Überheblichkeit war man der Meinung mit der eigenen Ratsmehrheit könnte man ohnehin wählen, wen man wolle.

Doch man hatte die Rechnung ohne die Bezirksregierung gemacht. Nachdem die CDU diese um Überprüfung des Wahl- und Ausschreibungsverfahrens gebeten hatte, stellte diese mehrere Rechtsverstöße im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren fest, darunter die „fehlende Qualifikation“ Roland Fischer-Dahls für die Position. Damit war die Blamage perfekt und Roland Fischer-Dahl blieb nur der Rückzug.

In §71 (3) GO-NRW heißt es “Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.” Roland Fischer-Dahl ist seit 2009 Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (Lebenslauf Roland Fischer-Dahl), vorher war er Sachbearbeiter in der Bochumer Verwaltung und Projektleiter bei der Bochumer Wirtschaftsförderung. Erfahrung in der Führung eines Dezernats mit über 800 Beschäftigten hat er nicht. Auch mit den Bereichen Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, war er in seinem Berufsleben allenfalls am Rande beschäftigt.

Als Referent der KGSt hat Roland Fischer-Dahl verschiedene Veröffentlichungen verfasst oder an deren Erarbeitung mitgewirkt (Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen Roland Fischer-Dahl). Zu seinen Aufgaben als Referent bei der KGSt zählt insbesondere in Seminaren, auf Kongressen, in Workshops und ähnlichen Formaten Verwaltungsbeschäftigte weiterzubilden: 

Bei der KGSt nimmt Roland Fischer-Dahl als Referent also kein Führungsverantwortung wahr. Er hat keinerlei Personalverantwortung. Dass Roland Fischer-Dahl die Voraussetzungen des §71 (3) GO-NRW nicht erfüllt, ist somit offensichtlich.

Roter Filz und grüner Klüngel

Dass Grüne und SPD trotzdem meinten, ihn wegen seines Parteibuchs zum Dezernenten wählen zu können, sagt viel über ihr Politikverständnis aus. Es geht bei Postenbesetzungen nicht darum, diese möglichst gut zu besetzen, es geht vorrangig um politische Macht. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass man die Parteifreunde in der Verwaltung über das Parteibuch steuern kann. Diese Art Politik zu machen, hat in Bochum insbesondere deswegen Tradition, weil nicht die politischen Gruppierungen und Parteien im Rat die Stadtpolitik gestalten, sondern die Verwaltung die Politik bestimmt. Die Politik sieht sich als verlängerten Arm der Verwaltung, die die Verwaltungsvorschläge willig abnickt.

Der Vorgang zeigt, wie Filz und Klüngel in Bochum seit jeher funktionieren. Das Parteibuch hat Vorrang vor Erfahrung und Kompetenz. Als wäre der eigentliche Vorgang nicht schon blamabel genug, sind die verbalen Scharmützel im Nachgang und die Rechtfertigung für den Rückzug von Roland Fischer Dahl nur noch mit unterirdisch und peinlich zu beschreiben (WAZ vom 07.02.2025): SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie sei schuld am Rückzug von Roland Fischer-Dahl. Der Vorwurf, öffentlich zu diskutieren und zu hinterfragen, dass der zukünftige Dezernent nicht die für den Job nötigen Qualifikationen vorweisen kann, hätte seine Person und sein Amt beschädigt. Dem Politikverständnis von Rot-Grün folgend, hätte man – wie gewohnt – die Angelegenheit im Hinterzimmer besprechen müssen, um dort zu einer Lösung zu kommen. Aber welche hätte das sein sollen? Vielleicht, die CDU zieht ihre Fragen an die Bezirksregierung zurück, dafür erhält sie demnächst auch ein Pöstchen?

Alles wie immer in Bochum, die Politik begeht einen schweren Fehler, aber nie will jemand verantwortlich oder schuld daran sein, man zeigt stattdessen mit dem Finger auf andere. Und doch waren es Grüne und SPD, die einen ungeeigneten Kandidaten für das Sozialdezernat aufgestellt und gewählt haben. Sie haben den Skandal ausgelöst und damit das Vertrauen in die Bochumer Politik weiter beschädigt. Der hinter der Besetzung stehende Politikstil, die Überheblichkeit, zu meinen, mit seiner Mehrheit könne man in der Stadt machen, was man wolle, ist das, was Populisten wie der AfD die Wähler und Wählerinnen in die Arme treibt.

Filz und Klüngel müssen beendet werden

Wie der dargestellte Skandal zeigt, ist das eigentliche Problem das untaugliche Verfahren, mit dem in Bochum seit jeher Dezernentenstellen besetzt werden. Nach Ansicht der STADTGESTALTER darf in Zukunft nicht mehr Filz, Klüngel und Parteibuch über eine Besetzung entscheiden, sondern muss es allein nach Erfahrung und Kompetenz gehen.

Das bedeutet, für eine Stelle muss eine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen gefunden werden, aus denen die Politik dann den oder die Beste auswählen kann. Die STADTGESTALTER hatten dazu bereits vorgeschlagen, im Rahmen einer offenen Ausschreibung auch eine Personalberatung zu beauftragen, die gezielt Personen ansprechen kann, die für den Job besonders geeignet erscheinen (Dezernent für Schulen, Kultur und Sport sollte Profi sein).

Um hochkarätige Bewerber und Bewerberinnen gewinnen zu können, ist unbedingte Voraussetzung, dass diese Vertrauen in das Verfahren haben und sich sicher sein können, dass die Auswahl tatsächlich nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt und nicht nach Parteibuch. Besteht ein solches Vertrauen nicht, bewerben sich geeignete Personen, die nicht über die gewünschte Parteizugehörigkeit verfügen, erst gar nicht.

Die eingegangenen Bewerbungen müssen allen politischen Vertretern und Vertreterinnen im Rat zugänglich gemacht werden, damit diese entscheiden können, welche Person sie für den Job als Dezernenten vorschlagen bzw. wählen möchten. Die Wahl von Beigeordneten sollte zudem geheim und ohne Fraktionszwang erfolgen.

Entsprechend dürfte es auch keine Vorfestlegung geben, welche Partei für welchen Dezernentenposten ein Vorschlagsrecht ausüben darf.

Das Ziel des Auswahlverfahrens muss sein, die Dezernatsstelle bestmöglich zu besetzen, nicht jemandem einer bestimmten Partei einen Posten zu verschaffen, damit die Partei besseren Zugriff auf Verwaltungsentscheidungen erhält.

Nur wenn die Politik bereit ist, das Auswahlverfahren entsprechend zu reformieren, kann es ihr gelingen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

28 Sep.

Wie funktioniert die Bochumer Stadtpolitik?

Am 13.09.2020 wurde in Bochum ein neuer Stadtrat gewählt, der Oberbürgermeister und die Bezirksvertretungen. Was macht wer, wie läuft Stadtpolitik ab und wie können sich die Bürger beteiligen?

Der Oberbürgermeister – ist und bleibt Thomas Eiskirch (SPD). Er ist Chef der Verwaltung und leitet die Ratssitzungen. Somit ist er ebenfalls Mitglied des Stadtrates. Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er bzw. die Verwaltung können in Angelegenheiten von bis zu 60.000 Euro* selbst entscheiden.

Die Verwaltung – Sie setzt die Beschlüsse des Stadtrates um und führt die Vorgaben des Oberbürgermeisters wie des Verwaltungsvorstandes aus. Dazu legt die Verwaltung dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge vor, über die dann Rat und Bezirksvertretungen entscheiden.

Der Verwaltungsvorstand – Die Verwaltung teilt sich in sechs Dezernate auf. Fünf Dezernaten steht ein Beigeordneter/Dezernent vor, dem ersten Dezernat der Oberbürgermeister (Derzenatsverteilungsplan):
I – Gesamtstädtische Steuerung, Wirtschaftsentwicklung und Diversity: Thomas Eiskirch
II – Finanzen, Beteiligungen und Bürgerservice: Dr. Eva Maria Hubbert (Stadtkämmerin)
III – Personal, Recht und Ordnung: Sebastian Kopietz (Stadtdirektor)
IV – Bildung, Kultur und Sport: Dietmar Dieckmann
V – Jugend, Soziales und Gesundheit: Britta Anger 
VI – Bauen, Umwelt und Mobilität: Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat)

Die Dezernent*innen, der Oberbürgermeister und der Geschäftsführer der Bochumer Wirschaftsentwicklung, Ralf Meyer bilden den Verwaltungsvorstand. Im Verwaltungsvorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten der Oberbürgermeister. Die Dezernent*innen werden vom Stadtrat für 8 Jahre gewählt.

Der Stadtdirektor ist der Vertreter des Oberbürgermeisters in der Verwaltung.

Stadtrat – Der Rat der Stadt hat in der neuen Wahlperiode 86 Mitglieder plus Oberbürgermeister und entscheidet über die wichtigen Angelegenheit der Stadt, insbesondere über den städtischen Haushalt (Finanzvolumen: rd. 1,5 Mrd. Euro).

Zudem kontrolliert der Rat die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen und Einrichtungen. Zu diesem Zweck besitzen die Ratsmitglieder umfassende Akteneinsichtsrechte.

Die Verteilung der Sitze im Rat nach politischen Gruppierungen sieht in der neuen Wahlperiode 2020 bis 2025 wie folgt aus:

Sitzverteilung Bochumer Stadtrat, Wahlperiode 2020-2025

SPD und Grüne besetzen mehr als 50% der Sitze (49 von 87) und können daher in allen Angelegenheiten ohne die Stimmen der anderen politischen Gruppierungen entscheiden. In der Regel bilden sie dazu eine Koalition.

Alle politischen Gruppierungen, die nicht Teil der Koalition sind, befinden sich in der Opposition.

Ratssitzungen – Der Stadtrat entscheidet in den Ratssitzungen über die Angelegenheiten, die ihm die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegen. Dazu stellen Mitglieder des Rats, Gruppierungen oder Fraktionen Anträge mit eigenen Vorschlägen und Ideen zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Rates können zudem der Verwaltung wie den städtischen Einrichtungen und Unternehmen Fragen stellen, die diese innerhalb von maximal 2 Monaten beantworten müssen.

Der Rat tagt zumeist acht bis zehn Mal im Jahr.  Ratssitzungen dauern in der Regel drei bis vier Stunden, teilweise aber auch bis zu sechs Stunden.

Ausschüsse des Rates – Der Rat bildet Ausschüsse und Beiräte, denen die Entscheidung in kleineren Angelegenheiten übertragen werden und die in größeren Angelegenheiten diese für die abschließende Entscheidung im Rat vor beraten.

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es folgende Ausschüsse und Beiräte (Gremien des Rates):

  • Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Beteiligungen und Controlling
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Kultur
  • Planung und Grundstücke
  • Schule und Bildung
  • Sport und Freizeit
  • Strukturentwicklung
  • Umwelt, Sicherheit und Ordnung
  • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Frauenbeirat
  • Integrationsrat
  • Seniorenbeirat

Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat besetzt. Die politischen Gruppierungen schlagen dafür Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger vor. Jede Fraktion des Stadtrates ist in jedem Ausschuss mit mindestens einem Sitz vertreten.

Bezirksvertretungen – Die Bezirksvertretungen der sechs Bochumer Stadtbezirke (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Südwest und Süd) haben 19 Sitze, sie entscheiden über die bezirklichen Angelegenheiten oder beraten Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk betreffen, in denen aber der Stadtrat abschließend entscheidet, vor.

Die Bezirksvertretungen verfügen entsprechend ihrer Einwohnerzahl über ein geringes eigenes Budget von bis zu 1 Mio. Euro über deren Ausgabe sie selbst entscheiden können.

Öffentlichkeit und Berichterstattung – Die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sind öffentlich. Nur wenige Angelegenheiten werden, wenn es das Gesetz nicht anders zulässt, nicht-öffentlich behandelt.

Eine begrenzte Anzahl von Zuschauern kann die Sitzungen vor Ort verfolgen. Ratssitzungen des Bochumer Stadtrates werden bisher nicht im Internet übertragen.

Die Berichterstattung über die Stadtpolitik wie die Presselandschaft in Bochum ist übersichtlich. Im Wesentlichen und detaillierter berichtet die WAZ-Bochum. Manche Themen werden überblicksartig bei Radio Bochum behandelt. Über wenige wichtige Themen berichtet die Lokalzeit Ruhr (WDR). Eine umfassende, tiefgehende Information über die Arbeit der stadtpolitischen Gremien durch die Pressemedien ist damit nicht möglich. So verfolgt auch die WAZ-Bochum die Ratssitzungen regelmäßig nur bis zur ersten Pause.

Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen – Die in den stadtpolitischen Gremien tätigen Einwohner Bochums und Wattenscheid üben ihre Tätigkeit mit Ausnahme des Oberbürgermeisters ehrenamtlich aus.

Die Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes beträgt rd. 400 Euro pro Monat. Dazu kommen etwas über 20 Euro Entschädigung pro Sitzung (Entschädigungsverordnung

Kontrolle der städtischen Unternehmen und Einrichtungen – Die Stadt Bochum ist (Mit-)Eigentümer an diversen Unternehmen und Einrichtungen (Beteiligungsbericht 2017), die wichtige Aufgaben der städtischen Daseinsvorsorge übernehmen. Dazu zählen insbesondere Stadtwerke, Sparkasse, VBW Bauen und Wohnen, Bogestra, USB, Wirtschaftsförderung und AÖR Schauspielhaus.

Wichtige Entscheidungen dieser Institutionen sind von den Aufsichtsgremien zu billigen. Zu diesem Zweck werden Mitglieder des Stadtrates vom Rat in die Aufsichtsräte der Unternehmen und Einrichtungen gewählt.

Besonders wichtige Entscheidungen müssen zudem von einer Mehrheit des Rates gebilligt werden, darunter die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne.

Wie können sich die Bürger an der Stadtpolitik beteiligen?

Bürgeranregung – Jeder Bürger kann beim Stadtrat oder den Bezirksvertretungen eine Anregungen einreichen. Dazu muss die Anregung oder Beschwerde aufgeschrieben und an Rat oder Bezirksvertretung gesendet werden. Dann verfasst die Verwaltung dazu eine Stellungnahme und der Rat, der zuständige Ausschuss des Stadtrates oder die zuständige Bezirksvertretung entscheiden darüber, ob die Anregungen beschlossen wird. § 24 GO-NRW 

Bürgerbegehren – Um eine Frage statt durch den Stadtrat durch die Bürger direkt entscheiden zu lassen, müssen zuvor rd. 12.000 Bochumer Bürger*innen dafür unterschreiben, dass diese Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Auf diese Weise können auch Entscheidung des Rates aufgehoben und durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. § 26 GO-NRW  

An Mitglieder des Stadtrats oder der Bezirksvertretungen wenden – Besteht ein Anliegen, können sich die Betroffenen auch direkt an die Mitglieder des Stadtrates oder der Bezirksvertretungen wenden. Die helfen in der Regel gerne selbst weiter oder vermitteln einen Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung.

Informationsanfrage nach IFG NRW – Jeder Bochumer und Wattenscheider kann bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen erfragen. Die angefragten Informationen müssen ihm nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes NRW innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.

Bürgerinitiative – Um in einer bestimmten Angelegenheit der Sichtweise der betroffenen Einwohner Gehör zu verschaffen, bietet sich die Gründung einer Bürgerinitiative an.

Mitglied einer politischen Gruppierung werden – Will man selbst die Politik in der Stadt mitgestalten, kann man dazu Mitglied einer Partei und Wählergemeinschaft werden und seine Meinungen, Ideen und Vorschläge dort direkt einbringen.

Die vorangegangene Darstellung gibt einen groben Überblick über die Stadtpolitik. Auf die Darstellung von tiefergehenden Einzelheiten und Ausnahmen wurde zu Gunsten einer besseren Verständlichkeit bewusst verzichtet.

Die STADTGESTALTER

* 30.000 Euro bei bezirklichen Angelegenheiten