31 Jan

Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, die am 17.12 gewählten Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden. Doch kommt es dazu schon in der Ratssitzung am 04.02. oder wird eine Sondersitzung des Stadtrates Ende Februar erforderlich?

Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen wenig überraschend, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Antrag der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” Recht gegeben und festgestellt, dass die Bildung der Ausschüsse in der Dezemberratssitzung dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes widersprach, da die Ausschüsse nicht spiegelbildlich zum Rat gebildet wurden. Entsprechend verfügte das Gericht, dass die Ausschüsse aufzulösen und neu zu bilden seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Die Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden

Auszug aus dem Beschluss des VG Gelsenkirchen

In der Ratssitzung am 17.12. hatten Grüne und CDU den Fraktionen von FDP bzw. “UWG: Freie Bürger” je zwei Stimmen geliehen, so dass diese einen stimmberechtigten Ausschusssitz auf Kosten der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” erlangen konnten (Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf, Beitrag vom 27.12.20). Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht hingegen vor, dass die durch die Wähler bei der Kommunalwahl bestimmten Kräfteverhältnisse der Fraktionen im Rat sich auch in allen Ausschüssen wieder spiegeln müssen. Folgerichtig kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass der größeren Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn ein stimmberechtigter Sitz eher zusteht als den kleineren Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern”.

Wie geht es mit der Neubesetzung der Ausschüsse weiter?

Gemäß der vorliegenden Anordnung des Verwaltungsgerichts müssten die Ausschüsse des Rates also in der Ratssitzung am 04.02. neu gewählt werden. Dabei würde die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn einen stimmberechtigten Sitz erlangen, die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” würden den verbleibenden Sitz bei einer Ausschussgröße von 15 Sitzen jeweils unter sich auslosen.

Diese Vorgehensweise widerspräche allerdings den bisherigen Absprachen der großen Fraktionen mit FDP und “UWG: Freien Bürgern”, bei denen SPD, Grüne und CDU den kleinen Fraktionen einen Sitz in den Ausschüssen zugesichert haben, wenn diese sie im Gegenzug bei der Besetzung der Aufsichtsgremien der städtischen Unternehmen und Einrichtungen unterstützen. Um beiden Fraktionen bei einer Ausschussgröße von 15 Mitgliedern je einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, müsste eine der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU auf einen Sitz zu Gunsten der beiden kleinsten Ratsfraktionen verzichten. Das ist nicht unbedingt zu erwarten.

Daher hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bereits im Klageverfahren angeregt, dass der Rat der Stadt die Zahl der Ausschusssitze auf 17 erhöht, damit einer der beiden zusätzlichen Sitze FDP und “UWG: Freien Bürgern” zufallen und damit auf das Losverfahren verzichtet werden könnte. Diesen Vorschlag hat die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn nun erneut den anderen Fraktionen unterbreitet.

Bei der Erhöhung der Sitzzahl der Ausschüsse um zwei Sitze müssten sich allerdings die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU einig werden, wer von ihnen den zweiten zusätzlichen Sitz in den verschiedenen Ausschüssen erhalten soll.

Denkbar ist, dass die großen Fraktionen in dieser Frage nicht einig werden oder sie nicht mehr gewillt sind, die Zahl der Ausschusssitze zu erhöhen um FDP und “UWG: Freien Bürgern” je einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zuzusichern.

Eher unwahrscheinlich ist, dass die großen Fraktionen sich darüber einig werden, doch noch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht vorzugehen. Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Beschluss als gering einzuschätzen. Darüber hinaus bestätigt das OVG NRW in deutlich über 90% der Fälle die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte.

Wann erfolgt die Neubesetzung?

Würden die großen Fraktionen in der Ratssitzung am 04.02, dennoch entscheiden den Rechtsstreit weiter zu führen, würden die Ausschüsse zunächst nicht am 04.02. aufgelöst und neu gebildet. Bis voraussichtlich Mitte Februar würde dann das OVG NRW eine Entscheidung fällen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Anordnung der Auflösung und Neubildung der Ausschüsse des Verwaltungsgerichts bestätigen würde. In diesem Fall müsste der Rat dann, bevor die Ausschüsse im März wieder tagen noch im Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen um der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten und die Ausschüsse neu zu wählen. Auch angesichts der Pandemiesituation fragt sich, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, statt die Neubesetzung gleich in der regulären Ratssitzung am 04.02. vorzunehmen.

Insgesamt ist also sehr wahrscheinlich, dass der Rat schon am 04.02. die Ausschüsse auflösen und neu bilden wird.

Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie”

Auch wird die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bei der Ratssitzung am 04.02. einen beratenden Sitz im Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie” erhalten. Wurde noch in der Ratssitzung im Dezember vom Oberbürgermeister die Ansicht vertreten, dies sei rechtlich nicht möglich, wird auch hier nunmehr die rechtliche Einschätzung der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” von der Verwaltung anerkannt.

Besetzung der Beiräte des Rates

In der gleichen Ratssitzung wird darüber hinaus noch die Besetzung zweier weiterer beratender Ausschüsse des Stadtrates vorgenommen, über die in der neuen Wahlperiode bisher noch nicht abgestimmt wurde. Auch in den Beiräten für „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie für “Leben im Alter”, die mit jeweils 13 sachkundigen Bürgern besetzt werden sollen, steht der Fraktion PARTEI und STADTGESTALTERn aufgrund der Spiegelbildlichkeit wie in allen vom Rat abgeleiteten Gremien je ein Sitz zu. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Besetzung von Ausschüssen ist nicht zu erwarten, dass sich hier eine rechtswidrige Besetzung wiederholen wird.

Insgesamt ist also zu hoffen, dass mit der Ratssitzung am 04.02. die Besetzung der Gremien des Stadtrats abgeschlossen werden kann und der Rat damit in den nächsten Monaten wieder Zeit findet sich vermehrt den wichtigen inhaltlichen Fragen und Aufgaben der Stadtpolitik zuzuwenden.

27 Dez

Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf

Die Fraktionen von Grünen und CDU im Bochumer Stadtrat haben die Wahl der Ratsausschüsse so beeinflusst, dass nur die kleinen Fraktionen einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates bekommen konnten, die ihnen genehm sind. Warum dieses Vorgehen voraussichtlich rechtswidrig ist und in NRW bisher ohne Beispiel:

Mit Leihstimmen von Grünen und CDU konnten die kleinsten Fraktionen des Rates von FDP und UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates erlangen. Gleichzeit wurde so verhindert, dass die um einen Sitz größere Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten ist. Die Fraktion aus PARTEI und STADTGESTALTER n wird daher beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die Wahlen vom 17.12.20 zur Besetzung der Ausschüsse ungültig waren.

Stadtrat und Ausschüsse des Rates müssen spiegelbildlich besetzt sein

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Ausschüsse des Stadtrates spiegelbildlich zum Rat zu besetzen sind. Da der Stadtrat Entscheidungen des Rates an die Ausschüsse delegiert, muss auch dort nach denselben Mehrheitsverhältnissen abgestimmt werden wie im Rat. Die von den Wählern bei der Kommunalwahl bestimmten Mehrheiten müssen sich auch in den Ausschüssen des Rates widerspiegeln.

Die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich eindeutig: “Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188) muss grundsätzlich jeder Ausschuss … ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. …. die [Ausschüsse] dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden … [Die Ausschüsse anders als nach dem Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu besetzen] „widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes (BVerwG 8 C 18.03).”

Diese sich aus dem Grundgesetz ergebende Vorgabe wird in einigen Bundesländern dadurch sichergestellt, dass die Ausschussmitglieder, anders als in NRW, entsprechend ihrer Stärkeverhältnisses von den Fraktionen benannt und nicht durch den Rat gewählt werden.

Besetzung der Ausschüsse nach Gutdünken von Grünen, CDU und SPD

Dass die Ausschüsse in NRW nicht von den Fraktionen besetzt, sondern durch den Rat gewählt werden, haben die großen Ratsfraktionen des Bochumer Rats (Grüne, CDU und SPD) bei den Wahlen am 17.12 zu Nutze gemacht, um nach ihren Interessen zu bestimmen, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen Stimmrecht besitzen sollen und welche nicht.

Zu diesem Zweck stellten die Fraktionen in der entsprechen Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag, der dann durch ein entsprechendes fraktionsübergreifendes Abstimmungsverhalten durchgesetzt wurde (Antrag 20203123). Ziel dieses Vorgehen war, den Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” zu einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zu verhelfen und einen entsprechenden Sitz für die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu verhindern und damit die Spiegelbildlichkeit der Besetzung von Rat und Ausschüssen außer Kraft zu setzen.

Gemäß dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen, stünde ein stimmberechtigter Sitz in den Ausschüssen allerdings zunächst der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu, da diese im Rat der Stadt über einen Sitz mehr verfügt (4 Sitze) als die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” (jeweils 3 Sitze) (Variante 0, Möglichkeiten der Reststimmenverwertung)

Um FDP und “UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, liehen die Grünen der FDP zwei Stimmen und die CDU der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ ebenfalls zwei Stimmen. Gemäß Absprache stimmten die beiden Grünen Ratsmitgliedern Olaf Krause und Wolfgang Cordes somit nicht für die Wahlliste der eigenen Fraktion, sondern für die Liste der FDP und das selbst dann nicht, wenn sie selbst über die Liste der Grünen in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten. In gleicher Weise verhielten sich die beiden CDU-Ratsmitglieder Julian Meischein und Hans Henneke. Sie stimmten in allen Wahlen für die Liste der Fraktion „UWG: Freie Bürger“. Ebenfalls stimmten sie dann nicht für die CDU-Liste, wenn sie selbst über die entsprechende CDU-Liste in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten.

So erhöhte sich bei den Ausschusswahlen die Zahl der Stimmen, die auf die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” entfielen, jeweils von 3 auf 5 (+66%). Entsprechend erlangten beide Fraktionen je einen ordentlichen Sitz in den Ausschüssen, die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“, die im Rat eigentlich über einen Sitz mehr verfügt als die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern”, konnte dagegen keinen stimmberechtigten Sitz erlangen.

Das rechtswidrige Verfahren der Reststimmenverwertung

Mit der Bildung von Zählgemeinschaften, wie im vorliegenden Fall geschehen, kann ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss mehrerer großer Fraktionen hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse fast jedes gewünschte Ergebnis durchsetzen und nach eigener Interessenlage  bestimmen, welche der kleinen Fraktionen in den Ausschüssen des Rates mit Stimmrecht vertreten sind und welche nicht.

Dazu werden, wie im vorliegenden Fall, die für die Erreichung der eigenen Sitze im Ausschuss nicht erforderlichen Stimmen (Reststimmen), an andere Fraktionen abgegeben, damit diese zum Nachteil anderer Fraktion zusätzliche Sitze gewinnen können. Dieses Vorgehen wird als “Reststimmenverwertung bezeichnet und ist gemäß Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts rechtswidrig: “Ein erst nach der Kommunalwahl vereinbartes „ad hoc-Bündnis zum Zweck der besseren Reststimmenverwertung“, das sich nur zur Gewinnung eines mathematischen Vorteils bei dem anschließenden Verteilungsverfahren gebildet hat, [darf] nicht Grundlage der Sitzverteilung in den Ausschüssen sein. (BVerwG 8 C 18.03 https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/20031210.htm).”

Im vorliegenden Fall verfügt die SPD-Fraktion je nach Stimmenkonstellation über 2-3 überschüssige Reststimmen, die Grünen über 3-4, die CDU wiederum über 2-3. Mit diesen insgesamt mindestens 7 überschüssigen Stimmen können die genannten Fraktionen fast nach Belieben kontrollieren und entscheiden, welche Fraktion in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten sind und welche nicht. Mit entsprechenden Stimmverteilungen haben die drei großen Fraktionen die Möglichkeit nach gut Dünken eine bis zwei der drei kleinsten Fraktionen aus den Ausschüssen des Rates raus zu halten (Tabelle, Varianten möglicher Reststimmenverwertungen).

Varianten der Reststimmenverwertung, Ausschusswahlen Bochumer Stadtrat

So hätten die drei größten Fraktionen ihre überschüssigen Stimmen auch so verteilen können, dass die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern” ohne ordentlichen Sitz geblieben wären (Variante D) oder die Fraktionen FDP und „Die PARTEI und STADTGESTALTER” (Variante C) oder die beiden Fraktionen „UWG: Freie Bürger“ und „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ (Variante B) oder eben so, dass nur eine der drei genannten Fraktionen ohne ordentlichen Sitz geblieben wäre (Varianten A, E und F).

Reststimmenverwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht zulässig

Es ist schwer vorstellbar, dass Verwaltungsgerichte, entgegen der bisherigen, überaus umfangreichen Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht es nunmehr zulassen, dass große Fraktionen durch die beschriebene Reststimmenverwertung nach Belieben bestimmen können, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen vertreten sind und welche nicht. Die Erfolgsaussichten der Klage von “Die PARTEI und STADTGESTALTER dürfte daher nicht schlecht sein.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte auch die beschriebene, in NRW erstmalig angewandte Methode der Reststimmenverwertung als rechtswidrig ansehen werden und ausdrücklich verbieten, dass große Fraktionen anderen Fraktionen stimmen leihen, um damit die Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen zu unterlaufen.

Eine Abstimmung von Ratsmitgliedern für Wahllisten anderer Parteien und Gruppierungen dürften damit nur rechtlich zulässig sein, wenn die eigene Partei oder Gruppierung keine eigene Wahlliste für die Ausschussbesetzung aufgestellt hat.

Das Demokratieprinzip hat für Grüne und CDU offenbar wenig Bedeutung

Abschließend sei angemerkt, dass das beschriebene Vorgehen ein zwiespältiges Verhältnis, insbesondere der Ratsmitglieder von Grünen und CDU, zum Demokratieprinzip und den damit verbundenen Minderheitsrechten offenbart. Den in beiden Fraktionen erstmals im Rat vertretenen Ratsmitgliedern mag man zu Gute halten, dass sie mit den entsprechenden Grundprinzipien noch nicht vertraut sind, zumindest diejenigen, die schon länger dabei sind, haben sich bei der Wahl der Ausschüsse allerdings bewusst für Machtspielchen und gegen die Achtung des Demokratieprinzips und die Wahrung der Minderheitenrechte entschieden.

16 Nov

Kritische Betrachtung der rot-grünen Koalitionsvereinbarung

SPD und Grüne haben in Bochum in der letzten Woche die Koalitionsvereinbarung unterzeichnet. Wie ambitioniert ist diese Vereinbarung und wie viel Substanz hat sie?

Bei der Kommunalwahl im September haben die Bochumer Wähler SPD und Grünen so viele Stimmen gegeben, dass sie erneut über die Mehrheit im Stadtrat verfügen (48 von 86 Sitzen). Beide Fraktionen schließen sich erneut zu einer Koalition zusammen und haben jetzt dazu eine Vereinbarung (Vereinbarung zur Zusammenarbeit von SPD und Grünen 2020-25) unterzeichnet, in der sie niedergeschreiben haben, was sie gemeinsam in den nächsten 5 Jahren erreichen wollen.

Die Ziele der rot-grünen Koalition 2020-2025

In 19 Bereichen von Arbeit bis Sport skizziert die Vereinbarung die Ziele der rot-grünen Koalition bis 2025. Hat sich die Koalition realistische, ehrgeizige Ziele gesetzt? Werden die avisierten Maßnahmen die Stadt entscheidend voran bringen? Reichen die Anstrengungen aus, um die Herausforderungen, vor denen die Stadt steht, zu meistern? Genau das soll nachfolgend kritisch betrachtet werden:

Arbeit – Unter diesem Punkt findet sich eigentlich nur eine konkrete Maßnahme, wie man die Zahl der Langzeitarbeitslosen reduzieren will. Über die neue Beschäftigungsgesellschaft sollen mehr Langzeitarbeitslose bei der Stadt und bei den städtischen Tochtergesellschaften der Stadt untergebracht werden. Es werden künstlich im öffentlichen Bereich Jobs geschaffen, damit die Menschen nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Das ist dürftig.

Eine Strategie, wie die Stadt Unternehmen unterstützt, mehr Jobs zu schaffen, z.B. durch Aufbau von Maker Hubs (Ideenschmiede und Jobmaschine – Ein MakerHub für Bochum) gibt es nicht. Stattdessen beschäftigt sich die Koalitionsvereinbarung mit Kritik an der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung und den Aufgaben von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit.

Wirtschaft – SPD und Grüne wollen dem Ausbau und der Aktivierung von bereits vorhandenen Flächen stets den Vorzug geben. Nur, wo es notwendig ist, sind ausnahmsweise neue Gewerbeflächen auszuweisen. Hier bleibt die Koalition schwammig. Zu einer echten Flächenbilanzierung (Bochum braucht einen Flächenentwicklungsplan), die festschreibt, welche Flächen als Natur und Landschaft erhalten bleiben sollen, konnten sich die beiden Partner leider nicht durchringen.

Dazu sollen besonders die städtischen Unternehmen insbesondere Stadtwerke und VBW stärker zu einer Gemeinwohlorientierung bewegt bzw. verpflichtet werden. Wie das geschehen soll, bleibt offen.

Der Wirtschaftsstandort Bochum soll zukunftsfähig und für Investoren interessant bleiben. Hier hätte die Koalition sich zur Förderung von Projekten wie z.B. dem Hochschulcampus in Wattenscheid bekennen können. Eine Strategie, was zur Erreichung des genannten Ziels konkret getan werden soll, ist der Vereinbarung jedoch nicht zu entnehmen. Diese gibt es offenbar nicht.

Digitalisierung – “Bochum soll Vorreiter beim E-Government werden.” Das Breitbandnetz soll weiter ausgebaut werden. Alles Ziele, die auf dem Papier bereits seit mindestens zwei Jahrzehnt verfolgt werden. Wie es gelingen soll, die Ziele auch endlich zu erreichen bleibt offen. Worthülsen wie “die Beschäftigten der Stadt [sollen] aktiv an diesem Veränderungsprozess beteiligt” werden, ersetzen konkrete Ziele und Maßnahmen, die aufzeigen, wie die bisher eher schleppende Digitalisierung der Stadt beschleunigt werden soll.

Der Aufbau einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform mit Umfrage- und Diskussionsmöglichkeiten soll geprüft werden. Man hätte sich gewünscht, hier wäre die Koalition mutiger gewesen und hätten den Aufbau gleich in Aussicht gestellt.

Gleichstellung – Konkret sollen für weibliche Führungspositionen in den Leitungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Quoten vorgegeben werden. Neben einem Bekenntnis zum Gender Mainstreaming, bietet die Koalitionsvereinbarung sonst nur Situationsbeschreibungen verbunden mit der schwammigen Formulierung, man wolle auf die jeweiligen Lagen und Gegebenheiten aufmerksam machen und sich dafür einsetzen sie zu verbessern.

Strukturentwicklung und Planung – Unter diesem Punkt sucht man vergebens eine klare Strategie zur Entwicklung der Stadt und besonders der Stadtteile. Statt eines Bekenntnisses zu stadtentwicklungskonzepten will die Koalition weiter lediglich die Umsetzung der in einigen wenigen Stadtteilen laufenden ISEKs (Vom Land geförderte Stadtumbauprogramme) unterstützen.

Statt eine klaren stadtweiten Strategie findet sich in der Koalitionsvereinbarung eine unstrukturierte Auflistung von verschiedensten Unterpunkten, die neben Ausführungen zum Appolonia-Pfaus-Park, Wettbüros und konkreten Festlegungen, wann Bäume zukünftig zu fällen sind, Bekenntnisse zu nachhaltiger Bodenpolitik, zu nachhaltiger und gesunder Bebauung, zu klimaverträglichen und nachhaltigen Baustoffe und Bauweisen, sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewerbeflächen enthalten.

Zusammengefasst stellt sich dieser Punkt so dar: Alles soll also in Zukunft irgendwie nachhaltiger geschehen und von unzähligen Teilproblemen werden auf unerfindliche Weise drei konkret in der Koalitionsvereinbarung ganz konkret aufgegriffen.

Klima, Umwelt und Natur – Hier wird die Koalition endlich konkret: “Wir setzen uns das Ziel, dass Bochum bis 2035 klimaneutrale Stadt wird.” Es soll ein „Klimaplan“, erstellt werden, “der das bisherige Klimaschutz- sowie das Klimaanpassungskonzept der Stadt systematisch zusammenführt und die Bemühungen zum Klimaschutz durch stetige Evaluierung konsequent weiter fortsetzt.” “Bis 2022 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix [der Stadtwerke] auf 75 Prozent steigen.”

Es folgt ein Reihe von unsortierten Vorschlägen und Bekenntnissen (Einsatz für die Erarbeitung und Umsetzung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie) und Kleinstmaßnahmen (Prüfung der Anlage eines Teichs in der Nähe des Bahnhofs Wattenscheid), die alle in die richtige Richtung gehen und vermitteln, die Koalition wolle das Thema tatsächlich in der Wahlperiode 2020-2025 ernsthaft angehen.

Mobilität – Die bestehenden Lücken im Radwegenetz sollen “schnellstmöglich” geschlossen werden. 20 km zusätzliche Radwege sollen in den nächsten 5 Jahren pro Jahr entstehen. “In Zukunft [sollen] mindestens 20 Euro pro Einwohner*in in den Radverkehr investiert werden.” Dieses Ziel erscheint wenig ambitioniert. Nach den Versäumnissen in der Vergangenheit hätten die Zahlen hier mindestens doppelt so hoch ausfallen sollen.

SPD und Grüne streben zu dem an “eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich
mit der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Infrastrukturprojekten im
Bereich Straßen- und Radwegebau sowie mit dem ÖPNV-Ausbau beschäftigt.” Dieses Vorhaben erscheint sinnvoll. Eine Gesellschaft, mit dem klaren Ziel die entsprechende Infrastruktur auszubauen, wird neue Impulse setzen können.

Beim ÖPNV soll der Ausbau der Linien 308/318 nach Cöppencastrop vorrangig angegangen werden. Für den Ausbau der 309/310 zum August-Bebel-Platz soll eine Bedarfs-, Kosten- und Nutzenanalyse erstellt werden. Und ein Konzept zur Entlastung der Campus-Linie U35 steht weiter im Fokus. Eine leistungsfähige Anbindung des Bahnhof Höntrop an das städtische Bahnnetz wurde ebenso nicht verfolgt, wie die Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Innenstadt und Ruhrpark oder eine Anbindung von Leithe und Günnigfeld an das Bahnnetz. Der beabsichtigte Ausbau des Busnetzes mit Ring- und Schnellbuslinien wird die erforderliche Errichtung von städtischen Bahnlinien nicht ersetzen können, obwohl die Formulierungen in der Koalitionsvereinbarung das zu suggerieren versuchen.

Auch wird der in Aussicht gestellte Ausbau des ÖPNV-Netzes insgesamt mager aus und wird nicht ausreichen, um die beabsichtige Verkehrswende in absehbarer Zeit zu vollziehen und damit das zuvor in Aussicht gestellte Klimaschutzziel zu erreichen. Damit Bochum 2035 klimaneutral wird, muss im Bereich ÖPNV und Radverkehr viel mehr passieren.

Dazu stellt die Koalitionsvereinbarung eine Neukonzeption des so genannten Vorbehaltsstraßen-Netzes in Aussicht, bei der Vorbehaltsstraßen, die eigentlich primär Wohnstraßen sind aus dem Vorbehaltsnetz genommen und in die Tempo-30-Zonen integriert werden sollen. Man darf gespannt sein wie konsequent die Koalition dieses Ziel verfolgen wird.

Wohnen und Quartiere – Die Vereinbarung der Koalition sieht vor, neue Wohnungsbauvorhaben in erster Linie auf bereits vorgenutzten Flächen umzusetzen. Dabei sollen Innenentwicklungsmaßnahmen wie dichtere Bebauung, Schließung von Baulücken und Aufstocken von Gebäuden Priorität haben. Die Zielrichtung ist zu begrüßen, welche Maßnahmen dazu auf den Weg gebracht werden sollen, sagt die Koalition hingegen nicht.

Ansonsten enthält auch dieser Abschnitt viele Bekenntnisse aber wenig Konkretes. Im Großen und Ganzen soll alles so weiterlaufen wie bisher, aber evaluiert und dann bei Bedarf angepasst werden. SPD und Grüne wollen für mehr geförderten Wohnungsbau sowie mehr genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Projekte sorgen. Aber auch hier liest man nichts zum Wie. Auch wie eine aktivere und vorausschauendere Quartiersentwicklung aussehen soll, um die Stadtteilzentren und Quartiere zu stärken bleibt im Wesentlichen offen.

Sicherheit und Ordnung – SPD und Grüne halten an der erfolgreichen Ordnungspartnerschaft von Polizei, Ordnungsamt und anderen städtischen Stellen fest. Mit einem „Masterplan Licht und Sauberkeit“ sollen identifizierte Angsträume beseitigt und zum Beispiel vernachlässigte (Fuß-)Wege hergerichtet werden. Der Ordnungsdienst soll weiter gestärkt werden und mit noch mehr Personal ausgestattet werden. Auch Rad- und Gehwegparken soll konsequenter verfolgt werden.

In diesem Bereich geht die Koalition erfreulicher Weise deutlich über schwammige Bekenntnisse hinaus. Es sollen einige Dinge konkret angepackt werden, die den Bürgern schon lange auf den Nägeln brennen.

Bürgerbeteiligung – SPD und Grüne versprechen einen verbindlichen Rahmen für den kontinuierlichen Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft sowie ein „Akteursforum Stadtentwicklung“ schaffen. Die Bürger dürfen gespannt sein, wie viel zusätzliche Bürgerbeteiligung, Bürgerinformation und echte Mitbestimmung diese neuen Formate ermöglichen werden.

Soziale Teilhabe – Dieser Teil ist vielleicht der enttäuschendste in der ganzen Koalitionsvereinbarung. Die Koalition will viele Angebote zur sozialen Teilhabe ausbauen (Ausbau Straßensozialarbeit, Neubau Frauenhaus, mehr Zuwendungen für Träger der Wohlfahrtspflege, Verbände und gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen, Beratungs- und Hilfsangebote allgemein u.a.m.), doch einen Plan, die Ursachen von Armut zu bekämpfen, damit weniger Menschen überhaupt in die Situation kommen, solche Angebote nutzen zu müssen, gibt es nicht.

Im Wahlkampf hatte der Oberbürgermeister den Ausdruck benutzt, “den Stock in die Speiche stecken” um den Kreislauf der Armutsvererbung in der Stadt zu unterbrechen. Dieses Ziel verfolgt die Koalition offenbar nicht. Es geht nur darum die Lebensverhältnisse der Armen zu verbessern. Das ist zu wenig.

Gesundheit – Auch in diesem Bereich sollen diverse Angebote ausgebaut und der Zugang zu den bestehenden Angeboten verbessert sowie die Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsarbeit ausgeweitet werden. Auch diese Verbesserungen sind zu begrüßen.

Kinder und Jugendliche – Für Kinder und Jugendlicher, erklärt die Koalition, müsse es Chancengerechtigkeit geben. Schon das Ziel ist deutlich zu niedrig gesteckt. Jedes Kind und jeder Jugendliche sollte sich in der Stadt entsprechend seiner Talente optimal entfalten können. Dafür muss die Stadt die Voraussetzungen schaffen.

Weiterhin liegt der Fokus der Kinder- und Jugendpolitik darauf, die Lebenssituationen der Kinder- und Jugendlichen durch diverse soziale Unterstützungsangebote zu verbessern. Es fehlt dagegen eine Strategie, die verhindert dass Kinder und Jugendlichen unter entsprechenden Lebensverhältnissen aufwachsen müssen bzw. wie sie es schaffen, diese für ihr weiteres Leben hinter sich zu lassen.

Ein Ausbau der KiTas, der Ganztagsangebote an Schulen und der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen, ist sicher erstrebenswert, doch fehlt es der Koalition an einer Vision wie Kinder und Jugendlichen wieder mehr Bedeutung in der Stadtgesellschaft verschafft werden kann. Sie weiterhin auf Spiel- und Jugendplätze und -heime zu verweisen, ist nicht mehr zeitgemäß. Daran ändern auch Jugendbefragungen in Schulen und ein Jugendforum aller zwei Jahre nichts.

Die ganze Stadt muss mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche bieten, wo sie sich gerne aufhalten und gern gesehen sind.

Bildung – In Wattenscheid soll endlich die lange geforderte Gesamtschule errichtet werden. Zwar will die Koalition auch die Ausstattung der Schulen verbessern und die Sanierung der Schulgebäude weiter vorantreiben, doch einen ehrgeizigen Plan zur Förderung der Schulbildung, zum Beispiel mit dem Ziel, dass in Bochum alle Schüler die Grundschulen mit einer Realschulempfehlung verlassen, gibt es nicht. In der Koalitionsvereinbarung wird die Verantwortung dazu immer wieder dem Land zugeschoben.

Das Ziel, durch einen verbesserten und individuellen Unterricht in den städtischen Schulen den Schülern alle Chancen zu geben ihre Talente optimal zu entfalten und so die Vererbung von Armut zu durchbrechen, fehlt auch in diesem Bereich.

Es soll mehr rhythmisierten Ganztag geben, gesünderes Schulessen, ein kostenloses Schüler*innenticket und Schülervertreter*innen im Schul und Bildungsausschuss. Alles schön und gut, aber doch zu wenig, Die eigentlichen Probleme, die durch eine fehlende oder geringe Schulbildung später auf dem Arbeitsmarkt entstehen, werden nicht gesehen und nicht an der Wurzel angegangen.

Leben im Alter – Auch für Senioren sollen viele Angebote (Kultur, Sport, Freizeit, Unterhaltung, Ehrenamtsarbeit für Senioren u.a.) ausgeweitet werden, der Zugang erleichtert und die Versorgung und Pflege der alten Menschen verbessert werden.

Die Koalition sieht Senioren jedoch fast ausschließlich als passive Menschen, die versorgt werden müssen und denen von Dritten maßgeschneiderte Angebote gemacht werden sollen, die sie dann möglichst leicht “konsumieren” können. Von einer Förderung von Senioren, die selbst was auf die Beine stellen können und wollen und dabei unterstützt werden sollten, ist in der Koalitionsvereinbarung nicht die Rede. Aktive Senioren kommen in der Vereinbarung leider nicht vor.

Flucht, Migration und Integration – In diesem Bereich werden in der Koalitionsvereinbarung kaum mehr als eine Reihe Projekte und aktive Institutionen aufgezählt (Sprach- und Qualifizierungszentrum für Zugewanderte, Flüchtlingsbüros „INES“, Kommunale Integrationszentrum, Integrationsausschuss, Migrantenselbstorganisationen, Initiative „Sichere Häfen“), die gute Arbeit leisten und die die Koalition weiter unterstützen will.

Eine Strategie, wie die mit der Migration verbundenen sozialen Probleme angegangen werden sollen, ist der Vereinbarung jedoch nicht zu entnehmen. Wie die Vergangenheit zeigt, reicht die Unterstützung von einigen Organisationen durch die Stadt auch hier nicht.

Die Potenziale der migrantischen Ökonomie für die Stadt nutzen zu wollen und sie insbesondere in der Innenstadt im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu fördern und mitzugestalten, ist da nur ein Ansatz von vielen. In dieser Richtung müsste weit mehr getan werden.

Inklusion – “Inklusion verlangt, dass niemand an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert wird”, steht in der Koalitionsvereinbarung. Diese Definition greift zu kurz. Inklusion bedeutet, für jeden Menschen die Voraussetzungen und die bestmögliche Förderung zu geben, so dass er seine Potenziale voll ausschöpfen kann. Es geht bei Inklusion also nicht nur um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sondern darum, allen Menschen, besonders dann wenn sie noch Kinder und Schüler sind, alle Möglichkeiten zu geben ihre Talente voll zu entfalten.

In der Folge greifen alle Maßnahmen zu einer verbesserten Inklusion, die in der Koaltionsvereinbarung genannt werden, zu kurz.

Trotzdem ist der barrierefreie Umbau von öffentlichen Gebäuden, Anlagen und Straßenraum wie der Bau barrierefreier-rollstuhlgerechter Wohnungen ein wichtiges Ziel für die Wahlperiode 2020-25.

In der Vereinbarung fehlen aber Maßnahmen zur Durchsetzung des Inklusionssziels in den städtischen Schulen, die bewirken, dass in den Schulen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem und sozialen- und familiären Hintergrund ihre Potenziale voll ausschöpfen können.

Kunst und Kultur – Die Ausführungen in diesem Bereich beginnen mit einer Überraschung: “SPD und Grüne streben die Öffnung der kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel der städtischen Büchereien oder der VHS) an Sonntagen an.” Auch die zunehmende Förderung der “Freien Szene” (+1% pro Jahr), das Ziel den öffentliche Raum stärker kulturell zu nutzen und „bespielbarer“ zu machen, die Einführung eines Kulturpasses sowie die Initiative digitale Kunst besonders zu fördern, sind sehr zu begrüßen.

Weitere Ideen sind das RuhrComer-Festival für Schüler*innenbands sowie eine Kooperation der bestehenden Kinder- und Jugendzirkusse im Rahmen eines Zirkus-Nachwuchsprojekts sowie eines Jugendzirkus-Festivals. Solche innovativen Projekte hätte man sich auch in anderen Bereichen der Koalitionsvereinbarung mehr gewünscht.

Leider fehlt ein Bekenntnis, die Förderung der freiem Kulturszene auf 10% des Kulturetats zu erhöhen,

Sport – Hier wollen SPD und Grüne endlich ein Bäderkonzept aufstellen, das schon lange beschlossen haben, dessen Erstellung sie selbst aber lange verzögert haben. Trend- und Randsportarten sowie E-Sport sollen vermehrt gefördert werden. Nach dem Pilotprojekt „Hausacker“ sollen auch in anderen Stadtteilen Orte der Bewegung und Begegnung geschaffen werden.

Sonst gibt es keine Überraschungen, es bleibt bei der Fortführung bereits bestehender Projekte (Umsetzung der Sportstättenbedarfsplanung, „Schwimm mit“, Ausbau des Lohrheidestadions u.a.).

Die Koalitionsvereinbarung hatte ambitionierter ausfallen können 

Die Koalitionsvereinbarung steht unter der Überschrift, “Bochum – Perspektiven von hier”. Insgesamt enthält sie viel Wichtiges, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, ist aber in einigen Bereichen, besonders Mobilität, Armutsbekämpfung und Inklusion wenig ambitioniert und bleibt dort stark hinter den Erwartungen zurück. Zu vielen Herausforderungen finden sich in der Vereinbarung kaum bzw. gar keine Aussagen: u.a. zur Entwicklung der Innenstadt, zu Maßnahmen wie der negative Trend in Wattenscheid gestoppt werden kann, wie die Entschuldung der Stadtfinanzen gelingen soll oder ob und wie die Koalition das Ziel verfolgt Bochum in eine Ruhrstadt zu integrieren (Stadtpolitische Herausforderungen 2020-25).. 

Neue Perspektiven zeigt die Koalitionsvereinbarung nicht auf. Die Vereinbarung enthält wenig, woran sich die Arbeit der Koalition messen ließe, dafür verdecken viele, häufig schwammige Bekenntnisse den Blick auf die wenigen greifbaren Ziele, die vereinbart wurden. Eine ausgesprochen Grüne Handschrift erkennt man eigentlich nur in den Bereichen “Klima, Umwelt und Natur” und “Struktur und Planung”, obwohl die Grünen bei der Wahl acht Sitze hinzugewonnen haben, während die SPD drei verloren hat.

Insgesamt hätte die Koalitionsvereinbarung deutlich ambitionierter sein können. Da fehlte beiden Partnern wohl der Mut, vielleicht auch weil Voraussagen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen der Stadt angesichts der Corona-Krise schwierig sind. Wir werden sehen, was SPD und Grüne von dem geplanten wann umsetzen. Zu hoffen ist, dass sie im Laufe der Wahlperiode noch einige zusätzliche Initiativen entwickeln, anstoßen oder unterstützen, über das hinaus, was jetzt vereinbart wurde.

03 Aug

Eine Idee für mehr Radabstellplätze für die überfüllte Radstation am Hauptbahnhof

Überall in der Innenstadt, besonders am Hauptbahnhof, fehlen in Bochum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, die Fahrradstation ist überfüllt. Bisher waren Verwaltung und Politik nicht bereit, das Problem zu lösen, doch jetzt scheint sich etwas zu bewegen.

Bereits im Juli 2019 beklagte die Fraktion “FDP & Die STADTGESTALTER” im Anschluss an eine Ortsbegehung mit dem Betreiber VIA in einer Anfrage (20192026), dass die Radstation am Bochumer Hauptbahnhof stark überlastet sei und die Station nicht mehr dem üblichen Standard entspricht. Für eine weitere Attraktivierung des Radverkehrs sei eine Ausweitung der Kapazität und des Angebotes erforderlich. Dazu sei eine Integration in eine Mobilitätsstation in Bahnhofsnähe sinnvoll.

Die Verwaltung bestätigte zwar in Ihrer Antwort (20192487) die beschriebenen Missstände. Doch bis heute wurden von der Stadt keine Anstrengungen unternommen, das Problem zu lösen. Der in der Anfrage gemachte Vorschlag die fehlenden mindestens 50 Abstellplätze auf 6 PKW-Stellplätzen direkt mit Hilfe von Radabstell-Containern vor der Radstation  zu schaffen (Visualisierung), wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass die Kurzzeitparkmöglichkeiten für 6 Autos wichtiger einzuschätzen seien als Abstellmöglichkeiten für 50 Fahrräder.

Politik sah bisher keinen Anlass das Problem zu lösen, die Verwaltung hat dafür keinen Plan

Auch die Politik sah bis vor kurzem keinen Handlungsbedarf. Der Grüne Sebastian Pewny erklärte in der Online-Diskussion der Radwende am 25.04. (Video) noch, dass die Politik für den Hauptbahnhof aktuell keine weiteren Maßnahmen für notwendig erachte, da im neuen Parkhaus P7 des geplanten City-Towers neben dem Hauptbahnhof ein Radparkhaus entstehen solle. Was er dabei unerwähnt ließ, dass im neuen P7 Abstellmöglichkeiten für nur 170 Räder entstehen sollen und das mit einer Fertigstellung des Parkhauses nicht vor 2023 zu rechnen ist. Mit dem Bau wurde bis heute nicht mal begonnen.

Die Überfüllung der Radstation noch mindestens weitere 3 Jahre hinzunehmen, ohne Abhilfe zu schaffen, kann allerdings nicht im Sinne des weiter sichtbar zunehmenden Radverkehrs in der Stadt sein. Angeregt durch den STADTGESTALTER Tim Ehlhardt, berichtete die WAZ im Juni über die unhaltbaren Zustände in der Radstation (WAZ vom 25.06.20). Im WAZ-Beitrag beklagt sich der Betriebsleiter der Radstation, dass man immer wieder Kunden wegschicken müsse: „Wir haben uns über die Zeit einen so guten Namen erarbeitet. Den machen wir uns jetzt kaputt, obwohl wir da nichts für können.“ Die Stadt musste im gleichen Beitrag eingestehen, man habe keine Pläne, das Problem zu lösen.

Endlich bewegt sich was, Politik fordert eine Erweiterung der Radstation

Doch im Nachgang zu dem Beitrag scheint sich endlich was zu tun. Die Radwende nahm den Vorschlag der STADTGESTALTER auf und forderte aufgrund des akuten Platzmangels in der Radstation ein schnelles Handeln ein, so könnten zum Beispiel drei bis vier Pkw-Parkplätze auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes in Stellflächen für Fahrräder- gegebenenfalls sogar über mehrere Etagen – umgewandelt werden (WAZ vom 30.07.20).

Auf einmal sieht auch der SPD-Kandidat für den Stadtrat, Jens Matheuszik, Handlungsbedarf. “Da muss was gemacht werden,” erklärt er auf Twitter, auch die 170 Stellplätze im neuen Parkhaus P7 würden für die Zukunft nicht ausreichen (Twitter).

Auch der Grüne Sebastian Pewny änderte angesichts des Kommunalwahlkampfs seine Position. Auf einmal sind auch für ihn die im P7 geplanten, neuen Radstellplätz viel zu wenige und die Grünen fordern “als Minimum” gleich 1.000 neue Stellplätze auf dem Buddenbergplatz (WAZ vom 31.07.20). Damit greifen die Grünen die Idee der STADTGESTALTER auf, die bereits 2018 den Vorschlag gemacht hatten auf dem Buddenbergplatz im Rahmen einer Mobilitätsstation ein entsprechend dimensioniertes Radparkhaus zu errichten (Buddenbergplatz – Vom Platz zu Mobilitätsstation).

Langfristig Mobilitätsstation auf dem Buddenbergplatz, kurzfristig Radabstell-Container vor der Radstation.

Der Bau eines Radparkhaus auf dem Bubenbergplatz sollte langfristig das Ziel sein. Für die Jahre bis dahin muss aber eine andere, schnell umzusetzende Lösung her. Die sollte in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Radstation entstehen, damit die Mitarbeiter der VIA, die derzeit die Radstation betreiben, die neuen Radabstellplätze neben den bestehenden gleich mit bedienen können. Ein zweiter Standort der Radstation am Buddenberplatz ist keine gute Lösung, der Weg durch den Bahnhof zwischen beiden Standorten wäre zu lang. Ein effektiver Betrieb der Station wäre nicht mehr möglich. Die Mitarbeiter würden zu viel Zeit damit verbringen zwischen den beiden Standorten hin und her zu laufen, die fehlt dann, um sich um die Belange der Kunden zu kümmern.

Der von der Radwende unterstützte Vorschlag der STADTGESTALTER hat diesen Nachteil nicht. Auf 3 bis 6 PKW-Stellplätzen direkt vor der Station werden Container aufgestellt, die mit einem von der Radstation beaufsichtigten Abstellsystem ausgerüstet werden. Die Räder werden auf zwei Ebenen untergebracht (Bild). Die Container, in denen sich die Anlage befindet, können an der Frontseite mit einem automatisierten Roll- oder Hubtorsystem geöffnet werden, das den Abstellern einen Zugriff auf ihre Räder auch außerhalb der Betriebszeiten der Radstation ermöglicht.

Mit einem solchen System lassen sich kurzfristig zusätzlich mindestens 50 Räder, falls erforderlich durch eine Erweiterung auch über 100 Räder direkt an der Radstation unterbringen. Die für die Container entfallenden Kurzzeitparkplätze können durch die Einrichtung von Kiss + Ride -Stellplätzen im Buddenbergplatz-Parkhaus (P6) kompensiert werden (Kiss + Ride am Bochumer Hauptbahnhof testen). Von dort ist es zu den Gleisen nicht länger als von den entfallenden Parkplätzen vor dem Hauptbahnhof.

Wichtig ist, dass jetzt schnell, noch vor der Kommunalwahl, gehandelt wird. Der aktuelle Zustand ist für eine Stadt, die vorgibt eine Verkehrswende umzusetzen, untragbar und wurde schon viel zu lange geduldet.

27 Mai

Günnigfeld und Leithe werden abgehängt

Bezirksvertretung lehnt Vorschlag der STADTGESTALTER zur Regiotram (Präsentation des Vorschlags) für Günnigfeld und Leithe ab.

Durch die Erstellung kleiner Neubaugebiete werden zehn Kilometer Bahntrasse langfristig als ÖPNV-Trasse unbrauchbar. Die Bezirksvertretung verbaut den Einwohnern von Günnigfeld, Leithe und Südfeldmark durch mangelnde Weitsicht die Chance einer besseren und sich nur einmalig bietenden Anbindung des Wattenscheider Nordens an das ÖPNV-Netz nach Essen und Bochum.

Durch Herabtaktung des Bahnhofs Wattenscheid, der künftig nur noch alle 30 Minuten bedient werden wird (es fährt künftig nur noch der RRX dort), werden das Wattenscheider Zentrum, Günnigfeld/Südfeldmark und Leithe künftig noch deutlich schlechter an den ÖPNV angebunden sein.
Die Regiotram durch den Wattenscheider Norden hätte dieses Defizit für Leithe, Mitte, Südfeldmark und Günnigfeld nicht nur ausgeglichen sondern den Nahverkehr konkurrenzfähig zum Auto gemacht. Viele Einwohner hätten den dann einfachen Umstieg vom Auto hin zu einer Direktverbindung nach Essen und/oder Bochum nutzen können.

SPD entscheidet sich gegen gute Verkehrsanbindung von Günnigfeld und Leithe

Einzig der parteilose Bezirksvertreter Bernd Heider und selbst Günnigfelder hat die Chance erkannt und in einem Wortbeitrag die Initiative unterstützt. Die SPD dagegen brachte als Hauptargument den Anwohnern dort doch lieber ihre Ruhe zu gönnen, anstatt ihnen die Möglichkeit einer zukunftsweisenden Straßenbahn (RegioTram) zu bieten.
Sie stützt sich dabei auf eine Einschätzung der Verwaltung, die allerdings andere Rahmenparameter, wie bspw. eine durchgängig zweigleisige Strecke geprüft hatte. Plant man aber eingleisige (sogar kostengünstigere) Abschnitte ein, so können der Radschnellweg (RS1) und die Regiotram bei einer durchgängigen Trassenbreite von mindestens 10 Metern problemlos auf der bisherigen Strecke koexistieren. Nicht nur eine schnelle Alltagsverbindung im ÖPNV bleibt den nordwestlichen Ortsteilen Wattenscheids nun verwehrt, sondern auch eine attraktive Anbindung des Lohrheidestadions, welches für hohe Summen ausgebaut werden soll.Wird das Stadion nun nur mit Shuttlebussen an den in Zukunft provinziell getakteten Wattenscheider Bahnhof angebunden, so hat das deutliche Auswirkungen auf die Attraktivität dieser Veranstaltungsstätte. Die Regiotram hätte nicht einmal 50 Meter entfernt vom Stadiongelände einen Halt einlegen können.

Auch eine Direktanbindung des Westparks, der häufig größere Veranstaltungen beherbergt, wird nicht direkt von Essen aus angeschlossen, obwohl die Trasse direkt an der Nordkante des Parks verläuft und somit die Fußwege weiter reduzieren und die innerstädtischen Straßenbahnen entlasten würde.

Für Grüne ist Verkehrswende nachrangig

Die Grünen hingegen führten den Fledermausschutz an, was scheinbar ein unlösbares Problem darstellt. So wie sich die vermeintliche Population dort eingefunden hat, würde diese sicherlich auch ein alternatives Quartier finden. Tiere scheinen nicht so einfältig zu sein, wie der Mensch.
Darüberhinaus wurde gefragt warum der VRR nicht in das Projekt involviert wurde. Diese Frage wäre allerdings der Verwaltung zu stellen, sich mit den notwendigen Partnern abzusprechen und zukunftsweisende Projekte gemeinsam auszuloten.

Der Kern der Anregung der Stadtgestalter war es, in den aktuellen Bebauungsrahmenplänen (Vorlage 20192940), die sich in Erarbeitung befinden, Platz für eine Trasse in der Bebauung vorzusehen. Damit beschäftigt sich der Antrag mit einer sehr aktuellen Thematik, in der bisher nichts beschlossen ist. Somit ist auch das Argument einer zu spät eingereichten Anregung ad absurdum geführt worden.
UWG und CDU äußerten sich gar nicht, sie folgten wortlos weiterhin ihrer Politik einer Priorisierung des Autos im Alltagsverkehr.

Chance leichtfertig verspielt

Fazit: Die Bezirksvertretung verspielt eine Riesenchance mit vergleichweise einfachen Mitteln einen großen Baustein in der Wattenscheider Verkehrswende zu legen und wirft den Stadtbezirk damit in den Bestrebungen gute Alternativen zum Auto zu schaffen deutlich zurück.

Während aktuell nach und nach in diversen Städten und Kreisen landesweit erkannt wird, dass eine Reaktivierung von Bahnstrecken den ÖPNV attraktiver macht, beerdigt die Bezirksvertretung Wattenscheid im Jahr 2020 eine zentrale Strecke im Ruhrgebiet endgültig, während die Parallelverbindung an der Hauptstrecke Köln-Dortmund aktuell schon zu 140% ausgelastet ist.

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Defizite vor Ort und hält eine Bahnstrecke für sinnvoll, weil der ÖPNV in Trassennähe verbessert werden muss, kann das allerdings nun nur noch mit Bussen erfolgen, welche im genannten Gebiet aber so viele Umwege fahren müssten, dass der Geschwindigkeitsvorteil der Regiotram vollkommen auf der Strecke bleibt und keine wirklich überzeugende Lösung zu erwarten sein wird.

Wer also nach Bochum oder Essen möchte, muss das weiterhin mit dem Auto tun oder umständliches und mehrfaches Umsteigen in Kauf nehmen, einen Tagesausflug planen, wie man es sonst nur auf dem Lande oder in entlegenen Regionen kennt.

18 Mai

Kraftwerk Lünen könnte 50-70 Mio. Verlust bringen

Das Abenteuer Steinkohle wird für die Stadt Bochum durch den Steinkohleausstieg nochmals erheblich teurer. Allein mit der Abschaltung des Steinkohlekraftwerks Lünen 2026 könnten weitere Verluste in Höhe von 50-70 Mio. entstehen. Der STEAG, an der die Stadt über die Stadtwerke ebenfalls noch beteiligt ist, entstehen durch den Kohleausstieg ebenfalls dreistellige Millionenverluste.

Bereits der Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt Hamm-Uentrop war mit Verlusten von 65 Mio. verbunden

Der Ausstieg aus dem Projekt Gekko, hinter dem sich die Investition in das unrentable Steinkohle-Kraftwerk Hamm-Uentrop hat Bochum bereits 65 Mio. Euro gekostet (Handelsblatt vom 10.07.15). 45 Mio. hatte Bochum 2007 in den Bau investiert, für 1 Euro verkaufte man 10 Jahre später den Anteil an die RWE. Hinzu kamen weitere Verluste u.a. für den Ausstieg, die Finanzierung der Beteiligungssumme, und unrentable Stromlieferverträge.

Beim Kraftwerksprojekt Lünen drohen weitere 50-70 Mio. Verlust

Beim Kraftwerk Lünen ist Bochum über die Trianel mit beteiligt. Erhebliche Gewinne macht das 1,4 Mrd. teure Kraftwerk bisher nicht, für 2014 erwarteten die Betreiber aufgrund veränderter Marktbedingungen sogar einen Verlust von etwa 100 Mio. Euro. Jetzt droht dem erst im Dezember 2013 nach Problemen mit der Baugenehmigung ans Netz gegangen Kraftwerk nach dem Kohleausstiegsgesetz bereits für das Jahr 2026 die Stilllegung. In der Folge geht Trianel im schlimmsten Fall von einem Verlust von 571 Mio. aus (Kommunale Kraftwerksbetreiber befürchten Milliardenverluste, Welt am Sonntag vom 10.05.20, nur Print), andere rechnen sogar bis zu 800 Mio. Euro. (Ruhrnachrichten 10.02.2020).

23 Mrz

Corona-Krise legt digitale Defizite der Stadt offen

Die Corona-Krise hat das Leben in der Stadt zum Stillstand gebracht. Die städtischen Dienstleistungen wurden eingeschränkt, die Kinder können nicht mehr zur Schule gehen. Für vieles, was jetzt nicht mehr auf gewohntem Weg funktioniert, gibt es schon lange gute digitale Alternativen, doch in Bochum zeigt sich jetzt, dass wir die in der Stadt bisher nicht haben, weil die Stadt in Sachen Digitalisierung in den letzten Jahren viel zu wenig getan hat.

Digitaler Unterricht ist an Bochumer Schulen nicht möglich

Die Schulen sind seit Montag, den 16.03. in Bochum geschlossen. In den Schulen kann kein Unterricht mehr stattfinden. Insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bieten viele Schulen jetzt digitalen Unterricht an. Die Lehrer können per Videokonferenz zu den Schülern nach Hause kommen. Das ist in Bochum und NRW nicht möglich. Kaum eine Bochumer Schule hat einen schnellen Internet-Zugang, weder Schulen, Lehrer, noch Schüler verfügen über die notwendigen Geräte um an einem digitalen Unterricht teilzunehmen oder diesen anzubieten.

Also geht der Unterricht in Bochum irgendwie weiter. Man behilft sich mit Notlösungen. Aufgaben werden per Mail hin und her geschickt, per Whatsapp kommunizieren die Lehrer mit den Schülern. Im Wesentlichen ist der Unterricht zum Erliegen gekommen. Wirkliches E-Learning findet nicht statt. Auch besitzen die allermeisten Lehrer weder die erforderlichen Kenntnisse um den Unterricht online anzubieten noch die technischen Fähigkeiten und Erfahrungen, um den klassischen Unterricht in der Schule durch E-Learning zu ersetzen.

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08 Mrz

Kosten für Gesamtschule explodieren

21 Mio. sollte es kosten an den Standorten Feldsieper und Gahlensche Straße die neue Gesamtschule Mitte zu errichten. Diese Kosten sind Geschichte. Real ist mit mindestens 40 bis 50 Mio. (Reale Kosten) zu rechnen. Allein für den Umzug der Grundschule aus dem künftig allein von der Gesamtschule an der Feldsieper Straße zu nutzenden Gebäudekomplex in ein neu zu bauendes Schulgebäude müssen 10.66 Mio. mehr in den städtischen Haushalt eingestellt werden (Beschlussvorlage 20200386). 

Weitere Kostensteigerungen sind bereits bekannt und zu befürchten

Auch die Kosten für die im Anschluss an die umfangreichen Umbauarbeiten erforderliche Neugestaltung der Schulhofflächen sind nicht mehr in den ursprünglich 2016 kalkulierten Kosten enthalten (Beschlussvorlage 20162855). Die zusätzlich erforderlichen 2 Mio. Euro sollen jetzt aus dem Etat der Stadterneuerung Hamme (ISEK) bezahlt werden (ISEK Hamm, Maßnahmenkostenplan).

Wie hoch die Kostensteigerung bei den für die Gesamtschule Mitte erforderlichen Umbauarbeiten und die Trockenlegung der Untergeschosse bei den Bestandsgebäuden an der Feldsieper und Gahlenschen Straße kosten wird (bisher 8,7 Mio.), hat die Fraktion “FDP und die STADTGESTALTER” jetzt nachgefragt (Anfrage 20200673). Mit einer Erhöhung der Kosten von mindestens 5 Mio. ist auch hier zu rechnen.

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01 Mrz

Stadt und Politik blockieren Radwegeausbau

2014 und erneut 2017 hat der Rat der Stadt Bochum die Stadtverwaltung beauftragt das Radverkehrskonzept von 1999 fortzuschreiben. Die städtische Verkehrsplanung hat diesen politischen Auftrag ignoriert und die Umsetzung dieser Ratsbeschlüsse über nunmehr 6 Jahre verweigert. Die rot-grüne Mehrheit in der Bochumer Politik hat die Verwaltung gewähren lassen, da sie offensichtlich ohnehin nicht ernsthaften an einem Ausbau des Radwegenetzes interessiert ist.

Die Weigerung das Radverkehrskonzept fortzuschreiben war nur mit politischer Unterstützung möglich

Dass die Stadt Bochum seit 1999 ein Radverkehrskonzept besitzt und dieses über 20 Jahre nicht ernsthaft umgesetzt wurde, ist bekannt und in der Stadt unübersehbar. Ein Radwegenetz ist in Bochum allenfalls bruchstückhaft vorhanden (Die Umsetzung des Radverkehrskonzepts wird in Bochum seit 20 Jahren verschleppt). Doch dass die Verwaltung die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes und die Umsetzung der entsprechenden Ratsbeschlüsse verweigert ist neu und hat eine neue Qualität.

2013 bereits hat die Stadt das Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundlicher Verkehr“ erarbeiten lassen, dass u.a. die Maßnahme “Radverkehrskonzept überarbeiten und fortschreiben” vorsieht (Maßnahme 5 Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundlicher Verkehr“). Die Realisierung des Konzepts wurde im Februar 2014 vom Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt, der Beschluss von der Verwaltung ignoriert, die Bearbeitung verweigert.

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02 Feb

Trauriges Jubiläum – 20 Jahre Radkonzept, kaum Zählbares passiert

Bereits 1999 hat der Rat der Stadt Bochum ein Radverkehrskonzept beschlossen, das in den folgenden Jahren umgesetzt werden sollte. Schon dieses Konzept sah vor, dass alle wichtigen Straßen der Stadt sichere Radwege erhalten sollten.

2001 – Nachdem hinsichtlich der Umsetzung nichts wirklich passierte, beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 28.02.2001 einstimmig, dass die Verwaltung regelmäßig einmal jährlich über die Umsetzungsmaßnahmen berichten sollte. Aber dieses Anliegen ignorierte die Verwaltung. Mangels Interesse an der Umsetzung des Konzeptes hakte allerdings auch die Politik, insbesondere die Mehrheit von Rot-Grün, nicht nach.

2011 – Erst 10 Jahre später erinnerte sich Rot-Grün an das Konzept und beantragte erneut (Antrag 20111254), dass die Verwaltung die Politik über den Fortgang der Umsetzung des Radkonzeptes jährlich zu informieren habe. Doch die Verkehrsplanung ignorierte auch diesen Beschluss.

2013 – Die Stadt lässt ein Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundlicher Verkehr“ erarbeiten, das die Politik beschließt, darin wird als Maßnahme Mob5 festgelegt “Radverkehrskonzept überarbeiten und fortschreiben“. Wie viele andere Maßnahmen aus diesem Konzept wird auch diese nicht umgesetzt.

2014 – Im Vorlauf der AGFS-Bewerbung (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte) versprach die Verkehrsplanung für 2014 die Erstellung eines Konzeptes für die innerstädtische Radverkehrswegweisung und ein Radverkehrsanlagenkataster (Mitteilung 20141764). Doch wie immer blieb es bei dem leeren Versprechen, auch diese Zusagen wurden nicht eingehalten.

2016 fragte die Fraktion “FDP und Die STADTGESTALTER” nach dem Sachstand der Umsetzung des Radwegekonzeptes (Anfrage 20160173). Wider versprach die Stadtverwaltung nunmehr “eine regelmäßige konzentrierte Berichterstattung zu den Themen des Radverkehrs wieder einzuführen.” (Mitteilung 20161233). Doch auch diesmal blieb es bei dem Versprechen, die Verkehrsplanung hielt sich wie gewohnt nicht an ihre Zusagen. Weiterlesen