Stadt muss für sichere Schulwege sorgen
Morgens 8 Uhr an einer typischen Bochumer Schule: Vor dem Eingang halten wahllos Elterntaxis, blockieren die Straße und die Gehwege zur Schule, um mal eben die Kinder raus zu lassen. Es kommt immer wieder zu haarigen Situationen, bei denen Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen gefährdet werden, auch die, die von anderen Elterntaxis gebracht wurden.
Viele Schulwege sind bisher nicht sicher
Darüber hinaus sind viele Schulen generell schlecht mit dem Rad oder Bus und Bahn zu erreichen. Es fehlen sichere Radwege zu den Schulen und ÖPNV-Verbindungen, die passend zu den Schulzeiten fahren. Manche Gehwege sind für die Schülermassen, die über sie kommen, zu schmal oder in schlechtem Zustand. Manchmal ähnelt die Benutzung einem Hindernislauf. Auch die Querung mancher Straßen, ist nicht sicher möglich. Viele Eltern haben Angst ihre Kinder alleine zur Schule zu schicken, da der Schulweg zu unsicher sei.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass es jedem Schüler nach einer Eingewöhnungsphase möglich ist die Schule selbständig und sicher ohne Begleitung der Eltern zu erreichen. Dieser Grundsatz gibt quasi ein Grundrecht der Schüler hinsichtlich seinem Recht auf Selbstständigkeit wieder. Leider werden die Schulwege bisher bei kaum einer Schule in Bochum und Wattenscheid diesem Anspruch gerecht.
Schulwegpläne sind bisher wenig zielführend und unverbindlich
Zwar gibt es bereits Beschlüsse, dass für jede Schule Schulweg- und Radwegpläne aufgestellt werden sollen (Maßnahme Mob 8a, Klimaschutzteilkonzept “Klimafreundlicher Verkehr”). Doch in den wenigen Schulen, wo es solche Pläne gibt, geben diese nur wieder, wie man auf den vorhandenen Gehwegen und Straßen die Schule unter den gegebenen Umständen möglichst sicher erreicht. Verbindliche Konzepte, wie die Schulwege umzugestalten sind, damit die Schüler die Schulen tatsächlich sicher erreichen können, gibt es dagegen bisher nicht. Auch besteht bisher keine Verpflichtung, dass für jede Schule ein solches Konzept aufgestellt wird.
STADTGESTALTER schlagen Pläne mit konkreten Maßnahmen vor, wie die Schulwege sicher gemacht werden
Genau das wollen die STADTGESTALTER ändern. Jede Schule soll zusammen mit Eltern, Schülern, Stadt, Polizei und Bogestra eine Schulwegplanung entwickeln, die festlegt, wie die Schulwege so verbessert werden können, dass alle Schüler die Schule sicher und komfortabel auf den eigenen Füßen, mit dem Rad oder Bus und Bahn ohne Begleitung der Eltern erreichen können.
Um diese Schulwegpläne zu erstellen, schlagen die STADTGESTALTER folgendes Vorgehen vor: Die Schulen dokumentieren im ersten Schritt durch Befragung der Schüler und Eltern sowie Ortsbegehungen den Ist-Zustand, also die Wege, über die die Schüler die Schule erreichen sowie die Mängel und Defizite, die auf diesen Wegen bestehen. Im zweiten Schritt wird unter Beteiligung von Verkehrsplanung, Ordnungsamt, Polizei und Bogestra ermittelt, welche baulichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Schulwege so sicher wie möglich zu machen. Abschließend werden im dritten Schritt die erforderlichen Maßnahmen, ggf. nach einem erforderlichen politischen Beschluss, umgesetzt.
Damit die Schulwegplanungen an allen Schulen nach einheitlichen Maßstäben und nach gleichem Vorgehen erarbeitet werden, ist es nach Ansicht der STADTGESTALTER erforderlich, dass die Stadt Leitlinien vorgibt, nach denen die Schulwegpläne erarbeitet werden. Derartige Leitlinien zur Schulwegsicherung könnten wie folgt aussehen (Beispiel STADTGESTALTER):
Leitlinien zur Schulwegsicherung
Für jede Schule in Bochum wird gemäß folgender Leitlinien ein Schulwegplan erarbeitet.
Dabei ist folgender Grundsatz zu beachten: Dem Schutz und der Sicherheit der Schüler*innen sind verkehrliche Belange in jeder Hinsicht unterzuordnen.
Die Schulwegpläne erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen. Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen werden dabei eng eingebunden.
Zu Fuß
Wege, auf denen die Schüler*innen die Schule zu Fuß erreichen, sind sicher zu gestalten:
- Gehhwege sind barrierefrei umzugestalten. Stolperfallen und andere Hindernisse auf den Gehwegen sind zu beseitigen.
- Auf den Gehwegen ist eine Mindestbreite von 2m einzuhalten.
- Die Querung von Straßen ist sicher zu gestalten.
- Das Parken an und in Kreuzungen ist im Umkreis der Schule zu unterbinden.
- Das Parken auf Gehwegen ist im Umkreis der Schule zu unterbinden.
- Gefährdungen durch Elterntaxis sind zu unterbinden. Dazu sind ggf. auch Zufahrtsstraßen zur Schule temporär zum Schulanfang und zum Schulende zu sperren.
Mit dem Rad
Es ist zu Gewährleisten, dass Schüler*innen die Schule ab der 3. Klasse mit dem Rad sicher erreichen können:
- Die Eltern entscheiden, ob die Kinder mit dem Rad zur Schule fahren. Schule und Verwaltung tragen dafür Sorge, dass das möglich ist.
- Schulwege, auf denen die Schüler nicht sicher mit dem Rad fahren können, sind mit Radwegen auszustatten oder so umzugestalten, dass Kinder ab 8 Jahren sicheres Radfahren möglich ist.
- Auf dem Schulgelände ist eine ausreichende Zahl sicherer Radabstellanlagen vorzuhalten.
- Grundschulen, Polizei und Verwaltung bieten Kurse an, in denen die Schüler*innen frühzeitig die Verkehrsregeln sowie sicheres Radfahren üben und erlernen.
Mit Bus und Bahn
Schüler*innen die mit Bus zur Schule kommen, müssen die Schulen in angemessener Zeit und pünktlich und ohne lange Wartezeiten erreichen:
- Die Schulen sind mit Bus und Bahn gut erreichbar. Die Linien sind passend zu den Schulanfangs- und -endzeiten getaktet.
- Haltestellen müssen in direkter Nähe zur Schule liegen und sicher wie barrierefrei gestaltet sein.
Mit dem Auto
Die Schüler*innen sollen die Schule selbständig erreichen. Das Bringen mit dem Auto soll die Ausnahme sein:
- Die Eltern werden darüber aufgeklärt, dass die Schüler*innen, wenn immer möglich, alleine und selbständig zur Schule kommen sollen. Die Eltern sollen nur in Ausnahmefällen die Kinder mit dem Auto zur Schule bringen.
- Eltern, die ihre Kinder, mit dem Auto zur Schule bringen, werden auf ausgewiesene „Elterntaxihaltestellen“ verwiesen, die sich im weiteren Umfeld der Schule befinden und an denen „Elterntaxis“ nicht andere Schüler*innen gefährden. Im direkten Umfeld der Schule wird das Halten von „Elterntaxis“ unterbunden.
Weitere Maßnahmen
An Grundschulen wird geprüft, ob es sinnvoll und möglich ist, sogenannte Pedibusse (Walkingbus) oder Biketrains einzuführen.
Kommunikation
Im Rahmen der Einschulungen weisen Schulen und Schulverwaltung die Eltern auf die Vorteile hin, die mit einem Schulweg verbunden sind, den die Kinder jeden Tag selbständig, und ohne Unterstützung der Eltern zurücklegen können.
Die Schule erklärt Eltern und Schülern, warum der Schulwegplan welche Regelungen vorsieht. Schule, Ordnungsbehörden und Polizei setzen die Regelungen, die sich aus dem Schulwegplan ergeben, konsequent durch.
Umsetzung der Schulwegplanungen
Ziel der STADTGESTALTER ist es, dass bis 2025 für jede Schule ein Schulwegplan auf Basis der dargestellten Leitlinien erarbeitet und umgesetzt wurde.
Dazu müssen Stadt und Schulen zunächst verbindlich festlegen, wann an welcher Schule in welchem Zeitraum die jeweilige Schulwegplanung erfolgen soll. Liegt eine Schulwegplanung vor, wird diese umgehend umgesetzt, auch hierfür wird wieder eine verbindliche Zeitplanung erstellt, entsprechend der dann die im jeweiligen Schulwegplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Letztlich bedeuten sichere Schulwege nicht nur mehr Selbstständigkeit und Freiheit für die Schüler sondern auch ein verbessertes Sicherheitsgefühl bei den Eltern und damit einen deutlichen Zugewinn bei der Lebensqualität für beide.
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