01 Mrz

Stadt und Politik blockieren Radwegeausbau

2014 und erneut 2017 hat der Rat der Stadt Bochum die Stadtverwaltung beauftragt das Radverkehrskonzept von 1999 fortzuschreiben. Die städtische Verkehrsplanung hat diesen politischen Auftrag ignoriert und die Umsetzung dieser Ratsbeschlüsse über nunmehr 6 Jahre verweigert. Die rot-grüne Mehrheit in der Bochumer Politik hat die Verwaltung gewähren lassen, da sie offensichtlich ohnehin nicht ernsthaften an einem Ausbau des Radwegenetzes interessiert ist.

Die Weigerung das Radverkehrskonzept fortzuschreiben war nur mit politischer Unterstützung möglich

Dass die Stadt Bochum seit 1999 ein Radverkehrskonzept besitzt und dieses über 20 Jahre nicht ernsthaft umgesetzt wurde, ist bekannt und in der Stadt unübersehbar. Ein Radwegenetz ist in Bochum allenfalls bruchstückhaft vorhanden (Die Umsetzung des Radverkehrskonzepts wird in Bochum seit 20 Jahren verschleppt). Doch dass die Verwaltung die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes und die Umsetzung der entsprechenden Ratsbeschlüsse verweigert ist neu und hat eine neue Qualität.

2013 bereits hat die Stadt das Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundlicher Verkehr“ erarbeiten lassen, dass u.a. die Maßnahme “Radverkehrskonzept überarbeiten und fortschreiben” vorsieht (Maßnahme 5 Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundlicher Verkehr“). Die Realisierung des Konzepts wurde im Februar 2014 vom Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt, der Beschluss von der Verwaltung ignoriert, die Bearbeitung verweigert.

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20 Mai

Fahrradstraßen für Bochum

Bisher gibt es in Bochum und Wattenscheid keine einzige Fahrradstraße. Bereits als die Stadt im August 2016 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte in NRW (AGFS) geworden ist, wurde darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle Nachholbedarf besteht.

Eine Fahrradstraße ist eine dem Radverkehr vorbehaltene Straße. Sie darf auch mit anderen Fahrzeugen benutzt werden, wenn dies durch ein entsprechendes zusätzliches Verkehrszeichen erlaubt wird. Häufig wird das Befahren durch andere Fahrzeuge für Anlieger zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Autofahrer müssen im Verkehr auf der Straße den Radfahrern Vorrang gewähren.

Daher ist eine Umwidmung von Straßen in Radstraßen dort sinnvoll, wo Straßen, nicht als Durchgangsstraßen, sondern dem Anwohnerverkehr dienen. Die Umwidmung ist kostengünstig, es muss eine entsprechende Beschilderung erfolgen. Häufig sind zudem Markierungen auf der Straße sinvoll, die die Beschilderung verdeutlichen.

Die STADTGESTALTER schlagen nun folgende Straßen vor, die zu Fahrradstraßen umgewandelt werden könnten und auch bereits als solche teilweise diskutiert wurden:

Rottstraße/ Humboldtstraße: Diese Straßen dienen Radfahrern schon heute als Alternativroute, damit sie nicht über Allestraße, West-und Südring sowie die Viktoriastraße fahren zu müssen. Über Rott- und Humboldtstraße erfolgt eine direkt Verbindung zwischen Bermuda3-Eck und Westpark. Am Südring müssten beide Straßen mit einem beidseitig befahrbaren Radweg verbunden werden. Weiterlesen