Dienstwagen des OB droht Fahrverbot
In nächster Zeit wird Oberbürgermeister Eiskirch voraussichtlich öfter auf die Nutzung seines neuen Dienstwagens verzichten und dafür mehr zu Fuß gehen müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil im September 2016 entschieden, dass die Städte im Kampf gegen Luftverschmutzung in die Lage versetzt werden müssten unverzüglich die Einfahrt von Dieselautos zu verbieten. (shz vom 13.09.16). Verhängt die Stadt ein solches Fahrverbot in Bochum, müsste auch der 5er Diesel-BMW des Oberbürgermeisters in der Rathaustiefgarage bleiben.
Städte und Land haben es über Jahrzehnte versäumt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen mit Stickoxiden (insbesondere NO2) und Feinstaub in den Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet auf das nötige Maß zu reduzieren. Der Jahresgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird sogar ein kritischer Wert von 30 µg/m3 verwendet (Umweltbundesamt). Im Ruhrgebiet liegen die Messwerte bei den meisten Messpunkten deutlich über diesen Grenzwerten. In Bochum wurde an der Messstation Herner Straße 385 im Jahr 2015 ein Wert 47 µg/m3 gemessen (Stickoxide 2015). Weiterlesen