15 Jun

Handyparken und Blaue (Park-)Zonen

Parken ist zuweilen in der Stadt ein Ärgernis. Bewohner finden in ihrem Wohnviertel keinen Parkplatz, Einwohner sind vom Parksuchverkehr genervt, Fußgänger werden auf den Bürgersteigen von parkenden Autos behindert.

Viele dieser Missstände ließen sich durch ein städtisches Parkraumkonzept beheben. Doch ein solches ist bisher leider nicht in Sicht. Seit 2013 wartet die Politik auf das für die Bochumer Innenstadt angekündigte Konzept. Trotz diverser Anfragen ist eine Vorlage in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten..

Die STADTGESTALTER sind bei der Suche nach Lösungen für die bestehenden Missstände auf zwei Ideen gestoßen, mit denen auch in Bochum und Wattenscheid das Parken einfacher, komfortabler und kostengünstiger organisiert werden könnte: Zum einen mit Handyparking und zum anderen mit der Einführungen von Blauen (Park-)Zonen.

Parken mit dem Handy – Handparking

Beim Handyparking kann die Parkzeit, nachdem das Auto auf einer kostenflichtigen Parkfläche abgestellt wurde, über das Handy gestartet werden, entweder mit einem Anruf, einer SMS oder über eine App. Wenn der Parkplatz wieder verlassen wird, kann auf gleichem Weg die Parkzeit beendet werden. Einmal im Monat werden die aufgelaufenen Parkgebühren vom Konto oder über ein anderes Bezahlsytem (z.B. per Kreditkarte oder Paypal ) abgebucht. Parkscheinautomaten oder Parkuhren werden überflüssig (Wie funktioniert Handyparken?, Beispiel ParkNow).

Für die Parkenden wird das Parken einfacher und komfortabler:
– Die Parkenden müssen keine Parkautomaten suchen.
– Für die Bezahlung wird kein passendes Kleingeld benötigt.
– Die Parkzeit muss nicht im Blick gehalten werden, um gegebenenfalls Parkscheine nachzulösen.
– Der Parkende zahlt nur die Zeit, die er parkt.

Die Stadt spart die Kosten für die Aufstellung von Parkautomaten sowie für deren Betrieb und Wartung.

Parken nur auf blau markierten Flächen – Blaue Zone

In Blauen (Park-)Zonen ist das Parken auf allen blau markierten Parkflächen erlaubt (Wie funktioniert das Parken in Blauen Zonen?, Beispiel München). Bewohner mit einer Bewohnerparkerlaubnis können auf den so gekennzeichneten Flächen in der Blauen Zone kostenfrei parken. Für alle anderen ist das Parken zu bestimmten Zeiten (z.B. 09-18 Uhr) kostenpflichtig. Bezahlt werden kann wiederum per Handy.

Auf Flächen, die nicht blau markiert sind, gilt in der Blauen Zone ein eingeschränktes Halteverbot, das sogenannte Zonenhalteverbot. Dort darf man nur zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen halten, aber nicht parken.

Ladezonen für Geschäfte und Gewerbebetriebe sind orange markiert. Dort darf nur an Werktagen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen geparkt werden.

In der Blauen Zone kann auf Parkverbotsschilder, Parkautomaten oder Parkuhren verzichtet werden. Nur bei der Ein- und Ausfahrt in die Blaue Zone wird wie bei Tempo-30 Zonen auf die geltenden Parkregeln hingewiesen (Zonenschild). Durch die Abschaffung des Schilderwaldes spart die Stadt erhebliche Kosten.

Die Innenstädte von Bochum und Wattenscheid, sowie alle sonstigen Bereiche in der Stadt, in denen aktuell das Parken kostenpflichtig ist, könnten in Blaue Zonen umgewandelt werden, ebenso wie die bestehenden Tempo-30 Zonen.

Mit Blauen (Park-)Zonen und Handyparking lässt sich das Parken in der Stadt ohne großen Aufwand besser ordnen. Mit Blauen Zonen können insbesondere folgende Vorteile erreicht werden:

– Bewohner parken in ihrem Wohnviertel immer bevorrechtigt. Um für die Bewohner ausreichend freie Parkplätze vorhalten zu können, kann das Parken für Parkwillige, die nicht in dem entsprechenden Viertel wohnen, mit entsprechend hohen Parkgebühren unattraktiv gemacht werden.

– Das Parken ist nur auf entsprechend markierten Parkflächen erlaubt. Die Markierung schafft Klarheit. Wo keine blaue Markierung besteht, ist das Parken verboten. In Blauen Zonen werden grundsätzlich keine Parkplätze auf Bürgersteigen ausgewiesen.

– Der Schilderwald entlang der Straßen, der Parkflächen und Parkverbote ausweist, verschwindet.

– Für das Parken auf städtischen Straßen bezahlt der Parkende an die Stadt eine angemessen Gebühr, da sie den Bau der Parkflächen finanziert und diese unterhält.

– Der Parksuchverkehr wird deutlich reduziert. In der Blauen Zone kostet das Parken überall gleich viel. Die Suche nach kostenfreien Parkflächen entfällt.

Auch für das Ordnungsamt vereinfacht sich die Überwachung der Stellplätze. Verbotswidrig geparkte Autos sind leicht zu erkennen. Sie stehen nicht auf blau markierten Flächen.

Über die Eingabe bzw. das Einscannen des Kennzeichens können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes abfragen, ob für das Fahrzeug eine Bewohnerparkerlaubnis vorliegt oder der Fahrer über das Handyparking die Parkzeit aktiviert hat. Das Hinterlegen von Parkausweisen oder Parkscheinen hinter der Windschutzscheibe entfällt.

Handyparking wird erfolgreich in vielen deutschen und europäischen Städten angeboten. Blaue Zonen gibt es in Düsseldorf und München. In München bewährt sich das Modell bereits seit 1997 (Erfolgsmodell Blaue Zone) Dort hat sich der Parkverkehr entspannt und es konnten auf 145 ha rund 3.300 Schilder abgebaut werden.

Nach Ansicht der STADTGESTALTER könnte, was in anderen Städten gut funktioniert, auch in Bochum und Wattenscheid umgesetzt werden. Es wird Zeit, dass die Verwaltung ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept vorlegt, das auch Blaue Zonen wie Handyparken vorsieht.

Die STADTGESTALTER haben bereits 2014 einen Vorschlag gemacht, wie die Zahl der Parkplätze in den Wohngebieten erhöht werden kann (LK 02.08.14) und auf das Parken auf Bürgersteigen verzichtet werden kann.

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