Feinstaubbelastung zu hoch? – Talentwerk-Sportplätze direkt an der A 43 sind keine gute Idee
Für das Talentwerk des VfL Bochum sollen Sportplätze direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 gebaut werden. Dabei halten Mediziner das Gesundheitsrisiko wegen der Feinstaubbelastung direkt an Autobahnen für zu hoch. STADTGESTALTER/Volt decken schwerwiegenden Fehler im Umweltbericht auf.
Ist es eine gute Idee Sportplätze direkt neben einer Autobahn zu bauen? Beim Sportplatz “An der Landwehr” erklärte die Verwaltung noch, “dass wegen des nicht gegebenen Abstands zur Autobahn eine baurechtliche Genehmigung nicht möglich ist” (Vorlage 20241280). Also wurde dem betroffenen Verein Weitmar Genclerbirligi der Bau eines Kunstrasenplatzes verweigert, obwohl dessen Errichtung 65 Meter entfernt von der 4-spurigen A 448 möglich gewesen wäre (siehe Plan).

Was ist für das Talentwerk geplant?
Jetzt will die Stadt für das Talentwerk des VfL Bochum drei zusätzliche Sportplätze (H5 bis H7) direkt neben der demnächst 6-spurigen A 43 bauen:

Der Abstand zur Autobahn soll dabei im Fall der beiden großen Plätze (H5 und H6) nur 40 Meter betragen:

Das Gesundheitsrisiko von Sportplätzen an Autobahnen
Aus medizinischer Sicht wird vom Bau von Sportplätzen an Autobahnen aufgrund der von sehr verkehrsreichen Straßen ausgehenden hohen Schadstoffbelastungen grundsätzlich abgeraten. Selbst Wohnen sollte in einem Abstand von 300 Meter, zum Fahrbahnrand einer Autobahn unterbleiben (Lugenärzte im Netz), was für die Stadt Bochum erhebliche Folgen hat (20 % der Stadtfläche sind wegen Autobahnen nicht bewohnbar).
Zudem wird bei den entsprechenden Studien herausgestellt, dass Sport bei übermäßiger Luftverschmutzung besonders gesundheitsgefährdend ist (Sport bei starker Luftverschmutzung schadet Herz und Kreislauf) und bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie Kinder – in besonderem Maß anfällig für die Auswirkungen von Luftverschmutzung sind (Schlechte Luft schadet den Kindern und Jugendlichen und Feinstaub hemmt Entwicklung des Kinder-Gehirns). Das führt zu der Schlussfolgerung, dass besonders bei Spiel- und Sportplätzen, die von Kindern genutzt werden, auf ausreichenden Abstand zu Autobahnen geachtet werden sollte (Freeways and air quality: How close can you live to a freeway without being exposed to air pollution?).
Das tut die Stadt Bochum jedoch offenbar nicht, denn obwohl im Talentwerk die jüngsten Spielerinnen und Spieler gerade mal 7 bis 8 Jahre alt sind (U9), will man diese direkt an der Autobahn spielen lassen und den Schadstoffen des Autoverkehrs aussetzen.
Die Feinstaubproblematik
Das größte Problem in der Nähe von Sportplätzen stellt Feinstaub dar. Feinstaub entsteht nicht nur in Verbrennungsmotoren, sondern besonders durch Bremsen-, Reifen- und Fahrbahnabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Je mehr Fahrzeuge eine Straße benutzten, um so größer wird das Problem. Aktuell befahren die A 43 im Ruhrgebiet rund 100.000 Fahrzeuge pro Tag (Verkehrsbelastung 2009). Der Ausbau auf 6 Fahrspuren wird eine Erhöhung auf 120.000 bis 150.000 Fahrzeuge/Tag bewirken. Zur Einordnung, von „stark befahren“ spricht man bei 4-spurigen Autobahnen ab 70.000 Fahrzeugen pro Tag.
Die aktuellen Feinstaubgrenzwerte liegen im Jahresmittel bei 25 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (PM2,5 und PM10). 2030 werden diese herabgesetzt auf 10 und 20 Mikrogramm/Kubikmeter. Die WHO empfiehlt als Grenzwerte 5 und 15 Mikrogramm/Kubikmeter. Abhängig von der Staubkorngröße gibt es zwei Grenzwerte: PM2,5 und PM10. Weiterhin gilt bisher, ab einer Feinstaubbelastung von 50 Mikrogramm/Kubikmeter (bezogen auf PM10) sollten alle Menschen auf Sport im Freien verzichten (Luftqualität beim Sport). Dieser Tagesgrenzwert ist bei Kindern entsprechend niedriger anzusetzen. Zudem wird auch dieser Grenzwert ab 2030 abgesenkt werden müssen.
An Autobahnen mit deutlich geringerem Fahrzeugaufkommen als der A 43 gemessene Feinstaubwerte zeigen, dass schon heute die aktuellen Grenzwerte an mehreren Tage im Jahr überschritten werden (z.B. A5 in Hessen und Autobahn A2 Schweiz). Teilweise betrugen die Tageswerte über 90 Mikrogramm/Kubikmeter.
Bis 150 Metern Entfernung zu Autobahnen ist die Feinstaubbelastung also so hoch (Lungenärzte im Netz), dass Menschen, besonders Heranwachsende, in diesem Bereich auf sportliche Aktivitäten verzichten sollten. Somit sollten in diesem Bereich auch keine Sportplätze zur Nutzung von Kindern und Jugendlichen gebaut werden.
Schwerwiegender Fehler im Umweltbericht
Es fragt sich also, warum die Verwaltung in Bochum trotz dieser recht eindeutigen medizinischen Empfehlung, einen Bebauungsplan aufstellen will, der die Schaffung von Sportplätzen neben einer extrem viel befahrenen 6-spurigen Autobahn vorsieht, auf denen insbesondere Kinder und Jugendliche trainiert werden sollen.
Der Grund ist neben fehlendem Störgefühl der Verantwortlichen ein fehlerhafter Umweltbericht, der zur Aufstellung des Bebauungsplans angefertigt wurde. In dem Bericht ist zu lesen: “Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) dargestellt. Für das Plangebiet wurden keine Belastungen ermittelt” (Umweltbericht, Seite 15). Diese Aussage ist, wie STADTGESTALTER/Volt aufgedeckt haben, falsch. Denn im angeführten Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost wird ausgeführt, dass das zur Ermittlung der Schadstoffwert verwendete Modell “die Konzentrationen von Luftschadstoffen für Straßen mit Randbebauung berechnen [kann], es ist jedoch aus physikalischen Gründen nicht für die Berechnungen für Straßen ohne Randbebauung, wie zum Beispiel die meisten Autobahnen, geeignet” (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, Seite 22).
Dass in den Belastungskarten keine Schadstoffbelastungen ausgewiesen werden, liegt also nicht etwa daran, dass diese real nicht vorhanden sind, sondern allein daran, dass sich mit dem zugrunde liegenden Berechnungsmodell für Autobahnen ohne Randbebauungen gar keine Schadstoffkonzentrationen ermitteln lassen. Die Karten sind also nicht geeignet, Aussagen über die tatsächliche Schadstoffbelastung im Bebauungsplangebiet direkt an der Autobahn zu machen.
Real zu erwarten sind erhebliche Belastungswerte. Diese hätten vor Ort gemessen und dann auf den Zustand nach dem 6-spurigen Ausbau hochgerechnet werden müssen.
Dass die Aussage, dass keine Belastungen bestünden, nicht richtig sein kann, hätte der Verwaltung auffallen müssen, zumal sie an anderer Stelle (“An der Landwehr”) die Genehmigung des Sportplatzes aufgrund der zu geringen Nähe zur Autobahn für nicht möglich erachtet hatte. Offenbar erfolgte eine rein bürokratische Betrachtungsweise, bei der jedes natürliche Störgefühl, was ein Sportplatz direkt neben einer Autobahn hervorrufen sollte, ausgeblendet wurde.
Stadtrat vertagt das Problem
Trotzdem STADTGESTALTER/Volt, das Problem in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 07.05.2026 aufdeckten, stimmte der Rat mehrheitlich für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ohne vorherige Klärung der tatsächlichen Schadstoffbelastung. Der Stadtbaurat schlug dem Stadtrat vor, diese solle erst im weiteren Verfahren nachgeholt werden.
Allerdings sollten die wesentlichen Umweltaspekte wie der vorliegende bereits vor dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan untersucht werden. Vor der Einleitung eines aufwendigen Bebauungsplanverfahrens sollte die Realisierbarkeit des Vorhabens aus Umweltsicht geklärt sein, damit unnötige Planverfahren erst gar nicht angestoßen werden und die damit verbundene Ressourcenverschwendung vermieden wird.
Eine Weiterverfolgung des Bebauungsplans erscheint nicht sinnvoll
Letztlich ist kaum vorstellbar, dass die beabsichtigte Schaffung von Sportplätzen direkt an der A 43 sinnvoll sein kann. Man stelle sich vor, die Sportplätze würden gebaut und müssten dann wegen Überschreitung der Grenzwerte ständig gesperrt werden. Oder es fänden dort Trainingseinheiten statt, bei denen die Eltern aufgrund eigener Messungen feststellen, dass ihre Kinder bei einer gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung Fußball spielen.
Der medizinische Grundsatz, um negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden, sollten mindestens 150 Meter, idealerweise mindestens 300 Meter, von Autobahnen entfernt keine Sportanlagen errichtet werden, sollte von der Stadt bei allen Bebauungsvorhaben ohne Wenn und Aber eingehalten werden.
Talentwerk benötigt anderen Standort
Das bedeutet, für das Talentwerk des VfL muss voraussichtlich ein neuer, wenn möglich zentraler Standort gefunden werden. Bei der Standortwahl wäre dann darauf zu achten, dass dieser von den Kindern selbstständig und gut mit Fahrrad wie ÖPNV zu erreichen ist und kein Elterntaxi benötigt wird. Denn auch in dieser Hinsicht wird der jetzige Standort den gestellten Anforderungen nicht im Ansatz gerecht.
Dieses Problem sowie den übermäßigen Eingriff in Natur und Landschaft hat auch der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum kritisiert und die bisherigen Planungen in seiner letzten Sitzung daher ebenfalls abgelehnt.