Woher kommt die Aversion der Bochumer Verkehrsplanung gegen Zebrastreifen?
Immer wieder wehrt sich die Bochumer Verwaltung Zebrastreifen da einzurichten, wo Einwohner und Einwohnerinnen sie anregen. Allein beim letzten Mobilitätsausschuss in drei Fällen. Hat die Verwaltung etwas gegen Menschen, die zu Fuß gehen?
In drei Bürgeranregungen schlugen Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt im letzten Mobilitätsausschuss des Rates am 21.01.2026 vor, Fußgängerquerungen durch neue Zebrastreifen sicherer zu machen. In allen drei Fällen lehnte die Verwaltung die Einrichtung mit teilweise haarsträubenden Begündungen ab. Egal ob im Stadtteilzentrum Weitmar Mark, an der Stockumer Straße, in Höhe Münsterlinde am Friedhofseingang oder an der Kortumstraße am Übergang Kerkwege, immer waren sich fast alle im Ausschuss einig, dass Zebrastreifen eigentlich sinnvoll wären, trotzdem (er-)fand die Verwaltung Gründe, warum die Einrichtung von Zebrastreifen angeblich nicht möglich sei.
Rechtliche Hürden zur Einrichtung von Zebrastreifen nicht mehr hoch
Dabei wurden mit Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 03.04.2025 die übermäßigen verkehrlichen Voraussetzungen für Zebrastreifen aus der VwV-StVO gestrichen. Für die Markierung eines Zebrastreifens müssen nicht mehr bestimmte Fahrzeug- und Fußgängeraufkommen erfüllt werden.
Auch wurde bereits 2021 die Vision Zero (Die Vision Zero und ihre Ziele) in § 1 I. der VwV-StVO verankert und wird seitdem als Grundlage für alle verkehrlichen Maßnahmen betrachtet. Vision Zero bedeutet, dass alle Maßnahmen im Straßenverkehr, die durchgeführt werden, dazu beitragen müssen, dass es keine Toten und Schwerverletzten mehr gibt. Bis 2021 war noch maximale Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs oberster Maßstab von Straßenverkehrsplanungen. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel scheint aber in Bochum bei den verantwortlichen Planern und Planerinnen noch nicht wirklich angekommen zu sein.
Zebrastreifen bedeuten mehr Sicherheit, Komfort und weniger Unfälle
Zebrastreifen erhöhen die Sicherheit und den Komfort für Menschen, die zu Fuß gehen deutlich. Ein Blick nach Helsinki, einer Stadt, deren Straßen gefühlt über Zebrastreifen aller 50 Meter verfügen, zeigt dies überdeutlich. Die Stadt hat keine Verkehrstoten zu beklagen (Helsinki: Ein ganzes Jahr ohne Verkehrstote). Zum Vergleich, in der ungefähr halb so großen Stadt Bochum kam es im Jahr 2024 zu sechs Verkehrstoten (Verkehrsunfallstatistik 2024).
Woher kommt die Aversion gegen Zebrastreifen?
Es fragt sich also, wie kam es in Bochum wie auch vielen anderen deutschen Städten zu dieser ausgesprochenen Aversion gegen Zebrastreifen? Das hat historische Gründe (Wie der Zebrastreifen in die Bundesrepublik kam). 1953 wurden Zebrastreifen in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Jedoch hatten Fußgänger und Fußgängerinnen zunächst keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Trotzdem richteten die Städte ganz viele Streifen ein, um den Menschen eine bessere Querung der Straßen zu ermöglichen.
Erst 1964 wurde die Regelung eingeführt, dass Fahrzeuge vor Zebrastreifen verbindlich anhalten müssen. Das aber führte zu einem rasanten Anstieg der Unfälle, da viele Autofahrende nicht bereit waren, sich an diese Regel zu halten. Statt dafür zu sorgen, dass die Regel strikt eingehalten wird, bauten die Städte wie Bochum die meisten Zebrastreifen ab. So waren nicht mehr die Menschen im Auto schuld, wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin überfahren wurde, sondern die, die zu Fuß mangels Zebrastreifen gezwungen wurden die Straße ohne Vorrang zu queren.
Die Zahl der Zebrastreifen sank in vielen Städten auf 10 % (z.B. Berlin: Wie der Zebrastreifen in die Bundesrepublik kam). Die Einrichtung von so genannten “Fluchtinseln” kam auch in Bochum in Mode. So konnten Fußgänger und Fußgängerinnen zunächst eine Fahrbahn queren, sich auf eine Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte flüchten, um dann die Gegenfahrbahn zu queren. Der Grundsatz der Verkehrsplanung lautete, dem fließenden Autoverkehr ist alles unterzuordnen, Belange anderer Verkehrsmittel (Fuß, Rad, ÖPNV) interessieren nicht.
Entsprechend strikt waren auch die Regeln der StVO für die Anlage von neuen Zebrastreifen. Nur in wenigen Ausnahmefällen war es möglich diese anzulegen, eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen, die die Straße befahren, musste unterschritten werden, die Zahl von jenen, die die Straße zu Fuß queren wollten, musste wiederum überschritten werden. Eine weitere Voraussetzung war, das Vorliegen einer Gefahrenstelle. Was von den Verkehrsplanenden so interpretiert wurde, dass eine Gefahr nur vorläge, wenn es bereits zu schweren Unfällen an der Querungsstelle gekommen sei.
Viele Voraussetzungen für die Einrichtung von Zebrastreifen wurden aufgegeben
Doch diese Vorgaben sind mittlerweile Geschichte. Bereits 2010 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar (BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 – 3 C 37.09), dass ein Einschreiten der Behörde, z.B. durch Anlage eines Zebrastreifens, nicht erst bei einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für mögliche Unfälle zulässig und geboten ist, sondern schon bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit von möglichen Unfällen und damit verbundenen Personenschäden.
War es früher so, dass nur in Ausnahmefällen Zebrastreifen angeordnet und eingerichtet werden konnten, ist es heute andersherum, nur in Ausnahmefällen, ist das heute nicht mehr möglich.
Also sollte man meinen, dass sich die Herangehensweise, der Verkehrsplaner und Verkehrsplanerinnen auch in Bochum grundlegend geändert hat. Das ist, aber, wie wir noch sehen werden, leider nicht der Fall.
Wie ist zu prüfen, ob ein Zebrastreifen angelegt werden sollte?
Dem Grundsatz folgend, dass die Bedürfnisse der Einwohner und Einwohnerinnen, das Maß aller Dinge für die Verwaltung sein müssten, wäre bei der Prüfung zur Anlage eines Zebrastreifens in zwei Schritten vorzugehen:
Im ersten Schritt wäre zu prüfen, welche Vorteile hinsichtlich Sicherheit und Komfort ergäben sich durch den Zebrastreifen für die Menschen, die die betroffene Straße queren wollen, was für Vorteile ergäben sich für das Wohngebiet oder Stadtteilzentrum, in dem der Zebrastreifen angeordnet werden soll? Diese Vorteile wären abzuwägen mit den Nachteilen, die für den Autoverkehr entstehen, insbesondere also möglichen Stauungen und Fahrtzeitverlusten.
Führt diese Prüfung zu der Erkenntnis, ein Zebrastreifen sollte angelegt werden, müsste im zweiten Schritt eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob es gegebenenfalls eindeutige rechtliche Vorgaben gibt, die der Anlage eines Zebrastreifens doch noch entgegenstehen.
Das Vorgehen der Verkehrsplanung in Bochum
Wie die drei Fälle aus dem Mobilitätsausschuss des Rates vom 21.06.2026 belegen, gehen die Verkehrsplaner und –planerinnen in Bochum leider ganz anders vor, sie beschränken sich auf die Suche nach einem Grund, warum ein Zebrastreifen nicht angelegt werden kann, um nicht tätig werden zu müssen. Dabei werden die vorliegenden Verkehrssituationen verdreht und verbogen, bis diese eine Ablehnung ermöglichen.
Schauen wir uns also die drei Anregungen für Zebrastreifen genauer an:
Stadtteilzentrum Weitmar Mark – Im Zentrum von Weitmar Mark befindet sich, wie der Petent bei dieser Anregung (Bürgeranregung) ausführt, im Bereich Markstraße, Kemnader Straße und Karl-Friedrich-Straße “eine hochfrequentierte Einkaufszone. Hier überqueren viele bewegungseingeschränkte Menschen, u.a. mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen, Einkäufen die Straßen. Sie sind durch mangelnde sichere Fußgängerüberwege, zu hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs, tagesabhängigen hohen Verkehrsaufkommen, rangierenden Verkehrsteilnehmerinnen und schlechten Sichtverhältnissen massiv gefährdet.”

Wer sich als Fußgängerin oder Fußgänger in dem Bereich aufhält, wird diese Beschreibung bestätigen. Zebrastreifen würden den Verkehrsfluss für den Autoverkehr geringfügig stören, die Geschwindigkeiten würden sinken, die Fahrtzeiten minimal steigen. Es wäre also sinnvoll hier mehre Zebrastreifen anzulegen.
Die Verwaltung sieht jedoch keine Hinweise darauf, dass die Anlage von weiteren Zebrastreifen außerhalb des Kreisverkehrs notwendig ist, es habe in den letzten 3 Jahren keine Unfälle mit Fußgängerinnen oder Fußgängern gegeben (Beschlussvorlage 20252663).
Nach Meinung der Verwaltung, müssen also zunächst Menschen beim Queren verletzt oder gar getötet werden, um neue Zebrastreifen zu schaffen, es reicht nicht aus, dass Menschen sich unsicher und gefährdet fühlen, wenn sie eine Straße queren und Eltern z.B. Kinder die Straße niemals alleine queren lassen würden.
Rechtliche Bedenken, dass Zebrastreifen nicht angelegt werden könnten, führt die Verwaltung keine an. Gegen Zebrastreifen spricht also eigentlich nichts. Sie würden den Komfort der Menschen, die zu Fuß gehen, deutlich erhöhen, würden es behinderten und älteren Menschen einfacher machen, die Straßen zu queren und sie würden das Stadtteilzentrum attraktiver und sicherer machen.
Doch das zählt alles nach Meinung der Verwaltung nicht. Nicht die Bedürfnisse der Einwohner und Einwohnerinnen sind das Maß der Dinge, sondern nur die erkennbar autofixierte Sichtweise der Verwaltung zählt. Entsprechend war die Anregung nach Meinung der Verwaltung abzulehnen. Der von STADTGESTALTERn und Volt gestellte Änderungsantrag damit ebenso (Änderungsantrag 20260145).
Stockumer Straße, Höhe Münsterlinde – An dieser Stelle befindet sich bereits eine bauliche Fahrbahneinengung, um die Querung zu erleichtern. Die Petentin erklärt zu der Örtlichkeit: “Zu den Schulwegzeiten herrscht inzwischen hohes Verkehrsaufkommen, zudem wird die Stockumer Straße verstärkt als Ausweichroute aus Richtung Wittener Crengeldanz genutzt. Zusätzlich verkehren dort große Gelenkbusse der BoGeStra (Linie 379) sowie LKW. Die Engstelle führt regelmäßig zu gegenseitiger Blockade von Verkehrsteilnehmenden. In diesen Situationen ist eine Querung für Kinder aufgrund eingeschränkter Sichtbeziehungen kaum kontrollierbar.”

Für Kinder besteht bei Querung der Straße an dieser Stelle also eine Gefahr. Eltern lassen die Kinder deswegen lieber andere Wege gehen.
Die Argumentation der Petentin ist überzeugend. Für die Kinder wird der Schulweg durch den Zebrastreifen sicherer und bequemer, für den Autoverkehr ergibt sich dadurch keine relevante Verschlechterung. Nach Schritt eins des oben dargestellten Abwägungsverfahrens wäre also im Sinne der Menschen an dieser Stelle ein Zebrastreifen einzurichten.
Aber auch in diesem Fall findet die Verwaltung Ausreden, warum man keinen Zebrastreifen einrichten könne (Beschlussvorlage 20252679). Sie bestreitet die Darstellung der Petentin. Es gäbe dort keine Probleme und keinen Schulwegverkehr. Dabei ist anzumerken, selbst wenn dieser gering wäre, dann wohl nur, weil die Querung als nicht sicher angesehen wird.
Die Verwaltung meint, die Kinder könnten auch zu einer anderen Querungsstelle laufen. Aus Sicht der Verwaltung sind Umwege Menschen immer dann zuzumuten, wenn sie zu Fuß unterwegs sind, nur dann nicht, wenn sie das Auto benutzen. Da noch kein Kind umgefahren wurde, bestünde keine Gefahr und damit kein Handlungsbedarf.
Rechtlich gesehen, steht dem Zebrastreifen nichts im Wege, wie bereits ausgeführt, können selbst bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit von möglichen Unfällen und damit verbundenen Personenschäden, die hier eindeutig gegeben ist, Zebrastreifen angeordnet werden. Auch ist zu erwarten, dass im Falle eines Zebrastreifens mehr Kinder und andere Personen die Straße an dieser Stelle queren. Es also durch den Zebrastreifen zu einer deutlichen Aufwertung für den Fußverkehr sowie das Wohngebiet kommt, ohne dass der Autoverkehr relevant eingeschränkt wird.
Doch auch dieser Fall zeigt, die Menschen und deren Bedürfnisse zählen bei der Bewertung der Situation für die Verwaltung nicht.
Kortumstraße/ Querung Kerkwege – Zu dieser Stelle führt der Petent aus: “Einen Zebrastreifen an der Kreuzung Kortumstraße/Kerkwege errichten zu lassen, um sicherzustellen, dass Fußgänger hier Vorrang haben … würde nicht nur die Fußgängerfreundlichkeit erhöhen, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität und der allgemeinen Sicherheit beitragen“ (Bürgeranregung).

Auch dieser Darstellung kann gefolgt werden. An der entsprechenden Stelle überqueren insbesondere an Wochenenden tausende Menschen den Kerkwege, trotzdem haben die wenigen Autos, die den Kerkwege auch nur in eine Richtung befahren, dort Vorrang. Die Auswirkungen eines Zebrastreifens auf den Autoverkehr wären auch hier minimal. Der Vorrang für den Fußverkehr wäre zudem mit einem Attraktivitätsgewinn für das Berumda3Eck verbunden. In der Abwägung käme man also zu dem Schluss einen Zebrastreifen einzurichten.
Die Verwaltung sieht aber auch hier keinen Handlungsbedarf (Beschlussvorlage 20252116). Es wird angeführt, die Zahl der Autos sei gering, so dass den vielen Menschen, die dort zu Fuß gehen, zugemutet werden könnte, diesen Vorrang einzuräumen. Richtiger Weise geht die Verwaltung davon aus, dass, wenn an der Kortumstraße ein Zebrastreifen eingerichtet würde, auch in Höhe der Brüderstraße solche eingerichtet werden sollten, weil auch dort der Kerkwege häufig überquert wird. Der Vorrang des Autoverkehrs stelle allerdings keine Gefahr für die Fußgänger und Fußgängerinnen dar, also gäbe es keinen Anlass Zebrastreifen anzuordnen.
Rechtlich gesehen sieht die Verwaltung somit keinen Hinderungsgrund Zebrastreifen anzuordnen. Allerdings sind für die Bochumer Verkehrsplanenden mehr Komfort und Lebensqualität für die Menschen, die zu Fuß gehen, kein hinreichender Anlass, die Verkehrssituation zu ändern und diesen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr einzuräumen. Der wenige Autoverkehr ist der Verwaltung dann doch wichtiger als die tausenden Menschen, die den Kerkwege zu Fuß queren, sonst würde man, wie von STADTGESTALTERn und Volt vorgeschlagen und auch von der ISG-Berumda3Eck gewünscht, den Kerkwege dort in eine Fußgängerzone umzuwandeln (Änderungsantrag 20260146).
oder zumindest im Bereich Kortum- und Brüderstraße Zebrastreifen markieren.
Ansicht der Verkehrsplanung nicht auf der Höhe der Zeit
Alle drei Fälle zeigen die Aversion der Verantwortlichen in der Bochumer Verkehrsplanung gegenüber Zebrastreifen sehr deutlich. Die Verbesserung von Lebensqualität, Komfort und Sicherheit der Menschen, die zu Fuß gehen, hat bei der Verwaltung nur einen geringen Stellenwert. Nicht die Menschen und deren Bedürfnisse sind das Maß der Dinge, sondern immer noch der Fluss des Autoverkehrs. Es scheint, als sei die Veränderung der Zielsetzung der StVO (Vision Zero) und die Aufgabe der Voraussetzungen für Zebrastreifen, spurlos an den Verantwortlichen vorüber gegangen und halte man weiterhin an den überholten Ansichten aus den 80er und 90er Jahren fest.
Eine moderne, sichere Stadt aber zeichnet sich, wie Helsinki, durch viele Zebrastreifen aus. Fluchtinseln für Menschen, die zu Fuß gehen sind Zeichen von Rückständigkeit und fehlender Rücksichtnahme auf die Belange des Fußverkehrs. Es wird also Zeit, dass die Verkehrsplanung ihre überholten Sichtweisen überdenkt und konsequent dem Fußverkehr Vorrang einräumt, wo dies möglich und sinnvoll erscheint.
Zebrastreifen mindestens genau so sicher wie Ampeln
Die Forderung der STADTGESTALTER aus dem Jahr 2022 nach mehr Zebrastreifen statt Ampeln, ist somit aktueller denn je (Mehr Zebrastreifen und Kreisverkehre statt Ampeln), auch weil entsprechende Verkehrsuntersuchungen belegen, dass Zebrastreifen mindestens genauso sicher sind wie Ampeln, aber den Auto- und Fußverkehr bedarfsgerechter anhalten als Ampeln (Sicherheit von Zebrastreifen, Zebrastreifen sind sicherer).












