27 Juni

Parkchaos beenden – Erster Schritt: Stellplatzabgabe einführen

Bochum befindet sich in akuter Finanznot. Trotzdem subventioniert die Stadt Straßenparken mit etwa 20 Mio. Euro im Jahr. Das Parkchaos in vielen Wohngebieten nimmt Überhand. Eine Stellplatzabgabe ist der erste Schritt beide Probleme anzugehen.

Überall in der Stadt ist das Straßenrandparken in Wohngebieten ein Aufregerthema, in diesem Juni in Hordel (WAZ vom 08.06.2026), am Bergmannsheil (WAZ vom 13.06.26) oder am Beethovenweg (WAZ vom 20.06.2026). Parkende Autos, behindern die Rettungskräfte, die Müllabfuhr, gefährden und behindern Menschen. Oft werden auch Gehwege zugeparkt, Kreuzungen oder sogar Grünflächen.  

Die Problemlage und ihre Ursachen 

Während die Abstellflächen an den Straßen sich nicht verändern bzw. vermehren lassen, nimmt die Zahl der zu parkenden Fahrzeuge besonders durch die Anschaffung von immer mehr Zweit-, Dritt- und Viertwagen fortlaufend zu. Auch werden die Fahrzeuge immer größer und brauchen dadurch immer größere Stellflächen (Wenn Rettungswagen oder Feuerwehr nicht mehr durchkommen).  

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass in Neubaugebieten systematisch zu wenig neue Abstellflächen geschaffen werden. So werden z.B. im Dichterviertel im Osten der Schmechtingwiese trotz neuer Tiefgaragen, die Wohnstraßen mit parkenden Autos vollgestellt. Die Stellplatzsatzung sieht nur die Schaffung von 0,9 bis 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit vor, obwohl die Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt oft bei zwei und mehr liegt. Auch stellen manche ihr Auto lieber auf der Straße, statt in der Tiefgarage ab, weil der dann der Weg auf die Straße kürzer ist und das Aus- und Einparken leichter fällt.

Die Ursache des Problems ist, einen privaten Stellplatz oder eine Garage zu bauen oder zu mieten, ist teuer, das Parken auf der Straße kostet nur in den wenigen Bewohnerparkzonen in Bochum etwas und da nur überschaubare 90 Euro im Jahr, sonst ist es kostenfrei. Es besteht kein Anreiz private Stellplätze zu schaffen oder sich zu besorgen. Statt 30 Euro/Monat für einen Stellplatz oder 60 Euro/Monat für eine Garage zu zahlen, stellt man das Fahrzeug lieber kostenfrei an die Straße. 

Mit 20 Mio. Euro/Jahr subventioniert die Stadt das Straßenparken 

Dabei hat die Stadt bereits 2023 errechnet, dass jede PKW-Abstellfläche der Stadt Kosten in Höhe von 250 Euro/Jahr verursacht (Vorlage 20230742). Andere Studien kommen bei ihren Berechnungen zu weitaus höheren Stellplatzkosten. So hat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg Kosten in Höhe von 94 bis 334 Euro/Monat ermittelt (Kosten von Parkraum, Ad-hoc-Beratung für das Verkehrsministerium Baden-Württemberg).  

Unabhängig von deren Höhe werden diese Kosten den Parkenden in Bochum bisher nicht in Rechnung gestellt. Anders als bei Abwasser oder Müllabfuhr zahlen die Nutzenden bisher nicht für die Benutzung der öffentlichen Infrastruktur. Geht man von Kosten von 250 Euro/Jahr für 70.000 bis 90.000 Fahrzeuge (30-40% der zugelassenen PKW) aus, die in Bochum an Straßen abgestellt werden, verzichtet die Stadt auf 17,5 – 22,5 Mio. Euro an Gebühreneinnahmen.  

Während ihr für den Ausbau von ÖPNV und Radinfrastruktur das Geld fehlt, subventioniert Bochum den Autoverkehr, allein beim Straßenparken mit 20 Mio. Euro im Jahr. Das kann sich eine Stadt, die sich in einer akuten Finanznotlage befindet, nicht mehr leisten (Haushaltssperre – Kämmerin zieht die Notbremse). 

Die fehlenden 17,5 – 22,5 Mio. werden bisher durch Steuergelder aufgebracht. Das von Fahrzeugen an Straßen der Stadt wird also auch von jenen bezahlt, deren Fahrzeuge gar nicht auf der Straße parken, sondern auf privaten Stellplätzen, die die Nutzenden 360 bis 720 Euro pro Jahr kosten. Gerecht ist die Kostenfreiheit des Parkens auf öffentlichen Straßen somit ebenfalls nicht. 

Wie funktioniert eine Stellplatzabgabe? 

Um das Parkchaos in den Wohngebieten zu beenden, muss das Übermaß an Autos, dass die Wohnquartiere belastet, weg von den Straßen. Es muss einen Anreiz geben, stattdessen private Stellplätze und Quartiersparkhäuser zu schaffen und zu nutzen.  

Aus diesem Grund schlagen STADTGESTALTER/Volt jetzt eine Stellplatzabgabe vor. Das dahinterstehende Konzept sieht vor, dass für jedes Fahrzeug, das in Bochum länger als 14 Tage in einem Wohnquartier auf der Straße abgestellt wird, eine Flächennutzungsgebühr (Stellplatzabgabe) zu entrichten ist.

Die Gebühr wird nach dem Bodenrichtwert wie der Autogröße differenziert (Hinweispapier zu Berechnungsmethoden von Stellplatzabgaben aus NRW). Für ein großes Auto muss mehr gezahlt werden als für ein kleines. In Wohnlagen, wo die Bodenrichtwerte niedrig sind, die Parksituation also tendenziell entspannt, die Lage weniger zentral, die Anbindung an den ÖPNV schlechter und die Einkommen niedriger, ist die Gebühr deutlich niedriger als in einkommensstarken, zentralen, gut an den ÖPNV angebundenen Teilen der Stadt. 

Wer für sein Fahrzeug einen privaten Stellplatz nachweisen kann, wird von der Stellplatzabgabe befreit, muss dann aber auch den angegebenen Stellplatz nutzen und darf mit dem befreiten Fahrzeug in dem Quartier, für das das Fahrzeug gemeldet ist, nicht mehr auf der Straße parken. 

Nachfolgend kann die Höhe einer möglichen Stellplatzabgabe berechnet werden:



Bei der Berechnung der Stellplatzabgabe mittels Formel wird der Bodenrichtwert am Wohnort des Autonutzers bzw. der Autonutzerin mit der üblichen Stellplatzgröße von 15 m² multipliziert. Der so berechnete Gesamtflächenwert wird durch die gängige Nutzungsdauer von 25 Jahren geteilt. Es ergibt sich die Grundgebühr für die Stellplatznutzung.

Je nachdem, um welchen Anteil im Verhältnis zu einer mittleren Fahrzeuggröße (Länge x Breite, ohne Berücksichtigung der Spiegel) von 8 m² das abzustellende Fahrzeug größer oder kleiner ist, erhöht oder vermindert sich die Grundgebühr. Abschließend werden Verwaltungskosten in Höhe von 60 Euro hinzuaddiert, wenn für das Auto zusätzlich ein Bewohnerparkausweis zum Parken in einer Bewohnerparkzone ausgestellt wird, sonst 30 Euro (NRW-Hinweispapier, Berechnung nach Bodenrichtwert).

Alternativ zur Formelberechnung wäre es ebenfalls möglich, die Stellplatzabgabe nach einer Tabelle bezogen auf Bodenrichtwert- und Fahrzeuggrößenklassen zu bestimmen:

Rechtliche Grundlagen 

Die Stellplatzabgabe stellt anders als die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis eine Flächennutzungsgebühr sein. Sie kann daher sozial nach Bodenrichtwert und verursachungsgerecht nach Autogröße differenziert werden. Mit den unterschiedlichen Ausgestaltungmöglichkeiten zwischen der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis und einer Flächennutzungsgebühr beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Bewohnerparken sehr ausführlich (Urteil vom 13.06.2023 – BVerwG 9 CN 2.22).

Die Rechtsgrundlage zu Einführung einer Flächennutzungsgebühr (Stellplatzabgabe) ergibt sich aus § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (Benutzungsgebühren).

Was bewirkt eine Stellplatzabgabe? 

Die Stellplatzabgabe sorgt für einen verursachungsgerechten Ausgleich der Kosten, die der Stadt für die Bereitstellung von PKW-Abstellflächen am Straßenrand entstehen, durch jene, die diese Flächen nutzen. Bisher stehen den real entstehenden Kosten keine Einnahmen gegenüber. Mit der Stellplatzabgabe kann die Stadt zusätzlich rund 20 Mio. Euro einnehmen. Dieses Geld könnte nach Meinung von STADTGESTALTER/Volt wie folgt genutzt werden: 

10 % (2 Mio.) Quartiersparkhausprogramm 
5 % (1 Mio.) Investitionen in Fußgängerinfrastruktur  
65 % (13 Mio.) Investitionen in den Ausbau des ÖPNV 
20 % (4 Mio.) Investitionen in die Radinfrastruktur 

Investitionen in den ÖPNV, die Rad- und Fußgängerinfrastruktur sorgen dafür, dass diese Verkehrsmittel attraktiver werden und nicht mehr so viel Auto gefahren wird, also auch weniger Autos angeschafft und in den Quartieren geparkt werden müssen. 

Mit einem Quartiersparkhausprogramm können die Stadtteile systematisch mit Quartiersparkhäusern (Quartiersparkhaus plus+ – viel mehr Nutzungen außer Parken) versorgt werden. Nach Fertigstellung werden die Parkhausstellplätze kostendeckend vermietet oder verkauft. Die Gelder aus der Stellplatzabgabe stellen somit eine Anschubfinanzierung für das Programm dar. Letztlich müssen die Quartiersparkhäuser sich selbst refinanzieren. Je mehr Fahrzeuge in Quartiersparhäusern untergebracht werden, um so weniger stehen auf der Straße. Entsprechend ergibt sich durch diese Maßnahme mittel- bis langfristig eine deutliche Entlastung der Wohngebiete. 

Ein weiterer positiver Effekt der Stellplatzabgabe ist, wer einen privaten Stellplatz hat oder eine Garage nutzen kann, wird aufgrund der Gebührenbefreiung diese auch nutzen und nicht mehr an der Straße parken. Autos, die heute trotz privater Abstellmöglichkeit noch auf der Straße geparkt werden, werden das in Zukunft tendenziell nicht mehr tun. Auch das entlastet die Wohngebiete. 

Zudem setzt die Stellplatzabgabe einen Anreiz sich einen privaten Stellplatz zu besorgen, zwar ist dieser immer noch teurer, der Kostenunterscheid ist aber nicht mehr so groß. Dies gilt besonders hinsichtlich großer Autos bei hohem Bodenrichtwert. Es kommt zu einer höheren Nachfrage nach privaten Stellplätzen. Für Bauinvestoren lohnt es sich diese Nachfrage zu befriedigen und Parkplätze oder Garagenhöfe durch Parkhäuser zu ersetzen und damit die Parkflächen besser zu nutzen.   

Zu guter Letzt setzt die Stellplatzangabe einen Anreiz eher kleine platzsparende Fahrzeuge anzuschaffen. Für große Fahrzeuge ist die Abgabe hoch. So würden bei einem Bodenrichtwert von 600 für einen Tesla Cybertruck 592 Euro/Jahr anfallen, bei einem VW up! bei Bodenrichtwert 200 nur 119 Euro/Jahr (bei Bodenrichtwert 600: 297 Euro/Jahr).

Wirksame Lösungen sind nicht immer bei allen populär 

Eine Stellplatzabgabe stellt also den ersten Schritt dar, um das Parkproblem in den Wohngebieten anzugehen, sie beseitigt einen Fehlanreiz zur Autonutzung, macht unnötiges Parken und das Parken überdimensionierter Autos auf der Straße unattraktiv, die Mittel aus der Abgabe ermöglichen es, Alternativen zum Auto attraktiver zu machen.

Zwar ist es nicht populär, Einwohner und Einwohnerinnen mit einer neuen Abgabe zur Kasse zu bitten, auf der anderen Seite wird das Parkchaos in den Wohngebieten beseitigt und damit die Wohnqualität gesteigert. Zudem schafft die Abgabe Kostengerechtigkeit zwischen jenen, die private Flächen zum Parken nutzen und jenen, die ihr Auto im öffentlichen Raum abstellen.