Servicewüste Bürgerbüros
Leider gibt es für das, was sich aktuell bei der Terminvergabe der Bürgerbüros abspielt, nur ein Wort: desaströs. Seit April können die Bürger die Dienstleistungen der Bürgerbüros (z.B. Beantragung eines Personalausweises, Ummeldungen) nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie vorher einen Termin vereinbaren. In der Folge sind die Vorlaufzeiten auf einen Termin in allen Bürgerbüros auf über einen Monat hochgeschnellt (siehe Tabelle). Die durchschnittliche Vorlaufzeit in den Bürgerbüros beträgt 33 Tage. In keinem Bürgerbüro wartet man weniger als 32 Tage auf einen Termin!

Foto: Stadt Bochum
Für das An- bzw. Ummelden des Wohnsitzes besteht gemäß § 17 BMG eine Frist von maximal zwei Wochen, danach kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Die Stadt fordert ihre Einwohner zwar auf die Frist einzuhalten (Internetseite). Verhindert aber gleichzeitig aufgrund der schlechten Organisation der Bürgerbüros, dass diese sich gesetzeskonform verhalten. Diese Situation ist unhaltbar.
Sollen die Fristen des Gesetzgebers eingehalten werden, sind den Bürgern Terminvorlaufzeit von mehr als einer Woche nicht zuzumuten.
Erst Anfang Mai verkündete Oberbürgermeister Eiskirch, die Verwaltung verfolge als neues Leitbild „Vorreiter modernen Stadtmanagements“ zu sein. Die Verwaltung will also ein Ferrari werden, präsentiert sich aber als Wartburg. Weiterlesen








