05 Nov

Peinliches Gutachten zur Brücke am Ostpark

Eigentlich sind alle Fraktionen im Rat überzeugt, im Rahmen der Entwicklung des Ostparks (Plan Ostpark) sollten die entstehenden Wohngebiete mit einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer über den Sheffield-Ring verbunden werden. Erst durch die Brücke wird es Radfahrern und Fußgängern möglich ohne Umwege durch das zukünftige Siedlungs- und Naherholungsgebiet Ostpark (Feldmark, Havkenscheider Park und Havkenscheider Höhe) von Altenbochum nach Laer und zurück kommen. Nicht zuletzt weil die Stadt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte ist, muss die Stadt dem eigenen Anspruch gerecht werden, dass nicht nur Auto- sondern auch Radfahrer und Fußgänger ohne Umwege komfortabel ihr Ziel erreichen.

Zuwegung und Brücke über den Sheffield-Ring, Vorschlag STADTGESTALTER

Entsprechend wurde der Antrag, mit dem die Fraktion “FDP & DIe STADTGESTALTER” den Bau der Brücke im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität angeregt hatte, von allen Fraktionen zustimmend aufgenommen (Antrag 20172499).

Teures Gutachten ohne Wert

Leider aber mauert das Stadtplanungsamt. Die Brücke müsste in 5m Höhe über den Sheffield-Ring führen. Also hat die Stadt eine in Auftrag gegeben, in der geprüft werden sollte, ob bzw. wie eine solche Überquerung und deren Zuwegungen barrierefrei gebaut werden könnten.

Der Gutachter kommt in seiner 9-seitigen Machbarkeitsstudie (Machbarkeitsstudie, Überquerung am Sheffield-Ring) zu dem Schluss, die Überquerung des Sheffield-Rings in 5 m Höhe sei nur über eine Treppenanlage und damit nicht barrierefrei möglich. Der Bau einer barrierefreien Rampe über den entlang des Sheffield-Rings geplanten 3,1 m hohen Lärmschutzwall (plus 4m hoher Schallschutzwand) mit einer max. Steigung von 6 % sei zwar möglich, der über den Wall hinaus gehende Höhenunterschied von fast 2 m sei aber nicht ohne Treppen überbrückbar. Dass die Verwaltung für diese Erkenntnis ein teures Gutachten benötigt, lässt leider erneut alarmierende Rückschlüsse auf die bei Teilen des Stadtplanungsamtes vorhandenen Kompetenz zu. Wie schon beim Gutachten zur U35-Verlängerung, beauftragt die Verwaltung ein teures, nutzloses Gutachten, was in diesem Fall zwar nicht falsch aber unzureichend und inhaltsleer ist.

Auf mageren 3 Seiten (mit 4 handgemalten Skizzen) der insgesamt nur 9 Seiten umfassenden Machbarkeitsstudie untersucht der Gutachter nicht etwa verschiedene Alternativen, um die Sheffield-Querung über geeignete Rampen barrierefrei (gemäß DIN 18040-3, Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum: Rampen, Aufzüge, Treppen) zu erreichen. Stattdessen kommt er nach Untersuchung nur einer von vielen denkbaren Erschließungsmöglichkeiten zu dem Schluss, es wäre grundsätzlich nicht möglich die Querung mit Zugangsrampen mit einer Steigung von unter 6 % zu ermöglichen.

Gehweg- und Fußgängerbrücke Kelheim, so könnte die Brücke über den Sheffield-Ring aussehen. (Foto: Dede2)

Mobilitäts­behinderter Menschen, also insbesondere Rollstuhlfahrer, wären daher trotz Brücke weiter auf die bisherigen, nach Meinung des Gutachters „akzeptablen“ Umwege angewiesen. Also wäre eine Brücke an dem geplanten Ort auch für nicht bewegungseingeschränkte Fußgänger und Radfahrer nicht sinnvoll. Offenbar ohne das Gutachten auf Plausibilität zu prüfen, macht sich das Stadtplanungsamt diese abwegige Logik zu Eigen. Wie der Gutachter zu seiner pauschalen Einschätzung kommt ist nicht nachvollziehbar. Eine Betrachtung und Berechnung der Länge der Umwege für Fußgänger, Radfahrer und mobilitäts­behinderte Menschen mit und ohne die beabsichtigte Brücke wird in der Machbarkeitsstudie nirgendwo vorgenommen.

Eine barrierefreie Überquerung des Sheffield-Rings ist möglich

Rampensteigungen für Brücke über den Sheffield-Ring, Vorschlag STADTGESTALTER

Überdies zeigt ein neuer Vorschlag der STADTGESTALTER, die Brücke kann sehr wohl so gebaut werden kann, dass sie mit Rampen mit einer Steigung von unter 6 % barrierefrei zu erreichen ist (Plan Ostpark-Brücke).

Die STADTGESTALTER schlagen vor, die Brücke über den Sheffield-Ring in einem Bogen mittig zwischen den bestehenden Brücken Wittener Straße und Feldmark zu errichten. Auf Altenbochumer Seite lässt sich die Brückenzuwegung über eine rund 115 m lange Rampe bei Nutzung des dort geplanten Lärmschutzwalles entlang des Sheffield-Rings nach Süden führen, auf der Seite von Laer, lassen sich die zuführenden Wege aus allen Richtungen ebenfalls über entsprechende Rampenanlagen mit einer Steigung von 5 % an die 5m hohe Brücke heranführen (Rampenanlage Ostpark-Brücke). In gleicher Weise wurden Fußgänger und Radfahrbrücken in Kelheim und Schwäbisch Gmünd realisiert. (Brücke an Torhausplatz in Kelheim, Moltke-Brücke in Schwäbisch Gmünd).

Gehweg- und Fußgängerbrücke ‚Schwäbisch Gmünd, so könnte die Brücke über den Sheffield-Ring aussehen. (Foto: Kreuzschnabel)

Da die neuen Wohnviertel des Ostparks und die Evangelische Hochschule, für deren Bewohner und Studenten die Brücke den meisten Nutzen hat, ohnehin im Süden und Südwesten des Ostparks liegen, kann mit der vorgeschlagenen Zuwegeführung für den nicht motorisierten Verkehr eine direkte und schnelle Verbindung zwischen Altenbochum und Laer hergestellt werden. Die von den STADTGESTALTERn vorgeschlagene Lösung passt sich zudem in das für den Ostpark geplante Wegenetz ein und ist barrierefrei, also auch für Rollstuhlfahrer benutzbar. Wieso der Gutachter diese und ähnliche Lösungen nicht untersucht hat, lässt sich nicht nachvollziehen.

Gutachten mit dem Ziel die Brücke zu verhindern

Zwar will die Stadtverwaltung ein insgesamt 7,1 m hohes, entsprechend teures Lärmschutzbauwerk (3,1 m Wall + 4 m Wand) entlang des Sheffield-Rings bauen, um den Verkehrslärm des Sheffield-Rings von der neuen Wohnbebauung des Ostparks fern zu
halten, eine umwegefreie Verbindung der drei Siedlungs- und Naherholungsgebiete des Ostparks (Feldmark, Havkenscheider Park und Havkenscheider Feld) für Radfahrer und Fußgänger wird dagegen bisher nicht eingeplant. Das weitgehend inhaltslose Gutachtenerweckt den Eindruck als wäre es der Auftrag des Gutachters gewesen dem Stadtplanungsamt gegenüber der Politik irgendeinen Grund zu liefern, warum man einesolche Brücke “leider” nicht bauen könne. Auf diese Weise bestätigt das Amt seinen Ruf, es würde bei seinen Planungen grundsätzlich den Bedürfnissen des motorisierten Verkehrs Vorrang vor denen von Radfahrern und Fußgängern geben.

Wie schon bei der gescheiterten Planung der U35-Verlängerung (Beitrag vom 13.05.17, U35-Verlängerung) ist die Vorgehensweise des Stadtplanungsamtes zu hinterfragen. Zu klären ist insbesondere, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat, wie viel das Gutachten gekostet hat und ob die Leistung des Gutachters bereits gerügt wurde. Auch ist zu prüfen, in wieweit eine Rückforderung des Geldes wegen mangelhafter Leistung möglich ist.

Stadtplanungsamt muss endlich ernsthaft Möglichkeiten für eine barrierefreie Errichtung der Brücke entwickeln und untersuchen

Weiterhin sind vom Stadtplanungsamt endlich verschiedene Vorschläge zu entwickeln und zu untersuchen, wie die Brücke barrierefrei realisiert werden kann und wie sich diese durch Fördermittel (mit-)finanzieren lassen. Die STADTGESTALTER haben eine Möglichkeit vorgeschlagen, wie die Brücke gebaut werden könnte. Auch einen Vorschlag zur Finanzierung über Mittel aus dem Stadtentwicklungsprogrammm für Laer hat die Fraktion “FDP & Die STADTGESTALTER” bereits vorgelegt (Antrag 20172427). Das Stadtplanungsamt muss nun prüfen, ob es noch weitere Möglichkeiten gibt. Vordringlich ist, dass das Stadtplanungsamt das Projekt endlich zügig voran treibt und nicht weitere Arbeitskraft und Geld darauf verschwendet fadenscheinige Begründungen zu suchen, die Brücke zu verhindern.

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