28 Sep

Wie funktioniert die Bochumer Stadtpolitik?

Am 13.09.2020 wurde in Bochum ein neuer Stadtrat gewählt, der Oberbürgermeister und die Bezirksvertretungen. Was macht wer, wie läuft Stadtpolitik ab und wie können sich die Bürger beteiligen?

Der Oberbürgermeister – ist und bleibt Thomas Eiskirch (SPD). Er ist Chef der Verwaltung und leitet die Ratssitzungen. Somit ist er ebenfalls Mitglied des Stadtrates. Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er bzw. die Verwaltung können in Angelegenheiten von bis zu 60.000 Euro* selbst entscheiden.

Die Verwaltung – Sie setzt die Beschlüsse des Stadtrates um und führt die Vorgaben des Oberbürgermeisters wie des Verwaltungsvorstandes aus. Dazu legt die Verwaltung dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge vor, über die dann Rat und Bezirksvertretungen entscheiden.

Der Verwaltungsvorstand – Die Verwaltung teilt sich in sechs Dezernate auf. Fünf Dezernaten steht ein Beigeordneter/Dezernent vor, dem ersten Dezernat der Oberbürgermeister (Derzenatsverteilungsplan):
I – Gesamtstädtische Steuerung, Wirtschaftsentwicklung und Diversity: Thomas Eiskirch
II – Finanzen, Beteiligungen und Bürgerservice: Dr. Eva Maria Hubbert (Stadtkämmerin)
III – Personal, Recht und Ordnung: Sebastian Kopietz (Stadtdirektor)
IV – Bildung, Kultur und Sport: Dietmar Dieckmann
V – Jugend, Soziales und Gesundheit: Britta Anger 
VI – Bauen, Umwelt und Mobilität: Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat)

Die Dezernent*innen, der Oberbürgermeister und der Geschäftsführer der Bochumer Wirschaftsentwicklung, Ralf Meyer bilden den Verwaltungsvorstand. Im Verwaltungsvorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten der Oberbürgermeister. Die Dezernent*innen werden vom Stadtrat für 8 Jahre gewählt.

Der Stadtdirektor ist der Vertreter des Oberbürgermeisters in der Verwaltung.

Stadtrat – Der Rat der Stadt hat in der neuen Wahlperiode 86 Mitglieder plus Oberbürgermeister und entscheidet über die wichtigen Angelegenheit der Stadt, insbesondere über den städtischen Haushalt (Finanzvolumen: rd. 1,5 Mrd. Euro).

Zudem kontrolliert der Rat die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen und Einrichtungen. Zu diesem Zweck besitzen die Ratsmitglieder umfassende Akteneinsichtsrechte.

Die Verteilung der Sitze im Rat nach politischen Gruppierungen sieht in der neuen Wahlperiode 2020 bis 2025 wie folgt aus:

Sitzverteilung Bochumer Stadtrat, Wahlperiode 2020-2025

SPD und Grüne besetzen mehr als 50% der Sitze (49 von 87) und können daher in allen Angelegenheiten ohne die Stimmen der anderen politischen Gruppierungen entscheiden. In der Regel bilden sie dazu eine Koalition.

Alle politischen Gruppierungen, die nicht Teil der Koalition sind, befinden sich in der Opposition.

Ratssitzungen – Der Stadtrat entscheidet in den Ratssitzungen über die Angelegenheiten, die ihm die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegen. Dazu stellen Mitglieder des Rats, Gruppierungen oder Fraktionen Anträge mit eigenen Vorschlägen und Ideen zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Rates können zudem der Verwaltung wie den städtischen Einrichtungen und Unternehmen Fragen stellen, die diese innerhalb von maximal 2 Monaten beantworten müssen.

Der Rat tagt zumeist acht bis zehn Mal im Jahr.  Ratssitzungen dauern in der Regel drei bis vier Stunden, teilweise aber auch bis zu sechs Stunden.

Ausschüsse des Rates – Der Rat bildet Ausschüsse und Beiräte, denen die Entscheidung in kleineren Angelegenheiten übertragen werden und die in größeren Angelegenheiten diese für die abschließende Entscheidung im Rat vor beraten.

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es folgende Ausschüsse und Beiräte (Gremien des Rates):

  • Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Beteiligungen und Controlling
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Kultur
  • Planung und Grundstücke
  • Schule und Bildung
  • Sport und Freizeit
  • Strukturentwicklung
  • Umwelt, Sicherheit und Ordnung
  • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Frauenbeirat
  • Integrationsrat
  • Seniorenbeirat

Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat besetzt. Die politischen Gruppierungen schlagen dafür Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger vor. Jede Fraktion des Stadtrates ist in jedem Ausschuss mit mindestens einem Sitz vertreten.

Bezirksvertretungen – Die Bezirksvertretungen der sechs Bochumer Stadtbezirke (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Südwest und Süd) haben 19 Sitze, sie entscheiden über die bezirklichen Angelegenheiten oder beraten Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk betreffen, in denen aber der Stadtrat abschließend entscheidet, vor.

Die Bezirksvertretungen verfügen entsprechend ihrer Einwohnerzahl über ein geringes eigenes Budget von bis zu 1 Mio. Euro über deren Ausgabe sie selbst entscheiden können.

Öffentlichkeit und Berichterstattung – Die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sind öffentlich. Nur wenige Angelegenheiten werden, wenn es das Gesetz nicht anders zulässt, nicht-öffentlich behandelt.

Eine begrenzte Anzahl von Zuschauern kann die Sitzungen vor Ort verfolgen. Ratssitzungen des Bochumer Stadtrates werden bisher nicht im Internet übertragen.

Die Berichterstattung über die Stadtpolitik wie die Presselandschaft in Bochum ist übersichtlich. Im Wesentlichen und detaillierter berichtet die WAZ-Bochum. Manche Themen werden überblicksartig bei Radio Bochum behandelt. Über wenige wichtige Themen berichtet die Lokalzeit Ruhr (WDR). Eine umfassende, tiefgehende Information über die Arbeit der stadtpolitischen Gremien durch die Pressemedien ist damit nicht möglich. So verfolgt auch die WAZ-Bochum die Ratssitzungen regelmäßig nur bis zur ersten Pause.

Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen – Die in den stadtpolitischen Gremien tätigen Einwohner Bochums und Wattenscheid üben ihre Tätigkeit mit Ausnahme des Oberbürgermeisters ehrenamtlich aus.

Die Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes beträgt rd. 400 Euro pro Monat. Dazu kommen etwas über 20 Euro Entschädigung pro Sitzung (Entschädigungsverordnung

Kontrolle der städtischen Unternehmen und Einrichtungen – Die Stadt Bochum ist (Mit-)Eigentümer an diversen Unternehmen und Einrichtungen (Beteiligungsbericht 2017), die wichtige Aufgaben der städtischen Daseinsvorsorge übernehmen. Dazu zählen insbesondere Stadtwerke, Sparkasse, VBW Bauen und Wohnen, Bogestra, USB, Wirtschaftsförderung und AÖR Schauspielhaus.

Wichtige Entscheidungen dieser Institutionen sind von den Aufsichtsgremien zu billigen. Zu diesem Zweck werden Mitglieder des Stadtrates vom Rat in die Aufsichtsräte der Unternehmen und Einrichtungen gewählt.

Besonders wichtige Entscheidungen müssen zudem von einer Mehrheit des Rates gebilligt werden, darunter die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne.

Wie können sich die Bürger an der Stadtpolitik beteiligen?

Bürgeranregung – Jeder Bürger kann beim Stadtrat oder den Bezirksvertretungen eine Anregungen einreichen. Dazu muss die Anregung oder Beschwerde aufgeschrieben und an Rat oder Bezirksvertretung gesendet werden. Dann verfasst die Verwaltung dazu eine Stellungnahme und der Rat, der zuständige Ausschuss des Stadtrates oder die zuständige Bezirksvertretung entscheiden darüber, ob die Anregungen beschlossen wird. § 24 GO-NRW 

Bürgerbegehren – Um eine Frage statt durch den Stadtrat durch die Bürger direkt entscheiden zu lassen, müssen zuvor rd. 12.000 Bochumer Bürger*innen dafür unterschreiben, dass diese Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Auf diese Weise können auch Entscheidung des Rates aufgehoben und durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. § 26 GO-NRW  

An Mitglieder des Stadtrats oder der Bezirksvertretungen wenden – Besteht ein Anliegen, können sich die Betroffenen auch direkt an die Mitglieder des Stadtrates oder der Bezirksvertretungen wenden. Die helfen in der Regel gerne selbst weiter oder vermitteln einen Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung.

Informationsanfrage nach IFG NRW – Jeder Bochumer und Wattenscheider kann bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen erfragen. Die angefragten Informationen müssen ihm nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes NRW innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.

Bürgerinitiative – Um in einer bestimmten Angelegenheit der Sichtweise der betroffenen Einwohner Gehör zu verschaffen, bietet sich die Gründung einer Bürgerinitiative an.

Mitglied einer politischen Gruppierung werden – Will man selbst die Politik in der Stadt mitgestalten, kann man dazu Mitglied einer Partei und Wählergemeinschaft werden und seine Meinungen, Ideen und Vorschläge dort direkt einbringen.

Die vorangegangene Darstellung gibt einen groben Überblick über die Stadtpolitik. Auf die Darstellung von tiefergehenden Einzelheiten und Ausnahmen wurde zu Gunsten einer besseren Verständlichkeit bewusst verzichtet.

Die STADTGESTALTER

* 30.000 Euro bei bezirklichen Angelegenheiten

14 Jul

Konkrete Politik statt Resolutionen

Welche Resolution wird der Rates der Stadt als Nächstes verkünden? Wird der Bochumer Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die Anlage von Steingärten im Stadtgebiet verurteilen? Oder erklärt sich die Stadt mit den Eisbären in der Arktis solidarisch, denen bald das Wasser bis zum Hals steht? Dazu könnte die Stadtpolitik sich noch gegen die Armut in der Welt, für weniger Plastik in den Weltmeeren und bewusste Ernährung in den Schulen aussprechen. Eine Resolution zur friedlichen Besiedlung des Mars wäre ebenfalls eine Option.

Auch könnte der Stadtrat nach dem Klima- jetzt den Bildungsnotstand erklären. Alarmismus ersetzt reale Politik. Auch die Presse lässt sich darauf ein. Soll ein Notstand ausgerufen werden, folgt ein Beitrag auf den nächsten, wird im Rat über konkrete Vorschläge der Parteien zum Klimaschutz diskutiert, glänzen die Printmedien durch Abwesenheit.

Rat verabschiedet immer mehr Resolutionen – Symbolpolitik ersetzt reales Handeln

In jeder Ratssitzung werden mehr Resolutionen zur Abstimmung gestellt. In der letzten Ratssitzung waren es fünf, so viel wie nie zuvor. Der Rat scheint unter fortschreitender Resolutionitis zu leiden.

Symbolpolitik ersetzt reale Politik, die die eigentlichen Probleme angeht. Fast alle können sich auf die Resolutionen einigen und sich auf die Schultern klopfen, das sie zumindest ihre gute Absicht bekundet haben. Damit kann man sich auch in den Medien brüsten. Der Initiator der Resolution kann einen politischen Erfolg feiern, hat man doch fast alle Ratsmitglieder dazu gebracht einer möglichst allgemein und selbstverständlich formulierten Forderung zuzustimmen. Weiterlesen

10 Jun

Wie werden sich SPD, Grüne und CDU zur Kommunalwahl 2020 aufstellen?

Bei der Europawahl am 26.05. wurden die Grünen stärkste politische Kraft in Bochum (Wahlergebnis für Bochum). Das verspricht Spannung für die Kommunalwahl im Herbst nächsten Jahres. Als Partei mit den meisten Stimmen wird von den Grünen erwartet, dass sie einen eigenen Kandidaten oder eine eigene Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeister ins Rennen schicken.

Ohne Kandidaten für das Amtes des Oberbürgermeister, werden die Grünen deutlich Wähler verlieren

Das wird schon deshalb erforderlich sein, weil die Bochumer Grünen bisher bei vielen Wählern in dem Ruf stehen, dass sie in Bochum ihre politischen Ziele nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgen, sondern vielmehr nur das zu tun, was die SPD vorgibt, siehe z.B, Verkehrsberuhigung Hans-Böckler-Straße.

Der WAZ-Journalist Michael Weeke bewertet die politische Arbeit der Grünen vor zwei Wochen so:: “Die anfängliche Dynamik der Grünen” in der Koalition mit der SPD hat “nach Meinung von vielen Beobachtern zuletzt deutlich nachgelassen und wurde zäher, ja bleiern.” (WAZ vom 27.05.19). Diese Einschätzung bestätigt sich, wenn man auf die Verkehrspolitik schaut, bei der von den Grünen in 20 Jahren Koalition mit der SPD kaum Nennenswertes durchgesetzt und erreicht wurde.

Nur wenn es die Bochumer Grünen bis zur Kommunalwahl 2020 schaffen, den Wählern glaubwürdig zu vermitteln, dass sie besonders in der Umwelt- und Verkehrspolitik ihre Politik auch konkret umsetzen wollen, können sie in der Stadt erneut die Wähler mobilisieren, die auch bei der Europawahl für sie abgestimmt haben. Dazu gehört zwingend ein eigener OB-Kandidat, dem die Wähler zutrauen, dass er als OB besonders die Themen, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz auch wirklich anpackt und die seit 20 Jahren beschworene Wende auch herbeiführen wird. Die Unterstützung des SPD-Oberbürgermeisters bei einer Wiederwahl wäre hingegen das Eingeständnis, dass man sich in Bochum auch nach 2020 dem SPD-Willen unterordnen will und so unambitioniert weiter machen will wie bisher. Dafür aber würden die Grünen nicht gewählt.

Zudem liegt die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht in der Stadtpolitik zu ganz wesentlichen Teilen beim Oberbürgermeister. Der Stadtrat kann allenfalls über Grundsatzentscheidungen oder eher schwache Kontrollmöglichkeiten auf die Politik des Oberbürgermeisters, der die Geschicke der gesamte Verwaltung der Stadt und städtischen Unternehmen (Sparkasse, Stadtwerke, Bogestra, USB usw.) lenkt, Einfluss nehmen. Würden die Grünen auf die Aufstellung eines eigenen Kandidaten verzichten, würde dies zum Ausdruck bringen, dass die Bochumer Grünen nicht bereit sind, die notwendige Verantwortung zu übernehmen, um die Stadtpolitik in ihrem Sinne in eine neue Richtung zu lenken.

Ein OB-Kandidat der Grünen, besonders dann, wenn er zwar den Grünen nahe steht, aber kein grünes Parteibuch besitzt, hätte zudem gute Chancen die Oberbürgermeisterwahl zu gewinnen. Besonders dann, wenn er in der Stadt als Persönlichkeit einigermaßen bekannt wäre. Würde der grüne OB-Kandidat dazu noch von anderen Parteien und politischen Gruppierungen unterstützt, hätte er oder sie alle Chancen die Wahl zu gewinnen. Weiterlesen