Sichtung für optimale Förderung von Grundschulkindern
Die Bochumer Grundschulen weisen eine sehr unterschiedliche Anzahl an Kindern auf, die eine sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Im Schuljahr 2017/2018 gab es in 15 von 36 städtischen Grundschulen weniger als 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderunterstützung, in 12 Schulen unter 10 Kinder, in 8 Schulen 10-21 Kinder und in der Gertrudisschule 68 Kinder (Mitteilung 20183675) .
Zu wenige Schüler erhalten sonderpädagogische Unterstützung – Warum?
Gleichzeitig beklagen Grundschullehrer, dass in vielen Grundschulen Schüler unterrichtet werden sollen, die eigentlich eine sonderpädagogische Unterstützung dringend benötigen würden, diese aber nicht erhalten. Warum ist das so?
Sonderpädagogische Unterstützung können Schüler in folgenden Bereichen erhalten:
1. Lernen,
2. Sprache,
3. Emotionale und soziale Entwicklung,
4. Hören und Kommunikation,
5. Sehen,
6. Geistige Entwicklung und
7. Körperliche und motorische Entwicklung
Diese Förderung zu erhalten ist allerdings nicht so einfach. Voraussetzung ist die Diagnose einer Behinderung oder einer Lern- oder Entwicklungsstörung. Dafür ist ein aufwendiges Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung zu durchlaufen (Fragen und Antworten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf). Diese Verfahren können die Eltern beantragen, nur in Ausnahmefällen kann die Schule den erforderlichen Antrag stellen. Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel auch erst für das dritten Schuljahr stellen.
Diese rechtlichen Regelungen (§19 und 20 SchulG NRW) führen dazu, dass viele Schüler trotz Bedarf keine sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Das hat drei Gründe, Weiterlesen