25 Dez

Dienstwagen des OB droht Fahrverbot

In nächster Zeit wird Oberbürgermeister Eiskirch voraussichtlich öfter auf die Nutzung seines neuen Dienstwagens verzichten und dafür mehr zu Fuß gehen müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil im September 2016 entschieden, dass die Städte im Kampf gegen Luftverschmutzung in die Lage versetzt werden müssten unverzüglich die Einfahrt von Dieselautos zu verbieten. (shz vom 13.09.16). Verhängt die Stadt ein solches Fahrverbot in Bochum, müsste auch der 5er Diesel-BMW des Oberbürgermeisters in der Rathaustiefgarage bleiben.

Quelle: Whatson Carsay

Städte und Land haben es über Jahrzehnte versäumt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen mit Stickoxiden (insbesondere NO2) und Feinstaub in den Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet auf das nötige Maß zu reduzieren. Der Jahresgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird sogar ein kritischer Wert von 30 µg/m3 verwendet (Umweltbundesamt). Im Ruhrgebiet liegen die Messwerte bei den meisten Messpunkten deutlich über diesen Grenzwerten. In Bochum wurde an der Messstation Herner Straße 385 im Jahr 2015 ein Wert 47 µg/m3 gemessen (Stickoxide 2015).

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchialkonstriktion (Bronchienverengung) einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen verstärkt werden kann. In verschiedenen Studien konnte zudem ein Zusammenhang zwischen NO2-Belastung und einer Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs) und/oder der Häufigkeit von  Lungenkrebs, chronischen Atemwegsbeschwerden bei Erwachsenen, Hustenepisoden und Bronchitis bei Schulkindern, chronischer Bronchitis bei Kindern mit diagnostiziertem Asthma und Lungenfunktionsverschlechterungen bei Schulkindern festgestellt werden (Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid – 2010).

Mangels anderer wirksamer Maßnahmen um den Ausstoß von Feinstaub und Stickoxiden deutlich zu reduzieren, drohen jetzt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Bei Dieselfahrzeugen entstehen bei der Verbrennung erheblich mehr der genannten Schadstoffe als bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren. Der Grenzwert besagt, der Ausstoß von Stickstoffdioxid sollte bei Diesel-PKW 80 mg/km nicht übersteigen. Leider sind selbst die allermeisten neuen Diesel-Fahrzeuge unter realen Bedingungen nicht annähernd in der Lage die festgelegten Grenzwerte einzuhalten (Bericht derUntersuchungskommission„Volkswagen“, 04/2016). Am 18. Juni wurde daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet (Zeit vom 17.12.2016).

Auch der neue 5er Diesel-BMW des Bochumer Oberbürgermeisters Eiskirch verfehlt beim Praxistest den NO2-Grenzwert deutlich. Er stößt unter realistischen Fahrbedingungen (RDE: Real Driving Emissions) mindestens das doppelte des angestrebten Luftschadstoffgrenzwertes aus (Bericht derUntersuchungskommission„Volkswagen“, 04/2016).

Wenn das Bundesumweltministerium die Vorgaben des Gerichtes umsetzt und wie geplant, den Städten die Verhängung von Diesel-Fahrverboten überträgt (Zeit vom 17.12.16), dann müsste der Oberbürgermeister selbst bei hohen Stickoxid und Feinstaubelastungen die notwendigen städtischen Fahrverbote verhängen, bei denen auch der sein eigener Dienstwagen still gelegt würde. Zum Spatenstich, zu Eröffungsfeierlichkeiten oder Einweihungen müsste der Oberbürgermeister dann mit Rad, Bus, Bahn oder zu Fuß kommen.

Das Problem des hohen Schadstoffausstoßes hat seine Ursache insbesondere in der Übermotorisierung der Fahzeuge. So verfügen z.B. die Motoren der BMW 5er-Reihe, die auf dem Rollenpfrüfstand sogar die Euro 6-Norm erfüllen sollen, zwischen 245 und 381 PS. Entsprechend hoch liegen der Karfstoffverbrauch (real bei durchschnittlich mind. 8 Litern pro 100 km) und die Mengen, der durch die Verbrennung entstehenden Schadstoffe.

Erforderlich sind solche Motorleistungen für das Fahrzeug eines Oberbürgermeisters, der vorwiegend Termine in der Stadt wahrnimmt und gelegentlich mal nach Düsseldorf oder Arnsberg fährt, sicher nicht. Entsprechend fahren (Ober-)Bürgermeister, die ein Zeichen für eine geringe Schadstoffbelastung in ihrer Stadt setzen wollten, Elektro- oder Hybridfahrzeuge (z.B. in Ludwigsburg, Stuttagrt oder Tübingen). Auch die Stadt Bochum wollte einmal Vorreiterstadt bei der Elektromobilität werden. Oberbürgermeister Eiskirch verfolgt dieses Ziel offenbar nicht mehr, sonst wäre der erste Bürger der Stadt beispielhaft auf ein Elektrofahrzeug umgestiegen.

Mit der Anschaffung eines Dienstfahrzeuges setzen (Ober-)Bürgermeister regelmäßig ein sichtbares Zeichen für ihre Politik. Welches Zeichen wollte OB Eiskirch mit seinem 5er-BMW setzen? Ein solch großes Fahrzeug taugt allenfalls als sichtbares Statussymbol für das Amt des Oberbürgermeisters. Viele halten ein solches Symbol auch weil die Stadt finanziell schwer angeschlagene ist, für unangemessen. In jedem Fall war die Anschaffung eines übermotorisierten Diesel-Dienstwagens angesichts der drohenden Fahrverbote ein völlig falsches Zeichen. Das Problem, das in Bochum und dem Ruhrgebiet mit Stickoxiden und Feinstaub besteht, dürfte OB Eiskirch auch nicht erst seit den intensiven Dieseldiskussionen aufgrund des VW-Abgas-Skandal bekannt sein. Leider war ihm ein repräsentatives Fahrzeug wichtiger.

Spätestens wenn der Leasing-Vertrag für den Dienstwagen 2019 ausläuft, wird es Zeit, dass der Oberbürgermeister auf ein zeitgemäßes und umweltfreundliches Fahrzeug umsteigt. Mit einem spritsparenden Dienstwagen mit einem fortschrittlichen Antrieb, könnte der OB zudem ein Zeichen für die Innovationskraft der Hochschulstadt Bochum setzen.

4 Gedanken zu „Dienstwagen des OB droht Fahrverbot

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