Wahlprüfsteine Seebrücke
Die SEEBRÜCKE Bochum hat uns folgende Fragen gestellt:
Die STADTGESTALTER setzen sich ein für die Rettung von Menschen auf der Flucht, aus dem Mittelmeer, aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln und aus sonstigen Ländern an den Außengrenzen der EU. Aber auch die Unterbringung der Flüchtlinge in den Lagern der Türkei, sehen die STADTGESTALTER kritisch.
Zu den Aufgaben der Stadt Bochum zählt allerdings nicht, zu bestimmen, welche Flüchtlinge wann, von welchem Land in der EU aufgenommen werden. Im Rahmen der Stadtpolitik setzen sich die STADTGESTALTER dafür ein, dass die Stadt bereit ist weitere Flüchtlinge aufzunehmen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Wir halten die Seenotrettung für wichtig und richtig.
Zu den Aufgaben der Stadt Bochum zählt nicht ein Seenotsrettungschiff finanziell zu unterstützen. Auch ist das keine kommunale freiwillige Aufgabe und damit eine Bereitstellung städtischer Finanzmittel dafür nicht möglich. Auch die Übernahme einer Patenschaft für ein Anliegen, dass nicht die Stadt Bochum zum Gegenstand hat, wird rechtlich eher nicht möglich sein.
Bei Vorlage eines Konzeptes, wäre ggf. eine symbolische Unterstützung durch die STADTGESTALTER als einer von vielen Paten selbst möglich.
Wie bei vielen Beschlüssen des Rates, kontrolliert der Rat leider nicht deren Umsetzung. Das muss zukünftig generell anders organisiert werden. Die Verwaltung sollte zu jeder Maßnahme einen Zeitplan bzw. einen verbindlichen Umsetzungstermin nennen, zu dem dann berichtet werden muss, dass eine Maßnahme ungesetzt wurde bzw. warum das nicht geschehen konnte und wann die Umsetzung jetzt erfolgen wird.
In dem Betreuungs- und Unterbringungskonzept sind wirksame Vorkehrungen zur Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen mit umzusetzen.
Die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge sollte vorrangiges Ziel des Betreuungs- und Unterbringungskonzeptes Ziel sein.
Gegenstand der Betreuung sollte auch die Hilfe bei der Anmietung von Wohnungen sein. Ziel der Hilfe sollte es sein, die Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, soweit möglich, selbständig Wohnungen zu finden und anzumieten.
Die Betreuungsangebote müssen ohnehin mehr auf die individuellen Bedüfnisse der Menschen zugeschnitten werden, dem steht eine dezentrale Unterbringung nicht entgegen. Wichtig sind persönliche Ansprechpersonen, „Kümmerer“, die eine optimale Betreuung gewährleisten können und angebasst auf die jeweiligen Bedürfnisse passende Angebote, der Stadt, der Vereine von Ehrenamtlern u.a. vermitteln können.
Die durchschnittlichen Mietpreise liegen in kaum einer Großstadt niedriger als in Bochum. In vielen Großstädten liegen sie doppelt bis dreimal so hoch. In den Segmenten, in denen Knappheit an Wohnraum besteht, sollte die Stadt gezielt bei Neubau oder Modernisierungprojekten Anreize dafür setzen, dass bevorzugt dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird.
Wenn wir Integration wirklich leben möchten, benötigen wir eine Durchmischung aller Einwohner*Innen und ein gut funktionierendes miteinander im Stadtteil. Daher setzen wir uns für mehr Gemeinsinn in den Stadtteilen ein.
Wir müssen schon vor Beginn einer Kettenduldung ansetzen (z. B. die Kosten der Passbeschaffung beim zuständigen Konsulat incl. Reisekosten übernehmen, um einen Aufenthaltstitel erwirken zu können. Auch sollte jede geduldete Person einer Ausbildung oder Arbeit (Arbeitserlaubnis als Vermerk in Duldung) nachgehen dürfen. Das Dokument einer Duldung sollte ebenfalls wie alle anderen Pässe ein Scheckkartenformat erhalten.
Die gesetzlichen Vorgaben sind sonst allerdings von der Stadt umzusetzen und können von ihr auch nicht geändert werden.
Einem Bleiberrechtsprüfungsprogamm für Langzeitgeduldete stehen wir positiv gegenüber.
Die Stadt sollte auch für die Flüchtlinge ein Angebot zum Spracherwerb anbieten, die darauf keinen gesetzlichen Anspruch haben. Ein solches Angebot, kann durch Dritte bereitgestellt oder z.B. durch die VHS angeboten werden.
Die STADTGESTALTER beabsichtigen eine generelle Verwaltungsreform. Diese hat das Ziel die Abläufe in der Verwaltung deutlich zu beschleunigen. Dies ist gerade bei der Bearbeitung von Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis von besopnderer Wichtigkeit.
Die STADTGESTALTER arbeiten derzeit an einem Konzept eines so genannten „Makervillage“, bei dem insbesondere auch Flüchtlingen ermöglicht werden soll, auf Basis ihrer Fähigkeiten, beruflich Fuß zu fassen und sich zu verwirklichen. Hier soll es Flächen und Räume geben, wo Menschen sich beruflich ausprobieren und eigene (Geschäfts-)Ideen ohne großen Aufwand realisieren können.
Die gesetzlichen Vorgaben sind von der Stadt umzusetzen und können von ihr auch nicht geändert werden.
Insoweit städtisches Personal die gesetzlichen Vorgaben umsetzt, kann es hinsichtlich, des Umgangs mit geflüchteten Menschen, den bestehenden Ermessensspielräumen und den humanitären Implikationen von Abschiebungen rechtlich, sozial, aber auch psychologisch besser geschult werden. Ziel sollte es sein, Abschiebungen und Abschiebehaft, soweit möglich, zu vermeiden.
Soweit ein „Spurwechsel“ möglich ist, sollte die Stadt diesem positiv gegenüber stehen und sich dafür im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einsetzen, dass dieser genutzt werden kann.